Hier gibt es Informationen über die deutsche Rechtsbeugermafia in Justiz und Politik uvam.
http://www.justizkacke.de (Kopie: http://justiz.xp3.biz)
email: rechtsmeister@yahoo.de
Diese Internetseite wurde geschaffen, weil viele Juristen und auch Politiker behaupten, dass es in der Justiz gar keine Fehler geben würde und weil diese von vielen dergleichen und von Opportunisten am Unrecht ununterbrochen vollständig verleugnet werden, weil es gerade diejenigen sind, die von den justiziellen Missständen und Verbrechen am meisten profitieren oder am meisten profitieren wollen.
Auf Englisch heißt solch ein Verhalten: Rejection and Denial. – Zurückweisung und Abstreiten der Tatsachen.
Derartiges Verhalten gilt in der Psychologie als ein Anzeichen für besonders schwer heilbare psychische Erkrankungen. Die Wahrnehmung und Anerkennung von Fehlern und von Fehlverhalten als solches ist nämlich Voraussetzung und im Wesentlichen die einzige Möglichkeit, deren Behebung zu erreichen. ..."
"Justizskandale gibt es nicht in Deutschland" Justizministerin Zypries (SPD)
Hier soll gezeigt werden, dass es doch eine riesige Menge übelster Mißstände in Justiz und Politik zu verbessern gibt.
Tracker

Kotzkuerbis"Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. ...Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor "meinesgleichen" ". Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 9. April 2008

80 % meiner RichterkollegInnen sind selbst Kriminelle aufgrund Ihrer Rechtsprechung“. AG Direktor Deichner a.D., Wiesbaden

Von deutschen 192 gecasteten Richtern sind 192 eine wirkliche Kathastrophe, es sind "grauenvolle, stupide, dumme, rechtshaberische eitle Männer". WDR- "Kölner-Treff", 27.08.2010

"Deutsche Juristen sind immer die Funktionäre des Staats gewesen und nicht die des Bürgers." Prof. Richter Vultejus

"Nach außen hin ergibt sich aus diesem „Schema X“ die nur scheinbare Erledigung einer Dienstaufsichtsbeschwerde, bei deren Anblick sich auftretende Würgereize nicht mehr verleugnen lassen".
Rechtsanwalt Andreas Fischer

"Jetzt kommt eine Infamie, die Übelkeit erregt:...".
Asessor Jur. Detmar Hoeffgen

"Der deutsche "Justizladen" ist wenig vertrauenserweckend und jeder Bürger würde um ein Geschäft, das so schmuddelig und abstoßend wirkt wie manches deutsche Gericht,...".  
Dr. jur. Lamprecht

"Die deutsche Elendsjustiz nimmt immer schärfere Konturen an".  
Dr. Egon Schneider, Rechtsanwalt, ehem. Richter am OLG

"Saustall von Justiz, der mit eisernem Besen ausgekehrt werden müsse". Anwalt in
Deutsche Richterzeitung DRiZ 2007, 77

"Die deutsche Justiz ist korrumpiert bis ins Mark.". Prof. em. Dr. Otmar Wassermann

"Der Mythos von der hohen Moral der Richter ist ein Märchen."...Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richterlinnen im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Mißtrauen und Ablehnung. W. Neskovic - Richter am BGH

Das "Schmierentheater" in Strafverfahren. Weider (StV 82,545,552)

"Die deutschen Strafgerichte sind so ungerecht, dass man die Urteile auch auswürfeln könnte." Rolf Bossi, Deutschlands bekanntester Strafverteidiger. 

„Was die Justiz betrifft, so sind die Behauptungen von REIWALD auch keineswegs neu, schon WITTELS, Die Welt ohne Zuchthaus, Stuttgart 1928, redete vom Richter, 'der seinen Sadismus in geordneten Bahnen auslebt', und STAUB/ALEXANDER, Der Verbrecher und seine Richter, Wien 1929 (Ndr. Unter dem Titel Psychoanalyse und Justiz, Frankfurt 1974 mit einer Einleitung von T. MOSER), unterstrichen die Funktion der Justiz, die delegierten privaten Rachegelüste im Staatsauftrag zu befriedigen."
Dieter Simon in „Die Unabhängigkeit des Richters", 1975, Seite 161f


Zitate von Juristen über die deutsche Elendsjustiz: http://www.justizkacke.de/juristenzitate.htm


Politikschweinereien: http://www.justizkacke.de/politik.htm


M
ahnbescheid, Willenserklärungen rechtssicher zustellen:
http://www.justizkacke.de/mahnbescheid.htm

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Aktuelle Gerichtstermine:
Wer sicher gehen möchte ob ein Termin stattfindet sollte vorher beim Gericht anfragen. In unserer Geheimjustiz wünscht man sich keine Öffentlichkeit, daher wendet man gerne diverse Methoden an um Öffentlichkeit zu verhindern. Dazu gehören für Bürger und Prozessbeobachter, die sich öfters Gerichtsverhandlungen anschauen: Hausverbote für Gerichtsgebäude, Strafverfahren mit Verurteilungen aufgrund von Unterstellungen, Begleitungen mit Gerichtswachtmeistern und Inhaftierungen. Aber auch unzulässige ständige Videoüberwachungen und ständig durchgeführte Personenkontrollen.
Dazu gehören für Gerichtsjournalisten: Hausverbote für Gerichtsbebäude ua..
Für Bürger allgemein werden bei Gerichtsterminen in Ladungen andere Verhandlungssäle genannt wie die wo die Verhandlung tatsächlich stattfindet, es werden Terminsverschiebungen getätigt und es werden unzulässige Personenkontrollen am Eingang von Gerichtsgebäuden durchgeführt ua..

15.11.2011 9:15 Uhr, LG Stade, Strafbefehl gemäss §407 StPO Vereinbarkeit mit Artikel 103 GG und Artikel 6 EMRK ua.
14.09.2011 15 Uhr, OLG Koblenz, Friedrich Schmidt Anwaltswiederzulassung
19.08.2011 9:00 Uhr, Landgericht Erfurt, Staatshaftungsansprüche gegen den Freistaat Thüringen
18.07.2011 13:30Uhr, Landgericht Landshut, Maximilianstr. 22, Tel. 0871/84-1102, Raum 3a/EG, Az. 5 Ns 31 Js 5389/09
12.07.2011, Landgericht München, 831 Cs 253 Js 209672/08

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Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (01/2012):

Das Erste Witte unschuldig? 5 Jahre im Knast SehndeFünf Jahre Knast: Staatsanwaltschaft in Hannover verschweigt entlastendes Material, DasErste panorama, 25.01.2009
Er hat immer gekämpft und immer wieder seine Unschuld beteuert. Mehr als fünf Jahre hat Ralf W. im Hochsicherheitsgefängnis Sehnde bei Hannover gesessen. Der Vorwurf: Er soll ein Mädchen vergewaltigt haben.
...Diese Aussage, die Witte hätte entlasten können, hat die Staatsanwaltschaft nicht weitergegeben weder an Wittes Verteidiger noch an den BGH der über seine Revision verhandelt. Stattdessen lassen die Staatsanwälte die Akte einfach liegen über 3 Jahre lang und warten darauf, dass Jennifer zu einem weiteren Gespräch kommt.
...Rechtspsychologe Prof. Dr. Günter Köhnken kommt zu einem vernichtenden Urteil über sein Kollegen. Ich rege mich über das Gutachten auf, weil es teilweise einfach Dinge sind bei denen, hätte diese einer unseren Studenten geschrieben, wir hätten ihm dieses Gutachten um die Ohren gehauen. Mit so einem Gutachten hätte hier kein Student ein Diplom bekommen.
Axel Boetticher ehem. Richter BGH: Die Qualität von Gutachten hat sich trotz der Regeln, die der BGH für Gutachten aufgestellt hat, wieder verschlechtert. Die Justiz ist darauf angewiesen auch schlechte Gutachter zu beauftragen.
Rechtsanwalt Johann Schwenn: Was sich die Justiz im Fall Witte geleistet hat ist ein Skandal. Entlastendes Material über Jahre zurückzuhalten begründet für mich der Verdacht der strafbaren Rechtsbeugung.

Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (12/2011):



ZDF Kapitalismus eine Liebesstory28 Jahre Haft für korrupten Richter, Richter steckt Kleinkriminelle Kinder in private Kinderheime, die vom Staat bezahlt werden und saftige Gewinne kalkulieren, 12.08.2011
Erst kürzlich wurde Michael Moores Dokumentarfilm „Kapitalismus: Eine Liebesgeschichte“ vom ZDF ausgestrahlt. Schockierendes Detail: Richter Mark Ciavarella schickte zwischen 2003 und 2008 Tausende Kinder und Jugendliche, aus oft lächerlichen Anlässen, für mehrere Monate ins Gefängnis. Bei der betroffenen Jugendstrafanstalt handelte es sich um ein privates Unternehmen. Und dieses bezahlte den Richter mit zumindest einer Million Dollar für seine „Härte“. Schon im Februar wurde er vor einem Geschworenengericht für schuldig befunden. Gestern wurde das Urteil gefällt: 28 Jahre Haft für den 61-Jährigen.
...Wie u. a. der Guardian wissen lässt, wurden vom Obersten Gerichtshof in Pennsylvania nicht weniger als 4.000 Urteile dieses Richters wieder aufgehoben. Die jüngsten seiner Opfer waren nicht älter als 10 Jahre und hatten sich teils lächerlicher Diebstähle schuldig gemacht. In vielen Fällen hatte der Richter den Beschuldigten jede Möglichkeit der Verteidigung verwehrt.
Übrigens, privat betriebene Gefängnisse, also auch für Erwachsene, gibt es in den Vereinigten Staaten in großer Zahl. Dadurch wird auch verständlich, warum der Pro-Kopf-Durchschnitt von Inhaftierten in Relation zur Gesamtbevölkerung in den USA siebenmal höher liegt als in den meisten anderen Ländern, einschließlich China. Ein Viertel aller landesweit Inhaftierten sitzt wegen minimaler Marihuana-Delikte ein, etwa dem Besitz geringer Mengen dieser illegalen Substanz. In anderen Ländern werden derartige Vergehen bestenfalls mit Verwaltungsstrafen, nicht jedoch mit Haftstrafen, abgetan.


RichterIn Joachim Stahl, Henrik Gemmer und Uta Pfeifer vom LG-Limburg/Lahn (7T165/11): Befangenheitsgründe dienen nicht der Begründung der Besorgnis einer Befangenheit, sondern der richterlichen Provokation, 16.11.2011
Daher braucht auf die Gründe, die wegen einer Besorgnis der Befangenheit geltend gemacht werden auch zur Wahrung des rechtlichen Gehörs gar nicht eingegangen werden. Es wird nicht einmal ein einziger Grund konkret benannt der nicht der Begründung einer evtl. vorliegenden Befangenheit, sondern ausschliesslich einer Provokation dient.
Desweiteren wird den Richterkollegen, die wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden sollen für die Zukunft ein grundsätzlicher Persilschein für Handlungen ausgestellt, die zur Ablehnung wegen einer Besorgnis der Befangenheit berechtigen würden:

Begründung des Beschlusses 7 T 165/11 vom 16.11.2011:
Die im Schriftsatz vom 01.11.2011, mit dem die sofortige Beschwerde eingelegt und begründet wurde, dient nicht der Argumentation, sondern der Provokation. Die Kammer versagt es sich, darauf einzugehen und weist darauf hin, dass weitere Befangenheitsanträge als unzulässig zu behandeln sein dürften.


Von dem Präsidenten des Landgerichts Limburg/Lahn Ralph Gatzka (Stadtverordneter in Bad Camberg, CDU-Mitgleid, Vorstandsmitglied des Rotary Club) wurde über die Oberstaatsanwältin Angela Muth ( Staatsanwaltschaft deckt rechtsradikale Kriminelle in Amöneburg , Dienstaufsichtsbeschwerde und Versetzung von StA Angela Muth ) und den Oberstaatsanwalt Hans Joachim Herrchen ein Strafverfahren wegen Beleidigung gegen den zuständigen Rechtsanwalt eingeleitet obwohl in den vorliegenden Antragsschreiben keine Beleidigungen erkennbar sind.


