Der Mandant - leichte Beute
und schnelles Geld für Anwälte?, 26.02.2002
„Ich
befinde mich in einer Trennung und möchte mich von meinem Ehemann
scheiden lassen. Ich hatte zwei Sitzungen bei meiner Anwältin und
erhalte nun eine Rechnung in Höhe von 4199,20 Euro.“ Solche Briefe
erhält der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
(Dieburg) immer öfter. Die Schreiberin stellt dann folgende Fragen:
„Ist diese hohe Gebührenrechnung richtig?“ Warum wurde meinem
Noch-Ehemann keine Rechnung zugesandt und warum wurde diese Rechnung
nicht zur Hälfte aufgesplittet?“Hätte mich meine Rechtsanwältin nicht
von vornherein über die evtl. Kosten aufklären müssen?“ „Des weiteren
habe ich keine Mitteilung über eine Endabrechnung in dieser Höhe
bekommen – zumal mir nicht die Höhe der Besprechung- und
Geschäftsgebühr genannt wurde.“
Oder
der Kleinunternehmer, der seinen letzten Willen in einem 10- seitigen
Dokument niedergeschrieben hat und vorsorglich einen Rechtsanwalt um
Überprüfung bat. Das Schriftstück bedurfte keiner Änderung. Die
Rechnung des Anwalts: 50 000.- DM. Ein zweiter Anwalt konnte dann diese
Gebühr außergerichtlich um die Hälfte drücken. Aber immer noch viel
Geld. Der zweite Anwalt musste natürlich auch bezahlt werden.
Das
sind keine Einzelfälle, sonder das passiert in Deutschland jeden Tag
öfter als man zu glauben bereit ist, berichtet Horst Roosen, Vorstand
des BSZ® e.V. Schuld daran ist nach Meinung von Roosen, das
Gebührenrecht der Anwälte welches für die meisten Mandanten ein Buch
mit 7 Siegeln ist. Selbst Anwälte tun sich manchmal schwer, die
Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) richtig
anzuwenden. Das einzige was auf einer solchen Gebührenrechnung für den
Empfänger klar und verständlich dargestellt wird, ist der Betrag den er
überweisen soll. Warum diese Summe von ihm verlangt wird, kann er in
der Regel nicht verstehen. ...
Hausdurchsuchung
und strafrechtliche Verfolgung ohne dass etwas strafrechtlich
belastendes gegen den Angeschuldigten vorlag, StA/AG/LG-Mosbach, 1997
Unter einem Wust
ausnahmslos falscher Behauptungen, die zwar diffamierend, aber
rechtlich gesehen völlig irrelevant waren, beantragte
Kriminalhauptkommissar (KHK) Werner von der Polizeidirektion Mosbach-
Staatsschutz - im März 1995 eine Hausdurchsuchung gegen Herrn Sch.
unter dem Verdacht der Anstiftung zur Amtsanmaßung bei Staatsanwalt
Eggert von der Staatsanwaltschaft Mosbach.
Vor Gericht hat KHK
Werner inzwischen eingestanden, daß bei ihm zu keiner Zeit etwas
Belastendes gegen den oben Angeschuldigten vorlag.
Eine Begründung oder
Erklärung dafür, wie er dazu kam, eine Hausdurchsuchung zu beantragen,
konnte er nicht geben. Noch weniger konnte er erklären, wieso er diese
Hausdurchsuchung schon Wochen vor seiner Beantragung vorbereitet hatte,
nachdem doch gemäß seiner eigenen Beurteilung überhaupt kein
Verdachtsgrund vorlag. KHK Werner verwies auf die alleinige Kompetenz
der Staatsanwaltschaft.
Fazit: Ein
leitender Ermittlungsbeamter beantragt einen Hausdurchsuchungsbefehl
gegen einen völlig unbescholtenen Bürger ohne jeden Grund. (mögliche
Straftatbestände: falsche Anschuldigung,Verfolgung Unschuldiger,
Anstiftung zur Vollstreckung gegen Unschuldige, u.a.)
Unter Berufung auf
die angeblichen Ermittlungsergebnisse (siehe oben) der Polizeidirektion
Mosbach beantragte Staatsanwalt Eggert beim Amtsgericht Ettlingen die
Hausdurchsuchung gegen Herrn Sch.
Fazit: Ein
Staatsanwalt beantragt diesen Durchsuchungsbefehl, obgleich überhaupt
nichts gegen den Bürger vorliegt. (mögliche Straftatbestände:
Amtsmißbrauch, Verfolgung Unschuldiger, Rechtsbeugung, Vollstreckung
gegen Unschuldige, Falschbeurkundung
Ohne die - nicht
vorhandenen - Ermittlungsergebnisse auch nur anzusehen, geschweige denn
zu prüfen, erließ das Amtsgericht Ettlingen willfährig den beantragten
Durchsuchungsbefehl.
Fazit: Die
grundgesetzlich vorgeschriebene Überprüfung durch den Richter fand in
Wirklichkeit überhaupt nicht statt. Der richterliche
Durchsuchungsbefehl wurde ohne Vorliegen irgendeines Grundes
ausgestellt. (Verstoß gegen die grundgesetzlich vorgeschriebene
Richterpflicht; mögliche Straftatbestände: Amtsmißbrauch, Verfolgung
Unschuldiger, Rechtsbeugung, Vollstreckung gegen Unschuldige,
Falschbeurkundung u.a.)
Die Durchsuchung im
April 1995 erbrachte kein Ergebnis im Sinne der Verdächtigung. Zwei
Leitz-Ordner mit verschiedenen Unterlagen, aber bezüglich der
Verdächtigung völlig neutralem Inhalt, wurden polizeilich beschlagnahmt.
Gegen die
Beschlagnahme wurde umgehend Widerspruch erhoben. Die
Staatsanwaltschaft wäre darauf verpflichtet gewesen, die Beschlagnahme
durch einen Richter bestätigen zu lassen. Dies kümmerte offensichtlich
den Staatsanwalt Eggert nicht. Die Ordner wurden ohne diese
richterliche Bestätigung, die auch später nie rechtsgültig erfolgte,
also widerrechtlich von der Staatsanwaltschaft zurückgehalten. Dies ist
auch bis jetzt - April 1997, also zwei Jahre danach - noch immer der
Fall. ...
Bei Rot in Gelsenkirchen
über eine Ampel gefahren obwohl die Ampel garnicht vorhanden war,
sondern eine Banane, 07.02.2011
200 Euro Bußgeld und
einem Monat Führerscheinentzug – dazu wurde Ralph Herrmann aus
Recklinghausen verdonnert. Der Grund: zwei Polizisten haben beobachtet,
wie er an einer Kreuzung in Gelsenkirchen über eine rote Ampel gefahren
ist. Der Fall ist also klar – könnte man meinen. Denkste – an der
Stelle, an der der 61-Jährige angeblich über rot gerauscht ist, gibt es
gar keine Ampel. Sascha Bacinski und Nadine Ramirez mit der ganzen
Geschichte (16 OWi - 43 Js 558/10 119/10).
"...weil
das was in den Urteilen steht, dass muss referizierbar sein. Es können
keine Phantasterreien dazu führen, dass man den Menschen den
Führerschein abnimmt oder ihnen Geldbussen auferlegt."
Gerade
in solchen Fällen sollte das Gericht anders urteilen, sagt uns heute
Verkehrsanwalt Arndt Kempgens. Also das Gericht muss sich in die
Lage versetzen, was ist eigentlich passiert an dem Tag und wenn der
Verstoss nicht eindeutig nachweissbar ist, also wenn Restzweifel
bleiben, dann muss der Betroffene frei gesprochen werden.
Ampel-Streit
schürt Ärger über Polizei und Justiz in Gelsenkirchen, 08.02.2011
Die
Foto-Montage der Kreuzung ist auf dem Flugblatt zu sehen, das Ralph
Herrmann zurzeit in der Gelsenkirchener City verteilt, um auf seinen
Fall aufmerksam zu machen. Die Banane symbolisiert den nicht
vorhandenen Ampelmast.
Gelsenkirchen Ralph Hermann soll in
Gelsenkirchen über eine rote Ampel gefahren sein, den Führerschein
abgeben. Er bestreitet die Tat, Zeuge ist ein Polizist. Immer mehr
Bürger melden Fälle, bei denen sie sich von Polizei und Justiz
ungerecht behandelt fühlen.
„Ein Bürger sieht Rot“, titelte die
WAZ am vergangenen Samstag, als sie über den Fall eines Autofahrers
berichtete, der sich abgezockt fühlt. Ralph Herrmann soll eine Ampel
bei Rot überfahren haben und dafür seinen Führerschein abgeben.
Inzwischen stellt sich heraus: Viele Bürger teilen das Schicksal von
Herrmann und fühlen sich ebenfalls ungerecht behandelt von Polizei und
Justiz.
Wie
eine Erfurterin seit 20 Jahren um ihr Recht aufgrund einer
wahrscheinlich absichtlichen Amtspflichtverletzung kämpft., 2010
Wahrscheinlich
ein Rekord: In 20 Jahren nahezu 500 Verfahren, und über 40 sind noch
anhängig.
Dies
ist wahrscheinlich ein (wenn auch sehr bedrückender) Rekord: Schon in
derweilen nahezu fünfhundert Gerichts- und anderen justizförmlichen
Verfahren hat die Erfurterin Claudia May um ihre und ihres Bruders
Rechtsansprüche gekämpft. Anhängig sind davon noch über vierzig.
Begonnen hatte dieser abenteuerliche Weg durch Ämter und Gerichte 1990
mit Frau Mays Anspruch auf ein rechtmäßig geerbtes Hausgrundstück am
Erfurter Stadtpark.
Der „Fall May“ - in
Erfurt stadtbekannt
Haus
und Grundstück waren 1975, bis dahin noch in Hand des Erblassers,
durch staatlich betriebene Überschuldung („kalte Enteignung“), in
DDR-Staatshand überführt worden, wie damals dort häufig geschehen.
Gleich 1990, im Jahr der deutschen Wiedervereinigung, machte Frau May
ihren Anspruch auf Übereignung geltend, der nach dem Gesetz zur
Regelung offener Vermögensfragen ein sogenannter Rückgabeanspruch ist.
Das ist jetzt gut zwanzig Jahre her. Aber um diese Rückgabe kämpft sie
noch immer. In Erfurt ist der „Fall May“ stadtbekannt. Aber die
Bezeichnung als „Fall May“ ist für Frau May diffamierend, denn
tatsächlich stellt er sich dar als ein Fall von Korruption in Politik
und Justiz in Erfurt und Thüringen, also als ein Politik- und
Rechtsskandal.
Der Auslöser: eine
Amtspflichtverletzung des Vermögensamtes
Nach
einer (allem Anschein nach von interessierter Seite absichtsvoll
herbeigeführten) Fehlentscheidung des Thüringer Landesamtes für
offene Vermögensfragen war das Hausgrundstück 1990 in rechtlich falsche
Hände gegeben und verkauft worden, obwohl mit dem Rückgabeanspruch von
Frau May bereits belastet. Mit dieser Fehlentscheidung hat das
Vermögensamt seine Amtspflicht verletzt. Da die Erwerber nicht
gutgläubig waren, verfügt Frau May über den Anspruch auf Rückgabe. Auf
die aber besteht sie, denn sich die (ohnehin fraglichen) Verkaufserlöse
auszahlen zu lassen, kommt für sie nicht in Frage. Das empfindet sie
als „rückwirkende Legalisierung der damaligen Vermögensveruntreuung und
des begangenen Unrechts“. ...
Schurken unter den Anwälten, Beim Sparkassenskandal in
Baden-Württemberg packt ein erster Rechtsanwalt aus!, 18.04.2009
Wie
in Folge I dargestellt, geht es im HMK-Skandal der Sparkasse
Singen-Radolfzell im Kern darum, dass vor Gericht mit zwei
unterschiedlichen Fassungen von Vorstands- und Kreditbeschlüssen
operiert wurde, welche jedoch vom gleichen Tage datieren.
Bei
den nunmehr als kriminell einzustufenden Machenschaften der Sparkasse
Singen-Radolfzell und der sie begünstigenden HandlangerInnen in Justiz
und Politik wurde mit einer “abgespeckten“ Version operiert, obwohl
über 5 Jahre die – aufgrund einer Nachgenehmigung des Vorstandes einzig
bindende Version – nach Beschlagnahmung in der Sparkasse
Singen-Radolfzell bereits in den Ermittlungsakten der
Staatsanwaltschaft Konstanz ruhte.
Durch
einen “Betriebsunfall“ wurde dieser im Rahmen einer Aktenübersendung an
ein Gericht in Bayern, also außerhalb Baden-Württemberg aufgedeckt.
Die
Staatsanwaltschaft Konstanz hat somit nachweislich sehenden Auges
zugelassen, dass der ehemalige Bauunternehmer Heribert G. Kempen vor
Gericht als Pleitier und Querulant stigmatisiert wurde, jedoch
ausweislich der Einschätzung der Sparkasse Singen-Radolfzell selbst als
zuverlässig, umsichtig und seriös beschrieben wurde und die
Ertragsbewertung der HMK-Gruppe – als Gipfel der diametralen
Widersprüchlichkeit – als ausdrücklich stimmig festgehalten wurde.
Trotzdem
wurden die Konten von 5 Gesellschaften – rechtswidrig – geschlossen und
in der direkten Folge 170 Arbeitsplätze vernichtet sowie die damit
verbundenen Familienexistenzen gefährdet.
In
dieser nunmehrigen Folge II wird der Focus auf das mögliche
Zusammenwirken der Geschädigtenanwälte und deren evtl. Verstrickungen
mit der Sparkasse Singen-Radolfzell gerichtet:...
Obsorge: Menschenrechtsgerichtshof verurteilt
Österreich, 03.02.2011
Justizministerin
Bandion-Ortner ist für Verantwortung beider Eltern. FPÖ und BZÖ drängen
auf automatische gemeinsame Obsorge. Für die Grünen ist das nur unter
bestimmten Voraussetzungen denkbar.
Die
Republik Österreich ist vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof
(EGMR) in einem Sorgerechtsstreit verurteilt worden. Der Mann hatte bei
einem österreichischen Gericht die Übertragung der Obsorge von der
Mutter an ihn beantragt, scheiterte aber an der geltenden Rechtslage.
Der
EGMR kam zur Erkenntnis, dass die österreichische Rechtslage, wonach
der Vater eines unehelichen Kindes nur dann die Obsorge erhält, wenn
die Mutter dem zustimmt oder das Kindeswohl gefährdet ist, gegen die
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt. ...
Mehere TV-Berichte über "Korruption
in Recklinghausen" im Jahr 1996
RTL-WestLive
"Guten Abend": "...denn Recklinghausen scheint die heimliche Hauptstadt
der Kungelei zu sein. Immer mehr Staatsdiener verschaffen sich
persönliche Vorteile. Den Vogel schossen jetzt ein Landrat und sein
Frau ab."...
WDR-"Aktuelle
Stunde": ...städtische Beamte standen wegen Korruption vor Gericht und
weitere Prozesse sollen folgen. Wie in jeder guten Krimiserie ist auch
in Recklinghausen noch eine Steigerung drinne. ...
WDR-"Markt":
Für das nächste Thema habe ich einmal zum Duden gegriffen, der sagt zur
Kommunalpolitik, es ist die Gesetzgebung und Verwaltungstätigkeit, die
der Abgrenzung und Erfüllung der Gemeindeaufgaben dient, es gibt keinen
Querhinweis zur Korruption. ...Die Baugenehmigung an Loch 13 kostete
nur 20000 DM Schmiergeld. Ein Helfer, früher leitender Beamter, hat
seinen Schreibtisch jetzt mit einer Zelle getauscht. ... Der Einfluss
von Politik auf die Verwaltung läuft so ab das bei wichtigen
Entscheidungen die groben Richtlinien vorher zwischen Verwaltungsspitze
und Politik abgesprochen werden. ... und wenn das eine Rechtsbeugung
mit einchliesst nimmt man das in manchen Fällen in Kauf.
Sat
1- "Regional-Report NRW": Bereits 13 städtische Mitarbeiter des
Recklinghäuser Rathauses wurden verhaftet. Insgesamt laufen 81
Ermittlungsverfahren. Und wie die grosse Abzocke von seiten der Beamten
ablief,... So ganz versteht er das aber nicht, denn Bestechlichkeit ist
in der Recklinghäuser Stadtverwaltung etwas ganz normales.
WDR-"Lokalzeit
im Revier": Die SPD Mehrheit im Rat der Stadt Recklinghausen hatte
heute nach nur einem halben Jahr den Antikorruptionsausschuss wieder
aufgelöst. Die Oppositionsparteien verliessen daraufhin aus Protest die
Sitzung. Das Gremium sollte die bekannten Korruptionsfälle überprüfen.
Nach Meinung der SPD wandelten CDU und Grüne den Sonderausschuss in
einen Untersuchungsauschuss um. ...
Erich Schöndorf, Von Menschen und Ratten,
Holzschutzmittelprozess, 01.07.1998
Der
bekannte Holzschutzmittel-Prozeß hat ganz deutlich gemacht: Die
bundesdeutsche Justiz hat immer noch keine Antwort auf die
gesundheitlichen Risiken des technischen Fortschritts. Spannend und mit
fundiertem Insider-Wissen schildert der Autor die Stationen dieses
Umweltskandals. Zugleich plädiert er für die Rückgewinnung justizieller
Macht gegenüber wirtschaftlichen Interessen. Ein Prüfstein dafür könnte
die Aufarbeitung der Amalgam-Problematik werden, der in diesem Buch ein
wichtiges Kapitel gewidmet ist.
Erich
Schöndorf war auf Seiten der Staatsanwaltschaft Ankläger in dem
Frankfurter Chemie-Prozess. Inzwischen arbeitet er als Professor für
Umweltrecht an der Fachhochschule der Main-Metropole.
Günter
Wallraff: ”Das Buch führt den Nachweis, dass die Justiz in ihrem
derzeitigen Zustand Teil der Probleme ist, die wir haben, nicht etwa
Teil deren Lösung”
Dr.
Tino Merz - Sachverständiger für Umweltfragen: “Mit großer Begeisterung
habe ich dieses Buch gelesen. Ein genialer Wurf - spannend wie ein
Krimi und gleichzeitig enorm informationsintensiv”
Zeitschrift
für Umweltmedizin: “Versagt die Justiz zwangsläufig, wenn es um die
schleichende Vergiftung von Mensch und Umwelt geht?”
Berufskrankheiten
aktuell: “Man liest und liest und kann nicht mehr aufhören. Kaum
merklich taucht der Autor tief ein in die finsteren Facetten unserer
Gesellschaft”
Bundesverband gegen
Elektrosmog e.V.: “Wir haben das Buch mit Spannung und Erschütterung
gelesen”
Britische
Folterlager. Ein vergessenes Verbrechen, 03.05.2008
Im
Gefolge des Golf-Krieges von 2003 erregten in den letzten Jahren die
amerikanischen und englischen Folterungen im Irak die
Weltöffentlichkeit. Neue Vorwürfe kamen 2006 hinzu. Anders stand es um
die gleichen völkerrechtswidrigen alliierten, zahlenmäßig weit größeren
Verbrechen an Deutschen im und nach dem Zweiten Weltkrieg. Sie sind
weitgehend vergessen. Erst Ende 2005 kamen nach Freigabe der Londoner
Akten über die erste Nachkriegszeit Einzelheiten über die britische
Folterpraxis an Deutschen wieder einmal an die Öffentlichkeit.
Folterzentrum London
In
der linksliberalen englischen Zeitung The Guardian berichtete Ian
COBAIN im November 2005 über neuerdings in England freigegebene
amtliche Dokumente. Danach betrieb die britische Regierung im Zweiten
Weltkrieg in London ein geheimes Folterzentrum unter Oberstleutnant
Alexander SCOTLAND, durch das mehr als 3500 deutsche Gefangene gehen
mußten. Viele Häftlinge wurden systematisch verprügelt, lange Zeit am
Schlafen gehindert, mehr als 24 Stunden zu stehen gezwungen, extremen
Temperaturen ausgesetzt, mit Hinrichtungen bedroht, mit Nahrungsentzug
bestraft usw. ...
Foltercamp Bad
Nenndorf
Auch
in der britischen Besatzungszone wurden deutsche Gefangene von
Angehörigen der britischen Truppen an mehreren Orten jahrelang grausam
und systematisch gefoltert. Im Dezember 2005 brachte die Frankfurter
Allgemeine Zeitung 2) darüber einen AP-Beitrag aus London unter der
Überschrift "Folterungen in der britischen Zone?" Das Fragzeichen
sollte wohl den Inhalt etwas abschwächen. Es ist jedoch nicht
berechtigt, da die dargestellten Tatsachen für sich sprechen.
Die
FAZ berichtete über eine Abhandlung der Londoner Tageszeitung The
Guardian vom 17. Dezember 2005. Darin bezieht sich das britische Blatt
auf kurz vorher aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes freigegebene
Dokumente. Danach wurden in dem von der britischen Besatzungsmacht nach
Kriegsende eingerichteten Gefangenenlager im alten Schlammbadehaus von
Bad Nenndorf in Niedersachsen von 1945 bis 1947 vor allem ehemalige
Mitglieder der SS und der NSDAP von den Wachmannschaften, die einer
britischen Strafkompanie angehörten, systematisch gefoltert sowie
mißhandelt und dem Hungertod preisgegeben. Insbesondere seien sie bei
Verhören ausgepeitscht und geschlagen worden. Die Gefangenen seien
willkürlich verhaftet worden, um mögliche Aufstände gegen die
Besatzungstruppen zu verhindern. Unter ihnen hätten sich auch
Geschäftsleute und Industrielle befunden. ...
Pressefreiheit in Deutschland gibt es nicht und der
Bürger wird von der Presse belogen, 11.2010
ZAPP dokumentiert
mehrmals die Szenen, die Journalisten in der Realität erleben.
Die
wirklich kitzeligen Dinge passieren nicht hier in der
Bundespressekonferenz, sonder eher dann in irgendwelchen Kaffees oder
in Hinterzimmern in denen man Informationen bekommt aber nicht hier.
Solche Hinterzimmer in denen Journalisten angeblich irgendwelche
Informationen bekommen gibt es in Berlin fast überall. Aber mit der
Kamera sind wir von ZAPP unerwünscht. Journalisten sagen auch warum:
"Wir handeln geheime Dinge ab und zwar wollen wir Politik verstehen und
das muss der Bürger oder Zuschauer nicht erfahren, sondern er muss dann
nur verstehen was wir sagen.". "Der Mehrwert besteht einfach darin,
dass wir die Wahrheit erfahren und diese dann, so bitter das für
manchen
auch ist, nicht schreiben oder senden.".
Pressecodex: Ziffer 1 - Wahrhaftigkeit und
Achtung der Menschenwürde
Die Achtung vor der
Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige
Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.
Jede in der Presse tätige Person wahrt auf
dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.
Neues
auf dieser Seite aus
Justiz und Politik (01/2011):
Die
fast „unglaubliche Geschichte“ des Winzers Manfred Simon aus Reil an
der Mosel, der seit fast 25 Jahren unschuldig verklagt, verfolgt und
gedemütigt wird.
Ich
möchte über diesen Skandal, den man schon „Missbrauch staatlicher
Gewalt“ nennen kann, hier in voller Länge berichten. Da dieser
allerdings sehr umfangreich ist, wird es nicht möglich sein, ihn in
einer Berichterstattung zu veröffentlichen. An dieser Stelle möchte ich
ausdrücklich darauf hinweisen, dass mir über den gesamten Sachverhalt
schriftliches Beweismaterial vorliegt. Zunächst einen Einblick in
dieser fast unglaublichen Geschichte
Wahrscheinlich
aus Konkurrenzgründen wurde Manfred Simon 1986 durch Kriminalkommissar
Karlheinz C. aus Wittlich wegen Verstoßes gegen das Weingesetz
(Weinpanscherei) angezeigt. Obwohl er seine Unschuld beweisen konnte,
ließ man die Klage dennoch zu. Ermittelnder Staatsanwalt war Georg J.,
Staatsanwaltschaft Trier, befreundet mit Herrn Kommissar C. So begann
für die Familie Simon ein wahres Martyrium. Herr Simon ließ sich nicht
einschüchtern und wurde somit für die Justiz ein „unbequemer
Fall“.
Man
ging sogar so weit, dass man seinen, damals 19- jährigen Sohn Andreas
einer Verfolgungsjagd aussetzte, so dass der junge Mann am Rande eines
Zusammenbruchs stand. Vom Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel
–Wittlich wurden die Eltern zu einem Gespräch geladen mit der
Begründung, er sei erholungsbedürftig. Der Amtsarzt Dr. F. kam nach 20
Minuten zu der Diagnose, es liege eine Hirnstammerkrankung vor. Herr
Dr. F. erklärte den Eltern, er brauche einen Menschen nur anzusehen,
dann wisse er, was los sei. Nach dem heutigen Stand der Medizin ist es
auch für erfahrene Neurologen oftmals nicht einfach, eine
Hirnstammerkrankungen zu diagnostizieren. Eine eindeutige Diagnose ist
nur durch eine Kernspin-bzw. Magnetresonanztomographie zu stellen. Die
Diagnose liegt 21 Jahre zurück. Es ist davon auszugehen, dass Herr Dr.
F. als Amtsarzt keine neurologische Fachausbildung besaß und somit
seine Kompetenz als Amtsarzt überschritt. Andreas Simon kam nicht in
eine Erholungskur, sondern in die Psychiatrie der Klinik Sonnenwende in
Bad Dürkheim. Dort erlebte er die Hölle, er wurde mit Psychopharmaka
fast vergiftet. Das ganze Ausmaß der Geschichte erfolgt später.
Anzeigen,
die Herr Simon erstattete, wurden nicht bearbeitet, Beweismaterial
verschwand. Anwälte wurden dazu angehalten, die Interessen der Familie
Simon nicht zu vertreten. Auch gegen die Eheleute Simon wurden
Unterbringungsmaßnahmen eingeleitet. Als dies jedoch nicht gelang,
versuchte man den unangenehmen und lästigen Bürger anderweitig
auszuschalten, denn das Ansehen der Justiz musste unter allen Umständen
gewahrt bleiben. Staatsanwalt Georg J. äußerte sich in seiner
Stellungnahme zu einer eingereichten Klage des Herr Simon gegen ihn,
dass eine Klage nicht zulässig sei, weil Herr Simon ausweislich
aufgrund eines erstatteten psychiatrischen Gutachtens im Sinne des § 20
StGB schuldunfähig sei. Rechtsanwalt Matthias M. aus Zell forderte
dieses Gutachten an, welches er jedoch nie erhielt. Es konnte auch kein
Gutachten geben, da Herr Simon nie psychologisch untersucht bzw.
begutachtet wurde. Seit nunmehr einem Jahr stehen Herr Rechtsanwalt für
Verwaltungsrecht, Karlheinz Hösgen aus Euskirchen und ich der Familie
Simon im Kampf gegen die Justiz zur Seite. Herr Hösgen forderte
Akteneinsicht. Die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Trier
antworteten erst gar nicht, das Verwaltungsgericht Trier übersandte
eine „Ersatzakte“, aus der hervorging, dass ausgerechnet die Akte des
Herrn Simon seit Jahren in der Hierarchie von unten nach oben gesucht
wird, schriftlich bestätigt mit Datum, Unterschriften und
Dienstbezeichnungen der Mitarbeiter, zusätzlich noch einmal durch ein
Schreiben von Justizamtsrat „Neuss“. Seltsamerweise befand sich in
dieser Akte auch ein Verhandlungsprotokoll des Amtsgerichts Trier über
die Hauptverhandlung in einer Strafsache gegen Herrn Simon. Zu dieser
Verhandlung war ohne Wissen des Herrn Simon der Gutachter Dr. Wilhelm
C. Chefarzt der psychologischen Klinik des Herz-Jesu-Krankenhauses in
Trier geladen. Herr Dr. Wilhelm C. hatte Herrn Simon vorher noch nie
gesehen, gesprochen und war auch mit dem gesamten Sachverhalt nicht
vertraut. Trotzdem konnte er nach einer relativ kurzen Zeugenaussage
des Herrn Simon feststellen, dass er an einer Persönlichkeitsstörung
leide und ein Querulant sei. Es ist davon auszugehen, dass schon vor
Beginn der Verhandlung beschlossen wurde, dass Herr Simon nach § 20
StGB für schuldunfähig erklärt werden soll.
Die
Schuldunfähigkeit nutzte die Justiz allerdings nur für ihre Zwecke,
damit eingereichte Strafanzeigen von Herrn Simon abgelehnt werden
konnten.
Fraglich
ist, was dieses Protokoll in den Akten des Verwaltungsgerichtes zu
suchen hatte. Außerdem ist davon auszugehen, dass dieses Protokoll
irrtümlich zugesandt wurde. Rechtsanwalt Hösgen beantragte die Löschung
dieses Gutachtens aus allen Akten, da es nicht nach den Grundsätzen der
Psychologie erstellt wurde und somit ungültig ist. ...
Keine
Presseredaktion ist bereit sich mit unseren korrupten Justiz
anzulegen, Magazin für für Justizskandale und Justizmissbrauch
...Im
Justizsandal Simon hat sich folgende Situation ergeben: Nach über 20
Jahren konnten wir das erstes Ermittlungsverfahren
durchsetzen. Zur Vernehmung haben Herr RA Hösgen und ich die Familie
Simon begleitet, die am 22. April 2010 bei der Kripo Wittlich
durchgeführt wurde, diese dauerte 6 Stunden, mit einem Protokoll von
nahezu 20 Seiten. An dieser Stelle möchte ich bei Herrn
Rechtsanwalt Hösgen bedanken, für seinen Mut, seine Kraft und sein
Durchhaltevermögen im Kampf gegen unsere korrupte Justiz. Auch bedanken
möchte ich mich bei der Volksgewerkschaft, vor allem dem 1.
Vorsitzenden Herrn Detlef Paulus, der die Veröffentlichung dieser
Skandale ermöglicht hat. Verurteilen möchte ich die deutsche Presse,
ich habe bis jetzt keine Redaktion gefunden, die bereit war, mit uns zu
kämpfen, keine Presseredaktion ist bereit, sich mit der Justiz
anzulegen und man gewinnt den Eindruck, dass sie den Mächtigen zu
Dienst bzw, hörig sind. Ich gehe sogar soweit, dass ich behaupte, dass
wir eine Pressekorruption haben. Aus diesem Grund werde ich
ein Magazin für Justizskandale und Missbrauch staatlicher Gewalt
veröffentlichen. Im Zusammenhang mit diesem Magazin gründen wir eine
Stiftung. Unterstützt werden unter anderem Menschen, die der Willkür
unserer Justiz ausgeliefert sind und dringend anwaltlichen Rat
benötigen, den aber aus finanziellen Gründen nicht aufbringen können..
Um den ersten Druck dieses Magazins finanzieren zu können, brauche ich
dringend Werbepartner und bitte Firmen, uns bei unserem Kampf zu
unterstützen, denn jeder von uns kann in die Windmühlen der Justiz
geraten, denn wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun. Wir müssen uns doch
fragen, was sind wir für eine Demokratie, die ihre eigenen Werte nicht
schützt. In diesem Sinne verbleibe ich bis bald,... Trudi-Severins@t-online.de
Reportage:
Kanzlei Pötzl & Kirberg (Hamburg) und Bulls Pressedienst
(Frankfurt) auf Abzock-Tour bei jugendlichen Homepagebetreibern
"Sie sind
alle frei und von hoher Qualität, ohne Logos oder Wasserzeichen"
Auf
zahlreichen Seiten im Netz werden Hintergrundfotos für den
Computerbildschirm, sog. wallpapers, kostenlos für den Download
angeboten. Durch Formulierungen wie "They're all free and high-quality,
with no logos or watermarks" (siehe nebenstehende Übersetzung) wird der
Eindruck erweckt, dass es sich um Bildmaterial handelt, das keinen
urheberrechtlichen Beschränkungen unterliegt. Jugendliche laden sich
die Fotos herunter und bieten auf ihrer eigenen Homepage diese Fotos
anderen Homepagebetreibern zum Download an. Sie verlassen sich auf die
Versicherung, dass die Fotos 'frei' seien. Im Allgemeinen führt es auch
in der Tat zu keinerlei Problemen. In einigen Fällen jedoch gibt es ein
böses Erwachen: Den jungen Leuten flattern nach kurzer Zeit Abmahnungen
einer von zwei Damen geleiteten Anwaltskanzlei (Kanzlei Pötzl &
Kirberg aus Hamburg) ins Haus, verbunden mit horrenden Abmahngebühren,
Rechnungen für vermeintlich entgangene Lizenzgebühren, ergänzt noch um
Strafaufschläge. Plötzlich sehen sich diese jungen Leute mit Kosten in
Höhe von mehreren Tausend Euro konfrontiert, die nicht zuletzt damit
begründet werden, dass die Anwältinnen für die vermeintlichen
Urheberrechtsverletzungen Streitwerte in astronomisch anmutenden Höhen
von bis zu 100.000 Euro ansetzen.
...Nach
unserer Einschätzung und unseren Recherchen fungieren bestimmte
Internetseiten, auf denen sog. wallpapers angeboten werden, als
raffiniert getarnte 'Fallen' für jugendliche Homepagebetreiber, die auf
der Suche nach Material sind, mit dem sie ihre kleine private
'Bastel-Homepage' aufwerten könnten. Als Außenstehender kann man sich
des Eindrucks nicht erwehren, dass auf diesen Seiten Jugendliche
vorsätzlich in die Irre geführt werden. Sie sollen offenbar gezielt zu
der Annahme verleitet werden, der Gebrauch der Bilder, die sie von
Seiten wie wallpaperbase.com oder sexydesktop.co.uk herunterladen
können, sei urheberrechtlich unbedenklich. Dazu tragen Formulierungen
bei wie die beiden folgenden:...
Wir
haben keinerlei gesicherte Erkenntisse darüber, in welcher Beziehung
die Betreiber dieser Homepages zum Bulls Pressedienst und/oder zu der
Hamburger Anwaltskanzlei Pötzl & Kirberg stehen. Wir können
nur,
wie hier geschehen, eine Reihe von Auffälligkeiten beschreiben und
einige Fragen stellen. ...
Friedrich
Schmidt, Rechtsanwalt aD.: Das wir in Deutschland einen Rechtsstaat von
Weltgeltung haben ist so übertrieben und gelogen, dass man es nur als
Witz bezeichnen kann, 2010
Wir
sind nach der Sichtweise unserer Politiker ein Rechtsstaat von
Weltgeltung. Das ist eigentlich so übertrieben und so gelogen, dass man
es nur noch als Witz bezeichnen kann.
Leider
ist es so, dass wir seit 60 Jahren mit diesem falschen Bild gross
gezogen worden sind, dass wir einen tollen Rechtsstaat hätten. Die
Leute, die die Gesetze einzuhalten haben als gerechte Richter, sind die
Leute, die die Gesetze oftmals am ärgsten verbiegen. Wenn Sie mal
völlig falsch liegen, dann heisst es zu der Prozesspartei, was haben
Sie denn hier erwartet? Sie könen hier doch kein Recht erwarten,
sondern nur ein Urteil. Das ist die Perversion des Rechts, die hier bei
uns gelebt wird.
Es ist unglaublich wie unserer Politiker den
ganzen Karren in den Sumpf gefahren haben.
Die
Bürger werden durch die Justiz eingeschüchtert. Wer sich hier als
Bürger beschwert und wer hier sagt ich habe Rechte, der beleidigt die
Justiz.
Seit 27 Jahren
ist es meine Erfahrung, dass die Justiz nicht mehr funktioniert. Diese
Justiz sichert einen Unrechtsstaat ab. Deswegen hat man mich vor 27
Jahren vor Gericht gestellt. Weil man meine Beweise nicht hat
berücksichtigen wollen hat man einen Psychiater beauftragt, der meine
Nichtzurechnungsfähingkeit festzustellen hatte ohne mich je gesehen zu
haben. Das ist finsteres Mittelalter.
Den
Politsumpf habe ich zur Sprache gebracht und das ist das schimmste als
Bürger was man tun kann, dass man diese Verbrecherregierung an ihrer
Legitimität anzweifelt.
Wir
Deutschen sind so überzeugt von unserer Regierung, dass diese alles
richtig macht, dass diese keinen Rechtsbruch begeht, dass wir da
überhaupt nicht mehr nachschauen.
Das
schlimme ist nur, dass die Presse die die Machenschaften mit der
Politik diese Machenschaften aufzudecken hätte mit den Politikern unter
einer Decke steckt.
Die hälfte der deutschen hält unsere
Regierung für Kriminelle.
Wir
haben keine Demokratie und wir haben keinen Rechtsstaat wie viele
Professoren sagen. Es gibt keinen vom Volk gewählten Staatsanwalt und
es gibt keinen vom Volk gewählten Richter.
Hausmann-Urteil:
Zwei weitere Anwälte betroffen, Berufsverbot wegen Untreue und Betrug,
05.05.2000
Juristen beschäftigten Anwalt trotz
Berufsverbots: Jetzt drohen Regressforderungen und Zulassungsentzug
Vor
gut 14 Tagen wurde der ehemalige Hamburger Rechtsanwalt Hans-Jürgen
Hausmann wegen Betruges und Untreue in fast 50 Fällen zu weiteren sechs
Jahren Gefängnis verurteilt. Überdies ordnete die Kammer für den
kriminellen Juristen Sicherungsverwahrung an. Die Straftaten Hausmanns
wirken jedoch auch nach seinem Verschwinden hinter Gittern fort. Zwei
Rechtsanwälten, die Hausmann - zwar wissentlich und vorsätzlich, jedoch
auch im Guten vertrauend - trotz dessen Berufsverbot die Ausübung
seiner Anwaltstätigkeit ermöglicht hatten, droht jetzt der persönliche
und finanzielle Ruin. Der Grund: Mandanten, die durch Hausmann
geschädigt wurden, überziehen die Anwälte mit Regressforderungen.
Einem
von ihnen, Rechtsanwalt W. droht nach Informationen der WELT dazu der
Entzug seiner Zulassung. Derzeit werde von der Hanseatischen
Rechtsanwaltskammer ein entsprechendes
Anwaltszulassungs-Entzugsverfahren betrieben, hieß es.
Unterdessen
hat die Staatsanwaltschaft jetzt gegen beide Anwälte wegen Verstoßes
gegen das Berufsverbot einen Strafbefehl erwirkt. Sie seien nach § 145c
des Strafgesetzbuches schuldig, "ihren Beruf durch einen anderen
ausgeübt haben zu lassen, obwohl dies dem anderen strafgerichtlich
untersagt worden sei", erklärte Staatsanwaltschaften-Sprecher Rüdiger
Bagger. Verstöße gegen das Berufsverbot werden mit Freiheitsstrafe bis
zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet.
Der Grund der
Strafbefehle:
Die Anwälte hatten Hausmann unter anderem durch die Überlassung von
ihren Geschäfts-Briefbögen, der Unterzeichnung von Schriftstücken, die
Hausmann gefertigt hatte oder auch seine Vertretung vor Gerichten trotz
seines lebenslangen Berufsverbots die Ausübung der Anwaltstätigkeit und
damit seine Straftaten möglich gemacht. Das strafgerichtliche
Berufsverbot für den 58-jährigen Hausmann war im Zusammenhang mit
zahlreichen Betrügereien ausgesprochen worden, für die er bereits
Strafen von mehr als zwölf Jahren verbüßte.
Nach der jüngsten
Verhaftung gestand Hausmann im Prozess 49 weitere Straftaten. Unter
anderem hatte der "unbelehrbare Rechtsbrecher", der von "endloser Gier
nach Geld" getrieben sei, wie der Vorsitzende Richter ihm attestierte,
zahlreiche Mandanten um ihr Geld betrogen sowie durch gefälschte
Urkunden Bankkredite in Millionenhöhe ertrogen.
Situation
Patientenrechte, Patienten können selten erfolgreich gegen Ärztepfusch
klagen, Fehler im System, 12.03.2009
Wer
durch einen Arzt um seine Gesundheit gebracht wurde, hat häufig soviel
Frust und Ärger aufgebaut, dass er auch den Gang vor den Richter nicht
scheut. Schließlich leben wir in einem Rechtsstaat, in dem es zwar ein
Verbraucherschutzgesetz, aber kein Patientenrechte-Gesetz gibt. Den
Beweis, dass ein Fehler begangen wurde, muss der Kläger selbst bringen.
Die Aussicht auf Erfolg ist meist gering. Ein Aktenschrank voller
Schicksale steht im Büro des Deutschen Patienten Schutzbundes: Hier
lagern Hunderte Dossiers über Patienten, die Opfer von
Behandlungsfehlern wurden.
All
diese Menschen hat Gisela Bartz, Vorsitzende des Schutzbundes, bei der
Wahl von Gutachtern, Anwälten oder dem Gang zum Gericht beraten und
begleitet. Gisela Bartz zu ihren Erfahrungen: „Wir wissen wie
hoffnungslos die Sachen sind, wenn die Leute versuchen, ihr gutes Recht
durchzusetzen... Man erkennt die Ohnmacht, und die Wut ist immer wieder
da, mit jedem neuen Fall, aber wir müssen damit umgehen.“
...Die
Frau, seitdem schwerbehindert, klagte.
Ein
Fachgutachter stellte 1998 Behandlungsfehler fest, doch erst 2007, neun
Jahre später, gibt das Gericht der Klägerin recht. Dazwischen ein Hin
und Her der Gutachter und Instanzen über den Zusammenhang zwischen
Behandlung und Schaden. Gisela Bartz dazu: „Und da muss dann eben der
Betroffene oder sein Anwalt die Kausalität nachweisen. Und das machen
sie mal. Das ist fast unmöglich, wenn die Gegenseite immer wieder
dagegen hält.“
Pfusch
im Krankenhaus
Schluss
mit dem Schweigen - denn die Zahlen sind erdrückend: Jedes Jahr
erleiden ca. 500.000 Patienten im Krankenhaus gesundheitliche Schäden,
130.000 von ihnen wegen falscher Behandlung. Die meisten Fehler
passieren bei Operationen, bei der Medikamentengabe und bei invasiven
Maßnahmen, wie zum Beispiel dem Legen von Herzkathetern.
Aber
auch
in der Diagnostik werden Fehler gemacht. Natürlich nicht absichtlich.
Ärzte und Pflegepersonal stehen unter Druck. Hohe Arbeitsbelastung,
Kostendruck und das Fällen schneller Entscheidungen in
Krisensituationen sind geradezu klassische Risikofaktoren im
Gesundheitswesen. Daran lässt sich leider oft nichts ändern. Umso
wichtiger ist ein offensives Fehlermanagement ohne Schuldzuweisungen,
denn nur die genaue Analyse deckt Schwachpunkte auf und bietet die
Chance es besser zu machen. Odysso erzählt von Patienten, die durch
ärztliche Fehler leiden mussten. Von Ärzten, die lernen mussten, dass
Irren menschlich ist und zeigt wie gutes Fehlermanagement aussieht.
Verfahren gegen Ärzte nach 8 Jahren
eingestellt, „Der Selbstmord war vermeidbar“, Neue OZ, 23.11.2010
Das
Fazit der Gutachter war glasklar: Der Stationsarzt, der Björn
Kindermann als Letzter in der psychiatrischen Klinik untersucht hatte,
hätte dessen Leben retten können – und müssen.
Björn
hatte einfach Pech – so legt es das Urteil nahe. Pech, dass viele
Menschen viele Fehler machten. Was die Eltern zwei Wochen schafften,
gelang der Fachklinik nicht einmal vier Tage: Björn zu beschützen.
Waren sich Ärzte und Pfleger dieser Verantwortung bewusst?
Petra
und Lutz Kindermann haben ihren Sohn verloren. Ihr Leben wird nie
wieder so sein, wie es einmal war. Dafür sind auch zwei Mediziner laut
Gutachten verantwortlich – weit mehr, als es die Einstellung des
Verfahrens folgern lässt.
Erstaunlich
auch, dass die Richterin kein Wort des Mitgefühls für die Angehörigen
fand. Dafür ein „Es ist doch schon lange her“. Das stimmt. Gericht und
Staatsanwaltschaft brauchten fast acht Jahre bis zum Verfahren – durch
das Abwälzen vom Land- zum Amtsgericht; durch einen Richter, der den
Prozess nach einem Tag und niederschmetternden Gutachten für die
Beklagten erst einstellen und dann einen dritten Gutachter beauftragen
wollte, bevor er das Verfahren abgab. Jetzt schien es, als ob dem
Prozess doch noch der Stellenwert eingeräumt werden sollte, den er
verdient. Ein Trugschluss.
Bayrisches
Staatsministerium der Justiz und Verbraucherschutz: Richterliche
Nebentätigkeiten sind geheim, 14.01.2010
"...Derartige
Informationen unterliegen grundsätzlich dem Personalgeheimnis und
können daher aus datenschutzrechlichen Gründen nicht herausgegeben
werden."
Im
vorliegendem Fall ist
bei beiden Richtern ein Gerichtsverfahren rechtshängig. Es wurde von
jedem ein in sich unlogisches Urteil gefertigt mit rechtlichen Gründen,
die allem geltenden Recht in der BRD widersprechen. Da gegen ein
Grossunternehmen geklagt wird, welches auch einen grossen Bedarf an
rechtlichen Mitarbeitern hat und sich Richter als Mitarbeiter ohne
Probleme leisten kann, bestand Grund zur entsprechenden Nachfrage.
Es
erfolgt also auch keine Auskunft darüber ob beide Richter
keine Tätigkeiten für diesen Grosskonzern ausüben.
Ob
dieses staatliche Vorgehen den Verbraucher in der von der dortigen
sogenannten "bürgerfreundlichen und bürgernahen" Justiz schützt?
Vielleicht
soll er gerade gar nicht geschützt werden, weil es den eigenen
Interessen zu wider laufen würde?
Vielmehr
sollen sicherlich korrupte Richter vor einer öffentlichen
Kontrolle geschützt werden.
Ermittlungsverfahren
gegen eine Person wegen Beleidigungen auf dieser Seite,
Oberamtsanwältin Blaschke StA Bielefeld (Generalstaatsanwalt Manfred
Proyer GStA Hamm), 13.01.2011
"...gegen
Sie wird der aus der Anlage ersichtliche Vorwurf erhoben."
Es
befinden sind zahlreiche Anlagen dabei auch mit Ausdrucken von dieser
Seite (12 Seiten). Genau so wie auf dieser Seite beschrieben sind nur
einzig und
allein wahrheitsgemässe Beschreibungen von den getätigten Sachverhalten
der Richterschaft und Staatsanwaltschaft vorhanden. Ein konkreter Tatvorwurf fehlt. Irgendwo in
den Anlagen auf den 12 Seiten soll sich anscheinend eine Beleidigung
befinden.
Desweiteren
ist den Anlagen zu entnehmen, dass es sich auch um Nachfragen bei den
betreffenden Personen handelt ob das hier beschriebene so
richtig
ist.
Es
befinden sich keine Anlagen dabei was die betreffenden
Personen, die sich wegen ihrer selbst ausgeübten Tätigkeiten wohl
wieder mal selbst beleidigt fühlen, über die hier berichtet wird zu den
jeweiligen Berichten über sich selbst angegeben haben. Allerdings wurde
immer und stets von allen Vorgesetzten, wenn über entsprechendes
Verhalten Beschwerden erfolgten von Vorgesetzten erklärt, dass es sich
um vollkommen (überaus) korrektem nicht im geringsten zu beanstandenden
Verhalten handeln würde. Wie kann man sich durch die Veröffentlichung
überaus
korrektem und richtigem Verhalten beleidigt fühlen? Man sollte sich
doch geehrt fühlen, denn entsprechend ehrt und belobigt man
sich ja auch für die Handlungen untereinander.
Der
Leitende Generalstaatsanwalt Manfred Proyer stellt Strafantrag
mit Anlagen, weil eine Bestrafung durchgeführt werden soll.
Amtsanwältin Blaschke weiß auch schon wegen welcher irgendwo in den
Anlagen befindlichen Vergehen bestraft werden soll §185, 194 StGB.
Entsprechende Angaben fehlen jedoch dem Strafantrag und es fehlt dem
Strafantrag die erforlicherweise bestimmt bezeichnete Handlung (KG GA
1953, 123). Entsprechend weiss dort noch niemand
welcher
konkrete Tatbestand in das Vergehen
subsumiert werden soll und daher ist man auf die Hilfe des
Beschuldigten angewiesen (Beschuldigungsschreiben).
Interessanterweise weiss Oberamtsanwältin Blaschke genau, dass diese
zielgerichtet gegen das durch kriminelle Juristenhandlungen geschädigte
Opfer vorgehen soll um es Mundtot zu machen, damit niemand über das
korrupte Vorgehen berichtet und man es auch zukünftig ganz gemütlich
geheim stets immer wieder tätigen kann. In den Anlagen taucht 2 mal der
auf dieser Seite befindliche Artikel über die Abdeckung von kriminellen
Handlungen der Staatsanwältin Sandra Veit und Oberstaatsanwältin
Barbara Vogelsang auf. Oberamtsanwältin Blaschke könnte doch auch
meinen,
dass diese nun bezüglich eines Richters wegen Rechtsbeugung und
Protokollfälschung, eines Anwalts wegen Beihilfe zur Abgabe einer
falschen Eidesstattlichen Versicherung, gegen seine Mandantin wegen
Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung, gegen Ihren
Ehemann wegen Prozessbetrug und bezüglich 3
Staatsanwält(in)en wegen Strafvereitelung ermitteln soll. Sie weiß
genau welche Handlungen in einer korrupten Staatsanwaltschft
vorzunehmen sind, damit diese später einmal belobigt wird und ihr dafür
auch ein Blumenstrauss feierlich überreicht werden wird (Foto
Generalstaatsanwalt Manfred Proyer mit Blumenstrauss).
Die Staatsanwaltschaft
ist mit den Gerichten zusammen die gewalttätigste organisierte
Organisation in Deutschland. Durch die Justiz und die
Staatsanwaltschaften sterben Menschen und Menschen werden für ihr
ganzes Leben durch diese ruiniert und das auch in dem dort kriminelle
Handlungen gedeckt werden und Bürger politisch verfolgt werden. Unter
der Doktrin "Im Zweifel zu gunsten des Angelklagten" sitzen in
Deutschland etwa 4000 Menschen unschuldig im Gefängnis und etwa 100
sterben dort jedes Jahr eines unnatürlichen Todes. Unschuldig bestrafte
gibt es also in Deutschland jedes Jahr zu vielen 10 Tausenden. Beim
verfolgen anderer Menschen auch rein im Ansehen der Person durch eine
sogenannte objektive, neutrale Staatsanwalschaft sind es "stahlharte
knallharte Jungs". Wenn
man dort in der elitären Gemeinschaft beim feiern und
belobigen
untereinander durch Veröffentlichung dortiger auch krimineller Taten
ein wenig an dem tätigen solcher unrechtmässigen Taten beeinträchtigt
wird, dann werden es grösste Mimosen, die sich dafür beleidigt fühlen,
in dem willkürlichen tätigen unrechter und korrupter
Handlungen dadurch
eingeschränkt zu werden.
Diese
Seite hätte ja einen Teil seiner Aufgabe erfüllt, wenn diese Seite für
eine öffentliche Kontrolle sorgt und man in der korrupten
Staatsanwalschaft und Justiz gegen Korruption und kriminelle Handlungen
vorgehen würde. Aber das genaue Gegenteil ist der Fall und jeder dort
weiss vollkommen selbstverständlich, dass die justiziellen Täter
geschützt werden müssen, damit diese so weitermachen können, weil genau
auch die Korruption und Krminalität eine unbedingt
durchzuführende
Aufgabe der Justiz darstellt und das zielgerichtet gegen
die Geschädigten vorzugehen ist.
Gemäß
Generalstaatsanwalt Manfred Proyer
handelt es sich bei der Staatsanwaltschaft um eine "neutrale und
objektive Behörde". Entweder erzählt er bewusst Märchen oder er ist
schizophren und das als Generalstaatsanwalt. Das erklären Juristen über
die Staatsanwaltschaft und Jusitz: juristenzitate.htm
"Ihre
wirtschaftlichen Verhältnisse sind gemäß §136 StPO aufzuklären. Sie
können bei der Bemessung einer evtl. Geldstrafe oder von Geldauflagen
bedeutsam sein. Wenn Sie hierzu keine Angaben machen wollen, müsste
eine für Sie unter Umständen nachteilige Schätzung erfolgen."
So
geht das bei der Staatsanwaltschaft und auch bei Gericht, im Zweifel
immer zum Nachteil des Angeklagten, denn die nachteilige
Schätzung muss
unter Umständen erfolgen, besonders wenn er unschuldig ist
aber unbedingt mit allen Mitteln schuldig gemacht werden soll.
Der
Strafantrag
wurde vom Leitenden Generalstaatsanwalt Manfred Proyer bei
der Generalstaatsanwaltschaft Hamm gestellt und zwar ebenso ohne
jeglichen konkreten Schuldvorwurf bzw. ohne die Bezeichnung einer
eindeutig bestimmten Handlung:
"Anlage: 1 Blattsammlung
Die Anlage übersende ich mit der
Bitte um weitere Veranlassung".
Als
Bürger kann man dort ausführlich begründete Strafanträge einreichen (62
Js 273/03 StA Bielefeld) in denen ein Anwalt zusammen mit seiner
Mandantin eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben und
einen anderen Bürger damit übelst geschädigt haben.
Man fügt sogar die Beweismittel bei etc. In einem solchen
Fall
werden mit rechtsbeugenden Gründen unter Strafvereitelung sämtliche
Ermittlungen abgelehnt. In vorliegendem Fall brauchen die elitären
Kollegen erst gar nichts zu begründen, sondern für die elitären
Kollegen werden die elitären Kollegen tätig in dem diese nach
irgendetwas ermitteln.
Generalstaatsanwalt
Manfred Proyer, Korruptionsstrukturen - Ursachen, begünstigende
Faktoren, Wirkungen:
"Unter
dem strafrechtlichen Korruptionsbegriff fallen Straftaten, bei denen
Amtsträger ihre Position und die ihnen übertragenen Befugnisse dazu
ausnutzen sich oder dritten materielle oder immaterielle
Vorteile
zu verschaffen. Klassische Korruptionsdelikte sind insbesondere die
Tatbestände der Vorteilsannahme und Bestechlichkeit auf Seiten des
Nehmers und der Vorteilsgewährung bzw. der Bestechung auf Seiten des
Gebers. Regelmäßig werden bei der Begehung dieser Delikte aber auch
weitere Straftaten verwirklicht.
In Betracht kommen da
insbesondere die Tatbestände der Urkundenfälschung, Nötigung und
Erpressung."
Im
vorliegendem Fall wurde der hier Beschuldigte, der durch
staatsanwaltliche Korruption mehrfach geschädigt wurde (zB. 62 Js
273/03 StA Bielefeld) später von der
Staatsanwaltschaft Bielefeld genötigt/bedroht und eine
weitere
Person betrogen. Es werden also tatsächlich weitere Straftaten von der
Justiz gegenüber dem Geschädigten verwirklicht, wie es
Generalstaatsanwalt Manfred Proyer erklärt.
Das Geld um welches die Staatsanwaltschaft Bielefeld die Dritte Person
betrogen hat wird aber von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm nicht
zurückgezahlt. Das Strafverfahren gegen die beteiligten Staatsanwälte
und Polizisten ist natürlich eingestellt worden, weil es sich nur um
einen Rechtsirrtum der rechtlich ausgebildeten Polizei und
Staatsanwaltschaft mit Amtseid handeln kann (26 Js 355/09 StA
Bielefeld), weil aus einem der Staatsanwaltschaft vorliegenden
Schriftstück noch einmal zusätzlich
ausdrücklich hervorgeht, dass das von diesen verlangte Geld nicht zu
zahlen war (Einstellung
Ermittlungsverfahren 26Js
355/09).
Die
Kreispolizeibehörde Minden will die kriminellen Handlungen trotz
Weisungsgebundenheit durch die Staatsanwaltschaft zukünftig nicht mehr
tätigen (Belehrung
der Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde). Die
Generalstaatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft will aber so
weitermachen.
Dafür
nennt man die genötigte/bedrohte Person zur Diskreditierung auch nicht
Herrn Meyer, sondern nur "Meyer", wie es auch gewollt ist: Oberstaatsanwalt
Sundermeyer GStA-Hamm (5 FP 55/2009): Der "Meyer" und nicht
der "Herr Meyer"
(Name geändert). Auch da weiss der Staatsanwalt ganz automatisch, dass
er keine korrupten kriminellen und ungesetzlichen Handlungen der
Juristenkollegen beseitigen muss, sondern zielgerichtet gegen den
Geschädigten vorgehen muss.
Es
geht also bei der Generalstaatsanwaltschaft und bei Generalstaatsanwalt
Manfred Proyer so zu wie es in einer korrupten Behörde nun mal läuft,
die auch noch besonders im Ansehen der Person handelt.
"Bei
der Frage nach begünstigenden Faktoren für Korruption sind
systembezogene und personenbezogene Faktoren zu unterscheiden. Zu den
systembezogenen begünstigenden Faktoren sind insbesondere zu zählen die
Vernachlässigung von Dienst- und Fachaufsicht, Missmanagement, die
schwerverständlichen Vorschriften und Gesetze, fehlende Transparenz bei
Entscheidungen, zu
große Entscheidungsspielräume
für den einzelnen Sachbearbeiter, fehlende Kontrollen und
Aufgabenwahrnehmung in einer Hand.
Korruption
führt insoweit zur Aushöhlung des Rechtsstaates, zu einem Verfall
ethisch-moralischer Werte und einer zunehmenden Gleichgültigkeit in der
Gesellschaft gegenüber der sogenannten
„Bakschisch-Mentalität“."
Das
vorgenannte korrupte Handeln der Staatsanwaltschaft und
Generalstaatsanwaltschaft liegt ganz bestimmt nicht an einer
Vernachlässigung der Fachaufsicht, sondern es ist von der Fachaufsicht
ja gerade so gewollt, denn jeder dort handelt voll automatisch
gleichermassen um die Täterkollegen zu schützen und gegen das
geschädigte Opfer vorzugehen. Es liegt auch nicht an fehlenden
Kontrollen,
sondern Kontrollen der Bürger sind ja gerade nicht gewollt, denn es
soll ja gerade
keine Kontrolle von aussen geben.
Für Kontrolltätigkeiten der
Justiz durch Bürger gibt es am OLG-Hamm sogar Gefängnis: BDF
Verhaftung,
weil einem Richter (angeblich) mein T-Shirt nicht gefällt!
"In
der Beschreibung der finanziellen Folgen der Korruption wird zu Recht
auch darauf hingewiesen, dass dem Bürger vermutlich noch nicht bewusst
geworden ist, dass diese Mehrausgaben immer auch zu seinen Lasten
gehen. Korruption ist schließlich auch der Nährboden, auf dem
organisierte Kriminalität wachsen kann."
Im
vorliegendem Fall hat der Bürger das im Einzellfall extrem zu spüren
bekommen, wie staatsanwaltliche Korruption mit der richterlichen und
anwaltlichen Korruption zusammenarbeitet und es war extrem schädigend.
Damit allen Bürgern also bewusst wird wie schädlich
insbesondere die
Korruption der Justiz und Staatsanwaltschaft ist und mit welchem
Selbstverständnis diese dort getätigt wird gibt es diese
Internetseiten, die Generalstaatsanwalt Manfred Proyer nicht haben
möchte und damit die Korruption in seiner Behörde unterstützt. Gegen
die dortige Korruption hat er noch mit keinem Wort etwas gesagt,
sondern geht wie immer gegen den Geschädigten der Korruption gezielt
vor.
Es
ist kein Wunder, dass die Staatsanwaltschaft mittlerweile von manchem
Bürger auch als die grösste organisierte kriminelle Organisation
bezeichnet wird zu denen ich diese persönlich auch hinzurechnen möchte.
"Und siehe da, die
Tendenz ist eigentlich rückläufig. Im Jahre 2000 fielen auf rund
400.000 Ermittlungsverfahren im Hammerbezirk 486 Fälle, die die
Korruption betrafen. Im vergangenen Jahr waren es bei in der Summe
leicht zugenommenen Ermittlungsverfahren nämlich bei 473.000
Ermittlungsverfahren nur noch 286 Ermittlungsverfahren die also
Korruption betrafen. Ich will das Problem jetzt nicht statistisch
verharmlosen. Die Statistik ist sicherlich mit Vorsicht zu genießen,
aber ich meine auch, dass wir doch ein bisschen – auch im Interesse der
Verwaltung – die Dinge doch relativieren sollten. Wir müssen sie ein
bisschen tiefer hängen, mitunter, als es Gelegentlich geschieht."
Ja,
wo korrupte und kriminelle Handlungen von der Staatsanwaltschaft selbst
getätigt oder gedeckt werden, da werden dann die
Korruptionsfälle
rückläufig.
"Die
Strafverfolgungsbehörden werden mit korruptiven Sachverhalten ja oft
nur durch Zufall konfrontiert. Und das ist ein Zustand, den müsste man
eigentlich abstellen. Da erwarte ich eigentlich von allen Gliederungen
öffentlicher Verwaltung mehr ein offensiveres Zugehen auf die
Strafverfolgungsbehörden."
In
den vorliegend genannten Fällen sind wie oben ausgeführt Strafanträge
gestellt worden und die Abeckerei (Korruption) wurde dann erst durch
die Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft getätigt! Und
daraufhin soll der Geschädigte der korrupten Handlungen bestraft
werden, weil er die Korruption zur öffentlichen Kontrolle
veröffentlicht, denn bei den korrupten Handlungen handelt es sich um
Beleidigungen der korrupt Handelnden. Es soll also
ein offensives
Zugehen geben, damit die Geschädigten, die sich darüber beschwerden,
verfolgt und bestraft werden können.
"Ich
habe da ein gewisses Verständnis dafür, dass es natürlich der Leiter
einer Kommunalbehörde nicht gerne hat, wenn er alle Nase lang mit
korruptiven Sachverhalten in der lokalen Presse aufscheint. Das wirft
ein schiefes Licht auf die Behörde und ist natürlich nicht dazu
angetan, das Vertrauen der Bürger in die Funktionsfähigkeit, in die
Integrität der Kommune zu stärken."
Man
muss die Menschen, die sich über Korruption in seiner Behörde
beschweren Mundtot machen und dafür sorgen,
dass Bürger nichts davon veröffentlichen. Der Bürger
soll
einer Staatsanwaltschaft vertrauen in der auch korrupte Handlungen
getätigt werden. Das das so gewollt ist verwundert nicht, denn nicht
besser lässt sich der nicht informierte Bürger ausnehmen und
Mudtot machen.
"Warum
mehr
oder weniger darauf warten, dass man sich genötigt sieht, weil’s nun
nicht mehr unter der Decke zu halten ist, warum nicht die
Staatsanwaltschaft als objektive, als neutrale Instanz möglichst
frühzeitig einzuschalten, um dann sagen zu können, wir haben alles
getan, um diese Sachverhalte aufzuklären."
Über
die angeblich objektive neutrale Staatsanwaltschaft kann man sich
bereits jetzt schon seine Gedanken machen. Ich glaube
Generalstaatsanwalt Manfred Proyer vergisst plötzlich auch noch, dass
die Staatsanwaltschaften politisch weisungsgebunden agieren:
60 Jahre nach Überwindung der Nazi-Diktatur
haben sich in Deutschland gefährliche "Standards" ausgebildet. Seit
Jahren weisen korrekte Richter und Staatsanwälte auf explizit
"kriminelles", d.h. aktiv ungesetzliches Verhalten von Kollegen hin.
Ein Verhalten, das von "oben" geduldet, bzw. angeordnet wird.
Staatsanwälte an der Leine von Politikern. Insbesondere, wenn
Partei-Genossen bzw. -Freunde im trüben Spiel sind. Für sie wird der
Rechtsstaat zum juristischen Schlaraffenland. Die Verfolgung selbst
schwerster Vergehen wird aktiv unterbunden. juristenzitate.htm
"Es
signalisiert immer noch den Beteiligten, es steht in unserem Belieben
den Staatsanwalt auf den Plan zu rufen und wir haben da einen gewissen
Handlungsspielraum. Und das eröffnet immer auch die Möglichkeit für den
Täter sich gegebenenfalls von Strafverfolgung freizukaufen. Und das
halte ich für fatal."
Wer kein Geld hat
wird von der
Staatsanwaltschaft Bielefeld und Generalstaatsanwaltschaft Hamm
verfolgt, wenn er sich zur Rechtsverteidigung einen Anwalt bei
Anwaltszwang nimmt und wird deswegen in Handschellen abgeführt und
inhaftiert. Bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld und
Generalstaatsanwaltschaft Hamm kann man sich also Rechte nur für Geld
kaufen, das ist in tatsächlicher Hinsicht so gewollt:
Knast
für Mittellose, die sich bei Anwaltszwang anwaltlich vertreten lassen
(43
Js 943/06 AG-Minden):
http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/4331.html
Von
der Mafia wird man ebenso geschützt, wenn man sein Schutzgeld
zahlt. Zahlt man sein Schutzgeld nicht, egal aus welchen Gründen, dann
bekommt man dort die Gewalt der Mafia zu spüren.
Zahlt
man sein Schutzgeld für die Justiz nicht, weil einen diese bereits
ruiniert hat, dann bekommt man dort die Gewalt einer Rechtsbeugermafia
zu spüren.
Der Anwalt der den Strafantrag gestellt hat und mit
dem
ehemaligen Präsidenten des OLG-Hamm kongenial zusammenarbeitet hat
die für das Honorar erforderliche Leistung nicht erbracht und
keinen Anspruch auf das Honorar, weil er die Berufungsbegründungsfrist
hat einfach verstreichen lassen und damit den Bürger extrem geschädigt.
Der
Verurteilte hat 2 Gnadengesuche gestellt, weil sich sein Einkommen nach
Verurteilung veringerte. Beide Gnadengesuche sind abgelehnt worden. Es
erfolgt also unter Umständen eine gewollte Überhöhung des Tagessatzes
zur zusätzlichen Abstrafung in der Generalstaatsanwaltschaft Hamm und
im Landesjustizministerium.
Wenn man genug Geld hat, dann kann
man sich selbstverständlich freikaufen:
"...Allerdings
brauchte sie dafür Rückendeckung, und die gab ihr in Bochum
ausgerechnet ein Mann, der ihr in den vergangenen Wochen den Rücken
zugekehrt hat: Manfred Proyer, bis 2001 Behördenleiter in Bochum,
seitdem Generalstaatsanwalt in Hamm. Heute steht er hinter Schulte und
Krück, in jüngster Zeit nannte er Lichtinghagen bevorzugt "die Dame"
und fragte sich dann, was nur in sie gefahren sei. In Bochum aber trug
er damals die neue Linie mit, die zur Linie Lichtinghagen wurde: große
Wirtschaftsverfahren nach Bochum zu ziehen und sie, besonders wenn es
um Steuersachen ging, mit hohen Geldbußen statt Knast abzuschließen." (Der
Spiegel Schuld und Bühne)
Da
dem Bürger auffallen würde, wenn eine entsprechende Person vorzeitig
aus dem Gefängnis entlassen wird ist ein Straferlass im Wege eines
Gandengesuches so einfach nicht möglich. Das wäre also teilweise
öffentlich kontrollierbar. Wieviel Geldstrafen der superreichen
Personen werden aber wohl im geheimen ohne Begründung solchen Personen
im Gandenwege erlassen worden sein?
Generalstaatsanwalt
Manfred
Proyer hat sich bisher noch nicht im geringsten für eine öffentliche
Kontrolle solcher Vorgänge eingesetzt in dem zumindest eine
öffentliche Statistik darüber geführt wird in wieviel Fällen,
welche Strafen im geheimen ohne Begründung später im Gnadenwege
erlassen worden sind. Obwohl Generalstaatsanwalt Manfred Proyer das
Korruptionsproblem kennt und die Justiz eine ganz extrem korrupte und
eine gewaltätige Oganisation darstellt hat er sich auch noch nicht
dafür eingesetzt, dass
richterliche Nebentätigkeiten auf
den Gerichtsinternetseiten veröffentlicht werden. Es werden
sogar
jegliche Auskünfte darüber von den Gerichten verweigert.
Kriminelle
Staatsanwälte auch als Marionetten der Politik:
Die Rolle der Staatsanwälte in diesem unserem Lande ist vielen
deutschen Bürgen nicht klar. 99 Prozent aller Deutschen halten
Staatsanwälte für Garanten von Recht und Gesetz. Für Hüter des
Rechtsstaats. Ohne Ansehen der Person verfolgen sie Verstöße gegen
unsere Rechtsordnung und übergeben ihre Erkenntnisse unabhängigen
Richtern, die alsdann Recht sprechen. Das Ganze läuft unter dem Begriff
"Legalitätsprinzip". Vor dem Gesetz sind danach alle Deutschen gleich.
So steht es auf dem Papier. Doch Papier ist bekanntlich geduldig. 60
Jahre nach Überwindung der Nazi-Diktatur haben sich in Deutschland
gefährliche "Standards" ausgebildet. Seit Jahren weisen korrekte
Richter und Staatsanwälte auf explizit "kriminelles", d.h. aktiv
ungesetzliches Verhalten von Kollegen hin. Ein Verhalten, das von
"oben" geduldet, bzw. angeordnet wird. Staatsanwälte an der Leine von
Politikern. Insbesondere, wenn Partei-Genossen bzw. -Freunde im trüben
Spiel sind. Für sie wird der Rechtsstaat zum juristischen
Schlaraffenland. Die Verfolgung selbst schwerster Vergehen wird aktiv
unterbunden. Viele Politiker an der Spitze unseres Landes halten sich
schon lange nicht mehr an die Regeln. Was Normalbürgern verboten ist,
reizt einige Politiker offenbar ganz besonders. Deutsche Politiker in
gottgleicher Position. Staatsanwälte decken ihr Tun fürsorglich ab. Der
Deutsche Richterbund spricht explizit von Regierungskriminalität. Er
fordert seit Jahren die Aufhebung der Weisungsgebundenheit für
Staatsanwälte.
Prof. Dr. Ing. Hans-Joachim Selenz http://www.flegel-g.de/insiderwissen-75.html
Gewollte
Gutachten zur Rechtlosstellung und verbotene Geheimakten auch
bei der Polizei. hr hessenschau, 15.12.2010
Ähnlich
wie bei den Steuerfahndern sollen unliebsame Beamte mit falschen
Gutachten aus dem Dienst gedrängt worden sein. Jetzt gibt es neue
Vorwürfe eines Polizisten. Er soll mit psychologischen Gutachten als
Querulant abgestempelt worden sein. Aufgrund von Geheimakten der
Behörde, die weder er noch sein Anwalt einsehen konnten.
...Die
Konsequenz statt Dienst zu machen sitzt der Polizist zu Hause. Seine
Geschichte klingt wie der Feder Kaffkas entsprungen ...konkrete
Beschuldigen gab es nicht. Er bat Vorgesetzte um Hilfe beschwerte sich
weil nichts passierte. Beschwerden seien unerwünscht, er werde es noch
bitter bereuen, wenn er nicht Ruhe gäbe.
...Ominöse
Nebenakten. Das Innenministerium ist zu keiner Stellungnahme vor der
Kamera bereit. ..."Das
sind doch Machenschaften, die wenig an einen Rechtsstaat errinnern. Ich
habe doch gar keine Möglichkeit zu entkräften was da drin steht. Solche
Geheimakten sind in Ostdeutschland vor 20 Jahren verboten worden aber
bei der Polizei Hessen nicht."
Hessisches
Innenministerium: Grundsätzlich
wird den begutachteten Personen Akteneinsicht gewährt. In Einzelfällen
sind Einschränkungen aus Fürsogegründen oder wennn Rechte Dritter
betroffen sind, möglich.
Das perfide, die
Psychologen beziehen sich prompt auf die geheimen Unterlagen. Befinden
der junge Polizist sei querulantorisch.
Kein
Einzelfall. Vor gut einem halben Jahr hat die hessenschau schon einmal
über fragwürdige Gutachten über Polizisten berichtet. Die Gutachten
ähneln sich. Seltsam die Polizei scheint durchsetzt mit paranoiden
Querulanten, die sogar noch auf ihre Rechte bestehen.
Hessisches
Innenministerium: Gutachterliche
Stellungnahmen werden immer objektiv durchgeführt. Das
bezweifelt Anwalt Dr. Herbert. Er hat erlebt wie sehr die Behörde Druck
auf die Gutachter ausübt und kennt weitere Fälle.
Alexander
Herbert: "Ich habe durchaus Fälle gehabt in denen die Behörde mit dem
Gutachtenergebnis unzufrieden war und dann durch neue Begutachtung,
mehrfache Begutachtung, dann irgendwann mal ein Gutachten in den Händen
hielt was wohl von Anfang an von der Behörde gewünscht war."
Sogar
das selbstverständliche Recht das Gutachten einsehen zu dürfen musste
sich der Polizist erkämpfen. Fast ein halbes Jahr lang hielt man ihn
hin. Unzählige Anrufe, Briefe, die geheimen Unterlagen blieben geheim,
keine Transparenz.
Quiz mit Stromschlägen Fernsehspiel mit dem
Tod, 18.03.2010
"Sie
müssen bis zum Ende gehen": Ein modernes Milgram-Experiment schockiert
Frankreich. Es zeigt, dass TV-Kandidaten nicht davor zurückschrecken,
Mitspieler mit Stromschlägen zu foltern.
Gehorsam
oder Gewissen, das ist der Gegensatz, um den sich das
Milgram-Experiment dreht. Der amerikanische Psychologe Stanley Milgram
entwickelte es Anfang der sechziger Jahre, um herauszufinden, was
durchschnittliche Menschen alles anrichten, wenn eine respektierte
Obrigkeit es befiehlt. In dem Experiment wurde den Testpersonen
eingeredet, sie müssten zu Forschungszwecken anderen Leuten immer
stärkere Stromschläge erteilen. Das Ergebnis verstörte die
Öffentlichkeit. 65 Prozent der Probanden gingen soweit, Schläge bis zur
Höchststufe von 450 Volt zu erteilen.
Der
Schauspieler Lauren Le Doyen, der den gefolterten TV-Kandidaten mimt,
sitzt auf einem vermeintlichen Elektrischen Stuhl. (© Foto: AP)
Der
französische Filmemacher Christophe Nick hat diesen Versuch jetzt in
einem anderen Kontext wiederholt. Die Autorität ist hier nicht mehr die
Wissenschaft, sondern das Fernsehen. Das Resultat: Diesmal haben 81
Prozent der Versuchspersonen die "Höchststrafe" vollstreckt. Nick
folgert, die Menschen seien durchs Fernsehen derart an Gewalt und
Voyeurismus gewöhnt, dass man im TV sogar eine Hinrichtung inszenieren
könnte. Er sagt: "Das Fernsehen kann fast jeden dazu bringen, alles zu
machen."
Der
Filmemacher warb für seinen Versuch Freiwillige mit einem Casting an.
Den Leuten wurde mitgeteilt, sie sollten an der Pilotsendung für eine
neue Fernsehshow namens La Zone Extrême mitwirken. Dabei müsse sich ein
Kandidat Begriffe merken und wiedergeben. Bei Fehlern werde er mit
Stromschlägen von 20 bis zu 460 Volt bestraft. Nick und sein
Wissenschaftlerteam hatten keine Probleme, 80 Freiwillige zu finden und
in die vermeintliche Show zu schicken.
...Der
staatliche Sender France 2 wollte das schauerliche Experiment am
Mittwochabend als Dokumentarfilm mit dem Titel Spiel des Todes
ausstrahlen. Ein Sprecher erklärte dazu: "Dies (die Testpersonen) sind
weder Sadisten noch Feiglinge, sondern ganz normale Leute. 80 Prozent
von ihnen haben sich wie mögliche Folterknechte verhalten. Das zeigt
die furchterregende Macht, die das Fernsehen erlangt hat."
Philip Zimbardo - Experiment:
...2004
sagte Zimbardo vor Gericht im Fall von "Chip" Frederick, einer Wache im
Abu-Ghraib-Gefängnis, aus. Er argumentierte, dass Fredericks Strafe
gemindert werden sollte, da sein Experiment gezeigt habe, dass nur
wenige der "Atmosphäre" in einem Gefängnis widerstehen können. Als
Systemkritiker, der sich mit dem Einfluss „toxischer Situationen“ auf
menschliches Verhalten beschäftigt, reagierte Zimbardo voller Zorn auf
die Behauptung der Bush-Regierung, „ein paar faule Äpfel“ seien für den
Skandal verantwortlich, mit der Äußerung: „Nicht die Äpfel sind faul,
sondern das Feld“.
Der Richter schien anderer Meinung zu sein, er verurteilte Frederick
zur Höchststrafe. Dies führte Zimbardo in einem Interview in der New
York Times aus und wurde u. a. in der Welt und Der Tagesspiegel
behandelt. ...
Milgram
- Experiment (Wiederholt vom Max-Planck-Institut 1970):
Das
aufsehenerregende Experiment wurde Anfang der 60er Jahre von Stanley
Milgram durchgeführt, um aufzuzeigen, wie sich Menschen unter Einfluss
von Autorität verhalten, einer Autorität, die keine Gewalt ausübt. Es
stellt gewissermaßen eine Fortsetzung des Konformitäts-Experiments des
amerikanischen Psychologen Asch dar. Aus der Ausgangsfrage erwuchs ein
komplexes Gebilde weiterführender Fragen, die dazu führten, dass das
ursprüngliche Experiment 18-mal variiert wurde. Die Motivation für
diese Experimentalreihe lieferten die Ereignisse des 2. Weltkrieges.
Warum waren unter der Naziherrschaft so viele Menschen bereit, sich in
den Dienst einer Tötungsmaschinerie zu stellen? Lag es an einem
Charakterfehler dieser Menschen oder gibt es Situationen, in denen
möglicherweise jeder in der Lage wäre, andere Menschen zu quälen und zu
töten? ...
Appell
gegen die
Kriminalisierung von Wikileaks, Unterschriftensammlung
Die
Kriminalisierung und Verfolgung von Wikileaks geht über den Einzelfall
hinaus. Die Veröffentlichung als vertraulich eingestufter Informationen
in solchen Mengen soll verhindert werden. Denn die Menge an Dokumenten
liefert der Öffentlichkeit einen weit tieferen Einblick in staatliches
Handeln als bisherige Veröffentlichungen in klasssischen Medien. Der
Journalismus hat nicht nur das Recht, sondern die Aufgabe, den Staat zu
kontrollieren und über die Mechanismen des Regierungshandelns
aufzuklären. Er stellt Öffentlichkeit her. Ohne Öffentlichkeit gibt es
keine Demokratie. Der Staat ist kein Selbstzweck und muss eine
Konfrontation mit den eigenen Geheimnissen aushalten. Wir, die
Initiatoren und Unterzeichner, fordern, die Verfolgung von Wikileaks,
die dem Völkerrecht zuwiderläuft, zu stoppen. Wir fordern alle Staaten
und auch alle Unternehmen auf, sich diesem Feldzug gegen
die
bürgerlichen Rechte zu widersetzen. Wir fordern alle Bürger, bekannt
oder unbekannt, in politischen Positionen oder als Privatpersonen, auf,
für die Einstellung der Kampagne gegen die Meinungs- und
Informationsfreiheit aktiv zu werden. Wir laden alle ein, sich an dem
Appell für die Medienfreiheit zu beteiligen.
"Datenschutz und Informationsfreiheit sind
Grundrechte. Sie zu sichern ist unser Auftrag." Wohl dem, der daran
glaubt.
"Datenschutz
und Informationsfreiheit sind Grundrechte. Sie zu sichern ist unser
Auftrag." behauptet Dr. Alexander Dix, Leiter der Behörde staatlichen
"Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit". Wohl
dem, der daran glaubt.
Wie
Sie schon am Namen "Berliner Beauftragter für Datenschutz und
Informationsfreiheit" - die als staatsbürokratischen Behörde aber nicht
mit dem Leiter dieser Behörde - Herrn Dr. Alexander Dix, einem Mann,
dem alle unsere Liebe gilt, zu verwechseln ist - erkennen können,
versteht sich dieses seltsame behördliche Zwitterwesen in erster Linie
als staatsbürokratische Behörde für Datenschutz, man könnte also auch
sagen als "Behörde für Geheimhaltung", denn nichts anders stellt der
sogenannte Datenschutz dar.
Die
Informationsfreiheit steht dagegen an zweiter und somit letzter Stelle,
ansonsten würde es ja heißen: Berliner Beauftragter für
Informationsfreiheit und Datenschutz. Sichtbar wird die Nachrangigkeit
der Informationsfreiheit auch am Namen unter dem die Behörde "Berliner
Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" im Internet
auftritt - www.datenschutz-berlin.de. Die Informationsfreiheit hat die
Behörde "Berliner Beauftragter für Datenschutz und
Informationsfreiheit" hier gleich komplett gestrichen - nomen est omen.
So
widmet der "Berliner Beauftragter für Datenschutz und
Informationsfreiheit" denn konsequenterweise in seinem Jahresbericht
2009 auch nur ein einziges Kapitel von insgesamt fünfzehn Kapiteln dem
Thema "Informationsfreiheit".
Somit
kann man sicherlich feststellen, dass es sich bei der Behörde "Berliner
Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" im wesentlichen
um eine Art "Geheimdienst" handelt, deren Aufgabe es aber nicht ist,
geheime Sachverhalte auszuspähen, so wie etwa der
Bundesnachrichtendienst, sondern Sachverhalte vor einer
Veröffentlichung zu schützen. Mithin das genaue Gegenteil der
Geheimnisveröffentlichungsplattform Wikileaks - www.wikileaks.de
Als
Zwitterwesen, dessen erigierter Penis "Datenschutz" und deren trockene
Vagina "Informationsfreiheit" heißt, soll der "Berliner Beauftragter
für Datenschutz und Informationsfreiheit" gleichzeitig zwei Fliegen mit
einer Klappe schlagen, auf den Datenschutz und die Informationsfreiheit
achten. Also pupsen und gleichzeitig den Methanausstoß, der zum
Treibhauseffekt beiträgt, verringern. Oder Regimekritiker ins Gefängnis
stecken und Regimekritiker für die Verdienste um die Demokratie mit dem
Friedensnobelpreis auszeichnen. In der Psychologie nennt man solches
Verhalten zwei unvereinbare Aufträge gleichzeitig erfüllen zu wollen
schizophren.
Dass die
Informations- und Meinungsfreiheit in Berlin auf der Strecke bleibt,
ist der Behörde "Berliner Beauftragter für Datenschutz und
Informationsfreiheit" angeboren und vom rot-rot regierten Land Berlin
(schwarz-gelb ist leider auch nicht besser) wohl so gewollt, denn sonst
hätte wir sicherlich schon eine andere Verfasstheit dieser Behörde.
So
ganz nebenbei übt sich die Behörde "Berliner Beauftragter für
Datenschutz und Informationsfreiheit" auch noch im Aufpusten bunt
schillernder Seifenblasen, wir wollen hier nicht von Demagogie
sprechen, die bei der erst besten Betrachtung zerplatzen. So heißt es
im Jahresbericht 2009:...
Sachsen
und Bayern fordern höhere Strafen für das Grunddelikt des Widerstandes
gegen Vollstreckungsbeamte, Dr. Beate Merk, 05.03.2010
Im Gegenzug möchte man ebenfalls
keine Bagatellfälle vor Gericht:
Sachsens
Justizminister Geert Mackenroth (CDU) hat sogar eine
"Praxisgebühr für Gerichte" vorgeschlagen. Für Kläger mit niedrigem
Einkommen müssen es
eine stärkere Selbstbeteiligung geben, damit bestimmte
Bagatellfälle erst gar nicht vors Gericht kommen.
Die,
die es am nötigsten haben und jeden EUR dreimal rumdrehen müssen bis er
ausgegeben werden kann, sollen davon abgehalten werden ihre Rechte
wahrnehmen zu können, weil es für die elitären Menschen mit viel Geld
insbesondere Bagatellfälle sind. Ihre eigenen eltiären Rechtsfälle sind
allerdings keine Bagatellen, egal welche Bagatelle die Rechte als
solches sind, die diese geltend machen wollen.
Bagatellfälle
sind grundsätzlich auch richterliche, justizielle und
politische Korruption,
Machtmissbrauch, gewollte tote Bürger und Rechtsbeugung und alles was
es so an Macht- und Gewalt gibt mit der sich die elitäre
Obrigkeit
auch rechtswidrig und verbrecherisch bereichern kann und bereichert.
Auch eine Kontrolle der Justiz
ist dort nicht gewünscht, da gibt es dann Hausverbot: ARD-Reportage vom
5. März 2003: Pfusch
in der Justiz
Verwunderlich
ist es nicht, dass beide Länder höhere Strafen fordern,
damit kriminelles Handeln effektiver und einfacher von der Obrigkeit
getätigt werden kann, denn gleichzeitig kann man auch Unschuldige, die
sich über richterliche, justizielle und politische Verbrechen
beschweren oder Menschen, die sich für Grundrechte und Menschenrechte
einsetzen länger im Knast unterbringen.
Selbstverständlich
verfolgen die Staatsanwaltschaften Bürger auch wegen Nichtigkeiten und
Bagatellen aber auch Unschuldige konsequent und mit
voller
Härte. Sich selbst verfolgen diese aber bei schweren kriminellen
Handlungen nicht, sondern loben und belobigen sich auch untereinander
dafür. Wie wäre es wenn dort erstmal vor der eigenen Haustür gekehrt
werden würde und hochelitäre Verbrecher verfolgt werden würden, die
andere Menschen das Leben ruinieren und von allem befreien was
ein
menschenwürdiges Leben ausmacht und diese justizgeschädigten Menschen,
dann auch noch verspotten, beleidigen und verleugnen dürfen, wofür man
sich untereinander wieder belohnt und belobigt. Wenn Polizisten also
zum Prügelknaben der Nation werden, dann liegt das auch daran, weil
hochelitäre Rechtsbeuger und Rechtsverbrecher diese als ihre Soldaten
vorschicken, damit diese untereinander, lobend und belobigend mit ihren
Verbrechen ungestört in der Obrigkeit fortfahren können:
Deutschlands
untertänige Justiz
Wie
kläglich Staatsanwaltschaften bei Erfüllung ihres
gesetzlichen Auftrages, offenkundige oder doch wahrscheinliche
Straftaten von (partei)politisch Mächtigen
aufzuklären, scheitern, ist im Freistaat Bayern, dem alten
Amigo-Land, vorreitend demonstriert worden. ...
130
Menschen saßen im Jahr 2008 in Bayern unschuldig im Knast,
Augsburger Allgemeine 11.05.2009
Im Gefängnis sind 39 Jahre eine lange
Zeit. Zur Qual
können schon wenige Tage werden, wenn man unschuldig in Haft
sitzt. So wie die 130 Menschen in Bayern, die dafür 2008 vom
Freistaat entschädigt wurden. Sie haben zusammen genommen eben
diese 39 Jahre zu Unrecht in Haft verbracht.
Panorama,
Das Erste , Er hat die Folgen eines Justizirrtums nicht
überwunden, weil er 4,5 Jahre im Gefängnis gesessen
hat, unschuldig.
...Schlimmeres
noch erfolgte in Bayern. Stefan Herzog kam unschuldig
hinter Gitter, durfte nicht einmal bei der Beerdigung seiner Tochter
dabei sein. Die traumatisierte Familie erhielt bishlang keine
Entschädigung. Mittlerweile kämpfen wir seit 2004 um
die Entschädigung zu erhalten. ...
Strafgefangener
hilft seinen Mithäftlingen bei Schriftstücken.
Entscheidung der folgenden
Gerichte in einstimmiger Weise,
der
Strafgefangene verstößt damit gegen den
Anstaltsfrieden und muß mit Disziplinarstrafen versehen
werden:
...Der Freistaat Bayern hat dem
Beschwerdeführer
die notwendigen Auslagen für das
Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten. Damit erledigt sich der
Antrag des Beschwerdeführers auf Prozesskostenhilfe und
Beiordnung eines Rechtsanwalts. ...
Gefangenenmißhandlung
Gibt es nicht nur in Abu Graib , Guantanamo, der Türkei oder
in einer sonstigen totalitären Bananenrepublik, dies gibt es
auch in der JVA (KZ) Amberg
...Auch die ehemalige
Justizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP,
stört sich nicht an Abu Graib, in Bayern. Genauso, wie die
ganze Amberger Verbrecherjustiz, decken sie diese Schweinerei. So was
nennt sich dann Rechtsstaat. Pfui Teufel Deutschland. ...
Panorama
14.02.2008, Das Erste, Sinnlose
Hausdurchsuchungen - Die Schnellschüsse der Justiz
...In Baden-Württemberg hat ein
Richter für einen Hausdurchsuchungsbeschluß gerade
mal 36 Minuten Zeit, in Bayern sind es sogar nur dürftige 2
Minuten. ...
Willkürliche
Hausdurchsuchung mit Einsatzkommando und Maschinenpistolen wegen
negativer Äußerung über einen Papstbesuch,
Amtsgericht Altötting, Fakt 26.11.2007
PM
Nr. vom 21.02.2001, Karlsruher
Urteil zu Hausdurchsuchungen:
Grüne fordern Konsequenzen für Bayern
Wie
weit Juristen gehen, um Schadensersatzansprüche abzuwehren und
das übliche vorgehen, dass Opfer zum Täter zu machen
(Az.: 2 Ns 106 Js 7394/04)
Derselbe Bauantrag für verschiedene
Standorte eines
landwirtschaftlichen Unternehmers, wird abgelehnt. Den letzten
Bauantrag bearbeitet das Landratsamt Coburg (Bayern) über drei Jahre
überhaupt nicht, obwohl Klage erhoben wurde.
Marathon-Prozess
um Baumängel, Fakt, Das Erste, 03.05.2010
Seit 20 Jahren prozessiert Familie
Schramm aus Bayern wegen
gravierender Baumängel gegen den Architekten ihres Hauses.
Der
BRD Schwindel, Wirtschaftskriminalität und Korruption, Was verschleiert
die Bayerische Justiz?,
19.09.2009
Die Katholische Akademie in Bayern
richtete am 19. und 20. Juni im
Münchner Kardinal Wendl Haus Dankenswerterweise die Tagung
“Die Schattenmacht“ – Organisierte
Kriminalität als Bedrohung von Gesellschaft und Rechtsstaat
aus. Die Frage richtet sich an Frau Staatsministerin Dr. Merk: ...
Korruptions-Skandal
der Staatsanwalt und Rechtsanwaltschaft in der Augsburger Justiz,
20.03.2000
Augsburger Ex-Staatsanwalt, Laborarzt
und Berliner Rechtsanwalt
verhaftet ...
Rechtsanwalt
Max Strauss und die Millionen
Der Sohn des früheren bayerischen
Ministerpräsidenten
Franz Josef Strauß ist wegen Steuerhinterziehung zu drei
Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Unter strengen Auflagen
durfte der gesundheitlich angeschlagene Max Strauß in
Freiheit bleiben. Sein Anwalt hat Revision vor dem Bundesgerichtshof
angekündigt. Mit Skepsis reagierte die die bayerische Landtags-SPD auf
das Urteil. "Strauß
hat gnädige Richter gefunden", sagte der Abgeordnete Franz
Schindler. Und weiter: "Das Gericht ist an die Grenze des Vertretbaren
gegangen." Nicht nur die um Millionensummen Geschädigten
würden sich die Frage stellen, ob vor Gericht nicht manche
"doch gleicher seien als andere".
...
Sachsensumpf,
Journalist Faßbender und Hornstadt schwer verletzt,
Oberstaatsanwalt als Kinderschänder
Als freier Journalist
recherchierte Heinz Faßbender (57)
für das ZDF-Magazin "Kennzeichen D" bereits 1997 im
"Sachsensumpf". Rund um den Leipziger Oberbürgermeister
Lehmann Grube hatten sich viele West-Gestalten - damals "Berater"
genannt - versammelt. Bei der Rückübertragung von
Immobilien machten sie das dicke Geschäft. Hier konnten
Ost-West-Hasardeure und Spekulanten ungehemmt ihren kriminellen
Machenschaften nachgehen. ...
Pädoverbrecher
bei Staat/Justiz/Polizei/Prominenz in Sachsen, Das
Erste: "Behält er die Namen der prominenten Freier
für sich gibt es eine geringere Haftstrafe"
ROG
kritisiert Urteil in der
„Sachsen-Sumpf“-Affäre
Reporter ohne Grenzen
(ROG) kritisiert das Urteil im Dresdner
Journalistenprozess.
Am Freitag, 13.
August, hat das Amtsgericht der Stadt die beiden
Reporter Thomas Datt und Arndt Ginzel zu 50 Tagessätzen
à 50 Euro verurteilt, weil sie sich nach Ansicht des
Gerichts der üblen Nachrede schuldig gemacht haben. ...
Die
Wahrheit über den Rechtsstaat und die Rechtspflege in den
Freistaaten Sachsen und Bayern, www.justizversagen.de
Wir wollen, dass der
Bürger jetzt die Wahrheit über
den Rechtsstaat und die Rechtspflege in den Freistaaten Sachsen und
Bayern erfährt, damit sich ziviler legaler Widerstand
organisiert. Wir veröffentlichen hier Justizskandale, die uns
und anderen in den Jahren seit 1995 bis heute in Bayern und Sachsen
widerfahren sind und suchen vergleichbar vom Staat Geschädigte
und Mitstreiter. Dazu veröffentlichen wir jeweils die
kompletten Akten vollständig, dort werden auch Ross und Reiter
genannt. ...
CDU-Schneider
nennt Pädophilen-Opfer "unglaubwürdig",
28.04.2009
Vor
dem Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages hat
die Frau, die als Teenager in einem Bodell systematisch
mißbraucht worden ist, den Verdacht erhärtet,
Angehörige der Justiz seien in den sogenannten Sachsen-Sumpf
verwickelt. Bereits bei früheren Vernehmungen hatten sie und
andere Mädchen auf Fotos bekannte Leipziger
Persönlichkeiten als Freier im Kinderbordell "Jasmin" erkannt. ...
Zweifel
an Unabhängigkeit der Justiz, Die Opposition übt
harsche Kritik am Vorgehen von Staatssekretärin Hauser,
23.01.2009
Gravierende Zweifel
an der Unabhängigkeit der Justiz in
Sachsen hat die Opposition gestern im Landtag
geäußert.
Auslöser der Debatte
war die inzwischen durch das
Justizministerium eingestandene Einflussnahme auf ein Verfahren durch
Staatssekretärin Gabriele Hauser im Jahre 2004. ...
Sächsischer
Justiz-Staatssekretärin wird unrechtmäßiger
Eingriff in Verfahren vorgeworfen, 23.01.2009
Die
Staatssekretärin im
sächsischen Justizministerium soll wegen eines
Ermittlungsverfahrens Staatsanwälte angerufen haben. Kein
Skandal, sagt der Minister. Doch selbst Vertreter der
Regierungskoalition sorgen sich um die Unabhängigkeit der
Justiz. ...
...
Der
Rechtsbeuger Präsident Dr. Ernst Tschanett des OLG Bamberg: Beschwerden
mit begründetem Beschwerdeinhalt werden nicht beantwortet, 03.01.2011
Wenn
man sich bei diesem Präsidenten aufgrund von willkürlichen
Entscheidungen, die völlig rechtlichen Schwachsinn beinhalten
beschwert, wo dann
ein Landrichter eine Amtsrichterin für ihre Entscheidung, deren
Begründung vollständig falsch ist auch noch lobt, dann sind das "grobe
Beschimpfungen" und daher wird eine solche Beschwerde gemäß §18 Abs. 1
Satz 1 AGO des Freistaates Bayern nicht bearbeitet. Wenn Richter sich
also durch Rechtsbeugung und mangelnde fachliche Qualifikation selbst
grob beleidigen, dann ist dafür der Geschädigte verantwortlich
zu
machen und absichtlich und vorsätzlich auch noch zusätzlich noch mehr
zu schädigen.
Auch die
Frage nach evtl. Nebentätigkeiten der beiden Richter insbesondere bei
dem Beklagten großen Konzern werden dann nicht bearbeitet.
Möchte
man evtl. Nebentätigkeiten von Richtern nur einfach so ohne Begründung
erfahren, dann wird die Beschwerde wegen fehlender Begründung
dort
natürlich und selbstverständlich auch nicht bearbeitet.
Wie
Rechtsbeugung beim elitären Rechtsbeuger Dr. Ernst Tschanett
funktioniert:
§ 18
AGO Förmliche Bearbeitung der
Vorgänge
(1) Jeder Vorgang
muss die
zugehörigen Eingänge,
die Art der Bearbeitung, die wesentlichen Schritte des Geschäftsgangs
und die
Erledigung in ihrer zeitlichen Reihenfolge nachvollziehbar, vollständig
und
dauerhaft erkennen lassen.
§18
AGO enthält also gar keine Regelung, dass Beschwerden mit begründetem
Beschwerdeinhalt, die angebliche soganannte "grobe Beschimpfungen"
bezüglich irgendjemanden darstellen, nicht zu bearbeiten sind.
Demgemäß ist sogar
jeder Vorgang bzw. jede Beschwerde zu bearbeiten. Er tätigt damit nicht
nur Rechtsbeugung, sondern verstösst damit auch gegen seinen Amtseid.
Der
Präsident Dr.
Ernst Tschanett war zuvor bereits als Leitender Staatsanwalt des
Landgericht Bayreuth und Hof tätig und damit also mit in der
wahrscheinlich grössten organisierten kriminellen Organisation in
Deutschland, die rein Weisungsgebunden politisch tätig ist und das
macht ihn gemäß dem Landesjustizministerium zu einer besonders
brauchbaren Person für die Tätigkeit des Präsidenten am OLG Bamberg und
entsprechend wird er sich auch zuvor unter Missachtung seines Amtseides
politisch besonders verdient gemacht haben.
Es
wird übrigens keine
Beschwerde von niederen Proleten bearbeitet, denn
wenn die Beschwerde tatsächlich begründet ist und um so schlimmer das
Vergehen über das man sich beschwert ist um so mehr sind es
selbstverständlich angebliche "grobe Beschimpfungen" oder angebliche
"Beleidigungen" usw. usw.
Prof. jur.: "Es gibt nichts was ein Jurist
nicht kann, man findet dort für alles eine Begründung".
In
einem solchen Fall soll eine Beschwerde natürlich für die Kollegen,
die im
richterlichen Krähenprinzip abgedeckt werden sollen, stets nicht
bearbeitet werden. Es geht
stets nur darum irgendeine Begründung dafür zu finden und zu erfinden
um eine begründete Beschwerde nicht zu bearbeiten. Wenn man keinen
anderen Grund mehr finden kann mit der man eine begründete Beschwerde
abweisen kann oder nicht zu bearbeiten braucht, dann wird der
Beschimpfungs- oder Beleidigungsschwachsinn dazu hergezogen. Könnte der
Rechtsbeuger Präsident Dr. Ernst Tschanett die Beschwerde mit einem
rechtmässigen Grund abweisen, dann würde er das natürlich machen und
nicht Rechtsbeugung unter Missachtung seines Amtseides tätigen um sich
einer Beschwerde rechtswidrigerweise zu entledigen.
Gelogen wird da also auch noch:
Herzlich
willkommen auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Bamberg:
Trotz
immer komplexer und umfangreicher werdender Verfahren und Aufgaben ist
es Anspruch und Ziel des Oberlandesgerichts Bamberg, den rechtsuchenden
Bürgerinnen und Bürgern eine sichere, schnelle und effiziente
Erledigung ihrer rechtlichen Anliegen zu ermöglichen. Über die
Aufgaben, Zuständigkeiten und Dienstleistungen sowohl des
Oberlandesgerichts als auch der Gerichte des hiesigen Bezirkes soll
diese Homepage informieren und
somit zu dem angestrebten Ziel einer bürgerfreundlichen und bürgernahen
Justiz beitragen.
Auf
dem Bild, welches einen Sitzungssaal am OLG-Bamberg zeigt, kann man ein
Kreuz mit einem am Kreuz hängendem Jesus Christus
sehen. Jesus war ein früher Menschenrechtler, der sich bereits damals
für Rechte eingesetzt hat, die auch heutigen Grund- und Menschenrechten
entsprechen und über dessen Missachtung der Obrigkeit er sich beschwert
hat ("grobe Beschimpfungen" der Obrigkeit). Dafür haben die
Richter Jesus damals verurteilt und ans Kreuz nageln lassen.
Der Staat ist weltanschaulich neutral und
darf
sich mit keiner Religionsgemeischaft identifizieren. Das
ergibt sich
aus Artikel 135 bis 137 der Weimarer Reichsverfassung vom 11.08.1919.
Somit
hat das dort hängende Kreuz keinerlei Identität mit einer
Religionsgemeinschaft
Das
dort hängende Jesuskreuz soll einen also als heutigen
Bürger stets
daran errinnern, dass derjenige, der heute entsprechende Grund- und
Menschenrechte wahrnimmt und sich über Verletzungen derselben beschwert
("grobe Beschimpfungen" der Obrigkeit) sinnbildlich auch heute
noch rein im Ansehen der Person ans Kreuz genagelt wird in dem er alle
Grund- und Menschenrechte
genau wie damals durch seine Bescherde verliert.
Bürger
sprechen über Terror, Rechtsbeugung und Korruption der Justiz und
Politik in Deutschland.
Sinnlose Dienstaufsichtsbeschwerden: Eine
Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Prof. Dr.
rer. nat. Wolfgang Klenner: Abhängige Gutachter, wer dem Willen des
Gerichts nicht folgt erhält keine Folgeaufträge
Solche Richter gehören hinter Gitter und
nicht in ein Gericht.
Hausdurchsuchung bei Richterin aus
Berlin-Tempelhof, sie stapelte Akten in ihrer Garage anstatt die Fälle
zu bearbeiten.
Was in Juristengehirnen manchmal passiert
ist einfach unfassbar.
Prof. jur.: Es gibt nichts was ein Jurist
nicht kann, man findet dort für alles eine Begründung.
Das
System ist nur durch korrupte Richter so kaputt. Das ist der Grund
warum hier alles so korrupt ist, wie es schlimmer nicht sein kann.
Dann
habe ich wegen Anwaltsfehlern 2 Anwälte verklagt aber die werden vom
Gericht gedeckt wobei 4 andere Anwälte erklärten es lägen eindeutig
Anwaltsfehler vor.
Das
in diesem Staat Verbrecher gedeckt werden ist unglaublich und die
Staatsanwälte und die Richter wissen es und tun nichts. Der normale
Bürger, der damit nichts zu tun hat glaubt das ja garnicht, dass es so
etwas gibt in einem Rechtsstaat. Ich bin in einem Unrechtsstaat, der
DDR, groß geworden. Ich habe dort viel Unrecht erlebt und mitgemacht
aber was ich hier in der BRD erlebe, da war das in der DDR ein
Scheissdreck dagegen. Jetzt sind wir in einem noch viel grösserm
Unrechtsstaat gelandet. Wir bekommen ja noch nicht einmal einen Zugang
zum Gericht. Hier werden die Bürger erst Arm gemacht, wenn er etwas
Geld hat. Das wird ihm von den Anwälten und Juristen abgenommen und
wenn er kein Geld mehr hat, dann bekommt er keinen Zugang mehr zum
Gericht. Das ist kein Rechtsstaat.
70 / 20 Jahre Rote Hilfe, Klassenjustiz in
Deutschland
Der
Begriff der Klassenjustiz bezeichnet neben der moralischen Anprangerung
der Repression gegen die ArbeiterInnenbewegung den Charakter der Justiz
im Kapitalismus. Rechtsprechung und Gesetzgebung haben sich historisch
mit den gesellschaftlichen Bedingungen entwickelt, es ist daher auch
kein Wunder, daß die Rechtspraxis, oft auch die Gesetze selbst,
unmittelbar zur Durchsetzung von Kapitalinteressen eingesetzt wird. Das
bürgerliche Recht ignoriert einerseits die Ungleichheit der
Eigentumsverhältnisse, andererseits setzt es diesen Widerspruch
zwischen Kapital und Arbeit voraus.
Es
geht hier also um einen umfassenden Klassenjustizbegriff, der nicht
allein die gerechtfertigte Anprangerung von Terrorurteilen und
politischer Verfolgung zum Inhalt hat, sondern außerdem aufzeigt,
inwieweit das Recht ein Teil gesellschaftlicher Machtstrukturen ist.
Was
hieß nun Klassenjustiz in der Weimarer Republik und welche
Möglichkeiten gab es für die ArbeiterInnenbewegung, den Maßnahmen von
Polizei und Justiz entgegenzuwirken?
Der
Beamtenapparat des Kaiserreiches wurde 1918 nahezu vollständig in
Justiz- und Staatsbeamtenschaft der Weimarer Republik übernommen. Mit
den gleichen Beamten wurden aber auch deren konservativ-monarchistische
Einstellung übernommen. ...
Die
Tätigkeit der auf dem rechten Auge blinden Justiz führte allein von
1923 bis 1925 zu Freiheitsstrafen von insgesamt 5000 Jahren, während
die Sozialistengesetze des 19. Jahrhunderts in zwölf Jahren nur 1000
Jahre Freiheitsentzug erbrachten. Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit
kommunistischen Organisationen, vor allem aber wegen der Unterstützung
für politische Gefangene, wurde schließlich auch die Rote Hilfe
verfolgt. Durch Agitation in der Öffentlichkeit, aber auch durch
Vorführung von Filmen und Lichtbildern, versuchte die Rote Hilfe auf
den Terror der Justiz aufmerksam zu machen. Die Kampagnen der RHD
wurden immer wieder durch die Behörden behindert.
Deutscher Staat übt zusammen mit
der Justiz Terror aus und schützt Millionenbetrüger und
Wirtschaftsverbrecher, 2010
Michael
Moeller gründete 1995 in Düsseldorf die Firma Trend Network als
SCHEINFIRMA, da bis 2001 KEINERLEI BUCHFÜHRUNG bestand. Er warb
erfolgreiche Erfinder wie Christian Schäffer und Eberhard Siebert
(vormals Telecom) an, zahlte sich selbst als Geschäftsführer ein
Jahresgehalt von 600.000 DM aus, während die Erfinder 50.000 DM
Jahresgehalt bekamen. Die sogenannten Diensterfindungen, die sie für
die Firma machten, wurden mit einer einmaligen Zahlung von 300 DM
vergütet und gehörten dann der Trend Network. Christian Schäffer
entwickelte von 1999 bis 2001 über 40 Patente für diese Firma. Die
Seite mit den Patenten VERSCHWAND Anfang 2010 vom Internetauftritt
dieser Firma.
Mit der
Behauptung, Geld in Unternehmens-Anteile zu investieren, zog Moeller
seinen Mitarbeitern Geld aus der Tasche, das auf sein Privatkonto
wanderte. Außerdem schwatzte er ihnen mit Hilfe seines Komplizen Hans
Schwarz Kredite auf, natürlich angeblich für die Firma. Schwarz war
Vorstandsvorsitzender der STADTSPARKASSE DÜSSELDORF und
GLEICHZEITIG im Aufsichtsrat der Trend Network. Im
Internet sieht man zahlreiche schlechte Kritiken über ihn und
über die unrühmliche Rolle der deutschen Justiz, darunter einen offenen
Brief eines geschädigten Aktionärs.
Reinhard
Wartenberg, jetziger Chef der Stadtsparkasse Düsseldorf, berichtete
Online-Journalist Udo Pohlmann von einer MAFIÖSEN
REGIERUNGS-ORGANISATION, gegen die niemand etwas unternehmen könne. Den
Namen dieser Organisation verschwieg er aus Anagst.
Als
Christian Schäffer hinter Moellers Betrügereien gekommen war, wurde ihm
am 17. 6. 2001 gekündigt.
Seinen
Kollegen wurde von Moeller jeder Kontakt mit ihn, auch privat,
verboten. Außerdem sollten sie es Moeller sofort melden oder DIE
POLIZEI verständigen, wenn sie
Christian
Schäffer in Düsseldorf sahen. Auf der Rückfahrt von Düsseldorf wurde er
von einer Zivilstreife kontrolliert.
Nun
weiteten sich die bereits bestehenden Schikanen durch Nachbarn, die auf
einen Rachefeldzug des Nachbarspolizisten Klaus Aigner, Edelweißring
13, 86343 Königsbrunn, zurückzuführen sind, zum Terror aus. Denn
Christian Schäffer wusste zuviel über Moeller und die anderen
zweifelhaften Vorstandsmitglieder Wido Weyer (ein Verwandter des
Konsuls Weyer) und Andreas vom Bey.
Von
2002 bis 2005 war für diesen Terror besonders der aus Dresden
eingeschleppte Ex-Stasi Frank Roland Fiedler, der mit Frau,
Hunden und Töchtern in das angrenzende Haus gesetzt worden war,
zuständig.
Auf einer
Video-Aufzeichnung vom 7.6.2004 (zu sehen auf der Seite
Regierungsverbrecher) gibt Fiedler zu, für diese Angriffe ein Handgeld
zu bekommen.
Fiedler
samt Anhang verübte insgesamt vier gewalttätige Überfälle auf Christian
Schäffer und seine Eltern. Dazu kamen zahlreiche lebensgefährliche
Verkehrsgefährdungen und fast täglich Provokationen und Tätlichkeiten.
Die Staatsanwaltschaft unternahm NICHTS dagegen!
Die
Polizei beschuldigte die Schäffers, schuld an Fiedlers Aggressionen zu
sein und WEIGERTE SICH. ihre Anzeigen entgegenzunehmen!
Oberstaatsanwalt
MATTHIAS NICKOLAI (Augsburg) lieferte folgende Beweise für seine
KOMPLIZENSCHAFT mit den Tätern :
Vorsätzliche
Verkehrsgefährdungen und Unfälle, die von Nachbarn oder deren Bekannten
verübt wurden, wurden Christian Schäffer zur Last gelegt.
Erpressung
mit diesen inszenierten Verkehrsunfällen, um die Schäffers von
Gegenanzeigen abzuhalten.
Strafbefehle aufgrund offensichtlich
GEFÄLSCHTER Schuldbeweise und Falschaussagen nachweislich KRIMINELLER
Belastungszeugen.
Die Eintragung von Christian Schäffer und
seinem Vater als TERRORISTEN.
Bevor
Christian Schäffer am 2. 3. 09 als Chronzeuge gegen Michael Moeller im
Finanzgericht Düsseldorf aussagte, veranstaltete das LKA mit
vorgeschobenem Grund (Verleumdung von Fiedler, anonyme falsche Anzeige
wegen illegalen Waffenbesitzes) Hausdurchsuchungen am 10. und
26.2. Dabei wurden vele CDs, Computer und Festplatten beschlagnahmt und
teilweise MUTWILLIG ZERSTÖRT.
Dadurch war er nicht mehr in der Lage, seine
über 100 kommerziellen Webseiten zu betreuen.
Die
"Polizei", die nun im Besitz der Passwörter und Zugangscodes war,
verfälschte oder löschte nun diese Webseiten. Der Versuch, ihn bei ebay
zu BEKLAUEN, flog allerdings schnell auf.
Durch die
Beschlagnahme aller Ausweise sollte er am Verlassen des Landes
gehindert werden.
Auch die Gerichtsladung nach Düsseldorf
liessen die beamteten Einbrecher mitgehen.
Das
sollte allerdings nur der Einschüchterung dienen, denn die Ladung wurde
auf Weisung der Richterin wieder zurückgegeben.
Am
Tag der zweiten Hausdurchsuchung wurde Christian Schäffer vor dem
Norma-Markt in Königsbrunn von einer POLIZISTENBANDE überfallen und
VERLETZT.
Der Nachbarspolizist Klaus Aigner war ihm
mit dem Auto nachgefahren und hatte dafür seine Komplizen verständigt.
Nachdem
sich Michael Moeller vor dem Finanzgericht Düsseldorf mit einer
Steuerstrafe und einer Schar teurer Rechtsanwälte freigekauft hatte,
veranstaltete das Amtsgericht Augsburg, Zweigstelle Schwabmünchen, das
letzte Staatsmafia-Tribunal gegen Christian Schäffer.
Die
Belastungszeugen waren: Aigner, der kriminelle Polizist
und
Berufsverbrecher Fiedler samt schmierigem Anwalt, die die Geschädigten
spielten, Rupert Kerpl jun., verbummelter Student mit Verbindungen zu
Aigners Grundstücksmafia und Walter Renner, der ein Küchenstudio hat,
an dem Aigner finanziell beteiligt ist, die sich als Computer-Experten
ausgaben und für falsche Gutachten über Christian Schäffers
Internet-Tagebuch, die Pechvogel Geschichten, sorgten. Rupert Kerpl
sen., der beabsichtigte, seinen Sohn zu enterben und ausserdem in einem
früheren Prozess ZUGUNSTEN der Schäffers aussagen wollte, ist seit
Dezember 2000 SPURLOS VERSCHWUNDEN.
Oberstaatsanwalt
Sundermeyer GStA-Hamm (5 FP 55/2009): Der "Meyer" und nicht
der "Herr Meyer"
(Name geändert)
Wenn
die Staatsanwaltschaft in Bielefeld und die Generalstaatsanwaltschaft
in Hamm eine Person nötigen/bedrohen und eine weitere beteiligte Person
betrügen, dann wird die genötigte Person, die sich über die
kriminellen Handlungen der Staatsanwaltschaft beschwert, nur noch
abfällig ohne Anrede bezeichnet.
Denn wie
auch schon die Staatsanwaltschaft
in Hannover (Staatsanwalt Klages)
feststellt sind
justizgeschädigte Menschen zu beleidigen, zu verspotten und zu
verleugnen.
Augsburger
Staatsanwalt: "Dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger
zu bestellen", 08.09.200888
Neues
auf dieser Seite aus
Justiz und Politik (12/2010):
Ungesühnte
Nazijustiz – Dokumente zur NS-Justiz, Richterlich selbst getätigte
Terrorurteile im vorrauseilenden Gehorsam, Terrorjuristen 1961 hoch
belohnt

Aufgrund
des Geldmangels der studentischen Initiatoren bestand die Ausstellung
nur aus Fotokopien von Sondergerichtsurteilen, Justiz- und
Personalakten, die auf einfachste Art in Schnellheftern zusammengefasst
und oftmals von schlechter optischer Qualität waren. Zur Erläuterung
dienten lediglich handgeschriebene Plakate. Spektakulär war nicht die
Aufmachung, sondern der Inhalt: Namenslisten wiesen die vormalige
Tätigkeit von Justizjuristen in der NS-Judikatur aus, dokumentierten
die Todesurteile,
an denen sie beteiligt gewesen waren, und offenbarten ihre aktuelle
Tätigkeit in der westdeutschen Justiz. So lagen u.a. auch Justizakten
des Sondergerichts Prag aus. Die dort vormals tätigen Justizjuristen,
wie z.B. Richter Johannes Dannegger, AGR Walter Eisele und Richter Kurt
Bellmann waren allesamt wieder an deutschen Gerichten tätig. Der
ehemalige Richter Erwin Albrecht hat es gar zum Landtagsabgeordneten im
Saarländischen Landtag gebracht. Den Unrechtscharakter der Urteile
konnten die Besucher der Ausstellung anhand der Kopien der
Verfahrensprotokolle nachvollziehen.
Insbesondere
von Seiten der Landesjustizverwaltungen der 1950er Jahre war wiederholt
erklärt worden, die wieder amtierenden Justizjuristen seien bei ihrer
Neuanstellung auf ihre mögliche Beteiligung an Justizverbrechen hin
befragt worden. Darüber hinaus dominierte das allgemeine
Deutungsmuster, wonach es sich auch bei der NS-Justiz um ein
rechtsstaatliches Institut gehandelt habe, das vom Unrechtscharakter
des nationalsozialistischen Regimes quasi unberührt geblieben war. Noch
in den 1970er Jahren prägte Hans Filbinger, der ehemalige
Ministerpräsident von Baden-Württemberg und vormaliger Marinerichter
des NS-Regimes, den Ausspruch: Was
damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein! Wie
viele andere ehemalige NS-Justizjuristen vor ihm, wies er auf die
vorgeblich formal korrekte Anwendung des damaligen Rechts hin. Dass
Gesetze ohne Rechtscharakter nicht formal korrekt angewendet werden
können, ignorierten schon vor ihm viele der Beschuldigten.
Doch
bereits die seit 1959 in der Ausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“
ausgestellten Unterlagen widerlegten diese Darstellung als
Schutzbehauptung. Eindeutige Terrorurteile verdeutlichten den
rechtsfremden Charakter vieler Sondergerichtsurteile.
...Lediglich
Generalbundesanwalt Max Güde lud den Initiator Reinhard
Strecker zum
Gespräch ein und erklärte anschließend,
er zweifele nicht an der Echtheit der vorgelegten Dokumente und sei
erschrocken über einige Urteilsbegründungen. Ihm sei kein Fall bekannt,
in dem ein Richter wegen eines zu milden Urteils bedroht oder bestraft
worden wäre. Güde betonte: „Viele
der Todesurteile von damals hätten nicht zu ergehen brauchen. Sie
hätten nicht gefällt werden dürfen; selbst auf Grundlage der Gesetze,
nach denen sie gefällt wurden.“ Marc von
Miquel: „Juristen: Richter in eigener Sache“. In: Norbert Frei: Karrieren
im Zwielicht. Hitlers Eliten nach 1945.
Frankfurt/M 2001, ISBN
3-593-36790-4,
S. 211.
Ein
Gesetzesentwurf zur Zwangspensionierung der NS-Juristen stieß auf
Bedenken und war nicht mehrheitsfähig. Im Richtergesetz von 1961 wurde
jedoch ein §116 eingefügt, der es belasteten Richtern ermöglichte, auf
eigenen Wunsch bei vollen Bezügen vorzeitig in den Ruhestand zu treten.
Die Antragsfrist lief bis zum 30. Juni 1962. Insgesamt 149 Richter und
Staatsanwälte machten von dieser Regelung Gebrauch.
Richter
Andreas Kreutzer: Die Justiz ist eine der gewalttätigsten
Organisationen im Land
Sittenwidrige
Vergütung eines angestellten Rechtsanwalts; Viel Geld für elitäre
Juristen notwendig, für niedere Menschen ist es nicht sittenwidrig,
sondern eine "sittenwidrige" Entlohnung sogar notwendig
Ein
Rechtsberatungsmonopol für Rechtsanwälte die gemäß dem
Rechtsdienstleistungsgesetz auch unzuverlässigen Rechtsrat erteilen
dürfen und wobei es auch noch Sittenwidrig ist eine zu geringe
Entlohnung zu vereinbaren. Bezahlen muß das ganze zusätzliche rechtlich
notwendige Geld für Juristen letztlich der Bürger.
Bürger,
die gemäß dem Rechtsdienstleistungsgesetz grundsätzlich nur zuverlässig
Rechtsrat erteilen dürfen und zuverlässigen Rechtsrat erteilen, dürfen
dieses nur kostenlos machen. Das stellt gemäß der hochelitären
Juristen selbst keine Sittenwirdrigkeit dar und diese Sittenwidrigkeit
ist sogar rechtlich vorgeschrieben und von Juristen für sich
selbst so bestimmt und gewollt!
Auch
die Putzfrau, die in den Gerichten die Klos für die Richter putzt und
damit in etwa eine gleich anspruchsvolle Aufgabe tätigt wie die der
Richter, hat keinen Anspruch auf eine sittengerechte Bezahlung, sondern
ganz im Gegenteil muss ihr Gehalt wesentlich geringer sein wie das
hochelitärer Juristen um damit klar zu machen wer der niedere Prolet
ist.
18-Jährige
gefoltert und geköpft - Richter lassen die Täter laufen, 21.12.2000
Die
bildhübsche Schülerin Anna, 18. Ihre Mörder folterten sie im Juli 1992
bestialisch, überfuhren sie mehrmals mit einem Auto, schlugen ihr dann
mit einem Säbel den Kopf ab. Zwei der Täter wurden vom Landgericht
wegen Mordes verurteilt, doch beide sind frei. Wie versteinert sitzt
Annas Mutter im Gerichtssaal. Tatiana P., 49, hört den Richterspruch:
Gegen Rodion L., 28, sechs Jahre und neun Monate Haft, gegen Isor N.,
27, sechs Jahre Haft. Genau diese Jugendstrafen waren bereits im ersten
Prozess 1998 gegen die beiden Angeklagten verhängt worden. Annas Mutter
kämpfte wie eine Löwin, legte erfolgreich Revision ein. Nun urteilten
die Richter: "Die Angeklagten waren keine Gehilfen, sie waren
Mittäter." Beide waren dabei, als Anna in einem Waldstück bei
Oranienburg ermordet wurde. Wer sie schließlich tötete, ist bis heute
unklar. Trotz der bestialischen Tat ließen die Richter beide Täter
frei. Wie N., der schon seit Jahren in Freiheit ist und bei einem
Rechtsanwalt arbeitet, erhielt nun auch L. Haftverschonung. Der
Richter: "Er hat im Prozess Einsicht gezeigt und saß fast vier Jahre in
Untersuchungshaft." Annas Mutter ist fassungslos: "Die Täter sind mit
Samthandschuhen angefasst worden." Der Mord an der Weißrussin Anna - er
geschah aus Geldgier. Von Konten reicher Unternehmer buchten die
Angeklagten und ihre Komplizen mit gefälschten Überweisungen Gelder auf
Annas Konto um. Als Annas Mutter dahinter kam, löste die
Charlottenburger Schülerin das Konto auf. Eine Summe von 87000 Mark,
die noch zu ihr unterwegs war, ging zurück. Die Gauner glaubten Anna
nicht, dass sie das Geld nie bekommen hatte.
Deutschlands
Blinde Justiz, Unschuld schützt vor Strafe nicht, Bussgeldbescheid für
zu schnelles fahren, 27.06.2003
Der
Fahrer von Frau Fischers Wagen fuhr 21 km/h zu schnell und wurde
geblitzt. Den Bußgeld-Bescheid bekam Rudolf Fischer – obwohl er mit der
Dame gar nichts zu tun hat.
Dieser
Herr Fischer, seit 23 Jahren Autofahrer und bis vor kurzem noch ohne
einen einzigen Punkt in Flensburg, hat nämlich gerade eine bittere
Erfahrung mit dem Rechtsstaat und seiner blinden Justiz machen müssen.
Sie lautet: Unschuld schützt vor Strafe nicht. Die Sache ist die: In
der Stuttgarter Haußmannstraße wurde jüngst ein Fiat Uno geblitzt, und
zwar 21 km/h zu schnell. Halterin: eine Frau Fischer. Diese Frau
Fischer ist, reiner Zufall, eine Nachbarin von unserem Rudolf Fischer.
Die beiden haben aber sonst nichts miteinander zu tun, im Gegenteil:
"Ich habe die höchstens ein, zwei Mal gesehen", beteuert Herr Fischer.
Durch
irgendeinen blöden Fehler bei den Behörden wurde aber nicht die Adresse
von Frau Fischer, sondern eben von Rudolf Fischer im Zusammenhang mit
dem Verstoß gespeichert. Dass der auf seinem Passfoto, welches beim
Ordnungsamt vorliegt, ganz anders aussieht als der Herr, der auf dem
Blitzbild am Steuer von Frau Fischers Fiat sitzt, das fiel niemandem
auf. Dass Herr Fischer auch gar keinen Fiat hat, sondern einen Opel
Kadett, auch nicht. Statt Frau Fischer wurde also Herrn Fischer der
Anhörungsbogen zugeschickt.
Der
Fall ging ans Amtsgericht. Ergebnis: Herr Fischer muss die 50 Euro
zahlen, obwohl allen Beteiligten vollkommen klar ist, dass er mit dem
Verkehrsverstoß nichts zu tun hat. Sogar einen Punkt in Flensburg hat
er jetzt auf dem Konto. Formal gesehen, sagt Fischers Anwalt Frank
Grafe, formal sei die Entscheidung ja korrekt. Sein Mandant hätte den
Anhörungsbogen ausfüllen und rechtzeitig Einspruch einlegen müssen.
"Nur wenn der Empfänger unverschuldet die Frist versäumt hat, zum
Beispiel durch Krankheit oder Urlaub, kann er den Einspruch nachholen.
Dass er aber den Bußgeldbescheid gar nicht bekommen hat, das müsste er
selbst nachweisen." Und das ist praktisch ja kaum möglich.
Grafe
regt sich deshalb vor allem über die Stuttgarter Bußgeldstelle auf:
"Die erkennen doch, dass sie den Falschen am Wickel haben. Aber statt
die Sache auf sich beruhen zu lassen, ziehen sie den Fall durch." Das
geht jetzt auch nicht mehr anders, erwidert deren stellvertretender
Leiter Manfred Kasten: "Wenn so ein Fall erst mal rechtskräftig ist,
dann ist es laut OLG Stuttgart nicht mal statthaft, ihn noch mal neu zu
prüfen. Das sind eben die Grenzen des Rechtsstaates."
Mehr Tote durch Ärztepfusch als
im Straßenverkehr, 06.04.2005
Wie
die Süddeutsche berichtet, ist nach Angaben des Präsidenten der
deutschen chirurgischen Gesellschaft davon auszugehen, dass mehr
Menschen durch Ärztepfusch sterben als im Straßenverkehr ums Leben
kommen. Ärztepfusch gehöre damit zu den 10 häufigsten Todesursachen und
sei statistisch sogar noch vor Aids und Brustkrebs anzusiedeln. Die
Ursache hierfür sei in den kleinen Unzulänglichkeiten des Alltags zu
erblicken. Verwechslungen von Namen oder Medikamenten kämen häufig vor
und hätten teilweise dramatische Auswirkungen.
Wo
gehobelt wird, da fallen Späne. Insoweit unterscheidet sich ein Arzt
nicht von einem Schreiner, ein Krankenhaus nicht von einer Baustelle.
Alarmierend ist allein die offensichtlich hohe Zahl ärztlicher
Behandlungsfehler.
Harry
Wörtz nach zwölf Jahren und drei Prozessen freigesprochen,
22.10.2009; BGH
bestätigt Freispruch 1
StR 254/10, 15.12.2010
Tränen
der Erleichterung laufen Harry Wörz nach der
einstündigen Urteilsverkündung über das Gesicht. Nach zwölf Jahren und
drei Prozessen wurde der 43-Jährige heute freigesprochen. Nach Ansicht
des Mannheimer Landgerichtes ist Wörz nicht schuldig, seine damalige
Ehefrau Andrea mit einem Wollschal fast erdrosselt zu haben.
Gleich
zweimal brandet am Donnerstag Applaus auf
im sonst so nüchtern wirkenden Sitzungssaal 1 des Mannheimer
Landgerichts. Zunächst, als Harry Wörz vom Vorwurf freigesprochen wird,
seine damalige Ehefrau Andrea mit einem Wollschal fast erdrosselt zu
haben. Und dann, als der Vorsitzende Richter Rolf Glenz einen anderen
als Hauptverdächtigen der Schreckenstat vor zwölf Jahren in Betracht
zieht: den Polizisten Thomas H., Arbeitskollege und Liebhaber des
Opfers.
...Letztlich hatte
sich der
Dauerangeklagte während seines zwölfjährigen
Rechtstreits hoch verschuldet. Neuhaus selbst war angesichts der
Urteilsbegründung regelrecht aufgewühlt. „Dass ich diesen Tag in einem
deutschen Gericht noch erleben durfte...“, kommentierte der
Rechtsanwalt die Klarheit der richterlichen Worte.
Wenige
Minuten zuvor hatte der
Vorsitzende der Kammer minuziös fast alle
Anklagepunkte zerpflückt und war den Argumenten der Verteidigung
gefolgt. Die Anschuldigungen und angeblichen Indizien der Klageparteien
nennt Glenz „vage oder ominös“. Das Wort Spekulationen sei angesichts
der „dürftigen“ Beweislage noch schmeichelhaft. Kein Anklagevertreter
habe eine Antwort darauf geben können, was den Angeklagten überhaupt
zur Tat veranlasst haben könnte.
...Und auch der
frühere
Verteidiger des Angeklagten muss einstecken: Der
habe Wörz zu einem Gefälligkeitsgeständnis drängen wollen und sich
ansonsten nicht „durch übergroßes Engagement“ für seinen Mandanten
ausgezeichnet.
Es sei deshalb
ziemlich
„unwahrscheinlich“, dass
Wörz als Täter infrage komme, erklärt Glenz. Eine Ohrfeige gab es
deswegen auch für das Landgericht Karlsruhe, das Wörz 1998 zu elf
Jahren Haft verurteilt hatte, von denen er vier Jahre und sieben Monate
absitzen musste. Da kein vorgetragener Beweggrund auch nur halbwegs
einleuchtend gewesen sei, hätte der heute 43-Jährige schon bei früheren
Verhandlungen überhaupt nicht verurteilt werden dürfen, machte der
Mannheimer Richter seinem Unmut über die Prozessführung Luft.
Andreas
von Retyi, Die
Inquisition der USA in Guantanamo im 21. Jahrhundert, Kopp
Dossier 02/2009, Seite 10
Per
richterlicher Anordnung gelangte umfangreiches Videomaterial aus dem
berüchtigten US-Gefangenenlager Guantanamo Bay an die Öffentlichkeit.
Die Aufnahmen von dem bei seiner Festnahme erst 15 Jahre alten Omar
Khardr haben nicht nur Menschenrechtsorganisationen auf den Plan
gerufen, sondern bergen eine weitere politische Brisanz: Khadr ist
kanadischer Staatsbürger - und somit der letzte westliche Häftling von
Guantanamo.
...Hier realisieren
die USA
gegen jedes geltende
Menschenrecht eine Inquisition des 21. Jahrhunderts - und selbst Kinder
bleiben nicht davor verschont. Die Gefangenen werden in der Regel ohne
Hoffnung auf einen juristischen Prozess eingesperrt und verschiedensten
Misshandlungen ausgesetzt. Sie leben in Käfigen, schlafen auf dem
blanken Boden, müssen mit lichtdichten Kapuzen auf dem Kopf stundenlang
knien. ... Schlafentzug über Wochen hinweg sowie abstossende
Entwürdigungen zählen mit zum vielfältigen Programm.
...Welches
Bild von der grössten
Demokratie unseres Planeten mag Omar Khadr wohl entwickelt haben.
Angela
Wright von Amnesty International spricht von einer Inhaftierung "in
völlig abstossender Weise und gegen die Grundprinzipien der
Menschenrechte."
...Als ihn 2004
schliesslich ein
kanadischer Agent
aufsuchen konnte, dessen Gespräche mit Khadr ebenfalls auf Video
festgehalten sind, zeigt sich, dass Kanada kaum ein echtes Interesse an
der Befreiung Khadrs hat, der diese falschen Hoffnung anfänglich noch
hegte. Er flehte den Agenten an, versuchte ihm seine Situation zu
erklären. Doch der kanadische Geheimdienstler zeigte sich absolut
ungerührt und war genau wie die US-Agenten lediglich an Informationen
interessiert. Im Laufe der Aufzeichnungen sieht man Kkadr, der
ursprünglich noch völlig ruhig und kooperativ war, wie er sich das Hemd
vom Körper reisst, um seine immer noch schmerzenden, nicht richtig
verheilenden Wunden zu zeigen. Khadr bricht in Tränen aus. Völlig
emotionslos erklärt ihm der Agent: "Ich bin kein Arzt, aber ich denke,
dass Du eine gute medizinische Pflege erhältst.", "Nein", weint Khadr,
"die bekomme ich nicht. Sie sind nicht hier!". Überhaupt legen die
Verhöre grenzenlosen Zynismus an den Tag. Der ungenannte Agent äusserte
einmal, er glaube nicht, dass Khadr überhaupt wieder nach
Hause
wolle, denn auf Guantanamo sei das Wetter so schön.
Das
Minderjährige in US-Militärgefängnissen gefoltert werden und die
grösste Demokratie unseres Planeten heute Methoden der Inquisition
geradezu selbstverständlich anwendet, ist eine alamierende Tatsache.
Das
perverse Weltbild des Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) (Der
IRAK-Krieg ist eine schlechte Lösung aber eine noch
schlechtere Lösung ist eine gedemütigte USA)
Nur Böses
geschieht im Geheimen: Bilderberger tagten bei Waschington, 2008
Während
um den G8-Gipfel jedes Jahr ein Riesenrummel veranstaltet wird, spricht
von den Bilderbergern in den Medien kein Mensch. Obwohl sich dort nicht
8, sondern rund 100 globale Entscheidungsträger treffen, vom
Konzernchef über den EU-Kommissionspräsident bis zum
NATO-Generalsekretär.
Bilderberg
2010: What we have learned
Ex-Staatsanwalt
Vincent Bugliosi: George W. Bush ist des Mordes schuldig, Kopp Dossier
02/2009, Seite 4
Jeder
Staatsanwalt in den USA könne wegen des Irakkrieges eine Mordanklage
gegen Präsident George W. Bush auf den Weg bringen. Und nicht nur das:
Er müsse auch gewinnen. Das erklärt Ex-Staatsanwalt Vincent Bugliosi in
seinem Buch "The Prosecution of George W. Bush for Murder". Von 106
Verfahren in Fällen von Schwerkrimnalität verlor er nur eins. Und noch
eine schlechtere Nachricht für George W. Bush: von 21 Mordprozessen
gewann Vincent Bugliosi 21.
Eine alte Weisheit:
Die grössten
Verbrechen werden meist auf höchster Ebene begangen - und so gut wie
nie bestraft. Wer in der politischen Machthierachie an der Spitze
steht, kommt auch bei Massenmord ungeschoren davon.
Wo
sind die Schmarotzer?, Leserbrief Mindener Tageblatt 05.11.2010
...2007
lag das private Vermögen bei rund 8 Billionen Euro - 1.1 Billionen mehr
als 2002. Interessant wird es nun wenn man dem die Staatsschulden
gegenüberstellt, das waren 2002 rund 1,28 Billionen und 2007 rund 1,54
Billionen. Wie leicht zu erkennen ist, ist der Vermögenszuwachs rund
fünf mal so hoch wieder Zuwachs der Staatsschulden.
...Rund
27%
der Bevölkerung verfügten 2002 über gar kein Vermögen, zehn Prozent
dagegen über 57,9% des gesamten privaten Vermögens. 2007 haben 27%
immer noch nichts, aber der Anteil der "oberen Zehntausen" ist auf
61,1% gestiegen.
..."Wie viel
Sozialpolitik
können wir uns leisten?
Ich frage mich bei diesen Fakten eher, wie viel Reiche können wir uns
leisten?
Den Menschen am
unteren Rand
wird oft vorgeworfen, sie
leben auf Kosten der Gesellschaft, sie werden "Schmarotzer" geschimpft.
Wie soll ich dann die Gruppe am oberen Gesellschaftsrand nennen, die
nicht nur auf Kosten der Allgemeinheit lebt, sondern sich auch noch an
dieser bereichert?
Der
widerspenstige Kläger – oder: gerichtliche Willkür zur Disziplinierung
mit der Kostenentscheidung
Einen
zu “kreativen” Umgang mit den Vorschriften der Zivilprozessordnung
musste sich jetzt eine Kammer des Landgerichts München I vom
Bundesverfassungsgericht ins Stammbuch schreiben lassen, nachdem sie
versucht hatte, einen “widerspenstigen” Kläger über die
Kostenentscheidung zu disziplinieren:...
BVerfG,
Beschluss vom 8.
November 2010 – 1 BvR 1595/10
Wenn
nichts mehr hilft, dann hilft die Prozessverschleppung als
gerichtlichen Ablehnungsgrund für einen Beweisantrag am LG-Bielefeld
...so
scheint mancher Tatrichter zu denken. Jedenfalls hat man den Eindruck,
dass Tatrichter das so sehen und mit dem scharfen Schwert der
“Prozessverschleppung” zur Ablehnung eines Beweisantrages kommen.
So
auch das LG Bielefeld in dem der Revisionsentscheidung des BGH v.
28.10.2010 – 4 StR 359/10 zugrunde liegenden Vergewaltigungsverfahren.
Der BGH hat es in seiner Entscheidung gerügt und darauf hingewiesen,
dass die Aufklärungspflicht Vorrang hat und das Tatgericht in seinem
Ablehnungsbeschluss darlegen muss, warum die Beweisaufnahme nichts
Entlastendes mehr bringen konnte. Damit hatte sich die Strafkammer erst
gar nicht auseinander gesetzt.
An sich bringt der
Beschluss des
BGH
nichts wesentlich Neues, da gerade erst in 2009 das BVerfG auch zur
Frage der Prozessverschleppung Stellung genommen hat, und zwar in
Zusammenhnag mit der “Fristenregelung” des BGH im Beweisantragsrecht.
Ist
das Bundesverfassungsgericht noch gesetzlicher Richter?, BVerfG
existenzbedrohte Zerfallserscheinung und mehr Schein als Sein, NJW Heft
6,
2001, S. 419-421
...Wer da die Stirn
runzelt und
die Frage nach
der Legitimation dieses Fünfer-Gremiums stellt, muss vorab klären: Was
tun eigentlich die vier Anonymen, die nicht gewählt sind und niemandem
Rechenschaft schulden?
Die Antwort findet
sich nicht in
Gesetzen des
Staates, sonden in Gesetzen der Mathematik. Sie hängt zusammen mit der
zeitlichen Belastbarkeit jedes einzelnen Richters - und mit der Lücke,
die seine Mitarbeiter zwangsläufig ausfüllen müssen. Zu der Frage, wie
die Richter ihr Pensum erledigen, existiert ein Dokument, das leider zu
wenig Beachtung gefunden hat. Gemeint ist die Abschiedsrede von Richter
am BVerfG a. D. Ernst-Wolfgang BÖCKKENFÖRDE (ZRP 1996, 281). Im Mai
1996, nach seiner Pensionierung, konnte der rennommierte Freiburger
Staatsrechtsprofessor freier reden. Er gab einen ungeschminkten Abriss
seiner Arbeit. BÖCKENFÖRDE legte dar, was ein Richter zu leisten vermag
und wann er an seine Grenzen stößt.
Gerechnet werden muss
trotzdem.
12,8 Minuten pro Fall - das bedeutet: Ein Verfassungsrichter kann
unmöglich alles lesen, was Beschwerdeführer vortragen. Er ist genötigt,
lesen zu lassen. Seine Zeit reicht bestenfalls dazu aus, die
Zusammenfassung des Sachverhalts und den Beschlussvorschlag zu
überfliegen - das Papier also, das seine Ghostwriter oder die seiner
beiden Kammerkollegen abgeliefert haben. Mit der ständigen
Rechtsprechung des eigenen Hauses zum "rechtlichen Gehör", die das
BVerfG folgerichtig gegen sich gelten lassen muss, ist dieses Prozedere
nicht in Einklang zu bringen.
Das
"Prozessgrundrecht" solle
sicherstellen, so das BVerfG früher, "dass die erlassene Entscheidung
frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener
Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien
haben" (BVerfGE 50, 35 = NJW 1979, 415). Und weiter: "Das rechtliche
Gehör ist nicht nur das prozessuale Urrecht des Menschen, sondern ein
objektivrechtliches Verfahrensprinzip, das für ein gerichtliches
Verfahren im Sinnes des Grundgesetzes konstitutiv und grundsätzlich
unabdingbar ist" (BVerfGE 55, 6 = NJW 1980, 2698; BVerfGE 70, 188 = NJW
1986, 371). Auf den Konflikt angesprochen, pflegen Verfassungsrichter
zu sagen, sie seien sehr wohl imstande, Spreu von Weizen zu
unterscheiden: das eine koste wenig, das andere mehr Zeit. Mag sein,
dass Spitzenjuristen mit entsprechender Routine dazu in der Lage sind.
Doch in letzter Konsequenz besagt diese Erklärung: Beschwerdeführer der
Kategorie "Spreu" können auf "rechtliches Gehör" nicht hoffen.
Er
präsentierte eine Modellrechnung, die - mit dem Geschäftsanfall als
Eckwert - jeweils auf den neuesten Stand gebracht werden kann: Plenar-
und Kammersachen geteilt durch die Zahl der Senatsmitglieder: das sind
bekanntlich acht. Bei durchschnittlich 30 Senatssachen und derzeit
(nur) rund 2400 Kammersachen (Jahresstatistik 1999) ist nach dieser
Rechnung jedes einzelne Mitglied des Senats pro Jahr mit etwa 304
Verfahren als Berichterstatter befasst, und da an jeder
Kammerentscheidung drei Richter mitwirken müssen, hat er mithin 900
Kammerfälle "zu bearbeiten und mitzuentscheiden".
SENDLER
hat auf
"die Gefahr eines mehr oder weniger unbewussten oder vielleicht sogar
bewussten, mehr oder weniger eindeutigen Rechtsbruchs" hingewiesen (NJW
1995, 3291).
Es scheint so, also
ob das Hohe
Haus diese Prinzipien
für sich selbst nicht gelten lassen wollte. Die Praxis der Kammern, vor
allem aber der undurchschaubare Einsatz von jeweils drei bis vier
Mitarbeitern für einen Richter, sind genau das, was nach der
BVerfG-Rechtsprechung nicht sein soll: "Selbstregulierung der
Arbeitsbelastung" ohne ausreichende Rechtsgrundlage.
...Nachvollziehbar
ist nur: Jeder einzelne Richter wird versuchen, auf seine Weise aus der
Not eine Tugend zu machen. Mit einiger Fantasie lässt sich ausmalen,
wie er das tut. Angesichts der knappen Ressource Zeit könnte er sich
zum Beispiel die 128 Minuten, die ihm für zehn Fälle zur Verfügung
stehen, anders einteilen. Etwa so: Er hakt neun Verfahren der Kategorie
"Spreu" in jeweils fünf Minuten ab. Dann bleiben ihm für die zehnte
Beschwerde, also den "Weizen"-Fall, genau 83 Minuten.
Das
Jedermanns-Recht alten Zuschnitts ist mausetot. BÖCKENFÖRDEs Rat, ein
Annahmeverfahren "nach dem Vorbild des US-Supreme Court" einzuführen,
ist zwar nicht Gesetz geworden. Doch es wird klammheimlich längst
praktiziert. Die Annahme einer Beschwerde ist de facto schon heute, wie
der scheidende Richter 1996 vorschlug, "eine Sache des Ermessens", sie
erfolgt "auf Grund einer Einschätzung ihrer Bedeutung durch die
Richter". Warum sollte da nicht Gesetz werden, was BÖCKENFÖRDE
dankenswerterweise schon vorformuliert hat:
"Der
Senat nimmt die
Verfassungsbeschwerde zur Entscheiung an, wenn mindestens drei Richter
der Auffassung sind, dass die Entscheidung für den Grundrechtsschutz
von (besonderer) Bedeutung ist. Kommt eine solche Übereinstimmung nicht
zustande, ist die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen."
...Der
Widerspruch zu den hehren Postulaten der eigenen Rechtsprechung, den
das Gericht unter den Teppich kehrt, ist so eine existenzbedrohende
Zerfallserscheinung.
Wütender
Richter, weil ein Bürger sein Recht auf Schweigen in einem
Strafverfahren
wahrnimmt. Schlampige Staatsanwaltschaft Marburg ist OK, 25.09.2010
Das
Land Hessen hat kein Geld und muss an der Justiz sparen. Wir schlagen
vor: Herr Justizminister, schauen Sie sich an wie die
Staatsanwaltschaft Marburg arbeitet und dann wissen Sie wo Geld gespart
werden kann! Wie effizient diese Staatsanwaltschaft arbeitet konnte man
kürzlich vor dem Amtsgericht Kirchhain im Verfahren 12 Cs – 3 Js
1714/09 erleben…Ein junger Bauer, dem die Staatsanwaltschaft Marburg
regelmäßig ein Strafverfahren nach dem anderen anhängt und ebenso
regelmäßig verliert, fand sich wieder einmal vor dem Amtsrichter ein.
Der junge Bauer übernahm damit eine Familientradition denn bereits
seinem Vater hatte diese Staatsanwaltschaft in Hunderten
Ermittlungsverfahren immer wieder etwas anzuhängen versucht. Der Erfolg
lag in aller Regel bei Null, trotz systematischem Rechtsbruch. Nun
hatte der junge Bauer im Wege der Sippenhaft nicht nur den Hof
übernommen sondern auch die Rolle des zu Unrecht Verfolgten: Er hatte
sich für seinen Betrieb eine Viehwaage gekauft die aber derartig mit
Mängeln behaftet war, dass sie faktisch nicht benutzbar war. Also
weigerte er sich den Kaufpreis zu entrichten. Der Verkäufer der
Schrottwaage bestritt, dass seine Waage mangelhaft sei und behauptete
seinerseits, der junge Bauer habe den „Offenbarungseid“ abgelegt gehabt
bevor er die Waage gekauft hatte und unterstellte eine Betrugsabsicht.
Eine von dem Verkäufer der Waage beauftragte Inkassogesellschaft nannte
sogar das angebliche Aktenzeichen unter dem der junge Bauer den
„Offenbarungseid“ abgelegt haben sollte. Der junge Bauer hatte noch nie
einen „Offenbarungseid“ abgelegt, also ließ er der Inkassogesellschaft
eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zukommen. Die
Inkassogesellschaft verpflichtete sich schnell, bei Anerkennung eines
Zwangsgeldes in jedem Falle der Zuwiderhandlung, ihre Behauptung nicht
mehr zu wiederholen. Die satte Anwaltsgebühr übernahm die
Inkassogesellschaft ebenfalls, und zwar ganz freiwillig.
Nun
könnte
man natürlich erwarten, dass ein Staatsanwalt, bevor er eine Anklage
wegen Betrug erhebt, wenigstens einmal in die Schuldnerkartei schaut in
die er mit einem Mausklick hineinkommt. Staatsanwälte können
Angeklagten so wunderbare Vorträge über Sorgfaltspflichten halten wenn
sie irgendjemandem irgendeiner Fahrlässigkeitstat anklagen und so
sollte man meinen, sie gehen mit gutem Beispiel voran. Weit gefehlt,
denn grundsätzlich gelten die Maßstäbe, die man als Staatsanwalt an
Angeklagte anlegt keineswegs für Staatsanwälte selbst. So wurde das
Strafverfahren zu einem spaßigen Vergnügen für die Beteiligten.
Für alle
Beteiligten ?
Nein nur für den
Angeklagten und
seinem Anhang!
Ein
oder zwei Tage vor der Gerichtsverhandlung hatte der Rechtsanwalt seine
Stellungnahme an das Amtsgericht geschickt und Richter Filmer ging
sofort verbal auf den Rechtsanwalt los als es sich dieser auf der
Anklagebank gemütlich machen wollte.
Richter Filmer war
empört,
regelrecht wütend! Allerdings nicht darüber, dass die
Staatsanwaltschaft Marburg den jungen Mann zum X-ten Mal mit
fadenscheinigen Vorwürfen vor Gericht gezerrt hatte. Er war auch nicht
wütend über die schlampige Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft Marburg.
Kein Wort des Vorwurfs darüber, dass diese Staatsanwaltschaft nicht
einmal den primitivsten Grundlagen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen
nachkam. Natürlich kam Richter Filmer auch nicht auf die Idee
Selbstkritik zu üben an die man auch hätte denken können – schließlich
sitzt Richter Filmer in dem Gericht in dem der Angeklagte den
„Offenbarungseid“ abgelegt haben sollte. Ein kurzer Anruf im
Nachbarzimmer und die Anklage hätte erst gar nicht eröffnet werden
dürfen.
Zum Schluss noch ein
paar
Überlegungen:
Das Land Hessen
hat kein Geld. Es muss an der Justiz sparen. Und reflexartig schreit
die Justiz auf, man sei überlastet und ein Sparen ginge zu Lasten der
Gerechtigkeit. Ginge es wirklich zu Lasten der Gerechtigkeit wenn man
den hier verantwortlichen Staatsanwalt einsparen würde?
Jeder
Schuster muss nachweisen, dass seine Schuhe etwas taugen. Jede
Müllfirma ist zertifiziert und muss nachweisen und dokumentieren, dass
sie die Mülleimer in der richtigen Weise ausleert. Jeder Bäckermeister
lässt seine Brötchen kontrollieren.
Nur in der Justiz
gibt es kein
Qualitätsmanagement. Hier muss niemand nachweisen, dass seine Tätigkeit
Mindeststandards entspricht und er seine gesetzlichen Pflichten
erfüllt. Mit welchem Recht?
Warum wird ein
Staatsanwalt, der
für
solche Prozesse verantwortlich ist, in seiner Stellung gelassen? Will
der Bürger dieses Landes, will der Souverän des Grundgesetzes solche
Staatsanwälte? Will er, dass Bürger wie du und ich auf Grund solch
skandalös schlampiger Arbeit vor Gericht gezerrt werden?
Wollen
Sie
wirklich, dass Sie morgen von irgendeinem schlampigen Staatsanwalt der
Begehung irgendeines Deliktes angeklagt werden nur weil der, ohne
irgendwelche Folgen für sich selbst befürchten zu müssen, seine Arbeit
nicht so macht wie er sie zu machen hat?
Staatsanwaltlicher
Polizeischutz, Mehr Unabhängigkeit muss her, 05.12.2008
Wer
hätte die Antwort anders erwartet: Natürlich werden Polizisten, denen
Körperverletzung im Amt zur Last gelegt wird, von den
Strafverfolgungsbehörden nicht mit Samthandschuhen angefasst - und
natürlich ist jeder vor dem Gesetz gleich. Die Realität sieht anders
aus.
Man kann es ja
verstehen:
Polizisten sind nun mal die
Hilfsbeamten der Staatsanwälte. Und wer seine eigenen Hilfsbeamten mit
Strafverfahren überzieht, macht sie in späteren Verfahren unglaubwürdig.
Es
ist allerdings bezeichnend, dass es immer wieder die selben Ankläger
sind, die mutmaßlichen Prügel-Polizisten einen Persilschein ausstellen,
während sie die zivilen Opfer und Ankläger als parteilich und
unglaubwürdig klassifizieren. Oder gleich der Lüge bezichtigen. ...
Niedersächsische
Gerichte sind überlastet – Allein 400 Strafverfahren noch nicht
bearbeitet, weil Richter fehlen, 21.11.2008
Es
kann Jahre dauern, bis ein Täter verurteilt wird. Der Grund: In
Niedersachsen fehlen Richter. Leidtragende sind vor allem die
Kriminalitätsopfer.
"Ich kann nicht
ausschließen,
dass ein
möglicherweise gefährlicher Täter lange frei herumläuft, weil sein
Prozess erst nach Jahren anfängt", stellt Andreas Kreutzer die Probleme
an den niedersächsischen Gerichten drastisch dar. Allerdings nur, wenn
keine Fluchtgefahr besteht – dann müssen Richter schnell handeln.