Korrupter Strafrichter in Österreich? Wiener Wochenzeitung "Falter" veröffentlicht neue Justiz-Akte, Richter erhält Geldgeschenke, kostenlose Bauarbeiten, eine Beretta ua., 18.08.2009
Ein Strafrichter soll Geld, Reisen und eine Waffe geschenkt bekommen haben, um in Verfahren zu intervenieren. Er soll von Zeugen schwer belastet worden sein. Dennoch sei keine Anklage erhoben worden.
Die Wiener Wochenzeitung "Falter" hat erneut einen Akt aus der Weisungsabteilung des Justizministeriums veröffentlicht. Laut Vorab-Meldung vom Dienstag geht es dabei um einen prominenten Strafrichter, der Geld, Reisen und eine Waffe geschenkt bekommen haben soll, um in Strafverfahren zu intervenieren. Der Richter sei von einem Bauunternehmer und dem Chefinspektor der Grazer Polizei, Anton Kiesl, schwer belastet worden. Das Ministerium habe jedoch geurteilt, dass es keinen Grund für eine Anklage gebe, schreibt der "Falter".
Kiesl gab laut "Falter" als Zeuge dreimal zu Protokoll, er sei Zeuge geworden, wie der Unternehmer und der Richter über die Bezahlung von mehr als 300.000 Schilling (21.802 Euro) gesprochen hätten. Der Chefinspektor laut Protokoll: "Ich konnte das Gespräch mithören, wobei der Unternehmer den Richter auf diesen Geldbetrag (300.000-400.000 Schilling, Anm.) ansprach. (...) Zu meiner absoluten Überraschung hat der Richter den hohen Geldbetrag bestätigt." Er habe auch die Namen von zwei Richtern genannt, bei denen er intervenieren wolle.
Den Fall habe das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) übernommen, berichtet die Stadtzeitung. In der Akte, die der Weisungsabteilung des Justizministeriums übermittelt wurde, heißt es, der Richter habe zugegeben, vom Bauunternehmer immer wieder Geldgeschenke, Städtereisen und sogar eine Pistole der Marke "Beretta" geschenkt bekommen zu haben. Auch kostenlose Bauarbeiten habe der Unternehmer beim Richter geleistet.
Geschenke "nur aus Freundschaft"?
Der Richter habe sich in seiner Zeugeneinvernahme damit verantwortet, dass die Geschenke nur "aus Freundschaft" überbracht worden seien.
...Das Justizministerium habe jedoch keine Anklage befürwortet. Die Verantwortung des Richters sei "unwiderlegbar". Kriminelle Handlungen seien "nicht beweisbar", zitiert die Stadtzeitung aus dem Akt. Der Chefinspektor habe wohl eigene "Interpretationen" des Geschehens vorgenommen. Das mitgehörte Gespräch sei irrelevant. Und auch der als Kronzeuge auftretende Unternehmer sei "völlig unglaubwürdig". Zwar hätten Familienmitglieder des Unternehmers bezeugt, dass immer wieder über die Zahlung großer Geldbeträge an den Richter gesprochen worden sei, es habe jedoch niemand gesehen.


Peter Niehenke verhaftet. 11 Monate Gefängnis - und mehr - für "verbotene" Äusserungen über Adressbuchbetrüger, die nicht von ihm stammen, 04.2011
Peter Niehenke hat niemanden beraubt oder bestohlen, er hat auch keinen falschen Doktortitel geführt oder Steuern hinterzogen. Sein Verbrechen war, daß er Menschen helfen wollte, die von Betrügern betrogen und ausgenommen wurden.
Nicht die Betrüger wandern ins Gefängnis, sondern die, welche den Opfern helfen wollen.
2 "Geschäftsleute", deren Geschäftspraktiken seit Jahren als irreführend und wettbewerbswidrig bekannt sind, können bei der Existenzvernichtung von Peter Niehenke nun triumphieren:
Oliver Heller und Patrick O. Hewer.
Es ist ihnen gelungen, einen Menschen, der sich für die Opfer von Vertrags- und Unterschriftenerschleichung engagiert hat, für bis zu 2 Jahren in den Knast zu bringen.
Daß sie dabei die Justiz benutzten, daß sie sich die real existierenden Gesetze zu Diensten machen konnten, ist besonders erschreckend.
Der Gedanke, daß die Gesetze Betrügern helfen, ihre unlauteren Geschäfte abzusichern, löst Alarm aus. Was ist falsch mit unseren Gesetzen ?
Oliver Heller überzeugte das Gericht, daß die Nennung eines Firmennamens in Metatags oder Titeltags nicht erlaubt sei (das is allerdings bis heute rechtlich umstritten - andere Gerichte sehen das anders - egal, Peter Niehenke geht dafür in den Knast).
Mehr Info hier
Patrick O. Hewer ließ u.a. per Gericht pauschal verbieten, daß sein Name (oder die von ihm betrieben Firmen) - im Zusammenhang mit dem Begriff "Adressbuchbetrug", "Trickbetrug" usw. genannt werden. Auch dafür muß Peter Niehenke in den Knast.
Verstoß gegen gerichtliche Äußerungsverbote:
Die verbotenen Äußerungen wurden auf verschiedenen Internetplattformen weiter verbreitet. Auf Internetseiten, auf die Peter Niehenke nach eigener Aussage keinerlei Einfluß mehr hatte.
Patrick O. Hewer und Peter Heller machten trotzdem Peter Niehenke dafür verantwortlich.  Peter Niehenke gab eine Eidesstattlcihe Versicherung ab, daß er keinen Zugriff auf die Seiten mehr besaß. Doch das nützte nichts. Die Gerichte in Köln und Koblenz glaubten der Eidesstattlichen Versicherung nicht. Lieber glaubten sie den als "Adressbuchbetrüger" bezeichneten "Geschäftsleuten".
Und zwar deswegen, weil Peter Niehenke den nunmehr anonymen Seiten z. B. während einer DDos Attacke geholfen hatte, im Internet zu überleben. Oder weil die anonymen Betreiber eine Adresse benutzten, die auch Peter Niehenke benutzt hatte. Es gab eine ganze Menge solcher "Indizien".
Deshalb glaubte das Gericht, Peter Niehenke sei in Wirklichkeit der Betreiber der "geschäftsschädigenden" Internetseiten.
Riesenschwindel: So dreist geht eine Adressbuch-Bande vor, aargauer Zeitung 11.05.2010
Patrick O. Hewer will nicht «Adressbuchbetrüger» genannt werden. Er ging deshalb gegen einen Solothurner Lehrer vor Gericht - und verlor. Recherchen von AZ zeigen: Der Schwindler verdient sein Geld seit Jahren mit irreführenden Branchenbüchern. ...

Einem Solothurner Lehrer warf Hewer vor, ihn im Internet zu verunglimpfen. Er verklagte ihn und wollte ihm verbieten, Begriffe wie «Adressbuchbetrüger» oder «Rechtsmissbrauch als Geschäftsidee» zu gebrauchen.
Hewer verlor auf der ganzen Linie, das Solothurner Obergericht gab dem Lehrer in allen Punkten Recht. Das 14-seitige Urteil liegt der Redaktion a-z vor. Es ist rechtskräftig, wie Hewers Anwalt bestätigte. Gegenüber der «az Aargauer Zeitung» wollte Hewer keine Stellung nehmen.
Thurgau als Hinterhof für Millionen-Abzocke
Recherchen von «az Aargauer Zeitung» zeigen: Hewer ist seit Jahren mit seinen Formularen unterwegs. Die Schweiz nutzt er seit mindestens 2006 als Rückzugsgebiet für die Gaunereien in Deutschland. In Sichtweite des deutschen Rheinufers schlug er im thurgauischen Ermatingen seine Zelte auf, jetzt hat er sich im Nachbardorf ein schickes Haus gekauft.
Von dort betreibt er mit seinen ebenfalls im Thurgau lebenden deutschen Kumpanen Doris Fraccalvieri (42) und Albert Grünbeck (47) Unternehmen, die sich vor allem auf eins spezialisieren: Adressbuchschwindel im grossen Stil. Drei der Unternehmen stehen in Kreuzlingen, gleich an der deutschen Grenze. ...


Recht-frech.de gibt auf. Infos zu Abofallen, Abzocke, Arglistige Täuschung usw. wegen Law Hunting eingestellt, 06.01.2011
Ein schönes Beispiel, wie es Bürgern ergeht, die uneigennützig anderen helfen wollen - wie das in einem demokratischen Staatswesen aus mündigen Bürgern selbstverständlich sein sollte.
Es ist nun etwas mehr als ein Monat vergangen als ich mit einer einstweiligen Verfügung durch eine “Bank” beschert wurde. Der nachfolgende Kostenfestsetzungsantrag in Höhe von immerhin 1.475,86 EURO hatte mich dazu gebracht, an die User einen Spendenaufruf zu senden, damit dieser Schuldenberg von mir genommen wird. Obwohl ich es nicht erwartet hatte, haben ein paar wenige zum Teil eine größere Summe gespendet, so dass bis zum heutigen Tage rund 196 EURO zusammengekommen sind. Dennoch bleibt auf meiner Schulter nun ein Sack mit stolzen 1.279,86 EURO liegen, der es mir nicht möglich macht diese Webseite weiterhin mit den wichtigen, aber trotzdem kostenlosen Inhalten zu füttern, die von bis zu 30.000 Besuchern monatlich gelesen werden.
Ich habe daher beschlossen, dass ich diese Webseite von den lästigen Themen befreien werde, die den geschädigten Hilfesuchenden bisher ohne maulen und murren kostenlos zur Verfügung gestellt waren.
Zu den Themen die hier in Kürze nicht mehr zu finden sein werden, gehören
    Abofalle
    Abzocke
    Atomlüge
    Arglistige Täuschung
    GEZ-Wahnsinn
    Lug und Betrug
    Online Betrug
    politische Lügen
    sowie die Abofallen-Liste
Zum Hintergrund
Die einstweilige Verfügung wurde von der Wirecard Bank besorgt, welche auch für Abofallen "Unternehmer" tätig ist. Die Wirecard Bank ist ein sog. "Internet Bezahldienst".
Die Wirecard Bank weigert sich trotz zahlreicher Beschwerden von Betroffenen, ihre "Abofallen" Kunden zu kündigen. Das führte zu harscher Kritik durch recht-frech.de.
Während sich seriöse Banken von "Kunden" trennen, welche unseriöse Geschäfte betreiben, weigert sich diese "Abofallen" Bank beharrlich, das Abofallen Geschäft aufzugeben. Es sind wohl zu viele Millionen im Spiel. Rechtlich ist so eine Kontokündigung seitens der Bank bereits durch vielfache Gerichtsentscheide abgesichert. (z. B. OLG Hamm Beschluss vom 13.10.2008 - I-31 W 38/08, rechtskräftig).
Die Wirecard Bank behauptet aber, aus rechtlichen Gründen keine Kündigung vornehmen zu können.