Kreutzer
ist Vorsitzender Richter am Braunschweiger Landgericht und Vorsitzender
des Niedersächsischen Richterbunds. Er kennt die Zahlen: "Allein 400
Strafverfahren liegen zurzeit in Niedersachsen auf Eis, weil es nicht
genug Richter gibt." Doch Zeugen vergessen mit der Zeit Details ihrer
Beobachtungen, Angeklagte warten nervös auf ihr bevorstehendes
Schicksal. "Je später ein Urteil, desto milder fällt es meist aus",
erklärt Kreutzer.
261 Richter und 126
Staatsanwälte fehlen
Der
Richterbund fordert seit Jahren allein für die Amts- und Landgerichte
und die Oberlandesgerichte 261 Richter mehr – außerdem 126
Staatsanwälte. Zudem müssten die Gehälter angehoben werden, um
weiterhin junge, fähige Richter anzulocken.
Manipulationsvorwürfe
in Guantanamo, US-Militärstaatsanwalt legt Mandat in Terrorprozess
nieder, 25.09.2008
Rückschlag
für die US-Justiz in Guantanamo: Überraschend hat ein
Militärstaatsanwalt in einem zentralen Verfahren sein Mandat
niedergelegt. Er beschuldigt seine Vorgesetzten der gezielten
Manipulation - und könnte nun selbst zum Kronzeugen werden.
Trotz
überraschenden Leichenfunds: LG Landshut lehnt Wiederaufnahme in der
Horrorfilm-Märchenstunde Neuburger Totschlagsfall ab, BGH versagte
ehemals bereits die Revision, 19.11.2009
Obwohl
das Auffinden der angeblich an Hunde und Schweine verfütterten Leiche
des Bauern Rudolf R. die gerichtlich für wahr befundene Taterzählung
widerlegt, soll der Prozess nicht neu aufgerollt werden
Es ist
ein
Fall, in dem sich die Presseberichte teilweise lesen wie das Exposé zu
einem Backwood-Horrorfilm wie Deliverance
oder Tannöd. Mit
Protagonisten, die angeblich nicht nur handelten wie in einer Parodie
über zurückgebliebene inzestuöse Hinterwäldler, sondern teilweise auch
so grotesk aussahen, dass man sie sofort für eine
RTL-Verfilmung
engagieren könnte.
Mitte Oktober 2001
wurde der
oberbayerische Bauer
Rudolf R. von seiner Ehefrau Hermine als vermisst gemeldet. Im Herbst
2003 kam die Polizei darauf, sich seine Familie näher anzusehen. Diese
schilderte das Verschwinden erst in sehr unterschiedlichen Versionen,
aber nach ein paar Monaten Untersuchungshaft hatte man
schließlich
übereinstimmende Aussagen.
Danach war der Bauer,
als er aus
dem
Wirtshaus heimkam, vom Maurer Matthias E., dem Liebhaber von R.s
älterer Tochter Manuela, mit einem 70 Zentimeter langen und vier
Zentimeter breiten Holzscheit ins Genick geschlagen und in den Keller
verfrachtet worden. Dort, so die Aussagen, wurde ihm mit einem Hammer
die Schläfe eingeschlagen bis dieser im Kopf feststeckte. Anschließend
soll die Leiche mit einer Handaxt und einer Eisensäge zerstückelt und
an einen Schäferhund, fünf Dobermänner und einen Bullterrier verfüttert
worden sein. E. sagte zudem aus, dass er zum Tatzeitpunkt seine damals
täglich genossenen 5 bis 8 Liter Bier intus gehabt und sich nicht
betrunken gefühlt habe.
Obwohl die
Angeklagten (denen
mehrere
Gutachter Debilität bescheinigten) ihre Geständnisse vor Prozessbeginn
wiederriefen, akzeptierte die Schwurgerichtskammer des Landgerichts
Ingolstadt schließlich diese Version und verurteilte Hermine R. und
Matthias E. im Mai 2005 wegen gemeinschaftlich begangenen Totschlags zu
jeweils achteinhalb Jahren Haft.
Den Widerspruch, dass
trotz
umfangreicher Grabungsarbeiten keine menschlichen Überreste gefunden
wurden, versuchte der Vorsitzende Richter Georg Sitka (von dem nicht
ermitteln werden konnte, ob er den Film Snatch kennt) mit
einer
möglichen Verfütterung an Schweine zu erklären, denn diese, so
Sitka, "zermalmen mühelos auch große Knochen". Dem Richter zufolge
ergab sich insgesamt ein "deutliches und im wesentlichen
übereinstimmendes Bild", weshalb "an der Wahrheit nicht zu zweifeln"
sei. Und dass die Beschuldigten solche schaurigen Details erfunden
hätten, das könne, so der Jurist, "wohl niemand ernsthaft glauben".
Gegen
die zum Tatzeitpunkt 15 und 16 Jahre alten Töchter des Bauern verhängte
die 1. Jugendkammer des Landgerichts Ingolstadt wegen Beihilfe zum
Totschlag durch Unterlassen Haftstrafen in Höhe von zweieinhalb und
dreieinhalb Jahren. Die Verteidiger legten den Entscheid zwar dem
Bundesgerichtshof vor, der verwarf jedoch im März 2006 die
Revision.
Psychiater
Haderthauers
Inzesttheorie
Als Motiv
für die Tat zauberte man eines hervor, das nur zu gut zu den
Beschuldigten zu passen schien: Inzest. Nach Ansicht des
Gerichtspsychiaters Hubert Haderthauer, dem Ehemann
der
bayerischen Sozialministerin, hatte sich der Bauer regelmäßig an seinen
beiden Töchtern vergangen. ...
Die Realität
widerlegt die
gerichtlich gefundene Wahrheit
Am
10. März 2009 machte man bei der Bergung entsorgter Schrottautomobile
aus einem Stausee an der Donau eine überraschende Entdeckung:
R.s
vermissten Mercedes E 230 - an ihm zahlreiche abgerissene Blinker und
Angelhaken und in ihm die Leiche des angeblich zerstückelten und
verfütterten Bauern.
Nach einer
Untersuchung des
Körpers stellte
sich heraus, dass ihm mitnichten der Schädel eingeschlagen worden war,
wie vor Gericht scheinbar bewiesen wurde.
Das Rechtsmedizinische
Institut der Münchener Ludwig-Maximilians-Universität kam in einem
Gutachten sogar zu dem Schluss, dass der Leichnam "völlig unverletzt"
und eine "anatomisch nachweisbare Todesursache" nicht feststellbar sei.
Auch eine Untersuchung auf verschiedene Gifte
brachte keinerlei
Ergebnisse. ...
Doch das für eine
Wiederaufnahme
zuständige
Landgericht Landshut entschied in der letzten Woche, den Fall auf sich
beruhen zu lassen. Bei der Entscheidung ging man offenbar davon aus,
dass nun eine ältere Version der Beschuldigtengeständnisse als
zutreffend angesehen werden kann. Damals hatte Manuela R. angegeben,
der Vater sei bei einem Streit mit seiner Frau und Matthias E. die
Treppe hinuntergeschubst, blutig geschlagen, bewusstlos oder tot in ein
Auto verfrachtet und in einem Weiher versenkt worden. Auch Matthias E.
hatte anfangs erzählt, dass man den Bauern auf solch eine Weise
entsorgt habe. Danach tauchte die Polizei in mehreren Gewässern der
Umgegend nach dem Fahrzeug, fand aber weder die Leiche noch das
Fahrzeug, woraufhin man sich wieder stärker auf die Vernehmungen der
Beschuldigten konzentrierte. Nach einer nicht näher konkretisierten
Auskunft von Manuela R.s Rechtsanwältin Regina Rick passen diese
früheren Geständnisse aber weder zum Auffindeort noch zur
Auffindesituation und zum Zustand der Leiche. ....
Wiederaufnahme
gemäß OLG München doch zulässig, 13.03.2010
In
der Mord(?)sache Rupp in Neuburg an der Donau hat jetzt das OLG München
die Wiederaufnahme für zulässig erklärt. Das ist ein großer Erfolg für
die Verteidigung gegen die Landshuter Justiz, die es gleich der
Staatsanwaltschaft für unerheblich hielt, dass die Version des
Tatgerichts (Leiche des Opfers an Schweine und Hunde verfüttert,
Mercedes verschrottet) sich nach dem Fund in der Donau quasi in Luft
aufgelöst hatte.
Offenbar hat man in
München auch
die Entscheidung
des BVerfG beachtet, nachdem eine Wiederaufnhame dann zulässig ist,
wenn die tatsächliche Urteilsgrundlage, die vom Tatgericht festgestellt
wurde, widerlegt ist. Eine neue Verhandlung ist dann
notwendig,
unabhängig davon, ob man die Verurteilten nach wie vor für schuldig
hält. Dagegen hatte die zuständige Staatsanwaltschaft und das LG
Landshut angenommen, es sei egal, wie Rupp zu Tode gekommen sei, die
Verurteilten seien trotzdem schuldig.
Neues auf dieser Seite aus
Justiz und Politik (11/2010):
Mächtige
Betreuer, hilflose Angehörige, wdr westpol, 28.11.2010
Wer
sein Leben nicht mehr selbständig führen kann, ist angewiesen auf
einen Vormund, der finanzielle und rechtliche Belange regelt. Wenn kein
Angehöriger diese Aufgabe schultern kann oder bei Streit in der
Familie, bestellen Gerichte einen staatlichen Betreuer. Der hat
weitreichende Befugnisse, kann über das Vermögen der Betreuten
verfügen und sogar Angehörigen den Kontakt verbieten. Doch wer
kontrolliert eigentlich die Betreuer?
Doch
wer kontrolliert, ob der Betreuer wirklich im Sinne von Tante Gerti
handelt? Zuständig sind die Gerichte. Sie überprüfen die
Berufs-Betreuer einmal im Jahr. Nach Aktenlage.
Das
kritisiert der Richterbund. Es gibt zu wenig Rechtspfleger, um all die
Kontrollen so sorgfältig durchzuführen, wie sie durchgeführt werden
müssten, um jeden Missbrauch ausschließen zu können. Die Zahl der
Rechtspfleger ist gering und die Arbeitsbelastung dieser ist extrem
hoch.
...Was
mit Tante Gerti in ihrem Haus geschieht, bestimmt der Betreuer. Die
Angehörigen sind zu alt und müssen hilflos zu sehen. Doch Hans Winkels
will sich das nicht mehr gefallen lassen. Der Neffe ist durch sein
Hausverbot misstrauisch geworden. Er vermutet, dass es nur ums Geld
geht. Er weiß, es wird schwierig, jetzt noch etwas zu ändern. Denn
seine Tante hatte nicht festgelegt, wer sie einmal betreuen sollte,
keine Vorsorgevollmacht hinterlegt.
Doch
so eine Vorsorgevollmacht ist auch keine Garantie. Die 88jährige Rita
Mayer-Schoen aus Bonn musste das erleben. Sie hatte ihre Vollmacht
zusammen mit ihren Töchtern sogar notariell beglaubigen und im
Vorsorgeregister eintragen lassen, um ihre Betreuung klar zu regeln.
...Rita
Mayer-Schoens Vermögensangelegenheiten erledigt jetzt der
Berufsbetreuer. Er ließ ihre Bankkarten sperren. Nur am Schalter
bekommt sie überhaupt noch Geld – einen Festbetrag pro Woche. So
entmündigt hatte sich Rita Mayer-Schoen ihren Lebensabend ganz sicher
nicht vorgestellt. ...
Hamburger
Richterverein, www.richterdatenbank.de in der Regel nur mit
"vermeintlichen" Richterfehlern und ehrverletzenden
Darstellungen
Richter
(Landgericht Hamburg)
Wolfgang Hirth:
"Für
solche
Anliegen
gibt
es
andere
Internetseiten,
wie
z.B.
www.richterdatenbank.de, wo (in der
Regel
nur
vermeintliche)
Richterfehler
gesammelt und in meistens
ehrverletzender Weise kommentiert werden."
Wenn es keine
Richterfehler
gibt, dann gibt es auch keine justizgeschädigten Menschen.
Dr.
Rolf Lamprecht (Verdienstkreuz erster Klasse, verliehen von der
Bundesjustizministerin): "Viele Richter sind verlogen oder
schizophren..."
Da
bereits die wahrheitsgemäße korrekte Veröffentlichung besonders von
beweisbaren richterlichen Verbrechen eine richterliche Ehrverletzung
darstellt ist diese immer und stets gegeben wenn man etwas an der
Justiz und Richtern kritisiert. Das ist auch das einzige was die
Richter rein im Ansehen der Person zu ihrem Gehalt und der Macht und
Gewalt interessiert. Die justizgeschädigten Menschen sind nur niederes
minderwertiges Beiwerk über das kein Wort verloren wird auch wenn
diesen das ganze Leben zerstört worden ist oder diese umgekommen sind,
weil nur das richterliche Ansehen und das hochelitäre richterliche
Gefühl interessiert, dass man selbst noch bei richterlichen Verbrechen
dadurch aufrechterhält, dass man sich dazu auch noch untereinander
gratuliert und belobigt.
Wie man
hier weiter unten unter
der Überschrift:
"Überaus
lobenswertes Vorwort zu diesen Seiten von
Präsident Richter a.D. Gero Debusmann, Präsident
Richter a.D. Rudolf von der Beeck vom OLG-Hamm und Richter Hans-Dieter
Dodt vom LG-Bielefeld:"
nachlesen
kann werden selbst vollkommen überaus korrekte richterliche
Tätigkeiten, dann eine richterliche Beleidigung, wenn man diese überaus
korrekten richterlichen Tätigkeiten wahrheitsgemäß veröffentlicht. Wie
von dem Richter Gero Debusmann ebenfalls festgestellt wird handelt es
sich auch bei Rechtsbeugung, Protokollfälschungen, Korruption etc. um
die ordnungsgemäßen Aufgaben der Justiz bei der Richter ausser dem
guten Gefühl bei dessen begehen kein negatives Gefühl durch eine
wahrheitsgemäße und korrekte Berichterstattung erfahen wollen. Dieses
dürfte also bei Richter Wolfgang Hirth auch so gegeben sein und daher
handelt es sich auch nicht um Richterfehler, denn es soll vorsätzlich
entsprechend gehandelt werden, weil das die ordnungsgemäße Aufgabe der
Justiz darstellt.
Unter
Dauerbeobachtung, Geheimakten BVerfG und Verfassungsschutz, braune
Vergangenheit, 01.11.2010
Der
deutsche Inlandsgeheimdienst »Verfassungsschutz« agiert intransparent
und demokratiepolitisch fragwürdig. Vermeintliche Gegner werden
mitunter jahrzehntelang bespitzelt.
Die
Konzentration auf die Geschichte der DDR, der SED und besonders des
Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) ließ vollkommen in
Vergessenheit geraten, daß es auch in der Kaltekriegsgeschichte
Westdeutschlands dunkle Kapitel gibt, die die Bundesrepublik von Anfang
an geprägt haben. Dazu gehören drei zusammenhängende Grundbelastungen:
erstens die zunächst mangelhafte und verspätete Aufarbeitung der
Nazivergangenheit, zweitens die systematische Wiedereingliederung von
Altnazis in Staat und Gesellschaft sowie drittens jenes düstere Kapitel
der ersten beiden Jahrzehnte, das von politischer Verfolgung handelt –
nämlich von einer exzessiven Kommunistenverfolgung mit Hilfe von
Geheimdiensten und Polizei, per Strafrecht und Politischer Justiz.
Dabei
spielte auch der Verfassungsschutz (VS) – der so schwer
kontrollierbare, antikommunistisch geprägte Inlandsgeheimdienst – eine
herausragende Rolle, die bis heute offiziell genauso wenig
aufgearbeitet ist wie seine personellen Wurzeln in der
Nazivergangenheit. Leider gibt es im Rechtsstaat Deutschland keine
Offenlegung von Geheimdienstakten, soweit es nicht um Akten der
abgewickelten Stasi geht – und zwar weder für die Forschung noch für
betroffene Bürger. Das liegt daran, daß für Verschlußsachen mit der
Einstufung »vertraulich« oder »geheim« statt der üblichen 30jährigen
Sperrfrist eine 60jährige gilt. Keinerlei Einblick in das Archivgut
gibt es, wenn die Offenlegung das »Staatswohl« der Bundesrepublik
gefährden würde – was häufig angenommen wird. Das
Bundesverfassungsgericht will seine grundsätzlich als geheim
eingestuften Verfahrensakten sogar erst nach 90 Jahren für die
Forschung freigeben, im Fall des KPD-Verbotsverfahrens also erst im
Jahr 2046.
...Ich
komme zum zweiten Fall, jetzt in eigener Sache, so daß es nun
zwangsläufig auch persönlicher wird. Wie inzwischen nachgewiesen, bin
ich seit 1970 fast vier Jahrzehnte lang ununterbrochen vom Bundesamt
für VS beobachtet und ausgeforscht worden – eine der längsten
dokumentierten Überwachungsgeschichten in der Bundesrepublik.
Geheimdienstlich beobachtet wurde ich als Jurastudent, später als
Gerichtsreferendar und seitdem ein ganzes Arbeitsleben lang in allen
meinen beruflichen und ehrenamtlichen Funktionen – also als Publizist,
Rechtsanwalt, parlamentarischer Berater, Vorstandsmitglied der
Internationalen Liga für Menschenrechte, Mitherausgeber des alljährlich
erscheinenden Grundrechte-Reports und der Zweiwochenschrift Ossietzky
sowie auch als Mitglied der Jury zur Verleihung des Negativpreises
»BigBrotherAward«. (…)
...Tatsächlich
geht es um mein gesamtes bewußtes Leben – und um das, was der
Verfassungsschutz aus seiner selektiven, ideologisch motivierten Sicht
aus diesem Leben macht: Er zeichnet in Personenakten und Schriftsätzen
ein aus zeitgeschichtlichen Zusammenhängen herausgerissenes Bild,
konstruiert abstruse Anschuldigungen und bedient sich einer geradezu
inquisitorischen Beweisführung. Heraus kommt ein denunziatorisches
Feind- und Zerrbild, in dem ich mich nicht wiedererkenne und vor dem
ich, auf den ersten Blick zumindest, selbst erschrecken würde. ...
Richtermangel
am Amtsgericht Leverkusen, Es fehlt an allen Ecken und Enden, 14.01.2008
Es
fehle personell an allen Ecken und Enden, sagt Amtsgerichtsdirektor
Hermann-Josef Merzbach. Für ihn passen Stelenstreichungen und
gleichzeitige Forderung der Politik nach schnelleren Verhandlungen
nicht zusammen.
Hermann-Josef
Merzbach könnte sich schwarz ärgern, wenn er die aktuelle Diskussion
über eine härtere Gangart gegenüber straffällig gewordenen Jugendlichen
verfolgt. Vor allem die Politiker, die im Zuge der Debatte eine
schnellere Verurteilung der kriminellen Halbwüchsigen fordern, stören
den Direktor des Leverkusener Amtsgerichts. Schließlich seien das die
gleichen Politiker, die vor gar nicht allzu langer Zeit rigoros
Personal-Sparpläne im Justizwesen durchsetzten. „Das passt nicht
zusammen“, findet Merzbach. Die mitunter lange Zeit bis zur
Verurteilung führt er dementsprechend keineswegs auf
Organisationsfehler, sondern auf den akuten Personalmangel an den
Gerichten zurück. „Leverkusen bildet da keine Ausnahme“, sagt er.
Hingerichtet
im Namen des höchsten deutschen Richters, Grausamer
richterlicher und
justizieller Erledigungswahn mit kollektivem Eliteversagen der
Juristen, 18.05.2008
Es ist
eine Dokumentation des
Grauens, die soeben unter dem Titel
"Todesurteile in Düsseldorf, 1933 bis 1945" erschienen ist. Der
Düsseldorfer Historiker Herbert Schmidt hat 108 Todesurteile
untersucht, die während des Nazi-Regimes an Düsseldorfer Gerichten
gefällt und zu
einem großen Teil auch vollstreckt wurden.
Nüchtern und ohne
erzählerisches
Beiwerk breitet
Schmidt aus, was er in jahrelangen Archiv-Recherchen ausgegraben hat:
Urteilsbegründungen, Ergebnisse ärztlicher Untersuchungen,
Gnadengesuche, Abschiedsbriefe, Berichte der Gefängnispfarrer, letzte
Worte. Akribisch schildert Schmidt auch technische Details über Hand-
und Fallbeile und den Hinrichtungsvorgang; er spart selbst die
Abrechnungen der Scharfrichter nicht aus.
Das Buch ist dennoch
keine
sensationsheischende
Aneinanderreihung einzelner Fälle. Vielmehr macht es anschaulich, wie
bereitwillig Richter, Staatsanwälte, Vollzugsbeamte und teils auch
Verteidiger sich den Wünschen der Machthaber anpassten. "In ihrem
Erledigungswahn kannten die deutschen Justizbeamten kaum moralische
Grenzen", schreibt Schmidt und diagnostiziert "ein kollektives
Eliteversagen der Juristen".
CDU
forderte Abbau der Gedenktafel der Edelweißpiraten aus Ehrenfeld, die
Opfer des NS-Regimes gewesen sind
"...Daraufhin
forderten Kölner
CDU-Politiker den Abbau der Gedenktafel
und die erneute Umbenennung der Straße, während SPD-Politiker,
unterstützt von zahlreichen Künstlern, dazu keine Veranlassung sahen."
Die Inschrift der
Gedenktafel in
der Schönsteinstraße lautet:
„Hier
wurden am 25.10.1944 elf
vom NS-Regime zur
Zwangsarbeit nach Deutschland verschleppte Bürger Polens und der UdSSR
und am 10.11.1944 dreizehn Deutsche – unter ihnen jugendliche
Edelweißpiraten aus Ehrenfeld sowie andere Kämpfer gegen Krieg und
Terror – ohne Gerichtsurteil öffentlich durch Gestapo und SS gehenkt.“
Erschreckende
Zustände in der Justiz, Kommentar zum Leitartikel "Entrückte Richter"
von Reinhard Müller in der F.A.Z. vom 9.01.2010
Ich
danke der F.A.Z. für diesen mutigen, sehr realistischen Leitartikel.
Als langjähriger Anwalt im Zivil- und im Strafrecht kann ich diese
erschreckenden Zustände in der deutschen Justiz mehr als nur
bestätigen. Leider ist eine Beschreibung dieser Sachverhalte oder gar
Kritik daran geradezu verpönt und wird als "politisch unkorrekte
Richter-Schelte" abgetan. Dabei habe ich in langen Jahren als
Verteidiger hauptsächlich in Verkehrsangelegenheiten haarsträubende
Sachen durch unsere Richter erlebt. Während man den Eindruck gewinnt,
ein Teil der Klientel, insbesondere Politiker und Beamte, genießen
Sonderrechte vor Gericht, wird bei Verkehrsangelegenheiten der "normale
Bürger" mit aller Härte bestraft und die Gesetze bis an die äußerste
Grenze angewendet. Ein Richter meinte zu einem Mandanten, der wegen
einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts von 50 Kilometer pro
Stunde angeklagt war, er wäre eigentlich ein "unakzeptables Mitglied
der Gesellschaft", da er solch einfache Regeln nicht akzeptieren würde.
Hier
zeigt sich das Problem der richterlichen Unabhängigkeit: Die meisten
unserer Richter - zumindest derjenigen, die ich kenne - bringen die
notwendige Verantwortung, die eine solche Freiheit (Unabhängigkeit) mit
sich bringt, leider nicht mit. Ich kann nur hoffen, dass endlich eine
breite Diskussion über die Missstände in unserer dritten Gewalt
einsetzt, die den Gesetzgeber zu Änderungen zum Wohle der
Gesellschaft bewegt.
Dr.
Joachim Mehringer, Heidelberg
Justiz
erhebt Anklage gegen Spaniens Star-Richter und Tyrannenjäger Baltasar
Garzón, 12.05.2010
Der
bekannte spanische Untersuchungsrichter Baltasar Garzón muss wegen
seiner Ermittlungen zu Verbrechen der Franco-Diktatur auf die
Anklagebank. Der Oberste Gerichtshof in Madrid ordnete nach Angaben aus
spanischen Justizkreisen am Mittwoch die Eröffnung eines Verfahrens
wegen Amtsmissbrauchs an.
Garzón
wird zur Last gelegt,
Verfahren
zu Verbrechen der Franco-Diktatur (1939-1975) eingeleitet und dabei ein
Amnestiegesetz von 1977 missachtet zu haben. Er soll seine Kompetenzen
bewusst überschritten und damit Rechtsbeugung begangen haben. Der
Richter hatte die Ermittlungen letztlich auf Druck der
Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Vorwürfe gegen Garzón sind in
Spanien heftig umstritten. Ende April unterstützten Tausende
Demonstranten sein Vorgehen zur juristischen Aufarbeitung der
Franco-Diktatur.
Garzón
ist über die
Landesgrenzen hinweg bekannt,
weil er in Terror-Verfahren, aber auch wegen Verbrechen in
lateinamerikanischen Diktaturen ermittelte. Der Jurist hatte 1998 die
Festnahme des chilenischen Ex-Diktators Augusto Pinochet erwirkt und
sich damit weltweit einen Namen als "Tyrannenjäger" gemacht.
Rechtsbeugung
beendet: Kohlekraftwerk Datteln bleibt ohne Bebauungsplan, 04.10.2010
Fast
ein Jahr lang war die Zukunft des Kohlekraftwerks Datteln 4 ein
Politikum in Nordrhein-Westfalen. Jetzt, über ein Jahr nachdem der Bau
gerichtlich für rechtswidrig erklärt wurde, nähert sich die Baustelle
endlich ihrem Ende. Denn gleich auf einer ihrer ersten
Kabinettssitzungen hat die neue NRW-Landesregierung die Überarbeitung
des Landesentwicklungsplans gestoppt – und damit dem größten
Monoblock-Kohlekraftwerk Europas die Genehmigungsfähigkeit entzogen.
Noch
während letzten Dezember in Kopenhagen der Weltklimagipfel lief, strich
die damalige schwarz-gelbe NRW-Landesregierung kurzerhand den
Klimaschutz aus dem Gesetz – trotz heftiger Proteste und einzig mit dem
Ziel, dem Energiekonzern Eon den Weiterbau seines Klima-Killers in
Datteln zu ermöglichen. In ihrem Urteil waren die Richter des
Oberverwaltungsgerichts Münster zuvor zu der Einschätzung gekommen,
dass der riesige Kraftwerksneubau gegen das Gesetz verstößt und dem
Klimaschutz widerspricht. ...
Wie
der solare
Effizienz-Schwindel in
Deutschland durch Geheimakten, Psychiatrisierungen eines Bürgers und
eine bedenkliche Allianz zwischen Politik, Medien, Verbraucherschutz
und Justiz vertuscht wird.
wdr lokalzeit
dormund 26.11.2003:
Wie
aus 60% Energieeinsparung 6,1% in der Praxis werden. Verbraucherschutz:
Der Glaube an die 60% Einsparung liegt aber nicht daran, dass die
Verbraucher entsprechend getäuscht werden, sondern, dass diese mit
falschen Erwartungen daherkommen.
www.fernsehkritik.tv
30.06.2010:
150
EUR Ersparnis bei 4000 bis 5000 EUR Investitionskosten einer
Solaranlage = Armortisationszeit: 27 bis 33 Jahre ohne Zinsen und ohne
Reparaturen etc.
(Wer
also die 4500 EUR über einen Kredit mit einem Effektivzins von 3%
finanziert benötigt bei einer jährlichen Rate von 150 EUR 78 Jahre um
nur den Kredit abzutragen. Umgekehrt würden 4500 EUR bei einer
Verzinsung von 2,5% 30 Jahre fest angelegt nach 30 Jahren 9439 EUR
ergeben also ein Plus von 4939 EUR.)
Der vom OLG-Hamm am
04.07.2001
in Zusammenarbeit mit dem Landesjustizministerium legalisierte
60%-Solareffizienzschwindel:
Bundesumwelminister
Trittin erklärt am 04.04.2005: "Solarwärme-Anlagen können bis zu 60%
des Wärmebedarfs eines Einfamilienhauses decken."
Volkshochschule
Essen am
18.06.2005: "Bis zu 60% des Raumwärmebedarfs läßt sich bequem über
Solarwärme abdecken."
Der
Spiegel 29/2001 16.07.2001: "In Deutschland rechnet sich selbst für
kostenbewußte Häuslebauer schon heute die Installation einer
Solaranlage: 15000 DM Anschaffungskosten reichen aus, um dauerhaft über
60% des Energiebedarfs einer vierköpfigen Familie zu decken... In drei
bis vier Jahren hat man das investierte Geld wieder eingefahren."
WDR-
"Service Zeit Bauen und Wohnen" am 02.05.2003: "Wer bei der
Warmwasserbereitung auf Solarenergie setzt, senkt den Energieverbrauch
um bis zu 60 %. 1 qm Kollektorfläche liefert in Deutschland jährlich
etwa 1125kWh Energie."
Recklinghäuser
Zeitung am 21.08.1992: "So kommt ein Vierpersonenhaushalt - legt man
einen täglichen Warmwasserbedarf von rund 200 Liter zugrunde mit 6qm
Kollektorfläche aus. Sie kann dazu beitragen, die jährliche
Brennstoffrechnung um bis zu 1200 DM (ca. 600 EUR) zu reduzieren."
Werbeblatt der
Solarfirma
"Sonnenkraft" von 2005: "Wir halbieren Ihre Heizkosten!"
WDR
Quarks & Co. 08.09.2009 "Solarenergie": Täuschung über eine
1000
EUR Jahresenergieeinsparung, die nicht von einer Solaranalge sondern in
Wirklichkeit im wesentlichen von einer neuen Gasbrennwertanlage stammt.
uam.
In
der Zeit vom 13.10.1998 bis 24.07.2010 gab es mindestens 33
TV-Sendungen in denen über die Effizienz der thermischen Solartechnik
getäuscht worden ist.
Der
Fernsehsender ARD hat die politische Unabhängigkeit 2007 aus seinen
Leitlinien entfernt. Peter Tiarks, Vorsitzender Beschwerausschuss 2
beim deutschen Presseamt, war im Jahr 2002 in der Leitung des
Verlagsbereichs der Solarpraxis AG. Auch beim deutschen Presserat in
Berlin sitzen vermeintliche "Solarlobbyisten", die presserechtliche
Beschwerden über den Solarbetrug unbemerkt wegbügeln.
Richter
Dr. Michael Krökel und
Richter Hülsebusch aus Bochum unterschlagen
ein Sachverständigengutachtenergebnis (Az. 1 O 302/97 vom 07.12.1999).
Strafanträge wegen Rechtsbeugung gegen die Richter werden stets von
Staatsanwalt Schneider von der StA Bochum abgelehnt und stattdessen
wird gegen den Beschwerdeführer mit Beleidigungsverfahren vorgegangen.
Da der Beschwerdeführer die strafbaren Handlungen beweisen kann droht
Strafrichter Bock vom LG Bochum mit einer psychiatrischen
Unterbringung, wenn er seine Rechte in einem Zivilverfahren wahrnimmt.
Richter Dirk Vogt (SPD-Mitglied und ehemals Kreistagsabgeordneter) AG
Recklinghausen fälscht das Gerichtsprotokoll zu lasten des
Beschwerdeführers. Die beim NRW-Landesjustizministerium angelegte Akte
(Az. 4121 E-III 372/98) mit den richterlichen Straftaten ist Geheim und
eine Veröffentlichung würde angeblich dem "Wohle von Bund und Land"
schaden.
Das
Drama "entsorgter Väter": Wenn das Kind zum Streitfall wird,
Bananenrepublik, RTL
stern tv 10.11.2010
Wenn
Paare sich trennen, muss auch der Umgang mit den Kindern genau geregelt
werden. Oft kommt es dann zum erbitterten Streit ums Sorgerecht: Vor
allem unverheiratete Väter sind dann auf das Wohlwollen der Mütter
angewiesen - und haben häufig das Nachsehen.
"Man kommt sich vor
wie in einer Bananenrepublik wo einfach so ein Richter das Gesetz so
auslegt wie er es gerade für richtig hält. Ich konnte nichts erreichen,
die Richterin hat gleich die Verhandlung damit begonnen, dass sie
kapituliert."
Rechtsanwalt:
"Es ist Alltag, es
ist leider
Lebensalltag bei uns in Deutschland, weil alle Beteiligten
Institutionen, die er angerufen hat, ich muss es so deutlich sagen,
nicht die Kompetenz haben das zu regeln. In erster Linie sind das die
Familiengerichte, dann sind es aber auch die Jugendämter und
Beratungsstellen, Sachverständige aber auch."
Die teuerste Ampel der Welt
in Afghanistan ohne
Strom für 100 Millionen EUR
Abgezockt
am Telefon - Das Milliardengeschäft der Gewinnspiel-Mafia, 11.10.2010
Bei
Witwe Karla B., 83, begann es vor etwa zwei Jahren: Plötzlich buchen
angebliche Gewinnspielunternehmen von ihrem Konto ab - einmal, zweimal,
immer wieder - und plötzlich sogar mehrere Firmen parallel. Die Namen
hat sie nie gehört, nie einen Vertrag unterschrieben. Die Abbuchungen
übersteigen bald die schmale Rente der alten Dame - im August buchen
die Glücksversprecher insgesamt 1600 Euro ab. Der Fall Karla B. ist
einer von Hunderttausenden.
Tagtäglich
nerven Firmen mit
ihren unerwünschten Telefonanrufen, mit denen sie Gewinnspiele
verkaufen wollen.
Die
böse Wahrheit hinter dem Geschäft: Eine Lastschriftvereinbarung muss
nicht schriftlich erfolgen, mündlich geht es auch. Deshalb verstricken
Hunderte Call-Center in Deutschland und im Ausland vor allem ältere
Leute in langatmige Gespräche – mit dem Ziel, ihnen die Kontonummer zu
entlocken und irgendwann im Gespräch ein einziges kurzes „Ja“ zu hören.
die
story zeigt, wie Geschädigte auf diese Weise Geld verloren haben.
Hochrangige Aussteiger demonstrieren, wie der Betrug am Telefon
funktioniert. Die Hintermänner sitzen an einer vornehmen Adresse im
Ausland. Ihr Umsatz soll im vergangenen Jahr die Milliardengrenze
gesprengt haben. Erst jetzt beginnen Kripo und Staatsanwälte, die
Strukturen des Systems zu durchleuchten.
Kunstaktion
"Die verfangenen Richter" in Hamburg:
http://www.youtube.com/watch?v=NbUHVW25OyA
Ullrich
Präsident des Landgerichts Marburg unterläuft Gewaltentrennung, 2008
Der
noch amtierende Justizminister Jürgen Banzer (CDU) hat am 19.2.2008
einen Parteigenossen zum Präsidenten des Landgerichts Marburg ernannt:
Dr. Christoph Ullrich, zuvor Vizepräsident des Landgerichts Marburg.
Ullrich ist CDU-Funktionär in Waldbrunn/Westerwald. Er sitzt im
Kreistag des Landkreises Limburg-Weilburg. Deswegen und wegen § 4 des
Deutschen Richtergesetzes
Unvereinbare
Aufgaben
(1)
Ein Richter darf Aufgaben der rechtsprechenden Gewalt und Aufgaben der
gesetzgebenden oder der vollziehenden Gewalt nicht zugleich wahrnehmen.
ist
Ullrich ein Rechtsbrecher. Er übt die Tätigkeit eines Richters illegal
aus. Um die üblichen Ausreden schon jetzt zu entkräften: Wegen der
Formulierung des § 4 kommt es nicht darauf an, ob die Kreistage der
gesetzgebenden oder der vollziehenden Gewalt zugezählt werden. Genauso
wenig kommt es darauf an, wie viele Kollegen Ullrichs es ähnlich
treiben wie er. In Hessen hat die lange herrschende SPD ihren Genossen
in der Justiz den Rechtsbruch erlaubt. In einem Interregnum der CDU von
1987 bis 1991, da die meisten Richter noch der SPD assoziiert waren,
ging der hessische Justizminister Karl-Heinz Koch (CDU) dagegen vor.
Nun da die CDU dauerhaft herrscht und viele Posten in der Justiz mit
ihren Leuten besetzt, gestattet die hessische Landesregierung unter
Roland Koch (CDU), dem Sohn des Karl-Heinz, ihren Genossen das Gesetz
zu brechen.
Richter(innen)
in
Kommunalparlamenten und Kreistagen grundrechtswidrig und ungesetzlich:
Dr. Ralf Bernhard kommt in
seiner gründlichen Monographie „Richteramt
und Kommunalmandat“, Duncker & Humblot, Berlin 1983, Seite 235,
zu
dem Ergebnis, dass § 4 Abs. 1 DRiG (Unvereinbare Aufgaben) es den
Richtern verbietet, ein kommunales Mandat wahrzunehmen. Gemäß Dr.
Bernhard erlaubt weder das einfache Gesetzesrecht noch das Grundgesetz
(Art. 20 Abs. 2: Gewaltentrennung) den Richtern, ein kommunales Mandat
neben ihrem Richteramt gleichzeitig auszuüben. Wer dies doch tut, kann
kein gesetzlicher Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG).
Die
Bundesrepublik vom gesetzgebenden Rechtsstaat zum Richterstaat unter
Missachtung des Grundgesetzes, 2002:
„Die
Bundesrepublik wird vom gesetzgebenden Rechtsstaat, den das Grundgesetz
gebietet, zum – oft unberechenbaren – Richterstaat.“ Sie wären
verpflichtet, sich Gedanken darüber zu machen, wie die „Reise in den
Richterstaat“ aufgehalten bzw. beendet werden kann.
Professor Dr. Bernd
Rüthers, FAZ vom 15.4.2002
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der
deutsche Rechtsstaat:
Der
neuzeitliche Begriff des Rechtsstaates ist Ende des
18. Jahrhunderts aufgekommen. Er ist als „Kampfruf
des freiheitlich Bürgertums gegen den obrigkeitlichen
Fürstenstaat“ entstanden und wurde zunächst
als Gegenbegriff zum absolutistischen Polizeitstaat begriffen. Die
Grundidee lag darin, dass ein solcher Staat seine Aufgabe in der
Sicherheit von Freiheit und Eigentum der Bürger findet, dass
sein Ziel die Förderung des Wohls des Individuums ist und eben
dieses seinen Charakter als „gemeines Wesen“
ausmacht (res publica). Dabei sollte eine gerechte Staatsordnung durch
eine Verfassung, insbesondere durch die Anerkennung von Menschenrechten
und Gewaltenteilung, durch allgemein gültige Gesetze, die in
einem förmlichen Verfahren zustande gekommen sind, erreicht
werden.
Davon kann in
Deutschland kaum noch die Rede sein. Der deutsche Staat
hat sich zu einem totalitären Juristen- und Lobyistenstaat und
einem oligarchischen Richterstaat entwickelt. Das Wohl der Richter
folgend von Juristen und folgend von Lobbyisten steht über
jedem Gesetz, jedem Recht und jeder Gerechtigkeit.
Die
Grundlage der Demokratie ist
die
Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt
eines obrigkeitlichen Staates. Nicht der Bürger steht im
Gehorsamsverhältnis der Regierung, sondern die Regierung ist
dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für
ihr Handeln. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die
Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie demokratische
Rechte missachtet!
Dr. Gustav Heinemann Bundespräsident 1969-74
"Den
Grundrechten kommt insoweit
eine Vergewisserungsfunktion
zu, die geeignet ist, Untertanengeist und obrigkeisstaatliche
Attitüde zu überwinden. Hierzu gehört, dass
der Bürger sich auf seine Grundrechte beruft - auf sie pocht
und nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt
(befugt, ermächtigt) ist; der Staat muss umgekehrt seine
Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte rechtfertigen."
(Prof. Dr. Ipsen, Staatsrecht II, 10. Auflg., Rn. 61+65).
"Außer
Frage steht, daß sich die
Justiz
der Kritik wegen ihrer Urteile stellen muß. Auch scharfer
Protest und überzogene Kritik sind durch die grundgesetzlich
geschützte Meinungsfreiheit gedeckt."
(Präsident des Oberlandesgerichts a. D. Rudolf Wassermann, in:
NJW 1998, 730, 731)
In § 34 der
französischen Verfassung von 1793 steht:
Um Unterdrückung der gesamten Gesellschaft handelt es sich,
wenn auch nur ein einziges ihrer Mitglieder unterdrückt
wird....
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Überaus
lobenswertes Vorwort zu diesen Seiten von
Präsident Richter a.D. Gero Debusmann,
Präsident
Richter a.D. Rudolf von der Beeck vom OLG-Hamm und Richter Hans-Dieter
Dodt vom LG-Bielefeld:
Durch
diese Seiten
werden die
Richter im OLG-Bezirk Hamm bzw. die dazugehörigen Juristen und
deren Vollstrecker gemäß dem Präsidenten
Richter Gero Debusmann vom OLG-Hamm an verbrecherischen Taten wie
Rechtsbeugung, Willkür, Protokollfälschungen
(Urkundenfälschungen), Lügen, Meineiden, Grundrechts-
u. Menschenrechtsverletzungen, Verspotten von Bürgern, Betrug,
Bedrohung, Erpressung, Nötigung und Treiben von Menschen in
den Tod (Totschlag bzw. Mord) usw. beeinträchtigt oder
gehindert und das darf nicht sein, weil dem Richter die
Willkür (Gero Debusmann: "ordnungsgemäße
Wahrnehmung von Aufgaben") um seine Person willen verliehen worden ist
und man sich dafür als besonders elitäre Person
feiern möchte und auch von den meisten Kollegen wie auch von
dem Landesjustizministerium (besonders Roswitha Müller
Piepenkötter (NRW, CDU) und vom Oberbürgermeister
Hamm Thomas Hunsteger-Petermann (CDU) gefeiert wird (Rede
von
Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann):
Der
Präsident des OLG Hamm Gero Debusmann am 06.05.2008:
...mir ist
zur Kenntnis gelangt, dass sie seit einiger
Zeit bei der lnternic.net die Domain [ Diese Internetseiten]
für sich registriert haben und sich dort in unsachlicher und
zum Teil verleumderischer und beleidigender Weise zu Vorgängen
in der Justiz des Oberlandesgerichts Hamm, des Landes
Nordrhein-Westfalen, aber auch der gesamten Justiz
äußern. ... Indem dort von Ihnen eingestellte derart
unsachliche, verleumderische und beleidigende Darstellungen der Justiz
des gesamten Landes NRW, aber insbesondere auch des
Oberlandesgerichtsbezirks Hamm vorgefunden werden, wird das Ansehen der
Justiz in höchstem Maße gefährdet und sie
wird in der ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer
Aufgaben beeinträchtigt. ...Mit dem Inhalt ihrer Internetseite
verstoßen sie gegen Vorschriften des Strafgesetzbuches. Die
unsachlichen Äußerungen und Darstellungen sind
verleumderisch, beleidigend und ehrenrührig. ... Mit
freundlichen Grüßen Gero Debusmann
Mehere Strafanträge von Richter Gero
Debusmann gegen mehr als
30 Personen, die sich auf diesen Seiten seiner Meinung nach
beleidigend, ehrenrührig und verleumderisch
äußern und damit die Justiz, bei den von ihm
sogenannten "ordnungsgemäßen Aufgaben" von
Urkundenfälschung (Protokollfälschung), Rechtsbeugung
usw. usw., beeinträchtigen wurden von der Staatsanwaltschaft
Bielefeld bereits eingestellt. zB. am 12.10.2008 Aktenzeichen 61 Js
860/08, am 29.10.2008 Az. 43 Js 2222/08 und am 18.11.2008 Az. 26 Js
555/08 usw. usw..
Desweiteren wurden nun 4 weitere
Strafanträge wegen
angeblicher beleidigender Äußerungen auf dieser
Seite am 31.07.2009 eingestellt (AG-Minden 13 Cs-43 Js 883/08-547/08).
Somit war mehr als die letzten 5 Jahre kein Strafverfahren oder
Unterlassungsverfahren bezüglich dieser Seiten erfolgreich
obwohl die Staatsanwaltschaft und viele Richter diese Seiten unbedingt
mit allen Mitteln verhindern wollen und man viele opportunistische
Gefolgsleute hat, die von der Macht und Gewalt profitieren wollen und
sich bei dieser und den Kollegen korrupterweise dadurch profilieren
wollen und sich auch profilieren.
Dass es auf diesen Seiten eine
beleidigende oder verleumderische
Äußerung gibt konnte also innerhalb von
über 5 Jahren bis heute nicht nachgewiesen werden. Dabei
dürften mehr als 100 Äußerungen auf diesen
Seiten, die angeblich einen beleidigenden oder verleumderischen Inhalt
haben innerhalb von Strafantragsverfahren untersucht worden sein.
Zur Zeit liegt allerdings wieder ein
Strafantrag aus dem Juni 2009
wegen Beleidigung bezüglich dieser Seiten vom
Amtsgerichtsdirektor Hans-Jörg Depke aus Minden vor. Anstatt,
dass er jemals ein einzigen Wort gegen die Rechtsbeugungen,
Protokollfälschungen und anderen Verbrechen seiner Kollegen
gesagt hat mit denen er am Amtsgericht Minden zusammenarbeitet, die an
"seinem" Gericht getätigt werden, werden die verbrecherischen
Kollegen dadurch durch ihn unterstützt und in ihrem
rechtbeugerischen Verhalten bestätigt. Desweiteren soll
verhindert werden, dass die Bürger darüber informiert
werden, damit diese sich nicht im geringsten davor schützen
können und auch nicht einmal davor gewarnt sind, weil man am
Bürger möglichst viel Geld verdienen und sich nach
Möglichkeit auch noch an Macht- und Gewalt an diesem
bereichern will.
Desweiteren erfolgte die
Beschuldigung, dass der Betreiber dieser Seite
im Internet beleidigende Inhalte über Richter Depke verbreiten
würde. Ich habe im Juni/Juli 2009 über 5
Suchmaschinen bemüht und konnte nur einen Inhalt über
eine Äußerung bezüglich eines Artikels im
Mindener Tageblatt über Richter Depke (außer die des
AG-Minden selbst) finden, die auch heute noch vorhanden sind. Welche
angeblichen beleidigenden Inhalte das sein sollen ist auch der
Staatsanwaltschaft unbekannt. Gegen sogenanntes niederes Proletenvolk
geht die Staatsanwaltschaft gerne mit an den Haaren herbeigezogenen
willkürlichen Unterstellungen vor. Während im
umgekehrten Fall, wenn es sich um beweisbare Verbrechen insbesondere
auch von Juristen, Staatsanwälten und Richtern am AG-Minden
oder im Landgerichtsbezirk Bielefeld handelt, es sich letztlich bei
strafbarem handeln um einen Verbotsirrtum von Volljuristen handelt,
soweit nicht Beweismittel unterschlagen werden etc.
Eine der geistig schwachsinnigsten
und geistig dämlichsten
Behauptungen um mit krimineller Energie Strafvereitelung für
die Kollegen zu betreiben war die von Staatsanwältin Sandra
Veit StA Bielefeld (62 Js 273/03, Schreiben vom 13.08.2003) und
Oberstaatsanwältin Dr. Barbara Vogelsang GStA Hamm (2 Zs
2277/03, Schreiben vom 01.09.2003), dass
wahrheitsgemäße Zeugenaussagen von Richtern, die aus
Befangenheitsverfahren stammen, die abgelehnt worden sind, nicht
verwertbar sind mit der zusätzlichen Folge, dass der Richter
entsprechend auch nicht noch einmal wahrheitsgemäß
neu aussagen muß und alle anderen Beweismittel nicht mehr zu
berücksichtigen sind. Es ist aber nicht so, dass diese
Staatsanwältinnen als Volljuristen, die einen solchen
rechtlichen Schwachsinn von sich geben bzw. wegen dem
äußern unverständlichen rechtlichen
Schwachsinns gemäß Richter Thomas Helmkamp vom
LG-Bielefeld (jetzt LG-Münster) oder Richter Husmann/Eickhoff
vom AG-Minden zu einer psycholgischen Untersuchung geschickt werden
müssen, so wie man dieses mit sogenannten niederen
Proletenmenschen macht, weil bei diesen bereits rein im Ansehen der
Person zu unterstellen ist, dass diese nur rechtlichen Schwachsinn bei
Gericht vortragen können.
Dass ist auch der richtige Weg für
Sandra Veit
Oberstaatsanwältin zu werden, weil genau das
gegenüber sogenannten niederem und minderwertigen Proletenvolk
zur Belohnung, Belobigung und Beförderung führt wie
man auch an Richter Dr. Martin Fleuß CDU (ehemals
VG-Düsseldorf) sieht.
Wenn das äußern der Wahrheit eine
strafbare
Beleidigung wäre, dann wäre es nicht mehr
möglich die Wahrheit zu sagen. Gleiches kennen wir aus dem
Dritten Reich unter der Regierung und aus dem Rechtsstaat (sozialer
materieller Rechtsstaat)
Richter Adolf Hitlers (In das Richteramt erhoben mit
Beschluß des Großdeutschen Reichtages vom 26.04.1942
als "oberster
Gerichtsherr").
Ein vierzehnjähriger wurde am
Volksgerichtshof zum Tode
verurteilt, weil er etwas gegen das dritte Reich gesagt hat (Das_Urteil_von_Nürnberg16
00:08 Min.). Diese Vorgehensweise ging damals über das Gesetz
hinnaus, denn das Gesetz sah damals eine Todesstrafe für
minderjährige nicht vor und auch der oberste Gerichtsherr und
höchste deutsche Richter Adolf Hitler hatte keine
entsprechenden Vorgaben gemacht. (Dem Volksgerichtshof wurden vom BGH
noch bis in die siebziger Jahre alle Richterprivilegien - Richter
können für ihre Urteile nicht belangt werden - einer
ordentlichen Spruchinstanz zugute gehalten. Keiner der 106
Berufsrichter, keiner der 179 Staatsanwälte der Mordinstanz
ist wegen Rechtsbeugung verurteilt worden).
Die Blutrichter vom Volksgerichtshof
etc. haben übrigens wenn
überhaupt max. 5 Jahre im Gefängnis verbracht aber
für andere Verbrechen wie zB. Mord (Für Mord gab es
auch schon mal 3 Stunden Gefängnis) unter Beibehaltung seiner
kompletten Richterehren aber auch seiner vollständigen
Pension. 1928 gründeten die Juristen, den ersten
nazionalsozialistischen Verein, den Bund nazionalsozialistischer
Juristen BNSDJ).
Für das Abdecken von Richter- und
Juristenkollegen, die
Rechtsbeugung und andere eigentlich sogar strafbare Handlungen begehen
und dabei Menschen im Ansehen der Person das Leben ruinieren und
zerstören, verlangen die Richter Lob und eine besonders
ehrenvolle Behandlung, die diese dafür selbst von
höchster Stelle auch erhalten wie zB. vom
Landesjustizministerium, dass über die Beförderung
von Richtern bestimmt: Da an den Zuständen nichts
geändert wird kann man sich also darauf verlassen, dass
Rechtsbeugung, Protokollfälschungen uvam. und die
Entscheidungen in Ansehen der Person (Willkür) in diesem
Gerichtsbezirk handeln nach Recht und Gesetz darstellt, eine
Qualität auf die man sich stets verlassen kann und dass genau
das auch die ordnungsgemäße Aufgabe von
Richtern/Juristen ist, so jedenfalls Gero Debusmann, viele andere
Richter an diesen Gerichten und auch die Landesjustizministerin
Roswitha Müller-Piepenkötter: "Eine lobenswerte
Aufgabe im Dienste der gesamten Menschheit", weil eigenes kriminelles
Handeln und das der elitären Kollegen nicht verfolgt wird.
Vizepräsident Hans-Dieter Dodt vom
LG-Bielefeld:
Gemäß dem Vizepräsidenten Dodt
des LG Bielefeld stellt die Geltendmachung der auf dieser Seite
bezüglich Richter Heinrich Burckhard Husmann geltend gemachten
Befangenheitsgründe
eine schwere richterliche Beleidigung dar und diese können
daher allesamt nicht berücksichtigt werden.
Das warf 2 Fragen an Richter Dodt auf:
1. Wenn die Geltendmachung eines
Befangenheitsantrages aufgrund
entsprechender Vorfälle durch das Dokumentieren dieser bereits
eine schwere Beleidigung darstellt, was für eine schwere
richterliche Selbstbeleidigung und was für schwer e
richterliche Vergehen müssen die dokumentierten
Vorfälle als richterlich selbst getätigte Handlungen
dann erst darstellen?
2. Es ist immer und stets von
Richtern festgestellt worden, das die
dokumentierten und geltend gemachten Befangenheitsgründe nicht
im geringsten zu beanstanden sind, sondern vollkommen gesetzlich
korrektes und rechtich einwandfreies richterliches Vorgehen darstellen
(auch vom Präsidenten des LG Bielefeld Jürgens und
OLG Hamm von der Beeck). Wie kann das Beschreiben oder
veröffentlichen eines solchen überaus korrekten
Vorgehens eine Beleidigung darstellen?
Auf diese Fragen gab es niemals eine
Antwort.
Der ehemalige Präsident des OLG Hamm
Rudolf von der Beeck:
Der Präsident des OLG Hamm von der
Beeck bestätigt
die "vollkommen korrekten Entscheidungen" des Präsidenten des
LG Bielefeld Jürgens, dass die auf dieser Seite
aufgeführten gerichtlichen Vorfälle im OLG-Bezirk
Hamm über die ich mich beschwert habe alles einwandfreies und
nicht im geringsten zu beanstandendes richterliches Verhalten
darstellen und bedroht mich damit, mich wegen Beleidigung anzuzeigen,
weil ich genau das vorstehende von ihm erklärte hier
veröffentliche.
Das warf auch hier die Frage an den
Präsidenten des OLG Hamm
von der Beeck auf warum ich das vollkommen korrekte richterliche
Vorgehen, das er selbst feststellt, hier nicht veröffentlichen
darf und es eine Beleidigung darstellt?
Darauf gab es keine Antwort.
"Psychologie
und Lebenserfahrung besagen, daß mit
dem Ansteigen der fachlichen Inkompetenz die Fähigkeit und
Bereitschaft abnimmt, sich selbst zu erkennen."
Dr. Egon Schneider, Nestor des deutschen
Zivilprozeßrechts
"Die
Verantwortung für Gewalttaten liegt bei denen,
die sie verüben."
Salman Rushdie, In Good Faith, 1990
Bei diesen Seiten handelt es sich
nicht um die Internetseiten des
Amtsgericht-Minden, des Landgericht-Bielefeld oder des
Oberlandesgericht-Hamm. Auf diesen Seiten weiter unten wird lediglich
über Rechtsfälle von Personen, die Kontakt mit diesen
Gerichten hatten ua. mit folgenden Richtern berichtet:
AG-Minden, Richter: Heinrich
Burckhard Husmann, Daniel Wacker, Horst
Eickhoff
LG-Bielefeld, Richter: Jochen Gaide,
Jochen Geue, Angela Brinkmann,
Uhlhorn, Susanne Kluge, Hans-Dieter Dodt, Hans Jürgen Donath,
Thomas Helmkamp (jetzt LG-Münster), Wolfgang Wortmann, Harald
Jander, Wolfgang Drees, Dr. Zimmermann, Schröder, Althoff,
Claus-Rudolf Grünhoff, Eva-Maria Schulten, Kropp, Bernd Kahre,
Doris Mertel, Dr. Werner Scheck, Heinz Gassmann, Wolfgang-Heinrich
Vincke
OLG-Hamm,
Richter: Gero Debusmann, Rudolf von der Beeck, Dr. Nowatius,
Klaus-Dieter Gottwald, Günter Vinke
Die Homepage der Gerichte befinden
sich unter folgender Domains: AG Minden
, LG
Bielefeld , OLG
Hamm
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hier
kann ich helfen:
Petition: Internet - Keine Indizierung und
Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009
Wir
fordern, daß der Deutsche Bundestag die
Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des
Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen,
Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren
zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da
die "Sperrlisten" weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach
welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen
darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf
Informationsfreiheit.
Gutachten
des IT-Sacherverständigen Steven Wray Wood ('Liebling der
Staatsanwälte') gesucht:
Steven Wray Wood
führte als EDV-Sachverständiger
für IT-Forensik die Begutachtung der beschlagnahmten Computer
bei der 'Operation Himmel' durch, bei über 12.000
Verdächtigen alleine in der BRD gezählt wurden. Es
ist davon auszugehen, dass mindestens 2.000 Computer allein von ihm
bearbeitet wurden. Ein solches Gutachten bringt pro Computer ohne
großen Aufwand etwa EUR 2.000,- ein ...
Die 'Operation
Himmel' entpuppte sich bald als Operation heiße Luft
(Man sollte erst etwas publizieren, wenn man die Fakten
überprüft hat. Das Statement eines Polizei- oder
Justizpressesprechers ist keine Tatsache, die man ohne weitere
Recherche einfach übernehmen könnte. Das hat sich
jetzt bei der Operation "Himmel" wieder bewiesen).
bloegi:
Mit Kinderpornos viel Geld verdienen - total legal
(Weitere)
Opfer der Kanzlei Dr. Erben, Heidelberg, gesucht.
Betrügerische
Adressbuchverlage überziehen
Journalisten in konzertierter Aktion mit einer Fülle
'sinnloser' Prozess
(Law Hunting), um ihn so zu
zermürben
Am empörendsten
ist, dass die 'Kunden' von den Abzockern zu
der Überzeugung gebracht werden müssen, dass Recht
und Gesetz ihnen keinen Schutz bieten können, sondern, im
Gegenteil, für die Gauner arbeiten. Jeder, der bezahlt hat,
ist am Ende zu dieser Überzeugung gelangt - und da die
Formulare millionenfach ausgeschickt werden und immer wieder Tausende
darauf hereinfallen, wird die Überzeugung in der Gesellschaft
immer größer, dass dieser Staat nicht in der Lage
ist, ehrliche Bürger zu schützen. Im Gegenteil: Die
Gauner werden immer reicher, die Ehrlichen werden zum 'Nutzvieh'
gemacht.
Schutzverband gegen
Wirtschaftskriminalität (DSW) Die
Maschen
· Anzeigenschwindel · Wie verhalte ich mich
richtig?
Juristische
Verfahrenstricks anzeigen
Mit welchen
Methoden begehen Richter und Staatsanwälte
Rechtsbeugung?
Diese Sammlung
möchte juristische Verfahrenstricks
aufführen, wie sie manchmal von Seiten der Behörden
in Gerichtsprozessen eingesetzt werden. Tricks, die illoyale
Rechtsanwälte gegenüber ihren Mandanten anwenden,
sind ebenfalls von Interesse.
Guter
Anwalt - Schlechter Anwalt, 07.05.2009
Wir
rufen dazu auf, Ihre schlechtesten Erfahrungen mit
Rechtsanwälten zu schildern. Wir verlosen einen Betrag von
€ 200,00 für die beste Geschichte über die
schlechteste Erfahrung mit einem Rechtsanwalt.
Kampagne Kambachsch,
Todesurteil
in Afghanistan
Der
23-jährige
Journalistik-Student Sayed Perwiz Kambachsch wurde am 22. Januar 2008
im nordafghanischen Mazar-i-Sharif zum Tode verurteilt. Sein Vergehen:
Ein Artikel über die Rolle der Frau im Koran, den er aus dem
Internet heruntergeladen, ausgedruckt und an seiner
Universität verteilt hatte.
Helfen Sie Sayed Perwiz Kambachsch
und unterschreiben Sie die Petition
für seine Freilassung an den afghanischen Botschafter in Paris!
Resolution für
Straßentiere
Die
Unterzeichner, Bürger aus allen
EU-Mitgliedsländern, fordern hiermit die Europäische
Kommission und das Europäische Parlament eindringlich auf,
sich endlich zu ihrer Verantwortung für die
Straßentiere in der EU zu bekennen und auch diese Tiere unter
ihren Schutz zu stellen. Auch der am 13.12.2007 ratifizierte EU-Vertrag
enthält ausdrücklich die Verantwortung der EU
für die Tiere als fühlende, leidensfähige
Wesen.
Prangern Sie mit uns
anstößige Lobby-Praktiken und Verflechtungen an:
Bis zum 30.
November können Sie für Ihren Favoriten
unter worstlobby.eu
abstimmen!
Dort finden
Sie auch genauere Informationen zu allen Kandidaten.

Katze
Julie und Katze Momo aus dem Tierheim
Minden e.V. suchen ein neues
Zuhause.

Luna-Hilfe für
behinderte Katzen e.V. , Luna
Hilfe
Forum
http://www.maltakatzen-in-not.de/startseite.html
Tierheime
sind in existenzbedrohender Lage,
Mindener Tageblatt, 19.08.2010 ,
www.rettet-die-tierheime.de
Trotz steigenden Tierbestands keine
kostendeckenden Zuschüsse
Unter dem Titel: "Rettet die
Tierheime!" würden Unterschriften
im Internet für eine bessere Unterstützung der
Tierheime durch Bund, Länder und Kommunen gesammelt, teilte
der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel,
in Bonn mit. Höhepunkt der Kampagne sei eine Kundgebung
für eine bundesweit einheitliche Regelung für die
Fundtierkosten-Erstattung am 24.10.2010 vor dem Bundesrat in Berlin.
Die Situation der Tierheime sei prekär, beklagte Apel.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Wie
man in Justiz und Politik Geld druckt und weitere Politikschweinereien:
www.justizkacke.de/politik.htm
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Justiz:
( Zitate
von Juristen über den Zustand der Justiz)
AG-Witten.
Der "Glaube" im Jahr 2008 an das deutsche Rechtssystem...
Ein Zusammenschnitt
von bedenklichen Zitaten über das Deutsche
Rechtssystem im Zeitraum vom 21.05.2008 bis 05.06.2008.
"Seit 1990 habe ich
...einen auf das andere mal erleben müssen
wie ich verarscht wurde".
Erfahrungsbericht
eines Justizgeschädigten (21.05.2008): http://www.youtube.com/watch?v=eUwmJMlc9ZI
Ein T-Shirt mit der
Aufschrift "Prozeßbeobachter" sorgt in
der Justiz für eine zweimalige Verhaftung mit Haft, weil
Richtern das T-Shirt nicht gefällt und letztlich auch
für eine Hausdurchsuchung ua.
Wer sich öfter
Gerichtsverhandlungen ansieht malt
aufgrunddessen selbstverständlich auch Hakenkreuze ans
Gericht, so ein Richter.
"Wer Türke ist lügt
doch immer", so Richter Klarmann
wörtlich am AG Garmisch-Patenkirchen. Aus dem und vieler
anderer Gründe erhalten Gerichtsreporter Hausverbot am
AG-Garmisch Patenkirchen und an vielen anderen Gerichten und werden von
manchem Richter schikaniert soweit diese
Wahrheitsgemäß über die dortigen
Vorgänge berichten.
Der
Glaube an die Justiz 2: "...wer das liest
kommt zu einem klaren Schluß unser System ist auf gut deutsch
am Arsch."
"Erben
der Firma Freisler", Henryk M. Broder
(Börne Preisträger) über deutsche Gerichte.
(Eine Strafanzeige wegen Beleidigung vom Präsidenten des
Frankfurter Landgerichts, Berhard Kramer im Februar 2006 wurde vom
Amtsgericht abgewiesen, weil sich die deutsche Justiz ihrem
historischen Erbe stellen müsse auch wenn viele Juristen diese
Aussage als Geschmacklos empfinden würden (FAZ 24.04.2007).
Die deutsche Justiz sei nach 1945 „vermutlich nicht aus der
Heilsarmee“ entstanden.
Etwa vier Prozent der
Bundesbürger geraten jedes Jahr vor ein
Gericht. Die wenigsten wegen einer echten Straftat, die meisten wegen
Vergehen im Straßenverkehr oder wegen
»Gartenzaun-Klagen« unter Nachbarn. Die
Wahrscheinlichkeit, in ein Strafverfahren verwickelt zu werden, ist
etwa so groß wie die, nach einem Todesfall in der Familie ein
Bestattungsinstitut betreten zu müssen. Wie es vor einem
Gericht zugeht, wissen die Bundesbürger nur aus Serien wie
»Richter Alexander Hold« oder »Richterin
Barbara Salesch«. Das ist so, als würde man sich
über das Leben im Dschungel in der Zoo-Abteilung eines
Warenhauses kundig machen. Deswegen ist es den meisten Bürgern
auch nicht bewusst, dass die Justiz eine Welt für sich ist,
ein geschlossenes, hierarchisch strukturiertes Biotop, das sich so gut
wie jeder gesellschaftlichen Kontrolle entzieht. Verglichen mit
Richtern und Staatsanwälten führen sogar
Ärzte ein Leben wie in einem Glashaus, die
Angehörigen anderer Berufsstände sowieso.
Von
deutschen 192 gecasteten Richtern sind 192 eine wirkliche Kathastrophe,
es sind "grauenvolle, stupide, dumme, rechtshaberische eitle
Männer". WDR- "Kölner-Treff", 27.08.2010 (für Richterinnen gilt das
gleiche natürlich ebenso, nur auf eine etwas andere Art und Weise).
Kinderschänder
werden nicht verurteilt,
bestraft oder theraphiert, CDU weißt deswegen Kritik an
Landesjustizministerin Müller-Piepenkötter NRW
zurück
Peter Briesenbach
CDU: "Die Justiz in NRW funktioniert" und handelt
lobenswert gemäß Landesjustizministerin NRW
Roswitha Müller-Piepenkötter CDU und auch
ohne Ansehen der Person.
Justizministerin
Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU)
habe versucht, die Öffentlichkeit zu täuschen und das
Sicherheitsdesaster kleinzureden. Die Ministerin und ihr
Ministerpräsident seien damit zum Sicherheitsrisiko
für das Land geworden. Bei der Justiz in
Mönchengladbach waren Akten von Kinderschändern
verschwunden und ihre Fälle jahrelang verschleppt worden. Zwei
wegen Kindermissbrauchs verurteilten Männern blieb dadurch die
Haft erspart. Mindener Tageblatt, Seite 2, 25.07.2009
Wen
würden
Sie lieber wählen? Einen Kinderporno-Sauger? Oder den
Justiz-Minister CDU, der den Kinderporno-Sauger zum
Gerichtspräsidenten ernannt hat?: Dr. Johannes
Remmel war Präsident des Verwaltungsgerichts Kassel.
Überlastet, wie unsere Justiz nun einmal ist,
betätigte sich Remmel nebenbei als Vorsitzender eines
Kirchen-Gerichts in Fulda, Vorsitzender des Tennis-Clubs Marburg,
Vorsitzender des Elternbeirats der E-Schule Marburg, Lehrbeauftragter
der Uni Gießen, Kassenwart der hessischen Verwaltungsrichter.
Und immer noch hatte Remmel viel freie Zeit. Er nutzte sie um mehr als
1000 Kinderpornos aus dem Internet zu saugen. Das aber haben nicht
hessische Polizeibeamte aufgeklärt, sondern Leute in Cottbus.
(Gemäß dem hessischen
Justiz-Skandal (hr-Fernsehen) bzw. Die
Erben von Frankfurt
(süddeutsche Zeitung 25.07.2009) der
Justiz/Politik-Rechtsbeugermafia hat man auch keine Zeit in solchen
Fällen zu ermitteln, sondern ist damit beschäftigt
eigene Schweinereien zu verschleiern zB. von Karin Wolski (CDU)
Vizepräsidentin des VG Darmstadt mit ihrem Mann, der
Rechtsanwalt ist).
Den Justiz-Minister,
der den Kinderporno-Sauger zum
Gerichtspräsidenten ernannt hat, können Sie in Hessen
wählen. Es ist der Jurist Dr. Christean Wagner (CDU).
Die Strafverfolgung
des präzis aufgezeichneten
Überfalls wurde unterbunden von dem Richter E.Laudi, der mit
vielen CDU-Bonzen dem Rotary-Club angehört. In der Zeit, zu
der Volker Bouffier (CDU), Roland Koch (CDU), Christean Wagner (CDU)
und Jürgen Banzer (CDU) für Sicherheit sorgten, wurde
meine Haustür viermal eingeschlagen. Andere in Hessen haben
Ähnliches erlebt. Die SPD-Genossen aus der Zeit vor der
CDU-Regierung waren schmierig genug. Die CDU aber ist die Partei
professioneller Krimineller.
Hochrangiger
Richter wegen Kinderpornos verdächtigt, Welt-online
18.06.2006
Der Beschuldigte
steht seit Dezember an der Spitze des
Verwaltungsgerichts in Kassel. Zuvor war er unter anderem beim
Hessischen Verwaltungsgerichtshof und beim Justizministerium in
Wiesbaden tätig.
Täter-Opfer-Ausgleich ohne
Berücksichtigung des Opfers, Justizminister
Dr.
Christean Wagner CDU: "Sie leisten hier hervorragende Arbeit"
Marburg (st). Großes Lob erhielt die
Marburger Staatsanwaltschaft
anlässlich eines Besuchs des hessischen Justizministers Dr. Christean
Wagner ...
Auch der Leitenden Oberstaatsanwältin Elisabeth Opitz bescheinigte dem
Minister
eine "vorbildlich geführte Behörde"... Ihren insgesamt 63
Mitarbeitern in der Staatsanwaltschaft Marburg stellte die
Behördenleiterin
ein ausgezeichnetes Zeugnis aus, sie zeigten eine
"überdurchschnittliche
Arbeitseinstellung und Leistung"... Quelle:
MAZ 30.3.2005
JuMi Wagner und LOStA Opitz
loben sich selbst. Der Artikel ist Propaganda. Er soll den Leuten
vorgaukeln,
Rechtsbeugung zugunsten von Rechtsextremisten sei "hervorragende
Arbeit".
Nachdem der hessische
Ministerpräsident Koch (CDU)
seinen Ministern Weimar (CDU), Bouffier (CDU) und Wagner (CDU) den
Hessischen
Verdienstorden
umgehängt hatte und als Landrat Fischbach (CDU)
und Justizminister Wagner (CDU) den Dorfbürgermeister
Krantz (CDU) mit dem Bundesverdienstkreuz ehrten,
schien es ratsam den Orden auch einem zu gönnen,
der nicht zu dieser Mannschaft gehört. Glückspilz
war Franz-Josef
Hanke (HU).
Gegen Hanke, der sich gern für andere einsetzt, hat
Oberstaatsanwalt Jörg ein Verfahren
wegen falscher Verdächtigung und übler
Nachrede
eingeleitet. OStA Jörg ist ein Untergebener der LOStA Opitz.
Als
Franz-Josef Hanke am 8.9.2005 das Bundesverdienstkreuz verliehen bekam,
bedankte er sich artig. Schließlich kam Hanke auf Überfälle
zu sprechen, die Unbekannte auf Burschenschaftler verübt hatten.
Hanke billigte diese Überfälle nicht. Sie seien gegen die
Menschenwürde, die man auch Burschenschaftlern
zugestehen müsse. Hanke redete weiter:
"Und da, lieber Herr
Justizminister, noch eine Bitte an Sie.
Es hat kürzlich den Fall gegeben, dass jemand, der heute hier im Raum
sitzt,
mit Morddrohungen von einem Neofaschisten belegt worden ist und ein
Staatsanwalt
hat dieses Verfahren eingestellt mit der Begründung, es sei ein
Täter-Opfer-Ausgleich durchgeführt worden. Der Betroffene hat gesagt:
Da weiß ich nix von. Und da hat der Staatsanwalt beziehungsweise
die Staatsanwaltschaft zurückgeschrieben: Es sei wohl ein Fehler
passiert.
Der Staatsanwalt habe übersehen, dass für den Täter-Opfer-Ausgleich
die Einwilligung des Opfers notwendig und unabdingbar ist."
Hanke wurde durch
Gelächter unterbrochen, an dem sich der
liebe
Herr Justizminister jedoch nicht beteiligte. Hanke fuhr fort:
"Ja da lachen die
Juristen! - Wie schon der Name sagt. -
Ich bin mir sicher, Herr
Wagner, dass Sie die Qualitätssicherung
in Ihrem Zuständigkeitsbereich mit den rechtsstaatlichen Mitteln,
die Ihnen zu Gebote stehen, durchführen werden."
Nach ein paar Minuten sprang der schnelle Herr
Justizminister auf und rannte ohne Abschied aus dem Saal.
Orden für Justizminister Wagner
(CDU)
Was
ist in unserer Klassenjustiz schlimmer: Wenn ein Staatsanwalt
Kinderpornos hortet oder wenn ein Staatsanwalt, der einen unschuldigen
Anklagte "Armleuchter" genannt wird?
Hier mal zwei
Beispiele von Verfahren, eins davon wurde von der Justiz
eingestellt, das andere nicht.
Verfahren 1. Eine
Person bezeichnet eine andere Person als "Armleuchter"
oder
Verfahren 2. Eine
Person hat auf seinem Dienst-PC und zu Hause auf
seinem privatem PC, Kinderpornos.
Eins der beiden
Verfahren wurde eingestellt, welches der
beiden würden Sie einstellen?
Nachdem Sie sich nun
eine Meinung gebildet haben, nun noch ein
ergänzender Hinweis. In beiden Verfahren war ein Staatsanwalt
beteiligt. Im Verfahren1 soll ein Bürger einen Staatsanwalt
als "Armleuchter" bezeichnet haben, der den Bürger
wegen angeblicher Beleidigung eines Politkers angeklagt hatte. Das LG
Wuppertal hat den Bürger vom Vorwurf der Beleidgung des
Politkers freigesprochen. Der Staatsanwalt, der also den
Bürger zu unrecht angeklagt hatte, soll dann von dem
Bürger beleidigt worden sein.
Im Verfahren 2 soll
ein Staatsanwalt die Person sein, die Kinderpornos
auf dem Dienst-PC und auf dem privaten PC hatte.
Was glauben Sie nun,
welches Verfahren eingestelt wurde? Wenn Ihre
Antwort von Ihrer ersten Antwort abweicht, dann ahnen Sie sicherlich
wie unsere Justiz wirklich funktioniert. Tatsächlich wurde das
Verfahren gegen den Staatsanwalt wegen des Besitz von Kinderpornos
eingestellt, während der Bürger, der unschuldig vom
Staatsanwalt der Beleidigung eines Politkers beschuldigt
wurde, vom Landgericht Wuppertal zu einer Geldstrafe von 10
Tagessätzen verurteilt wurde.
Und als ob dies nicht
schon Skandal genug ist, verweigerte das
Landgericht dem Bürger das rechtliche Gehör.
CDU-Schneider
nennt Pädophilen-Opfer "unglaubwürdig",
28.04.2009
Vor dem
Untersuchungsausschuss des sächsichen Landtags hat ein
Pädophilen-Opfer ausgesagt, das es sich bei zahlreichen Kunden
des Kinderbordells "Jasmin" um bekannte Leipziger
Persöhnlichkeiten gehandelt habe.
CDU-Obmann Günther
Schneider stufte sie deshalb promt und ohne
Beweise als unglaubwürdig ein. Die Staatsanwaltschaft Dresden
erhob darauf gegen sie Anklage wegen Verleumdung. In ihrer
Zeugenvernehmung am Dienstag bezichtigte die damals 16-Jährige
nun ihrerseits Polizei und Staatsanwaltschaft entwürdigender
Vernehmungsmethoden und der massiven Einschüchterung.
Vor dem
Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages hat
die Frau, die als Teenager in einem Bodell systematisch
mißbraucht worden ist, den Verdacht erhärtet,
Angehörige der Justiz seien in den sogenannten Sachsen-Sumpf
verwickelt. Bereits bei früheren Vernehmungen hatten sie und
andere Mädchen auf Fotos bekannte Leipziger
Persönlichkeiten als Freier im Kinderbordell "Jasmin" erkannt.
Zuhälter Michael Wüst
hatte sich stets bester
Kontakte zu Polizei und Justiz gerühmt, weshalb ihm nichts
passieren könne. "Für mich hat sich erwiesen, was der
Zuhälter immer vorhergesagt hatte", kommentierte die Zeugin
den Verlauf des Verfahrens.
Die Frage ist
eigentlich nur noch: Versucht CDU-Obmann Günther
Schneidersich selbst zu schützen? Hat er sich selbst an
Minderjährigen vergangen, die zur Prostitution gezwungen
wurden? Oder will er andere, prominente oder CDU-nahe Kreise vor der
gerechten Strafe schützen?
Kein
Funke Milde für gehortete Kinderpornografie,
08.10.2009
Schöffengericht
verhängt Haftstrafe für
Tausende einschlägige Dateien - Missbrauchsvorwurf nicht
beweisbar
Nur selten liegen
Härte und Milde in einem Gerichtsurteil so
eng beieinander. Eine Haftstrafe ersparte das Otto M. (Name
geändert) nicht. Etliche weitere Monate Gefängnis
schon. Zwei Jahre und drei Monate soll der 39-Jährige
einsitzen. Das gebiete die Rechtsordnung, obwohl der Kraftfahrer von
dem Anklagevorwurf des sexuellen Missbrauchs (wir berichteten) eines
Kindes und Schutzbefohlenen freigesprochen wurde.
Kinderpornografie:
Gerichtspräsident des Kasseler Verwaltungsgericht muss gehen,
09.08.2009
Frankfurt/Main (ddp).
Der Präsident des Kasseler
Verwaltungsgerichts muss wegen des Besitzes von mehr als 1.000
Kinderpornos seinen Richterstuhl räumen. Der Beklagte werde
aus dem Richterverhältnis entfernt, da das
Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Dienstherrn
«endgültig zerstört» sei,
urteilte das Hessische Dienstgericht für Richter in Frankfurt
am Main. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.
Der Kasseler
Gerichtspräsident war im Januar 2007 wegen des
Besitzes von Kinderpornos zu einer Bewährungsstrafe von neun
Monaten verurteilt worden und musste gleichzeitig eine
Geldbuße von 4.800 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Der
55-Jährige hatte die Vorwürfe eingeräumt.
Der promovierte Jurist hatte innerhalb von zweieinhalb Jahren insgesamt
1.010 Bild- und 2 Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt aus dem
Internet heruntergeladen.
Kinderpornografie:
Landrat Georg Dürrschmidt überführt,
19.05.2009
Georg
Dürrschmidt ist wegen Besitzes
von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe 16.800 Euro verurteilt
worden. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mehren sich die Stimmen, die
eine Abwahl des CDU-Politikers fordern.
Senftenberg – Er war
sichtlich schockiert, seine Frau weinte:
Der Landrat des Kreises Oberspreewald-Lausitz, Georg
Dürrschmidt (CDU), ist am Montag vom Amtsgericht Senftenberg
wegen des Besitzes und des versuchten Besitzes von Kinderpornografie zu
einer Geldstrafe von 16 800 Euro verurteilt worden. Richterin Anett
Winkler sah es als erwiesen an, dass sich der 50-Jährige
zwischen Herbst 2004 und Januar 2007 Videos und Bilddateien am Computer
ansah, die eindeutig kinderpornografischen Inhalt hatten. Der
vorläufig vom Dienst suspendierte Landrat hatte stets
behauptet, unschuldig zu sein.
Ermittlungen
gegen Kölner Staatsanwalt, Kinderpornos auf seinem Computer,
10.07.2009
Skandal bei der
Kölner Staatsanwaltschaft. Auf dem
Privat-Computer eines Staatsanwalts der Behörde wurden
Kinderpornos gefunden.Der Rechner gehört Günther M.*
(63), einem Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafrecht.
„Er wollte seinen privaten Computer verschrotten lassen. Der
Händler wollte den Computer aber für andere Zwecke
hochrüsten und entdeckte dabei Unmengen an Kinderpornos auf
dem Computer“, so ein Ermittler. Ja, ich kann
bestätigen, dass wir ein Ermittlungsverfahren gegen einen
Kölner Staatsanwalt eingeleitet haben“, sagt Monika
Volkhausen, Sprecherin der Bonner Staatsanwaltschaft. Das Büro
und die Wohnung von Günther M. wurden durchsucht. Die
Ermittlungen laufen bereits seit vier Wochen, sind noch nicht
abgeschlossen.Der Beamte, der seit fast 30 Jahren bei der
Staatsanwaltschaft arbeitet, ist noch nicht vom Dienst suspendiert. In
der Behörde hatte er sich gestern krank gemeldet.
Gesetzesentwurf:
Fummeln verboten, 10.12.2007
Experten und Juristen
sind entsetzt: Die Bundesregierung will diese
Woche einen Gesetzesentwurf verabschieden, wonach auch bestimmte
sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen verboten werden.
Selbst "Bravo" muss bangen: Auch Aufklärungsartikel
könnten künftig strafbar sein.
So unglaublich dieser
Fall klingt: Dass ein Mädchen, das
Nacktfotos von sich selbst im Internet verschickt, wegen "Verbreitung
von Kinderpornographie" verfolgt wird, dürfte bald auch
hierzulande Wirklichkeit werden. Eine ähnlich weitgehende
Vorschrift soll in wenigen Tagen auch ins deutsche Strafgesetzbuch
kommen.
Der Anstoß dazu kommt
von der Europäischen Union,
die - unter Berufung auf die Uno-Kinderrechtskonvention - in einem
Rahmenbeschluss von ihren Mitgliedstaaten nun gesetzgeberisches Handeln
auch auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts verlangt.
Nicht nur der
Beschluss an sich sorgt hierzulande unter Juristen und
Sexualexperten für hilfloses Entsetzen, sondern auch die Art,
wie er umgesetzt werden soll. Das Vorhaben sei von einem "sexual- und
jugendfeindlichen Habitus getragen", protestierten
Sexualwissenschaftler schon auf EU-Ebene, die Deutsche Gesellschaft
für Sexualforschung sprach sogar von "moralischer
Kolonisierung", da die neue europäische Definition der
Kinderpornografie wortwörtlich auf den US-amerikanischen
Criminal Code zurück geht.
Fummeln beim
Kinobesuch - der Jugendliche könnte dran sein
Verantwortlich ist
aber nicht nur die Europäische Union. Denn
der Entwurf, den die Bundesregierung am Donnerstag dieser Woche unter
Federführung von Brigitte Zypries (SPD) im Bundestag zur
Abstimmung stellen will, geht weit über die ohnehin schon
fragwürdigen europäischen Vorgaben hinaus.
Unbefleckte
Empfängnis ist möglich, wer küsst wird
schwanger, DNA-Test hilft nichts, AG-Idstein 10Js 5933.5/98 2 DS
Umso mehr stellt sich
die Frage,
ob
der Rechtsstaat wirklich machtlos ist, wenn einige Richter bis zum Ende
ihrer beruflichen Laufbahn folgenlos ihn und den gesamten Richterstand
in Verruf bringen. Muss man diesen Zustand wirklich als Preis
akzeptieren, den man für die Unabhängigkeit der
Richter zahlen muss?“ Das fragt Gerd Seidel, Professor
für öffentliches Recht, Völker- und
Europarecht an der Humboldt-Universität zu Berlin, in einem
bemerkenswerten Aufsatz über die Grenzen richterlicher
Unabhängigkeit. Er bezog sich dabei auch auf das Urteil eines
Richters am Amtsgericht im hessischen Idstein. Der vertrat in einer
Entscheidung über eine Unterhaltsklage die Auffassung, die
unbefleckte Empfängnis sei „wissenschaftlich nicht
auszuschließen wie das sehr seltene Phänomen der
Parthogenese, auf welchem immerhin die Kulturgeschichte des
christlichen Abendlandes zu einem nicht unerheblichen Teil
beruht“ (Aktenzeichen 10Js 5933.5/98 2 DS). Der Richter
übernahm die Behauptung der Kindsmutter, sie müsse
vom Küssen mit einem Fremden schwanger geworden sein. Das
hatte zur Folge, dass der durch einen DNATest als Kindsvater
ausgeschlossene derzeitige Ehemann zur Unterhaltszahlung verpflichtet
wurde.
Derartige Folgerungen
mögen abenteuerlich sein, sind jedoch
nicht auf einen kleinen Amtsrichter beschränkt.
„Worauf es ankommt“, so Professor Gerd Seidel,
„ist Situationen zu verhindern, in denen einzelne Richter
wiederholt durch offensichtlich grob
unverhältnismäßig oder völlig
unplausible Entscheidungen bzw. Eskapaden im persönlichen
Verhalten die gesamte Richterschaft und darüber hinaus
öfter auch den Rechtsstaat in Misskredit bringen.“
Kungelte
das deutsche
Bundesjustizministerium mit dem europäischen
Menschenrechtsgerichtshof?, 10.08.2010
Urteil des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte vom 12.12.2002 - 37290/97 (Wittek ./.
Deutschland)
Das
deutsche
Bundesjustizministerium
verteidigte seine Rechtsauffassung vor dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte mit Falschaussagen.
Der Gerichtshof übernahm diese
Falschaussagen in seine Entscheidung, verfälschte den Sachverhalt
von sich aus noch weiter und entschied dann gegen meine Ehefrau und
mich.
Das deutsche
Bundesjustizministerium, deutsche Politiker, der deutsche EGMR-Richter
Ress und der Gerichtshof schweigen, seit ich ihnen Prozessbetrug
vorwarf.
Der
Europarat - der angebliche
Wächter über die Menschenrechte - sieht den Betrügereien
seines Gerichtshofes und seines Mitgliedsstaates auch tatenlos zu.
Streit
um Autorschaft, Aus fremder Feder, Zeit-Online 27.01.2010
OLG
Frankfurt „legalisiert“ wissenschaftlichen Betrug durch falsche
Autorenangaben, 17.09.2009
Lassen
sich Studenten beim Abschreiben erwischen, ist schnell die
Rede vom Betrugsversuch. Bei Dozenten läuft das manchmal etwas
anders, zeigt ein Beispiel aus Frankfurt.
Der Aufsatz löste eine Menge
Ärger aus und trägt
ausgerechnet den Titel "Risiken und Erfolgsfaktoren von Transaktionen".
Das heißt: Wenn einer einem anderen etwas rechtmäßig
überlässt. Den Beitrag in einer betriebswissenschaftlichen
Fachzeitschrift verfasste ein Mitarbeiter einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Er war damit einverstanden, dass
offiziell sein großer Firmenchef als Alleinautor genannt wurde.
Der wahre Verfasser wurde in
einer Fußnote mit ein paar
Dankesworten für die Mithilfe abgefunden. Später war der
Aufsatz in einem Schriftenverzeichnis aufgeführt, mit dem der
vermeintliche Autor 2007 zum ehrenamtlichen "Honorarprofessor" an der
Goethe-Universität Frankfurt berufen wurde. Zuvor war er dort
nebenbei "Lehrbeauftragter" ohne besonderen Titel.
Trotzdem blieb der Kläger
glücklos: Nach rechtskräftigem
Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt ist eine Ghostwriter- oder
Plagiats-Verabredung nicht sittenwidrig, sondern in Ordnung, wenn sie
in einer Firma, im "gewerblichen" Bereich stattfindet (Aktenzeichen 11
U 51/08). Ein hauptberuflicher Manager kann genauso für sich
"schreiben lassen" wie Politiker oder Prominente. Auch wenn es darum
geht, streng wissenschaftliche Meriten zu erwerben.
Lange galt es auch an
Universitäten als unanstößig,
wenn Professoren ihre Studenten oder Doktoranden als Schreibknechte
einsetzten. Doch schon seit mehreren Jahren gibt es verbindliche
"Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis", die
von der Deutschen Forschungsgemeinschaft stammen und an allen deutschen
Hochschulen gelten. Sie verlangen beispielsweise "strikte Ehrlichkeit
im Hinblick auf die Beiträge von Partnern". So erhielt ein
Darmstädter Rechtsprofessor vor drei Jahren immerhin eine
Rüge von der Hochschulleitung, weil er einen Kommentar von einem
Doktoranden buchstäblich als sein eigenes Werk verkauft hatte. ...
Nur
Strafbefehl und keinen Prozess für Rechtsanwältin als
Todesfahrerin in Minden/Bückeburg, ZDF Hallo Deuschland, 08.10.2010
Vor
knapp einem Jahr war Christina Krüger (21) auf ihrer Farhbahn ein
anderes Auto entgegengekommen. Es kam zum Frontalzusammenstoss. Die
schuldige Rechtsanwältin ist trotz Anzeichen einer
Unterzuckerung
weitergefahren. Bei den Eltern des Opfers sowie in Teilen der
Bevölkerung löste der Fall Empörung aus, weil es nie zu einer
Verhandlung gekommen war. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld und das
Amtsgericht Minden beließ es bei einem Strafbefehl. Ulrich Hagen,
Rechtsexperte: "Prozessökonomie ist ja nicht alles. Hier ist ein Mensch
zu Tode gekommen...".
Berliner
Justiz hört die Opfer nur selten, 24.11.2010
Die
Überlastung der Strafverfolger zwingt Richter und Staatsanwälte zu
kurzen Prozessen. Leidtragende sind die Opfer. Täter kommen oft mit
milden Strafen davon.
Alle
reden über die Täter, keiner interessiert sich für die Opfer. Bereits
seit Jahren findet kaum eine Debatte über Kriminalität und Gewalt
statt, bei der dieser Vorwurf nicht erhoben wird. Politik und Justiz
kontern die Kritik gern mit dem Verweis auf eine Vielzahl eingeleiteter
Maßnahmen zur Stärkung der Opferinteressen. Alles sei besser geworden,
versichern die Verantwortlichen. Doch die Realität sieht anders aus,
wie ein aktueller Blick auf Europas größtes Kriminalgericht in
Berlin-Moabit zeigt.
Sobald
ein Geständnis des Angeklagten vorliegt, verzichtet das Gericht auf
weitere Zeugenaussagen, unter anderem auch von den Opfern. Diese Praxis
greife immer mehr um sich, kritisiert nicht nur Vera Junker,
Vorsitzende der Vereinigung Berliner Staatsanwälte. "Wenn nur die Täter
zu Wort kommen, nicht aber die Opfer, entsteht unter Umständen ein
verzerrtes Bild einer Tat", warnt die Oberstaatsanwältin. Und bei den
Opfern verstärke sich das das ohnehin vorhandene Gefühl, unwichtig zu
sein, moniert auch die Hilfsorganisation Weißer Ring.
Der
59-Jährige wurde vor zwei Jahren in Moabit in einem Hausflur überfallen
und beraubt. Monate später konnte der Täter gefasst werden. Bei ihm
kamen mehrere Taten zusammen, es gab eine ganze Reihe von Opfern.
Solftmann wurde nicht mal als Zeuge geladen.
...Der
59-jährige Solftmann war nicht bereit, sich damit abzufinden, er wollte
unbedingt schildern, wie man sich als hilfloses Opfer einer Gewalttat
so fühlt. Aber niemand wollte es hören. Bei seinen wiederholten Anrufen
bei Polizei und Justiz sei er regelrecht abgewimmelt, dabei mehrfach
als Nervensäge tituliert worden. Einmal, so der Frührentner, habe es
geheißen: "Sie stehlen mir meine Zeit."
Als
Erklärung muss auch die knappe Stellenausstattung der Gerichte
herhalten. "Solche Entwicklungen sind keinesfalls den Richtern
anzulasten. Ursache sind die nicht mehr vertretbaren Zustände bei der
Justiz", sagt Vera Junker.
Routenplaner
und Sternchentrick, Gericht Wiesbaden - betrügerfreundlich? In
Wiesbaden hat es in letzter Zeit erstaunlich viele betrügerfreundliche
Urteile gegeben, 09.2008
In
Wiesbaden wurde der Internet Betrüger Online
Content Ltd.
auf Erstattung der Anwaltskosten verklagt. Und hat es geschafft, ein
Urteil zu ergaunern, welches jedes gesunde Rechtsempfinden das Grausen
lehrt.
Betrug
der Marke Online Content Ltd
Die
Betrugsmethode von Online Content
Ltd geht so: Man bietet einen Service an, der im Internet normalerweise
kostenlos ist - etwa einen Routenplaner oder Kochrezepte. Der
Interessent muss sich einloggen - also Namen und email angeben. Kein
Problem - muss man in Foren ja auch oder bei kostenloser Software und
bei allerlei anderen kostenlosen Angeboten.
Der
Sternchentrick
Das
wars. Reingelegt. Bitteschön, da
ist ein Sternchen - da muss man doch die Seite erst mal runterscrollen
und den ganzen Müll lesen, der da steht, dann hätte man auch irgendwo
dazwischen entdeckt, dass ein Preis für das Lesen der Seite verlangt
wird. Das Sternchen weist ja ganz eindeutig darauf hin!
Ein
Wiesbadener Amtsrichter als ahnungsloser Schlaumeier
Das
Amtsgericht Wiesbaden sieht das mit dem Sternchen genauso.
Im
Urteil vom 04.08.2008 heisst es auf Seite 2: "Die
Klägerin wurde nicht vorsätzlich über die
Kostenpflicht bei Nutzung des Routenplaners getäuscht. In den AGB, aber
auch bereits in der Anmeldemaske durch ein Sternchen, wird auf die
entstehenden Kosten hingewiesen..."
Wer
liest denn bei einem Routenplaner die AGB? Ach ja, das Sternchen - den
alten Trick nutzte auch das Henghuber
Formular - und der Betrügeranwalt
Klaus Öllers hatte das Ganze bis zum BGH gezogen - und das
Formular wurde als
betrügerisch erkannt - und höchstrichterlich wurde festgestellt, dass
ein Sternchen nicht genügt - aber davon weiss der Amtsrichter in
Wiesbaden natürlich nichts. ...
Öffentlicher
Strafantrag wegen Betrug durch die Firma Hammer Heimtex
Fachmärkte, Staatsanwaltschaft Bielefeld, AG Goslar Richter
Kammler, 15.03.2010
...Am
08.11.2007 hat
uns die
Firma Hammer Heimtex
(Goslar) z e r s t ü c k e l t e Gardinen (Seitenschals)
geliefert. Diese mangelhafte Ware hatten wir nicht bestellt.
Diese
vertraglichen
Vereinbarungen – je rechts und links nur 1
Seitenschal nur 1 Stoffbahnbreite rechts 20 cm gerade nur vorne eine
Raffung - wurden mit der Verkäuferin Frau Hinz exakt so getroffen.
Wir
machten eine
Anzahlung von 664,73 €
Die
Firma Hammer
Heimtex änderte ohne unser Wissen und ohne unsere
Zustimmung die vertraglichen Vereinbarungen und wollte m e h r Stoff
verkaufen - also Umsatz machen !
Die
Verkäuferin Frau
Hinz schrie in der Gerichtsverhandlung - sie ändere grundsätzlich die
Aufträge ab und verkaufe das was sie selbst für schön und richtig hält
der Kunde muss das nehmen.
Dann
schrie die
Verkäuferin Frau Hinz in der Gerichtsverhandlung -
"wie sieht das denn aus – rechts 20 cm gerade und nur vorne
gerafft ?"
Frau
Hinz gab in der
Gerichtsverhandlung zu, dass sie den Auftrag
abgeändert hat und zusammengestückelte Gardinen ausgeliefert hat - die
wir nicht bestellt haben.
Der
Richter Kammler vom
Amtsgericht Goslar - einer der
kriminellsten Richter - verurteilte uns diese nicht bestellten Gardinen
und die zusammengestückelten Gardinen zuzüglich der
Anwaltskosten zuzüglich der Gerichtkosten zu bezahlen.Nachzulesen
in den Gerichtsakten beim Amtsgericht Goslar Geschäftsnummer 4 C
228/08. Aus der ursprünglichen Restzahlung von nur 256,00 €
wurden ... mehrere tausend €.
Creditreform
Bad
Oeynhausen, Creditreform Goslar und Creditreform Minden &
Herford schicken unabhängig von einander Mahnungen – 1.800,00 €
Forderungen
Wir
haben gegen das
Urteil Einspruch eingelegt – wir haben gegen die Vollstreckungen
Einspruch eingelegt.
Die
Justizangestellten
von Amtsgericht Goslar lassen sich vom
kriminellen Richter Kammler zu Straftaten anleiten und machen sich auch
selbst wegen Rechtsbeugung und Gebührenüberforderungen strafbar –
benutzen in keinster Weise ihr Gehirn – sind genau so kriminell +
aggressiv wie Richter Kammler
Richter
Kammler hat
856,42 € in unser Grundbuch eintragen lassen -
Richter
Kammler hat -
das haben wir jetzt erst im März 2010 erfahren -
im September 2008 einen Haftbefehl ausstellen lassen und Richter
Kammler fordert mit der Firma Hammer Heimtex weitere 950,00 € über die
Kreditreform in Bad Oeynhausen.
Wie
krank sind diese
kriminellen Justizangestellten ?
Wann
kümmert sich der
Justizminister von Niedersachsen um diese kriminellen Richter und
Justizangestellen ?
Alle
schriftlichen Beschwerden werden abgewimmelt – „ wir
können nichts finden". Zerstückelte Gardinen im
Grundbuch – und das Justizministerium kann nichts finden ?
Eine
Hand wäscht die andere, Urteil des Frankfurter Amtsrichters
Herrmann vom 28. 1. 1997 und anwaltliches Fehlverhalten von RA Dr.
Helga Müller, Frankfurt/Main, 21.07.1997
Ich
habe am 30.10.1995
eine Frankfurter Rechtsanwältin, Frau Dr.
Helga Müller, die etwa bis Anfang dieses Jahrzehnts Richterin am
Frankfurter Amtsgericht war, beauftragt, eine Berufung beim Hess.
Landesarbeitsgericht (LAG) durchzuführen. Wegen Fristablaufs am
31.10.1995 habe ich ihr eine handschriftlich ausgearbeitete
Berufungsbegründung am Abend des 30.10.1995 persönlich
übergeben, die sie im wesentlichen in ihre
Berufungsbegründung übernehmen wollte. Am 31.10.1995 abends
habe ich die Berufungsbegründungsschrift bei ihr abgebolt und sie
in den Fristenkasten des Hess. LAG eingeworfen.
Am
nächsten Tag stellte
ich fest, daß die
Berufungsbegründung sechs falsche Tatsachenvorträge enthielt,
obwohl der Anwältin die korrekten Tatsachen am 30.10.1995
schriftlich mitgeteilt worden waren. Statt einer bestehenden NL
Mannheim erwähnte Sie eine NL Ludwigehafen, die es nicht gibt.
Statt meiner fast ausschließlichen, betrieblich bedingten,
Innendiensttätigkeit von Februar bis Mitte Juni 1991 schrieb sie
von einer Außendiensttätigkeit, also das genaue Gegenteil.
Dieser Punkt ist entscheidungserheblich, da mir mangelnde
Außendiensttätigkeit bzw. Kundenwerbung vorgeworfen worden
war. Außerdem hat sie das schriftliche Vorverfahren angeregt, das
es im Arbeitsgerichtsverfahren nicht gibt. Ich habe die Anwältin
per Fax am 1.11., 2.11. und 6.11.95 aufgefordert, ihre falschen
Sachvorträge unverzüglich zu korrigieren und die Anregung des
schriftlichen Vorverfahrens zurückzunehmen. Eine Korrektur
falscher Sachvorträge bedarf keiner Erörterung. Trotzdem
wollte diese Anwältin vor der Fertigung eines
Korrekturschriftsatzes hierüber ein Gespräch mit mir
führen. Letztendlich hat die Anwältin, ohne ein vorheriges
Gespräch, den geforderten Korrekturschriftsatz mit Datum vom
6.11.1995 an das LAG gesandt. Gleichzeitig hat sie das Mandat
gekündigt und mich aufgefordert, ihr DM 1.249,47 zu zahlen. Ich
habe ihr mitgeteilt, daß sie das Mandat ohne Grund gekündigt
hat und ihr deshalb keine Vergütung zusteht (§ 628 Abs. 1
Satz 2 BGB). Trotz eindeutiger Rechtslage zu meinen Gunsten hat Sie
mich auf Zahlung dieses Betrages verklagt.
In
der Klageschrift vom
18.9.1996 behauptet die Anwältin,
daß für die Korrektur ein vorheriges Gespräch notwendig
gewesen sei. Sie habe sich nicht gegen die Korrektur womöglicher
unrichtiger Sachdarstellung gewandt. Die Fortführung des Mandats
sei für sie nicht mehr zumutbar gewesen, da meine Forderung ein
Eingriff in die anwaltliche Unabhängigkeit bedeute. Außerdem
trug Sie u.a. Schlagworte wie Machtkampf und Ausnutzung ihrer Stellung
als Organ der Rechtspflege vor.
...Amtsrichter
Herrmann
hat der unbegründeten Klage stattgegeben.
Er hat weder meine sachlichen noch rechtlichen Vorträge
gewürdigt und mir somit das rechtliche Gehör versagt (Art.
103 Abs. 1 GG). Es drängt sich der Verdacht auf, daß dieses
Urteil auf sachfremden Erwagungen beruht. Es handelt sich um ein
offensichtliches Fehlurteil, was ich anhand folgender
Urteilsbegründungen beweisen kann: ...
OLG
Koblenz gegen OLG Koblenz, Wie zwei (Senate) sich streiten und eine
Rechtsuchende dabei ruinieren, 2000
In
einem
Berufungsurteil vom 11.02.2000 erklären die Richter Hölzer,
Grüning und Krumscheid am Oberlandesgericht Koblenz ein Urteil vom
31.10.1997, ausgesprochen von ihren Kollegen Henrich, Au und
Kieselbach, ebenfalls tätig am OLG Koblenz, für falsch. Das
Opfer dieser nach Meinung der Kollegen vom selben Gericht als
Fehlurteil zu bezeichnenden Entscheidung ist eine Frau, die nach einem
langwierigen Rechtsstreit durch alle Instanzen nicht nur ihr Haus und
ihren Betrieb verloren hat, sondern mittlerweile auch bis über
beide Ohren verschuldet ist. Zu verdanken hat sie die Zerstörung
ihrer Existenz einem Anwalt, der sich nach unserer Einschätzung im
günstigsten Falle (wenn wir ihm also keine unehrenhaften Motive
unterstellen wollen) als äußerst inkompetent erwiesen hat,
sowie der Tatsache, dass auch Richter an einem Oberlandesgericht nicht
immer wissen, was in einem konkreten Fall denn nun "rechtens" ist.
Anders kann man es nicht interpretieren, dass Richter in zwei Kammern
eines Oberlandesgerichtes in zwei Prozessen, die einen und den selben
Fall zum Inhalt haben, zu zwei vollkommen unterschiedlichen
Einschätzungen der Rechtslage kommen. Fatal für die
Geschädigte: Die Ausgangsbedingungen der beiden Prozesse waren so,
dass sie in beiden Fällen den jeweils angestrengten Prozess
verlor. Sie ist also diejenige, die für die Uneinigkeit der beiden
Kammern des Oberlandesgerichtes Koblenz die Konsequenzen zu tragen hat.
Auf ihrem Rücken wird dieser "Juristenstreit" ausgetragen, sie
"bezahlt" im wörtlichen und im übertragenen Sinne. Dabei
erscheinen beide Urteile, obwohl sie zu verschieden Resultaten kommen,
in ihrer Begründung für den juristischen Laien logisch und
plausibel. Es handelt sich hier wohl weniger um eindeutige Fehlurteile,
als um ein Paradebeispiel dafür, dass das Prinzip der
Rechtssicherheit für viele deutsche Gerichte nicht mehr als eine
hohle Phrase ist.
Rechtsanwalt Mark Peters von SIWE
– Fakten entblößen HOSTEUROPE und auch Gerichte
HOST
EUROPE und
seine Qualitäten. Im 3. Jahr befindet sich der Rechtsstreit zur
Klage der HOST EUROPE GmbH wegen angeblich rufschädigender
Äußerungen in der Exklusivreportage “Wie HOST EUROPE
ein Hackeropfer zum Täter wandelt“. Lange mußte ich
warten, bis der Instanzenzug innerhalb von Deutschland endlich
ausgeschöpft war. Zu gewinnen war der Fall auf deutschem Boden aus
meiner Sicht nicht, obwohl in jeder Instanz HOST EUROPE immer mehr an
Gesicht verlor. Letztlich blieb dem Konzern nur ein einziger von sechs
beklagten Punkten – ein Gesichtsverlust und Folgen die mit keinen
Werbekampagnen mehr gutzumachen
sein werden …
Es
war ein
Gerichtsverfahren in dessen Verlauf ich um eine Erfahrung reicher
wurde, die mir lieber erspart geblieben wäre: Es ging ab dem
Moment als der Prozeß, explizit gesagt, die Güteverhandlung
zum zweiten Mal neuerlich anberaumt und zum zweiten Mal
durchgeführt wurde, nicht mehr um die Fakten, sondern um einen
Richter, der es offensichtlich nicht ohne Vergeltung hinnehmen wollte,
daß ich als Journalist, zusätzlich aus Österreich,
Kritik an der Verfahrensweise übte und es nicht unwidersprochen
ließ, daß er mir Schuld darüber zuwies, daß die
erste Güteverhandlung vor einem falschen Senat abgehandelt wurde!
Aber das war nur einer jener Punkte die eine Kontroverse zwischen dem
Mann in schwarzer Robe und mir hervorrief.
Vom Opfer zum Täter,
Notwehr und Zivilcourage vor Gericht, ZDF Frontal21 24.08.2010
Immer wieder werden vor Gericht Opfer
zu Tätern abgestempelt.
Zivilcourage zeigen, nicht
wegschauen, wenn andere Menschen angegriffen
werden, sich in der Not selbst verteidigen dürfen - einfacher
gesagt als getan. Denn oft sieht sich derjenige, der Hilfe leisten
wollte oder in Notwehr gehandelt hat, anschließend auf der
Anklagebank.
Dabei ist die Rechtslage eindeutig:
Selbst wenn jemand die Grenzen der
Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet,
wird er nicht bestraft. Doch vor Gericht läuft das
häufig anders. Im Nachhinein wird beurteilt, ob eine Situation
noch Notwehr war oder nicht - und ganz plötzlich werden die
Opfer zu Tätern abgestempelt.
... "Völlig realitätsfremd". Seines
Erachtens sei das
Gericht bei der Beurteilung des Geschehens von praxisfernen Annahmen
ausgegangen. "Dass man einen kampferprobten Schläger einfach
von sich stößt und damit den Angriff beendet, das
scheint völlig realitätsfremd." Zudem sei nicht
nachvollziehbar, so der Strafrechtler von der Johannes
Gutenberg-Universität, warum die Richter Sven G. nicht
abnahmen, dass er sich in "großer Angst" befunden habe. Denn
das hätte juristisch ganz andere Konsequenzen bedeutet.
"Selbst wenn eine Überschreitung der Notwehrbefugnisse
vorliegt, kann man trotzdem Straffreiheit erlangen, wenn man aus
großer Angst, Furcht oder Schrecken gehandelt hat", so Erb.
Internet-Umfrage,
Elitestudenten mit geklautem Wissen
Bei einer Internet-Umfrage an der
Elite-Universität Cambridge
kam Erstaunliches zutage: Rund die Hälfte der über
Tausend Befragten gab zu, Arbeiten und geistiges Wissen aus dem
Internet zu kopieren und als eigenes auszugeben. Bei den Jurastudenten
war der Anteil der "Diebe geistigen Eigentums" (original juristische
Formulierung) sogar besonders hoch, nämlich 62 Prozent.
Waffe
zur Polizei gebracht - Anzeige, 2009
Seit dem Frühjahr wird zur
freiwilligen Abgabe von
Schusswaffen aufgefordert. Selbst schuld, wer auf diesen
Schildbürgerstreich hereinfällt. In den
Polizeirevieren hagelt es Anzeigen. Nicht nur der Besitz, auch der
"Transport", zB. zum Polizeirevier, ist strafbar. Nennt sich dann
"unerlaubtes Führen einer Waffe".
Diese Erfahrung machte jetzt auch ein
Familienvater aus Goslar. Im
Nachlass seines kürzlich verstorbenen Vaters entdeckte er eine
"Walther P8" (Wehrmachtwaffe) und brachte diese unverzüglich
zur Polizei. Und bekam ebenso unverzüglich eine Anzeige.
Alleine im Kreis Goslar sollen 7 Ermittlungsverfahren in gleichartigen
Fällen laufen.
Pflichtvergessene
Richter und Anwälte,
keine Rechte als Deutsche in Deutschland:
"Nachdem ich alle Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages
in Kiel angeschrieben und um einen Untersuchungsausschuß
gebeten hatte, in dem geklärt werden sollte, weshalb es in
diesem Prozeß so viele pflichtvergessene Richter und
Anwälte gibt, votierten die Abgeordneten in einer
außerparlamentarischen Abstimmung für einen
Untersuchungsausschuß. Dieser wurde vom
Landtagspräsidenten Arens weggebügelt, weil er keinen
Untersuchungsausschuß wollte. Warum wohl? Auf Nachfrage
beschied mir Herr Brüggensiecker,
Geschäftsführer des Petitionsausschusses, Kiel, ich
hätte zu akzeptieren, - wörtlich - : "daß
ich als Deutsche in Deutschland keine Rechte habe!" Muß ich
demnach erst eine andere Staatsbürgerschaft annehmen und nach
Deutschland als Asylantin einreisen, um den Schutz des Rechtsstaates zu
erhalten?"
Hannelore M. Röhl
Justizminister
mit unkorrektem Ansatz als
Richter am Europäischen Gerichtshof
In Brüssel traf ... ein niederländischer Pfarrer ein,
der als Zeuge gegen den ungarischen Pastor Andras P, der seine beiden
Ehefrauen und vier seiner acht Kinder getötet haben soll,
aussagen wollte. Der Pfarrer hatte in zwei Briefen an den damaligen
belgischen Justizminister Melchior Wathelet seinen Verdacht gegen P.
geäußert. Wathelet, der auch die
frühzeitige Entlassung des verurteilten
Kinderschänders Marc Dutroux seinerzeit unterschrieben hatte,
hatte geantwortet, daß er in der Angelegenheit direkt
nichts unternehmen könne. Der jetzige Justizminister Stefaan
de
Clerck nannte diese Antwort einen nicht korrekten Ansatz. Wathelet
wurde vor kurzem trotz Kritik von vielen Seiten in seinem Amt als
Richter am Europäischen Gerichtshof bestätigt.
Lübecker Nachrichten vom 25.10.1997
1996-1999
wurden 29.125 Menschen in Deutschland
wegen ihrer politischen Meinung verfolgt
"Die Meinungsunterdrückung nimmt immer groteskere Formen und
Dimensionen an: In den letzten vier Jahren (1996 - 1999) wurden 29.125
Menschen wegen ihrer politischen Meinung verfolgt. Damit
dürfte Deutschland den Spitzenplatz in der Welt einnehmen.
Politiker und Juristen aber beweihräuchern sich gegenseitig,
dem 'freiheitlichsten Rechtsstaat aller Zeiten' zu dienen. Sie sind die
modernen Pharisäer und Schriftgelehrten, die Jesus als
Schlangen und Otterngezücht, als Kinder des teufels bezeichnet
hat."
Manfred Roeder - Rundbrief Nr. 5 / 2000 / 4
Angeklagter ohne Verteidiger hat ein
eigenes
Recht auf Akteneinsicht, BVerfG entscheidet Menschenrechtswidrig
"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat
... deutlich gemacht, daß der Angeklagte ohne Verteidiger ein
eigenes Recht auf Akteneinsicht bereits im Ermittlungsverfahren
besitzt. Die gegenteilige Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist
unvereinbar mit Art. 6 EMRK und nicht der einzige Fall, in welchem
durch ein internationales Gericht derartige Rechtsprechung als
Verletzung von Menschenrechten gebrandmarkt wurde (vgl. u.a. die
Fälle Vogt, Schmidt, Niemitz und Bock)."
Klaus Dieter Deumeland in NStZ 1998, 429
Ermittlungsfehler
der Staatsanwaltschaft
Mannheim bei der Milliardenpleite der FlowTex-Gruppe
Im größten deutschen Betrugsfall, der
Milliardenpleite der Ettlinger FlowTex-Gruppe, werfen Fahnder der Kripo
Karlsruhe der Staatsanwaltschaft Mannheim erhebliche Ermittlungsfehler
vor... Aus der Kripo heißt es, die Strafverfolger
hätten die beiden Hauptbeschuldigten Manfred Schmider und
Klaus Kleiser (Sollte es sich etwa um den Klaus Kleiser aus dem
LIONS-Club Karlsruhe-Baden handeln? Dann wäre alles
klar!)mehrfach gemeinsam verhört und ihnen damit Gelegenheit
gegeben, sich 'gegenseitig die Bälle zuzuspielen'.
Außerdem habe die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift
Vorwürfe unter den Tisch fallen lassen, die die Kripo nach
eigener Ansicht hinreichend belegt hatte.
DER SPIEGEL 23 / 2001 / 19
Ohne kritische unbequeme Denker und
ohne
unabhängige Köpfe verkümmert eine
Gesellschaft
... Doch die Wahrheit ist auch nicht automatisch bei der Mehrheit oder
den jeweils Herrschenden. Deshalb will ich gerade beim heutigen
Anlaß festhalten: Ohne kritischen Einspruch, ohne das
Engagement unbequemer Denker verkümmert eine Gesellschaft. Wir
brauchen Streit und Widerspruch, wir brauchen die Zumutungen und Fragen
unabhängiger Köpfe. Man kann sogar sagen: Nie ist der
sperrige Individualist wichtiger gewesen als heute...
Bundespräsident Roman Herzog am 13.12.1997 auf dem Festakt
anläßlich des 200. Geburtstages von Heinrich Heine
in der Deutschen Oper Düsseldorf
Die Bürger
werden in keiner Weise
gefragt, sie haben nur zu gehorchen, zu zahlen und die Folgen zu
tragen.
Das Volk wird als zu dumm betrachtet, um über seine eigenen
Angelegenheiten befinden zu können. Das Volk wird als
einsichtslose Masse verachtet, der man 'Brot und Spiele' zu bieten hat,
die man aber nach Bedarf mit Hilfe willfähriger Massenmedien
manipulieren kann. Dem Volk wird lediglich die Rolle des Stimmviehs
zugestanden, das alle 4 Jahre zur sogenannten Wahl trotten darf,
nachdem es durch den Wahlkampf der Etablierten mit entsprechender
Gehirnwäsche dafür reif gemacht worden ist. Dann darf
es von den Bundesparteien aufgestellte Bewerber, die es zumeist gar
nicht persönlich kennt, ankreuzen und hat damit seine Pflicht
und Schuldigkeit getan. Es kann sodann seine Stimme im wahrsten Sinne
des Wortes 'abgeben', denn es hat jetzt 4 Jahre nichts mehr zu sagen.
Die Bürger haben dem Angekreuzten eine Blankovollmacht
erteilt, mit der er machen kann, was er will. Daß die
Gewählten hemmungslos davon Gebrauch machen, hat die
Vergangenheit zur Genüge bewiesen.
Oberstaatsanwalt Dr. Helmut Kalkbrenner, München
Wenn
Computer die richterliche
Unabhängigkeit gefährden, ct magazin 14/2010, Seite
152
Gerichte, Ermittlungs- und andere Behörden stehen nicht gerade
in dem Ruf, ungewöhnlich begeistert auf die
Einführung moderner Technik zu reagieren. Dass es jedoch
für Richter prinzipielle Gründe geben
könnte, die Arbeit mit Computern abzulehnen, klingt fast nach
einem juristischen Schildbürgerstreich.
...Mit dem Justizkommunikationsgesetz (JKomG) schuf der Gesetzgeber
2005 die Voraussetzungen dafür, Verfahrensabläufe bei
Gerichten ua. den heutigen technischen Möglichkeiten
anzupassen. Zum 01.01.2007 trat dann das "Gesetz über
elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowei das
Unternehmensregister" (EHUG) in Kraft.
Kurz bevor das EHUG in Kraft trat, richtete ein Bochumer Amtsrichter
ein Ersuchen an seinen Dienstvorgesetzten, den Direktor des
Amtsgerichts. Der Richter, der für die Pflege des
Handelsregisters zuständige war, wollte die
Geschäftsstellen- und Servicekräfte des
Handelsregisters anweisen lassen, ihm die in Zukunfft elektronisch
eingehenden Registeranträge auch weiterhin in Papierform
vorzulegen, also die betreffenden Dateien für ihn
auszudrucken. Grund dafür: Er sei es gewohnt, Registersachen
daheim und ohne PC zu bearbeiten. Der Amtsgerichtsdirektor lehnte das
Ansinnen ab.
...Das Dienstgericht folgte der Argumentation des Richters und
entschied zu seinen Gunsten. Die "subjektive Einschätzung des
Antragstellers", dass er zur ordnungsgemäßen
Bearbeitung der auf elektronischen Wege eingehenden Dokumente einen
Ausdruck auf Papier benötige, sei "einer
Überpüfung durch die Dienstaufsicht
grundsätzlich nicht zugänglich...". Sofern der
Richter also meine, er könne seine richterliche
Tätigkeit mit den ihm zur Verfügung gestellten
Arbeitsmitteln nicht ausführen und sei auf Papierausdrucke
angewiesen, habe der Dienstherr ihm diese zu verschaffen - um die
richterlich Unabhängigkeit zu gewährleisten. Dabei
spiele es keine Rolle, dass der Richter sich bestimmte Dateien bei
Bedarf selbst ausdrucken könnte...
Um zu vermeiden, dass der Fall Schule macht legte das Land NRW gegen
das Urteil des Düsseldorfer Dienstgerichts Berufung beim OLG
Hamm ein. Mit Beschluß vom 20.10.2009 wies der dort
angesiedelte Dienstgerichtshof diese jedoch zurück - er hilt
sie "einstimmig für unbegründet und eine
mündliche Verhandlung nicht für erforderlich". Das
letzte Wort wird nun der BGH sprechen.
Präsident
des Menschenrechtsgerichts
mahnt Deutschland, keine dauerhafte Beseitigung von immer wieder
gleichen Menschenrechtsverletzungen, 08.12.2006
Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte (EMRG), Luzius Wildhaber, hat Deutschland
zur Umsetzung der Straßburger Urteile ermahnt: Deutschland
solle sich "näher mit dem System der Menschenrechtskonvention
befassen", sagte Wildhaber im Gespräch mit der
Nachrichtenagentur AFP. Es gebe offensichtlich "einige
Wissenslücken", auch bei deutschen Richtern, betonte der
69-jährige Schweizer, der den Straßburger
Gerichtshof im Januar aus Altersgründen verlassen wird.
Kurz vor dem internationalen Tag der Menschenrechte am Sonntag
appellierte Wildhaber an die 46 Europaratsländer, den mit
derzeit 90.000 anhängigen Fällen völlig
überlasteten Richtern zur Hilfe zu kommen. Sie
müssten dem Menschenrechtsgerichtshof entweder mehr Mittel zur
Verfügung stellen oder dafür sorgen, dass in
Straßburg weniger Beschwerden ankommen. Dazu müssten
die Staaten selbst wirksamer gegen Menschenrechtsverletzungen
ankämpfen und vom Gerichtshof einmal gerügte
Missstände dauerhaft beseitigen. "Das wäre der beste
Weg." Kurz vor dem internationalen Tag der Menschenrechte am Sonntag
appellierte Wildhaber an die 46 Europaratsländer, den mit
derzeit 90.000 anhängigen Fällen völlig
überlasteten Richtern zur Hilfe zu kommen. Sie
müssten dem Menschenrechtsgerichtshof entweder mehr Mittel zur
Verfügung stellen oder dafür sorgen, dass in
Straßburg weniger Beschwerden ankommen. Dazu müssten
die Staaten selbst wirksamer gegen Menschenrechtsverletzungen
ankämpfen und vom Gerichtshof einmal gerügte
Missstände dauerhaft beseitigen. "Das wäre der beste
Weg."
Abrechnung
- Die Unmoral Justizias
Aufruf
zur friedlichen Demonstration gegen Scheinurteile vor den Gerichten der
Landeshauptstadt Kiel – Am 26.Mai 2010 – 9.00
– 13.00 Uhr
es ist soweit. Das Ordnungsamt Kiel hat die angemeldete Demonstration
unter Auflagen bestätigt.
Die Demonstration muss auf jeden Fall friedlich abgehalten werden ! Ich
bitte dies unbedingt zu beachten, da ich nicht möchte, dass
die Demo wegen unfriedlicher Verhaltensweisen polizeilich abgebrochen
wird.
Schließlich wollen wir durch Demonstration auch informieren,
was nicht bedeuten soll, dass wir vor Ort deutlich unsere Meinung sagen.
Transparente, Schilder,beschriftete Bettlaken o.ä. sollen vor
den Gerichten in der Deliusstrasse 22 ausgebreitet werden.
Trillerpfeifen, Rasseln, Megaphon und weitere Utensilien wären
gut.
In diesem Sinne freue ich mich auf diese Veranstaltung, die in weiteren
Hauptstädten gerne fortgeführt werden kann.
Politisches
Asyl in den USA wegen Diskriminierung durch Deutschland, 02.03.2010
Es besteht Aussicht auf Erfolg, über
eine Petition wegen Diskriminierung durch die deutsche Regierung
politisches Asyl in den USA zu beantragen.
Das amerikanische Gericht befand, dass Frau Mashkiri entweder durch die
(deutsche) Regierung oder durch Kräfte, die die Regierung
entweder nicht kontrollieren konnte oder wollte, verfolgt wurde.
Child
Welfare Agency Echoes Nazi Germany?, CBN.com News 18.03.2010
BERLIN - It sounds like Nazi
Germany: families
afraid of a loud knock on their door in the early morning, police
bursting in, and taking away their children.
But it's not Nazi Germany. It's today's Germany.
In Berlin, when authorities came for 7-year-old Dan Schulz, his family
secretly videotaped the abduction. On the tape, family members are
crying and the boy can be heard screaming, "Mom I don't want to go!"
A German official responds, "Your mother can't help you here."
The boy was taken by Germany's notorious child welfare agency, the
Jugendamt. The official reason young Dan was taken was that he wasn't
in school, even though he had been homeschooled and then began private
school.
Deutsches
Paar erhält Asyl in USA, 27.01.2010
In den USA hat (schon wieder) ein deutsches Ehepaar mit seinen
fünf Kindern Asyl wegen politischer Verfolgung in Deutschland
erhalten. Das Paar hatte angegeben in Deutschland wegen seines
christlichen Glaubens verfolgt zu werden, und hatte damit Erfolg bei
einem Einwanderungsrichter in Memphis. Das Ehepaar war wegen der
deutschen Schulpflicht mit seinen Kindern bereits 2008 nach Tennesee
geflohen.
Dies ist nicht der erste erfolgreiche Asylantrag von Deutschen in der
USA, und auch in anderen Ländern (Niederlande, Frankreich
etc.) sind entsprechende Asylanträge, auch erfolgreiche,
bekannt.Vor einigen Jahren hatte ich Dr. Haferbeck in meinem Auftrag
den Bundestag um Auskunft gebeten. Die Frage war damals, ob bekannt
ist, ob Bürger aus Deutschland in den Niederlanden
Asylanträge gestellt haben.
Damals wurde mitgeteilt, dass alleine in den Niederlanden
in den Jahren 2000 bis 2002 insgesamt zehn Bürger aus
Deutschland in den Niederlanden einen Asylantrag gestellt hatten
Beschwerden
über die Richterinnen Anne Flintrop und Hubert Just werden
typisch abgewehrt
Gegen ein skandalöses Unrechtsurteil
der Richterin Anne
Flintrop wird protestiert und dabei deutlich betont, dass das VERHALTEN
der Richterin Anne Flintrop Gegenstand der Beschwerde sei. Nichts hat
es genützt. Der Dienstvorgesetzte Hubert Just hält
diese Beschwerde für
„unbegründet“. Diese Beurteilung ist
willkürlich und unzumutbar. Sie verdeutlicht, wie die Richter
einander in Schutz nehmen, wie wirkungslos Dienstaufsichtsbeschwerden
sind und wie zynisch dem Beschwerdeführer geantwortet wird.
Richter
klagt gegen sein eigenes Gericht, nichts zu tun für 8500 EUR
monatlich, 28.04.2009
Mit einer Klage gegen sein eigenes
Gericht ist ein Bundesrichter im
deutschen Kassel gescheitert.
Das BSG hatte seinen
Geschäftsverteilungsplan zum 1. April
2008 so geändert, dass Meyer und sein 4. Senat nicht mehr
für Rentenversicherungsfragen zuständig waren. Dies
hatte laut Meyer zur Folge, dass er und seine Senatskollegen von April
bis einschliesslich Juli 2008 faktisch nichts mehr zu tun hatten - und
das bei einem Gehalt von 8500 Euro monatlich. Mit der Klage wollte
Meyer erreichen, dass eine Wiederholung solch einer Praxis verhindert
wird.
«Der Akt war in hohem Masse
diskriminierend», sagte
Meyer. Die Änderung des Geschäftsverteilungsplanes
sei offenbar als Disziplinierungsinstrument gegen ihn verwendet worden.
«Das ist schlicht und einfach eine ‹zur
Ruhesetzung› auf Zeit», sagte der Bundesrichter.
Nach Auffassung des BSG-Richters habe
die geänderte
Aufgabenverteilung politische Gründe gehabt. Denn sein Senat
habe in der Vergangenheit Entscheidungen zu den Ostrenten und den
Abschlägen für Erwerbsminderungsrentner
gefällt, die den Rentenversicherungsträgern
Milliarden Euro gekostet haben.
«Ich habe seit 2001 mehrere Hinweise
bekommen, dass der 4.
Senat nicht mehr für das Aufgabengebiet der Rentenversicherung
zuständig sein soll», sagte Meyer. Der damalige
Präsident des Bundessozialgerichts, Matthias von Wulffen, habe
dies aber mit den Worten abgelehnt: «Solange ich
Präsident bin, wird das nicht geschehen».
Mittlerweile ist von Wulffen pensioniert.
Grundstücksraub
zur politischen Begünstigung des Nachbarn
Kernpunkt des Skandals ist eine
einfache Verwaltungssache, die bei
objektiver Behandlung überhaupt kein
„Rechtsfall“ hätte werden dürfen,
nämlich: die Abmarkung einer Grenze meines
Hausgrundstücks, d.h. deren Sichtbarmachung durch Setzen von
Grenzzeichen.
Obwohl ich - wie jeder andere
Grundstückseigentümer
auch - einen Anspruch auf Kenntlichmachung meines Eigentums habe, wird
mir diese seit nunmehr 25 Jahren sowohl von der entsprechenden
Fachbehörde (Katasterbehörde) als auch von den
Gerichten (Verwaltungsgerichte) vorsätzlich verweigert. Dies
in der Absicht, einen behördlich sanktionierten
Grundstücksraub zugunsten politisch begünstigter
Nachbarn zu vertuschen.
Würde die Abmarkung nämlich
durchgeführt
werden, so würde offen zutage treten, dass von
örtlichem Bauamt und örtlichem Katasteramt
willkürlich ein nicht unbeträchtlicher Teil meines
Grundstücks den Nachbarn zugeschlagen wurde. Dies unter
anderem, um Fläche für deren, zunächst 1984
und in der Folge dann 1994 durchgeführte Bauvorhaben zu
beschaffen.
Um jenes strafbare Handeln zu
verschleiern und sich hieraus ergebende
Amtshaftungsansprüche zu verhindern, wird seit Jahren bzw.
zwischenzeitlich: mehr als zwei Jahrzehnten, von den darin verstrickten
Personen aus Verwaltung und Justiz fortgesetzt Straftat auf Straftat
gehäuft.
Diesbezüglich unter anderem zu nennen
sind:
Urkundenunterdrückung;
Urkundenfälschung;
Falschbeurkundung; Grundstücksraub zugunsten privater Dritter;
Rechtsprechungsverweigerung; Verfolgung Unschuldiger mit Hilfe
rechtswidriger Haftbefehle; Inszenierung rechtswidriger Strafverfahren;
Konstruktion von Verwaltungsgerichtsverfahren, ohne Vorliegen von
Klagen; Strafvereitelung;Begünstigung im Amt.
Dass für Verwaltung und Justiz im
Laufe der Zeit dabei immer
mehr der Selbstschutz in den Vordergrund gerückt ist, wird im
Verlauf der nachfolgenden Erläuterungen noch deutlich.
Wie
weit Juristen gehen, um Schadensersatzansprüche abzuwehren und
das übliche vorgehen, dass Opfer zum Täter zu machen
(Az.: 2 Ns 106 Js 7394/04)
Derselbe Bauantrag für verschiedene
Standorte eines
landwirtschaftlichen Unternehmers, wird abgelehnt. Den letzten
Bauantrag bearbeitet das Landratsamt Coburg über drei Jahre
überhaupt nicht, obwohl Klage erhoben wurde. Das Bayerische
Verwaltungsgericht muss denn auch feststellen, dass der Kläger
rechtswidrig in seinen Rechten verletzt worden ist. (BGB § 823
Schadensersatzpflicht (1) Wer
…fahrlässig…das Recht eines anderen
widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus
entstehenden Schadens verpflichtet.)
Die an dem Schaden (rund 1.200.000,-
€!) beteiligte
Regierungsjuristin des Landratsamtes zeigt den Geschädigten
wegen Betrugs an. Vorwand ist ein notarieller
Grundstücksvertrag, den die Juristin als Angehörige
des Landratsamtes vorgelegt bekommt (in dem Vertrag wird ein
Grundstück, voll erschlossen, zwischen drei
Wohnhäusern gelegen, zum Selbstkostenpreis [15.000,-
€] überlassen). Obwohl in den Akten des Landratsamtes
das Gegenteil der Behauptungen der Regierungsjuristin bewiesen ist,
wird der Geschädigte als Betrüger verurteilt. Dazu
wird das Protokoll gefälscht.
Alle juristischen Bemühungen um eine
sachliche Aufarbeitung
des Falles scheitern. Warum?
In der erstinstanzlichen
Amtsgerichtverhandlung wurde zur
Beweissicherung eine Tonbandaufnahme gemacht. Durch die vergeblichen
Anträge das Protokoll zu berichtigen, wusste das Landgericht
davon und versuchte eine weitere Tonaufzeichnung zu verhindern. Die
Öffentlichkeit wurde einer Leibesvisitation unterzogen, die
Taschen durchsucht und die Handys eingesammelt.
Die durch ein
Tonbandprotokoll und Zeugen bewiesene
Protokollfälschung wurde folgenden Personen mitgeteilt: Herrn
Stoiber (damals Ministerpräsident von Bayern), Herrn Beckstein
(damals Innenminister von Bayern), dem Oberlandesgericht Bamberg und
der Polizeidirektion Coburg. Kurz vor der zweitinstanzlichen
Landgerichtsverhandlung erstattete ein Zeuge Anzeige beim
Verfassungsschutz wegen Protokollfälschung. Bis heute
äußerte sich keine der Personen oder keine der
Behörden dazu oder veranlasste eine Strafverfolgung der
beteiligten Personen!
Obwohl kein
Beleg für eine Schuld erbracht werden
konnte, wurde der Geschädigte als Betrüger
verurteilt. Obwohl es nur um Verträge geht, wird als
Beweismittel die Regierungsjuristin des Landratsamtes Coburg
angeführt. Im offiziellen Gerichtsprotokoll steht dann aber
nur, sie (die Regierungsjuristin) hätte sich
getäuscht.
Richterin
Iris Schütze (OLG Köln): Erpressung im Namen des
Volkes und Geiselhaft
Wie Kriminelle sich mit kriminellen Methoden, unterstützt von
der deutschen Justiz, gegen unliebsame Berichterstattung wehren
können
Die Geschichte, um die es in diesem Bericht geht, beginnt im Jahre
2005. Der Initiator und damalige Inhaber des Beschwerdezentrums, Dr.
Peter Niehenke, wurde damals von dem Dokumentarfilmer Michael
Plümpe um Hilfe gebeten: Plümpe hatte in jahrelanger
Arbeit die Szene der Branchenbuch- bzw. Adressbuchverlage analysiert
und war dabei auf eine Vielzahl sog. 'schwarzer Schafe'
gestoßen. Auf einer eigens dafür eingerichteten
Homepage dokumentierte er das Geschäftsgebaren dieser
schwarzen Schafe und gab den Opfern Tipps, wie sie sich erfolgreich
gegen die Machenschaften dieser Betrüger wehren konnten. Er
wurde völlig überrascht von der Heftigkeit der
Reaktion und der Skrupellosigkeit der Akteure, die sich mit einem hohen
Maß an krimineller Energie dagegen zur Wehr zu setzen
versuchten, dass ihre Machenschaften nicht nur öffentlich
kritisiert, sondern dass auch sogar noch Tipps für eine
wirksame Gegenwehr gegeben wurden. In konzertierten Aktionen
organisierten sie eine beispiellose Hetzjagd, die ihn
zermürben und (zunächst nur) wirtschaftlich
ruinieren sollte. Aber dies wollte nicht gelingen, denn Michael
Plümpe war nicht so leicht einzuschüchtern. Daher
griffen sie zu einem perfiden Mittel: Seine Familie (Frau und Kinder)
wurde mit in die Hetzjagd einbezogen und damit ging es nicht mehr nur
darum, ihn wirtschaftlich zu ruinieren: Nun war
das Ziel, die soziale Integrität seiner ganzen Familie zu
zerstören.
Roben,
Richter, Rechtsverdreher, H.G. Möntmann
Schwerverbrecher werden auf freien Fuß gesetzt,
Wirtschaftskriminelle entziehen sich der Strafverfolgung,
während Kavaliersdelikte mit der gesamten Strenge des Gesetzes
geahndet werden.
Diese Report enthüllt, dass die Justitia nicht blind ist,
sondern ohnmächtig.
Und nur wer weiß, wie die Mühlen der Justiz mahlen,
der wird auch sein Recht bekommen.
Kostendruck, psychologischer Druck, Ausreizung der ZPO:
Prozesse kosten Geld. Es gehört zum Allgemeinwissen, dass aus
Kostengründen oft aufs Recht verzichtet wird.
Außergerichtliche Einigungen beruhen oft auf
Überlegungen der Kostenoptimierung und nicht auf
Wahrheitsfindung.
Die Rechtsanwälte des finanziell Stärkeren nutzen das
bewusst aus.
Dazu gehört auch die Neigung, die Rechtsstreitigkeiten von das
Landgericht zu bringen - die Rechtsanwälte verdienen dabei
mehr und die Gegenseite benötigt unbedingt einen Anwalt - kann
sich nicht selber verteidigen.
ROLF
LAMPRECHT: Die Lebenslüge der Juristen. Warum Recht nicht
gerecht ist
Glückssache Gerechtigkeit
Recht hält selten, was es verspricht. Es hängt von
Menschen ab, und die können irren. Wie sehr und wie oft,
erfuhr Rolf Lamprecht als SPIEGEL-Beobachter bei den obersten
Gerichtshöfen. Er erzählt von Willkür, von
Unrecht – und von beherzten Klägern, die sich, von
ihrem Rechtsempfinden getrieben, bis in die höchsten Instanzen
kämpfen.
Ein alter, aber unverändert gültiger Spruch sagt,
jedermann sei vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand. Das Zitat
erinnert an die irrationalen Kräfte, die dem Recht innewohnen
– an die Ähnlichkeit mit einem Glücksspiel.
Allein dass es von Instanz zu Instanz oft völlig
entgegengesetzte Meinungen gibt, zeugt von der Relativität des
Rechts. Auch von Befangenheiten – etwa der eines
Familienrichters, dessen eigene Ehe mit einer Kampfscheidung endete. Ob
es um Konflikte mit dem Staat oder um private Fehden, um
Vaterschaftstests oder um Sterbehilfe geht – Lamprecht
lässt den Leser an der Herstellung von Recht teilhaben. Das
ist das Besondere an diesem Buch: Es erklärt, weshalb Recht
nur die Summe vieler Teilwahrheiten ist, wie es entsteht –
und wieder vergeht. Und es verrät, was Richter zu leisten
vermögen und wo sie scheitern müssen.
"Lamprecht belegt mit einer solchen Fülle von Fallbeispielen,
dass einem Angst werden kann bei der Vorstellung, man wäre
selbst einmal auf Gedeih und Verderb solcher Beliebigkeit
ausgeliefert." Süddeutsche Zeitung
"Lamprecht zeigt anhand kleiner und großer Entscheidungen,
dass Richterrecht mehr ist als das objektive und wertfreie Suchen nach
der richtigen Norm für einen Sachverhalt." Financial Times
Deutschland
"Ein lesenswertes Buch, das zu manchem Nachdenken Anlass gibt." NJW-
Neue Juristische Wochenschrift
„Gute
Rechtsprechung“, Ein Bericht vom Juristentag
Hoffmann-Riem fasste seinen - von ihm schon
vielfach
literarisch dargelegten - Standpunkt in elf Thesen zu einer Warnung vor
Missdeutung, Überdehnung und Missbrauch des
Unabhängigkeitsbegriffs zusammen. „Auch Reformen wie
die Einführung des NSM ... brechen sich nicht am Prinzip der
richterlichen Unabhängigkeit, müssen sich aber am
Gebot der Effektivität, d.h. der Funktionsfähigkeit
der Justiz messen lassen“.
Busse stellte „Respekt und Anerkennung“
für die hohe Qualität der deutschen Rechtsprechung
voran, rügte den Gesetzgeber wegen des Abbaus von
Rechtsmitteln und wegen sonstiger Kürzungen, verlangte von den
Gerichten aber Transparenz, um gute und schlechte Richterleistungen
öffentlich sichtbar werden zu lassen, die Einführung
richterlicher Dienstzeiten und eine Effizienzsteigerung durch volle
Ausschöpfung der Dienstaufsicht.
Stilz fand, dass es die Länder seien, die ihrer
Justizgewährungspflicht nicht mehr „vollen
Umfangs“ nachkämen; eine „Justiz nach
Maßgabe des Haushalts“ aber könne ein
Rechtsstaat sich einfach nicht leisten.
Die Justizhaushalte in den Ländern werden von den
Landesregierungen beantragt. Der Deutsche Juristentag stellt fest, dass
die Landesregierung bei den Haushaltsanträgen für die
Justiz der verfassungsrechtlichen Justizgewährungspflicht
vielfach nicht mehr in vollem Umfang nachkommen. Der Bundesgesetzgeber
sollte Verfahrensregeln schaffen, die Gewähr für eine
Beachtung der Justizgewährungspflicht in den Ländern
bieten.
VGR, Gegen
Missstände in Anwaltschaft und Justiz
wir bitten Sie sehr, sich auf diesem Parteitag der CDU auch mit dem
Zustand unserer Rechtsprechung, der dritten Gewalt, zu
beschäftigen. Die ehemalige Präsidentin des
Bundesverfassungsgericht, Frau Prof. Dr. Jutta Limbach, hat Anfang
dieses Jahrhunderts erklärt, dass zur Demokratie auch
Gerechtigkeit gehört. Dieser Forderung wird die Rechtsprechung
häufig nicht gerecht.
Der Rechtsanwalt Dr. Joachim Mehringer, Heidelberg,
beklagt in seinem Leserbrief in der FAZ vom 31.1.2008
“erschreckende Zustände in der Justiz”.
Prof.
Uwe Wesel, Risiko Rechtsanwalt
Das Buch ist
in einem
feuilletonistischen Stil an Rechtslaien gerichtet. Sie können
sich bei einem Outsider (da kein Anwalt) kundig machen, der sich
kritisch mit den Ergebnissen der Rechtspflege in Deutschland
auseinandersetzt. Dass der Titel etwas zu reißerisch geraten
ist, gibt Wesel selbst zu. Inhaltlich klappert der emeritierte
Juraprofessor die Rechts- und Anwaltsgeschichte ab und stellt bei
manchen aktuellen Tatsachenberichten die Schwächen der
Anwälte ungeschminkt dar, was vielen in der Branche missfiel.
Wesel schont auch die Richter nicht. In einigen Fällen
referiert er krasse Fehlurteile. Allerdings werden Richter nicht nur
üppig alimentiert, sondern haben – in den
höheren Instanzen – auch noch reichlich Zeit, ihre
Urteile nach dem geltenden Recht zu verfassen. Der wirtschaftliche
Druck, der auf den Anwälten lastet, lässt die
Fehlerwahrscheinlichkeit bei ihnen zwangsläufig erheblich
ansteigen. Fazit: Nur zur Lektüre für
Rechtsanwälte mit genügend Selbstbewusstsein zu
empfehlen.
"Die
Rechtsgeschichte lebt" Interview mit Prof. Wesel
Wesel: ... Meistens wissen die Studienanfänger ja selbst
nicht, worauf sie sich einlassen. Sie glauben wohl, mit Jura
könne man alles Mögliche machen. Die Wenigsten wollen
in der Welt Gerechtigkeit durchzusetzen. Vielmehr steht die
individuelle Karriere im Mittelpunkt.
Wesel: ... Kaum einer weiß, dass die Rechtswissenschaft eine
Herrschaftswissenschaft ist. Selbst im Studium wird das nicht gelehrt.
Die Mehrzahl erhofft sich, als Richter oder Anwalt ein gutes Einkommen
zu haben.
Wesel: Das Buch ist nicht nur eine Kritik an den Anwälten. Ich
stelle auch positive Beispiele dar. In der Tat glaube ich aber, dass in
der Anwaltschaft im Vergleich zu anderen Berufen
überproportional viele Fehler gemacht werden. Das habe ich
kritisiert. Ursache für diesen Umstand ist vor allem, dass
Juristen eben nicht primär als Anwälte, sondern als
Richter ausgebildet werden. Und im Übrigen kommt dann die
eingangs erwähnte Motivation, die nicht auf Gerechtigkeit,
sondern auf Umsatz und Einkommen gerichtet ist, hinzu.
Dienstaufsicht und die Verfilzung der Justiz
beim Landgericht
Ravensburg
(der "Vollblutpolitiker Präsident des LG-Ravensburg
Hans Georgii", wie Landrat Widmann ihn nannte)
"Präsident des Landgerichts Richter Freilich" schrieb Franz
Steinle am 15.04.2002 als Antwort auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde des "institut
voigt" (siehe Seite 1 und 2) vom 08.04.2002, "Freilich sehe
ich keinen Anlass zu Maßnahmen der Dienstaufsicht." (siehe
Seite 3). Wie oben bereits erwähnt, ging es bei dieser
Dienstaufsichtsbeschwerde um den Vorsitzenden Richter König,
der Mitglied im Aufsichtsrat der Stiftung Liebenau ist. Er ist zwar aus
dem Landgericht sang und klanglos verschwunden, wird aber noch auf der Liste der Aufsichtsräte der
Stiftung Liebenau als "Vorsitzender Richter im Landgericht"
aufgeführt (wir verkneifen uns einen Kommentar zu der
Tatsache, dass er sogar 'Mitglied der Ethikkommission' ist). Wir machen
einfach mit: Es ist egal, ob die Liste korrekt ist oder nicht -
Hauptsache König kann mit den betitelten Personen am
Aufsichtsrat mithalten.
In seiner Antwort auf unsere
Dienstaufsichtsbeschwerde versteigt Gerichtspräsident Steinle
sich zu der Behauptung, die Täigkeit Königs im
Aufsichtrat sei unbedenklich, da er dort ehrenamtlich tätig
sei. Man mag es fast nicht glauben, dass er sich traut,
das zu schreiben. Diese Tätigkeit hätte niemals
erlaubt werden dürfen, denn die Stiftung Liebenau ist ein sehr
häufiger "Kunde" des Landgerichts und ist, vor allem, in den
Fall Unternehmer B. verstrickt. Es bedarf schon fast keiner
Erwähnung mehr, dass Steinle dann auch hinsichtlich der
Missachtung der zwei in der Dienstaufsichtsbeschwerde genannten
UN-Resolutionen eine Antwort schuldig blieb. Auch unser Vorschlag,
einen Vertrag mit König abzuschließen, der ihm
verbietet, die ersten 5 Jahre nach Beginn seines Ruhestands eine
Anstellung bei der Stiftung Liebenau anzutreten, blieb unkommentiert.
Beweismittel
geklaut, Polizei zahlt keinen Schadenersatz, Stern TV 17.06.2009
Robert Hackbarth ist Uhrenhändler und mit seinem Wagen auf dem
Rückweg von einer Uhrenmesse, als er nachts von der Polizei
angehalten wird. Die Beamten sind sich sicher, es mit einem Hehler zu
tun zu haben -und beschlagnahmen kurzerhand wertvolle Uhren. 27 der
beschlagnahmten Uhren allerdings hat Hackbarth bis heute nicht
wiedergesehen. Denn: Die Polizei hatte die Rolex-Uhren per Post nach
Köln geschickt, um sie beim Hersteller auf ihre Echtheit
prüfen zu lassen. Doch dort kamen die Pakete, die an die
"Rolex Deutschland GmbH" adressiert waren nie an. Sie wurden an diesem
Tag in der Zustellbasis gestohlen.
Dummerweise hatte der Polizeibeamte, der die Uhren verschickt hat,
gleich auch die Zertifikate der Uhren mit in die Päckchen
gesteckt. Und: Die Identifikationsnummern hatte er sich vorher nicht
notiert.
Genau das wurde Robert Hackbarth schließlich zum
Verhängnis: Über drei Instanzen verklagte er die
Polizei auf Schadenersatz, zog sogar vor den Bundesgerichtshof. Da ihm
aber die Dokumente fehlten, die den Wert der Uhren und ihre Echtheit
bewiesen hätten, hat er keinen Anspuch auf Schadenersatz.
Insgesamt hat der Uhrenhändler nun durch verschwundene Uhren,
Anwalts- und Gerichtskosten rund 135.000 Euro verloren. Und mit ihnen
den Glauben an die deutsche Justiz.
Christian
Schäffer hat sich umgebracht, Ersatztodesstrafe der deutschen
Justiz, 08.04.2009
Nicht genug damit, dass Christian Schäffer wegen
Veröffentlichung der angeblich unveränderten Namen
seiner Peiniger in den Pechvogel Geschichten zu über 4000 Euro
verdonnert wurde. Nein, in der Gerichtsverhandlung im Amtsgericht
Schwachmünchen, die passenderweise am 1. April stattfand,
wurde der wegen Verleumdung Angeklagte mit folgendem Juristendeal
übertölpelt:
Ihm wurde angedroht, die Zeugen, die zu seinen Gunsten hätten
aussagen können, in BEUGEHAFT zu nehmen. Diese Zeugen waren
der kranke Vater des Herrn Schäffer und Dr. Brosa, auf dessen
Namen die Ermittlungsbehörden beim Durchsuchen von
Schäffer’s Computer gestoßen waren.
Damit die Zuschauer von dieser Schweinerei nichts mitbekommen sollten,
hatte die Richterin vorher verkündet: “Ich
unterbreche jetzt die Verhandlung”. Dann folgte anscheinend
ein Gekungel von Verteidiger, Richterin und Staatsanwältin.
Die hatte sich die Sache mit der Beugehaft ausgedacht.
Der deprimierende Ausgang dieses “Prozesses” ist
Herrn Schäffers Anständigkeit zuzuschreiben, der
weder seinem Vater noch Herrn Dr. Brosa Haftbedingungen zumuten wollte,
wie er sie selbst erlebt hat und in seinen Pechvogelgeschichten
schildert (Seite 164ff).
Christian Schäffers Selbstmord kommt nicht von
ungefähr. Er und sein Vater werden seit Jahren mit Prozessen
überzogen. Z.B. folgte dem oben erwähnten Strafbefehl
wegen angeblich falscher Verdächtigung ein Zivilprozess wegen
Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Haus der Schäffers
wurde in den letzten Jahren sechsmal durchsucht. Beim letzten Mal
hatten die Vollzugsbeamten sogar schon einen Schlüssel.
Schäffer junior wurde immer wieder als gefährlicher
Gewalttäter gefangen gehalten, obwohl er - wie die
Überwachungsaufnahmen eindeutig zeigen - angegriffen worden
war. Wenige Wochen vor dem Termin am 1.4.2009 wurde er von
‘unseren’ Sicherheitskräften in einem
Supermarkt festgenommen und dem Amtsarzt vorgeführt, was
für ihn äußerst demütigend war,
auch wenn ihn der Amtsarzt sofort entließ.
Die Behörden der BRD dürfen direkt keine Todesstrafen
mehr verhängen. Als Ersatz dafür werden Leute, die
sich mit Behörden anlegen, so lange gemobbt, bis sie
verzweifeln und sich selbst umbringen.
Augsburger
Staatsanwalt: "Dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger
zu bestellen", 08.09.2008
Leitender Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz ist betroffen. Er spricht
von einem "nicht akzeptablen" Fehlverhalten seiner Behörde.
"Ich muss mich bei dem Bürger ausdrücklich und in
aller Form entschuldigen", sagte Nemetz am Montag unserer Zeitung. Der
Behördenchef hat eine penible Überprüfung
des Vorgangs angekündigt und betont: "Ich will wissen, wer
dafür verantwortlich ist."
...Kein Wunder, dass seine beiden Verteidiger, Marko Müller
(Augsburg) und Reinhard Hahn (Biblis) dies als Beleg für eine
Vorverurteilung ihres Mandanten sehen. Eigentlich ist es Aufgabe der
Staatsanwaltschaft, das Fazit, ob schuldig oder nicht, erst im Prozess
nach Beweisaufnahme zu ziehen. Abgesehen davon muss es kein
Bürger hinnehmen, als "Arschloch" tituliert zu werden.
Querulant
Dr. jur. Dr. of Law Dr.
Phil. im Knast, spiegel 32/2009 Seite 36
Die berühmte Hamburger Vollzugsanstalt hat ein Problem: Unter
den Häftlingen ist seit Jahren ein promovierter Jurist, der
die Justiz mit Klagen überzieht.
Seine Manieren sind tadellos, seine äußere
Erscheinung ist sehr gepflegt.
...Die schärfste Waffe in seinem Kampf gegen die verlotterte
Justiz, ist seine alte Schreibmaschiene.
...Anstregender noch als die Schriftsätze in
eigener Sache ist für die Anstaltsleitung der Umstand, dass
Hausmann auch seinen Mitgefangenen in Rechtsfragen hilft. Mal
kümmet er sich um die individuellen Nöte der Knackis,
mal setzt er sein Know-How fürs Gemeinwohl ein. ...Weil sich
Hausmann angeblich nicht an Anstaltsregeln gehalten hatte, versuchte es
der JVA-Chef mit der in diesem Fall drakonischen Strafe: Er ordnete 2
Tage Schreibmaschinen-Entzug an.
Präsident des
OLG-Celle Dr.
Peter-Wededekind Götz von
Olenhusen: Bei uns wird der Anspruch auf rechtliches
Gehör in hoher Qualität, im Ansehen der Person,
gegenüber dem bügerlichen Pöbel mit
Füßen getreten!
Gemäß dem Präsidenten Dr.