10 Tage Gefängnis für Autorin einer Gefängnisreportage über Schutzgelderpressung in der JVA Berlin-Tegel, 2009
Barbara Keller (Journalistin) hatte in einem Beitrag gerichtliche Aussagen von Häftlingen zitiert. Die JVA Tegel engagierte deswegen den "Spezialisten" Ra. Eisenberg, der für erfolgreiche Informationsverbote einen guten und teuren Namen hat. Die Autorin habe sich "Latrinenparolen der Häftlinge zu eigen gemacht" argumentierte Herr Rechtsanwalt Eisenberg - mit Erfolg. Sogar wahrheitsgemäße Zititate können also ins Gefängnis führen ...
Barbara Keller, Journalistin, Mitglied der DJU (Deutsche Journalisten Union, Verdi), hatte sich von dem DJU Anwalt beraten lassen - falsch, wie sich herausstellte.
Mt der Folge, daß sie nicht fristgemäß reagierte. Also Ordnungsgeld. 1.000 Euro - dazu noch das Geld für den Gutverdiener Ra. Eisenberg - das war zu viel für sie.
Also ging sie stattdessen 10 Tage in die Haft.
Warum ?
Weil sie berichtet hatte, wie Häftlnge vor Geircht ausgesagt hatten, daß in der JVA Tegel russische Schutzgeld Erpresser ihr Unwesen trieben.
Was die Autorin dann im Knast erleben mußte war genau das, was auch ein Strafgefangener erleben muß: Die fast vollständige Entwertung der Grundrechte. ("... sechs Quadratmeter großen Zelle mit Doppelbett, Lauffläche drei Quadratmeter. Morgens und abends Lebendkontrolle. Tür auf, Tür zu....")
Schutzgelderpresser in der JVA Tegel, Hat in Teilanstalt III die 'Russenmafia' das Sagen?, 04.06.2008


Wenn die Richter Ballis und Haesler aus Augsburg verlogenerweise nichts mehr wissen und die Kollegen vom BGH das blind glauben. Strafverteidiger Stephan Lucas sollte diszipliniert werden, 22.03.2011
Im Fernsehen tritt er als forscher Staatsanwalt auf. Im echten Leben hat Anwalt Stephan Lucas Ärger mit der Justiz - und fühlt sich als Opfer der Augsburger Staatsanwaltschaft.
Am vierten Verhandlungstag hatte der Münchner Rechtsanwalt Stephan Lucas allen Grund, dem Ausgang seines Prozesses mit Zuversicht entgegenzusehen. Denn das Dokument, das an diesem Tag vom Gericht in Augenschein genommen wurde, deutet doch recht eindeutig darauf hin, dass Lucas die Wahrheit gesagt hat, und dass seine beiden Kontrahenten in diesem Strafverfahren, die Augsburger Landrichter Karl-Heinz Haeusler und Johannes Ballis, sich, um es ganz vorsichtig auszudrücken, unrichtig erinnern.
Stephan Lucas, 38, ist wegen des Verdachts der Strafvereitelung angeklagt. Er hatte einen Angeklagten verteidigt, der im September 2007 von der 3. Strafkammer der Augsburger Landgerichts, der die beiden Richter Haeusler und Ballis angehörten, wegen Drogenhandels verurteilt wurde. Lucas legte gegen das Urteil Revision ein und begründete sie unter anderem damit, dass diese beiden Richter ihm ein Strafmaß "mit einer vier vor dem Komma" angeboten hätten, falls der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablege. Lucas' Mandant war dazu aber nicht bereit, weil er sich unschuldig fühlte. Im Laufe der über einjährigen Verhandlung blieben von den 130 Kilo Marihuana, die in der Anklage standen, nur 26 übrig, das Urteil aber lautete schließlich auf achteinhalb Jahre. Da habe sich, rügte Lucas, die "Sanktionsschere", also die Differenz zwischen dem in Aussicht gestellten und dem verhängten Strafmaß, deutlich zu weit geöffnet - ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens.
Haeusler und Ballis gaben dienstliche Erklärungen ab, in denen sie versicherten, was der Anwalt Lucas da behaupte, stimme nicht. "Zu keiner Zeit" hätten sie "ein bestimmtes Strafmaß oder eine Strafobergrenze in Aussicht gestellt". Es sei ihnen auch nichts darüber bekannt, ob es zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft Gespräche über einen "Deal" gegeben habe, also eine Vereinbarung darüber, dass es einen Strafnachlass gibt, wenn der Angeklagte gesteht. "Herangetreten wurde an die Kammer insoweit jedenfalls nicht", schrieben sie.
Der Bundesgerichtshof glaubte den Richtern unbesehen und merkte pikiert an, es sei "befremdlich", dass er von Rechtsanwalt Lucas mit "unwahrem Vorbringen konfrontiert" werde. Das wiederum nahm die Augsburger Staatsanwaltschaft zum Anlass, ohne jede weitere Nachforschung Anklage gegen Lucas zu erheben. Die Vorbereitung der Hauptverhandlung gestaltete sich schwierig; 13 Richterinnen und Richter des Augsburger Landgerichts erklärten sich für befangen, schließlich galt es, über die Glaubwürdigkeit zweier Kollegen zu urteilen.
Im Januar aber konnte der Prozess schließlich beginnen. Die Richter Ballis und Haeusler traten gleich als erste Zeugen auf. Haeusler konnte sich an vieles nur noch vage erinnern, aber er wisse sicher, "dass wir keine irgendwie gearteten Zusagen über die Strafhöhe gemacht haben". Auch Ballis blieb eisern bei seiner Darstellung, er und sein Kollege Haeusler hätten im Gespräch mit Lucas niemals eine Zusage über eine Strafobergrenze gemacht. Er habe auch "sonst mit niemandem" über eine mögliche Strafe im Falle eines Geständnisses gesprochen. Den Antrag von Verteidiger Bockemühl, Ballis' Aussage wörtlich zu protokollieren, lehnte das Gericht ab. Es sei ja ein Oberstaatsanwalt im Raum, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Junggeburth, "der würde ja dann eingreifen", falls er die Gefahr einer Falschaussage sähe. Oberstaatsanwalt Günther Zechmann griff aber nicht ein, und der Zeuge Ballis wurde unbeeidigt entlassen.
Groß war das Erstaunen, als nun die Staatsanwältin Katharina Klokocka in den Zeugenstand trat, die im Prozess gegen den Drogenhändler die Anklage vertreten hatte. Sie hatte den Sitzungsbericht nachgelesen, den sie damals vom ersten Verhandlungstag angefertigt hatte, und dem war zu entnehmen, dass sich gleich nach Verlesung der Anklage Richter, Staatsanwältin und Verteidiger im Richterzimmer über "mögliche Strafobergrenzen" besprochen hätten.
Dabei seien dem Angeklagten für den Fall, dass er "vollumfänglich" gestehe und Angaben über die Strukturen des Drogenhandels mache, eine Strafobergrenze von fünfeinhalb bis sechs Jahren in Aussicht gestellt worden. Richter Haeusler, berichtete die Zeugin, habe das als "sehr generöses Angebot" bezeichnet.
Oberstaatsanwalt Zechmann wollte den Sitzungsbericht zunächst nicht herausgeben, erst auf nachdrückliches Drängen des Gerichts fand er sich dazu bereit. Und siehe, es gab eine weitere Überraschung: Am Rande des Berichts fand sich ein handschriftlicher Vermerk: "evtl. auch 4 J. 10 Mo." ...
Den Richtern Haeusler und Ballis unwahre Angaben zu unterstellen halte er "für sehr weit hergeholt, wenn man den Beruf sieht, den Richter ausüben".  ...


Peniger Bauskandal, Kriminelle Praktiken und Handlungen der Justiz und Politik in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, 20.10.2007
Als ehemaliger Unternehmer in Sachsen, mit weit über 170 Dauerarbeitsplätzen, wurde mit generalstabsmässiger Polit- Willkür meine Unternehmensgruppe zerschlagen.
Den Lesern bekannt unter " Peniger Bauskandal ".
Zunächst versuchte man mich zum Querulanten abzustempeln, was dann aussichtslos wurde, als ich 27 Fälle von Korruption, Willkür, Betrug etc. im Landkreis Mittweida / Sachsen recherchierte und dem Abgeordneten Karl Nolle mit Beweismitteln und Zeugenanschriften übergab. Er arbeitete diesen Skandal auf, liess den Sachverhalt prüfen und präsentierte ihn der Presse.
Der Bund der Steuerzahler stellte den Peniger Bauskandal ins Schwarzbuch...
Ich schrieb den Sachverhalt in einem 320 seitigen Buch unter dem
Titel " Der Domino Effekt - oder Penig - eine Stadt vor der Pleite " nieder...
In dem Buch wurden alle Klarnamen genannt, eine CD mit allen Originalbeweismitteln in Form von PDF Dateien war im Buch eingefügt... Keiner der Beschuldigten wagte sich gegen die Veröffentlichungen im Buch zu wehren.
Nach 7 (!) Jahren sind nun alle Beschuldigten restlos entlarvt.
Die Chemnitzer und Konstanzer Justiz schweigt, die Ermittlungsbehörden ermitteln nicht, die Täter aus ( polit. Herkunft ) werden - ganz offensichtlich - von der Justiz in Sachsen und Baden-Württemberg geschützt. Selbst die Bundesbehörden wissen nicht mal mehr - auf Grund der erdrückenden Beweislage - wie sie antworten sollen !
Der Rechtsstaat funktioniert nur noch in Ausnahmefällen. Zwar dann, wenn die öffentliche Meinung und der Druck so gross werden, dass " man " nicht mehr an einer Anklage vorbei kommt. Was passiert dann ? Die Urteile gegen Peter Hartz oder die Siemens Manager
wie auch im VW Skandal zeigen die heutige Realität.
Ich kann nur jedem Betroffenen raten, seine ( berechtigten + beweisbaren ) zivilrechtlichen Forderungen einer amerikan. Gesellschaft zu verkaufen und über diese dann in den USA vor den dortigen Gerichten anhängig zu machen. Dort funktioniert die Justiz wenn sie einmal einschreitet, wesentlich gründlicher und vor allem neutraler, als in Deutschland.
Ein paar exemplarisch geführte Prozesse würden der deutschen Justiz und Politik endlich die Augen öffnen.
Genau das braucht das Land....Man wird noch von mir hören bzw. lesen.
Der zweite Teil des Domino Effekt mit dem Untertitel " Aufdeckung und Abrechnung " ist bereits im Skript fertig und in Arbeit. Im Herbst kommt die Veröffentlichung. In diesem Buch beschreibe ich exakt, wie ich mit legalen Mitteln und Tricks der Justiz in Deutschland ihren eigenen Spiegel vorhalte, weil ich in anderen Bundesländern, mir die zuvor verweigerten Beweisaufnahmen vor der dortigen Justiz erstritten habe.
So kam ich dazu, alle Beteiligten in diesem Skandal zu entlarven. Selbst involvierte und sehr bekannte Anwaltskanzleien, die mich " grob nachlässig " ( Original Zitat des OLG ) vor Gericht vertraten, werden in diesem Enthüllungsbuch unter Verwendung der Original Beweismittel entlarvt.
Die Göttinger Rechtsanwaltskanzlei Dr. Reiner Fuellmich & Associates, vertreten durch Rechtsanwalt Dr.Reiner Fuellmich und Rechtsanwalt Mathias Schatz, haben bereits im Vorfeld vor der Veröffentlichung des Buches, eine Unterlassungserklärung vor dem AG Darmstadt freiwillig abgegeben, weil sie über mich mehrfach ungefragt in - wahrheitswidriger Weise - in einer Rundsendung - sogar an meine Prozessgegner- per mail diffamierende und unwahre Äusserungen veröffentlichten. Der Hintergrund ist die Inhaftungnahme wegen anwaltlicher Schlechtleistung in den betreuten Mandaten. Jetzt werde ich mit pauschalen Drohgebärden überzogen, weil man sich nicht auf den im Detail eingehenden Sachverhalt vor Gericht mit mir einlassen will...
Der grösste Feind eines betroffenen Klägers vor Gericht ist häufig nicht der Prozessgegner - sondern oft sogar der eigene Anwalt !
Da kann man sicherlich trefflich über die Motive spekulieren.


Innenminister Volker Bouffier betreibt zusammen mit Staatsanwaltschaften in Hessen eine kriminelle Vereinigung mit willkürlichen Inhaftierungen, Strafvereitelungen, Aktenfälschungen usw., 15.12.2011
Strafvereitelung im Amt durch Staatsanwaltschaften in Hessen?
Betroffener illegaler Verhaftung wirft Ermittlungsbehörden Vertuschung vor
Mehrere Jahre wurde über die rechtswidrige Verhaftung des Politaktivisten Jörg Bergstedt in Gießen geschwiegen. Dabei bot der spektakuläre Polizeieinsatz und die darauf folgende mehrtägige Inhaftierung Stoff für viele Fragen. Die Polizei hatte die Verhaftung durchgeführt, obwohl sie den vermeintlichen Täter an einem anderen Ort selbst observierte -- um dessen Alibi also von Anfang wusste. Der Betroffene war als Polizei- und Justizkritiker bekannt, ebenso als scharfer Gegner des ebenfalls in Gießen wohnenden damaligen Innenministers Volker Bouffier. Wenige Stunden nach der Verhaftung mit anschließend frei erfundenen Tatvorwürfen trafen sich -- obwohl Sonntagmorgen -- der Gießener Polizeipräsident und Innenminister Bouffier, um über die Angelegenheit zu sprechen.
Erst aufgrund eigener Recherchen gelang es dem Betroffenen und seinem Anwalt Tronje Döhmer, die Abläufe aufzuklären. Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung verliefen jedoch ins Leere. Alle damit befassten Staatsanwaltschaften stellten stets fest, dass es keine Anhaltspunkte für Straftaten durch Polizei oder anderer Beteiligte gebe. Gleichzeitig verweigerten sie die Einsicht in die Ermittlungsakten.
Das hatte einen klaren Grund: Die beauftragten Ermittler vom Landeskriminalamt fanden nämlich etliche deutliche Hinweise auf Straftaten und vermerken das auch in ihrem Bericht. Gleichzeitig benannten sie notwendige weitere Ermittlungsmaßnahmen vor. Die Staatsanwaltschaften reagierten jedoch mit der Einstellung der Verfahren. Dadurch unterbanden sie gezielt weitere Ermittlungen und stellten die Verfahren mit der Lüge, es hätte keine Anhaltspunkte für Straftaten gegeben, ein. Damit warteten sie aber über fünf Jahre mit dem Ergebnis, dass nun fast alle möglichen Taten verjährt sind.
Der Betroffene Jörg Bergstedt, dem nun alle juristischen Chancen einer Aufarbeitung genommen wurden, stellte mit heutigen Tag Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen die beteiligten Staatsanwaltschaften und mögliche MittäterInnen. Er sieht zudem auch den Straftatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung
erfüllt: "Die Akten zeigen ganz deutlich, dass Polizei, Justiz und Innenministerium stets miteinander in Kontakt standen. Die hatten Angst, dass die Sache auffliegt und manipulierten sogar Aktenteile!" Wenn aber Menschen zusammen handeln, um Straftaten erheblicher Bedeutung zu begehen, dann sei das eine kriminelle Vereinigung. Das dabei Uniform und Robe getragen würde, mache keinen Unterschied. "Eigentlich nicht", wie Bergstedt hinzufügt. Denn er selbst schätzt seine Chancen auch diesmal wieder gering ein: "Da hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus!"
Hoffnung setzt er auf die noch laufende parlamentarische Aufarbeitung. "Wenn da genauer hingeguckt würde, gäbe es noch die Chance, die Sache aufzuklären". Bergstedt selbst hat darauf aber keine Einfluss. Der Petitionsausschuss des Landtages, den er nach der illegalen Inhaftierung anrief, hat bis heute die Sache nicht bearbeitet -- 5 lange Jahre Vertuschung scheinen auch dort die Abläufe zu prägen.


Krimineller Notar ruiniert Göttinger Kollegen, 6 Jahre Kampf um veruntreute Millionen, Insgesamt 8.4 Millionen EUR abgeräumt, 31.07.2009
Weil ein betrügerischer Rechtsanwalt und Notar treuhänderisch hinterlegtes Geld in Millionenhöhe veruntreut hat, stand ein Groner Kollege über Jahre vor dem Ruin. Sechs Jahre musste Hans-Josef Öynhausen vor Gericht streiten, um wenigstens einen Teil des Geldes von der Versicherung erstattet zu bekommen. Doch sein Schaden ist viel höher.
Gegen Fehler und Geldverlust von Mandanten sind Rechtsanwälte versichert; bei Schäden durch betrügerische Notare hilft der Vertrauensschadensfonds der Notarkammern – sollte man meinen. Wie schwer es ist, im Schadensfall tatsächlich Hilfe zu bekommen, hat der 59 Jahre alte Jurist aus Grone erfahren müssen. Selbst Notar, hat er darauf vertraut, bei einem Kollegen treuhänderisch hinterlegtes Geld sei sicher: ein folgenschwerer Irrtum.
Es begann 2003 als ganz normales Mandat. Ein alter Kunde bat, über die Notar- und Anwaltskanzlei Öynhausen treuhänderisch Geld hinterlegen zu dürfen, um die Summen als Sicherheit für eine Kreditbeschaffung vorweisen zu können. Gleich mehrere Mandanten zahlten auf eigens angelegte Konten zusammen 1,33 Millionen Euro ein.
8,4 Millionen abgeräumt
Nach Abschluss der Verträge leitete Öynhausen das Geld vereinbarungsgemäß an den Notar Christian A. in Neustadt am Rübenberge weiter. Ein Fehler, wie sich viel später erwies. A. entpuppte sich als Gauner. Er räumte alle Konten ab.
Nur wenn für jeden einzelnen Mandanten formell ein Notaranderkonto eingerichtet worden und eine notarielle Urkunde ausgestellt worden wäre, so argumentierte später die Notarversicherung, wäre es ein durch den Fonds geschütztes Notargeschäft gewesen. Der Notar sei aber gar nicht als Notar tätig geworden, der von ihm verursachte Schaden also nicht abgesichert.
Aus den Krediten jedenfalls wurde nichts: A. veruntreute das Geld – 8,4 Millionen Euro insgesamt. Von Öynhausens Mandanten waren es 1,33 Millionen. Und obwohl A. überführt und verurteilt wurde und er inzwischen im fernen Kambodscha ums Leben gekommen sein soll – falls er sich nicht doch mit dem ergaunerten Geld abgesetzt hat – ist bis heute kein Cent aufgetaucht.
Natürlich wollten Öynhausens Mandanten ihr Geld zurück. Sie verklagten ihren Anwalt – und gewannen. 1,33 Millionen war der Rechtsanwalt dadurch schuldig. Er war jetzt der Geprellte, nicht jene, die auf dubiose Kreditzusagen eingegangen waren.
Öynhausen hatte sich nach Bekanntwerden der Untreue selbst angezeigt und war strafrechtlich entlastet worden. Er hatte seine Vermögensschadenversicherung informiert, doch die weigerte sich zu zahlen. Durch zwei Instanzen musste er seine Versicherung verklagen, bis diese Ende 2008 vollumfänglich zur Zahlung verurteilt wurde. Weil aber die Haftung auf eine Million Euro begrenzt war, muss Öynhausen den Rest von 330000 Euro selbst tragen.
Dabei war sein Schaden durch die jahrelange Weigerung der Versicherung immer weiter gestiegen: Weil die Mandanten Geld zurück wollten, kam es zu Vollstreckungsmaßnahmen. 180000 Euro hatte er gezahlt, dann drohte die Zahlungsunfähigkeit. Das bemerkte die Dienstaufsicht der Notare; das Oberlandesgericht wurde aktiv. Öynhausen wurde mit Verweis auf seine – wie inzwischen klar ist, unverschuldeten – wirtschaftlichen Verhältnisse zum 1. Juli 2005 vorläufig des Amtes als Notar enthoben. ...


Rechtsanwältin veruntreut pflegebedürftigen Menschen und dessen Erben Gelder für einen eigenen aufwendigen Lebensstil, Anklage am LG-Tübingen, 07.03.2011
Laut Anklage brauchte sie das Geld, um sich und ihrer Familie einen aufwendigen Lebensstil zu ermöglichen. Unter anderem habe die Familie einen Swimming-Pool in ihrem Haus und fahre ein teures Auto, sagte der Staatsanwalt in seiner Anklage. Insgesamt geht es um 123 Fälle der Untreue im besonders schweren Fall.
Neben der Anwältin ist auch ihr Ehemann angeklagt. Er soll an 43 Taten beteiligt gewesen sein.
Am ersten Verhandlungstag äußerten sich die Angeklagten nur zu ihrer Person und ihren Lebensverhältnissen. Zu der Tat machten sie keine Angaben.
Von 2001 an war die Frau als selbstständige Rechtsanwältin tätig gewesen. Ab 2002 arbeitete sie auch als gesetzliche Vertreterin für Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund hohen Alters oder Krankheiten nicht mehr alleine regeln konnten. 2004 hatte sie dann laut Anklage begonnen, in die eigene Tasche zu wirtschaften. Nach und nach wurde der Betrug immer professioneller: 2005 soll das Ehepaar sogar eine Scheinfirma gegründet haben, mit der die Anwältin nicht erbrachte Dienstleistungen abgerechnet haben soll.
Einem Notar fielen schließlich Unregelmäßigkeiten auf, als er den Nachlass einer Verstorbenen anschaute.


Rechtsanwalt aus dem Sauerland rechnet erfundene Streitfälle bei Rechtsschutzversicherung ab und veruntreut Mandantengelder, 30.04.2011
Der Rechtsanwalt, dem mittlerweile die Zulassung entzogen wurde, hatte Nachbarschaftstreitigkeiten, Beleidigungen oder Probleme beim Autokauf erfunden und bei den Versicherungen abgerechnet.
Neben den 22 Betrugsfällen gab der wegen familiärer Probleme in Geldnot geratene Jurist auch zu, 46.000 Euro Mandantengelder veruntreut zu haben. Er hatte für einen elfjährigen Jungen nach einem Unfall eine Versicherungszahlung erstritten, das Geld aber nicht weitergeleitet.


Krimineller Rechtsanwalt erhält am LG-Mosbach Bewährungsstrafe für die Veruntreuung von Mandantengeldern, 03.09.2009
Eigentlich sollte der 56-jährige Rechtsanwalt das Geld seines Mandanten treu verwalten, doch er bestritt damit seine laufenden Ausgaben: Auf 60 000 Euro beläuft sich der Schaden, der so von Frühjahr 2006 bis Februar 2008 entstand.
Nun bekam der Anwalt die Quittung für sein Verhalten. Von einer Strafkammer des Landgerichts Mosbach wurde er wegen Untreue in 97 Fällen heute zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Zusätzlich muss der Mann 1800 Euro Geldstrafe zahlen, teilte die Justiz mit.


Heftige Vorwürfe an die willkürlichen und kriminellen Schweizer Richter, Richter unterstellen Kleingaunern organisierte Kriminalität um sie leichter überwachen zu können, 17.12.2008
«In der Schweizer Rechtsprechung herrschen Zustände wie im 18. Jahrhundert», sagt der Kriminologe Veio Zano­lini. Er bezieht seine Aussage auf den Artikel 260ter im Strafgesetzbuch. Dieser stellt die Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation unter Strafe. Die Richter wenden ihn aber hauptsächlich auf Kleingauner an: In mindestens 9 der insgesamt 17 Fälle zwischen 1994 und 2004 seien sogenannte Basiskriminelle als Mitglieder einer kriminellen Organisation verurteilt worden, so Zanolini in einer universi­tären Studie. So hatten die Richter etwa zwei Personen verurteilt, die mit gestohlenen Kreditkarten Bahnbillette gekauft und dann gegen Geld eingetauscht hatten. Ein anderer Fall betrifft drei Kolumbianer, die mit mehreren Kilo Kokain handelten.
Kriminologe Veio Zanolini. Kriminologe Veio Zanolini.
In beiden Fällen waren keine Beweise vorhanden, dass kriminielle Organisationen hinter den Angeklagten steckten. Zudem waren die Urteile nicht begründet. «Das ist staatliche Willkür», sagt Zanolini. Er vermutet, dass die Richter den Artikel willkürlich anwenden, weil die Polizei viel einfacher verdeckt ermitteln oder ­Telefone abhören kann,
wenn jemand wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisa­tion verurteilt wird. Zudem ist dann das Strafmass höher. Vom Bundesstrafgericht wollte niemand Stellung nehmen.