Peter-Wededekind Götz von
Olenhusen des OLG-Celle (34L492 vom 15.06.2009) entspricht
es der Sach- und Rechtslage, dass bei Eingaben, die Bürger
selbst am Gericht vornehmen hypothetisch angenommen werden
muß, dass diese Fehlerhaft sind und damit ein Bürger
keine Rechte bei Gericht begründen kann (Das OLG-Oldenburg
entschied, dass Anwälte sogar mit fehlerhaften Eingaben bei
Gericht Rechte begründen können). Desweiteren sei es
auch Sach- und Rechtslage, dass am Landgericht Anträge, die
von Bürgern selbst gestellt werden gegen deren rechtliches
Gehör vorsätzlich zurückzuweisen sind. Er
sah und sieht daher auch keinerlei Veranlassung sich für eine
Verbesserung der richterlichen Fortbildung bzw. einer verbesserten
Beförderungspolitik usw. einzusetzen. Es enspricht auch der
Sach- und Rechtslage, dass Rechtsanwälte mit Dr.-Titeln von
Bürgern darüber zu belehren sind wie ihre
vertraglichen Vereinbarungen vor Gericht rechtlich korrekt zu verfassen
sind, welchem diese Dr.-Anwälte dann nachkommen, es bei den
rechtlichen Belehrungen aber richterlich hypothetisch anzunehmen ist,
dass diese falsch sind. Etwas anderes läßt sich auch
nicht vom Präsidenten des Landgerichts Bückeburg Adolf-Friedrich
von Oertzen
vernehmen.
Man bemüht sich zwar diese vorgenannten Aufgaben von "rechtlicher
Qualität und von Bürgernähe" auf
den Internetseiten darzustellen aber gelungen ist es den
Gerichtsmitarbeitern bisher noch nicht wie man sieht: http://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de,
denn es fehlen sämtliche Hinweise auf eine entsprechende
qualitative Tätigkeit.
"Die unabhängige
Wahrung des Rechts hilft, das Vertrauen aller Bürgerinnen und
Bürger in die Justiz zu sichern. Damit wir unsere Aufgaben
auch künftig mit der geforderten Qualität, Effizienz
und Bürgernähe erfüllen können,...
Wir möchten Ihnen auf
unseren Internetseiten einen Einblick in die Geschichte, Aufgaben,
Funktionen und Dienstleistungen des Oberlandesgerichts Celle geben, Sie
über unser Rechts- und Gerichtssystem sowie die aktuelle
Rechtsprechung informieren und Ihnen andere nützliche
Serviceleistungen zur Verfügung stellen."
Bei einer solchen qualitativen Tätigkeit von qualitativ
hochwertigen Verstößen gegen das rechtliche
Gehör und qualitativer und quantitativer richterlicher und
anwaltlicher Dummheit würde sich so mancher Bürger
überlegen ob er diese gerichtlichen Tätigkeiten
überhaupt in Anspruch nehmen würde was allerdings die
Justizkasse und deren der Juristenkollegen nicht klingeln
läßt wofür man sich gemeinsam
elitär feiert, weil man die Macht und Gewalt hat den
Bürger auf diese Art und Weise auszunehmen. Wenn der
Gerichtsvollzieher dann kommt und dem Bürger von allem befreit
was ein lebensswertes Leben ausmacht, dann ist man auch ganz nah am
Bürger. Der geschworene Amtseid ist Garant für eine
entsprechende qualitative Tätigkeit.
Der
ganz normale Justizwahnsinn, Zwei Urteile vom Tage,
24.02.2009
1. Das Berliner Landesarbeitsgericht hat heute die Entlassung einer
Kassiererin für rechtmäßig
erklärt, die zwei Pfandbons im Wert von 48 und 82 Cent
unterschlagen hat. Die dreifache Mutter und zweifache
Großmutter war daraufhin entlassen worden.
2. Der ehemalige Freiburger Klinik-Chef Hans-Peter Friedl hat dagegen
2.000.000 Euro Entschädigung bekommen, weil er seiner Ansicht
nach zu unrecht aus dem Dienst entlassen wurde, wie man beim Südwestdeutsschen
Rundfunk nachlesen kann. Der Arzt wurde im Jahr 2000 wegen
Kunstfehler vom Dienst suspendiert. Unter anderem hat er einen
Patienten ein zweites Mal operiert, um den Teil eines Bohrers zu
entfernen, der ihm bei der ersten Operation abgebrochen war. Den Grund
für die zweite OP hatte er darüberhinaus
verschwiegen. Im Februar 2003 war der Arzt vom Freiburger Landgericht
wegen vorsätzlicher und fahrlässiger
Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 24.300 Euro
verurteilt worden. Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof
bestätigt. Jetzt bekommt er 2 Millionen Euro
Entschädigung für den Verdienst- und Rentenausfall,
weil es "disziplinarrechtlich keine Aussicht auf die
entschädigungslose Entfernung des Arztes aus dem Dienst gibt",
so Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Peter Frankenberg
(CDU).
10 Monate auf Bewährung für
räuberischen Diebstahl eines Schweineschnitzels,
LG-Bückeburg, 13.02.2004
LG Bückeburg: 3. Kleine Strafkammer (Berufungsauffangkammer)
Die 3. Kleine Strafkammer verhandelt am Freitag, 13. Februar 2004 um
08.30 Uhr die Strafsache gegen Marek B. Der Angeklagte war mit Urteil
des Amtsgerichts Stadthagen vom 11. März 2003 wegen
räuberischen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 10
Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden.
Dem nicht vorbestraften Angeklagten wird vorgeworfen im November 2002
in einem Supermarkt in Stadthagen abgepackte Schweineschnitzel im Wert
von 2,99 € entwendet zu haben und seine Beute mit Gewalt gegen
die Angestellten des Supermarktes verteidigt zu haben. Die hiergegen
von dem Angeklagten gerichtete Berufung hat die 4. kleine Strafkammer
am 10. Juni 2003 verworfen. Auf die Revision des Angeklagten hat das
Oberlandesgericht Celle das angefechtene Urteil der 4. kleinen
Strafkammer mit seinen Feststellungen aufgehoben und an eine andere
Kammer des Landgerichts zurückverwiesen. Es sind sechs Zeugen
geladen (Ns 11 Ls 408 Js 9247/02 (50/03)).
Gerechte
Urteile oder Klassenjustiz?, Unabhängige Justiz gibt es nicht,
02.04.2009
Vorne weg will ich an die Silvesterrede von Kardinal Frings erinnern,
die er am 31. Dezember 1946 gehalten hat.
„ Wir leben in Zeiten, da in der Not auch der einzelne das
wird nehmen dürfen , was er zur Erhaltung seines Lebens und
seiner Gesundheit notwendig hat, wenn er es auf andere Weise , durch
seine Arbeit oder durch Bitten , nicht erlangen kann. „
Dafür wurde er mit dem Wort fringsen für Mundraub in
der deutschen Sprache verewigt. Ganz besonders bezog er sich da auf die
Plünderung der Kohlezüge der Alliierten.
Es geht mir darum aufzuzeigen, das die Umstände
berücksichtigt werden sollen und um die
VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT einer eventuellen Strafe.
Natürlich wollte der Kardinal nicht das Gebot "Du sollst nicht
stehlen" ausser Kraft setzen.
...Was dahinter steckt ist ganz einfach. Ich brauche nur die
Umkehrfunktion zu nehmen. Die 50 Cent werden den Millionenbetrug der
Reichen und der Manager gleichgestellt. Oder anders herum:
Millionenbetrug ist wie Äpfelklauen. Ein Kavaliersdelikt. In
der BRD werden Leute wegen winziger Beträge entlassen und
Millionen Betrüger mit Millionen belohnt. Solche
Verhältnisse hatten wir schon mal IM DRITTEN REICH. Da wurden
durch FREISLER auch Angeklagte in übelster Weise behandelt.
Nachweislich sind in Deutschland die NAZIRICHTER nicht belangt worden.
Das merkt man bis heute. Jetzt wo die Verhältnisse wieder
schlechter werden, will die Klassenjustiz verhindern, das die Armen
wieder anfangen zu fringsen, damit die Reichen weiter in Saus und Braus
leben können.
Wozu hatte Justizia eine Waage in der Hand? Doch wohl mit der Intention
, das Urteile Ausgewogen seien sollen.
Niedergeschlagen,
enteignet, verfolgt, unzulässige Zwangsvollstreckung, Richter Dr.
Nowatius vom AG Essen
Wie der
Essener
Amtsrichter Dr. Nowatius für die Sparkasse
Spröckhövel eine nicht titulierte, zivilrechtliche
Forderung mit den Mitteln des Strafrechts durchsetzte. Nutzt er sein
Amt um Pfandkehren (§ 289 StGB) für Finanzinstitute
zu organisieren?
...Als ich mein Lager verließ, um in mein Büro zu
gehen, standen im Treppenhaus zwei Personen, die sich mir als
Gerichtsvollzieher vorstellten, Herr Thomas Schulz und Frau Iris
Wontorra. Sie gaben vor, das Fahrzeug E-P 2131 pfänden zu
wollen. Einen ordnungsgemäßen Beschluss
überreichten sie mir nicht. Wie sich hinterher herausstellte,
hatten sie auch keinen. Ich verwies auf mein Lagerhalterpfandrecht. Sie
brachen die Pfändung ab, baten aber darum, sich das Fahrzeug
einmal anschauen zu dürfen.
Ich schloss noch einmal die Lagertür auf und zeigte den beiden
den Wagen. Durch die geöffnete Tür kamen auch die
beiden Polizisten wieder ins Lager. Mein Prokurist, Herr Udo Howahl,
kam ebenfalls hinzu. Er fragte die beiden Polizisten nach ihren
Ausweisen: „Haben wir nicht nötig“ war
ihre Antwort. Gleiches bekam ich gesagt, als ich nochmals nach einem
richterlichen Beschluss fragte : „Haben wir nicht
nötig.“
Selbst für mich, der ich über die finanziellen Mittel
verfüge, war es schwer, einen Anwalt zu finden, der mir half.
Keiner, den ich angesprochen habe, war bereit gegen diese
Behördenwillkür vorzugehen. Bis heute liegen weder
ein Durchsuchungsbeschluss, noch eine Beschlagnahmeanordnung, noch ein
zivilrechtlicher Titel vor, die die Entfernung des Roadster aus meinem
Betrieb im Sommer 2006 tragen würden.
Oberstaatsanwalt Kolpatzik, ist es seine Aufgabe in der Essener Justiz
Menschen, die sich gegen Beamtenwillkür wehren, mit dubiosen
und sinnlosen Anzeigen strafrechtlich zu verfolgen?
Musste Herr Oberstaatsanwalt Kolpatzik als erfahrener Jurist nicht
sofort erkennen, dass in der Akte eine Begründung der Gefahr
im Verzug, für den Hausdurchsuchungsbeschluss und die
Beschlagnahme fehlte? Hätte Richter Dr. Nowatius dies nicht
schriftlich und nachvollziehbar dokumentieren müssen? Nichts
dergleichen war vorhanden. Wie konnte er hier dem Kollegen helfen?
Denn, was nicht sein darf, kann offenbar nicht sein! Er drehte den
Spies um und klagte meine Leute und mich wegen Widerstandes gegen die
Staatsgewalt an.
Lesen Sie selbst, anbei der Beschluss vom 4.4.07. (14b) 2. Seite, die
beiden letzten Absätze. Herr Oberstaatsanwalt Kolpatzik wollte
tatsächlich das Verfahren gegen meine Mitarbeiter und mich
einstellen, wenn ich die Anzeige gegen die Polizisten
zurückziehe! So gnädig ist er – so gut
meinte er es mit mir.
Ich habe den fragwürdigen Vorschlag nicht akzeptiert. Beim
nächsten Termin wurde das Verfahren eingestellt –
ohne Auflagen. (15) Die Anwaltskosten meiner Mitarbeiter trug der
Staat, bzw. Sie, als Steuerzahler. Meine Anwaltskosten trug ich selbst.
Richter Wissel meinte, dies solle mir eine Lehre sein....
Richter
und ihre Nebentätigkeiten:
Bei den richterlichen Nebentätigkeiten, die
zusätzlich rechtsstaatlich sehr bedenklich sind, handelt es
sich hauptsächlich um folgende Tätigkeiten:
1. Treuhänder für Banken und Versicherungen
2. Vortragsredner, besonders bei Banken und Versicherungen ....
Gemäß seinem Richtereid (§ 38 Abs. 1 DRiG)
hat der Richter unter anderem "ohne Ansehen der Person zu urteilen".
Kann ein Richter, der als Treuhänder von einer Bank oder einer
Versicherung je Jahr ein ansehnliches Zubrot erhält,
über Streitigkeiten von Kunden mit Banken oder Versicherungen
noch unparteiisch urteilen? Die Lebenserfahrung schließt dies
aus.
Justizposse
um Hotelier aus dem Bayerischen Wald, Karl Fischl sollte als Zeuge
über 4000 EUR Gerichtskosten zahlen,
25.09.2008
Deutschland ist ein Rechtsstaat und das ist gut so. Die Justiz in
Deutschland ist unabhängig, und auch das ist gut so.
Aber wozu unabhängige Richter und Staatsanwälte in
Deutschland fähig sind, wenn es darum geht ein Justizverfahren
nach ihren Vorstellungen durchzupeitschen und Zeugen ihre Macht zu
demonstrieren, zeigt der Fall des Geiersthaler Hoteliers Karl Fischl.
Der sollte neben einem Ordnungsgeld von 150 EUR auch noch die weit
überzogenen Gerichtskosten von über 4.000 EUR
bezahlen, weil er als Zeuge krankheitsbedingt nicht über 500
km zu einer Verhandlung anreisen konnte, obwohl er, wie nun
bestätigt wurde, ein ordentliches ärztliches Attest
vorgelegt hatte.
Prompt meldete sich daraufhin auch ein Redakteur des ZDF, das im
Fernsehen den Fall aufgriff und darüber im Magazins WISO
(04.10.2008) berichtete und das zur besten Sendezeit um 20.10 Uhr.
Und siehe da, auf einmal ruderte die Justiz in Baden Baden
zurück, wie die Passauer Neue Presse (PNP) in ihrer
jüngsten Ausgabe berichtet und sprach von einem bedauerlichen
Irrtum. Die horrenden Gerichtskosten und auch das verhängte
Ordnungsgeld seinen ein Fehler und müssten nun doch nicht vom
Zeugen bezahlt werden.
So erfreulich die späte Einsicht der Justiz für den
Betroffenen Hotelier auch ist, es bleibt der fade Nachgeschmack, dass
man in unserem Rechtsstaat erst dann Recht bekommt, wenn man genug
mediale Aufmerksamkeit bekommt. Und was der besorgte Bürger
schon immer vermutete scheint hier bestätigt: Prominenz
schützt eben doch manchmal vor Strafe.
Die Kosten des Verfahrens trägt nun wohl die Staatskasse
– armes Deutschland …
Im
Prozeß gegen Astrid Proll soll nun das Urteil
verkündet werden. Selten hat ein Verfahren die
Unabhängigkeit der Justiz so in Zweifel gezogen, Der Spiegel
04.02.1980, Seite 110, "Phantom beschossen"
Frankfurts Staatsanwälte sind ganz und gar
unabhängig. Die Meinung ihrer Behördenchefs oder gar
ein Wink aus Bonn -- nichts dergleichen ficht sie an.
...Sogar die Schwurgerichtsvorsitzende Johanna Dierks, die den
problemgeladenen Prozeß mit Geschick und Feingefühl
um alle Klippen dirigierte, mochte ihren Unmut über eine
massive Fremdsteuerung der Justiz auch schon vor dem Urteilsspruch
nicht zurückhalten: "Uns stimmt es nachdenklich, auf welche
Weise die Exekutive in die Rechtsprechung eingreift."
Ihre Ankläger sind in einer mißlichen Lage:
Straftaten jede Menge böten sich zur Verfolgung an, aber
nichts davon läßt sich noch greifen. Wo der Verdacht
offenkundig ist, dürfen die Staatsanwälte nicht
anklagen, und was sie anklagen dürfen, können sie
nicht überzeugend beweisen. Mitgliedschaft in einer
kriminellen Vereinigung etwa, sonst in solchen Fällen ein
Selbstgänger, darf Astrid Proll nicht vorgeworfen werden. Das
Delikt ist im deutsch-britischen Auslieferungsrecht nicht vorgesehen.
Für einen Bankraub in Kassel befanden die Briten die Beweise
zu dürftig und blockten die Verfolgung ab. Ermittlungen wegen
S.111 Mitwirkung an der Baader-Befreiung von 1970 hatte schon die
Berliner Justiz eingestellt.
...Astrid Proll und ihr Begleiter Manfred Grashof wurden am Abend des
10. Februar 1971 in Frankfurt von zwei Beamten um Vorlage ihrer
Ausweise gebeten. Gleich darauf fielen Schüsse. Niemand wurde
verletzt, die beiden BM-Mitglieder konnten flüchten. Bei der
Spurensuche fanden sich fünf Hülsen, vier davon
stammten aus der Pistole des BKA-Beamten Simons, eine aus der Waffe von
Grashof, der, später als Zeuge vernommen, den Schuß
auch zugab.
Aus dem Vorfall wurde gegen Astrid Proll der Vorwurf eines doppelten
Mordversuchs konstruiert. Kriminalpolizei und Staatsanwalt verletzten
ihre Dienstpflichten, sie beschränkten gezielt die
Beweiserhebungen, frisierten die Akten und verheimlichten Zeugen. Denn
es gab Zuschauer, die partout nicht auftauchen sollten: Beamte vom
Verfassungsschutz.
...Kein Zweifel, daß die Unabhängigkeit der Gerichte
spätestens dort aufhört, wo Polizisten und
Geheimdienstler bestimmen, was Richter erfahren und beurteilen
dürfen.
Entmündigung
durch Richterwillkür im Rechtsstaat Deutschland
Manche Richter scheinen mit solchen langwierigen Fällen
schlichtweg überfordert zu sein und wehren sich auf ihre Art,
denn die Justiz weiß am besten wie man
hartnäckige Betroffene mundtot machen kann. Sie drohen
gesunden Menschen mit Entmündigung. Ein Interview lehnt das
zuständige Amtsgericht Buxtehude ab. Der zuständige
Amtsrichter hat einen internen Vermerk über Herrn Schnathorst
angefertigt. Darin spricht der zuständige Richter von
"Querulantentum" und dies "könne einen Krankheitswert
aufweisen". Mechthild Dyckmans aus dem Rechtsausschuss vom Bundestag
warnt: Familiengerichtsverfahren sind oft mit ganz großen
Immotionen betroffen und da darf der Richter nicht seine eigenen
Emotionen reinbringen. Ich weiß aus meiner eigenen Erfahrung
das Querulanten unangenehm sind aber nicht jeder Querulant ist, weil er
Querulant ist Prozeßunfähig. Auch ein Querulant hat
einen Anspruch auf ein rechtsstaatlich korrektes Verfahren.
Prof. Bernd-Rüdeger Sonnen: Wenn es in einem Sorgerechtsstreit
hoch hergeht auf beiden Seiten, dann kann man nicht
sagen hier ist jemand der wirklich kämpft Querulant und
deswegen müssen wir ihn unter Betreuung stellen. Das ist voll
daneben würden wir heute sagen. Herr Schnathorst muß
sich einer psychologischen Untersuchung unterziehen. Der Gutachter
erklärt Herr Schnathorst sei selbstverständlich
normal.
Bernd Schnathorst ist kein Einzelfall. Knapp 10000 EUR an Gerichts- und
Anwaltkosten hat Karin Kelly bislang bezahlt ohne Ihren Enkel auch nur
einmal in die Arme nehmen zu dürfen. ...Doch dann im Dezember
letzten Jahres wird den Kellys von dritter Seite ein Protokoll sowie
ein Beschluß des Amtsgerichtes Rottenhausen zugespielt. Auch
hier stellt ein Gericht die Zurechnungsfähigkeit in Frage. Der
Gerichtsvollzieher hält sogar eine
"Überprüfung ob vormundschaftliche
Maßnahmen angebracht sind für sinnvoll". Amtsgericht
Rottenhausen: Im übrigen sei alles gerichtlich korrekt
gelaufen.
Jürgen Rudolf, Familienrichter, ist der Fall Kelly ein
Musterbeispiel wie es nicht ablaufen sollte. Der Experte weiß
um die weitreichenden Konsequenzen solcher Beschlüsse: "Das
ihr jetzt auch noch assestiert wird, dass Sie nicht
Verfahrensfähig und damit nicht Zurechnungsfähig sei,
dass habe ich als unrealistisch empfunden und als Satire und hier ist
eine ganz große Gefahr, die in einem solchen System entstehen
kann".
Report hakt beim Bundesjustizministerium nach. Aber die
Bundesjustizministerin Zypries sieht keinen Handlungsbedarf. Das
Gerichte Menschen, die ihre Rechte wahrnehmen, mit
Entmündigung droht ist also weiterhin
selbstverständlich. Geistig vollkommen gesunden Menschen, die
um ihr Recht kämpften droht damit also weiterhin die Gefahr
für Unzurechnungsfähig erklärt zu werden.
"Wie
man die Opfer zum Schweigen bringt: Kindesentzug,
Entmündigung, Kriminalisierung, Zwangspsychiatrisierung,
'Pressefreiheit'?"
Diese Rubrik möchte Menschen helfen, die durch das
Unverständnis ihrer Umgebung, durch ärztliches
Unvermögen oder durch Vorurteile und pseudo-psychiatrische
Diagnosen, durch Verleumdung oder Kriminalisierung an den Rand
der Gesellschaft gedrängt werden und einzelne Menschenrechte
des normalen Bürgers wie zum Beispiel das Recht auf
freie Meinungsäusserung verlieren - oder gar, wie im
Falle Heller, aus ihrer Heimat fliehen müssen.
Richterliche
Anordnungen zu Zwangsgutachten und Untersuchungen zwecks
Prozeßunfähigkeit für Nichtjuristen und
Justizkritiker
Besorgte Bürger schrieben auf Bitten eines Opfers von
Amtsmißbrauch, Amtskorruption, Rechtsbeugung am LG
Braunschweig, an Herrn Prof. Dr.Mauthe, LKH Königslutter. Nun
ist der Herr Professor ein vielbeschäftigter Mann, kann sich
vor Arbeit kaum retten, u.U. auch leicht vergeßlich und
zerstreut, ...., er "vergaß" zu antworten. Erlassen wir ihm
die Antwort und sind wir nett zu ihm. Von dem Betroffenen erfuhren wir
lediglich, daß er, der Herr Professor, für
"derartige" Aufträge wie daß vom Landgericht
gewünschte psychiatrische Gutachten wegen vieler
"Regierungsaufträge" keine Zeit habe. Was dies auch
heißen mag, wir veröffentlichen dieses Schreiben, um
weiteren Betroffenen stichhaltige Argumente zu liefern ...
Aufgrund der fortschreitenden Amts- und Gerichtspraxis,
Prozeßparteien in gerichtlichen Verfahren zwangszubegutachten
und ihre Prozeßunfähigkeit zu behaupten, sowie
Justizkritiker solcherart anzugreifen, besteht schon aufgrund der
persönlichen wie volkswirtschaftlichen Schäden
Klärungs- und Handlungsbedarf. Der Bürger
muß sich solche Eigenmächtigkeiten von Juristen und
Gutachtern nicht gefallen lassen. ...
Gutachten
als Waffe gegen "Querulanten" von Prof. Joachim Hellmer
Es gibt eine ausgedehnte Praxis, "Querulanten" und andere unliebsame
Personen mit Hilfe des ärztlichen Sachverständigen
mundtot zu machen. Berühmt-berüchtigt sind zum
Beispiel die Zwangspensionierungen von Beamten, die den Staat - aus
berechtigten oder unberechtigten Gründen - unbequem ,
vielleicht sogar (wegen des behördeninternen Wissens )
gefährlich geworden sind. Gehen diese gegen Ihre Entlassung
gerichtlich vor, was Ihr gutes Recht ist, rettet sich der Staat vor
einer Nachprüfung seiner Entscheidung nicht selten durch
Einschaltung eines ärztlichen Gutachters, der entweder
Dienstunfähigkeit attestiert oder gar Querulantenwahn
diagnostiziert wobei schon Aberkennung der Prozessfähigkeit
genügt um den Beamten unschädlich zu machen. Es
muß Ihm dann ein Pfleger (nach heutigem Recht ein Betreuer)
bestellt werden der von sich aus entscheidet ob die Klage erhoben oder
weiterverfolgt wird.
...Das ärztliche Gutachten ist - solange diese Praxis nicht
allgemein durchschaut ist - eine Waffe, die durch wissenschaftliche
Herkunft den Anschein von Unanfechtbarkeit besitzt. Sie ist praktisch
unanfechtbar, aber nicht durch den Wahrheitsgehalt, sondern durch
Fehlen einer unabhängigen Instanz, die dem
Sachverständigen - und damit der öffentlichen Gewalt,
die sich seiner bedient - auf die Finger klopft. Die deutschen Gerichte
sind - trotz ermutigender Ausnahmen - noch weit davon entfernt eine
solche unabhängige Instanz darzustellen.
Wer
sich als Nichtjurist bei Gericht selbst oder Angehörige
vertritt ist auf seinen Geisteszustand zu untersuchen ob ihm ein
Betreuer bestellt werden muß
Unglaublich, die Fälle häufen sich, ein
Sozialgerichtsverfahren ist der Anlaß eine Anfrage an das
örtliche Amtsgericht zu stellen ob ein rechtsuchender
zivilcouragierter Bürger noch alle "Tassen" im Schrank hat.
Nach Durchsicht der Unterlagen die zur Verfügung stehen,
handelt es sich um einen Künstler und Multimediafachmann der
zugleich für ein Millardenschweres Projekt als gerichtlich
bestellter Patentverwalter tätig ist. Doch damit nicht genug,
wer ihn kennt und seine Vita [1] gelesen und
überprüft hat, der weiß das es Menschen
gibt die weit ausserhalb der Normen Qualitäten besitzen die
für einseitig schmalspurig ausgebildete Zeitgenossen nicht
erreichbar sind. Zu dem ist nicht selbstverständlich das ein
Mensch sein berufliches Fortkommen einschränkt, seine
erblindete Mutter pflegt, vor der Sozialgerichtsbarkeit, dem
Versorgungsamt, dem Sozialamt und der Gesundheitskasse AOK als
Rechtsvertreter, als absolute Vertrauensperson tätig ist.
Kurzum, die Vollpflege an seiner 86 jährigen Mutter von
Ärzten und Pflegekasse niemals beanstandet, inklusive Haushalt
und die Selbstversorgung seiner Person, ist ein krankhafter Zustand der
gleich zwei Personen betrifft? Ist die Einschränkung des
persönlichen wie auch der beruflichen Lebensqualität
eine schwere neurotische Störung die ein Richter zu behandeln
hat? Wie weit darf hier die richterliche Unabhängigkeit
überdehnt werden und wo beginnt die Sozialeuthanasie? ...
In Deutschland werden Bürgerrechtler
und Menschenrechtler überwacht, weil diese eine Gefahr
für den deutschen "Rechtsstaat" darstellen, 12.01.1999
"Nach wie vor - und das heißt seit über 28 Jahren -
wird Dr. Rolf Gössner, Rechtsanwalt, renommierter Publizist
und engagierter Bürgerrechtler vom Verfassungsschutz
geheimdienstlich überwacht. Diese Tatsache hat das Bundesamt -
auf Antrag - dem Betroffenen Ende letzten Jahres mitgeteilt."
Humanist ische Union, Presseerklärung vom 12. Januar 1999
Pressemitteilung
anlässlich der Demonstration der Justizopfer am 26.03.2007
anlässlich des Entzugs der Anwaltszulassung von RA Claus
Plantiko vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Es lag schon immer im
Interesse der Staatsmacht, systemkritische und
andersdenkende Bürger durch eine loyale Justiz zu
disziplinieren. Da nach dem Ende der NS-Diktatur die dringend
notwendige Säuberung an der Justiz vorbeiging und der
infantile nationalistische Ehrenkult auch heute noch weite Bereiche der
Staatsanwälte und Richter in ihrem Handeln
beeinflußt, wird von der Justiz nahezu jede berechtigte
Kritik am System als bösartige Richterbeleidigung verfolgt und
bestraft, obwohl eine Bestrafung nach § 185 StGB rechts- und
verfassungswidrig ist.
Wegen der
Gesetzesunbestimmtheit der Straftat
„Beleidigung“ wird bei einer Anklage und
Verurteilung gegen die Gesetzesunterwerfung aus Art.97 Abs. 1 GG, Art.
20 Abs. 3 verstoßen, wie auch gegen die Rechtsregel
„nulla poena sine lege“, also gegen die Regel
„keine Strafe ohne Gesetz“ und zwar des Art. 103
Abs. 2 GG, der Art.7 und 10 EMRK und gegen einschlägige
Artikel von Verfassungen der Bundesländer. Weiter
verstoßen solche Staatsanwälte und Richter bei einer
Verurteilung gegen § 1 STGB und begehen damit Rechtsbeugung
gem. § 339 StGB.
Lt. „DER SPIEGEL“ gab es
im Jahre 2003 164.848
Strafanzeigen wegen „Beleidigung“ - Tendenz
steigend.
Der Begriff
„Beleidigung“ ist der Willkür
der Beleidigten – der Staatsanwälte und Richter
– ausgesetzt. So mußte Rechtsanwalt Claus Plantiko
am 9. März unter massivem Druck der Richter seine Berufung
gegen einen Strafbefehl wegen angeblicher
„Richterbeleidigung“ zurücknehmen, obwohl
der Richter als Zeuge in der ersten Verhandlung gar nicht mehr
wußte, durch welche Worte er sich durch den couragierten
Anwalt beleidigt fühlte und der Richter / Zeuge im
Gerichtssaal erst Einblick in die Akte nehmen mußte. Am
Schluss der Berufungsverhandlung eskalierte die Situation im
Gerichtssaal, als Richter Sch. die etwa 30 Zuhörer
anbrüllte, „Habe ich es denn hier nur noch mit
Voll-idioten zu tun?“ Nun hat der Richter selbst mehrfach
Strafanzeigen u.a. wegen Beleidigung am Hals. Und solch ein Richter
führte den Vorsitz in einem Beleidigungsprozess!
Doch der höchst
zweifelhafte Strafbefehl von € 18.000
gegen Plantiko reicht dem längst unkontrollierbar gewordenen
Justizsystem nicht mehr. Unliebsame Kritiker werden kurzerhand zu
Querulanten abgestempelt. Sie müssen sich einer
psychiaterischen Untersuchung unterziehen. Schon vor mehreren Jahren
schrieb dazu Prof. Joachim Hellmer:
„Der Begriff
>Querulanz< sollte aus
dem Vokabular der Sachverständigen ein für alle Male
gestrichen werden. Wo dieser Begriff in einem Gutachten vorkommt,
sollte man gleich wissen, daß gegen den Beurteilten nichts
fundiertes vorzubringen ist, daß kein wirklich krankhafter
Befund vorliegt, geschweige denn eine Geisteskrankheit, sondern eine
gesunde, aber unbequeme Person zum Schweigen gebracht, statt Freiheits-
oder Geldstrafe als eine
„Äußerungsstrafe“
verhängt werden soll.“
Vor diesem
Hintergrund sollte am 26.03. (Termin inzwischen
verschoben) vor dem BGH die Anwaltszulassung von RA Plantiko entzogen
werden. Dieser geplante klare Verfassungsbruch, der einem Berufsverbot
eines mutigen Kritikers gleichkommt, (kennen wir Ähnliches
nicht von diktatorischen Systemen?), durch das höchste
deutsche Gericht, ist Anlass dafür, dass mehrere
Justizopferorganisationen sich mit RA Plantiko solidarisieren und am
26.03. in einer gemeinsamen Protestaktion vor dem Bundesgerichtshof die
grundgesetzkonforme Umsetzung des Rechts und die Kontrolle der Justiz
einfordern.
Auch der Verein
hilfe-RuF e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, durch
Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit auf die
Mißstände in der Justiz und des Machtapparats
hinzuweisen. Selbst der frühere Innenminister Gerhart Baum
beklagt den heute häufig praktizierten Rechtzustand und
wünscht sich eine bundesweite Bürgerinitative
„Rettet die Grundrechte“.
Viele unserer
Vereinsmitglieder haben die Verlogenheit und
Verkommenheit der deutschen Justizbehörden und des staatlichen
Machtapparats selbst leidvoll erfahren müssen und sich deshalb
entschlossen, für mehr Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit
zu kämpfen. Die „Antiterrorgesetze“ und
die angedachte Justizreform dienen nicht dazu, die im Grundgesetz
garantierten Bürgerrechte besser umzusetzen. Beide dienen in
erster Linie die Kontrollen des Staates gegenüber den
Bürgern auszuweiten und diesen ihre Rechte und Freiheit weiter
zu beschneiden.
In seinem Buch „Im Namen
der Gerechtigkeit“ schrieb
der Strafverteidiger Dr. Paul Ronge über die Zeit vor und nach
der Machtergreifung der Nazis: „Ich hoffte und wartete, dass
die höchsten Juristen eingreifen werden. Ich wartete
vergebens.“ ...
hilfe – R u F e.V. Hilfe
für demokratisches Recht
und Freiheit e.V.
Reportage:
StA Zmyj-Köbel (Marburg), Spitzname 'Schreihals', missbraucht
seine Amtsmacht für Rache an einem Rechtsanwalt?, 2007
Staatsanwalt Zmyj-Köbel hat die
Gießener Kanzlei und die Marburger Wohnung des Rechtsanwalts
Döhmer am
6.11.2007 durchsuchen lassen. Die
Erlaubnis dazu bekam Zmyj-Köbel vom Marburger Richter
Schauß. RA
Döhmer wirkt aus mehreren
Gründen auf die einheimische Justiz wie ein rotes Tuch.
Döhmer hat beispielsweise Jörg
Bergstedt von
der Projektwerkstatt
verteidigt und
immerhin erreicht, dass eine mehrtägige Einsperrung Bergstedts
für rechtswidrig erklärt wurde. Die RichterInnen des
Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. verglichen bei dieser Gelegenheit
Gießener Polizisten und Richter der Gegenwart mit Kollegen in
der "Nazizeit" (siehe Richter
Gotthardt (AG Gießen): OLG Frankfurt vergleicht sein Vorgehen
mit Nazi-Methoden
).
Döhmers Widersacher ist Staatsanwalt
Zmyj-Köbel. In
Gerichtsverhandlungen schreit Zmyj-Köbel unbeherrscht. Holger
Gaßmann,
früher beim Landgericht
Gießen, jetzt Präsident am Landgericht Marburg,
schreibt: "Soweit der Verteidiger Rechtsanwalt Döhmer das in
dem hiesigen Verfahren zutage getretene Verhalten des Staatsanwalts
Zmyi-Köbel beanstandet, ist festzuhalten, dass Staatsanwalt
Zmyi-Köbel nach Mitteilung des Leiters der Staatsanwaltschaft
bei dem Landgericht Marburg nicht mehr mit dem Sitzungsdienst in dieser
Sache beauftragt ist."
StA Zmyj-Köbel hat versucht, Rainer
Hoffmann zu einem
verleumderischen Strafantrag gegen Dr. Brosa anzustiften (siehe CDU - Staatsanwalt fordert zu Denunziation
auf ). Rainer
Hoffmann ist darauf nicht eingegangen, sondern
hat eine Petition beim hessischen Landtag eingereicht, in der er
Parallelen zur Justiz "im Dritten Reich" zog.
"Mit Dankbarkeit" erinnert Dr. Brosa
daran, dass Rechtsanwalt
Döhmer sich mutig für ihn eingesetzt hat, indem er -
nach ausgedehntem Aktenstudium - beim hessischen Justizministerium
über die "unheilige Verquickung zwischen der rechtsradikalen
Szene, den Polizeibehörden und den zuständigen
Strafverfolgungsbehörden" Beschwerde
führte.
RA Döhmer wurden daraufhin von
Zymi-Köbels Chef, dem
Leitenden Oberstaatsanwalt Koeppen, "Risiken" angedroht...
Und so geschah es auch: Sehen Sie
hier die Pressemitteilung von RA Döhmer zur
Hausdurchsuchung vom 6. 11. 07.
Der
Präsident Richter des LG Aachen ist beleidigt und bockig und
erklärt sich daher in 350 Strafverfahren für Befangen
Der Präsident des LG Aachen hat vor einiger Zeit
“gewissen Rechtsanwälten” zum Vorwurf
gemacht, durch Befangenheitsanträge und ausufernde
Beweisanträge die Aachener Justiz über
Gebühr zu belasten und Verfahren in die Länge zu
ziehen. Er hat damit 98 % aller Kollegen bitter Unrecht getan, was er
wohl inzwischen auch erkannt hat.
Ich bin gespannt, wie die Aachener Justiz mit einem “von
ihnen” umspringt, der sich wenig professionell, schwer
beleidigt und bockig verhält. Was ist passiert ?
rechtskultur.de:
Prozessbetrug
und mehr
Dieser Text berichtet scheinbar Unglaubliches: "Unerhörte
Begebenheit/en" aus dem Innern des demokratischen und sozialen
Rechtsstaats Bundesrepublik Deutschland und seines Justizapparats. Was
hier so knapp wie möglich und so ausführlich wie
nötig berichtet wird, hat sich so und nicht anders im Sommer
2001 ereignet: Am Amtsgericht Euskirchen und am Oberlandesgericht
Köln im Juli, August und September 2001. Dabei sind unter dem
Deckmantel des "Kindswohls" vor allem eine Mutter und ihre Kinder
erheblich geschädigt und in ihrer Existenz nachhaltig
gefährdet worden. Beschrieben werden vor allem wichtige
strafrechtliche Seiten. Die dahinter liegenden Abgründe an
barbarischem Zynismus, an menschenverachtender Antimoralität
und zerstörerischem Rechtsnihilismus von Personen und
Institutionen stehen nicht im Vordergrund. Und was hier als
manipulativer Handlungszusammenhang vorgestellt wird, ist monatelang
entsprechend der beabsichtigten Handlungsstrategie der aus vier
Personen bestehenden Tätergruppe verborgen geblieben. Er wurde
zunächst nur aspekthaft vermutet, kann nun aber aufgedeckt
werden, nachdem drei Akten, die bisher unzugänglich waren,
endlich durchgesehen werden konnten. Dabei zeigen sich eine Vielzahl
nicht nur der üblichen, bekannten und gängigen
Verstösse gegen rechtliche Normen und
Verfahrensgrundsätze, sondern auch wesentliche
rechtsfeindliche Verstösse gegen elementare
Rechtsgrundsätze bis zu mehrfachen Grundrechtsverletzungen.
...
Oberstaatsanwalt Harald
Krahmüller
Staatsanwaltschaft Bielefeld (26 Js 355/09, Schreiben vom 10.06.2009
**PDF folgt): Wenn Richter oder Staatsanwälte strafbare
Handlungen tätigen wie Erpressung, Bedrohung Nötigung
und Betrug, dann ist zu unterstellen, dass es sich dabei nur um einen
Irrtum handeln kann und daher sind bereits keine Ermittlungen
aufzunehmen.
Dem
von der Staatsanwaltschaft Betrogenem wurde jedoch
hinterher noch 4 mal erklärt, dass das Geld um dass er von der
Staatsanwaltschaft betrogen wurde nicht zurückgezahlt wird.
Der Amtsleiter der Staatsanwaltschaft Bielefeld und auch der Amtsleiter
der Generalstaatsanwaltschaft Hamm erklären, dass das Geld
nicht zürückgezahlt wird. Es wurde im
übrigen ein Strafantrag wegen Nötigung, Bedrohung
(Eine entsprechende Freiheitsberaubung würde ein Verbrechen
darstellen §239 Abs. 2 iVm. §12 Abs. 1 StGB),
Erpressung und insbesondere Betrug gestellt. Um das ganze
herabzuspielen wird in dem Schreiben von Oberstaatsanwalt Harald
Krahmüller nur die Nötigung aufgeführt.
Desweiteren erklärt Oberstaatsanwalt Harald
Krahmüller, dass in dem Haftbefehl
stehen würde: "Durch sofortige Zahlung des nebenstehend
aufgeführten Betrages unter Angabe des Verwendungszwecks kann
die Vollstreckung abgewendet werden." Das steht in dem Haftbefehl
bezüglich der Strafe. (Im folgenden sehr verkürzte
Darstellung der Vorfälle). Die zu zahlende Strafe war jedoch
gar nicht Gegenstand des Strafantrages, sondern es geht allein um die
Kosten, denn man erpresste den Inhaftierten ihn so lange in Haft zu
lassen bis er auch die Kosten bezahlt hat. Da er Mittellos ist kann er
die Kosten aber nicht bezahlen und wäre so gesehen unendlich
lange Inhaftiert geblieben. Die Strafe wäre nach 30 Tagen Haft
abgesessen gewesen aber Kosten kann man nicht absitzen. Dass er
vollkommen Mittellos ist, ist der Staatsanwaltschaft bzw.
Staatsanwältin Anja Lausten und Richterin Anke Weilert bestens
bekannt, denn er ist sogar gerade bestraft worden, weil er sich hat bei
Mittellosigkeit von einem Anwalt bei Anwaltszwang vertreten lassen, der
1030 EUR gekostet hätte. Etwa 1 Jahr danach ist das
Insolvenzverfahren eröffnet worden, so dass es dem
Inhaftierten nun finanziell jetzt besonders schlecht und viel
schlechter ging wie zu dem Zeitpunkt als er den Anwalt, der im
Übrigen seine Leistung gar nicht erbracht hat, in Anspruch
genommen hat. Ein
Gnadengesuch zur Verringerung der Strafhöhe wurde abgelehnt.
Ein Antrag
auf Tilgung der Strafe durch gemeinützige Arbeit wurde
abgelehnt,
weil der
Verurteilte sein Gnadengesuch auf
Aufhebung bzw. Verringerung der Strafhöhe weiterverfolgte.
Ohne
Wissen des Inhaftierten erschien eine Person bei der Polizei um
ihn auszulösen, die allerdings nicht wußte, dass der
Inhaftierte vollständig Mittellos ist, und fragte, wieviel er
denn zahlen müsse, damit der Inhaftierte wieder freikommt. Als
man ihm die Summe von 930 EUR nannte erklärte er, dass es aber
nur etwa 300 EUR sein müßten. Daraufhin telefonierte
der Polizeibeamte mit der Staatsanwältin oder der Richterin
und erklärte, dass der Inhaftierte nur dann freigelassen wird,
wenn die 930 EUR bezahlt werden. Mit dem Inhaftierten sprechen durfte
er nicht, denn es hätte ja auch sein können, dass er
eine solche hohe Strafsumme (teilweise) absitzen wollte. Das Geld von
dem Inhaftierten zurückerhalten kann die Dritte Person nicht
welches die Staatsanwaltschaft und die Richterin genau wissen. So
verschafft sich die Staatsanwaltschaft Geld von Dritten mit
Lügen und letztlich betrügerisch, welches diese von
ihren Schuldnern nicht erhalten können.
Der
Dritte verlangte daraufhin die Kosten zurück, denn die
Zahlung dieser Kosten war nicht Notwendig, damit der Inhaftierte wieder
freigelassen werden muß. Es gab seinerseits eine ganz genaue
rechtsgeschäftliche Willenserklärung und zwar, dass
er so viel einzahlen will, dass der Inhaftierte wieder freigelassen
wird. Rechtspflegerin Mareike Engel teilte dem ehemals Inhaftierten
daraufhin 2 mal mit, dass er die Kosten nicht
zurückerhält. Als es dem Inhaftierten noch finanziell
viel besser ging wurde er bestraft, weil er bewiesenerweise 1030 EUR
Kosten nicht zahlen könnte (Man wollte so die Zahlung von Geld
an einen Anwalt erpressen, der mit dem Präsidenten Gero
Debusmann vom OLG-Hamm kongenial zusammenarbeitet und die für
sein Honorar erforderliche Leistung gar nicht erbracht hat.). Jetzt wo
es ihm finanziell wesentlich schlechter geht wird es als
selbstverständlich vorrausgesetzt, dass er 930 EUR zahlen
kann. Da die Staatsanwaltschaft und die Richterin wissen, dass er die
Kosten nicht zahlen kann hat man sich die Lüge ausgedacht um
einen Dritten um das Geld zu betrügen.
Bei der
Staatsanwaltschaft Bielefeld dürfen zum
elitären juristischem Kreis zugehörige
Rechtsanwälte falsche eidesstattliche Versicherungen abgeben
und dabei Bürger fürchterlich schädigen und
ruinieren. Richter dürfen nach Herzenslust Rechtsbeugung
begehen und Protokolle fälschen, also Willkürlich
handeln, und damit Bürger ruinieren. Im Ansehen der Person
sind Ermittlungen stets von vorn herein garnicht aufzunehmen.
Bei
juristisch sogenanntem minderwertigen Menschen ist bei der
Staatsanwaltschaft Bielefeld Betrug umgekehrt zu unterstellen auch wenn
gar keiner vorhanden sein kann. Desweiteren ist aufgrund einer
unterstellten Unterschlagung sogar bei einem Proleten eine
Hausdurchsuchung durchzuführen.
Gemäß
der Staatsanwaltschaft Bielefeld ist dieser
selbst, dass Unterstellen von Straftaten, sowie die nicht Ermittlung
bei Straftaten strengstens untersagt und diese wäre angeblich
zur strengen Objektivität verpflichtet.
Gemäß
Alexander Dörrbecker vom
Bundesjustizministerium werden Straftaten in Deutschland ohne Ansehen
der Person verfolgt.
Gemäß
der Landesjustizministerin Roswitha
Müller-Piepenkötter wird bei der Staatsanwaltschaft
Bielefeld ohne Ansehen der Person gehandelt.
Bereits
an dieser ungeheuerlichen Verlogenheit mit dem
vorsätzlichen und gewollten Handeln im Ansehen der Person,
wobei Juristen, die dazu gehören Straftaten begehen
dürfen und andere Menschen ruinieren dürfen sieht man
bereits, dass es sich bei der Staatsanwaltschaft und den Gerichten
Allgemein um die gefährlichste
kriminelle Vereinigung handelt,
wobei die
Gerichte zusammen mit der Staatsanwaltschaft zusammen mit der dahinter
stehenden Politik auch die kriminellste Vereinigung in Deutschland sein
dürfte.
Parlamentarischer
Geschäftsführer
CDU-Bundestagsfraktion Peter Briesenbach (Mindener Tageblatt, Seite 2,
25.07.2009): "Die Justiz in NRW funktioniert". Das ist also, dass was
von elitären Herrschaften in der Politik und von
Landesjustizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter
(CDU) unter einer funktionierenden und lobenswerten Justiz verstanden
wird.
Ablieferungspflicht
für Webseiten? - Die neue Pflichtablieferungs-Verordnung
„Ist es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode”
heißt es bei Hamlet. Nichts anderes fällt einem
angesichts der seit Oktober 2008 in Kraft getretenen
Pflichtablieferungs-Verordnung ein. Sie ist eine
Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Deutsche
Nationalbibliothek, das im Jahre 2006 das Licht der Welt erblickte.
Es lässt sich leider nicht anders sagen: Beide Gesetze sind in
puncto Internet eine der schwachsinnigsten Regelungen, die der deutsche
Gesetzgeber je verbrochen hat. Selbst so katastrophale
Onlinerechts-Bereiche wie das Fernabsatzrecht, in denen die Legislative
seit nunmehr 10 Jahren absolute Inkompetenz beweist, strahlt
demgegenüber in hellem Licht.
Betrug und Strafvereitelung: Eine
Staatsanwältin steht als Angeklagte vor Gericht, 03.03.2009
Eine wegen Strafvereitelung angeklagte Staatsanwältin hat seit
zwei Jahren erfolgreich den ihr drohenden, öffentlichen
Prozess verhindert. Jetzt unternimmt die Justiz einen neuen Anlauf
gegen die 46-Jährige, die in Wiesbaden schon wegen Betruges
verurteilt worden war. Am 25. Mai soll es endlich so weit sein: Dann
soll Dr. Anne D. als Staatsanwältin in Frankfurt
zuletzt für Jugendkriminalität zuständig
vor Amtsrichter Thomas Siahaan erscheinen. Nicht als
Prozessvertreterin ihrer Behörde. Sondern als Angeklagte. Die
Vorwürfe, die dann verhandelt werden sollen, wiegen schwer
sowohl für die inzwischen suspendierte
Staatsanwältin, aber auch für den Ruf der hessischen
Justiz.
Zu viele
Kirchenaustritte: Thüringen führt
Kirchenaustrittsgebühr ein
Die CDU geführte Thüringer Landesregierung
hat zum 1. März 2009 eine Kirchenaustrittgebühr von
30 € eingeführt, außerdem ist der Austritt
nun beim Standesamt zu erklären und nicht mehr beim
Amtsgericht. Es gibt keine Ermäßigung für
sozial Schwache. Damit macht die CDU den Kirchen nochmal ein Geschenk
vor einer möglichen Abwahl bei den Landagswahlen im August.
Notstandsjustiz:
Repression gegen Antikriegsaktivisten - Absurdes Hammer-Urteil gegen
IMI-Vorstand Tobias Pflüger, 13.03.2009
Am Montag den 2. März 09 fand vor dem Amtsgericht
München / Strafgericht ein Prozess gegen unser
Vorstandsmitglied Tobias Pflüger statt. Dabei wurde er
für eine angebliche Beleidigung während der Proteste
gegen die Münchner Sicherheitskonferenz 2005 zur Zahlung von
60 Tagessätze a 200 Euro - also 12.000 Euro! –
verurteilt.
Zum Hintergrund: Drei Polizisten werfen Tobias Pflüger
Beleidigung vor. Sie hatten den Europaabgeordnete bei der
Münchner Sicherheitskonferenz 2005 daran gehindert, Zugang zu
einem brutal Festgenommenen zu bekommen. Auch gaben sie keine
Informationen über den Festnahmevorgang heraus. Anscheinend
weil Tobias Pflüger ankündigte, sie wegen
Rechtsbeugung anzuzeigen, initiierten die Polizisten eine Anzeige gegen
ihn. Eine Beleidigung ist von Seiten von Tobias Pflüger
allerdings nicht gefallen.
Nach Befragung durch Tobias Pflügers Anwältin
Angelika Lex waren die Widersprüche und Absprachen der
Polizisten offensichtlich, doch die Richterin fand trotzdem alles
glaubwürdig. Aus den Aussagen der Polizisten ergab sich
weiterhin, dass die übergeordneten Behörden (genannt
wurde die Bezirksregierung Düsseldorf) bei der Erstellung der
Anzeige des Polizisten Michaelis behilflich waren. Dies gibt dem
Verfahren eine weitere politische Dimension. Die Polizisten schrieben
ihre Texte voneinander ab. Weder die Staatsanwaltschaft (Frau Lux) noch
die Richterin (Frau Birkhofer-Hoffmann) waren bereit, den politischen
Kontext des Verfahrens ernsthaft zu würdigen und etwa die
Möglichkeit unlauterer Gründe der Polizisten zu
bedenken, sondern sie schenkten den Polizisten
uneingeschränktes Vertrauen. In Ihren Augen liegt es bei
Pflüger, den Vorwurf der Beleidigung zu entkräften.
Leider ist dieser Fall nur einer unter vielen, die zeigen, wie die
Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Deutschland wie auch in der EU
immer weiter ausgehöhlt wird. Die Versuche, das bayrische und
baden-württembergische Versammlungsgesetz zu
verschärfen sind weitere Beispiele.
Polizeigewalt,
Querschnittsgelähmter bekommt 100.000 Euro Schmerzensgeld,
28.05.2009
Entschädigung für ein Opfer übertriebener
Polizeigewalt: Das Land Nordrhein-Westfalen muss 100.000 Euro
Schmerzensgeld an einen Mann zahlen, der von Beamten verletzt wurde und
nun querschnittsgelähmt ist. Das hat das Oberlandesgericht
entschieden.
Hamm/Espelkamp - Das Land muss auch Folgekosten wie
Verdienstausfälle oder den rollstuhlgerechten Umbau der
Wohnung zur Hälfte übernehmen (Az.: 11 U 175/07), wie
ein Sprecher des Gerichts in Hamm sagte. Nach Ansicht der Kammer war
die Gewalt der Polizei "massiv übertrieben".
Tödliche
rechtswidrige Schüsse, Haftbefehl gegen Polizisten, sueddeutsche
Zeitung, 13.01.2009
Dennis
J. starb in der Silvesternacht durch die Kugel aus einer
Polizeipistole. Nach der Rekonstruktion der Tat ist nun klar: Der
Einsatz der Waffe war rechtswidrig.
..."Die
ganze Angelegenheit ist mysteriös", sagt der Anwalt. Er kann sich
nicht erklären, warum die Beamten nicht vor dem Zugriff das Auto,
in dem Dennis J. saß, einfach eingeparkt haben.
Der
Kleinkriminelle wartete in einem gestohlenen Jaguar in
Schönfließ auf seine 19-jährige Freundin. Möglicherweise gab deren
Stiefvater, ein Bundespolizist, den entscheidenden Tipp, woraufhin drei
Berliner Zivilbeamte am Silvesterabend zu der Reihenhaussiedlung
fuhren. Zunächst gingen die Ermittler davon aus, dass der Polizist erst
auf
Dennis J. geschossen habe, als dieser versuchte, mit dem Auto zu
flüchten.
Doch
am Dienstag erklärte die Staatsanwaltschaft, dass der Beamte gleich zu
Beginn des Einsatzes auf den 26-Jährigen
zielte. Schwer verletzt habe dieser dann versucht, mit dem Auto zu
fliehen. Dennis J. starb wenig später, sein Auto raste ungebremst 150
Meter die Straße entlang, bis es in eine Wand fuhr.
Am
Montag war der Berliner Polizeibeamte wegen des Verdachts
auf Totschlag festgenommen worden, der Haftbefehl wurde jedoch wieder
gegen Auflagen ausgesetzt. Die Angehörigen von Dennis J. äußerten sich
bestürzt darüber, dass der Polizist nicht unmittelbar nach der Tat vom
Dienst suspendiert worden war und jetzt wieder auf freiem
Fuß ist.
Ein
Gerücht zerstört ein Leben, Vom SEK zum
schwerbehinderten geprügelt, sueddeutsche.de 17.07.2008
Ein Sondereinsatzkommando der Polizei überfällt den
Kölner Josef Hoss, weil ein Nachbar behauptet, er horte
Handgranaten. Der Mann wurde schwer verprügelt - jetzt ist er
schwerbehindert und streitet mit dem Land Nordrhein-Westfalen.
Acht Jahre ist es her, dass sie Hoss auf Grund eines falschen Verdachts
verprügelten, so brutal, dass er jetzt arbeitsunfähig
ist, zu 80 Prozent schwerbehindert. Sein einst blühender
Fliesenlegerbetrieb ruht, sein Haus ist verkauft, Hoss ein gebrochener
Mann. "Acht Jahre Kampf", sagt er, "das hält kein Mensch aus."
Er meint damit nicht den täglichen Kampf mit seinem
schmerzenden Körper. Sondern den gegen das Land
Nordrhein-Westfalen, das er auf Schadenersatz und Schmerzensgeld
verklagt hat. Bis heute aber hat Hoss keinen Cent bekommen, nicht mal
eine Entschuldigung.
Schließlich, heißt es in der
Berufungsbegründung, sei der Zugriff "unter Anwendung der
mildesten Mittel im Sinne des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit" angeordnet worden. Man
habe mit den "Einsatzmehrzweckstöcken" nur die Muskulatur
gelockert, nachdem Hoss passiven Widerstand geleistet habe, indem er
sich die Hände nicht nach hinten führen lassen
wollte. Hoss sagt, er wollte nur sein Gesicht vor den Schlägen
schützen. Als letzte Chance bleibt ihm nur noch die
Revisionsverhandlung am 14. August in Köln.
Heppenheimer
mit meheren Schüssen erschossen um ihn vor sich selbst zu
schützen:
Nach einer Messerattacke auf Polizisten ist ein 66-Jähriger in
Heppenheim von Sondereinsatzkräften erschossen worden. Zu dem
Vorfall am späten Heiligabend blieben auch gestern noch viele
Fragen offen. Die näheren Umstände werden derzeit
untersucht, sagte ein Sprecher des ermittelnden Landeskriminalamtes in
Darmstadt. Zum Beispiel sei noch unklar, wer der Schütze war
und ob es sich tatsächlich um Notwehr handelte.
Ein Augenzeuge berichtet in einem anderen Fall:
Ein trunkener Mann ist in der Bahn unterwegs und hat in einer
Plastiktüte ein kleines Messer dabei. Modell
“Schweizer Taschenmesser” , Klinge etwa 7-8 cm.
Die Strassenbahn wird angehalten , es kommen 3 Streifenwagen mit je 2
Beamten und holen den betrunkenen Mann raus aus der Bahn. Die Beamten
haben Westen an, Schlagstöcke in den Händen und 2
haben Pfefferspay in der Hand und 2 der Beamten haben eine gezogene und
entsicherte Schusswaffe auf den Mann gerichtet. ...Nachdem der trunkene
Mann , der weder aufrecht stehen noch geradeaus gehen kann, die Ladung
Pfefferspray direkt in die Augen bekommen hat, versucht er sich
instiktiv zu wehren und fuchtelt etwas mit dem Messer rum. Einer der
Beamten fühlt sich bedroht und schiesst dem Mann aus 3 Metern
direkt in die Brust. Natürlich ist der Mann sofort verstorben.
Passiert ist das direkt an der Haltestelle gegenüber von
meiner Wohnung.
Todesschüsse
in Fürth: Ermittlungen gegen Polizisten
erwartungsgemäß eingestellt - Ruhestörer
“zwang” zur Notwehr
Es war zu erwarten: Das in Darmstadt
geführte Ermittlungsverfahren gegen zwei südhessische
Polizisten wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung
eines Ruhestörers wurde nun eingestellt.
Am 6. August letzten Jahres, einem Sonntagvormittag, war ein 55 Jahre
alter Mann aus Fürth (Kreis Bergstraße/ Odenwald) im
Rohbau des von ihm zuvor in Eigenregie errichteten
dreieinhalbstöckigen Mehrfamilienhauses erschossen worden. Die
beiden Polizisten, eine Polizeioberkommissarin und ein
Polizeikommissar, hatten insgesamt 4 Schüsse auf den Mann
abgegeben - angeblich aus Notwehr bzw. aus Nothilfe.
Der kleingewachsene Mann habe sich der Polizistin bis auf 1,5m mit
erhobenem Beil genähert und habe ihre Aufforderungen, stehen
zu bleiben und die Axt niederzulegen, ignoriert.
Das kann so abgelaufen sein und klingt dennoch unwahrscheinlich - trotz
eines rechtsmedizinischen Gutachtens, das die Version der beiden
Polizisten (angeblich) bestätige.
Wie es dazu kommen konnte, dass ein banaler Polizeieinsatz wegen
Ruhestörung mit tödlichen Schüssen endet,
beschäftigt die in Heppenheim ansässige Redaktion des
Starkenburger Echo nach eigenen Worten “seit mehr als vier
Monaten“. Solange gehe man der Frage nach, wie es
“dazu kommen ” konnte.
Tragischer
Polizeieinsatz, Tod im Treppenhaus,
14.07.2009
Es war das furchtbare Ende eines
Routineeinsatzes: Mit
mindestens zwölf Schüssen töteten Ende April
zwei Regensburger Polizisten den Musikstudenten Tennessee Eisenberg.
Die Beamten hätten in Notwehr gehandelt, hieß es
zunächst, doch die Angehörigen des Opfers haben
Zweifel.
Die Polizisten trafen in der Wohnung auf den mit einem Messer
bewaffneten Eisenberg, der sie die Treppe wieder hinunter
drängte. Die Beamten hätten den Studenten wiederholt
gewarnt, dass sie schießen würden, sollte er das
Messer nicht fallen lassen, hieß es. Eisenberg aber soll sie
ausgelacht haben: "Ja, dann schießt doch!" Im Erdgeschoss
dann habe der Student einen 33-jährigen Zivilfahnder und
Polizeihauptmeister derart massiv bedroht, dass dessen Kollegen feuern
mussten.
Obschon der Trupp auch mit Schlagstöcken ausgerüstet
und dem Studenten schon Pfefferspray ins Gesicht gespritzt worden war,
gaben die Polizeihauptmeister Christian M., 33, und Klaus B., 40 (Einer
war zuvor in einem Sondereinsatzkommando ausgebildeter
Nahkämpfer), insgesamt 16 Schüsse auf den
schmächtigen Eisenberg ab. Mindestens zwölf Geschosse
trafen den 1,84 Meter großen und gerade einmal 70 Kilogramm
schweren Musiker, darunter auch drei Kugeln, die von hinten in
Rücken, Knie und linken Oberschenkel des Opfers einschlugen.
Eine Stunde später war Tennessee Eisenberg tot.
Die
Internetseite zur Ungleichbehandlung von Polizei und Nicht-Polizei vor
Gerichten
Die Polizei hat die Herrschaft über die Definition von
Wirklichkeit.
Der ehemalige Hamburger Innensenator Harthmut Wrocklage am 12.12.2006
in Marburg
Wenn einE PolizistIn, ein Angehöriger der Justiz oder anderer
Behörden, oft aber auch dann, wenn PolitikerInnen angeklagt
sind, richtet sich bereits die Ermittlungstätigkeit zumindest
von Polizei und Staatsanwaltschaft, oft aber auch der Gerichte, darauf,
herauszufinden, ob es Umstände gibt, die die Tat rechtfertigen
(Notwehr, Versehen, Unfall, Schock, geistige Umnachtung). Wenn dagegen
jemand anderes angeklagt ist, richtet sich das Interesse der
Ermittlungsbehörden darauf, dem Beschuldigten die Tat
nachzuweisen. Das ist in den Gerichtsakten, Vernehmungen und
spätestens in Anklage und/oder Urteil gut erkennbar.
Mechanismen sind u.a.:...
Ohne
Amtsausweis – Zwangsvollstreckung wegen 20 Euro
Schornsteinfegergebühren – Polizisten
prügeln wehrlose Rentner krankenhausreif, 29.04.2010
In der schönen Uckermark zwischen Schwedt und
Angermünde war am 28.04.2010 eine so genannte Vollzieherin um
20,00 Euro für angebliche Schornsteinfegertätigkeiten
einzutreiben. Die Dame konnte sich nicht ausweisen. Den Sachverhalt
wollten die hinzu gerufenen Polizisten auch nicht klären. Nach
über einer Stunde hat die so genannte Vollzieherin den Ort
verlassen. Danach haben 6 der 8 inzwischen anwesenden Polizisten den
Gartenzaun übersprungen und sind über die
Hausbewohner und deren Gäste, 3 fast 60 Jahre alte
Männer und einem Kleinkind (ca. 2 Jahre ) das von der Mutti
noch schnell in Sicherheit gebracht werden konnte über die
dort Anwesenden prügelnder Weise hergefallen. Ein Gast, ein 59
Jahre alter Mann musste mit dem Krankenwagen nach Schwedt ins
Krankenhaus gebracht werden.
Extra 3,
Kunstwerk "Arschficker" vor dem Amtsgericht Schwerin im Jahr
2005 vom Künstler Günther
Schuhmann
Ex-Kripo-Beamte
nach Banküberfall zu fast fünf Jahren Haft
verurteilt, 30.03.2009
Das Bremer Landgericht hat einen ehemaligen Beamten der Kriminalpolizei
zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Der Ex-Kripo-Beamte
hatte vor knapp zwei Jahren eine Bank zu überfallen.
Ein früherer Kriminalbeamter des Bremer Raubdezernats ist
wegen Banküberfällen und Betrugs zu vier Jahren und
zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Bremen sprach den
55-Jährigen am Montag einer versuchten und einer vollendeten
schweren räuberischen Erpressung unter Benutzung seiner
Dienstwaffe schuldig. Zudem verurteilte es den Mann wegen Betrugs in
einem besonders schweren Fall. Die Richter ordneten für den
alkoholkranken Mann außerdem eine Entziehungskur an. Die
Verteidigung kündigte Revision an.
"Der deutsche Staat ist ein bürgerfeindliches,
selbstzerstörerisches und in der letzten Konsequenz
illegitimes Gebilde."
Dr. Konrad Hummler 30.04.2008
"In Deutschland gilt derjenige als viel
gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist als der, der ihn
gemacht hat."
(Carl von Ossietzky)
Bei den Universitätswissenschaftlern besteht eine
strukturbedingte Unfähigkeit zu solidarischem Handeln. Ihnen
wird im Zuge ihres Aufstiegs Konkurrenz ansozialisiert. Die Regel unter
ihnen sind nichtsolidarische Gruppenzusammenschlüsse
prekärer Art, nämlich Seilschaften und
Zitierkartelle. Und wer siegreich aus diesem Kampf hervorgegangen ist,
wird das Konkurrenzsystem für gerecht, und, wenn er besonders
bequem denkt, sogar für "objektiv" halten. In der Wissenschaft
aufgestiegene Menschen sind daher im Allgemeinen sozial viel
dümmer als etwa Fabrikarbeiter, die durch Erfahrung lernen,
dass es ihnen schlechter geht, wenn sie nur für sich ihr
Glück versuchen.
Prof. Dr. Bodo Zeuner , die tageszeitung vom 16.7.2007
Polizeigewalt,
Sie haben hier überhaupt keine Rechte, 19.07.2009
Die Polizei- dein Freund und Helfer. Dieses Klischee wird jedenfalls
suggeriert, und von einem Grossteil der Bevölkerung auch
kritiklos reflektiert. Wirft mensch allerdings einen Blick auf die
amnesty- international Jahresberichte für Deutschland,
offenbart sich eine ganz andere Sichtweise.
Der
Zivilcouragierte wird mit 1000 EUR bestraft, denn Gerhard
Schröder: "Zivilcourage ist nicht umsonst zu haben!"
und daher muß man, wenn man Zivilcourage gegenüber
dem Staat tätigt 1000 EUR an den Staat zahlen.
...Damit nicht der Eindruck entsteht, die gesamte deutsche Polizei sei
vermummt, gewalttätig und bewaffnet noch ein erfreulicheres
Beispiel: 1993 hat der Polizeibeamte Roland Schlosser den
Flüchtling Alves da Costa aus dem Gefängnis im
Südpfälzischem Landau befreit. Er war mit zwei
anderen Männern in einer neun Quadratmeter großen
Zelle mit Holzpritsche untergebracht. Aus Personalmangel verwehrte die
Gefängnisleitung ihnen den Hofgang, so dass sie sich praktisch
in Isolationshaft befanden. Schlosser setzte sich ohne Erfolg
für eine Verlegung in ein anderes Gefängnis ein, doch
dies ging nicht. Also befreite er da Costa, und brachte ihn bei einem
Freund unter. Eine Woche später wurde da Costa das Bleiberecht
zuerkannt.
Obwohl da Costa freigelassen worden wäre, wurde dieser Akt
zivilen Ungehorsams hart bestraft: 2000 DM Geldstrafe, Aberkennung der
Sondervergütung nach 25 Dienstjahren und schlechte
Beurteilungen der Vorgesetzten. Durch sein zivil-couragiertes Handeln
stoppte Schlosser die drei Menschen widerrechtlich zugefügte
Gewalt. Dafür musste er ein Gesetz brechen, das zu Unrecht
angewandt worden war, zu Unrecht bestand und später widerrufen
wurde. Die Richter sahen in der Tat aber nicht einen Ausdruck von
zivilen Ungehorsam, sondern Ungehorsam gegen bestehende Gesetze.
"Zivilcourage ist nicht umsonst zu haben!" sagte der damalige
Ministerpräsident Gerhard Schröder zu Rechtfertigung.
Bankraub
und Aufklärungsquote
Entgegen weit verbreitetem Glauben werden nur etwa die Hälfte
aller Banküberfälle aufgeklärt. Das
insbesondere seitens der Polizei ohne Angabe exakter Zahlen vermittelte
Bild des fast immer geklärten Verbrechens dürfte dem
Interesse an Abschreckung geschuldet sein (vgl. Handwerk hat
goldenen Boden - reale Technik und ein fiktiver Raub in Vabanque).
„Allein mit einem Bild aus einer Überwachungskamera
- das gibt auch die Linzer Polizei zu - wurde noch kein einziger
Banküberfall geklärt, weil die Täter in der
Regel ohnehin maskiert sind. Kameras wirken lediglich abschreckend,
erzeugen ein Sicherheitsgefühl und bewirken laut Moechel
immerhin, dass sich die Leute besser benehmen als
früher‘.“ OÖNachrichten-Online
vom 16.1.2003: "Big
Brother" hat in Österreich bereits 160.000 Augen"
§305 StPO, die Legitimation zur
kostensteigernden Willkür in Strafverfahren, Richterin Anke
Weilert AG-Minden
Richterin Anke Weilert vom AG-Minden beauftragt einen
Sachverständigen festzustellen ob der Angeklagte zum
Tatzeitpunkt Zurechnungsfähig gewesen sei, weil er ein
entsprechendes Bild (ohne den danebenstehenden Text) in das Internet
gestellt habe.Gegen den Beschluß von Richterin Anke Weilert
hat der Angeklagte Beschwerde eingelegt, weil der Beschluß
sinnlos und nutzlos ist und beantragt den Beschluß dergestalt
abzuändern, dass der neben dem Bild stehende Text
mitberücksichtigt wird und dass dem Sachverständigen
die Tatzeit definiert wird und soweit dem nicht stattgegeben wird den
Beschluß aufzuheben, weil es keinen Sinn macht über
Tatsachen, die tatsächlich nicht gegeben sind
Sachverständigengutachten einzuholen und dass insbesondere
noch zu einem Tatzeitpunkt gemäß §8 StGB,
den der Sachverständige selbst bestimmen soll.Es werden
vollkommen sinnlos und nutzlos Kosten verursacht und zwar bei einer
Verurteilung dem Angeklagten und und bei Freispruch den
Bürgern.Gemäß der Staatsanwaltschaft
bestätigt die Beschwerde aber nur, dass über den
Angeklagten wegen singemäßer
Unzurechnungsfähigkeit ein Gutachten eingeholt werden
muß und zwar bezüglich von Tatsachen, die nicht
gegeben sind.
Weil der Angeklagte also meint, dass nicht über
imaginäre von der Richterin frei erfundene Tatsachen ein
Gutachten eingeholt werden muß, sondern über
tatsächlich vorhandene Tatsachen bestätigt das, dass
über den Angeklagten ein Gutachten wegen nicht vorhandener
Zurechnungsfähigkeit eingeholt werden muß und zwar
über die imaginären Tatsachen.
Gauweiler:
"Manchmal haben wir vor Feigheit gestunken" 10.04.2009:
Gauweiler sagt einen wichtigen Satz zur Entmachtung Stoibers:
"Um eine derart gravierende Entmachtung zu legitimieren - Stoiber war
mit einer Zweidrittelmehrheit des Volkes gewählt worden -,
hätten über den Parteivorsitzenden und
zukünftigen Spitzenkandidaten wenigstens die Mitglieder der
CSU in einer Urabstimmung entscheiden müssen", sagte Gauweiler
und fügte mit Blick auf die damaligen Hinterzimmerabsprachen
hinzu: "Manchmal haben wir vor Feigheit gestunken."
Und er führt weiter aus, dass sich diese Feigheit aus der
mangelnden Unabhängigkeit der Abgeordneten ergibt, die eben
zur Hälfte nicht von den Wählern sondern von den
Parteivorständen über die Listenplätze
bestimmt werden. Vom Großkapital muss somit
nur eine geringe Anzahl von Leuten dauerhaft gekauft werden und
trotzdem ist sichergestellt das nur die dienstbereiten und leicht
biegbaren Persönlichkeiten aufsteigen. Dagegen
gibt es nur einen Ausweg, den auch Gauweiler sieht.
Gauweiler forderte einen Umbau des Parlamentarismus, um die Stellung
des einzelnen Abgeordneten zu stärken. Er plädierte
unter anderem dafür, die Listenaufstellung für die
Bundestagswahlen durch die Parteien komplett abzuschaffen, damit
Abgeordnete künftig nur noch direkt von den Bürgern
gewählt werden können.
Wie
gesetzeskonform sind Parteien?
“Gauweiler beklagte insbesondere, dass die
Fraktionsführung der Union bei wichtigen Themen, etwa der
Abstimmung über die Erbschaftsteuerreform, massiv Druck auf
Abweichler ausgeübt habe. “Da wurden bis zum Schluss
Abgeordnete, die ihr abweichendes Votum bereits angekündigt
hatten, in einer Weise geknetet und gedreht, dass es einem schlecht
werden konnte.”
Abmahnschikane
gegen Blog-Betreiber:
Marcel Bartels, Betreiber des beliebten kritischen Mein-Parteibuch.de
wirft das Handtuch. Er weiß selber nicht mehr genau, wieviele
Abmahnungen er in den letzten 1 1/2 Jahren bekommen hat. Aber damit
nicht genug, jetzt wurde er vom, für seine Ignoranz
gegenüber dem Internet berühmt-berüchtigten
Hamburger Landgericht quasi für vogelfrei erklärt (es
können ohne vorhergehende Abmahnung oder Prüfung des
Sachverhalts einstweilige Verfügungen erlassen werden) und
bekam vom Berliner Landgericht zudem einen Maulkorb verpasst. Das ist
so absurd, dass wir hier noch mal ausdrücklich darauf
hinweisen müssen, dass Marcel Bartels niemanden beleidigt oder
verleumdet, sondern nur kritisch über diverse
Geschäftspraktiken etc. berichtet.
Das erschreckende Fazit: Freie Meinungsäußerung wird
in Deutschland nicht einfach nur verhindert, sie führt sogar
zum finanziellen Ruin. Und immer mehr der angeblich
unabhängigen deutschen Gerichte scheinen sich mittlerweile als
lobbyistische Interessenvertreter zu verstehen, und nicht mehr
länger als unabhängige demokratische Instanz. Im
Namen des Volkes!
Mein Parteibuch:
Durch die Erfahrungen mit meiner Webseite bin ich inzwischen
zu der Überzeugung gelangt, dass öffentliches
Engagement von deutschen Politikern nur solange erwünscht ist,
wie Duckmäuser den in den von ihnen kontrollierten
Massenmedien verbreiteten Unfug nachplappern. Ebenso bin ich
zwischenzeitlich davon überzeugt, dass öffentliches
Gehör findende Meinungsäußerungen von
vielen Politikern und einigen diesen Politikern nahestehenden Richtern
und anderen Juristen nicht erwünscht sind, sondern als Gefahr
der Aufdeckung von Straftaten und anderem Fehlverhalten ebenso
konsequent wie listenreich bekämpft werden.
Mein grundgesetzlich garantiertes Recht auf Meinungsfreiheit ist in
Deutschland offensichtlich nicht das Papier Wert ist, auf dem es
gedruckt ist. Es ist absehbar, dass ich für die weitere
Veröffentlichung meiner Rechercheergebnisse und meiner Meinung
unter meinem eigenen Namen unter Missbrauch der Gerichte zumindest
finanziell ruiniert oder gar ins Gefängnis gesperrt
würde.
Dritte
Abmahnung von der Kanzlei Schertz-Bergmann:
In der Post habe ich heute die Abmahnung von Anwalt Dominik H. von der
Kanzlei Schertz Bergmann gefunden, über die ich hier berichtet
habe. Der Brief war ungewöhnlich dick und enthielt
tatsächlich nicht nur zwei Seiten, sondern vier Seiten. Und
siehe da, da war noch eine weitere Abmahnung drin. Mit dieser Abmahnung
soll mir nun anscheinend die Berichterstattung zur Abmahnung im Namen
eines Polizeipräsidenten a.D. komplett untersagt werden.
Im Abmahnschreiben wird behauptet, dass ich über eine
zivilrechtliche, presserechtliche Auseinandersetzung mit dem
Polizeipräsidenten a.D. berichte, dies unzulässig
sei, die Persönlichkeitsrechte des Mandanten verletze und
daher die gesamte Darstellung diesbezüglich zu unterlassen sei.
In dem Unterlassungsbegehren werde ich dann aufgefordert, mich dazu zu
verpflichten, zukünftig identifizierend über eine
zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen mir und dem
Polizeipräsidenten a.D. zu berichten und/oder berichten zu
lassen. Wie soll ich da noch berichten können? Wie kann
diskutiert werden, ob der Polizeipräsident a.D. eine absolute
Person der Zeitgeschichte ist - ich meine, angesichts dieser
Chronik des rbb spricht viel dafür - ohne dass
bekannt wird, um welche Person der Zeitgeschichte es bei den Berichten
geht? Wie kann die Frage diskutiert werden, ob die materielle Wahrheit,
wer der Sohn des Polizeipräsidenten ist, bei der juristischen
Bewertung dieses Falles eine Rolle spielt?
Abmahnung auch für Rechtsanwalt Thomas Klotz:
Rechtsanwalt Thomas Klotz vom RA-Blog hat für das Zitieren aus
der mir später per einstweiliger Verfügung
untersagten Veröffentlichung eine Abmahnung erhalten, worin
zum Ausdruck gebracht wurde, dass das Zitieren aus Abmahnschreiben
verboten sei. Daraus entnehme ich, dass es in Deutschland verboten ist,
aus Abmahnschreiben wörtlich zu zitieren und der Inhalt von
Abmahnungen mit eigenen Worten wiedergegeben werden sollte.
Justizkritik
bestraft - Urteil in Kirchhain, 30.11.2008:
Justizkritik ist in politischen Bewegungen (leider) sehr
selten. RichterInnen genießen hohes Ansehen und
Rechtshilfegruppen empfehlen, sich ihren Regeln widerspruchslos zu
unterwerfen. Dabei sind die formalen Abläufe und politischen
Kungeleien in Gerichtssälen an Ekligkeit kaum zu
übertreffen. Das färbt auf die dort handelnden
Personen ab, die nach 10, 20 oder mehr Jahren
uneingeschränkter Macht auf dem RichterInnenstuhl,
erhöhten Sitzpositionen (Blick von oben herab) und
fließbandmäßigen Verbreitens sozialer
Schrecken grausamer Art (Freiheitsberaubung, soziale Isolation,
Zerstörung bestehender Beziehungen zwischen Menschen,
Nötigung und Aussageerpressung durch Androhung hoher Strafen
...) zu arroganten, machtverwöhnten Charakteren heranreifen.
Jede Restspur von Freundlichkeit ist nichts als Gnade
gegenüber reumütigen, unterwürfigen
Angeklagten – und damit auch eine Ausdrucksform von
uneingeschränkter Macht. Gnade ist
Herrschaftsausübung, sie beinhaltet die Aussage, dass die
begnadigte Person vollständig in der Hand des Gnadegebers ist.
Wer nun zu den wenigen Menschen in diesem Land gehört, die
Justiz systematisch zu kritisieren, kann die narzißtischen
Charaktere zum Handeln reizen. Dafür gibt es viele
Handlungsmöglichkeiten. Eine – für die
RichterInnen selbst eher anstrengende und daher nur dann
gewählt, wenn anderes nicht mehr hilft – Methode
ist, die Justizkritik als Beleidigung oder falsche
Verdächtigung auszulegen. Genau dieses ist in
Marburg mit dem langjährigen Justizkritiker Ulrich Brosa
geschehen. Der Prozess am 25.11.2008 ist dabei nur ein
vorläufiger Höhepunkt und auch nicht der Abschluss
des traurigen Machtspiels. Schon der Weg zum Prozess ist mit
absurdesten Konstrukten von Straftaten gepflastert.
Staatsrache,
Justizkritische Beiträge gegen die Dummheit im deutschen
Recht(ssystem), Dr. Richard Albrecht
...eine der vielen, über den blossen Amtsschimmel bekannter
Paragraphenreiterei hinausgehende, nur noch als (ab einem bestimmten
Punkt auch vorsätzlichen) sittenwidrigen Schädigungen
höchstgefährlicher wie hirnschrissiger
Ausprägung, die Betroffene, die logisch und/oder
wissenschaftlich denken, niemals werden nachvollziehen können.
Wobei hinzukommt, dass die gegenwärtige deutsche
Amtsrichterei, wenn nur der ´Streitwert´ gering
genug ist, ein unkontrollierbares, insofern absolutistisches, Regime
darstellt, weil im herrschaftlichen Handlungssystem
´Gericht´ keinerlei Revision/Berufung
möglich und jede Beschwerde (oder gar Strafantrag von
Geschädigten gegen deutsche Berufsrichter/innen) wirkungslos
ist. Auch wenn man über Einzelheiten streiten mag: Nach
meiner, zugegeben: ganz subjektiven, Gerichtserfahrung gibt es in zwei
von drei Fällen kein "faires Verfahren" ("fair trial") im
Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention/EMRK. So dass
ich nur hoffen kann, dass meine Erfahrung einerseits atypisch ist und
andererseits baldmöglichst empirisch falsifiziert werden
möge...
“Manöver
der Ausgrenzung und Isolierung” : Norbert Leppert
über Glanz und Elend der Justizkritik und die Krallen der
Kritisierten
Vielen kritischen Websites und Weblogs, die in
seriöser Form die oft haarsträubenden
Missstände in Behörden und Justiz thematisieren,
dürfte vertraut sein, was Norbert Leppert, ehemals
Gerichtsreporter der Frankfurter Rundschau, über den
“Balance-Akt” der Justizkritik zu sagen hat.
Norbert Leppert ist, zusammen mit Frauke Höbermann und Holger
Weimann, Mitverfasser des Handbuchs “Gerichtsreporter -
Praxis der Berichterstattung. Gudrun Hoffmann hat diesen lesenswerten
Beitrag gefunden und auf der Website der Humanistischen Union Marburg
kommentiert.
Realität ist, dass die Justiz im Konflikt mit den Medien
über beachtliche Mittel und Möglichkeiten
verfügt, sich der Kritik und ihrer Kritiker zu erwehren: mal
frontal und knüppelhart, mal indirekt und hintenherum, mal
durch Ignorieren und Wegducken und selten, viel zu selten noch durch
Bereitschaft zu konstruktiver Auseinandersetzung, zum Dialog mit dem
Kritiker. Auf diese Realität hat der Gerichtsreporter, der
etwas verändern, etwas bewegen will, sich einzustellen. Damit
muss er umgehen können.
Verteidigung sei Kampf, verlangt der legendär gewordene Hans
Dahs in seinem ebenso legendären “Handbuch des
Strafverteidigers”. Eine Forderung, die ich für mein
Metier aufnehmen möchte, allerdings aber etwas weniger
pathetisch und in dieser Formulierung: Justizkritik sei Engagement, und
Engagement verlangt vom Gerichtsreporter, dass er im Auftrag seines
Publikums die Kraft aufbringt, aber auch die Kompetenz und
Unabhängigkeit besitzt, sich von Fall zu Fall bei der Justiz
unbeliebt zu machen und zwar gründlich und mit allen
Konsequenzen. Kein Gejammer, dafür aber das Bemühen,
rückblickend und nunmehr jenseits des täglichen
Getümmels etwas von den Bedingungen zu objektivieren, unter
denen Justizkritik in der Bundesrepublik zu leisten ist, aber auch zu
leiden hat.
Leiden als ein eklatanter Mangel, als eine empfindliche und in jeder
Weise ernstzunehmende Einschränkung bei der Wahrnehmung eben
jenes publizistischen Auftrags, dem in der Gerichtsberichterstattung
die fraglos schwierigste, aber auch wichtigste Funktion zukommt: Kritik
und Kontrolle der Justiz durch Öffentlichkeit. [...]
Wie schön liberal klingt es doch …
Wie schön liberal klingt es doch, wie
verständnisvoll, wenn bedeutende
Justiz-Repräsentanten ausdrücklich bekunden, wie sie
sich die Arbeit unserer Presse vorstellen: als wachsame und kritische
Begleitung und nicht etwa als Hofberichterstattung und langweiligen
Verlautbarungs-Journalismus.
Jenseits der Festtagsrede jedoch erweist sich solcherart Bekenntnis oft
nur von kurzer Dauer, dann nämlich, wenn es im
täglichen Geschäft plötzlich Ernst wird und
die Justiz öffentlich unter Kritik gerät. Eben noch
gestreichelt und ermuntert, bekommt der Reporter im Gericht zu
spüren, dass die ihm dargereichte Hand einige hübsche
Krallen hat. Und der Arm dieser Hand kann sich auch als ausgesprochen
lang erweisen, bis hoch hinauf in die Chefetage von Verlag oder Sender.
Aufklärungsjournalismus
und Justizsauereien
Wer in der korrupten Bananenrepublik Deutschland Enthüllungs-
und Aufklärungsjournalismus betreibt, der lebt
gefährlich.
Unter dem Deckmantel der üblen Nachrede, Verleumdung,
Beleidigung werden subjektive Gerichtsbeschlüsse gefasst, und
Menschen zu drakonischen Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen)
verdonnert.
Weder kommt es zu fairen Gerichtsverfahren, noch werden
Pflichtverteidiger bewilligt.
Menschen ohne/mit niedrigem Einkommen sind dieser kapitalistischen
Willkür schutzlos ausgeliefert.
...Im Klartext, wer sich weder die Presse noch einen guten Anwalt
leisten kann, der wird gnadenlos abgezockt von kriminellen juristischen
Banden.
Ein gewisser SPD Anwalt Rudolf Hartmann kann ja auch recht gut mit der
Justiz in Mittelhessen, was derartige Praktiken anbelangt, wie z.B. die
Startseite von http://herbstrose.npage.de/ beweist.
Wieder einmal wurde dokumentiert, Deutschland ist eine korrupte
Bananenrepublik, mit skrupellosen Juristen an der Spitze der
Gesetzesbrecher.
Manch ein Opfer spricht schon nicht mehr von "Heuschrecken", sondern
von "Totengräbern".
Dazu die Frage, wie soll/kann ein Rechtsstaat funktionieren, wenn sie
die Verantwortlichen aus Politik und Justiz selber nicht dran halten?
Schweig
stille für Rechtsanwälte, die gegen Behörden
handeln! Es gibt das “Sachlichkeitsgebot", 01.11.2008
Mehrere Sozialleistungsbehörden, z. B. Jugend- und
Sozialämter, wollen einen engagierten Rechtsanwalt
(www.rechtsanwalt-kroll.de und www.behindertemenschen.de) durch
Einleitung eines anwaltlichen Standesverfahren am 27.10.2008 in seinem
Wirkungskreis erheblich beeinträchtigen und beschneiden
(§ 114 BRAO). Der Anwalt setzt sich seit Jahrzehnten
für die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer
Sicherheit seiner hilfebedürftigen Mandanten im Sinne des
§ 1 BRAO ein, wobei sein anwaltliches Engagement insbesondere
behinderten Menschen gilt, um diesen ein menschenwürdiges
Leben und eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu
ermöglichen und diese vor staatlicher
Machtüberschreitung zu schützen (vgl. § 1
BORA).
Der Anwalt hat in der Vergangenheit mehrere
Einschüchterungsversuche durch Behörden erfolgreich
abwehren können (vgl. z. B. anwaltliches Standesverfahren 1997
sowie Zurückweisung eines Strafbefehls). Der Anwalt, der
jährlich ca. 1.000 Fälle im
Hartz IV-Bereich bearbeitet, musste im Rahmen einer anwaltlichen
Interessenvertretung in ca. 2-3 Fällen pro Jahr zur Vermeidung
von irreparablen gesundheitlichen Schäden seiner behinderten
Mandanten und zur Abwendung von Eigen- und Fremdgefährdung
sowie einer potenziellen Amokgefahr (vgl. Aufsatz von Christoph sowie
Präsentation Gewaltphantasien „Fall
Christoph“) sozusagen im Kampf um das Recht teilweise zu
drastischen, aber wirkungsvollen Maßnahmen gegenüber
den verantwortlichen Behörden greifen. Die Betroffenen waren
eklatanten Willkürakten durch die verantwortlichen
Amtsträger bis hin zur Rechtsbeugung (vgl. § 339
StGB) ausgesetzt.
Zudem wird der Anwalt die Öffentlichkeit auch darüber
informieren, wie ein Hartz IV-Richter eines Sozialgerichtes in
Niedersachsen z. B. die Rechte einer Hartz IV- Empfängerin
unter Verstoß der richterlichen Unabhängigkeit in
skandalöser Art und Weise beschnitten hat, dieser Richter aber
dennoch in ein höheres Richteramt befördert wurde
(Anschuldigungsschrift vom 05.01.2007/EV 83/05).
Ferner soll die Öffentlichkeit darüber informiert
werden, mit welcher Behördenwillkür ein Jugendamt
Rechtsansprüche von seelisch behinderten Kindern sowie Kinder-
und Jugendhilfetherapeuten beschnitten hat (Anschuldigungsschrift vom
04.12.2006/EV 203/06).
Des Weiteren soll transparent dargelegt werden, wie ein Leiter eines
Sozialamtes amtspflichtwidrig und willkürlich hohe
Eingliederungshilfekosten (§§ 39, 40 BSHG) zu Lasten
von psychisch behinderten Erwachsenen einsparen wollte und die
Rechtsbrüche trotz erfolgreich eingeleiteter gerichtlicher
Eilverfahren unbeirrbar fortgesetzt hatte (Anschuldigungsschrift vom
30.11.2006/EV 202/04 und dazu für die Betroffenen erwirkte und
dokumentierte Rechtssprechung des VG Oldenburg und OVG Niedersachsen).
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Jahre 1954 im Urteil vom
24.06.1954, VC 78.544 BVerwGE 1, 159 hervorgehoben, dass der
Bürger zwar der öffentlichen Gewalt unterworfen ist,
aber nicht Untertan, sondern Träger von Rechten und Pflichten
ist! Der Anwalt hat sich bereits als Student für die
schützenswerten Belange hilfebedürftiger Menschen
eingesetzt (vgl. z. B. NWZ, Artikel 10.06.1993), wird dies auch
zukünftig tun und sich im Falle von
Behördenwillkür zu Lasten seiner Mandantschaft weder
in seinem anwaltlichen Wirkungskreis noch in seinem Engagement
beeinträchtigen oder einschüchtern lassen!
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/alfredkroll99844501.php
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19b36007.php
Ungerechtfertigte
Kindeswegnahme = schwere psychische Folter/psychische Misshandlung im
Namen des Volkes/ mit Zustimmung des Staates
Fast jede Woche erfahren wir von neuen
Fällen, bei denen Mitarbeiter des Jugendamtes
überreagierten, Kinder von ihren Eltern trennten, obwohl es
sicher einen anderen Weg gegeben hätte. In manchen Kreisen wie
Münster kann man dieses Phänomen sogar
verstärkt beobachten.
Denkt irgendjemand in unseren Jugendämtern und Gerichten
darüber nach, welche Auswirkungen dieses Vorgehen auf das
weitere Leben dieser Kinder hat? Welche Auswirkungen es auf das Leben
der Eltern hat?
Wir sind uns sicher alle einig, wenn Kinder misshandelt,
vernachlässigt oder anderweitig gequält werden, muss
gehandelt werden und manchmal ist eine Herausnahme des Kindes die
Rettung für dieses Kind.
Doch welche Maßstäbe werden bei einer Inobhutnahme
herangezogen? Was passiert im Vorfeld einer Inobhutnahme? In den
meisten Fällen wird das Jugendamt durch Nachbarn,
Familienhelferinnen oder Angehörige von Missständen
informiert. Schauen wir uns diese Personen an. In wieweit haben sie
eigene Interessen, z.B. Streitigkeiten mit dem Nachbarn ---->
Rache? zu hohe Ansprüche ----> Familienhelferin mit
hauswirtschaftlicher Ausbildung? Angehörige sind manchmal
neidisch.
Oft sind die Mitarbeiter des Jugendamtes mit Arbeit
überhäuft und überprüfen diese
Vorwürfe nicht persönlich, in manchen Fällen
haben die Mitarbeiter des Jugendamtes die Kinder vor der Herausnahme
noch nie gesehen. Die Entscheidung einer Inobhutnahme, zumindest ist
das die Aussage der Jugendämter, wird in einer
Teamentscheidung getroffen. D.h. der Fallzuständige
Sachbearbeiter berichtet über seine Eindrücke, die
entweder nur aus den Erzählungen von Hilfepersonen stammen
oder aus kurzen Gesprächen mit den Eltern. Diesem Team,
welches weder die Eltern noch die Kinder oder die Helferpersonen
kennen, wird eine sehr subjektive Sichtweise des Falles gezeigt. Wie
soll ein Team da objektiv, zum Wohle der Kinder entscheiden?
Internetseiten von Betroffenen: www.elternsehnsucht.de.vu,
www.jugendamt-opfer.eu, www.muenchhausen-opfer.de,
www.petra-heller.info, www.judith-schaefer.com, www.kinderklau.net,
www.borgartz-kinder.de
weitere interessante Seiten des Kinderklaus oder die das Thema
staatlicher Kinderklau behandeln:
http://kinderklau.2page.de
, http://www.jugendamt-wesel.com/CEED_ge.htm
, http://www.michael-hickman.org/deu/deu_docs/060310_bozen_jugendamt.html
,
http://willkuer.vafk.de/Aktionen/FlyerGoerguelue.pdf , http://www.karin-jaeckel-autorin.de/aktuelles/umfrage.html
Gaddafis
Sohn bestätigt: Papa, seine Regierung und seine Justiz sind
schwerkriminell
Soviel Offenheit würde man sich auch sonst wünschen:
Saif al-Islam al-Gaddafi, der Sohn von Libyens Staatschef,
bestätigte in einem Interview
mit dem arabischen Sender al-Dschasira, dass die
kürzlich frei gelassenen bulgarischen Krankenschwestern und
ein palästinenischer Arzt unschuldig 8 Jahre lang in libyschen
Gefängnissen saßen und dort gefoltert wurden.
Auf der (englischen) Website des Senders heißt es
wortwörtlich: "Saif al-Islam vouched for the innocence of the
medics."
Wörtlich soll er auch gesagt haben: "Yes, they were tortured
by electricity and they were threatened that their family members would
be targeted."
Noch im Dezember 2006 hatten die in schmucke Roben gewandeten
libyischen Justizkriminellen die unschuldigen Frauen und den ebenso
unschuldigen Arzt in einem Berufungsprozess zum Tode verurteilt
Und was hat das mit Deutschland bzw. der deutschen Justiz zu
tun? So schweres Unrecht findet sich da nicht.
Aber man täusche sich nicht: Die Justiz zieht immer wieder
auch Charaktere an, die in diesem wie in jenem System dienen
können - weil sie kein oder ein nur unterentwickeltes Gewissen
haben.
Im amerikanischen Magazin Newsweek gesteht er ein, dass sein Land in
diesem Fall Europa auch finanziell erpresst hat: "Yeah, it’s
an immoral game, but they set the rules of the game, the Europeans, and
now they are paying the price … Everyone tries to play with
this card to advance his own interest back home."
Die
Mörder sind über uns, Der Spiegel 07/1947,
15.02.1947
Vor dem Schwurgericht in Halle a. d. S. läuft ein
Mordprozeß gegen mehrere ehemalige Angestellte der
Provinzialverwaltung. Angeklagt sind Regierungsrat Peter, ehemals
Dezernent der politischen Polizei bei der Provinzialregierung
Sachsen-Anhalt, Kriminalinspektor Zimmermann und
Kriminalobersekretär Stuhrmann. Verdächtigt wurde ein
Minister.
Die Sekretärin Helene Mader, die die Beweise für
umfangreiche Verfehlungen der Angeklagten in Händen hatte, ist
von ihnen am 26. Februar 1946 umgebracht worden. Die drei Angeklagten
lockten Helene Mader in ein Auto, raubten ihr die belastenden
Unterlagen und brachten sie durch Genickschuß um. Die Leiche
wurde verschleppt.
In der öffentlichen Schwurgerichtssitzung sagte der Angeklagte
Zimmermann aus, auch "höchste Kreise der Provinzialverwaltung"
hätten durch die Ermordete belastet werden können.
Helene Mader sei die Sekretärin des vor einem Jahr verhafteten
und in der Haft gestorbenen Hansotto Schwabe, des "Leiters des
Hilfswerks der Provinz Sachsen" gewesen. Dieser, ein krimineller Kzler,
habe umfangreiche Lebensmittelschiebungen vorgenommen.
Er sei auch der Lieferant des stellvertretenden
Ministerpräsidenten Robert Siewert (SED), des
SED-Landesvorsitzenden Bernard Koenen und des Leiters der Polizei,
Ministerialdirektor Georg König sowie des
Landwirtschaftsministers Dr. Dammerow (LDP) gewesen.
Wenn er diese Ausführung schon früher gemacht
hätte, sagte Zimmermann, und nicht erst jetzt vor der
Oeffentlichkeit, wäre er nicht wieder aufgetaucht.
Angeklagter Regierungsrat Peter gab an, er habe mit Minister Siewert
ein Telefongespräch geführt und von ihm die Weisung
erhalten, Helene Mader zu "liquidieren".
Am dritten Verhandlungstag gab es für die wenigen Zuschauer,
die durch die strenge Eingangskontrolle durchgelassen wurden, (der
Erste Staatsanwalt überprüfte persönlich die
Einlaßkarten und Personalausweise), eine neue Sensation:
Der angeklagte ehemalige Regierungsrat Peter widerrief seine Aussage,
daß Minister Siewert ihm die Anweisung zur Ermordung von
Helene Mader gegeben habe. Der Generalstaatsanwalt hatte kurz vorher
noch eine etwa halbstündige Unterredung mit Peter in dessen
Zelle gehabt.
Der Angeklagte Zimmermann, der trotz seiner 26 Jahre schon zwei
Schlaganfälle in der Haft erlitten hat, wurde vom Gericht
wegen früherer Fragebogenfälschungen als
unglaubwürdig bezeichnet.
Der Angeklagte Stuhrmann erkrankte plötzlich, saß
mit kreideweißem, fast grünlichem Gesicht auf der
Anklagebank und war nicht vernehmungsfähig. Am
nächsten Tag starb er an "Herzlähmung bei
Bauchfellentzündung" im Gefängnis,
Der Prozeß aber wurde vertagt. "Auf unbestimmte Zeit", sagte
das Gericht. "Für immer", meinen die Hallenser.
Internet-Zensur
kommt schon am 17.04.2009
Entsprechende Verträge werden von den Internet-Providern
"freiwillig" unterzeichnet. Fast alle machen mit. Sperrlisten werden
vom BKA geliefert und täglich aktualisiert. BKA bestimmt, was
gesperrt wird.
Die Internet-Zensur kommt früher als geplant und ohne
gesetzliche Grundlage. Fünf der sieben
größten deutschen Internetprovider wollen aufgrund
eines von der Regierung beschlossene "Eckpunktepapieres" schon bald
"aktiv" werden und mißliebige Seiten sperren.
Ausserdem heisst es in dem Papier: Provider sperren nur die Seiten, die
vom BKA verschlüsselt auf laufend aktualisierten Listen
übermittelt werden. Was gesperrt wird, legt allein das BKA
fest. Die Provider setzen die Sperrung lediglich um.
Das
deutsche Rechtswesen funktioniert nicht mehr: www.bund-fuer-das-recht.de
Der Bund für das Recht wurde gegründet, weil
Bürger feststellen mussten, dass das Deutsche Rechtswesen
nicht mehr funktioniert.
Der Umgang der Justiz mit Protokollfälschungen und eine nicht
rechtgültig unterschiebener Haftbefehl
Was will die Coburger Justiz vertuschen, Leipzig und Coburg sind
überall
Das Beamtentum als Garant für den Erhalt der
Rechtstaatlichkeit
Die fehlende Staatshaftung - Ursache und Auswirkungen ...
Trotz der eindeutigen Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte vom 18.3.1997 wird immer noch
der Beschuldigte durch die Richter für dumm verkauft um die
Akteneinsicht in die Ermittlungsakten nur Rechtsanwälten zu
gewähren. Obwohl der Bundestag wegen weiterer
Verstöße den § 147 StPO entsprechend
ergänzte, war der Europäische Gerichtshof abermals am
12.3.2003 gezwungen das Recht auf Akteneinsicht für die
Beschuldigten auch ohne Anwalt zu betonen. ...
Prof.
Albrecht: Unser Rechtsstaat befindet sich mitten in der
Auflösung
Prof. Albrecht: Unser Rechtsstaat befindet
sich mitten in der
Auflösung, weil es eine Herstellung von Sicherheit in dem
Maße wie es der Politik vorschwebt nicht gibt. Wenn man diese
Sicherheit herstellt hat man die Staatssicherheit und die haben wir in
der DDR abgeschafft und nun bekommt die Bundesrepublik noch ein
schlimmeres als das was abgeschafft wurde. Das ist ein Wahnsinn, der
die Politik im Grunde beherrscht. Die Politik such nach Mitteln zu
zeigen was sie kann und dabei vernichtet sie den Rechtsstaat und das
ist im Grunde das Verbrechen. ... Vor einer scheinbaren Gefahr soll die
Gesellschaft ihre gesamte Freiheit aufgeben und das ist eine Umkehrung
dessen was uns eigentlich unser Leben und unsere Demokratie wert ist.
Diese Freiheitsaufgabe ist gleichzeitig der Sicherheitsstaat und damit
geht die Sache über die Wupper. Merkel
kündigt Übewachungsstaat an, null Toleranz
gegenüber der bürgerlichen Freiheit.
Domains
von der Denic? Nein Danke!, willkürliche Domainzensur in
Deutschland
Deutschland ist ein Land, wo die Willkür regiert.
Von Rechtstaatlichkeit gibt es in Deutschland keine Spur. Die Domain
Wikileaks.de ist nun gesperrt. Wenn man nicht die die dicke Kohle
abgreifen kann, wie Martina Nolte und Sven Teschke das mit ihren
Abmahnfallen in der Wikipedia praktizieren, dann wird eben komplett
zensiert. Zensur ist in Deutschland eben ganz normal.
Na klar, nicht jeder in Deutschland ist wie Tomlaywer und sein
Kindergarten, aber die Vertreter der Justiz haben soviel Dreck am
stecken, dass da fast jeder honorige Jurist bei der
blödsinnigen Zensur gerne mitmacht.
Die Moral von der Geschicht? Kauf Denic Domains nicht!
Hans
Meiser abserviert, weil er über schweinereien in Politik und
Justiz berichten wollte
(…) Hans Meiser wollte einige Namen einer Liste von mehr als
100 deutschen Prominenten veröffentlichen, die neben Michel
Friedman Kunden eines exklusiven Call-Girl-Rings gewesen waren. Hans
Meiser verstand nicht, warum einzig Michel Friedman 2003 in
Zusammenhang mit Zwangsprostituierten in die Schlagzeilen geriet, der
Bundesinnenminister die Akte zur Chefsache machte und die Namen der
anderen Kunden (unter ihnen ein Fußballtrainer, drei
Fußballer der Bundesliga, zwei Schlagersänger, 17
Politiker, acht Unternehmer und 34 Journalisten) aber von der
Bundesregierung wie ein Staatsgeheimnis gehütet wurden.
Hans Meiser bot den Fernsehsendern einen Bericht über Bundestagsabgeordnete
an, die regelmäßig vom Bundestag mit einem
Taxischein – also auf Kosten der Steuerzahler – auf
den Berliner Kinderstrich fuhren. Hans
Meiser berichtete über einen ehemaligen deutschen Minister,
der Stammgast in einem Berliner Bordellbetrieb ist und dort stets
für Ekel unter den Prostituierten sorgt, weil sie sich in
seiner Gegenwart stets eine Flasche Piccolo in den After schieben
mussten – der Herr Minister pflegt den Inhalt der Flasche
dann zu trinken. Der Herr Ex-Minister wirkt im Fernsehen immer so
sympathisch - da kennen ihn zwei Berliner Prostituierte völlig
anders. Sie bekommen Brechreiz, wenn sie den Mann sehen - aber sie
brauchen das Geld. (…) Hans Meiser hatte recherchieren
lassen, welche Unternehmer und Politiker bestechlich waren. Und er
hatte recherchieren lassen, welche Politiker eine kriminelle
Vergangenheit hatten – und, kaum im Amt, die eigene
Ermittlungsakte vernichten ließen.
(…) Nachdem Hans Meiser dieses Produktionsvorhaben bei
vielen großen Sendern bekannt gemacht hatte, hieß
es, seine Formate passten nicht ins Programm. Kurz: Es gab keine
Aufträge mehr. Warum nur?
Deals
gehören vor Gericht zum alltäglichen Geschäft
In einem Beschluß des BGH legte der große Senat
für Strafsachen fest, dass Deals nicht zu
unverhältnismäßig milden Strafen
führen dürfen (GSSt 1/04). In dem Beschluß
befassten sich Richter auch mit dem Aspekt von Absprachen, der
für Angeklagte eine erhebliche Gefahr darstellen kann. In der
Branche sei es kein Geheimnis, dass Gerichte wegen ihrer hohen
Arbeitsbelastung mitunter dazu verleitet werden könnten,
Angeklagte zu verfahrensverkürzenden Deals zu
drängen. Sie tun das etwa, indem sie eine hohe Strafe in
Aussicht stellen und zugleich auf die Möglichkeit von
Nachlässen hinweisen - sofern der Beschuldigte bedingungslos
kooperiere. Beschuldigte könnten sich aber im Extremfall sogar
zu falschen Geständnissen gedrängt fühlen -
und deshalb verwarfen die BGH Richter solches Vorgehen als
rechtsstaatlich bedenklich - ebenso wie Versuche einen Angeklagten im
Rahmen eines Deals frühzeitig zu einem Rechtsmittelverzicht zu
bewegen und damit zu verhindern, dass diese Urteile anfechten - dieser
Punkt soll jetzt zum Beispiel ausdrücklich im Gesetz
ausgeschlossen werden. ...Leider ließen sich auch viele
Anwälte aus Bequemlichkeit oder anderen Gründen
mitunter auf Deals ein, die für Mandanten nachteilig seien.
dpa 03/2009.
Strafanzeige
gegen den Vorsitzenden
Landgerichtsrichter Jürgen Seifert und
Oberstaatsanwalt Hans Jürgen Schulz
Einen “rechtswidrigen, ja kriminellen Deal” hatte
Rost seinen Juristenkollegen vorgeworfen.
Nur wenige Tage vor Rosts Anzeige waren die Rocker mit einem
überraschend milden Urteil aus dem Gerichtssaal gekommen. Die
Anklage ließ den Tatvorwurf des schweren Raubes fallen und
forderte nur zwei Jahre Haft wegen gefährlicher
Körperverletzung. Die Strafe wurde für elf der 14
Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt. Im Gegenzug gestanden
die “Höllenengel”, dass sie im
März 2006 in Stuhr (Kreis Diepholz)verfeindete “Bandidos”
überfallen und schwer misshandelt hatten.
„Handel mit der
Gerechtigkeit“ kritisiert, Hartz-Urteil löst
„Deal“-Kontroverse aus, 26.01.2007
HB BERLIN. Aus der großen Koalition erhielt die
Sozialdemokratin Unterstützung. Die Opposition warnte davor,
Vereinbarungen zwischen Gericht, Verteidigung und Anklage regelrecht zu
fördern. Die Linksfraktion forderte ein Verbot der Absprachen.
Der Deutsche Anwaltverein kritisierte die Pläne von Zypries.
"Die Regelung ist dürftig. Sie verschlechtert die Situation
der Angeklagten und der Verteidiger", sagte der Vorsitzende des
DAV-Strafrechtsausschusses, Stefan König, der "Berliner
Zeitung". Ein Gericht könne sich leichter als bisher von
Vereinbarungen lösen. Zugleich könne der Druck auf
Angeklagte stärker werden, sich auf Absprachen einzulassen.
Die Initiative der Ministerin trage dem Umstand Rechnung, dass
Absprachen gängige Praxis seien, sagte der stellvertretende
CDU/CSU-Fraktionschef Wolfgang Bosbach dem Sender N24. Es gehe darum,
eindeutige gesetzliche Regelungen zu finden. Ausgeschlossen werden
müsse, dass sich der Staat die Strafe quasi abkaufen lasse.
Umgekehrt dürfe die Justiz dem Angeklagten nicht mit einem
höheren Strafmaß drohen, wenn er sich einem Deal
verweigere. Zudem müssten Urteile auch nach Absprachen von
einer höheren Instanz überprüft werden
können.
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Joachim
Stünker, lobte das Vorgehen von Zypries mit Verweis auf
langwierige Verfahren insbesondere bei
Wirtschaftskriminalität. "Es macht aus
prozessökonomischen Gründen Sinn, Verfahren
abzukürzen. Wenn die Justiz Deals richtig handhabt, wird es
nicht ungerecht", sagte er. Ein wirtschaftlich gut gestellter
Angeklagter solle nicht geschützt werden. Zudem seien sogar in
kleinen Verfahren Deals bereits alltäglich.
Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende, Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, forderte: "Der Deal muss die Ausnahme
bleiben." Absprachen seien zu einem ausufernden Instrument im
Strafprozess geworden und in Ansätzen ein Offenbarungseid
für die Justiz. Die Ex-Bundesjustizministerin forderte, lieber
die Gerichte - auch personell - zu stärken.
Die
Staatsanwaltschaft schlägt bei versehentlichem Zahlungsverzug
Gnadenlos zu, April 2008
Nadja K. staunte nicht schlecht als sie den Brief der Landesjustizkasse
B. las. Ihr wurde ein Zahlungsverzug i.H.v 50 Euro vorgeworfen. Knapp
300€ solle sie nun sofort bezahlen.
Die 27-jährige Frau hatte wegen einer Straftat (Urteil:
400€ Geldstrafe) eine Ratenzahlung beantragt, da sie als Hartz
IV- Empfängerin unmöglich einen solchen Betrag
ausgleichen kann. Nachdem ihr dieser bewilligt wurde zahlte sie
regelmäßig und pünktlich ihr Raten an die
Landesjustizkasse. Ausgerechnet im April unterlief ihr ein Fehler bei
der Überweisung. Eine falsche Rechnungsnummer im
Verwendungszweck bracht ihr das Verhängnis.
Ein Anruf bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erbrachte ihr
weiteren Kummer. Dort stellte man sich stur und erwähnte
gleichzeitig, dass ein Hafbefehl gestellt wurde, da sie nicht bezahlt
habe. Nadja K. gab nicht auf. Sie schrieb ihr Anliegen an die
Staatsanwaltschaft und belegte ihren Fehler, indem sie den Kontoauszug
beilegte. Sie überwies, als zusätzlichen
Guten Willen, am 01.05.08 wieder ihre Rate an die Landesjustizkasse.
Aber auch dies brachte ihr keinen Erfolg. Ein zweizeiliger Brief kam 2
Wochen später, indem man ihr deutlich zu verstehen gab, dass
bei einem Zahlungsverzug unverzüglich ein Haftbefehl erlassen
wird. Über diese Vorgehensweise wüsste sie
schliesslich bescheid. Über den Verbleib ihrer geleisteten
Zahlung wurde geschwiegen.
Ergebnislos versuchte die Junge Frau das Geld zu beschaffen
und hoffte, das sich die Polizei Zeit lassen
würde, bis sie das Geld zusammen hat.
Ende Mai um 6:30 h klingelte die Polizei dann sturm bei Nadja K. Der
Haftbefehl wurde, vor den Augen ihres 3-jährigen Stiefkindes
vollzogen. Auch die Bemühung des Polizeibeamten blieb ohne
Erfolg. Somit musste Frau K. ihre Ersatzfreiheitsstrafe in der 60 km
entfernten JVA antreten.
Neue
Regeln im alten Spiel, Chaos beim Unterhaltsrecht, Focus Nr. 13,
23.03.2009, Seite 34 und 48
Mit dem wegweisenden BGH-Urteil beginnt in Sachen Unterhaltszahlung
eine neue Rechtssprechung - dennoch bleibt jeder Prozeß ein
Risiko.
MIt jeder Information, die der 43-jährige Techniker
über das neue Gesetz aufsog, stiegen Zuversicht und Laune:
Eindeutig war der der typische Fall - genau der männliche
Zahler, den der Staat entlasten wollte. Das Amtsgericht Crailsheim
lehnte ab: Es bestehe keine Aussicht auf Erfolg. Was das soll? An
dieser Frage reiben sich bisher auch Juristen. "Beratungs- und
Rechtsunsicherheit" beklagen vor allem Anwälte.
Rolf Eichelmann: "Das Gericht hat genauso verhandelt wie damals, als
das alte Gesetz galt. Männer müssen immer zahlen, das
sei immer so gewesen. Diesen Satz hat die Richterin
angefügt.".
Marion Betz: "Der Richter hat einfach nach altem Recht entschieden. Das
hat mich geärgert.".
Rechtsanwalt und Notar Rudolf Haibach, Fachgebiet Familienrecht:
"Einige Richter halten sich nicht an die gesetzlichen Forderungen,
sondern entscheiden nach ihren eigenen Wertvorstellungen. Mandanten
fühlen sich ausgeliefert und ungerecht behandelt."
Rechtsanwältin Margarete Fabricius-Brand: "Es ist fast
unmöglich abzuschätzen wie ein Prozeß
ausgeht".
Rechtsanwältin Doris Kloster-Harz: "Die Rechtssprechung hat
sich vom Willen des Gesetzgebers gelöst. Anwälte
können ihre Mandanten kaum noch zuverlässig beraten.".
Heute schon gelacht?,
Focus Seite 48: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries verteidigt das
neue Unterhaltsrecht als Fortschritt. Brigitte Zypries: "Wenn der BGH
etwas klarstellt, dann beachten das alle Gerichte." Vor Gericht ist man
auch nicht den Wertvorstellungen des Richters ausgeliefert, weil sich
Richter an das Gesetz halten müssen.
Ex-Sträfling erhält
für Haft Entschädigung,
Menschenunwürdige
Bedingungen in der JVA Detmold
Vier Gefangene auf 18qm: Erneut muß das Land NRW Schdenersatz
für die menschenunwürdige Unterbringung von
Häftlingen zahlen. Im jüngsten Verfahren bekam eine
Ex-Sträfling 2300 EUR zugesprochen (pro Tag 10 EUR), weil
seine Zelle zu klein gewesen sei. Bei unter 5qm, die einer Person zur
Verfügung stehen kann von einer menschenwürdigen
Unterbringung nicht mehr gesprochen werden (OLG-Hamm 11 U 88/08). Im
Prozess konnte der Mann nachweisen, dass er sich bereits
wärhrend seiner Unterbringung mehrfach beschwert hatte.
Bereits Mitte März hat das LG Bonn zwei Männern
Entschädigungen in Höhe von 6600 EUR zugesprochen,
die sich eine 7,6qm große Einzelzelle hatten teilen
müssen. Im Jahr 2008 gab es in NRW 280 Verfahren und derzeit
sind etwa 700 Verfahren anhängig in denen es um die
menschenunwürdige Unterbringung von Gefangenen geht. Aus Sicht
der Landtags-SPD ist die richterliche Entscheidung eine "Belehrung der
Justizministerin". (MT 19.03.2009, Seite 23)
www.folterknast.de
Mannheim: Gefangene misshandelt im Knast. 35
Jahre her,
JVA Gelsenkirchen bekommt einen neuen Chef, Land tauscht JVA-Spitze in
Gelsenkirchen aus, Mauern des Schweigens, Zelle zu klein: 700
Häftlinge fordern Schadenersatz, Menschenunwürdige
Zellen, Häftlinge sollen Mitgefangenen sexuell misshandelt
haben, Der neue Folter-Skandal, Wenn der Knast zum Pulverfass wird,
"Mit Resozialisierung hat das nichts zu tun", Freispruch für
alle Angeklagten im JVA-Prozess, Gefängniswärter
sollen Häftling misshandelt haben, Häftlinge beklagen
Missstände, Häftling zwang Mitgefangenen, sich die
Pulsadern aufzuschlitzen...
Die
unterschiedliche Verkehrswertermittlung in
Zwangsversteigerungsverfahren (AG-Minden):
Es handelt
sich um 2 ganz genau gleiche Wohnungen. Wobei zu der Wohnung bei einem
Wert von 30300 EUR gemäß dem Gutachten auch noch ein
KfZ-Stellplatz gehört im Gegensatz zu der Wohnung, die mit
einem Wert von 55000 EUR ausgewiesen ist. Vielleicht wirkt sich auch
der KfZ-Stellplatz entsprechend wertmindernd aus, weil wer einen
KfZ-Stellplatz hat braucht unbedingt auch ein Auto, weil ein leerer
KfZ-Stellplatz würde im Ansehen der Person (in der Justiz das
wichtigste überhaupt) bedeuten, dass sich der
Eigentümer kein Auto leisten kann und es sich somit um eine
ganz besonders mindere Person handelt (Tatsächlich besitzen
beide Wohnungen einen KfZ-Stellplatz und auch noch einen kleinen
Kellerraum). Beide Wohnungen wie auch etwa 30 weitere in dem
Gebäude sind ca. 1992 innerhalb kürzester Zeit
für 60000 EUR unrenoviert und untapeziert an 30 verschiedene
Käufer verkauft worden, selbst bei zusätzlichen
Maklerkosten von 2000 EUR. Beide Wohnungen sind dann renoviert worden.
Damals, kurz nach Maueröffnung, waren 60000 EUR für
eine solche Wohnung in der Größe ein
günstiger Preis, weil sich diese Wohnungen nicht in einer
guten Lage befinden und der Preis war demgemäß
damals angemessen. Heute dürfte der Marktpreis wohl eher bei
30000-40000 EUR liegen und in einer Zwangsversteigerung kaum mehr als
25000 EUR zu erzielen sein. Der erzielbare
Zwangsversteigerungserlös wird evtl. auch von dem vom
Gutachter zu vor festgestellten Verkehrswert abhängig sein.
Schauen wir uns einmal an welcher Verkehrswert für 2 gleiche
Wohnungen festgestellt worden ist wobei die Festellung für den
Verkehrswert eines solchen Gebäudes mit einem Gutachten nicht
über 1250 EUR liegen sollte. Das umfangreiche Gutachten, das
nicht annähernd richtig sein muß, erweckt dann beim
Betrachter den Eindruchk, dass mit physikalischen wertermittelnden
Gesetzmäßigkeiten hantiert wird.:
0011 K 0170/ 2006 (letzte Aktualisierung: 14-01-2009 13:07),
Grundbuch:
Minden Blatt 8.192
Objekt/Lage: Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) [Anm.: ohne
KfZ-Stellplatz]: Bruchstr. 51, 32423 Minden
Beschreibung: Laut Gutachten handelt es sich um die Wohnung Nr. 21 im
5. OG eines 8-geschoss. Wohnhauses, Massivbauweise mit Flachdach und 32
WE, Baujahr 1973. NF der Wohnung: 80,41 m². Wohnung konnte
nicht besichtigt werden. Verkehrswert in €:
55.000,00 EURO
0011 K 0206/ 2007 (letzte Aktualisierung: 17-02-2009 16:11),
Grundbuch:
Minden Blatt 8.189
Objekt/Lage: Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Kfz-Stellplatz:
Bruchstraße 51, 32423 Minden
Beschreibung: Lt. Gutachten befindet sich die Wohnung mit einer
Wohnfläche von ca. 78 m² und anteiligem
Gemeinschaftseigentum im 4. OG links vorne des Hauses Bruchstr. 51,
32423 Minden. 8-geschoss., unterkellertes Hochhaus mit 32
Wohneinheiten, Massivbau, Baujahr ca. 1972, Flachdach mit
Flachdach-Eindeckung, Kunststoff-Fenster mit
Wärmedämmglas, zentrale Ölheizung.
Das Grundstück ist 5.078 m² groß. Der
Miteigentumsanteil beträgt 3.091/100.000. Verkehrswert
in €: 30.300,00 EURO
Gemäß
Richter Dr. Kummer und Richter Dr. Haddenhorst vom LG-Bielefeld kommt
es bei der Verkehrswertermittlung auch nicht auf tatsächliche
Sachverhalte an wie zB. ob ein Grundstück bebaubar ist oder
erschlossen ist, sondern das wichtigste ist das Ansehen der Person und
ob dem Richtern der Gutachter bekannt ist uabhängig davon ob
seine Verkehrswertermittlungen richtig oder falsch (gewesen) sind, denn
das interessiert ohnehin niemanden. Bei Fehlern deckt einer den anderen
ab, weil ihm der Kollege bekannt ist ohne konstruktiv daran zu arbeiten
solche Fehler oder völlig falsche Wertermittlungen zu
vermeiden.
Gemäß Richter Dr. Haddenhorst kommt es bei einer
Entscheidung darüber ob ein Richter Sachverhalte zur Kenntnis
genommen hat anscheinend auch nur darauf an ob ihm sein Richterkollege
gut bekannt ist.
Wenig
qualitativ geeignete Bausachverständige:
Kurze Vorrede: das Bittere ist, dass es viel einfacher ist,
..äh.. qualitativ wenig geeignete Sachverständige
für Schäden an Gebäuden zu benennen als
wirklich gute. Es gibt viele, die weder Gericht noch Parteien auch nur
ansatzweise eine Hilfe sind. Das/der Schlimmste war mal ein Herr aus
Ostholstein, auch öffentlich bestellt und vereidigt, der
klatschnasse Flurwände einfach zufliesen wollte. Das schrieb
er auch in seinem Gutachten, so über 15 Seiten lang.
Gutschterdatenbank:
http://richterdatenbank.net/gutachterdatenbank
Das
große Problem im Medizinrecht, Qualität und
objektivität medizinischer Gutachten
Das zentrale Problem medizinischer Gutachten
ist deren höchst unterschiedliche Qualität und
Objektivität.
Das Spektrum ist weit und reicht von fachlich fundierten,
wissenschaftlich exakt belegten Bewertungen medizinischer Sachverhalte
bis zu typischen Gefälligkeitsgutachten mit
vorsätzlich aufgestellten, medizinisch unhaltbaren
Behauptungen.
Diese Aussage entspricht leider nicht der täglichen Erfahrung
mit medizinischen Gutachten und Gutachtern. Interessanterweise scheinen
Qualität und Objektivität der Begutachtung gerade in
keinem erkennbaren Verhältnis zu Berufserfahrung,
Fachkenntnissen oder "medizinischem Rang" der Gutachter zu stehen.
Inhaltlich bedenkliche Gutachten sieht man in der Praxis sowohl bei
Assistenzärzten als auch bei sehr erfahrenen Chef- und
Oberärzten großer Kliniken.
Der Nichtmediziner kann indes kaum einschätzen, wie es um die
Qualität und Objektivität eines Gutachten bestellt
ist. Hierzu bedarf es in der Regel einer sorgfältigen Analyse
durch wirklich unabhängige Mediziner.
Wie kann der Patient bzw. sein Anwalt einen unabhängigen
Gutachter erkennen? Erfahrene Patientenanwälte sollten
zumindest einen Teil der gerichtlich bestellten
Sachverständigen aus ihrer langjährigen
Tätigkeit kennen und einschätzen können.
Seriöse Patientenschützer können ebenfalls
eine große Hilfe sein, wie auch spezialisierte
Selbsthilfegruppen. Eine gewisse Zurückhaltung scheint bei
Dienstleistern geboten, die sich mit dem Prädikat
"unabhängig" schmücken, zugleich jedoch intensive
Kooperationen und Kontakte zu Versicherungen pflegen. Hier sind
Interessenkonflikte zu befürchten.
Zur
mangelnden Neutralität vieler gerichtlicher Gutachter,
Zweiklassenrecht durch Gutachterkauf
Heft 9/1998 der Zeitschrift für Rechtspolitik, Wes Brot ich
eß, das Lied ich sing
Nicht ganz zu Unrecht wurde vor einigen Jahrzehnten vielfach die
Meinung vertreten, die Richter würden - vor allem aufgrund
ihrer Herkunft aus Ober- und Mittelschicht - die Unterschichten in
ihrer Rechtsprechung benachteiligen. Heute sind solch pauschale
Behauptungen sicher nicht mehr gerechtfertigt. Im Gegenteil - es gibt
eine Fülle von Hinweisen, daß z.B. eine sehr
mieterfreundliche Rechtsprechung dazu führt, daß
Wohnraum daß Wohnraum leer steht oder eine sehr
arbeitnehmerfreundliche Rechtsprechung dazu führt,
daß Arbeitsplätze im Inland verlorengehen.
Ein Gebiet aber gibt es nach wie vor, in dem sich Angehörige
zweier Klassen vor Gericht gegenüberstehen: Diejenigen, die
sich Gutachter kaufen können und diejenigen, denen dazu die
Mittel fehlen. Die Landtagsfraktion der Bayerischen SPD hat sich dieses
Themas in einer schriftlichen Anfrage und einer Pressekonferenz
angenommen; sie fordert u. a. eine Änderung der ZPO. Die
Misere des normalen Bürgers, der im Prozeß auf einen
Sachverständigen trifft, hängt damit zusammen,
daß er höchst selten mit Sachverständigen
zu tun hat, seine Gegner (Industrie, Versicherungen,
Berufsgenossenschaften etc.) aber tagtäglich. Da diese
Großen laufend mit Gutachtern zu tun haben, lohnt es sich
für sie, sich die Gutachter gefällig zu machen.
Zuweilen geschieht dies durch illegale Zuwendungen, meist aber geht man
ganz legal vor. Es gibt Geld für irgendwelche Gutachten,
für sogenannte klinische Studien, Finanzierung von Tagungen,
Einladungen zu gut bezahlten Vorträgen, zu Kongressen und
sonstigen Veranstaltungen, Zurverfügungstellung von
Arbeitsmaterialien, Spesenersatz, Zahlungen an Institutionen, die
indirekt dem Gutachter zugute kommen, usw.
Daß man hier nicht kleinlich ist, zeigen die Versuche einer
großen Krankenversicherung, den Westdeutschen Rundfunk zu
bestechen, wobei der Versicherungsagent erklärt, er habe durch
Geldzahlungen schon viele verdeckte Werbebeiträge seiner
Versicherung ins Fernsehprogramm geschleust. Das meiste liegt hier
leider im Dunkeln und wird dort ohne Änderung der ZPO wohl
auch bleiben...
Gert
Postel über seine Psychiatrie-Erfahrung als Oberarzt: "Auch
eine dressierte Ziege kann Psychiatrie ausüben"
Mehr Schein als Sein: Psychiatrie
Hochstapler Dr.med. Dr.phil. Gert Uwe Postel reißt
Psychotherapeuten und Psychiatern die Maske kundiger Heiler herunter.
Darf man es bedauern, dass Gert Postel, ein Hochstapler mit Kultstatus,
der sich selbst bezeichnet als "ein Nichts", "ein ehemaliger Postbote
mit mittlerer Reife", die ihm vom sächsischen
Sozialministerium angetragene Chefarztstelle der forensischen Abteilung
des Landeskrankenhauses für Psychiatrie und Neurologie in
Arnsdorf - dotiert mit einer C4-Professur an der TU Leipzig - nicht
angenommen hatte? Jedenfalls ist der Welt damit eine weitere
heiter-böse Bloßstellung dessen vorenthalten worden,
wovon Politik, Justiz wie Psychiatrie bis zur Stufe der
Unfähigkeit vorzüglich leben: dem schönen
Schein.
Schon sieben Monate nach seiner Einstellung als Oberarzt am
Fachkrankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie
im sächsischen Zschadraß wurde der falsche Dr. med.
Dr. phil. Gert Uwe Postel, persönlich unterstützt vom
Sozialminister Dr. Hans Geisler (CDU), für diese
Chefarzt-Position vorgeschlagen. Postels fachliche Kompetenz galt als
unbestritten.
...Honorare in Höhe von knapp 44.000 Mark, die er für
psychiatrische Gutachten in 23 Strafverfahren kassierte, für
die er als Gerichtsgutachter bestellt wurde, wird er hingegen behalten
dürfen. Das sächsische Justizministerium habe zwar
eine Rückforderung geprüft, aber kein Verfahren
eingeleitet, weil eine Chance, das Geld einzuklagen, nur
bestünde, wenn die Fehlerhaftigkeit der Gutachten nachgewiesen
werde. Von den Gerichten war jedoch keine einzige der Expertisen
zurückgewiesen oder angefochten worden.
Mobbing,
med.
Gefälligkeitsgutachten, überflüssige
Diziplinarverfahren, Behördenstress, 11.02.2010
„Was mit den Steuerfahndern begann, scheint ein Problem der
gesamten Hessischen Landesregierung zu sein. Innenminister Volker
Bouffier (CDU) muss sofortige Aufklärung über die
Vorwürfe systematischen Mobbings und des Einsatzes
zweifelhafter Gesundheitsgutachten leisten.
...Nun zeigten die jüngsten Meldungen über den
erneuten Einsatz dubioser Gesundheitsgutachten und Mobbings bei
hessischen Polizistinnen und Polizisten wie das System Koch
funktioniere, so Schaus. Die glaubhaften Berichte über Mobbing
und zweifelhafte Gutachten in hessischen Ministerien machten deutlich:
Durch eine personalpolitische Führung nach Gutsherrenart
werden die Rechte der Beschäftigten systematisch verletzt.
Es sei traurig, dass verdiente Beschäftigte und Beamte wie
Dirk Lauer nur über Gerichte ihr Recht erkämpfen
müssten. DIE LINKE fordere deshalb die Staatsanwaltschaft auf,
dass die momentan niedergelegten Ermittlungen gegen Gutachter und
Dienstärzte wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse
wieder aufgenommen werden. Schließlich sei die Unrichtigkeit
der entsprechenden Gutachten aktenkundig.
In der Innenausschusssitzung vom 11.02.2010 bügelte der
Innenminister alle Vorwürfe aufgrund von Mobbing, med.
Gefälligkeitsgutachten und überflüssige
Dizisplinarverfahren als Einzelfälle ab!
...Nun habt Ihr als Betroffene nur noch die Chance um das Gegenteil zu
beweisen die Möglichkeit euch mit Namen bei den Fraktionen zu
melden!
Die Presse wie Frankfurter Rundschau, Hessischer Rundfunk, HR
Hessenschau benötigen Kolleginnen und Kollegen die Aussagen
und Beweise vorlegen können!
Sollte sich in den nächsten 14 Tagen nicht etwas bewegen durch
öffentliche Aussagen von Kolleginnen und Kollegen, ist das
Thema beendet und das System läuft ungehindert so weiter!
Nach den 14 Tagen werde auch ich entscheiden, ob ich diese Hompage
weiter betreiben werde, da die Einschüchterungstaktig dann
doch ihr erklärtes Ziel erreicht hat!
Betrug
durch Versicherungen, 04.05.09
Wie Unfallversicherungen einen Schwerbehinderten betrügen und
der Staat die Betrüger unterstützt und
schützt.
– Ein „Lehrbuch“ für alle, die
bislang glaubten in einem Rechtsstaat zu leben.
Die Ereignisse können durch Anforderung von Beweismitteln auch
strafrechtlich sattelfest bewiesen werden.
...Nachdem mir jetzt mehrfach bewiesen wurde, dass man nicht gegen
Großkupferte ankommt, kann ich jedem Unfallopfer nur
dringenst empfehlen, die Angelegenheit im Zivilverfahren
abzuschließen. Auf ein Strafverfahren, wie von mir versucht,
hat man keine Chance...dies gilt selbst dann, wenn alle
Tatbestandsmerkmale des Dreiecksbetruges gem. § 263 StGB
erfüllt sind, als auch teilweise die Täter Ihre
Schuld zugeben, wodurch die Täter eigentlich dem Opfer
gegenüber Schadensersatzpflichtig würde...aber dazu
müsste ein Normalsterblicher ja die gleichen Rechte haben wie
die Täter...
Nachdem meine ehemaligen Rechtsanwälte jetzt einstweilige
Verfügungen gegen meine Internetpage erwirken, und ich keinen
Rechtsanwalt finde, der bereit ist gegenüber anderen
Rechtsanwälten mit den Tatbestandsmerkmalen des § 263
StGB zu argumentieren, um mich gegen die einstweiligen
Verfügungen zu wehren, werde ich mich im Folgenden zu gewissen
Personen nur noch etwas milder äußern und dem Leser
das Urteil über gewisse Beweise überlassen.
...Die bei der Staatsanwaltschaft Hannover eingereichte Anzeige gegen
den HDI sowie die Gutachter und Rechtsanwälte blieb sechs
Monate trotz mehrfacher Nachfrage ohne Resonanz. Erst dann rang sich
Staatsanwalt Klages durch, eine Ablehnung der Klage zu verfassen, in
der er die Täuschung des Gehilfen einfach wegließ.
Die
"Schwarze Liste" der Versicherungen
Immer öfter wenden sich Menschen an
Verbraucherschutzorganisationen, weil sie keinen Versicherungsschutz
mehr haben. Der Grund: Auch die Versicherungswirtschaft sammelt unsere
Daten.
HIS - das "Hinweis- und Informationssystem"
9,5 Millionen Datensätze ahnungsloser Bürger
speichern die Versicherungen auf einem zentralen Computer, dem so
genannten Hinweis- und Informationssystem, kurz HIS. Sachbearbeiter
prüfen vor Vertragsabschluss oder Schadensregulierung die
Vorgeschichte fast aller Antragsteller und schicken eine Anfrage an
HIS. Dort sind die persönlichen Daten unter einem Code
hinterlegt. Gibt es zu diesem Code schon Einträge, wird das
dem Sachbearbeiter zurückgemeldet. Der Versicherte hat keine
Ahnung, dass seine Daten mit einer schwarzen Liste von über
einer Million Risikokunden abgeglichen werden, die oftmals für
Ablehnung und Kündigung verantwortlich ist.
Hartmut Aust ist verärgert: "Das kann es nicht sein, dass
solche persönlichen Daten, wie auch immer, einfach
weitergegeben werden. Hinz und Kunz hat darauf Zugriff. Ich
weiß nicht, was passiert mit meinen Daten."
Der Datenschutzexperte Thilo Weichert hält es für
äußerst bedenklich, dass die Versicherungen
unkontrolliert Daten im HIS speichern und weitergeben, auch falsche:
"Ich gehe mal davon aus, dass über 90 Prozent der Betroffenen
von dieser Datei nicht Bescheid wissen. Die Aufnahme in diese Warndatei
kann für die Betroffenen Existenz bedrohend sein. ...
Sinnlose Operation an
der
Wirbelsäule mit weiterem Ärztepfusch, Gutachterpfusch und
Gerichtspfusch, 2004
Prof.
Dr. "Wenn wir operieren ist hinterher alles in Ordnung, falls nicht
handelt es sich um einen Simulanten" (und im folgenden in der Justiz
selbstverständlich um einen Querulanten.)
Ich
bin bei einer Wirbelsäulen Operation verpfuscht worden, konnte nicht
mehr laufen. Dann mußte ich schwer Revisions operiert werden und wurde
wieder verpfuscht. Danach mußte ich weitere 4 mal operiert werden:
Morphium, Schmerzen und Erschöpfung sind seither meine Begleiter.
Ich habe
daher 2004 Klage eingereicht. Doch was die Gutachter über mich
geschrieben haben, sucht in Deutschland seines gleichen. Jetzt 2010
habe ich beide Gutachter angezeigt.
...Das
ist doch ein klarer Beweis, dass mit der B-TWIN Methode bei vielen
Patienten die Operation misslungen ist. Ich kenne 4 Patienten. Wir
haben dies dem Gericht als Beweis vorgelegt, dass hat das LG Karlsruhe
überhaupt nicht interessiert. Kein einziger Beweis von uns
wurde
berücksichtigt. Das ist sicher einmalig in Deutschland!
Landesgericht
Karlsruhe: Kein einziger unserer Beweise wurde vom LG berücksichtigt,
weil die GA dermaßen für die Beklagten sprechen. Kein Punkt in den GA
spricht für mich. Dabei ist der Sachverhalt einfach. Ich habe wenig
Schmerzen, werde operiert, kann nicht mehr laufen, muss 5 mal
nachoperiert werden und bin seither Schmerzpatient. Wir werden von den
Richtern und Beisitzern sehr aggressiv behandelt. Wir
verstehen
dies nicht. Mein mitgebrachtes Wirbelsäulenmodell schmeißen die fast
vom Tisch. Meine Anwältin bricht vollkommen ein, wehrt sich
nicht. Sie bräuchte nur den Herstellernachweis
Transplantatmaterial auf den Tisch zu legen und den GA fragen ob er
lesen kann, nicht einmal das bringt Sie zusammen.
Oberlandesgericht
Karlsruhe Berufung: Das OLG berücksichtigt auch nicht unser
Berufunsgschreiben. Statt dessen soll der orthop. GA zum vierten mal
zum Transplantatmaterial befragt werden, diesmal ob dies
dokumentationspflichtigt ist. Was soll diese unsinnige Frage. Bei jeder
Versteifung im Rücken kommt Knochenmaterial zum Einsatz. Sagt der GA
nein, habe ich die Berufung verloren
Jetzt
werde ich vom Gericht unter Druck gesetzt, ich solle einem beschämenden
Vergleich zustimmen. Doch ich weigere mich!! Jetzt droht mir das OLG 7.
Senat, in Karlsruhe, es werde kein neues Gutachten geben. Dabei kann
nur ein Obergutachten weiterhelfen, so ist es üblich. Indirekt sagen
die mir, ich habe keine Chance!! So ist das in Deutschland.
Nur
was soll ich machen, letzte Chance ist der BGH, da kommen nur 3 % durch.
ARD,
Die Moral der Gutachter, gekaufte Sachverständige, gelesen wird bei
Gericht grundsätzlich nur die letzte Seite des Gutachtens, 1998
Gutachten:
"Wenn man dafür bezahlt wird , verändert sich die
Sicht.", FAZ Magazin Nr. 84 vom 03.05.1996 (dw)
Als Rechtsprofessor weiß er, welche Bedeutung den Interessen
in einem Streitfall zu kommt und wie schwierig es mitunter ist,
völlig unparteiisch zu bleiben. So kennt Wernhard
Möschel auch die delikate Rolle des Gutachters in
Rechtshändeln. Vor dem Postausschuß des Bundestages
beschrieb er das Problem so:
"Mit Gutachten ist es wie mit der Liebe: Wenn man dafür
bezahlt wird , verändert sich die Sicht."
Wie
der Ombudsmann der
Versicherungen Prof. Dr. Günter Hirsch (ehemaliger
Staatsanwalt/Richter) und seine Mitarbeiter Referent Kleemeyer und Referentin
Witter
als
Juristen Bürger verarschen, 03.05.2010:
Ein Ombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch, der
nicht
einmal simpelste und einfachste rechtliche Grundlagen beherrscht aber
tausende von EUR im Monat kassiert.
Auf der Homepage
des Ombudsmanns Prof. Dr. Günter Hirsch heisst es wie folgt:
"Der Ombudsmann nimmt sich der Schwierigkeiten der
Versicherungskunden unbürokratisch an."
"Sind Sie mit einem Bescheid Ihres Versicherungsunternehmens nicht
einverstanden, dann geben Sie bitte zuerst ihm die
Möglichkeit, die Entscheidung zu überprüfen.
Sollte Sie das Ergebnis nicht zufrieden stellen, können Sie
den Ombudsmann einschalten."
"Bei der Vielzahl der Vorgänge, die Versicherungsunternehmen
täglich entscheiden, können Bearbeitungsfehler nicht
gänzlich ausgeschlossen werden. Dann kann der Ombudsmann
helfen. Kunden der angeschlossenen Versicherungsunternehmen
können sich an ihn als eine neutrale und unabhängige
Stelle wenden.
Sofern die Entscheidung des Versicherers falsch war, kann der
Ombudsmann gegen das Unternehmen bis zu einer Höhe von 5.000
Euro eine verbindliche Entscheidung aussprechen. Stellt er fest, dass
der Versicherer korrekt gehandelt hat, erläutert er dem Kunden
verständlich das Ergebnis seiner Prüfung."
Prof. Dr. Günter Hirsch, 03.05.2010:
"Bitte erlauben Sie mir noch einmal den Hinweis, dass ich
keine Haftungsentscheidung getroffen habe. Der Gegenstand meiner
Überprüfung war, ob die Regulierungsentscheidung des
Versicherers ermessensfehlerhaft (also willkürlich oder
unsachgemäß) war. Das konnte ich jedoch nicht
feststellen."
Es wurde sich aber gerade über eine
erfolgte prozentuale
Haftungsentscheidung der Versicherung beschwert, die nur 100%
Verschulden wegen eines Autounfalles bei der Partei sieht, die sich
beschwert und diese daher in der Versicherung zurückstuft ohne
eine andere prozentuale Verschuldenshaftung festzulegen.
Es wurde dem Beschwerdeführer nicht mitgeteilt, dass
über die Haftungsentscheidung keine Entscheidung getroffen
werden würde und entsprechend finden sich auch keinerlei
Hinweise auf der Internetseite, sondern nur gegenteilige Hinweise, dass
über eine Beschwerde wegen eines evtl. unkorrekten Verhaltens
der Versicherung entschieden wird. Der Ombudsmann hat jedoch
entschieden, dass die Entscheidung der Versicherung, die ihm 100%
Schuld zuweist nicht unsachgemäß und nicht
willkürlich ist und es daher bei einer Schuld von 100% des
Beschwerdeführers bleibt. Er hat aber nicht über die
Haftungsentscheidung entschieden!
Innerhalb des Beschwerdeverfahrens legte der Beschwerdeführer
eine Entscheidung des BGH (BGH 10.02.2004 – VI ZR 218/03)
vor, die einem Unfallgegner, der auf einer Autobahn ungebremst in eine
beleuchtete Unfallstelle fuhr zu 100% Schuld zuwies, weil er gegen die
erforderliche Aufmerksamkeit im Strassenverkehr verstossen hat und
dabei kam es auch gar nicht mehr darauf an ob dem auf der Autobahn
stehendem Fahrzeugführer ein Verschulden am Erstunfall trifft.
Darauf hin erklärte die eigene Versicherung, dass man sich
über eine prozentuale Verschuldenshaftung sicherlich
unterhalten könne (und genau darum ging es) und legte eine
Entscheidung vor wo dem Fahrzeugführer, der auf einer
Landstrasse nachts auf eine unbeleuchtetes Fahrzeug auffuhr 33% Schuld
erhielt, wegen Verstosses gegen das Sichtfahrgebot (Entsprechend ist
das auch die negativste Entscheidung für den
Beschwerdeführer. Die Entscheidungen reichen bei
ähnlichen Fällen von 33-66% Schuld beim Auffahrenden,
wenn es sich um unbeleuchtete Hindernisse handelt.).
Gemäß der BGH-Entscheidung sind es jedoch wie schon
gesagt 100% beim Auffahrenden, der auf ein beleuchtetes Hindernis
auffuhr.
Die Versicherung hatte nur Alltagsweißheiten und
Stammtischwahrheiten (Beweise, die diese verwendete) mit denen dem
Beschwerdeführer ein Verschulden am Erstunfall zugewiesen
werden sollte. Diese sind vom Beschwerdeführer alle widerlegt
worden. Danach hieß es folgendermaßen:
In einem Verkehrsrechtsforum wurde dieser Fall ausführlich
geschildert mit den Antworten des Ombudsmanns. Man war einstimmig der
Ansicht, dass der Beschwerdeführer endlich Klage gegen seine
Versicherung einreichen solle anstatt sich weiter vom Ombudsmann
verarschen zu lassen.
Vorliegend stand das verunfallte Fahrzeug nachts auf der
mittleren
Fahrspur der gut überschaubaren Autobahn mit eingeschalteter
Warnblinkanlage und entgegen der Fahrtrichtung mit eingeschaltetem
Abblendlicht. Das Fahrzeug der Zweitunfallverursacherin fuhr auf der
mittleren Spur auf ca. 600m geradeaus führender Fahrbahn mt 4%
Gefälle bei einer Geschwindigkeisbegrenzung von 120km/h auf
das auf der mittleren Spur stehende Fahrzeug zu und konnte vor diesem
nicht mehr zum stehen kommen und somit nur noch ausweichen wobei es
gegen die Leitplanke stieß und eine dahinterstehende Person
schwer verletzte. Dem Erstunfallverursacher soll daran 100% Schuld
treffen, wie auch der Ombudsmann feststellt. Was er ja aber nicht
feststellt, denn er stellt nur fest, dass die Entscheidung der
Versicherung, die ihm 100% Schuld zuweist nicht ermessensfehlerhaft
(willkürlich oder unsachgemäß) war.
Gegen das Sichtfahrgebot kann hier nicht verstoßen worden
sein, denn das auf der Autobahn stehende Fahrzeug leuchtete selbst.
Auch hat zwischenzeitlich eine erhebliche Anzahl von Fahrzeugen die
Unfallstelle passiert. Es kann sich somit nur um einen
Verstoß wie in der BGH-Entscheidung gegen
die im Strassenverkehr erforderliche Aufmerksamkeit handeln.
Kleemeyer, Witten im Auftrag des Ombudsmanns, 15.10.2009:
"Wie oben beschrieben liegt aufgrund des Ermessensspielraumes
des Versicheres im Verhältnis zu Ihnen nur dann ein
Fehlverhalten vor, wenn der Versicherer willkürlich oder
unsachgemäß entscheidet. Die xxx hat vielmehr anhand
der Beweissituation eine Entscheidung getroffen, die ggf. auch in einem
anderen Umfang hätte getroffen werden können, aber
auch nicht abwegig ist."
Das heisst wenn die eigene Versicherung an die
Gegenseite
nur zwischen 0% (eher passend) und 66% (fast gar nicht mehr passend
aber auch nach späterer Angabe der eigenen Versicherung)
regulieren muß, dann liegt keine falsche Entscheidung des
Versicherers vor. Wenn also tatsächlich nur zwischen 0% und
66% an die Gegenseite zu regulieren sind und die Versicherung 100% an
die Gegenseite reguliert und das mit Beweisen, die auf juristischen
Alltagsweißheiten und Stammtischwahrheiten beruhen, dann
liegt auch das noch im Ermessensspielraum der Versicherung.
(Unabhängig davon ist es natürlich ebenfalls
Beweismittel der Versicherung der Zweitunfallverursacherin gar
nichts zahlen zu müssen, weil die Versicherung des
Erstunfallverursachers zu 100% reguliert hat.).
Warum teilt man dem Beschwerdeführer aber nicht bereits
entsprechendes im ersten Schreiben mit, dass der Ermessensspielraum der
Versicherung im Grunde willkürlich erfolgen darf. Im
vorliegenden Fall ist das allerdings nicht erfolgt, weil man mit
Beweismitteln, die Alltagsweißheiten und Stammtischwahrheiten
entsprechen dem Erstunfallverursacher ein 100%-Verschulden nachweisen
wollte was nicht gegeben ist.
Beim Erstunfallverursacher schaukelte sich ein PKW-Anhänger
auf und stürtzte bei geringer Geschwindigkeit letztlich um
wobei er den Pkw um 180 Grad drehte, so dass dieser entgegen der
Fahrtrichtung stand. Die Begründung warum der
Unfallverursacher den Unfall verschuldet hat und das Aktenkundige
Beweismittel der Versicherung lautet wie folgt:
Aufgrund dessen, dass es zu einem Unfall gekommen ist muß ein
Verschulden beim Fahrzeugführer vorliegen, denn sonst
wäre es ja nicht zu dem Unfall gekommen.
Angeblich sei der Unfallverursacher mit unangepaßter
Geschwindigkeit unterwegs gewesen ansonsten wäre es ja nicht
zu dem Unfall gekommen. Ein anderes mal war er mit angepaßter
Geschwindigkeit unterwegs hat aber irgendeinen Fahrfehler begangen den
man nicht benennen kann, denn sonst wäre es ja nicht zu dem
Unfall gekommen und daher trifft ihn ein Verschulden, weil es zu einem
Unfall gekommen ist usw.
Einen konkreten Verschuldensvorwurf kann bisher niemand nennen.
Beim Zweitunfallverursacher, der vor der Unfallstelle nicht
mehr zum
stehen kommen konnte lautet die Begründung nicht, dass diesen
ein Verschulden (fehlenlassen der erforderlichen Aufmerksamkeit im
Strassenverkehr oder Verstoß gegen das Sichtfahrgebot)
trifft, weil es zu diesem Zweitunfall gekommen ist, sondern dem
Zweiunfallverursacher kann keinerlei Verschuldensvorwurf auch aus
anderen Gründen gemacht werden, weil ihm nicht nachgewiesen
werden konnte, dass er zu schnell gefahren ist. (Dem
Erstunfallverursacher konnte konkret auch nicht nachgewiesen werden,
dass er zu
schnell gefahren ist und damit würde ja auch keinerlei
Veschulden auch aus allen anderen Gründen bei diesem
vorliegen.).
Das beim Zweitunfallervursacher ein Verschulden vorliegt ergibt sich
aber aus der Entscheidung des BGH (BGH 10.02.2004 – VI ZR
218/03), denn es wurde gleichermaßen die erforderliche
Aufmerksamkeit im Strassenverkehr ausser acht gelassen. Das stellte in
dem dortigen sehr gleichen Fall ein solches schwerwiegendes Verschulden
dar, dass es auf ein evtl. Verschulden des Erstunfallverursachers zu
dem gar nicht mehr ankommt.
Ombundsmann Prof. Dr. Hirsch und Referent Kleemeyer und
Referentin Witter (Also mit 3 Juristen!):
"Ganz maßgeblich ist
zudem,
dass der Zweitunfallerursacherin nicht nachgewiesen werden konnte, dass
ihr ein schweres Verschulden am dem Unfall vorzuwerfen ist. Es gibt
keine Beweise, dass die die der Tageszeit angemessen Aufmerksamkeit
außer Acht gelassen hat."
Gemeint ist, dass die Staatsanwaltschaft der
Zweitunfallverursacherin kein strafbares schweres Verschulden
nachgewiesen hat, daher trage diese auch in zivilrechtlicher Hinsicht
gar kein Verschulden und haftet auch nicht Verschuldensunabhängig.
Gerade daher wurde aber auch Beschwerde
eingereicht, weil die strafrechtlichen Entscheidungen der
Staatsanwaltschaft als solches gar nichts mit einer zivilen
Haftungszuweisung zu tun haben und sich immer und stets nur darauf
bezogen wird ob die Staatsanwaltschaft (irgendein) strafrechtliches
Verschulden oder keines feststellen konnte.
Die Staatsanwaltschaft prüft nur ob ein Verschulden in
strafrechtlicher Hinsicht vorliegt. Diese prüft nicht ob
bezüglich einem strafrechtlichen Verschulden ein kausauler
Verschuldenszusammenhang zwischen einer zivilen Haftung (verschuldet
oder nicht verschuldet) besteht. Die Staatsanwaltschaft prüft auch
nicht ob ein ziviles Verschulden (nach BGB, StVG etc.) vorliegt und
diese prüft auch
keine prozentuale Haftungsaufteilung zwischen den Unfallbeteiligten. Der
Halter
eines Kfz haftet gemäß § 7 Abs.1 StVG bereits grundsätzlich
verschuldensunabhängig.
Entscheidungssammlung
zu Auffahrunfällen als PDF
Anscheinsbeweis
bei Auffahrunfall:
Bei
Auffahrunfällen spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass
der Auffahrende die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet
hat, weil er entweder zu dicht aufgefahren ist oder seine
Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrslage angepasst hat oder weil er
es an der erforderlichen Aufmerksamkeit hat fehlen lassen (OLG
Karlruhe VRS 77, 101 f; KG DAR 1976, 74, 75; KG NZV 1993, 478; OLG
Köln MDR 1995, 577; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. AufI., §
2 StVO. Rnr. 17). Dieser
gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis wird nur
entkräftet, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines atypischen, nicht
für ein Verschulden des Auffahrenden sprechenden Geschehensablaufes
vorliegt. Letzteres muss der Auffahrende darlegen und ggf. beweisen
(OLG Karlsruhe, aaO.).