Abmahnkanzlei versteigert 90 Millionen Euro offene Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen, Heise-online News, 06.12.2011
Die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) versteigert zurzeit offene Forderungen aus Abmahnungen wegen illegaler Nutzung von P2P-Tauschbörsen. Insgesamt geht es um die stolze Summe von rund 90 Millionen Euro, die sich aus 70.000 Abmahnungen mit einer jeweiligen Kostenrechnung von 1286.80 Euro ergeben soll.
Die Kanzei U+C, ehemals als KUW firmierend, mahnt seit Jahren in großer Zahl Tauschbörsennutzer ab. Wie sie selbst angibt, vertritt sie in erster Linie Rechteinhaber aus der "Adult Entertainment"-Branche, vulgo Pornofilmhersteller. In den Abmahnungen selbst verlangt U+C vom angeblichen Rechteverletzer einen "Pauschalbetrag" von 650 Euro, womit dann die Anwaltsgebühren, andere Aufwendungen und fällige Schadensersatzansprüche abgegolten seien. Zahlt der Abgemahnte nicht, erhöht U+C in einem zweiten Schreiben diese Kosten auf besagte 1286.80 Euro.
Was U+C nun versteigert, sind also lediglich offene Forderungen, die sich aus einer Zahlungsverweigerung der Abgemahnten auch nach dem zweiten Anschreiben ergeben haben. Wenn sich alleine diese Forderungen aus den Jahren 2010 und 2011 bereits auf mehr als 90 Millionen Euro belaufen, bekommt man einen Eindruck davon, welche Summen eine einzelne der vielen Urheberrechts-Abmahnkanzleien jährlich umsetzt.
Beiträge in diversen Verbraucherschutzforen legen nahe, dass die Quote an Sofortzahlern im Bereich der sogenannten "Pornoabmahnungen" sogar wesentlich höher sein dürfte als beispielsweise bei Abmahnungen wegen Musiktausch. Denn welcher Familienvater erklärt schon gerne beim Abendessen, dass er "Der Sadisten Zirkel 15" oder "Geile Brillenluder auf High Heels" ganz sicher nicht heruntergeladen hat und deshalb gegen die Abmahnung vorgehen will? ...


Gerichtsöffentlichkeit: OVG Berlin-Brandenburg: Personenkontrollen sind kein Problem, VG-Wiesbaden: Kameraüberwachung als Problem in Gerichtsgebäuden, 05.06.2010
Telemedicus macht auf neue Entwicklungen im Bereich der in bzw. an Gerichtsgebäuden aufmerksam: Es gibt neue Urteile in dem Bereich, die aber leider unergiebig sind. Zur Erinnerung: In deutschen Gerichtsgebäuden bzw. “Justizzentren” wird die (aber auch die allgemeine Kontrolle) von Personen sehr aktiv ausgebaut, sicherlich auch vor dem Hintergrund jüngster Übergriffe in deutschen Gerichtssälen.
Nun gilt in Deutschland das Prinzip der , das heißt: Gerichtsverhandlungen sind grundsätzlich (also mit Ausnahmen) jedermann zum Zutritt frei. Eine Verletzung dieses Grundsatzes ist ein Rechtsfehler. Immer häufiger tritt aber das Argument auf, dass manche Kontrolle in Gerichtssälen derart aktiv bis hin zu aggressiv ist, dass interessierte Prozessbeobachter sich davon abgehalten fühlen könnten. Wenn dem so wäre, könnte der Grundsatz der verletzt sein. Diese Überlegungen und Entwicklungen sind noch relativ neu, bisher gab es vor allem zwei Urteile bzw. ein Urteil und ein Beschluss: einmal vom OVG Berlin-Brandenburg und vom VG Wiesbaden. Dank Telemedicus stehen nun zwei weitere Beschlüsse (AG Meldorf) sowie ein Urteil (LG Itzehoe) zur Verfügung. Im Fazit aber ist man nicht schlauer, es zeigt sich vielmehr, dass die mitunter durchaus grenzwertige Praxis in Zukunft zu einigen Rechtsfragen führen wird.
Das Landgericht Itzehoe (1 T 61/10) zitiert alleine das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg und macht mangels echter Auseinandersetzung das gleiche, was ich schon beim OVG kritisiert habe: Es geht zu kurzsichtig und pauschal vor, wenn es feststellt:
Die Videoüberwachung im Eingangsbereich des Amtsgerichtsgebäudes in Meldorf könnte allenfalls eine psychische Zutrittsbeeinträchtigung darstellen. Aufgrund der allenfalls geringen Eingriffsintensität stünde sie einer physischen Zutrittsverwehrung jedoch nicht gleich, so dass damit eine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nicht einherginge.
Wenn man überlegt, ob sich ein Beobachter abgehalten fühlen könnte, geht es ja gerade alleine um psychische Einflußnahme. Man muss sich also ganz besonders damit auseinandersetzen, welche Schwellen man sieht und wann die überschritten wären. Solange man – wie das OVG Berlin-Brandenburg und nun das LG Itzehoe – diese Auseinandersetzung vermissen lässt, macht man nur deutlich, dass man sich alleine vom Ergebnisorientierten Arbeiten hat leiten lassen. Das ist letztlich Schade, denn Kontrollen werden in irgendeiner Form sicher sein müssen – und die Rechtsprechung wird sich schlicht mit der Frage auseinandersetzen müssen, wo man eine Schwelle setzt, an der sich Maßnahmen zu orientieren haben.
Beim AG Meldorf gab es zwei Beschlüsse (81 C 305/10 vom 18.5.2010 und vom 20.5.2010), die inhaltlich – nicht zuletzt auf Grund der Liebe zum Detail – erheblich überzeugender sind, aber leider (wie die “andere Seite”) die Auseinandersetzung mit der entgegengesetzten Rechtsprechung vermissen lässt. Letztlich stellt das AG Meldorf eine Verletzung der Gerichtsöffentlichkeit fest, wobei es vollkommen zu Recht feststellt:
Mit der Werteordnung des Grundgesetzes und dem Zweck des § 169 GVG wäre es jedenfalls unvereinbar, die Gerichtsöffentlichkeit pauschal als “gesteigertes Risiko” zu betrachten.
Eben dies ist der springende Punkt: Will (und darf!) man eine Öffentlichkeit grundsätzlich als Risiko betrachten – oder ist dies bei der Gerichtsöffentlichkeit schlicht nicht möglich? Jedenfalls zur Zeit finde ich die vom AG Meldorf und VG Wiesbaden verneinde Ansicht sehr viel überzeugender.


Staatsanwälte und Richter als Rechtsverbrecher, Strafanzeige gegen Oberstaatsanwalt Nebel in Darmstadt erstattet, 02.07.2009
Die zahlreichen Opfer von Beamtenkriminalität in Deutschland kennen das Phänomen: Für sie hat der Rechtsstaat längst aufgehört zu existieren. In Deutschland kann nahezu jeder Richter und jeder Staatsanwalt Verbrechen begehen und er findet mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit immer wieder einen Kollegen, der bereit ist ihn - durch das Begehen einer weiteren Straftat - vor Strafverfolgung zu schützen. Strafvereitelung im Amt - so nennt es der Paragraph 258a des Strafgesetzbuchs. Strafmass bis zu 5 Jahre Haft.
Auf genau diese Weise schützt der Behördenleiter der Darmstädter Staatsanwaltschaft - Oberstaatsanwalt Nebel - seine kriminellen Richter und Staatsanwaltschaftskollegen vor Strafverfolgung. Zuerst hat er die ihm vorliegenden Strafanzeigen - exakt - an die Behörde weitergeleitet, die die Straftaten begangen hatten. Als er dazu aufgeordert wurde diese zu unterlassen, ignorierte er die Strafanzeigen. Er verweigert sogar Eingangsbestätigung und Aktenzeichen. Selbst Sachstandsanfragen blieben unbeantwortet.
Das hat es nötig gemacht gegen Oberstaatsanwalt Nebel - in seiner Eigenschaft als Behördenleiter der Darmstädter Staatsanwaltschaft - eine Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt, Rechtsbeugung, Unterlassen der Diensthandlung und Begünstigung zu erstatten.
Um sicher zu gehen, dass dieser Sumpf nun endlich ausgetrocknet wird, wurde diese Strafanzeige direkt an den Ministerpräsident des Lande Hessen Roland Koch von der CDU gesandt. Koch wird in einem Begleitschreiben gebeten, diese Strafanzeige an eine - unbelastete - Staatsanwaltschaft weiterzuleiten und Sorge zu tragen, dass sie dieses Mal nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und seinen Gesetzen behandelt und bearbeitet wird.


Der schwäbische Rechtsbeugerstadel, Wie Rechtsanwalt Bernd-Michael Jetter mit Beihilfe der Staatsanwälte Apostolos Millionis und Armin Striewisch Mandantenunterlagen unterschlägt und zu Betrugsversuchen verwendet
Um mir Schreibarbeit zu ersparen, engagierte ich Anfang 2003 den angeblichen Rechtsanwalt Bernd-Michael Jetter (Fohrenbühlstr. 28 in 71067 Sindelfingen, Kanzleianschrift: Rotebühlplatz 37 in 70178 Stuttgart), der den Schriftverkehr mit einer ostzonalen Behörde erledigen sollte. Vorab wollte ich dem Jetter erst einmal die entsprechenden Unterlagen zeigen und mir die Kanzleiräumlichkeiten ansehen (es soll Anwälte geben, die von einer Gartenlaube oder der Latrine aus operieren).
Der Jetter beteuerte, er sei auf dem betreffenden Gebiet überdurchschnittlich erfahren und hätte eigentlich vorrangig solche Fälle zum Erfolg geführt, obwohl er (der Jetter!) natürlich Experte in sämtlichen Bereichen des Verwaltungs- und Steuerrechts sei. Deshalb habe man ihn auch von 1992 bis 1994 nach Zerbst (Anhalt)1 geschickt, wo er (der Jetter!) eine »ordentliche Verwaltung aufgebaut« hätte. Nebenbei habe er (der Jetter!) dort den »Ossis das Arbeiten beigebracht«.
Trotz meiner Bedenken erhielt der Jetter das Mandat, schließlich waren die Anforderungen äußerst niedrig und von anderen schwäbischen »Rechtsanwälten« konnte man wohl auch nicht mehr erwarten. Kopien der Unterlagen wollte ich dem Jetter zuschicken, doch der tüchtige Advokat wollte angeblich gleich loslegen und so überließ ich diesem selbsternannten Experten dummerweise die Originalunterlagen.
Wie der »An­walt« trotz völ­li­ger Un­tä­tig­keit be­trü­ge­ri­sche Ko­sten­rech­nun­gen ver­sen­det
Nachdem ich eine Weile nichts von dem Jetter gehört hatte, versuchte ich ihn telefonisch zu erreichen. Der Jetter ließ sich mehrfach verleugnen und wollte angeblich zurückrufen, was nie geschah. Nach einem halben Jahr(!) ließ ich dem Jetter durch seine Kanzleikraft ausrichten, daß ich das Mandat kündige und meine Unterlagen persönlich abholen würde. Wegen der völligen Untätigkeit des offenbar unfähigen Experten beabsichtigte ich, einen anderen Anwalt zu beauftragen, vielleicht gleich einen aus dem Badischen. Die Herausgabe meiner hierzu benötigten Unterlagen verweigerte der Jetter hysterisch kreischend und winselnd und den als Zeugen hinzugezogenen Polizisten erklärte er, er würde die Dokumente per Post schicken, das sei angeblich so üblich.
Tatsächlich erhielt ich die darauffolgende Woche ein »Schreiben« des Jetter, in dem der sich über die hohen Telefonkosten beklagte, die angefallen wären, wenn er mich unter meiner Mobiltelefonnummer zurückgerufen hätte usw. Das Elaborat war praktisch die Fortsetzung des hysterischen Gewinsels des Jetter vom Tag der versuchten Abholung der Unterlagen, eben hier nur in Schriftform. Obwohl er absolut nichts geleistet hatte, legte der Jetter dreist eine betrügerische Kostenrechnung bei und drohte auch noch mit rechtlichen Konsequenzen bei Nichtbezahlung. Die größte Unverschämtheit ist der Satz »In der Anlage erhalten Sie Ihre Unterlagen«, denn das ganze befand sich in einem mit 0,55 € frankierten normalen C6-Fensterumschlag. Daß da nicht noch ca. 30 Seiten Dokumente hineinpaßten, begriff sogar POM'in Graf auf Anhieb – Zweifel an der Intelligenz unserer Polizei beruhen also ganz offensichtlich auf einem weitverbreiteten Fehlurteil.
Der an­geb­li­che Rechts­an­walt Jet­ter fin­det Kom­pli­zen bei den Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den und wird zu wei­te­ren Be­trugs­ver­su­chen er­mun­tert
Um wieder in den Besitz meines Eigentums zu gelangen, wurde noch im Juli 2003 Strafanzeige gegen den Jetter wegen Unterschlagung und versuchten Betruges erstattet. Man sollte meinen, in einer so eindeutigen Situation dürfte es selbstverständlich sein, daß die Rückgabe des unterschlagenen Eigentums an den Geschädigten umgehend durch die Justizbehörden veranlaßt wird, schon um weiteren Schaden abzuwenden. Aber niemanden, der schon einmal mit halbalphabetisierten schwäbischen Behördenuntermenschen zu tun hatte, wird es andererseits wundern, daß ich die Unterlagen bis heute (November 2011) nicht zurückerhalten habe, wodurch mir ein Schaden in Höhe von 336.583,51 € entstanden ist (zzgl. Zinsen seit dem 14. Juli 2003). ...