Wer
im Straßenverkehr auf den Vorausfahrenden auffährt, war in der
Regel unaufmerksam oder zu dicht hinter ihm. Dafür spricht der
Beweis des ersten Anscheins (Senatsurteile
vom 6. April 1982 - VI ZR
152/80 - VersR 1982, 672; vom 23. Juni 1987 - VI ZR 188/86 - VersR
1987, 1241 und vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 223/87 - VersR 1989, 54).
Anscheinsbeweis
bei Auffahrunfällen gilt auch auf Autobahnen (OLG Saarbrücken
vom
19.05.2009 - Az. 4 U 347/08)
Das
Sichtfahrgebot zählt zu den „goldenen Regeln“ des Verkehrs und
gilt auf allen Strassen einschließlich
Autobahnen.
(BGHSt
16, 145, 151)
Die
Versicherung reguliert im folgenden Fall zu ungunsten des auffahrenden
Kraftfahrers, welches bei einem Auffahrunfall richtig ist:
Die
Kfz-Haftpflichtversicherung darf auch gegen den Willen ihres
Versicherungsnehmers den Schaden eines Unfallgegners begleichen, so
lange die Regulierung nicht unsachgemäß und willkürlich ist Laut
ARAG hat der Versicherungsnehmer hinzunehmen, dass darunter der
Schadensfreiheitsrabatt leide.
In
dem zunächst vom Amtsgericht
Coburg behandelten Fall war die Versicherungsnehmerin auf ein
bremsendes Taxi aufgefahren. Etwa einen Monat später meldete sich
für sie ein Rechtsanwalt bei der Versicherung. Er führte aus, die
Klägerin habe den Unfall nicht verschuldet und sprach deshalb ein
Regulierungsverbot aus. Gleichwohl ersetzte die Versicherung dem
Taxiunternehmen dessen Schaden und stufte die Klägerin in eine
ungünstigere Schadensfreiheitsklasse ein. Diese klagte gegen die
Rückstufung. Die Klage der Frau, die ihrem Versicherer vorwarf,
trotz Regulierungsverbots bezahlt und dadurch die
Versicherungsprozente nach oben getrieben zu haben, blieb ohne
Erfolg. Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht verneinten
einen Fehler der Versicherung. Denn als Pflichtversicherung müsse
die Versicherung begründete Schadensersatzansprüche von
Unfallgegnern befriedigen und unbegründete abwehren, erklären ARAG
Experten. Bei der Beurteilung habe sie einen weiten
Ermessensspielraum. Nach dem der Anscheinsbeweis
gegen die Klägerin als Auffahrende spreche, war die Regulierung
keinesfalls unsachgemäß oder willkürlich, so das Amtsgericht
weiter. Der Kläger hätte nachweisen müssen, dass der Unfall für
ihn unabwendbar war. Daran
ändere auch das
Regulierungsverbot nichts (LG Coburg, Az.: 32 S 15/09).
Im
vorliegenden Fall ist die Zweitunfallverursacherin ebenfalls auf ein
stehendes Fahrzeug aufgefahren. Es spricht also der Anscheinsbeweis
gegen die auffahrende Zweitunfallverursacherin. Hinzukommend hat diese
sogar noch angegeben, dass das verunfallte auf der mittleren Fahrspur
der Autobahn stehende Fahrzeug auf dass diese auf der mittleren
Fahrspur direkt zu fuhr, dass ihr mit Abblendlicht (Standlicht und
Warnblinkleuchten) entgegenstrahlte und bereits aus 600m Entfernung
sichtbar war, "plötzlich vor ihr auftauchte". Damit wurde der
Anscheinsbeweis, dass sie die erforderliche Aufmerksamkeit ausser Acht
gelassen hat, ja sogar bestätigt.
Der
BGH (BGH 10.02.2004 – VI ZR
218/03) hat in einem sehr ähnlichen Fall ein schweres Verschulden
bejaht, weil der Auffahrende die erforderliche Aufmerksamkeit
außer Acht gelassen hat. Der ganze Unterschied bestand darin,
dass in dem BGH-Fall bereits ein Warndreieck aufgestellt worden war,
daher erklärt der Ombudsmann sei die Entscheidung des BGH nicht
anwendbar, denn eine Unfallstelle ist nur abgesichert, wenn ein
Warndreieck aufgestellt ist. Genau das war aber auch
Beschwerdegegenstand, denn das Abblendlicht ist bereits in der
Entfernung weseltlich besser zu sehen in der man gewöhlicherweise
ein Warndreick aufstellen würde, wie ein Warndreieck. Somit war
die Unfallstelle auch im vorliegendem Fall bereits ausreichend
abgesichert und aufgrund des Abblendlichts, Standlichts und
Warnblinklichts sogar besser sichtbar wie Rücklichter zuzüglich eines
Warndreiecks . Auch in dem Fall über den der BGH entschieden hat war
genau wie in allen anderen Fällen nicht entscheidend ob ein
strafrechtliches Verschulden wegen eines Verkehrsdelikts begangen
worden ist oder ob ein solches nicht nachgewiesen konnte. Der BGH wie
auch alle davor entscheidenden Instanzen haben nicht aufgrund
strafrechtlicher Vergehen der Unfallbeteiligten entschieden, sondern
nur aufgrund zivilrechtlicher Haftungen und zivilrechtlichen
Verschuldens geurteilt, genau wie auch folgende Gerichte:
Ein
Fahrzeugführer
muß sogar vor unbeleuchteten Hindernissen anhalten können:
Die
Kuh war nicht mit einem Warndreieck ausgestattet und hatte auch
keines aufgestellt und beleuchtet war diese zu dem auch nicht:
Ein
Fahrzeugführer muss auch nachts beim Überholen vor einer
unbeleuchteten pechschwarzen Kuh anhalten können. (
Thüringer OLG,
NZV 2002, 464)
Ein
Warndreieck war nicht aufgestellt nach rückwärts war der Panzer nur
durch ein Rücklicht beleuchtet:
"Der
Kraftfahrer hat gemäß StVO §§ 1, 3 Abs. 1 S 3 seine Fahrweise so
einzurichten, dass er auch in der Dunkelheit vor auf der Straße
liegengebliebenen Kraftfahrzeugen, mögen sie auch unbeleuchtet und
zudem - wie ein Panzer - mit einem Tarnanstrich versehen sein,
rechtzeitig anhalten kann. ...Der Kraftfahrer dürfe auch bei
Dunkelheit oder wie vorliegend bei hereinbrechender Dämmerung, nur
so schnell fahren, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke
rechtzeitig vor einem Hindernis, das sich auf seiner Fahrbahn
befindet, anhalten kann.“ (BGH,
Urteil vom 23.06.1987, Az. VI ZR 188/86)
Im
vorliegendem Fall war die
Warnblinkanlage eingeschaltet:
Fährt
ein Verkehrsteilnehmer infolge mangelnder Aufmerksamkeit auf der
Überholspur einer Autobahn auf das Fahrzeug eines anderen
Verkehrsteilnehmers leicht auf, wobei dieser es seinerseits -
verursacht durch einen Erstunfall - unterlassen hat, die
Warnblinkanlage zu betätigen, so trägt der Auffahrende eine
Haftungsquote von insgesamt 75%, während den die Betätigung der
Warnblinkanlage Unterlassenden eine Haftungsquote von 25% trifft. (LG
Memmingen v. 24.07.2007).
Die
Aktenkundigen Beweismittel (Alltagsweißheiten und
Stammtischwahrheiten) der Versicherung lauteten also wie folgt:
Dem Erstunfallverursacher trifft ein 100% Verschulden aus irgendeinem
Grund gemäß §1 Abs. 2 StVO, weil es zu
einem Unfall gekommen ist und er gemäß eines Polizisten
unterstellterweise zu schnell gefahren ist, denn sonst wäre es ja nicht
zu dem
Unfall gekommen.
Die Zweitunfallverursacherin trifft gar kein Verschulden egal
aus welchem
Grund, weil dieser von der Staatsanwaltschaft nicht nachgewiesen werden
konnte zu schnell gefahren
zu sein.
Zivilrechtliche Entscheidungen aus anderen Fällen wurden dabei
vollständig außer Acht gelassen.
Wenn
die Zweitunfallverursacherin aber nicht zu schnell gefahren ist (auch
dann hätte diese vor der Unfallstelle anhalten können müssen wie es
anderen Verkehrsteilnehmern ebenfalls zuvor gelungen ist) und auch die
erforderliche Aufmerksamkeit beachtet hat und das Licht des
Erstunfallfahrzeugs bereits aus 600m wahrgenommen hat, dann kann diese
nur noch mit Vorsatz nicht angehalten haben.
In der
Klage gegen
die Versicherung trägt der Anwalt nun vor, dass die Versicherung
aufgrund der Betriebsgefahren reguliert habe und nicht aufgrund
strafrechtlicher Ermittlungen die stattgefunden oder nicht
stattgefunden haben. Das Wort "Betriebsgefahr" ist allderings nie von
der Versicherung zuvor oder vom Ombudsmann verwendet worden. Die
Gegenüberstellung der (konkreten) Betriebsgefahren wäre allerdings eine
Haftungsaufteilungsmöglichkeit. Davon aber nie die Rede! (Schreiben der
Versicherung)
Die
Versicherung hat nicht aufgrund ziviler
Haftungsaufteilungsmöglichkeiten untersucht und entschieden, sondern
willkürlich ohne Prüfung reguliert. Alle Grüde warum diese so reguliert
hat sind erst später erfunden worden.
Das mit dem zu schnell fahren der Zweitunfallverursacherin
ist doch
schon völlger Quatsch. Diese muß physikalisch zu schnell
gefahren sein bevor es zu dem Unfall kam, denn sonst hätte diese
ja anhalten können.
Die Staatsanwaltschaft konnte also nicht feststellen, dass diese
schneller wie die zulässige Höchstgeschwindigkeit gefahren
ist. Diese hätte aber auch wesentlich schneller fahren
können, wie viele andere Fahrzeuge, die die Unfallstelle
passierten eben auch, weil die Unfallstelle so gut beleuchtet und aus
einer so großen Entfernung gut sichtbar war, dass man auch bei
wesentlich überschrittener Höchtsgeschwindigkeit vor dieser
anhalten konnte. Das zu schnelle fahren wäre dann nicht (allein)
Unfallursache, sondern in beiden Fällen wäre es das fehlern
lassen der erforderlichen Aufmerksamkeit.
Aufgrund dieser Beweismittel wurde gemäß dem Ombudsmann
ermessenmäßig
korrekt dem Erstunfallverursacher 100% Schuld zugewiesen und dem
Zweitunfallverursacher 0%, weil man nur allein aufgrund der Beweislage
gemäß der strafrechtlichen Entscheidungen der
Staatsanwaltschaft zu diesem
Ergebnis kommen kann.
Hier eine Entscheidung
wo einem Auffahrenden ein 100% Verschulden zugewiesen wird wobei nachts
rückwärts auf der Autobahn in einer
unübersichtlichen Kurve auf dem Standstreifen ein Polizeiauto
entgegen der Fahrtrichtung ohne Martinshorn den
Fahrzeugführern entgegenfuhr und ein Warndreieck war noch nicht
aufgestellt.
Der Ombudsmann überprüft also, wenn es um eine
(un)korrekte festgestellte Verschuldenshaftung der eigenen Versicherung
geht, dass die Entscheidung einer Versicherung nicht
unsachgemäß oder willkürlich ist wobei er
aber die von der Versicherung festgestellte Verschuldenshaftung nicht
überprüft.
Der Ombudsmann überprüft also nicht ob eine
Entscheidung einer Versicherung nicht korrekt ist, falsch ist oder ob
es sich um einen Bearbeitungsfehler handelt, er prüft nur ob
die Entscheidung der Versicherung nicht ermessensfehlerhaft
(willkürlich oder unsachgemäß) war. Wenn es
gegen den Beschwerdeführer geht werden dabei auch alle
Beweismittel verwendet, die juristisch aus Alltagsweißheiten
und Stammtischwahrheiten bestehen.
Wenn
man Schwierigkeiten mit der
eigenen Versicherung hat kann man aber
den Ombudsmann einschalten - Ja, aber doch nur wenn man nichts besseres
zu tun hat.
Nachdem nun der Ombudsmann entschieden hat erklärt ein Anwalt
der
Versicherung zum Beweis, dass dem Beschwerdeführer keine Rechte
zustehen, dass der Ombundsmann entsprechende Rechte des
Beschwerdeführers bereits zurückgewiesen habe. ...Die
Versicherung des Beschwerdeführers habe die Haftungsaufteilung
allerdings nicht aufgrund der strafrechtlichen Festellungen der
Staatsanwaltschaft geprüft (die bisher gemäß der
Versicherung und gemäß dem Ombudsmann nur ganz allein
entscheidend sind), sondern nun aufeinmal allein aufgrund der
Beurteilung der
(zivilrechtlichen) Betriebsgefahren der beiden Fahrzeuge.
Wenn
Richter Serra Oliveira sich mit den Naturgesetzen anlegt, 13.08.2003
Der Richter am Landgericht (Braunschweig) Serra Oliveira
gehört entweder umgehend wegen 'geistiger Schwäche'
suspendiert oder aber wegen Rechtsbeugung selbst vor Gericht gestellt
und bestraft.
Ein Polizist fährt rückwärts auf der
Autobahn und ein Richter hält seine dreisten Lügen
bei Gericht für 'glaubwürdig', um ihn vor
Strafverfolgung und den Staat vor Schadenersatzzahlungen zu
schützen. Und dabei ist es dem Richter entweder
gleichgültig oder aber nicht erkennbar, dass die Aussage des
Polizisten im Widerspruch zu Naturgesetzen steht, die jedes Kind aus
eigener Erfahrung kennt.
Auf der Autobahn rückwärts fahren ist
mörderisch gefährlich. Es wird darum nicht nur in der
Straßenverkehrsordnung untersagt (§18 StVO). Es
steht sogar als Straftat im Strafgesetzbuch (§315c StGB). Am
3.9.2001 gegen 22 Uhr fuhr auf der A391 bei Braunschweig ein Polizist
mit dem Polizeiauto rückwärts auf der Autobahn und
verursachte dadurch mehrere Unfälle (siehe den
ausführlichen Bericht eines Unfallsbeteiligten, Dr. Ulrich
Brosa).
Dr. Brosa will den ihm durch dieses unverantwortliche Verhalten
entstandenen Schaden erstattet haben. Er verklagt das Land Niedersachen
auf Schadenersatz.
Am 24. 5. 2002 kommt es zur Verhandlung vor dem Landgericht in
Braunschweig unter Vorsitz von Richter Serra Oliveira.
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es zwei
Sonderrechtsparagrafen, § 35 und § 38. §
38(1) besagt, dass außerordentliche Wegerechte von
Sonderrechtsfahrzeugen nur dann in Anspruch genommen werden
dürfen, wenn Blaulicht und Einsatzhorn zugleich in Betrieb
sind. (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage 2001,
hebt in der Randnummer 9 zum § 38 StVO fett hervor: "Nur beide
Warnvorrichtungen zusammen schaffen Vorrecht.") Der Polizist Schniete
hatte aber vergessen, das Einsatzhorn einzuschalten, als er auf der
Autobahn rückwärts fuhr, was auch vor Gericht
unstrittig ist.
Um diesen eindeutigen Verstoß des Polizisten gegen die
Straßenverkehrsordnung zu 'heilen', machte sich Richter Serra
de Oliveira die völlig groteske Falschaussage des
verantwortlichen Polizisten zu eigen. Dieser hatte in der Verhandlung
behauptet: "Das Martinshorn strahlt nach vorne, nicht nach hinten aus",
siehe Protokoll vom 24.5.2002, Seite 2. Richter Serra de Oliveira hatte
in der Verhandlung auf diese Behauptung geradezu begeistert reagiert:
"Ach ja? Das wusste ich gar nicht!&qot; In seiner
Urteilsbegründung vom 16.8.2002, Seite 5, sieht er sich dann
berechtigt zu schreiben: "Aufgrund des vorgenannten Ergebnisses der
Beweisaufnahme hat der Zeuge Schniete schließlich auch mit
größtmöglicher Sorgfalt gehandelt.
Vorgeworfen werden kann ihm nicht, daß er - was unstreitig
ist - das Martinshorn nicht eingeschaltet hat. Dies deshalb, weil das
Martinshorn nach der glauhaften Aussage des Zeugen Schniete ohnehin nur
nach vorne schallt."
Wie soll man diese Begründung von Richter Serra Oliveira
werten? Entweder weiß er es wirklich nicht besser, dann
müsste ihm aufgrund "geistiger Schwäche" mit
sofortiger Wirkung die weitere Ausübung des Richterberufs
untersagt werden! Wenn er allerdings eine falsche Zeugenaussage
wissentlich als richtig (wahr) anerkennt, dann ist er kriminell, und
dann gehört er bestraft.
Tatsache ist jedenfalls, dass Polizist Schniete mit seiner dreisten
Falschaussage und Richter Serra de Oliveira sich in diesem Fall mit den
Naturgesetzen 'angelegt' haben, Naturgesetze noch dazu, die jedem Kind
aufgrund alltäglicher Erfahrung bekannt sind. Im der Sprache
des Physikers, Dr. Ulrich Brosa: "In großen
Abständen von der Quelle breitet sich Schall 'isotrop' aus. -
In der Multipol-Entwicklung des Schallfelds dominiert bei
großen Abständen der Monopol-Term. Lediglich im
sogenannten Nahfeld kann eine Richtung bevorzugt werden. Indessen sind
Effekte des Nahfelds weitestens in 10 m Abstand vom Einsatzhorn
abgeklungen."
Man benötigt auch wahrlich keinen Sachverständigen,
um sicher zu wissen, dass Polizist Schniete gelogen hat. Die
alltägliche Erfahrung mit Sonderrechtsfahrzeugen
genügt. Man hört deren Sirenen von allen Seiten.
Selbst wenn es sie gäbe, wären Sirenen, die nur in
eine Richtung strahlen, sehr gefährlich, ihre Verwendung daher
grob fahrlässig. Denn wenn beispielsweise ein Polizeiauto,
Vorfahrt beanspruchend, in einen Kreuzungsbereich einfährt,
müssen die Verkehrsteilnehmer allseitig gewarnt werden.
Der
hessische Steuerfahnder Skandal- Der Staat am Abgrund zum
Willkürstaat, psychologische Gefälligkeitsgutachten,
28.11.2009
„Bekloppt“ ist, wer gegen den Willen seiner
Vorgesetzten und den Widerstand der Politik, die Steuern des
Bürgerstaates eintreiben will. - Was wie ein "Strafsatz",
ehemals auf jedem DM-Schein aufgedruckt, klingt, ist in Hessen
Wirklichkeit geworden. - Solche Leute werden mit psychiatrischen
Gutachten kalt gestellt.
Achteinhalb Jahre nach dem Beginn der eigentlichen Affäre
kommen Tag um Tag neue brisante Informationen zur Zwangspensionierung
der hessischen Steuerbeamten ans Licht, die ihren Vorgesetzten deshalb
nicht mehr genehm waren, weil sie sich grundsätzlich und
entschieden einer Weisung widersetzten, bei den aufgedeckten
Finanz-Transaktionen nur noch oberhalb von Gesamtsummen von 500.000 DM
(255.000 €) und mehr von einem Prüfauftrag ausgehen
zu sollen. Sie sahen das deshalb nicht als zielführend an,
weil die Transaktionsbeträge von Steuerhinterziehern in
großen Stil geschickt gestückelt werden und einige
deutsche Großbanken dabei halfen das Geld ins nahe Ausland zu
schaffen.
Besonders ihre Ermittlungen in der Commerzbank und bei der Deutsche
Bank störten, obwohl sie dem Staat Millionen an
Steuernachzahlungen und Strafzahlungen einbrachten. Ihre Recherche nach
den scheuen „DM-Euro-Rehlein“ auf
lichtensteinischen Konten macht sie verhasst. Schließlich
lagerten dort auch die ca. 30 Millionen Euro illegaler
„Stiftungsgelder“ der hessischen CDU.
Nach 41 Jahren und 89 Prozessen wegen eines
profitablen Patent-Raubs:
Ein BAYER-Mann packt aus
82 Jahre alt ist der Düsseldorfer Erfinder Heinz
Süllhöfer. Die Hälfte seiner Lebenszeit hat
er wegen eines Patent-Raubs durch BAYER mit dem Leverkusener Konzern
Prozesse geführt, weil der ihm nach seiner Schätzung
um die 500 Millionen Euro schuldet. Mit Teilerfolgen. Aber die Gerichte
machten es ihm nicht eben leicht. Nun erhielt er von einem anonymen
ehemaligen BAYER-Mitarbeiter geheime Unterlagen aus den Konzernarchiven
zugespielt, die neue Beweise für den Patent-Raub liefern.
„Hoffentlich bekommen Sie endlich Ihr Recht“,
heißt es in dem Schreiben des Anonymus.
...Für Süllhöfer steht nach der
Lektüre der geheimen Aufzeichnungen fest, „dass
Strauss für den BAYER-Konzern einen Meineid initiierte".
Einen
nicht unwesentlichen Beitrag zum Gelingen seiner
Prozessführung dürften dabei auch die
gutnachbarschaftlichen Beziehungen geleistet haben, die BAYERs
Justiziar und Anwalt Joachim Strauss zu dem von 1981 bis 2004 mit dem
„Fall Süllhöfer" befassten Richter Gisbert
Steinacker unterhielt.
Marathon-Prozess
um Baumängel, Fakt, Das Erste, 03.05.2010
Seit 20 Jahren prozessiert Familie Schramm aus Bayern wegen
gravierender Baumängel gegen den Architekten ihres Hauses.
FAKT hat mehrfach über den Fall berichtet. Aber er ist nur
einer von vielen, bei denen sich Gerichtsverfahren hinziehen.
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will jetzt gegen
langsame Gerichte vorgehen.
Jetzt hat das OLG anscheinend die Hoffnung aufgegeben, dass das
Landgericht überhaupt in der Lage sein könnte diesen
Fall rechtmäßig zu behandeln. Jetzt will das OLG die
Sache lieber selbst entscheiden. Aber auch dort liegt der Fall jetzt
schon seit 4 Jahren.
Wie in vielen ähnlichen Fällen, hat die lange
Verfahrensdauer nicht nur viel Geld gekostet, sondern die
Kläger auch mürbe und krank gemacht.
"20 Jahre vom Leben genommen! Und es ist immer noch nicht zu Ende. Wir
müssen immer noch bangen und warten."
Karlsruhe
rügt 22-Jahre-Prozess, 07.08.2009
Das Verfassungsgericht hat das Recht der Bürger auf ein
zügiges Verfahren gestärkt. Die Richter gaben der
Beschwerde einer Frau statt, die seit mehr als 20 Jahren einen
Schadenersatzprozess führt.
Nach dem am Freitag veröffentlichten Beschluss verletzt das
Endlosverfahren beim Landgericht Hamburg das Recht der
Klägerin auf effektiven Rechtsschutz. Das Landgericht
müsse den Prozess nun
„unverzüglich“ zum Abschluss bringen,
ordneten die Karlsruher Richter an. Nach 22 Jahren sei die Grenze des
„noch Hinnehmbaren deutlich
überschritten“, hieß es in dem
einstimmigen Beschluss.
Rechtsblindheit,
eine Krankheit, die nur rechtskundigen Richtern und Juristen
vorbehalten ist:
Zur Meldung vom 24. 11.2006 „Rechtsbeugung: Richter
angeklagt“ verlautete aus Justizkreisen die
unbestätigte Information, dass die Generalstaatsanwaltschaft
nicht tätig geworden wäre, wenn dem keine Klage vor
dem EGMR vorausgegangen wäre.
Die europäische Menschenrechtskonvention wurde am 04.11.1950
von Deutschland unterzeichnet. Art.46 der Konvention lautet zur
Verbindlichkeit und Vollzug der Urteile: „Die Hohen
Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie
Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofes zu
befolgen.“ Das Bundesverfassungsgericht entschied am
14.10.2004, dass die Entscheidungen des Europäischen
Gerichtshofs für deutsche Gerichte nicht bindend seien.
Wäre Deutschland nicht 2004 bereits Mitglied der EU,
hätte es wahrscheinlich Probleme, in die EU aufgenommen zu
werden.
Aus diesen Gründen ist es natürlich nicht klar, ob
das Verfahren gegen die Richter überhaupt eröffnet
wird.
Die Richter könnten zum Beispiel auf
„Rechtsblindheit“ plädieren. In der
Februar-Ausgabe des Nachrichtenmagazins der
„Spiegel“ 1994 berichtete der Redakteur Rolf
Lamprecht von dem Umgang der deutschen Justiz mit NS-und SED-Richtern.
Unter dem Titel „Feispruch für
Rechtsblinde“ schildert der Autor den Umgang der deutschen
Justiz mit ihren eigenen Kollegen. Dafür wurde extra die
„Rechtsblindheit“ als straf- mildernder oder
ausschließender Faktor für Richter gefunden.Was
für NS- und SED- Richter recht war, ist sicher bei einer
„Lappalie“ (es geht im vorliegenden Fall
„nur“ um die Familiensache eines
türkischen Bürgers), den bundesdeutschen Richtern
billig.
Natürlich darf kein Mensch außerhalb der
Richterschaft auf „Rechtsblindheit“
plädieren. Diese Erkrankung ist nur Juristen vorbehalten und
noch nicht ausreichend wissenschaftlich erforscht.
Befremdlicherweises
einschränken der
Strafvorschrift Rechtsbeugung durch die Juristen selbst
"Befremdlicherweise versuchen die Justiz und Teile der
Rechtswissenschaft immer wieder, den Anwendungsbereich dieser
Strafvorschrift (Rechtsbeugung, § 336 StGB)
einzuschränken. ... Die Einschränkung der
Strafbarkeit der Rechtsbeugung auf 'elementare
Verstöße gegen die Rechtspflege', die 'Entfernung
von Recht und Gesetz in schwerwiegender Weise' ist jedoch ein
bedenklicher Weg. Wenn ein Arzt sich bei der Verabfolgung einer Spritze
um eine Dezimalstelle hinter dem Komma irrt, wird er wegen
fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung
bestraft. Wie läßt es sich da rechtfertigen,
daß Richter und Staatsanwälte nur bei
schwerwiegenden vorsätzlichen Rechtsverletzungen strafbar sein
sollen?"
Professor Dr. Friedrich-Christian Schroeder - Regensburg
Strafanzeige
wegen "Rechtsbeugung" gegen BGH-Bankensenat, 18.12.2004
Im Streit um die sogenannten Schrottimmobilien
hat ein Käufer aus
Magdeburg Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen den gesamten für
das Bankenrecht zuständigen XI. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH)
erstattet. "Eine solche Anzeige gegen oberste Richter ist nach meiner
Kenntnis ebenso einmalig wie die ihr zu Grunde liegende
Rechtsverdrehung", sagte am Freitag der Göttinger Verbraucheranwalt
Reiner Füllmich. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg bestätigte den
Eingang der Strafanzeige.
In dem 45seitigen Papier, wirft Füllmich im
Auftrag des
Magdeburger Klägers den hohen Richtern vor, ein "Sonderschutzrecht für
Banken frei erfunden" zu haben und Verbraucherklagen ohne Einhaltung
zwingender Verfahrensvorschriften abzuweisen. "Hier wird das geltende
Recht komplett auf den Kopf gestellt", sagte der Anwalt. Bislang habe
es erst eine Anzeige gegen einen BGH-Richter gegeben, die Füllmich
selbst
für andere Mandanten im Sommer 2002 ebenfalls gegen den Vorsitzenden
des BGH-Bankensenats, Gerd Nobbe, erstattet habe. Die
Staatsanwaltschaft
Karlsruhe stellte damals die Ermittlungen allerdings ein.
In der neuen Anzeige wirft
Füllmich Nobbe auch
"Vorteilsnahme" vor, weil er für seine Teilnahme an von Banken
veranstalteten Seminaren Honorare in vermutlich für Richter
unzulässiger Höhe erhalte.
Der
BGH wendet die Vorschrift der richterlichen Rechtsbeugung
gesetzeswidrig zu richterlichen Gunsten an:
Die Professoren Bemmann, Seebode
und Spendel werfen dem BGH in der
Zeitschrift für Rechtspolitik 1997, 307f, vor, diese Strafvorschrift
gesetzwidrig auszulegen und anzuwenden. Diese gesetzwidrige Auslegung
und Anwendung, die den Gesetzeswortlaut missachtet, führt dazu, dass
die der Rechtsprechung auferlegte Selbstkontrolle praktisch außer Kraft
gesetzt wird.
Auch für
die Rechtsprechung gilt: Unkontrollierte Macht korrumpiert.
Richter Monjé,
Oberverwaltungsgericht Berlin: Rechtsbeugung aus Korpsgeist?, VG 12 A
1375.96 25.02.1998
Der Fall ist alt, nahm seinen
Beginn schon in den 90er Jahren. Es geht um
eine nicht anerkannte Prüfungsarbeit für eine Diplomprüfung. Das ist
nicht spektakulär. Dennoch gehört dieser Fall an die Öffentlichkeit,
denn die fehlende Logik in den Urteilsbegründungen und die von der
Justiz angewandten Verfahrenstricks sind ein Skandal !
Das Opfer, Wilhelm Kauk
(Berlin), schreibt: "Richter dürfen irren und
Richter dürfen inkompetent sein; es ist deshalb nicht sinnvoll, gegen
eine richterliche Entscheidung eine Anzeige wegen Rechtsbeugung zu
erstatten. Hier wird vorsätzlich ein Verfahren entscheidendes Dokument
unterdrückt. Das Berücksichtigen eines Verfahren entscheidenden
Dokuments ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht und nicht Sache
richterlicher Entscheidungsfreiheit. Vor Gericht gibt es in diesem Fall
keinen Rechtstreit, nur eine Tatsachenfeststellung.
Der Korpsgeist unter Richtern
und Staatsanwälten deckt straffällig
gewordene Kollegen. Die Akten ruhen im Archiv; so gelangen Missstände
der Justiz nicht an die Öffentlichkeit. Der Staatsanwaltschaft wurde
ein Verbrechen angezeigt; und sie weigert sich zu ermitteln — die
Berliner
Justiz kommt ihren Pflichten nicht nach. Die Justiz ist unabhängig,
aber sie funktioniert nicht und steht selbst unter Verdacht, Straftaten
zu
decken. Hier ist die Justizsenatorin verpflichtet einzuschreiten.
Dieser gravierende Fall gibt hinreichend Anlass zur Bildung eines
Untersuchungsausschusses im Berliner Senat zur Aufdeckung der
Missstände in der Berliner Justiz. Die Medien sind aufgefordert, die
nötige
Öffentlichkeit zu schaffen, damit der Bürger über diesen Fall
informiert wird und nichts unter dem Teppich bleibt."
“Urkundenfälschung
durch
Staatsanwälte ‘nicht
widerrechtlich’?”, 9. Oktober 2001 Frankfurter
Rundschau
Bei der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt scheint man es
mit Urkunden nicht allzu genau zu nehmen.
“Ermittlungsverfahren gegen zwei Mitarbeiter der
Generalstaatsanwaltschaft eingestellt - Kritiker der Entscheidung
sprechen von Rechtsbeugung.
Nun ist dieser neue Fall von “Rechtsauffassung” der
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt eine Petitesse verglichen mit dem
hier dargestellten Fall von “Rechtsauffassung” der
Oberstaatsanwältin Andrea Gallandi - ebenfalls der
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt angehörig.
Ist es eine lässliche Sünde, wenn in einer laufenden
und strittigen Erbauseinandersetzung die Interessenvertreterin einer
Miterbin eine beschriftete Urkunde - beweiskräftig wie ein
Testament - aus dem Haus und den Unterlagen einer Erbengemeinschaft
entnimmt und in den Banktresor ihrer Klientin
“transferiert”?
Ohne jemals den hintergangenen Miterben über den Fund und
Transfer der Urkunde zu informieren?
Für Gallandi ist dieses (unbestrittene!) Vorgehen nicht einmal
der Rede wert. […]
Diesen Vorgängen und diesem Vorgehen erteilt Gallandi bzw. die
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt die Absolution.
Was schreibt zu solchen Vorgängen und Zuständen Anne
Riedel in der Frankfurter Rundschau:
“Ein Narr, der noch glaubt, in der Justiz werde mit einer
Elle gemessen.”
Rechtsbeugung?
Oberstaatsanwältin Andrea Gallandi (Generalstaatsanwaltschaft
Frankfurt) sagte die Unwahrheit - ohne Konsequenzen fürchten
zu müssen
Rechtsbeugung
begehender Beamter kann aus dem Dienst entfernt werden
("Knöllchen-Affäre" um Franz Beckenbauers
Geschwindigkeitsüberschreitung), 13.02.2009
Einem
städtischen Bediensteten, der an einer Rechtsbeugung (Straftat)
mitwirkt, ist ein ebenso schwerer Vorwurf zu machen, wie einem Richter
oder Staatsanwalt. Er ist daher ebenso aus Gründen der
Generalprävention aus dem Dienst zu entfernen. Dies hat der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Entfernung
aus dem Dienst aus
Gründen der Generalprävention notwendig
In
der mündlichen Urteilsbegründung ließ der Vorsitzende Richter des
Disziplinarsenats erkennen, dass der Beamte durch die Einstellung des
Bußgeldverfahrens den Tatbestand einer Rechtsbeugung verwirklicht habe.
Einem Beamten, der über die Verhängung oder Nichtverhängung eines
Bußgelds aus unsachlichen Beweggründen (z.B. um einer prominenten
Person einen Nachteil zu ersparen) entscheide, sei ein ebenso schwerer
Vorwurf zu machen wie einem Richter oder Staatsanwalt, der entsprechend
handle. Nachdem es sich bei der Rechtsbeugung um einen
Verbrechenstatbestand handle, und ebenso aus Gründen der
Generalprävention sei der Betroffene aus dem Dienst zu entfernen
gewesen, auch wenn es sich bei ihm ansonsten um einen tüchtigen Beamten
handle. Es entspreche aber der Billigkeit, ihm bis zum 31. Januar 2010
einen Unterhaltsbeitrag in Höhe von 50 % seiner Dienstbezüge
zuzuerkennen.
Die
unerträgliche Leichtigkeit der Rechtsbeugung oder warum die
Bundesrepublik Deutschland eine juristische Revolution braucht,
29.10.2010
Kommt
ein Polizist und befiehlt einem Passanten die Straßenseite zu wechseln.
Der Passant zum Polizisten: „Mein Grundrecht auf Freizügigkeit gemäß
Art. 11 Abs. 1 GG bindet Sie gemäß Art. 1 Abs. 3 GG als unmittelbar
geltendes Recht.“, darauf der Polizist: „Sie können ja klagen.“
Das
Grundgesetz erklärt in einer jedem Bürger (Normadressat) verständlichen
juristischen Sprache in Art. 1 Abs. 1 GG den Schutz der Grundrechte und
in Art. 1 Abs. 3 GG ihre Wirkung als unmittelbar geltendes Recht
gegenüber der Gesetzgebung, öffentlichen Gewalt und Rechtsprechung zur
obersten Leitmaxime aller staatlichen Gewalt, welche gemäß Art. 20 Abs.
2 GG vom Volke ausgeht, und in Wahlen und Abstimmungen und durch
besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der
Rechtsprechung zum Schutze der Grundrechte ausgeübt wird.
...Wird
jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so
steht ihm“ gemäß Art. 19 Abs. 4 GG „der Rechtsweg offen“. Der
Justizgewährleistungsanspruch und die in ihm enthaltende
Rechtsweggarantie bilden das juristische Bollwerk gegen Verletzungen
der Grundrechte durch die öffentliche Gewalt und wird deshalb auch die
Königin der Vorschriften genannt.
Unrechtsstaat
Bundesrepublik
Deutschland
...Wird
jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so
steht ihm kein Rechtsweg offen. Der Rechtswegausschluss bildet das
juristische Bollwerk für Verletzungen der Grundrechte durch die
öffentliche Gewalt und wird deshalb auch der „unsichtbare Rechtsweg“
genannt.
Faustregel:
Staatliche Gewalt bindet die Grundrechte. Sie ist Abwehrrecht des
Staates gegen den Bürger. Gewalt gegen Grundrecht.
Beamter
zeigt Minister Ramsauer wegen Untreue und Rechtsbeugung an, 19.08.2010
Hamburger Behörde
und
Ministerium sollen Millionen Euro verschwendet haben. Ein Ex-Beamter
zeigt Verkehrsminister Ramsauer an.
Der
ganze Schlamassel begann mit einem schusseligen Mitarbeiter der
Poststelle. Der Mann tütete eine Akte falsch ein, schickte sie
irrtümlich an Klaus-Peter Dauer, 66 - und leitete so eine Affäre ein,
die vom Hamburger Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
die Ministeriumsspitze in Berlin erreicht hat. Verkehrsminister Peter
Ramsauer (CSU) ist ebenso eingebunden wie das Dezernat
Korruptionsbekämpfung seines Hauses, die Gewerkschaft Ver.di, die
Staatsanwaltschaften in Hamburg und Berlin. Denn Dauer hat Ramsauer
jetzt angezeigt. Der inzwischen pensionierte Beamte des BSH wirft dem
Minister Untreue, falsche Verdächtigung und Rechtsbeugung im Amt vor.
Als
eines Märzmorgens in diesem Jahr die Hamburger Staatsanwaltschaft für
eine Razzia vor Dauers Wohnungstür in Elmshorn stand, wurde ihm klar:
Seine permanenten Nadelstiche gegen angebliche Millionenverschwendung
in der Behörde und im Ministerium hatten eine neue Dimension erreicht.
Dauer
warf dem BSH und dem Ministerium vor, dass sie über Jahre den
Personalräten (Betriebsräte) Reisen und Übernachtungen bei
Gewerkschaftskonferenzen bezahlten. Noch als Innenminister hatte
Wolfgang Schäuble (CDU) in einem internen Rundschreiben darauf
hingewiesen: Diese Praxis ist verboten. Er wollte unsinnige Reisen der
Bundesbeamten und die verdeckte Unterstützung für
Ver.di-Veranstaltungen unterbinden. Bei der Hausdurchsuchung in
Elmshorn beschlagnahmten die Beamten Dauers Computer. Er soll
Dienstgeheimnisse verraten und die besagte Akte gestohlen haben. Dauer
sagt: Ihm sei die Akte irrtümlich aus dem BSH zugeschickt worden, weil
er als Telearbeiter permanent Post von der Behörde bekam. "Da wurde ein
Diebstahl konstruiert, um bei mir eine Hausdurchsuchung machen zu
können." Die Beamten winkten ab und packten seinen PC ein. Drei Wochen
später bekam Dauer ihn wieder - blank geputzt, ohne eine Datei auf der
Festplatte.
Anwältin
vermutet Rechtsbeugung, politisch Gefangene, 07.08.2009
Anwältin moniert,
dass die
verdächtigte Auto-Zündlerin Alexandra R. nur wegen des öffentlichen
Drucks in U-Haft bleiben müsse.
Das
Urteil des Berliner Landgerichts, wonach die mutmaßliche Autozündlerin
Alexandra R. weiter in Untersuchungshaft bleiben muss, wird von deren
Rechtsanwältin Martina Arndt scharf kritisiert. Ihr sei als Anwältin
vom Landgericht keine Frist zur Stellungnahme gewährt worden. "Das
Landgericht hat unter Umgehung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes
des rechtlichen Gehörs seine Entscheidung getroffen", moniert Arndt.
Das
Landgericht hatte am Dienstag entschieden, dass R. in Untersuchungshaft
bleiben muss. Damit revidierte es auf Antrag der Staatsanwaltschaft
eine Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten, das vor einer Woche beim
Haftprüfungstermin den Haftbefehl gegen Meldeauflagen und die Zahlung
einer Kaution von 15.000 Euro außer Vollzug gesetzt hatte. Die
21-Jährige aus der linken Szene sitzt seit Mitte Mai wegen des
Verdachts der Brandstiftung an einem Pkw in Untersuchungshaft.
Der
Haftbefehl gegen R. war damals erst ausgestellt worden, nachdem
Boulevardmedien und CDU-Politiker die Freilassung der Frau heftig
kritisiert und eine härtere Gangart gegen Autozündler gefordert hatten.
Mit der Entscheidung des Landgerichts werde die weitere Anordnung der
Untersuchungshaft für straffremde Zwecke missbraucht, um dem
öffentlichen und politischen Druck gerecht zu werden, kritisiert Arndt.
Beim Berliner Landgericht wollte dazu keiner Stellung nehmen.
Amtswillkür
und Rechtsbeugung durch deutsche Beamte als neuer Amtssport, 22.01.2009
Viele
deutsche Beamte scheinen einen neuen Sport entdeckt zu haben -
Amtswillkür und Rechtsbeugung verbreitet sich Zusehends in deutschen
Amtsstuben.
Während
sich mancher Beamte vor Arbeit nicht retten kann, scheinen andere zu
viel Zeit zu haben und haben daher, zur Rechtfertigung der eigenen
Stelle oder zur Profilierung für bevorstehende Beurteilungen (nur durch
diese kann ein Beamter „Karriere“ machen) einen neuen Sport entdeckt.
Amtswillkür und
Rechtsbeugung
Jedes
Land braucht Gesetze und Regeln. Dies ist unbestreitbar und auch
richtig. Falsch hingegen ist es, wenn Beamte ihre Position oder
Funktion dahingehend nutzen, um der eigenen Profilierungssucht
nachzukommen und dabei willkürlich agieren und das Recht für sich
beugen.
Innerhalb
der letzten 24 Monate habe ich viele Fälle verfolgt und auch selbst
erlebt, in denen genau dieses zu beobachten war. Dabei handelte es sich
um eher „kleine“ Fällen, bei denen Beamte z.B. „Knöllchen“ verteilten
die jeglicher Rechtsgrundlage entbehren, bis hin zu richtig „großen
Fällen“, bei denen nach dem deutschen Gesetz durch die Beamten gleich
eine Vielzahl von „Vergehen“ begangen wurden.
Erstaunlich
(oder auch nicht) ist die Tatsache, dass sogenannte
„Dienstaufsichtsbeschwerden“ oder gar „Fachaufsichtsbeschwerden“ bei
den jeweiligen Vorgesetzten zu 99% wirkungslos bleiben. Getreu dem
Motto „eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ werden die
Beschwerden einfach unter den Teppich gekehrt und der jeweilige „Täter“
hat keinerlei Strafen oder Belehrungen zu befürchten. In diesem Netz
der Sicherheit wiegen sich diese Beamten umso sicherer und werden
entsprechend auch umso dreister. Denkt man die Zusammenhänge zu Ende,
muss zwischenzeitlich sogar in vielen Fällen von einer „Vorteilnahme im
Amt“ gesprochen werden, da Beförderungen zwischenzeitlich für Beamte
alles andere als leicht sind und nur „effektive“ Beamte eine Aussicht
auf eine entsprechende Beurteilung haben.
In
allen Fällen, die ich in den letzten 24 Monaten verfolgt, untersucht
und auch erlebt habe, gab es gerade einmal eine einzige Behörde bei der
die vorgesetzte Stelle reagierte und sogar entsprechend handelte –
zumindest was die Einstellung des Verfahrens anging. Ob der
Sachbearbeiter wirklich aufgrund der eingereichten
Fachaufsichtsbeschwerde zitiert oder gar belehrt wurde entzieht sich
selbstverständlich meiner Kenntnis.
Viele
Behörden und Dienststellen wissen zu genau, dass das Einschalten eines
Rechtsanwaltes in vielen Fällen teurer kommt als das auferlegte
Bußgeld. Also werden Bußgelder erteilt, ohne dass es dafür einen
rechtlichen Grund gibt, oder das Bußgeld wird in einer Höhe
festgesetzt, die in keinem Verhältnis zur Tat steht. Es entwickelte
sich daher in vielen Fällen eine regelrechte Masche bei der Beamte
geltendes Recht in unterschiedlichsten Formen beugen, brechen oder
schlichtweg sich darüber hinwegsetzen können.
Um
nicht tatenlos diesem Treiben weiter zuzusehen, hat nun ein Stuttgarter
bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Anzeige gegen einen solchen
Beamten erstattet.
Bei einem
Einbruch
hat sich der Versicherte den
Einbrechern in den Weg zu stellen! OLG-Frankfurt 7 U 15/01
Als Einbrecher seine Wohnung ausräumten, versteckte sich der
Versicherte in einem anderen Zimmer. Anschließend wollte er
den Schaden bei seiner
Hausratversicherung geltend machen. Der Versicherte zog vor Gericht,
denn seine Versicherung zahlte keinen Pfennig. OLG-Frankfurt am Main:
Der Versicherte ist verpflichtet, sich den Einbrechern in den Weg zu
stellen - also genau das zu tun, wovor die Kripo in solchen
Fällen dringend warnt. Die Versicherung bekam Recht und
beglich den Schaden nicht.
Die Gleichheit vor dem Gesetz; Wie im
großen so auch im kleinen vor Ort; Wer Geld hat kann sich
Freikaufen; Es gilt auch das Ansehen der Person; Wer sich einen Anwalt
leisten kann und sich bei der Beauftragung eines solchen nicht strafbar
macht ist im Ansehen der Person bereits anders zu behandeln und diesem
wird auch nicht das rechtliche Gehör versagt:
Folgende Artikel fanden sich in ein
und
derselben Zeitung:
„Zehn Verfahren in Steueraffäre gegen
Geldbuße eingestellt“
Es ging um eine Steuerhinterziehung zwischen 100 000 und 1,2 Millionen
Euro. Gegen die Zahlung millionenschwerer Geldauflagen ist bislang zehn
Beschuldigten in der Liechtensteiner Steuer-Affäre ein Prozess
erspart geblieben Die Verfahren wurden eingestellt.
Die zweite Überschrift: „Acht Monate mit
Bewährung für Hartz-4 Empfänger“
Der Angeklagte hatte staatliche Leistungen bekommen, obwohl er bereits
wieder ein neues Einkommen hatte. Er erhielt deshalb 857 Euro zu viel
von der Hartz-Behörde. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu acht
Monaten Freiheitsstrafe. Diese wurde zu drei Jahren Bewährung
ausgesetzt. Den Betrag von 857 Euro muss er natürlich
zurückzahlen. Die Staatsanwaltschaft ging von Betrug aus.
Richterin Anke Weilert Amtsgericht Minden:
Knast
für Mittellose, die sich bei Anwaltszwang anwaltlich vertreten
lassen (Richterin Anke Weilert) und denen das rechtliche
Gehör zu versagen ist: Richterin
Gerlinde Prange (LG-Bielefeld) versagt vorsätzlich mehrfach
das rechtliche Gehör
Strafverfahren gegen Bauhofleiter wird von Richterin Anke Weilert
eingestellt / Keine Verurteilung wegen Untreue (Mindener Tageblatt
09.01.2009)
Das Verfahren wegen Untreue gegen Bauhofleiter Herbert
Schäffer ist gestern eingestellt worden. Schäffer
wurde zur Zahlung von 5000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen
verpflichtet. Das sah dann so aus, dass Schäffer sich an die
Arbeiter wandte, die dann am 29. und 30. November 2006 dort Arbeiten
erledigten. Bei einem angenommenen Stundenlohn von 35 Euro habe der
Bürgermeister damit 1155 Euro gespart. Am 28. November und 1.
Dezember seien entgegen der Anklageschrift seines Wissens nach keine
Arbeiter dort gewesen. Schäffer habe die Arbeiter nicht
beaufsichtigt.
Korrupter
Handelsrichter Wildanger, Berliner Zeitung
07.02.1997
Wildanger soll nach einer Verhandlung vor der Handelskammer des
Landgerichts von einem Beschuldigten 105 000 Mark für ein
Urteil zugunsten der beklagten Firma verlangt haben. Im
Prozeß selbst ging es um Provisionszahlungen in Höhe
von 755 000 Mark. In diesem Verfahren zählte Wildangers Stimme
als ehrenamtlicher Richter genauso wie die des hauptberuflichen
Vorsitzenden. Bei der Übergabe der ersten Rate von 5 000 Mark
am Dienstag abend wurde der Makler in seinen
Büroräumen an der Knesebeckstraße
festgenommen.
"Der Richter hat bei der Vernehmung die Tatvorwürfe
eingeräumt", sagte gestern Justizsprecher Rüdiger
Reiff entgegen den Erklärungen von Wildangers Verteidiger
Studier. Selbst wenn die Darstellungen des Anwaltes stimmten,
ändere dies nichts an dem Vorwurf. "Der Richter hat das Geld
angenommen", so der Justizsprecher.
Bestechlicher
Juraprofessor, Uni Hannover kassiert neun Doktortitel wieder ein,
14.03.2009
Ein Juraprofessor in Hannover bekam viel Geld dafür, dass er
Richter und Anwälte zur Promotion führte. Neun Kunden
einer windigen Promotionsberatung wurde das zum Verhängnis:
Die Universität Hannover hat ihnen ihre Titel aberkannt.
Weitere Prozesse bahnen sich an.
Neun Juristen, darunter ein Richter, mehrere Staatsdiener und
Rechtsanwälte, hatten auf ihrem Weg zur Promotion an der
Universität Hannover Geld an eine Beraterfirma bezahlt - und
sind ihre Doktortitel deshalb wieder los. Die Universität
Hannover hatte die Titel zwischen 1998 und 2005 verliehen. Jetzt
erkannte sie die akademischen Grade ab, wie die "Hannoversche
Allgemeine Zeitung" (HAZ) berichtet.
Grund für die Rückrufaktion: Die Juristen hatten ihre
Arbeit beim wegen "Bestechlichkeit in besonders schwerem Fall"
verurteilten Juraprofessor Thomas A. abgelegt. Ihm waren die Kandidaten
wiederum von einer Agentur, dem Institut für
Wissenschaftsberatung in Bergisch Gladbach, vermittelt worden. Die
juristische Fakultät der Leibniz-Universität
hält die Promotionen darum für rechtswidrig.
In diesen neun und 59 weitere Fällen hatte A. Juristen zu dem
begehrten Titel verhelfen sollen und ließ sich dies
fürstlich bezahlen. Über 150.000 Euro kassierte er
insgesamt dafür, dass er Doktorarbeiten zur Betreuung annahm -
was eigentlich zu den ganz gewöhnlichen Pflichten eines
Universitätsprofessors gehört.
"Die Juristen wussten, worauf sie sich einlassen".

Rechtsbeugermafia
2
Die vereinten Kartelle, der Patenschaften, die Gilde der
Rechtsverdreher... versucht immer wieder mit Geld, Druck, Drohung,
Verboten das Recht und die freie Meinungsäußerung zu
behindern und zu verbieten.
Recht ist in dieser Bananenrepublik eine Frage der Macht, des Geldes
und der Seilschaften, der gekauften Gutachter usw.
Siehe auch die neuen Machenschaften: Die freie
Meinungsäußerungen im Internet zu verbieten, zu
behindern, mit Abmahnungen und skurrile Urteile. So z.B. das
Patentrecht: Jetzt sind schon Farben patentierbar, bzw.
schützenswert, so geschehen mit lila, magenta und jetzt
angestrengt von der Telekom, die Farbe gelb (wg.
Branchenbücher). Die Machtkonzerne erkaufen sich ihr Recht!
Deutschland
Deine Schwächen
Ärzte, Juristen, Bänker, Mitmenschen und andere
Enttäuschungen, Köhler Verlag
Eva Christ, die Autorin von INTERNET-FLIRT und liebenswerten
Kinderbüchern, und Dr. Hannes Kapuste, ein Suchtarzt, klagen
an:
Selbstgefällige inkompetente Richter und
Staatsanwälte, faule Rechtsanwälte, sture korrupte
Mediziner, ehrlose Banker, fiese Zeitgenossen, überversorgte
Politiker, schamlose Journalisten ...
Justizkritik
- Balance-Akt zwischen den Stühlen
Norbert Leppert, Gerichtsreporter im Ruhestand (Frankfurter
Rundschau)
Richtig dick aber kann es für einen Reporter kommen, wenn es
um die Aufdeckung handfester Justizaffären geht, wie zum
Beispiel:
Geldbußen, die in ausgewählte Kanale gelenkt werden,
um davon privat zu profitieren;
Nebentätigkeit, die zum Haupteinkommen wird und den Anschein
von Abhängigkeit aufkommen lassen;
Steuerhinterziehung;
Akten, die dem Rechtsverkehr entzogen, unterdrückt oder auch
manipuliert werden;
Vorwurf der Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung;
Verdacht auf Falschaussage oder schwere dienstliche und
außerdienstliche Verfehlungen vor dem Hintergrund von Alkohol
oder anderen Drogen
alles Skandale und Skandälchen, von denen kaum eines der
großen Gerichte in der Bundesrepublik - und so manches
kleinere auch nicht - verschont gewesen wäre. Reporter, die
sich zur Aufdeckung entschließen - ich drücke es
bewusst so vorsichtig aus, weil ich etliche Kollegen kenne, die sich
dazu nicht oder nicht mehr entschließen können, was
zwar unprofessionell ist, aber nachvollziehbar Gründe hat -
diese Reporter jedenfalls haben sich auf einiges gefasst zu machen.
Strafverfolger,
Schuld und Bühne, Der Spiegel 3/2009 vom 12.01.2009, Seite 30
Nächste Woche beginnt der Prozess gegen den
früheren Post-Chef Klaus Zumwinkel. Ein Verlierer steht schon
fest: die Staatsanwaltschaft Bochum. Mit der Demontage von Margit
Lichtinghagen, Deutschlands bekanntester Anklägerin, hat die
Behörde auch ihren eigenen Ruf ruiniert.
Justizministerin Roswitha
Müller-Piepenkötter hat heute (Montag, 12. Januar
2009) zur aktuellen Berichterstattung über die Bochumer
Staatsanwaltschaft Stellung genommen: http://www.justiz.nrw.de/Presse/PresseJM/12_01_09/index.php
In 8 Monaten mehr als 60 Fälle von
bekannter strafbarer Korruption in deutschen Behörden,
Landesjustizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter
10.12.2008:
Bei dem Antikorruptionsgesetz ging es um ein Gesamtkonzept,
bei dem das Zusammenspiel der Behörden verbessert und die
Kontrollmöglichkeiten gestärkt werden sollten. Dies
haben Sie, sehr verehrte Frau Düker, in derselben Sitzung am
15. Dezember 2004 so erklärt. Nicht ohne Stolz, so meine ich,
haben Sie bilanzierend die Arbeit des bereits einige Zeit zuvor
eingerichteten Korruptionsbekämpfungsdezernats 15 beim
Landeskriminalamt dargestellt.
In den ersten sechs Monaten seines Bestehens seien bereits 180 Hinweise
eingegangen, von denen die Hälfte "hinreichend strafrechtlich
relevant" gewesen seien. Innenminister Dr. Behrens hat diese Zahlen im
Verlauf der Plenarsitzung aktualisiert: Zwischen April und Ende
November 2004 seien über 300 Anrufe eingegangen, von denen
sich "auf Anhieb" 60 als strafrechtlich relevant erwiesen
hätten.
Die
“Göttinger Affäre”: Als
sie bei einem Förder-Antrag in Millionenhöhe die
bisherige Erfolgsbilanz eines Sonderforschungsbereichs an der Uni
Göttingen sehen wollten, staunten sie nicht schlecht: angebliche
Veröffentlichungen entpuppten sich als unfertige
Entwürfe, die noch nirgendwo publiziert waren.
Justizministerin
- Müller-Piepenkötter soll dem Rechtsausschuss
Justizpannen erklären, 19.08.2009
Anfang August waren strafrechtliche
Ermittlungen gegen eine Bedienstete bei der Mönchengladbacher
Staatsanwaltschaft wegen Strafvereitelung im Amt eingeleitet worden.
Ihr wird vorgeworfen, als Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft die
Bestrafung von Kinderschändern jahrelang verzögert zu
haben. Zudem wurde gegen eine Staatsanwältin, die den Fall
eines mutmaßlichen Kinderschänders zu langsam
bearbeitet haben soll, ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Der Ministerin war nach Bekanntwerden der Missstände bei der
Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft am 23. Juli von der
Opposition im Landtag erneut der Rücktritt nahegelegt worden.
Seit dem Siegburger Foltermord steht die Ministerin in der Kritik.
Frank
Fasel
ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 9.
April 2008:
Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in
dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System
organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen
die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe
unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen
und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht
"kriminell" nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per
Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der
Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff,
ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte. In der
Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich,
denn das System schützt sich vor einem Outing selbst
– durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf
zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt
mich ein tiefer Ekel vor "meinesgleichen"
Prof. Dr. Ing. Hans-Joachim Selenz, früher einmal
Vorstandsvorsitzender der Salzgitter AG:
Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt
tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich
vor deutschen Gerichten erleben.[…]
Besser kann man den Zustand in Teilen der deutschen Justiz nicht auf
den Punkt bringen, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den
Rechtsstaat missbrauchen.[…] Explizit kriminelles
Justizhandeln gibt es zuhauf.[…] Der Sumpf
schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher
gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung,
Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste
Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer
Beträge eingestellt. http://www.hans-joachim-selenz.de/kommentare/2008/justizsumpfdeutschland.html
Leserbrief in DER
SPIEGEL, 25/1981 von Richter
Frank Fasel:
"Der Verfassungsrichter Hirsch irrt: Selbst in der nur mild
konservativen Stuttgarter Justiz teilt die sogenannte schweigende
Mehrheit die Meinung des Richterbundes (gelegentlich -- ganz und gar
unberechtigt -- "Beförderungsverein auf Gegenseitigkeit"
genannt), denn die Mehrheit ist Mitglied dieses Vereins, der sich als
Über-Ich S.12 der Justiz und als Oberaufpasser
gegenüber Justizkritikern geriert. Daß Herr Hirsch
bei Justizoberen besonders aneckt, kann nicht verwundern; jene sind
auch das Produkt einer Verhaltensweise-Auslese: Wer das System
kritisiert, kommt aus Tradition nicht nach oben.
Nicht gefolgt werden kann Herrn Hirsch, wenn er vorgibt, das synchrone
Walten und Schalten der fünf Nürnberger Richter sei
ihm ein Geheimnis. Herr Hirsch kennt die Gründe. Ich stelle
fest, daß nicht einmal ein Verfassungsrichter gewisse Dinge
beim Namen nennen will. Was bemäkelt er aber dann das
Schweigen der "kleineren" Richter? Er sagt doch selbst, daß
in der Justiz kritische Meinungsäußerungen mit
Sanktionen geahndet werden.
Im übrigen liegt er gleichermaßen
außerhalb des Justiz-Komments wie mit seinen Ansichten
richtig. Doch es bringt nichts. Die Justiz ist nicht bewegbar!"
Telefonnotiz
über ein Gespräch mit dem pensionierten Richter Frank
Fahsel 20.05.2008 bei Rechtsanwalt Lutz Schaefer:
Wie man sieht, ist die Herde nicht durchgehend schwarz, doch der
Mechanismus der 'Justiz im Würgegriff der Verwaltung', wie es
der Deutsche Richterbund ausdrückte, funktioniert bis jetzt
perfekt. Schade, daß immer erst die Pensionierung den
Umschwung bringt, der Rechtspflege wäre zutiefst gedient, wenn
diese Mißstände schon füher offenbart,
ausgetragen und vor allem beseitigt werden könnten, bevor so
mancher Bürger mit Hilfe der Justiz von allem 'befreit' wird,
was ein normales Leben ausmacht. In diesem Zusammenhang ist auch der
verehrte Kollege Dr. Egon Schneider zu erwähnen, der eigens
einen 'Justizspiegel' ins Leben gerufen hat, in dem nachgewiesen wird,
daß Richter auch system-fachlich so oft danebenhauen,
daß allein dies Bände füllt. Es gibt gar
nicht genug Schachtschneiders, Schneiders und Fahsels, um darzutun,
daß die Gewaltenteilung eine Illusion ist. Damit gibt es aber
denknotwendig auch keinen 'gesetzlichen Richter', solange diese in
Ausbildung, Ernennung, Beförderung und vor allem Bezahlung
lediglich Anhängsel der Verwaltung sind. Es ist vieles faul im
Staate Deutschland!
Günter
Oettinger (CDU) und Ulrich Goll (FDP) : In der Justiz gibt es keine
Missstände und die "grob ehrenrührigen Behauptungen
und Werturteile" von Richer Frank Fasel entbehren jeglicher Grundlage,
Stuttgarter Zeitung 30.10.2008
Auch als Zivilrichter, der vorwiegend mit Bankfällen befasst
war, fiel Fahsel aus dem Rahmen. Harsch rügte er etwa 1996 den
Bundesgerichtshof (BGH) für eine aus seiner Sicht allzu
bankenfreundliche Rechtsprechung. Beim BGH, schrieb er in einer
Urteilsbegründung, handele es sich um einen "von
Parteibuchrichtern der gegenwärtigen Bonner Koalition
dominierten Tendenzbetrieb", der sich allzu oft als
"verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen"
verstehe. Banken seien für diese "ehrenwerte Institutionen",
die gar nicht sittenwidrig handeln könnten. Wegen solcher
"Fundamentalopposition" soll sich der Amtschef des Justizministeriums,
Michael Steindorfner, geweigert haben, dem Richter, wie
üblich, die Urkunde zum 40-Jahr-Dienstjubiläum
auszuhändigen.
Auch beim Ressort von Steindorfner und Ulrich Goll (FDP) meldeten sich
übrigens einige Bürger, die gerne eine Stellungnahme
zu Fahsels Vorwürfen gehabt hätten. Davon habe man
jedoch abgesehen, weil die "grob ehrenrührigen Behauptungen
und Werturteile" in dessen Leserbrief viel zu pauschal seien,
erläutert ein Sprecher. Die Attacken des "in der Justiz
hinlänglich bekannten" Richters "mögen
persönlich motiviert sein, entbehren aber jeder Grundlage".
In diesem Sinne antwortete auch Günther Oettinger, an den sich
ebenfalls irritierte Leserbriefleser wandten. "Die von Ihnen zitierten
Vorwürfe sind nicht haltbar", ließ er einen
Referenten der Staatskanzlei ausrichten. "Herr
Ministerpräsident setzt volles Vertrauen in die Justiz des
Landes."
Auf Englisch heißt solch ein Verhalten: Rejection and Denial.
– Zurückweisung und Abstreiten der Tatsachen.
Derartiges Verhalten gilt in der Psychologie als ein Anzeichen
für besonders schwer heilbare psychische Erkrankungen. Die
Wahrnehmung und Anerkennung von Fehlern und von Fehlverhalten als
solches ist nämlich Voraussetzung und im Wesentlichen die
einzige Möglichkeit, deren Behebung zu erreichen. ..."
Da die oben genannten Abstreiter aber von den Missständen
profitieren und direkt Einfluß auch auf die
Staatsanwaltschaft nehmen können besteht für diese
auch kein Grund etwas zu verbessern, sondern es ist für diese
sogar notwendig alle Justizverbrechen zu bestreiten und auch die vielen
justizgeschädigten Menschen zu verleugnen und mundtot zu
machen.
Manche
Richter gehen nicht nur in den Puff, manche Richter schauen sich auch
Kinderpornos an:
Richter Frank Fasel: "Natürlich gehen auch
Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso
Staatsanwälte."
Dr. Johannes Remmel war Präsident des Verwaltungsgerichts
Kassel. Überlastet, wie unsere Justiz nun einmal ist,
betätigte sich Remmel nebenbei als
Vorsitzender eines Kirchen-Gerichts in Fulda, Vorsitzender des
Tennis-Clubs Marburg, Vorsitzender des Elternbeirats der E-Schule
Marburg, Lehrbeauftragter der Uni Gießen, Kassenwart der
hessischen Verwaltungsrichter.
Und immer noch hatte Remmel viel freie Zeit. Er nutzte sie um mehr als
1000 Kinderpornos aus dem Internet zu saugen. Das aber haben nicht
hessische Polizeibeamte aufgeklärt, sondern Leute in Cottbus.
Den Justiz-Minister, der den Kinderporno-Sauger zum
Gerichtspräsidenten ernannt hat, können Sie in Hessen
wählen. Es ist der Jurist Dr. Christean Wagner (CDU). Rechts
grinst er eitel, weil er eine kleine Bergziege, die ihm nichts getan,
abgeknallt hat. Freude am Töten Wehrloser ist genau, was ein
Justizminister braucht.
Focus Nr. 30, 21.07.2008, Seite 54 "Es
ist egal,
ob ich Recht habe. Der Jurist Christoph Arnold erklärt den
täglichen Betrug vor Gericht und wie Rechtsirrtümer
Anwälte reich machen."
"Ich wäre sicherlich ein schlechter Anwalt,
würde ich nicht in jedem Fall versuchen, mein Recht zu
bekommen. Dabei spielt es heutzutage kaum noch ein Rolle, ob ich
tatsächlich im Recht bin. ...Das Recht ist eine dehnbare
Formel, ein abstrakter Begriff, der mit der Wirklichkeit nichts zu tun
hat. Im Prozess geht es um das, was ich beweisen kann und was nicht. Da
wird gelogen, dass sich die Balken biegen. "
Rechtsirrtümer als Arbeitsbeschaffungsmassnahme.
Focus Nr. 30, 21.07.2008, Seite 86 Leserbrief Dr. Behne (Tagebuch: Zu
langsam für Gerechtigkeit).
Seitdem ich Zeuge war, wie ein Anwalt seinem potenten
Klienten sagte: Besorgen Sie sich doch einen schwurfesten Zeugen,
seitdem ich mehrhfach erlebte, wie verwerflich kriminiell die
Anwaltschaft sein kann, nehme ich an, dass Jurastudenten systematisch
gelehrt wird, wie man mit Winkelzügen und Deutung von
Paragrafen das Recht verdrehen und missbrauchen kann.
Prof. Dr. Torsten Tristan Straub schreibt am 6. Oktober 2001
in der Süddeutschen Zeitung:
"Der deutsche Jurist ist das Produkt einer Ausbildung, die
ihn so gesinnungstüchtig macht, dass er jedwedem Regime dienen
kann und deshalb auch dessen Wechsel übersteht."
Dresdner
Richter klagt gegen Justizministerium
22.11.2008, keine Qualitätsauslese bei Beförderungen:
Ein sächsischer Richter hat seinen Dienstherrn auf
Schadenersatz verklagt, weil er seit Jahren bei Beförderungen
rechtswidrig übergangen wird. Markus Scheffer, Richter am
Verwaltungsgericht Dresden, hat sich bereits mehrfach um eine Stelle
beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen beworben - bisher vergeblich.
Bei der letzten Bewerbung sei er wieder nicht zum Zuge gekommen, obwohl
er die besseren Beurteilungen als die Gegenkandidaten vorzuweisen habe,
heißt es in der Klageschrift des Anwalts: "Der Anspruch des
Klägers auf ein faires und gerechtes Verfahren ist
gröblich verletzt worden.".
Scheffer verweist nicht nur auf seine guten Noten, sondern
begründet seine Qualifikation auch mit zahlreichen
Beiträgen in Fachzeitschriften.
Vor 2 Jahren, als der Rechtsstreit gegen das Ministerium bereits lief,
kritisierte er in einer Fachzeitschrift die damals übliche
Praxis, die Gerichtspräsidenten auf die Justizpolitik des
Landes einzuschwören. Darüber hinaus forderte das
Ministerium in seinen Stellenausschreibungen auch eine aktive
Unterstützung der "Modernisierungsbestrebungen in der
sächsischen Justiz", was in den Augen vieler gleichbedeutend
ist mit der Sparpolitik der Regierung. Scheffer kritisierte das als
unvereinbar mit dem Bild des Richters, der nur der Wahrheit und
Gerechtigkeit dienen solle.
Der
derzeitige Weg zu einem diktatorischen Staat mit
nationalsozialistischen Verhälnissen:
Ein Richter, der sich bei seinen
Entscheidungen den Weisungen der Exekutive unterwirft, kann dem
Bürger keinen Schutz vor gerade dieser Exekutive
gewähren. Der ihm auferlegte Verfassungsauftrag, den
Bürger zu schützen, gerät zu einer Farce.
Die Teilung und gegenseitige Kontrolle der Staatsgewalten ist
gestört. Die Demokratie ist gefährdet - und der Weg
zu einem diktatorischen Staat ist eingeschlagen. Wir stehen heute vor
der Tatsache, dass die Unabhängigkeit der Justiz immer
stärker bedroht wird. Die Exekutive drängt immer mehr
in die Justiz hinein und bestimmt, was dort zu geschehen hat. Die
Auswahl der Richter Der Einfluss der Exekutive auf die Judikative
beginnt schon gleich am Anfang einer jeden Richterlaufbahn. Nach der
derzeit gültigen Rechtslage werden Richter in allen
Bundesländern durch die jeweiligen Justizministerien ernannt.
Feste Kriterien, wer ernannt wird und wer nicht, gibt es nicht.
Manchmal richtet man sich nach der Examensnote, manchmal spielen
offensichtlich andere Kriterien eine Rolle. Nicht selten werden Richter
ernannt, die sich bislang in einer politischen Laufbahn in der
Exekutive befunden haben und diese Laufbahn mehr oder >weniger
freiwillig beenden. Vielfach handelt es sich dabei gleich um
Ernennungen in Beförderungsämter. Ob diese Richter
den Abstand haben, nach ihrem Wechsel in das Richteramt
unvoreingenommen über die Akte eben jener Exekutive zu
entscheiden, der sie soeben noch angehört haben, erscheint
fraglich. Für den Bereich des öffentlichen Rechts ist
die Tatsache, dass die vollziehende Gewalt die Richter aussucht und
ernennt, geradezu skurril. Da es die Aufgabe dieser Richter ist,
Bescheide der Exekutive zu überprüfen, muss man
konstatieren, dass die kontrollierte Exekutive sich ihre Kontrolleure
selber aussucht. Das kann nicht richtig sein ! Die sachliche
Beeinflussung Schlimmer noch als bei der Auswahl der Richter, die nur
einmal stattfindet, wirkt sich der permanente Einfluss der Exekutive
auf die Arbeit in der Justiz aus. Der weisungsgebundene Staatsanwalt In
der Strafjustiz spielt der Staatsanwalt bekanntlich eine zentrale
Rolle. Er bestimmt, ob und in welchem Umfang Ermittlungen stattfinden
und ob Anklage erhoben wird. Er hat - von wenigen Ausnahmen abgesehen -
das Anklagemonopol, ohne seine Anklageerhebung findet keine
gerichtliche Untersuchung statt. Im Volksmund heißt es daher
zutreffend: wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter.
Dieser Kläger, also der Staatsanwalt, ist nach derzeitiger
Rechtslage ein weisungsgebundener Beamter. Jeder Staatsanwalt hat als
Vorgesetzten einen weisungsberechtigten Abteilungsleiter, der wiederum
hat einen weisungsberechtigten Behördenleiter, der
Behördenleiter unterliegt den Weisungen des
Generalstaatsanwaltes und der Generalstaatsanwalt schließlich
hat den Weisungen des Justizministers zu folgen. Diese
Anordnungsbefugnis der Exekutive gegenüber den
Staatsanwälten hat in den Jahren ab 1933 dazu
geführt, dass die verbrechen der Nationalsozialisten nicht
strafrechtlich geahndet wurden. Die weisungsgebundenen
Staatsanwälte durften derartige Verbrechen nicht anklagen. Das
Rechtssystem, dass damals die Staatsanwälte an ihrer Arbeit
gehindert hat, existiert als solches immer noch. Tatsächlich
ergehen auch heute noch direkte Weisungen an Staatsanwälte bei
der Bearbeitung einzelner Verfahren. Der Einfluss des Bürgers
auf die staatsanwaltschaftliche Arbeit ist dagegen sehr gering. Weigert
sich - um beim Beispiel der nationalsozialistischen
Verhältnisse zu bleiben - ein Staatsanwalt Anklage zu erheben
und schließt er die Akten, so hat der Verletzte zwar
grundsätzlich die Möglichkeit, ein sog.
Klageerzwingungsverfahren (§ 172 StPO) einzuleiten. Dieses
Verfahren ist jedoch mit so vielen formalen Schwierigkeiten belastet,
dass es nicht praktikabel ist. Doch auch die Richter bleiben von der
Einflussnahme der Exekutive nicht verschont. In den letzten Jahren hat
sich dieser Einfluss immer mehr verstärkt.
Damit der Richter diese Vorgaben auch einhält, hat die
Exekutive ein Druckmittel in der Hand: die Beförderung. Die
Justizminister bestimmen nämlich nicht nur, welcher Richter
eingestellt wird, sie bestimmen auch, wer befördert wird.
Ähnlich wie bei der Einstellung gibt es auch bei
Beförderungen keine bindenden Kriterien. Von Fall zu Fall
erweist sich mal das eine, mal das andere Kriterium als
beförderungsgeeignet. Die parteipolitische Bindung des
Richters an den jeweiligen Justizminister hat sich dabei bislang als
nicht hinderlich erwiesen. Abgesehen davon muss man sich zur Zeit vor
allem durch eine hohe Zahl von Erledigungen für eine
Beförderung empfehlen. Im Auftrage der Ministerien
führen alle Gerichte für jeden Richter
Erledigungsstatistiken. Diejenigen, die am Monats- oder Jahresende die
meisten Klagen erledigt haben, haben die besten Chancen für
eine Beförderung. Entscheidend ist die Anzahl der
Erledigungen, die Art und die Qualität der Erledigung bzw. des
Urteils und die dabei aufgewandte Arbeit spielt -leider - keine Rolle.
Gebotene Hinweise gegenüber Prozessunerfahrenen werden nicht
erteilt, das erforderliche Rechtsgespräch wird vermieden, wenn
es den Fall verkomplizieren könnte. Verschiedentlich kommt es
sogar vor, dass ein Rechtsmittel bewusst unbearbeitet in der Akte
abgeheftet wird, in der Erwartung, dass die juristisch nicht beratene
Partei es bald vergessen werde, sie es so sicherlich nicht gemeint habe
und weil es in der Sache ohnehin keinen Erfolg haben könne.
Norbert Schlepp, Porta Westfalica, Richter am Finanzgericht
Niedersachsen.
Amtsrichter
schickt geistig Behinderten ins Gefängnis,
02.05.2009
Ein geistig Behinderter muss wegen Diebstahls für acht Monate
hinter Gitter. Das ist ein Skandal, sagt ein renommierter Justizexperte.
Sein Bundeszentralregister zählt bereits 26 Einträge
wegen Diebstahls. Deswegen sitzt der Dohnaer Jörg P. auch in
Haft.
Am Donnerstag stand er wieder vor dem Pirnaer Amtsrichter, für
den der 46-Jährige kein Unbekannter ist. Dem entspricht auch
das Urteil: Insgesamt acht Monate Freiheitsstrafe muss Jörg P.
verbüßen. Ohne Bewährung. Fast zwei davon
hat er bereits abgesessen.
Als das Urteil fällt, zeigt Jörg P. kaum eine Regung.
Sogar ein freundliches Lächeln bringt er noch über
die Lippen. Sicher nicht, weil ihn das Urteil erfreut. Wie es scheint,
sind ihm die Konsequenzen nicht bewusst. Denn Jörg P. ist
geistig behindert, intellektuell auf dem Stand eines sechs Jahre alten
Kindes, so die Aussage der Rechtsanwältin vor Gericht.
Obwohl er seine Diebeszüge gesteht, muss er nun wieder in
Haft. Der Grund: Jörg P. wäre laut Strafrichter weder
mit einer Geld- noch mit einer Bewährungsstrafe zu
beeindrucken. Auch einen Weg zurück in die Einrichtung
„Sonnenhof“ für geistig behinderte
Menschen in Lohmen, in der er seit 2002 untergebracht war, gibt es
nicht. Denn hier sei er zuvor ständig ausgebüxt, um
auf „Geldsuche“ zu gehen.
...„Es gibt ein psychologisches Gutachten, das die
Schuldunfähigkeit belegt“, sagt Ulfried Kleinert.
Die Mitgefangenen von Jörg P. hätten sich ebenfalls
schon beschwert. Er trägt Windeln und nässt sich
permanent ein. Kleinert: „Er braucht eine
Intensivbetreuung.“ Die Vollzugsbeamten seien dafür
nicht ausgebildet. „Hier liegt ein offensichtliches
Fehlurteil vor“, sagt Ulfried Kleinert, der auf 40 Jahre
Erfahrung im Strafvollzug zurückgreifen kann. „Es
ist Wahnsinn, was da passiert ist.“
Ein
Bundesrichter klagt gegen sein eigenes Gericht – und verliert.
Er sei aus politischen Motiven kaltgestellt worden, sagt er.
Richter am Bundessozialgericht (BSG) Wolfgang Meyer hat sein eigenes
Gericht verklagt, weil es ihm politisch brisante Verfahren entzogen
haben soll. Einen solchen Rechtsstreit gibt es zum ersten Mal in der
bundesdeutschen Justizgeschichte. Doch das Kasseler Verwaltungsgericht
hat die Klage am Dienstag abgewiesen. Jetzt will Meyer weiterklagen,
bis zum Bundesverfassungsgericht, wenn es sein muss.
Am BSG geht es nur scheinbar oft um Kleinigkeiten wie jüngst
die Frage, ob die Krankenkassen gepolsterte Unterhosen für
Hüftgeschädigte zahlen müssen.
Tatsächlich können die Urteile dort sehr teuer
werden. Hartz IV, Rentenversicherung, Krankenkassen – ein
Einzelfall kann die Beklagten Millionen kosten. Eine
Schlüsselstellung, die Richter auch mal politisch denken und
reden lässt. So stellte Gerichtspräsident Peter
Masuch öffentlich klar, dass auch Hartz-IV-Empfänger
von der Abwrackprämie profitieren dürften, ohne dass
ihnen die Leistungen zu kürzen seien. Es stehe so im Gesetz.
Die Koalition hatte es sich anders gedacht. (…)
OLG
München: “Selten unsinniges Urteil!” des LG Ingolstadt,
29.04.2009
Wir haben vor dem LG Ingolstadt in einer Bausache die Beklagte vetreten
(es ging, wie immer, um eine nicht bezahlte Rechnung, um deren fehlende
Prüfbarkeit, die Anwendung von VOB oder BGB, die
tatsächlich erbrachten Leistungen usw., Streitwert: 22.000
€). Wir haben die erste Instanz vollumfänglich
gewonnen, das Urteil war eindeutig, der Vortrag der Klägerin
absolut unsubstantiiert und trotz Aufforderung durch das Gericht nicht
entsprechend ergänzt worden, so der Richter in seinem Urteil.
Die Klägerin ging - Rechtsschutzversicherung sei Dank! - in
Berufung. Die ersten Worte des Senatsvorsitzenden am OLG
München: “ich habe schon viele Urteile gelesen, auch
aus Ingolstadt, aber ein derart unsinniges habe ich in meiner Laufbahn
noch nicht gesehen. Da stimmt ja einfach gar nichts, es ist sowohl
sachlich, als auch juristisch falsch!” Der Kollege auf der
Klägerseite wußte dann noch zu berichten, dass er
von dem Richter in Ingolstadt nur solche Urteile kenne!
In der Sache selbst haben wir uns verglichen
(”Druckmittel” wie immer: die immens hohen
Sachverständigenkosten).
Der Senat war so freundlich, seine deutlichen Worte zur
Qualität des erstinstanzlichen Urteils im Protokoll
festzuhalten. Ob´s den Richter beeindruckt? Ich wage es zu
bezweifeln. Die Zeit und das Geld hätte man sich sparen
können.
Entrechtet
und betrogen, Von Thorsten Jungholt 21. April 2008
Mehr als eine Million Menschen stehen unter rechtlicher Betreuung -
Tendenz steigend. Statt Fürsorge zu bekommen, werden manche
skrupellos um ihr Vermögen gebracht. Warum die Kontrolle nicht
funktioniert.
Als Olaf O., Rechtsanwalt aus Gütersloh, 1995 vom
Vormundschaftsgericht mit der Betreuung von Elfriede Löber
beauftragt wurde, betrug ihr Vermögen 1,083 Millionen D-Mark.
Der Betreuer selbst legte damals eine Bestandsaufnahme an, die Bargeld,
Grundstücke, ein Mietshaus, Möbel und Orientteppiche
auflistete. Im Dezember 2004 waren von alldem noch 73 599 Euro
übrig - obwohl die laufenden Kosten des Pflegeheims durch
Renten und Mieteinnahmen nahezu gedeckt waren. Weitere
Bedürfnisse hatte die alte Frau nicht. Olaf O. hatte ihr
Vermögen in die eigene Tasche verschoben.Und nicht nur das von
Elfriede Löber. Im Oktober 2006 verurteilte die Strafkammer
des Landgerichts Bielefeld den betrügerischen Advokaten zu
fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen Veruntreuung in 45
besonders schweren Fällen. ...
Die Angehörigen kämpfen bis heute darum, das
veruntreute Geld zurückzubekommen. Erst vor 14 Tagen stand O.
wieder vor der Zivilkammer des Bielefelder Landgerichts, mit einer
bemerkenswerten Verteidigungsstrategie. "Ich habe so viele Straftaten
begangen", sagte er, "dass ich mich an einzelne nicht erinnern kann."
Zum anderen beklagen Beratungsstellen wie die Bonner Initiative
"Handeln statt Misshandeln" (HSM) aber auch die nachlässige
Arbeit der Vormundschaftsgerichte. "Es werden viel zu viele
unnötige Betreuungen eingerichtet", sagt HSM-Mitarbeiterin
Marita Halfen. Die Gerichte gingen nicht ausreichend gründlich
auf den Einzelfall ein, und den betroffenen Menschen werde mit dem
Begriff Betreuer oft vorgegaukelt: "Da kommt jemand, der sich um dich
kümmert. Aber das ist pure Täuschung. Denn die alten
oder behinderten Leute werden de facto entrechtet." Gegen ihren Willen
würden dann Häuser verkauft, Wohnungen und Konten
geräumt. Hunderte solcher Fälle liegen auf dem Tisch
der Sozialarbeiterin. ...
Statt Fürsorge zu geben, wollten einige schwarze Schafe
einfach nur Geld verdienen: "Da steht ein Milliardengeschäft
dahinter."
Der Rechtspfleger, der den Gütersloher Betreuer Olaf O.
überwachen sollte, hatte 35 Minuten für jeden seiner
Fälle - pro Jahr. In der Zeit sollte er meterdicke Akten
wälzen und die Notwendigkeit von komplizierten
Rechtsgeschäften beurteilen. "Ein Ding der
Unmöglichkeit", sagt der Bielefelder Rechtsanwalt Volker
Küpperbusch, der Elfriede Löber bis zu ihrem Tod
vertrat und sich jetzt um die Interessen ihrer Erben kümmert.
...
Weil O. nun mittellos ist, hält sich Küpperbusch an
das Land Nordrhein-Westfalen. Es soll für die gravierende
Fahrlässigkeit des Rechtspflegers am Vormundschaftsgericht in
Haftung genommen werden - und hat bereits signalisiert, einem Vergleich
über 150 000 Euro zuzustimmen.
Bis Mai hat Reinhard Löber nun Zeit, sich zu
überlegen, ob er dieses Angebot annimmt. Er wird sich wohl
damit zufriedengeben. "Das Geld ist ohnehin nicht mehr als
Trostpflaster", sagt der Sohn. Ihm geht es auch darum, andere davor zu
warnen, in die Betreuungsfalle zu tappen. "Fünf Generationen
haben hart dafür gearbeitet, unserer Familie ein kleines
Vermögen zu schaffen", sagt Löber. "Wenige Jahre
haben ausgereicht, das zu zerstören." Verantwortlich
dafür ist ein Mann, der Elfriede Löber eigentlich
helfen sollte - im Auftrag und unter der Aufsicht des Staates.
Die Erben von
Frankfurt, www.die-richterin.com
Wenn Richter
(CDU) und
Anwälte kriminelle Handlungen begehen, dann wird das Opfer zum
Täter gemacht. Das übliche eben:
In Hessen
tobt ein
Familienkrieg, in dem ein Toter aufersteht, eine OB-Kanditatin der CDU
zu einem Ferrari kommt und Ermittlungen immer wieder stocken. Lesen Sie
mehr in der „Süddeutsche Zeitung“
Wochendausgabe vom 25./26. Juli 2009 Seite V2/3: http://www.sueddeutsche.de/85A388/2981339/Die-Erben-von-Frankfurt.htm
Die diversen Ermittlungen gegen Michael Wolski wurden verlegt,
verschoben und an verschiedene Abteilungen (bis zur Staatsanwaltschaft
Darmstadt) zerstückelt. Die Richterin Karin Wolski (Mitglied
des Staatsgerichtshofs und Vizepräsidentin des Frankfurter
Verwaltungsgerichts) genießt im Steuerstrafverfahren ihres
Mannes die Vorzüge des
„Hausfrauenparagraphen“ einer
„unwissenden Hausfrau“. Im Februar 2009 wurden
Ermittlungen gegen Richterin Frau Wolski offiziell eingestellt,
gleichwohl die Staatsanwaltschaft das Bestehen solcher Ermittlungen
immer bestritt.
Auch sonst ist die Justiz, was den Fall Wolski anbetrifft, nicht sehr
eifrig: Verfahren gegen Wolski wegen Parteienverrat wurde im
Frühjahr 2008 auf Februar 2009 angesetzt und sehr kurzfristig
abgesagt. Auch das Steuerstrafverfahren wurde kurzfristig abgesagt. Was
mit den weiteren Verfahren seit 2003 passiert (Betrug, Untreue) ist
nicht bekannt, man kann es sich allerdings denken.
Seit Mai 2008 liegt der Staatsanwaltschaft Frankfurt,
Wirtschaftsabteilung, eine weitere Anzeige wegen gemeinschaftlichen
Betruges gegen Michael Wolski vor. Hierbei versuchte der nimmersatte
Wolski sich eine Luxusimmobilie des verstorbenen Ignaz C. zu
erschleichen, in dem der 2 Jahre zuvor Verstorbene, dank 3 Frankfurter
Notaren, neue Vollmachten ausstellen konnte. Und damit zum Leben
wiedererweckt wurde.
Originalvollmachten
Nachdem die Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt den
Fall zunächst zu anderen Abteilungen zu verschieben versuchte,
ist der Fall letztendlich doch zu ihr zurückgekehrt. Und da
liegt er offensichtlich immer noch.
Viel aktiver war diese, angeblich permanent unterbesetzte Abteilung
Wirtschaftskriminalität der Staatsanwaltschaft Frankfurt, als
sie den Verfasser dieser Webseiten zur selben Zeit mit
künstlichen und unberechtigten Ermittlungen und Durchsuchungen
bombardierte:...
"Richter
lesen zu viel hinein", keine Volksverhetzung,
05.03.2010
Mit diesem Plakat hatte ein Augsburger Verein geworben. Die
Verantwortlichen wurden durch alle Instanzen wegen Volksverhetzung
verurteilt. Zu Unrecht, wie das
Bundesverfassungsgericht nun festgestellt hat. Das Grundrecht auf
Meinungsfreiheit sei unzureichend berücksichtigt worden.
Der Beschluss liegt auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts, wonach Volksverhetzung nicht leichtfertig
bejaht werden darf. Das Gericht zeigt nochmals die strengen
Voraussetzungen auf:
Soweit angenommen werden soll, dass der Gebrauch eines Grundrechts die
Menschenwürde beeinträchtigt, ist eine besonders
sorgfältige Begründung erforderlich. Ein Angriff auf
die Menschenwürde ist nur gegeben, wenn der angegriffenen
Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der
staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen
behandelt wird.
Landgerichtspräsident
Emil Schmalfuß vom Landgericht Kiel schweigt weiter zur
Nachlass Mafia Affaire im Gerichtsbezirk, 15.12.2008
Landgerichtspräsident Emil Schmalfuß vom Landgericht
Kiel möchte offensichtlich nicht nach Aktenlage erkennen, dass
die Rechtsbeugungen der angeschuldigten Richter das Einleiten eines
Disziplinarverfahrens und Strafermittlungsverfahrens notwendig machen.
Er teilet dem Beschwerdeführer B. schon mit Schreiben vom
08.12.2008 mit, dass er es nicht sinnvoll halte sich zu wiederholen und
kein Disziplinarverfahren gegen die Richter am Amtsgericht
Neumünster Helga Dohrn und Andreas Martins sowie den
Vorsitzenden der 23.Zivilkammer am Landgericht Kiel Brommann
einzuleiten,auch wenn diese Fehlurteile verkündet haben, die
nach dem Grundgesetz Artikel 34 GG in Verbindung mit Artikel 101 Abs.1
Satz 2 GG nicht zulässig sind. Im gleichen Tenor
äußerte sich auch schon im Vorwege
Amtsgerichtsdirektor Hoops vom Amtsgericht
Neumünster.Schmalfuß und Hoops teilten dem
Beschwerdeführer in vorherigen Schreiben auch mit, dass sie
keine Eingaben und Beweisanträge von ihm mehr beantworten
wollen.
Offenkundig soll wieder einmal das Recht eines Bürgers erneut
verhindert werden,in dem Landgerichtspräsident Emil
Schmalfuß und Amtsgerichtsdirektor Hoops ihre
schützenden Hände über Richter halten,wobei
sich die berechtigte Frage stellt,wieviele Jahre die Nachlass Mafia
schon abkassiert.
Unser Justizsystem züchtet
staatstreue,
willfährige Leute:
Schweizer Strafrechtler Max Pieth, der sich als wissenschaftlicher
Mitarbeiter in mehreren Organisationen der UNO einen Namen gemacht hat
und von dem man sagen kann, dass er die Rechtsordnungen einer Vielzahl
von Staaten kennt und sie miteinander vergleichen kann, festgestellt
“Das Problem in Deutschland ist, dass die
Ministerialbürokratie eine starke Rolle bei der
Beförderungspolitik spielt und damit einen großen
Einfluss auf die Karriere von Richtern und Staatsanwälten hat.
Dieses System züchtet staatstreue, willfährige
Leute.” (zitiert aus Roth/Nüberl/Fromm, Anklage
unerwünscht.)
Der Richtereid als Phrase für
Karriererichter:
Der Richtereid "nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen"
(§ 38 Deutsches Richtergesetz, Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz)
wird für Karriererichter zur Phrase. Das politisch motivierte
Wollen eines der Kabinettsdisziplin unterworfenen Regierungsmitglieds
unterläuft den Grundsatz der Bestenauslese (Art. 33 Abs. II
GG) in der Dritten Gewalt mit langfristiger Wirkung. Zwar alles
möglich, aber verboten und deshalb unwahrscheinlich, weil
schließlich nicht sein kann, was nicht sein darf ?
Udo Hochschild Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D. Direktor
des Sozialgerichts a.D.
Dr. Edmund Haferbeck:
“Rechtsbeugungen sind in der deutschen Justiz nicht
ungewöhnlich”, 08.09.2005
Zu Urkundenfälschung durch Staatsanwälte
“nicht widerrechtlich” (FR vom 9. Oktober 2001):
Der Vorgang beweist einmal mehr, welche erheblichen Straftaten
innerhalb der Justiz begangen werden. Wir betonen, dass solche
Vorgänge, nämlich der Schutz von Angehörigen
der öffentlichen Rechtspflege und der Notariate, zur
Normalität in der deutschen Justiz gehören.
Schwerpunkte von Justizkriminalität, in denen
Behörden- und Justizangehörige sowie auch besonders
wichtige Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens
mittels Straftaten geschützt werden, sind in München,
Köln, Frankfurt … festzustellen.
Diese Strafvereitelungen im Amt (Paragraf 258 a Strafgesetzbuch) neben
der Rechtsbeugung (Paragraf 339 StGB) und neben Unterlassungen von
Diensthandlungen (Paragraf 336 StGB) gehen sogar soweit, dass
engagierte Bürger, die solche Zusammenhänge
aufgedeckt und angezeigt haben, strafrechtlich verfolgt werden. Einher
gehen diese justiziellen Straftaten mit Psychiatrisierungsversuchen.
Das Sich-gegenseitig-Decken in Justizkreisen ist die Regel, nicht die
Ausnahme. […]Die neuerliche Strafgesetzbuch-Kommentierung
hat sich längst auf die ständigen,
routinemäßig ablaufenden Rechtsbeugungen innerhalb
der Justiz eingestellt. Im Standard-Kommentar zum StGB
(Tröndle/Fischer, 50, neu bearbeitete Auflage,
München 2001) steht zur Rechtswidrigkeit der Rechtsbeugung
geschrieben:
“Das praktische Bild bewusster
Verstöße gegen Rechtsnormen prägen nicht
Fälle rechtsfeindlicher Entscheidungen gegen ,elementare
Rechtsgrundsätze’, sondern eher leichte
Fälle bewusst unvertretbarer Verfahrensbehandlung, teils zur
Arbeitserleichterung, teils zur Erreichung ,gerechter’
Ergebnisse; dem Ansehen und der Autorität des Rechtsstaats
sind auch sie abträglich.”
Die Justiz würde bei Straftaten dieser Schwere, die allein mit
Freiheitsstrafe und nicht mehr auch mit Geldstrafe bedroht sind,
gegenüber juristischen Laien, also normalen
straffällig gewordenen Bürgern die volle
Härte des Gesetzes anwenden: Ausstellung eines Haftbefehls,
sofortige Inhaftierung, Entfernung vom Arbeitsplatz wegen bestehender
Wiederholungsgefahr, Anklageerhebung.
Hier wird die Öffentlichkeit vor dem Hintergrund des Artikels
3 I Grundgesetz (”Alle Menschen sind vor dem Gesetz
gleich”) vergeblich auf eine
ordnungsgemäße Bearbeitung durch die Justiz warten
müssen - zur Politik hat sich längst die
Justizverdrossenheit gesellt.
Inszeniertes
"Strafverfahren", AG Saarlouis 16 Ds 141/02, wegen angeblicher
Richterbeleidigung
Unter Verstoß gegen die hier maßgeblichen
Vorschriften der Strafprozessordnung hat der Richter am AG Saarlouis,
Weyer, am 17.07.2002 trotz Wissens, dass es für eine solche keine
tatsächlichen und rechtlichen Gründe gibt, auf Antrag
der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, eine Anklage gegen Frau
Schmelzer und deren (inzwischen verstorbener) Mutter, Frau Wolf, wegen
angeblicher Beleidigung (§ 185 StGB) des damaligen
Vizepräsidenten des VG, Richter Adam, sowie des damaligen
Präsidenten des OVG, Richter Friese, zugelassen.
Nachweislich der Verwaltungsgerichtsakten: VG Saarlouis 5 K 374/96, OVG
Saarlouis 2 R 633/88, VG Saarlouis 2 K 188/92, OVG Saarlouis 2 R 1/98
(8 R 6/96), VG Saarlouis 2 K 350/98 wurde von Frau Schmelzer und Frau
Wolf aber zu keiner Zeit eine Beleidigung
begangen. Tatsache ist vielmehr, dass die Anzeige und die
Anklageschrift der Staatsanwaltschaft konstruiert
sind, und die Zulassung der Anklage durch Richter Weyer eine Verfolgung
Unschuldiger (§ 344 StGB) und eine Verletzung der Grundrechte
(Persönlichkeitsrechte) sowie der Menschenrechte nach Art. 6
EMRK darstellt.
Über
den Niedergang des deutschen Rechtsstaat - Dr. Egon Schneider
- ehemals Vorsitzender Richter am OLG Köln
Haben wir noch einen unbeschädigten Rechtsstaat?
Können die Bürger und Anwälte als ihre
legitimierten Helfer noch darauf vertrauen, dass der Gesetzgeber immer
die Gerechtigkeit anstrebt und die Gerichte stets bemüht sind,
die Gesetze zum Schutz der Bürger fehlerfrei anzuwenden?
Die Antwort auf diese Frage lässt sich nicht durch die
üblichen abstrakten Beteuerungen finden. Nur die forensischen
Erfahrungen sind aussagekräftig.[…]
Und hier liegt vieles im argen, so sehr, dass oft die
Rechtsstaatlichkeit auf der Strecke bleibt.
Wer nicht praktizierender Anwalt ist, macht sich keine Vorstellung
über den alltäglichen Kampf ums Verfahrensrecht.
Unentwegt wird im Zivilprozess - auf den sich die folgende Darstellung
beschränkt - von den Gerichten fahrlässig bis
vorsätzlich gegen zwingende einfachrechtliche Vorschriften und
gegen die Grundrechte verstoßen. Vielfach müssen die
Parteien das wehrlos hinnehmen.
Berichte über grobe und gröbste
Verstöße gegen das Verfahrensrecht werden aus
Justizkreisen damit abgeblockt, es handele sich um
Einzelfälle. Um diese unwahre Beschönigung zu
widerlegen, habe ich seit 1992 als Herausgeber der Zeitschrift
für die Anwaltpraxis (ZAP) den ZAP-Report: Justizspiegel
eingeführt und die Leser um Mitarbeit durch Einsendungen
gebeten. Deren Reaktion war überwältigend!
Anwälte aus ganz Deutschland haben über ihre
bedrückenden Erlebnisse berichtet und berichten immer noch
darüber. Fast alle äußerten sich frustriert
und verbittert, weil sie Rechtsverletzungen wehrlos hinnehmen mussten.
Sendung
auf 3Sat, die deutsche Justiz: "Halbgötter in Schwarz"
(17.03.2005)
Ein Verteidiger klagt an. Staranwalt Rolf Bossi erhebt schwere
Vorwürfe gegen die deutsche Justiz. Selbstherrlichkeit von
Richtern, Willkür und skandalöse Fehlurteile
höhlen den deutschen Rechtsstaat aus. Jeder kann heute zum
Opfer einer Justiz werden, die sich einer wirksamen Kontrolle entzieht.
Es gibt Verfassungsmäßig den Gleichheitsgrundsatz
und wir haben eben in unserer Justiz jetzt einen Zustand in dem dieser
Gleichheitsgrundsatz in elementarster schwerster Weise verletzt ist.
Für Strafkammern vor Landgerichten und noch viel schlimmer von
Schwurgerichten gibt es keine Wortprotokollierungspflicht. Da kann der
Richter machen was er will. So kann sich jeder Richter hinter einem
formal stimmigen Urteil verschanzen ohne dass er Angst haben
muß überprüft zu werden. Das es zu wenige
effektive Kontrollmöglichkeiten in der deutschen Justizordnung
gibt sehen auch viele Richter so.
Richter Thomas Melzer: "Bossis Buch kommt zur rechten Zeit er hat ob
gewollt oder nicht ein gutes Timing, denn die Justizministerkonferenz
strickt ja an einer großen Struckturreform."
Viele Richter, so Bossi, unterschlagen Beweise lassen
Widersprüche einfach weg nur um ein Urteil formaljuristisch
unanfechtbar zu machen. Dagegen gibt es kaum eine Handhabe und das
führt bei manchem Richter zu einem Allmachtsgefühl.
Richter Thomas Melzer: "Es ist eine
Gefahr, die der Berufsstand mit sich bringt, man ist ja quasi von
Berufswegen über viele Jahre im Recht, man war es gestern man
ist es heute und wenn nichts dazwischen kommt ist man es bis zum
Pensionsalter. Dieses Bewusstsein schleicht sich ein und es
trägt die Gefahr einer gewissen Deformation in sich und ich
kenne Kollegen bei denen sich diese Gefahr materialisiert hat."
Wenn also nicht einmal die Todesurteile des Volksgerichtshofes unter
Roland Freisler als Rechtsbeugung geahndet wurden wie sollen dann heute
vergleichsweise harmlose Fehlurteile verfolgt werden. Eine fatale
Kontinuität. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge
aus. Die Justiz ist strukturell gar nicht dafür geschaffen und
sie ist auch nicht willens in eigener Sache Recht zu sprechen. Und
jetzt soll alles noch viel schlimmer werden. In einer grossen
Justizreform wollen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und ihre
Kollegen aus den Ländern die Berufungsmöglichkeiten
vor Gericht noch weiter einschränken. Die Fälle von
Willkür und Kumpanei, die Bossi aus seiner 50
jährigen Erfahrung im Gerichtssaal beschreibt lassen jeden der
noch an die Unbescholtenheit deutscher Richter glaubt erschrecken.
Sendung vom 17. MAI 2005, 23.00 UHR, Rolf Bossi (81): Die
deutschen Strafgerichte sind so ungerecht, dass man die Urteile auch
auswürfeln könnte," sagt Rolf Bossi,
Deutschlands bekanntester Strafverteidiger. Justizirrtümer
seien demnach "sozialstaatlich sanktionierte Kunstfehler."
Rolf
Bossi Halbgötter in Schwarz. Deutschlands Justiz am Pranger,
Eichborn Verlag Frankfurt/M (2005)
Verkündigung
von Haftbefehlen trotz attestierter und unbestrittener
Haftunfähigkeit, unbekümmerte Übernahme
phantastisch zu nennender Beschuldigungen durch die Staatsanwaltschaft
und das Gericht, Unterlassung der notwendigen medizinischen Versorgung
eines unschuldig in Untersuchungshaft Einsitzenden nach
Übergriff eines Mithäftlings, polizeiliche
Durchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl, keinerlei richterliche oder
polizeiliche Befragung von Entlastungszeugen, auch nach acht Wochen
Untersuchungshaft keine rechtmäßige Vernehmung des
sich in Untersuchungshaft Befindenden, Klagen auch bei unzureichendem
Tatverdacht, schlampige bis gar keine und nur zu Lasten des
Beschuldigten gehende Ermittlungen, weitgehende Unkenntnis der
Ermittlungsakten bei Richtern, öffentliche Vorverurteilungen
des Beschuldigten durch einen Oberstaatsanwalt vor der Boulevardpresse,
die über die dokumentierten Anschuldigungen sogar hinausgehen,
blindes Vertrauen in Gutachten, das Etablieren von Hausgutachtern, da
sie das vom Gericht gewünschte Ergebnis abliefern, das
In-die-Länge-Ziehen auch aussichtsloser Prozesse, das
Weglassen angeblich irrelevanter, tatsächlich aber wichtiger
Aussagen, das Ignorieren von Fakten, bei entlastenden Aussagen
Säen von Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des Zeugen
bis hin zur Bezichtigung der Lüge, die völlige
Verdrehung der Aussagen von Zeugen bis zum gegenteiligen Inhalt, das
Schaffen neuer Tatsachen, öffentliche Vorverurteilungen, denen
ein allzu oft kurzer Prozeß folgt, das komplette Weglassen
entlastender Aussagen im Urteil, sowie das Weglassen
kriminaltechnischer Auswertungen, wenn sie für den Angeklagten
sprechen, mit der Begründung, sie seien
„für die in der Anklageschrift vorgeworfene Tat ohne
Bedeutung“, das Für-glaubwürdig-Halten
parteiischer Zeugen, gedeckt durch die „freie
Beweiswürdigung“ der Richter, das Weglassen
entlastender Indizien insbesondere dann, wenn diese einen
wahrscheinlichen Revisionsgrund darstellen könnten, die
Nichtladung wichtiger Zeugen, sofern die bei der polizeilichen
Vernehmung gemachten Aussagen die Anklage ausreichend stützen,
eine Klärung im Rahmen eines Verhörs diese jedoch
gefährden könnte, Kumpanei unter Richtern
selbstverständlich zu Lasten des Angeklagten insbesondere nach
erfolgreicher Revision, eine für den Angeklagten vergiftete
Atmosphäre am Gericht nach erfolgreicher Revision,
unterlaufene Absprachen, Diskreditierung von Entlastungszeugen mit
unterstellenden Behauptungen oder Verneinung rein hypothetischer
extremer Unterstellungen, Justizirrtümer kafkaesken
Ausmaßes, Parteilichkeit von Richtern bei „Aussage
gegen Aussage“, obwohl der aussagende Nebenkläger
und Zeuge ohnehin erwiesenermaßen zumindest in einem Fall
nachweislich gelogen hat, die Aufforderung eines Richters an einen
Zeugen, sich Erklärungen für ein nachgewiesenes Indiz
auszudenken, das für den Angeklagten spricht, Strafvereitelung
im Amt, fast unüberwindliche Hürden bei der
Wiederaufnahme von Verfahren, Abschreckungsurteile, Rechtsbeugung und
die Aushebelung des Straftatbestandes der Rechtsbeugung,
All diese Zustände deutscher Strafjustiz schildert der seit
fünfzig Jahren als Anwalt arbeitende Rolf Bossi in seinem
aktuellen Buch.
Literaturempfehlung
- Die Rechtsbeuger-Mafia - "den Staat zur Beute gemacht"
Titelbild des Buches Rolf Bossi - bundesweit bekannter Staranwalt aus
München und als CSU-Mitglied des politischen Revoluzzertums
unverdächtig - kommentierte seine wiederholt unliebsamen
Erfahrungen mit der schleswig-holsteinischen "Rechtspflege" durch das
Bekenntnis, bis zum letzten Atemzug gegen das illegale Fortbestehen des
Dritten Reichs in der Justiz kämpfen zu wollen.
Unser ehemaliger Ministerpräsident Björn Engholm
offenbarte vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuß
zur sogenannten Schubladenaffäre, Schleswig-Holstein sei ein
einziger großer verhunzter und verkrusteter Schweinestall
zwischen Nord- und Ostsee; schwieg sich aber darüber aus,
warum er seine Regierungsjahre nicht genutzt habe, um gehörig
auszumisten.
Die Autoren der "Rechtsbeugermafia" haben jahrelang am eigenen Leib
erfahren, welches hohe Maß an Verkommenheit große
Teile der bundesdeutschen Justiz und Verwaltung kennzeichnet.
Einer der Autoren hat nach 20jähriger Berufstätigkeit
in Schleswig-Holstein seine Anwaltszulassung aus Protest gegen
unglaubliche Rechtsbrüche und aus Gründen sozialer'
Hygiene zurück- gegeben.
Entgegen der Verfassung geht alle Gewalt nicht vom Volke aus, sondern
von einigen Wirtschaftsführern, Rotariern, Lions und anderen
Logenbrüdern, die sich zusammen mit der
Funktionärsclique der maßgeblichen politischen
Parteien den Staat zur Beute gemacht haben und in allen
öffentlichen Gewalten u.a. durch Ämterpatronage und
Postenschacher an den Fäden ziehen.
Auch der Voyeur kommt auf seine Kosten, denn die
Obszönität der privaten Moral der vorgeblichen Elite
deckt sich mit dem ungesetzlichen Wildwuchs (Generalstaatsanwalt S-H
a.D. Prof. Ostendorf) bei der Wahrnehmung öffentlicher
Ämter.
Angeklagter
folgt nicht den Wünschen des Richters nach Tatbestand und
Schuldigkeit, Rechtsanwalt verläßt Gerichtssaal:
...Der Angeklagte gab Widerrede. Er wurde inzwischen
ebenfalls von der weiteren Verhandlung ausgeschlossen. Die Verteidigung
erklärte schriftlich, dass sie die weitere Verhandlung ohne
einen der beiden Angeklagten und die ausgeschlossenen Zuschauer durch
ihre Anwesenheit nicht legitimieren wolle. Sie verließ den
Gerichtsort.
Zu einer umfangreicheren Auseinandersetzung kam es am Ende des zweiten
Verhandlungstages. Auslöser war der Versuch des Verteidigers,
dem am Genversuch beteiligten Dr. Langen eine Frage mit Bezug zum
Genversuchsfeld zu stellen. Diese Frage wurde von Richter Oehm
verboten. (Spektakulärer aber war, das Richter Oehm im Urteil
plötzlich doch auf die Frage einging, ob ein rechtfertigender
Notstand (§
34 StGB) bestanden haben könnte.)
...Die Verteidigung protestiert mit dieser Presseerklärung
gegen die Verhandlungsführung des Herrn Richter Dr. Frank
Oehm. Sachliche Gründe für ein solches Vorgehen gab
es nicht. Die Maßnahmen haben eine Einschüchterung
der Öffentlichkeit, deren Aufgabe es ist, die Justiz zu
kontrollieren, zur Folge. Eine gesetzliche Grundlage für die
eskalierende Verhandlungsführung des Gerichts ist nicht zu
erkennen.
Richter Dr. Frank Oehm ist Vizepräsident des Amtsgerichts
Gießen. Auf dem Weg dahin war er bereits Vorsitzener Richter
am Landgericht Gießen. Er strebt aber nach Höherem:
Stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof – auf dem
Ticket von CDU und FDP.
Wer
jung ist ist Dumm. Menschen sind entlang ihres Ansehens in Kategorien
wie Alter oder Geschlecht als minder- oder "besser"-wertig einzustufen.
Auch die Staatsanwältin Sehlbach-Schellenberg, ohnehin
auffallend immer daran orientiert, wie der Richter sich verhielt,
machte auf ihre Weise bei den Beschimpfungen und Unterstellungen mit.
Palmen
Niko und der Staatsanwalt, Nachts verhaftet von 5 Polizeibeamten trotz
Unschuld, Frankfurter Rundschau, 25.04.2006
Wie ein Staatsanwalt aus Frankfurt am Main es schafft, in
kürzester Zeit gegen nahezu alle relevanten Bestimmungen der
Strafprozessordnung, des Grundgesetzes, der Hessischen Verfassung, des
HSOG und der aktuellen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs, der des
Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts sowie der
Europäischen Menschenrechtskonvention zu verstoßen.
Obwohl die Nichtstrafbarkeit den Behörden seit 2002 durch die
Verfügung der Generalstaatsanwaltschaft bekannt ist wurde ich
jahrelang weiter erniedrigt, geschmäht und verunglimpft!
Interview:
Nachfolgend vorab die Wiedergabe eines in der Tagespresse erscheinenden
Interviews.
Nach Akteneinsicht durch meinen Verteidiger
ist herausgekommen, dass ebenfalls die Generalstaatsanwaltschaft beim
dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main das Verfahren gegen Sunrise
GmbH bereits am 16.9.2002 durch eine 5-seitige Verfügung
eingestellt hat (3 Zs 859/02), wobei es eine Beschwerde gegen die
Einstellung der Staatsanwaltschaft Frankfurt verworfen hat. Die
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt sieht bei den Faxabrufen aus
Rechtsgründen keine Strafbarkeit! Diese Verfügung hat
der Staatsanwalt Dr. Brandau offenbar unterdrückt und
ignoriert, indem er trotzdem erneut gegen mich ermittelt und alte
Verfahren und deren Akten unterdrückt. Ich habe mich nicht
strafbar gemacht, sondern Dr. Helmut Brandau nach § 344 StGB
wegen Verfolgung Unschuldiger und Freiheitsberaubung, was noch von den
Gerichten geprüft wird. Es scheint ein unvermeidbarer
Verbotsirrtum bei Dr. Brandau vorzuliegen. Laut Gericht hat er sich
nicht strafbar gemacht. Ich denke, man hat ihn einfach nur gedeckt.
Ob das Landgericht Dr. Brandau Nähe zu den Methoden der
Nationalsozialisten attestieren wollte, wie ein Teil der Tagespresse
meint
www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/reportage/?em_cnt=1324659, mag
jeder Leser der nachfolgenden Darstellung selbst entscheiden.
Erneuter
Überfall wegen angeblichen Verstoßes gegen
§16 UWG, Angebote mit Mondpreisen/Scheinrabatt
Dr. Helmut Brandau durchsuchte mit ca. 25
Polizeibeamten öffentlichkeitswirksam in der Frankfurter
Innenstadt "Fressgass" meine Büro- und Lagerräume
sowie alle Wohnungen, denn der Verkauf der Palmen sei strafbar, weil
ich im Jahr 2000 meine alten Preise den neuen
gegenübergestellt habe, um so der Kundschaft zu zeigen, dass
ich im Jahr 2000 der günstigste Anbieter von Echtblattpalmen
weltweit war: Dabei beschlagnahmte er Ordner, die er "verloren" hat
sowie einen Laptop, der "verschwunden" ging. Außerdem ging
man mit uns nicht gerade zimperlich um. Dr. Helmut Brandau drohte mir
für diesen Fall ebenfalls mit U-Haft. (Er müsse zu
"weiteren strafprozessualen Mitteln" greifen) Mittlerweile hat das
Landgericht Frankfurt in einem weiteren Verfahren die Methoden des Dr.
Helmut Brandau indirekt mit Nazimethoden des Nationalsozialismus
verglichen. (Schutzhaft...)
Nachdem nun noch ca. 60 Staatsanwaltschaften bundesweit
bestätigten, dass sie bei angeblicher Mondpreiswerbung nicht
wegen "strafbarer Werbung" ermitteln werden wurde darüber
diskutiert, auch mein Verfahren einzustellen. Jedoch wehrte man sich
dagegen mit Händen und Füßen. Auch wenn
eine Verurteilung nicht wahrscheinlich war wollte man mich doch
wenigstens auf der Anklagebank sehen.
Und wieder vergingen 2 Jahre... Irgendwann hat man sich aber geeinigt,
nicht noch mehr Kosten zu produzieren.
Justiz-Späne,
Unterstellung einer "ergebnisorientierten Verhandlung" keine
Verleumdung,
01.05.2009
Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Ottmar Breidling
weiß das, er ist ein Vorsitzender Richter hier am
Oberlandesgericht. Er ist nicht zimperlich. Aber er wird es, wenn er
nur Späne riecht, die von Verteidigern kommen.
So einer hatte dem Breidling-Senat eine „ergebnisoriente
Verhandlung“ unterstellt. Wegen Verleumdung klagte unsere
Staatsanwaltschaft den Anwalt an. Geradezu wie ein mit dem
Fuß aufstampfender kindischer Trotzbold zog sie das Verfahren
durch, wollte den Anwalt verurteilt haben.
Vor knapp einem Jahr habe ich an dieser Stelle zu genau diesem Fall
schon gelästert. Dass es von der Staatsanwaltschaft ja
heißt, sie sei die Kavallerie der Justiz: Erst handeln, dann
denken. Und ich habe gehofft, dass aus Starrsinn noch Vernunft werden
könnte. Gestern nun kam die Wende.
Oberstaatsanwalt Stephan Hintzen forderte „unter Abweichung
früherer Auffassung“ Freispruch. Der Verteidiger
habe berechtigt in Berufsausbübung gehandelt.
Dem, was von vornherein klar war, folgte auch Richterin Ruth Lysko: Der
Freispruch auf Kosten der Staatskasse ist sogar rechtskräftig
geworden. Sollte die Justiz nochmal, was sie gerne tut, über
Last und Mühe stöhnen – dazu fehlte ihr
jetzt jedes Recht.
RICHTER-NEBENJOBS:
Im Fokus der Lobbyisten, spiegel-online
26.11.2007 (SPIEGEL 43/2007)
Viele Richter haben Nebenjobs und erklären etwa der
Energiebranche auf Seminaren, was bei Tariferhöhungen zu
beachten ist. Am Bundesgerichtshof ist diese Praxis nun aufgefallen.
Der erste Richter hat ein Seminar abgesagt.
Das Motto der pro Gast 1605 Euro teuren Veranstaltung: "Gute Chancen
für Gasversorger bei Gaspreiserhöhungen!" Balls
nächster Auftritt war für Anfang Dezember bei einer
Veranstaltung des Berliner Instituts für Energie- und
Regulierungsrecht geplant.
Doch daraus wird nun nichts. Aufgrund des SPIEGEL-Artikels habe der
BGH-Präsident Günter Hirsch die BGH-Richter gebeten,
in nächster Zeit zum Fragenkomplex des Paragraf 315 BGB keine
Vorträge zu halten. Das schrieb der Institutsdirektor in einem
Brief an die "Freunde" des von der Energiewirtschaft kofinanzierten
Instituts. ...
Das Berufsbild der Richter, so der ehemalige Präsident des
Bundesarbeitsgerichts, Thomas Dieterich, "wird durch eindeutig
gewerbliche Aktivität beschädigt". Die meisten
Vorträge dienten kaum mehr wissenschaftlichen Zwecken, "sie
sind vielmehr Handreichungen an bestimmte Zirkel". Wenn allerdings
Rechtsprechung so stark als Politikersatz herhalten müsse wie
heute, so Dieterich, sei es kein Wunder, "wenn die Richter in den Focus
von Lobbyisten geraten".
Richterliche
Unabhängigkeit und Nebentätigkeit - ein
antagonistischer Widerspruch 3.Teil
...Offenbar sind sich die Politiker und wenigstens Teile der
Anwaltschaft dieses Problems bewusst geworden. Der bayerische
Finanzminister Kurt Faltlhauser hat in der Bayerischen Staatszeitung
von 28.01.05 festgestellt, dass besonders bei den obersten Gerichten
nicht wenige Richter pro Woche nur einen Tag im Gericht erscheinen, in
Extremfällen nur alle 14 Tage einmal. Er setzt sich
dafür ein, dass das Privileg der deutschen Richter
fällt, keine festen Arbeitszeiten einhalten zu
müssen. Auf dem deutschen Juristentag in Stuttgart im
September diesen Jahres forderte der renommierte Rechtsanwalt Felix
Busse ebenfalls feste Dienstzeiten für Richter ( FR vom
23.09.06) (Anmerkung: Die Richter lehnen das ab, weil sie ihre
richterliche Unabhängigkeit durch feste Dienstzeiten
gefährdet sehen).
Raffkes mit Robe, Richter
kassieren gern und kräftig nebenbei ab, Der Spiegel 48/1996
Flächendeckend",
schrieb der Frankfurter Unternehmer Willi Göbel dem Petitionsausschuß
des Bundestages, würden vor allem hessische Richter mit Aufträgen für
Rechtsgutachten und anderen Nebentätigkeiten "versorgt". Banken,
Industrie und große Anwaltskanzleien würden sie damit korrumpieren.
Göbel schlug vor, per Gesetz die Richter zu verpflichten, alle
Nebentätigkeiten in einem Handbuch zu veröffentlichen.
Die
Petition, antwortete der Ausschußvorsitzende Gero Pfennig im Juli 1993,
sei an die Bundesregierung weitergeleitet worden. Die solle dafür
sorgen, daß richterliche Nebentätigkeiten "nur noch äußerst restriktiv
genehmigt werden dürfen" und auch "bei berechtigtem Interesse den
Prozeßparteien offenbart werden".
Den
erwünschten gläsernen Richter gibt es bis heute nicht - dafür aber ein
Musterexemplar eines Raffkes in Robe. Horst Henrichs, 60, Präsident des
hessischen Staatsgerichtshofs und des Frankfurter Oberlandesgerichts,
wurde in der vergangenen Woche dabei erwischt, daß er von der IG Metall
1,342 Millionen Mark Honorar für einen Gutachter-Job kassiert hatte.
...Das fehlende Schuldgefühl
wurzelt in der Tradition der
Juristen, Nebenerwerbsstellen zu haben. In vielen Unternehmen, vor
allem aber in Banken, sind die Hüter der Rechtspflege auch noch als
Treuhänder aktiv. Der Würzburger Wirtschaftsprofessor Ekkehard
Wenger ist überzeugt: "In Frankfurt halten sich fast alle
Hypothekenbanken Richter." Nach Ansicht des Wissenschaftlers ein
"unglaublicher Skandal".
...Aber auch das schützt vor
Raffkes nicht. Im vergangenen Jahr
klagte der Präsident des Kölner Oberlandesgerichts, Heinz-Dieter
Laum, gegen den Justizminister des Landes, nachdem Laum einen
Konflikt zwischen der Firma Thyssen und den Stadtwerken Duisburg
(Streitwert: 130 Millionen Mark) geschlichtet hatte. Das Land
verlangte vom Richter, rund 370 000 Mark des
770 000-Mark-Gesamthonorars an den Staat abzuführen.
...Der Unternehmer hatte schon
1992 empört darauf hingewiesen, daß
Henrichs und Fritz Traub, damals Vorsitzender Richter des 6.
Zivilsenats am Oberlandesgericht Frankfurt, nebenbei als Treuhänder
der Frankfurter Hypothekenbank dienen. ... Ober-Ober-Richter
schröpft Arbeiter gleich doppelt
HALBGÖTTER
IN WEISS, ESEL IN SCHWARZ, Gefälligkeitsgutachten,
Allgemeiner-Patientenverband e.V.
Es gibt nur deshalb so viele „Halbgötter in
Weiß“, weil es so viele „Esel in
Schwarz“ gibt. Juristen tun gerne so, als hätten sie
geradewegs das Schießpulver erfunden. Dabei tummeln sich in
keinem Berufsstand so viele lebensfremde
„Einfaltspinsel“ wie bei den Juristen. Das gilt
insbesondere bei Verfahren um ärztliche Behandlungsfehler.
Diese werden in der Regel durch medizinische
Sachverständigen-Gutachten entschieden. Juristen
übernehmen dabei nicht selten selbst die abwegigsten
Gefälligkeits-Gutachten zur Entlastung ärztlicher
Kollegen wie ein Ergebnis höherer Weisheit und machen sie zur
Grundlage juristischer Entscheidungen. Das ist so einfach und bequem!
Allerdings wird dadurch von den „Eseln in Schwarz“
schreiendes Unrecht mit dem Schein des Rechts versehen.
Der Gipfel der Borniertheit der „Schwarzkittel“
besteht aber darin, daß sich Juristen über
Zustände beklagen, die sie selbst erst durch richterliche
Willkür ohne Rechtsgrundlage geschaffen haben: die Wertung des
ärztlichen Heileingriffs als Körperverletzung - vom
früheren Reichgericht konzipiert und bis heute tradiert -
treibt die Ärzte auf die Barrikaden. Deshalb sind sie nicht
bereit, ärztliche Kollegen an diese Justiz auszuliefern und
unterlaufen die Rechtsprechung durch Gefälligkeits-Gutachten.
Zugleich wird jeder Arzt, der objektive Gutachten erstattet, zum
Außenseiter und als „Nestbeschmutzer“
gnadenlos bekämpft. ...
Manche
sind
gleicher…
…besonders Minister. Minister M. in Sachsen hat so eine
gesunde selbstherrliche Einstellung zur Gleichheit vor dem Gesetz. In
seinem Ministerium existiert eine Dienstvereinbarung, nach der die
Mitarbeiter die E-Mailadressen nicht für private
Angelegenheiten benutzen dürfen. Herr M. als Minister benutzt
seine Dienstmailadresse gerade für private Angelegenheiten.
Denn die Vereinbarung gilt natürlich nicht für ihn.
Weil, er ist nicht Mitarbeiter, er ist der Dienstherr. Nun, vor langer
Zeit hatte mal der Sonnenkönig so einen Spruch gebracht,
„Der Staat bin ich“. Nur, das war Monarchie. Haben
wir jetzt nicht eigentlich Demokratie?
Und wenn Herr M. mit einem Ex-Mieter Ärger hat, dann ist es
ihm auch möglich, schwere Geschütze in anderen
Bundesländern auffahren zu lassen. So soll der Mieter beim
Auszug einen Klodeckel (!) mitgenommen haben, der Herrn M.
gehört. Natürlich wurde Strafanzeige gestellt. Und
prompt wurde bei dem Ex-Mieter eine Hausdurchsuchung
durchgeführt. Wegen einem Klodeckel? Das ist dann auch mit
Kanonen auf Spatzen geschossen. Kein Wunder, wenn die
Strafverfolgungsbehörden so überlastet sind.
Abwegige
Entscheidungen, die es in der Justiz
gar nicht gibt:
"Jedermann ist verpflichtet, gerichtliche Feststellungen zu
ignorieren und ggf. bis in ihr Gegenteil umzudeuten, wenn er sie
für abwegig hält. LG Bonn 14 O 41/08 vom
07.02.2008
Wenn
Anwälte
pfuschen, NDR/ARD 2002
"Wenn Sie sich auf einen Anwalt verlassen, sind Sie verlassen" - so
schildert es ein ehemaliger Mandant, der von seinem Anwalt vor Gericht
an die Gegenseite verraten wurde.
Parteienverrat, Doppelmandat, Fristenversäumnis,
Gebührenwucher, Desinteresse am Mandanten: Die Liste der
alltäglichen Beschwerden über Rechtsanwälte,
die schlampig oder betrügerisch arbeiten und sich nur
für das Geld ihrer Mandanten interessieren, ist lang.
Dabei ist es nicht die Faulheit oder die schlechte Ausbildung der
Juristen, die zur starken Unzufriedenheit bei den Mandanten
führt. Angesichts der zunehmenden Zahl der niedergelassenen
Rechtsanwälte - immerhin 40 Prozent leben am Existenzminimum -
sehen sich diese gezwungen, mehr Fälle anzunehmen, als sie
bewältigen können. Oder sie bearbeiten
Fälle, für die sie nicht qualifiziert sind.
Für die Anwälte ist es ein Fall von vielen,
für die Geschädigten hingegen geht es dabei oft um
die Existenz. Macht der Anwalt Fehler, stehen die Mandanten vor dem
Nichts.
Die Reportage begleitet Menschen, die von ihren Anwälten
falsch beraten wurden und jetzt gegen die prozessieren, die sie
eigentlich vertreten sollten. Schadensersatz-Klagen gegen
Rechtsanwälte erstrecken sich vor Gericht oft über
Jahre.
Der Film zeigt die Schwierigkeiten, einen Anwalt zu finden, der gegen
einen Kollegen ins Feld zieht und die Untätigkeit der
Rechtsanwaltskammern. Neben den betroffenen Mandanten und den
Anwälten geben unabhängige Experten Auskunft
über die gewohnheitsmäßige Kungelei unter
Juristen.
Rolle
des Tölpels, Betrügereien durch Wuppertaler Amtsgerichtsrat
Dr. Erwin Corrinth, Dortmunder Landgerichtsdirektor Hugo Pähler,
55, und der Böblinger Oberamtsrichter Dr. Werner Fiedler, 63, Der
Spiegel 06.01.1969
Sieben
Jahre dauerte es, bis sich der Wuppertaler
Landgerichtsdirektor Dr. Norbert Simgen, 42, "durch einen Kubikmeter
Wechsel" durchgearbeitet hatte. Oberstaatsanwalt Gerhard Heinzel, 56,
lud in der gleichen Zeit 127mal zum Verhör. Das Ergebnis war eine
Anklage wegen 38 Betrügereien.
Sie
galt einem Kollegen: Wegen
Betruges verurteilte die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts
Wuppertal im letzten Monat den Amtsgerichtsrat Dr. Erwin Corrinth, 66,
zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis.
Zum
drittenmal binnen
kurzer Zeit war mit Corrinth ein bundesdeutscher Richter zum Fall für
die eigene Behörde geworden: Weil sie betrügenscher
Finanzmanipulationen verdächtig sind, schieden unlängst der Dortmunder
Landgerichtsdirektor
Hugo Pähler, 55, und der Böblinger Oberamtsrichter Dr. Werner Fiedler,
63, aus dem Dienst.
Nach
gewagten Geld- und Grundstücksgeschäften
war Pähler, zuletzt Vorsitzender einer Großen Strafkammer, letzten
Sommer mit 1,5 Millionen Mark Schulden in Konkurs gegangen. Fiedler
hatte mit nicht erfüllten finanziellen Verpflichtungen von mehr als 250
000 Mark Pleite gemacht (SPIEGEL 47/1968).
Doch
während ein
Amtsarzt dem Dortmunder Landgerichtsdirektor Geschäftsunfähigkeit wegen
"geistiger Störung" attestierte und auch der seit einem Schlaganfall
kranke Böblinger Oberamtsrichter ("Ich kann mich an Einzelheiten nicht
erinnern") mit Zubilligung des strafmildernden oder die Bestrafung
sogar ausschließenden Paragraphen 51 rechnen kann, hatte Jurist
Corrinth
vergeblich auf Hilfe eines Psychiaters gehofft.
Kein
Anwalt will gegen einen Anwalt vorgehen, der gefälschte Unterlagen
bei Gericht eingereicht hat, Staatsanwaltschaft will wie üblich
nicht ermitteln, 2006
...Ich
wollte bloß einen auf meinem Parkplatz stehenden Blumenkübel entfernen
lassen. Ich dachte, dies sei harmlos. In dem Verfahren 45 II 69/03 habe
ich mein Anliegen zum Ausdruck gebracht. Ich habe nicht verstanden,
weshalb so große Widerstände gegen die Entfernung des Blumenkübels
geleistet werden. Was ist denn daran bloß so schlimm, hatte ich mich
gefragt.
...Ich
finde keinen Rechtsanwalt, der mich vertreten will oder möchte.
Alle reden sich raus. Rechtsanwaltskammer will mir nicht helfen. Die
Staatsanwaltschaft in Hagen will die Fälschungen nicht sehen. Die
Richterin hat sich geweigert die Fälschung anzuschauen.
Niemand
in
der Bundesrepublik ist bereit gegen einen Rechtsanwalt und eine
Hausverwaltung
vorzugehen, die gefälschte Unterlagen in einen Rechtsstreit eingereicht
haben als Beweismaterial mit den Stempeln der Stadt Hemer.
Ich
alleine, bin ich nicht in der Lage eine Klage einzureichen.
Wie die Hausverwaltung die zwei Stempel auf dem Plan bekommen
hat,
will mir bei der Stadt Hemer niemand beantworten. ...
Richter
wegen versuchter Erpressung vor Gericht, Ehefrau als
Staatsanwältin wegen Geheimnisverats angeklagt
Im Prozess wegen versuchter Erpressung und Betrugs hat der beschuldigte
Richter des Oberlandesgerichts Oldenburg am Mittwoch ein
Geständnis abgelegt.
"Was ich gemacht habe, war skandalös", sagte der
56-Jährige zum Prozessauftakt am Landgericht Oldenburg.
Der hoch verschuldete Richter soll nach Auffassung der
Staatsanwaltschaft zusammen mit einem Berater versucht haben, einen
Unternehmer zu erpressen.
Gegen die Zahlung von 5000 Euro sei die Einstellung eines
Strafverfahrens in Aussicht gestellt worden.
Aus den Akten seiner Ehefrau - einer Auricher Staatsanwältin -
soll der Richter von dem Fall erfahren haben. Die 51-Jährige
ist wegen Geheimnisverrats angeklagt.
Auch ein ehemaliger Fußball-Nationalspieler musste Federn
lassen. Richter P. soll von ihm ein Darlehen über 100 000 Euro
bekommen haben, obwohl P. wusste, dass er es nicht
zurückzahlen würde.
RiOLG P. soll jährliche Zusatzeinkünfte zwischen 30
000 und 50 000 Euro erzielt haben, das Geld vom Nationalspieler aber
nicht eingerechnet. Im reaktionären Deutschen Richterbund
(DRB) präsentierte sich Pasker als Controlling-Fachmann. Die
gleiche Rolle spielte er im niedersächsischen Justizministerium
Über den RiOLG P. äußerte sich der Sprecher
des Justizministeriums Dennis Weilmann (CDU) so: “Das ist ein
bedauerlicher Einzelfall und kein grundsätzliches
Problem.”
Quatsch mit Soße. Der deutsche Justizapparat ist so
konstruiert, dass sich Leute wie die Paskers darin ausleben
können. In Wirklichkeit gibt es jede Menge von Richtern und
Staatsanwälten, die weit höhere Strafen verdient
hätten als RiOLG P. Normalerweise werden die
Justiz-Kriminellen von ihresgleichen vor Strafverfolgung
geschützt. Nur, wenn einer sich mit Leuten angelegt hat, die
mächtiger sind als er, bleibt doch was an ihm hängen.
Das scheint auch im vorliegenden Fall so zu sein. Erstens
Urteil im Juristenprozess
Ermittlungsverfahren
wegen Rechtsbeugung gegen alkoholkranke Ex-Landgerichtsrichterin,
12.04.2007
Düsseldorf (RP) Wegen ihrer Rechtsauffassung soll eine
ehemalige Richterin des Landgerichts zur Verantwortung gezogen werden -
obwohl sie längst im Ruhestand ist. Wie ein Sprecher der
Staatsanwaltschaft gestern bestätigte, liegt gegen die nun
62-jährige Juristin eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung vor.
Ein Abschluss der Ermittlungen ist nicht in Sicht.
Die Juristin war Ende 2006 mehrfach wegen
Unregelmäßigkeiten aufgefallen. So war sie damals
mitten in einer Verhandlung von der Justizverwaltung abgelöst
worden, weil sie einen Prozess leitete, obwohl sie wegen
Alkoholkrankheit bereits als dienstunfähig galt. Kurz zuvor
war bekannt geworden, dass sie als Vorsitzende einer Strafkammer
für Berufungsverfahren in mindestens 14 Fällen
versäumt hatte, ihre Urteile schriftlich innerhalb der
vorgeschriebenen Frist von fünf Wochen vorzulegen. Dieser
massive Formfehler, führte dazu, dass in sämtlichen
dieser Fälle die Verhandlungen wiederholt werden mussten - von
anderen Richtern.
Dann hatte die Richterin in einem anderen Berufungsprozess wegen
Fahrens ohne Fahrerlaubnis plötzlich einer Zeugin, die gegen
ihren angeklagten Lebensgefährten aussagen sollte, ein
Aussageverweigerungsrecht zugebilligt - obwohl dieses Recht nur engen
Verwandten oder Eheleuten zusteht. Die Staatsanwältin
protestierte damals gegen diese Rechtsauffassung. Laut Gesetz
hätte die Zeugin aussagen müssen. Dass die Richterin
der Zeugin aber die Aussage ersparte, sie damit einer Ehefrau
gleichsetzte, rief dann auch einen Zeitungsleser auf den Plan. Auch
Klaus Böhm, Vorsitzender des Anwaltvereins
Düsseldorf, hatte das Vorgehen der Richterin als
„verfassungswidrig“ bezeichnet.
Die Staatsanwaltschaft legte im damaligen Prozess sofort Rechtsmittel
gegen die Gleichstellung einer Lebensgefährtin mit einer
Ehefrau ein. Demnächst soll der gesamte
Führerschein-Fall also von anderen Richtern erneut verhandelt
werden, ein Termin dafür steht noch nicht fest. Sicher ist
nur, dass die Richterin nach dieser Kette von Auffälligkeiten
inzwischen ihre Robe ausgezogen hat und vorzeitig in den Ruhestand
versetzt wurde.
Freiburger
Richter rechtskräftig wegen Rechtsbeugung verurteilt,
13.08.2009
Das Landgericht Freiburg hatte den Angeklagten, der als Zivilrichter an
diesem Landgericht tätig war, wegen Rechtsbeugung zu der
Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, deren
Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.
Nach den Urteilsfeststellungen unterstützte der heute
57-jährige Angeklagte einen langjährigen Bekannten
bei der – zunächst außergerichtlichen und
schließlich gerichtlichen – zivilrechtlichen
Geltendmachung einer Werklohnforderung, indem er diesen beriet und auch
Schriftsätze fertigte, die in dem Zivilverfahren vor dem
Amtsgericht Freiburg eingereicht wurden. Nachdem der am Amtsgericht
für das Verfahren zuständige Richter darauf
hingewiesen hatte, dass er die Klage für abweisungsreif halte,
fertigte der Angeklagte unter dem 3. Oktober 2007 für seinen
Bekannten einen Antrag, in dem dieser den Zivilrichter am Amtsgericht
wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnte. Nach Ablehnung dieses
Befangenheitsantrags durch das Amtsgericht Freiburg verfasste der
Angeklagte gegen diese Entscheidung unter dem 12. November 2007 eine
sofortige Beschwerde, die sein Bekannter wiederum bei Gericht
einreichte.
Nach Vorlage der Akten an das Landgericht Freiburg zur Entscheidung
über diese sofortige Beschwerde wurde das Verfahren dem
Angeklagten als Berichterstatter zugewiesen. Obwohl der Angeklagte
sofort erkannte, dass er wegen der intensiven Vorbefassung mit der
Angelegenheit diese Umstände, die seine Ablehnung wegen
Besorgnis der Befangenheit rechtfertigten, hätte anzeigen
müssen und dann von der weiteren Sachbearbeitung entbunden
worden wäre, unterließ er die gebotene
Selbstablehnung, entschied selbst in der Sache und gab der von ihm
persönlich verfassten sofortigen Beschwerde mit Beschluss vom
15. Januar 2008 statt. Dabei war ihm bewusst, dass die Beschwerde
ansonsten mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit als
unbegründet verworfen worden wäre. Dem Angeklagten
kam es darauf an, seinem Bekannten im zivilrechtlichen Verfahren vor
dem Amtsgericht durch eine „Auswechslung“ des
Richters eine „zweite Chance“ zu geben.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des
Angeklagten, mit der er die Verletzung materiellen Rechts geltend
macht, durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil
ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 5. August 2009 – 1 StR 366/09
Staatsanwalt
muß für 3 Jahre und 3 Monate in das
Gefängnis:
In der Kritik steht ein Prozess von Freitag am Landgericht
München II. Uwe Huchel Staatsanwalt, muss wegen Korruption
für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Die
Anklage, die der 46Jährige in vollem Umfang
eingeräumt hat, liest sich wie das Strafregister eines
veritablen Ganoven: Betrug, Geldwäsche, Vorteilsnahme,
Verletzung von Privatgeheimnissen, Verdacht der Strafvereitelung. Was
die Münchner Staatsanwaltschaft und Fahnder des
Landeskriminalamts auf 35 Seiten in der Anklageschrift auflisteten,
würde manchen Ganoven schmücken.
Augsburg - Die Affäre um den Augsburger Laborarzt
Schottdorf zieht Kreise. Während der Unternehmer trotz
Korruptionsverdachts auf freiem Fuß ist, sitzt ein
Ex-Vorzeigestaatsanwalt für Wirtschaftskriminalität
in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft München I hat
konkrete Hinweise, dass er den millionenschweren Arzt vor
Durchsuchungen seines Labors warnte. Am 17. März 2006 treffen
sich auf einer Interpol-Tagung in Madrid Polizeiexperten aus Europa.
Staatsanwalt
wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung veruteilt 06.11.2007
Nach den Urteilsfeststellungen unterließ es der Angeklagte in
einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen des
Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern von November
2002 bis Februar 2005 weisungswidrig, Ermittlungen zu führen
– namentlich das Opfer und den Beschuldigten vernehmen zu
lassen – und Anklage zu erheben. Er versuchte, seine
Untätigkeit zu verschleiern, indem er insbesondere eine
Geschäftsstellenmitarbeiterin durch Täuschung
veranlasste, das Verfahren aus dem staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungsregister auszutragen, und es in einem
Rückstandsbericht an die vorgesetzte Behörde, die
Generalstaatsanwaltschaft, verschwieg.
Mehere
Gerichtsvollzieher wegen Bestechlichkeit vor Gericht, Hamburger
Abendblatt 05.11.2008:
Der Fall ist spektakulär: Wegen
Korruptionsvorwürfen, Untreue und Betruges müssen
sich zwei Gerichtsvollzieher sowie vier Geschäftsleute aus
Hamburg seit gestern vor dem Landgericht verantworten. Schaden: mehr
als 160 000 Euro. Dem 55 Jahre alten Beamten Nils Peter H. und seinem
Kollegen Andreas Sch. (46) wird unter anderem Bestechlichkeit
vorgeworfen.
Laut Anklage gab Gerichtsvollzieher Nils Peter H. zahlreiche
Aufträge für Zwangsräumungen und andere
Dienstleistungen zwischen 2000 und 2005 an ein Zudem soll er mehrere
Tausend Euro von Schuldnern eingefordert und nicht an die
Gläubiger weitergegeben haben.Familien-Speditionsunternehmen,
obwohl es ihm möglich gewesen sei, die lukrativen
Aufträge auch an andere Firmen zu verteilen. Auch
Gerichtsvollzieher Andreas Sch. vom Amtsgericht in St. Georg besorgte
der Anklage zufolge dem Speditionsunternehmen exklusive
Aufträge für die Zwangsräumung und
Einlagerung.
Bohlen
& Doyen-Pleite, Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Mitarbeiter
des Amtsgerichts Aurich, 15.04.2010
Aurich. Die Insolvenz des
ostfriesischen
Bauunternehmens Bohlen & Doyen Bau und Service GmbH aus dem
Jahr 2007 zieht weitere Kreise. Nach Recherchen des NDR-Magazins
"Menschen und Schlagzeilen" hat die Staatsanwaltschaft ihre
Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter des Amtsgerichts Aurich erweitert.
Mittlerweile ermittelt die Zentralstelle für
Korruptionsstraftaten in Osnabrück gegen den Rechtspfleger
wegen Korruptionsverdachts. Die Staatsanwaltschaft in Aurich hatte
bereits Anfang März Untersuchungen wegen des Verdachts der
Rechtsbeugung gegen den Beamten eingeleitet.
Generalstaatsanwaltschaft beauftragt Finanzermittler
Der Rechtspfleger am Amtsgericht Aurich hatte dem vorläufigen
Insolvenzverwalter im Fall "Bohlen & Doyen", Uwe Kuhmann, eine
Vergütung von 14,5 Millionen Euro genehmigt. Nach Recherchen
des NDR hätte das Gericht diese
außergewöhnlich hohe Summe offenbar gar nicht
bewilligen dürfen. In einem Gutachten kommt der Remagener
Insolvenzrechtler Prof. Hans Haarmeyer zu dem Ergebnis, dass der
Vergütungsantrag von Kuhmann "rechtswidrig,
irreführend und in sich widersprüchlich" sei.
Das Amtsgericht Aurich hatte die Vergütung offenbar ohne
tiefergehende Kontrollen genehmigt. "Bei einer so
außergewöhnlichen Entscheidung kann man Korruption
oder Vorteilsnahme nicht ausschließen", sagte ein Sprecher
der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg. Deshalb habe man die
Ermittlungen an die Korruptionsspezialisten in Osnabrück
übergeben. Zudem soll so vermieden werden, dass der Eindruck
von Befangenheit entsteht, wenn die Staatsanwaltschaft Aurich gegen das
Amtsgericht Aurich vorgeht. Sollte sich der Korruptionsverdacht
erhärten, werden die Ermittlungen vermutlich gegen weitere
Personen ausgeweitet.
Bremer Insolvenzverwalter in der Kritik
Nach der Insolvenz des Wiesmoorer Unternehmens Bohlen & Doyen
Bau und Service GmbH im Jahr 2007 war der eingesetzte Bremer
Insolvenzverwalter Uwe Kuhmann in die Kritik geraten. Für
seine knapp dreimonatige Tätigkeit hatte er rund 14,5
Millionen Euro als Vergütung veranschlagt. Den sechs
Mitgliedern des Gläubigerausschusses, darunter der ehemalige
Betriebsrat des Unternehmens, wurden jeweils mehr als 400.000 Euro
gezahlt. Insolvenzrechts-Experten bezweifeln, dass diese Summen
gerechtfertigt sind. Laut Prof. Haarmeyer handelt es sich dabei um die
höchsten Beträge, die jemals an einen
Gläubigerausschuss gezahlt worden
sind.
Amtsrichter
aus Neumünster in dubiose
Immobiliengeschäfte verwickelt
"Ein vor knapp vier Jahren verhafteter ehemaliger Amtsrichter aus
Neumünster, dem dubiose Immobiliengeschäfte zur Last
gelegt werden, ist wieder auf freiem Fuß... In dem seit 220
Verhandlungstagen andauernden Prozess muss sich der ehemalige
Jugendrichter wegen Betrugs, Bestechlichkeit,
Urkundenfälschung, Rechtsbeugung und unerlaubten
Waffenbesitzes verantworten... Weitere Beschuldigte sind zu
mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden."
Lübecker Nachrichten vom 20.12.2002
Ermittlungsmethoden
des Staatsanwalts Peter Klages, Hannover – Justizminister
Busemann schweigt immer noch
Im Zusammenhang mit dem Verfahren 32
O 9/05
beim Landgericht Hannover habe ich gegen Rechtsanwalt F. und seinen
Mandanten G. Anzeige erstattet wegen Prozessbetrug, Betrug, falscher
Vorwurf der arglistigen Täuschung und Verleumdung.
Meine schriftliche Bitte um persönliches Gehör zur
Aufklärung der Sachverhalte wurde von Staatsanwalt Peter
Klages verweigert. Die nochmalige Bitte meines Rechtsanwalt Hartung
(Willig, Koch & Kollegen) lehnte Staatsanwalt Klages mit der
Begründung abgelehnt, „er setze sich nicht mit einem
Verrückten an einen Tisch“.
Das Repertoire von Staatsanwalt Klages ist eher nicht eines
demokratischen Rechtsstaates würdig:
„Dem muss man jemanden zum eigenen Schutz an die Seite
stellen.“
„Herr Hartung, Sie tun mir leid wegen dieses Mandanten. Die
Beschuldigte und ihr Mandant haben sich höchstwahrscheinlich
gegenseitig über den Tisch gezogen.“
Bisher hat sich weder die Staatsanwaltschaft Hannover noch die
Generalstaatsanwaltschaft in Celle dazu geäußert,
warum ich mit Beschimpfungen, Beleidigungen und gar der falschen
Unterstellung einer Straftat durch die Staatsanwaltschaft Hannover
überzogen werde. Im Rahmen einer Beschwerde bei der
Generalstaatsanwaltschaft in Celle mit Datum 23.07.2007 gegen die
Einstellung der Verfahren gegen die Staatsanwälte
Schneidewind, Klages, Meyer, etc. wegen Rechtsbeugung und
Strafvereitelung hatte ich auch das strafrechtlich relevante Verhalten
(Verleumdung, falscher Vorwurf einer Straftat) von Staatsanwalt Peter
Klages angezeigt. Seine Äußerungen wurden nicht
bestritten und sind nicht zu bestreiten. Der Leitende
Oberstaatsanwaltschaft Arnold bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle
teilte mir unter dem Aktenzeichen 2 Zs 1300/07 vom 08.08.2007
zusammenfassend auf meine Beschwerde hin mit:
„Der angefochtene Bescheid entspricht der Sach- und
Rechtslage.“
Richter
ließ Senioren ans Bett fesseln, Haftstrafe wegen
Rechtsbeugung, spiegel-online 14.11.2008:
Er verordnete Bewohnern eines Pflegeheims
unrechtmäßig Bauchgurte und Bettgitter:
Dafür wurde ein Richter aus dem
baden-württembergischen Nürtingen jetzt zu
dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Der Vormundschaftsrichter hatte in 47 Fällen
Pflegeheimbewohnern Bauchgurte und Bettgitter verordnet, ohne sie
vorher persönlich anzuhören. Über
dreieinhalb Jahre hatte er diese Anhörungen jedoch mit
gefälschten Protokollen vorgetäuscht.
Zu den Motiven des 45-Jährigen sagte Richterin
Müller, der Angeklagte habe sich die Arbeit erleichtern und
mehr freie Zeit für sich und seine Familie herausholen wollen.
Er habe aus Bequemlichkeit und zur Vermeidung weiter Fahrtwege
gehandelt und sich "in hohem Maße über das Gesetz
hinweg gesetzt", so Müller. Durch sein Verhalten sei das Leben
der Senioren in "konkrete Gefahr" geraten.
Anklage
gegen Richter wegen Rechtsbeugung, Dutzendfache
Rechtsbeugung, Vorwurf: Unterbringung von Senioren ohne
Anhörung
Ein
Amtsrichter versteht die Welt nicht mehr:
"Den Betroffenen ist keinerlei Schaden entstanden", sagt der Richter.
"Nicht sie sind das Opfer, sondern ich bin das Opfer einer Intrige aus
Neid und Missgunst."
Seit der Hausdurchsuchung und der zweiwöchigen
Untersuchungshaft ist er zur Untätigkeit verurteilt. "Das ist
alles andere als angenehm", sagt er, wobei ihn der Umstand, dass er als
suspendierter Richter bis heute seine vollen Bezüge bekommt,
nur bedingt über die missliche Lage hinwegtröstet.
Die lokale Gerichtsbarkeit ist kein Zuckerschlecken, aber Irmler
gefällt der Job, auch wenn die Aktenberge bei ihm stetig
gewachsen sind. Er hat zwei Lehraufträge, doziert an
Fachhochschulen, lernt Kollegen ein, hält Vorträge in
Pflegeheimen. Das macht er nebenbei.
Das
Landgericht Stuttgart sprach ein wegweisendes Urteil zur Rechtsbeugung:
Mehreren
Zeitungsberichten zufolge pflegte
der Richter aber auch zeitaufwändige Hobbies wie ein Reitpferd
und fand darüber hinaus noch Zeit, Vorträge und
Vorlesungen zum Betreuungsrecht zu halten.
Ähnlicher Auffassung zeigte sich auch einer der 27 im Prozess
gehörten Zeugen – ein Amtsrichter, der das Verfahren
gegen seinen Kollegen als "eine einzige Farce" herabwürdigte.
Und zwar deshalb, weil Richter Anträgen auf
"freiheitsbeschränkende Maßnahmen" zu 99 Prozent
entsprechen würden. Eine, wie nicht nur Prozessbeobachter
befanden, bemerkenswert kreisförmige Logik. Auf die Tatsache,
dass beispielsweise der Freiburger Juraprofessor
Thomas Klie solche Maßnahmen "viel zu
häufig" verhängt sieht, ging der Zeuge in seiner
Aussage nicht ein.
Hells
Angels Prozess, Richter stellt Strafanzeige wegen Rechtsbeugung:
Hannoversche Allgemeine 20.12.2008
Das überraschend schnelle Ende des Prozesses gegen 14
Mitglieder der Rockerbande „Hells Angels“ am
Dienstag hat möglicherweise juristische Konsequenzen. Ein
Amtsrichter aus Rinteln stellte beim Generalstaatsanwalt in Celle gegen
die Berufsrichter und den Staatsanwalt Strafanzeige. Er sehe in der
milden Strafe einen „rechtswidrigen, ja kriminellen
Deal“, sagte Amtsrichter Christian Rost der HAZ. Rost
beschuldigt die Beteiligten wegen des Verdachts der Strafvereitelung im
Amt und Rechtsbeugung.
Das Gericht habe „die Angeklagten unter Beugung des Rechts
der gerechten Strafe entzogen“, rügt der Richter,
der seit 28 Jahren am Rintelner Amtsgericht tätig ist. Das
milde Urteil wirke sich auf die Glaubwürdigkeit der Justiz
aus: „Wie soll ich das jungen Straftätern
erklären, die sich weniger haben zuschulden kommen lassen und
dafür einsitzen sollen?“ Rost glaubt, dass die
Anklagebehörde genug gegen die Männer in der Hand
gehabt habe, „sonst hätten sich die Verteidiger
nicht auf den Deal eingelassen“.
Der 57-jährige Christian Rost ist als Kritiker des
juristischen Kungelns bekannt. Das Mitglied der Grünen und
ehemalige Mutlangen-Blockadeur hatte unter anderem gegen das Urteil
für Peter Hartz gewettert, weil er ihm zu „billig
davongekommen“ sei. Zwar stuft er den juristischen Erfolg
seiner Anzeige als gering ein. „Mein eigentliches Anliegen
ist aber, dass die gefährliche Dealpraxis in der
Bevölkerung diskutiert wird“, sagt er. Das
zuständige Landgericht in Verden wollte die Strafanzeige nicht
kommentieren.