Strafjustiz, Von vorn bis hinten erfunden, 5 Jahre unschuldig im Knast und in der Psychiatrie und danach 3 Jahre strenge Führungsaufsicht, Der Spiegel 33/2011, 15.08.2011
Nicht Institutionen versagen, wenn Fehlurteile ergehen, sondern Richter, Verteidiger, Gutachter. In Kassel wurde ein angeblicher Vergewaltiger, der fünf Jahre verbüßt hat, wegen erwiesener Unschuld freigesprochen. Von Gisela Friedrichsen
Eines Morgens standen sie vor seiner Tür, sechs Mann. Er war zu Hause, denn man hatte ihn vom Dienst suspendiert, "wegen Beschwerden", hieß es.
Nun sicherten zwei Mann Haus und Garten, und vier drängten in die Wohnung. "Jetzt kommen Sie schon mit!", sagten sie, als sie ihm ein Papier vorlegten. Haftbefehl. Horst Arnold, damals 42 und geschieden, Gymnasiallehrer für Biologie und Sport an der Georg-August-Zinn-Schule in Reichelsheim im Odenwald, um einen lockeren Spruch selten verlegen - es verschlug ihm die Sprache. "Wer kümmert sich denn nun um den Kater?", schoss ihm durch den Kopf. Sein "blauer Russe". Das sei ein Missverständnis, versuchte er die Kriminalbeamten zu überzeugen. Nein, da stehe es doch.
Ein Amtsrichter in Michelstadt setzte den Haftbefehl gegen Auflagen zwar außer Vollzug. Doch die Staatsanwaltschaft Darmstadt legte Beschwerde ein, und das Landgericht gab ihr statt. "Also musste ich zwölf Tage später doch rein."
Rein: Das bedeutete Untersuchungshaft im hessischen Weiterstadt. "Einer der Vollzugsbeamten benachrichtigte wenigstens meine Eltern." Den Kater fütterte fortan sein Vater. Das war 2001.Von da an konnte Arnold die Raten für sein Haus nicht mehr bedienen, seine Bezüge wurden gestoppt. Der Beruf war dahin, das Auto wurde verkauft. Bis auf wenige Ausnahmen wandten sich Freunde und Verwandte ab. "Ich war bis dahin ein Verfechter des Rechtsstaats und wusste nichts von der Justiz. Mit Gefangenen oder Inhaftierung beschäftigt man sich ja nicht. Denen da drin geht es doch gut, denkt man." Bis es einen selbst trifft.
Im Januar 2002 erhob die Staatsanwaltschaft Darmstadt Anklage gegen Arnold wegen Vergewaltigung einer Kollegin. Die Tat sollte am 28. August 2001 während einer Schulpause geschehen sein. In einem Biologie-Vorbereitungsraum habe er die Frau bedrängt, ihr den Mund zugehalten, sie geboxt und getreten. Er habe ihren knöchellangen Wickelrock und ihren Stringtanga beiseitegeschoben, seine Hose heruntergezogen und sein Opfer dann anal vergewaltigt.
Der Prozess vor der großen 12. Darmstädter Strafkammer mit dem Vorsitzenden Christoph Trapp begann am 10. Juni 2002 und endete nach fünf Verhandlungstagen mit einem Schuldspruch.
Da Arnold die Tat in einem Zustand von "nicht ausschließbar erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit" begangen haben sollte - er hatte am Abend zuvor getrunken -, wurde er zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt und wegen seines "Hangs, alkoholische Getränke im Übermaß zu sich zu nehmen", zunächst in die Psychiatrie in Hadamar eingewiesen.
"Hadamar war die Krönung", sagt Arnold und kann sich mittlerweile über seine Erlebnisse dort amüsieren. Er sei sofort negativ aufgefallen, weil er einfach kein Geständnis habe ablegen wollen. "Sechs Psychologen haben die auf mich angesetzt!" Auch einer Therapie für Sexualstraftäter widersetzte er sich. "Da war ein Psychologe, der teilte Block und Schreibzeug aus und sagte: ,Meine Herren, Sie schreiben jetzt mal einen Opferbrief und entschuldigen sich!' Die anderen schrieben alle fleißig. Nur ich nicht. Ich sagte, ich warte, bis ein Brief mit einer Entschuldigung zu mir kommt."
In der zweiten Therapiestunde ging es um Verhütung. "Was, bitte, hat das mit Therapie zu tun?" Arnold greift sich an den Kopf. "Der schwule Therapeut schrieb einen einfachen Satz an die Tafel. Darin waren sieben Schreibfehler. Die anderen merkten das nicht. Aber ich. So flog ich aus der Sexualtherapie raus."
Man hielt ihn mehr als 700 Tage in Hadamar fest, schob ihn von einer Therapiegruppe in die nächste. Er galt als "nicht einsichtig", als jemand, bei dem alle Bemühungen "sinnlos" seien.
...Arnold begann ein Fernstudium zum Diplomsportmanager. Auch das habe Unmut erregt, wegen der Fachbücher in seiner Zelle. Man habe ihm vorgeworfen, sich mit den Beweisen seiner Unschuld zu beschäftigen, statt mit seiner "Schuld".
...Im Fall Arnold ging dies furchtbar schief, obwohl die Trapp-Kammer in Darmstadt einen guten Ruf genießt. Zehn Jahre nach der "Tat", die sich das angebliche Opfer offensichtlich ausgedacht hatte, wurde Arnold jetzt vom Landgericht Kassel in einem Wiederaufnahmeprozess freigesprochen. Und zwar nicht wegen mangelnder Beweisbarkeit der Anklage, wie sich Gerichte immer öfter in Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht, herausreden, sondern wegen erwiesener Unschuld.
Wie konnte das passieren? Wie kann das Darmstädter Gericht "von der Täterschaft des Angeklagten" überzeugt sein und eine Falschbezichtigung für "ausgeschlossen" halten, während ein anderes Gericht, nämlich Kassel, feststellt, die Zeugin habe ein "kaum glaubhaftes Geschehen geschildert"? Es sei davon auszugehen, dass sie, die in der Lage sei, die "aberwitzigsten Geschichten zu erfinden", gelogen und die Vorwürfe "von vorn bis hinten" erfunden habe, urteilten die Kasseler Richter. Ist der Strafprozess denn ein Glücksspiel? Kommt es nur auf das Bauchgefühl der Richter an?
...Nirgends hält sie es lange aus. In jenen dreieinhalb Jahren, in denen sie als Lehrerin in Nordrhein-Westfalen tätig war, wechselte sie viermal die Schule. In Hessen, wohin sie 2001 kam, brachte sie es in kurzer Zeit auf fünf Schulwechsel. An einer Schule sei sie von einem Kollegen vergiftet worden, behauptete sie. Da war sie dann lange krank. An einer anderen Schule erzählte sie, der Polizeibeamte, der die "Vergiftungsangelegenheit" aufgeklärt habe, sei ermordet worden.
Zurzeit ist sie an einer Schule in Bielefeld. Die Bezirksregierung erließ inzwischen ein Dienstverbot. "Bei vollen Bezügen!", erregt sich Arnold. "Ich bekomme Hartz IV!"
...2008 beantragte er die Wiederaufnahme des Falls. Die jetzt zuständige Staatsanwaltschaft Kassel ließ sich ein Dreivierteljahr Zeit, bis sie, ohne auch nur auf ein einziges Argument einzugehen, die Zurückweisung des Antrags forderte, wie es bei den Staatsanwaltschaften allgemein der Brauch zu sein scheint.
Rechtsanwaltltin: „Eine größere Ohrfeige als diese für die Kammer des Landgerichts Darmstadt hat es in Deutschland noch nicht gegeben.“


Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (11/2011):

“Ich empfinde Lust, wenn ich einen Unschuldigen verurteile. Ich weiss nicht, ob ich Richter bleiben soll”, Bund gegen kriminelle Juristen, 24.11.2010
“Ich empfinde Lust, wenn ich einen Unschuldigen verurteile. Ich weiss nicht, ob ich Richter bleiben soll”, antwortete mir ein älterer Mann, der deutlich nicht mit sich im Reinen war, als ich ihn fragte, was ihm fehle. “Ich bin Richter und ich versuche, zu einer Entscheidung zu kommen. Es ist sehr schwer!” fügte er hinzu. “Auf der einen Seite das Verlangen, diese intensive Lust stets neu zu erleben”, erklärte er. “Auf der anderen Seite mein Gewissen!” Er hatte noch ein Gewissen: deutlich ein Grenzfall.
Das unerwartete Geständnis überraschte mich rund 25 Jahre zurück, um 1985. Die kurze Begegnung spielte an einem einsamen Ort in den Bergen, im Urlaub. Damals begriff ich sofort, dass ich einen Sadisten vor mit hatte. Doch begriff ich noch nicht den ganzen Umfang des Problems. Ich nahm an, dass die Krankheit in der Gesellschaft selten vorkommt, und noch seltener unter Richtern. Heute weiss ich es besser, nach aufgezwungenen jahrelangen Rechts-Streitigkeiten und vielen Kontakten mit Richtern und Rechtsanwälten. Schwer erkennbar, weil geschickt getarnt, spielt die Sadistenkrankheit im Rechtsraum eine beherrschende Rolle. Ein grosser Prozentsatz der Richter und der Rechtsanwälte gehört zu den Sadisten von der hartgesottenen Sorte, die sich zielbewusst und mit doppeltem Antrieb in hohe Positionen vorgearbeitet haben, wo sie besonders viel Schaden machen können. Das bringt besonders viel Lust und, als schlaue Eco-Sadisten handelnd und unter dem Tisch mitkassierend, besonders grosse Gewinne. Nicht wie im Durchschnitt der Bevölkerung 4% der Richter/Juristen gehören zu den Sadisten, sondern 15%, 20%, 25% oder mehr, denn der Machtberuf zieht Kranke an wie Sirup die Fliegen. Bei so hohen Konzentrationen von perversen Leuten bilden sich stets Untergrundgruppen, wo die Mitglieder sich gegenseitig decken, um den Schein zu waren und lustvoll weitermachen zu können.