Hans-Joachim
Selenz: Widerspruch gegen Rechtsbeugung 17.09.2006
Lesenswert finde ich den Widerspruch von Professor Hans-Jochim Selenz
gegen die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig und der
Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig, die sich allesamt weigern,
dafür zu sorgen, dass gegen den Genossen Bundesumweltminister
Sigmar Gabriel wegen seiner unrichtigen Angaben in einer
eidesstattlichen Versicherung ein Ermittlungsverfahren
eröffnet wird. Lesenswert finde ich den Widerspruch vor allem
deshalb, weil Hans-Joachim Selenz dort detailliert nachweist, wie
Rechtsbeugung in Deutschland im Jahr 2006 von statten geht. Trotzdem
kann ich mir nicht vorstellen, dass der Autor des Schwarzbuches VW
Hans-Joachim Selenz mit seinem Widerspruch juristisch Erfolg hat. Der
Widerspruch ist zwar gut begründet, aber bevor hier in
Deutschland gegen einen Staatsanwalt, der durch sein Verhalten
mögliche Straftaten eines amtierenden Bundesministers deckt,
ein Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im
Amt eröffnet wird, muss es wohl erst ein politisches Erdbeben
an den Wahlurnen geben.
Richter
vom Vorwurf der Rechtsbeugung wgegen Schuldunfähigkeit
freigesprochen:
Das Landgericht Dessau-Roßlau hat am Mittwoch einen
47-jährigen Richter vom Vorwurf der Rechtsbeugung und
Strafvereitelung freigesprochen.
Zur Begründung hieß es, der Mann sei zum
Tatzeitpunkt möglicherweise schuldunfähig gewesen.
Ein Gutachter habe dies nicht ausschließen können.
Mit dem Urteil folgt das Gericht den Anträgen von
Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Bereits im Dezember 2004 hatte die Staatsanwaltschaft Halle Anklage
gegen den Richter erhoben. Damals sah das Landgericht Halle jedoch
keinen hinreichenden Tatverdacht und wies die Klage ab. Der Prozess
wurde vor dem Landgericht in Dessau-Roßlau eröffnet,
nachdem sich die Staatsanwaltschaft Halle beschwert hatte.
Bei
Spruchkörpern, die aus mehr als einem Richter bestehen ist
grundsätzlich niemals Rechtsbeugung möglich, Kollegialrichter
können straflos Recht beugen, 28.04.2009
Zulassung der Anklage wegen Rechtsbeugung gegen die Richter eines
Familiensenats am Oberlandesgericht Naumburg endgültig
abgelehnt.
Der Nachweis einer Rechtsbeugung könne im vorliegenden Fall
jedenfalls aus tatsächlichen Gründen nicht erbracht
werden. Die Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung aufgrund
der Entscheidung eines Kollegialgerichts setze die Feststellung voraus,
dass er für die von ihm als Unrecht erkannte, das Recht
beugende Entscheidung gestimmt habe. Nach § 196 Abs.1 GVG
entscheide das Gericht mit der absoluten Mehrheit der Stimmen. Ein
überstimmter Richter mache sich durch seine Mitwirkung am
weiteren Verfahren weder als Mittäter noch als Gehilfe
strafbar. Für eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung sei daher
für jedes einzelne Mitglied eines Spruchkörpers der
Nachweis erforderlich, dass es für die Entscheidung gestimmt
habe. Dieser Nachweis lasse sich mit den in Betracht kommenden
Beweismitteln in der Hauptverhandlung nicht führen. Die
Angeschuldigten hätten sich hierzu nicht
geäußert. Auch aus sonstigen Indizien und
Umständen lasse sich nicht auf eine Täterschaft aller
oder einzelner Angeschuldigter schließen. Angesichts dessen
sei die Eröffnung eines Hauptverfahrens abzulehnen. Gegen die
Entscheidung des 1. Strafsenats ist kein Rechtsmittel mehr gegeben.
Die Abstimmung der Richter erfolgt geheim und unterliegt der
richterlichen Schweigepflicht und somit kann niemand wissen wer der
drei Richter für oder gegen eine Entscheidung gestimmt hat.
Wenn jeder Richter behauptet, dass er anders gestimmt habe, dann ist
niemals eine Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung gegeben auch wenn das
Ergebnis eindeutig eine Rechtsbeugung darstellt. Dass also 3 Richter
über ein Verfahren abstimmen dient letztlich in der Praxis
nicht dem Bürgerschutz, sondern dem Richterschutz um sich
jedwede Rechtsbeugung erlauben zu können.
betrift
justiz, Christoph Strecker (Stuttgart)
...Dieses "Rechtsbeugungsprivileg" nannte jetzt ein
ehemaliger Richter einen Skandal.
Diese "strukturelle Straflosigkeit" eines Kollegialgerichts nennt
Strecker in seinem Aufsatz eine "Katastrophe für den
Rechtsstaat". Denn nur Einzelrichter müssten nach der Logik
der OLG-Entscheidung für Rechtsbeugung einstehen, da bei ihnen
die Verantwortlichkeit feststehe.
Strecker führt aus, dass auch überstimmte Mitglieder
eines Spruchkörpers für das von ihnen unterschriebene
Urteil verantwortlich sind. Außerdem stellt er in Frage, dass
das Beratungsgeheimnis auch das Abstimmungsergebnis umfasst.
Für die Zukunft fordert der Jurist, dass überstimmte
Richter ihren Widerspruch dokumentieren können.
Top-Jurist
als Verkehrssünder, Knöllchen-Richter griff in
Trickkiste, Düsseldorfer Express, 26.03.2010
Ein Autofahrer (54) freute sich riesig, als ihn der Richter des OLG
Düsseldorf als Abstandssünder freisprach. Werner W.
war auf der Autobahn fotografiert worden und dies sei – so
der Richter – verfassungswidrig.
Richter Leo S. (61, Name geändert) allerdings freute sich
auch, denn der Freispruch war auch für ihn sehr
günstig: Er wird selbst von der Staatsanwaltschaft Krefeld als
Abstandssünder verfolgt. Damit auch er freigesprochen wird,
soll er sein eigenes Urteil mit geschwärzter Unterschrift an
einen Kempener Richter geschickt haben, der seinen Einspruch
bearbeitet. Der Top-Richter soll am 1. Juli 2009 auf der Autobahn bei
Willich zu nah aufgefahren sein, bekam einen Bußgeldbescheid
über 60 Euro und zwei Punkte für die
Verkehrssünderkartei.
Der bislang verschwiegene Befangenheits- und Beeinflussungs-Verdacht
erregt jetzt die Justiz zwischen Kempen und Düsseldorf. Bis in
die höchsten Posten wird über den Richter und den
Fall getuschelt.
Der Düsseldorfer Strafjurist Udo Vetter: „Der
Richter hätte sich nach Paragraph 30 der Strafprozessordnung
zwingend für befangen erklären und den Fall abgeben
müssen. In der Sache mag der Freispruch ja richtig sein, aber
ihn für sich selbst zu verwenden ist höchst dubios
und könnte ein Dienstvergehen darstellen.“
Senatsrichter Leo S. ist schon als Verkehrssünder hinreichend
bekannt, hat schon etliche Punkte in Flensburg. Vor dem Amtsgericht
Düsseldorf wird in Kürze gegen ihn auch als
Temposünder verhandelt.
Gerichtssprecher Stefan Coners: „Er wurde am 5. Oktober 2009
auf der Brüsseler Straße geblitzt, soll 200 Euro
Geldstrafe zahlen. Dagegen hat er Einspruch eingelegt.“
Vermutlich nicht ohne Grund: Ab 14 Punkte muss er zur Nachschulung, ab
18 Punkten ist sein Führerschein weg.
Richter
und Staatsanwalt am LG Potsdam wegen Rechtsbeugung am AG
Eisenhüttenstadt verurteilt, 19.06.2009
Zwei hochrangige Brandenburger
Juristen sind
vom Landgericht Potsdam wegen Rechtsbeugung und schwerer
Freiheitsberaubung verurteilt worden. Ein Richter erhielt zwei Jahre,
ein Oberstaatsanwalt ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe auf
Bewährung. Der Fall gilt als einmalig in der Justizgeschichte
Brandenburgs.
Wegen Rechtsbeugung und schwerer Freiheitsberaubung sind zwei
hochrangige Brandenburger Juristen zu Bewährungsstrafen
verurteilt worden. Sie hatten nach Überzeugung des Gerichts im
April 2005 während einer Verhandlung am Amtsgericht
Eisenhüttenstadt widerrechtlich drei Haftbefehle beantragt und
erlassen. Ein Richter erhielt dafür...
Korrupte
Richter aus Magdeburg und Mannheim in
Insolvenzverfahren
Gleich zwei deutschen Richtern droht
jetzt
wegen Korruptionsverdachts bei Insolvenzverfahren der Rauswurf aus dem
Dienst. In Magdeburg wurde der Insolvenzrichter Sven R. bereits
vorläufig seines Dienstes enthoben, für seinen
Mannheimer Kollegen Jesko F. die Suspendierung beantragt. Beide Richter
sollen in Insolvenzverfahren bestimmte Verwalter und Verwerter
bevorzugt und sich im Gegenzug privat aus Konkursmassen bedient
haben... 'Wo viel Geld fließt, wird auch geschmiert',
kritisiert der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes in
Nordrhein-Westfalen, Johannes Nüsse."
DER SPIEGEL 15 / 2001 / 19
Schwere
Nötigung: Schuldig, aber keine Strafe für
Polizeipräsidenten, 22.12.2004
Gegen die Staatsanwaltschaft im Fall
Daschner
haben Bürgerrechtler wegen des milden Urteils bereits einen
Strafantrag wegen versuchter Anstiftung zur Rechtsbeugung gestellt, ein
Strafantrag gegen die Mitglieder des Gerichts wegen Rechtsbeugung soll
folgen
Im Prozess gegen den ehemaligen Polizeivizepräsidenten
Wolfgang Daschner und gegen Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit hat
das Gericht sich für einen Schuldspruch, aber ohne
Verurteilung entschieden ([local] Folter bleibt in Deutschland ohne
Strafe). Beide erhielten mit der Verwarnung (Geldstrafe) mit
Strafvorbehalt das mildeste Urteil, das im Strafrecht möglich
ist, obgleich die Gesetzeslage, wie Bärbel Stock, die
Vorsitzende der 27. Großen Strafkammer in der
Urteilsbegründung sagte, eindeutig ist. Als erwiesen wurde vom
Gericht angesehen, dass Daschner einem Untergebenen schwere
Nötigung befohlen hat. Das Gericht sprach nicht von Folter
oder Aussageerperessung, aber Androhung von körperlicher
Gewalt lässt sich als Folter verstehen und ist nach
internationalem und deutschem Recht verboten.
Detlev Beutner (Eppstein) und Jörg Eichler (Dresden),
Initiatoren des Netzwerks gegen Folter ("stop torture"),
erklärten, nachdem die Staatsanwaltschaft bis zur
Anklageerhebung bereits weit über ein Jahr gebraucht hatte und
dabei auch das mögliche Delikt der Aussageerpressung gleich
hat unter den Tisch fallen lassen, sei der Antrag der
Staatsanwaltschaft nunmehr dermaßen weit vom Gesetz entfernt,
dass dies nicht mehr nur mit entsprechenden Kommentaren versehen werden
könne.
Staatsanwalt Wilhelm Möllers hatte am 09. Dezember in seinem
Plädoyer zunächst die absolute Stellung des
Folterverbots im nationalen wie internationalen Recht betont. Die
ZuschauerInnen waren gegen Ende der Ausführungen
Möllers mehr als überrascht, als dieser
plötzlich in den letzten Minuten eine Kehrtwendung vollzog, in
der er angeblich entlastende Momente für die Angeklagten
vortrug - zumal diese zum Teil frei erfunden waren. So hatte Daschner,
soweit er sich überhaupt geäußert hatte,
durchgehend betont, dass sein Handeln sowohl legal als auch legitim
gewesen sei. Jüngst erklärte er: "Es bleibt
abzuwarten, ob die Richter den Mut zu einem gerechten Urteil haben,
oder ob Justitia dem Populismus geopfert wird." (Neuss-Grevenbroicher
Zeitung v. 17.12.2004). Möllers betonte demgegenüber,
er glaube, dass Daschner sein Vorgehen heute bereue, auch wenn er das
nicht gesagt habe...
Rechtsbeugung
eine unheilbare Justizkrankheit?
§ 339 StGB lautet: Ein Richter, ein anderer
Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der
Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil
einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit
Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
Jeder lebensnahe, aber artig gesetzestreuer und fromm
wahrheitsgläubiger Bürger könnte nun dem
Irrtum verfallen, die Gefängnisse wären
angefüllt mit Richtern und sonstigen Amtsträgern.
Stimmt aber nicht, sie sind alle noch draußen.
Die Justiz hat nämlich vorsorglich einen Selbstschutz
für richterliches Fehlverhalten geschaffen. Nicht etwa die
objektive Wahrheit oder eine unabhängige Institution
entscheiden darüber, wann der Tatbestand und die
Strafverfolgung einer Rechtsbeugung gegeben sind. Diese Bewertung
behält sich die Justiz krampfartig selbst vor. Also, weil sie
selbst die Tatbestände interpretiert, bleiben
zwangsläufig Richter immer vom Vorwurf der Rechtsbeugung frei.
So einfach läuft das in Deutschland. "...Verurteilungen von
Richtern wegen Rechtsbeugung müssen Sie mit der Lupe
suchen..." (Bossi,R., 2005).
Dennoch, Rechtsbeugungen in Verwaltung und Justiz sind in Deutschland
eine progressiv epidemische Staatskrankheit, die sich bereits nicht
selten als organisierte Schikane oder Terror gegenüber dem
Volke zeigt.
So sehr chaotisch und teils barbarisch die deutsche Justiz mit den
Bürgern rechtsbeugend umspringen möge, so wenig
ermüden die rechtskritischen Bürger, dieses
üble allgegenwärtige Phänomen zu
bekämpfen; es ist heilbar. Der Straftatbestand der
Rechtebeugung "...muß wieder zu einem Instrument des
deutschen Rechtsstaates werden..." (Bossi,R., 2005).
Heimliches auskungeln von
Strafurteilen, BGH-Richter warnt vor Rechtsbeugung, 28.04.2010
Verteidiger,
Staatsanwälte und Gerichte handeln manche Strafurteile heimlich
untereinander aus. Ein Strafrichter des Bundesgerichtshofs warnt jetzt:
Wenn Anwälte und Richter dabei die neuen Vorgaben der
Strafprozessordnung umgehen, machen sie sich selbst der Rechtsbeugung
und der Beihilfe dazu schuldig.
Die
neuen
Beschränkungen für Absprachen in Strafprozessen werden
offenbar systematisch umgangen. Thomas Fischer, Strafrichter am
Bundesgerichtshof (BGH), warnte auf dem Frühjahrssymposion des
Deutschen Anwaltvereins "nachdrücklich vor solcherlei Praktiken".
Der Bundesgerichtshof könne es keinesfalls hinnehmen, wenn die
Vorschriften informell unterlaufen würden, sagte Fischer auf der
Veranstaltung in Karlsruhe. Allen Beteiligten - Richtern am Landgericht
wie Strafverteidigern - drohe in solchen Fällen selbst ein
Strafverfahren wegen Rechtsbeugung.
Das
Rechtsbeugungsprivileg, Ein Skandal der Straflosigkeit,
betrifft Justiz Nr. 96, 12.2008
In
seiner
Dreigroschenoper beschreibt Bertolt Brecht das böse Treiben eines
Gangsters. Die schräge „Moritat von Mackie Messer“
beginnt mit den Worten „Und der Haifisch, der hat Zähne
…“ und endet mit dem Vers „Und er kann sich nicht
erinnern. Und man kann nicht an ihn ran. Denn ein Haifisch ist kein
Haifisch. Wenn man’s nicht beweisen kann.“
...Wenn
die
Mitglieder von Spruchkörpern sich mit dem Hinweis auf das
Beratungsgeheimnis und auf ihr Schweigerecht als Beschuldigte immer
erfolgreich gegen den Vorwurf der Rechtsbeugung verteidigen
können, dann genießen sie „aus tatsächlichen
Gründen“ eine generelle Straflosigkeit. ...
Rechtsbeugung durch Zivilrichter,
Ehemaliger Richter half Bekannten durch versuchte Auswechslung eines
Richters, 13.08.2009
Das
Landgericht
Freiburg hat den Angeklagten, der als Zivilrichter an diesem
Landgericht tätig war, wegen Rechtsbeugung zu der Freiheitsstrafe
von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur
Bewährung ausgesetzt hat.
Nach
den
Urteilsfeststellungen unterstützte der heute 57-jährige
Angeklagte einen langjährigen Bekannten bei der - zunächst
außergerichtlichen und schließlich gerichtlichen -
zivilrechtlichen Geltendmachung einer Werklohnforderung, indem er
diesen beriet und auch Schriftsätze fertigte, die in dem
Zivilverfahren vor dem Amtsgericht Freiburg eingereicht wurden. Nachdem
der am Amtsgericht für das Verfahren zuständige Richter
darauf hingewiesen hatte, dass er die Klage für abweisungsreif
halte, fertigte der Angeklagte unter dem 3. Oktober 2007 für
seinen Bekannten einen Antrag, in dem dieser den Zivilrichter am
Amtsgericht wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnte. Nach Ablehnung
dieses Befangenheitsantrags durch das Amtsgericht Freiburg verfasste
der Angeklagte gegen diese Entscheidung unter dem 12. November 2007
eine sofortige Beschwerde, die sein Bekannter wiederum bei Gericht
einreichte.
Nach
Vorlage der
Akten an das Landgericht Freiburg zur Entscheidung über diese
sofortige Beschwerde wurde das Verfahren dem Angeklagten als
Berichterstatter zugewiesen. Obwohl der Angeklagte sofort erkannte,
dass er wegen der intensiven Vorbefassung mit der Angelegenheit diese
Umstände, die seine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
rechtfertigten, hätte anzeigen müssen und dann von der
weiteren Sachbearbeitung entbunden worden wäre, unterließ er
die gebotene Selbstablehnung, entschied selbst in der Sache und gab der
von ihm persönlich verfassten sofortigen Beschwerde mit Beschluss
vom 15. Januar 2008 statt.
Rechtsbeugung durch
Rechtsprechung von Günter Spendel, de Gruyter Verlag 1984
Wegen
Strafvereitelung verdächtigter Richter gibt Prozesse ab,
Göttinger Tageblatt 20.09.2009
Die strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Verdachts der
Strafvereitelung im Amt gegen den Vorsitzenden einer Berufungskammer
des Landgerichts Göttingen (Tageblatt berichtete) haben
Folgen. Sieben der mutmaßlich verschleppten Fälle
wurden anderen Richtern zugewiesen und sind bereits in Arbeit
beziehungsweise schon terminiert.
Die Staatsanwaltschaft hat in den entsprechenden Fällen, die
teils über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahre nicht
terminiert worden waren, einen Antrag wegen der Besorgnis der
Befangenheit gegen den betroffenen Richter gestellt. Den
Anträgen wurde in sieben Fällen im Hinblick auf die
laufenden Ermittlungen gegen den Juristen stattgegeben.
Frankfurter Rundschau 20.01.2000, Ehemaliger
Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt
Wegen Rechtsbeugung hat das Wiesbadener Landgericht gestern den 59
Jahre alten ehemaligen Direktor des Amtsgerichts Rüdesheim zu
einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Im Juni 1998 hatte
der Jurist dem Eilantrag einer Eltvillerin stattgegeben, der die Musik
auf dem Erbacher Erdbeerfest zu laut war. Allerdings war er gar nicht
der zuständige Richter und die Entscheidung eine in eigener
Sache, denn die Antragstellerin war seine eigene Tochter.
Düsseldorfer Express 18.11.1999,
Anklagebehörde im Zwielicht, Zwei
Oberstaatsanwälte abserviert
...Nachdem zwei Staatsanwälte und ein Oberstaatsanwalt wegen
vergnüglicher Besuche im Rotlichtmilieu ins Zwielicht kamen
und Ankläger M. versucht haben soll, den Promillefall eines
ihm befreundeten Zuhälters unter den Tisch zu kehren krachte
es letzte Woche wieder: Zwei Oberstaatsanwälte wurden ihrer
Posten enthoben.
Rechtsbrecher
als Richter, Bürgerbund gegen Scheidungsunrecht e.V.:
In dem dann eingeholten Gutachten sprach die Gutachterin sich
eindeutig für die Sorgerechtsübertragung auf den
Vater aus. Der Rechtsbrecher U. setzte sich über dieses
Gutachten kraft seiner Herrlichkeit hinweg und sprach das Sorgerecht im
August dieses Jahres wieder der Mutter zu, wobei er sich
anmaßte, dem seit Jahren als Lehrer an einem Gymnasium
tätigen Studienrat eingeschränkte
Erziehungsfähigkeit zu attestieren. Gegen diese
selbstherrliche Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt.
Nach dem in den beiden angeführten Beispielfällen
angeführten Schema des Rechtsbruchs und der
Verfahrensverschleppung wird hierzulande "zum Wohle der Frau"
Erziehungskontinuität hergestellt, die dann
schließlich als Begründung für die
endgültige Sorgerechtszuweisung dient. Diese bei den
Familiengerichten weitverbreitete Praxis kostet inzwischen
alljährlich Hunderte von Menschenleben.
Angriff
des Polizeimeisters Patrick H., Kriminelle Staatsanwaltschaft und
Generalstaatsanwaltschaft Duisburg, 17.11.2006
Am 17.11.2006 wollte mich Patrick H.
vor
seiner Wohnung in Oberhausen widerrechtlich festhalten. H. ist
Polizeimeister in Oberhausen, war aber zu dem Zeitpunkt außer
Dienst. Er warf mir vor, seinen Privatwagen betrachtet zu haben. H.
wollte deswegen meine Personalien feststellen lassen. Ich stand neben
meinem PKW und wollte abfahren. Ich nannte H. meinen Namen und
erklärte ihm, daß mir nichts vorzuwerfen sei. Ich
wolle losfahren. Er könne sich auch gerne mein Kennzeichen
notieren.
Als ich meine Fahrertür öffnen wollte, warf mich H.
auf den Boden. Als ich mich wieder hochgekämpft hatte, eilte
ihm sein Nachbar Martin G. zur Hilfe. Beide hielten mich fest und
preßten mich auf meine eigene Motorhaube. Ich erlitt
Prellungen am Thorax, am Oberarm und an den Knien, festgestellt am
selben Nachmittag durch die St.-Clemens-Hospitale Sterkrade. Die
herbeigerufenen Polizeibeamten stellten sich sofort auf die Seite ihres
Kollegen H. Ich wurde als Angreifer betrachtet und H. als
Geschädigter. Mit H. gingen die Beamten zu seinem PKW und
machten dort prompt eine Beule und zwei Kratzer ausfindig, die ich dort
angebracht haben sollte (ohne Werkzeug!). Mit dieser Unterstellung
sollte also meine "Festnahme" gerechtfertigt werden.
Ein Polizeiwagen fuhr mit Blaulicht und Martinshorn vor. Er war besetzt
mit Polizeikommissar Klaus O. und dem Polizeikommissar zur Anstellung
P. Ich verschaffte mir Gehör und versuchte die Situation zu
klären, indem ich den richtigen Polizeibeamten laut und
deutlich sagte: "Ich bin der Geschädigte. Ich wurde von diesen
beiden Männern widerrechtlich festgehalten. Ich erstatte
Anzeige."
Der Polizist, Dein Freund und Helfer?
Oder eher: der Polizist, der Helfer seiner Freunde?
Die Polizeibeamten legten mir Handschellen an und ließen
Patrick H. und Martin G. frei herumlaufen. Sie durchsuchten mein Auto,
fanden aber nichts Interessantes. Ferner erhielt ich einen
Platzverweis. Gegen all diese Repressalien legte ich später
bei Polizeipräsidentin Heide Flachskampf-Hagemann Widerspruch
ein (siehe Widerspruch gegen Fesselung, Durchsuchung, Platzverweis).
Sie entschied aber nicht über meinen Widerspruch, sondern
verwies mich auf eine "Fortsetzungsfeststellungsklage" vor dem
Verwaltungsgericht. Ihre Antwort zögerte sie so lange hinaus,
bis die Frist für meine Fortsetzungsfeststellungsklage
abgelaufen war.
H. und die Staatsanwaltschaft Duisburg (Leiter: Manfred
Claßen) stellten später den Angriff gegen mich als
Jedermann-Festnahme nach § 127 StPO dar (siehe S. 4 unter
Anzeige wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung). H.
will geglaubt haben, ich hätte an seinem Auto etwas
"beschädigt oder manipuliert".
H.'s Auto stand genau vor dem Schaufenster einer Bäckerei. Die
Verkäuferin B. hatte alles im Blickfeld. Sie erklärte
den Polizeibeamten sofort an Ort und Stelle, daß ich H.'s
Auto überhaupt nicht angerührt hatte. Trotzdem zeigte
mich Polizeikommissar Klaus O. hinterher wegen
Sachbeschädigung an! Meine mündlich
geäußerte Strafanzeige gegen Patrick H. und Martin
G. (s. o.) nahm er dagegen nicht zur Kenntnis. Die Staatsanwaltschaft
zeigte Klaus O. später wegen Strafvereitelung im Amt an;
dieses Verfahren wurde aber eingestellt (siehe Anzeige gegen Klaus O.
wegen Strafvereitelung im Amt).
Rechtsanwalt
Max Strauss und die Millionen
Der Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten
Franz Josef Strauß ist wegen Steuerhinterziehung zu drei
Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Unter strengen Auflagen
durfte der gesundheitlich angeschlagene Max Strauß in
Freiheit bleiben. Sein Anwalt hat Revision vor dem Bundesgerichtshof
angekündigt.
Mit Skepsis reagierte die die bayerische Landtags-SPD auf das Urteil. "Strauß
hat gnädige Richter gefunden", sagte der Abgeordnete Franz
Schindler. Und weiter: "Das Gericht ist an die Grenze des Vertretbaren
gegangen." Nicht nur die um Millionensummen Geschädigten
würden sich die Frage stellen, ob vor Gericht nicht manche
"doch gleicher seien als andere". Der Prozess sei ein
weiterer Beleg, dass Absprachen der Verfahrensbeteiligten über
Höchststrafen im Falle eines Geständnisses endlich
gesetzlich geregelt werden müssten. Richter Wiegang
über das Verbleiben der ergaunerten Millionen: Die Schweiz sei
doch in diesen Kreisen immer beliebt als
“Rückversicherung” für die alten
Tage. SZ, 14.11.2001, S.50.
Max Strauß hat rein zufällig genau in der Nacht vor
der Hausdurchsuchung seine PC-Festplatte gelöscht. Diese
Platte verschwand rein zufällig irgendwo in der
Gerichtsmaschinerie. Auch das Sicherungsband vom
Strauß-Computer ist spurlos verschwunden. Der Spiegel
21/2001, S.18. Der Haftbefehl für den verdächtigen
Ex-Staatssekretär Holger Pfahls, CSU, wurde zufällig
verzögert, so daß das Parteimitglied türmen
konnte (und immer noch frei rumläuft). Generalstaatsanwalt
Hermann Froschauer hat die Zielfahndung nach Karlheinz Schreiber, CSU,
nicht monatelang verschleppt; das geschah zufällig. Der
Augsburger Staatsanwalt Winfried Maier wurde versetzt; das geschah
nicht, weil er an Aufklärung interessiert war. Die Politiker
haben keinen Einfluß auf die Justiz genommen (obwohl
zahlreiche Briefe vorliegen). Hans-Jürgen Stenger,
LKA-Abteilungsleiter gab Falschaussagen bei den ersten Aussagen vor dem
Untersuchungsausschuss zu. Werner Paul, früherer LKA
Abteilungsleiter, dachte, als er die Festplatte von Max
Strauß in Händen hielt: "Das ist ein
läppischer Fall."
Innenminister Günther Beckstein, CSU, muß seine Aussage
vom 13.April 2000 im bayerischen Landtag berichtigen.
Interview zum Verschwinden der Strauss-Platte mit dem Pressesprecher
des Bayerischen Justizministeriums Gerhard Zierl
SZ: Und Sie sehen da keine höheren Mächte am Werk?
Zierl: Nein. Die Vermutungen und Spekulationen in diese Richtung kann
ich ganz klar und deutlich ins Reich der Fabel verweisen.
Süddeutsche Zeitung, 13.4.2000, Seite L13
Harald Güller, SPD, Chef des Landtags-Schreiber
Untersuchungsausschußes sagte, es sei deutlich geworden dass
es bei den Ermittlungen gegen Max Strauß Druck von oben
gegeben habe. Münchner Merkur, 20.6.2001, S.4
Wenn es um Millionen geht, gilt der Juristische Grundsatz: je mehr
desto honoriger sind die Angeklagten. Die Gerichte verhängen
– wenn überhaupt – Mini-Strafen (Manfred
Kanther, siehe Spendenaffäre
Nr.2 der CDU Amigos) oder sprechen sich mit der Verteidigung
ab (z.B. Helmut Kohl: siehe
Spendenaffäre Nr.2 der CDU Amigos, Untaten
Helmut Kohls; Peter Hartz, siehe Alle Menschen
sind vor dem Gesetz gleich). Die Mini-Strafen werden
später – Medien und Bevölkerung haben
andere hochgejubelten Themen – oft in
Bewährungsstrafen umgewandelt (z.B. Thyssen-Manager
Jürgen Maßmann und Winfried Haastert; siehe
Waffenhandelsaffäre der CSU/CDU Amigos). Bei Max
Strauss begannen die Ermittlungen 1995; das Verfahren dauert an.
Unbestritten ist – laut OVB 1.2.2007, S. 8 – dass
Max Strauss seinem Parteiamigo Curt Niklas, CSU, über Dieter
Holzer (ebenfalls angeklagt) ein Darlehen von 400.000 DM zukommen
ließ. Später kam es zu obskuren Kontenbewegungen
unter dem Decknamen "Maxwell", für die alleine jeder
Normalbürger fällig wäre. Strittig ist, wer
hinter "Maxwell" steckt: Franz Dannecker, CSU? Max Strauss, CSU? ein
CSU Parteikonto? OVB, 1.2.2007, S. 8
Acht
Jahre Ermittlungen gegen Strauß Undichte Stellen
bei der Fahndung, gelöschte Dateien, verschwundene Festplatten
- die Ermittlungen gegen Max Strauß im Überblick.
Vernichtung
von unliebsamen Akten für
elitäre Personen mit dem richtigen Parteibuch:
"Im Frühjahr 1990 hat das bayerische Landesamt für
Verfassungsschutz ein Staatssicherheits-Dossier über den
ehemaligen Ministerpräsidenten Franz Strauß, CSU,
vernichtet. Andere werden aufgrund der Staatssicherheits-Akten vor
Gericht gestellt; mit dem richtigen Parteibuch kann das nicht
passieren. Günther Beckstein, CSU, hält diese
Vertuschungsmaßnahme für o.k."
Süddeutsche Zeitung vom 10.4.2000
Büroleiter von Franz-Josef
Strauß soll 3,8 Millionen Mark Bestechungsgelder angenommen
haben:
"Den früheren Büroleiter von Strauß und
späteren Verfassungsschutzchef Ludwig-Holger Pfahls - in der
Staatskanzlei einst enger Kontaktmann Stoibers - jagt das
Bundeskriminalamt. Er soll 3,8 Millionen Mark Bestechungsgelder
angenommen haben."
DER SPIEGEL 37 / 1999 / 29
Rechtsbeugung
und Geheimakten – wo die wahre Willkür herrscht,
Landensjustizministerium NRW, Geheimakten, Solarschwindel, 10.11.2009
Wer Lügen und Betrug aufdecken möchte, der hat
häufig die Rechnung ohne die Gangster gemacht.
Da mag die Fakten- und Beweislage noch so klar und offensichtlich sein,
aber wenn die Betrüger die eigenen Richter sind, wird man kaum
zum Ziel kommen.
Wie verfilzt und korrupt dieser Staat, der keiner ist, inzwischen schon
geworden ist, lässt sich an seinen
“Früchten”, besonders den
“Früchtchen” erkennen, die er auch noch
selbst ernährt.
Im Frühjahr 2009 sollte ein
“Unbelehrbarer” mittels Zwangspsychiatrisierung
klein und mundtot gemacht werden. Rainer Hoffmann wehrt sich seit
etlichen Jahren gegen den Betrug, der ihm widerfuhr und den er
schließlich offengelegt hat. Die Justizbehörden
jedoch arbeiten hier mit Mitteln, die alles, nur keinen Rechtsstaat
vermuten lassen.
Zu diesem Fall sind inzwischen neue Informationen bekannt geworden.
Rainer Hoffmann versuchte, Akteneinsicht zu erhalten, die ihm aber aus
unglaublichen Gründen bislang verwehrt wird. Schützt
sich der “Rechtsverein” etwa mit
willkürlichen Mitteln vor seiner Entlarvung?
Seit Sommer 2006 klagt Rainer Hoffmann nun auf Akteneinsicht nach IFG
beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, nachdem das
NRW-Justizministerium ihm mehrfach Akteneinsicht verweigert hatte. Im
Sommer 2009, also knapp drei Jahre nach seiner Klageeinreichung, sah
sich das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nun durch Beschluss
veranlasst, diese Akte 4121 E-III 372/98 selbst beim
NRW-Justizministerium anzufordern, um die Ansprüche auf
Akteneinsicht selbst bewerten können. Am 07.10.2009 dann die
Antwort des Justizministeriums:
“Ich verweigere die Vorlage der näher bezeichneten
Teile des Verwaltungsvorganges, da diese Teile gemäß
§ 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO nach einem Gesetz oder ihrem Wesen
nach geheim gehalten werden müssen.”
In § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO heißt es auch
wörtlich:
“Wenn das Bekanntwerden des Inhalts dieser Urkunden, Akten,
elektronischen Dokumente oder dieser Auskünfte dem Wohl des
Bundes oder eines Landes Nachteile bringen würde…
kann die zuständige oberste Aufsichtsbehörde die
Erteilung der Auskünfte verweigern.”
Welche Gründe könnten konkret vorliegen, wenn jemand,
der seit Jahren kritisch über die Solartechnik recherchiert,
eine “Gefahr für das Wohl des Bundes”
darstellt oder “einem Land angeblich Nachteile bringt?
Soll die eigentliche Wahrheit der Solartechnik in Deutschland auf diese
Art und Weise verschleiert werden? Liegen womöglich von Seiten
des NRW-Justizministeriums gravierende Verletzungen gegen das
rechtsstaatliche Legalitätsprinzips vor, die in dieser Akte
womöglich dokumentiert sind?
Darin sieht Hoffmann den eigentlichen Hintergrund, warum er keine
Akteneinsicht erhalten soll. Denn seit Jahren werden strafrechtliche
Ermittlungen gegen Justizbehördenmitarbeiter auf Basis dieser
Akte unterbunden. Stattdessen wird Hoffmann mit vorgeschobenen
strafrechtlichen Beleidigungsverfahren überzogen, die er aber
in der Vergangenheit bis heute allesamt in letzter Instanz gewinnen
konnte, aber auch erst nach hartem Kampf durch alle Instanzen.
Womöglich um einen Wahrheitsbeweis seiner Recherchen zu
verhindern, wurde Hoffmann in der Vergangenheit von den Richtern von
allen Vorwürfen ohne detaillierte Beweisaufnahme
freigesprochen. Denn wenn eine Beweisaufnahme stattgefunden
hätte, hätte Hoffmann womöglich nicht nur
freigesprochen werden müssen, sondern zahlreiche
Justizmitarbeiter hätten außerdem womöglich
wegen Prozessbetrug, Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger
angeklagt werden müssen.
Seit Mai 2009 liegt nun sein aktueller Revisionsantrag beim OLG Hamm,
nachdem Richter des LG Bochum am 20.04.2009 Hoffmann psychiatrisch
unterbringen wollten, wenn er sich weiterhin weigern würde,
sich psychiatrisch untersuchen zu lassen.
...Der Solarwirtschaft einen Markt zu bereiten, der auf umfangreichen
Täuschungen und Suggestionen basiert, die in Deutschland in
Wirklichkeit nicht existieren. Zu diesem Zweck wurde die Justiz mit ins
Boot geholt, wohl auf Anweisung des NRW-Justizministeriums.
Kölner
Richter gesetzestreuer als Düsseldorfer Kollegen mit
Rechtsbeugung als Tagesordnung, 30.07.2009
Verurteilung des ehemaligen Kölner Oberstadtdirektors Dr.
Heugel wegen Bestechlichkeit ist rechtskräftig
(Justizblatt.de) Was die Kölner Richter vollbracht haben,
wäre so in Düsseldorf nicht einmal denkbar gewesen.
Die beiden Ganoven, der frühere Landtagsabgeordnete Norbert
Rüther und der frühere Kölner
Oberstadtdirektor Klaus Heugel, beides einmal mächtige
Vorsitzende der SPD-Fraktion im Kölner Stadtrat, wurden nun
unwiderruflich durch das höchste Gericht der BRD für
schuldig befunden und zu mehreren Jahren Haft verurteilt.
Das hätten sich Düsseldorfer Richter niemals gewagt.
Die Seilschaft zwischen dem Landtag NRW, dem Rathaus, der
Staatsanwaltschaft in enger Bindung zu den Gerichten
Düsseldorfs hält viel zu stark zusammen.
Rechtsbeugung ist hier an der Tagesordnung.
Richter
Dr. Martin Fleuß (CDU) 20 K 8180/08, kein Petitionsrecht oder
sonstige Rechte, wenn "unerhörte Aussagen" vorhanden sind.
Richter Dr. Martin Fleuß
Verwaltungsgericht Düsseldorf 20 K 8180/08:
Eine zulässige
Petition liegt, dann nicht vor, wenn die Form der Petition den
Anforderungen nicht entspricht, die an jede bei einer Behörde
einzureichende Eingabe zu stellen sind, also etwa beleidigenden,
herausfordernden oder erpresserischen Inhalt hat.
Die Petition ist nicht zulässig.
Die Eingabe gründet auf der Beschwerde vom 12.02.2008, die von
nicht hinnehmbaren Beleidigungen gegenüber Bediensteten des
beklagten Landes geprägt ist.
Bei der in der Beschwerde vom 12.02.2008 verwendeten Bezeichnung
"Rechsbeugermafia" steht nicht mehr die Außeinandersetzung in
der Sache, sondern die Diffamierung der Angehörigen des
Landgerichts Bielefeld im Vordergrund, unabhängig davon, ob
sie mit dem Rechtsbehelf des Klägers jemals befaßt
waren.
Die
Äußerung stellt sich nicht lediglich als Teil einer
Argumentationskette und damit einer (komplexen)
Meinungsäußerung dar. ... Ein vernünftiger
Dritter würde an dieser Stelle sagen: "Das ist
unerhört und braucht man sich nicht gefallen lassen". Dieser
Umstand lässt das im Übrigen mit der Eingabe
verfolgte sachliche Anliegen in den Hintergrund treten.
In gleicher Weise
verhält es sich hinsichtlich der
streitgegenständlichen Beschwerde vom 12.05.2008: Darin wird
der beleidigende Inhalt der Eingabe vom 12.02.2008 auf den
Präsidenten des OLG Hamm ausgeweitet. In Bezug auf diesen und
den Präsidenten des LG Bielefeld wird ausgeführt,
Rechtsbeugung stelle "hier" ein richterliches
Selbstverständnis dar.
Dr. Fleuß
14.10.2009
Vom Kläger ist ungefähr in
10 Beschwerden an die
Präsidenten und das Landesjustizministerium (CDU) vorgetragen
worden, dass endlich in der Sache entschieden werden solle. Und hat
letztlich das Landesjustizministerium NRW (CDU) wegen
Untätigkeit verklagt.
Das heisst, wenn man in der Gerichtsanschrift das Wort
"Rechtsbeugermafia" verwendet, dann kommt es auf den Inhalt der
Beschwerde etc. nicht mehr an und diese braucht gar nicht mehr
bearbeitet werden. Das gilt auch, wenn man dieses Wort nur in der
Anschrift einer Beschwerde verwendet hat. Auch das
Landesjustizministerium braucht die Beschwerde nicht mehr bearbeiten,
wenn man das Wort einmal in einer Beschwerde gegenüber dem
Landgericht in der Anschrift gebraucht hat.
Aber ist ein Gericht bzw. die Richter, die zuvor die entsprechende
Beschwerde vielfach aus Abdeckungsgründen nicht bearbeitet
haben nicht eine "Rechtsbeugermafia"?
Wandelt nicht auch eine Rechtsbeugermafia Verwaltungsprozesse in
Verwaltungs-Strafprozesse um, um die Kollegen abzudecken, denn es wird
das sachliche Anliegen nicht geprüft aus dem Rechtsbeugung
hervorgehen kann und es wird im Verwaltungs-Strafverfahren auch nicht
geprüft ob der Vorwurf der Rechtsbeugung der Wahrheit
entspricht und ob tatsächlich Rechtsbeugung vorhanden ist?
Dr.
Martin Fleuß (CDU) - er ist Vorsitzender Richter am
Verwaltungsgericht Düsseldorf. Nach einer
mehrjährigen Tätigkeit im Justizministerium des
Landes Nordrhein-Westfalen hat er im Jahr 2008 den
Vorsitz einer Kammer beim Verwaltungsgericht Düsseldorf
übernommen.
Kein
Anspruch auf ein faires Verfahren bei rechtlichen Verfahren
Verwaltungsgericht Düsseldorf 20 K 8180/08 (Richter Dr. Martin
Fleuß), Richterin Ulrike Schatton, Richterin Wenner, Richter
Dr. Stefan Barden
Am
Vewaltungsgericht stellt die Rechtsbeugung anscheinend nicht nur ein
richterlichtes Selbstverständnis, sondern sogar eine
Notwendigkeit dar. Das dort die Rechtsbeugung betrieben wird, die dort
oder an einem anderen Gerichten betrieben wird darf man aber nicht
sagen, weil einem dann ebenfalls in Rechtsbeugung sämtliche
Grundrechte, Menschenrechte und alle anderen Rechte zu versagen sind.
Wer also glaubt er tue etwas gutes, wenn er sich über
Rechtsbeugung und unrechtes und ungerechtes Verhalten in der Justiz
beschwert und glaubt er müsse sogar für seine
entsprechende Arbeit eine Belohnung erhalten und er würde nun
auf Richter treffen, die Rechtsbeugung in der Justiz beseitigen wollten
aufgrund ihres Amtseides und Gehaltes für das diese
entsprechend bezahlt werden, der wird sich überaus wundern,
dass ihm nun aufeinmal keine Rechte, keine Grundrechte, keine
Menschrechte und auch kein Recht mehr auf ein faires Verfahren und
unbefangene Richter zusteht.
Dh. wer durch richterliche Rechsbeugung rechlich vergewaltigt wird, ist
als Geschädigter auch weiterhin von den Kollegen auch durch
Rechtsbeugung rechlich zu vergewaltigen und möglichst noch
mehr zu schädigen aber auch zu verleugnen, zu beleidigen und
zu verspotten:
http://www.justizirrtum.info/forum/posts/4326.html
Das hatten wird in ähnlicher Form im Dritten Reich ebenfalls
erlebt und heute wie damals feiern sich die Richter hochelitär
im Namen der rechtsbeugerischen Taten tätig zu sein etc. und
das mit heute geschworenem Amtseid für dessen Einhaltung diese
ebenfalls ein Gehalt beziehen und bezahlt werden, der dem
Bürger die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte eigentlich
garantieren sollte. Die Richter bekämpfen die Menschen, die
sich gegen Rechtsbeugung in der Justiz einsetzen auch mit Rechtsbeugung
und feiern ihre rechtsbeugerischen Verbrechen untereinander, die diese
für die Kollegen, für das Landesjustizministerium,
dass über deren Beförderung bestimmt und für
Politik und Staat tätigen. Vom Landesjustizministerium werden
diese Richter dann wiederum als hocheliäre Wesen, die
hocheltitäre Tätigkeiten "Im Dienste der gesamten
Menschheit" vollbringen befördert, belobigt und belohnt. Dabei
interessiert die Richter ihr Amtseid, den diese heute geschworen haben
"dem Recht und der Gerechtigkeit zu dienen" gar nicht, sondern
verfolgen gleiche Ziele dem jeweiligen Machthaber im vorauseilendem
Gehorsam zu dienen, so wie die Richter im Dritten Reich einen Amtseid
auf den Staat geschworen haben. Gegenüber dem Staat und der
Richterschaft hat ein Bürger schon von vornherein
vorsätzlich keinen Anspruch auf ein faires Verfahren und es
soll diesem auch vorsätzlich nicht ermöglicht werden,
weil es sich bei dem Bürger als Nichtjuristen aus der Sicht
vieler Richter und mancher opportunistischen Juristen um minderes
Menschenmaterial handelt, dass ohnehin keine Rechte geltend zu machen
hat und das ganz besonders nicht gegenüber den den Kollegen
aus Staat, Politik und Justiz.
3. Die Unabhängigkeit der Richter als Pfeiler des
Rechtsstaates dient in aller erster Linie dem Bürger und soll
ihm Schutz vor Manipulation und Willkür garantieren.
Tatsächlich ist es genau umgekehrt; in der Rechtspraxis
verhindert die Berufung auf die richterlicher Unabhängigkeit,
daß der Bürger sich gegen richterliche Manipulation
und Willkür effektiv zur Wehr setzen kann.
EMRK-Europäische
Menschenrechtskonvention
Artikel 6, Recht auf ein
faires VerfahrenJustizgeschädigte Bürger sind zu beleidigen, zu
verspotten und zu verleugnen:
http://www.justizirrtum.info/forum/posts/4326.html
Knast
für Mittellose, die sich bei Anwaltszwang anwaltlich vertreten lassen:
http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/4331.html
Richterin
Gerlinde Prange (LG-Bielefeld) versagt vorsätzlich mehrfach das
rechtliche Gehör:
http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/4332.html
Landesjustizministerium
NRW, Roswitha Piepenkötter versagt ebenfalls das rechtliche Gehör:
http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/4355.html
(1) Jede Person hat ein Recht darauf, daß über
Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche
und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene
strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und
unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen
Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist
verhandelt wird.
Der Richter Dr. Martin Fleuß (CDU),
der Menschenrechte und Grundrechte für das
Landesjustizministerium NRW (CDU) im politischen Gehorsam
mißachtet in dem er jahrelang gearbeitet hat und
Rechtsbeugung und richterliche Verbrechen deckt wird von der Politik
zum Bundesverwaltungsrichter gewählt
21
neue "politisch korrekt" agierende Bundesrichter von der Politik
gewählt
Richter
Dr. Martin Fleuß 20 K 8180/08, kein Petitionsrecht oder
sonstige Rechte, wenn "unerhörte Aussagen" vorhanden sind.
Richter Dr. Martin Fleuß Verwaltungsgericht
Düsseldorf 20 K 8180/08:
"Eine zulässige Petition liegt, dann nicht vor, wenn die Form
der Petition den Anforderungen nicht entspricht, die an jede bei einer
Behörde einzureichende Eingabe zu stellen sind, also etwa
beleidigenden, herausfordernden oder erpresserischen Inhalt hat. Die
Petition ist nicht zulässig."
Bei dem Hinweis auf einen erpresserischen Inhalt muß ich mir
unweigerlich die Frage stellen mit welchen Beschwerden wegen
justizieller Rechtsbeugungen und richterlicher Verbrechen man Richter
wohl dazu erpressen können soll Recht gemäß
dem Grundgesetz und den Menschenrechten zu sprechen?
Für Richter Dr. Martin Fleuß handelt es sich
anscheinend um Erpressung mit den staatlich und überstaatlich
vorgeschriebenen Gesetzen, wenn man sich über die Verletzung
von Grundrechten und Menschenrechen durch rechtsbrechende und
rechtsbeugende Richter beschwert und diese Rechte von Richtern
einfordert, die einen Amtseid geschworen haben besonders diese
Vorschriften mit zwingenden rechtlichen Grundprinzipien einzuhalten.
Vorliegend soll wegen der Beschwerde über rechtsbeugerisches
Verhalten in einer rechtbeugerischen Justiz eine Beleidigung vorgelegen
haben. Insoweit wurde vom Beschwerdeführer auch
erklärt, dass man in dem Fall doch einen Strafantrag stellen
möge, damit das geklärt wird, denn es ist keine
Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuchs vorhanden und auch keine
Erpressung, sondern nur eine wahrheitsgemäße
Beschwerde. Ein Strafantrag wegen Beleidigung und/oder Erpressung wurde
selbstverständlich nicht gestellt, weil eine vorhandene
Beleidigung oder Erpressung nicht existiert welches in Folge eines
Strafverfahrens festgestellt werden würde und man
würde Richter Dr. Martin Fleuß damit ein weiteres
mal und dann gerichtlich nachweisen, dass er gelogen hat. Dabei hat er
sogar einen Amtseid geschworen der Wahrheit zu dienen!
Eine Beleidigung gegenüber einer Behörde oder der
Justiz oder gegenüber Juristen liegt bereits dann vor, wenn
man sich über unkorrektes Verhalten derselben als niederer
Prolet beschwert und von daher wegen der Rechtsverletzungen Rechte
geltend macht. Je größer die Rechtsverletzungen
über die man sich beschwert und je mehr man normaler
Bürger (kein Jurist oder Politiker) ist um so
größer ist die sogenannte "Beleidigung" mit der man
im reinen Ansehen der Person keine Rechte mehr geltend machen kann.
Richter Dr. Martin Fleuß hat auch einen Amtseid geschworen
ohne Ansehen der Person zu handeln. Somit hat er seinen Amtseid in
mehrfacher schwerwiegender Weise gebrochen.
zB.: "Ein Ablehnungsantrag gegen den Richter (vielleicht
sogar den
Vorsitzenden!) gilt als Majestätsbeleidigung und wird gerne
auch von Richtern als solcher behandelt."
A. F., Rechtsanwalt
Ein Befangenheitsantrag ist also gemäß Richter Dr.
Martin Fleuß bereits vollkommen unzulässig und das
im Ansehen der Person umso mehr er von einem sogenannten niederem
Proleten eingereicht wird. Dabei handelt es sich um einen
Verstoß gegen das rechtliche Gehör (Artikel 103GG)
und zusätzlich um einen Verstoß gegen den
Justizgewähranspruch (Artikel 19 Abs. 4 GG), der aber von den
Kollegen gedeckt wird und auch gedeckt werden soll, denn sonst kommen
auch die Justizkollegen nicht nach oben. Je beweisbarer und je
schlimmer die Tatbestände sind aus denen sich die (Besorgnis)
der Befangenheit ergibt um so größer die in dem
Antrag enthaltene Beleidigung mit der man dann zusätzlich noch
einmal keine Rechte mehr geltend machen kann.
§ 38 Richtereid
"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz
auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der
Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen."
Dabei läßt eine Beschwerde das Verfahren nicht nur
unbegründet werden lassen (mündliche Verhandlung
notwendig), sondern eine solche Beschwerde ist gemäß
Richter Dr. Martin Fleuß von vorn herein vollkommen
unzulässig und braucht daher erst gar nicht bearbeitet und der
Sachverhalt ermittelt werden! Das ist von daher so, damit
Rechtsbeugungen der richterlichen Kollegen, kriminelles Handeln,
fehlerhafte Entscheidungen erst gar nicht als solche ermittelt werden
und eine Herrenrasse über das niedere Proletenvolk
willkürlich Macht und Gewalt ausüben kann.
Die Richterin Ulrike Schatton, Richterin Wenner, Richter Dr. Stefan
Barden vom Verwaltungsgericht Düsseldorf decken die verletzten
Grundrechte und Menschenrechte mit der weiteren Verletzung von
Grundrechten und Menschenrechten wiederum ab um sich so ebenfalls im
vorrauseilendem Gehorsam nach oben zu prostituieren.
Alles dieses systematische Vorgehen rein im Ansehen der Person und
politisch zu handeln kennen wir aus dem Dritten Reich. Es ist nicht
etwa so, dass solche Richter (auch mit geschworenem Amtseid) unter
einer schmerzlichen Deformation ihrer Persönlichkeit leiden,
weil diese unter Systematiken aus dem Dritten Reich agieren, sondern
diese fügen sich nicht nur in das System ein, sondern
stillisieren sich an diesen Systematiken an Rechts- Grundrechts- und
Menschenrechtsverletzungen für die Politik und am Ansehen der
Personen zu besonders hohen elitären Menschen staatstragender
Gesinnung hoch, die für ihre Rechtsverbrechen und die des
Staates besonders hoch belohnt werden müssen. Es ist der
betörende Glanz an Dummheit, der ihnen in einem solchen System
Recht gibt (econ-Verlag 1987, Esther Vilar : "Der betörende
Glanz der Dummheit").
Auch das Kommunale Bildungswerk, die
Heinrich-Heine-Universität und jurabilis!-webblog gratulieren
einem Grundrechts- und Menschenrechtsverletzer ganz herzlich.
Gegen die Rechts- Grundrecht- und Menschenrechtsverletzungen
von
Richter Dr. Martin Fleuß hat keiner der Gratulanten jemals
auch nur ein Wort gesagt, sondern sogar im Gegenteil wurde ihm
sinngemäß auch stetig und immer wieder
dafür gratuliert. Nun wird er mit einer Beförderung
dafür belohnt für die man ihm auch gleichzeitig
nochmals gratulieren kann.
Vorgeschlagen zur Richterwahl wurde der Grundrechts- und
Menschenrechtsverlet zer vom Verwaltungsgericht Düsseldorf an
dem "Rechtsbeugung an der Tagesordnung ist", Dr. Martin
Fleuß, von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Seit
2003 ist sie Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
und darin des Ausschusses für Recht und Menschenrechte.
Vorstandsmitglied der Theodor-Heuss-Stiftung und des Vereins "Gegen
Vergessen - Für Demokratie e. V.".
"Als rechtspolitische Sprecherin der FDP will ich dazu beitragen, dass
das Grundgesetz in der rechtlichen und politischen Realität
wieder eine zentrale Rolle spielt. Die Wurzeln des Liberalismus - die
Idee der Freiheit und die Begrenzung staatlicher Macht - sind
für mich auch im 21. Jahrhundert moderne, unverzichtbare
Werte."
Nach der Bundestagswahl 2009 wurde sie am 28. Oktober 2009 in die von
Angela Merkel geführte Bundesregierung als
Bundesjustizministerin berufen. Angela Merkel findet es in Ordnung,
wenn mittellose Bürger keinerlei Rechte-, Grundrechte- und
Menschenrechte mehr geltend machen können und sich
darüber hinaus sogar strafbar machen, wenn diese sich bei
Anwaltszwang einen Anwalt nehmen: http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/19406
Gewählt wurde der Grund- und Menschenrechtsverletzer Dr.
Marin
Fleuß als CDU Mitglied in geheimer Wahl (§6 Abs. 2/
§9 Abs. 2 RiWG) von den Mitgliedern des Wahlausschusses kraft
Wahl:
Michael Grosse-Bömer (CDU), Thomas Silberhorn (CDU), Dr.
Günter Krings (CDU), Michaela Noll (CDU), Dr. Franz Jorsef
Jung (CDU), Ingo Wellenreuther (CDU), Dr. Michael Luther (CDU),
Christine Lamprecht (SPD), Thomas Oppermann (SPD), Olaf Schulz (SPD),
Brigitte Zypries (SPD), Otto Fricke (FDP), Christian Ahrendt (FDP),
Wolfgang Neskovic (Die Linke), Jens Petermann (Die Linke), Jerzy Montag
(Die Grünen)
und den Landesjustizministern:
Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP), Dr. Beate Merk (CSU) , Gisela von der Aue
(SPD) , Beate Blechinger (CDU) , Ralf Nagel (SPD) , Dr. Till Steffen
(Die Grünen) , Jörg-Uwe Hahn (FDP) , Uta-Maria Kuder
(CDU) , Bernd Busemann (CDU) , Roswitha
Müller-Piepenkötter (CDU) , Heinz Georg Bamberger
(SPD) , Prof. Dr. Gerhard Vigener (CDU) , Geert W. Mackenroth (CDU) ,
Prof. Dr. Angela Kolb (SPD), Peter Harry Carstensen (CDU), Marion
Walsmann (CDU) Parteizugehörigkeiten: 16 CSU/CDU, 8 SPD, 4
FDP, 2 Die Grünen, 2 Die Linke Die Mitglieder kraft Wahl
müssen zum Bundestag wählbar und im Rechtsleben
erfahren sein und wurden durch die Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger Justiz auf gewissenhafte
Pflichterfüllung verpflichtet.
Der gewissenhaften Pflichterfüllung aus einem erfahrenen
Rechtsleben scheint man hier nachgekommen zu sein:
Richter Nescovik, BGH: "...Die Sonderrichter im Dritten
Reich sind mit demselben Qualifikationsbegriff groß geworden
wie die Richter von heute."
Dr. jur. Lamprecht: 12. Kein Bereich der
öffentlichen Verwaltung ist nicht von dem
Krebsgeschwür der Ämterpatronage zersetzt.
Parteizugehörigkeit verschafft in der BRD
größere Privilegien, als sie früher in
vorkonstitutioneller Zeit der Adel hatte,...
VERFASSUNGSRICHTER, Die heimlichen Herrscher, Focus Nr. 16, 1993 : ...Im
übrigen kann jeder Jurist Verfassungsrichter werden, der 40
Jahre alt ist und das zweite Staatsexamen hat. Bundesrichte r a. D.
Baumgarten: „Da gibt es schon welche, bei denen die
politische Qualifikation höher ist als die
juristische.“
Richter vom OLG Hamm geht zum BGH nach Karlsruhe,
Pressemitteilung des
Präsidenten des OLG Hamm vom 07.05.2010
Am 6.05.2010 wurde ein Richter des
Oberlandesgerichts Hamm in
der Bundesrichterwahl in Berlin zum Richter am Bundesgerichtshof in
Karlsruhe gewählt.
Der neue Bundesrichter Dr. Claudio Nedden-Boeger, verheiratet, Vater
von zwei Kindern, ist seit 1995 Richter. Zum Richter am Landgericht
wurde er im Januar 1999 ernannt.
Er war mehrere Jahre lang am Landgericht Essen und eine Zeit im
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen tätig, bevor
er im Oktober 2004 zum Richter am Oberlandesgericht in Hamm ernannt
wurde.
Das Recht der Parteien auf
Richterablehnung bei
Besorgnis der Befangenheit wird in der Rechtsprechung leider sehr
restriktiv gehandhabt. Ein Ablehnungsantrag gegen den Richter
(vielleicht sogar den Vorsitzenden!) gilt als
Majestätsbeleidigung und wird gerne auch von Richtern als
solcher behandelt.
Wann ist ein Richter befangen? Als
Beispiele
werden genannt die mittelbare Beteiligung des Richters am Rechtsstreit,
eigenes Interesse am Prozessausgang, nahe persönliche
Beziehungen zu einer Partei (Rotary oder Lions Club mit dem Gegenanwalt
reichen da nicht aus), Interessenswahrnehmung für eine Partei,
unsachgemäße Verfahrensleitung, grobe
Verfahrensverstöße, Untätigkeit. Die Frage
der richterlichen Befangenheit bei Hinweisen auf bestehende Einreden
und Gegenrechte ist sehr streitig, mit Hinblick auf § 139 Abs.
3 ZPO, der dem Richter die Redepflicht auferlegt, die Parteien auf
übersehene Bedenken aufmerksam zu machen, kann man hier wohl
inzwischen toleranter sein. Es ist wichtiger, einen Richter zu haben,
der sagt, was Sache ist, und Gelegenheit bietet, dazu vorzutragen, als
einen Richter, der die Hauptargumente verschweigt bis zu seiner
Überraschungsentscheidung.
Ein Zivilrichter, der eine der Parteien des Zivilprozesses, in dem er
zu entscheiden hat, im Verlauf des Prozesses anzeigt, sei nicht
befangen, so eine Entscheidung des Amtsgerichts Rastatt vom 1.03.2006,
Aktenzeichen 2 C 658/03. Die Frage wird in Literatur und Rechtsprechung
äußerst kontrovers beurteilt.
Zitat AG Rastatt: "Drängt sich bei einem Richter aufgrund
während des Verfahrens gewonnener Erkenntnisse der Verdacht
auf, dass sich ein der Parteien möglicherweise strafbar
gemacht hat und legt er daraufhin die Akten der Staatsanwaltschaft vor,
so folgt allein hieraus noch kein Anschein von Voreingenommenheit."
Nach Auffassung des Kommentators kann diese Meinung nur
eingeschränkt bestätigt werden. Eine Strafanzeige
durch den Zivilrichter muss "ultima ratio" bleiben, der allerletzte
Strohhalm, und erst, wenn es keinerlei Möglichkeiten mehr
gibt, eine zivilrechtliche Lösung zu erzielen, darf der
Richter zu derart drastischen Schritten greifen wie zu Strafanzeigen
gegen Parteien.
Wer entscheidet über die Befangenheit? § 45 ZPO,
dasselbe Gericht, dem der Richter angehört. Wenn Kollegen
über die Befangenheit der eigenen (möglicherweise
vorgesetzten) Kollegen entscheiden, dann fällt die
Entscheidung nur leicht zu Gunsten der Kollegen aus. Der Anschein
derartiger Vetternwirtschaft kann nur vermieden werden, wenn man die
Zuständigkeitsvorschriften hier radikal ändern
würde.
Besser wäre es jedoch, zur Vermeidung des Anscheins von
Befangenheit, wenn das Gesetz an den Ablehnungsantrag einer Partei eine
wertneutrale, gerichtlich nicht zu überprüfende
Konsequenz anknüpfen würde, z.B. ein Recht, beim
Verdacht der Voreingenommenheit eines Richters ein Geschworenengericht
statt des Richters verlangen zu dürfen, wie es in den USA
besteht, oder schlicht einen anderen Richter. Den Schutz vor Missbrauch
dieses Rechts könnte man dadurch erreichen, dass das Recht in
einem Prozess so begrenzt wird, dass es z.B. nur einmal
ausgeübt werden kann.
A. F., Rechtsanwalt
Befangenheit:
Richter Schwaderlapp und Wolf Winter (LG Marburg) und der bundesweit
bekannte Marburger Justizsumpf
Klaus-Dieter Schwaderlapp ist Richter im Landgericht Marburg. Sein
Chef, der Landgerichtspräsident Dr.Christoph Ullrich,
verstößt hartnäckig gegen die
Gewaltentrennung. Ich bin nicht bereit das widerstandslos zu
hinzunehmen. Als mir nun Ullrich als Richter in einem
Berufungsverfahren unterkam, habe ich ihn als befangen abgelehnt.
Über den Ablehnungsantrag gegen Ullrich entschieden Ullrichs
Untergebene im Landgericht. Richter sollen sich an Gesetze halten?
Ullrichs Untergebene halten davon gar nichts. Es ist, als
schwämme das Landgericht Marburg permanent in 2 Promille oder
mehr.
Was hat Schwaderlapp getan?
1) Als im Gefolge des Ablehnungsantrags der Richter Ullrich seine
dienstliche Äußerung abgab, schickte Schwaderlapp
diese Äußerung an meinen
Prozessbevollmächtigten, wo sie am 20.1.2010 eintraf.
Schwaderlapp setzte eine Frist von 10 Tagen zur Stellungnahme. Doch
schon am 27.1.2010 lehnte Schwaderlapp den Ablehnungsantrag ab.
Schwaderlapps Begründung ist total daneben. Nicht einmal meine
Adresse stimmt. Unterschrieben haben Schwaderlapps Schwachsinn neben
Schwaderlapp die Richter Christ und Dr. Bartlik sowie ein
Urkundsbeamter.
In den Landgerichten werden Kammern mit 3 Richtern gebildet, damit sich
die Richter gegenseitig kontrollieren. Im Landgericht Marburg ist auch
das nur Farce. Die Richter setzen ihre Unterschriften ins Blaue. Was
Schwaderlapp, Christ und Bartlik getan haben, nennt man Verweigerung
rechtlichen Gehörs.
2) Missachtung eines Grundrechts ist ein hervorragender
Ablehnungsgrund. Mein Prozessbevollmächtigter lehnte nun auch
die Richter Schwaderlapp, Christ und Bartlik wegen Befangenheit ab.
Schwaderlapp und seine Kollegen waren danach verpflichtet nur noch so
genannte unaufschiebbare Handlungen zu verrichten, also die Sache an
einen anderen Richter oder ein anderes Gericht weiter zu reichen.
Doch Schwaderlapp sieht, dass er und seine Kollegen sich als
Verweigerer rechtlichen Gehörs strafbar gemacht haben. So ruft
Schwaderlapp meinen Prozessbevollmächtigten an und schickt ihm
danach noch zwei Briefe. Schwaderlapp hätte das nicht tun
dürfen. Was er getan hat, heißt Rechtsbeugung. Noch
übler ist, dass Schwaderlapp seine Rechtsbeugungen begeht, um
sich persönliche Vorteile zu schaffen.
3) Zweck der verbotenen Kontaktaufnahmen war, meinen
Prozessbevollmächtigten zu beschwatzen, damit der den
schwaderläppischen Pfusch unter dem Teppich hält.
Mein Prozessbevollmächtigter hatte nämlich gegen
Schwaderlapps falschen Beschluss vom 27.1.2010 das Rechtsmittel
eingelegt, welches gesetzlich vorgeschrieben ist: sofortige Beschwerde.
Die sofortige Beschwerde wäre ans Oberlandesgericht Frankfurt
gegangen und dann wären dort die Verfehlungen der Marburger
Richter Ullrich, Schwaderlapp, Christ und Bartlik bekannt geworden.
Schwaderlapp weigerte sich die sofortige Beschwerde ans
Oberlandesgericht weiterzuleiten. Man nennt das Rechtsverweigerung,
eine spezielle Form der Rechtsbeugung.
Der
BRD Schwindel, Wirtschaftskriminalität und Korruption, Was verschleiert
die Bayerische Justiz?,
19.09.2009
Die Katholische Akademie in Bayern richtete am 19. und 20. Juni im
Münchner Kardinal Wendl Haus Dankenswerterweise die Tagung
“Die Schattenmacht“ – Organisierte
Kriminalität als Bedrohung von Gesellschaft und Rechtsstaat
aus.
Die Frage richtet sich an Frau Staatsministerin Dr. Merk:
"Frau Staatsministerin, während wir in diesen beiden
Tagen viel von Auswirkungen der Organisierten Kriminalität des
Auslands auf Deutschland gehört haben, möchte ich
Ihren Focus auf eine nationale Thematik mit Schwerpunkt in Bayern
lenken: seit 1997 zieht sich eine Spur von
Wirtschaftskriminalität und Korruption, protegiert von
verantwortlichen Vertretern aus Justiz, Kirchlichen Kreisen, Politik
und Wirtschaft durch unser Land.Wie erklären Sie deren Opfern,
welche ihre unternehmerische Existenz und hunderte von
Arbeitsplätzen verloren haben, die Verweigerungshaltung Ihres
Hauses und – in zumindest den letzten 3 Jahren –
auch von Ihnen persönlich, was die dahingehende
Aufklärung anbelangt?
Um nicht nur kryptisch zu bleiben gebe ich Ihnen zwei Stichworte:
Frontmann Müller-Risch und die kürzliche
Gesprächsempfehlung von Dr. Theo Waigel mit mir, auf welche
Sie nur mit fehlendem Bedarf reagierten.“
Die Staatsministerin tat es Dr. Strötz gleich, der
auf die konkrete Frage, ob Ermittlungen zu den Informationen von
Jürgen Roth, dass die Investitionen in ein Münchner
Luxusbauprojekt aus dubiosen russischen Quellen stammen eingeleitet
werden/wurden, auf die pauschale Tatsache, dass Geldwäsche in
München schon mal vorkommen und einen damit gar nicht in
Verbindung stehenden Einzelfall auswich: Sie flüchtete in die
billigste der billigen Möglichkeiten: sie lehnte eine
Einzelfall Stellungnahme ab und sagte – wie auch alternativ
Generalstaatsanwalt Dr. Strötz und/oder LKA Präsident
Dr. Dathe – nicht einmal hier – Cora Publikum
– Gesprächsbereitschaft zu, sondern
“entschwebte“ zu einem TV Interview – um
der Bevölkerung anderweitig “Sand in die Augen zu
streuen“?
Anwalt
beging offenbar Selbstmord, Günther
von Gravenreuth ist tot , 22.02.2010
Der Jurist Günter Freiherr von Gravenreuth ist
offenbar tot. Der auf den Computer- und Internetbereich spezialisierte
Anwalt habe sich in der Nacht in seinem Münchner Haus
erschossen, berichtet der Internetdienst heise.de.
Umstrittener Jurist und Abmahner: Gravenreuth war in den vergangenen 20
Jahren immer wieder durch
umstrittene Aktionen aufgefallen. So hatte er 1992 Jugendliche mit
fingierten Briefen dazu verleitet, Raubkopien zu tauschen, um sie dann
abzumahnen. Zudem versuchte er immer wieder Markenrechte für
allgemeine Begriffe wie "Explorer" durchzusetzen - oft gegen
Privatpersonen, die aus Angst vor juristischer Verfolgung auf seine
Forderungen eingingen.
Bereits im Jahr 2000 war Gravenreuth wegen Urkundenfälschung
zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Später folgten weitere
Verurteilungen wegen Veruntreuung von Mandantengeldern. 2008 hatte
Gravenreuth widerechtlich versucht, die Internet-Domain der
"tageszeitung" pfänden und versteigern zu lassen. Dies
führte zu einem Betrugsprozess, in dem er unter
Berücksichtigung seiner Vorstrafen zu einer 14-monatigen
Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde. Der Vollzug wurde
zunächst ausgesetzt. In den nächsten Tagen
hätte Gravenreuth jedoch die Haft antreten müssen.
Ziegen
in Ellwangen - über Machtmissbrauch, Rechtsmissbrauch
und Rechtsbeugung Der 'Ellwanger Ziegenfall'. Über
Machtmissbrauch, Rechtsmissbrauch und Rechtsbeugung in
Baden-Württemberg.
Ein politisch begründeter Behörden- und
Verwaltungsjustizskandal wegen 3 Ziegen.
Parteilichkeit des Regierungspräsidiums und der
baden-württembergische Verwaltungsjustiz.
Nötigender Missbrauch durch Zwangsgelder wegen
grundrechtswidriger Ausgestaltung des Landesvollstreckungsgesetzes
Baden-Württemberg.
§124VwGO Baden-Württemberg als Beispiel verfehlter
CDU/FDP-Rechtspolitik und geplanter Rechtsänderungen durch die
SPD-Bundesregierung.
Gerichtlicher Fristenmissbrauch zur Rechtsverhinderung.
Prozess
in Giessen kippt: Justiz zieht hart durch!, Gen-Gerste Prozess 09/2009
Kurzfassung: Das Verfahren ist gekippt, das Gericht zeigt die Fratze
der Justiz ++ Alle (!) 78 Anträge der Verteidiger und der
Angeklagten als "ohne Bedeutung" abgewiesen ++ sichtbar wurden nicht
einmal alle durchgelesen ++ nur eine Stunde Zeit für weitere
Anträge ++ Ende des Prozesses und Urteil waren geplant -
Prügeltruppe der Polizei stand für das Ende bereit ++
offenbar stehen ein hartes Urteil und eventuell sogar die sofortige
Verhaftung fest ++ Nächster Prozesstermin und wahrscheinlich
letzter Prozesstag mit Urteilsverkündung am Mittwoch, den
30.9. um 14 Uhr!
Am Mittwoch, dem 16. September 2009, fand der sechste Verhandlungstag
des „Gengerste“-Prozess statt. Hintergrund ist eine
2006 von vier Personen teilweise durchgeführte Feldbefreiung
– Ziel war ein Versuchsfeld der Uni Gießen, auf der
diese nach eigener Aussage
„Biosicherheitsforschung“ an transgener Gerste
durchgeführt hat. Zwei „Feldbefreier“
wurden in erster Instanz zu 6 Monaten ohne Bewährung
verurteilt die Staatsanwaltschaft legte auf dieses Urteil Berufung ein,
die vor dem Landgericht Gießen verhandelt wird.
... 7. Aus dem Vergleich meiner Erfahrung in einem ähnlich
gelagerten Fall hier im gleichen Raum Ende April 2005 muss ich sogar
Schlimmeres fürchten. Auch dort war ein solches
Polizeiaufgebot vorhanden. Aus einem Telefonat eines Polizisten konnte
ich glücklicherweise schon vor Beginn des letzten
Verhandlungstages erfahren, dass nicht nur ein hohes Urteil, sondern
die sofortige Inhaftierung wegen Fluchtgefahr beschlossen werden
sollte. Ich habe diese Gefahr damals mit einem 8,5 stündigen
Plädoyer abwenden können. Später kippte das
Bundesverfassungsgericht die Willkürurteile Gießener
Justiz. Die heutige Vorgehensweise ist identisch der damaligen. Ob
dahinter auch der gleiche Wille bestand, kann ich nicht beurteilen. Das
ist aber auch nicht nötig, da bereits die anderen Punkte eine
Befangenheit ausreichend begründen.
Ein
ganzes
Gericht auch aufgrund von Selbstanzeigen der Richter wegen Befangenheit
abgelehnt, AG-Wolfratshausen:
Nach den Selbstanzeigen vom Juni 2006 aller Richter beim Amtsgericht
Wolfratshausen, Zivilprozessordnung (ZPO) haben sich jetzt alle Richter
nach der Strafprozessordnung (StPO) angezeigt und sich wegen der
Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Die Ablehnung bezieht sich auch
auf den ständigen Vertreter des Amtsgerichts- Direktor Dieter
Schöpf, Herrn Richter Geißinger und Frau Richterin
Köhn.
Die
Zwangsräumung wurde vom AG Wolfratshausen erst
am 22. 02. 2006 um 10 Uhr von Rechtspfleger Spiegl zugestellt.
Am 23. 02. 2006 um 8 Uhr sollte die Räumung vollzogen werden.
Das konnte nur im letzten Augenblick am 22. 02 2006 um 17 Uhr 45
verhindert werden.
Solidarität
mit Rainer Hoffmann: Justiz sperrt Justizkritiker ins Gefängnis, Artikel
auf bloegi
Erst
kürzlich wurde hier über den Fall von Jens
Schlegel und Monika de Montgazon berichtet, die beide längere
Zeit im Gefängnis saßen - obgleich sie unschuldig
waren. Sie sollen jeweils Opfer eines
“Justizirrtums” gewesen sein.
Es spricht viel dafür, dass auch der Justizkritiker Rainer
Hoffmann nun
als Unschuldiger ins Gefängnis gesperrt wurde.
In seinem Fall könnte von einem
Justiz”irrtum” allerdings nicht mehr gesprochen
werden.
Sofern er unschuldig ist, haben sich die für seine
Inhaftierung verantwortlichen Richter und Staatsanwälte nicht
“geirrt”, sondern bewusst Recht gebrochen und
gebeugt.
Sehr geehrter Herr Hofmann,
ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und von
Potsdam und Ludwigsfelde aus tätig.Über eine
Recherche in Sachen "Verfolgung Unschuldiger" im Internet
stieß ich auf Ihren interessanten Fall und habe die
"Ermittlungsakte" gelesen. Ihre Empörung über die
Vorgehensweise der Behörden und Emittlungsbeamten kann ich
voll nchvollziehen und Sie in der Sache nur bestärken.
02.09.2007
Das
beleidigende Bettuch 11/2008:
Wegen der Gefährlichkeit dieses Betttuchs beachten Sie bitte
folgende Warnhinweise. Nicht geeignet für Jugendliche unter 14
Jahren, geschwängerte Frauen und Beamte im aktiven Dienst.
Personen mit einem hohen Blutdruck und/oder Personen mit einer
Beamtenallergie sollten die Fotos mit Vorsicht genießen. Ein
Ansteigen des Blutdrucks ist zu erwarten und daher als normal zu
betrachten. Das Ansehen geschieht auf eigene Gefahr. Betreiber haftet
nicht, auch nicht seine Kinder. Bei Fragen wenden Sie sich an den
Beamtendumm-Förderverein (BdF)
Es
ist durchaus statthaft, wenn man mit seinem PKW mal mit dem einen oder
dem anderen Kennzeichen fährt
Der Beamte meinte jedoch, es sei durchaus statthaft, dass der Fahrer
mal mit dem einem und mal mit dem anderem Kennzeichen fährt.
Das Straßenverkehrsamt hielt diese Aussage für
unglaublich blöde. Ebenso meine Versicherung und der
Schilderdienste denen ich das erzählte.
Dafür glaubte ein Polizeibeamter nun eine Straftat meinerseits
erkannt zu haben. Ich hätte den armen albanischen Verbrecher
genötigt, weil ich seine Flucht verhinderte. Offensichtlich
haben hier welche noch nie etwas von dem
„Jedermann-Paragraphen“ gehört. Der
Vorsitzende Richter des LG (a. D.) Herr Esders bestätigte mir
sofort, dass ich mal wieder keine Straftat begangen hatte. Wir haben
also bisher eine nicht erkannte Straftat, sowie eine erkannte Straftat,
die keine war. Tolle Leistung.
Mutter
schlug Beamtin - 10 Monate Haftstrafe!
Nicht vorbestrafte 43-Jährige soll ins
Gefängnis / Richter wollte ein "Exempel statuieren"
(12.07.2007)
Das harte Urteil von Amtsrichter André Peters (46) gegen
Irene K. (43) sorgt für Wirbel: Weil sie auf dem Jugendamt des
Bezirks Eimsbüttel eine Beamtin beschimpfte und
tätlich angriff, soll die bisher unbestrafte Klavierlehrerin
und Mutter zweier Kinder (18 Monate, 12 Jahre) für zehn Monate
hinter Gitter.
In der mündlichen Urteilsbegründung sagte er, dass er
ein Exempel statuieren wolle und dass Behördenentscheidungen
geduldet werden müssen, selbst wenn sie fehlerhaft seien. Die
Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe wegen Beleidigung und
einfacher Körperverletzung gefordert. Wie gerecht ist dieses
Urteil?
In
einer Reihe von Urteilen des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) des Europarates in
Straßburg dokumentiert wie die BRD wiederholt der Verletzung
der Europäischen Konvention zum Schutze der Grundfreiheiten
und Menschenrechte (EMRK) verurteilt wurde:
13
July 2000, Elsholz versus Germany 25735/94, Violation of Art. 6, Art. 8
20 September 2001, Süss versus Germany 40324/98, Violation of
Art. 6, Art. 8, admissibility decision
11
October 2001, Sahin versus Germany 30943/96, Violation of Art. 6, Art.
14
11 October 2001, Sommerfeld versus Germany 31871/96, Violation of Art.
6, Art. 8, Art. 14
11 October 2001, Hoffmann versus Germany 34045/96, Violation of Art. 6,
Art. 8, Art. 14
26
February 2002, Kutzner versus Germany, 46544/99, Violation of Art. 8
27 February 2003, Niederböster versus Germany
12
June 2003 - Herz versus Germany, 44672/98
8 July 2003, Sommerfeld versus Germany / Sahin versus
Germany, Grand chamber judgment
26 February 2004, Görgülü versus Germany
2004, 74969/01
8
April 2004 - Haase versus Germany, 11057/02
Amtsgericht Berlin Tiergarten 352 Gs
4/2007 - 5
Wi Js 2619/05, Beschlagnahme einer Kamera wegen filmen eines
Polizeigebäudes
Die
Polizei beschlagt eine
Kamera, weil damit ein Polizeigebäude gefilmt worden ist, weil
das Gebäude das Recht am eigenen Bild geltend macht.
Vor Gericht hat die Begründung allerdings keinen Bestand.
Die Kamera wurde jedoch zu Recht beschlagnahmt, weil das
Gebäude sein Urheberrecht geltend macht.
Ein Urheber hat einen Schutz auf sein Werk und damit der Architekt am
Gebäude, wenn das Gebäude eine bestimmte
architektonische Schöpfungshöhe aufweist. Wer ein
Gebäude von kultureller Bedeutung filmt, wie zB. den Reichstag
oder das Brandenburger Tor verstößt gegen das
Urheberrecht des Architekten und das ist für das
Gebäude unerträglich.
Pressefreiheit,
Deutschland rutscht 2006/2007 ab auf Stelle 23/20 im
Internationalen Vergleich: http://www.reporter-ohne-grenzen.de
Dornen
für den Staatsanwalt, Nürnbergerin vertraut Amtsschreiben,
Süddeutsche Zeitung Nr.
191, Montag 18.08.2008
Ein Nürnbergerin vertraut einem Amtsschreiben und wird
plötzlich Opfer juristischer Spitzfindigkeiten.
Das amtliche Schreiben trug das korrekte Aktenzeichen war knapp und
unmissverständlich: "Die restlichen
Verfahrenskosten wurden von Amts wegen niedergeschlagen. Stellen Sie
daher jede weitere Zahlung ein. Die Angelegenheit ist damit erledigt.",
steht in dem Brief der Nürnberger Staatsanwaltschaft vom
28.04.2000.
Jahre später allerdings sollte die heute
über 70-Jährige teuer dafür bezahlen, dass
sie sich auf die Korrektheit eines staatsanwaltlichen Schreibens
verlassen hat.
Die für den Fall zuständige
Oberstaatsanwältin äußerte die
Überzeugung, dass der ominöse Behördenbrief
vom 28.04.2000 im Außenverhältnis einen Erlass der
Restkosten darstelle. Auch der Leiter der Nürnberger
Staatsanwaltschaft vertrat die Ansicht, Hildegart Fischer habe
redlicherweise davon ausgehen können, zu keinem Zeitpunkt mehr
zu Zahlungen aus der konkreten Kostenangelegenheit herangezogen zu
werden. Doch der Generalstaatsanwalt und das bayrische
Justizministerium schalteten auf stur. ... Ins zynische gleitet die
Argumentation der Justiz, als sie Hildegard Fischer vorwirft, dem
amtlichen Brief geglaubt zu haben. ...Um sie noch mehr unter Druck zu
setzen beantragt man beim Amtsgericht die Zwangsversteigerung aller 3
ihr gehörenden Immobilien. Ein interner Brief des
Generalstaatsanwalts vom 24.02.2005 hinterlässt einen
besonders faden Beigeschmack. Die Kostenforderung an Fischer sei "mit
Ablauf des 31.12.2004 verjährt", heisst es darin. "Die
Verjährung ist jedoch nur auf Einrede des Schuldners zu
berücksichtigen. Solange Frau Fischer sich nicht auf
Verjährung beruft, wäre es empfehlenswert, diesen
Begriff ihr gegenüber zu vermeiden." Am 22.07.2007 kam es
erneut zu einem Prozess, über den Fischers Anwältin
sagt, er sei dass Schlimmste gewesen, was ich in meiner Laufbahn erlebt
habe. Das Verfahren kostete sie weitere 7000 EUR.
Quelle
erschlossen, Zwielichtige Justizgebräuche bei der
Staatsanwaltschaft, Der Spiegel 17.01.1972
Unter Verdacht, ein Steuerstrafverfahren
rechtswidrig eingestellt und Geldbußen dem eigenen Verein
zugeteilt zu haben, erschoß sich Hamburgs Oberstaatsanwalt
von Below. Der Fall erhellt zwielichtige Justiz-Gebräuche.
Der hohe Ankläger war in schweren Verdacht geraten. Er hatte
ein Verfahren gegen Busch wegen Steuerhinterziehung in Höhe
von 1,36 Millionen Mark unter fragwürdigen Umständen
eingestellt. Zudem war die vereinbarte Geldbuße unter von
Belows Mitwirkung auch Vereinen zugeleitet worden, bei denen er ein
Zubrot verdiente.
Doch mit dem Oberstaatsanwalt gerieten noch höhere Herren ins
Zwielicht. Denn seit Monaten kannten von Belows Vorgesetzte die Praxis,
wonach Staatsanwälte und Richter Geldtöpfe
füllen helfen, aus denen sie selber schöpfen. Und sie
wußten, daß andere Staatsanwälte schon im
Mai daran Anstoß genommen hatten -- freilich vergebens. Erst
letzten Donnerstag verstand sich Hamburgs Justizsenator Ernst Heinsen
(SPD) zur Mißbilligung solcher Bräuche, damit "der
böse Schein einer Interessenkollision" vermieden werde.
"Auf den Richter verzichten", Focus
Nr. 30,
21.07.2008, Seite 14
Christoph Frank, 55, Oberstaatsanwalt in Freiburg und Vorsitzender des
deutschen Richterbundes
Richter stehen, wenn sie über Freiheitsentziehungen
oder eine Hausdurchsuchung entscheiden, mit ihrer
Unabhängigkeit für die Sicherung einer hohen
Rechtsstaatlichkeit. Aber auch die Staatsanwaltschaften sind
verpflichtet, nach den gleichen Prüfungsmassstäben
vorzugehen - und dies tun sie auch.
Focus: Die Betroffenen nehmen den Anwalt eher als Ankläger
wahr...
Frank: ...als Partei im Prozess. Das liegt aber daran, dass ihm dort
ein Verteidiger gegenübersteht. Das betrifft aber nur einen
Bruchteil der staatsanwaltlichen Arbeit. Die Staatsanwaltschaft ist zu
strikter Objektivität verplichtet. Viele
Kollegen wechseln zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht. Das
prägt ihr berufliches Selbstverständnis.
Da wird einem dann klar warum keine Krähe der
anderen ein Auge aushackt und es man häufig gemeinsam beim
Bürger macht. Staatsanwälte ermitteln häufig
nicht wegen Rechtsbeugung ihrer Richterkollegen und bestimmen zusammen
mit den Richtern das Protokoll in Strafverfahren usw. usw. Auf den
Richter kann man häufig verzichten, weil in der Praxis eben
gemeinschaftlich untereinander gekungelt wird und einer nur Handlanger
des anderen ist. Würden alle ihre gesetzlich vorgesehenen
Aufgaben korrekt ausüben, dann könnte man auf den
Richter umso weniger verzichten. Wer es noch nicht gemerkt hat: Chef
des deutschen Richterbundes ist ein Staatsanwalt!
"Arbeitsteilung" Focus Nr. 32, 04.08.2008, Seite 82
Was hier der Chef des deutschen Richterbunds, Christoph
Frank, von sich gibt ist ein absoluter Skandal. Lauf Artikel 101 GG dar
niemanden der gesetzliche Richter entzogen werden. Der Vorschlag von
Herrn Frank, bestimmte Verfahren von Staatsanwälten
durchführen zu lassen, ist schlichtweg verfassungswidrig. Die
absolute Skandalmeldung dabei ist, dass viele Kollegen zwischen
Staatsanwaltschaft und Gericht wechseln würden und diese ihr
berufliches Selbstverständnis präge. Ein Staatsanwalt
ist Teil der Exekutive, ein Richter gehört zur Judikative und
hat damit unabhängig zu sein. Das steht im krassen Gegensatz
zur im Grundgesetz verankerten Gewaltenteilung. W. Sailer
Tragisch ernüchternde Beschreibung der Beseitigung der
Gewaltenteilung von Udo Hochschild, Vorsitzender Richter am
Verwaltungsgericht a.D., Direktor des Sozialgerichts a.D.:
"....es geht darum, aufzudecken, daß die
Selbständigkeit der Gerichte in Deutschland ein Schein ist,
hinter dem eine andere rechtliche und oft auch tatsächliche
Wirklichkeit steht. Dieser Schein ist historisch entstanden. Man hat
sich an ihn gewöhnt....Die Gewaltentrennung im heutigen
staatsrechtlichen Sinne besagt, daß Legislative, Exekutive
und Rechtsprechung von verschiedenen Organen wahrzunehmen sind. Daraus
folgt zunächst, daß diese Organe
selbständig sein müssen, d. h. ihr Eigenleben in sich
tragen, ohne in ihrem Seinsbestand von einer der anderen Gewalten
abzuhängen.... Diese [die deutsche] Justizverwaltung ist
aber....im wesentlichsten Teil, nämlich in der Spitze, den
Gerichten entzogen und in die Hand der Exekutive gelegt. Das
hebt....den Seinsbestand der Dritten Gewalt auf und macht ihn zur
Fiktion trotz Anerkennung im Grundgesetz und in den
Landesverfassungen...." [So Paulus van Husen, der erste
Präsident des Verfassungsgerichtshofes und des
Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen]. Die nach
1949 allgegenwärtigen Parteien verhinderten, dass die
Staatsgewalt auf drei verschiedene, einander gleichgeordnete
Machtträger übertragen wurde und unterliefen dadurch
den deutlich artikulierten Willen des Verfassungsgebers. Die deutsche
Justiz ist ein Teil des Geschäftsbereichs der Regierung
geblieben, nach 1945 wie vor 1945, nach 1949 wie vor 1949. Bis zum
heutigen Tage. Zitat Paulus van Husen: "Daß man
trotzdem von unabhängigen Gerichten spricht, ist einfach eine
Verletzung der Wahrheit. Um so grotesker wirkt sich das alles bei den
Verwaltungsgerichten aus. Der Kontrolleur ist wirtschaftlich
völlig in der Hand des Kontrollierten. Der Kontrollierte sucht
sich die Richter aus, hält sie durch
Beförderungsaussichten und Dienstaufsichtsmittel in Atem,
mißt ihnen jährlich die sachlichen
Bedürfnisse zu."
Rechtsstaatlichkeit: Die
Gewaltenteilung ist gestört:
Peter Macke „Die Dritte Gewalt als Beute der
Exekutive“, in: Deutsche Richterzeitung, Heft 12, 1999, S.
481 ff.
Eine strikte Teilung der drei Gewalten ist endlich ernstzunehmen und
herzustellen. Jetzt verkommt sie zur Gewaltenverschmelzung. Die erste
Gewalt, die gesetzgebende (Legislative, Parlament), nickt zu
häufig ab, was die zweite, die regierende (Exekutive,
Regierung), ihr vorkaut, und die dritte Gewalt, die rechtsprechende
(Judikative, Gerichte), fällt im vorauseilenden Erahnen und
Gehorsam zu häufig politisch korrekte Entscheidungen, die zwar
dem politischen Zeitgeist oder dem politisch Gewollten genüge
tun, dann aber nicht stets dem Recht.
Die rechtsprechende Gewalt in Deutschland ist nicht frei. Der Grundsatz
der Gewaltenteilung ist ihr gegenüber unzulässig
beschränkt. Denn der Grundsatz bedeutet, dass jede der drei
Gewalten eigenständig und eigenverantwortlich arbeitet, sich
also auch selbst und eigenständig organisiert. Das aber wird
in Deutschland der Rechtsprechung nicht zugestanden. Organisatorisch
ist sie in Bund und Ländern an die jeweiligen
Justizministerien angebunden, also an die regierende Gewalt. Diese
Anbindung macht sie organisatorisch von diesen Ministerien
abhängig. Und die Ministerien nutzen es entsprechend aus.
Die
Mär der Gewaltenteilung (Art. 20 Absatz 2 Grundgesetz):
Ich kann mich noch erinnern, wie oft ich von Lehrern und Professoren
die Mär von der Gewaltenteilung zu hören bekam. Diese
gutgemeinte Doktrin, die nirgends existiert, wurde mir geradezu
eingetrichtert. Sollten wir dies nicht zum Anlaß nehmen,
einmal näher hinzusehen, um zu erfahren, was es mit der
Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich
auf sich hat?
Allein der Umstand, daß unsere Staatsquote derweil 50 %
beträgt, macht unser Sozialstaatsmodell zu einem
Totengräber. Stellen Sie sich vor, Ihr Geldverwalter zieht 50
Prozent des ihm von Ihnen anvertrauten Geldes als Honorar ein.
Fänden Sie dies etwa seriös? Fänden Sie dies
sozial? Nein, denn es ist asozial, einem Bürger Geld
wegzunehmen, die eine Hälfte davon zu behalten und die andere
Hälfte an die stärksten Interessenverbände
weiterzureichen - ohne ein Einspruchsrecht Ihrerseits. Als Jurist
vermag ich diese töricht anmutende Vorgehensweise dem
Grundgesetz nicht zu entnehmen. Im Gegenteil: Eine Courtage in
Höhe von 50 % würde auf dem freien Markt zu Recht die
Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen.
Korruption und Bestechung gibt es nicht nur in Bananenrepubliken. Sie
gibt es erst recht in der zivilisierten Welt und insbesondere bei uns
in Deutschland, speziell bei den großen Volksparteien und
unmittelbar vor Ihrer Tür. Laut Studie von Transparency
International, einer weltweit anerkannten Nichtregierungsorganisation,
die es sich zur Aufgabe gemacht hat, gegen die (materielle) Korruption
anzukämpfen, gehen jedes Jahr allein im deutschen
Gesundheitswesen ca. 12 Milliarden Euro durch Betrug, Bestechung und
Korruption verloren. Als Täter wären hier pars pro
toto Teile der Ärzteschaft, die Kassen, Kliniken und die
Pharmaindustrie zu nennen. Man kann davon ausgehen, daß bei
den zahlreichen Bauinfrastrukturmaßnahmen4 (ich erinnere nur
an die zahlreichen Müllverbrennungsanlagen5) noch einmal der
gleiche Betrag hinzukommt - und das bei einer im Haushalt für
2005 (ursprünglich6) vorgesehenen Nettoneuverschuldung des
Bundes von ca. 22 Milliarden Euro. Ohne Bestechung und Korruption
würden wir somit Richtung eines ausgeglichenen Haushalts
steuern. Das müssen Sie sich einmal vorstellen.
Die
richterliche Unabhängigkeit und ihr Schranken, Festvortrag des
Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts
Das Verhältnis von richterlicher
Unabhängigkeit und Dienstaufsicht, Der
Gewährleistungsbereich, Richterliche Unabhängigkeit
und "Neue Steuerungsmodelle".
Schlussbemerkung: Es ist ein schwer begreifliches und leicht, weil
durch einen Blick in den knapp und klar formulierten Artikel 97 Abs. 1
GG vermeidbares Missverständnis, richterliche
Tätigkeit könnte durch etwas anderes "gesteuert"
werden als durch den Rechtssatz, den formellen ebenso wie den
materiellen. Allein das Verfahrensrecht und das materielle Recht sind
die verfassungslegitimen Steuerungsinstrumente richterlicher
Tätigkeit. Meint die Justizpolitik diese richterliche
Tätigkeit unter Effizienzgesichtspunkten verändern zu
müssen, so muss und kann sie allein hier ansetzen.
Kontrolliert wird der Richter auf die Wahrung der
Gesetzmäßigkeit seines Handelns hin
grundsätzlich allein nach Maßgabe des
Rechtsmittelrechts und in den von ihm geregelten Verfahren.
Bemerkenswerterweise sind eigentlich gar nicht diese
Ergebnisse, sondern der Umstand, dass man offenbar selbst nach
50-jähriger Geltung des Grundgesetzes wieder darauf hinweisen
muss.
Staatsanwaltschaft
Legalität und Weisungsbindung, Richter Enno Knobloch, 2004
Der größte Teil aller Strafverfahren findet seine
Erledigung im Büro des weisungsgebundenen Staatsanwalts. Die
Voraussetzungen, unter denen ein Strafverfahren nach
§§ 153ff StPO eingestellt werden kann, sind so weit
gefasst, dass verbreitet von einer Aushöhlung des
Legalitätsprinzips gesprochen wird. Diese Entwicklung ist
nicht neu, sondern im Ursprung bereits in der Entstehungsgeschichte der
StPO angelegt. Diese Arbeit unternimmt den Versuch, die Entwicklung des
Verhältnisses von Legalität und Weisungsbindung zu
analysieren und unter Berücksichtigung der Belange der
Strafverfolgung auszuloten, an welcher Stelle der Hebel angesetzt
werden kann, um die verloren gegangene Balance wieder herzustellen.
Buchbesprechung: (http://www.fachbuchkritik.de/html/sta_weisungsbindung.html)
..."Die Rechtsordnung bringt ihren obersten Funktionsträgern
stillschweigendes Vertrauen entgegen, sich nicht nur an die Buchstaben,
sondern auch an den Geist der Gesetze zu halten" (S.45)
Ob dieses Vertrauen gerechtfertigt ist, darf angesichts der
seitenlangen Aufzählung von Skandalen der Einflüsse
der Politik auf die Staatsanwaltschaften bezweifelt werden. Und diese
Affairen sind nur diejenigen, die an die Presse gelangt sind. Ursache
kann sein oder ist die beamtenrechtliche Konstruktion der
Staatsanwaltschaft mit ihrer Hierarchie und dem Prinzip von Weisung und
Gehorsam, das sich zum vorauseilenden Gerhorsam entwickelt hat.
Nach den Affairen folgt eine Darstellung der Freiheiten der
Staatsanwaltschaft. Das Legalitätsprinzig, alles als strafbar
Verdächtige zu verfolgen, wird durch das
Opportunitätsprinzip durchbrochen. Die
Einstellungsmöglichkeiten der §§ 153 StPO,
aber auch die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft über
Strafbefehl oder Anklage und auch die Bestimmung von
Ermittlungsintensität und -aufwand geben der
Staatsanwaltschaft eine Vielfalt von ungebundenen
Entscheidungsfreiheiten.
Sodann folgt eine Darstellung zur Einordnung der Staatsanwaltschaft.
Hier werden die historischen Diskussionen dargestellt. Für die
Judikative soll z.B. die Unparteilichkeit der Staatsanwaltschaft
sprechen. (Jede Behörde und nicht nur die Staatsanwaltschaft
soll das übrigens auch sein -so viel zur objektivsten
Behörde der Welt) Für die Executive spricht die
beamtenrechtliche Hierarchie. Aber auch die Ansicht sui generis wurde
vertreten. Nach dem Grundgesetz hingegen dürfte die Einordnung
der Staatsanwaltschaft als Executive eindeutig sein.
Als Darstellung der Geschichte des Strafverfahrens kann das Buch
sicherlich gut verwendet werden. Zur Frage von Weisungsgebundenheit und
Legalitätsprinzip der Staatsanwaltschaft hingegen finden sich
kaum verwertbare Ausführungen in dem Werk, so daß
dieses an dieser Stelle nicht empfohlen werden kann.
Internationales
Symposium: Die deutsche Staatsanwaltschaft: Marionette der Politik?
Internationales Symposium in der Johann - Wolfgang
- Goethe -
Universität in Frankfurt zum Thema " Zur richterlichen
Unabhängigkeit in Europa" am 7. und 8.Nov. 2008.
...Jawohl es brennt in der Justiz, nur nimmt es die
Öffentlichkeit nicht wahr, weil die Feuermelder (
Präsidenten und Behördenleiter ) von den
„Brandstiftern“ eingesetzt sind, die es fast alle -
wenn überhaupt - nur diesen „berichten“.
Ein Thema für sich. Wir sind hier alle sicher nur gutmeinende,
innovative Menschen – Minister und Senator,
Präsidenten, Behördenleiter, Staatsanwälte,
Richter und das ganze Publikum, lassen Sie mich dennoch folgendes
verdeutlichen.
Von der Politik wird ohne massiven Öffentlichkeitsdruck nur
Nebel erzeugt werden. Wer gibt gerne etwas her, was er beherrscht. Auch
ein grüner Justizsenator wird nichts Grundlegendes
ändern (können). Das kenne ich aus Hessen. ...
Zweifel
an Unabhängigkeit der Justiz, Die Opposition übt
harsche Kritik am Vorgehen von Staatssekretärin Hauser,
23.01.2009
Gravierende Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz in
Sachsen hat die Opposition gestern im Landtag
geäußert.
Auslöser der Debatte war die inzwischen durch das
Justizministerium eingestandene Einflussnahme auf ein Verfahren durch
Staatssekretärin Gabriele Hauser im Jahre 2004. Ein
Referatsleiter des Innenministeriums war damals wegen einer Autofahrt
unter Alkoholeinfluss ins Visier der Justiz geraten. Hauser
telefonierte daraufhin zweimal mit der zuständigen
Staatsanwaltschaft.
Dieser unzulässige Eingriff in die Unabhängigkeit der
Justiz werde bis heute durch Justizminister Geert Mackenroth (CDU)
verharmlost, kritisierte der rechtspolitische Sprecher der
Grünen, Johannes Lichdi. Das Grundübel in der
sächsischen Justiz seien ohnehin "eingeübte
Grundstrukturen schwarzer Machtausübung und zuvorkommende
Willfährigkeit".
Der Fall Hauser und damit die "bewusste und gezielte Einflussnahme auf
ein Verfahren" sei kein Einzelfall in der sächsischen Justiz,
kritisierte auch FDP-Rechtsexperte Jürgen Martens. Enrico
Bräunig (SPD) zweifelte an, dass die Justiz in Sachsen "vor
Eingriffen von außen ausreichend geschützt" ist.
Sächsischer
Justiz-Staatssekretärin wird unrechtmäßiger
Eingriff in Verfahren vorgeworfen, 23.01.2009
Die Staatssekretärin im
sächsischen Justizministerium soll wegen eines
Ermittlungsverfahrens Staatsanwälte angerufen haben. Kein
Skandal, sagt der Minister. Doch selbst Vertreter der
Regierungskoalition sorgen sich um die Unabhängigkeit der
Justiz.
Beziehungen sind etwas wert. Gute Beziehungen hatte ein angetrunkener
Autofahrer in Radeberg, der im November 2004 von Polizisten ertappt
wurde. Er zog einen vermeintlichen Verteidiger heran, der sich
später als Referatsleiter aus dem Innenministerium entpuppte.
Dessen Einschreiten verhinderte, dass der ertappte Autolenker als
fahruntüchtig überführt werden konnte. Also
leitete ein Staatsanwalt später ein Ermittlungsverfahren wegen
versuchter Strafvereitelung ein. Daraufhin soll der
Innen-Staatssekretär seine Kollegin im Justizressort ans
Telefon geholt haben, die wiederum zweimal den Vorgesetzten des
Staatsanwaltes anrief. Das Verfahren wurde wegen geringer Schuld
eingestellt.
Deutscher
Richterbund: Weisungsgebundenheit erschüttert Vertrauen der Bevölkerung
in Staatsanwälte, 09.11.2008
Die
Staatsanwaltschaft ist als Organ der Exekutive zwar von den Gerichten
unabhängig, also den Richtern weder über- noch unterstellt.
Staatsanwälte sind aber im Gegensatz zu den Richtern nicht unabhängig
in ihrer Dienstausübung, sondern unterliegen dem Weisungsrecht ihrer
Vorgesetzten. Dies ist in den §§ 146 und 147 des
Gerichtsverfassungsgesetzes geregelt. Die Staatsanwaltschaften sind
hierarchisch gegliedert. An ihrer Spitze steht jeweils ein Leitender
Oberstaatsanwalt. Die Leitenden Oberstaatsanwälte der einzelnen
Staatsanwaltschaften sind einem Generalstaatsanwalt unterstellt, der
für den gesamten Oberlandesgerichts-Bezirk zuständig ist. Die
Dienstaufsicht über die Generalstaatsanwälte wiederum steht dem
jeweiligen Landesjustizministerium zu.
Der
Begriff des Weisungsrechts, wie er in § 146 GVG umschrieben ist,
umfasst zum einen die Berechtigung des jeweiligen Dienstvorgesetzten
innerhalb der Behörde und des Generalstaatsanwalts, den Mitgliedern
seiner Behörde oder der Behörden seines Bezirks Anweisungen für die
Sachbehandlung bestimmter Arten von Verfahren (generelles
Weisungsrecht) oder eines Einzelfalls zu geben. In beiden Fällen
handelt es sich aber um Weisungen eines Staatsanwalts an andere, ihm
untergeordnete Staatsanwälte; in diesem Zusammenhang ist daher die Rede
von internen Weisungen.
Dem
Justizminister steht gem. §§ 146, 147 GVG ein sogenanntes externes
Weisungsrecht zu: Er hat zum einen die Möglichkeit, dieses mittels
genereller Weisungen zur Bearbeitung von bestimmten Fallgruppen
auszuüben, er hat aber auch das Recht zu speziellen Weisungen im
Einzelfall. Letztlich kann also der Landesjustizminister als Mitglied
der Exekutive Einfluss auf jeden einzelnen bei den Staatsanwaltschaften
anhängigen Fall nehmen. Insbesondere dieses sogenannte externe
Weisungsrecht im Einzelfall wird als zu weitgehend und nicht
sachgerecht kritisiert. ...
Neue
Beförderungsregeln, Die Justiz rebelliert gegen das Justizministerium,
22.09.2008
Stuttgart
- Richterverbände und Gerichtsverbände laufen Sturm gegen neue
Beförderungsregeln. Mit dem Plan, Ministerialbeamten den Aufstieg auf
Führungsposten zu ebnen, treffen Justizminister Ulrich Goll und sein
Amtschef einen zentralen Nerv.
...Die
Befürchtungen der Verbände reichen noch weiter. Ihr Verdacht: dem
Justizministerium gehe es auch darum, verstärkt (partei-)politisch
genehme, pflegeleichte Juristen in Führungspositionen zu hieven -
Richter, die "gut laufen" oder "gut funktionieren", wie es intern
heißt. Bei Personalfragen solle sich die Politik eigentlich
zurückhalten, mahnt der Richterbundschef Grewe, aber mit der Änderung
erweitere sie ihren Einfluss. "Und wer möchte glauben, dass dieser
Einfluss nur in ganz seltenen Ausnahmefällen ausgeübt werden soll?"
schrieb er an die Mitglieder. Getroffen sei "ein empfindlicher Nerv".
...Auch
die Neue Richtervereinigung (NRV) sieht klare "machtpolitische
Tendenzen" hinter den Plänen. "Politische und hierarchische
Zuverlässigkeit" würden künftig verstärkt Kriterien bei der Beförderung
von Richtern, argwöhnt die Landessprecherin Susanne Müller. Schlimmer
noch: durch die künftigen personellen Verbindungen bringe sich das
Ministerium in den Geruch, richterliche Entscheidungen beeinflussen zu
wollen. Mit der Unabhängigkeit der Justiz, so Müller, sei all dies
unvereinbar.
Unabhängigkeit
der Gerichte oder Justizwillkür? Ein Gespräch mit Udo
Jacob, dem Anwalt von Mounir El-Motassadeq, 14.01.2007
Mounir El-Motassadeq wurde im ersten Prozess vor dem
Hanseatischen
Oberlandesgericht (OLG) Hamburg am 19. Februar 2003 wegen Beihilfe zum
Mord in mehr als 3.000 Fällen sowie Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung zur Höchststrafe von 15 Jahren
Haft verurteilt. Seine Anwälte legten Revision gegen das
Urteil ein und am 4. März 2004 entschied der Bundesgerichtshof
(BGH), dass der Prozess in Hamburg neu aufgerollt werden müsse.
Am 20. August 2005 wurde er dann wegen Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung zu acht Jahren Haft verurteilt, der Vorwurf
Beihilfe zum Mord in mehr als 3.000 Fällen wurde fallen
gelassen. Gegen dieses Urteil legten sowohl Bundesanwaltschaft als auch
Verteidigung Revision ein. Am 17. November 2006 entschied daraufhin der
BGH, den Fall ein zweites Mal an das Hamburger OLG zurück zu
geben. Allerdings nicht zur erneuten Beweisaufnahme, sondern um den
Vorwurf Beihilfe zum Mord in nunmehr als 246 Fällen in das
Strafmaß einzubeziehen und die Strafdauer nach oben zu
korrigieren. Dieses Verfahren fand am 5. und 8. Januar 2007 vor dem
Hanseatischen OLG statt (Juristischer Sonderfall). In nur zwei
Prozesstagen wurde Motassadeq zur Höchststrafe von 15 Jahren
Haft verurteilt.
Udo Jacob: Die Hamburger Richter sollten als reine
Strafkommission
fungieren, ohne eigenen Beurteilungsspielraum. Ein solcher Fall ist mir
in der gesamten Rechtsgeschichte der Bundesrepublik nicht bekannt.
Durch ihren Amtseid sind Richter nur der Wahrheit und Gerechtigkeit
verpflichtet. Diesem Anspruch sind die Richter des 7. Strafsenats des
OLG Hamburg meines Erachtens nicht gerecht geworden.
Ihr Mandant war der Angeklagte in dem ersten Hamburger
Prozess im
Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001.
Inzwischen gab es einen zweiten Prozess in der Hansestadt. Der
Angeklagte dieses Verfahrens, Abdelghani Mzoudi, wurde im Gegensatz zu
Herrn Motassadeq von allen Vorwürfen freigesprochen. Spricht
das für oder gegen die Justiz? Mit anderen Worten: Ist das ein
Beleg für die Unabhängigkeit der Gerichte oder ein
Indiz für Justizwillkür?
Udo Jacob: Positiv bewertet, würde das für die
Unabhängigkeit der Justiz sprechen. Da aber derselbe
Strafsenat des BGH, und zwar in Persona dieselben Richter, in einem
gleich gelagerten Fall zu völlig konträren
Ergebnissen gekommen sind, spricht das meiner Ansicht nach eher
für Willkür
...Trotz der aufgezeigten Widersprüche sah das
Bundesverfassungsgericht keinen Verstoß gegen das Gebot der
Gleichbehandlung. Die Verfassungsbeschwerde meines Mandanten wurde gar
nicht erst zur Entscheidung angenommen.
Die
seltsame Geschichte der Staatsanwalt Bochum, Geld für die
Rotarier-Clubs, 22.12.2008
...Der Wirbel um Zumwinkel-Ermittlerin Margrit
Lichtinghagen ist schwer zu verstehen. Wer hat Recht? Wer
lügt? Wer verbreitet Märchen? Es kursiert ein
Dossier, zusammengestellt von der eigenen Behörde. Als Anklage
gegen die renommierte Staatsanwältin. Es heißt, sie
habe versucht, ihren Chef in den Griff zu kriegen. Oder dieser habe
probiert, seine Untergebene kaputt zu mobben. All das ist schwer zu
verstehen. Nur soviel ist sicher: Das System der Strafgeld-Verteilung
in NRW ist so wie jetzt weder haltbar, noch sauber. Das System
führt die Ermittler in den Ruch der Korrumpierbarkeit.
Aber wie kann es sein, dass offenbar ein jahrelang vorherrschendes
Mobbing-Klima, das nun beklagt wird, nicht viel früher von
Vorgesetzten bemerkt und bereinigt wurde? "Wir haben vor einigen Wochen
zum ersten Mal davon gehört, dass es Probleme in der
Zusammenarbeit geben könnte", erklärte
Justizministerin Müller-Piepenkötter im Landtag. Man
habe den zuständigen Generalstaatsanwalt in Hamm, Manfred
Proyer, aufgefordert, die Probleme aufzuklären.
Die Konsequenzen freilich waren desaströs: Amtschef Schulte
wollte Staatsanwältin Lichtinghagen aus der
Schwerpunktabteilung und vom "Liechtenstein"-Verfahren abziehen. Dies
soll mit Proyer so abgestimmt gewesen sein. Es gab nicht nur
Vorwürfe der "Hinterhältigkeit". Ausgerechnet die
bisher für Staatsanwälte und Richter weitgehend
freihändige Vergabe von Bußgeldern an
gemeinnützige Organisationen wurde skandalisiert. In einem
64-seitigen Dossier der Amtsleitung wurde Lichtinghagen vorgeworfen, in
den vergangenen Jahren gemeinnützige Organisationen ihrer
Heimatstadt Hattingen sowie die Privatuniversität in
Witten/Herdecke mit Zuwendungen in Millionenhöhe bedacht zu
haben.
"Für Staatsanwälte und für Richter ist es
bereits problematisch, wenn auch nur der böse Anschein der
Parteilichkeit bei der Ausübung des Amtes entstehen
könnte", sagte die Justizministerin im Landtag und wurde noch
konkreter: "Nach meiner derzeitigen Einschätzung ist dieser
böse Anschein durch die Zuweisung von Geldauflagen an die
Universität Witten-Herdecke durch Frau Lichtinghagen nicht von
der Hand zu weisen."
Allerdings ist bemerkenswert, dass Lichtinghagen etwa in einem
Gespräch mit dem Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP)
die Privatuniversität von sich aus angesprochen hatte. "Sie
verband dies mit dem Hinweis, dass ihre Tochter dort studiere und sie
eine Entscheidung zugunsten der Universität mit Vorgesetzen
abstimmen wolle", sagte die Justizministerin. Hat sie sich korrekt
genug verhalten oder hat das Gespür der Korruptionsermittlerin
versagt?
Die Justizministerin sprach allerdings nicht darüber, dass
Lichtinghagens bevorzuge Vergabe an bekannte oder heimische
Organisationen in der nordrhein-westfälischen Justiz seit
langem üblich ist.
Darüber könnte ihr Erzfeind, der Bochumer Amtsleiter
Schulte, wohl einiges erzählen. Der Oberstaatsanwalt soll
ebenfalls dafür gesorgt haben, dass Strafgelder an befreundete
Organisationen verteilt wurden. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamm
ermittelt ergebnisoffen, wie es heißt. Sollte Schulte ein
sogenanntes Aufsichtsversagen nachgewiesen werden, könnte dies
zu einer Strafversetzung führen. Nach meinen Informationen hat
sich Schulte in auffälliger Weise bei Lichtinghagen
für den Rotary Club Lüdenscheid eingesetzt. Schulte
soll diesem einen Kontakt mit Staatsanwältin Lichtinghagen
vermittelt haben. Die Rotarier wollten auf dem kurzen Dienstweg Mittel
für den Wiederaufbau einer Rokoko-Kirche in Thüringen
besorgen. Das Pikante dabei: Schulte ist Mitglied der
Lüdenscheider Rotarier. Ein Sprecher der Bochumer
Staatsanwaltschaft bestätigt den Freundschaftsdienst: "Es
trifft zu, dass der Behördenleiter einen Bittsteller an die
Dezernentin verwiesen hat, ohne auf die Entscheidung selbst in
irgendeiner Weise Einfluss zu nehmen."
Ein Rechtsverstoß liegt wahrscheinlich nicht vor. Freilich
könnte man in diesem Fall auch ein Geschmäckle
insinuieren.
Von den Rotariern war nämlich früher schon einmal die
Rede und zwar in einem erheblich brisanteren Korruptionsfall, in dem
gegen den Landrat des Märkischen Kreises, Aloys Steppuhn
(CDU), ermittelt wurde. Ein mit dem Verfahren vertrauter Staatsanwalt
berichtet, der Amtschef habe sich regelmäßig
detailliert über die Ermittlungen unterrichten lassen. Dabei
könnte es eine Verbindung von Schulte zu Steppuhn gegeben
haben: über die Rotarier. Der damalige CDU-Fraktionschef aus
dem Märkischen Kreis und Steppuhn-Vertraute, Manfred Rahmede,
gehört dem Rotary-Club Lüdenscheid-Mark an. Schulte
wiederum ist Rotarier in Lüdenscheid. Darüber hinaus
spielten Schulte und Rahmede zusammen in einem Tennisclub. Die
Ermittlungen gegen Steppuhn versandeten. Aber reicht dies für
den schwerwiegenden Verdacht aus, es wurde in Korruptionsermittlungen
eingegriffen? "So eine enge Verbindung ist ungewöhnlich.
Eigentlich hätte Schulte den Fall an eine andere
Behörde geben müssen, da er befangen war", meint ein
Ermittler.
Offenbar muss sich Schulte nun gegenüber Generalstaatsanwalt
Manfred Proyer in Hamm für die Rokoko-Connection
rechtfertigen. Doch dies sorgt intern für Unruhe. Immerhin
gilt Schulte als guter Bekannter des Generalstaatsanwaltes. Proyer war
Amtvorgänger von Schulte in der Bochumer Behörde und
soll demnach die Zustände dort selbst mit verursacht haben.
"Da kann man auch den Frosch fragen, ob der seinen Sumpf austrocknen
möchte", beklagt sich ein Staatsanwalt aus Bochum.
Staatsanwältin
erklärt die Korruption und die Absprachen im Amt ,
Rechtssprechung Pi mal Daumen, 09.08.2010
Der weisungsgebundene Staatsanwalt. Weisungen hatten wir zu jedem
einzelnen Termin. Nach außen hin ist der Staatsanwalt voll
Handlungsberechtig aber je nach Dienstherrn oder zum einzelnen
Staatsanwalt hin muß man sich auch sehr intern an diese
Weisungen halten.
Die Richter mornierten das standardbedingte Handeln der
Staatsanwaltschaft Pforzheim in besonders schweren
Sachverhaltsermittlungen mit mit relativ zwar leichten
Strafmaßerhebungen aber mit doch relativ
grundsätzlicher schwerer restpolitischer Brisanz.
Hat man versucht Ihnen das Ergebnis der Ermittlungen vorzuschreiben? Ja.
Das Rechtsanwälte und Richter sich absprechen erfolgt das auch
an den Stammtischen?
Ja, es wurde an den Stammtischen gemacht. Wie ein Richter hier am
Amtsgericht um die Ecke sagte, Rechtssprechung Pi mal Daumen. Das hat
aber mit reiner Rechtstheoretik wie man diese auf dem Jurastudium lernt
nichts zu tun. Es ist ja auch komisch, dass Juristen anders Denken als
der Otto-Normalbürger, der hofft auf einen Rechtsstaat zu
treffen.
Der Abteilungsleiter der Rechtsanwaltskammer Stuttgart Dr. German sagte
mir, dass er meinen zweiten Zulassungsentzug veilleicht bereit
wäre zurückzunehmen, wenn ich ihm heute abend vor 200
Zeugen, vielleicht sogar auch noch schriftlich, verspreche dass zwar
Fälle in Arzthaftungsfällen mit Interessenkollision
und mit Parteiverrat bearbeiten würde. Aber dazu habe ich
nicht Jura studiert und dazu habe ich keine Rechtsanwaltskanzlei
aufgebaut.
Die Mandanten sollten also nur abkassiert werden und sollten keinen
Erfolg haben?
So wars und nicht nur dass, diese sollten schnell abkassiert werden, in
die Psychatrie oder Strafanstalt gebracht werden und es sollten
Gebühren hochgeschraubt werden auch für mich und den
Gerichtsvollzieher. Aber mit Rechtsdurchsetzung wie man auf die
verfassungsfreiheitliche demokratische Grundordnung und auch auf die
Mandantenrechte mit Eid eingeschworen worden ist war das nicht in
Einklang zu bringen. Ich schwöre nicht auf die Verfassung,
wenn der Missbrach und die Heuchelei vorprogrammiert sein muß
durch Polizeizwang und durch Justizkorruption.
B’ nai B’
rith / Rotary oder Lionsclub / Schottischen Ritus (Freimaurer),
13.05.2010
Im August 1997 plauderte ich zwanglos mit einem Mediziner über
den Gartenzaun, wobei der eine oder andere Name aus Justiz,
Ärzteschaft und sonstigem Establishment fiel und zwar mit dem
für mich überraschenden Zusatz, welcher von den
“ganz besonderen Ganoven” im Rotary- oder Lionsclub
sei. Es fiel mir wie Schuppen von den Augen. Die Typen, die mich in
meiner Berufstätigkeit ganz besonders schikaniert hatten,
waren mehrheitlich Adepten der “Synagoge Satans”
bzw. der Clubs, die ich bisher nur von den blankgeputzten
Messingschildern an einigen 4-Sterne-Hotels kannte. Umgehend begann ich
Informationen über die Lübecker Club- und
Logenbrüder zu sammeln. Hinweise und Teile von
Mitgliederlisten kamen aus Antwerpen, Aachen, dem bayerischen Wald, der
Nordheide, Franken, dem Rheinland, Elmshorn, Gladbeck usw.
Welch ein menschlicher Unrat hatte sich dort angesammelt und
konzentriert? Das Manuskript der
“Rechtsbeugermafia” – meiner beruflichen
Biographie – wurde flugs umgeschrieben und die
beigefügte Mitgliedschaft bei Rotary, Lions und Kiwanis sollte
dem geneigten Leser die Augen öffnen, dass es sich dabei weder
um eine Elite, noch um die Wohltäter der Menschheit handelt,
sondern schlicht und einfach um Vereinigungen, die keine Moral kennen,
sich gegenseitig hochjubeln und die Taschen voll stopfen, Kritiker
verleumden und beruflich vernichten und – wenn ein Coup mal
in die Hose geht – in die Justiz hineinregieren, damit der
ertappte “Bruder” strafvereitelnd
beschützt oder zumindest mit Glacéhandschuhen
angefasst wird…
Wussten Sie, dass in der Bundesrepublik
96 % aller Landräte, über 90 % der
Bürgermeister in Orten mit über 5.000 Einwohnern,
über 60 % aller Notare, 84 % aller Chefärzte von
Kreiskrankenhäusern, ca. 90 % aller Direktoren der Gymnasien,
ca. 70 % aller Direktoren der Amtsgerichte, zahlreiche Pfarrer und
Pastoren, fast alle höheren Polizeichefs, fast alle
Staranwälte und fast alle Bundeswehr-Offiziere vom Kommandeur
aufwärts, den Rotariern oder dem Lions Club mit Hauptsitz in
Chikago angehören
Quellennachweis: Glaubensnachrichten
Buchauszug aus Freimaurer Kritik von Detlef Winter
(Anmerkung: Siehe Geheimliste Buchstabe A, – Geheimliste
Buchstabe Z. Unter Rubrik Mai 2010, über 20.000 Namen
weltweit. Die Liste ist von 2008, deshalb kann noch der eine oder
andere Name fehlen, doch die Liste ist quasi vollständig! Der
Leser beachte doch bitte das Bild mit Hitler, Roosevelt und Bush, der
Grossvater von Georg Bush. Diese Kreaturen sind alle auf dieser
Geheimliste um hier nur einige Beispiele zu nennen. Wir haben es mit
Massenmördern zu tun).
VERFASSUNGSRICHTER,
Die heimlichen Herrscher, Focus Nr. 16, 1993
Weil Politiker sich immer öfter um
Entscheidungen drücken, wird das höchste deutsche
Gericht zum politischen Machtinstrument
„Es gibt immer Streitigkeiten über wichtige
Fragen“, weiß Ex-Bundesverfassungsrichter Helmut
Simon aus Erfahrung. „Mein Standpunkt war stets: Wir werden
nicht dafür bezahlt, daß wir freundlich miteinander
umgehen, sondern daß wir die Verfassung richtig
interpretieren. Man schenkt sich nichts – und das ist gut
so.“
Weniger gut ist, daß es über dem
Awacs-Beschluß – wie bekannt wurde –
sogar zu persönlichen Animositäten zwischen Richtern
kam. Dabei mag die ungewohnte, häufige Nähe
zueinander eine Rolle gespielt haben. Auch der Dauerdruck, dem die
obersten Richter durch die ständig steigende Zahl von
Verfahren (siehe Grafik) und die damit verbundenen unentwegten
Diskussionen ausgesetzt sind.
Denn von seiten der Parteien ist eine wachsende Neigung zu erkennen,
das Bundesverfassungsgericht als politische Waffe einzusetzen. Mehr und
mehr sehen Politiker darin nicht nur die höchste Institution
der Rechtsprechung, sondern betrachten das Verfassungsorgan auch als
Machtelement. In vermeintlich ausweglosen Situationen wird es als
politisches Instrument mißbraucht.
...Andererseits läßt der Politikerstreit die
Karlsruher Juristen nicht kalt. Denn mit dem Überstreifen
ihrer roten Roben haben sie ihre politische Herkunft nicht abgelegt.
Auch in den beiden Senaten des Gerichts herrscht Parteienproporz (siehe
Kasten).
...Umfang und Brisanz der Karlsruher Richterstreitigkeiten wachsen in
jenem Maße, in dem das Bonner Politiktheater sich um
Verantwortlichkeiten drückt. Und das, glaubt der
CDU-Fraktionsvize Johannes Gerster, führt zu einer
„Perversion der Gewaltenteilung“. So
nämlich werden die Juristen in Karlsruhe zu heimlichen
Herrschern, anstelle der gewählten.
...Der Bundestag hat für die Berufung seiner Richter einen
Zwölfer-Ausschuß eingerichtet, der dem aktuellen
parteipolitischen Proporz entspricht. Der Bundesrat ermittelt seine
Richter unmittelbar, ebenfalls, wie vom Bundestagsausschuß,
mit Zweidrittelmehrheit.
...Im übrigen kann jeder Jurist Verfassungsrichter werden, der
40 Jahre alt ist und das zweite Staatsexamen hat. Bundesrichter a. D.
Baumgarten: „Da gibt es schon welche, bei denen die
politische Qualifikation höher ist als die
juristische.“
Die
Herren der Welt, Top-Grossanwaltskanzleien, Focus Nr. 11, 15.03.2010
Top-Anwälte mehren ihren Einfluss auf Wirtschaft und Politik.
Das Gewinnstreben internationaler Großkanzleien
lässt sich jedoch nicht immer mit dem Ehrenkodex des
Berufsstandes vereinbaren.
...Verschwiegenheit, Vertrauensschutz, Unabhängigkeit,
Unbestechlichkeit und das strikte Verbot, widerstrebende Interessen zu
vertreten – so lauten die ethischen Leitbilder eines Anwalts.
Diesen ungeschriebenen Regeln sollte jeder Advokat in Deutschland
folgen, wenn er seriös und professionell arbeitet –
gleichgültig, ob er Konzerne fusioniert oder einen Rentner bei
einem Streit mit dem Nachbarn vertritt.
Der Ehrenkodex scheint jedoch an Bedeutung zu verlieren.
„Besonders in den großen, internationalen
Sozietäten untergräbt das Streben nach Profit unsere
standesethischen Grundsätze“, kritisiert Ulrich
Hartel, Seniorpartner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, einer
mittelständischen deutschen Kanzlei. Der Spezialist
für Steuer-, Wirtschafts- und Erbrecht aus München
arbeitet seit 1971 als Jurist und sieht das Ansehen seines Standes in
Gefahr: „Der Rechtsanwalt war immer ein freier Beruf mit
Standesethos und einer hohen Reputation.“
...Einzelkämpfer Schacht wirft den Großen vor, den
anwaltlichen Ehrenkodex verletzt zu haben: „Sie haben die
Kommunen in risikoreiche Geschäfte getrieben und kassieren
gleich zweimal – zuerst dafür, dass sie das Problem
schaffen, und dann erneut, um irgendeine Lösung zu
finden.“
Die internationalen Großkanzleien verändern den
deutschen Anwaltsmarkt
Die Fragen nach Ethik und Ehre diskutieren derzeit nicht nur die
Praktiker der Branche, sondern auch die Lehrenden. „Je
stärker die Spezialisierung und je größer
der Druck der Kommerzialisierung, desto schwieriger lassen sich
gemeinsame und verbindende Werte vermitteln“, warnt Martin
Henssler, Präsident des Deutschen Juristentags. Der
Kölner Juraprofessor schlägt vor, einen Ethik-Kodex
zu verfassen, „der rechtlich nicht zwingende, aber
prägende Leitlinien“ für den Anwaltsberuf
enthält.
Kaum unbefangene Handelsrichter in der
Region
Stuttgart, richterliche Nebentätigkeiten
Der Würzburger Professor für Betriebswirtschaft
Ekkehard Wenger beklagte, dass es in der Region Stuttgart kaum einen
Handelsrichter gebe, der nicht durch geschäftliche Beziehungen
zur Landesbank Baden-Württemberg oder zur BW-Bank befangen sei
(FAZ vom 1.6.2004).
Der wohl spektakulärste Fall in Sachen
Nebentätigkeiten betraf vor fast 10 Jahren den ehemaligen
Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Er
hatte, bevor er den Auftrag der IG Metall annahm, der ihm DM 1,3
Millionen einbrachte, bereits vier Nebentätigkeiten: Er war
Präsident des Hessischen Staatsgerichtshofes, Mitglied im
Verwaltungsrat des Hessischen Rundfunks und Treuhänder einer
Bank und einer Versicherung.
Deutsche
Justizverbrechen
Das Subsystem der Justiz ist in allen deutschen
Unrechtssystemen ein erheblicher systemseitiger Machtfaktor
für Machterwerb, Machterhaltung und Machterweiterung gewesen.
Die Geschichte des Widerstandes gegen deutsche Unrechtssysteme ist
daher untrennbar mit der Geschichte der deutschen Justiz verbunden.
Die Aussage des Systemkritikers Büchner "Die Justiz ist in
Deutschland die Hure der Fürsten" beschreibt treffend ein ganz
spezielles und charakterisches Phänomen der deutschen Justiz
und weist auf die Etablierung und den Ausbau von totalitären
Terrorregimen hin, was Hilfe mit der deutschen Justiz erst
möglich wird. Die Phänome der Anpassung und der
vorauseilende Gehorsam einerseits, aber auch andererseits die
Phänome des fehlenden Rückgrats zur Ausbildung und
Ausübung eines effektiven Widerstandes bei den deutschen
Staatsjuristen, d.h. Richtern, Staatsanwälten,
Gerichtspräsidenten und Justizministerialbeamten
können sich aus deren Karriere- und
Machterweiterungsinteressen derart pervertieren, dass deutsche
Staatsjuristen sogar in ideologisch befeindeten politischen Systemen
sowohl im Nazi-Regime als auch im DDR-Regime die
Unrechtssystemfunktionalität mit begründen, aufrecht
erhalten und erweitern.
Menschenrechtler
Helmut Palmer und das Plakat und die Polizei
(Schwäbisches Tageblatt 10.01.2003)
Rund 350 Polizisten protestierten dort anlässlich des
Dreikönigstreffens der Liberalen gegen das Sparprogramm der
Landesregierung. Gleichzeitig demonstrierte "Remstalrebell" Helmut
Palmer gegen "50 Jahre Justiz- und Polizeiterror", wie auf einem
Plakat, das er sich umgehängt hatte, zu lesen stand.
Als Palmer in die Nähe der Polizisten kam, pfiffen sie ihn aus
und skandierten "Palmer raus". Plötzlich ging ein
Gewerkschaftsfunktionär auf Palmer zu und riss ihm das Plakat
vom Leib. Unter dem Gejohle der Mitdemonstranten zerfetzt der Polizist
das gelbe Pappschild und warf die Schnipsel dann vor die
Füße seiner Kolleginnen und Kollegen.
Kein
großes Vertrauen in die Kunst der Juristen,
Offenbacher Post
Rechtsbeugung beispielsweise, in der juristischen Theorie als
Verbrechen eingestuft, liegt dann vor, wenn einem Rechtssuchenden das
"richtige Recht" bewußt vorenthalten wird, also bei
unrichtiger oder ungerechter Rechtsanwendung des Richter im Urteil. In
der Praxis komme es so gut wie gar nicht vor, daß in dieser
Sache ein Jurist einen Standeskollegen verurteilt, heißt es
dazu in einem Fachaufsatz (Rechtsstaat im Verzug von Ethel Leonore
Behrendt 1981). Die herrschende Meinung der Juristenelite sei, so ist
dort zu lesen, daß eine Bestrafung nach Paragraf 336 StGB nur
bei einer absichtlichen Rechtsbeugung möglich sei. Juristen,
sagt Frau Behrendt, bleiben frei vom Vorwurf der Rechtsbeugung, weil
sie selbst diesen Tatbestand interpretieren: "Was in einem
Mordprozeß die Indizienkette lückenlos macht,
hätte als Argumentation bei Paragraf 336 StGB keine Chance."
Leipziger Kommentar von 1982 §336 StGB Ziffer 1.3 Begriff und
Bedeutung: Daß die Rechtsbeugung ein sehr seltenes Delikt
sei, wird oft behauptet, ist aber leider eine schon nicht mehr fromme
Selbsttäuschung; richtig ist, dass sie nur selten verfolgt und
noch seltener rechtskräftig verurteilt wird.
Beleidigungsindustrie:
florierende juristisch geldbringende "Beleidigungsindustrie": juristenzitate.htm
Dr. Ulrich Brosa, Gegenwehr,
c't 9/2002, S. 80:
Kritische Websites
Korruption und Schlamperei - die Protestwelle rollt
Bananenrepublik Deutschland - korrupte Behörden und
geschmierte Politiker sind an der Tagesordnung. Nur einige kleine
Protestseiten im Internet leisten erbitterten Widerstand.
Eigentlich sind wir alle klein und können leicht von
übermächtigen Organisationen platt gewalzt werden:
Richter fällen Fehlurteile, und den Betroffenen glaubt man
nicht, Lehrer schikanieren Schüler aus purem Frust und
Sadismus, Staatsdiener vergeben öffentliche Aufträge
nicht an den besten Anbieter, sondern an den engsten Verwandten. Wie
sich dagegen wehren, wenn nicht im Internet? Man beschreibt das
erlittene Unrecht auf der eigenen Homepage und hofft, dass
möglichst viele das lesen. Dann fegt der Sturm der
empörten Massen die Schurken-Organisation hinweg. Wer also
Kritik hat, soll sie äußern. Die Massen allerdings
werden ihre Helden nur selten bejubeln. Stattdessen stehen rasch die
Kritisierten lautstark auf der Matte, und die Kritiker erleiden das
Schicksal frühchristlicher Märtyrer.
http://www.heise.de/ct/02/09/080
Urheberrecht:
Zypries
übt Kritik an Abmahnpraxis (unter vereinzelten
Buh-Rufen "betroffener" Anwälte)
Staatsanwälte
als Ermittlungsverweigerer:
Dass Staatsanwälte in Deutschland "Ermittlungsverweigerer"
sein können, wenn die Interessen und das Ansehen politisch
einflussreicher oder sonst mächtiger Personen auf dem Spiel
stehen, hat Prof. Wilhelm Hennis vor einiger Zeit im Fall der Bonner
"Bundeslöschtage" beklagt. Zornig über "offenbar
mangelhafte Ermittlungen" in einem Fall von
"Staatskriminalität", der "beispiellos ist in der Geschichte
westlicher Verfassungsstaaten" prangerte er in einem Essay für
die Hamburger "ZEIT" eine "Untertänige Justiz" an.
"Mangelhafte Ermittlungen"
bzw.
"unübersehbare Ermittlungsfehler" mussten auch in einem 1996 /
1997 am Landgericht Darmstadt geführten Prozess offen von
Seiten des Vorsitzenden Richters eingeräumt werden. Das
Besondere an diesem "Fall Kaffenberger": Es war ein Mordprozess und
indirekt ging es um das Ansehen eines ranghohen (Kommunal-)Politikers,
dessen Sohn mit den beiden wegen Mordes angeklagten jungen
Männern ein kriminelles Trio gebildet hatte, vielleicht sogar
als Kopf der Bande.
Aus der Sicht zahlreicher Beobachter schienen die Ermittlungen von
einem stillen, politisch bedingten Wunsch geleitet:
Dem Politikersohn das Gefängnis zu "ersparen" - und dem Vater
(und seiner Partei) die damit verbundene Schmach.
Beklagt wurde ein "Recht mit zweierlei Maß", das dem
Prominentensohn eine Vorzugsbehandlung bescherte. Etwa durch das
abgetrennte, nur 3 Stunden währende Verfahren am Amtsgericht
seiner Heimatstadt, das mit einer skandalös milden
Bewährungsstrafe schloss.
In dem vom 25. Juli 1997 bis zum 27. Mai 1998 vor der 2 . Strafkammer
des Landgerichts Darmstadt geführten Prozess gegen seine
beiden Kumpane ging es nicht nur um das, was diesen zwei jungen
Männern zur Last gelegt wurde: gemeinschaftlicher Mord, Raub,
Einbruchdiebstahl und unerlaubter Waffenbesitz.
Es ging auch um die Rolle des dort nur als Zeuge vorgeladenen
Politikersohns.
Schließlich ging es um schwerste Vorwürfe an die
Staatsanwaltschaft und die ihr zuarbeitende polizeiliche
Sonderkommission: So waren Beweismittel vernichtet worden, etwa eine
Festplatte, deren Formatierung angeordnet wurde. Proben des
Gerichtsmediziners wurden nicht aufbewahrt und nicht beachtet. Es ging
um ein fehlendes Alibi, das nicht überprüft worden
war, um Geständnisse, die unter fragwürdigen
Bedingungen zustande kamen - und auch Unschuldige monatelang in U-Haft
brachten.
Kein Fall, der bundesweites Aufsehen erregte, allerdings ein Fall, der
fast exemplarisch die Unabhängigkeit und Korrektheit von
Justiz und Polizei in Frage stellte.
http://www.odenwald-geschichten.de/kaffenberger/staatsanwaltschaft_darmstadt_dieburg_mordfall_justiz_skandal.htm
Korruptions-Skandal
der Staatsanwalt und Rechtsanwaltschaft in der Augsburger Justiz,
20.03.2000
Augsburger Ex-Staatsanwalt, Laborarzt und Berliner Rechtsanwalt
verhaftet
Die bayerische Justiz steht vor einem aufsehenerregenden
Bestechungsskandal. Unter Korruptionsverdacht wurden am Dienstag der
Augsburger Ex-Staatsanwalt Uwe Huchel, der bundesweit bekannte
Laborarzt Bernd Schottdorf (66) und ein Berliner Rechtsanwalt
festgenommen. Gegen die drei erging Haftbefehl. Der gegen Schottdorf
wurde noch am Mittwoch außer Vollzug gesetzt.
Münchens Leitender Oberstaatsanwalt Schmidt-Sommerfeld
bestätigte die Festnahmen. Unter Leitung des Bayerischen
Landeskriminalamts griffen die Ermittler zeitgleich in Augsburg, in
Stätzling (Kreis Aichach-Friedberg) und in Berlin zu. Nach
Informationen unserer Zeitung wird dem Laborarzt Schottdorf
vorgeworfen, dem damaligen Staatsanwalt Huchel im Jahr 2000 privat ein
Darlehen von etwa 160 000 Mark gewährt zu haben. Just zu
dieser Zeit wurde gegen Schottdorf wegen Verdachts des
Abrechnungsbetrugs ermittelt. Der Vorwurf: Er habe die
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns um fast 17 Millionen Mark
geprellt. Das spektakuläre Verfahren endete im Oktober 2000
mit einem umstrittenen Freispruch, der aber rechtskräftig
wurde.
Labor-Affäre:
Staatsanwaltschaft bestätigt CSU-Parteispende über
25.000 Euro
München/ Berlin – Eine CSU-Parteispende
über 25.000 Euro und ein Begleitschreiben an den damaligen
Ministerpräsidenten Stoiber entdeckten LKA-Beamte bei einer
Razzia im Augsburger Großlabor Schottdorf. Das Unternehmen
steht seit mehr als zehn Jahren immer wieder im Fokus der Justiz, weil
die Abrechnungsmethoden in Kooperation mit Ärzten zum Nachteil
der Kassen umstritten sind.
Fehlurteile
von Richtern bereits aufgrund
mangelnder Rechtskenntnisse:
Fachleute
gehen davon aus, dass bei Zivilverfahren über 10 %
Fehlurteile angefertigt werden und ca. 25 % der Urteile falsch sind.
Dies ist zum Teil auf mangelnde fachliche Kenntnisse und zum Teil sogar
auf mangelnde charakterliche Eignung einiger Richter
zurückzuführen. Da es in Deutschland - angeblich
wegen der richterlichen Unabhängigkeit - weder eine
funktionierende Rechsaufsicht noch eine Qualitätskontrolle
für Urteile gibt, kann kein Rechtsuchender vor Gericht darauf
vertrauen, dass ein faires Zivilverfahren durchgeführt oder
gar ein gerechtes Urteil gefällt wird. Obwohl diese
gravierenden Missstände in Fachkreisen der Justiz schon lange
bekannt sind, wurde unter den früheren Regierungen so gut wie
nichts dagegen getan und unter der jetzt regierenden rotgrünen
Koalition bisher nur an Symptomen herumlaboriert.
http://else-kling.net/2008/03/25/fehlurteile-im-namen-des-volkes/#more-4
Gemäß
dem OLG-Hamm haben Zivilverfahren in denen
Prozeßparteien anwaltlich vertreten sind eine Erfolgsquote
von 50% (4U132/07 vom 01.12.2007).
Gerichtliche
Deals mit Reichen:
Der Münchner Oberstaatsanwalt Eckert sagt u.a. " die Flut der
Arbeit schafft ihre eigenen Gesetze. So genannte Deals sollen den
Wirtschaftsanwälten Luft verschaffen. Deshalb werden im
Vorfeld der Anklage einzelne Tatbestände ausgeklammert. Im
Potsdam bezeichnet man dies mit "abgetrennt". "Fast die Hälfte
aller großen Wirtschaftsverfahren beinhalten mittlerweile
Einigungen" s. Nachrichten Magazin Focus Nr. 36 1.September 2003
Seite166.
Reformbedürftiger
Rechtsstaat:
"Wer
bei uns in Deutschland etwas aufbauen will, muß die
Gerichte meiden. ... Ich arbeite noch keine zehn Jahre als
Rechtsanwalt, aber daß dieser Rechtsstaat dringend
reformbedürftig ist, da bin ich mir sicher."
Rolf
Schaefer, Fachanwalt für Anwaltsrecht, Hannover, in einem
Leserbrief an die FAZ, März 1999
Wer hat hier
den Schaden?:
...Die Aussagen des Kommissars könnten in dem
Meineidverfahren
gegen die Staatsanwälte eine Rolle spielen, die vor dem
Bielefelder Landgericht als Zeugen aussagten. Gegen sie ermittelt die
Staatsanwaltschaft Bochum.
Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer, Sprecher der
Staatsanwaltschaft
Münster, nennt ebenfalls die Aussage Hudallas als einen Grund
dafür, dass seine Behörde dem Prozessende, das der
Vorsitzende Richter Dieter Fels bereits Anfang März
vorgeschlagen hatte, nun doch zugestimmt hat. »Wir wollten
zumindest noch den Hauptgeschädigten dieses Verfahrens, den
Zeugen Hudalla, hören«, sagte Schweer nach
Prozessende.
Hudalla der Hauptgeschädigte? Da irrt der Herr
Oberstaatsanwalt, Opfer der Provinzposse sind andere. Zuallerst die
Mitarbeiter von Drogenhilfeeinrichtungen im ganzen Land. Die versuchen
tagtäglich Schwerstabhängigen eine Perspektive zu
ermöglichen und können dafür, dass
Drogenabhängige Drogen konsumieren und handeln, auf der
Anklagebank landen. Wie Piet Schuin, Michael Wiese und Wolfgang Rossel,
die für die Realitätsferne des
Betäubungsmittelgesetzes (BTMG) mit mehrjährigen
Ermittlungen und dem damit verbundenen Stress, 100.000 Euro
für ihre Anwälte und mehreren tausend Euro
für die Verfahrenseinstellung bezahlten.
http://www.webwecker-bielefeld.de/entry_17230.0.html
Die
dienstliche Äußerung in
Ablehnungsverfahren, RA Dr. Egon Schneider, NJW 2008 Heft 8:
Ablehnungsverfahren
waren noch vor einigen Jahren selten. Das
hat sich
geändert. Anwälte sehen sich immer häufiger
genötigt, auf diese Weise ihre Mandanten zu schützen.
Die Kontroll und Beschwerdegerichte setzen sich
durchgehend
über das Gesetz hinweg, indem sie jede, aber auch jede
Leerformel als genügende dienstliche
Äußerung gelten lassen. Das geht bis zur
Gehörsverletzung. Eine dienstliche
Äußerung, die sich in dem Satz erschöpft
"Ich fühle mich nicht befangen", brauche dem Ablehnenden nicht
bekannt gegeben zu werden. (ZAP-Justizspiegel, Heft 14/2007, S. 765).
Willkürliche
Möglichkeit der
Auflegung einer Missbrauchsgebühr vor dem BVerfG
Das
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist kostenfrei (§
34 Abs. 1 BVerfGG). Missbräuchliche Anrufungen des Gerichtes
können jedoch mit einer Gebühr bis zu 2.600 Euro
geahndet werden.
Die
Mißbrauchsgebühr, die mitunter im
Verhältnis zur Streitsache recht hoch ausfallen kann, wird oft
kritisiert. Zum einen kann sie willkürlich auferlegt werden,
das Gesetz sieht noch nicht einmal vor, das dem
Beschwerdeführer vor der Verhängung der
Gebühr rechtliches Gehör und Gelegenheit zur
Rücknahme seiner Verfassungsbeschwerde gegeben wird. Soviel
faires Procedere sollte auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren verlangt
werden können. Zum anderen hält sie sozial
schwächere Schichten davon ab, von der Verfassungsbeschwerde
Gebrauch zu machen, wenn nicht gerade elementarste Menschenrechte wie
Leben oder Freiheit betroffen sind. Anwälten raten auch wegen
der Mißbrauchsgebühr von Verfassungsbeschwerden ab
und empfehlen ihren sozial schwächeren Mandanten lieber ein
gewisses Maß an Unrecht in Kauf zu nehmen. Daher gibt es mehr
Verfassungsbeschwerden im Bereich des Steuerrechts als im Sozialrecht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsbeschwerde
Willkürliche
Mißbrauchsgebühren durch das Bundesverfassungsgericht
Zu tun haben wir es technisch mit einer Art von Strafgebühr,
die das Bundesverfassungsgericht willkürlich ohne
Anfechtungsmöglichkeit einfach so mal auferlegt. Nicht
überprüfbar, ohne Rechtsmittelinstanz. Nicht Fisch,
nicht Fleisch. Keine richtige Strafe, keine richtige Gebühr.
Kein rechtliches Gehör, kein Kläger, kein
Staatsanwalt. Im Falle der “beleidigenden
Äußerungen” hätten wir auch so
eine Art Kombination mit einer kleinen Zensur der
Meinungsäußerung in Schriftsätzen zu tun.
...
Kleine Statistik über Missbrauchsgebühren durch das
BVerfG,
“Mißbrauchsgebührenfreudigkeit”
der Richter am Bundesverfassungsgericht: Broß, Bryde,
Osterloh, Di Fabio, Gaier, Gerhardt Hohmann-Dennhardt, Kirchhof,
Landau, Lübke-Wolff, Mellinghoff, Papier, Schluckebier ...
Zulässigkeit und der Sinn von
Mißbrauchsgebühren, die das Bundesverfassungsgericht
nach § 34 BVerfGG auferlegen kann, sind ziemlich umstritten.
Unvorhersehbar, unfair und unberechenbar wird diese Gebühr
nach dem absoluten und unüberprüfbaren Ermessen von
Verfassungsrichtern den Beschwerdeführern und sogar deren
Rechtsanwälten auferlegt, die vom Bundesverfassungsgericht
Recht wollten. Von dem höchsten deutschen Gericht, das dazu da
ist, unsere Grundrechte zu schützen.
Das Bundesverfassungsgericht selbst geht damit scheinbar vollkommen
unbefangen um, ohne anscheinend auch nur ein
Problembewußtsein hinsichtlich der Frage, ob nicht das eigene
Tun nicht selbst ein flagranter Verfassungsverstoß sein
könnte. Wer sollte das auch schon feststellen können?
...
Das
Bundesverfassungsgericht schlägt zu - gegen den
Beschwerdeführer selbst, mit 200 Euro sanft, aber unterhalb
der Gürtellinie.
2 BvR 1783/09 Missbrauchsgebühr nach
§ 34 BVerfGG:
„Nach der Bundespräsidentenwahl im Mai 2009 hatte
der Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde erhoben, mit der er
die Aufhebung der Wahl des Bundespräsidenten begehrte. An der
Wahl hätten Mitglieder der Bundesregierung sowie der
Landesregierungen und damit Angehörige der Exekutive
teilgenommen; dies verstoße gegen das Demokratie- und
Gewaltenteilungsprinzip.
Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (besetzt
mit den Richtern Voßkuhle Mellinghoff Lübbe-Wolff)
hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen und dem
Beschwerdeführer eine Missbrauchsgebühr in
Höhe von 200 Euro auferlegt.
Die Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich unzulässig, weil
der Beschwerdeführer ersichtlich nicht beschwerdebefugt ist.
Die Verfassungsbeschwerde dient dem Schutz der Grundrechte und
grundrechtsgleichen Rechte; sie ist offenkundig kein Instrument, mit
dem Vorgänge im Bereich der Staatsorganisation allgemein auf
ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft
werden könnten. ...
Zu tun haben wir es bei der Missbrauchsgebühr nach §
34 BVerfGG technisch mit einer Art von Strafgebühr, die das
Bundesverfassungsgericht willkürlich ohne
Anfechtungsmöglichkeit einfach so mal auferlegen darf. Nicht
überprüfbar, ohne Rechtsmittelinstanz. Nicht Fisch,
nicht Fleisch. Keine richtige Strafe, keine richtige Gebühr.
Kein rechtliches Gehör, kein Kläger, kein
Staatsanwalt. Im Falle der “beleidigenden
Äußerungen” hätten wir auch so
eine Art Kombination mit einer kleinen Zensur der
Meinungsäußerung.
Übersehen wird bei der Argumentation des
Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit, daß -
trotz anderweiter Beteuerungen - nicht von vorne herein ausgeschlossen
werden kann und sollte, und die Hoffnung noch besteht, dass auch das
Bundesverfassungsgericht etwas dazu lernen könnte.
Nähmen wir z.B. das berühmt/ berüchtigte
Ermächtigungsgesetz Adolf Hitlers, in dem dem Parlament
zentral alle Macht zugunsten der Exekutive entzogen wurde. Dort haben
wir es auch mit einem „Vorgang im Bereich der
Staatsorganisation“ zu tun. Damit hätte dagegen nach
der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der
individuelle Beschwerdeführer nicht nur keine Chance der
Anfechtung, sondern er/ sie bekommt auch noch gleich eins noch
obendrein draufgebrummt. Die Diffamierung als
„Querulant“ erfolgte bereits in anderen
Beiträgen. Klasse, wir gratulieren.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich damit zugleich eines Teils einer
der wichtigsten eigenen Aufgaben entledigt, nämlich
dafür Sorge zu tragen, daß eine künftige
Diktatur verhindert wird.
Auf welchem anderen Wege, als über die Individualbeschwerde,
gedenkt das Bundesverfassungsgericht, ein zukünftiges
Ermächtigungsgesetz zu verhindern?
Die (abstrakte) Normenkontrolle wäre so ebenso
“offensichtlich” unzulässig mangels
Beschwerdebefugnis.
Verbleiben noch die vorgesehenen Anfechtungsmöglichkeiten
solch eines Gesetzes durch die Parlamentarier selbst.
Wir haben schliesslich eine “Demokratur” (bzw.
Parteiendiktatur, wie manche das auch nennen).
Demokratie steht nicht dem Bürger zu, sondern wird
für den - dafür für unmündig
befundenen - Bürger durch Auserwählte
ausgeübt. Was täten wir Deutschen nicht ohne
staatliche angeordnete Bevormundung. ...
Uneffektive
Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerden, 14.3.2010
Beim Bundesverfassungsgericht sind im
Durchschnitt etwas mehr als 2 Prozent aller Verfassungsbeschwerden
erfolgreich. Bzw. 98 Prozent sind nicht erfolgreich. Das bedeutet, bei
50 Verfassungsbeschwerden wäre nur eine Einzige erfolgreich.
Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
sieht es noch düsterer aus. Täglich gehen da rund
1.500 (!) Menschenrechtsbeschwerden aus genz Europa in allen Sprachen
ein. Davon haben nur 150 jährlich Erfolg. Das ist ein
verschwindend geringer Prozentsatz.
Wenn man darüber nachdenkt, dann ist das eine ungeheure
Energieverschwendung. Zehn- bis hundertseitige Schriftsätze
werden massenhaft angefertigt, nur damit mit einem lapidaren Satz
ausgeführt wird, dass die Beschwerde nicht angenommen wird.