GDSK - Gesellschaft der Schnellkuriere unterliegt am AG-Minden 21C228/11, 29.11.2011
Zum Thema Selbstverzollung: Hat der Griff der GDSK in die Taschen der Importwaren-Empfänger von Waren aus China ein Ende?
In mindestens folgenden Verfahren hatte die GDSK erfolgreich geklagt: AG-Minden 28C8/11, AG-Pforzheim 7C217/10, AG-Wesel 27C198/10, AG-Paderborn 51C392/10, AG-Erkelenz 6C59/11 usw.
Sämtliche vorhergehenden Entscheidungen erscheinen mir richtig oder vertretbar. Jedoch hat in den vergangenen Verfahren keiner der min. 6 Anwälte als Vertreter der Beklagten auf das Fehlen der Informationspflichten gemäss §312c BGB hingewiesen, die von der GDSK nicht erbracht worden sind. In Deutschland wird das dann im Zivilverfahren aufgrund der Dispositionsmaxime auch nicht berücksichtigt und das darf dann auch nicht berücksichtigt werden.
Aus dem Grund habe ich mich auch verklagen lassen und Ansprüche bestehen seitens der GDSK nicht, denn ich habe meine auf Abschluss des Fernabsatzvertrages gerichtete Willenserklärung später fristgemäss widerrufen (Urteil 21 C 228/11).
Seit 04.08.2011 besteht für seit dem Datum abgeschlossene Verträge mit der GDSK bei nicht erbrachten Informationspflichten gegenüber dem Kunden gesetzlich ganz eindeutig kein Anspruch mehr auf Zahlung der Leistung:

§ 312e Wertersatz bei Fernabsatzverträgen
(2) Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen hat der Verbraucher abweichend von § 357 Absatz 1 Wertersatz für die erbrachte Dienstleistung nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt nur zu leisten,
1. wenn er vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist und
2. wenn er ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.

Die GDSK kann hinzu kommend auch durch einen Wettbewerbs- oder Verbraucherschutzverein abgemahnt werden. Desweiteren könnte auch noch ein Verstoss gegen §1 Abs. 6 der Preisangabenverordnung vorliegen, weil sich der Preis nur aus den AGB auf der Rückseite ergibt. Das Amtsgericht verneinte das im vorliegendem Fall, weil die Preisgestaltung in den AGB auf der Rückseite den Vorschriften entspricht. Ich sehe aber eher einen Verstoss, weil auf der Vorderseite auf die auf der Rückseite stehenden AGB nur mit folgendem Hinweis hingewiesen wird: "Bitte Rückseite beachten". "Bitte Rückseite beachten" weisst meiner Meinung nach nicht Klar und wahr auf den entsprechenden Preis hin. Wäre der Vertrag auf der Rückseite zu unterschreiben, dann wäre kein Verstoss gegeben.


ZDF In den Ruin mit SchwarzbautenRTL Abrissandrohung SchwarzbauHornbeck: Alle Schwarzbauten wurden legal - bis auf seinen, Bürgermeister legalisiert sich Schwarzbau selbst, 03.11.2009
Oktay Kaptan kämpft vor Gericht gegen den Abriss seines Hauses - er fordert Gleichbehandlung mit der Bürgermeisterin und dem Bürgermeister.
Oktay Kaptan bangt dem 4. November entgegen. Dann entscheidet sich vor dem Verwaltungsgericht Schleswig, ob der 42-Jährige sein Haus in Hornbek abreißen muss. Der türkische Bautechniker lebt hier unweit der A 24 seit mehr als neun Jahren mit seiner Lebensgefährtin Jutta Winter und betreibt mit ihr eine Art Gnadenhof für etwa 80 Tiere. Schon Ende Juni 2008 wollte die Bauaufsicht des Kreises Bagger schicken, zog diese aber kurz vor dem Termin zurück.
Kaptans Haus wurde 1957 als Wochenendhaus genehmigt (Bauschein 517/57), wird aber schon seit vielen Jahren dauerhaft bewohnt. Kaptans Familie kaufte das Haus für 190 000 Mark. Seit Jahren tobt zwischen dem Türken und dem Kreis Herzogtum Lauenburg ein erbitterter Streit um das von Bäumen umgebene Anwesen. Der Vorwurf des Kreises: Kaptan habe einen illegalen Anbau errichtet. Dieser dagegen behauptet: "Ich habe nicht still und heimlich vergrößert, ich habe nur saniert." Das alte Haus sei marode gewesen, es habe durchgeregnet, so der Bautechniker.
Für die Kreisverwaltung ist jedoch irrelevant, wer schwarz angebaut hat - ob Kaptan oder frühere Eigentümer: "Auch wenn er einen vorher nicht festgestellten Schwarzbau umgebaut hat, bleibt es ein Schwarzbau, der nicht genehmigungsfähig ist", betont Karsten Steffen, Sprecher des Landkreises. Denn Kaptans Grundstück am Lippenhorstweg 19 liegt im Außenbereich der 190-Einwohner-Gemeinde, in dem eine Bebauung nur eingeschränkt zulässig ist.
Die Bauaufsicht des Kreises hatte im vergangen Sommer für das gesamte Haus eine Abrissverfügung erlassen, weil ein Teilabriss aus statischen Gründen nicht möglich sei. "Dagegen hat Herr Kaptan Widerspruch eingereicht, der von uns zurückgewiesen wurde", so Steffen. Kaptan reichte daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig ein. "Ich soll jetzt das Opfer sein. Dabei sind hier im Ort jahrzehntelang bauliche Missetaten geschehen", beklagt der Türke.
Der ehemalige Bürgermeister von Hornbek, Hermann Kröhnert, beispielsweise hat auf seinem Grundstück Am Mühlenteich ebenfalls mehrere Gebäude um- und ausgebaut - ohne Genehmigung. So wurde aus einem Hühnerstall ein Wohnhaus, und ein Wirtschaftsgebäude baute er zu einem Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten plus Stellplätzen aus. Alle diese illegalen Umbauten wurden vom Kreis nachträglich genehmigt. Kröhnert hatte es während seiner Amtszeit (bis zum Frühjahr 2008) verstanden, den Flächennutzungsplan so abzuändern, dass sein Grundstück plötzlich nicht mehr im Außenbereich lag. Damit fielen die Baubeschränkungen weg, und seine früheren Schwarzbauten wurden legalisiert.
Auch die amtierende Hornbeker Bürgermeisterin Christina Dibbern hat ein Problem mit einem Schwarzbau. Im Zuge der Abendblatt-Recherchen stellte sich heraus, dass im ehemaligen Kuh- und Schweinestall auf ihrem Grundstück zwei Wohnungen ausgebaut wurden. Pikant: Das Gebäude liegt im Außenbereich der Gemeinde, die Wohnungen sind somit illegal. Der Kreis prüfte die Sachlage und sprach eine Duldung aus. Denn Frau Dibbern wird voraussichtlich von einer geplanten Gesetzesänderung profitieren. Diese sieht nach Angaben des Kreissprechers vor, dass ehemals landwirtschaftliche Bausubstanz in Wohnfläche umgewandelt werden darf, wenn seit der Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung weniger als 15 Jahre vergangen sind.
Das erzürnt Kaptan sehr: "Sie hat letztes Jahr zu mir gesagt, Schwarzbauten müssen abgerissen werden", zitiert Kaptan aus einem Gespräch mit der Bürgermeisterin. Das Gespräch fand allerdings statt, bevor Dibberns eigener illegaler Umbau aktenkundig wurde. Kreis hat Zwangsabriss durchgesetzt, 02.03.2011


Vom CDU-Präsidium direkt ans Verfassungsgericht - Berufung zum BVerfG von Peter Müller untergräbt Gewaltenteilung, 25.11.2011
Die Piratenpartei zeigt sich entsetzt über die Entscheidung des Bundesrates, Peter Müller zum Nachfolger von Udo Di Fabio als Verfassungsrichter am Bundesverfassungsgericht zu wählen. Das untergräbt die Gewaltenteilung zwischen Politik und Justiz. Ein solch zeitnaher Wechsel von Legislative zu Judikative führt zwangsläufig zu Interessenkonflikten.
Peter Müller war bis zum 9.8.2011 selbst Ministerpräsident des Saarlandes und bis Anfang 2011 im Präsidium der Christlich Demokratischen Union (CDU). Erfahrungen als Richter weist seine Berufslaufbahn nur aus Richtertätigkeiten am Amtsgericht Ottweiler und der Zivilkammer am Saarbrücker Landgericht auf. Beide Tätigkeiten datieren aus Zeiten vor der Wende und liegen damit über 20 Jahre zurück.
Dazu erklärt Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland:
»Der Bock wird Gärtner und Peter Müller Bundesverfassungsrichter. Das ist ein wahrer schwarzer Freitag heute. Wieso die SPD sich dieses mehr als fragwürdigen Vorschlags der Union angeschlossen hat, ist mir ein Rätsel.
Innerhalb eines Jahres von der Politik in die Justiz zu wechseln ist zu kurz, um glaubwürdig von einem Berufspolitiker zu einem Verfassungsrichter zu werden. Es wäre grotesk, wenn er als Richter über Gesetzesinitiativen urteilen müsste, für die er im CDU-Präsidium selbst verantwortlich war. Zudem kann ich nicht erkennen, welche besondere richterliche Qualifikation oder Erfahrung für seine Ernennung spricht.
Sowohl in Zeiten der rot-grünen als auch der großen Koalition unter Schily und Schäuble musste das Bundesverfassungsgericht immer wieder die Überwachungsphantasien der Innenminister auf den Boden des Grundgesetzes zurückholen. Wir brauchen in Karlsruhe qualifizierte und unabhängige Richter!«


Mainfranken-Messe ohne „Justizgeschädigte“, Selbsthilfegruppe darf sich nicht im Stadt-Zelt vorstellen – Sozialreferent spricht von „Querulantentum“, Stadt sei teil der Executive, 19.09.2011
Sie sind ein etwa 15-köpfiges Häuflein Menschen, die sich von der Justiz ungerecht behandelt fühlen und sie haben eine Selbsthilfegruppe gegründet.
„Notgemeinschaft Justizgeschädigter“ nennen sie sich und richten sich „an alle Menschen, die aufgrund ihrer finanziellen Situation bzw. ihres sozialen Status Beteiligungsmöglichkeiten am Rechtsstaat nicht in Anspruch nehmen können“.
Victor Zander, der sich im Internet als Anlageberater vorstellt und Heinz Klawonn, nach eigenen Angaben Steuerberater, sprechen für die Gruppe. Diese beide Herren hadern nicht nur mit der Justiz. Sie fühlen sich auch von der Stadt Würzburg diskriminiert. „Man versucht, uns die Luft abzudrücken“, schimpft Zander.
Der Ärger begann mit einer Meldung in der Main-Post vom 22. Februar, mit der „das Aktivbüro der Stadt zusammen mit den Initiatoren zu einer neuen Selbsthilfegruppe zum Thema 'Justizgeschädigte'“ einlud. Kaum war der kleine Artikel erschienen, protestierten Vertreter der Justiz beim Sozialreferenten der Stadt, Robert Scheller. „Man war sehr irritiert und befremdet, dass die Stadt eine Gruppe unterstützt, die sich als „Justizgeschädigte“ bezeichnet“, sagt Scheller (selbst Juristenkollege) jetzt im Gespräch mit der Main-Post. Und das könne er „auch gut nachvollziehen“.
Da es der Stadt fern liegt, Front gegen die Justiz zu machen, beruhigte Scheller die Situation und schrieb der Main-Post einen Brief. Das Aktivbüro habe mit seiner „Unterstützung der Gruppeninitiatoren keinesfalls den Eindruck erwecken“ wollen, „juristische Instanzen hätten schädigende Wirkungen auf die Bürger“, hieß es darin. Damit der Name der Selbsthilfegruppe nicht weiterhin zu Missverständnissen führe, werde man „den Initiatoren vorschlagen, einen passenderen Gruppennamen zu finden“.
...Schellers Meinung nach steht bei Zander, Klawonn und ihren Mitstreitern „nicht die sachliche Arbeit“ im Vordergrund. „Es geht ihnen darum, ihre Launen auszuleben“, sagt der Sozialreferent und fügt hinzu, dass die Stadt „Querulantentum generell keinen Vorschub leistet“.