Eine Begründung sparen sich die hohen Richter meistens auch.
ÜBER
SINN UND UNSINN DER DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
1. IST-ZUSTAND DER REAKTION AUF DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDEN
(„SCHEMA X“)
„Formlos, fristlos, fruchtlos.“ Das ist alles, was
der deutsche Jurist bis hin zum Einserexamen zum Thema
Dienstaufsichtsbeschwerde für die Staatsexamina wissen
muß. Und wehe, wenn einer da noch einen Zentimeter weiter
denkt!
Seit nunmehr ca. 20 Jahren Tätigkeit mit allen Arten von
deutschen Behörden ist dem Verfasser dieses Artikels denn auch
so gut wie kein einziger Fall unterlaufen, der nicht nach Schema X
beantwortet worden wäre. Und zwar vom kleinen Schalterbeamten
bis hin zu den Petitionsausschüssen der Parlamente. Analoges
Vorgehen gilt erfahrungsgemäß auch für
Strafanzeigen, soweit es sich um mitgeteilten Verdacht von Straftaten
aus dem öffentlichen Bereich handelt.
Nach außen hin ergibt sich aus diesem „Schema
X“ die nur scheinbare Erledigung einer
Dienstaufsichtsbeschwerde, bei deren Anblick sich auftretende
Würgreize nicht mehr verleugnen lassen. Hier ist es, dasALTE,
ABGESTANDENE SCHEMA X FÜR ANTWORTEN AUF
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDEN
1. Ihr Beschwerdevorbringen haben wir sorgfältig
geprüft.
2. Meine Mitarbeiter haben Recht. Sie haben sich in allen Punkten
vollkommen richtig verhalten.
3. Sie haben Unrecht. Ihr Vorbringen ist gelogen, vollkommen haltlos,
verleumdet meine Mitarbeiter und nebenbei bemerkt auch nicht beweisbar.
4. (Bei Richtern z.B. wird nun auf die eigene Entscheidungskompetenz
hingewiesen und darauf, daß nach deren dienstlichen
Stellungnahmen alles vollkommen in Ordnung war und bedauerlicherweise,
selbst wenn man etwas festgestellt hätte, hier sowieso nichts
hätte unternommen werden können)
5. Ich habe mich bei meiner Dienstaufsicht vollkommen richtig verhalten
und tue das immer noch.
6. Geändert wird darum jedenfalls auch gar nichts.
Mit freundlichen Grüßen,
i.A. Vorgesetzter Ichdenkdochgarnichtdrandichernstzunehmen
Bei der Öffentlichkeit und gegenüber dem
Beschwerdeführer noch recht wohlgesinnten Vorgesetzten wird
dann die Akte geschlossen, nebst sämtlichen Beweismitteln
sorgfältig versteckt und verkramt, Affe tot. Die
Dienstaufsicht sorgt dann noch dafür, daß
sämtliche Beweismittel vernichtet werden, und der Fall mit den
Mitarbeitern so abgesprochen wird, daß der
Beschwerdeführer überhaupt keine Chance mehr hat, mit
seinem Anliegen durchzudringen. Bei ganz schlimmen Fällen
werden die Mitarbeiter einfach versetzt. Zuständigkeiten
werden ein bischen hin- und hergeschoben, - das geht auch
nachträglich noch sehr schön, wirkungsvoll und
elegant, und neue Akten angelegt, und natürlich nur aus
sachlichen Gründen Aktenzeichen verändert, in die
dann Teile des Vorgangs “sicher” verborgen werden.
Bei besonders bösartigen Vorgesetzten wird zusätzlich
dann die Dienstaufsichtsbeschwerde auch noch heimlich an die
Staatsanwaltschaften weitergeleitet mit der Bitte, „zu
überprüfen, ob nicht ein Strafverfahren wegen
Beleidigung der Mitarbeiter eingeleitet werden kann.“
Strafantrag wird dann für die Mitarbeiter
„pflichtgemäß“
selbstverständlich auch schon gestellt. ...
Für den Bürger klingt solch eine Antwort so:
Auf Englisch heißt solch ein Verhalten: Rejection and Denial.
– Zurückweisung und Abstreiten der Tatsachen.
Derartiges Verhalten gilt in der Psychologie als ein Anzeichen
für besonders schwer heilbare psychische Erkrankungen. Die
Wahrnehmung und Anerkennung von Fehlern und von Fehlverhalten als
solches ist nämlich Voraussetzung und im Wesentlichen die
einzige Möglichkeit, deren Behebung zu erreichen. ...
Sinnlose
und nutzlose Gehörsrügen (§321a ZPO, Artikel 103 Abs. 1 GG) wegen
richterlicher Berufskrankheit der eigenen Selbstgerechtigkeit und
Selbstherrlichkeit:
Der ehemalige Vorsitzende des
Vereins gegen parlamentarischen und
bürokratischen Mißbrauch, Dortmund, Dr. Spielmann, meinte, dass „nach
seinen Erfahrungen 25 bis 30 Prozent aller Gerichtsentscheidungen
Fehlentscheidungen sind“. Der verstorbene Richter Dieter Huhn schrieb
1982 in einem Buch über „Richter in Deutschland“ (NJW 2000, 51): „Ich
bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich
nicht noch einmal entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die
deutschen Richter machen mir Angst.“ Seit einigen Jahren kann die
Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) mit der
Gehörsrüge gemäß § 321a ZPO gerügt werden. Bisher ist nicht bekannt
geworden, dass diese Rüge auch nur in einem Fall erfolgreich war.
Offenbar liegt dies an der richterlichen Berufskrankheit, der
Selbstgerechtigkeit (Rudolf Wassermann).
Rechtsstaat
nur Fiktion, Dienstaufsichtsbeschwerde: Dr. Egon Schneider,
früher Richter am OLG Köln, führt
“experimentellen” Nachweis
Dr. Egon Schneider: Eine crux unseres Rechtswesens ist das
völlige Versagen der Dienstaufsicht gegenüber
Richtern. Wenn SCHULZE-FIEUTZ (DREIER,
Grundgesetz, 2000, Art. 97 Rn. 33) von
“Leisetreterei” spricht, dann ist das noch eine
Verharmlosung. Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen
mögen, ihnen droht kein Tadel. Alles wird
“kollegialiter” unter den Teppich des
“Kernbereichs der richterlichen
Unabhängigkeit” gekehrt.Um das einmal aktenkundig zu
machen, habe ich ein Dienstaufsichtsverfahren eingeleitet und
“durchgezogen”. Mit einem Erfolg hatte ich von
vornherein nicht gerechnet. Erwartet hatte ich jedoch eine
Auseinandersetzung mit der Rechtslage. Ich war gespannt auf die
Argumente, mit denen der Schutzwall aufgebaut werden würde.
Doch auch diese Erwartung ist enttäuscht worden. Der Vorgang
erstreckt sich über 29 Schriftsatzseiten. Ich berichte mit der
gebotenen Konzentration: …Dr. Egon Schneider,
früher Richter am OLG Köln, rügt diese
gesetzlichen Verstöße gegenüber dem
Landgerichtspräsidenten, dem Präsidenten des
Oberlandesgerichts und gegenüber dem Justizministerium.
Das Resümee des erfahrenen und kompetenten Juristen zu der
erwartungsgemäß abgelehnten Rüge:Drei
Kontrollinstanzen der Dienstaufsicht haben sich davor
gedrückt, zur Sache Stellung zu nehmen. Mit diesem Ziel haben
sie es geflissentlich vermieden, auf die Sachfragen einzugehen. Denn
das hätte zwangsläufig die in der Verfügung
enthaltenen groben Rechtsfehler des Vorsitzenden aufgedeckt. Und so ist
es zu dem bemerkenswerten Verfahren gekommen, daß drei
Instanzen eine Dienstaufsichtsbeschwerde ohne eigene
Begründung zurückgewiesen haben und sich lediglich
auf dem Antragsteller teilweise unbekannte richterliche Stellungnahmen
bezogen haben, die ihrerseits nicht auf die Sache eingegangen waren.
Von der Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) kann da
wirklich keine Rede mehr sein.In justizirrtum.de kommentiert diesen
bemerkenswerten, “experimentellen” Nachweis Dietmar
Jacobi zutreffend so:
>Hier hat sich ein Jurist über die Beschwerdetreppe
hinaufgekämpft und erfahren, was Bürger ohne
Rechtskenntnisse gleich nach dem ersten Tritt auf der ersten Stufe
aufgeben läßt, und was dann dazu führt,
daß es immer mehr Juristen gibt, die sich alles erlauben
können, sogar schwerstes Unrecht mit einem Maß an
krimineller Energie, für das normale Bürger Jahre
hinter Gitter müßten.< Quelle: justizirrtum.de
(Alle Hervorhebungen von uns)Wer als Bürger rechtswidrige
Praktiken von Staatsjuristen rügte und am Ende nur wiederum
rechtswidrige (ablehnende) Bescheide von dessen Justizkollegen in den
Händen hält, könnte den Wisch mit dem
gestelzten Juristengeschwafel zumindest besser deuten: Er ist, wie es
so heißt, das Papier nicht wert …
Der
Weg zur Unabhängigkeit der
Gerichte
führt über die Leiche des Justizministers,
Thomas Schulte-Kellinghaus, Richter am Oberlandesgericht (Karlsruhe)
Veröffentlicht
in: Festschrift 20 Jahre Neue Richtervereinigung, 2007, Seiten 48 ff.
Kernstück der sogenannten
"Großen
Justizreform" war das mit Abstand größte und
weitreichendste Programm zum Abbau von Rechtsmitteln in Deutschland
nach dem zweiten Weltkrieg. Jeder weiß, dass Rechtsmittel -
neben dem Kollegialprinzip - das wichtigste Instrument eines rationalen
Qualitätsmanagements für richterliche
Tätigkeit sind. Das heißt: Die Landesjustizminister
haben unter dem Etikett "Reform" den weitreichendsten
Qualitätsabbau für die Gerichte in Deutschland nach
dem zweiten Weltkrieg betrieben (vgl. die Presseerklärung des
Bundesvorstands der NRV vom 11.07.06).
Es sind Landesjustizminister (beispielsweise in
Hamburg und
Baden-Württemberg) - und nicht etwa Innenminister - , die das
Jugendstrafrecht teilweise abbauen wollen. Landesjustizminister - und
nicht etwa Finanzminister - wollen durch ein entsprechendes
Gesetzesvorhaben zur Prozesskostenhilfe den Zugang mittelloser
Bürger zu den Gerichten drastisch beschränken (vgl.
die Presseerklärung des Bundesvorstands der NRV vom 08.06.06).
Justizminister sind es, welche die Ziele des Strafvollzugs
verändern wollen (Sicherheit im Vordergrund; vgl. die
Presseerklärung des Bundesvorstands der NRV vom 07.03.06). Ein
Justizminister bestellt ein Gutachten, um Richter versetzbar zu machen
(vgl. die Rede des thüringischen Justizministers vom 25.04.05
vor dem Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen in
Thüringen).
Güstrower
Richter Georg Scharnweber
sitzt wegen Rechtsbeugung auf der Anklagebank im Landgericht Rostock
BUH
e.V.
Die Staatsanwaltschaft hatte nun schneidig 14
Monate Haft
für den Richter beantragt. Wäre es zu einer
entsprechenden Verurteilung gekommen, hätte dies das Ende der
Richter"karriere" des Herrn Georg Scharnweber bedeutet. Das wollte das
Landgericht Rostock dem Kollegen wohl nun doch nicht antun und sprach
ihn frisch + fröhlich frei, wie NDR
online
berichtete.
....Schließlich seien diese - offenkundig falschen Urteile -
auch von der zuständigen Staatsanwältin abgesegnet
worden. Und die sitzt ihm nun in diesem Verfahren als
Anklägerin gegenüber. "Die Staatsanwaltschaft hat es
offenbar auch nicht besser gewusst. Aber die sitzt nicht auf der
Anklagebank", sagte der Verteidiger und stellt einen Beweisantrag, die
Staatsanwältin als Zeugin zu befragen, warum sie denn die
Urteile für rechtskräftig hielt. "Oder
heißt es bei Ordnungswidrigkeiten bei Ihnen einfach nur:
Stempel drauf und Akte weg?", fragt der Anwalt die
Staatsanwältin, die freilich umgehend widerspricht. Der
Seitenwechsel 13.06.2008
Wie
Insolvenzverfahren
rechtmäßig funktionieren:
Im Insolvensverfahren 43 IN 666/07 am AG Bielefeld stellt der bestellte
vorläufige Insolvenzverwalter fest, der auch gleichzeitig
Sachverständiger für die
Vermögensverhältnisse des Schuldners ist, dass der
Schuldner über eine freie Masse zur Befriedigung der
Insolvenzgläubiger von etwas über 10500 EUR
verfügt. Zieht man davon noch einige Masseverbindlichkeiten
für Mietverhältnisse ab so verbleibt eine freie Masse
von vielleicht etwa 9900 EUR.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt sich als
Insolvenzverwalter zu bestellen und rechnet nun wie folgt: Die
Insolvenzmasse reicht aus um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu
decken: Vorraussichtliche Vergütung für den
Insolvenzverwalter: 6000 EUR + Gerichtskosten 1460 EUR = 7460 EUR
(Für zusätzliche Kosten sind nach oben jedoch kaum
Grenzen gesetzt). Dh. damit max. 2500 EUR unter den Gläubigern
verteilt werden, werden mind. 7460 EUR Kosten aufgewandt. Das gleiche
wäre gegeben wenn auch nur 1 EUR an die
Insolvenzgläubiger zu verteilen wäre. Der Missbrauch
den Insolvensverwalter im Namen des Gesetzes bereits schon
gesetzmäßig in grossen Teilen für andere
nicht kontrollierbar vornehmen ist grandios. Gerne auch dauert ein
Insolvensverfahren auch mal bis zu 10 Jahre und in der Zeit enstehen
immer wieder weitere Kosten und wenn kein Geld mehr da ist, dann wird
das Insolvenzverfahren ganz plötzlich beendet und die
restlichen wenigen EUR oder auch nur Cent an die Gläubiger
verteilt. Wer Insolvent ist, ist im Grunde rechtlos gestellt und
meistens auch mangels rechtswissen vollständig darauf
angewiesen sich auf die Angaben des Richters und Insolvensverwalters zu
verlassen. Einen Anwalt, der auch die Rechte des Insolvensschuldners
und letztlich auch die der Gläubiger überwacht kann
sich kaum ein Insolventer Mensch leisten. Es sei denn es geht um viele
viele Millionen, 81 Millionen (Helmut Kohl: "solche
Leute braucht das Land"), dann wird man vom Richter bzw.
Gericht sofort entschuldet und kein Einspruch hilft (er brauchte keine
6 Jahre warten, sondern nach Urteilsspruch war er sofort Schuldenfrei).
Michael
Naschke, der Anwalt von Lars Windhorst,
soll in
den Aufsichtsrat des angeschlagenen Handyausrüsters Balda
einziehen. Dies bestätigte Naschke dem
'Handelsblatt' (Dienstagsausgabe). Sein Mandant Windhorst ist
Geschäftsführer der Investmentfirma Vatas. Deren
Muttergesellschaft Sapinda wiederum íst mit 8,4 Prozent der
Anteile einer der größten Aktionäre von
Balda.
Gesetzentwurf des Bundesrates sieht bessere Aufsicht
über Insolvenzverwalter vor
Der Bundesrat schlägt in einem am 12.10.2007 beschlossenen
Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung und Vereinfachung der
Aufsicht in Insolvenzverfahren (GAVI) vor, das Insolvenzverfahren
insgesamt transparenter zu gestalten und die Aufsicht über
Insolvenzverwalter zu verbessern. Missbräuche und
Vermögensveruntreuungen sollen zukünftig effektiver
verhindert werden. Bundesrat Pressemitteilung Nr. 143/2007 vom
12.10.2007
Verbraucherinsolvenzverfahren mit
richterlicher Wut über unliebsame Arbeit:
Bei
den Angaben zur zustellungsfähigen Gläubigeranschrift sind die Richter
äußerst penibel! So mancher Richter scheint auf diese Weise seine Wut
über die in seinen Kreisen unliebsame Arbeit auszulassen. Die kleinste
Unvollständigkeit wird daher zum Anlass genommen, den Antrag als
unzulässig zurückzuweisen.
http://www.ra-franzke.de/artikel-insolvenz/Fahrplan_zur_Verbraucherinsolvenz.html
Insolvenzrecht:
Wenn Arbeiter ihren Lohn zurückzahlen müssen,
report münchen 26.01.2009
Die Mitarbeiter einer kleinen Druckerei in Franken können es
nicht fassen. Bis zum Schluss haben sie ihrem insolventen Betrieb die
Treue gehalten, sogar verspätete Lohnzahlungen in Kauf
genommen. Und genau dafür werden sie jetzt bestraft. Weil sie
von der Krise ihres Arbeitgebers wussten, sollen sie drei Monate ihres
Gehalts zurückzahlen. Das ist ein Wahnsinn? Nein, das ist
deutsches Insolvenzrecht!
Verspätete Lohnzahlungen sind kein Kündigungsgrund
für den Arbeitnehmer, so dass er bei einer selbst
durchgeführten Kündigung einige Zeit keine Leistungen
vom Arbeitsamt erhalten würde. Manche Arbeitnehmer werden
dadurch in die Privatinlovenz gedrängt.
Gemäß der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
macht das alles nichts, weil es sich lediglich um wenige
Einzelfälle handelt und daher besteht auch kein
Handlungsbedarf etwas zu verbessern.
Insolvenzverwalter
in der Kritik, 22.05.2009
Sie sollen marode Firmen sanieren, doch häufig wicklen sie nur
ab: Experten monieren, viele Insolvenzverwalter seien schlicht
inkompetent. Für seine Frühjahrstagung
hat sich der Verband der Insolvenzverwalter Deutschland (VID)
an diesem Wochenende einen besonderen Ort ausgesucht. Nicht Hamburg
oder Bremen wie in den vergangenen beiden Jahren. Diesmal geht es nach
Venedig. Dort gibt es viel zu besprechen, zum einen aus Sicht der
Juristen Erfreuliches. Denn die Krise beschert den knapp 1.900 in
Deutschland tätigen Insolvenzverwaltern so viel Arbeit wie
lange nicht.
Korrupter
Insolvenzrichter angeklagt in 32 Fällen - der Richter kungelte
mit dem Insolvenzverwerter, 07.11.2002
Wegen Bestechlichkeit muss sich ein ehemaliger Mannheimer
Insolvenzrichter vor Gericht verantworten.
Er soll als Gegenleistung in 32 Fällen von einem
mitangeklagten Insolvenzverwerter über einen Zeitraum von
sieben Jahren Leistungen im Wert von rund 56.800 Euro erhalten haben,
teilte die Mannheimer Staatsanwaltschaft mit.
In mindestens 66 Konkurs- und Insolvenzverfahren soll der Ex-Richter
des Amtsgerichts Vergabeentscheidungen zu Gunsten des
Insolvenzverwalters getroffen haben. Dafür habe er
beträchtliche Preisnachlässe bei Autokäufen
erhalten. Die Kosten von Fahrzeugreparaturen, Inspektionen sowie
Versicherungen seien ihm erstattet worden und er habe Geldgeschenke
bekommen, heißt es in der Anklage.
Gegen den ebenfalls angeklagten Geschäftsführer einer
Mannheimer Insolvenzverwertungsgesellschaft wird nach Angaben der
Staatsanwaltschaft gesondert verhandelt. Ferner angeklagt sei eine
Rechtspflegerin der Insolvenzabteilung des Amtsgerichts Mannheim.
Handelsblatt:
Das schmutzige Geschäft mit Pleiten in der Justiz
So
auch in Magdeburg. In den 90er-Jahren ist dort von
blühenden Landschaften noch nichts zu sehen. Im Gegenteil: Die
Wiedervereinigung frisst gerade ihre Kinder. Reedereien,
Konsumgenossenschaften oder Landmaschinenhersteller – Firmen
gehen reihenweise in die Pleite. Beim jungen Insolvenzrichter Sven
Ritoff stapeln sich die Fälle, er sucht Hilfe. „Ich
wollte mich auf einen verlässlichen Stamm von Verwaltern
stützen“, wird er sich später verteidigen.
Aus einer Freizeitbekanntschaft wird
Männerfreundschaft und
Vorteilsnahme.
Da lernt er Bernd W. kennen, einen bekannten
Rechtsanwalt vor Ort. Die
beiden verstehen sich auf Anhieb. Gemeinsam gehen sie joggen, aus einer
Freizeitbekanntschaft wird Männerfreundschaft – und
aus Verlässlichkeit am Ende Vorteilsnahme.
Obwohl die Kontakte bei Richterkollegen Anstoß
erregen,
schiebt Ritoff seinem Freund W. und dessen Partner bis 2006 wieder und
wieder lukrative Pleiten zu. Teilweise sogar unter Umgehung der
Zuständigkeiten bei Gericht. Die Verwalter verdienen gut
daran: Allein drei der Verfahren bringen Honorare von knapp 400 000
Euro. Doch auch Ritoff profitiert. Mal erhält er aus der
Konkursmasse zu verbilligten Konditionen einen Audi A3 für
seine spätere Frau, mal ganz umsonst einen PC.
Erst eine anonyme Anzeige stoppt das Treiben.
Ritoff, heute 47 und vom
Dienst suspendiert, weint beim Prozess. Das Landgericht Dessau
verurteilt ihn 2004 zu zehn Monaten Haft und W. zu fünf
Monaten Arrest auf Bewährung. Zurzeit wird wieder einmal
verhandelt. Dismal bis zum 29. September 2006 vor dem Landgericht
Halle, nachdem der BGH das Dessauer Urteil aufgehoben hat.
Einzelfälle? Oder Beleg dafür, dass etwas faul
ist im
Geschäft mit den Pleiten? „Schwarze Schafe gibt es
überall“, meint Michael Pluta. Er ist einer der
Großen im Geschäft, der klassische Anwalt: Anfang
50, große Silberrandbrille, grauer Seitenscheitel. Seine
Sozietät, erst kürzlich von einem Branchenmagazin zur
Kanzlei des Jahres in Sachen Sanierung gewählt, ist zurzeit
wieder in den Schlagzeilen. Sie verwaltet den Flugzeughersteller
Avcraft. Pluta ist zufrieden mit sich – und dem System. Was
Bestechlichkeit anbelangt, da werde übertrieben, sagt er.
„Die Szene ist klein. Getrickse kommt schnell ans
Licht.“
Andere sehen das freilich ganz anders.
Szenekenner Kollbach beobachtet
die Branche seit Jahren. Er sagt: „Vieles bleibt im
Dunkeln.“ Ein Firmensanierer aus Nordrhein-Westfalen wird
noch deutlicher. „Die Fälle in Mannheim und
Magdeburg sind nur die Spitze des Eisbergs.“ Und der
Rechtsanwalt aus einer großen Frankfurter Sozietät
sagt: „Ich kenne Fälle, da hat der Richter zuerst
die eigene Verwandtschaft als Referendare in Kanzleien untergebracht,
denen er dann anschließend die Fälle
rübergeschoben hat.“
Tatsächlich muss es ja nicht immer gleich
Bestechung sein.
Hier mal eine Einladung zum Essen, dort das Angebot, gegen Geld einen
Vortrag zu halten: Selbst Richter bestätigen, dass die Palette
unsittlicher, aber unverfänglicher Anträge
groß ist. „Mir hat ein Verwalter mal von seinem
Weingut in Frankreich vorgeschwärmt“,
erzählt ein Richter aus Süddeutschland.
„Dann hat er so nebenbei gefragt: ,Soll ich Ihnen ein paar
Flaschen mitbringen?’“
Das System ist so blickdicht wie eine
Damenstrumpfhose.
Der Richter hat angeblich abgelehnt. Doch hätte
er es nicht
getan, es wäre wahrscheinlich nicht aufgefallen. Denn das
System der Verwalterbestellung ist so blickdicht wie eine
Damenstrumpfhose. Richter entscheiden einsam und allein – und
ohne Kontrolle.
Duisburg, Hamburg, jetzt Hannover – die
Strafverfahren
verteilen sich über die ganze Republik. In Hannover hat es
soeben die Sozietät von Reinhard Mühl erwischt. 50
bis 60 Millionen Euro soll der bekannte Verwalter in Immobilienprojekte
nach Ostdeutschland umgeleitet haben. Mühl hat sich vor kurzem
selbst angezeigt.
Studie
vom Auftraggeber Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und des
Bundesjustizministeriums 2003:
"Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen, Eine
kommentierte Rückfallstatistik"
Wobei die Bundesregierung selbst zu ihren eigenen strafrechtlichen
Strategien sagt: Das ist alles Unsinn - Strafe und Knast machen alles
schlimmer!
Anfang 2004 veröffentlichte das Justizministerium eine
"Rückfallstatistik" zur Wirkung von Strafe. Das spannende
Ergebnis hört sich so an: "Die zu einer freiheitsentziehenden
Sanktion Verurteilten weisen ein höheres
Rückfallrisiko auf als die mit milderen Sanktionen Belegten."
Also - je härter die Strafe, desto sicherer die
Kriminalisierung durch selbige. Das ist nicht überraschend,
sondern deckt sich mit allen Beobachtungen zu Autorität: Je
autoritärer die Erziehung, desto gewaltförmiger in
der Tendenz der Umgang der so Erzogenen mit ihren Mitmenschen. Je
autoritärer das persönliche Umfeld, desto
gewaltförmiger der Umgang der Menschen untereinander. Je
autoritärer ein Staat, umso mehr Gewalt zwischen den Menschen
in ihm - jeweils in der Tendenz. Strafe dient nie den Menschen, sondern
der Aufrechterhaltung einer Ordnung, die durch Interessen geleitet wird
- den Interessen derer, die gerade bestimmen, was geschehen soll. Wer
Politik gegen Herrschaft machen will, greift an dieser Stelle etwas
sehr Symbolisches an, etwas was den Kern von Machtausübung
betrifft.
Mit der autoritären Gewalt wird die Justiz
verschwinden. Das wird ein großer Gewinn sein - ein Gewinn
von wahrhaft unberechenbarem Wert. Wenn man die Geschichte erforscht,
nicht in den gereinigten Ausgaben, die für
Volksschüler und Gymnasiasten veranstaltet sind, sondern in
den echten Quellen aus der jeweiligen Zeit, dann wird man
völlig von Ekel erfüllt, nicht wegen der Taten der
Verbrecher, sondern wegen der Strafen, die die Guten auferlegt haben;
und eine Gemeinschaft wird unendlich mehr durch das
gewohnheitsmäßige Verhängen von Strafen
verroht als durch das gelegentliche Vorkommen von Verbrechen. Daraus
ergibt sich von selbst, daß je mehr Strafen verhängt
werden, umso mehr Verbrechen hervorgerufen werden, ...
(Oskar Wilde in "Der Sozialismus und die Seele des
Menschen").
Neun Jahre hat ein Mensch im Knast gesessen, weil er einen Bankraub
begangen hatte. Er nach dem Ende der Strafe kommt heraus: Er war es
nicht. Er hatte eine hohe Strafe erhalten, weil er immer wieder gesagt
hatte, dass er es nicht wahr. Auch im Knast wurde er deshalb
härter behandelt und nicht vorzeitig entlassen. Anstiftung zur
Unterwerfung und zum Lügen durch Justiz und Justizvollzug -
doch die Uniform- und Robenträger werden unangetastet bleiben.
Auszug aus "An den Ohren herbeigezogen", in: FR, 4.10.2007 (S. 47) ...
Drei
Jahre Haft für bestechlichen Jura-Professor
Er war der Doktormacher: Ein Professor der Uni
Hannover
verhalf gegen Geld Juristen zum Doktortitel. Das Landgericht Hildesheim
hat ihn wegen Bestechlichkeit in 68 Fällen zu drei Jahren Haft
verurteilt. Auch gegen seinen Hannoveraner Dekan ermittelt jetzt die
Staatsanwaltschaft - und gegen Juristen in Freiburg und
Friedrichshafen. Wie viele bestechliche Kollegen hat der
“Doktormacher”?
Deutschlands
untertänige Justiz
Der Versuch, all die Ungereimtheiten, dubiosen Vermischungen
von Privatem und Öffentlichem, die durch die Stichworte
Spendenskandal, Aktenklau und Datenlöschung umschrieben sind,
mit den Mitteln der Politik (Auseinandersetzung im Bundestag,
Untersuchungsausschüsse in Berlin und Wiesbaden)
aufzuklären und gegebenenfalls zu ahnden, dürften als
gescheitert angesehen werden. Der Bürger, den dies anwidert,
setzt seine letzte Hoffnung auf die letzte Instanz in der Reihenfolge
der drei Gewalten: die Justiz. Wie man seit Montesquieu weiß,
ist sie "in gewisser Hinsicht ein Nichts". Die Gerichte, der Idee nach
unabhängig, nur dem Gesetz unterworfen, sollen Distanz gerade
gegenüber den legitimerweise parteidemokratisch bestimmten
beiden ersten Gewalten, Regierung und Parlament, bewahren. Wie
kläglich Staatsanwaltschaften bei Erfüllung ihres
gesetzlichen Auftrages, offenkundige oder doch wahrscheinliche
Straftaten von (partei)politisch Mächtigen
aufzuklären, scheitern, ist im Freistaat Bayern, dem alten
Amigo-Land, vorreitend demonstriert worden. Die beruflichen Aussichten
des couragierten beziehungsweise einfach seine Pflicht
erfüllenden Augsburger Staatsanwaltes Winfried Maier
können kaum als Ermutigung für
pflichtgemäßes Handeln der Justiz gegen Unrecht -
von wem immer es ausgeht, also ohne Ansehen der Person - wahrgenommen
worden sein... Bis zum Jahre 1930 wurden die Minister in Deutschland
wie normale Beamte angesehen. Erst das Reichsministergesetz gestaltete
das Minister- und natürlich auch das Kanzleramt zu einem
öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis eigener Art.
Dem ist das Bundesministergesetz von 1953 gefolgt, aber
natürlich enthält es keine Vorschriften
darüber - wie sollten sie wohl aussehen? -, was
weiterzugebende amtliche Drucksachen, Daten und so weiter sind und was
als Privat- oder Parteikorrespondenz anzusehen ist.
Chronologie
eines deutschen Justizskandals, Verurteilung ohne Beweise,
www.justiz-skandale.info
Diese Webseite soll aufzeigen, wozu Personen aus den
Polizei-, Justiz- und Juristenkreisen fähig sind, wenn sie,
aus Gleichgültigkeit, wg. Arbeitsüberlastung oder aus
Respekt und Angst (oder Loyalität oder Abhängigkeit?)
vor dem Namen einer großen deutschen Institution –
dem ADAC, nur mit dem einem Ziel handeln, eine Akte schnell zu
schließen, um eine Falschverurteilung und mit Falschaussagen
begründete Beschuldigung nicht klären und entscheiden
zu wollen.
Dass die Anschuldigungen in diesem Fall nur aus Lügen und
Falschaussagen bestanden, interessierte, trotz zahlreiche Beweise und
Zeugen, weder die Ermittlungsbehörde noch die Gerichte, es
reichte wenn der Lügner, ein ADAC Vertreter war, der ausserdem
vorher den gleichen Behörden als Zeuge diente.
Dieser Fall soll außerdem zeigen, dass es im
„demokratischen“ Deutschland doch möglich
ist eine Person, ohne einen einzigen Beweis und ohne, dass
Entlastungsbeweise überprüft und Entlastungszeugen
angehört werden „im Namen des Volkes“ zu
verurteilen.
CleanState,
Gedanken zur Politik von morgen, 21.03.2006
Korruption, Betrug und Vetternwirtschaft zur
Bereicherung Einzelner und großer organisierter Netzwerke in
Politik, öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft sind in
Deutschland weit verbreitet. Viel zu wenige dieser Straftaten werden
aufgedeckt. Oft werden sie strafrechtlich nicht verfolgt, weil Polizei,
Staatsanwaltschaften und Richter zeitlich und fachlich
überfordert sind, politische Vorgaben erfüllen
müssen und/oder personell und finanziell mangelhaft
ausgestattet sind. Dadurch ist die Gleichheit aller Bürger vor
dem Gesetz – die Basis jedes demokratisch verfassten
Gemeinwesens – nicht mehr gewährleistet. Das
Vertrauen der Bürger in die Unverbrüchlichkeit des
Rechts ist erschüttert und der freiheitlich-demokratische
Rechtsstaat in seinen Grundfesten gefährdet.
Bankenskandal,
Justizskandal, Anwaltsskandal, 28.03.2007
Ich bitte diese um Hilfe und Unterstützung bei meinem seit
nunmehr 20 Jahren andauernden Kampf gegen die Macht einer
großen Bank, die Willkür von Gerichtsvollziehern,
Richtern und Staatsanwälten, die Korruptheit von
Anwälten, und die Verflechtungen dieser Seilschaften mit
Unterstützung und unter Einbeziehung der Politik.
...In erster Instanz vor dem Landgericht Wiesbaden obsiegte die
XXXXXXXX Bank durch ein Teilurteil. Ich wurde damals von einem Anwalt
vertreten, der seine engen Kontakte zur XXXXXXXX Bank verschwiegen
hatte, was später als krankheitsbedingt bemäntelt
wurde.
In der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht geriet ich an einen
Anwalt, der nur das Mandat ködern wollte und seine
anfänglichen Versprechungen nicht einhielt, und danach an
weitere nicht zu akzeptierende Kollegen, die nicht in der Lage waren,
meine Interessen zu wahren und rechtlich fundierte
Schriftsätze zu erstellen, und mich im Stich liessen bzw. zum
Vorteil der Gegenseite arbeiteten. Den zuletzt eingeschalteten Anwalt
musste ich trotz dessen Vortragsverweigerung und auch hier wieder des
Fehlens jeglicher Aktivität hinnehmen, weil der Senat
rechtswidrig die Aufhebung seiner Beiordnung ablehnte.
... Das danach folgende amtsärztliche Schreiben attestierte
jedoch keine Magenverstimmung, sondern die Einschaltung eines Betreuers
wg. angeblicher Prozessunfähigkeit und
eingeschränkter Geschäftsfähigkeit.
ützt: Meine Strafanzeige wurde von der Staatsanwaltschaft, dem
Generalstaatsanwalt und dem Hessischen Justizministerium einschl. des
Antrages auf Klage- Erzwingung abgewiesen, meine Petition beim
Hessischen Landtag blieb erfolglos und der damalige
Landtags-Präsident Möller verweigerte mir die
Akteneinsicht, nachdem ich erfahren hatte, dass eine Stellungnahme des
Hess. Gesundheitsministeriums vorlag, in der die Praktiken des
Amtsarztes verurteilt wurden.
Kriminelle
Justiz in Rheinland-Pfalz, 20.08.2005
Es gibt Verbrecher, die sich auf das dauerhafte
Versagen der Justiz
verlassen. Und recht behalten, weil die Justiz tatsächlich
dauerhaft versagt.
Näheres finden Sie im Buch des Staatsrechtlers
Hans Herbert
von Arnim "Die Deutschlandakte"
Es bestätigt meine persönlichen Erfahrungen, die
ich
mit Politik, Justiz und Medien im Rheinland-Pfalz des SPD-Vorsitzenden
Kurt Beck gemacht habe.
Wer diese Buch gelesen hat und der Regierung, der
Verwaltung, der
Justiz, Wirtschaftsverbänden, Medien oder sonstigen
staatlichen oder wirtschaftlichen Institutionen irgendein Vertrauen
entgegenbringt, handelt dumm, grobfahrlässig und
verantwortungslos.
Diese Buch-Werbung geschieht aus Überzeugung, ich
werde
dafür nicht bezahlt!!
Sachsensumpf,
Journalist Faßbender und Hornstadt schwer verletzt,
Oberstaatsanwalt als Kinderschänder
Als freier Journalist recherchierte Heinz
Faßbender (57)
für das ZDF-Magazin "Kennzeichen D" bereits 1997 im
"Sachsensumpf". Rund um den Leipziger Oberbürgermeister
Lehmann Grube hatten sich viele West-Gestalten - damals "Berater"
genannt - versammelt. Bei der Rückübertragung von
Immobilien machten sie das dicke Geschäft. Hier konnten
Ost-West-Hasardeure und Spekulanten ungehemmt ihren kriminellen
Machenschaften nachgehen.
Schon am ersten Drehtag wurde Faßbender bei der
Frage: "Wie
der neue Eigentümer in den Besitz einer Top-Immobilie gekommen
sei", mit einem Schraubenzieher schwer verletzt. Auch die Kamera wurde
völlig zerstört. Die Wunde musste genäht
werden. Gerade im Leipziger - Immobiliensumpf gab es nicht nur
Geschädigte - Frau Beer aus der Grundbuchabteilung des
Amtsgerichtes wurde tot aufgefunden. Ein Immobilienmakler ist bis heute
nicht mehr aufgetaucht. Der Chef der Rechtsabteilung der
Städtischen Leipziger Wohnungsbaugesellschaft, die
für die rechtmäßige
Rückübertragung der Immobilien an die
Alteigentümer zuständig war, wurde angeschossen.
Auftraggeber waren Spekulanten mit Hang zum Rotlicht.
Ein Tipp aus diesem Leipziger Polizei-Justiz- u.
Spekulanten-shake hand
- Milieu veranlasste Faßbender 2001 in Prag zu recherchieren.
Kinder sollten dort durch ein deutsch - tschechisches Ehepaar
für die privaten Vergnügungen der Oligarchen und
Obermuftis in Sachsen, organisiert werden. Unregistrierte
Mädchen und Jungen wurden der perversen Erwachsenenwelt
schutzlos ausgeliefert. Während der Recherchen vor Ort
gerät Faßbender in einen Hinterhalt. Nach dem
Überfall liegt er fast 12 Monate im Krankenhaus.
Im Jahre 2005 bittet Faßbender den Kollegen Peter
Hornstadt
(54) um Mithilfe. Er hat Kenntnisse über einen Schleuser- u.
Kinderschänderring im Drei-Länder-Eck. (Polen,
Tschechien, Deutschland) Anlass sind die Recherchen von
Faßbender seiner Zeit in Prag. Auch Hornstadt wird bei seinen
Recherchen überfallen und lebensgefährlich verletzt.
Er ist einem Oberstaatsanwalt auf die Spur gekommen, der sich Kinder
besorgen lässt. Auch soll er die Töchter seiner
Lebensgefährtin missbraucht haben. Gleichzeitig lässt
er ohne moralische Bedenken als "Person der Rechtspflege" auch
Kinderschänder verurteilen.
Im gesamten deutschen Gebiet rund um Görlitz sind
nach Meinung
von Insidern gesellschaftlich höchst problematische
Staatsanwälte versammelt. Norbert Röger, eine
Schlüsselfigur der Leipzig-Sächsischen-Skandalreihe
hat viele seiner Staatsanwaltschafts-Kameraden gefördert und
aus Leipzig nach Görlitz mitgebracht. Mit den Ermittlungen im
Fall Hornstadt wird dann allerdings ein Ostzonen-Staatsanwalt
beauftragt. Und der lässt das LKA in Görlitz
wüten: Rechtsunkundige osteuropäische Gestalten
werden gegen die Journalisten mobilisiert. Die Opfer werden jetzt zu
Tätern umgearbeitet. Über drei Jahre lang wird
"belastendes" erdacht. In 14 Aktenordnern haben die Ermittler 8000
Seiten aufgetürmt. Die osteuropäischen Zeugen wurden
finanziell unterstützt und mit einem Bleiberecht belohnt. Der
Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen blieb ohne polizeiliche und
staatsanwaltschaftliche Überprüfung. Aus den
Journalisten werden Rauschgifthändler, professionelle
Autodiebe, Zigarettenschmuggler oder Kinderpornobesitzer
herbeikonstruiert. Nachdem das Ermittlungsverfahren der
Görlitzer Staatsanwaltschaft wegen "Totschlag und
Vortäuschung einer Straftat" eingestellt werden musste, wird
heute immer noch wegen Betruges gegen die Journalisten ermittelt. Zu
den Recherchen des Peter Hornstadt gegen den Oberstaatsanwalt wurden
erst jetzt sog. Vorermittlungen eingeleitet. Die Ermittlungsakte ist
dann aber auf dem "Postweg verloren" gegangen worden - und bis heute
spurlos verschwunden. Und dadurch wird ganz bewusst die Anerkennung
"als Opfer einer Gewalttat" für den Kollegen Peter Hornstadt
bis ins Unerträgliche verzögert und dies seit
über drei Jahren.
ROG
kritisiert Urteil in der
„Sachsen-Sumpf“-Affäre
Reporter ohne Grenzen (ROG) kritisiert das Urteil im Dresdner
Journalistenprozess.
Am Freitag, 13. August, hat das Amtsgericht der Stadt die beiden
Reporter Thomas Datt und Arndt Ginzel zu 50 Tagessätzen
à 50 Euro verurteilt, weil sie sich nach Ansicht des
Gerichts der üblen Nachrede schuldig gemacht haben.
„Dieses Urteil ist ein Skandal. In vielen Ländern
der Welt sind Journalisten willkürlichen Strafverfahren wegen
Verleumdung ausgesetzt. Fast immer ist das ein Vorwand, um
Pressefreiheit zu unterdrücken. Der Dresdner Prozess zeigt das
gleiche Muster: Justizbehörden benutzen das Strafrecht gegen
unliebsame Journalisten“, sagt ROG-Vorstandssprecher Michael
Rediske.
Deutscher
Bürgerrechtler wegen Trunkenheitsfahrt mit 0,0 Promille
verhaftet?
Der Dalai Lama wäre sicherlich entsetzt, wenn er
wüsste, dass die Zustände in dieser Bananen-Republik,
hier in Brandenburg, denen in Tibet immer mehr ähneln. Auf
Folterknast.de wurde berichtet, wie 8 Beamte mehrere Brandenburger
Bürgerrechtler "besuchten". Grund für den Besuch war
eine Gerichtsvollzieherin, die 20 € pfänden wollte,
aber sich weigerte den Bürgerrechtlern ihren Dienstausweis zu
zeigen.
Inzwischen wurde einer der Bürgerrechtler erneut kurzfristig
verhaftet. Grund war eine angebliche Trunkheitsfahrt. Da der
Bürgerrechtler sofort erkannte, dass es sich hier um eine
weitere Willkürmaßnahme gegen ihn handelte, weigerte
er sich zu blasen. Darauf wurde ihm die Entnahme einer Blutprobe
angedroht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hätte
hierfür aber ein richterlicher Beschluss vorliegen
müßen.
Nun hätte das Beamtendumm diesen beim Gericht anfordern
können, es wäre aber unangenehm geworden, wenn der
Wert der Blutprobe 0,0 Promille ergeben hätte. Da
wären einige Probleme auf das Beamtendumm zugekommen. Daher
wurde auf die Blutprobe komplett verzichtet. Schade eigentlich, denn
eine Blutprobe wäre zumindest bei den Beamten vermutlich
angebracht gewesen.
Auch dies zeigt das rein willkürliche Vorgehen der Beamten.
Hätte es hier tatsächliche Verdachtsmomente
für das Vorliegen einer Trunkenheitsfahrt gegeben, dann
hätte es sich das Beamtendumm sicherlich nicht nehmen lassen,
beim Richter einen Beschluss zu beantragen, um die Möglichkeit
zu bekommen, dem bekannten Bürgerrechtler die Fahrerlaubnis zu
entziehen.
Die
Wahrheit über den Rechtsstaat und die Rechtspflege in den
Freistaaten Sachsen und Bayern, www.justizversagen.de
Wir wollen, dass der Bürger jetzt die Wahrheit über
den Rechtsstaat und die Rechtspflege in den Freistaaten Sachsen und
Bayern erfährt, damit sich ziviler legaler Widerstand
organisiert. Wir veröffentlichen hier Justizskandale, die uns
und anderen in den Jahren seit 1995 bis heute in Bayern und Sachsen
widerfahren sind und suchen vergleichbar vom Staat Geschädigte
und Mitstreiter. Dazu veröffentlichen wir jeweils die
kompletten Akten vollständig, dort werden auch Ross und Reiter
genannt.
...Im DPV Deutschen Presse Verband e. V. als freier Journalist
organisiert und zudem bei BCC Business Crime Control e. V. gegen
Wirtschaftskriminalität engagiert, hat Erich Neumann die
Geschichte eines Mannes (B.) und seiner Ehefrau recherchiert, die ihr
Vertrauen in den Rechtsstaat und der Glaube an eine funktionierende
Justiz in Deutschland an den Bettelstab gebracht haben.
Berliner
Justizwillkür, Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist ihre
vorgespielte Gerechtigkeit
Bundesverfassungsgericht: "Die Kammer hat in
diesem Verfahren davon abgesehen, der Entscheidung eine
Begründung beizufügen. Es ist daher nicht
möglich, Ihnen die Gründe für die
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde im Nachhinein zu
erläutern. Es ist Teil der Entscheidung der Kammer, dem
Beschluss kein Gründe anzufügen, sodass eine
nachträgliche Begründung diesem Kammerbeschluss
zuwiderlaufen würde."
Dass bedeutet ja, dass Verfassungsbeschwerden absichtlich ohne
Begründung nicht angenommen werden gerade, weil man in
bestimmten Fällen keine Begründung erbringen
möchte. Insoweit sind die Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts Verfahren nicht anzunehmen reine
Willkür.
Justizministerin
in Bedrängnis
Im Untersuchungsausschuss zum Foltermord in der JVA Siegburg ist
Justizministerin Müller-Piepenkötter in
Bedrängnis geraten. Die SPD hielt der CDU-Politikerin Vermerke
aus ihrem Haus vor, in denen Dreier- und Viererzellen bereits vor der
Tat als "Gefahrenzone" eingestuft worden waren.
'Friss
den Neger' - Richter Leipold,
AG Freiburg, spricht Polizisten
vom Vorwurf des Gewaltmissbrauchs frei
Strafanzeige gegen
NRW-Justizministerin Müller-Piepenkötter PresseAnzeiger
Richter
Thomas Helmkamp: Nur
wenn die Person, die einen Richter ablehnt nach Richteransicht
vernünftig denkt kann ein Richter abgelehnt werden
Richter
Karl-Georg Thiemann AG-Bielefeld,
Richter
Direktor Hans-Jürgen Donath AG-Bielefeld und Richter Thomas
Helmkamp LG-Bielefeld (jetzt LG-Münster)
Darauf
ob eine Befangenheit besteht oder Recht gebeugt wird oder die Gefahr
einer Befangenheit besteht kommt es nicht an. Es kommt nur darauf an ob
die Person, die einen Richter ablehnt nach Ansicht oder dem Glauben
eine vernünftig denkende Partei ist. Es kommt also nur rein auf das
Ansehen der Person an.
Eine
anwaltlich nicht vertretene Prozesspartei, die einen Richter
ablehnt kann nach Richteransicht aber niemals eine
vernünftig denkende Partei sein!
Wie
die Bielefelder Justiz und eine Psychiaterin ein Gutachten verpfuschten
23 T 690 / 03: Richter Wolfgang Wortmann, Richter Harald Jander und
Richter Jochen Gaide am Landgericht Bielefeld
Sensibelchen
in schwarzen Roben,
Anwalt: 'Saustall von Justiz, der mit
eisernem Besen ausgekehrt werden müsse', Deutsche
Richterzeitung DRiZ 2007, 77
Ein Angeklagter darf sich nicht auf den
Sachverstand der Richter
verlassen, sondern sollte das Wohlwollen des Richters in Ansehen der
Person nicht durch schlechtes Benehmen verspielen!
Gekaufte
Urteile, Geschäfte vor Gericht, Frontal21,
Gerichtsmonopoly
Prof. Bernd Schünemann: "Die kleinen hängt man, die
großen läßt man laufen,
diese Gefahr ist eben im Deal strukturell mitangelegt."
...Urteile wie auf dem Basar.
Peter Hartz - Wie
Reiche sich freikaufen können
FTD-Thema vom 18.02.: Selbstanzeige
beim Finanzamt
Volker
Pispers: Entlastung der Justiz
Anklage
unerwünscht, Korruption und Willkür in der deutschen
Justiz
Der Deutschland Clan, Deutschland im Griff einer korrupten Elite
http://www.juergen-roth.com
FAZ am Sonntag 05.03.2000, Die Dritte
Gewalt
Der hessische Generalstaatsanwalt Schaefer meint, die Justiz,
Staatsanwälte und Richter können auf eine beachtliche
Reputation und hohes Prestige in der Bevölkerung vertrauen.
Eigentlich müsste Herr Schaefer wissen, dass er sic einer
frommen Sebsttäuschung hingibt. Eine neuere Umfrage hat
ergeben das volle Vertrauen zu den Richtern und Gerichten in den neunen
Bundesländern nur noch sieben Prozent der Bevölkerung
haben (FAZ vom 24.09.1991). In der FAZ vom 27.05.1997 beklagt die
Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen zu Recht, dass das
Ansehen der Justiz noch nie so schlecht gewesen ist wie heute. Schuld
daran sind lange Verfahrensdauern mit teilweise existenzbedrohenden
Folgen, Binnenorientierung statt Zuwendung hin zum Bürger,
obrigkeitsstaatliches Auftreten von Geschäftsstellen und von
Richtern und fehlende Verantwortung für das eigene
Arbeitsergebnis und dessen Kontrolle. Seine Auffassung, dass sich die
Justiz in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland institutionell
als unbestechlich und nicht korrumpierbar erwiesen hat, dürfte
in dieser uneingeschränkten Aussage in den Bereich der Fabel
gehören. Generalstaatsanwalt Schefer führt zutreffend
auf, dass Staatsanwälte und Richter sich auf ihre gesetzlichen
Aufgaben beschränken müssen. Leider halten sie sich
oft nicht daran, wenn es um die Kriminalität in den eigenen
Reihen geht (Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Parteiverrat
bei ihren Juristenkollegen den Rechtsanwälten. Schaefers
schönfärberische Darstellung der Justiz
lässt den Schluss zu dass er eine Änderung der
dritten Gewalt, die dringend geboten ist für nicht
nötig erachtet. Horst Tieflinger, Frankfurt
Wie die Wahrheit in Deutschland im
Strafprozeß und im Zivilprozeß festgestellt wird.
(Beitrag in Arbeit)
In Deutschland wird im Strafverfahren die
tatsächliche Wahrheit festgestellt und im Zivilverfahren die
sogenannte "objektive Wahrheit" festgestellt.
Strafverfahren:
Wobei die tatsächliche Wahrheit im Strafprozeß durch
das Gericht zu ermitteln und zu erforschen ist (Ermittlungsgrundsatz).
Am Ende wird es aber auch nur eine "objektive Wahrheit" geben. Im
Strafprozeß müssen daher alle bis auf den
Angeklagten die tatsächliche Wahrheit erklären.
Zivilverfahren:
Die objektive Wahrheit im Zivilverfahren wird durch den Vortrag der
subjektiven Wahrheiten der Parteien eines Prozesses festgestellt
(Dispositionsmaxime). Die Wahrheit liegt im Dispositionsinteresse der
Prozeßparteien. Es besteht nur eine Verpflichtung zur
wahrheitsgemäßen subjektiven Wahrheit. Dieses dient
der Prozeßwirtschaftlichkeit, damit der Wahrheitsvortrag
einer Partei nicht stetig im Prozeß wechselt. Selbst wenn der
Richter eine andere tatsächliche Wahrheit kennt, dann darf
diese im Gerichtsverfahren nicht verwertet werden. Ein Zeuge
muß in einem Zivilverfahren die tatsächliche
Wahrheit erklären, die aber nur insoweit verwertet werden darf
wie es dem subjektiven Wahrheitsvortrag der Prozeßparteien
entspricht. Bei einer Parteivernehmung muß die Partei die
tatsächliche Wahrheit über ihre vorgetragene
subjektive Wahrheit erklären. In einer eidesstattlichen
Versicherung muß die Prozeßpartei aufgrund der
Strafvorschriften die tatsächliche Wahrheit erklären.
Dann wird einem eigentlich klar, dass die Wahrheit im Zivilverfahren
von Gesetzeswegen bereits Irrational ist.
„Wir haben letztendlich 2 Wahrheitsbegriffe. Der eine
Wahrheitsbegriff ist der, der das tatsächliche Geschehen
beschreibt und der zweite Wahrheitsbegriff ist der, der nachher im
Prozeß festgestellt wird. Und die beiden Dinge
können durchaus unterschiedlich sein.“ Klaus-Peter
Jürcke, Richter, 5:08 min.: Mittwoch, 5. März 2003
(ARD) "Pfusch in der Justiz",
http://www.justizirrtum.de/medien/fernsehen/justizpfusch.htm
"Die Gerichte neigen dazu, sich Sachkunde beizulegen, wo sie ihnen
fehlt und fehlen muß. Das hat den Vorteil der
Beweisersparnis, den Nachteil der Verfälschung des
Sachverhaltes, einen Nachteil, den die Revisionsinstanz nicht
ausgleichen kann.", Baumbach/Hefermehl Wettbewerbsrecht 22 Auflg. UWG
Einl. Rdn. 476.
"Wenn die
Staatsanwaltschaft nun Richter Heinrich Burckhard Husmann als Zeuge
vorgeladen hätte, hätte er dann nicht das gleiche
ausgesagt oder sind die richterlichen Zeugenaussagen aus
Befangenheitsverfahren, die abgelehnt worden sind
gemäß Staatsanwältin Sandra Veit und
Oberstaatsanwältin Dr. Barbara Vogelsang von Richter Heinrich
Burckhard Husmann oder Richtern stets gelogen, weil diesen nur der
Ablehnung eines Befangenheitsverfahrens dienen? Wie insbesondere der
Präsident des LG Bielefeld Jürgens/Dr.
Günter Schwieren und der Präsident des OLG Hamm von
der Beeck erklären führt der Richter das Protokoll
nach Lust und Laune willkürlich. Warum erst das Protokoll
willkürlich führen, wenn hinterher in einem Protokoll
doch ohnehin alles beliebige steht was man gerade feststellen will?"
Buchbesprechung
von “Abänderung Kindesunterhalt”
Der Bericht von Stephan Gertei schildert einen
“Höllentrip durch die Instanzen“ der
deutschen Rechtsprechung.
Der beschriebene Fall ist seit 14 Jahren rechtshängig und bis
heute nicht abgeschlossen. Es handelt sich “nur“ um
einen ganz gewöhnlichen Fall einer
Unterhaltsabänderungsklage bei einer Minderjährigen,
die inzwischen eine volljährige, leistungsfähige Frau
mit Berufsausbildung ist. Der rechtsinteressierte Leser
erfährt dabei, welche Fallen und Gefahren bei einer
juristischen Alltagssache die Existenz eines Menschen weitgehend
vernichten können.
Versuchen Sie einmal gegen einen unlauteren Rechtsanwalt zu klagen.
Dann zeigt Ihnen aber die rechtsstaatliche deutsche Justiz, was sie so
alles gegen die Bürger drauf hat. Da wird an den Sachverhalten
so lange gebogen und an den Verfahrensregeln so lange gebeugt, bis der
klagende Bürger letztlich selbst an allem Schuld hat. Das ist
der Regelfall und kann jedem Bürger sehr wahrscheinlich ebenso
widerfahren.
"Das 'Recht' zur falschen Sachverhaltsfeststellung, wenn sie unter
Beachtung der Prozeßregeln stattfindet, und das richterliche
'Recht', im Namen des Volkes zu lügen und lügend zu
urteilen, sind ureigenstes Richterprivileg" (odenwald-geschichten.de,
16.5.2005). Und welcher Richter lässt sich schon seine
Privilegien von einem normal sterblichen Bürger nehmen.
Dennoch, ich habe gegen einen Anwalt wegen unstreitig gesicherten
Honorarbetruges Klageantrag gestellt; zivilrechtlich und ohne eigenen
Anwaltsbeistand. Der Richter hätte nun normalerweise die
Vorträge beider Streitparteien prüfen und
würdigen müssen. Hat er aber nicht,
überhaupt nicht.
Die Nichtaufklärung des Sachverhaltes sowie die Annahme oder
Unterdrückung von Tatsachen erfüllen in vollem
Umfange die objektiv-tatbestandsmäßige Beugung des
Rechts im Sinne von § 339 StGB.
Schlamperei
bei Rechtsmedizin in Hannover kann Totschlagsanklage kippen
Ob es daran liegt, dass vielleicht die Qualität der
Mitarbeiter dieser Behörde unterdurchschnittlich sein
könnte, daran, dass in der Behörde ein
gerüttelt Maß an Uneinigkeit vorherrscht oder daran,
dass eine blinde Verfolgungswut mit Hemmschwellenverlust vorliegen
könnte - man weiß es nicht so genau!
Krause ist entsetzt : ”Ich habe über 10 000
Obduktions-Gutachten meiner Mitarbeiter unterschrieben. Doch solche
schlampige Arbeit wie die aus Hannover habe ich noch nie gesehen. Das
kleine Einmaleins der Rechtsmedizin ist bei Benjamin nicht beherrscht
worden.”
Der
längste Strafprozess der BRD: Schmücker-Prozess
1976-1991
Der Schmücker-Prozess war der längste Strafprozess
der Bundesrepublik Deutschland. Er begann 1976 und endete nach 591
Verhandlungstagen und vier Verfahren 1991 mit der Einstellung des
Strafverfahrens. Er gilt als Justizskandal, da das Verfahren vielfach
manipuliert und vom Verfassungsschutz und mindestens zwei
Staatsanwälten massiv behindert wurde.
Der Mord an Ulrich Schmücker konnte juristisch nicht
aufgeklärt werden. Die Verantwortlichen für die
Manipulationen wurden geheimdienstlich gedeckt, möglicherweise
bis heute.
Wiederaufnahmerecht in Strafverfahren,
Rechtsassessor Friedrich Schmidt, http://www.frankanne.de/index-friedrich-schmidt.html
...Immerhin hat bereits mein akademischer Lehrer Karl Peters in der
letzten Ausgabe seines bekannten Lehrbuchs zur StPO 1984 die
Rechtssprechung zum Wiederaufnahmerecht nach § 359 StPO genau
so bewertet, .....als moralisch und sittlich nicht mehr vertretbar. Die
Billigung dieser Rechtspraxis durch das BVG, so seine weitere
Schlussfolgerung, ändere an dieser von vielen
einsichtsfähigen Juristen voll geteilten Einschätzung
nichts. Vernichtender kann eine Kritik von dem damals bundesweit
einhellig anerkannten Fachmann und Nestor im Straf- und
Strafprozessrecht Karl Peters nicht mehr ausfallen. Dies ist ca.
dreißig Jahre lang ohne jede Wirkung geblieben. Wer selbst
Wiederaufnahmefälle bearbeitet hat, weiß, dass hier
jeder Buchstabe dieser Fundamentalkritik stimmt!
Damit ist dann umfassend alles zur angeblich hohen Qualität
unserer Rechtssprechung gesagt, wenn man noch die per se
rechtsstaatswidrige Praxis dazu anführt, dass unsere
Höchstgerichte zuletzt sogar Revisionen generell ohne jede
Begründung ablehnen können.
Gericht ohne Normen, Richter ohne Charakter, Politikverbrecher an
unserer obersten Staatsspitze in Bund und Ländern ohne jede
strafrechtlich zu befürchtende Sanktionen. Das ist die
bedrückende Wirklichkeit.
Dieses Unwerturteil kann man bei vielen Dutzenden von Rechtsgebieten,
auch in Ihrem Hauptberufsfeld des Strafrechts, nahtlos feststellen.
Nicht anders sieht es bei der Staatsanwaltschaft aus. Der Vortrag von
Herrn OStA Pförtner, Frankfurt hat hierzu Erhellendes gebracht.
Die künstlich von der Politik reduzierte Personaldecke erlaubt
es keiner Staatsanwaltschaft mehr, im großen Umfang begangene
Wirtschaftsdelikte oder gar Regierungskriminalität anzuklagen.
Hier wird einfach wegen fehlender Personalressourcen ein
rechtsstaatswidriger Riegel vorgeschoben, der die Gleichheit aller vor
dem Gesetz zu einer unglaublichen Farce werden lässt.
Andererseits reicht diese Personaldecke immer noch aus, die in dem
Verhältnis eher völlig belanglose
Kleinkriminalität der großen Masse an einfachen
Bürgern mit aller Akribie und staatlicher Härte zu
verfolgen. Wenn aber Justiz sich ausschließlich gegen die
Kleinen richtet und die Großen sehenden Auges laufen
lässt, muss sie wissen, dass sie sich damit nicht nur selbst
rechtsstaatlich entbehrlich macht, sondern als veritable
staatskriminelle Vereinigung etabliert.
Vor dem Gesetz sind Frauen und Männer
nicht gleich, denn es gibt einen generellen und pauschalen Frauenrabatt:
"Theoretisch müssen Männer und Frauen bei gleichen
Taten auch gleich bestraft werden. Rechtssoziologen wollen
herausgefunden haben, dass Frauen etwas milder bestraft werden. Ich bin
in Strafverfahren gegen Frauen immer wieder in Schwierigkeiten geraten
und habe mich deshalb jeweils gefragt, welche Strafe würde ich
gegen einen Mann bei derselben Anklage verhängen und auf diese
Strafe alsdann abzüglich eines 'Frauenrabatts' erkannt.
Ähnlich scheinen es auch meine Kollegen zu handhaben, wie die
eben wiedergegebene rechtssoziologische Untersuchung ergibt. Ein
Frauenrabatt ist gerechtfertigt, weil es Frauen im Leben schwerer haben
und Strafen deshalb bei ihnen härter wirken."
Prof. Dr. jur. Ulrich Vultejus in der "Zeitschrift für
Rechtspolitik" Ausgabe 3/08
Landtagsabgeordnete
und deren einstige NSDAP-Mitglieder
Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik veröffentlicht
der Historiker Helmut Gewalt hier - auf der News-Seite der
Willi-Bredel-Gesellschaft - die mehr als 400 Namen jener
Bundestagsabgeordneten, deren vormalige NSDAP-Mitgliedschaft er
nachweisen konnte.
Helmut Gewalt, Mitglied der Bredelgesellschaft, recherchiert seit rund
zehn Jahren die NSDAP-Mitgliedschaft von Bundestags- und
Landtagsabgeordneten der alten Bundesrepublik.
Die hier veröffentlichten Ergebnisse basieren vor allem auf
der Durchsicht der NSDAP-Mitgliedskartei und der im Bundesarchiv
unvollständig repräsentierten SA-Materialien und sind
vor der Auswertung aller vorhandenen Erkenntnisse als vorbehaltlich und
vorläufig anzusehen.
Furchtbare
Richter, Verbrecherische Todesurteile deutscher Kriegsgerichte,
Gritschneder Otto, Beksche Reihe
Deutsche Kriegsgerichte verhängten während des
Zweiten Weltkriegs etwa 50 000 Todesurteile. Viele der Urteile, die von
den juristischen Vollstreckern des Hitler Regimes gefällt
wurden, richteten sich gegen Männer, die aus
Gewissensgründen nichts mit dem Vernichtungskampf der
Nazidiktatur gegen die Völker Europas zu tu haben wollten. Der
Autor dokumentiert Art und Ausmaß des begangenen Unrechts und
nennt Täter und Opfer. Er macht deutlich, wie glimpflich
Nazi-Juristen in der strafrechtlichen Aufarbeitung ihrer Verbrechen
davongekommen sind.
Im Anhang finden sich die einschlägigen Vorschriften des
Militärstrafgesetzbuches sowie der
Kriegssonderstrafrechtsordnung, anhand derer der Leser die
Entscheidungen mit ihrer normativen Grundlage konfrontieren kann.
...Liest man die 28 Urteile ,dann kommt man nicht auf den Gedanken,
daß es sich um 28 unterschiedliche Fälle handelt.
Wenn auf die Person des Täters bzw. die Spezifik seiner
Handlung eingegangen wird, wenn also z.B. seine
Minderjährigkeit, die möglicherweise gar nicht
bestehende Wehrpflicht oder aber die zur Tatzeit bereits über
den Rundfunk allgemein bekannt gemachte Kapitulation angesprochen wird,
dann nur, um sie für unbeachtlich zu erklären oder um
si zu einem strafschärfenden Argument zu machen. Abschreckung
heisst die Ratio, die hinter diesen Urteilen steht. Die gesetzlichen
Tatbestände waren denkbar unbestimmt ("Wehrkraftzersetzung"),
und die Wahl zwischen Todesstrafe und Zuckthaus stand nahezu immer in
richterlichem Ermessen. Selbst die Richtlinien Hitlers, die diesen
weiten Spielraum einschränken wollten, führten mit
ihren vagen Formulierungen in die Unbestimmtheit zurück. Es
bedurfte daher in der Tat "furchbarer Richter", um derart
regelmäßig die Todesstrafe verhängen zu
können.
Die
Rückkehr des "furchtbaren Juristen" Filbinger bei der CDU,
spiegel online 19.05.2004
Hans Filbinger trat 1978 als Ministerpräsident
von Baden-Württemberg zurück, weil er als
Marinerichter in der Nazi-Zeit noch gegen Kriegsende Deserteure zum
Tode verurteilt haben soll. Jetzt kehrt der 90-Jährige
zurück auf das höchste politische Parkett. Die CDU
schickt ihn als ältesten Wahlmann in die Bundesversammlung.
... Ungeschickt und uneinsichtig stellte er sich damals bei seiner
Verteidigung gegen den Vorwurf des "furchtbaren Juristen" an, den der
Schriftsteller Rolf Hochhuth öffentlich gemacht hatte.
Filbinger habe, so hielt ihm Hochhuth vor, noch wenige Tage vor
Kriegsende als Marinerichter an Todesurteilen gegen
Wehrmachtsdeserteure mitgewirkt. Filbinger wollte sich damals erst
nicht erinnern können, später versuchte er seine
Todesurteile zu rechtfertigen mit dem berühmt gewordenen Satz,
was damals rechtens gewesen sei, könne heute nicht Unrecht
sein.
Rolf Hochhuth will es schlicht nicht glauben, dass Filbinger nun aufs
höchste politische Parkett zurückkehrt. "Ich habe das
für ein Latrinengerücht gehalten", sagt er SPIEGEL
ONLINE. "Das ist furchtbar, entsetzlich und völlig taktlos."
Der Vorgang beschädige auch die Würde des
Bundespräsidenten, sagt Hochhuth. "Wir schaden uns selbst und
unserem Ansehen im Ausland, wenn wir das zulassen". Es sei an der Zeit,
"die Wahl des Bundespräsidenten nicht mehr der
Parteienoligarchie zu überlassen, sondern direkt dem Volk."
Hans
Filbinger - ein Furchtbarer Jurist, 13.04.2007
... Wenn sich dabei die Geschichtsleugner durchgesetzt und
Günther Oettinger grünes Licht zur Verherrlichung
eines Handlangers des Naziregimes erteilt, haben, kennzeichnet dies die
Rückwärtsgewandtheit insbesondere der Juristen in
manchen Staatskanzleien und Ministerien. Dort ist es weithin noch immer
unerwünscht, dass darüber aufgeklärt wird,
dass ein Unrechtsstaat wie der unter Hitler sich ohne die Zuarbeit von
Tausenden von Funktionären nicht lange hätte halten
können. Insbesondere Mainstreamjuristen wie Filbinger waren
es, die mit Hilfe der erlernten juristischen Techniken eine
Legalitätsfassade vor dem Terror errichteten. Kritisch
denkende Juristen mit Zivilcourage sind aber noch heute
höheren Orts ungern gesehen. Wenn in der politischen Bildung
eines Landes wie Baden-Württemberg die Aufklärung
über die Mitwirkung der Beamten und Richter am NS-Regime einen
geringen Stellenwert hat, ist dies kein Zufall.
Furchtbare
Juristen
„Furchtbare Juristen“ - Untertitel: Die
unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz - ist der Titel
eines 1987 erschienenen Buches des Juristen Ingo Müller
über die Verbrechen der deutschen Justiz in der Zeit des
Nationalsozialismus und ihre durch Übernahme von vorbelasteten
Juristen in den Staatsdienst der Bundesrepublik Deutschland verhinderte
Aufarbeitung.
Das Buch erfuhr breite öffentliche Beachtung und bewirkte eine
bis heute anhaltende Debatte über die Unabhängigkeit
der Richter und Verpflichtung des Rechtsstaats zur Bewältigung
vergangener Justizverbrechen.
Müller veröffentlichte sein Buch als bewusste
Reaktion auf das Ende der bzw. die nie eingeleitete Strafverfolgung von
Richtern des Volksgerichtshofs 1987.
Er begann sein Werk mit den Worten:
Unter den Verbrechen des Nazi-Regimes sind jene der deutschen
Justiz weitgehend unbeobachtet und ungesühnt geblieben. Es ist
eine beklemmende Tatsache, dass es den Juristen gelungen ist, ihre
Vergangenheit zu verschleiern und zu beschönigen.
Justizminister
für Schleswig Holstein Gerhard Gaul (CDU): Kriegsdienstverweigerer
müssen als asoziale Elemente ausgerottet werden
Gerhard Gaul (CDU) hat Menschen
ermorden lassen. Nazi-Richter Gerhard Gaul verurteilte einen
Kriegsdienstverweigerer so zum Tod:
"Asoziale Elemente wie der
Angeklagte müssen rücksichtslos ausgemerzt werden."
1967
wird Jurist Gerhard Gaul schleswig-holsteinischer Justizminister (CDU).
Er tritt vehement gegen die Verlängerung der Verjährung für
NS-Verbrechen ein.
Er wurde 1959 in die
Lübecker
Bürgerschaft gewählt und war von 1959 bis 1962 ehrenamtlicher Senator
der
Hansestadt, von 1962 bis 1966 und 1974 bis 1979 als Stadtpräsident
deren höchster Vertreter.
Von 1967 bis 1969 war Gaul
Justizminister und anschließend 1969
kurzzeitig Wirtschaftsminister im Kabinett des schleswig-holsteinischen
Ministerpräsidenten Helmut Lemke (NSDAP und CDU)
.
Gaul war Träger zahlreicher in- und ausländischer Orden und
Ehrenzeichen. 1972 erhielt er das Große Bundesverdienstkreuz.
Mindestens
zweiundreißigtausend politische Todesurteile wurden im Dritten Reich
gefällt. Kein einziger NS-Richter wurde in Westdeutschland wegen
Rechtsbeugung rechtskräftig verurteilt. Vielmehr bekamen fast alle
NS-Justizverbrecher Posten in der bundesdeutschen Justiz. Diese
Justizverbrecher sorgten dafür, dass die Mehrzahl ihrer Nachfolger
Kriminelle waren wie sie selbst.
Es
ist der
Zeitpunkt gekommen, dass mit dem Verweis auf die perversen
verbrecherischen Taten der Kollegen von damals von den heutigen
systematisch gleichen Taten und einer heutigen verbrecherischen Justiz
abgelenkt werden muß:
1. Auch heute wird die Justiz von der Politik, vom Geld aber auch von
der Justiz selbst von vielen elitären Personen als reines
Herrschaftsmittel mißbraucht.
2. In der Justiz reicht es sich 50 Jahre nach ihrem verbrecherischem
Handeln mit dem verbrecherischem Handeln der Kollegen
auseinanderzusetzen um entsprechende Verbrechen oder gleiche
Systematiken zu verhindern nachdem alle Kollegen von damals nicht mehr
Leben und die Kollegen so nicht mehr erleben müssen wie man
schlechtes über diese Kollegen berichtet und diese so
zwischenzeitlich als hochelitäre Menschen belohnen und so
behandeln konnte.
3. Wenn man sich in der Justiz und damit verquickter Politik und der
Macht des Geldes auseinandersetzt, dann wird man feststellen, dass auch
alles das die letzten 50 Jahre nicht gewollt war und auch
zukünftig nicht gewollt ist und man mit dem Verweis auf damals
von den heutigen Zuständen in der Justiz ablenken will:
Justiz
im Nationalsozialismus - über Verbrechen im Namen des
Deutschen Volkes
Im Jahr 1990 wurde im Auftrag des Niedersächsischen
Justizministeriums in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel
eine Gedenk- und Dokumentationsstätte für die Opfer
der NS-Justiz eingerichtet. Im damaligen Strafgefängnis
Wolfenbüttel war 1937 eine von zwei zentralen
Hinrichtungsstätten für Norddeutschland errichtet
worden. Seit Oktober 1993 ist die Gedenkstätte der
Landeszentrale für politische Bildung angegliedert.
In der Gedenkstätte wird seit 1999 die Ausstellung "Justiz im
Nationalsozialismus – über Verbrechen im Namen des
Deutschen Volkes" mit großem Erfolg gezeigt. Auf
erschütternde und eindrucksvolle Weise wird dort verdeutlicht,
wie die NS-Justiz bis in die letzten Kriegstage Menschen verfolgte und
hinrichten ließ.
Die Weisungsunabhängigkeit der Justiz, die sie eigentlich vor
Einflussnahme durch die Regierung schützen soll, wurde von dem
NS-Regime systematisch ausgehebelt. Von den Nationalsozialisten wurden
Teile der Justiz zunehmend als Herrschaftmittel mißbraucht.
Mit der Ausstellung stellt sich die niedersächsische Justiz
der eigenen Vergangenheit, um lange Versäumtes und
Verdrängtes spät, aber nicht zu spät zu
leisten.
Damit trägt sie dazu bei, den Rechtsextremismus zu
bekämpfen und für den demokratischen Rechtsstaat zu
streiten.
Wann
beschäftigt sich die
Justiz mit dem systematischen nazionalsozialischtischen
Herrschaftsgedankengut in der Gegenwart für dass man die
Kollegen ebenfalls in der Gegenwart elitär feiert und lobt,
dass bisher in der BRD zehntausenden von Menschen ihre Existens oder
ihr Leben gekostet hat?:
Richter Frank Fasel 2008:
„Die Justiz ist nicht bewegbar. Wenn ich an meinen Beruf
zurückdenke, dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor
"meinesgleichen"
Richter Norbert Schlepp: „Der derzeitige Weg zu einem
diktatorischen Staat mit nationalsozialistischen
Verhälnissen“
Richter Nescovik, BGH: "Die Rechtsprechung ist schon seit langem
konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. ...Die
Sonderrichter im Dritten Reich sind mit demselben Qualifikationsbegriff
groß geworden wie die Richter von heute."
Rechtsanwalt Rolf Bossi: "Die deutschen Strafgerichte sind so
ungerecht, dass man die Urteile auch auswürfeln
könnte."
Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger: "In Deutschland kann
man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut
würfeln.“
Richter Dr. Egon Schneider, OLG,„Es gibt in der deutschen
Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch
unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen
ist.“
Prof. Diether Huhn:„Ich bin selbst ein deutscher Richter,
seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht noch einmal
entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die deutschen Richter
machen mir Angst.“
Harold Pinter, Literaturnobelpreisträger 2005: "Juristen sind
Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen."
Henryk M. Broder 2006, Börnepreisträger: "Die
deutschen Gerichte sind die Erben der Firma Freisler."
Dr. Lamprecht, Bundesverdienstkreuz erster Klasse: "Viele Richter sind
entweder verlogen oder schizophren,..."
Rolf Schaefer, Fachanwalt für Anwaltsrecht: "Wer bei uns in
Deutschland etwas aufbauen will, muß die Gerichte meiden.
...daß dieser Rechtsstaat dringend reformbedürftig
ist, da bin ich mir sicher."
Dr. h.c. Max Güde, Generalbundesanwalt: "Die heutige
politische Justiz judiziert aus dem gleichen gebrochenen
Rückgrat heraus, aus dem das Sondergerichtswesen (Hitlers) zu
erklären ist."
juristenzitate.htm
ARD FAKT
vom
24.07.2007
Der Politikprofessor Roland Roth hat damals gegen die Justiz Anzeige im
Amt gestellt. Die Folgen für die Opfer wertet Roland Roth als
fatal. Die Rechtsextreme Szene feiert es als Triumpf. Rechtsextreme,
die besonderen Schutz durch die Justiz erfahren.
Dr.
Ulrich Brosa, die HU Marburg und die deutsche Justiz, Anna
Kühne 09.03.2007
Wenn all diese Sachverhalte der Wahrheit entsprechen, heißt
das für mich: Die deutsche Justiz schlägt sich hier
auf die Seite von Neonazis. Einer Bürgerrechtsorganisation
wird gerichtlich verboten, über einen stadtbekannten Nazi und
seine Straftaten zu berichten. In Deutschland im Jahre 2007 - nicht
etwa 1937, wie man rein vom Sachverhalt her annehmen könnte,
wenn man den Anachronismus Internet mal außer Acht
läßt.
Das Hauptverfahren gegen Dr. Ulrich Brosa wegen seiner
Veröffentlichung der Morddrohung gegen ihn steht noch aus. Es
scheint mir absehbar, daß es auch diesem Mann selbst per
Gerichtsurteil verboten werden wird, über Gewaltandrohungen
gegen seine Person seitens des Klägers öffentlich zu
berichten, während es dem Kläger vermutlich weiterhin
freigestellt bleiben wird, ihn mit Gewalt zu bedrohen oder andere
Straftaten gegen ihn zu begehen. Dann müßte Dr.
Brosa sich z.B. zusammenschlagen lassen und dürfte es
hinterher nicht öffentlich bekannt machen.
Danke, liebe
Polizei!
Danke, liebe Justiz!
Dass im Landkreis Marburg-Biedenkopf eine Menge nicht stimmt, war
spätestens 1998 klar. Als ich darauf hinwies, dass die
Behörden, besonders Justiz und Polizei, die Hauptschuld daran
tragen, wurde ich mit fingierten Strafverfahren überzogen,
hier ein Beispiel.
Und als die Amtsträger damit keinen Erfolg hatten,
ließen sie den Mob auf mich los. Die folgende Liste gibt nur
einen kleinen Teil der Randale und tätlichen Angriffe wieder.
Bis Anfang 2003 waren 28 bei der Polizei registriert, ohne dass auch
nur eine einzige Verurteilung stattgefunden hätte.
Entnazifizierung
der Justiz gescheitert,
Doktorarbeit von Gabriele Rohloff: Richter am Bremer Sondergericht und
ihre Karrieren nach 1945
In ihrem Buch stellt sie dar, dass "die Entnazifizierung der Bremer
Justiz gescheitert ist". Insbesonder ist sie entsetzt über die
Karrieren der Richter und Staatsanwälte am Sondergericht
Bremen, das mit seinen menschenverachtenden Urteilen eines der
gefürchtetsten Instrumente des Nazi-Terrors war. Fast alle der
zwölf dort tätigen Juristen wurden nach 1945
kurzzeitig in der Bremer Justiz entlassen, dann wiederverwendet und
machten dort teils bemerkenswerte Karrieren. ..."Ich war entsetzt wie
verlogen die alle waren", sagt Gabriele Rohloff mit Bitterkeit in der
Stimme. Je mehr jemand belastet war, desto mehr Leumundszeugnisse hat
er eingereicht. Mit sogenannten Persilscheinen soll beispielsweise auch
Bernhard Hinrichs, der spätere Präsident des OVG,
versucht haben, sich reinzuwaschen. Und, wie Roloffs berichtet, hat
kein Geringerer als Karl Carstens, der als angehender Rechtsanwalt von
Hinrichs in nationalsozialistischen Recht geschult worden sein soll,
eines der entlastenden Gefälligkeitsatteste geschrieben. Heute
würde man seine Tat als uneidliche Falschaussage bezeichnen.
Die Entnazifizierungsakte des ehemaligen Bundespräsidenten
Carstens blieb für Rohloff allerdings verschlossen.
Für solche Seilschaften, die den Juristen einen Neuanfang
ermöglichten, führt Rohloff in ihrem Buch noch mehere
Beispiele an. Ebenso versucht sie zu legen, dass Bürgermeister
Theodor Spitta und Diedrich Lahusen, oberster Richter in Bremen, nach
dem Krieg entscheidend an der Wiedereinstellung der belasteten Juristen
beteiligt waren. Weser Kurier vom 09.11.1999
Die Nationalsozialisten konnten sich ab 1933 in Deutschland
durch das
festlegen allen moralischen Unrechts eine gesetzliche Grundlage in Form
der Nürnberger Gesetze und vieler weiterer Einzelregelungen
schaffen und so ihre Ziele bis hin zum Völkermord auf eine
formaljuristische Grundlage basierend auf dem Rechtsstaatsprinzip
stellen. (Zu diesen Gesetzen gehören auch die
Schornsteinfegerverordnung, die Handwerksordnung und das
Rechtsberatungsgesetz bzw. das neue Rechtsdienstleistungsgesetz. Diese
Gesetze von etwa 1935 haben in Teilen oder sinngemäß
bis heute Gültigkeit!).
“Never forget that everything Hitler did in
Germany was legal. ” – Martin Luther King
April 1963
Die
Ahndung von Naziverbrechen kein Ruhmesblatt
für die deutsche Justiz
"In den 50 Jahren vom Ende des Zweiten Weltkrieges bis 1995 wurde gegen
106.718 Personen (wegen NS-Verbrechen) ermittelt, von denen 6494
rechtskräftig verurteilt wurden. Das teilte
Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig mit. Er räumte
ein, daß die Ahndung von Nazi-Verbrechen durch deutsche
Gerichte 'für die Justiz kein Ruhmesblatt gewesen ist'. Vor
allem ihr 'Versagen bei der Aufarbeitung ihrer eigenen
NS-Vergangenheit' sei beschämend."
Lübecker Nachrichten vom 24.2.1996
Integration
mit Folgen, Die NS-Funktionselite in der Bundesrepublik
Weitaus prekärer war die Lage der Justiz. Marc von Miquel
zeigt, wie schwer es 1945 war, überhaupt wenig belastete
Richter zu finden, und wie im Westen darum, scheinbar pragmatisch,
schon sehr früh die Täter wieder richten durften.
Ebenso wie bei der Ärzteschaft funktionierte hier der
Korpsgeist. Nachdem die Bestrafung von NS-Verbrechen in deutsche
Zuständigkeit übergegangen war, fungierten die
Juristen, wie Miquel pointiert und zutreffend formuliert, als "Richter
in eigener Sache". Entsprechend großzügig waren die
Urteile; statt bestraft zu werden, konnten die Schuldigen weiter
Karriere machen. Erst in den sechziger Jahren wurden einige besonders
fragwürdige Richter dazu gedrängt, ihre
Ämter zugunsten einer luxuriösen Pension aufzugeben.
Miquels Darstellung schließt etwas zu optimistisch mit dem
erzwungenen Rücktritt Hans Filbingers, bis 1945 Marinerichter,
vom Amt des baden-württembergischen
Ministerpräsidenten 1978. Filbinger beharrte darauf, dass das,
was früher Recht gewesen sei, heute nicht Unrecht sein
könne; und sein Rücktritt wirkt wie ein Scheitern
dieser Parole. Doch noch 26 Jahre später wurde der hochgeehrte
Greis von der CDU in die Bundesversammlung entsandt, die den neuen
Bundespräsidenten zu wählen hatte - während
ehemalige Zwangsarbeiter, sofern sie das Glück hatten, ein
paar Jahrzehnte zu überleben, mit einem Almosen abgespeist
werden, das unter einer Monatspension des Täters liegt. Die
Karrieren der "Ehemaligen" fanden ein glückliches Ende.
MÖRDER
UNTER UNS, Die Nachkriegskarrieren der braunen Schergen in schwarzen
Roben
WAS DAMALS RECHT WAR, (während des NS-Regimes) DAS
KANN HEUTE NICHT UNRECHT SEIN (Äußerungen des
baden-württembergischen Ministerpräsidenten Hans
Filbinger im Jahre 1978)
Während viele Opfer der schrecklichsten Verbrechen der
Geschichte erst heute - sofern sie nicht, wie die meisten von ihnen,
schon längst verstorben sind - endlich mit einer kleinen
Entschädigung rechnen können, ging die Karriere so
vieler Verbrecher des NS-Regimes ohne Unterbrechung weiter, die
Mörder von damals machten im Nachkriegsdeutschland nicht nur
Karriere, sie bezogen und sie beziehen auch fette Pensionen,
während ihre Opfer häufig leer ausgingen, im
günstigsten Falle mal mit einem Almosen abgespeist wurden.
Füllgrabe , er war nach dem Kriege Landgerichtsrat in Duisburg
Dr. Kowalski er war nach dem Krieg Landgerichtsdirektor in Essen
Curth er war nach dem Krieg Justizrat in Mannheim
Sie wurden wegen ihrer Verbrechen nie angeklagt, geschweige denn
verurteilt, denn nie wurde auch nur ein einziger Richterkollege wegen
seiner während des NS-Regimes begangenen Verbrechen angeklagt,
geschweige denn verurteilt. Der spätere Landgerichtsrat
Füllgrabe, der spätere Landgerichtsdirektor Dr.
Kowalski und der spätere Justizrat Curth sind verantwortlich
für mehrere rassistische Terrorurteile, sind schuldig der
vielfachen Rechtswillkür und der Verbrechen gegen die
Menschlichkeit.
"Der Führer ging, die Nazis blieben -
Nachkriegskarrieren in Norddeutschland"
N3, Mittwoch, 14.11.2001, 23.05-23.50 Uhr
Nach dem Ende des Dritten Reiches tauchten führende Nazis in
Schleswig-Holstein unter. Freunde in Behörden und Justiz
verhalfen den Altnazis zu neuer Identität und Karriere - als
Richter, Staatsanwälte, Kripochefs.
Eine Bundesrepublik in der Rechtsbeugung Tradition hat. Die Nazis
bezeichneten die Justiz der Weimarer Republik als volksfremd. Keiner
der als volkfremden bezeichneten Richter wurde jedoch dafür
zur Rechenschaft gezogen. Stattdessen bestand die neue Nazijustiz aus
den alten volksfremden Richtern. Die Nazijustiz wurde dann
später als Unrechtsjustiz bezeichnet, ohne dass die
Unrechtsrichter zur Rechenschaft gezogen wurden. Stattdessen wurden
diese Richter sowohl in die neue DDR-Justiz als auch BRD-Justiz
übernommen. Die DDR-Justiz wurde als Willkürjustiz
bezeichnet, die Richter aber auch gleich wieder in die neue Justiz
übernommen. Die Verfolgung und Verurteilung
beschränkte sich auf einen Promillebereich. So warten wir also
auf ein neues politisches System, um dann wieder offiziell zu erfahren,
wie schlimm doch die BRD-Justiz war.
Sammelbecken
der extremen Rechten
München, 23. März 1977: 17 hochrangige
Münchner Persönlichkeiten versammeln sich, um eine
kommunalpolitisch aktive Vereinigung ganz rechts außen zu
bilden. Inzwischen agiert der "Münchner Bürgerverein
e.V." seit 30 Jahren in der bayerischen Landeshauptstadt.
Der auf den Namen "Münchner Bürgerverein (MBV) e.V."
getaufte Verein tritt nach seiner Gründung dem Dachverband
Deutscher Bürgervereine bei. Erster Vorsitzender wird der Arzt
Dr. med. Willy Seuß und Ministerialdirigent a.D. Dr. Erich
Gerner und der damalige Oberstaatsanwalt Dr. Fritz Decker seine
Stellvertreter. Auch Herbert Hertlein (München) wird
Vorstandsmitglied, er ist daneben im neonazistischen "Deutschen
Kulturwerk Europäischen Geistes" (DKEG) aktiv, das von
München aus wirkt.
Der MBV ist spätestens 1997 ein attraktives Sammelbecken der
extremen Rechten geworden. Von der Öffentlichkeit ziemlich
unbemerkt, treffen sich beim MBV Personen wie Gudrun Burwitz
(Fürstenried), die lange Spitzenfunktionärin der
"Stillen Hilfe" war, einer Hilfsorganisation für geflohene,
untergetauchte und inhaftierte NS-Kriegsverbrecher. Burwitz , die
Tochter von Heinrich Himmler, ist bis heute international in Alt- und
Neonazikreisen umtriebig.
Dem MBV gehört auch Prof. Richard W. Eichler
(München) an. Eichler ist eine herausragende Figur der
deutschen Neonaziszene. Der Kunsthistoriker hetzt gegen "entartete
Kunst" und sein Engagement für den NS-Künstler Arno
Breker dankte ihm das "Deutsche Kulturwerk Europäischen
Geistes" (DKEG) schon 1969 mit der Verleihung des Schillerpreises. Als
Referent trat und tritt Eichler bei vielen ultrarechten Vereinigungen
auf, u.a. bei der "Staats- und Wirtschaftspolitischen Gesellschaft"
(SWG) (Hamburg), den Münchner Burschenschaften Danubia und
Arminia-Rhenania, bei der Burschenschaft Frankonia (Erlangen), beim
DKEG, beim Verein "Dichterstein Offenhausen" und der
österreichischen extrem rechten "Arbeitsgemeinschaft
für demokratische Politik". Mit Karl-Günther Stempel
publizierte Eichler gemeinsam im extrem rechten "Hohenrain-Verlag"
(Tübingen). Eichler-Artikel druckten auch die extrem rechten
Zeitschriften "Eckartschriften", "Nation und Europa", "Junge Freiheit",
"Deutschland in Geschichte und Gegenwart" und "Deutsche Geschichte".
Zwei
deutsche Justizvergangenheiten und ihre Aufarbeitung von
Richter Georg Schäfer
Nachmittags bewies Klaus Bästlein unter dem Thema "Der Beitrag
der Justiz zu den Verbrechen des NS-Regimes" sein profundes Wissen
nicht nur über die Zeit des Nationalsozialismus im
Allgemeinen, sondern besonders auch über die Besonderheiten
des Justizapparates. Denn gerade die Kenntnis über
Gerichtshierarchien, Beförderungsmechanismen, Karrieredenken
u.a. ermöglicht es dem Referenten, vieles anschaulich zu
machen, das ohne solche Bezüge nur ein statistisches Datum
bleibt. Im Mittelpunkt seines Vortrags standen zu Recht das Schweigen
und Mitmachen der Justiz bei der Vernichtung geistig und/oder
körperlich Behinderter, bei der Ausgrenzung, Diskriminierung
und systematischen Entrechtung der jüdischen
Bevölkerung sowie schließlich die unglaublichen
Exzesse bei der Strafzumessung gegen Ende des Krieges.
Am Freitagmorgen fand dann eine Begegnung statt, die nach meinem
Dafürhalten zu den eindrucksvollsten der Tagung
gehörte. Rudi Beckert referierte über "Politische
Strafjustiz in der DDR 1949 – 1989". Beckert war selbst von
1971 bis 1989 Richter und Oberrichter am Obersten Gericht der DDR und
beschäftigte sich zur Wendezeit mit der Aufarbeitung und der
Vorbereitung zur Aufhebung politischer Unrechtsurteile in der DDR. Seit
mehreren Jahren ist er nun unermüdlich publizistisch
tätig, um immer wieder auf das durch die Gerichte der DDR
begangene Unrecht hinzuweisen. Dabei spart er sich selbst und seine
Tätigkeit nicht aus, betont stets, dass er allzu spät
erkannte, welchen Charakter die Justiz der DDR – insbesondere
in Strafsachen – hatte. Über die Dauer der gesamten
Tagung war Beckert immer wieder Thema vieler Diskussionen. Dabei
überwog die Zahl derer, die ihn als integer und
glaubwürdig ansehen. Sein Buch "Die erste und letzte Instanz
– Schau- und Geheimprozesse vor dem Obersten Gericht der DDR"
(Goldbach 1995) fand guten Absatz unter den Tagungsteilnehmerinnen und
-teilnehmern.
Braunbuch,
Braunbuch
auf wikipedia , Kriegs- und Naziverbrecher in der
Bundesgepublik
Seit 1955 gab die DDR gezielt belastendes Material über
einzelne Staatsanwälte, Richter und hohe Beamte heraus. Deren
Tätigkeit im Dritten Reich und oft auch manche peinliche
Ergebenheitsadresse wurden dadurch der Öffentlichkeit bekannt.
Wie im Falle des Generalbundesanwalts Wolfgang Fränkel und des
Ministers für Vertriebene Hans Krüger
führten derartige Enthüllungen auch zum
Rücktritt hoher Beamter und Bundesminister.
Am 2. Juli 1965 präsentierte der für die Aufarbeitung
der Nazi- und Kriegsverbrechen und für Propaganda
zuständige SED-Politiker Albert Norden der Weltpresse ein
Braunbuch, das die SS-Dienstränge und NS-Parteiämter
von 1.800 Wirtschaftsführern, Politikern und
führenden Beamten der Bundesrepublik Deutschland auflistete.
Einige der Angaben waren zusätzlich durch Faksimiles
belastender Dokumente belegt.
Das Buch wurde in der Bundesrepublik weitgehend als
„kommunistisches Propagandawerk“ abgelehnt, eine
weitere Auflage 1967 auf der Frankfurter Buchmesse
skandalträchtig beschlagnahmt. Die Bundesregierung
erklärte, die erhobenen Vorwürfe träfen
nicht zu. Für die Beschuldigten hatte die
Veröffentlichung vorerst keine Folgen.
Nazimörder hatten es gut; auch beim
Bundesgerichtshof:
Einer bekam für jeden Mord weniger als drei Stunden
Gefängnis.
Jedes Todesurteil ist eines zuviel. Doch festzuhalten bleibt,
daß der DDR-Oberinstanz ‚nur‘ einige
vorzuhalten sind, während Freislers Volksgerichtshof eine
Blutspur von 5243 Todesurteilen zog.
Dem Volksgerichtshof wurden vom BGH noch bis in die siebziger Jahre
alle Richterprivilegien - Richter können für ihre
Urteile nicht belangt werden - einer ordentlichen Spruchinstanz zugute
gehalten. Keiner der 106 Berufsrichter, keiner der 179
Staatsanwälte der Mordinstanz ist wegen Rechtsbeugung
verurteilt worden.
Die doppelte Perverson - die der NS-Justiz, aber auch der Mangel an
Einsicht beim BGH - zeigte sich in der Unfähigkeit, den Mord
an Dietrich Bonhoeffer zu sühnen. Der evangelische Theologe
war am 9. April 1945 gehängt worden; die SS-Standrichter Otto
Thorbeck und Walter Huppenkothen hatten ihn verurteilt.
Nach blamablen Prozessen in den unteren Instanzen wurde Thorbeck 1956
vom BGH freigesprochen, die Strafe für Huppenkothen auf sechs
Jahre reduziert.
Ein
unbequemer Amtsrichter im Dritten Reich, Aus den Personalakten des Dr.
Lothar Kreyßig
Wenn das Funktionieren der Justiz im Dienste des
nationalsozialistischen Regimes verschiedentlich mir der Vorliebe der
damaligen Staatsanwälte und Richter für
Straatsautorität, mit ihren moralischen Defiziten und
fehlender Zivilcourage erklärt wird (R. Wassermann, Ist Bonn
noch Weimar? Zur Entwicklung der Justiz nach 1945, Neuwied u. Damrstadt
1983, S. 9), so besaß jedenfalls der Branenburger
Amsgerichtsrat Dr. Lorhtar Kreyßig diese
verhängnisvollen Eigenschaften nicht. Als ein Mann, der seine
Pflichten als Christ über seine Pflichten als Beamter und die
Forderungen des totalen Staates stellte, schliesslich um seine
Entlassung aus dem Richteramt nachsuchte und nach Vernehmungen durch
die Geheime Staatspolizei und einenm Untersuchungsverfahren aufgrund
des Deutschen Beamtengesetzes vom Januar 1937 vorzeitig in den
Ruhestand versetzt wurde, gehört er zu den wenigen
nachweisbaren Justizbeamten, die im Dritten Reicht um ihrer moralischen
Integrität willen auf ihre Amt verzichteten.
Dr.
Paul Ronge, Jurist im NS-Staat: Wer nicht in Parteiorganisationen war,
hatte es schwer.
Dr. Paul Ronge (1901-1965) war
als junger Rechtsanwalt einer von wenigen Juristen in Ostpreußen, die
nicht Mitglied waren.
So
konnte er weitgehend unabhängig vom staatlich gelenkten Justizapparat
arbeiten und vertrat viele im NS-Staat benachteiligte Menschen.
Ronge
war ein Freund des ehemaligen Königsberger Bürgermeisters Carl
Goerdeler. Daher entging er nach dem 20. Juli 1944 nur knapp der
Verhaftung und Hinrichtung.
Im September 1945 floh Ronge mit
seiner
Familie aus Königsberg. In Berlin konnte er gleich als Rechtsanwalt
wieder anfangen, weil seine parteiferne Haltung während des Dritten
Reiches bekannt war.
Er wurde einer der bekanntesten
Strafverteidiger Berlins, Mitglied des Abgeordnetenhauses und
Universitätslehrer.
"Was
ist das für ein Staat, in dem
Richter, die im Dritten Reich erwiesenermaßen an Justizmorden
mitgewirkt haben, freigesprochen werden?"
Anfrage des ASTA der PH Augsburg an den seinerzeitigen
Bundesjustizminister Dr. Gustav Heinemann anläßlich
des Freispruchs von Hans-Joachim Rehse durch das Landgericht Berlin am
6.12.1968. Rehse war neben Roland Freisler der am schwersten belastete
Angehörige des Volksgerichtshofs. Dort war er von November
1941 bis Mai 1945 an mindestens 231 Todesurteilen beteiligt.
Studenten
gegen Nazi-Richter; Probleme bekamen nur die Studenten, 25.2.2010
Ein Kriegsverbrecher als Gerichtspräsident? In der
frühen Bundesrepublik keine große Sache. Dann
machten Studenten die NS-Vergangenheit amtierender Richter und
Staatsanwälte in einer Ausstellung öffentlich. Die
wurde 1960 zum Riesenkandal - doch Probleme bekamen nur die Studenten.
Von Stephan A. Glienke
Schon zum zweiten Mal war Erna Wazinski jetzt bei einem alliierten
Luftangriff auf das niedersächsische Wolfenbüttel
ausgebombt worden. Nach dem Bombardement half die 19-jährige
ihren Nachbarn bei der Rettung ihrer Habe. Erst dann kehrte sie zu den
Trümmern ihres eigenen Wohnhauses zurück, um
eventuell doch noch die eine oder andere kleine Habseligkeit zu retten.
Das sahen Nazi-Richter als todeswürdiges Verbrechen: Sie
schickten Erna Wazinski am 21. Oktober 1944 wegen Plünderns
"im Namen des Deutschen Volkes" aufs Schafott. Ähnlich in
Weimar: Dort wurde ein Bürobote, der nach einem Kneipenbesuch
beschwipst bei der Rettung des kompletten Hausstandes aus einem
zerbombten Wohnhaus geholfen hatte, zum Tode verurteilt - er hatte sich
bei den Rettungsarbeiten einen Wurstzipfel in die Tasche gesteckt.
Mit gleich einem knappen Hundert ähnlich furchtbarer
Fälle von NS-Blutjustiz wurden die Bundesdeutschen vor 50
Jahren in einer Ausstellung konfrontiert, die Geschichte schrieb. Unter
dem Titel "Ungesühnte Nazijustiz" eröffnete die
Ausstellung am 25. Februar 1960 am Kurfürstendamm in
West-Berlin. Die Veranstalter, eine Gruppe West-Berliner Studenten um
Reinhard Strecker, präsentierten Verfahrensakten von
NS-Sondergerichten, die den nationalsozialistischen Unrechtsstaat
plastisch und auf haarsträubende Weise illustrierten. Zu jedem
Fall hatten die Organisatoren vermerkt, an welcher Stelle die an dem
jeweiligen Urteil beteiligten Juristen nach dem Krieg tätig
waren.
Ein Kriegsverbrecher als Landgerichtsdirektor
Kein Wunder, dass die Ausstellung zum öffentlichen Skandal
geriet, der nicht nur in der Bundesrepublik und West-Berlin hohe Wellen
schlug. Ehemalige NS-Richter fanden sich nämlich auf allen
Ebenen der westdeutschen Nachkriegsjustiz. In Hannover etwa amtierte
der Landgerichtsdirektor Kurt Bellmann. Bellmann war unter den Nazis
als Vorsitzender der Dritten Strafkammer am Sondergericht Prag an mehr
als 110 Todesurteilen beteiligt gewesen. Nach dem Krieg in der
Tschechoslowakei wegen Justizverbrechen zu schwerer Kerkerhaft
verurteilt, war er den westdeutschen Behörden 1955 als
"nichtamnestierter Kriegsverbrecher" überstellt worden. Aber
schon ab 1. März 1956 amtierte er als Landgerichtsdirektor in
Hannover, als sei nichts gewesen.
Oder der Landgerichtsrat Sperrhake aus Tübingen, der im
"Dritten Reich" als Ankläger am Sondergericht Weimar an
zahlreichen Verfahren wegen kleinerer Diebstähle beteiligt
war, die fast alle mit Todesurteilen endeten. Die Verfahrensprotokolle
illustrieren deutlich die vorwiegend politisch, nicht juristisch
begründeten Urteile. Dass ein Anklagevertreter, der sich an
einem durch Rechtsbeugung zustande gekommenen Todesurteil beteiligt,
unter Umständen der Beihilfe zu Mord oder zumindest Totschlag
schuldig macht - die Nachkriegsjustiz kümmerte es nicht weiter.
Dabei waren die von den Studenten präsentierten Fakten
durchaus bekannt. Bereits seit Mai 1957 hatte der Ost-Berliner
"Ausschuss für Deutsche Einheit" zahlreiche
Broschüren mit Faksimiles von Verfahrensprotokollen der
NS-Justiz und Informationen über an Justizverbrechen
beteiligten "Blutjuristen" veröffentlicht. Aber Forderungen
nach einer Überprüfung der Justiz auf braune
Handlanger hatten die westdeutschen Justizverwaltungen mit dem Hinweis
auf fehlendes Aktenmaterial und die generelle
Unglaubwürdigkeit der kommunistischen Propaganda abgewehrt.
...Die Politik reagierte windelweich. Mit Paragraph 116 des Deutschen
Richtergesetzes vom 8. September 1961 wurde Richtern die
Möglichkeit gegeben, sich freiwillig unter vollen
Bezügen in den Ruhestand versetzen zu lassen. Denjenigen, die
an unverantwortliche Todesurteilen mitgewirkt hatten, aber diese
Möglichkeit nicht bis Juni 1962 nutzten, drohte der Bundestag
mit Amtsverlust. Dazu wäre allerdings eine
Grundgesetzänderung nötig gewesen.
Insgesamt 149 Richter und Staatsanwälte ließen sich
nach Paragraph 116 vorzeitig pensionieren.
Kein einziger Richter ist in der Bundesrepublik wegen im "Dritten
Reich" begangener Justizverbrechen rechtskräftig verurteilt
worden.
Reichsführer-SS Heinrich Himmler und
sein Hexenarchiv "wenn
Gott nicht existiert"
In der Zeit des Nationalsozialismus erteilte der Reichsführer
Heinrich Himmler den Auftrag zur Hexenforschung. Er glaubte an
Reinkarnation und war offen für okkulte Phänomene.
Akte aus dem Hexenarchiv der Nazis beinhalteten Karteiblätter
mit Namen, Adresse, Anklagegrund, Foltermethode und Todesurteil
verschiedenster Frauen aus der vergangenen Zeit, die als Hexe den Tod
fanden.
Der Kern der "Schwarzen-SS" verstand sich als sprituell-politischer
Orden. Allerdings hatten, wie bei Jesuiten und Logen auch, nur die
"oberen Ränge" in ihrer Hierarchie Zungang zu diesem
speziellen Teil der "NS-Philosophie".
"Ein Ergebnis immerhin hatte der von Himmler
entfesselte
Hexen-Hokuspokus erbracht - mit 'diebischer Freude' meldete Reinhard
Heydrich seinem Chef am 9. Januar 1939, dass in der Ahnengalerie des
Reichsführers SS wohl tatsächlich eine Hexe
auftauche: Margareth Himbler aus Markelsheim, verbrannt am 4. April
1629."
Hans Michael Kloth in DER SPIEGEL 2 / 2000 / 43
Justizopfer
des kalten Krieges
Mein ehemaliger Kollege, der jetzige Bundeskanzler Gerhard
Schröder sah keinen Handlungsbedarf, als ich ihn im September
1999 an die dringend nötige Rehabilitierung der Justizopfer
des kalten Krieges erinnert habe. Im Unterschied zum Justizunrecht der
DDR, das bekanntlich den Gesetzgeber des wiedervereinigten Deutschlands
zu großzügigen Wiedergutmachungsregelungen
veranlaßt hat, sei bei uns alles rechtsstaatlich zugegangen.
Man kann die Korrespondenz auf meiner Webseite nachlesen.
Herr Schröder muß vergessen haben, daß der
kalte Krieg auf beiden Seiten Justizunrecht hervorgebracht hat. Er
muß vergessen haben, was in den 50er und 60er Jahren in
bundesrepublikanischen Gerichtssälen tatsächlich
geschehen ist. Vergessen, daß das politische Strafrecht
unwidersprochen als Waffe im kalten Krieg bezeichnet werden konnte,
daß der SPD-Kronjurist Adolf Arndt nachträglich
klagte, das 1.Strafrechtsänderungsgesetz, mit dem 1951 die
Kriminalisierung der Opposition gegen Adenauers Politik der
Wiederaufrüstung und der Restauration der alten
Machtverhältnisse begann, habe sich als Schlangenei erwiesen.
Vergessen, daß die Richter und Staatsanwälte, die in
den 50er und 60er Jahren Kommunisten und andere Antifaschisten
für die Betätigung ihrer Gesinnung bestraften, noch
dieselben waren, die schon unter Hitler gedient, und daß
viele von ihnen schon damals Widerstandskämpfer verurteilt
hatten. Vergessen, daß Menschen, die unter Hitler in
Konzentrationslagern und Zuchthäusern ihrer Freiheit beraubt
wurden und nach dem Zusammenbruch des NS-Regimes ihrer Gesinnung treu
geblieben waren, erneut eingesperrt wurden, wenn sie sich politisch
betätigten. Ja, daß Widerstandskämpfern
sogar die Renten und andere Wiedergutmachungsleistungen, die ihnen
wegen im Nazi-Staat erlittener KZ- und Zuchthaushaft zustanden,
aberkannt und bereits geleistete Zahlungen zurückgefordert
wurden. Ein enormer Komplex von Justiz- und Verwaltungsunrecht, der
eines Rechtsstaats unwürdig war und nur aus dem aus Hitlers
Tagen überkommenen antikommunistischen Kollektivhaß
und dem in alte Funktionen wiedereingesetzten Personal des NS-Staats zu
erklären ist.
Entmoralisierung
des Rechts (2008)
Die Geistesgeschichte der vergangenen zweieinhalb Jahrtausende hat die
Vorstellung eines freien Willens und die Zuschreibung von Schuld und
Verantwortung fest miteinander verknüpft. Noch heute sind
viele Psychologen, Philosophen, Theologen und Juristen davon
überzeugt, dass ein Mensch nur dann für seine Taten
verantwortlich ist, wenn er aus eigenem, freien Willen gehandelt hat.
Neurowissenschaftliche Forschung hat inzwischen
unmissverständlich klar gemacht, dass die Vorstellung eines
bewusst erlebten freien Willens als Auslöser einer Handlung
und damit als deren Motiv nicht in Rechnung gestellt werden kann. Wer
von dem Dogma ausgeht, dass freier Wille und Verantwortlichkeit des
Menschen unlösbar aneinander gefesselt seien, befindet sich
heute in einer unhaltbaren widersprüchlichen Situation.
Die Beiträge des Buches legen dar, dass die
Befürchtung, wir könnten Straftäter nicht
mehr zur Rechenschaft ziehen, wenn sie keinen freien Willen haben,
unbegründet ist. Diese Befürchtung folgt aus einer
falschen Verknüpfung zwischen Willensfreiheit und Strafe in
unserem Strafrecht.
Das Buch antwortet auf die Frage, welche neurobiologischen
Voraussetzungen den Schwerverbrecher zum Schwerverbrecher machen,
welche Möglichkeiten der Prävention gegeben sind und
wie die Zuschreibung von Schuld und Verantwortung unabhängig
von der Illusion des freien Willensbegründet wird.
Die
Praxis bei der Bemessung der Anzahl der Tagessätze in
Strafverfahren, RA Spormann, 22.01.2010
Das Gesetz sieht vor, daß zwischen 5 und 360
Tagessätze verhängt werden dürfen
(§ 40 StGB).
Dies ist allerdings aus Sicht der Praxis recht theoretisch. Der
absolute "Renner" sind nach meiner Beobachtung 30 Tagessätze
(entsprechend also ungefähr einem vollen Nettomonatsgehalt),
dicht gefolgt von 40 bzw. 60 Tagessätzen.
Recht selten gibt es Geldstrafen von 10 oder 20 Tagessätzen
(kleinere Ladendiebstähle oder z.B. fahrlässige
Körperverletzung im Straßenverkehr), noch seltener
sind in der Praxis Geldstrafen von 90 Tagessätzen (z.B. bei
einem Betrug mit nicht unerheblichem Schaden).
Alles darunter, dazwischen oder darüber kommt kaum vor. Da die
Anzahl der Tagessätze das Maß der vom Richter
festgestellten Schuld bestimmt, läßt sich somit
etwas zynisch feststellen daß das Gesetz zwar 355
Qualitäten einer Schuld vorsieht, soweit Geldstrafe
verhängt werden kann, die Richter es aber verstehen, bei ihrer
täglichen Arbeit im Gerichtssaal mit kaum mehr als 5 - 6
unterschiedlichen Bemessungen der individuellen Tatschuld auszukommen.
Das ist halt die Praxis.
Zusammenfassung
Faustformel der Bemessung einer Geldstrafe im Strafverfahren ist die,
daß bei nicht allzu schwerwiegenden Delikten bisher
unbestrafter Angeklagter mit der Verhängung einer Geldstrafe
in Höhe etwa eines Nettomonatsgehalts zu rechnen ist.
Bei der Berechnung wird weitgehend auf das Einkommen zur Zeit der
Verurteilung - nicht das zur Zeit der Tat - abgestellt.
In mehr als 20-jähriger Tätigkeit in deutschen
Strafgerichtssäälen habe ich nicht ein einziges mal
erlebt, daß ein Richter den Nachweis des Gehalts durch
Vorlage einer Gehaltsbescheinigung verlangt und hierzu die Verhandlung
der Sache unterbrochen oder vertagt hätte. Meist reichen den
Beteiligten im Gerichtssaal mehr oder minder plausible Angaben des
Angeklagten.
Folter-Rechtfertigung,
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterbund-Chef Geert Mackenroth,
20.02.2003
Gegen
den Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Geert Mackenroth, gibt es
eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Der Richter hatte Folter durch Polizei
in bestimmten Fällen als "erlaubt" bezeichnet.
Der
Richter hatte Folter durch die Polizei in bestimmten Situationen
gerechtfertigt: "Es sind Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder
ihre Androhung erlaubt sein können, nämlich dann, wenn dadurch ein
Rechtsgut verletzt wird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten",
sagte Mackenroth dem "Tagesspiegel". Heute versuchte Mackenroth, diesen
Satz zu relativieren. Er habe auch gesagt, dass Folter nach
internationalen und nationalen Vorschriften zu Recht verboten sei, hieß
es in einer Pressemitteilung des Richterbunds.
Auf
Mackenroths Äußerungen hatte vorwiegend ablehnende Reaktionen gegeben.
Gegenüber SPIEGEL ONLINE sagte der Sprecher von Amnesty International
in Deutschland, Dawid Bartelt, dass eine Abwägung, wie Mackenroth sie
fordere, unzulässig sei. Der Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion,
Dieter Wiefelspütz, nannte Mackenroths Äußerungen empörend und einen
Tabubruch. "Er sollte sofort zurücktreten", sagte Wiefelspütz den
"Stuttgarter Nachrichten". ...
Wieviele
kriminelle Beamte braucht der Folterknast Gelsenkirchen um einen
Schwerbehinderten (80%) zu misshandeln?
Wieder Übergriff von kriminellen Beamten des Folterknast
Gelsenkirchen. Ehemaliger Richter des LG, sowie Richter eines
Gelsenkirchener Gerichts empfehlen Strafantrag gegen den Beamten O.
sowie 7 weitere Beamte wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und
Körperverletzung zu stellen.
Gerne komme ich diesem Vorschlag nach.
Am 7.2.2010 weigerte sich der Betreiber dieser Internetseite ein
Knöllchen (60 €) zu bezahlen. Er teilte den
Polizisten mit, er berufe sich auf Artikel 20 Abs 4 des Grundgesetz
(Widerstandsrecht), da er es nicht verantworten kann, dass diese
Republik mit seinem Geld eine geklaute Daten -CD aus der Schweiz kauft.
Daraufhin wurde er für 3 Tage in den Folterknast Gelsenkirchen
gebracht. Am nächsten Tag erschien der Beamte Oesterheld und
teilte ihm mit, er habe ihm ja draussen (in der Strasse "Am Maibusch")
mitgeteilt, wenn er noch einmal im Folterknast Gelsenkirchen lande,
würde er was erleben. Jetzt sei er wieder da, und jetzt soll
er sein Erlebnis erhalten.
Rassismus
und Missbrauch durch Bezirksinspektor Donaustadt, 2007
Das ZIP Archiv enthält einen
Bescheid
des Unabhängigen Verwaltungssenats Wien vom 05.12.2007 sowie 2
Audiomitschnitte von Anrufen beim Polizeinotruf vom 24.06.2007.
Der Bescheid fällt zugunsten des Antragstellers aus, der sich
über rassistische Äußerungen und
körperlichen Missbrauch durch einen Bezirksinspektor aus
Donaustadt und seine unrechtmäßige Verhaftung
beschwert hatte. Der Antragsteller hatte versucht einen Streit zwischen
zwei Gruppen am Donauinselfest zu schlichten, und wurde dann selbst
Opfer durch verbale und körperliche Angriffe durch die
anrückenden Polizeibeamten.
Während die zuständige Polizeidienststelle den Fall
zu Beginn der Untersuchung des Verwaltungssenats noch versuchte anders
darzustellen, verzichtete sie auf eine mündliche Verhandlung
nachdem die Beweislast gegen den Beamten immer klarer wurde.
Die Audiodateien sind Mitschnitte von Telefonanrufen des Antragstellers
beim Polizeinotruf, in denen er sich am Boden liegend versuchte Hilfe
gegen den Übergriff des Beamten vor Ort zu holen. Das Telefon
wurde ihm dabei aus der Hand geschlagen. Die Anrufe wurden im Bescheid
des Verwaltungssenats niedergeschrieben, erscheinen allerdings
unvollständig und unpräzise.
BGH:
Gefährliche Körperverletzung im Amt durch
Polizeibeamten auch strafbar, 15.12.2009
Wer kennt sie nicht? Die Bilder bzw. die
Fotografien des vom
Angeklagten bei der Tat getragenen Schuhwerks, wenn es um die Frage der
gefährlichen Körperverletzung infolge des Tritts mit
dem beschuhten Fuß geht. Mit solchen Bildern muss sich jetzt
der Verteidiger eines Polizeibeamten auseinander setzen, dem eine
gefährliche Körperverletzung im Amt zur Last gelegt
worden ist. Denn der BGH hat die heftige Tritte eines Polizisten mit
einem beschuhten Fuß in den Bauch einer am Boden liegenden
Person auch ohne sichtbare Verletzungsfolgen als eine
gefährliche Körperverletzung im Amt angesehen. BGH,
Urt. v. 4.9.2009 – 4 StR 347/09
Verfolgung
Unschuldiger mit dem Joker "Wider besseres Wissen", 18.02.2009
Die Justiz schert sich nicht um Recht und Gesetz. Wozu auch? Es
genügt doch die Verleumdung gegen das Justizopfer, es habe
"wider besseres Wissen" gehandelt.
Zu den Lieblingsvorwänden der BRD bei der Verfolgung
Unschuldiger gehört die Verleumdung, das Justizopfer
hätte "wider besseren Wissens" (wbW) eine Straftat begangen.
Diese Formulierung erscheint mehrfach wörtlich im StGB, s.
§ 145d (Vortäuschen einer Straftat) und §
164 (Falsche Verdächtigung). Sie wird aber auch sonst gerne
zur Verfolgung Unschuldiger missbraucht, etwa beim § 132a
(Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen).
...Die BRD ignoriert nun diese beide Fakten kurzerhand ohne jede
Begründung und "verurteilt" statt dessen gegen alle Fakten und
wiederum ohne jede Begründung den Autor immer wieder wegen
"Missbrauchs von Titeln" - einzig und allein mit dem durch nichts
rechtfertigbaren Joker "Wider besseren Wissens". Als besonderes Dilemma
kommt hinzu, dass der Autor sich trotzdem nicht dem Zwang der BRD
unterwerfen darf, seinen Status als römisch-katholischer
Priester selbst zu bestreiten, denn damit würde er
tatsächlich selbst zum Häretiker, d.h.
aufhören, katholisch zu sein. Er würde damit
nämlich u.a. gegen Dogmen aus der Sakramentenlehre
verstoßen. Ferner würde der Autor damit u.a.
behaupten, dass die Kirche dem Staat unterwerfen wäre - was
ebenfalls eine ausdrücklich verurteilte Häresie ist.
Dies ist nur ein symptomatisches Fallbeispiel für die
rettungslos wuchernde "WbW-Justiz" der BRD, worüber Tausende
laut jammern und Hunderttausende heimlich stöhnen. Wer dabei
Beweise für Rechtsbeugungen - welcher Art und aus welchem
Bereich auch immer - veröffentlicht, der wird
zusätzlich verurteilt, weil er "wbW" die Justiz "beleidigt"
und "verleumdet"; und wer gar wegen bewiesener Rechtsbeugung
Strafanzeige erstattet, der wird zusätzlich verurteilt, weil
er sich "wbW" der "falschen Verdächtigung" schuldig gemacht
hat.
Tod
eines Häftlings, Suizid im Knast, Betrug durch zu hohen
Tablettenkonsums gegen seine Krankheit, 23.08.2007
Der 31-jährige Anton Hübner
begeht in einer Einzelzelle in Stadelheim Selbstmord. Offenbar
hätte der psychisch Kranke nie dort landen dürfen.
Nun werden Vorwürfe gegen die Anstalt laut.
Die erste Nacht in der Zelle nutzte Anton Hübner zum
Selbstmord. (Foto: Stephan Rumpf)
Auf diese Nacht hat Anton Hübner gewartet, die erste Nacht in
der Einzelzelle nach bald zwei Monaten im Dreibettraum der
Krankenstation. "Gute Nacht" – das dürften die
letzten Worte gewesen sein, die er hörte. Beim Einschluss.
Kurze Zeit später bereitete er seinen Tod vor und am Morgen
darauf wurde er gefunden. Selbstmord. Anton Hübner (Name
geändert) wurde 31 Jahre alt. Er starb in der Nacht zum
Dienstag vergangener Woche in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim.
Seine Freunde, sein Anwalt und seine Therapeuten sind sich sicher, dass
er noch leben würde, wären die
Justizbehörden nicht so blind, so taub und so sorglos gewesen.
Anton Hübner war krank. Kein einfacher Patient. So wie ihn
Leute beschreiben, die ihn gut kannten, handelte es sich um ein
seelisches Wrack, "psychologisch gesehen um ein Pulverfass". Als
Hübner Mitte Juni nach Stadelheim kam, informierte sich ein
Gefängnisarzt bei Professor Norbert Müller von der
Psychiatrie der Innenstadtklinik der
Ludwig-Maximilians-Universität. Müller hatte den
Patienten seit 2004 behandelt.
Schwere Depressionen - na und?
...Die Bemerkung des jungen Juristen erscheint in Anbetracht von
Hübners Krankheitsbild als üble
Gehässigkeit. Schließlich war der exorbitant hohe
Tablettenverbrauch Gegenstand der Ermittlungen gegen Hübner.
Zur Last gelegt wurde ihm schwerer Betrug, er soll seine
Krankenversicherung um mehrere hunderttausend Euro geprellt haben. Die
Versicherung zeigte ihn an.
Enge Vertraute des Toten beteuern allerdings, Hübner habe
tatsächlich Unmengen an Medikamenten konsumiert, um neben der
HIV-Infektion seine Depressionen, seine Angstzustände und
seine extremen Schlafstörungen unter Kontrolle zu halten.
Offenbar ging die Anklagebehörde davon aus, dass
Hübner die abgerechneten Arzneimittel verhökerte. Ein
Gutachter der Assekuranz soll festgestellt haben, dass die von ihm
abgerechneten Medikamente für drei Personen mit gleichem
Krankheitsbild ausgereicht hätten.
"Hieraus voreilige Schlüsse zu ziehen", schrieb Campanella
aber dem Staatsanwalt, "empfiehlt sich dennoch nicht", denn
Hübner habe alle Medikamente selbst konsumiert. Vor diesem
Hintergrund wäre sogar der Haftbefehl zweifelhaft, der wegen
Fluchtgefahr erlassen wurde.
Wieder
ein Todesfall! im deutschen Gefängnis 26.05.2010 (1.12.2009 /
8.12.2009) Der Deutsche Terrorstaat im 21. Jahrhundert?
Ein Herz hat aufgehört zu schlagen,
das Herz von Eberhard Paul. Nach 58 Jahren, viel zu früh, hat
es ihm den Dienst versagt.
Wir haben es zunächst nicht wahrhaben wollen, mußten
dann aber diese Hiobsbotschaft hinnehmen.
Sein Herz schlug ein Leben lang für Gerechtigkeit und Recht,
für Menschlichkeit und Hilfsbereitschaft, für eine
intakte Natur und für Toleranz und für ein
friedvolles Miteinander aller Menschen in einer liebenswerten Umwelt.
Ihm selbst blieben Recht und Gerechtigkeit versagt. Er wurde von den
Behörden dieses Staates, für den er gekämpft
und für den er sich entschieden hatte, unanständig
behandelt.
Auch und gerade die Gerichte, haben sich ihm gegenüber
ungerecht verhalten. Sie haben seine Hilferufe nach Recht und
Gerechtigkeit ignoriert. Sie haben ihn drangsaliert und terrorisiert.
Eberhard ging es darum, daß die Gesetze für alle
gleichermaßen gelten, mehr hat er nie gefordert. ...
Er hat erfahren, daß die Behörden eine intakte Natur
nicht interessiert, daß Behörden die geltenden
Gesetze mißachten. Sie dulden niemanden, der sie daran
erinnert, daß auch sie sich an die Gesetze zu halten haben.
Eberhard war ein Kritiker, ein Querdenker und ein Rebell. Hierzulande
werden fortschrittliche, vorbildliche Menschen als Querulanten
bezeichnet. Menschen wie Eberhard werden in diesem Staat mit allen
Mitteln bekämpft, sie werden fertiggemacht.
Weil er in seiner ruhigen und sachlichen Art seinen Gegnern ein
Lehrmeister war, ein Lehrmeister in Sachen Demokratie, in Sachen
Nachhaltigkeit und Umweltschutz und in Sachen Gesetzestreue, hat er
sich bei den Machthabern unbeliebt gemacht. ...
Haftbedingung
kritisiert, Beengte Verhältnisse für Gefangene in Detmold,
kein Schadenersatz, Mindener Tageblatt, 01.10.2010
Das
OLG in Hamm hat
die Haftbedingungen in Gefängnissen als
"menschenunwürdig" kritisiert. Das Gericht hatte am Mittwoch
erneut über Klagen von Häftlingen zu entscheiden, die in sehr
kleinen Zellen mit dürftigen Toeletten gelebt hatten. Zwei
Schadenersatzforderungen wurden abgewiesen. ...Allerdings hatten die
Häftlinge im Gefängnis Detmold Formulare unterschrieben:
nämlich dass sie bei Raumnot in andere, weiter entfernte
Gefängnisse verlegt werden können oder auf Ansprüche
verzichten.
In
den nordrhein-westfälischen
Frauengefängnissen müssen Schwangere in Hand- und
Fußfesseln entbinden. Eine Praxis, die im
Düsseldorfer Justizministerium nicht bekannt ist, von der aber
Hebammen berichten. Die absurde Begründung: Fluchtgefahr.
Britta Antes hat Glück. Die
junge Frau sitzt zurzeit wegen
eines Drogendelikts in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Köln.
Als ihr Geburtstermin für den 5. Mai errechnet wurde, zeigten
sich die Behörden gnädig und stellten ihr ab diesem
Tag Haftverschonung in Aussicht. Dann drängte Lars doch
früher auf die Welt, was den Richter nicht sonderlich
beeindruckte. Antes blieb in Haft, Lars kam zu einer fremden Familie
nach Bonn in die Kurzzeitpflege. Immerhin: Mutter und Kind werden "nur"
drei Wochen lang getrennt sein. Andere Häftlinge sehen ihre
Säuglinge erst nach Monaten wieder. Manche auch
überhaupt nicht.
"Das ist, als
würde man hilflos ins Weltall geschossen, ohne
jeden Kontakt zur Bodenstation", sagt Ursula Volz von der
Internationalen Studiengemeinschaft für pränatale
Psychologie. "Damit legt man den Grundstein für die
nächste Generation von Straftätern", sagt Julia von
Seiche, die Vorsitzende des Aktionskomitees Kind im Krankenhaus. Volz
und von Seiche gehören zu einer Gruppe von Experten, die sich
jüngst an die FR wandten, weil sie die Verhältnisse
in nordrhein-westfälischen Frauengefängnissen
für unmenschlich halten.
Zu diesen Verhältnissen gehört nach
deren Kenntnis
nicht nur die Trennung von Mutter und Kind unmittelbar nach der Geburt.
Zu diesen Verhältnissen gehöre auch, dass Frauen in
Hand- und Fußfesseln zum Gynäkologen gebracht werden
- und im Einzelfall sogar gefesselt entbinden mussten. Eine Praxis, die
im Düsseldorfer Justizministerium "nicht bekannt" ist, von der
aber Hebammen, der Sozialdienst Katholischer Frauen und die
Corneliusstiftung sagen: "Wir wissen, dass es das gegeben hat."
Dass
in den Frauengefängnissen in NRW etwas nicht stimmt, wurde den
Fachleuten erstmals 2008 bewusst. Damals begann die Kölner
Corneliusstiftung, die Kinder suchtkranker Frauen betreut, eine
Kooperation mit der JVA Köln. Eine von der Stiftung
finanzierte Hebamme geht seither in dem Gefängnis ein und aus
- und hörte von den Inhaftierten stets die gleichen
Vorwürfe.
Die Frauen, die zumeist wegen
Drogen- oder Diebstahldelikten oder als
Abschiebehäftlinge einsitzen, berichteten von
demütigenden Gängen zum Frauenarzt, wo sie in
Handschellen zwischen anderen Patientinnen im Wartezimmer
saßen. Von Unterleibs-Untersuchungen in Anwesenheit auch
männlicher Beamter, welche die Situation "regelrecht
auskosten". Vom Zwang, sofort nach der Geburt abzustillen und das Kind
nicht mehr zu sehen. Und vom Entbinden im gefesselten Zustand. Die
absurde Begründung: Fluchtgefahr. "Für die Frauen ist
das schrecklich", sagt die Hebamme Silke Mehler, die in Kölner
Knast, dem größten in Nordrhein-Westfalen (NRW),
zurzeit elf Schwangere betreut.
Reportage:
Richter Georg Sitka (LG Ingolstadt) zwang Zeugen in einem Mordprozess
durch massive Einschüchterung zu einer Falschaussage
Wenn ein Zeuge die vom Gericht
gewünschte Aussage nicht zu machen bereit ist, ja, dann wird
er halt so massiv eingeschüchtert, dass er notfalls auch wider
besseres
Wissen das aussagt, was das Gericht von ihm erwartet.
Ein Bauer, der zerstückelt und von Hunden aufgefressen worden
sein soll, taucht als Wasserleiche wieder auf. Kein Grund für
einen neuen Prozess?
Soll man über diesen Fall nun lachen, oder ist er eher zum
Weinen? Soll man sich empören oder resignieren? Im Oktober
2001 verschwindet in der Nähe von Neuburg an der Donau ein
Mann samt Auto spurlos. Jahrelang wird gesucht und ermittelt. Ergebnis:
nichts als Gerüchte, Tratsch und Mutmaßungen, ob der
Mann, Bauer R., womöglich einem Verbrechen zum Opfer gefallen
sei und wer als Täter in Frage komme.
2004 gestehen die Ehefrau des Vermissten, seine beiden 17 und 18 Jahre
alten Töchter und der Freund eines der Mädchen erst
zögernd, dann immer detaillierter und
widersprüchlicher. Drei geben zu, ihn mit einem
Holzprügel und/oder einem Hammer erschlagen,
zerstückelt und den Hofhunden zum Fraß vorgeworfen
zu haben. Objektive Beweismittel gibt es nicht. Auch die Leichenteile,
die laut Geständnis des angeblichen Haupttäters im
Misthaufen vergraben und auf Feldern verteilt worden seien, findet man
nicht. Ein Falschgeständnis?
Ende 2004 kommt es zum Prozess vor dem Landgericht Ingolstadt. Obwohl
alle Geständnisse widerrufen sind, präsentiert die
Staatsanwaltschaft aus dem Aussagenwirrwarr eine lückenlose
und das Gericht überzeugende Endversion des Tatablaufs. Nach
24 Verhandlungstagen verhängen die Richter 2005
Freiheitsstrafen bis zu achteinhalb Jahren wegen Totschlags und durch
Unterlassen begangene Beihilfe. Alternativen zur Tötung durch
die Angeklagten wie Selbstmord schließen die Richter aus.
Möglicherweise entlastende Tagebücher der
Mädchen verschwinden in Akten, die das Gericht nicht zu sehen
bekommt. Zufall? Ein Problem hatte man mit den Leichenteilen, die weder
auf dem Mist noch auf den Feldern gefunden worden waren. "Nach Ansicht
der Kammer folgt aus den falschen Angaben hinsichtlich des Entsorgens
der Leichenteile jedoch nicht die Unglaubhaftigkeit der Aussage zum
Zerteilen insgesamt", beruhigt sich das Gericht. ...
Und siehe da: Es ergießen sich nicht nur Unrat und Schlamm in
die Donau, auch ein zum Teil skelettierter Torso schwimmt davon. Mit
einem Schlauchboot fährt man hinterher und birgt ihm per Hand.
Die dazugehörigen Beine und Füße findet man
im Wageninnern. Es handelt sich laut DNA-Analyse eindeutig um die
Leiche des angeblich zerstückelten und aufgefressenen Bauern.
Münchner Gerichtsmediziner stellen keine anatomisch
nachweisbare Todesursache mehr fest. Ob der Bauer Selbstmord begangen
hat? Ob er nach einem Wirtshausbesuch betrunken vom Weg abgekommen ist?
Oder ob Trunkenheit und Lebensüberdruss angesichts hoher
Schulden, Krankheit und einer desolaten familiären Situation
zusammenwirkten? Es wird nie mehr aufzuklären sein.
Hinweise auf Verletzungen durch Schläge mit einem
Holzprügel oder einem Hammer finden die Rechtsmediziner
ebenfalls nicht, weder an der Kleidung des Toten noch an seinem
Körper. Der Schädel ist unversehrt, ebenso die
Wirbelsäule. Ausschließen lasse sich auch eine
Stich- oder Schussverletzung im Bereich des Rumpfes, heißt es
im Obduktionsprotokoll, da man weder Haut- noch Knochenverletzungen
gefunden habe.
Vermutlich saß der Tote Landwirt R. hinter dem Steuer, denn
Schien- und Wadenbeine mit Füßen fand man bei den
Pedalen. In welcher Position sich der Schalthebel des
Automatikgetriebes befand, war nicht mehr festzustellen, da er bei der
dilettantischen Bergung bewegt wurde. Der Autoschlüssel war
erst nicht auffindbar. Jetzt ist er plötzlich wieder da. Wie
bitte?...
Die haarsträubenden Fehler des Ingolstädter Gerichts
kamen mit der Wasserleiche ebenso ans Licht wie die Fehler von Polizei
und Staatsanwaltschaft, die Nachlässigkeit der Verteidiger und
die opportunistische Anpassung einzelner Gutachter an die Erwartungen
des Gerichts ...
Aber es wäre ja auch fast ein Wunder gewesen, wenn die
Staatsanwaltschaft Landshut den Antrag nicht wie im Reflex
zurückgewiesen hätte. "Der Umstand, dass die Leiche
nun gefunden wurde und der Bauer möglicherweise auf eine
andere als in der im Urteil beschriebenen Art zu Tode kam,
ändert jedoch nichts an den übrigen Feststellungen
des Urteils, nämlich, dass die Tat geplant war, dass der Bauer
an diesem Abend nach Hause kam, dass er dort von den Verurteilten
erwartet und aufgrund eines gemeinsamen Tatplans getötet
wurde", schreibt Staatsanwalt Hubert Krapf ans Landgericht Landshut,
das über den Wiederaufnahmeantrag entscheiden musste.
Es wäre wiederum ein Wunder gewesen, wenn sich dieses Gericht
nicht der Staatsanwaltschaft angeschlossen hätte. Tot ist
schließlich tot. Und der Hauptangeklagte hatte ja auch mal
von einem Weiher gesprochen, in dem das Auto versenkt worden sei - nach
Auffassung der Staatsanwaltschaft Täterwissen. Wasser ist
Wasser, ob Weiher oder Donau. Außerdem könnte der
Bauer ja auch erdrosselt oder erwürgt worden sein, da die
Weichteile am Hals der Leiche nicht mehr vorhanden sind.
Ist das Zynismus oder Chuzpe oder Juristen-Korpsgeist vom
Weißbier-Stammtisch? Oder handelt es sich um jene
Vertuschungsstrategie, der man auch auf anderen Gebieten begegnet,
über Unlauterkeiten zu schweigen, um die Institution nicht zu
beschädigen? Die debile Bäuerin hat man vier Stunden
lang ohne Anwalt als Zeugin vernommen, obwohl sie schon als
Beschuldigte observiert worden war. Das Protokoll umfasst nur zwei
Seiten. Was hat ihren damaligen Anwalt bewogen, dabei mitzumachen?
Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts München mit der
Vorsitzenden Huberta Knöringer hat auf die Beschwerden der
Verteidigung hin den Wiederaufnahmeanträgen im März
stattgegeben. Mittlerweile sind alle Verurteilten in Freiheit. Der neue
Prozess vor derselben Landshuter Kammer, die sich dagegen
gesträubt hatte, wird für Herbst erwartet. Wird man
wieder einen Schuldspruch ansteuern?
Justizposse in
Nürnberg, Vier Wochen Haft wegen Ehrlichkeit, 02.11.2008
Einen
Monat saß ein Familienvater in Untersuchungshaft. Er sagte
als Zeuge die Wahrheit, doch die Staatsanwaltschaft glaubte ihm nicht.
Es ist hohe Dialektik, mit der das Oberlandesgericht Nürnberg
am Wochenende zu retten versuchte, was eigentlich nicht mehr zu retten
war. Seit beinahe vier Wochen saß zu diesem Zeitpunkt bereits
der zweifache Familienvater Stefan Schober im Gefängnis - weil
er angeblich als Zeuge gelogen hatte in einem Gerichtsverfahren wegen
eines beschädigten Autos. Es ging um einen Schaden von 2500
Euro.
Er wolle damit einen Kollegen schützen, behauptete die
Staatsanwältin und ließ ihn in Handschellen aus dem
Gerichtssaal führen. Am Freitag teilte die Justizpressestelle
mit, es habe eine "überraschende Wendung" gegeben in der
Sache. Laboruntersuchungen hätten klar gemacht, dass Schober
in keiner Weise in den Unfall verwickelt sei. "Die Zeugenaussage des
inhaftierten Kraftfahrers, wonach er keinen Unfall bemerkt haben will,
stellt sich damit insoweit nicht mehr als unrichtig dar." Zu Deutsch:
Vier Wochen saß der Mann in Untersuchungshaft, weil er als
Zeuge die Wahrheit gesagt hatte, ihm die Staatsanwaltschaft aber nicht
geglaubt hatte.
...Es ist derzeit nicht der einzige Fall im Gerichtsbezirk
Nürnberg, bei dem Betroffene die
Verhältnismäßigkeit der Mittel anzweifeln.
In der Kritik steht auch der Umgang mit Helmut Sieber. Der
63-Jährige sitzt seit mehr als 20 Jahren im Gefängnis
- wegen Autodiebstählen und Einbrüchen. Wenn es nach
dem Oberlandesgerichts Nürnberg (OLG) geht, wird dieser Mann -
obwohl kein Mörder oder Vergewaltiger - auch nicht mehr
herauskommen aus der JVA Straubing.
Der Strafsenat hatte vor knapp einem Jahr dem Begehren der
Staatsanwaltschaft Nürnberg stattgegeben und eine Fortdauer
der Sicherungsverwahrung angeordnet. Erst das Bundesverfassungsgericht
hat dieses Urteil aufgehoben - und zur erneuten Verhandlung
zurückverwiesen an die Nürnberger Justiz.
Justizirrtümer
und justizielle (vorsätzliche) Fehlleistungen (Rechtsbeugung)
in Strafsachen, einige Beispiele:
Etwa
4000 Menschen
sitzen zu jeder Zeit unschuldig in deutschen Gefängnissen. Mehr
als 100 Inhaftierte bringen sich in deutschen Gefängnissen
jedes Jahr um.
Allein in Berlin und auch in Bayern sind jedes Jahr jeweils mehr als
100 Personen zu entschädigen, weil diese zu Unrecht eine
Haftstrafe erhalten haben und das unter dem Grundsatz "im Zweifel zu
Gunsten des Angeklagten". In der Justiz ist es grundsätzlich
unendlich schwer Fehler von Juristen korrigieren zu lassen, besonders
wenn es ihre eigenen Fehler sind. Da Fehler und
justizgeschädigte Menschen in der Justiz auch noch ein
Fremdkörper darstellen, den es nicht geben darf wird die
Dunkelziffer an zu Unrecht zu einer Haftstrafe verurteilten noch
wesentlich höher sein. Wie groß mag entsprechend
aber erst die Menge an zu Unrecht veruteilten sein, die keine
Haftstrafe oder nur eine Bewährungsstrafe erhalten haben?
Unschuldig
im Gefängnis in Deutschland
häufiger als der Laie denkt, mikrige Entschädigung,
3sat Recht Brisant, 03.12.2008
Unschuldig im Gefängnis, auch die
Strafjustiz kann irren und das kommt übrigens
häufiger vor als das der Laie sich das so vorstellt. Allein in
Berlin gab es im letzten Jahr rund 100 Betroffene. Haben Sie eine
Vorstellung was so ein Strafgefangener so als
Haftentschädigung kassiert, wenn sich hinterher seine Unschuld
rausstellt. Gane 11 EUR pro Hafttag. Ist doch schon erstaunlich wie
bescheiden der Staat die Freiheit seiner Bürger bewertet.
Promibilder gehören zum Alltag. Auch die hohen Abfindungen
für Paparazzifotos. Caroline von Monaco konnte sich schon
über mehere hunderttausende EUR Schadenersatz freuen, weil
solche Fotos in ihre Persönlichkeitsrechte eingreifen
urteilten deutsche Gerichte. Wie hoch muß dann wohl der
Schadenersatz sein, wenn die Freiheitsrechte eines Menschen verletzt
werden, etwa weil er zu unrecht verhaftet wurde.
...Und wenn man Ihnen Ihre Freiheit nimmt und Sie 24 Stunden am Tag
einsperrt obwohl es keinen Grund dafür auch dann bekommen Sie
imateriellen Schadenersatz und der ist nicht gerade hoch. ...11 EUR,
ein billiger Irrtum für die Justiz, nicht nur im Vergleich zu
Paparazzifotos einer Prinzessin. Was muß denn ein
Warenhausdetektiv bezahlen, der Sie zu Unrecht festhält, weil
er vermutet, dass Sie etwas gestohlen haben und Sie eine
Dreiviertelstunde einsperrt. Ein Gericht hat das entschieden und hat
demjenigen 125 EUR zugebilligt für knapp eine
Dreiviertelstunde eingeschlossen sein.
Heimleiter
soll acht Mädchen missbraucht haben, Justizirrtum, 09.03.2008
Die Wormser Prozesse begannen 1994 als größter
Missbrauchsfall der Republik und endeten als Justizirrtum. Die
angeklagten Eltern wurden freigesprochen. Einige ihrer Kinder blieben
trotzdem im Heim. Dessen Leiter wird nun angeklagt - er war damals
Hauptbelastungszeuge.
Schuldig, weil wir keinen
anderen haben, Der Spiegel,
28.04.1965
SPIEGEL-Reporter Gerhard Mauz über
die Fehlurteilsjäger Hans Martin Sutermeister und Gustav Adolf
Neumann
Ein Gespenst ist der Justizirrtum, ein Greuel mit blutigen
Händen. Wo die Todesstrafe abgeschafft wurde, ist der
komplette Justizirrtum nicht mehr möglich. Doch das ist
dürrer Trost. Denn jedes Fehlurteil ist Mord. Rehabilitierung
und finanzielle Entschädigung kommen immer zu spät.
"Ein unschuldig Verurteilter ist die Angelegenheit aller
anständigen Menschen", schrieb der französische
Aphoristiker. La Bruyère (1645 bis 1696). Doch wer ist ein
"anständiger Mensch"?
Im Rechtsstaat, auch wenn er immer nur ein Entwurf auf den Rechtsstaat
hin sein kann, darf platte Böswilligkeit der Gerichte
ausgeschlossen werden. Auch jene Richter und Geschworenen, die zu einem
Zweifel auslösenden, Urteil kommen, sind anständige
Menschen.
Untrügliche Kennzeichen der Unschuld gibt es nicht. Am 5.
Januar 1895 erlebte der Diplomat und Schriftsteller Maurice
Paléologue mit, wie Hauptmann Alfred Dreyfus
öffentlich degradiert wurde. Er hielt Dreyfus, der seine
Unschuld beteuerte, für schuldig. Am 7. August 1899 stand
Dreyfus zum zweitenmal vor dem Kriegsgericht und beteuerte zu Beginn
erneut seine Unschuld. Paléologue notierte in seinem
Tagebuch: "Diese leidenschaftlichen Sätze! Mir fällt
ein, daß ich sie an dem düsteren Morgen der
Degradierung vernommen habe. Damals gaben sie mir im Innersten die
Gewißheit, daß er log. Warum klingen sie mir auch
heute noch so falsch ins Ohr, da ich heute weiß,
daß sie die Wahrheit sagen?"
Zweifel an Urteilen steigen aus der Asche, aber nicht wie der Vogel
Phönix. Auf Krücken torkeln sie hoch, beunruhigend
und darum abstoßend. Wenn die Juristen die Akten geschlossen
haben, schlägt die Stunde dieser Zweifel. Und unbeteiligte
Laien meist sind es, die von ihnen erfaßt werden.
"Kriminologen" nennt man diese Jäger verdächtiger
Urteile abschätzig. Das Fehlen einer juristischen Ausbildung
disqualifiziert sie in den Augen der Fachleute. Allerdings machen es
die Urteilsanzweifler ihren Gegnern auch leicht, vor allem in der
Bundesrepublik.
...Der Laienstand der Bundesrepublik verfügt derzeit
über keinen Fehlurteilsverfolger von Rang und Wirkung, obwohl
man auch hierzulande unschuldig oder unzureichend Verurteilte in den
Gefängnissen finden könnte. Die nach 1945 nur
mangelhaft reparierten Schäden der Justiz aus der NS-Zeit
lassen die Kritiker vom Einzelfall aus rasch in den Angriff auf Haupt
und Glieder geraten. Beispiele dafür, wie Fehlurteilsjagd nur
sympathisch, und wie sie auch erfolgreich sein kann, finden sich
deshalb nicht hierzulande, sondern in der Schweiz und in
Österreich.
...In einem seiner Fälle hatten die Geschworenen ihr
"schuldig" gesprochen und als Begründung hinzugefügt:
"Weil wir keinen anderen haben."
...In einem Fall, den er vorerst aufgegeben hat, hofft er noch. Die
Frau, die den nach seiner Ansicht Unschuldigen belastete, hatte zuvor
sechs andere belastet. "Aber die Psychiater haben auch das
erklärt", meint Neumann.
...Trübsinnig betrachtet Neumann als Zeitungsmacher seine
Mühe um unschuldig Verurteilte: "Verlegerisch ist das eine
Katastrophe." Die Ausgabe mit dem Bericht über die Freilassung
von Auer und Ranneth: "Die am schlechtesten verkaufte Nummer des Jahres
1963." Neumann hat den Eindruck, die Überführung
Schuldiger zahle sich eher aus als die Befreiung Unschuldiger.
Für seine Meinung spricht einiges.
Von der Guillotine zur Giftspritze. Die
Geschichte der Todesstrafe. Fakten - Fälle - Fehlurteile
In den Fängen der
Justiz. Fälle - Fakten - Fehlurteile
Unschuldig
verurteilt! - Aus der Chronik der
Justizmorde von Herrmann Mostar, 1966
Frankfurt, Ullstein 1966., 1966. Paperback, 188 S. UB 344.; Gerhart
Herrmann Mostar, eigentlich Gerhart Herrmann, häufig auch
Gerhart Hermann Mostar oder Hermann Mostar (* 1901 in Gerbitz bei
Bernburg; † 1973 in München), deutscher
Schriftsteller, der als Lyriker und Feuilletonist, zeitweise auch als
Erzähler, Dramatiker und Kabarettist bekannt war.
Berühmt wurde er als kritischer Gerichtsreporter. Bei Radio
Stuttgart liefen regelmäßige Sendungen, in denen er
als Gerichtsreporter auftrat, die auch von anderen Sendern
übernommen wurden. Mostars generell kritische Haltung den
Gerichten gegenüber beschwor Skandale herauf, aufgrund derer
sich schließlich sogar der Bundestag mit dem
Verhältnis von Presse und Gericht beschäftigen
musste.Seine brisanteste diesbezügliche
Veröffentlichung war jedoch "Unschuldig verurteilt" (1956), in
der dreizehn Justizmorde letztlich auf die formal-juristische
Rechtsprechung per se zurückgeführt wurden.; Inh.:
Einleitung oder Warum gibt es Justizmorde?/ Der Fall Lesurques/ Der
Fall Berger/ Der Fall Eldagsen/ Der Fall Ziethen/ Der Fall Bonmartini/
Der Fall Bratuscha/ Der Fall Bernwieser/ Der Fall de Jong/ Der Fall
Plank/ Der Fall Deutelmoser/ Der Fall Jakubowski/ Der Fall Schlitt/ Der
Fall Lang.
Justizirrtum auf wikipedia,
Fehlerkorrektur und Justizirrtümer
Die Vermeidung von Justizirrtümern, ihre Aufdeckung und
Korrektur der Entscheidung selbst oder wenigstens ihrer Folgen ist ein
rechtliches Problem, dem viele Regeln gewidmet sind. Dazu
gehören insbesondere das Beweisantragsrecht, die Rechtsmittel
(Berufung und Revision), die sonstigen Rechtsbehelfe, das Recht der
Wiederaufnahme und schließlich z. B. die Gesetzgebung zum
Entschädigungsrecht.
Im Beweisrecht, in der Begrenzung von Rechtsbehelfen, im Recht der
Wiederaufnahme und im Recht der Entschädigung sind Grenzen
erkennbar, die sich auch eine zur Einsicht in die Fehlbarkeit ihrer
Justiz bereite Gesellschaft wahrscheinlich auferlegen muss. So wird im
Beweisrecht mit höchstrichterlicher Billigung für die
richterliche Überzeugung und damit die Feststellung eines
Sachverhaltes nur der sogenannte Maßstab der praktischen
Vernunft angelegt. Theoretische Zweifel müssen außer
acht bleiben. Bei den Rechtsbehelfen können und
dürfen viele Entscheidungen nicht überprüft
werden, weil z. B. Fristen versäumt wurden, Beschwergrenzen
nicht erreicht werden oder sogar (z. B. im Ordnungswidrigkeitenrecht)
"nur" eine Einzelfall-Fehlentscheidung vorliegt. Im Recht der
Wiederaufnahme muss die Rechtskraft von Entscheidungen
geschützt werden, weil ansonsten ein Anknüpfen an
frühere Entscheidungen nicht möglich wäre.
Und schließlich wird dem einzelnen im
Entschädigungsrecht ein Opfer an die Gemeinschaft zugemutet,
weil die vollumfängliche Entschädigung aller Fehler
(etwa nach dem Prinzip der Totalreparation gem. § 249 BGB) die
öffentliche Hand überfordern würde.
Der Pole Josef Jakubowski wurde 1926 in Deutschland für einen
Mord hingerichtet, den er nicht begangen hatte. Der wirkliche
Täter legte zwei Jahre später ein Geständnis
ab.
- Hans Hetzel saß 14 Jahre für einen angeblich
begangenen Mord unschuldig im Gefängnis, ehe er 1969
freigesprochen wurde.
- Steven Truscott wurde 1959 im Alter von 14 Jahren als
Jüngster in der kanadischen Justizgeschichte zum Tod
verurteilt, nach 10 Jahren Haft freigelassen und 2007
nachträglich freigesprochen. Sein Fall trug
maßgeblich zur Abschaffung der Todesstrafe in Kanada bei.
- Vera Brühne wurde 1962 trotz sehr schwacher Indizienlage mit
ihrem Mitangeklagten Johann Ferbach wegen gemeinschaftlichen
Doppelmordes an dem in Geheimdienstaktivitäten verwickelten
Münchener Arzt Dr. Praun und seiner Haushälterin zu
lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt und erst 1979 von Franz
Josef Strauß unter der Bedingung begnadigt, dass die
Hintergrundrecherchen eines Journalisten zunächst nicht
veröffentlicht würden, um einen politischen Skandal
zu vermeiden.
- Donald Stellwag saß acht Jahre zu Unrecht wegen eines 1991
in Nürnberg stattgefundenen Bankraubes mit Geiselnahme im
Gefängnis.
- Thomas Mooney saß auch nach dem Erweis seiner Unschuld noch
23 Jahre im Gefängnis und starb kurz nach seiner
Haftentlassung.
- Peter Heidegger saß von 1994 bis 2003 unschuldig wegen
Mordes im Gefängnis. Der wahre Täter wurde 2007
verurteilt.
- Monika Weimar wurde wegen Mordes an ihren beiden kleinen
Töchtern 1988 zu lebenslanger Haft verurteilt. Der
Indizienprozess durchlief alle Instanzen, wechselweise mit Freispruch
und erneuter Verurteilung. Nähere Untersuchungen offenbarten
Fehler bei Spurensuche und Beweissicherung.
Hans-Dieter
Otto: "Im Namen des Irrtums!", Fehlurteile in Mordprozessen
"Im Namen des Irrtums!" ist alles andere
als ein verstaubtes
Fachbuch; es handelt sich vielmehr um eine Art Lesebuch, ein
Sammelsurium haarsträubender, erschütternder
Fehlurteile in Mordprozessen.
Inhaltsverzeichnis: "In dubio pro reo!" –
Freisprüche – Mangelhafte, eingleisige und
ungesetzliche Ermittlungen – Skrupellose
Staatsanwälte – Unzureichende Verteidigung
– Falsche Geständnisse – Der Druck der
öffentlichen Meinung – Suggestive Beeinflussung
durch die Medien – Das "Unheil" im Zeugenstand –
Die Irrtümer und Lügen der Sachverständigen
– Fehlende Schuldfähigkeit – Das
Beharrungsvermögen der Justiz – "Die Angelegenheit
aller anständigen Menschen!"
In vielen Ländern steht die Kriminalpolizei derart unter
Druck, dass die Ermittlungsarbeit häufig
oberflächlich ist und die Aufklärung mit
fragwürdigen Methoden betrieben wird [...] Das führt
oft genug dazu, dass die Ermittler sich frühzeitig auf einen
Verdächtigen festlegen und einen Fall um ihn herum
konstruieren.
Entlastende, nicht in dieses Schema passende Beweise werden nicht
beachtet. Andere Spuren, die vielleicht zum richtigen Täter
führen könnten, werden nicht verfolgt, und
Beweismittel werden so lange verdreht, bis sie doch irgendwie passen.
Wichtige Zeugen werden bewusst nicht befragt. Andere werden dazu
verleitet oder manchmal sogar gezwungen, das auszusagen, was die
Beamten hören möchten. Und das wird dann im Prozess
den Geschworenen als nichts anderes als die reine Wahrheit
präsentiert. (Seite 79)
Unter der Kapitelüberschrift "Skrupellose
Staatsanwälte" schildert Hans-Dieter Otto den Fall des zu
Unrecht wegen der Ermordung der neunjährige Dawn H.
verurteilten Kirk Noble B. Aber der Autor prangert nicht nur
Staatsanwälte an, sondern klagt auch über
unqualifizierte Anwälte, die ihre Mandanten unzureichend
verteidigen. Er kritisiert, dass Pflichtverteidiger in den USA aufgrund
des viel zu geringen Honorars gar nicht in der Lage seien, einen Fall
gründlich zu bearbeiten.
Summa
iniuria, ein Pitaval der Justizirrtümer, 1976
Fünfhundert Fälle menschlichen Versagens im Bereich
der Rechtsprechung in kriminal- und sozialpsychologischer Sicht
Das Fehlurteil als kulturgeschichtlicher Betrachtungsgegenstand wird
mit einer immensen Materialfülle dargeboten, die Quellen
ausführlich dokumentiert. Detaillierte Analyse zu falschem
Wiedererkennen, der Belastung durch Mitgefangene, unkritische
Bewertungen von Expertisen, Suggestibilität und
Gefühlslogik der Geschworenen und psychologische Fehler der
Richter. Durch ein ausgewähltes Literaturverzeichnis
ergänzt.
First Sentence
Warum ein "Pitaval der Justizirrtümer"?
Tagore: "Das Unrecht darf seine Niederlage haben, das Recht nie." Das
"Rechtsbewusstsein", der Sinn für "Gerechtigkeit" ist so alt
wie die Menschheit, ja, wie die Verhaltensforscher behaupten, sogar
älter. Schon Anthropoide zeigen Regungen der Vergeltung, aber
auch des Verzeihens (Lorenz)! Der Mutterboden unserer
Rechtsgefühle liegt in der "Herdenseele" unserer
"Tiefenperson", in der "Vendetta", der magischen Blutrache, dem Ius
talionis des Alten Testaments, dem "Gottesurteil" des Ordals, des
Zweikampfs als eines vitalen "Rechts des Stärkeren", aber vor
allem auch wieder in der neutestamentlichen "Nächstenliebe" ...
Gefangenenmißhandlung
Gibt es nicht nur in Abu Graib , Guantanamo, der Türkei oder
in einer sonstigen totalitären Bananenrepublik, dies gibt es
auch in der JVA (KZ) Amberg
und Reinhold
Strobl (SPD) deckt dies, in seiner Funktion als stellvertr.
Vorsitzender des Anstaltbeirats. Da es für diesen Posten
bestimmt Geld gibt, möchte er diesen natürlich nicht
aufs Spiel setzen.
Dies gilt auch für den Vorsitzenden des Anstaltbeirats MdL
Heinz Donhauser (CSU). Beim Geld, hört bei deutschen
Politikern jedes Rechtsbewußtsein auf (siehe Nentwig,
Schröpf usw.). Ansonsten, schreit die SPD am lautesten,
über die Zustände in Abu Graib und Guantanamo, aber
das ist ja weit weg und macht sich gut, für linke Genossen.
Beide Politkreaturen sind so abgehoben, das sie es nicht für
nötig finden, sich zu den Vorgängen zu
äußern und dafür zu sorgen, das dies
Behördenverbrecher aus dem Dienst entfernt und bestraft
werden. Nicht besser ist der schwarzbraune MdB Alois Karl (CSU) der
sogar im Ausschuss für Menschenrechte des Bundestages sitzt
und nichts gegen diese Schweinerei unternommen hat, obwohl ich ihn
mehrmals in dieser Angelegenheit angeschrieben habe. Auch die
Vorsitzende dieses Menschenrechtsausschusses, Dr. Herta
Däubler-Gmelin, SPD, schweigt zu so was. Auch die ehemalige
Justizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP,
stört sich nicht an Abu Graib, in Bayern. Genauso, wie die
ganze Amberger Verbrecherjustiz, decken sie diese Schweinerei. So was
nennt sich dann Rechtsstaat. Pfui Teufel Deutschland.
Freispruch
im Prozess um Mai-Krawalle. Auf ganzer Linie versagt, 7 Monate
unschuldig im Knast, sueddeutsche, 28.01.2010
Im Prozess um die Mai-Krawalle hat das Landgericht
Berlin die
Angeklagten freigesprochen. Die Verhandlung war eine einzige Blamage
für die Ermittler.
In dem Prozess wegen versuchten Mordes aber, der zwei Berliner
Schülern mehr als sieben Monate Untersuchungshaft und jetzt
einen Freispruch beschert hat, haben sich die Ermittler in einem
Maß blamiert, das mit Schlamperei allein nicht zu
erklären ist.
Schon in der Anklage unterliefen dem Oberstaatsanwalt kapitale Fehler.
Er legte sich - wohl um ein Exempel zu statuieren - zu früh
auf die beiden Beschuldigten fest, kannte wichtige Beweismittel nicht,
stellte das Zitat eines Zeugen in einen falschen Kontext,
verließ sich blind auf Aussagen der Polizei.
Die dilettierte munter vor sich hin, vergaß Spuren zu
sichern, ließ einen Benzinkanister in einem Bettkasten
zurück. Er gehörte nicht den Angeklagten, sondern
einem der jungen Männer, die die Brandsätze
tatsächlich geworfen haben dürften. Dass ihnen die
Tat noch nachzuweisen ist, ist unwahrscheinlich. Die autonome Szene
kann jetzt triumphieren, das Feindbild Staat ist wiederhergestellt.
Neues
Gutachten zum möglichem Justizirrtum, 27.05.2009
Im Fall jenes 39-jährigen Mödlingers, der in Wiener
Neustadt wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau
rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden
war, nun aber eine Wiederaufnahme seines Verfahrens erreicht hat, soll
jetzt ein neues Gutachten Klarheit schaffen.
...Als im Zuge des Wiederaufnahmeverfahrens jedoch ein Privatgutachten
eines Mediziners vorgelegt wurde, demzufolge die Stichverletzungen des
Mannes, die dieser nach Darstellung seiner Ehefrau erlitten hatte, als
sie sich gegen sein Würgen wehrte, nicht zu ihrer Schilderung
des angeblichen Tatablaufs passten, revidierte der
Sachverständige seine ursprüngliche Expertise. Das
Wiener Oberlandesgericht bewilligte daraufhin die beantragte
Wiederaufnahme.
Medical
Detectives - Geheimnisse der Gerichtsmedizin,
Tödliche Fehler, USA 1996 / 2005
Ein Mann, der von seinen Nachbarn als unbeständig und labil
bezeichnet wird, steht unter dem Verdacht, seine Frau ermordet zu
haben. Alles spricht gegen ihn und Spuren auf der Leiche scheinen seine
Schuld eindeutig zu belegen. Doch dann wirft ein Forensiker noch einmal
einen genaueren Blick auf die Leiche - und das, was er herausfindet,
hat mit Mord nichts zu tun...
Ein junges Mädchen wird tot im Garten des elterlichen Hauses
gefunden. Erschüttert berichten die Eltern der Polizei, was
geschehen ist: Der Familienhund hat das Mädchen angegriffen
und getötet. Die Ermittler wittern jedoch, dass die Eltern
lügen und ihre Nasen trügen sie offenbar nicht: Die
Wunden sind keine Biss-, sondern eindeutig Stichwunden, die von einem
Messer stammen könnten. Die Eltern werden verhaftet und wegen
Mordes an ihrer Tochter zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Fünf Jahre später entdeckt ein Forensiker auf einem
Tatort-Foto jedoch ein kleines Detail, das den Fall in einem anderen
Licht erscheinen lässt...
Unschuldig
im Knast? EinsExtra Sendetermin: Sa 04.07.2009, 17:03 Uhr
(So morgens 05.07.2009, 03:05 Uhr)
Etwa 4000 Menschen sitzen zu jeder Zeit unschuldig in deutschen
Gefängnissen.
Allein in Berlin sind jedes Jahr mehr als 100 Personen zu
entschädigen, weil diese zu Unrecht eine Haftstrafe erhalten
haben und das unter dem Grundsatz "im Zweifel zu Gunsten des
Angeklagten". In der Justiz ist es grundsätzlich unendlich
schwer Fehler von Juristen korrigieren zu lassen, besonders wenn es
ihre eigenen Fehler sind. Da Fehler und justizgeschädigte
Menschen in der Justiz auch noch ein Fremdkörper darstellen,
den es nicht geben darf wird die Dunkelziffer an zu Unrecht zu einer
Haftstrafe verurteilten noch wesentlich höher sein. Wie
groß mag entsprechend aber erst die Menge an zu Unrecht
veruteilten sein, die keine Haftstrafe oder nur eine
Bewährungsstrafe erhalten haben?
Es ist auch kaum jemand bereit an den Zuständen etwas zu
verbessern, einmal weil die Chance ohnehin gering ist, dass man selbst
betroffen ist und weil die Chance als richterlicher oder juristischer
Staatsdiener noch wesentlich geringer ist davon betroffen zu sein, denn
gemäß der Staatsanwaltschaft Bielefeld ist es so,
dass bei entsprechenden elitären Personen garnicht zu
ermitteln ist, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht oder wenn
eine vorliegt. Desweiteren stellt die Staatsanwaltschaft Bielefeld
fest, dass bei vorliegenden Strattaten entsprechender Personen zu
unterstellen ist, dass es sich nur um einen Irrtum handeln kann.
Anders bei Menschen, die nicht den elitären Kreisen
angehören und sich auch nicht für Geld freikaufen
oder verteidigen lassen können. Bei
solchen Personen sind Straftaten im Gegenteil sogar zu unterstellen.
Desweiteren dürfen unschuldig verurteilte
gemäß der General- und Staatsanwaltschaft Hannover
und dem Landesjustizministerium NDS von Juristen verleugnet, beleidigt
und verspottet werden.
Charta97,
Peter Römer, der Fall Foco und andere Fälle
unschuldiger Menschen, die im Knast sitzen, Willkür und
Fehlurteile
...Kein
Mann in Österreich kennt den Fall Foco
besser als Peter Römer. Aus ihm leitete Römer auch
immer wieder Grundpfeiler der Justiz ab. Wenn bei einem Fall so viel
schief laufen konnte, dann braucht die Justiz und ihre Organe eine
scharfe Kontrolle. Römer wollte wissen, wie viele
Fälle Foco abseits der Öffentlichkeit es in
Österreich in den letzten zwanzig Jahren gab.
Danach sammelte er, vornehmlich aus dem
oberösterreichischen
Raum, verzwickte Fälle. Legte sie ab, studierte sie, zerlegte
sie in Bestandteile. Immer wieder stieß er auf die
Grundlogik: „Fehlurteile in Strafverfahren gefährden
die Sicherheit der Allgemeinheit: Die wahren Täter
können ihre Verbrechen ungehindert weiter begehen. Jede
Fehlentscheidung schädigt und verringert die objektiv
für ein funktionierendes, florierendes, lebenswertes
Gemeinwesen unverzichtbare Rechtssicherheit.“
1997 gründete er in Linz mit einigen
Rechtsanwälten
und Geschädigten die Charta 97. „Dieser Verein wurde
nötig, damit nicht nur der Peter Römer etwas
sagt“, sondern das abgestimmt ist. Immer wieder organisierte
der kleine Aktivistenverein Pressegespräche, um auf
Justizmissstände hinzuweisen.
Das letzte große lief am 28. April 2006 in Wien,
bei dem
immerhin einige prominente Anwälte teilnahmen
(Wegscheider/Linz, Soyer/Wien) und Medienvertreter der
Qualitätszeitungen die Botschaft gut platzierten.
Römer brachte sogar zu Stande, ein Kamerateam der
„Zeit im Bild 1" anzulocken. Der Bericht wurde dann jedoch
nicht ausgestrahlt, weil an diesem Tag der Nahostkonflikt dazwischen
kam.
Peter Römer wollte grundsätzliche Kritik
üben. Er sah zwei Hauptursachen für Fehler im
Strafrechtssystem:
„Der völlige Mangel an effizienter Kontrolle der
Tätigkeit oder Untätigkeit der
Staatsanwälte, ja sogar
an jeder Möglichkeit dazu“. Insbesondere der
§ 90 StPO gehöre einer Reform unterzogen, so
Römer.
Zweitens trat er für eine Reform des
Geschworenenwesens ein.
„Die nur in Österreich gegebene, unkontrollierte
Einflussmöglichkeit der Berufsrichter auf die
Laienrichter“ macht es in vielen Fällen schwer.
Daneben setzte er sich weiter mit Fällen
auseinander. Der
Erfinder-Mordprozess ist ein Fall, der ihn nicht losließ. Das
ist ein Fall, in dem ein Welser 17 Jahre sitzen muss. Er soll einen Bad
Haller Tüftler mit zwei Schüssen ermordet haben.
Weder gab es Zeugen, noch Spuren. Vorerst waren es 2003 am LG Steyr 7
Jahre Haft wegen Anstiftung zum Mord. Das hob der Wiener OGH auf. Im
neuerlichen Prozess am LG Steyr erhielt der Welser 8 weitere Jahre
– nun für Mord. Neuerlich Nichtigkeitsbeschwerde vor
dem Wiener OGH. Das Verfahren startete ein drittes Mal und nun gab es
im Juni 2006 am LG Wels gar 17 Jahre Haft. Neuerliche
Nichtigkeitsbeschwerde läuft.
Große Fälle, wo es kaum Beweise und schwache
Indizien gab, regten Peter Römer auf.
Amnesty International kein Verbündeter
Verbündete zu finden, war nicht einfach. Das
zeigte eine
Zuschrift von Amnesty International an die Charta 97 vom 12. Juni 2006,
die Römer sehr ärgerte: „Da im Fall
Österreich grundsätzlich von der Verwirklichung der
justiziellen Verfahrensgarantien auszugehen ist, urgiert amnesty
international zwar die unverzügliche Einleitung
unabhängiger und umfassender Untersuchungen von
Misshandlungsvorfällen und beobachtet in Einzelfällen
die Einhaltung der Standards eines fairen Verfahrens, kommentiert aber
grundsätzlich nicht Entscheidungen unabhängiger
Gerichte. Was die Vorgehensweisen der
Strafverfolgungsbehörden, darunter die Staatsanwaltschaft
anlangt, beschränkt sich amnesty international auf die Analyse
und allenfalls Kritik der zugrundeliegenden Organisations- und
Verfahrensvorschriften (zB. Kritik an Weisungsbefugnis des
Justizministers gegenüber der Staatsanwaltschaft)“.
Arzthelferin
saß unschuldig im Knast - Staat zeigte sich
anschließend kleinlich,
Ärzte Zeitung online, 20.11.2008 18:15
BERLIN (dpa). Wieviel Euro dem Staat seine Bürger wert sind,
das musste eine Arzthelferin aus Berlin erfahren. Unschuldig
saß sie fast zweieinhalb Jahre im Gefängnis - und
bekam dafür 3600 Euro Haftentschädigung. Zu wenig,
finden viele. Der Entschädigungssatz soll deshalb von elf Euro
am Tag auf wenigstens 25 Euro angehoben werden.
Von dem Ausgleich für Vermögensverluste zieht der
Staat den Aufwand für Kost und Logis in der Haft ab.
Vorteilsausgleich nennen das die Juristen.
130
Menschen saßen im Jahr 2008 in Bayern unschuldig im Knast,
Augsburger Allgemeine 11.05.2009
Im Gefängnis sind 39 Jahre eine lange Zeit. Zur Qual
können schon wenige Tage werden, wenn man unschuldig in Haft
sitzt. So wie die 130 Menschen in Bayern, die dafür 2008 vom
Freistaat entschädigt wurden. Sie haben zusammen genommen eben
diese 39 Jahre zu Unrecht in Haft verbracht. Pro Person sind das im
Schnitt 111 Tage.
Vergleichsweise glimpflich scheint angesichts dieser Zahlen Stephan
Schober davongekommen zu sein. Der fränkische Lkw-Fahrer
saß 25 Tage unschuldig im Nürnberger
Gefängnis. Hintergrund war ein Bagatellunfall. Schober sagt
als Zeuge aus - und wird, da die Unfallgegnerin etwas Gegenteiliges
behauptet, noch im Gerichtssaal wegen uneidlicher Falschaussage und
Verdunklungsgefahr festgenommen. Für Schober beginnt ein
Albtraum, der erst mit einem Gutachten endet, das ihn entlastet.
Bei Juristen sieht das etwas anders aus (unten auf dieser Seite):
Staatsanwältin Sandra Veit Staatsanwaltsschaft Bielefeld (62
Js 273/03) und Oberstaatsanwältin Dr. Barbara Vogelsang
Generalstaatsanwaltschaft Hamm (2 Zs 2277/03): Keine Strafbarkeit bei
Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung eines zu den
eigenen elitären juristischen Kreisen zugehörigen
Rechtsanwalts.
Unschuldig
im Knast, WDR 08.04.2009
Ganze elf Euro bekommen zu Unrecht Inhaftierte pauschal pro Tag hinter
Gittern – elf Euro pauschal für 24 Stunden
verpasstes Leben in Freiheit. Zum Vergleich: Für einen Tag
entgangene Urlaubsfreuden sprach das Landgericht Frankfurt einem
Ehepaar 72 Euro Entschädigung zu. (AZ: 2-19 O 233/02).
Doch die viereinhalb Jahre zu Unrecht verbüßter Haft
haben dem Betroffenen nicht nur seelisch und körperlich zu
gesetzt, sondern auch für erheblichen finanziellen Schaden
gesorgt. Seine Verluste beim Arbeitslosengeld und bei der Rente konnte
er zwar zusätzlich zu seiner Haftentschädigung
geltend machen. Doch dabei wurden Kost und Logis hinter Gittern sowie
der Arbeitslohn im Gefängnis gegengerechnet.
Falsche
Beschuldigungen eines Polizisten, tätliche Angriffe eines
Polizisten, Strafvereitelung bei der Staatsanwaltschaft Duisburg und
das Opfer zum Täter machen, das übliche halt.
...Als ich meine Fahrertür öffnen wollte,
warf mich H. auf den Boden. Als ich mich wieder hochgekämpft
hatte, eilte ihm sein Nachbar Martin G. zur Hilfe. Beide hielten mich
fest und preßten mich auf meine eigene Motorhaube. Ich erlitt
Prellungen am Thorax, am Oberarm und an den Knien, festgestellt am
selben Nachmittag durch die St.-Clemens-Hospitale Sterkrade.
...Ich erstattete bei der Staatsanwaltschaft Duisburg Strafanzeige
gegen H. und G. wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und
unterlassener Hilfeleistung. Oberstaatsanwalt Harden stellte das
Verfahren ein (AZ: 147 Js 21/07). Er behauptet, H. habe mich festhalten
dürfen, auch wenn ich objektiv keine Straftat begangen habe.
Frau Böing und Oberstaatsanwalt Ludwig von der
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf bestätigten das
(AZ: 4 Zs 634/07).
Ebenso wurde das gegen mich gerichtete Verfahren wegen Widerstands
gegen "Vollstreckungsbeamte" eingestellt, allerdings nicht deshalb,
weil ich mich nicht strafbar gemacht habe (was die Wahrheit ist),
sondern wegen angeblich vorhandener "geringer Schuld"
gemäß § 153 (1) StPO (AZ: 147 Js 11/07). Im
Wiederholungsfalle könne ich nicht mit einer Einstellung
rechnen, versuchte mich Staatsanwältin Herber-Mittler
(Staatsanwaltschaft Duisburg) zu ermahnen. Dem widersprach ich und
teilte mit, daß ich mir nichts vorzuwerfen habe und mich
jederzeit wieder genauso verhalten würde. Ich beantragte,
zwecks gerichtlicher Klärung die öffentliche Klage
gegen mich zu erheben. Das wurde mir aber verwehrt. Offensichtlich
haben weder die Staatsanwaltschaft Duisburg noch die
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Interesse daran,
daß die Sache einem unabhängigen Richter vorgetragen
wird. Sie ziehen es vor, daß die Staatsanwaltschaft Duisburg
mich weiterhin mit ihrer voreingenommenen Bewertung belasten kann.
Duke 27.03.2008: Hier in Oberhausen läuft einiges schief!
Opfer kann jeder werden!
Eigentlich sollte es Aufgabe der Polizei sein Straftaten zu verhindern
bzw aufzuklären!
In meinem Fall kann man ganz getrostet sagen, da hat sich ein Polizist
von einem Richter des AG Oberhausen korrumpieren lassen!
Als Beschwerdeführer einer Petition gegen diverse
Machenschaften des AG Oberhausen wurde mir mit Billigung des Landtags
NRW eine vorgetäuschte Straftat angehangen.
§ 52 WaffG, 5 Jahre Mindeststrafe für eine Petition
die einigen nicht passt! Die Sache hatte eine Wendung bekommen, weil
einige Polizeibeamte nicht mehr mitgemacht haben! Der
Belastungspolizist knickte ein, dennoch wurde ich weiter strafrechtlich
verfolgt. Natürlich ohne Zugang zur rechtsanwaltlichen
Vertretung.
Damit ich wenigstens ein bisschen zufrieden sein konnte, gab man mir im
Laufe der Festnahme und Anklage die Erlaubnis Waffen zu besitzen,
erwerben und verkaufen zu können! So läuft Korruption
ab und nicht anders!
Nein, um meine Petition kümmert man sich nicht weiter!
Folgen wurden nicht beseitigt, entschädigt wurde ich auch
nicht und eine Entschuldigung bekommt man auch nicht!
Politischer
Prozess in Giessen: 100 EUR statt 9 Monate
Es war einmal ein großer Prozess in Gießen.Verfolgt
von politischen Interessen, gefangen in einem Weltbild von Recht und
Ordnung, angetrieben von einem Innenminister Bouffier und
geschüttelt von eigenartigen Phantasien bei der Erfindung von
Straftaten und Beweismitteln wurde seit 2003 zwei
Projektwerkstättlern der Prozess gemacht. Ausgemachtes Ziel:
Hinter Gitter! Am Donnerstag, den 29.11.2007 nun fand das
große Projekt Gießener Uniform- und
RobenträgerInnen ein vorläufiges Ende mit einem
beeindruckenden Ergebnis: Zu 100 Euro Strafe wurde der Hauptangeklagte
verurteilt. Nach vier Jahren Auseinandersetzung mit der Justiz, einem
(erfolgreichen) Gang vor das Bundesverfassungsgericht, vier Gewalttaten
gegen den Hauptangeklagten durch Politiker bzw. Polizei und ebenso vier
illegalen Inhaftierungen (drei davon auch inzwischen gerichtlich
anerkannt rechtswidrig) war der heutige Prozesstag nochmal von
offensiven Auseinandersetzungen um die Kritik an Polizei und Justiz
geprägt - bei ...
Der
Fall Pascal: Ein Strafprozess schlägt Wellen
Der fünfjährige Pascal verschwindet, und neun
verdächtige Personen gestehen, etwas mit seinem Tod zu tun zu
haben. Am Ende stellt sich allerdings heraus, dass die
Geständnisse falsch sind und dass Vorverurteilungen und
Diskriminierung auf skandalöse Weise die Ermittlungen
beeinflusst haben. Gisela Friedrichsen, die Gerichtsreporterin des
SPIEGEL, beschreibt in ihrem aufrüttelnden Buch, wie es zu
diesem Strafverfahren kam, das den Fall nicht lösen konnte,
aber die Lebensläufe der Betroffenen zerstörte.
SPIEGEL-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen, die den Prozess
ausführlich verfolgt hat, schildert in ihrer engagierten
Analyse noch einmal alle Umstände des Falles, der zum Skandal
wurde, da einseitige Ermittlungen, Vorurteile und Stimmungsmache der
Medien den Fortgang des Verfahrens prägten. Kein Ruhmesblatt
für die Justiz, wie Gisela Friedrichsen findet, die ein
beispielhaftes Versagen erkennt.
- Die Autorin ist die bekannteste Gerichtsreporterin Deutschlands, -
Zeigt das beispielhafte Scheitern eines Strafprozesses, -
Aufrüttelnde Reportage: Wie das soziale Milieu, Vorurteile und
die Medien den Prozess beeinflussten
Sabine
Rückert: Unrecht im Namen des Volkes
Am Montag, 8. Januar, stellte der Hoffmann und Campe Verlag mit einem
hochkarätig besetzten Podium das neue Buch der
ZEIT-Gerichtsreporterin Sabine Rückert, „Unrecht im
Namen des Volkes“, vor. Gemeinsam mit Jan Philipp Reemtsma
und dem bekannten Strafverteidiger Johann Schwenn berichtete sie in der
Heinrich-Heine-Villa des Verlages von einem skandalösen
Justizirrtum und seinen Folgen. Eine junge Frau beschuldigte Vater und
Onkel fälschlicherweise, sie vergewaltigt zu haben. Beide
wurden zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt. Der Fall konnte
durch Sabine Rückerts hartnäckige Recherchen
überhaupt erst aufgedeckt und in einem Revisionsverfahren neu
verhandelt werden. Ausgehend von den beiden konkreten Fällen,
gingen die Teilnehmer der heutigen Veranstaltung den Ursachen der
Dunkelziffer für Fehlverurteilungen nach, die weit
höher sein dürfte als gemeinhin vermutet. Jan Philipp
Reemtsma betonte in seiner Einführung den wichtigen Beitrag,
den das „ungeheuer spannende“ Buch über
eine „haarsträubend schreckliche
Geschichte“ auf der Suche nach der Wahrheit leiste. Denn, wie
er sehr treffend formulierte, „wir sind alle potenziell
unschuldig Angeklagte“.
Sabine Rückert, die in "Tote haben keine Lobby" (Hoffmann
& Campe, Hamburg 2000, 302 Seiten) darauf aufmerksam gemacht
hatte, dass in Deutschland Morde unaufgeklärt bleiben, weil
aus Kostengründen Obduktionen unterbleiben, analysiert in
ihrem neuen Buch – "Unrecht im Namen des Volkes" –
akribisch den Fall der zwei unschuldig verurteilten Männer und
demonstriert auf diese Weise, wie Fehlurteile und
Justizirrtümer zustande kommen.
Eine Frau, die einen Mann vernichten will, braucht dazu
manchmal weder
Messer noch Pistole. Sie braucht bloß eine gute Geschichte,
eine, die von Vergewaltigung handelt. Die junge Frau, die das Leben des
Bernhard M. zerstört hat, hatte sich eine gute Geschichte
ausgedacht. Die wurde mit solcher Inbrunst vorgetragen, dass die
Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück Fakten außer
Acht ließ und den Angeklagten im Januar 1996 wegen mehrfacher
Vergewaltigung zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilte.
Vergangene Woche wurde M. nach einem Wiederaufnahmeverfahren vom
benachbarten Landgericht Oldenburg freigesprochen. Bei der
Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter dem
Angeklagten, dass seine Unschuld erwiesen ist. Er fügte hinzu:
»Ihr Schicksal hat uns erschüttert.«
DIE ZEIT 21.12.2005 Nr.52, Sabine Rückert
Die Reihe "Justizirrtum!" zeigt vier spektakuläre
Fälle aus der Geschichte des Rechtsstaates Bundesrepublik, die
deutlich machen, wie dramatisch und schicksalhaft der Kampf um die
Einhaltung der Prinzipien des Rechts ist – und wie
abhängig Richter und Gerichte in ihren Urteilen auch vom
Zeitgeist sein können. Katastrophen der deutschen Justiz". Die
Ohnmacht von Justizopfern ist grenzenlos. Sie werden plötzlich
verhaftet, mitten aus dem Leben gerissen und kommen unschuldig hinter
Gitter. Erst nach Jahren der Verzweiflung werden sie entlastet und in
eine ungewisse Zukunft geschickt. Justizirrtümer sind
Skandale. Für kurze Augenblicke, aber mit nachhaltiger
Wirkung, bringen sie ins Bewusstsein, dass die rechtsstaatliche Ordnung
eine glatte Oberfläche hat, unter der tiefe Risse sind."
Es gibt keine Statistik von Justizirrtümern, aber eine
aussagekräftige Zahl: In den USA sind zwischen 1973 und 2003
112 Menschen, die schon zum Tode verurteilt worden waren und
täglich auf ihre Hinrichtung warteten, wieder freigelassen
worden, weil Zweifel an ihrer Schuld aufkamen. Was ist mit den
Hingerichteten? Waren sie alle zweifelsfrei schuldig? Es ist
skandalös, dass es bis heute keine amtliche Sammlung von
Fehlurteilen, und folglich auch keine Analyse von
Justizirrtümern gibt. Denn bei genauerem Hinsehen zeigt sich,
dass es immer wieder die gleichen Fehler sind, die gemacht werden. Am
häufigsten wird der Grundsatz missachtet, der eigentlich erst
die Rechtssicherheit garantiert: Im Zweifel für den
Angeklagten. Weitere Gründe sind voreingenommene Prozesse und
nicht zuletzt ihre Beeinflussung durch die Medien.
Die Fälle zeigen, dass Justitias verbundene Augen, die
Unparteilichkeit symbolisieren sollen, womöglich
lichtdurchlässig sind, und dass die Göttin des Rechts
und ihre irdischen Sachwalter beeinflussbar und eben nicht unparteiisch
sind.
Justizirrtum! Jörg Kunkel, Thomas Schuhbauer (Hg.), Campus
Verlag, ISBN: 3593375427
888 Tage unschuldig im Knast
Monika de M. saß als Mörderin im
Gefängnis, verlor Job, Wohnung, ihr altes Leben. Jetzt hat das
Berliner Landgericht die vermeintliche Brandstifterin freigesprochen.
Ein Justizirrtum, der das Opfer hilflos zurücklässt:
"Wat soll ick dazu sagen? Ick hab ja nüscht jemacht."
Dem Einsatz ihres Anwaltes und ihres Schwagers Rudolf Jursic hat es
Monika de M. zu verdanken, dass das Urteil der 22. Großen
Strafkammer nun aufgehoben wurde. Der 59-jährige Ingenieur,
ein massiger Mann mit einer tiefen Stimme und ebenso tiefen Furchen im
Gesicht, hat Tausende Stunden investiert, um nachzuweisen, dass das
Gutachten der Sachverständigen des LKA fehlerhaft, die
Schwester seiner Ehefrau - die im Prozess als Nebenklägerin
auftrat - den Brand nicht gelegt hat. Jede zu Unrecht erfolgte
Verurteilung ist eine zu viel."
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,546413,00.html

3sat
Recht brisant: Volker
Bauch -Unschuldig hinter Gittern
Gorillamaskenräuber oder doch ein
Justizirrtum?
Beim Überfall auf eine der Bankfiliale wurde ein Foto vom
Täter gemacht. Im Strafprozess gegen Andreas Kühn war
dieses Foto das entscheidende Indiz. Das Gericht ging davon aus: Auf
dem Foto ist Andreas Kühn bei der Tat zu sehen. Diese Fotos
hat nun der Münchner Medizinprofessor Walter Hartenbach
untersucht. Er kommt zu dem Ergebnis: „Der Unterschied der
Ohren von Herrn Kühn in Größe, Breite (und)
Höhe ... ist derart erheblich, dass man jede
Identität... ablehnen muss.“ Und deshalb
schlussfolgert der Gutachter, dass „... es sich ... um
unterschiedliche Personen handelt und keine Identität
besteht.“
Vor dem alten Verfahren machte Andreas Kühn einen
großen Fehler. Er attackierte im Hafttermin den
Untersuchungsrichter, als dieser ihm eine lange Haftstrafe in Aussicht
stellte. Kühn stürzte sich auf den Richter und
schrie: „Ich war ´s doch nicht!“
Danach hatte er in seinem Strafverfahren keine guten Karten mehr. Im
Mai 2001 wurde er dann wegen der Richterattacke und der
Banküberfälle verurteilt, obwohl es für die
Banküberfälle keine eindeutigen Beweise gegen Andreas
Kühn gab. In dem Indizienprozess verurteilte ihn das Gericht
zu 13 Jahren Haft.
http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/specials/117420/index.html
Rechts-Extreme und ihre Opfer
Wer glaubt, die deutsche Justiz sei unfehlbar, hat sich geschnitten:
Rechtsirrtümer sind gang und gäbe. Beim
Maischberger-Talk sprachen Rechtsexperten erstaunlich gelassen
über gravierende Fälle - selbst im Angesicht der
Opfer.
Die Justiz kontrolliert sich selbst, indem sie einen Instanzenweg
eingerichtet hat, der vom Amtsgericht über das Landgericht und
das Oberlandesgericht bis zum Bundesgerichtshof und dem
Verfassungsgericht führt. Aber Gnade Gott dem Menschen, der
sich auf diesen Weg begibt. Seine Aussichten, zum Michael Kohlhaas zu
werden, sind größer als die, dass ihm Gerechtigkeit
widerfährt.
Ein junger Mann namens Jens Schlegel erzählte, wie eines Tages
die Polizei vor seiner Tür stand und ihn fragte:
"Können wir uns mal bei Ihnen umsehen?" Er wurde das Opfer
einer Verwechslung und wegen eines Überfalls, den er nicht
begangen hatte, zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, bis
sich der wirkliche Täter bei der Polizei meldete, weil ihn
seine Freundin dazu gedrängt hatte. In diesem Falle hatten
alle Kontrollmechanismen der Justiz versagt, und alles, das schief
gehen konnte, ging schief, bis zu einem "Pflichtverteidiger", der nur
seine Pflicht tat.
...kann einem Richter, der sich vertan hat, praktisch nichts passieren.
Anklagen wegen Rechtsbeugung sind so selten wie eine erfolgreiche
Mondlandung. Man müsste dem Richter "Vorsatz" nachweisen, das
war nicht einmal bei den NS-Richtern möglich, von denen kein
einziger nach 1945 bestraft wurde.
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,555932,00.html
...Damals hatte ich noch die Hoffnung, dass bei der
Hauptverhandlung
endlich die Wahrheit ans Licht kommt und ich wieder nach Hause kann.
Nach der Verurteilung wegen Raubmordes, den ich nicht begangen habe,
brach alles zusammen, ich konnte nicht glauben, was da mit mir
geschehen war. Im Juni 1994 wird der Fliesenleger und
Präsenzdiener Peter Heidegger aus Gmunden wegen Raubmordes in
Salzburg verurteilt. ...Seine Anwälte stoßen dabei
auf viele Versäumnisse und Fehler in der Arbeit der
Kriminalbeamten. Es kommt zu einem zweiten Verfahren, bei dem
Heideggers Unschuld klar bewiesen wird. Nach acht Jahren
Gefängnis, nach 2865 Tagen Haft, wird er freigesprochen.
2865
Tage, Der Fall Peter Heidegger
Späte
Rehabilitierung: Sieben Jahre lang galt ein Lehrer zu Unrecht als
Kinderschänder
Wo immer Bernd Herborth hinkam, sein schlechter Ruf war ihm
vorausgeeilt – auf der Straße, am Arbeitsplatz, im
kleinen Städtchen Altenbeken bei Paderborn. Seit das
Landgericht der Domstadt den heute 46jährigen im Mai 1989
wegen sexuellen Mißbrauchs seiner Tochter zu 18 Monaten
Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt hatte, war der
Realschullehrer als „Kinderschänder“
geächtet. Er verlor Job, Familie, Reputation. „Zu
Unrecht,“ entschied jetzt, im Wiederaufnahmeverfahren, das
Landgericht Detmold. „Ohne jeden Zweifel“, so die
Urteilsbegründung, „ist Herborth
unschuldig.“
http://www.focus.de/politik/deutschland/justizirrtum-lange-leidenstour_aid_158308.html
Pro7
SAM. Staatsanwaltschaft Ingolstadt.
... Dabei strotzt die Expertise nur so von Fehlern sagt Prof. Burkard
Schade einer der renommiertesten deutschen Gerichts- und
Kinderpsychologen. Er hat ebenfalls ein Gutachten verfaßt und
kommt zu einem anderen Ergebnis. Hätten Polizei und Gutachter
korrekt gearbeitet wären jedenfalls nach wenigen Wochen die
Ermittlungen eingestellt worden. Ein freiwilliger
Lügendetektortest bestätigt den
höchstmöglichen Wert für seine Unschuld. Die
Strafverfolger jedoch läßt das kalt. Ebenso, dass
der angebliche Missbrauch seiner Pflegetochter Maria sich als falsch
erweist. Erst der Prozeß offenbart die Wahrheit. Nach nur
wenigen Minuten wird Burger freigesprochen und erfährt
weswegen sein gesamtes Leben zerstört wurde. Simones
Leidenschaft für Gerichtssendungen.
Es macht mich verbittert aber in erster Linie macht es mir Angst. Es
macht mir Angst heute zu sehen was einzelnen Personen in diesem Land
geschehen kann und es könnte jedem anderen an jeder Zeit an
jedem Tag passieren. Nach 18 Monaten Ermittlungen ist Manfred Burgers
Leben und das seiner Ehefrau ein Trümmerhaufen, seine Firma
ist ruiniert. Folgen eines Justizirrtumes, den selbst ein Freispruch
nicht mehr gutmacht.
Justizirrtum im Bosenhof-Prozess:
Warum Arthur
B. auf dem Löwenanteil der Anwaltskosten sitzen bleibt /
Dritte und letzte Folge
WIESBADEN Arthur B. ist froh, wieder in Freiheit und bei seiner Familie
zu sein. Doch der Justizirrtum bleibt für ihn nicht ohne
Folgen. Das Vertrauen des 38-Jährigen in den Staat ist
geschwächt, finanziell waren die Prozesse für ihn ein
Desaster.
26 Monate und 18 Tage hatte Arthur B. im Gefängnis gesessen,
angeblich weil er zum dreifachen Mord auf dem Bosenhof bei Bad
Kreuznach angestiftet hat. Insgesamt hätte er zehn Jahre
verbüßen sollen für ein Vergehen, das er
nicht beging: Aber nach erfolgreicher Revision vor dem
Bundesgerichtshof hat erst kürzlich das Landgericht Bad
Kreuznach das Unrechts-Urteil aufgehoben.
...Auch nicht seine Mutter. Die hatte sogar ihr Haus verkauft, um die
Anwälte zu bezahlen, mit deren Hilfe Arthur B. die Freiheit
teuer erkaufte. Denn die Anwalts-Rechnungen addierten sich auf 65 000
Euro. Vor allem die Revisionsspezialisten hatten teuer zu Buche
geschlagen. Aber trotz Justizirrtums bekommt er davon nur einen
Bruchteil ersetzt. Nämlich nur den, der das Limit der
Gebührenordnung nicht überschreitet - Honorare
für Revisions-Spezialisten liegen in der Regel weit
über diesem. Dem erlittenen Unrecht folgt der finanzielle
Schaden. Das Haus der Mutter ist weg. Und der Staat zahlt in seinem
Fall nicht einmal eine Entschädigung für die Zeit
hinter Gittern.
http://www.wiesbadener-kurier.de/rhein-main/objekt.php3?artikel_id=1319093
Justizirrtümer in Deutschland Schwere
Justizirrtümer werden eher selten aktenkundig. Hier drei
Beispiele:
Das Landgericht Stuttgart verurteilte 1995 eine ehemalige
Pharmaziestudentin wegen Giftmordes an ihrer Nichte (8) zu lebenslanger
Haft. 1999 sprach der Bundesgerichtshof die Frau frei: Das Urteil sei
aufgrund reiner Vermutungen gefällt worden.
Ein Ziegeleiarbeiter wurde 1971 in Hamburg wegen Sexualmordes an einer
6jährigen verurteilt. Ein später aufgetauchtes
Polizeiprotokoll schloß ihn als Täter aus. Nach 17
Jahren im Gefängnis wurde er freigesprochen.
Ein Offenburger Gericht warf einem Fleischer 1955 den Mord an einer
Frau vor - lebenslange Haft. Ein Gutachten bewies 1969: Das Opfer starb
an Herzversagen.
deutsche presse agentur
Unschuldiger vier Jahre in Haft?
Prozeß um möglichen Justizirrtum. Ehemann soll
Polizistin fast erdrosselt haben. Er spricht von "Betrug". Gestern hat
vor dem Landgericht Mannheim das mit Spannung erwartete
Wiederaufnahmeverfahren begonnen. Wörz, ein Installateur und
Bauzeichner aus Birkenfeld bei Pforzheim, stritt erneut alle
Vorwürfe ab. Er war 2001 aus dem Gefängnis entlassen
worden, obwohl das Mannheimer Landgericht zweimal eine Wiederaufnahme
ablehnte. Schließlich entschied das Oberlandesgericht
Karlsruhe, den Fall neu aufzurollen. Pikant: Zuvor waren die
Opfer-Eltern mit dem Versuch gescheitert, 150 000 Euro Schadenersatz
einzuklagen. Vielmehr übte das Zivilgericht scharfe Kritik an
dem Urteil von 1998. Die Zivilkammer des Karlsruher Landgerichts fand
"keine überzeugenden Indizien", daß Wörz
der Täter ist. Der Vorsitzende Richter Wolf-Rüdiger
Waetke rügte nicht nur das Strafgericht, sondern auch die
Arbeit der Ermittler. "Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren,
daß in manchen Punkten nicht objektiv ermittelt wurde."
http://www.abendblatt.de/daten/2005/05/31/440820.html
Wie ein Student zum Justizirrtum wurde
Ali Rasoulzadegan (27) studiert Architektur im sechsten Semester, jobbt
nebenbei, um sich sein Studium zu finanzieren - ein unbescholtener
Bürger. Und doch geriet er unschuldig in die Mühlen
der Behörden, wurde zum "Justizirrtum", weil Polizei,
Staatsanwaltschaft und Gericht schlampig ermittelten.
Rasoulzadegan: "Erschreckend, wie schnell man unschuldig ins Visier der
Justiz geraten kann. Nur weil ich so hartnäckig war, konnte
ich meine Unschuld beweisen."
http://www.abendblatt.de/daten/2006/07/05/582307.html
Panorama,
Das Erste , Er hat die Folgen eines Justizirrtums nicht
überwunden, weil er 4,5 Jahre im Gefängnis gesessen
hat, unschuldig.
Seine Unschuld wird erst 5 Jahre nach Haftende im
Wideraufnahmeverfahren bewiesen. Bernhard Michels wird die in
Deutschland geregelte Haftentschädigung zugesprochen 11 EUR am
Tag. Normalerweise ist es ja so wenn jemand einem anderen etwas
zugefügt hat, dann muß er dafür bezahlen.
Wenn der Staat für das Leid eines Menschen verantwortlich ist,
dann sieht das etwas anders aus. 18062 EUR für Bernhard
Michels ein lächerliches Schmerzensgeld für was ihm
die Richter in Osnabrück mit ihrem kathastrophalen Fehlurteil
angetan haben. 8 Jahre nach Haftende kann Michels immer noch nicht
abschliessen. Das Justizgeschädigte wie Michels auch noch in
der Bringschuld sind um ihre materielle Entschädigung zu
bekommen, für Bundestagsabgeordneten Siegfried Kauder ein
untragbarer Zustand.
Die Untersuchungshaftanstalt Duisburg Mitte. Hinter diesen Mauern
verbrauchte ein anderer Unschuldiger 13 Monate. Georg Bürgers,
der Anwalt des Beschuldigten, kämpfte nach dem Freispruch
für die Entschädigung seines Mandanten. Dabei erlebte
Bürgers den Staat von seiner raffgierigsten Seite. Er erhielt
ein Schreiben vom Justiziministerium NRW mit einer interessanten
Begründung für die Kürzung der materiellen
Entschädigung: Bei der Feststellung der Entschädigung
für Verdienstausfall sind aber auch die Vorteile zu
berücksichtigen, die Ihr Mandant aus der
Strafverfolgungsmaßnahme gezogen hat, wie die Aufwendung
für die Verpflegung. Also für die Vorteile der Haft
für die Verpflegung in der Haft mußte der
Unschuldige 7,02 DM selbst bezahlen.
Schlimmeres noch erfolgte in Bayern. Stefan Herzog kam unschuldig
hinter Gitter, durfte nicht einmal bei der Beerdigung seiner Tochter
dabei sein. Die traumatisierte Familie erhielt bishlang keine
Entschädigung. Mittlerweile kämpfen wir seit 2004 um
die Entschädigung zu erhalten. Dabei war der Freispruch des LG
Deggendorf eindeutig: Der Angeklagte ist für die erlittene
Untersuchungshaft zu entschädigen. Doch damit will sich der
Oberstaatsanwalt nicht abfinden. Er legte Beschwerde ein, kein Geld
für Herzog. Argument, dieser habe durch
wiedersprüchliche Aussagen U-Haft selbst verursacht. Mit
Erfolg, heute Nachmittag hat das Ehepaar Herzog erfahren, dass seine
Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Wir
wollten das Justizministerium in Berlin mit der
Entschädigungpolitik in Deutschland konfrontieren. Kein
Interview.
Behandelt
wie ein Schwerverbrecher 03.11.2008
Martin Rebhan, der Pressesprecher des Speditionsunternehmens, ist sich
sicher: „Wenn es den öffentlichen Druck nicht
gegeben hätte, wäre Stephan Schober heute noch nicht
frei.“ Und Betriebsratsvorsitzender Harald Kober
fügte hinzu: „Was hier mit unserem Kollegen passiert
ist, ist eine Riesenschweinerei.“
Betriebsrat und Firmenleitung erhoben schwere Vorwürfe gegen
die Justiz in Schwabach und Nürnberg. „Wieso wird
ein Familienvater wegen einer Lappalie behandelt wie ein
Schwerverbrecher?“, fragte Kober. Hier gehe es um die
Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates.
Österreich: "Fall Foco". Ein
klassisches Beispiel für ein "Fehlurteil" und ein Versagen der
Justiz?
Laut aktuellen Angaben aus dem BMfJ rechnet die Justiz selbst mit rund
"10 % Fehlentscheidungen", so die Charta 97. Dass dabei von
"bedauerlichen Einzelfällen“ und
"Justizirrtümern“ gesprochen wird, ist "eine nach
unserer Einschätzung unzulässige
Beschönigung": "Dafür ist 10 % Fehlerquote viel zu
viel, außerdem ist nach unserer belegbaren Erfahrung die
Quote deutlich zu niedrig geschätzt. Noch schlimmer ist, dass
die ganz überwiegende Mehrheit der von der Charta 97
dokumentierten Fehlentscheidungen erst durch Gesetzesbrüche
und Rechtsbeugungen möglich wurden. Begangen im Verfahren von
Staatsanwälten und Richtern."
Es besteht in weitesten Kreisen der Justiz die Tendenz, einmal
gefällte Urteile um (fast) jeden Preis in Rechtskraft zu
erhalten. Dass solche schädliche Tendenz von ganz oben kommt,
hat schon der vormalige Sektionsleiter für Strafrecht (der
höchste Beamte der Strafjustiz), Dr. Christoph Mayerhofer,
öffentlich unverblümt einbekannt: "Wir wissen, dass
der Fall Foco eine Leiche im Keller ist. Aber an
rechtskräftigen Urteilen soll man nicht
rütteln.“
http://weblog.derdetektiv.at/archives/198-Jedes-10.-Urteil-ein-Justizirrtum.html
Justizirrtum durch Rechenfehler, Die
Verurteilung der vermeintlichen Kindesmörderin Sally Clark
Mathematik. - Vor einigen Jahren sorgte ihr Fall in England
für Schlagzeilen. Aufgrund von Indizien war die
Anwältin Sally Clark des Mordes an ihren beiden Kindern
für schuldig befunden worden. Doch drei Jahre später,
im Berufungsverfahren, sprach man sie frei. Der Grund: Das Urteil des
ersten Verfahrens basierte auf einer falsche Anwendung statistischer
Methoden.
Es hat sich irgendwann die Königliche Gesellschaft
für Statistik in England eingemischt und klargestellt, dass
die Rechnung, die der Herr Meadow aufgestellt hat, eine
Milchmädchenrechnung war. Im Januar 2003 wird Sally Clark im
Berufungsverfahren freigesprochen. Im März 2007 findet man sie
tot in ihrer Wohnung auf - gestorben an einer akuten Alkoholvergiftung.
Sie habe sich, so ihre Familie, von dem Justizirrtum nie erholt.
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/forschak/802674
Die
Irrtümer der Strafjustiz und ihre Ursachen. Geschichte der
Justizmorde von 1797 - 1910.
Leicht bearbeiteter Nachdruck der Ausgabe Berlin 1911
Über das Buch (Text aus der Einleitung zum Buch -
Online-Update 26.8.2008)
Richterliche Fehlurteile sind so alt wie die Geschichte des
Strafrechts. Die Literatur berichtet seit Jahrhunderten von einer
Fülle aufsehenerregender Justizirrtümer, und auch
heute noch begehen Gerichte von Zweifeln ungetrübt
Justizmorde. So stellte sich in Deutschland 1989 nach sechs Jahren Haft
die Unschuld des wegen Mordes verurteilten Michael Mager heraus,
nachdem der wahre Täter gestanden hatte. Der nicht
geständige angebliche Bankräuber Donald Stellwag
mußte eine achtjährige Haftstrafe voll
verbüßen bis sich im Anschluß daran die
Täterschaft eines Doppelgängers herausstellte.
Richard Simmons wurde 2002 nach 8 1/2 Jahren Haft vom Landgericht
Münster freigesprochen, nachdem eine DNA-Analyse seine
Unschuld erwiesen hatte. Viele Gründe sprechen für
die Wahrscheinlichkeit einer Fehlverurteilung des seit siebzehn Jahren
im Gefängnis sitzenden Franz-Josef Sträter. In
England kam anfangs 2001 nach 27jähriger Haft die
Schuldlosigkeit des angeblichen Mörders Stephen Downing ans
Licht, und in den USA scheint sich angesichts einer Flut revidierter
falscher Todesurteile eine Änderung in der Einstellung zur
Todesstrafe anzubahnen. Hier sollen sogar Geschworene noch im Jahr 2000
über die Schuld des Angeklagten durch werfen eines
Silberdollars entschieden haben, nachdem sie keine Einigung erzielen
konnten. Kein Wunder,daß es mittlerweile eine eigene
Zeitschrift mit dem Titel „Justice: Denied. The Magzine for
the wrongly convicted“ gibt, die sich mit Fehlurteilen
befaßt und in Chicago der erste Kongress der
irrtümlich zum Tode Verurteilten stattfand. Von den 75
eingeladenen Rehabilitierten nahmen 32 teil. Dabei verteidigen Gerichte
und Staatsanwaltschaften hartnäckig einmal gefällte
Urteile und leugnen die Möglichkeit eines Justizmordes:
Verurteilte, die während der Haft unbeirrt ihre Unschuld
beteuern, werden nicht begnadigt, da die Einsicht zur Tat fehle und
Wiederholungsgefahr bestehe. ...
Justizirrtümer
und Freisprüche in Wiederaufnahmeverfahren in Deutschland,
Justizmord, Fehlurteile
Harry Wörz (1998/????), Gregor H., Denny S. -
Schönebecker Fall (2007/2008), Adolf S. und Bernhard M. -
Papenburger Fall (1994/2006), Evangelischer Pfarrer (1999/2003),
Richard S. (1985/2002), Anton W. (1992/2001), Donald S. (1991/2001),
Bernd Herbort (1989/1996), K. Günther, R., Monika, Schlegel
Jens, Michael M., Unbekannt 1, Elmshorner Autohändlerfall,
Monika d. M., Felix K.
Justizirrtum! ARD-Fernsehen. Informationen der ARD über eine
am 14.2.2005, 21.2.2005, 28.2.2005 und 7.3.2005 gesendete Serie
über vier spektakuläre Justizirrtümer in
Deutschland.
- Die Leiche ohne Kopf (Fall Maria R. in Münster)
- Mord beim Ave Maria (Fall Eva M. in Hamburg)
- Tödliches Rendezvous (Fall Hans H. bei Offenburg)
- Tod am Bahndamm (Fall Otto B. in Bremen)
Sendung "Unschuldig im Knast" des WDR am 8.4.2009, 21.55 - 22.10 Uhr.
http://www.wdr.de/tv/bab/sendungsbeitraege/2009/0408/haft.jsp
Fataler Justizirrtum, Gehängter
Australier posthum begnadigt
Wurde der Gerechtigkeit genüge getan? In Australien ist ein
zum Tode Verurteilter begnadigt worden - 86 Jahre nachdem er
erhängt worden ist.
http://www.n24.de/news/newsitem_926342.html
Der
Mord an Robert Kennedy, ZDF-Infokanal 13.07.2008
Am 6. Juni 1968 löst eine Nachricht aus Los Angeles ein
politisches Erdbeben in den USA aus. Robert Kennedy ist von einem
palästinensischen Einwanderer erschossen worden. Obwohl
Polizei und Justiz den Mordschützen Sirhan Sirhan zum
Einzeltäter erklären, verbreitet sich schnell das
Gerücht, "Bobby" sei einer politischen Verschwörung
zum Opfer gefallen. Bei den Untersuchungen wurde gespfuscht.
Unschuldig
im Todestrakt, Der Überleber, spiegel online
27.01.2006
Eine Zahnlücke und zwei falsche Zeugen wurden ihm
zum Verhängnis: Fast 18 Jahre saß Juan Roberto
Melendez in Florida unschuldig im Gefängnis und wartete auf
die Hinrichtung. Weil er trotzdem noch Kraft zum Leben hat, begab sich
der Puerto-Ricaner auf eine Weltreise gegen die Todesstrafe.
Alive
- Koalition gegen die Todesstrafe e.V.
Seit der Wiedereinführung der Todesstrafe (1973)
kamen 126 Menschen aus 26 US Staaten aus dem Todestrakt frei, nachdem
sich ihre Unschuld herausstellte.
In 15 dieser Fälle spielten DNA-Beweise eine entscheidende
Rolle.
Vollzug
im Verborgenen, Die Todesstrafe im sozialistischen Einheitsstaat
Strikteste Geheimhaltung und falsches Spiel: Selbst unmittelbar vor der
Hinrichtung durch Erschießen wusste ein in der DDR zum Tode
Verurteilter oft nicht, was ihm bevorstand. Und danach ließ
man die Leiche einfach verschwinden. Angehörige suchen noch
heute ihre Toten.
TODESSTRAFE
IN DER DDR, Der Henker kam von hinten 13.07.2007
Die Todesstrafe war eines der größten Geheimnisse
der DDR: Vor 20 Jahren schaffte das Politbüro Exekutionen ab.
SED-Chef Honecker ging es dabei nicht um Humanismus und Menschenrechte
- der Diktator brauchte den Goodwill des Westens, um seinen maroden
Staat am Leben zu halten.
22 Jahre lang
unschuldig im Gefängnis gesessen:
http://www.jurablogs.com/de/22-jahre-lang-unschuldig-im-gefaengnis-gesessen
Unschuldig verurteilt, Ein Film von Jessica Sanders
beschreibt das Schicksal von acht Inhaftierten:
http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/kulturzeit/tips/89265/index.html
Dead Man Talking, Juan Roberto Melendez saß 17
Jahre, acht Monate und einen Tag in der Todeszelle:
http://www.focus.de/panorama/playboy-reportage/tid-5482/playboy-reportage_aid_53001.html
Weblog Menschenrechte und Todesstrafe:
http://menschenrechte.blogg.de/index.php?cat=Todesstrafe
Dr. Joachim Jung (Wien), Die Todesstrafe, Wie
man Mord
legalisiert, Veröffentlicht in Aufklärung &
Kritik 2/1999, S. 98-105:
http://www.kellmann-stiftung.de/index.html?/beitrag/jung_todesstrafe.htm
200 US-Fehlurteile, Unschuldig 25 Jahre in Haft
Zum 200. Mal ist in den USA mit Hilfe eines
DNA-Tests
ein Fehlurteil der Justiz entlarvt worden. Der unschuldig Verurteilte
kommt nach einem Vierteljahrhundert frei:
http://www.focus.de/politik/ausland/200-us-fehlurteile_aid_54452.html
Todesstrafe in den USA, Erstmals Freispruch
nach
Hinrichtung möglich:
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5114404_REF1,00.html
The Innocents: Verurteilt zu 3.220 Jahren:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/16/16355/1.html
Der Justizgeschädigte (Unschuldige)
als
Sündenbock übrigens auch in Deutschland:
Was Robin Hood einst für die
Entrechteten war,
könnte Gareth Peirce heute für die Unschuldigen sein.
Statt Pfeil und Bogen verwendet die Engländerin mit dem
markanten Pony Intellekt, Geduld und Hartnäckigkeit. Wann
immer im Königreich die Suche nach
Sündenböcken so intensiv ist, dass man Unschuldige
denunziert, um überhaupt Jemanden vorzuführen, dann
tritt die wohl erfolgreichste englische Menschenrechtsanwältin
auf. Insofern ist es nicht erstaunlich, dass sich Gareth Peirce des
Falles von Jean Charles de Menezes annimmt. De Menezes ist der 27 Jahre
alte Brasilianer, den Polizisten im Eifer des Terrorkampfes am 22.
Juli,
einen Tag nach den versuchten Anschlägen, mit sieben
Kopfschüssen hinrichteten.
Todorovs
lange Jahre im Knast Die Autobiografie des ersten Geiselnehmers in
Deutschland, Berliner Zeitung 14.03.2002
Er habe in die Luft geschossen, nie auf einen Polizisten gezielt, gibt
er später bei der Gerichtsverhandlung zu Protokoll. Verurteilt
wird er jedoch auch wegen versuchten Mordes. Das Urteil: lebenslang. Es
ist eine umstrittene Entscheidung des Richters. Todorov habe
für seinen toten Komplizen mitbüßen
müssen, schreiben kritische Prozessbeobachter.
Die nächsten 22 Jahre verbringt Todorov im Gefängnis.
Alle Anträge auf vorzeitige Entlassung wurden abgeschmettert.
"Die Gefängnisse", schreibt Todorov in seiner gerade
veröffentlichten Autobiografie, "machen den Häftling
auch geistig zu einem Gefangenen." Das Gewaltsystem der
Gefängnisse dringe "in ihn gleich einem Virus ein und
hält sich selbst am Leben". „Geld
her - die großen Banküberfälle“:
vierteilige NDR Dokumentarreihe
SPIEGEL-Reporter
Gerhard Mauz im Todorov-Prozeß in München
Als Dimitri Todorov am 25. September den zweiten Anlauf zur
Hauptverhandlung stoppte. begründete er seinen
Entschluß, weder zur Person noch zur Sache auszusagen, mit
der Behauptung, über ihn sei das "Lebenslang" ja doch schon
vor dem Urteil gesprochen. Als dann am Montag vergangener Woche die
Hauptverhandlung tatsächlich begann, sprach Dimitri Todorov
doch. Leider nur, so scheint es, hat er so unrecht mit dem Vor-Urteil
nicht gehabt. ... Wie verhält man sich, wenn man unversehens
Geisel wurde, wenn -- nach Stunden der Angst -- die Retter nahen,
Retter, die nur leider so schießen, daß man sich
eher von ihnen als vom Geiselnehmer bedroht fühlt?
Gerhard
Mauz kommentierte das
Strafmaß seinerzeit im Spiegel
mit den Worten: Wo
der Wille zum Lebenslang ist, findet sich auch ein Weg.
Dimitr
Todorov saß fast 22 Jahre in Haft, obwohl er niemanden
getötet oder geschändet hat. Unvorbereitet in
Freiheit, ließ er sich auf Drogenkurierfahrten ein, Der
Spiegel 26.01.1998
Wenn die Haftzeit für Todorov über die drei Jahre und
drei Monate hinaus durch eine Fortsetzung des Lebenslang ausgedehnt
würde - bis zum 60. Lebensjahr vielleicht -, dann
hätte die Strafe ihn endgültig zerstört. Er
selbst ist nicht mehr gefährlich. Doch sein Schicksal bleibt
es - für das Ansehen der bayerischen Justiz.
Freispruch
im Fall Harry Wörz, Spiegel-online 22.10.2009
Zwölf Jahre lang wurde der
Installateur Harry Wörz einer Straftat beschuldigt, die er
nicht beging. Indizien wurden vernichtet, die Polizei, so der Verdacht,
könnte den mutmaßlich wahren Täter gedeckt
haben. Der jüngste Prozess geriet zu einer knallharten
Abrechnung mit den Ermittlern - und zu einer Schmach für die
Staatsanwälte.
Mannheim - Es war eine Sternstunde der deutschen Justiz, wie sie nur
alle Jubeljahre einmal vorkommt. Mit einem derart fulminanten
Freispruch für Harry Wörz durch die 3.
Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim haben nicht
einmal die Beobachter gerechnet, die die 27 Verhandlungstage mit
wachsender Spannung verfolgt hatten. Ist Wörz, der
zwölf schier unendlich lange Jahre von der Justiz verfolgt
worden war - zu Unrecht, wie man jetzt weiß - nun endlich die
Gerechtigkeit widerfahren, auf die ein Unschuldiger Anspruch hat?
Das Landgericht Karlsruhe verurteilte Wörz am 16. Januar 1998
wegen versuchten Totschlags zu elf Jahren Freiheitsstrafe. Das Urteil
wurde vom Bundesgerichtshof, der keine Rechtsfehler erkennen konnte,
bestätigt.
Weil Wörz' Schwiegereltern ihn für die horrenden
Pflegekosten ihrer Tochter haftbar machen wollten, musste sich in der
Folge eine Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe mit dem Fall
befassen. Diesem Vorsitzenden fiel damals auf, dass gegen Wörz
vor dem Strafgericht alles andere als neutral verhandelt worden war und
die ihn angeblich belastenden Indizien einer sorgfältigen
Überprüfung nicht standhielten.
Die Kritik des Zivilgerichts nahm nun Wörz' neuer Verteidiger
Hubert Gorka zum Anlass, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu
betreiben. Zunächst waren, wie üblich, massive
Widerstände zu überwinden, obwohl die
Fehlerhaftigkeit der Karlsruher Verurteilung ins Auge sprang. Doch sich
einzugestehen, dass man sich furchtbar geirrt hat, fällt
Personen, die von Berufs wegen Recht sprechen, offenbar besonders
schwer.
Der Fall landete schließlich vor dem Landgericht Mannheim.
Obwohl man sich dort zweimal gegen einen Wiederaufnahmeprozess
gesträubt hatte, wurde Wörz 2005 freigesprochen. Die
Zweifel, in ihm den Täter zu erkennen, der die junge Frau um
ein normales, gesundes Leben gebracht hat, waren doch zu
groß: das fehlende Motiv, die überaus
dürftige Spurenlage, die haarsträubenden
Ermittlungsfehler, die voreilige Festlegung auf Wörz als
alleinigem Tatverdächtigen und was sonst noch alles dazukam.
Dies ließ die Staatsanwaltschaft nicht ruhen, sie legte
erfolgreich Revision ein. Der zuständige Senat mit dem
Vorsitzenden Armin Nack, der sich besonders gern in die tatrichterliche
Beweiswürdigung einmischt, verwies den Fall nach Mannheim
zurück mit einer unmissverständlichen Anleitung, wie
eine neuerliche Verurteilung herbeizuführen sei. Man wollte in
Karlsruhe von der einmal gefassten Überzeugung von
Wörz' Täterschaft nicht lassen. Der Fall schien kein
Ende zu nehmen.
Konnten die Sachverständigen des Landeskriminalamts DNA-Spuren
Wörz nicht oder nicht eindeutig zuordnen - für die
Staatsanwaltschaft blieb er der Täter. Traten immer weitere
Ermittlungsfehler der Pforzheimer Polizei an den Tag - für die
Staatsanwaltschaft blieb Wörz der Täter. Hatte die
Kammer für den Geliebten Andreas ein überzeugendes,
ja überwältigendes Tatmotiv herausgearbeitet, woran
es bei Wörz fehlt - für die Staatsanwaltschaft blieb
der Angeklagte der Täter.
Eine Polizei, die "lügt, betrügt, stiehlt und trickst"
Die Staatsanwaltschaft rühmt sich gern ihrer
Objektivität und Fairness, da sie, wie immer behauptet wird,
das einen Verdächtigen Be- wie auch das ihn Entlastende
gleichermaßen im Blick habe. Dass jedoch dies nur hehre
Theorie ist, leuchtet sofort ein, wenn man weiß, dass
Staatsanwälte weisungsgebunden sind, also vor allem in
spektakulären Fällen nicht über die
Köpfe ihrer Vorgesetzten hinweg agieren dürfen.
Mit dem bloßen Beharren auf substanzloser
Überzeugung und einer bornierten Unwilligkeit, Fehler
zuzugeben, verliert die Staatsanwaltschaft an Glaubwürdigkeit,
ja sie macht sich lächerlich. Oder will sie im Fall
Wörz etwa den Ruf einer Polizei retten, die "wie eine Herde
Elefanten durch den Tatort trampelt", so der Vorsitzende Glenz, oder
die Vernehmungsprotokolle von Wörz entlastenden Zeugen in
versteckten Aktenordnern "versenkte", wie Richterin Beck sagte? Eine
Polizei, die sich laut Verteidiger Neuhaus nicht erinnert, die
Asservate nicht mehr findet, die "lügt, betrügt,
stiehlt und trickst"?
War es Kumpanei innerhalb einer verschworenen Gemeinschaft, dass
Wörz, der einzige Nicht-Polizist unter den Beteiligten,
unbedingt der Täter sein musste, obwohl so gut wie nichts
gegen ihn sprach?
Lieber
doch kein Mörder, Frankfurter Rundschau 06.04.2010
Nach einem Schulfest im nordschwedischen Piteå im
Frühjahr 1976 verschwand der 15-jährige Charles
Zelmanovits. Erst siebzehn Jahre später wurde seine Leiche
gefunden. Den Mord nahm ein schmächtiger
Brillenträger auf sich, der damals wegen eines
Raubüberfalls im Gefängnis saß: Thomas
Quick. Vier Jahre nach Zelmanovits war in Sundsvall der
elfjährige Johan Asplund verschollen. Quick sagte, er habe
auch ihn auf dem Gewissen. Wie auch die 17-jährige Trine
Jensen aus Oslo, wie das holländische Paar Jannie und Marinus
Stegehuis, die auf einer Wandertour in Lappland ermordet wurden.
33 Morde hat Thomas Quick, der seinen Namen inzwischen in Sture
Bergwall geändert hat, im Lauf der Jahre gestanden,
für acht von ihnen wurde er zwischen 1994 und 2001 zu
lebenslanger Verwahrung in einer psychiatrischen Anstalt verurteilt.
Und jetzt sagt Quick: alles nur erfunden. Mit Tränen
erstickter Stimme berichtete er einem schwedischen Fernsehreporter, was
viele Experten schon lange vermutet hatten: "Ich habe keinen der Morde
begangen, für die ich verurteilt wurde, und auch keinen der
anderen, die ich gestanden habe. So ist das." So bekommt nun ein Fall,
den der bekannte Krimiautor Jan Gouillou schon vor sechs Jahren
Schwedens größten Justizskandal nannte, eine neue
Dimension. Denn stimmen die Vorwürfe, die der Journalist
Hannes Råstam im TV-Programm "Dokument von innen" gegen die
Ermittler richtete, dann haben Verhörsleiter und Staatsanwalt
den geständigen Möchtegern-Täter mit den
Informationen gefüttert, die ihm die Geständnisse
erst ermöglichten, haben alle Informationen unterschlagen, die
gegen Quick als Mörder sprachen und ihn mit jenen
Psychopharmaka versorgt, die ihn einerseits von den Drogen
abhängig machten und andererseits seine Phantasie
beflügelten.
Warum er gelogen habe, begründet der heute 58-Jährige
so: "Das enorme Echo. Das verstärkte meinen Drang zu
erzählen und machte es leicht, immer weiter zu machen." Und er
wusste, dass er seine Drogen bekommen würde, wenn er
"verdrängte Erinnerungen" aus dem Unterbewusstsein holen
sollte. Noch vor zwei Jahren hatte Justizkanzler Göran
Lambertz, dessen Aufgabe es ist, die Rechtssprechung zu kontrollieren,
der Polizei bei einer Prüfung des Falles Quick "ausgezeichnete
Arbeit" und den Richtern "gediegene Urteile" bescheinigt. Jetzt, sagt
er, "sieht die Lage anders aus." Quicks heutiger Anwalt Thomas Olsson
will in den kommenden Wochen die Mordurteile anfechten und die
Wiederaufnahme sämtlicher Prozesse beantragen. ...
101
Millionen Dollar für 4 unschuldig Verurteilte und das FBI
wußte 30 Jahre von der Unschuld, 26.07.2007
Rund 30 Jahre sind vier Männer in den
USA im Gefängnis gesessen. Für einen Mord, den sie
nicht begangen haben. Das FBI wusste davon, hielt es aber nicht
für nötig, die Justiz zu informieren.
Vier US-Amerikaner saßen wegen eines 1965 verübten
Mordes jahrzehntelang unschuldig im Gefängnis - und das FBI
wusste von dem Justizirrtum. Am Donnerstag erhielten die beiden noch
lebenden Verurteilten, Peter Limone und Joseph Salvati, und die
Familien ihrer zwei verstorbenen Schicksalsgenossen von einem
Bundesgericht in Boston eine Entschädigung von 101 Millionen
Dollar (74 Millionen Euro) zugesprochen.
Richterin Nancy Gertner nannte die Argumentation der
US-Bundesbehörden absurd. Ein Anwalt des Justizministeriums
sagte, dass das FBI nicht verpflichtet war, Informationen mit den
Justitzbehörden zu teilen. Die Anwälte der
Kläger argumentierten, der damalige Hauptbelastungszeuge,
Mafia-Killer Joseph "Das Tier" Barboza, habe die vier Unschuldigen als
Täter genannt, um einen kriminellen FBI-Informanten zu
schützen. Ihre Mandanten seien vom FBI als "akzeptabler
Kollateralschaden" eingestuft worden.
Damals ging es der Bundespolizei vor allem darum, die Mafia mit Hilfe
von Informanten zur Strecke zu bringen. Die Unschuld der
Männer kam ans Licht, nachdem 2001 FBI-Unterlagen zu dem
Mordfall öffentlich gemacht wurden.
Richterin Nancy Gertner nannte die Argumentation der
US-Bundesbehörden absurd. Ein Anwalt des Justizministeriums
sagte, dass das FBI nicht verpflichtet war, Informationen mit den
Justitzbehörden zu teilen.
In Deutschland hätte es bisher etwa 120000 EUR
Entschädigung für alle 4 Personen gegeben. Wobei in
Deutschland häufig auch die ganze Entschädigung
für Anwalts- und Gerichtskosten dabei drauf geht die
Entschädigungsleistungen einzuklagen, denn der Staat weigert
sich hier wehement Entschädigungen zu zahlen. Anststatt, dass
die Entschädigungen hier also dem justizgeschädigtem
Opfer zu gute kommen wird diese hier gerne wieder unter
elitären Juristen verteilt als Gratifikation für das
Ansehen der höhergestellten elitären juristischen
Personen und wofür sich diese in Deutschland untereinander
feiern.
Amnesty
International, Argumente gegen die Todesstrafe, 2010
Die Todesstrafe lässt sich nicht
rechtfertigen, denn sie ist unmenschlich, unwirksam und unwiderrufbar.
Deshalb setzt sich Amnesty International gegen jede Form der
Todesstrafe und für ihre weltweite Abschaffung ein.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gesteht jedem
Menschen das Recht auf Leben zu und besagt: «Niemand darf der
Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung
oder Strafe unterworfen werden. Die Todesstrafe verletzt diese
grundlegenden Menschenrechte.
Töten kann niemals gerecht sein, selbst wenn es staatlich
angeordnet wird. Ein Staat kann nicht per Gesetz das Töten
verbieten und gleichzeitig selbst töten. Die internationalen
Menschenrechtsnormen, die das Leben jedes Menschen schützen,
stehen über dem nationalen Recht.
Unmenschlich
Es gibt keine «humane» Form der Todesstrafe. Jede
Hinrichtungsmethode hat nur den einen Zweck: ein Leben
auszulöschen. Die Todesstrafe verwehrt einem Menschen die
Möglichkeit, eine Tat durch Wiedergutmachung, Reue und
Besserung zu sühnen. Wirkungslos Die Todesstrafe verhindert
keine Verbrechen.
Wissenschaftliche Studien haben keinen Beweis für die
angeblich abschreckende Wirkung der Todesstrafe erbringen
können. In Kanada zum Beispiel ist die Mordrate seit der
Abschaffung der Todesstrafe zurückgegangen.
In den USA hingegen ist die Mordrate in den Bundesstaaten mit
Todesstrafe höher als in jenen, die sie abgeschafft haben. Um
Verbrechen wirksam zu verhindern, braucht es eine hohe Quote bei der
Aufklärung von Verbrechen und ein faires, rasch und konsequent
arbeitendes Justizsystem.
Justizirrtümer und Fehlurteile können nie ganz
ausgeschlossen werden. Einmal vollstreckt, ist ein Todesurteil nicht
mehr rückgängig zu machen. Seit 1973 wurden in den
USA 123 zum Tode Verurteilte freigelassen, nachdem ihre Unschuld
bewiesen worden war (Stand April 2006).
Die genaue Zahl der nachgewiesenen Fehlurteile, Justizirrtümer
und Hinrichtungen von Unschuldigen ist umstritten. Falsche
Geständnisse, Falschaussagen der ZeugInnen und fehlerhafte
Gutachten können den Prozessausgang bestimmen und so zu einem
Justizmord führen.
In manchen Ländern besteht zudem bei Todesstrafeverfahren kein
Anspruch auf eine solide Verteidigung der Angeklagten und es gibt kein
Berufungsrecht.
Die Todesstrafe wird unverhältnismässig oft gegen
Arme oder Angehörige von Minderheiten angewendet. In den USA
ist der Anteil der zum Tode verurteilten Afro-AmerikanerInnen
überproportional hoch. In Saudiarabien trifft es vor allem
GastarbeiterInnen.
Staaten befriedigen mit der Todesstrafeoft populistische
Rachegelüste – nicht selten mit
öffentlichen Schauprozessen und Massenhinrichtungen wie etwa
im Iran oder in China.
Die meisten Hinrichtungen werden nicht wegen Gewaltverbrechen, sondern
aus politischen Gründen vollstreckt. Die Todesstrafe macht es
staatlichen Machthabern leicht, sich missliebiger Personen zu
entledigen. So gibt es Todesurteile wegen Homosexualität
(Nigeria, Saudiarabien), Drogendelikten (Indonesien, Malaysia) oder
wegen Diebstahl, Korruption oder Steuervergehen (China).
Folgende
Handlungen werden irgendwo auf der Welt mit dem Tod bestraft:
Brandstiftung, Diebstahl, Raub, Vergewaltigung, Mord,
Beihilfe zur Flucht eines Gefangenen, Mutwilliges Stören
militärischer Disziplin, Schwarzgeld in Umlauf bringen,
Mutwillige Beschädigung von Staatseigentum, Veruntreuung,
Unterschlagung, Betrug, Beschmieren von Wandplakaten, Horten, Hamstern,
Anstiftung zur Plünderung, Menschenraub, Söldner
sein, Meuterei, Rebellion, Schmuggel, Landesverrat, Terrorismus,
Spionage, Ehebruch, Prostitution, Sabotage, Planung eines
Regierungsumsturzes, Politische Vergehen, Religiöse
Aktivitäten, Überhöhte Preise verlangen,
Bestechlichkeit
Beratungshilfe,
Prozeßkostenhilfe und Formulare:
Prozeßkostenhilfeantrag
mit Erläuterungen BMJ: http://www.bmj.de/media/archive/838.pdf
Berechnung der Prozesskostenhilfe nach § 115 ZPO, und andere
juristische Berechnungsprogramme: www.pkh-fix.de
Beratungskostenhilfeantrag
mit Erläuterungen: http://www.ag-otw.saarland.de/medien/inhalt/ber_hilfe.pdf
Justizportal NRW Formulare/Broschüren: http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/index.php
Das Bundesministerium der Justiz informiert : http://www.hukuk24.de/rechtsberatung/beratungshilfe-kostenlos.html
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die
Prozesskostenhilfe:
http://www.umweltrecht.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?texte=0250_2D06
AG-Minden, Beratungshilfescheine in ALG-II-Fällen vermehrt
abgelehnt, MT
vom 06.11.2007
Zweierlei nahezu entgegengesetzte Ziele charakterisieren die
Beratungshilfe- und PKH Vorschriften. Einerseits sollen sie dem
mittelosen Bürger den Zugang zum Gericht eröffnen.
Andererseits sollen sie ihn gerade davon abhalten.
Baumbach/Lauterbach §114 ZPO Rn. 2
Die
Regelung ist in typisch deutschem Perfektionismus, den Grunsky NJW
80, 2048 nicht sieht, zwar im Interesse der Einzelfall-Gerechtigkeit
gut gemeint. Sie ist jedoch so kompliziert, daß man sie kaum
noch verstehen kann. Was der Gesetzgeber gerade solchen Menschen
zumutet, für die er Vorschriften schafft, in diesem Fall also
vorwiegend Bürgern mit geringem Einkommen oder
Vermögen und erfahrungsgemäß allenfalls
knapp durchschnittlichen Rechtskenntnissen, streift die Grenze des
Grotesken (Krit auch Schachtel NJW 82, 89).
...Keineswegs ist der Zivilrichter
verpflichtet, in die letzten Verästelungen des Sozialrechts zu
leuchten,...
Baumbach/Lauterbach §115 ZPO Rn. 2/49
Beschwerde
zum Landgericht bei Ablehnung von Beratungshilfe, LG Potsdam
Vielfach unzureichend wird das Rechtschutzsystem
bei der
Ablehnung der Ausstellung eines Berechtigungsscheines für
Beratungshilfe empfunden. Nach überwiegender Meinung
entscheidet der Richter des Amtsgerichts endgültig
über eine Erinnerung bei Anträgen auf
Gewährung von Beratungshilfe. Das LG
Potsdam hat im Beschluss vom 12.01.2009- 13 T 74/08, einer
ausführlich und sehr gründlich begründeten
Entscheidung, die Auffassung vertreten, dass die Einheitlichkeit des
Rechtsmittelssystems und die mit der Statthaftigkeit der Beschwerde
einhergehenden Konsequenzen für die Annahme sprechen, dass
gegen die vom Rechtspfleger ausgesprochene Ablehnung eines Antrags auf
Bewilligung von Beratungshilfe die Beschwerde zum Landgericht gegeben
ist.
"Teures
freies Recht für zahlungskräftige Rechtsuchende."': http://www.jurpc.de/aufsatz/20060012.htm
Beratungshilfe
zu teuer für Deutschland
Der Bundesrat hat am 10.10.2008 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Beratungshilferechts beim Deutschen Bundestag
einzubringen. Die mit dem Gesetzesentwurf vorgeschlagenen
Änderungen des Beratungsrechts zielen u.a. darauf,
„die Kosten der Beratungshilfe auf ein angemessenes
Maß zurückzuführen". Der DAV
hat die Bundesratspläne zur Begrenzung der Beratungshilfe
abgelehnt und in seiner Pressemitteilung Nr. 28/08 vom
13.10.2008 insbesondere darauf hingewiesen, dass die Bundesrepublik
Deutschland im internationalen Vergleich pro Einwohner nur 5,58 Euro
für Prozesskostenhilfe ausgibt, die Niederlande jedoch 23,22
Euro, Norwegen 29,86 Euro oder England 57,78 Euro.
Justizministerin
Müller-Piepenkötter schimpft gegen Berlin,
Rechtshilfe für Hartz 4 Empfänger,
Focus Nr. 34 17.08.2009
NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter
(CDU) wirft ihrer Amtskollegin Brigitte Zypries (SPD)
Tatenlosigkeit vor. Hintergrund bilden die steigenden Kosten
für staatliche Rechtshilfen von Hartz-4-Empfängem. Im
Oktober 2008 hatten fünf CDU-Bundesländer eine
Gesetzesnovelle in den Bundestag eingebracht, um den Missbrauch bei den
länderfinanzierten Rechtsberatungen abzustellen.
Bundesjustizministerin Zypries stoppte den Vorschlag.
..Ein werteres unrühmliches Beispiel dafür, dass sich
der Bund der Anliegen, die im Interesse der Länder liegen,
nicht in angemessener Zeit annimmt", schimpft
Müller-Piepenkötter. Sie fordert „die
sparsame und zielgerichtete Verwendimg von Steuermitteln zu Gunsten der
wirklich Bedürftigen". Laut
NRW-Landesrechnungshof stiegen die Kosten bundesweit von 1,6 Millionen
Euro im Jahr 1981 auf 62,9 Millionen im Jahr 2006. Der Grund sei, dass
in 80 Prozent der Fälle die Anwälte tricksten und so
dreifach höhere Honorare kassierten.
ZDF Mona
Lisa, Recht zweiter Klasse für arme
Bürger
Rechtsanwältin Renata Junkes spricht von einem Recht zweiter
Klasse für arme Bürger, die sich keinen Anwalt mehr
leisten könnten. Sie bemängelt außerdem:
"Wenn ein Bürger einen Beratungshilfeschein erhalten hat,
bedeutet es noch lange nicht, dass der Bürger dann auch einen
Anwalt findet, der bereit ist, zu diesen Beratungshilfekonditionen
überhaupt tätig zu werden."
Dennoch fühlt sich die engagierte Juristin verpflichtet,
diesen Mandanten zu helfen, die immer wieder die Erfahrung machen, dass
ihre Anträge zurückgewiesen werden. Joosten: "Die
Anträge werden zurückgewiesen, mit
Begründungen, die meines Erachtens rechtlich nicht haltbar
sind. Aber sich dagegen zu wehren kostet wiederum Geld, und damit
schließt sich dann der Kreis. Leute die wenig haben, haben
durchaus Schwierigkeiten ihre Rechte durchzusetzen."
Das reicht bis zur Strafbarkeit, wie auf dieser Seite berichtete wird:
Strafbarkeit wegen Betruges für Mittelose, die sich bei
Anwaltszwang von einem Anwalt vertreten lassen LG-Bielefeld
14Ns43Js943/06-38/07.
Auch hier bleibt im Prinzip nur noch die teurer Klage, welches Menschen
davon abhält ihre Rechte geltend zu machen:
Kein Widerspruch!
"Bürokratieabbau"
- unter diesem Etikett hat NRW bei vielen Behördenbescheiden
die Möglichkeit des Widerspruchs abgeschafft.
Nun bleibt oft nur der Weg zum Gericht: http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2007/11/02/lokk_02.xml
Wer mit einem Steuer- oder Gebührenbescheid nicht
einverstanden ist, der kann ab dem 1.11. dagegen nur noch klagen. Denn
mit dem neuen "Bürokratieabbaugesetz II" aus
Düsseldorf ist es nicht mehr so einfach, Widerspruch gegen
einen Bescheid der Stadt einzulegen:
http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2007/10/31/loke_01.xml
Sachsens Justizminister Geert Mackenroth (CDU) hat sogar eine
"Praxisgebühr für Gerichte" vorgeschlagen.
Für Kläger mit niedrigem Einkommen müssen es
eine stärkere Selbstbeteiligung geben, damit bestimmte
Bagatellfälle erst gar nicht vors Gericht kommen.
Justizreform,
schneller und billiger
"Hamburger
Erklärung:, Weniger Rechtsstaat für Arme?",
2008
Anlässlich ihres Kongresses vom 5. - 7. November 2008
veröffentlicht die Evang.
Obdachlosenhilfe e.V. diese Resolution. Sie wird mitgetragen von den
Unterzeichner/innen der beigefügten Unterschriftenlisten und
Frau Bundesjustizministerin Zypries zugeleitet.
Durch die Einführung verschärfter
Zugangsvoraussetzungen und von Pflichtgebühren im
Beratungshilfegesetz, im Sozialgerichtsgesetz und bei der
Prozesskostenhilfe werden vor allem Arme getroffen.
Nach zunehmender Prekarisierung der Arbeits- und Existenzbedingungen
soll nun für einen auf 7-8 MIO Menschen gewachsenen Teil der
Bevölkerung auch noch der Weg zur gerichtlichen Durchsetzung
ihrer Rechtsansprüche erschwert bzw. verbaut werden.
Das Sozialgerichtsgesetz wurde zum 1.4.2008 verändert.
Beratungshilfegesetz und Prozesskostenhilfe wollen die
Bundesländer verschärfen, und die Bundesregierung
will im Rahmen der sog. "Instrumentenreform" im SGB Il-Rechtskreis
Widerspruch und Anfechtungsklage generell die aufschiebende Wirkung
nehmen.
In der Gesamtschau stellen sich diese Restriktionen in ihren
tatsächlichen Auswirkungen als "systematische Entrechtung von
unterstützungsbedürftigen Bürgern dar.
P-Konto:
Gesetzeslücke bringt Hartz-IV-Bezieher um Existenzminimum,
16.08.2010
Nicht alles, was gut gemeint ist, ist auch gut gemacht! Diese bittere
Erfahrung mussten im August tausende von Hartz-IV-Beziehern machen, die
ein sogenanntes „P-Konto“
(Pfändungsschutz-Konto) eröffnet haben. Das
entsprechende Gesetz trat zum 1. Juli 2010 in Kraft und räumt
den Inhabern zur Sicherung des Existenzminimums einen
Pfändungsfreibetrag von 985,15 € ein. Wegen einer
Gesetzeslücke, die von manchen Banken und Inkassounternehmen
schamlos ausgenutzt wurde, gab es für die Hartz-IV-Bezieher am
1. August ein böses Erwachen: Ihr Geld wurde ohne
Rückfrage als „überschüssiges
Guthaben“ einkassiert und an den Gläubiger
überwiesen. Nun müssen sie sehen, wie sie ohne Geld
über die Runden kommen.
Anders als bei der Rente, die rückwirkend zum Monatsanfang
ausbezahlt wird, werden Leistungen nach dem SGBII im Voraus
für den Folgemonat geleistet – d.h. am 30. Juli
für Monat August. Guthaben auf dem P-Konto ist aber nur im
Kalendermonat der Gutschrift vor Pfändung geschützt
und die Banken sind verpflichtet, ein vorhandenes Restguthaben an die
Gläubiger überweisen! So blieb in vielen
Fällen kein Cent auf dem Konto und die Empfänger
müssen zusehen, wie sie den Monat finanziell
überstehen. ...
Strafgefangener
hilft seinen Mithäftlingen bei Schriftstücken.
Entscheidung der folgenden Gerichte in einstimmiger Weise,
der
Strafgefangene verstößt damit gegen den
Anstaltsfrieden und muß mit Disziplinarstrafen versehen
werden:
a) Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 25. Oktober
2005 - 3 Ws 743, 744/05 R -,
b) Beschluss der Auswärtigen Strafvollstreckungskammer des
Landgerichts Augsburg beim Amtsgericht Nördlingen/Zweigstelle
Donauwörth vom 15. September 2005 - 2 NöStVK 416/05 -,
c) Beschluss der Auswärtigen Strafvollstreckungskammer des
Landgerichts Augsburg beim Amtsgericht Nördlingen/Zweigstelle
Donauwörth vom 25. Juli 2005 - 2 NöStVK 416/05 -,
d) Disziplinarmaßnahme der Justizvollzugsanstalt Kaisheim vom
14. Juli 2005 - 31 33 - 10 d - 401/04 -
Entscheidung des BVerfG 2 BvR 30/06:
Der Beschluss der Auswärtigen Strafvollstreckungskammer des
Landgerichts Augsburg beim Amtsgericht Nördlingen/Zweigstelle
Donauwörth vom 15. September 2005 - 2 NöStVK 416/05 -
verletzt den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus
Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1, Artikel 20
Absatz 3 und Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes. Die Entscheidung
wird aufgehoben. Die Sache wird an die Auswärtige
Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Augsburg beim Amtsgericht
Nördlingen/Zweigstelle Donauwörth
zurückverwiesen. Der Beschluss des Oberlandesgerichts
München vom 25. Oktober 2005 - 3 Ws 743, 744/05 R - ist damit
gegenstandslos. Der Freistaat Bayern hat dem Beschwerdeführer
die notwendigen Auslagen für das
Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten. Damit erledigt sich der
Antrag des Beschwerdeführers auf Prozesskostenhilfe und
Beiordnung eines Rechtsanwalts.
Rechtsberatungsgesetz
und kein Ende, Strafbarkeit für mittellose Bürger,
die sich von einem Anwalt bei Anwaltszwang anwaltlich vertreten lassen
Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel
möchte nicht, dass sich Bürger und noch viel mehr
mittellose Bürger gegen staatliche Willkür zur Wehr
setzen können obwohl gerade mittellose Bürger am
meisten darauf angewiesen sind.
Gesetze:
dejure.org
BMJ,
Gesetze im Internet
Fernsehserien
zum
Thema Recht:
(Links zu Fernsehsendungen unten auf dieser
Seite bei "Justizpfusch,
Anwaltspfusch:")
ARD
Ratgeber Recht
3Sat
Recht Brisant (am zweiten
Mittwoch im Monat, um 20.15 Uhr)
n-tv
Steuern und
Recht (am zweiten Freitag
im Monat um 18:30 Uhr)
Recht
& Justiz, ZDF
Infokanal
Entscheidungssammlungen:
Bundestagsdrucksachen
BverfG,
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes
BGH,
Entscheidungen des Bundesgerichtshofes
caselow
(kostenlose BGH Datenbank)
Gerichtsentscheidungen
24
Land
NRW (ausgewählte
Gerichtsentscheidungen BverfG,
BverwG, BGH, BAG, BSG, BFH, BPatG)
Jurawelt
Entscheidungen
Saarländischer Gerichte
Linksammlung
für Gerichtsentscheidungsseiten
Gerichtsentscheidungen
zu Internetseiten
Jurat
Ausgewählte Rechtsentscheidungen in verständlicher
Form kommentiert
Entscheidungsdatenbank
SGBII & SGB XII
Schlichtungsstellen:
Ärger
mit dem
Anwalt, Ombudsmann der RAK Köln
Streit
mit der Bank, der Ombudsmann hilft (hr-online)
Ombudsverfahren
der privaten Banken (bankenverband)
Ombudsmann
der öffentlichen Banken
(Bundesverband
Öffentlicher Banken Deutschlands VÖB)
Schlichtungsstelle
für den Onlinehandel (Die Verbraucherinintiative e.V.)
Schlichtungsstelle
für Telekommunikation (Bundesnetzagentur)
Reiseschiedsstelle
Anschrift
der Schiedsstelle des deutschen Patent- und Markenamtes
Der
Verband der Privaten Bausparkassen verfügt auch über
eine Schiedsstelle
Ombudsmann
für Versicherungen
Ombudsmann
für private Kranken- und Pflegeversicherung
Der
europäische Bürgerbeauftragte
Schlichtungsstelle
Mobilität, Ansprüche gegen Verkehrsunternehmen
Schlichtungsstelle
Nahverkehr der Verbraucherzentrale
Petitionsausschuss
des deutschen Bundestages
Anschriften
der Petitionsausschüsse des Länder
Der
Deutsche Bundestag hat am 23.04.2009 mit dem
Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen
Berufsrecht die Errichtung einer unabhängigen, bundesweit
tätigen “Schlichtungsstelle der
Rechtsanwaltschaft” beschlossen. “
Rechtsuchende können künftig Streitigkeiten mit ihrer
Rechtsanwältin oder ihrem Rechtsanwalt einfach und
unkompliziert beilegen, ohne die Gerichte anrufen zu müssen.
Die neue Schlichtungsstelle erlaubt eine einvernehmliche
Lösung zwischen Anwalt und Mandant, die den Rechtssuchenden
zudem nichts kostet.
Sonstige Links:
Konstanzer
Inventar Sanktionsforschung: Heinz,
Wolfgang: Das
strafrechtliche Sanktionensystem und die Sanktionierungspraxis in
Deutschland 1882 - 1997
(Stand: Berichtsjahr 1997)
Bundesweites amtliches Anwaltsverzeichnis
der Bundesrechtsanwaltskammer
Die
schweizer Fremdenpolizei im Sauerland, Versagung der
Einbürgerung für staatenlose in Deutschland aufgrund
interner Behördenanweisungen aus der Schweiz
Gegen Korruption: http://www.endzeiter.de
Gegen Alzheimer in der Politik http://www.flegel-g.de/index.htm
BMJ,
Bundesministerium der Justiz
Informationsfreiheitsgesetz
unabhängiges Online-Magazin für Bürgerrechte
Steuer: http://www.zeit.de/2003/24/Ebay
Gewerbliche Tätigkeit in der Mietwohnung: http://www.ra-kassing.de/miete/gewerbe/geweralg.htm
Handwerksordnung: http://www.buhev.de
Schornsteinfegerverordnung: http://www.kontra-schornsteinfeger.de
Unabhängige
Nachrichten (Verein für Presse und
Meinungsfreiheit)
Bürgerinitiativen
Antipsychiatrieverlag
Ein
kleiner Ratgeber für Betroffene von Medienberichterstattungen
"Lieber
WCs verstopfen als Gänse stopfen" vor Gericht
Die
sinnlose Zerstörung eines 50 jährigen Lebenswerkes
http://www.gewaltenteilung.de
DIE
ZEIT, Wird er es wieder tun? Aus Angst vor
öffentlicher Empörung weigern sich Richter und
Gutachter, Sexualverbrecher aus der Haft zu entlassen. Politiker buhlen
um Volkes Stimme und verschärfen Strafgesetze. Bericht
über eine um sich greifende Hysterie
Jura-Fernstudium: http://www.jurafernstudium.de
Links
Juraklausuren und Hausarbeiten mit Lösungen auf
juracafe.de
LKW-Recht und
VBGL
Leitfaden für das Familiengericht: http://www.system-familie.de/familiengericht.htm
Fachanwalt-Hotline:
Verbraucher und Unternehmer Schutzforum des BSZ e.V.
Gefängnis
und die Folgen: Identitätsentwicklung und
kriminelles Handeln während und nach
Verbüßung einer Jugendstrafe
Kosten
und Nutzen von Haft und Haftvermeidung: Auszüge aus
dem Projektantrag im Rahmen des Schwerpunktes Recht und Verhalten.
Konstanzer Inventar Sanktionsforschung: Das
Sanktionensystem des deutschen Strafrechtes 1992-1998
Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachen e.V.: Entwicklungsfolgen
der Jugendstrafe, eine längsschnittliche Untersuchung
Müll-Geschäfte, Der Milliarden-Poker mit
Grünem Punkt und gelbem Sack: die
Story WDR 08.01.2007 um 22:30 Uhr
Jugendamt, Die staatliche Maschinerie dreht durch, Die Zeit,
Dossier
vom 18.06.2003: 'Der
Verdacht'
Deutsche Staatsbürgerschaft und
Behördenwillkür, Der
lange Weg
Die Internet-Plattform gegen Rechtsextremismus: http://www.mut-gegen-rechte-gewalt.de
PRO
HONORE e.V. Kampf
gegen Korruption 2007
Webseite zum Buch Investigativer Journalismus von Johannes
Ludwig, Korruption
und Wirtschafskriminalität Adressen
Tipps
gegen Job -Betrüger und Drückerkolonnen
AnlageSchutzArchiv,
Unternehmen im Visir von der Schutzgemeinschaft der
Kleinanleger
Desinformation: Scientology anerkannt? Erfolge vor Gericht?
Urteile "redefiniert"!: http://www.ingo-heinemann.de/Desinformation.htm
Pädoverbrecher bei Staat/Justiz/Polizei/Prominenz in Sachsen Das
Erste: "Behält er die Namen der prominenten Freier
für sich gibt es eine geringere Haftstrafe"
Kirchen (Das reichste Unternehmen der Republik, Beim Geld kennt die
Kirche keine Gnade) - Vom Staat subventioniert (ARD-NDR, Panorama) Teil1
, Teil
2
Überwachungsstaat:
Sammel-Verfassungsbeschwerde
gegen Vorratsdatenspeicherung, Stoppt die
Vorratsdatenspeicherung
Zur Zeit gibt es etwa 300000 Überwachungskameras in
Deutschland (BKA-Chef 2006: Stärkere
Video-Überwachung notwendig) , Im Jahr 2002 wurden fast 22000
Telefonüberwachungen in Deutschland gezählt
"Niemand hat die Absicht einen Überwachungsstaat zu errichten
auch nicht Herr Schäuble", Sendung
auf Phoenix
ARD
Monitor - 12.04.07 - Schäubles
Überwachungswahn: Rasterfahndung, präventive
Aufzeichnung von Telefongesprächen, Abschuß von
Passagiermaschinen (Mathias
Richling - Schäuble schiesst ab mit dem Leben),
Großer Lauschangriff, Sammeln von Mautdaten, Heimliche
Online-Durchsuchung, Speicherung von Telefon, SMS, Handy, e-mail- und
Internetdaten, EU-weite Vernetzung von Gen- und
Fingerabdruckdatenbanken, Reisepässe mit elektronisch
gespeicherten Biometriedaten, Beliebige Abfrage von Bankkontendaten,
Überwachungskameras mit Biometriedatenerkennung, Massenhafte
und permanente Erfassung von KfZ-Kennzeichen
Vorratsdatenspeicherung - Schnüffelstaat
online
Zeitspiegel-
Überwachung, George Orwels Vision vom
Überwachungsstaat soll Wirklichkeit werden
extra 3 - Fragen
Sie Dr. Schäuble
Dr.
Wolfgang Schäuble: "Der Irakkrieg ist eine schlechte
Lösung aber eine noch schlechtere Lösung
wäre eine gedemütigte Weltmacht USA". Das
perverse Weltbild des Dr. Schäuble
Die
totale Überwachung Stern 22.11.2006
Der
biometrische Reisepass, Seit Beginn des Monats
gehört auch die Frage nach diversen Fingern des
Antragstellenden zur Routine in jedem Einwohnermeldeamt. Jeder, der
einen neuen Reisepass haben möchte, muss seinen Fingerabdruck
abgeben. Die Daten können zur Zentralen Überwachung
der Bevölkerung genutzt werden. Die Daten können auch
von Lesengeräten unbefugt ausgelesen werden. Es besteht keine
Möglichkeit dagegen rechtlich vorzugehen. 3Sat neues
04.11.2007
"Chaos
Computer Club" überlistet biometrische Pässe,
Neue Identität leicht gemacht, 3 Sat nano 01.04.2008
Schäuble:
Keine Kontrolle der Geheimdienste: Zunehmende Schwierigkeiten
habe er damit, dass ein Terrorist den gleichen Schutz des Grundgesetzes
genießen solle wie jeder Bürger. Bundesinnenminister
Schäuble zweifelt die in Deutschland praktizierte Kontrolle
der Geheimdienste an. Wenn andere Geheimdienste nicht mehr mit den
Deutschen zusammenarbeiten wollten, erweise man "der Freiheit einen
Bärendienst"
Fernabsatz:
http://www.anbieterkennung.de
http://www.versandhandelsrecht.de
http://www.fernabsatzgesetz.de
http://www.haerting.de/deutsch/archiv/faq_ebay.htm
http://www.internetrecht-rostock.de
Wann
gilt eine Person als Unternehmer (BGH VIII ZR 173/05)
Impressum
einer Webseite - wichtige rechtliche Aspekte / Webimpressum-Assistent
Schuldnerberatung:
Diskussionsforen
des Forums Schuldnerberatung
Armut in
Deutschland:
Planet Wissen: Armut in Deutschland
Armuts- und Reichtumsbericht der
Bundesregierung (April 2005)
"Nur
die Reichen werden reicher." Artikel
über Armut in Deutschland. ("Die Zeit", 12.8.2004)
Zustand der Gesellschaft: Armut und Reichtum
("Aus Politik und Zeitgeschichte", B 29-30/2002)
Adressbuchschwindel,
Dubiose Anzeigen-Firmen für Anzeigenverträge,
Trick-Offerten:
Betrügerische
Adressbuchverlage überziehen Journalisten in konzertierter
Aktion mit einer Fülle 'sinnloser' Prozesse (Law
Hunting), um ihn so zu zermürben
Schutzverband gegen
Wirtschaftskriminalität (DSW): Die Maschen
· Anzeigenschwindel · Wie verhalte ich mich
richtig?
Anzeigenverträge - Firmenliste , Liste
dubioser Anzeigen Firmen , Liste
von Anzeigenfirmen mit Unterlassungstitel
IHK
Pfalz warnt vor Adressbuchschwindeleien , IHK
Frankfurt, Vorsicht Falle Adressbuchschwindel , IHK Dortmund,
"Rechnungs-
und Adressbuchschwindel"
Offertenschwindel
Landeskriminalamt Baden-Württemberg Medieninfo
DER
A N Z E I G E N H A I – Trick-Offerten für
völlig unnötige Eintragungen in Branchenregister!! (BGH,
Urt. u 8. 7. 2004 -1 ZR 142/02 (OLG Düsseldorf))
Grosser
Tyrann wurde mit Anzeigenschwindel reich 26.01.2006
Internet victims Rufmordkampagne
gegen Meinolf Lüdenbach , Frontal
21, Der Beitrag richt nach Fisch , BITACLE: Friedrich Kurz und Tanja von Unger verbreiten
Fischgeruch bei Frontal21 , Gemischte
Gefühle - Und Meinolf Lüdenbach darf keinen Erfolg
haben , Handelsblatt Weblog: So
03.09.2006, Miese Abzocke (Herr Matthes ist im Spiegel)
IHK-Rhein-Nekar: Adressbuchschwindel
ist strafbar (LG Lüneburg Az. 24 KLs13/02)
IHK-Nordwestfalen: 10
Tipps und Fragen zur Beurteilung von Adressbüchern
IHK-Nordschwarzwald: Erstmals
Gewerbeuntersagung gegen Schwindelfirma vom Verwaltungsgericht
bestätigt (Verwaltungsgericht Arnsberg 1K 5028/01)
Mit einer perfiden Masche zocken unseriöse Adressbuchanbieter
Unternehmer ab. Besonders
dreiste Abzieher versuchen jetzt, doppelt Kasse zu machen. (
LG Berlin, Az.: 15 O 511/05)
Adressbuchverlage:
Vorsicht Täuschung! von Clemens Oswald, WDR
16.08.2008: WDR, Samstag, 16.08.2008, 17.03 Uhr im Ersten
Immer wieder bekommen Firmen Post von privaten Adressbuchverlagen, die
kaum von offiziellen Rechnungen des Handelsregisters zu unterscheiden
sind. ARD-Ratgeber Recht zeigt, wie man sich erfolgreich dagegen wehren
kann.
GoMoPa
- der Finanz-Nachrichtendienst und Netzwerk unabhängiger
Berater. Im Forum gibt es viele Hinweise auf dubiose Abzockfirmen
Heimarbeitsschwindel
und Kostenfallen im Internet:
http://www.verbraucherschutz-internet.eu/88/Info/Aufkl%C3%A4rungsliste.htm
(Achtung 18.10.2008:Die Seiten enthalten Werbung
für Justizdienste und für Riesterrente.
Diesbezüglich bitte hier informieren. Wer für die
Justiz nicht fleissig Werbung macht, sondern die Justizprobleme
kritisiert verliert als Verein auch gerne mal seine Gemeinnutzigkeit).
Kostenfallen im Internet: http://www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_internet_2007.pdf
Justizschwindel
am AG Minden
/ LG
Bielefeld / OLG
Hamm
und
das Erbe
der Firma Roland Freisler und von Richter Adolf Hitler
Gerichte sind die Erben der
Firma Freisler und von Richter Adolf Hitler. Das OLG-Hamm ist direktes
und federführendes Erbgericht der Nazis an dem und in dessen
Gerichtsbezirk von so manchem Richter als ewig gestriger das Erbe mit
den alten Systematiken immer noch fortgesetzt wird. So stellt der
Bürger in diesem Gerichtsbezirk besonders nur eine Art
minderwertiger Prolet (Menschenmaterial oder das "NICHTS") dar, dem
Rechte im völligen richterlichen Selbstverständnis
grundsätzlich rechtswidrig vorenthalten (gebeugt) werden
müssen, während Juristen als höhere
zugehörige elitäre Herrschaftsrassen gelten, denen
Rechte als Gratifikation um die höher gestellte
Herrschaftsperson zu gewähren sind (Richter Roland Freisler:
"Eine richterliche Herrenrasse geht niemals unter!". Richter Frank
Fasel 1981: "Die Justiz ist nicht bewegbar!"):
"...Die Gestapo reagierte Anfang 1935 mit Massenverhaftungen,
in deren Verlauf mehr als 1.200 Frauen und Männer in
Wuppertal, Velbert, Solingen und Remscheid festgenommen wurden. Die
darauf folgenden Massenverfahren des Oberlandesgerichts Hamm sowie des
Volksgerichtshofs, die als Wuppertaler Gewerkschaftsprozesse in die
Geschichte eingegangen sind, wurden durch das in den Niederlanden
gegründete Wuppertal-Komitee öffentlich gemacht.
Allerdings konnte auch diese internationale
Solidaritätskampagne nicht verhindern, dass mehr als 600
Angeklagte wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“
schuldig gesprochen wurden. Die meisten von ihnen mussten für
mehrere Jahre ins Gefängnis oder sogar ins Zuchthaus.
Für einige setzte sich der Leidensweg fort, nach
Verbüßung ihrer Haftstrafe wurden sie in ein KZ
eingewiesen. ...Nach Kriegsende wirkten viele der Beteiligten an den
Wuppertaler Gewerkschaftsprozessen aktiv am Wiederaufbau der
Gewerkschaften mit."
Die Auferstehung der Terrorjustiz nach dem Dritten Reich in
Bielefeld
...In Bielefeld, das nur ein Viertel soviel Einwohner hat wie Dortmund,
sieht das Bild der „gereinigten Justiz“ noch
übler aus. Der dortige Oberstaatsanwalt Depenbrock war schon
zur Zeit Hitlers Ankläger beim Sondergericht der gleichen
Stadt. Der Erste Staatsanwalt Bellwinkel war sogar Staatsanwalt beim
„Volksgerichtshof“. Bellwinkel hat unter anderem
das Todesurteil gegen den Erfurter Kammermusiker Ernst Fink erwirkt.
Der Grund: Fink hatte zwei Bilder des
„Führers“ zerschnitten.
Der Erste Staatsanwalt Dr. Josef Glunz war Staatsanwalt beim
Sondergericht Essen. Sein ranggleicher Kollege Hagmann und Staatsanwalt
Hans Köhne waren Ankläger in
„Rassenschandesachen“ in Dortmund.
Landgerichtsdirektor Huber gewann seine Erfahrung als Landgerichtsrat
beim Sondergericht Dortmund, Landgerichtsdirektor Dr. Keil als
Kriegsgerichtsrat, Landgerichtsdirektor Dr. Kuhlmann als
Oberfeldrichter, Oberamtsrichter Strümpler als
Oberlandesgerichtsrat beim Sondergericht Bielefeld, Amtsgerichtsrat
Oldenburg in gleicher Position beim Sondergericht Prenzlau. Am 26.
November 1943 verurteilte Oldenburg den Landarbeiter Friedrich Wilhelm
Bartelt zum Tode, weil er sich nach einem Fliegerangriff ein paar
Sachen im Werte von etwa 15 RM angeeignet hatte.
Von den Bielefelder Landgerichtsräten, Oberamtsrichtern und
Amtsgerichtsräten, die ihrem
„Führer“ bei Kriegs- und Sondergerichten
gedient haben, sei an dieser Stelle noch Landgerichtsrat Dr. Regis
erwähnt: Er steht auf der internationalen
Kriegsverbrecherliste (Nr. 40/142). Selbst das berüchtigte
Gefangenenlager Oberems und die Haftanstalt Bielefeld werden von einem
ehemaligen Oberfeldrichter, Regierungsdirektor Dr. Bernd Holl,
geleitet.
Durch
diese Seiten werden die Richter im
OLG-Bezirk Hamm gemäß dem Präsidenten
Richter Gero Debusmann vom OLG-Hamm an Rechtsbeugung, Willkür,
Protokollfälschungen/Urkundenfälschungen,
Lügen, Verspotten von Bürgern etc. gehindert und das
darf nicht sein:
Der
Präsident des OLG Hamm Gero Debusmann (Geboren: 03.11.1943 in
Bensberg/Köln), Mitglied des Verfassungsgerichtshofs
für das Land NRW, am 06.05.2008: ...mir ist zur Kenntnis
gelangt, dass sie seit einiger Zeit bei der lnternic.net die Domain
www.olg-hamm.info für sich registriert haben und sich dort in
unsachlicher und zum Teil verleumderischer und beleidigender Weise zu
Vorgängen in der Justiz des Oberlandesgerichts Hamm, des
Landes Nordrhein-Westfalen, aber auch der gesamten Justiz
äußern. ... Indem dort von Ihnen eingestellte derart
unsachliche, verleumderische und beleidigende Darstellungen der Justiz
des gesamten Landes NRW, aber insbesondere auch des
Oberlandesgerichtsbezirks Hamm vorgefunden werden, wird das Ansehen der
Justiz in höchstem Maße gefährdet und sie
wird in der ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer
Aufgaben beeinträchtigt. ...Mit dem Inhalt ihrer Internetseite
verstoßen sie gegen Vorschriften des Strafgesetzbuches. Die
unsachlichen Äußerungen und Darstellungen sind
verleumderisch, beleidigend und ehrenrührig. ...
Mit freundlichen Grüßen Gero Debusmann
Mehere
Strafanträge von Richter Gero Debusmann gegen mehr als 30
Personen, die sich auf diesen Seiten seiner Meinung nach beleidigend,
ehrenrührig und verleumderisch äußern und
damit die Justiz, bei den von ihm sogenannten
"ordnungsgemäßen Aufgaben" von
Urkundenfälschung (Protokollfälschung), Rechtsbeugung
usw. usw., beeinträchtigen wurden von der Staatsanwaltschaft
Bielefeld bereits eingestellt. zB. am 12.10.2008 Aktenzeichen 61 Js
860/08, am 29.10.2008 Az. 43 Js 2222/08 und am 18.11.2008 Az. 26 Js
555/08 usw. usw..
Desweiteren wurden nun 4 weitere Strafanträge wegen
angeblicher beleidigender Äußerungen auf dieser
Seite am 31.07.2009 eingestellt (AG-Minden 13 Cs-43 Js 883/08-547/08).
Somit war mehr als die letzten 5 Jahre kein Strafverfahren oder
Unterlassungsverfahren bezüglich dieser Seiten erfolgreich
obwohl die Staatsanwaltschaft und viele Richter diese Seiten unbedingt
mit allen Mitteln verhindern wollen und man viele opportunistische
Gefolgsleute hat, die von der Macht und Gewalt profitieren wollen und
sich bei dieser und den Kollegen korrupterweise dadurch profilieren
wollen und sich auch profilieren.
Dass es auf diesen Seiten eine beleidigende oder verleumderische
Äußerung gibt konnte also innerhalb von
über 5 Jahren bis heute nicht nachgewiesen werden. Dabei
dürften mehr als 50 Äußerungen auf diesen
Seiten, die angeblich einen beleidigenden oder verleumderischen Inhalt
haben innerhalb von Strafantragsverfahren untersucht worden sein.
Zur Zeit liegt allerdings wieder ein Strafantrag aus dem Juni
2009
wegen Beleidigung bezüglich dieser Seiten vom
Amtsgerichtsdirektor Hans-Jörg Depke aus Minden vor. Anstatt,
dass er jemals ein einzigen Wort gegen die Rechtsbeugungen,
Protokollfälschungen und anderen Verbrechen seiner Kollegen
gesagt hat mit denen er am Amtsgericht Minden zusammenarbeitet, die an
"seinem" Gericht getätigt werden, werden die verbrecherischen
Kollegen dadurch durch ihn unterstützt und in ihrem
rechtbeugerischen Verhalten bestätigt. Desweiteren soll
verhindert werden, dass die Bürger darüber informiert
werden, damit diese sich nicht im geringsten davor schützen
können und auch nicht einmal davor gewarnt sind, weil man am
Bürger möglichst viel Geld verdienen und sich nach
Möglichkeit auch noch an Macht- und Gewalt an diesem
bereichern will.
Desweiteren erfolgte die Beschuldigung, dass der Betreiber dieser Seite
im Internet beleidigende Inhalte über Richter Depke verbreiten
würde. Ich habe im Juni/Juli 2009 über 5
Suchmaschinen bemüht und konnte nur einen Inhalt über
eine Äußerung bezüglich eines Artikels im
Mindener Tageblatt über Richter Depke (außer die des
AG-Minden selbst) finden, die auch heute noch vorhanden sind. Welche
angeblichen beleidigenden Inhalte das sein sollen ist auch der
Staatsanwaltschaft unbekannt. Gegen sogenanntes niederes Proletenvolk
geht die Staatsanwaltschaft gerne mit an den Haaren herbeigezogenen
willkürlichen Unterstellungen vor. Während im
umgekehrten Fall, wenn es sich um beweisbare Verbrechen insbesondere
auch von Juristen, Staatsanwälten und Richtern am AG-Minden
oder im Landgerichtsbezirk Bielefeld handelt, es sich letztlich bei
strafbarem handeln um einen Verbotsirrtum von Volljuristen handelt,
soweit nicht Beweismittel unterschlagen werden etc.
Eine der geistig schwachsinnigsten und geistig dämlichsten
Behauptungen um mit krimineller Energie Strafvereitelung für
die Kollegen zu betreiben war die von Staatsanwältin Sandra
Veit StA Bielefeld (62 Js 273/03, Schreiben vom 13.08.2003) und
Oberstaatsanwältin Dr. Barbara Vogelsang GStA Hamm (2 Zs
2277/03, Schreiben vom 01.09.2003), dass
wahrheitsgemäße Zeugenaussagen von Richtern, die aus
Befangenheitsverfahren stammen, die abgelehnt worden sind, nicht
verwertbar sind mit der zusätzlichen Folge, dass der Richter
entsprechend auch nicht noch einmal wahrheitsgemäß
neu aussagen muß und alle anderen Beweismittel nicht mehr zu
berücksichtigen sind. Es ist aber nicht so, dass diese
Staatsanwältinnen als Volljuristen, die einen solchen
rechtlichen Schwachsinn von sich geben bzw. wegen dem
äußern unverständlichen rechtlichen
Schwachsinns gemäß Richter Thomas Helmkamp vom
LG-Bielefeld (jetzt LG-Münster) oder Richter Husmann/Eickhoff
vom AG-Minden zu einer psycholgischen Untersuchung geschickt werden
müssen, so wie man dieses mit sogenannten niederen
Proletenmenschen macht, weil bei diesen bereits rein im Ansehen der
Person zu unterstellen ist, dass diese nur rechtlichen Schwachsinn bei
Gericht vortragen können.
Dass ist auch der richtige Weg für Sandra Veit
Oberstaatsanwältin zu werden, weil genau das
gegenüber sogenannten niederem und minderwertigen Proletenvolk
zur Belohnung, Belobigung und Beförderung führt wie
man auch an Richter Dr. Martin Fleuß CDU (ehemals
VG-Düsseldorf) sieht.
Vorwort
vom Präsidenten des OLG-Hamm Gero Debusmann:
"Die Richter sind allein an Recht und Gesetz gebunden. Ihre
Unabhängigkeit und Entscheidungsgewalt gehen mit einem
besonders hohen Maß an Verantwortung einher, derer sich die
Richterschaft des Oberlandesgerichts, ebenso wie die zahlreichen
Mitarbeiter meines Hauses bewusst sind.
Die Bürgerinnen und Bürger, die sich an uns wenden,
können sicher sein, dass ihren rechtlichen Anliegen mit diesem
Verantwortungsbewusstsein stets begegnet wird."
Diese vorstehende ungeheuerlich verlogene Aussage des
Präsidenten des OLG-Hamm Gero Debusmann gibt es nun nach
meheren Beschwerden meinerseits wegen der ungeheuerlichen Verlogenheit
nicht mehr.
Nun
geht es etwas weniger verlogen zu aber gelogen wird immer noch vom
neuen Präsidenten Johannes Keders:
"Unsere Internetseite soll dazu beitragen, die Justiz
für Sie zu öffnen. Sie gibt Ihnen einen Einblick in
Geschichte, Aufgaben, Funktionen und Dienstleistungen des
Oberlandesgerichts Hamm, informiert Sie über unser Rechts- und
Gerichtssystem sowie aktuelle Rechtsprechung und bietet Ihnen
zusätzliche Serviceleistungen."
Es gibt keine wirklichen Einblicke in die dort
tatsächlich
getätigte Justiz, sondern nur Einblicke dahin gehend wie die
Justiz dort tatsächlich sein sollte. Das dort auch heute noch
von Richtern Recht wie zur Nazizeit mit rechlosstellenden
Kontaktverboten, die willkürlich erteilbar sind, angewendet
wird etc. etc. davon ist niergendwo die Rede. Geschichtlich wird auch
nicht darauf hingewiesen, dass das OLG-Hamm eines der
führenden Nazigerichte in Zusammenhang mit den Wuppertaler
Prozessen gewesen ist etc. etc.
Es gibt also keinen wirklichen Einblick in die Geschichte und in die
tatsächlich ausgeführten Funktionen und keine
wirkliche Information über das Rechts- und Gerichtssystem wie
es dort praktiziert wird und auch nicht auf die zusätzlichen
Serviceleistungen wie Abdeckung von Rechtsbeugung und
Dienstverletzungen von Richtern etc.. Darüber wird auch nicht
richtig informiert und es wird auch nicht darüber informiert
wie man dort als Prolet verarscht wird (wie zur Nazizeit), wenn man
sich heute über die rechtlichen Verfehlungen und
Rechtsverletzungen beschwert und wie diese sogar von der
elitären Gesellschaft entgegen jeden geltenden Rechts
abgeblockt und untereinander abgedeckt werden.
Die Öffnung des Gerichts besteht allein darin wie stets und
immer, dem sogenannten juristisch dummen Proleten vorzuführen
wie eliäre Juristen bzw. Richter sich für Recht und
Gesetz, das Bürgern eingentlich zusteht aber diese nicht
erhalten, als elitäre Gesellschaft feiern können und
dürfen und dafür auch noch mit Geld bezahlt werden
und die Schönheit ihres persöhnlichen Rechts auf
ihren Internetseiten proklamieren. Dabei werden Bürger von
allem befreit was ein würdiges Leben ausmacht und für
ihr ganzes Leben ruiniert und dafür noch von Juristen
verspottet und sind danach im OLG Bezirk Hamm nur noch minderwertigtes
Menschenmaterial, weil diese Juristen daran ein berechtigtes Interesse
haben ihre Opfer zu verleugnen, zu verspotten (Staatsanwaltschaft
Hannover) und diese so willkürlich zu behandeln wie es diesen
gerade Spaß macht.
Grundrechtsverletzungen sind eine
immerwährende und stetige sogenannte "mit besonders hohem
Maß bewußte verantwortungsvolle
ordnungsgemäße Aufgabe" im Gerichtsbezirk OLG-Hamm:
Richterin
Gerlinde Prange (LG-Bielefeld) versagt vorsätzlich mehrfach
das rechtliche Gehör
Justizministerin NRW Roswitha
Müller-Piepenkötter versagt ebenfalls das rechtliche
Gehör
Wie Richter Dr. Kummer (LG-Bielefeld 23 T
517/08) zusammen mit Richter Dr. Frank Haddenhorst vom LG-Bielefeld
Bürgern das rechtliche Gehör versagt, damit der
niedere Prolet im Ansehen der Person keine Rechte bei Gericht geltend
machen kann
Nach einer Entscheidung von Richter Dr. Kummer und Richter
Dr. Haddenhorst wurde im Zwangsversteigerungstermin am AG-Minden vom
Versteigerungsrichter vorgetragen, dass das betreffende
Grundstück nicht erschlossen ist! Das
liegt daran, weil dieses Grundstück tatsächlich nicht
erschlossen worden ist.
Richter Dr. Kummer hat aber keinen Zweifel daran, dass das
Grundstück erschlossen ist, weil er den Gutachter aus einer
vielzahl von Verfahren kennt und das sei der Beweis dafür,
dass die Feststellungen des Gutachters, dass das Grundstück
erschlossen ist richtig sind.
Die vom Beschwerdeführer vorgelegten Beweise, wie die
Erschliessungsverträge für die zukünftige
Erschliessung, die Erschliessungspläne, Fotos des derzeitigen
Zustandes mit bereits durchgeführten Arbeiten für die
zukünftige Erschliessung, Nachweis das der festgestellte
Grundstückspreis einem nicht erschlossenen Grundstück
entspricht und das auch ein entsprechender Grundstückspreis
gezahlt worden ist für den sich auch mehere zehntausend
Quadratmeter selbst in direkter Nachbarschaft zum Grundstück
seit 8 Jahren bis heute zum gleichen Preis unerschlossen gekauft werden
können ua. reichen als Beweismittel aus folgenden
Gründen nicht aus:
1. Es kommt nicht auf den tatsächlich erbrachten
Grundstückskaufpreis an (der vorliegend genau dem eines
unerschlossenem Grundstücks in dem Gebiet entspricht und zu
dem bisher alle Grundstücke und noch mehere zehntausend
Quadratmeter auch in direkter Nachbarschaft zum bewerteten
Grundstück seit 8 Jahren bis heute gekauft werden
können. Der vom Gutachter festgestellte
Grundstückswert entspricht dem tatsächlich bezahlten
Kaufpreis allerdings zuzügl. Erschließungskosten.)
2. Es kommt darauf an ob
man den
Gutachter als Richter aus einer vielzahl von Verfahren kennt und das
ist der Beweis dafür, dass die Feststellungen des Gutachters
richtig sind. (Da es nicht darauf ankommt ob in den vielen Verfahren
aus denen man den Gutachter kennt dieser die Gutachten richtig
gefertigt hat, kommt es also auf die Qualität der Gutachten
gar nicht an, sondern nur darauf ob man sich in elitären
Kreisen aus einer Vielzahl von gemeinschaftlichen elitärem
Geld verdienen gut kennt.)
Die anderen Beweismittel sind demgegenüber unbedeutend und
gemäß der Begründung konkludent auch nicht
zur Kenntnis genommen worden.
Gemäß der Entscheidung von Richter Dr. Haddenhorst
über eine Beschwerde wegen der völlig falschen
Feststellung besteht aber kein Zweifel daran, dass alle vorgetragenen
Beweismittel zur Kenntnis genommen worden sind und dass die
Entscheidung von Richter Dr. Kummer daher richtig ist. Wenn die
Beweismittel aber tatsächlich alle zur Kenntnis genommen
worden sind, dann kann es sich nur um bewußte Rechtsbeugung
gehandelt haben um einen Gutachterkollegen abzudecken den man aus einer
vielzahl von Verfahren elitär richtig gut kennt und die
Entscheidung von Richter Dr. Haddenhorst kann dann nur dazu dienen
einen Richter abzudecken, der einen Gutachter abdeckt, weil man sich
aus einer vielzahl von Verfahren oder aus der Gerichtskantine ebenfalls
elitär gut kennt und es auf die Tatsachen über die
Entschieden wurde eben gar nicht ankommt. Es kommt also
gemäß Richter Dr. Kummer und Richter Dr. Frank
Haddenhorst nur auf das reine Ansehen der Person bei der Entscheidung
an.
Für
das Tragen eines T-Shirt mit der Aufschrift Prozessbeobachter gibt es
am OLG-Hamm Gefängnis. BDF
Verhaftung,
weil einem Richter (angeblich) mein T-Shirt nicht gefällt!
Ich habe seit einigen Jahren immer wieder
Ärger
mit unfähigen und/oder kriminellen Richtern. So wurde ich vom
AG Gelsenkirchen wegen angeblich "falscher Verdächtigung" zu
einer Geldstrafe verurteilt.
Der Richter des AG hatte in seiner mündlichen
Urteilsbegründung vor Zuhörern sogar gesagt, ich sei
nicht kriminell, und die Demokratie bräuchte Menschen wie
mich. Weshalb er dann meinte mich verurteilen zu
können/müssen, war weder für mich, noch den
Zuhörern begreiflich.
Das LG Essen hob das Urteil wieder auf, und teilte
ausdrücklich schriftlich mit, dass das Urteil des
AG rechtsfehlerhaft war.
Der AG Richter ist heute Direktor eines Amtsgericht. Also ein Mann, der
eigentlich wissen sollte wann eine Straftat vorliegt und wann nicht.
Der BGH hat mehrfach festgelegt, wann eine falsche
Verdächtigung eine Straftat ist. Von einem so erfahrenen
Richter erwarte ich, dass er dies kennt, und nicht einen
Bürger grobfahrlässig (oder vorsätzlich)
verurteilt.
Zwischen 1996 und 2009 gab es ca. 13 Ermittlungsverfahren der
Staatsanwaltschaft Essen gegen mich. Immer wenn es zur Anklage kam,
habe ich die Verfahren gewonnen. Zum Teil dauerte es 6,5 Jahre. Weshalb
die Justiz, die angeblich so überlastet ist, immer wieder
versucht mir irgendwelche Straftaten anzudichten, ist mir
unverständlich. Die sollen doch froh sein, wenn
ich keine Straftaten begehe, und nicht ständig
versuchen mir irgend etwas anzudichten.
Die grundgesetzlich geschützte vermutete
persönliche
Meinung einer Person stellt für die Richter eine Beleidigung
dar für die diese aus dem Gerichtssaal zu entfernen ist. Eine
öffentliche Kontrolle der Justiz ist nicht erlaubt. Richter
wollen rechtliche Verbrechen und Rechtswidrigkeiten ohne
Öffentlichkeit tätigen und stecken Prozessbeobachter
daher in den Knast:
T-Shirt mit der
Aufschrift "Prozeßbeobachter" etc. ist nicht erlaubt
(OLG-Hamm 3Ws 277/02)
"... Es ist ein
Phänomen unserer Mediendemokratie, daß ein
Berufsstand, der über eine so zentrale politische, soziale und
wirtschaftliche Macht verfügt wie die Richterschaft, sich so
erfolgreich dem Prüfstand öffentlicher Kritik
entzogen hat. ... Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif.
Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend."
Richter am BGH Wolfgang
Neskovic: ZAPHeft 14/1990, S. 625
"Jeder kann heute zum Opfer einer Justiz werden, die sich einer
wirksamen Kontrolle konsequent entzieht." Rolf Bossi, 3Sat
Kultutzeit 17.03.2005
Justizkritik
- Balance-Akt zwischen den Stühlen Norbert
Leppert, Gerichtsreporter im Ruhestand (Frankfurter Rundschau)
Richtig dick aber kann es für einen Reporter kommen,
wenn es um die Aufdeckung handfester Justizaffären geht, wie
zum Beispiel: Geldbußen, die in ausgewählte Kanale
gelenkt werden, um davon privat zu profitieren;
Nebentätigkeit, die zum Haupteinkommen wird und den Anschein
von Abhängigkeit aufkommen lassen; Steuerhinterziehung; Akten,
die dem Rechtsverkehr entzogen, unterdrückt oder auch
manipuliert werden; Vorwurf der Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung;
Verdacht auf Falschaussage oder schwere dienstliche und
außerdienstliche Verfehlungen vor dem Hintergrund von Alkohol
oder anderen Drogen
alles Skandale und Skandälchen, von denen kaum eines der
großen Gerichte in der Bundesrepublik - und so manches
kleinere auch nicht - verschont gewesen wäre. Reporter, die
sich zur Aufdeckung entschließen - ich drücke es
bewusst so vorsichtig aus, weil ich etliche Kollegen kenne, die sich
dazu nicht oder nicht mehr entschließen können, was
zwar unprofessionell ist, aber nachvollziehbar Gründe hat -
diese Reporter jedenfalls haben sich auf einiges gefasst zu machen.
“Manöver
der Ausgrenzung und Isolierung” : Norbert Leppert
über Glanz und Elend der Justizkritik und die Krallen der
Kritisierten
Nur hin und wieder mal wird ein Fall publik, bei
dem der Konflikt so hoch kocht, dass die Beteiligten ihn nicht mehr
unterm Deckel halten können. So wie unlängst im
kleinen Buxtehude, wo der Amtsrichter nach Veröffentlichung
eines fraglos scharfen Kommentars den Gerichtsreporter vom
örtlichen “Tageblatt” von der darauf
folgenden Hauptverhandlung kurzerhand ausschloss. Begründung:
“Angesichts der herabsetzenden Berichterstattung besteht die
Gefahr, dass der Berichterstatter auch weiterhin in entstellender und
herabsetzender Form die Öffentlichkeit unterrichtet”
- also wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung,
§ 172, Nr. 1 GVG).
Kommentar? Überflüssig, meine ich, nachdem das OLG
Celle die Anordnung des Amtsgerichts wieder aufgehoben hat, mit der
Feststellung, “dass ein Richter oder
Schöffe sich Kritik an seiner Tätigkeit in der Presse
gefallen lassen muss, selbst dann, wenn sie unsachlich und herabsetzend
ist.” Ausschluss von der Hauptverhandlung sei
“erst dann denkbar, wenn eine Pressekampagne nur darauf
angelegt ist, das Gericht zu beeinflussen”.
Eine, wie ich finde, klare und ausgewogene Entscheidung, die man
freilich auch erwarten durfte nach diesem eklatanten Fehlgriff in die
obrigkeitsstaatliche Mottenkiste. [...]
Für die elitären Anwaltskollegen sind
Domainnamen am OLG-Hamm, die sich aus Gattungsbegriff und Ortsnamen
zusammensetzen erlaubt aber für das "dumme" Proletenvolk
nicht.
Im Jahre 2003 entschied das OLG
Hamm, dass
eine geschäftliche Bezeichnung in Verbindung mit einem
Städtenamen als Domainname irreführend war und somit
nicht verwendet werden durfte. Im konkreten Fall ging es um die
Bezeichnung “tauchschule-dortmund.de”. Die Richter
argumentierten, durch die Kombination mit dem Städtenamen
präsentiere sich die Firma so, als ob sie die
marktführende Tauchschule in Dortmund sei.
Fünf Jahre später, im Juni 2008, revidierte das
Oberlandesgericht Hamm sich selbst und entschied nunmehr, dass eine
Verbindung aus Ortsnamen und Gattungsbegriff als Domain doch rechtlich
zulässig ist. Im konkreten Fall ging es um eine Domain von
Rechtsanwälten, nämlich
„rechtsanwalt-ortsname.de“
Der
Bericht über Richter eines OLG-Hamm, soll nicht mit dem
OLG-Hamm in Verbindung gebracht werden. Eine Auswahl von Fragen an den
Präsidenten des OLG-Hamm Gero Debusmann
Bis zum 01.10.2008 wurde keine einzige Frage beantwortet und es wurde
auch keine Dienstaufsichtsbeschwerde bearbeitet. Auf der Homepage des
OLG-Hamm beschreibt
Richter Gero Debusmann die Vorgänge in seinem
Gerichtsbezirk als verantwortungsvolles Handeln, dass nach Recht und
Gesetz erfolgt und auf dass man sich beim OLG-Hamm verlassen kann und
ausserdem handele es sich in der Justiz um ausgeübte
"Qualität". Da an den Zuständen nichts
geändert wird kann man sich also darauf verlassen, dass
Rechtsbeugung, Protokollfälschungen uvam. und die
Entscheidungen in Ansehen der Person (Willkür) in diesem
Gerichtsbezirk handeln nach Recht und Gesetz darstellt, eine
Qualität auf die man sich stets verlassen kann und dass genau
das auch die ordnungsgemäße Aufgabe von
Richtern/Juristen ist, so jedenfalls Gero Debusmann, viele andere
Richter an diesen Gerichten und auch die Landesjustizministerin ("Eine
lobenswerte Aufgabe im Dienste der gesamten Menschheit"). Und
gemäß Gero Debusmann wird die Justiz durch diese
Internetseiten nun daran gehindert diese Willkür zu
tätigen und dass ist für ihn wie für viele
andere Richter und viele Juristen sehr schlimm ist, weil diesen die
völlig willkürliche Macht und Gewalt dadurch zum Teil
entzogen wird.
Daher meint Gero Debusmann wie viele andere Richter auch den Betreiber
dieser Internetseite wegen Beleidigung ua. anzeigen zu müssen.
Die
Einblicke in das Innenleben von Justitia in NRW sind freilich
noch nicht komplett. Was sich vor dem Streit um den OLG-Chefposten
hinter den Kulissen abspielte, lässt sich allenfalls erahnen,
wenn man den Informationen der Kölner Justizszene trauen darf:
Mit dem verfassungsrechtlich verbürgten Grundsatz der
Bestenauslese ist es nicht mehr weit her, weil inzwischen auch
parteipolitische Aspekte eine entscheidende Rolle zu spielen beginnen.
Wie kann das beschreiben und veröffentlichen des in
diesem Gerichtsbezirk getätigten justiziellen
verantwortungsvollen Handeln, dass nach Recht und Gesetz erfolgt und
Qualitativ hochwertig ist, so jedenfalls Richter Gero Debusmann, eine
Beleidigung darstellen? Vielleicht weil der Bürger damit
einige Einblicke in das Innenleben der Justiz erhält? Warum
sind Einblicke in das Innenleben und Außenleben der Justiz
eine verleumderische Beleidigung für manche Richter/Juristen?
Vizepräsident Dodt vom LG-Bielefeld:
Gemäß dem Vizepräsidenten Dodt
des LG Bielefeld stellt die Geltendmachung der auf dieser Seite
bezüglich Richter Heinrich Burckhard Husmann geltend gemachten
Befangenheitsgründe
eine schwere richterliche Beleidigung dar und diese können
daher allesamt nicht berücksichtigt werden.
Das warf 2 Fragen an Richter Dodt auf:
1. Wenn die Geltendmachung eines Befangenheitsantrages aufgrund
entsprechender Vorfälle durch das Dokumentieren dieser bereits
eine schwere Beleidigung darstellt, was für eine schwere
richterliche Selbstbeleidigung und was für schwere
richterliche Vergehen müssen die dokumentierten
Vorfälle als richterlich selbst getätigte Handlungen
dann erst darstellen?
2. Es ist immer und stets von Richtern festgestellt worden, das die
dokumentierten und geltend gemachten Befangenheitsgründe nicht
im geringsten zu beanstanden sind, sondern vollkommen gesetzlich
korrektes und rechtich einwandfreies richterliches Vorgehen darstellen
(auch vom Präsidenten des LG Bielefeld Jürgens und
OLG Hamm von der Beeck). Wie kann das Beschreiben oder
veröffentlichen eines solchen überaus korrekten
Vorgehens eine Beleidigung darstellen?
Auf diese Fragen gab es niemals eine Antwort.
Der ehemalige Präsident des OLG Hamm Rudolf von der Beeck:
Der Präsident des OLG Hamm von der Beeck bestätigt
die "vollkommen korrekten Entscheidungen" des Präsidenten des
LG Bielefeld Jürgens, dass die auf dieser Seite
aufgeführten gerichtlichen Vorfälle im OLG-Bezirk
Hamm über die ich mich beschwert habe alles einwandfreies und
nicht im geringsten zu beanstandendes richterliches Verhalten
darstellen und bedroht mich damit, mich wegen Beleidigung anzuzeigen,
weil ich genau das vorstehende von ihm erklärte hier
veröffentliche.
Das warf auch hier die Frage an den Präsidenten des OLG Hamm
von der Beeck auf warum ich das vollkommen korrekte richterliche
Vorgehen, das er selbst feststellt, hier nicht veröffentlichen
darf und es eine Beleidigung darstellt?
Darauf gab es keine Antwort.
Wie Richter Rudolf von der Beeck jedoch sinngemäß
auch erklärt handelt es sich bei der richterlichen
Tätigkeit um
ein stetiges natürliches Dienstvergehen.
„Gute Taten, die andere in ihrer Bosheit
bloßstellen, werden von diesen in ehrlichster
Überzeugung als Bosheit aufgefaßt.“
Leo Tolstoi
Anwalts-Hopping,
Kein Anwaltswechsel mehr bei Berufung in Zivilsachen,
Focus Nr. 46/2000
Wer in Zivilsachen in Berufung geht, muss den Anwalt wechseln. Das
könnte sich ändern
Mit der Autorität als einer der angesehensten Anwälte
Deutschlands und einer fast 50-jährigen Berufserfahrung griff
Redeker die so genannte Singular-Zulassung an.
Als „Relikt des aufgeklärten
Polizeistaats“ qualifizierte der Bonner Jurist die Regelung
ab.
Vertreter von Justiz und Anwaltverbänden verteidigten die
Singular-Zulassung vor den Verfassungsrichtern: Das Prinzip
„dient nicht dazu, einer kleinen Anzahl von Anwälten
den Besitzstand zu sichern, auch wenn es gelegentlich behauptet
wird“, sagte Achim Krämer, Anwalt beim
Bundesgerichtshof, für den Deutschen Anwaltverein. Die
„kongeniale Zusammenarbeit“ mit den nur am OLG
zugelassenen Anwälten lobte Gero Debusmann, Präsident
des Oberlandesgerichts Hamm.
"kongenial" = auf gleichem Rang arbeitend und
ebenbürtig bei
Erfüllung der ordnungsgemäßen Aufgaben von
Rechtsbeugung, Protokollfälschungen etc.
Entsprechend ergab sich eine elitäre geringe Abstufung zu
minderwertigeren Anwälten. Es sollte sicherlich eigentlich
mehr "kollegial" heissen, weil auch keiner aus den
auserwählten Kreisen von elitären höher
gestellten Anwälten im Ansehen der Person etwas gegen die
dortigen Zustände sagt, sondern diese Anwälte in der
Regel auf gleichem Niveau daran mit gearbeitet und diese Taten
unterstützt haben um sich so um die Monopolposten als um die
Person verliehene Gratifikation verdient zu machen.
Grußwort
des Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm
....Die Richter sind allein an Recht und Gesetz gebunden. Ihre
Unabhängigkeit und Entscheidungsgewalt gehen mit einem
besonders hohen Maß an Verantwortung einher, derer sich die
Richterschaft des Oberlandesgerichts, ebenso wie die zahlreichen
Mitarbeiter meines Hauses bewusst sind. Die Bürgerinnen und
Bürger, die sich an uns wenden, können sicher sein,
dass ihren rechtlichen Anliegen mit diesem Verantwortungsbewusstsein
stets begegnet wird.
Vortrag anlässlich der Informations- und Bewerbungsmesse
„JurStart“ am 19. Mai 2005 in Münster von
Gero Debusmann:
Dass die Wahrnehmung judikativer Gewalt dem Richter als ureigene
Aufgabe „anvertraut“ ist, heißt, dass er
seine Arbeit bestmöglich im Interesse seines
„Treugebers“ zu erfüllen hat,
nämlich des Volkes, in dessen Namen er Recht spricht. Aus
diesem Grunde hat der Verfassungsgeber dem Richter persönliche
und sachliche Unabhängigkeit eingeräumt, auf die ich
im Folgenden noch ausführlicher zu sprechen kommen werde. Es
wird oft verkannt, dass die richterliche Unabhängigkeit nicht
der Einräumung von Standesprivilegien, sondern
ausschließlich dem Interesse an einer
funktionsfähigen, intakten, rechtsstaatlichen Anforderungen
genügenden Rechtsprechung dient. In diesem Sinne ist die
Justiz immer auch „Dienstleister“.
Selbstverständlich gibt es einen sog. Bereich der
äußeren Ordnung, den der Richter zu beachten hat und
innerhalb dessen auch eine Überwachung durch den
Dienstvorgesetzten stattfindet. Hierzu gehören etwa - das
Tragen der Robe in Sitzungen / angemessene Umgangsformen, -
Pünktlichkeit und Einhaltung gesetzlicher Fristen und Termine
(Urteilsabgabefristen!), - die Sorge für einen
ordnungsgemäßen Verlauf der Sitzung.
Juristische
Aktivitäten des Systemkritikers und Menschenrechtsaktivisten
Bernd Michael Uhl (4 Ws 426/07 sowie 4 Ws 145/04 sowie 3133 EH
295/07)
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm Gero Debusmann
verweigert am 21.11.2007 in der Bearbeitung der
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richter in seiner rechtspolitischen
Verantwortung vorsätzlich die konkrete Auseinandersetzung und
die Benennung des Beschwerdegegenstandes. Der Präsident des
Oberlandesgericht Hamms Gero Debusmann verweigert vorsätzlich
die in der Dienstaufsichtsbeschwerde angemahnte konkrete inhaltliche
Auseinandersetzung mit der Missachtung der völkerrechtlichen
Konstatierung und Verurteilungen des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte von
Menschenrechtsverletzungen in Familienrechtssachen begangen durch die
jeweiligen juristischen und sozialen Behörden bei
Kindschaftssachen in den Gerichtsbezirken Münster und Hamm,
hier im konkreten Fall Haase. Stattdessen präsentiert der
Präsident des Oberlandesgerichts Hamm Gero Debusmann dem
beschwerdeführenden Bürger ganz offensichtlich ein
Standardschreiben mit Argumentationsmodulen, das auswechselbar auf
jeden anderen Beschwerdefall passt und in der Intention die
Überprüfung richterlicher Tätigkeiten mit
der vorsätzlichen Verweigerung des
Gerichtspräsidenten zum Ausdruck bringen soll. Der
Präsident des Oberlandesgerichts Hamm Gero Debusmann
verweigert hier vorsätzlich die Überprüfung,
dass die unabhängigen Richter dem Gesetz unterstehen.
Im weiteren verfassungsrechtlichen Verfahren wird nunmehr zu
überprüfen sein, inwieweit der Präsident des
Oberlandesgericht Hamms eigene inoffizielle Richtlinien zur Missachtung
der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte in der Rechtsprechungspraxis am Oberlandesgericht Hamm,
insbesondere im Fall Haase, ausgegeben haben mag oder inwieweit der
Präsident des Oberlandesgericht Hamms auf Richtlinien zur
Missachtung völkerrechtlich festgestellter
Menschenrechtsverletzungen in der deutschen Rechtspraxis ausgegeben vom
Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen oder gar vom
Bundesministerium der Justiz zurückgegriffen haben mag.
OLG-Präsident Gero Debusmann im Gespräch mit HammTV
19.12.2007
Der Sinn des Neubaues war es auch der Öffentlichkeit zu
zeigen, ein Gericht ist keine Trutzburg, ein Gericht soll keine
Drohgebärden auf den Beteiligten aussenden, sonders es soll
offen es soll zugänglich und es soll zweckmässig
erscheinen. ...
Man will entsprechendes ja auch nur nach außen hin
zeigen und
es soll für den Bürger
gefühlsmäßig so von außen
erscheinen. Was er dann in der Trutzburg tatsächlich erlebt,
darüber werden von Gero Debusmann vorstehend keine Angaben
gemacht. Zu den Vorgängen, die sich im innern von so manchem
Gericht abspielen:
23. Alles in allem: Der deutsche "Justizladen" ist wenig
vertrauenserweckend und jeder Bürger würde um ein
Geschäft, das so schmuddelig und abstoßend wirkt wie
manches deutsche Gericht, einen riesigen Bogen machen und - wenn er
könnte und darum wüßte - bei der Konkurrenz
kaufen.
Dr. Lamprecht, Inhaber des Bundesverdienstkreuzes erster Klasse,
verliehen von der Bundesjustizministerin
Spitzenjuristen
unter Meineidsverdacht WDR.de und 12.12.2004
Law Blog Udo Vetter :
Der Präsident des
Oberlandesgerichts Hamm Gero Debusmann steht unter dem Verdacht, einen
Meineid geschworen zu haben. Und wenn er es nicht war, dann hat ein
hochrangiger Beamter aus dem Justizministerium gelogen.
Das Ermittlungsverfahren wegen Meineid gegen Debusmann und Becker wurde
von der zuständigen Staatsanwaltschaft Essen durch Zuweisung
nach § 145 GVG an die Staatsanwaltschaft Hagen abgegeben und
von dieser eingestellt. Der Meineidverdacht ist damit nicht
ausgeräumt.
§
38
DRiG Richtereid.
(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung
eines Gerichts zu leisten:
"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz
auszuüben, nach bestem Wissen und
Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und
Gerechtigkeit zu dienen(, so wahr mir Gott helfe)."
Jeder
Richter leistet nicht einen Richter-Eid, sondern nachweisbar einen
Richter-Meineid.
Der
Disclaimer am
AG-Minden am 20.08.2008 und am OLG-Hamm
und auch dort der unausrottbare rechtliche Schwachsinn:
"Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg
[Az.:312 O 85/98] entschieden, dass man durch die Anbringung eines
Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu
verantworten hat. Dies kann - so das Landgericht - nur dadurch
verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen
Inhalten distanziert. Aus diesem Grunde betonen wir
ausdrücklich, dass von uns keinerlei Einflussnahme auf die
Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten genommen wird. Wir
übernehmen daher keinerlei Haftung in Hinsicht auf
rechtsextreme, pornografische oder sonstige kriminelle Inhalte. Wir
distanzieren uns hiermit ausdrücklich von den Inhalten aller
gelinkten Seiten."
Der entscheidende Abschnitt des Urteils vom genannten LG-Hamburg
lautet: "Wie in der Entscheidung des BGH vom 30.01.1996, NJW 96, 1131
ff. ausgeführt, kann das Verbreiten einer von einem Dritten
über einen anderen aufgestellten herabsetzenden
Tatsachenbehauptung dann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung
darstellen, wenn derjenige, der die Behauptung wiedergibt, sich nicht
ausreichend von ihr distanziert. Eine solche ausreichende Distanzierung
hat der Beklagte jedenfalls nicht dadurch vorgenommen, daß er
auf die eigene Verantwortung des jeweiligen Autors verweist. Dies ist
keine Distanzierung, sondern vielmehr eine nicht verantwortete
Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung." Das LG Hamburg bejahte
in diesem Verfahren gerade eine Haftung des Linkenden für
persönlichkeitsrechtsverletzende Aussagen auf den verlinkten
Webseiten. Eine allgemein gehaltene Aussage, die jegliche Haftung
hinsichtlich anderer Webseiten ausschließen sollte, wurde
nicht als haftungsausschließend beurteilt! Aus dem Urteil des
LG Hamburg folgt also gerade nicht, dass man sich mittels der
Anbringung eines Disclaimers hinreichend von fremden Inhalten
distanziert. Zum Teil wird sogar die Auffassung vertreten, die
Anbringung eines Disclaimers sei kontraproduktiv, weil Gerichte der
Auffassung sein könnten, der Disclaimer deute darauf hin, dass
sich der Webmaster bewusst war, seine Links könnten zu
rechtswidrigen Inhalten führen. Nur wer ein schlechtes
Gewissen habe, denke an einen Haftungsausschluss. http://www.e-recht24.de/artikel/linkhaftung/73.html
Viele Bürger werden glauben, dass wenn viele
Gerichte und dann auch noch ein OLG einen solchen Disclaimer verwendet,
dann kann mir auch nichts passieren wenn ich einen solchen Disclaimer
verwende und werden so guten Glaubens in die Fänge und die
Mühlsteine der Justiz gelockt. Dem Gericht bzw. dessen
Mitarbeiter passiert ohnehin nichts, denn im Ansehen der Person
geniessen diese gewisse Privilegien. Daher ist ein solcher Disclaimer
für diese ohnehin völlig
überflüssig.
Der schwachsinnige Disclaimer wurde nach meheren
Beschwerden meinerseits, letztlich beim Landesjustizministerium, nun
endlich entfernt.
Rechtsgrundlagen
der
Gerichte im OLG Bezirk Hamm und besonders LG Bezirk Bielefeld und AG
Minden nach denen Recht gesprochen wird:
Gemäß dem Präsidenten des OLG
Hamm von der Beeck (Aktenzeichen 3133EH 78/05, Schreiben vom 03.04.2006
ua. im Verfahren 21C175/01, 21C347/02, 21C120/03 AG Minden und 8O521/04
LG Bielefeld) mit (teilweiser) Zustimmung der Richter Heinrich
Burckhard Husmann, Horst Eickhoff, Fechner, Eisberg, Daniel Wacker vom
AG Minden und Richter Präsident Uwe Jürgens
(Ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter: "Die
Justiz des Landes NRW ist Ihnen zu Dank verpflichtet
für Ihr überaus erfolgreiches Wirken im Dienste der
Menschen unseres Landes. ...Mit großem Engagement haben Sie
Ihre Kenntnisse zum Wohle der Richter und Mitarbeiter des Gerichts, vor
allem aber auch der rechtsuchenden Bürger eingesetzt."),
Vizepräsident Dodt vom LG Bielefeld unterliegen im OLG Bezirk
Hamm richterliche vorsätzliche Protokollfälschungen
(strafbare Rechtsbeugung und Urkundenfälschung), falsche
richterliche Zeugenaussagen, Verstöße gegen
§47 ZPO, Nichtbearbeiten von Protokollberichtigungen innerhalb
von 4 Jahren trotz mehrfacher Beschwerden, Aussagen von Richtern
gegenüber Proleten, die von Richtern selbst als schwerwiegende
richterliche Beleidigungen eingestuft werden, schwere
vorsätzliche richterliche Verhandlungsfehler,
Verstöße gegen das rechtliche Gehör,
überschreiten richterlicher Handlungsverbote, unzureichende
Entscheidungsbegründungen, unzulässiges
Drängen von Prozeßparteien zur Vornahme bestimmter
Prozeßhandlungen mit lautstarken Drohungen und Bedrohungen,
Grundrechts- und Rechtsverstöße uam. der
richterlichen Freiheit. Verstöße gegen die
richterliche Freiheit unterliegen ebenfalls der richterlichen Freiheit!
Verstöße gegen die richterliche Freiheit, die sich
ein Richter gegen die richterliche Freiheit verstoßend als
Bescherdeabweisungsgrund herzieht unterliegen ebenfalls der
richterlichen Freiheit. Desweiteren bestimmt der Richter das Protokoll
willkürlich nach Lust und Laune und muß nicht die
tatsächlich geschehenen Vorgänge der Verhandlung
protokollieren. Desweiteren darf der Richter Prozeßparteien
beliebig verspotten und dafür den Parteien beliebig Rechtsrat
erteilen, der dann teilweise auch zwangsweise angenommen werden
muß, weil der richterliche Rechtsrat gemäß
der Aussage des Richters korrekt ist. Die Frage danach welche
Anträge gestellt werden genügt der
Erörterung der Sach- und Rechtslage in mündlichen
Verhandlungen und damit ist auch der anwaltlich nicht vertretenen
Prozeßpartei das Wort erteilt und damit genügend
rechtliches Gehör gewährt worden. Ein Richter
muß nicht genau wissen welche Anträge eine Partei
gestellt hat oder diese Verstehen. Richter brauchen sich selbst nicht
an Ihre eigenen selbst erstellten Entscheidungen (Urteile,
Beschlüsse) halten.
Dienstverstöße kann man nicht mehr geltend machen,
wenn diese bereits Teil eines Befangenheitsverfahrens gewesen sind,
weil für Dientsverstöße genau das gleiche
gilt wie für Befangenheitsgründe und die Bearbeitung
der Dienstvergehen damit gegen die richterliche Freiheit
verstoßen
würde.
Richter Gernot Kerner (Direktor AG
Garmisch-Patenkirchen, http://justizirrtum.de/medien/fernsehen/justizpfusch.htm)
ist sein korrektes Vorgehen, wie das treiben eines Menschen in den Tod,
immer wieder von seinen Vorgesetzten bestätigt worden. Selbst
der BGH hat allen Richtern und Staatanwälten des aus der
Nazizeit stammenden Volksgerichtshofes, der eine Blutspur von mehr als
5000 Todesurteilen zog, das korrekte vorgehen Ihrer Person aufgrund der
richterlichen Freiheit bis heute immer wieder bestätigt. Auch
der Präsident des OLG Hamm bestätigt als
Dienstvorgesetzter allen entsprechenden Richtern das vollkommen
korrekte vorgehen ihrer Person und die Richtigkeit entsprechender
Entscheidungen mit genannten Verhandlungsmaximen.
Neue Prozessmaximen am LG-Bielefeld (Feierliche
Amtseinführung des neuen
Landgerichtspräsidenten Dr. Günter Schwieren in
Bielefeld):
Gemäß dem Präsidenten Richter des LG
Bielefeld Dr. Günter Schwieren (Schreiben vom 05.06.2007
313E-LG Bi-141(5) ua.) ist es nicht zu beanstanden wenn ein Richter im
Strafverfahren ein Protokoll evident falsch führt und dieses
wahrscheinlich schon mehr als 20 Jahre so macht (Verstoß
gegen Artikel 97 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz GG bzw. §273
StPO, Auswirkungen der falschen Protokollierung können eine
Unmenge an Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften
sein und schwerwiegende Nachteile für Angeklagte
herbeiführen, die dann vollkommen unschuldig bestraft
werden.). Für Richter Dr. Günter Schwieren ist
für die Berichtigung eines Protokolles ausschliesslich das mit
der Sache befasste Gericht oder die Staatsanwaltschaft
zuständig unter Ausschluss des Angeklagten, der
Schöffen oder sonstiger Prozessbeteiligter (Schwerer
Verstoß gegen Artikel
103 GG).
[Gemäß eines Schreibens 313E1-4119 von Herrn
Kahnert, dem leitenden Staatsanwalt in Bielefeld, braucht der
Staatsanwalt jedoch nicht auf ein korrekt berichtigtes Protokoll im
Sinne der Verwirklichung des Rechtes hinwirken oder eine
Protokollberichtigung einreichen obwohl er gemäß dem
Präsidenten des LG Bielefel Richter Dr. Günter
Schwieren, der einzige ist der das machen könnte. Somit hat
der Angeklagte keine Möglichkeit an ein korrektes Protokoll zu
gelangen, denn ein falsches oder gefälschtes Protokoll im
Sinne der Staatsanwaltschaft oder sogar ein vom Richter
bewußt gefälschtes Protokoll bleibt entsprechend
falsch und Nachteilig für den Angeklagten außer dass
ein falsches Protokoll im Sinne der Staatsanwaltschaft zu ihren Gunsten
nach belieben in Absprache mit dem Richter geändert werden
kann.]. Richter Dr. Günter Schwieren verbietet
Bürgern dringend an einem Strafverfahren beteiligte
Schöffen wegen eines Zeugnisses (Funktion als Zeuge) privat
anzuschreiben (Verstoß gegen Artikel 2 Abs. 1 GG und
sekundär gegen die ehrenamtliche Unabhängigkeit des
Schöffen aus §45 Abs. 1 DRiG, denn es muß
dem Schöffen überlassen bleiben von wem dieser Post
empfängt). Rechte und Anliegen gegenüber staatlichen
Organisationen oder Behörden (Klagen/Beschwerden,
Bauanträge, Wohngeld- oder Sozialhilfeanträge usw.
usw.) kann man nicht mehr geltend machen, wenn man sich glaublich nach
dem Gefühl desjenigen, der ein entsprechendes Anliegen zur
Bearbeitung erhalten hat, irgendwann beleidigend
geäußert hat. Gemäß Richter Dr.
Günter Schwieren verliert der Bescherwerde- oder Antragsteller
etc. damit jegliche geltend gemachten Rechte und seine Eingaben sind
nicht mehr zu bearbeiten (Schwerwiegender Verstoß
insbesondere gegen Artikel 17 GG, Artikel 19 Abs. 4 Satz 1 GG, Artikel
103 GG ua. und entfernt auch gegen Artikel 5 Abs. 1 GG). Wenn Richter
eine Entscheidung (Urteil/Beschluß) auf Kosten des
Bürgers machen ohne dazu befugt zu sein, wie Richter Daniel
Wacker vom AG Minden, dann stellt das gemäß Dr.
Günter Schwieren keinen Verstoß gegen Artikel 101 GG
dar und ist auch sonst nicht zu beanstanden. Ein solches Vorgehen
verstößt aber ganz eindeutig gegen Artikel 101GG,
denn das Grundgesetz garantiert den gesetzlichen Richter. Eine
Begründund für ein erfolgreiches
Rechtsmittel, dass man eingelegt hat in der mit keinem Wort
begründet wird warum das Rechtsmittel erfolgreich gewesen ist
und in dem man zum Tragen der Kosten mit der Begründung
verurteilt wird, weil man die Kosten eines erfolglosen
Rechtsmittels tragen muß ist gegenüber
einer anwaltlich nicht vertretenen Partei vollkommen ausreichend, so
Dr. Günter Schwieren.
Desweiteren vertritt Dr. Günter Schwieren die Auffassung, das
man Richtern kein Kontaktverbot im Sinne der Entscheidung des LG
Bielefeld
8O521/04 erteilen kann obwohl in der Entscheidung
ausdrücklich noch einmal steht, das diese für jeden
gilt. Wie das LG Bielefeld entschied hat auch das AG Minden 21C347/02
und 21C120/03 entschieden, dort so besonders dringlich, dass ein
solches Verbot mit einstweiliger Verfügung ohne
mündliche Verhandlung gesichert werden muß wobei man
sogar auch noch für andere Personen dem Beklagten den Kontakt
verbieten kann, die nicht Kläger sind. Die Richtigkeit der
Entscheidung ist bestätigt worden vom OLG Hamm 13W43/05. Das
Richter von entsprechenden Entscheidungen, die für alle
Bürger gelten (hier sogar ausdrücklich) ausgenommen
sind stellt einen Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1
GG dar.
Richter Dr. Günter Schwieren ist seit März 2002 auch
stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs
für das Land Nordrhein-Westfalen!
Ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter: "Lieber
Herr Dr. Schwieren, die Herausforderungen Ihrer bisherigen Aufgaben
haben Sie glänzend bestanden. Ich habe keinen Zweifel, dass
Ihnen dies gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern nunmehr auch bei der
Leitung eines großen Landgerichts gelingt."
Während die Opfer einer solchen grundrechtswidrigen und
rechtswidrigen Justiz teilweise ihr ganzes Leben vollkommen zu Unrecht
leiden müssen gehen die Präsidenten klug,
liebenswürdig und freundlich zur Entspannung Golf spielen und
man bescheinigt sich untereinander als besonders liebe Menschen das
völlig korrekte Vorgehen der eigenen Person und aller
Juristen, die mit dazu gehören. Gemäß Dr.
Günter Schwieren und anderer Richter stellt das
Veröffentlichen und Kommentieren ihrer Schreiben hier eine
(schwere) richterliche Beleidigung dar aber auch das stellen von
Befangenheitsanträgen mit wahrheitsgemäßen
Befangenheitsgründen sind schwerwiegenste richterliche
Beleidigungen allein das stellen eines Befangenheitsantrages ist eine
richterliche Beleidigung, so Richter Dodt vom LG-Bielefeld und daher
müssen Befangenheitsanträge (von Bürgern)
selbstverständlich stets abgewiesen werden. Wenn man seine
eigene rechtsbeugende Tätigkeit zur eigenen ungesetzlichesten
Befriedigung an Macht und Gewalt als schwere richterliche Beleidigung
empfindet, dann muß man auch viel Golf spielen und sich
untereinander für die Rechtsbeugung im Dienste der Menschheit
loben um sich daran zu höher gestellten Elitemenschen
hochzustilisieren gegenüber minderwertigsten Proletenvolk.
Wie Richter Gaßmann vom LG-Bielefeld erklärte
würde die Bezeichnung von Richtern als Rechtsbeugermafia eine
Beleidigung darstellen auch wenn es der Wahrheit entspricht. Auch hier
stellt die eigene ungesetzliche schwere rechtsbeugende
Tätigkeit wie die unten stehende Abweisung einer
Protokollberichtigung uam. eine Beleidigung dar für die nicht
er als Richter zu bestrafen ist, sondern für seine eigenen
Schandtaten mit denen Bürger schlimmstens geschädigt
werden, sollen dann Bürger nochmal zusätzlich
bestraft werden, wie es der Ansicht der anderen Richter an diesem
Gericht auch entspricht.
Das Protokolle Richtern dazu dienen Prozeße auch in Ansehen
der Person, zu ihrem Vorteil oder derer anderer nach Ihrem
gutdünken willkürlich zu steuern wie hier im
vorliegenden Gerichtsbezirk OLG-Hamm ist allgemein bekannt:
http://www.onlinezeitung24.de/article/274:
(Justizwillkür durch Tonprotokolle nachgewiesen, OLG-Bezirk
Hamm)
Das Protokoll in einer Gerichtsverhandlung ist die
vermeintlich legitime Methode für die deutsche Justiz ein
Gerichtsverfahren in die politisch-gewünschten Bahnen zu
lenken Zu diesem Zweck werden durch Richter bestimme Sachverhalte in
Protokollen oftmals herausgelassen. Rechtsanwälte, die
eigentlich die Interessen des Mandanten zu vertreten haben, vermeiden
es die für den Mandanten wohl möglich entlastenden
Sachverhalte in Gerichtsprotokollen eintragen zu lassen, vor dem
Hintergrund, daß der Richter nicht für
zukünftige Gerichtsverfahren durch allzu penetranten
Nachharken vergrault wird. Erst nach Jahren erkennt man als Mandant,
welche zum Teil kriminelle Allianz zwischen Rechtsanwälten und
Richtern in Deutschland herrscht.
Sobald man die Rechtsbeugung nachweisen kann und
öffentlich macht wird man mit Strafanzeigen eingedeckt in
deren folgenden Strafverfahren wieder das Protokoll für die
saubere Justiz gefälscht wird und wenn man dann einen
berechtigten Befangenheitsantrag stellt wird versucht den
Störenfried zu psychiatrieren.
Grundrechtsverletzungen
sind eine immerwährende und stetige sogenannte "mit besonders
hohem Maß bewußte verantwortungsvolle
ordnungsgemäße Aufgabe" im Gerichtsbezirk OLG-Hamm:
Richterin
Gerlinde Prange (LG-Bielefeld) versagt vorsätzlich mehrfach
das rechtliche Gehör
Wie
Richter Dr. Kummer vom LG-Bielefeld Bürgern das rechtliche
Gehör versagt
Die grundgesetzlich
geschützte vermutete persönliche Meinung einer Person
stellt für die Richter eine Beleidigung dar für die
diese aus dem Gerichtssaal zu entfernen ist. Eine öffentliche
Kontrolle der Justiz ist nicht erlaubt. Richter wollen rechtliche
Verbrechen und Rechtswidrigkeiten ohne Öffentlichkeit
tätigen und stecken Prozessbeobachter daher in den Knast:
T-Shirt mit der
Aufschrift "Prozeßbeobachter" etc. ist nicht erlaubt
(OLG-Hamm 3Ws 277/02)
"... Es ist ein Phänomen unserer Mediendemokratie,
daß ein Berufsstand, der über eine so zentrale
politische, soziale und wirtschaftliche Macht verfügt wie die
Richterschaft, sich so erfolgreich dem Prüfstand
öffentlicher Kritik entzogen hat. ... Die Rechtsprechung ist
schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und
zeitraubend." Richter am BGH Wolfgang Neskovic: ZAPHeft
14/1990, S. 625
"Jeder kann heute zum Opfer einer Justiz werden, die sich einer
wirksamen Kontrolle konsequent entzieht." Rolf Bossi, 3Sat
Kultutzeit 17.03.2005
Justizkritik
- Balance-Akt zwischen den Stühlen Norbert
Leppert, Gerichtsreporter im Ruhestand (Frankfurter Rundschau): Richtig
dick aber kann es für einen Reporter kommen,
wenn es um die Aufdeckung handfester Justizaffären geht, wie
zum Beispiel: Geldbußen, die in ausgewählte Kanale
gelenkt werden, um davon privat zu profitieren;
Nebentätigkeit, die zum Haupteinkommen wird und den Anschein
von Abhängigkeit aufkommen lassen; Steuerhinterziehung;
Akten, die dem Rechtsverkehr entzogen, unterdrückt oder auch
manipuliert werden;
Vorwurf der Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung; Verdacht auf
Falschaussage oder schwere dienstliche und außerdienstliche
Verfehlungen vor dem Hintergrund von Alkohol oder anderen Drogen
alles Skandale und Skandälchen, von denen kaum eines der
großen Gerichte in der Bundesrepublik - und so manches
kleinere auch nicht - verschont gewesen wäre. Reporter, die
sich zur Aufdeckung entschließen - ich drücke es
bewusst so vorsichtig aus, weil ich etliche Kollegen kenne, die sich
dazu nicht oder nicht mehr entschließen können, was
zwar unprofessionell ist, aber nachvollziehbar Gründe hat -
diese Reporter jedenfalls haben sich auf einiges gefasst zu machen.
§305
StPO, die Legitimation zur kostensteigernden Willkür in
Strafverfahren
Richterin Anke Weilert vom AG-Minden
beauftragt einen Sachverständigen festzustellen ob der
Angeklagte zum Tatzeitpunkt Zurechnungsfähig gewesen sei, weil
er ein entsprechendes Bild (ohne den danebenstehenden Text) in das
Internet gestellt habe.Gegen den Beschluß von Richterin Anke
Weilert hat der Angeklagte Beschwerde eingelegt, weil der
Beschluß sinnlos und nutzlos ist und beantragt den
Beschluß dergestalt abzuändern, dass der neben dem
Bild stehende Text mitberücksichtigt wird und dass dem
Sachverständigen die Tatzeit definiert wird und soweit dem
nicht stattgegeben wird den Beschluß aufzuheben, weil es
keinen Sinn macht über Tatsachen, die tatsächlich
nicht gegeben sind Sachverständigengutachten einzuholen und
dass insbesondere noch zu einem Tatzeitpunkt gemäß
§8 StGB, den der Sachverständige selbst bestimmen
soll.Es werden vollkommen sinnlos und nutzlos Kosten verursacht und
zwar bei einer Verurteilung dem Angeklagten und und bei Freispruch den
Bürgern.Gemäß der Staatsanwaltschaft
bestätigt die Beschwerde aber nur, dass über den
Angeklagten wegen singemäßer
Unzurechnungsfähigkeit ein Gutachten eingeholt werden
muß und zwar bezüglich von Tatsachen, die nicht
gegeben sind.
Weil der Angeklagte also meint, dass nicht über
imaginäre von der Richterin frei erfundene Tatsachen ein
Gutachten eingeholt werden muß, sondern über
tatsächlich vorhandene Tatsachen bestätigt das, dass
über den Angeklagten ein Gutachten wegen nicht vorhandener
Zurechnungsfähigkeit eingeholt werden muß und zwar
über die imaginären Tatsachen.
Richter
Eva-Maria Schulten, Maring und Dr. Frank Haddenhorst, Das Dreigestirn
vom Bielefelder Landgericht
Mit ihrem „Beschluß" vom
30.7.2001 zur Räumungskostensache (AZ:25 T269/00 LG Bielefeld)
haben die drei eindeutig klargestellt, daß sie von
Rechtsprechung und insbesondere von Gerechtiglkeit eine sehr gewagte
Auffassung haben. Zur Vorgeschichte: Am 14.10.98 wurde das
Hüttendorf in Borgholzhausen geräumt, und diversen -
egal ob zufällig dort angetroffen oder nicht - Leuten das
Ganze in Rechnung gestellt. Eine Räumungsverfügung
gab`s nur für einen Teil der Betroffenen, dem Rest wurde diese
entweder gar nicht oder an eine falsche Adresse zugestellt. Richter van
Halen fand das aber nicht weiter schlimm, er befand es sogar als nicht
kritsierenswürdig, daß man so ne Verfügung
ruhig in der Zeitungsröhre der WG Holtfeld abliefern
könne, auch wenn der Adressat dort nicht wohnt, denn es gab ja
immerhin schon mal Zustellungserfolge auf diese Art.... Zur Sache: In
ihrem Kostenfestsetzungsbeschluß unterstützen die
drei o. g. „Richter" ganz unverhohlen die offenkundigen
Lügen der Gläubigerin, des Autobahnbauammtes
Osnabrück. Alles, was dieses sich so zurecht gelegt hat, wird
ohne Nachprüfung als erwiesen anerkannt, und sogar noch als
"substantiiert dargelegt" hochgejubelt. Einige Beispiele: -
Ungefähr die Hälfte der
„Räumungskosten" entstand durch die
Abfallentsorgung. Woher die 180 Tonnen, die uns in Rechnung gestellt
wurden, gekommen sind, mußte die Gläubigerin nie
nachweisen, es reichte eine Liste, auf derlediglich zu lesen war,
daß soviel entsorgt wurde. Wir haben Fotos vorgelegt, auf
denen zu sehen war, daß die zerschredderten Reste der
Holzhütten noch zwei Jahre nach der Räumung auf dem
Gelände lagen, also können diese schon mal nicht
entsorgt worden sein. Also liegt die Vermutung nahe, daß das
Straßenbauamt genau die 200 Tonnen Bauschutt, den es 1996
illegal neben das Hüttendorfgelände abkippte, im
Rahmen der Hüttendorfräumung klammheimlich
mitentsorgen wollte und dann als Krönung uns die Rechnung
dafür aufdrücken wollte. Auf diese Einwände
kam von den Richtern allerdings nur der Kommentar, daß es
sich bei den Holzbergen auf den Fotos um „verbliebene
Restmengen" handle! - Auch die restlichen Posten auf der Rechnung
konnte die Gläubigerin für die Richter
"substantiiert"darlegen. Was sie gesagt haben, schreiben die Richter
allerdings - und das wohl aus gutem Grund - nicht dabei, sehr schade,
denn es wäre interessant, zu wissen. wie sich die
Notwendigkeit von z. B. 400 qm Geotextil Secutex für eine
Räumung erklären läßt. Oder 38 m
Kanalrohr... - Weiterhin beziehen sich die drei auf eine an Eides statt
geleistete Aussage der Gläubigerin, laut der sie alle
SchuldnerInnen am Tage der Räumung mündlich
aufgefordert haben will, das Gelände zu verlassen, auch die,
die gar nicht anwesend waren. Daß da zwei konträre
Aussagen im Raum stehen, berührt die Richter nicht im
geringsten, natürlich hat die Gläubigerin recht.
- Einigen Leuten war es gar nicht möglich, das zu
räumende Gelände zu verlassen, da die
Gläubigerin allerdings nicht gesagt hat, daß die
Personen das Gelände nicht verlassen konnten, ist das Fazit
der Richter: Sie konnten es also!
Die uns in Rechnung gestellte Bereitstellung der Tieflader wurde mit
dem notwendigen Abtransport von Bauwagen begründet.
Tatsächlich wurde aber nur einer abtransportiert, weil sich
nur einer auf der Verfügungsfläche befand, das finden
die drei aber nicht nachvollziehbar und beharren darauf, daß
die Notwendigkeit des Abtransports von vielen Bauwagen (wievielen auch
immer...) gegeben war. Schließlich muß die
Gläubigerin doch Recht haben.
In der ganzen Begründung des Beschlusses haben sich die drei
nicht mal die Mühe gemacht, wenigstens den Anschein einer
objektiven Bewertung der Sachlage aufrecht zu erhalten. Alles was die
Gläubigerin sagt, stimmt und ist "substantiiert dargelegt".
Egal ob da ganz eindeutige Fakten gegen spechen. Bei einzelnen
Rechnungspunkten, zu denen wohl nicht mal den Richtern eine plausible
Erklärung einfiel, wozu die wohl notwendig waren, betonen sie
lediglich, daß sie notwendig waren und es gute
Gründe gab, welche auch immer.
Fall
Windhorst: Kritik an der Justiz im Gerichtsbezirk OLG-Hamm:
Bielefeld. Jetzt soll sich Justizministerin Brigitte Zypries mit der
Geschichte von Aufstieg und Fall des Rahdener Unternehmers Lars
Windhorst befassen. Ulrich Arlt hat eine Beschwerde formuliert, in der
er das Vorgehen der Bielefelder Staatsanwaltschaft, des
Generalstaatsanwaltes in Hamm und des Oberlandesgerichts Hamm harsch
kritisiert.
Es sei nicht ausreichend ermittelt worden, schreibt Arlt. Windhorst sei
"niemals vernommen" worden. Es seien auch keine Nachforschungen
über seinen Schuldenstand angestellt worden. Und es sei auch
nicht richtig nachgedacht worden, als die Betrugsermittlungen gegen
Windhorst letztlich aus formalistischen Gründen eingestellt
wurden. Das OLG Hamm hatte im April das letzte Wort gesprochen, als ein
Klageerzwingungsantrag abgeschmettert wurde.
...Auf die Frage, was einen Geldgeber wohl veranlassen könne,
Millionenbeträge ausgerechnet an Windhorst zu
überweisen, antwortet Marseille: Jeder Unternehmer bekomme
leuchtende Augen bei der Aussicht auf so tolle Kontakte zu
Wirtschaftslenkern und Politikern, wie sie Windhorst verspreche.
(Andere, prominente Investoren sind tatsächlich bei Windhorst
beteiligt worden ?“ und sind mit dieser Beteiligung
inzwischen ausgesprochen unzufrieden. Andreas Fritzenkötter,
ehemals Sprecher von Kanzler Helmut Kohl (heute Bauer-Verlag) und der
ehemalige Kohl-Berater und Bild-Chefredakteur Hans-Hermann Tietje
(heute selbstständig) stehen mit sechsstelligen Beteiligungen
an der Windhorst Electronics im Rahdener Handelsregister.)
Rechtsanwalt
K., AG-Minden Richters
Liebling:
Ex-Notar und Anwalt erneut vor Gericht. Freispruch in Minden nicht
akzeptiert. ...Das Amtsgericht Minden hatte ihn bereits 1998 vom
Vorwurf der Falschbeurkundung in 30 Fällen freigesprochen. Das
seine Unterschrift unstreitig zum Beispiel unter Verträgen
steht, bei deren Verlesung er pflichtwidrig nicht anwesend war, hatte
er schon vor dem AG eingeräumt. Als eigentlich
Verantwortlichen betrachtet er seinen ehemaligen
Bürovorsteher, der seinerzeit wegen Veruntreuung
ü+.ö-099-...'mjnvon Mandanten-Geldern verurteilt
wurde und in diesem Zusammenhang auch von den rechtswidrigen Praktiken
seines Chefs berichtete. Das Mindener AG jedoch hielt den
Bürovorsteher nicht nur für Unglaubwürdig.
Es ging auch davon aus, dass er RA K. immer wieder Dokumente
untergeschoben habe, die dieser blind unterschrieb.
Mindener Tageblatt Nr. 16, Do 20.01.2000
Falschaussage einer Mindener Anwältin,
Mindener Tageblatt 30.01.2009 Seite 9
Höchst unangenehme Folgen könnte
für eine Mindener Rechtsanwältin die Zeugenaussage
haben, die sie gestern im Strafverfahren gegen ihren
Lebensgefährten vor dem Bielefelder Amtsgericht machte.
Weil der Eindruck entstand, sie könnte zugunsten des
Angeklagten die Unwahrheit gesagt haben, wird Oberstaatsanwalt Frank
Schwöppe nun ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachtes der
uneidlichen Falschaussage gegen die Juristin einleiten.
Ihr Lebensgefährte schmetterte bei einer Veranstaltung einer
anderen Person ein Bierglas an den Kopf. Das Glas zersplitterte und die
Person erlitt dicht neben der Halsschlagader einen 10cm langen Schnitt.
Als die Person dadurch zu Boden ging wurde er von ihrem
Lebensgefährten mit Fußtritten eingedeckt. ...Die
Amtsrichterin verurteilte den Angeklagten nach mehrstündiger
Verhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung zu
einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe und zur Zahlung von 2000
EUR an die Landeskasse.
Ehefrau eines Verwaltungsrichters aus
Minden
züchtet als Juristin Hanf
Die Bielefelder Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen einen
Verwaltungsrichter aus Minden eingestellt. Der Verdacht von
Verstößten gegen das Betäubungsmittelgesetz
habe sich nicht erhärten lassen, sagte Oberstaatsanwalt
Reinhard Baumgart auf Anfrage.
Im Zuge einer Razzia Anfang des Jahres an der Bundesweit 1600
Polizisten beteiligt waren, wurden 235 Wohnungen in Deutschland
durchsucht.
Auf dem Dachboden seines Hauses in der Mindener Innenstadt wurden in
zwölf Marmeladengläsern Hanfblüten gefunden.
Im Keller standen zahlreiche Blumentöpfe mit Hanfpflanzen.
Ausserdem entdeckten die Ermittler Equipment wie Belüfter und
Lampen zum Betreiben eine veritablen Aufzucht. Nach Informationen
dieser Zeitung soll die Ehefrau, ebenfalls eine Juristin, den
regelmäßigen Cannabiskonsum bereits
eingeräumt haben.
Mindener Tageblatt 20.12.2008, Nr. 298, Seite 3
Kripochef aus Schaumburg macht in
Minden lange
Finger (MT 25.09.2004): http://www.mt-online.de/minden/t00140107.htm
In einem Mindener Kaufhaus hatte der zwischenzeitlich vom Dienst
suspendierte 53-Jährige im Februar vergangenen Jahres ein Paar
Handschuhe (Wert: 40 Euro) gestohlen. Aus Büros des
Stadthäger Polizeigebäudes ließ er zwei
Computer mitgehen, die später bei einer Hausdurchsuchung
gefunden wurden.
Gleich zu Beginn der Verhandlung vor dem Bückeburger
Amtsgericht räumte der Angeklagte diese drei Taten gestern ein.
Er selbst sieht sich als Mobbing-Opfer - und das über acht
Jahre: "Ich hatte ein extrem schlechtes Verhältnis zu einem
Vorgesetzten, erhielt keine eigene Entscheidungsbefugnis mehr und wurde
schikaniert." Im Sommer 2002 will der Beamte endgültig "auf
Eis gelegt" worden sein: "Ich bekam eine Dachkammer, hatte
überhaupt keine Aufgaben mehr, litt an Depressionen und konnte
nachts nicht mehr schlafen."
Am AG-Minden kein Schadenersatz für
nutzlose und sinnlose psychologische Untersuchungen
Vorsicht vor psychologischen Untersuchungen! Am AG Minden
gibt es
keinen Schadenersatz für nutzlos und ergebnislos von Richtern
angeordnete psychologische Untersuchungen. Jeder Richter kann also
willkürlich psychologische Untersuchungen auf Kosten des zu
Untersuchenden zur Bestellung eines Betreuers anordnen. Soweit eine
psychologische Untersuchung zur Feststellung der
Schuldfähigkeit angeordnet wird, dann kann es sein,
daß die Kosten der Untersuchung in keinstem
Verhältnis zu der zu erwartenden Strafe selbst ohne eine
solche Untersuchung steht und kann ein vielfaches davon betragen. Rechnung der
Staatsanwaltschaft
Am AG-Minden kein Schadenersatz für
anwaltliche Beratung aufgrund einer Hausdurchsuchung bei einem
Unschuldigen
Soweit ein Strafverfahren unzulässigerweise gegen jemanden
geführt wird incl. einer gerichtlich angeordneten
Hausdurchsuchung und man aufgrund der Unschuld für seine
Aufwendungen zu entschädigen ist, dann erhält man die
Kosten eines Anwaltes der einen bezügl. einer Hausdurchsuchung
beraten hat am AG-Minden nicht ersetzt obwohl der BGH eindeutig
entschieden hat, das einem die Anwaltskosten in einem solchen Fall
ersetzt werden müssen:
'Grundsätzlich war der Kläger befugt, einen
Rechtsanwalt zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung hinzuzuziehen.
Anwaltlicher Rat und anwaltliche Hilfe sind geeignet, eine
sachdienliche, sachgerechte Verteidigung gegen den vom Gesetz als
schwerwiegend bewerteten, für entschädigungspflichtig
erklärten Eingriff in den Rechtskreis des Betroffenen zu
gewährleisten'(vgl. BGH NJW 1977, 957 ff.).
Am AG Minden dürfen Richter auf Kosten
von Bürgern sinnlose Anträge stellen
Am AG Minden ist es Richtern erlaubt für andere
Bürger ohne eine Vertretungsvollmacht des Bürgers zu
haben bei Gericht Anträge zu stellen (Klage einzureichen). Die
Rücknahme des Antrages und alle darausfolgenden Kosten
muß der Bürger dann selbst bezahlen. Es kann sein
das man sogar erst noch Beschwerde beim LG Bielefeld einlegen
muß, damit man den Antrag überhaupt
zurücknehmen kann für ein Rechtmittel (Klage) das man
garnicht beantragt hat, weil der Richter am AG über den Antrag
entscheidet und dann seine eigene vollkommen rechtswidrige Entscheidung
wieder zurücknehmen muß! Und das muß man
auch alles als Bürger selbst bezahlen.
Zwangsversteigerung wegen 1000 bzw.
500 EUR
Grundschulden mit Gutachterbeauftragung für 1250 EUR innerhalb
der 2 wöchigen Einspruchsfrist am AG-Minden:
Die Stadt Minden veranlaßt wegen knapp 1000 EUR
rückständiger Grundsteuer die Zwangsversteigerung
eines Gebäudes, das mindestens das 100 fache Wert ist (wobei
die Stadt mit ihrem Anspruch von allen anderen Gläubigern
bevorrechtigt ist also um ihr Geld in keister Weise fürchten
muß). Innerhalb der 2 wöchigen Einspruchsfrist
werden 500 EUR Grundschulden abgetragen, so dass noch knapp 500 EUR
geschuldet werden. Der Rechtspfleger des AG Minden beauftragt am Ende
aber noch innerhalb der 2 wöchigen möglichen
Einspruchsfrist gegen die Zwangsversteigerung einen ortsfremden
Sachverständigen mit der Feststellung des Wertes des
Gebäudes wobei dem Sachverständigen aufgegeben wird
für das Gutachten nicht mehr als 1250 EUR auszugeben (mit den
Fahrtkosten wird er sicherliche ohne Probleme auf den Betrag kommen)
und geht danach für 1 Woche in Urlaub. Der Vertreter des
Rechtspflegers entzieht dem Sachverständigen dann wieder den
Auftrag allerdings mit der Anmerkung, daß er sich in keinster
Weise genötigt sieht den Sachverständigen innerhalb
der 2 Wochenfrist bzw. in der Zeit nicht tätig werden zu
lassen in der ein Einspruch auf Einstellung möglich ist bzw.
über den Antrag entschieden wird! Dem Antrag auf einstweilige
Einstellung für 6 Monate ist dann statt gegeben worden
(Beschluß des AG Minden 011 K 190/06 vom 29.01.2007). Die
Zwangsversteigerung wurde auch nach den 6 Monaten nicht betrieben.
Danach stellte man dem in Anspruch genommenen Schuldner 10 EUR
Gerichtskosten in Rechnung und 209,75 EUR Gebührenauslagen
für den Sachverständigen wobei die Auslagen des
Sachverständigen aber gegenüber dem Schuldner in
keinster Weise nachgewiesen oder belegt worden sind.
Danach hat der in Anspruch genommene gegen die Kosten Errinerrung
(Beschwerde) eingelegt. Dabei wurden die Rechnungen des
Sachverständigen dem Schuldner endlich zur Kenntnis gebracht.
Darüber ob es notwendig ist innerhalb der 2 wöchigen
Einspruchsfrist einen Sachverständigen entsprechend zu
beauftragen wurde auch nach über einem Jahr bis heute nicht
entschieden und bezügl. der Kosten die Zwangsvollstreckung mit
weiteren Kosten betrieben.
Nur
die Bezeichnung als 'Querulant' für den Beschuldigten
begründet
Befangenheit (OLG Frankfurt/Main 13.08.2002, AZ: 1 W 23/01) und
wirklich gar nichts anderes, wie zB. Rechtsbeugung,
Protokollfälschungen oder Willkür:
Befangenheit
Richter Heinrich Burckhard Husmann
Richter Heinrich
Burckhard Husmann,
Fechner, Eisberg AG-Minden, Richter Hans-Dieter Dodt LG-Bielefeld,
Richter Rudolf von der Beeck OLG Hamm
Keine Besorgnis von Befangenheit ist auch bei Vorliegen folgender
Gründe in Ihrer Gesamtheit auch gegenüber einer
nicht-anwaltlich vertretenen Partei gegeben: Lautstarke richterliche
Äußerungen wie: "Ihre Schriftsätze kann man
zu 95% vergessen!" oder "Träumen Sie mal weiter!", lautstarkes
drängen zur Klageerledigung, Irrtümer in der
grundrechtswidrigen Entscheidung und widersprüchliche
Entscheidungsgründe, falsche richterliche
Äußerungen in meheren dienstlichen Stellungnahmen,
mehrfacher Verstoß gegen das Handlungsverbot aus §47
ZPO, mehrfacher Selbstversuch der Erledigung des
Befangenheitsverfahrens, richterlicher Rechtberatung mit dem
ausdrücklichem Hinweis, dass die Rechtsberatung korrekt sei
und daher zwangsweise angenommen werden muß und der
Veruteilung zum Nachteil wegen der angenommenen Rechtsberatung, mehere
Terminsverschiebungen in Einstweiligen-Verfügungsverfahren
nach Entscheidung durch Beschluß ohne mündliche
Verhandlung, nach bereits 2 maliger Entscheidung über
denselben Antrag nach eigener Aussage nicht genau zu wissen was der
Antragsteller überhaupt beantragt hat, falsche richterlich
angefertigte Protokolle, nicht erörtern der Sach- und
Rechtslage (Das eine Partei einen Antrag stellen darf und diesen
gestellt hat sei entsprechend vollkommen Ausreichend; mit Zustimmung
des Präsidenten des LG Bielefeld und des OLG Hamm) und
stattdessen verspotten der anwaltlich nicht vertretenen Partei wegen
vollkommen haltloser und nichts als die kostbare Zeit der Justiz
verschwendender Befangenheitsanträge, nicht halten des
Richters an seine eigene Entscheidung, nicht erledigen einer
Protokollberichtigung in dem Verfahren über viele Monate
(letztlich über einige Jahre) ua. Außerdem eine
stattgebende Entscheidung im einsweiligen Verfügungsverfahren
über die Rechte anderer Personen, die geltend gemacht worden
sind. Entschieden wurde dann bis zum OLG Hamm, das die
Klägerin dazu von vornherein nicht befugt sei.
Gemäß Richter Heinrich Burckhard Husmann ist das
ebenso (21C120/03) und es konnten von vorn herein Rechte anderer
Personen nicht geltend gemacht werden aber gemäß der
Begründung im Urteil in dem Einstweiligen
Verfügungsverfahren sei die Verfügung zum Zeitpunkt
des Erlasses auch vollkommen berechtigt gewesen also auch
bezüglich der Rechte anderer Personen die geltend gemacht
worden sind. Gemäß dem Vizepräsidenten Dodt
des LG Bielefeld stellt die Geltendmachung entsprechender
Befangenheitsgründe eine schwere richterliche Beleidigung dar
und diese können daher allesamt nicht berücksichtigt
werden. Das warf 2 Fragen an Richter Dodt auf:
1. Wenn die Geltendmachung eines Befangenheitsantrages aufgrund
entsprechender Vorfälle durch das Dokumentieren dieser bereits
eine schwere richterliche Beleidigung darstellt, was für eine
schwere Selbstbeleidigung der Richter müssen die
dokumentierten Vorfälle als richterlich selbst
getätigte Handlungen dann erst darstellen insbesondere, wenn
diese zB. von Richter Heicnrich Burckhard Husmann in einer dienstlichen
Äußerung bereits selbst dokumentiert worden sind?
2. Es ist immer und stets von allen Richtern, die sich mit dem Fall
beschäftigt haben festgestellt worden, das die dokumentierten
und geltend gemachten Befangenheitsgründe nicht im geringsten
zu beanstanden sind, sondern vollkommen gesetzlich korrektes und
rechtich einwandfreies richterliches Vorgehen darstellen (auch vom
Präsidenten des LG Bielefeld und OLG Hamm). Wie kann das
Beschreiben eines solchen überaus korrekten Vorgehens eine
Beleidigung darstellen? Auf diese Fragen gab es niemals eine Antwort.
Aufgrund einer
Dienstaufsichtsbeschwerde wegen vieler Dienstvergehen, weil Richter
Heinrich Burckhard Husmann den Befangenheitsantrag in einem
einstweiligen Verfügungsverfahren in dem ohne
mündliche Verhandlung entschieden wurde 2 Monate unbearbeitet
liegen ließ, wegen jahrelanger Nichtbearbeitung einer
Protokollberichtigung, wegen nicht ausführlichen dienstlichen
Äußerungen und
anderer Dienstvergehen wurden vom Präsidenten des LG Bielefeld
mit der Begründung zurückgewiesen, dass für
Befangenheitsgründe und
Dienstaufsichtsbeschwerdegründe genau das gleiche gilt und da
in dem Verfahren mein Befangenheitsantrag bereits abgelehnt worden ist,
sei auch automatisch meine Dienstaufsichtsbeschwerde abzulehnen
(Befangenheit nach §42 ZPO und die Dienstaufsicht nach
§26 DRiG sind jedoch als solches ganz unterschiedliche Dinge).
Der Präsident des OLG Hamm von der Beeck bestätigt
die "vollkommen korrekte Entscheidung" des Präsidenten des LG
Bielefeld und bedroht mich damit, mich wegen Beleidigung anzuzeigen,
weil ich genau das vorstehende von ihm erklärte hier
veröffentliche.
Das warf auch hier die Frage an den Präsidenten des OLG Hamm
von der Beeck auf warum ich das vollkommen korrekte richterliche
Vorgehen, das er auch selbst feststellt, hier nicht
veröffentlichen darf und es eine Beleidigung darstellt? Darauf
gab es keine Antwort.
Nur
wenn die Person, die einen Richter ablehnt vernünftig denkt
kann ein Richter abgelehnt werden (Richter Thomas Helmkamp LG-Bielefeld
(jetzt LG-Münster)): http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/4305.html
Richter Karl-Georg Thiemann, Richter Hans-Jürgen Donath
AG-Bielefeld und Richter Thomas Helmkamp LG-Bielefeld
Eine anwaltlich nicht vertretene Prozesspartei kann aber bei vielen
Richtern keine vernünftig denkende Partei sein und eine nicht
anwaltlich vertretene Partei, die einen Richter ablehnt kann nach
Richteransicht niemals eine vernünftig denkende Partei sein!
Dh. die Partei würde etwas weniger unvernünftig
denken, wenn diese keinen Befangenheitsantrag wegen der
Vorfälle stellen würde und in einem solchen Fall
könnte einem dann nicht vorhandenen Befangenheitsantrag also
eher entsprochen werden. So gemäß Richter Helmkamp,
der gemäß seiner Ansicht und derer seiner
Richterkollegen eine Person ist, die vernünftig denkt.
Ob bei dem Richter eine Besorgnis der Befangenheit besteht interessiert
also gar nicht und ist auch nicht zu untersuchen. Stattdessen ist zu
untersuchen ob die Prozeßpartei wohl nach Richteransicht oder
nach wem auch immer vernünftig denkt. Befangenheit ist auch
bei folgenden Vorfällen und auch in ihrer Gesamtheit nicht
gegeben: Richter Thiemann erklärt, dass er der Partei eine
Rüge erteilen müsse. Der Partei
Gerichtsschriftstücke und andere Post erst nach 7 Wochen
zukommen zu lassen als die darin befindlichen Termine und Fristen
bereits abgelaufen waren. Das erlassen einer unbegründeten
Postsperre. Die Partei in seinem Vermögen absichtlich zu
beschädigen obwohl im eigenen richterlichen Beschluß
angeordnet wird, dass das Vermögen der Partei zu
schützen sei uam.
Wie
die Bielefelder Justiz und eine Psychiaterin ein Gutachten verpfuschten
23 T 690 / 03: Richter Wolfgang Wortmann, Richter Harald
Jander und
Richter Jochen Gaide am Landgericht Bielefeld
Ehemann ohne Auftrag mitbegutachtet unter Missachtung der
Privatsphäre der Eheleute beide Eheleute für
Unzurechnungsfähig erklärt. Ein Richter, der nicht
weiß, wie man einen Gutscherauftrag erteilt und eine
Psychiaterin, die nicht weiß wie man eine psychiatrische
Begutachtung korrekt durchführt, und die sich darüber
hinaus anmaßt, ihren Auftrag selbst zu definieren und zum
Beispiel den Ehemann mitzubegutachten.
Richter
Thiemann AG-Bielefeld 43 IN 666/07, Postsperre Beschluß
unbegründet, 7 Wochen keine Post!
Richter Jochen Gaide LG-Bielefeld 23T 378/08 unbegründeter
Beschluss ist OK, Kosten trägt Beschwerdeführer
Gemäß §99 InsO kann ein entsprechender
Beschluss nur mit Begründung ergehen. Die
überprüften Schriftstücke sind dem
Postgesperrten unverzüglich weiterzuleiten.
Der Beschluss war jedoch unbegründet und die
Schriftstücke und Postsendungen wurden dem Postgesperrten nach
einer Strafanzeige wegen Unterschlagung gegen Richter Thiemann und den
Insolvenzverwalter nach insgesamt 7 Wochen zugeleitet ua.
§ 99 InsO
Postsperre
(1) Soweit
dies erforderlich erscheint, um für die Gläubiger nachteilige
Rechtshandlungen des Schuldners aufzuklären oder zu verhindern, ordnet
das Insolvenzgericht auf Antrag des Insolvenzverwalters oder von Amts
wegen durch begründeten
Beschluß an, dass die in dem Beschluss bezeichneten Unternehmen
bestimmte oder alle Postsendungen für den Schuldner dem Verwalter
zuzuleiten haben.
(2) Der
Verwalter ist berechtigt, die ihm zugeleiteten Sendungen zu öffnen.
Sendungen, deren Inhalt nicht die Insolvenzmasse betrifft, sind dem
Schuldner unverzüglich
zuzuleiten. Die übrigen Sendungen kann der Schuldner einsehen.Beschluß
an, dass die in dem Beschluss bezeichneten Unternehmen bestimmte oder
alle Postsendungen für den Schuldner dem Verwalter zuzuleiten haben. ...
Richter
Jochen Gaide LG-Bielefeld 23T378/08, Rechte die Bürger ohne
anwaltliche Vertretung geltend machen sind nichts weiter als
richterliche Beschimpfungen
Rechte die anwaltlich nicht vertretene Bürger geltend machen
wobei Richtern von einem anwaltlich nicht vertretenem Bürger
rechtswidriges Handeln nachgewiesen wird, nämlich ein
Beschluss ohne Begründung, der zwingend hätte
begründet werden müssen, sind nichts weiter als
Beschimpfungen gegenüber Richtern und dem Gericht und damit
kann man keine Rechte geltend machen.
Die "Erben der
Firma
Freisler und von Richter Adolf Hitler " am AG-Minden, LG-Bielefeld und
OLG-Hamm:
Keine Lust auf
Schriftstücke etc., dann einfach verbieten, Richter Heinrich
Burckhard Husmann AG Minden, Richter Jochen Geue, Angela Brinkmann,
Uhlhorn, Susanne Kluge LG-Bielefeld und Richter Klaus-Dieter Gottwald,
Günter Vinke, Dr. Nowatius OLG Hamm
(Beschluß
des LG Bielefeld 8lg8o52104bi.pdfO521/04) oder "Das
nazionalsozialistische Gedankengut am AG-Minden, LG-Bielefeld und
OLG-Hamm"
Zum Nachweis, dass rein im Ansehen der Person anhand von
Nichtjuristen
als niederem Menschenmaterial und Juristen als hohen elitären
Übermenschen und einer Herrenrasse entschieden wird wie im
Dritten Reich hat ein Nichtjurist einem Anwalt ein ganz genau gleiches
Kontaktverbot erteilt.
Richter Thomas Helmkamp vom LG-Bielefeld (jetzt Vizepräsident
am LG-Münster) erklärt, dass die Erteilung eines
solchen Kontaktverbots unverständliche Rechte sind und
Menschen, die einen solchen rechtlichen Schwachsinn tätigen
psychisch wohl stark angeschlagen sein müssen. Wer psychisch
stark angeschlagen ist müssen alle ihm zustehenden Rechte
versagt werden.
Im vorliegendem Fall war es genau umgekehrt. Ein Nichtjurist, der
erklärte, dass man ein solches Kontaktverbot nicht
verhängen könne mußte zu 2 Psychologen zur
Untersuchung geschickt werden, weil er einen solchen Schwachsinn
erklärt, dass ihm ein Betreuer bestellt werden
müßte. Für die schwachsinnigen
Untersuchungen hat man ihn nicht entschädigt obwohl diese
für die Juristen vollkommen erfolglos waren.
Das AG Minden (21C347/02, 21C120/03) entschied 2 mal und
wegen der
besonderen Dringlichkeit im Einstweiligen Verfügungsverfahren
ohne mündliche Verhandlung, sowie das LG Bielefeld (8O521/04)
und das OLG Hamm (13W43/05), das folgender Antrag
rechtmäßig ist und jedem
willkürlich erteilt werden kann:
"Es wird beantragt den Beklagten zu verurteilen, es bei Meidung eines
Ordnungsgeldes..., zu unterlassen, die Klägerin oder die von
der Klägerin betriebene Firma x, anzurufen oder ihr
Postsendungen oder sonstige Schrifstücke oder e-mails zukommen
zu lassen."
Daraus folgt, dass man Jedem folgendes Verbot willkürlich
erteilen kann und Diesen damit letztlich im Prinzip gegenüber
einem selbst rechtlos stellen kann:
"Hiermit verbiete ich Ihnen mich anzurufen oder mir Postsendungen oder
sonstige Schrifstücke oder emails zukommen zu lassen."
Dieses Verbot führt gemäß dem AG-Minden,
LG-Bielefeld und OLG-Hamm stets zur Verurteiltung. Erklärt
man, dass man auch weiterhin seine zustehenden Rechte geltend machen
werde, dann ist man auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen.
Erklärt man, dass man der klagenden Partei zukünftig
keine Schriftstücke zukommen lassen werde, auch weil dazu gar
kein Bedarf (mehr) besteht, dann ist man wegen eines Anerkenntnisses zu
verurteilen.
Ganz genau das Verbot ist auch dem Beklagten im vorliegendem Fall
erteilt worden. Der Beklagte hat gegen die Klägerin mehere an
anderen Gerichten geltend gemachte Rechtsstreitigkeiten
geführt, wie Schadenersatz aufgrund eines
Prozeßbetruges, die er auch alle zu 100% gewonnen hat.
Zwischenzeitlich hat man ihm das Kontaktverbot auferlegt, so dass keine
weiteren Klagen gegen die Klägerin geführt werden
konnten, wobei man dem Beklagten erklärte, dass er nicht
befugt sei gegen die Klägerin Rechte insbesondere auch wegen
Prozeßbetruges (OLG Hamm) geltend zu machen. In einem
Schreiben aufgrund des Schadenersatzes, den der nichtanwaltlich
vertretene Beklagte von der Klägerin forderte riet er der
Klägerin, sich besser von einem anderen fachkundigeren Anwalt
vertreten zu lassen, damit es ihrerseits aufgrund eines fachkundigen
Anwaltes nicht mehr zu weiteren Wettbewerbsverstößen
ihrerseits kommt aufgrund dessen immer wieder neue wettbewerbrechtliche
Unterlassungsansprüche und Schadenersatzansprüche des
Beklagten gegeben sind, die er auch geltend machen werde. Wohlgemerkt
ist der aus dem Prozeßberug folgende Schadenersatz dem hier
Beklagten an einem anderen Gericht bereits zu 100% in letzter Instanz
zugesprochen worden wobei in dem Verfahren die letzte Instanz
erklärte, das der Beklagte der Klägerin so
kostensparend und zuvorkommend tätig war wie es besser
wirklich nicht ging und das noch abgesehen von den Kosteneinsparungen,
die die Klägerin durch die Teilweise nicht erfolgte
anwaltliche Vertretung des Beklagten genoß, denn entsprechend
angefallene Anwaltskosten hätte diese auch noch ersetzen
müssen (Diesen Prozeßbetrug hätte der
Beklagte der Klägerin aber gemäß dem
AG-Minden, LG-Bielefeld und OLG Hamm nicht vorwerfen dürfen!).
Alle weiteren 3 Gerichtsverfahren hatte der Beklagte auch zu
100%
gewonnen, weil er trotz des ihm erteilten Kontaktverbotes die bereits
bei Gericht rechtshängigen Verfahren weitergeführt
hat und weiterhin seine Rechte wahrgenommen hat. Die ganzen Gerichte
mit zusammen mehr als 10 Richtern konnten selbst kein einziges
überflüssiges Schriftstück feststellen, dass
nicht mindestens unbedingt zur Wahrung der Rechte des Beklagten
notwendig gewesen ist. Das einzige was festgestellt werden konnte, dass
er erfolgreich Rechte ohne anwaltliche Vertretung geltend gemacht hat
und geltend machte und der Klägerin als Nichtjurist zu einem
anderen fachkundigeren Anwat riet, damit die rechtlichen
Außeinandersetzungen mal ein Ende haben und, dass der
Beklagte der Klägerin kostensparend und zuvorkommend
tätig ist. Die dazu erforderlichen Schriftsätze zur
Wahrnehmung seiner Rechte auch bei Gericht durfte er der Gegenseite
gemäß dem AG-Minden, LG-Bielefeld und OLG-Hamm aber
nicht zukommen lassen.
Weiterer Schadenersatz und Unterlassungsansprüche, die dem
Beklagten ebenfalls zustanden sind dann aufgrund des Kontaktverbotes
nicht mehr geltend gemacht worden, denn das wäre dem Beklagten
bezüglich der gegen ihn mittlerweile zu verhängenden
Unterlassungsstrafe oder Gefängnisstrafe zu teuer gewesen bzw.
sind entsprechende Ansprüche in der Zeit der bestehenden
Unterlassungs-Veruteilung verjährt gewesen. Ob entsprechende
Rechtlosstellungen eine Verjährungshemmende oder
Verjährungsunterbrechende Wirkung haben ist im Gesetz nicht
auffindbar, da im Grundgesetz und im deutschen Gesetzen solche
Rechtlosstellungen nicht vorgesehen sind.
Gemäß Richter Horst Eickhoff und Richter Daniel
Wacker vom AG-Minden und dem Präsidenten des LG Bielefeld Dr.
Schwieren soll aber gegenüber Richtern entgegen Artikel 3 Abs.
1 GG und entgegen dem ausdrücklichen Wortlaut der Entscheidung
ein solches Kontaktverbot nicht möglich sein, da man mit einem
solchen Kontaktverbot ja schließlich rechtlos gestellt werden
würde und daher Richter im Gegensatz zu allen anderen
Bürgern nicht 'jeder' sein können, denn sonst
wären diese ja rechtlos gestellt. Nach der Eigenmeinung von
Rechtsanwälten kann diesen ein solches Kontaktverbot auch
nicht auferlegt werden, weil das ja bedeuten würde, dass man
vollständig rechtlos gestellt ist aber jedem Bürger
kann ein solches Verbot natürlich und
selbstverständlich auferlegt werden. Was also im Endeffekt
nichts anderes bedeutet, dass eine übergeordnete
Herrschaftsrasse von Juristen minderwertige Proleten beliebig rechtlos
stellen und über diese willkürlich bestimmen
dürfen.
Solche
Entscheidungen bei denen Menschen vollkommen rechtlos gestellt worden
sind hat es insbesondere auch am Volkgerichtshof und in der damaligen
Nazijustiz gegeben. Entsprechend wird man eine solche
wie die vorliegende rechtlosstellende Entscheidung bis vor 1949
rückwirkend in der ganzen deutschen veröffentlichten
Rechtssprechung nicht finden. Das gleiche gilt
für das Herrschaftsdenken (Herrenrassedenken) von einer
höher gestellten elitären Rasse der Juristen
für die entsprechende Verbote nicht gelten sollen, weil
Juristen dem normalen Bürger (der als Minderwertig zu
behandeln ist) eine übergeordnete elitäre
Herrschaftsrasse darstellen. Gemäß 37% der
über 60 Jährigen hatte der Nazionalsozilismus auch
seine guten Seiten (Zeitschrift "Stern" vom 18.10.2007 Nr. 43, Seite
36). Wobei man davon ausgehen darf, das das nationalsozialistische
Denken bzw. die nationalsozialistischen praktizierten Handlungsweisen
in der Justiz besonders hoch sind. Mindestens Richter Heinrich
Burckhard Husmann vom AG Minden und Richter Dr. Novatius vom OLG Hamm,
die jeweils vorsitzende Richter gewesen sind fallen in die beschriebene
Altergruppe. Im vorrauseilendem Gehorsam, welches in der Justiz eines
der wichtigsten Mittel zur Beförderung darstellt, machen dann
alle anderen Richter mit und erlernen wieder die gleichen
Nazi-Handlungsweisen für dessen Praktizieren diese stets
gelobt worden sind wobei im Alter dann die Altersstarrigkeit noch
hinzukommt. Desweiteren dienen entsprechende Handlungsweisen, die zur
Befangenheit berechtigen und die Befangenheitsanträge, die
dann gemeinschaftlich abgewiesen werden insbesondere mit
Sprüchen, das man entsprechende vollkommenen haltlosen und
nichts als die kosbare Zeit der Justiz verschwendenden Anträge
zukünftig selbst ablehnen werde oder "Ihre
Schriftsätze kann man zu 95% vergessen" und dazu
geäußerte Bedrohungen der gleichen
sinngemäßen systematischen Erniedrigung von
Bürgern ebenso wie man die Menschen am Volksgerichtshof in
Schauprozessen erniedrigt hat. Wobei man auch nicht vergessen darf,
dass die Richter ihre Kollegen aus der Nazizeit besonders in den 60er
Jahren hoch belohnt haben aufgrund hrer Nazitaten. Verurteilt wurde
kein einziger der 149 Richter und 109 Staatsanwälte am
Volksgerichtshof. Mehr als 90 Richter wurden in der Bundesrepublik
wieder in der Justiz eingesetzt und mancher später
zusätzlich als entsprechender Richter höchst belohnt
und belobigt. (1928 gründeten die Juristen, begeistert von den
Lehren des höchsten deutschen Richters Adolf Hitler (ein
Verbrecher, den die Juristen darausfolgend vorzeitig aus der
Festungshaft entließen nachdem er das Buch "Mein Kampf"
fertiggestellt hatte und dann später in das Amt des
höchsten deutschen Richters wählten), den ersten
nazionalsozialistischen Verein, den Bund nazionalsozialistischer
Juristen BNSDJ).
Ein gleiches hochelitäres Denken findet sich auch bei Richter
Schaffer vom LG Bückeburg und Richter Ulmer vom OLG Celle
wieder, denn dort ist bei Proleteneingaben hypothetisch anzunehmen, das
diese Fehlerhaft sind und diese müssen daher garnicht
geprüft werden, sondern die geltend gemachten Rechte
müssen automatisch abgewiesen werden. Außerdem ist
gemäß Richter Schaffer dem Bürger sein
Anspruch auf rechtliches Gehör zu versagen, da er bei
höher gestellten Wesen als minderwertiges Wesen am LG keine
Eingaben zu machen hat obwohl damit gegen seinen Anspruch auf
rechtliches Gehör aus Artikel 103GG verstoßen wird.
Auch gemäß dem Präsidenten des OLG Hamm und
dem Präsidenten des LG Bielefeld und vielen anderen
tätigen Richtern ist insbesondere der Richter aufgrund seiner
richterlichen Freiheit, die über allen anderen Grundrechten
steht und willkürliche Entscheidungen nach Herzenslust erlaubt
ein ganz besonders ausgesuchtes Element der höhergestellten
Elite und gerade darum, weil es ihm durch sich selbst und durch die
Kollegen erlaubt wird so zu handeln.
Qualität und eine bessere Ausbildung in der Rechtsprechung sei
nicht notwendig, selbst dann nicht wenn Richter Protokolle seit mehr
als 20 Jahren falsch führen (zB. Richter Gassmann vom
LG-Bielefeld) uvam. Auch ist gemäß dem
Präsidenten des LG Bielefeld Dr. Günter Schwieren der
Richter verlängerter Arm der Staatsanwaltschaft indem die
Staatsanwaltschaft und der Richter das Protokoll in Strafprozessen
zusammen gestalten. Die Beispiele sind nur wenige derjenigen
Fälle in denen ensprechendes zur Präsentation der
willkürlichen richterlichen und juristischen Macht und Gewalt
auch sichtbar nach "Außen" gelangte. Was mag da alles erst
noch im verborgenem schlummern und an Rechtsbeugung unter dem
Deckmantel der richterlichen Freiheit an Verbrechen getätigt
werden abgesehen von den Dingen, die so mancher erlebt, nicht beweisen
und daher nicht öffentlich machen kann, da er sonst von den
juristischen Kollegen bei der Staatsanwaltschaft in Ansehen der Person
mit Strafanzeigen eingedeckt wird oder auch noch auf andere Art und
Weise verfolgt wird.
Auch im neuen deutschen Rechtsdienstleistungsgesetz (In dem das Verbot
der rechtlichen Beratung durch Bürger zum bisherigen Recht
verschärft wurde), dass aus dem Rechtsberatungsgesetz von 1935
von Heinrich Himmler hervorgeht finden sich Privilegien für
höher gestellte Herrschaftsrassen. So soll dem Bürger
entgeltlicher Rechtsrat immer noch verboten sein und dem
Bürger, der unentgeltlichen Rechtsrat
unzuverlässigerweise gibt soll dieser untersagt werden
können. Demnach darf der Bürger im Gegensatz zu
Anwälten nur qualifizierten Rechtsrat erteilen. Warum soll er
dafür nicht auch eine Belohnung erhalten dürfen?
Das Gesetz enthält aber keine Regelung darüber das
auch Anwälten bzw. Juristen, die entgeltlichen
unzuverlässigen Rechtsrat erteilen, diesen jener ebenfalls
versagt werden kann. Wobei es für letztere Personengruppe ja
um so mehr gelten müßte, denn der Bürger
wird sich auf entsprechenden anwaltlichen oder justizialen Rechtsrat um
so mehr verlassen. Wer also zu einer besonderen elitären
Juristenelite gehört, der genießt viele um die
Person vergebene Privilegien, wie diese Nationalsozialisten zu Zeiten
Adolf Hiltlers ebenfalls genossen. Ein freies Recht für freie
Bürger in einem Staat in dem jeder Bürger seine
Rechte den Grundrechten nach wahrnehmen kann sieht aber ganz bestimmt
anders aus und kann von solchen elitären
Herrschaftsgedankengut nicht getragen werden, denn das dient nicht dem
Volk um diesen eine preisgünstige sinnvolle qualitative
Rechtssprechung zu gewährleisten, sondern elitären
lobbyistisch tätigen Juristengemeinschaften um sich an Macht,
Gewalt und Geld zu bereichern. Ebenso dienen dazu entsprechende
rechtlosstellenden Kontaktverbote, die eine Herrschaftselite
gegenüber Nichjuristen und damit minderwertigen Menschen
erteilen können.
Den Richtern Heinrich Burckhard Husmann vom AG Minden, Geue, Uhlhorn,
Brinkmann, Kluge, Dr. Günter Schwieren vom LG Bielefeld und
den Richtern Gottwald, Dr. Nowatius, von der Beeck vom OLG Hamm geht es
also darum entsprechende immer noch vorhandene Nazistrukturen zu decken
und darum einen oligarchischen Richterstaat oder etwas
ähnliches aufzubauen, da für diese eine
elitäre Herrschaftsrasse über minderwertige Proleten
Macht und Gewalt ausübt. Der ehemalige Präsident des
Bundesverfassungsgerichts Zeidler hat zwar die Richterschaft gewarnt,
langfristig eine Art "Adelsregime" anzustreben, weil er bedrohliche
Tendenzen in die Richtung wahrgenommen hat aber wie man sieht
fühlen sich die Akteure so sehr wohl in vollständiger
richterlicher Selbstzufriedenheit. Und um sich vor den als minderwertig
zu behandelnden Pöbel zu schützen und mit diesem in
entsprechender Nazimanier nach Herzenslust in völliger
Selbstzufriedenheit mit beliebigen Gewaltpotezial verfahren zu
können baut man sich in die Gerichte für zig
Millionen EUR Sicherheitsschleusen ua. Sicherheitsmaßnahmen
ein. (Siehe auch weiter unten Stahlbetonbau am AG-Minden). Das Braunbuch der
Justiz: Naziverbrecher als Stützen der Justiz, die
ihre Erfolge und ihre Macht und Gewalt in der deutschen
Nachkriegsjustiz bis heute feiern und von ihren Kollegen in einer
Terrorjustiz bis heute gefeiert werden! Alle schwer belasteten
Nazi-Juristen, die auf Grund der Enthüllungen der DDR, der
CSSR, der Volksrepublik Polen, Frankreichs und der Proteste
demokratischer Kräfte aus aller Welt ihre Versetzung in
Deutschland in den Ruhestand beantragten, erhalten vom Tag ihres
Ausscheidens an hohe Pensionen, die die Entschädigungen ihrer
Opfer weit übertreffen. Durch §116 des westdeutschen
Richtergesetzes vom 8. September 1961 wurde dieser Lohn des Verbrechens
gesetzlich fixiert.
Daraus folgend belohnen sich auch heute noch die Richter, Juristen und
Justizminister untereinander für ihre rechtlosstellenden
Kontaktverbote gegenüber minderwertigen Bürgern und
alle anderen rechtsverletzenden Rechtsbeugungen wobei man die Opfer
deren Terrors auch heute nicht entschädigt, sondern
systematisch genau so vorgeht wie zur Nazizeit.
Wie Staatsanwalt Klages von der Staatsanwaltschaft Hannover und
Staatsanwalt x von der Generalstaatsanwaltschaft
sinngemäß erklärte (1151 Js 54960/08) haben
Juristen ein berechtigtes Interesse daran die Opfer ihrer
rechtswidrigen Taten zu verleugnen und zu verspotten. Es besteht also
nicht nur eine Erlaubnis dazu, sondern sogar ein berechtigtes Interesse
daran.
Richter
Daniel Wacker AG Minden, der wacker gegen Artikel 101 GG
verstößt
Richter Daniel Wacker hat eine Beschwerde abgelehnt obwohl er dazu
garnicht befugt gewesen ist!
Am AG Minden und LG Bielefeld (Qs 119/05II Richter Drees, Dr.
Zimmermann, Schröder) muß man die Rechtsmittel gegen
einen grundgesetzwidrige Entscheidung (Richter Daniel Wacker AG Minden
und der Verstoß gegen Artikel 101 GG) eines Richters in einem
Strafverfahren aufgrund des Veranlasserprinzipes selbst bezahlen auch
wenn die grundgesetzwidrige Entscheidung in der folgenden Instanz
aufgehoben wird. Eine Begründung warum die grundgesetzwidrige
Entscheidung aufgehoben worden ist oder eine Erklärung
darüber was das 'Veranlasserprinzip' ist, gibt es
dafür aber trotz ausdrücklichem Wunsch, der
anwaltlich nicht vertretenen Prozeßpartei, nach einer solchen
Begründung nicht. Dafür ist aber genau
begründet worden warum die Kosten vom erfolgreichen
Beschwerdeführer zu tragen sind. Die Kosten einer
erfolgreichen Beschwerde und darausfolgend erfolgreichen Rechtsmittels
aufgrund von richterlichen grundgesetzwidrigen Entscheidungen sind dem
Beschwerdeführer mit folgender Begründung aufzulegen:
'Die Kostenentscheidung der Kammer folgt aus §473
Abs. 1 StPO. Danach sind die Kosten eines erfolglosen Rechtsmittels
zwingend dem Rechtmittelführer aufzuerlegen. Es handelt sich
um eine Kostenverteilung nach dem Veranlasserprinzip...'.
Derjenige, der sich also gegen eine vollkommen unzulässige
Entscheidung von Richtern erfolgreich wehrt muß die Kosten
des Verfahrens tragen, weil er mit seiner Beschwerde die
unzulässige richterliche Entscheidung veranlaßt hat.
Stahlbetonbau
am AG Minden
Der Bürger als das wertlose und dumme NICHTS am AG
Minden als das er in Rechtsforen auch von manchen Juristen gerne
gesehen und entsprechend auch beschimpft wird.
Entsprechend Richter Günter Schaffer vom LG Bückeburg
und Richter Ulmer vom OLG Celle ist bei Schriftsätzen von
Bürgern hypothetisch anzunehmen, dass
diese Fehlerhaft sind (OLG
Celle 13W118/04) und dem Bürger
ist bei eigenen gerichtlichen Eingaben das rechtliche Gehör zu
versagen, da diese keine eigenen Eingaben bei Gericht zu machen haben.
Desweiteren ist der Bürger gemäß den
Richtern Heinrich Burckhard Husmann, Dodt, von der Beeck, Geue,
Brinkmann, Uhlhorn, Kluge, Gottwald, Dr. Nowatius mit
rechtlosstellenden Kontaktverboten vollständig rechtlos zu
stellen, wenn er selbst Rechte gegenüber anderen Menschen
geltend macht. Jemand, der keine Rechte mehr geltend machen kann ist
ein NICHTS.
Das nennt sich deutsche "Rechtsprechung" und es sind nach heutiger
Gesetzgebung übelste rechtsbeugende Ansichten wie diese zur
Nazizeit existierten: 'Im vorchristlichem Rom waren die Sklaven den
Haustieren untergeordnet. Das NICHTS ist selbst noch dem Sklaven
untergeordnet.' Gauleiter Koch...
„Schlüssel des Befangenheitsrechts ist der
Bürger. ... Das Gesetz sieht ihn als Hauptdarsteller, doch die
Justiz akzeptiert ihn nicht einmal als Statisten." (NJW 1993, 2222).
"Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das
autoritäre Gehabe, die unverständliche
Sprache und die Arroganz vieler Richter(innen) im
Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen
Mißtrauen und Ablehnung. ..." (Richter Nescovik 9 Zivilsenat
BGH ZAPHeft 14/1990, S. 625)
"Von den Studierten behaupten die Rechtsgelehrten, allen anderen weit
voraus zu sein, und niemand ist auf sich so eingebildet wie sie."
(Präsident OVG Rheinland-Pfalz, Karl-Friedrich Mayer).
"Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene,
besserwissende und leider auch unfähige Richter,
denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist." (Dr. Egon Schneider,
Richter am OLG aD., ZAPP 6/1999 S. 266)
"Wenn Sie es einmal mit Juristen zu tun haben, dann werden Sie
feststellen, das Rechnen das wir hier machen, das ist etwas
für PUTZfrauen, Juristen machen im Gegensatz dazu
hochwissenschaftliche Rechtssprechung" (Prof. Werner, FH-Minden).
"Für Ingenieure Ist Macht zweitrangig",
Führungskräfte unter den Ingenieueren verlassen sich
traditionell sehr auf ihre fachlichen Komptenzen, sehen daher weniger
Sinn in Ansehen und Geld als vielmehr in der Arbeit selbst, meint Wolf
Kempert von der Deutschen Gesellschaft für
Mittelstandsberatung. „Macht spielt deshalb für
diese Berufsgruppe aber auch weniger eine bedeutende Rolle als
beispielsweise für Juristen oder Betriebswirte." Ingenieure
verfolgten konsequenter Ziele, von deren Nützlichkeit sie
überzeugt seien, sie handelten eher
lösungsorientiert." ( VDI Nachrichten, Seite 29 Nr. 14
03.04.1998).
Zitate
von hochrangigen Juristen über den Pfusch in der Justiz
(Justiz-Lotterie, Staatshaftung, Prozeßkostenhilfe,
Strafrecht ua.)
Das knallrote Richterverbrechen am
LG-Bielefeld:
Richter Heinrich Burckhard Husmann AG Minden (20C994/90,
20C846/91) und Richter Althoff, Richterin Doris Mertel, Richter
Claus-Rudolf Grünhoff LG Bielefeld (2S278/92) und sofortige
Beschwerde Richter Eva-Maria Schulten, Kropp und Bernd Kahre vom LG
Bielefeld (3T363/92) und das automatisch erloschene
Mietverhältnis
Das automatisch erloschene Mietverhältnis mit Null Tagen
Kündigungsfrist und Null Tagen gerichtlicher
Räumungsfrist von Richter Heinrich Burckhard Husmann am AG
Minden und von Richter Althoff, Richterin Doris Mertel und Richter
Claus-Rudolf Grünhoff mit knallrotem Richter-Althoff-Kopf am
LG Bielefeld.
Richter Heinrich Burckhard Husmann vom AG-Minden erklärte dem
Vermieter-Kläger, dass wenn er bestimmte Handlungen vornehmen
würde, dass Mietverhältnis des auf Räumung
in Anspruch genommenen automatisch erlöschen würde.
Sein Anwalt erklärte dem Mieter in einer Verhandlungspause,
dass er den Richter wohl kaum auf seine vollkommen falsche
Rechtsansicht hinweisen könne, denn die sei so falsch, dass
sich der Richter dafür eigentlich massiv schämen
müsse und dass dann zu seiner Verurteilung führen
könne. Der Mieter sollte sich mit einer Räumungsfrist
von 6 Monaten einverstanden erklären. Er hatte aber ohnehin
bereits 6 Monate Kündigungsfrist, daher wollte sich der Mieter
darauf unter keinen Umständen bei der damals vorliegenden
Wohnungsnot einlassen. Richter Heinrich Burckhard Husmann
erklärte ihm eindringlich: "Ich sehe Sie wollen auf ihr Recht
pochen!!!".
Die Räumungsklage wurde abgewiesen und die Gegenseite nahm die
entsprechenden Handlungen vor um das Mietverhältnis
automatisch zu beenden.
In der erneuten Klage erklärte Richter Heinrich Burckhard
Husmann forsch als die Gegenseite darauf hinwies, dass man nun nach
seiner Anleitung vorgegangen sei um das Mietverhältnis
automatisch zu beenden: "Das ist nicht so! Aber raus muss er trotzdem."
In der Berufungsverhandlung über ein Teilurteil
(Räumung) erklärten die 3 Richter mit dem
Vorsitzenden Althoff, dass das Mietverhältnis des Beklagten
automatisch erloschen sei und so musste er die Mieträume
räumen.
In der
zweiten mündlichen Verhandlung über das weitere
Teilurteil (Schadenersatz) erklärten die 3 Richter mit dem
Vorsitzenden Althoff wieder, dass das Mietverhältnis des
Beklagten automatisch erloschen sei. Als der Beklagte die 3 Richter
darauf hinwiess, dass der BGH bereits 1984 entschieden habe, das
Kündigungsschutz unabdingbares Recht sei erklärt
Richter Althoff laut und ärgerlich bei abklingenden knallrotem
Kopf mit sofortiger Verurteilung: "Wir sind die, die das Recht machen
und nicht SIE!! WIR sind die Rechtskundigen !!! Es ergeht folgende
Entscheidung..." und der Mieter wurde veruteilt...
2 Jahre später nahm der zwangsgerräumte Mieter seinen
Vermieter auf Schadenersatz in Anspruch. Rechtsanwalt der Gegenseite
zur Richterin: "Was will der überhaupt, dem sein
Mietverhältnis ist doch sowieso automatisch erloschen!".
Richterin Petra Niewerth vom AG-Minden: "Also dass, das nicht so ist,
das kann man doch nun wirklich in jedem Rechtsbuch nachlesen!". Da der
(ehemalige) Mieter nur 1900 DM Schadenersatz erhalten sollte legte er
Berufung ein. Da Richter Althoff immer noch der zuständige
Vorsitzende Richter war und Richterin Doris Mertel wieder anwesend war
stellte der Berufungskläger einen Befangenheitsantrag gegen
beide Richter, wegen sofortiger Veruteilung mit rotem Richterkopf. Das
ist aber vollkommen korrektes und nicht zu beanstandendes richterliches
Vorgehen und so konnten beide Richter nicht abgelehnt werden. Der
Antrag verzögerte das Verfahren jedoch so lange, dass Richter
Althoff nun in Rente ging und nicht mehr der vorsitzende Richter war
und das wurde nun Richterin Doris Mertel. Wie das Gericht nun
feststellte besteht das Mietverhältnis immer noch auch nachdem
sich der zwangsgeräumte Berufungskläger bereits 2
Jahre nicht mehr in der Wohnung befand und das Gericht
erklärte, dass auf jeden Fall nur ein Vergleich in Frage
käme. ...
**Richter Heinrich Burckhard Husmann
AG Minden
(21C152/93) und Richter Althoff, Richterin Doris Mertel und Richter Dr.
Werner Scheck vom LG Bielefeld (2S631/94), Heizungsausfall und
Warmwasserausfall im Winter kein Mietminderungsgrund
Ein Heizungsausfall im Winter über 3 Wochen und
Warmwasserausfall über 2 Monate sowie ein nicht mehr
vorhandener Mülleimer ua. sind kein Mietminderungsgrund, da es
sich dabei nur um kleine Mängel handelt, die nicht zur
Mietminderung berechtigen.
Auf die Nachfrage am LG Bielefeld desjenigen, der die Mietminderung
geltend gemacht hat warum denn entsprechende Mängel keinen
Mietminderungsgrund darstellen erklärten die 3 Richter aber
diesmal ohne knallroten Kopf des Spruchkörpers Richter
Althoffs: "Das sehen wir hier so!". Die weitere Nachfrage, warum man
das denn so sehe ergab folgende ausführliche lautere und
ärgerliche Erläuterung: "Weil wir das hier eben so
sehen!!!".
Desweiteren stellt die Forderung entsprechende Mängel zu
beseitigen ein Grund zur fristlosen Kündigung dar. In der
Wohnung sind durch den Mieter aufwendige Renovierungs- und
Instandsetzungsarbeiten vorgenommen worden. Aufgrund der fristlosen
Kündigung wurden diese 1 Jahr abgewohnt. Nicht einmal die
Materialkosten für die Instandsetzungsarbeiten sind anteilig
durch den Vermieter für eine gewisse Abschreibungsdauer zu
ersetzen, weil es nicht Aufgabe des Gerichts ist die als Anlagen
beigefügten Rechnungen und Quittungen als Beweis der
aufgewendeten Materialkosten zu überprüfen.
Richter Heinrich Burckhard Husmann AG
Minden,
Klageschriften und Klagebegründungen hat man sich am AG Minden
selbst bei Gericht zu beschaffen.
**Wie am AG Minden bei Richter Heinrich Burckhard Husmann aus einem
Streitwert von 400 DM aufgrund von Gerichtsfehlern Rechtskosten incl.
einer Berufung entstehen, die über 1000 DM liegen ohne das
über die Sache als solches jemals entschieden worden ist.
Selbst die Gerichtskosten der Berufung bei der eine falsche
gerichtliche Sachbehandlung festgestellt worden ist sind von den
Parteien zu tragen gewesen obwohl eine solches Verfahren
gemäß §8 GKG Gerichtskostenfrei sein
muß. Gemäß Richter Heinrich Burckhard
Husmann hat sich die Partei, der keine Klagebegründung
zugestellt worden ist, sich diese selbst bei Gericht zu beschaffen
(Wann diese dann wohl als zugestellt gilt und zu welchem Zeitpunkt man
sich diese wohl beschaffen muß?), da kann auch vor der
mündlichen Verhandlung keine schriftliche Nachfrage nach einer
eventuell vorhandenen Klagebegründung helfen. Einer Klage auf
die aufgrund nicht zugestellter Klagebegründung nicht erwidert
wird ist stattzugeben. Richter Heinrich Burckhard Husmann AG-Minden:
"Klageschriften und Klagebegründungen haben Sie sich selbst
bei Gericht zu beschaffen. Das ist hier Gang und Gäbe. Da kann
auch Ihre Eingabe vom ... nicht helfen!" ...
Strafbarkeit
wegen Betruges für
Mittelose, die sich bei Anwaltszwang von einem Anwalt vertreten lassen
LG-Bielefeld 14Ns43Js943/06-38/07.
**Strafanzeige von Oberstaatsanwalt Klaus Steffen
(Allerdings verstrickten sich
Staatsanwälte unter Eid in Widersprüche vor Gericht:
Oberstaatsanwalt Günther Specht hatte ausgesagt, dass gegen
die Polizisten seit 1998 Material gesammelt wurde. Gleichfalls unter
Eid widersprach sein Kollege, Oberstaatsanwalt Klaus Steffen:
Prozess
gegen Bielefelder Ex-Polizeichef wird fortgesetzt) von der Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen
Betrug, weil sich ein Bürger ohne Geld bei Anwaltszwang einen
Anwalt genommen hat ...
Der Anwalt, der eine Berufung am OLG eingereicht
hat, hat Strafanzeige
gestellt nachdem er erfahren hat, dass der Schuldner mittelos ist.
Für einen zu stellenden PKH-Antrag sollte der
Berufungskläger 1000 EUR im vorraus zahlen und da am OLG
Anwaltszwang herrscht könnte der Berufungskläger das
auch nicht selbst machen. Der Anwalt hat daraufhin die Berufung am OLG
nicht mehr begründet. Der Schaden, der dem mittellosen
Berufungskläger dadurch entstanden ist beträgt bis zu
etwa 8000 EUR aus denen sich der Anwalt hätte nach Herzenslust
befriedigen können. Für diese Leistung will der
Anwalt das komplette Anwaltshonorar in Höhe von über
1000 EUR, welches auch die bei weitem wesentlich
größere Arbeit für eine
Berufungsbegründung umfaßt. Oberstaatsanwalt Klaus
Steffen von der Staatsanwaltschaft Bielefeld verfolgt die Strafanzeige,
weil ein strafbares vergehen vorliegen würde wegen Betruges
von den kompletten 1000 EUR. Kann man Menschen auch um nicht erbrachte
tatsächliche Leistungen betrügen, die einem mit der
nicht erbrachten Leistung auch noch einen wesentlich höheren
Schaden zugefügt haben? Nach juristischer Meinung der
Staatsanwaltschaft Bielefeld ist das anscheinend für
zugehörige elitäre Juristen kein Problem, denn das
Anwaltshonorar steht dem zur elitären Elite
zugehörigem Anwalt mit der Beauftragung zu und dieses wird ihm
als elitärem Juristen, wie auch den elitären
Staatsanwälten, um ihre Person verliehen. Die erbrachte
Leistung und die Qualität der Vertretung etc. spielt dabei gar
keine Rolle.
Abgesehen noch davon, dass insbesondere durch den
Anwaltzwang der
Bürger mindestens Vorliegend in seinen Rechten
gemäß Artikel 19 Abs. 4 GG verletzt wird.
Die Staatsanwaltschaft übersandte dem Täter am
10.03.2008 folgende **** (Link)Rechnung über 940,74
für das Verfahren wobei für den Rechtsanwalt 147,50
EUR Zeugenauslagen in Rechnung gestellt worden sind.
Richter Sandbaumhüter vom Finanzgericht Münster
erklärte im Verfahren 11K1417/07 zur Abweisung von Rechten,
die der Angeklagte dort geltend machte, dass es unter keinen denkbaren
Gesichtspunkten strafbar sei, wenn er sich von einem Anwalt vertreten
lassen würde.
Bei Krankheit in dem
Verfahren keine Wiedereinsetzung in den
vorherigen Stand ...
**Richter Heinz Gaßmann und 2 Schöffen
Strathmann/Carl-Christian Ebenau vom LG-Bielefeld und die
Nichtkrankheit bei Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. ...
In einem Strafverfahren bei den Richtern Heinz Gaßmann und
den beiden Schöffen Strathmann aus Bielefeld und Ebenau aus
Petershagen gibt es in einem Strafverfahren keine Widereinsetzung
obwohl dem Angeklagten hier zusätzlich das 'in dubio pro reo'
zusteht und dieses nach folgenden Entscheidungen ebenso einfacher
möglich sein muß:
"Eine großzügige Anwendung des
§44 StPO ist im Interesse der materiellen Gerechtigkeit
geboten“ (Sarsstedt JR 56, 112).
"Die Anforderungen an die Vorkehrungen gegen die
Fristversäumung dürfen insbesondere dann nicht
überspannt werden, wenn es für den Antragsteller um
den „ersten Zugang“ zum Gericht, dh. um die
Möglichkeit geht, erstmals das rechtliche Gehör in
der Sache zu erlangen" (aus einer Vielzahl von Rechtssprechung des
BVerfG).
Gleichzeitig erklären Richter Heinz Gaßmann und die
Schöffen Ebenau/Strathmann in gerichtlichen Rechtsbehelfen
ganz pauschal, dass sich der Angeklagte von einem Anwalt vertreten
lassen kann oder bestimmte Prozeßhandlungen von einem Anwalt
vornehmen lassen muß und fordern den Angeklagten somit zu
weiteren Straftaten auf.
Staatsanwaltschaft
Bielefeld und Generalstaatsanwaltschaft Hamm, inobjektive Ermittlungen
und der nicht strafbare unterstellte Glaube
Staatsanwaltschaft
Bielefeld 26 Js 306/09, Oberstaatsanwältin Ruth
Dringenberg-Enders
Generalstaatsanwaltschaft Hamm 2 Zs 3861/09, Oberstaatsanwalt
Henning-Michael Lenz
Haftbefehl,
Aussagen der Polizeibeamten,
Vermerk und Einstellungen der Staatsanwaltschaft.
Zwei Polizeibeamte geben an gewußt zu haben, dass eine
Ersatzfreiheitsstrafe nicht vollstreckt wird, wenn der Veruteilte nur
die Strafe zahlt und das die Zahlung der Kosten des ehemaligen
Strafverfahrens für eine Freilassung nicht notwendig ist. Die
Staatsanwaltschaft Bielefeld erklärt, dass dieses auch ebenso
ganz eindeutig aus dem Haftbefel hervorgeht. Die Polizeibeamten wurden
darauf auch noch zusätzlich von 2 Personen (Zeugen)
hingewiesen.
3 Zeugen können bestätigen, dass
ausdrücklich die Zahlung der Kosten verlangt worden ist und
erklärt wurde, dass der Inhaftierte nur entlassen wird, wenn
auch die Kosten bezahlt werden. Es werden nur die beiden Polizeibeamten
vernommen, die als Beschuldigte lügen dürfen. Die
Zeugen, die dem Gesetz nach die Wahrheit sagen müssen werden
nicht vernommen. Letztlich macht das aber nichts, denn man hat im
Polizeipräsidium herumgefragt und dort glauben alle, dass
für eine Haftentlassung auch die Verfahrenskosten des
ehemaligen Strafverfahrens zu zahlen sind und daher ist auch entgegen
der Aussage der Polizeibeamten davon auszugehen, dass diese es
ebenfalls so geglaubt haben. Obwohl die Staatsanwaltschaft
erklärt, dass es sich um einen Irrtum gehandelt hat und dass
das Handeln rechtlich unrichtig war haben diese auch nach meheren
Schreiben und Mahnungen bis heute nach über 6 Monaten dass
irrtümlich und rechtlich unrichtig verlangte Geld nicht
zurück gezahlt.
Warum muß man den Glauben der Polizisten aus einer Umfrage
und dem was andere Polizeibeamte glauben ermitteln. Es hätten
auch die 3 Zeugen vernommen werden können, denn diese
könnten als Zeugen aussagen, dass die Polizisten entgegen
ihrer Aussage tatsächlich den unterstellten Glauben geglaubt
haben. Nur hätten die Zeugen auch Aussagen können,
dass die Polizisten von 2 Personen unabhängig auf ihr
Fehlverhalten hingewiesen worden sind und darraus könnte sich
eine Strafbarkeit aus "bedingtem Vorsatz" ergeben, denn diese
hätten sich dann evtl. bei der Staatsanwaltschaft Sachkundig
machen müssen. Desweiteren kann man so die beiden Aussagen der
Polizeibeamten isoliert dazu verwenden, dass das Geld nicht
zürückgezahlt werden muß. Hier wird bereits
deutlich wie perfektioniert das ganze System arbeitet aber es wird noch
mehr folgen.
Wer als Bürger also eine Straftat begeht braucht also nur zu
sagen, dass er etwas anderes geglaubt habe. Erklärt man als
Bürger, dass man gewußt habe, dass das Handeln
rechtlich unrichtig ist wird die Staatsanwalttschaft oder Polizei eine
Umfrage machen. Wenn die Umfage bei anderen Bürgern ergibt,
dass diese glauben, dass das Handeln rechtlich korrekt ist, dann kann
das auch nur der beschuldigte Bürger entgegen seiner Aussage
geglaubt haben und daher sei eine Strafbarkeit nicht gegeben. Das durch
die Tat rechtswidrig erlangte Geld darf man dann behalten.
Unabhängig von vorstehendem stellt die Staatsanwaltschaft
fest, dass eine Strafbarkeit bei einem Staatsanwalt der vorstehendes in
Auftrag gibt nicht vorliegt, weil sich ganz eindeutig aus dem
Haftbefehl ergeben würde, dass nur die Strafe in Höhe
von 290 EUR zu zahlen sei und es sich daher nur um einen Irrtum handeln
kann.
Dh. also wenn einem Staatsanwalt der Rechtskundig ist und daher wissen
muß, dass Wohnungseinbrüche verboten sind und diesem
ein Schriftstück vorliegt aus dem sich eindeutig noch einmal
ergibt, dass Wohnungseinbrüche verboten sind, dieser keine
strafbare Handlung beim Wohnungseinbruch begeht, weil es sich dabei
gemäß der Staatsanwaltschaft Bielefeld nur um einen
Irrtum handeln kann, denn das der Wohnungseinbruch verboten ist geht
ganz eindeutig aus dem Schriftstück vor, dass diesem Vorlag.
Das irrtümlich und rechtswidrig erlangte Geld aus dem
Wohnungseinbruch bei einem Bürger darf er ebenfalls behalten,
weil ihm keine strafbare Handlung nachgewiesen werden kann
erklärt die Staatsanwaltschaft Bielefeld.
Beschluß des LG-Bielefeld von Richter
Heinz
Gaßmann (14Ns43Js943/06-38/07) über eine
Protokollergänzung für Ergebnisse der
Hauptverhandlung nach §273 Abs. 1 StPO ua.:
"Im Protokoll über eine Hauptverhandlung in einer
Berufungssache werden die wesentlichen Ergebnisse von Vernehmungen und
Erörterungen nicht aufgenommen (§273
Abs. 2 Satz 1 StPO). Die vom Angeklagten vorgebrachten
Behauptungen sind daher schon vom Ansatz her nicht geeignet, eine
Protokollberichtigung anzuregen. Bielefeld 15.05.2007, VRLG
Gaßmann, JAIin Liermann".
§273
Abs. 2 Satz 1 StPO: "(2)
Aus der Hauptverhandlung vor dem Strafrichter und dem
Schöffengericht sind außerdem die wesentlichen
Ergebnisse der Vernehmungen in das Protokoll aufzunehmen;..."
Im vorliegendem Fall sollten zudem
nicht nur Berichtigungen
nach §273 Abs. 2 vorgenommen werden, sondern insbesondere
Berichtigungen gemäß §273 Abs. 1 StPO. Es
handelt sich bei der Berichtigung des Protokolles vorliegend um in der
Verhandlung geäußerte Tatsachen und
Vorgänge und nicht um "Behauptungen". Für Richter
stellen die wesentlichen Ergebnisse der Hauptverhandlung nach
§273 Abs. 1 aber anscheinend auch nur "Behauptungen" dar, weil
der Richter gemäß dem Präsidenten des LG
Bielefeld und des OLG Hamm das Protokoll willkürlich
führt.
Da Richter Heinz Gaßmann wahrscheinlich über 25
Jahre als Richter tätig ist, ist davon auszugehen, dass von
ihm über einen entsprechend langen Zeitraum das Protokoll in
Strafsachen vollkommen falsch geführt wird!
Gemäß dem Präsidenten des LG Bielefeld und
dem Präsidenten des OLG Hamm von der Beeck wird das Protokoll
allerdings von Richtern willkürlich so geführt wie es
ihnen am besten gefällt und der Richter bestimmt somit die
Vorfälle aber auch nicht vorhandene Vorfälle aus
einer mündlichen Verhandlung und den Tatbestand mit dem
Verhandlungsprotokoll in Absprache mit der Staatsanwaltschaft nach
Belieben. Der an dem Verfahren beteiligte Schöffe
Carl-Christian Ebenau aus Petershagen erklärt, dass er an der
Protokollberichtigung zur Verwirklichung des Rechtes nicht mitwirken
dürfe, denn das sei für ihn strafbar!
Der Präsident des LG Bielefeld Dr. Günter Schwieren
(Schreiben vom 15.06.2007 313E-141(5) ) weiß nicht aus
welcher Vorschrift sich eine entsprechende Strafbarkeit ergibt,
erklärt aber, dass für Protokollberichtigungen
ausschließlich die Staatsanwaltschaft zusammen mit dem
Gericht (Hä?, also dem Richter, denn für
Schöffen ist es strafbar ein
wahrheitsgemäßes Protokoll zu bezeugen oder auf ein
entsprechendes hinzuwirken oder die Schöffen sind nur so
unützes Beiwerk, dass diese nicht dem Gericht
zugehörig anzusehen sind) zuständig sei und es sei
dem Protokollberichtigenden verboten auf eine
wahrheitsgemäße Protokollberichtigung zusammen mit
dem Schöffen hinzuwirken. In einem Strafverfahren ist jedoch
der sogenannte Ermittlungsgrundsatz gesetzlich vorgeschrieben der das
Gericht (also die Schöffen und die Richter) verpflichtet von
Amts wegen die tatsächliche Wahrheit festzustellen. Dabei
versagt der Präsident des LG Bielefeld Dr. Günter
Schwieren den Schöffen ihre Entscheidungsfreiheit,
erklärt aber sinngemäß sonst
ständig, dass die richterliche Freiheit über allem
steht. Gemäß dem Präsidenten des
LG-Bielefeld Dr. Günter Schwieren sei auch keine bessere
Ausbildung für Richter notwendig, damit diese nicht wie
Richter Heinz Gaßmann Protokollberichtigungen auf solche
kathastrophale ungesetzliche und rechtsbeugende Weise ablehnen aufgrund
der richterlichen Freiheit, die über allen Gesetzen und
Rechten steht. Auch bedarf es keiner besseren Ausbildung von
Schöffen, damit diese nicht an solchen Quatsch glauben, dass
diese sich strafbar machen würden, wenn diese an einer der
tatsächlichen Wahrkeit entsprechenden Protokollberichtigung
mitwirken wozu diese aufgrund des Ermittlungsgrundsatzes sogar
verpflichtet sind. Das verwundert nicht, denn schließlich hat
man die Schöffen ja entsprechend so ausgebildet, damit diese
blind mit den Richtern das Recht von Bürgern beugen.
Beeindruckend ist dann aber, dass Schöffen sich in keinster
Weise selbst Fortbilden, sondern sich einfach als willenlose
Marionetten hinsetzen um mit Macht und Gewalt irgendetwas
willkürlich zu entscheiden was dann wiederum genau die
Schöffen sind, die an diesem Gericht gesucht werden, damit man
Protokolle willkürlich führen kann und damit den
Ausgang von Strafverfahren willkürlich gestalten und das Recht
nach Herzenslust beugen kann. Desweiteren erklärte das Gericht
in der mündlichen Verhandlung, dass in der Bezeichnung des
Landgerichtes Bielefeld in der Gerichtsanschrift als
"Rechtsbeugermafia" sicherlich eine Beleidigung zu sehen sei. Die
Aussage, dass es sich dabei um eine wahrheitsgemäße
Bezeichnung handele quittierte das Gericht mit einem Schulterzucken. 1
Richter und 2 Schöffen wissen also nicht was am LG Bielefeld
und wie man sieht bei Ihnen selbst vorgeht und es interessiert diese
auch nicht abgesehen davon, dass dieses zur erneuten Macht- und
Gewaltausübung dienen soll. Vorliegend beugen 2
Schöffen zusammen mit einem Richter das Recht gemeinschaftlich
wie in einer Mafia und bestätigen demgemäß,
dass die Bezeichnung des Landgerichtes Bielefeld als
"Rechtsbeugermafia" sicherlich nicht verfehlt ist. Für eine
wahrheitsgemäße sachlich korrekte Bezeichnung soll
dann das Opfer und der Geschädigte einer "Rechtsbeugermafia"
wieder verfolgt werden. Dabei besteht vor einem Strafgericht angeblich
sogar die Verpflichtung zur tatsächlichen Wahrheit aber bei
diesen 3 "Richtern" wird die Wahrheit zu deren Wohlbefinden von diesen
auch noch willkürlich bestimmt und gebeugt.
Staatsanwalt
Delf Schlegtendal Staatsanwaltschaft Bielefeld: Keine Rechtsbeugung
Obwohl der äußere Tatbestand der Rechtsbeugung in
diesem Fall eindeutig verwirklicht worden ist erklärt
Staatsanwalt Deld Schlegtendal: "Strafrechtlich relevantes
Verhalten des Beschuldigten ist auch nicht ansatzweise zu erkennen."
und daher muß auch nicht ermittelt werden.
Staatsanwalt Delf
Schlegtendal, StA Bielefeld: Er hatte mehrere
Umzugskartons voll Beweismittel und stellte die ominöse Idee
auf, dass die telefonische Drohungen und
Tätergeständnisse in unzähligen Protokollen,
unbedeutend wären.
LG Bielefeld Qs 119/05II Richter
Wolfgang Drees, Dr. Zimmermann, Schröder:
Hausdurchsuchung
wegen
eines von der Post zugestellten Paketes (Inhalt: defektes wertloses
Gerät) ohne vorher bei der Post nachzufragen ob der
Beschuldigte, das Paket überhaupt erhalten hat.
Die Kosten einer
erfolgreichen Beschwerde
und darausfolgend erfolgreichen
Rechtsmittels aufgrund von richterlichen
grundgesetzwidrigen Entscheidungen sind dem Beschwerdeführer
mit folgender Begründung aufzulegen: 'Die
Kostenentscheidung der Kammer folgt aus §473 Abs. 1 StPO.
Danach sind die Kosten eines erfolglosen
Rechtsmittels
zwingend dem Rechtmittelführer aufzuerlegen. Es handelt sich
um eine Kostenverteilung nach dem Veranlasserprinzip...'
Die Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluß
ist von den
entsprechenden Richtern abgewiesen worden, weil ein 'schlichter
Anfangsverdacht' für eine Durchsuchungsmaßnahme
ausreichend ist. Es reicht aus das eine Straftat
möglicherweise begangen wurde:
Voraussetzung
ist vielmehr lediglich der
Verdacht einer Straftat, wobei ein schlichter Anfangsverdacht ausreicht.
Ein solcher ist bereits dann gegeben, wenn tatsächliche
Anhaltspunkte es nach kriminalistischer Erfahrung als möglich
erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat begangen wurde.
Entsprechend braucht die Staatsanwaltschaft zuvor
auch nicht bei der
Post nachprüfen ob der Beschuldigte das Paket
überhaupt erhalten hat. Für das gegen den
Beschuldigten zu Unrecht geführte Strafverfahren war der
Beschuldigte zu entschädigen. Eine Entschädigung
für die ihm entstandenen Anwaltsberatungskosten wurde diesem
jedoch entgegen der Entscheidung (im Falle von Hausdurchsuchungen des
BGH vgl. BGH NJW 1977, 957 ff.) versagt.
Bei einem staatlichen Eingriff in die
grundrechtlich
geschützte Lebenssphäre eines Bürgers muss
der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
besonders beachtet werden. Eine Durchsuchung ist dann nicht
gerechtfertigt, wenn andere, weniger einschneidende Mittel zur
Verfügung stehen.
Durchsuchungen
müssen auch in angemessenem Verhältnis
zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts stehen. Es ist grob
unverhältnismäßig wegen eines
Knöllchens im Wert von 15 EUR eine Hausdurchsuchung
durchzuführen. BVerfG, Beschluss vom 07.09.2006 – 2 BvR 1141/05,
BVerfG,
Beschluss vom 05.05.2008 – 2 BvR 1801/06
Die
Richter Wolfgang Drees, Dr. Zimmermann und Schröder vom LG
Bielefeld lassen also eine vollkommen unberechtigte Hausdurchsuchung
zu. Innerhalb des Verfahrens wird dem anwaltlich nicht vertretenen
Beschwerdeführer noch einmal schwer in seinem Grundrecht,
diesmal auf den ihn zugewiesenen Richter verletzt und für
dessen erfolgreiche Beschwerde er auch noch die Kosten tragen muss.
Auch nach mehrfacher Nachfrage liefern die Richter keine
Begründung nach, warum der grundrechtswidrige
Beschluß von Richter Daniel Wacker aufgehoben worden ist und
es gibt auch keine Erklärung dazu was das Veranlasserprinzip
ist und dass obwohl gegenüber dem nicht anwaltlich vertretenem
Beschwerdeführer eine erhöhte Sorgfaltspflicht des
Gerichts gegeben ist. Ob
hier
wohl das Recht vorsätzlich rein im Ansehen der Person gebeugt wird,
weil man einem minderwertigen Proleten, besonders einem der nicht
anwaltlich vertreten ist kein Recht geben darf und kann?
Generaltstaatsanwaltschaft Hamm,
Oberstaatsanwalt Günter
Rüter (2 Zs 2389 vom 07.11.2008):
Wie
sieht das ganze nun rechtlich im Ansehen der Person aus, wenn die
Beschuldigten ein Richter und ein Rechtsanwalt sind und wertvolle
Gegenstände über mehere Monate unterschlagen werden.
Dann sind selbstverständlich erst garkeine Ermittlungen
aufzunehmen, so die Generalstaatsanwaltschaft Hamm (2 Zs 2389/08).
Oberstaatsanwalt Günter
Rüter: "...nach unserer Rechtsordnung ist es absolut verboten,
die Begehung strafbarer Handlungen zu unterstellen. Im Übrigen
weise
ich darauf hin, dass §152 StPO der
Staatsanwaltschaft zwingend vorschreibt, Ermittlungsverfahren nur dann
einzuleiten, wenn sich zureichende konkrete
tatsächliche Anhaltspunkte für die
mögliche Begehung einer strafbaren Handlung ergeben. Solche
sind aber nicht ersichtlich."
Nun
weiß jeder Bürger wieder einmal wie er im Ansehen
der Person von der Justiz verarscht wird. Für eine
Hausdurchsuchung!! bei minderwertigen Proletenbürgern reicht
bereits ein schlichter Anfangsverdacht aus um eine solche
durchzuführen. Ermittlungen sind also
demgemäß bereits bei vagen Vermutungen aufzunehmen wobei dem
Proletenbürger dabei ein strafbares Handeln unterstellt wird. Bei
elitären höher
gestellten Juristen ist nur dann ein Ermittlungsverfahren einzuleiten
wenn sich zureichende konkrete Anhaltspunkte für die
mögliche Begehung einer Straftat ergeben. Von einer Hausdurchsuchung
ist dann noch gar
nicht die Rede. Und wie wir bereits wissen können soviel
konkrete Anhaltspunkte oder sogar Beweise für ein strafbares
Handeln von vielen elitären Juristenkollegen vorliegen und es werden
ständig mit entsprechenden Begründungen erst gar keine Ermittlungen
aufgenommen.
AG-Minden, Beratungshilfescheine in
ALG-II-Fällen vermehrt abgelehnt, MT
vom 06.11.2007
Richter
Horst Eickhoff, Die Kraft des rechtlichen Gehörs
aber nur für elitäre dazugehörige
Anwälte
Wie
Staatsanwälte, die wie das Gericht
der Wahrheitspfindung verpflichtet sind, das Recht beugen und
kriminelle Handlungen wie Protokollfälschungen oder falsche
eidesstattliche Versicherungen der Kollegen abdecken:
Staatsanwältin Sandra Veit Staatsanwaltsschaft Bielefeld (62
Js 273/03, Schreiben vom 13.08.2003) und Oberstaatsanwältin
Dr. Barbara Vogelsang Generalstaatsanwaltschaft Hamm (2 Zs 2277/03,
Schreiben vom 01.09.2003): Keine Strafbarkeit bei Abgabe einer falschen
Eidesstattlichen Versicherung
Sandra Veit und Dr. Barbara Vogelsang: Zeugenaussagen
von Richtern, die aus Befangenheitsverfahren stammen, die abgelehnt
worden sind, sind nicht verwertbar!
Ist die Zeugenaussage nicht verwertbar, weil Richter Husmann gelogen
hat?
Auch braucht der Richter in einem solchen Fall nicht
unabhängig von einem vergangenden Befangenheitsverfahren zu
einer erneuten Zeugenaussage vorgeladen
werden. Wäre diese neue Zeugenaussage dann auch nicht
verwertbar? Lügen Richter und Staatsanwälte immer und
stets, so dass deren Zeugenaussagen niemals verwertbar sind und man
diese daher auch nicht als Zeugen vernimmt, damit diese nicht zwanghaft
lügen müssen?
Oder ist es vollkommen egal ob die Aussagen aus einem
Befangenheitsverfahren stammen, dass abgelehnt worden ist oder dem
statt gegeben worden ist und ist es vielleicht sogar vollkommen egal ob
es sich dabei um ein Befangenheitsverfahren oder sonstiges Verfahren
handelt, wenn damit nachgewiesen werden kann, dass ein oder mehere
elitäre Juristenkollegen strafbare Handlungen und Verbrechen
getätigt haben?
Folgendes
Verbot wurde dem Beklagten erteilt und zuvor als gerichtlicher Antrag
gestellt:
„...den Beklagten zu verurteilen, es
bei Meidung eines Ordnungsgeldes..., zu unterlassen, die
Klägerin, deren Ehemann oder die von der Klägerin
betriebene Firma x, anzurufen oder ihr Postsendungen oder sonstige
Schrifstücke oder e-mails zukommen zu lassen.“
Im Verfahren 21C347/02
hat Richter Heinrich Burckhard Husmann folgendes
zu Protokoll genommen, welches vom Beklagten mit lautstarker
richterlicher Erklärung nicht geändert werden durfte
obwohl er etwas anderes erklärt hat bzw. hat Richter Heinrich
Burckhard Husmann etwas anderes gefragt, welchem der Beklagte zustimmte
und danach hat Richter Heinrich Burckhard Husmann teilweise
unabhängig davon folgende Protokollerklärung
gebastelt (Eine Protokollberichtigung, weil der Beklagte die folgende
Aussage so nicht gemacht hat, sondern nur erklärte, dass er
sich mit seinen berechtigten Forderungen auch zukünftig stets
an die Klägerin wenden werde, wurde von Richter Heinrich
Burckhard Husmann abgelehnt, weil es für das Verfahren
unwichtig ist. Dieses wollte der Kläger berichtigen, weil er
sich schon gedacht hat, dass Richter Heinrich Burckhard Husmann aus
seiner selbst gemachten Erklärung ein Annerkenntnis des
Beklagten basteln will um ihn unrechtmäßigerweise zu
verurteilen.) :
"Der Beklagte erklärt auf Fragen des Gerichts:
In dem angesprochenen Mahnverfahren gegen die Klägerin habe
ich inzwischen die Klage begründet; dies Verfahren ist beim
Amtsgericht L. anhängig; dort wird die Klägerin durch
Rechtsanwalt B. vertreten; demgemäß werde ich in
jenem Verfahren nur noch mit dem Rechtsanwalt der Klägerin
korrespondieren. Wegen des von mir gerügten
Wettbewerbsverstoßes der Klägerin werde ich gegen
sie Klage erheben. Insofern wird dort auch keine vorprozessuale
Korrespondenz mehr erfolgen.
Die Parteien erklären nunmehr übereinstimmend den
Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt mit
widerstreitenden Kostenanträgen. "
Daraufhin mußte der Beklagte 50% der Kosten tragen, weil es
sich dabei um ein gewisses Zugeständnis im Sinne des Antrages
der Gegenseite handeln würde allerdings nicht
gegenüber dem Ehemann, denn die Klägerin kann keine
Rechte für andere Personen bzw. ihren Ehemann geltend machen.
Das Zugeständnis besteht im übrigen aus
Schriftstücken mit denen der Beklagte gegenüber der
Klägerin und an anderen Gerichten Rechte geltend gemacht hat
und deren Verfahren er alle gwonnen hat wobei er der Gegenseite extrem
zuvorkommend und kostensparend tätig war, so die anderen
Gerichte. Mit diesen Schriftstücken hat er
gemäß Richter Heinrich Burckhard Husmann ein
Zugeständnis abgegeben Rechte erfolgreich geltend gemacht zu
haben. Das auch nur ein einziges Schriftstück zur Wahrnehmung
seiner Rechte gegenüber den Gegenseite nicht erforderlich war
konnte weder Richter Heinrich Burckhard Husmann selbst noch das LG
Bielefeld aber auch nicht das OLG Hamm und insgesamt 8 Richter nicht
feststellen. Das OLG Hamm stellte nur fest, dass der Beklagte nicht
befugt sei, der Klägerin (er hat es dem Anwalt der
Klägerin vorgeworfen) Prozeßbetrug vorzuwerfen. Ein
Verfahren aufgrund von Schadenersatz aus diesem Prozeßbetrug
bei dem der Prozeßbetrug nachgewiesen worden ist, hatte der
Beklagte zu diesem Zeitpunkt bereits lange gewonnen.
Ich sehe nur eine
Tatsachenerklärung darüber was für ein Stand
in 2 mit der Gegenseite geführten rechtlichen
Außeinandersetzungen gegeben ist. Ein Zugeständnis,
dass sich der Beklagte im Sinne des Antrages gänzlich also
telefonisch, schriftlich, per email etc. für alle Zukunft
nicht mehr an die Gegenseite und auch nicht mehr für alle
Zukunft an den Ehemann der Gegenseite wenden werde kann ich nicht
erkennen. Aus der Erklärung, dass im Falle des
Wettbewerbsverstoßes keine vorprozessuale Korrespondenz mehr
erfolgt ist ja eher zu entnehmen, dass prozessuale Korrespondenz
erfolgen wird und das der Klägerin dann viel prozessuale
Schreiben vom Beklagten zugehen werden. Dieses wird
sinngemäß sogar angekündigt. Desweiteren
wäre nicht erklärbar warum Schreiben die nur dem
Rechtsanwalt in einem anderen Verfahren zugehen der Klägerin
nicht zugehen. Als Vertreter der Klägerin gelten die
Schreiben, die der Rechtsanwalt erhält auch der
Klägerin als zugegangen. Außerdem wird Rechtsanwalt
B. entsprechende Schreiben an seine Mandantin weiterleiten oder diese
rechtlich mit ihr besprechen und diese werden ihr somit auch zugehen.
Auch daraus ergibt sich sinngemäß nur die
gegenteilige Erklärung, das der Beklagte der Klägerin
auch weiterhin Schreiben zukommen lassen wird, selbst in den beiden in
der Protokollerklärung angegebenen Verfahren. Über
darüber hinnausgehende Verfahren oder darüber
hinnausgehende Schriftstücke, emails, Telefonate,
Postsendungen etc. kann ich keine Aussage entdecken.
Der Beklagte stellte wegen vieler Vorfälle
Befangenheitsantrag
auch, weil er vorstehende Erklärung zu Protokoll niemals
gemacht habe, sondern erklärt habe, dass er sich mit seinen
berechtigten Ansprüchen noch nach belieben und insbesondere
zuvorkommend und kostensparend an die Gegenseite wenden werde und diese
Rechte geltend machen werde und das sich auch nichts anderes aus dem
schriftlichen Vorverfahren ergebe.
In seiner dienstlichen Stellungnahme erklärte Richter Heinrich
Burckhard Husmann dann, als vom Beklagten in der Verhandlung ebenfalls
gesagt, folgendes:
"...und der Beklagte äußerte
unverständlicherweise noch, er könne nach wie vor die
Klägerin anschreiben, so oft er wolle."
Außerdem: "... gilt im Zweifel der gesamte
Akteninhalt als mündlich vorgetragen und erörtert.
...der Vorsitzende darf nicht Gefahr laufen die Partei rechtlich oder
tatsächlich zu überumpeln." (Baumbach/Lauterbach
§136 Nr. 6A).
Es gab ja auch niemals eine andere Erklärung auch nicht im
schriftlichen Vorverfahren. Selbst die von Richter Heinrich Burckhard
Husmann zur willkürlichen rechtsbeugenden Verurteilung
gemachte Protokollerklärung sagt ja
sinngemäß nichts anderes aus wobei der Beklagte von
Richter Heinrich Burckhard Husmann übrigens auch noch intensiv
beschimpft worden ist: 'Ihre Schriftstücke kann man zu 95%
vergessen..." usw. usw..
In einer eidesstattlichen Versicherung für ein weiteres
Unterlassungsverfahren gab die Klägerin an, das der Beklagte
in vorstehendem Verfahren erklärt habe, dass er sich dem
Antrag entsprechend nicht mehr an sie oder den Ehemann also
für alle Zukunft wenden werde. Der Beklagte habe sich im
vorgenannten Verfahren (21C347/02) folgendermaßen
verpflichtet:
"Das Verfahren wurde am 05.11.2002 durch
übereinstimmende Erledigungserklärung beendet,
nachdem Herr L. zugesichert hatte, künftig direkte
Kontaktaufnahmen mit meinem Ehemann oder mir zu unterlassen und wegen
seiner angeblichen Ansprüche den Klageweg zu beschreiten".
In der mündlichen Verhandlung im Verfahren 21C347/02 war die
Klägerin zudem gar nicht anwesend und versichert Tatsachen an
Eides statt, die anscheinend Ihrer eigenen Wahrnehmung entstammen, die
aber gar nicht ihrer persönlichen Wahrnehmung entsprachen.
Aufgrund dieser eidesstattlichen Versicherung wurde der
Beklagte, dann
mit einstweiliger Verfügung ohne mündliche
Verhandlung nochmals auch gegenüber dem Ehemann mit
Beschluß gemäß gleichem Antrag von Richter
Heinrich Burckhard Husmann in Anspruch genommen (21C120/03), der ihn
zuvor bedrohte, das aber etwas los sei wenn er sich noch einmal an die
Klägerin wendet. Im späteren Urteil nach Widerspruch
wurde dann die Verfügung komplett aufgehoben und insbesondere
gegenüber dem Ehemann, da die Beklagte keine Rechte anderer
Personen (Anm. ohne Vertretungsvollmacht) also ihrem Ehemann bei
Gericht geltend machen kann und da der Beklagte nicht: " zugesichert
hatte, künftig direkte Kontaktaufnahmen mit meinem Ehemann
oder mir zu unterlassen und wegen seiner angeblichen Ansprüche
den Klageweg zu beschreiten". Richter Heinrich
Burckhard Husmann stellt jedoch auch fest, dass die Verfügung
zum Zeitpunkt ihres Erlasses aufgrund der (falschen) eindesstattlichen
Versicherung auch gegenüber dem Ehemann berechtigt gewesen ist
(und gleichzeitig eben, dass Rechte für den Ehemann von
vornherein nicht geltend gemacht werden konnten).
Hier noch einmal die Protokollerklärung/Zeugenaussage und die
Erklärung der eidesstattlichen Versicherung
gegenübergestellt:
Verfahren 21C347/02, mündliche Verhandlung:
"Der
Beklagte erklärt auf Fragen des Gerichts:
In dem angesprochenen Mahnverfahren gegen die Klägerin habe
ich inzwischen die Klage begründet; dies Verfahren ist beim
Amtsgericht L. anhängig; dort wird die Klägerin durch
Rechtsanwalt B. vertreten; demgemäß werde ich in
jenem Verfahren nur noch mit dem Rechtsanwalt der Klägerin
korrespondieren. Wegen des von mir gerügten
Wettbewerbsverstoßes der Klägerin werde ich gegen
sie Klage erheben. Insofern wird dort auch keine vorprozessuale
Korrespondenz mehr erfolgen.
Die Parteien erklären nunmehr übereinstimmend den
Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt mit
widerstreitenden Kostenanträgen."
Die Klägerin
mußte 50% der Kosten tragen, weil der Beklagte
bezüglich des Ehemanns keine Aussage gemacht hat und sie keine
Rechte anderer Personen geltend machen kann. Die vorstehende
Erklärung ist nach Richter Heinrich Burckhard Husmann in der
Begründung ein gewisses Zugeständnis, dass sich der
Kläger für alle Zukunft bzw. für sein ganzes
Leben nicht mehr telefonisch, schriflich, per email oder mit
Postsendungen an die Klägerin wenden wird. Bezüglich
der tatsächlichen Kostenentscheidung ist es jedoch ein
100%tiges Zugeständnis. Aus der vorstehenden
Protokollerklärung ergibt sich eher gerade das der Beklagte
der Klägerin noch (prozessuale) Korrespondenz zukommen lassen
wird und er der Klägerin über ihren Anwalt
Schriftstücke zukommen lassen wird und die Erklärung
sagt nichts darüber aus, dass der Beklagte der
Klägerin in anderen zu der Zeit mit der Klägerin
geführten Rechtsstreitigkeiten keine Post zukommen lassen
wird. Der Beklagte erklärte in der mündlichen
Verhandlung und im schriftlichen Vorverfahren, das er noch weitere
Rechtstreitigkeiten mit der Klägerin führe und ihr
diesbezüglich auch weiterhin zur Wahrnehmung seiner Rechte
Post zukommen lassen werde und dieses entsprechend bereits schriftlich
ausführlich vorgetragen habe. Richter Heinrich Burckhard
Husmann erklärte jedoch, dass das Bedeutungslos sei, denn es
käme nur auf die vorstehende Protokollerklärung an,
die nicht geändert werden kann.
Befangenheitsverfahren
(21C347/02), Zeugenaussage von Richter Heinrich
Burckhard Husmann zur vorstehenden mündlichen Verhandlung:
"...und der Beklagte
äußerte unverständlicherweise noch, er
könne nach wie vor die Klägerin anschreiben, so oft
er wolle."
Außerdem ergibt sich aus
den Akten bzw. aus den vom Beklagten bei Gericht eingereichten
Schriftstücken auch nur, dass sich der Beklagte auch
zukünftig mit seinen berechtigen Forderungen an die
Klägerin wenden wird: "... gilt im
Zweifel der gesamte Akteninhalt als mündlich vorgetragen und
erörtert. ...der Vorsitzende darf nicht Gefahr laufen die
Partei rechtlich oder tatsächlich zu überumpeln." (Baumbach/Lauterbach
§136 Nr. 6A).
Eidesstattliche Versicherung der Klägerin (von ihrem Anwalt
verfaßt) zur mündlichen Verhandlung 21C347/02:
"Das Verfahren wurde am 05.11.2002
durch übereinstimmende Erledigungserklärung beendet,
nachdem Herr L. zugesichert hatte, künftig direkte
Kontaktaufnahmen mit meinem Ehemann oder mir zu unterlassen und wegen
seiner angeblichen Ansprüche den Klageweg zu beschreiten".
Aufgrund dieser Aussage wurde der Beklagte mit einstweiliger
Verfügung (21C120/03) ohne mündliche Verhandlung auch
gegenüber dem Ehemann verurteilt sich für alle
Zukunft gänzlich nicht mehr an diese mit
Schriftstücken wenden zu dürfen, weil die vorstehende
eidesstattliche Aussage gemäß Richter Heinrich
Burckhard Husmann bedeutet, dass der Beklagte damit erklärt
hat der Klägerin für alle Zukunft bzw. sein ganzes
Leben keine Postsendungen, Schriftstücke oder emails zukommen
zu lassen und auch nicht bei ihr anzurufen und das ergibt sich
vorstehend so eindeutig aus der eidesstattlichen Versicherung, dass es
auch keiner mündlichen Verhandlung mehr Bedurfte und da der
Beklagte ja weitere Rechtsstreitigkeiten mit der Gegenseite
führte bestand die dringende Gefahr, dass ihr weitere
Schriftstücke zugehen mit denen der Beklagte wieder
erfolgreich weitere Rechte gegen diese Klägerin geltend macht,
die ihm gerichtlich an anderen Gerichten zugesprochen werden.
Daraufhin stellte der Beklagte einen Strafantrag wegen der
Abgabe einer
falschen eidesstattlichen Versicherung.
Staatsanwältin Sandra Veit aus Bielefeld und die
Oberstaatsanwältin Dr. Vogelsang aus Hamm erklären,
dass es sich bei der vorstehende
Protokollerklärung des Beklagten ganz genau um
eine solche Zusicherung
auch bezüglich des Ehemannes handelt, denn das würde
sich eindeutig aus der Protokollerklärung
und dem übereinstimmend erledigten Verfahren 21C347/02
ergeben. (Hier mangelt es den beiden Staatsanwälten
anscheinend auch an rechtlicher Bildung. Ein als
übereinstimmend erledigt erklärtes Verfahren sagt
garnichts darüber aus ob es auch tatsächlich erledigt
ist. Wird ein solches Verfahren durch übereinstimmende
Erklärung beider Parteien für erledigt
erklärt, dann darf das Gericht aufgrund der sogenannten
Dispositionsmaxime garnicht mehr prüfen ob es
tatsächlich erledigt ist (BGHZ 83, 12, 14/15; OLG Celle NJW-RR
1994, 1276; OLG Köln NJW-RR 1996, 1023 uvam.). Das sich aus
dem Verfahren 21C347/02 ergeben hat, dass ein entsprechender Anspruch
gegenüber dem Ehemann nicht gegeben ist was auch in den
Entscheidungsgründen steht, sei Bedeutungslos, weil sich das
aus vorstehender
Protokollerklärung ebenfalls eindeutig ergibt.
Die Zeugenaussage von
Richter Heinrich Burckhard Husmann, das der Beklagte die
Klägerin auch zukünftig anschreiben könne so
oft er wolle sei nicht verwertbar, da diese aus einem
Befangenheitsverfahren stammt, das abgelehnt worden ist. Das sich auch
etwas anderes nicht aus dem 'schriflichen
Vorverfahren' ergibt, das die entsprechenden Angaben
stützt, in dem vom Beklagten erklärt wurde, dass er
sich mit seinen berechtigten Ansprüchen auch weiterhin an die
Klägerin wenden werde sei ebenfalls völlig
Bedeutungslos.
Wie bei der Staatsanwaltschaft rein im
Ansehen
der Person gehandelt wird:
Wenn die Staatsanwaltschaft nun Richter Heinrich Burckhard Husmann als
Zeuge vorgeladen hätte, hätte er dann nicht das
gleiche ausgesagt oder sind die richterlichen Zeugenaussagen aus
Befangenheitsverfahren, die abgelehnt worden sind
gemäß Staatsanwältin Sandra Veit und
Oberstaatsanwältin Dr. Barbara Vogelsang von Richter Heinrich
Burckhard Husmann oder Richtern stets gelogen, weil diesen nur der
Ablehnung eines Befangenheitsverfahrens dienen?
Wie insbesondere der Präsident des LG Bielefeld
Jürgens/Dr. Günter Schwieren und der
Präsident des OLG Hamm von der Beeck erklären
führt der Richter das Protokoll nach Lust und Laune
willkürlich. Warum erst das Protokoll willkürlich
führen, wenn hinterher in einem Protokoll doch ohnehin alles
beliebige steht was man gerade feststellen will?
Richterliche Zeugenaussagen aus abgelehnten Befangenheitsverfahren sind
für den Beschwerdeführer nicht verwertbar. Im
vorliegendem Fall sind diese aber für das Gericht zur Beschwerdeabweisung
der Befangenheit verwertbar gewesen. Bedeutet das dann, das
dieselbe Zeugenaussage für denjenigen der einen
Prozeß gewonnen hat als zusätzliche Belohnung
verwertbar ist und für denjenigen der den Prozeß
verloren hat nicht verwertbar ist?
Muß hier der Beklagte von der Staatsanwaltschaft nicht auch
eine Belohnung erhalten, weil er alle Verfahren gegen die
Klägerin bezüglich seiner "angeblichen
Ansprüche" zu 100% gewonnen hat und das teilweise
ohne anwaltliche Vertretung, so dass die Klägerin auch
diesbezüglich eine Menge Geld gespart hat, denn anwaltliche
Kosten hätte diese dem Beklagten ersetzen müssen?
Aus dem Grund hat man ja gerade in diesem Verfahren eine falsche
eidesstattliche Versicherung abgegeben, damit man dieses Verfahren
nicht auch noch verliert, weil man es hätte verlieren
müssen, weil grundrechtswidrige und menschenrechtswidrige
Rechte eingeklagt worden sind.
Ich glaube hier deckt die Rechtsbeugermafia Staatsanwaltschaft nicht
nur juristische elitäre Anwaltskollegen ab, die ihren
Mandanten falsche eidesstattliche Versicherungen zur Unterschrift
vorlegen, sondern auch ihre eigenen rechtsbeugenden Kollegen und auch
die Rechtsbeugungen von Richter Heinrich Burckhard Husmann und den
anderen Richtern aufgrund derer man wegen einer Strafbarkeit nach
§339 StGB mindestens ermitteln müßte.
§ 156 Falsche
Versicherung an Eides Statt
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt
zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch
abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
§ 339 Rechtsbeugung
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter,
welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache
zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts
schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu
fünf Jahren bestraft.
§ 358
Nebenfolgen
Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer
Straftat nach den § 339 kann das Gericht die
Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden
(§ 45 Abs. 2), aberkennen.
Gemäß eines Kollegen der beiden
Staatsanwältinnen liegt aber keine Strafvereitelung im Amt
vor, sondern es wurde vollkommen richtig und korrekt entschieden.
§ 258 Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt,
daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß
wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme
(§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die
Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder
Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
(4) Der Versuch ist strafbar.
Und gemäß dem Präsidenten des
LG Bielefeld Dr. Günter Schwieren bestimmen solche
Staatsanwälte zusammen mit Richtern das Protokoll in
Strafverfahren. Dh. das Protokoll dient nicht dazu die
tatsächlichen Vorfälle aus einer (Straf-)Verhandlung
wahrheitsgemäß zu protokollieren (so
sinngemäß trotz eindeutiger Regelung auch bei
Richter Gassmann vom LG-Bielefeld), sondern dass Protokoll wird vom
Richter evtl. in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft bestimmt,
weil einem als Juristen die Macht und Gewalt dazu als Gratifikation um
die eigene Person verliehen worden ist, damit man den Ausgang des
Verfahrens damit in Ansehen der Person oder aus anderen
Gründen beliebig steuern kann.
Ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter: "Lieber
Herr Dr. Schwieren (Präsident LG-Bielefeld), die
Herausforderungen Ihrer bisherigen Aufgaben haben Sie glänzend
bestanden. Ich habe keinen Zweifel, dass Ihnen dies gemeinsam mit Ihren
Mitarbeitern nunmehr auch bei der Leitung eines großen
Landgerichts gelingt."
Rechtsbeugungen, Protokollfälschungen usw.
für die elitären Juristenkollegen, die vom
Präsidenten des LG gedeckt werden sind Aufgaben
gemäß der Ministerin Piepenkötter, die Dr.
Günther Schwieren bisher gänzend bestanden hat.
Während die Bürgerrechte vom Präsidenten mit
Füßen getreten werden. Demgemäß
wird an diesem Gericht von diesem Präsidenten auch in Ansehen
der Person gehandelt, welches das glänzende Bestehen einer
Aufgabe darstellt.
Insbesondere nimmt man es bei der Staatsanwaltschaft auch
nicht so
genau mit Zeugenaussagen unter Eid, weil je nach Ansehen der Person
sind diese dort eben straffrei:
Allerdings verstrickten sich Staatsanwälte unter Eid
in Widersprüche vor Gericht: Oberstaatsanwalt Günther
Specht hatte ausgesagt, dass gegen die Polizisten seit 1998 Material
gesammelt wurde. Gleichfalls unter Eid widersprach sein Kollege,
Oberstaatsanwalt Klaus Steffen: Prozess
gegen Bielefelder Ex-Polizeichef wird fortgesetzt
Statement von Justizministerin Müller-Piepenkötter im
Rechtsausschuss wegen "Informationsflüsse zwischen der StA
Bielefeld und Verfassungsschutz NRW" am 12.09.2007:
“Es handelt sich um ein schwebendes Verfahren. Die
Staatsanwaltschaft ist am Zug. Sie geht dem Verdacht nach. Sie tut dies
entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag ohne Ansehen der
Person. “
Dr. Alexander Dörrbecker BMJ:
"Nicht unwidersprochen möchte ich allerdings Ihre
Behauptung lassen, dass es in Deutschland Gebiete gibt, in denen
Straftaten aus wirtschaftlichen Interesse nicht verfolgt werden. Die
deutschen Strafverfolgungsbehörden leisten hervorragende Arbeit
und gerade die aufgedeckten und verfolgten Korruptionsskandale in der
letzten Zeit zeigen, dass Straftaten in Deutschland ohne
Ansehen der Person verfolgt werden."
Dr. Alexander Dörrbecker 21.08.2007, BMJ II A4-4054 II - 23
482/2007
Seit wann geht die Staatsanwaltschaft
Verdächtigungen oder Straftaten ohne Ansehen der Person nach?
Es wird doch gerade vorsätzlich in Ansehen der Person
gehandelt um sich selbst Vorteile zu sichern. Besteht die hervoragende
Arbeit darin letztlich richterliche und anwaltliche Straftaten (wie
auch die vorliegende) in Ansehen der Person nicht zu verfolgen?
Christoph Frank, 55, Oberstaatsanwalt in Freiburg und
Vorsitzender des
Deutschen Richterbundes, Focus Nr. 30, 21.07.2008, Seite 14, "Auf den
Richter verzichten, für vieles reicht der Staatsanwalt":
Focus: Die Betroffenen nehmen den Staatsanwalt eher als
Ankläger wahr...
Frank: "...Die Staatsanwaltschaft ist zu strikter Objektivität
verpflichtet. Viele Kollegen wechseln zwischen Staatsanwaltschaft und
Gericht. Das prägt ihr berufliches Selbstverständnis.
"
Dann wird einem auch klar warum das berufliche
Selbstverständnis von Staatsanwaltschaft und Richtern darin
besteht, dass beide zusammen zB. das Protokoll in Strafverfahren
willkürlich bestimmen und der Angeklagte nichts in das
Protokoll aufnehmen lassen kann und die Schöffen sich strafbar
machen, wenn diese auf ein wahrheitsgemäßes
Protokoll hinwirken sollen. LG-Bielefeld Richter Heinz
Gaßmann (14Ns43Js943/06-38/07) und der Präsident des
LG-Bielefeld Dr. Günter Schwieren (Schreiben vom 15.06.2007
313E-LG Bielefeld-141(5)). Solche Vorgänge stellen
gemäß der Staatsanwaltschaft Bielefeld nicht einmal
im geringsten einen Verdacht auf Rechtsbeugung dar für den
ermittelt werden müßte.
Das staatsanwaltiche Selbstverständnis von
Staatanwälten in Zusammenarbeit mit Richtern ist es uvam.:
1. Mittellose zu bestrafen, die sich bei Anwaltszwang einen Anwalt
nehmen (Oberstaatsanwalt Klaus Steffen StA-Bielefeld, Rechtspflegerin
Tholema).
2. Hausdurchsuchungen wegen wertlosen Gegenständen bei
Proleten durchzuführen und gleichzeitig in gleichen
Fällen aber bei wertvollen Gegenständen keine
Ermittlungen aufzunehmen, wenn der Beschuldigte Rechtsanwalt ist und
mit einem Richter zusammenarbeitet (Oberstaatsanwalt Kahnert
StA-Bielefeld 26Js314/08, 26Js403/08).
3. Anwälten zu erlauben falsche eidesstattliche Versicherungen
abgeben zu dürfen. (Staatsanwältin Sandra Veit StA
Bielefeld 62Js273/03 und Oberstaatsanwältin Dr. Barbara
Vogelsang Generalstaatsanwaltschaft Hamm 2Zs2277/03) wobei auch eine
solche Strafvereitelung nicht strafbar ist, weil diese nicht erkennbar
ist und eine falsche eidesstattliche Versicherung ebenfalls nicht
(StA-Bielefeld).
4. Akten verschwinden zu lassen, wenn Richter koksen etc. etc. BRD
Mafia, Der Deutschland Clan: http://www.youtube.com/watch?v=qolxo2WAKWE
"Das Saarland ist ein kleines Land. Da hat man es nicht gern,
wenn Fehler von Polizei und Staatsanwaltschaft die Bürger
verwirren. Da tut keiner dem anderen weh, auch nicht ein Richter dem
Staatsanwalt." (Gisela Friedrichsen, DER SPIEGEL)
5. Aufgrund von blinden Glauben an Urheberrechtsverbände http://www.heise.de/ct/06/22/102
Hausdurchsuchungen durchzuführen
6. Strafvereitelung von Polizei und Staatsanwaltschaft für die
Verfolgung eines Neonazi-Delikts 2 Js 4069/03.
7. Strafverfahren gegen Kritiker solcher Machenschaften und die, die es
veröffentlichen werden mit unglaublicher Skrupellosigkeit
durchgezogen und das zusammen mit den lieben Richterkollegen: http://www.althand.de/polnaz.html
Bei der Beschimpfung solcher Menschen durch Juristen, die solche
Zustände kritisieren, handelt es sich um die Wahrnehmung
berechtigter Interessen (Staatsanwalt Klages StA-Hannover
1151Js54960/08) aber evtl. nur wenn die Menschen, die die
Zustände kritisieren keine hochrangigen Juristen sind.
8. Absprachen mit Reichen, die sich dann für ihre Straftaten
gewissermassen frei kaufen können, wenn diese nicht schon
Gutachten besitzen aufgrund dessen diese sich unter Berufung auf einen
Tatbestands- oder Rechtsirrtum erst gar nicht strafbar machen. Gekaufte
Urteile, Geschäfte vor Gericht Frontal21 , Peter
Hartz - Wie
Reiche sich freikaufen können , FTD-Thema vom
18.02.: Selbstanzeige
beim Finanzamt
9. Anklage unerwünscht, Korruption und Willkür in der
deutschen Justiz: http://www.juergen-roth.com
10. 'Friss
den Neger' - Richter Leipold, AG Freiburg, spricht Polizisten
vom Vorwurf des Gewaltmissbrauchs frei.
11. Richter und Staatsanwalt als "Konstrukteure" - HU-Marburg
verurteilt Urteil gegen Brosa , Staatsanwalt
erbettelt Strafantrag gegen Justiz-Kritiker
12. "Die Beweisaufnahme durch das Gericht bezeichnen die
Grünen als »zumindest
tendenziös«: »Man sich des Eindrucks nicht
erwehren, dass nur belastende, nicht aber entlastende Fakten gesucht
werden sollten«. So würden polizeiinterne Protokolle
zitiert, nicht aber Gesprächsnotizen und Schreiben, die eine
Reaktion der Polizeispitze auf ihr bekanntgewordene Vorgänge.
Erst auf Nachhaken der Anwälte habe der vorsitzende Richter
diese entlastenden Beweismittel ebenfalls zur Kenntnis genommen."
http://www.webwecker-bielefeld.de/entry_17250.0.html
13. Aus dem Gespäch mit Mandanten und insbesondere
auch im Gespräch mit Beschuldigten, die am Anfang jedes
Verfahrens jedesmal der Auffassung sind wie sie es wahrscheilich auch
aus dem Fernsehen oder aus traktierten Mustern erkennen, das sie
völlig objektiv behandelt werden, wenn sie vor Gericht stehen
und das auch schon die Ermittlungen objektiv stattfinden. Es gibt dann
aber, und da kann ich sagen in fast jedem der Verfahren egal wie es
nachher ausgeht aber auch im Wege dieses Verfahrens die Erfahrung
für diese betreffenden Personen, die Anfangs diese Auffassung
vertraten, das sie diese Meinung revidieren müssen. Er
drängt vielleicht seinen Anwalt bestimmte seiner Meinung nach
entlastende Informationen den Ermittlungsbehörden sofort
mitzuteilen, weil er sich nicht vorstellen kann in welch erschreckendem
Ausmaß das was zwischen Rechtsanwalt und Staatsanwalt
abläuft Ähnlichkeiten mit einem Pokerspiel hat.
http://www.beschwerdezentrum.de/ifdm/hohmann_interview.htm
uvam. (siehe auch: http://www.althand.com/publica.html)
Strafanzeige
gegen NRW-Justizministerin
Müller-Piepenkötter, PresseAnzeiger
Hintergrund sind zahlreiche durch Herrn
Hoffmann www.solarkritik.de
bereits nachgewiesene "Unregelmässigkeiten" bei der
Staatsanwaltschaft und Richterschaft in Bochum und Hamm. Das
NRW-Justizministerium hat staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen
einen Richter und einen Anwalt nachweislich unterbunden, obwohl Herr
Hoffmann den mutmasslichen Prozessbetrug des betreffenden Anwalts und
die Rechtsbeugung des Richters am 23.03.2005 bei der Staatsanwaltschaft
Bochum einwandfrei nachgewiesen hatte. Mit Schreiben vom 26.10.2006
bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm, dass
strafrechtliche Ermittlung gegen diese beiden Personen auf Anweisung
des NRW-Justizministeriums unterbunden werden. Das
NRW-Justizministerium verweigert ausserdem Herrn Hoffmann Akteneinsicht
in eine relevante Akte beim NRW-Justizministerium, die seit 1998
angelegt worden ist, in der Herr Hoffmann weitere Hinweise auf die
politische Einflussnahme auf Staatsanwaltschaft und Richterschaft durch
das NRW-Justizministerium vermutet. ...Das solarkritische Ergebnis
dieses Gutachtens passte aber bis heute nicht in das "Konzept" der
herrschenden Klasse, sodaß Hoffmann den dringenden Verdacht
äußert, dass dieses Gutachten durch politischen
Einfluss des NRW-Justizministeriums auf die Richterschaft in Bochum und
Hamm bis heute nicht als Beweismittel verwendet wird. Weil Hoffmann die
Rechtsbeugung und den Prozessbetrug belegen und beweisen kann, wird ihm
seit Jahren in diversen Gerichtsverfahren der Wahrheitsbeweis
verweigert und er wird gegenwärtig auch von der
Staatsanwaltschaft Bochum dreimal der "üblen Nachrede"
angeklagt, obwohl er alle Beweise für seine Behauptungen am
23.03.2005 vorgelegt hat.
Justizministerin
Müller-Piepenkötter in Bedrängnis
Im Untersuchungsausschuss zum Foltermord in der JVA Siegburg ist
Justizministerin Müller-Piepenkötter in
Bedrängnis geraten. Die SPD hielt der CDU-Politikerin Vermerke
aus ihrem Haus vor, in denen Dreier- und Viererzellen bereits vor der
Tat als "Gefahrenzone" eingestuft worden waren.
Bielefelder
Justiz ist nach wie vor käuflich!
Urkundenfälschung, Rechtsbeugung, falsche Aussagen
unter Eid, eingezogene Führerscheine, die man beim
Staatsanwalt freikaufen kann, Urteilsfindung im Ferienhaus des
Klägers, konstruierte Verfahren, die mit der Realität
nichts zu tun haben, auch die Rüge der örtlichen
Unzuständigkeit, der Antrag auf Besorgnis der Befangenheit
werden ignoriert. Wen interessiert es? Unter dem Mäntelchen
der Verfassung Artikel 97 GG (Grundgesetz) richterliche
Unabhängigkeit ist alles möglich.
Der Richter entscheidet nach Bezahlung, welche Nase ihm
gefällt und welche nicht! Es ist davon auszugehen, das in
Bielefeld mehrere Tausend Verfahren durch korrupte Richter, Staats- und
Rechtsanwälte gezielt manipuliert wurden. Es ist an der Zeit,
Korruption in Bielefeld zu verfolgen!
Beschwerden werden trotz
Beweisführung von der NRW-Justizministerin Frau
Müller Piepenkötter als unbegründet
zurückgewiesen.
Korruption
in Bielefeld
Der nun folgende CDU-Skandal wurde von der Bielefelder StA vertuscht.
Ich hatte meine privaten Lagerwaren und Verkaufswaren im
Industriegebiet des Öko Tech Park in Bielefeld, eingelagert.
Abends bemerkte ich Diebe, die wieder verschwanden. Die Polizei traf
ein und verwies mich auf Verlangen des Vermieters Markus Andreas
Meyer-Stork, an 2 Tagen mehrfach des Geländes, so
daß in den Tagen darauf das gesamte Lager leer gestohlen
wurde. Wochen später war auch mein Auto gestohlen. Ein
Erpresser bot mir alles zum Rettungskauf an. Ich sollte einen
Lösegeldkoffer mit 10.000 Euro auf einem Parkplatz abstellen
und dann bei einem Polizeibeamten anrufen, der sagt dann wo das Auto
ist, aber erst wenn Geld bezahlt wurde, sonst sagt er nix. Er verlangte
wochenlang immer wieder die 10.000 Euro in einem silbernen Geldkoffer,
der auf seinem Parkplatz abgestellt werden sollte. Er prahlte mit
seinen guten Kontakten zur Polizei und bedrohte mich mit Mord. Zwei
andere Leute sind schon tot und ich wäre eventuell der
Nächste ! Später: Wenn ich 7.500 Euro bezahle,
könnte ich mich aus dieser Situation freikaufen. Ich nahm die
Telefonate auf und brachte sie zur StA Bielefeld und weitere zur
Polizei. Die Polizei zerkratzte daraufhin mehrere Beweis CD`s mit den
Telefonaufnahmen mit einem spitzen Gegenstand und belog die
Staatsanwaltschaft über die Sachverhalte.
Bückeburg
(Mindener
Tageblatt Nr. 244, 20.10.2007, Seite 16) Auto-Tuner vergleicht Richter
mit Kanalratte.
Seit Jahrzehnten
schwelt ein Streit zwischen der Justiz und einem stadtbekannten
Bückeburger. Jetzt hat der leitende Oberstaatsanwalt Thomas
Pfleiderer dem 60 jährigem ein Friedensangebot gemacht.
...Trotzdem zeigte Staatsanwalt Pfleiderer in seinem Plädoyer
Größe und schloss vereinzelte Fehler der Justiz
nicht aus, auch wenn die handelnden Personen heute andere sind als
damals. ...1995 landete er nach eigener Darstellung für 14
Tage "rechtswidrig in der Irrenanstalt". Tatsächlich sollte
sich später herausstellen, dass der Mann dauerhaft kein Fall
für die Psychiatrie war, während die kurzzeitige
Unterbringung zur Begutachtung rechtens gewesen sein könnte.
.."Mein Leben ist kaputt", sagt er und verlangt: "Ich möchte
vor Gericht gleich behandelt werden".
Die Entschädigung, die es vom Staat für die
Schandtaten des Staates und von Richtern gibt ist wenn
überhaupt eine milde Strafe und eine Bescheidlosstellung.
(Selbst dann wenn ein Gericht feststellen sollte, dass man zu
entschädigen ist: Mittelbare
Folgen wie entgangene Geschäfte seien dagegen "nicht
erstattungspflichtig").Sein Leben oder irgendeine
Entschädigung wird er niemals vom Staat erhalten. Ganz im
Gegenteil wird er diese auch noch in jeder Hinsicht bezahlt haben
müssen. Das schlimmste aber ist, das man als Opfer justizialer
Gewalttaten und entsprechender Übergriffe im Grunde nicht mehr
in Ruhe leben kann, weil die Justiz es mit einem immer wieder
vollkommen selbstverständlich und willkürlich machen
darf was diese sich so entsprechend auch immer wieder selbst
bescheinigt und das erlebte bleibt häufig das ganze Leben im
Hinterkopf bestehen, weil man ständig Angst haben
muß, dass es wieder geschieht. Hinzukommend ist man durch die
Justiz ja auch nicht ungerecht behandelt worden, wenn die handelnden
Personen heute andere sind wie damals und häufig loben sich
die Juristen auch noch untereinander für Ihre Missetaten. Mir
erklärte mal ein Richter, das durch die richterliche Macht und
Gewalt niemandem ein Schaden entstehe, weil der Richter richterliche
Freiheit genieße. Im übrigen stellt gerade der
Vergleich eines Richters mit einer Kanalratte noch nicht unbedingt eine
Beleidigung dar (hier sei aber die Beratung eines Rechtskundigen
angeraten, der einen Richter rechtswissenschaftlich korrekt und
begründet mit einer Kanalratte vergleicht) während
eine direkte einfache Bezeichnung als "Kanalratte" eher stets eine
Formal-Beleidigung darstellt.
Richterin
Dr. Birgit Brüninghaus LG-Bückeburg und der zweite
Aufguss in einem Strafverfahren, 08.05.2009:
...Denn so wich die Zeugenaussage in der
Hauptverhandlung in einigen,
aus gutachterlicher
Sicht relevanten Punkten zu stark von der, vor der Polizei gemachten
Aussage ab.
Dies war der damaligen I. Großen
Jugendstrafkammer, unter
Vorsitz von Frau Dr. B. , jedoch offensichtlich gleichgültig.
Diese – also die Kammer - nahm für sich
nämlich in Anspruch, die Glaubhaftigkeit der Aussage besser
und vor allem richtiger – im Sinne der Anklage –
beurteilen zu können und verurteilte
eben daraufhin den Angeklagten. Das diese Auffassung der BGH
nicht teilte, hatte
ich bereits berichtet,
und schließlich ist es auch mit ein Grund, weshalb wir
nunmehr im zweiten Aufguss stecken.
Rechtsfälle zum Thema
Fernabsatz:
Richer Richter
Wolfgang-Heinrich Vincke vom LG-Bielefeld
10 O 58/02, Hinweis auf Widerrufsrecht im Internetangebot nicht
notwendig:
Es ist nicht immer
notwendig im
Internetangebot auf das Widerrufsrecht hinzuweisen, sondern es reicht
wenn dieses unmittelbar vor dem zustandekommen des Vertrages geschieht:
''Jedenfalls gebietet es der Schutz des Verbrauchers nicht,
daß dieser bereits Kenntnis von dem Widerrufs- oder
Rückgaberecht hat, wenn er, der Verbraucher, eine Bestellung
aufgibt. Die Information über das Widerrufs- oder
Rückgaberecht ist deshalb nach Auffassung des Gerichtes noch
rechtzeitig im Sinne des § 312 c Abs. 1 BGB, wenn sie
unmittelbar vor dem Zustandekommen des Vertrages erteilt wird.''
Auf Internetversteigerungs-Seiten würde es also
ausreichen die
Informationen kurz vor Ablauf der Auktion einzufügen oder wenn
der Höchstbietende bekannt ist, dann würde es reichen
diese nur demjenigen kurz vor Ablauf der Auktion zur Verfügung
zu stellen und in Internetangeboten, die nur ein invitatio ad
offerendum darstellen braucht es gar nicht stehen.
Dazu sei bemerkt, dass Richter Vincke mit dem
Anwalt der auf
Unterlassung in Anspruch genommenen Partei befreundet ist. Es hat
ausnahmsweise 5 Monate gedauert bis er die Urteilsbegründung
nachgereicht hat. Als daraufhin Berufung eingelegt worden ist, ist der
Termin zur mündlichen Verhandlung am OLG-Hamm kurz zuvor
wieder abgesagt worden, weil die (bzw. seine) Partei gerade Insolvenz
angemeldet hat.
LG Hannover, Richter
Achim Aring LG Hannover 23O29/04:
„Es kann jedenfalls nicht angehen“, Gerichtstand im
Fernabsatz
Richterin
Dr. Birgit Brüninghaus, LG
Bückeburg 2O222/03, Alltagsweißheit und
Stammtischwahrheit beim Widerrufsrecht im Fernabsatz
Ein
Unternehmer wurde von
einem anderen Unternehmer auf Unterlassung in
Anspruch genommen, weil er mittlerweile über 1 Jahr nach
Einführung der Fernabsatzvorschriften nicht auf ein
Widerrufsrecht hingewiesen hat. Der Anwalt des auf Unterlassung in
Anspruch genommenen erklärte in der mündlichen
Verhandlung, dass es für seinen Mandanten unzumutbar sei, die
Vorschriften umzusetzen, da diese Bände von Akten
füllen würden und es seinem Mandanten daher aufgrund
der Kosten der Umsetzung gar nicht möglich ist diese bereits
umzusetzen. Außerdem erklärte der Anwalt, dass der
Unterlassungskläger seinen Mandanten noch zusätzlich
damit ruinieren würde wenn sein Mandant nun ein solches
Widerrufsrecht einräumen müßte und Artikel
grundlos zurücknehmen müßte: "Wenn Sie das
von meinem Mandanten verlangen, dann ruinieren Sie meinen Mandanten!
Verstehen Sie, sie ruinieren meinen Mandanten!". (Es ist ja nicht der
Unterlassungskläger der die Umsetzung der Vorschriften
verlangt, sondern eigentlich der Gesetzgeber). Gemäß
Frau Doktor Birgit Brüninghaus ist aber das was seinen
Mandanten ruiniert, der gleiche Waren auf dem gleichen Markt anbietet,
für den Unterlassungskläger sogar von Vorteil, denn
der hat sich vom ersten Tag an die Fernabsatzvorschriften gehalten und
damit vom ersten Tag an einen Vorteil gegenüber dem auf
Unterlassung in Anspruch genommenen Wettbewerbsstörer. Wenn
ein solches Widerrufsrecht allerdings von Vorteil wäre, dann
kann man sich auch Fragen warum über 90% aller
Onlinehändler ein solches über viele Jahre nicht
schon immer freiwillig eingeräumt haben und sich sogar, wenn
es der Gesetzgeber vorschreibt, so wehement dagegen sträuben
ein solches in ihrem Betrieb umzusetzen genau wie der auf Unterlassung
in Anspruch genommene, der allerdings auch noch in der
mündlichen Verhandlung erklärt hat warum er es nicht
umsetzen will, denn es würde ihn ruinieren. Auch kann man sich
die Frage stellen warum weit mehr als die Hälfte der
Händler ihren Geschäftsbetrieb eingestellt haben als
diese ein solches Widerrufsrecht einräumen sollten oder
mußten und weitere über 25% ihren auch Jahrelang
bestehenden Geschäftsbetrieb danach innerhalb eines Jahres
aufgegeben haben bzw. mußten, weil diese gerade zu Beginn mit
vielen Wettbewerbsstörern und Verbraucherfeinden (nach dem
Gesetz), die die Vorschriften nicht umgesetzt haben konkurieren
mußten.
Frau Richterin Dr.
Birgit Brüninghaus sitzt jetzt in der
großen Strafkammer (kein großer
Gefängnisraum zur Bestrafung für juristische
Aristokraten!) aber nicht um diese für ihre
Unfähigkeit und Tatbestandsfälschungen zu bestrafen,
sondern um diese dort als vorsitzende Richterin zu belohnen. Es ist die
Gratifikation um ihre Person mit der sie dort jetzt Bürger
für Dinge bestrafen wird, die Sie selbst analog an
Unfähigkeit und Tatbestandsfälschung vollbracht hat.
So wird man ein besonders hoch gestelltes Wesen. Wobei die mir
erklärte Entscheidung sicherlich auch nichts anderes ist wie
ein Zivilprozeßbestrafung, weil sich ein Bürger
erlaubt hat, das Gericht in Anspruch zu nehmen um selbst Rechte geltend
zu machen. Richter Schaffer ist ja gleicher Meinung. Menschen in
richterlicher Freiheit zu bestrafen und besonders Proleten bedarf
keiner Qualifikation und scheint Richter aber innerlich besonders zu
befriedigen. Neue
Vorsitzende Richterin am Landgericht Bückeburg Der
Präsident des LG Bückeburg Adolf-Friedrich von
Oertzen äußert sich nicht zu entsprechenden
Unfähigkeiten oder setzt sich für irgendwelche
Besserungen für Bürger ein, sondern
unterstützt diese ebenfalls, denn wie man sieht freuen sich
beide.
OLG
Celle 13W118/04, Richter Detlef Ulmer und
Richter
Günter Schaffer LG Bückeburg (1O61/04) und das
herumpicken wie ein Huhn in meinen Schriftsätzen, Versagung
des rechtlichen Gehörs und dadurch hypothetisch anzunehmende
fehlerhafte Verfügung und Kostentragungspflicht
Nachem
Richter
Günter Schaffer vom LG Bückeburg den Antragsteller in
einem eintweiligem Verfügungsverfahren schwer in seinem Recht
auf rechtliches Gehör verletzt hat, indem er einen Schriftsatz den er
bei Gericht eingereicht hatte wieder an die Antragsteller
zurückschickte, weil er als Prolet keine Schriftstück bei Gericht
einzureichen habe. Der Antragsteller sandte das Schriftstück wieder an
das Gericht und wies den Richter auf sein rechtswidriges Fehlverhalten
hin, so dass der Schriftsatz nun beim Gericht blieb. Weil Richter
Schaffer den Antragsteller aber schwer in seinem rechtlichen Gehör
verletzt hat muss dieser nun zusätzlich bestraft werden, weil er seinen
Anspruch auf rechtliches Gehör weiter in Anspruch nahm.
So
enscheidet er wie auch
Richter Detlef Ulmer vom OLG Celle, dass bei Gericht eingereichten
Schriftstücken von Proleten von vornherein
hypothetisch anzunehmen ist, dass diese Fehlerhaft sind und daher der
Antragsteller in diesem Verfahren 80% der Kosten tragen muß, obwohl der
Antragsgegner, die in dem Verfahren beantragten Rechte dann voll
erfüllte, so als wenn der Antragsteller in dem Verfahren
obsiegt hätte (In einem solchen Fall ist es
(bei anwaltlichen Schriftsätzen) gemäß des OLG Oldenburg sogar so, dass
sogar Fehler
im Verfügungsantrag sein dürfen, denn diese sind in
der mündlichen Verhandlung korrigierbar und das es keine
mündliche Ver