Stanford-Gefängnis-Experiment, Eine Simulationsstudie über die Psychologie der Haft. Durchgeführt an der Stanford Universität 1971
Willkommen auf der Internetseite zum Stanford-Gefängnis-Experiment, auf der Sie zahlreiche Fotodokumente, Videoausschnitte und Informationen über diese klassische
Untersuchung finden. Was passiert, wenn man rechtschaffene Menschen an einen Ort des Bösen bringt? Siegt die Humanität über das Böse oder triumphiert das Böse?
Dies sind einige der Fragen, die wir uns bei dieser spannenden Simulation des Gefängnislebens im Sommer 1971 an der Stanford Universität stellten.
Wie wir bei der Untersuchung dieser Fragen vorgingen und was wir herausfanden, mag Sie erstaunen. Unsere für zwei Wochen geplante Untersuchung über die Psychologie der Haft musste aufgrund der Auswirkungen der Situation auf die teilnehmenden Studenten bereits nach sechs Tagen vorzeitig beendet werden. In nur wenigen Tagen wurden unsere Strafvollzugsbeamten zu Sadisten und unsere Gefangenen zeigten Anzeichen von Depressionen und extremem Stress. Bitte betrachten Sie mit mir einige Bilddokumente, die die Untersuchung beschreiben und offen legen, was sie uns über die menschliche Natur erzählt.
...Nun stellt sich die Frage, wie man unsere Justizvollzugsanstalten verändern müsste, damit sie menschliche Werte fördern statt sie zu zerstören. Traurigerweise sind die Haftbedingungen und die Strafpolitik in den Vereinigten Staaten seit unserer Untersuchung sogar noch extremer und zerstörerischer geworden. Diese Verschlechterung der Bedingungen ist das Ergebnis einer Politisierung des Strafvollzugs, bei der die Politiker darum wetteiferten, wer bei der Verbrechensbekämpfung am härtesten vorgeht, verbunden mit einer Überrepräsentation von ethnischen Minderheiten bei Verurteilungen und in Gefängnissen. Die Medien haben auch zu dem Problem beigetragen, indem sie die Furcht vor Gewaltverbrechen geschürt haben, obwohl die Statistiken auf einen Rückgang dieser Verbrechen hinwiesen.
Zur Zeit befinden sich mehr Amerikaner in Gefängnissen -- sowohl Männer als auch Frauen -- als je zuvor in der Geschichte. Nach einer neueren Untersuchung des Justizministeriums stieg die Anzahl der inhaftierten Amerikaner um mehr als das Doppelte während der letzten 12 Jahre und liegt seit 1998 bei über 1,8 Millionen.


ZDF SöringKeine Gnade für Häftling 179212? Jens Söring hofft seit 25 Jahren auf seine Freilassung in Virginia, ZDFinfo 24.10.2011
"Das amerikanische Rechstsystem ist überhaupt das Beste in der ganzen Welt und das glauben die Menschen alle und dann kommt ein Aulslänger und weigert sich hinrichten zu lassen"...
Jens Söring ist wohl der berühmteste Deutsche in einem amerikanischen Gefängnis. Er weigert sich, die letzten 25 Jahre zu akzeptieren. Noch immer sieht er aus wie damals im Gerichtssaal als 19-Jähriger - mit Hornbrille und dicken Gläsern. Seit 1986 ist er Häftling 179212. Ein US-Gericht in Virginia hat ihn zu zweimal lebenslänglich verurteilt, für einen Doppelmord, den er nicht begangen haben will.

Jens Söring soll die Eltern seiner Freundin Elisabeth Hayson ermordet haben. Erst gestand er die Tat, weil er, wie er sagt, seine Freundin vor dem elektrischen Stuhl retten wollte. Sörings Vater war Diplomat, und Jens glaubte, dass ihn das schützen würde. Später widerruft er sein Geständnis. Zu spät - Er wird verurteilt.
Sein Fall strotzt vor Verfahrensfehlern. Es gibt neue Zeugen, neue Beweise, die ihn entlasten. Das alte Blut am Tatort hat man einer DNA-Analyse unterzogen, 42 Spuren wurden gefunden, keine passte zu Jens Söring.
Doch auch nach 25 Jahren hassen ihn die Menschen in Virginia, wollen den Fall nicht wieder aufrollen. Söring, die deutsche Bestie, wie sie ihn nennen, bleibt weggesperrt. Söring kämpft jeden Tag um seine Freilassung, hat sieben Bücher geschrieben - auch über das amerikanische Rechtssystem, das nur Rache und keine Gnade kennt. Der Film begibt sich auf Spurensuche und geht auch der Frage nach, wie gerecht das US-Rechtssystem ist.


USA: Private Gefängnisse bestechen Richter für mehr Gefangene, 12.02.2009
Wie die New York Times berichtet, seien zwei Richter dafür verurteilt worden, dass sie insgesamt mehr als 2,6 Millionen US-Dollar an "Kickbacks" annahmen, um Jugendliche zu übertrieben harten Haftstrafen zu verurteilen, allein um sie in privaten Jugendhaftanstalten absitzen zu müssen.
Die beiden Jugendgefängnisse werden betrieben von PA Child Care und der Schwesterfirma Western PA Child Care.
Der eine der beiden Richter habe die Verträge mit den Jugendgefängnissen "abgesichert", der andere Richter sei dafür zuständig gewesen, dass es dank seiner eigenen Richterentscheide genügend Nachschub in die beiden Gefängnisse gab.
Die korrupten Richter wurden zu je 87 Monaten Bundesgefängnis verurteilt. Nebst ihrer Berufszulassung verlieren sie auch ihre Rentenansprüche.
Das Kickback (Betrugs)-System hätten die Richter bereits im Jahre 2002 im Hinblick darauf eigens installiert.
Das Staats-eigene Juvenile Detention Center von Pennsylvania wurde von den fehlbaren Richtern geschlossen mit der Begründung, es wäre in schlechtem Zustand, um darauf darzulegen, sie hätten keine andere Wahl als die frischen Häftlinge in die neuen privaten Gefängnisse zu überführen.
http://www.nytimes.com/2009/02/13/us/13judge.html


Credit Suisse wittert Mordsgeschäft: Stecken Sie ihr Geld in den Privatknast in der USA, 14.11.2008
Jeder weiss es. In Krisenzeiten gibt es mehr Kriminalität. Jetzt hat es auch die CS gemerkt. Und empfiehlt, in die Aktien von privaten Gefängnissen zu investieren.
Mit Aktien Geld verdienen, weil andere im Gefängnis schmoren. Das geht. Denn in den USA und anderen Ländern betreibt nicht nur der Staat Gefängnisse. Über die letzten Jahre haben immer mehr Firmen diese Aufgabe übernommen. Das sei günstiger, heisst es. Die Firma Corrections Corp. gehört zu den Grossen in diesem Geschäft. Ihre Aktien werden auch an der Börse gehandelt.
Credit Suisse lobt Aktien solcher Knastfirmen als besonders vielversprechend: «Nach unserer Auffassung ist keine Branche rezessionsbeständiger als der Sektor des privaten Vollzugs», heisst es im Anlegermagazin «Trends» für «professionelle Investoren» (Ausriss oben).
Der momentane Zustand der Weltwirtschaft hilft da sogar noch mit, weil «ein schwächeres Wirtschaftsumfeld in der Regel höhere Verbrechensraten (...) nach sich zieht», schreibt der Autor des Artikels weiter. Eine Grafik zeigt, wie sich seit 1980 die Zahl der Häftlinge entwickelt hat. Sie ist Jahr für Jahr gestiegen.
Das beschert Knastfirmen höhere Umsätze. Auch Privatkunden können über die Credit Suisse vom fragwürdigen Geschäft profitieren. Die Bank bietet einen Fonds an, der solche Aktien enthält.
Daniel Graf von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International ist empört: «Das ist zynisch. Credit Suisse ist selber an der Finanzkrise beteiligt. Jetzt versucht die Bank daraus Kapital zu schlagen mit dem Argument, dass die Kriminalitätsrate wegen der Rezession steigen wird.»


Die Vitaminfalle, künstliche Vitamine machen Krank und verküzen das Leben, 2011
Mit Vitaminen tut man sich etwas Gutes. Und wer nicht genügend Obst und Gemüse isst, für den gibt es ja Ersatz in Form von Brausetabletten oder Pillen. Schon lange mahnen Wissenschaftler, dass dies so nicht stimmt: Kein Mensch braucht bei normaler Ernährung ergänzende Vitamine.
Jetzt aber gibt es alarmierende neue Fakten: Immer mehr Studien zeigen, dass zu viel künstliche Vitamine sogar krank machen und Krebs auslösen können. Was ist dran an diesen Gefahren? Und drohen sie nur bei hochdosierten Brausetabletten oder auch schon durch Lebensmittel mit Vitaminzusatz? Viele Theorien über die segensreiche Wirkungsweise von Vitaminen jedenfalls scheinen nicht mehr haltbar zu sein.
Vitamine und Spurenelemente: (K)ein Plus für die Gesundheit?
Selbst Menschen, die sich ausgewogen ernähren, befürchten oft, ohne zusätzliche Vitamine oder Spurenelemente nicht auszukommen. Besonders verbreitet ist diese Sorge bei Krebspatienten. Immer mehr Experten sehen die Rolle von Vitaminen und Mineralstoffen als Zusatzstoffe allerdings sehr kritisch: Die meisten warnen vor der Einnahme in Form von Tabletten oder anderen künstlichen Zubereitungen. In Studien zeigte sich, dass Vitamine und Mineralstoffe schaden statt nützen und das Krebsrisiko steigern können, wenn man sie nicht über Obst, Gemüse und andere  „normale" Lebensmittel zu sich nimmt.


Der Amtsgerichtsdirektor a.D. fühlt sich in seiner Reputation beleidigt, weil er aufgefordert wird seine Verfplichtungen aus einem Kaufvertrag zu erfüllen und diese nicht erbringen will, 29.09.2011
Bei ebay einen Artikel erfolgreich verkauft, Kunde zahlt nicht vollständig und wird aufgefordert die fehlende Differenz nachzuzahlen. Nach 2 Wochen keine Reaktion vom Kunden (Auch kein: Wo bleibt meine Ware? - eigentlich bei ebay Kunden üblich). Logische Schlussfolgerung: Kunde vlt. verstorben oder Spassbieter oder einfach vergessen oder Mitbewerber der Böses vorhat???
Also gezahlten Betrag zurückgeschickt und Streitfall eröffnet, man will ja wenigstens einen Teil der Kosten wiederhaben. Keine zwei Stunden später meldet sich der Kunde und droht Klage bei Gericht an wenn der Streitfall nicht zurückgenommen wird. Seine Reputation sei beschädigt. Mehrere Seiten phantasiereicher email sollen mich über die Rechtslage belehren, welche sich der Herr nach seinem Gutdünken zusammendichtet. Unterzeichnet ist das Ganze mit: XXXXXX - AMTSGERICHTSDIREKTOR A.D.
Achja und er bestreitet den Rechnungsbetrag nicht vollständig bezahlt zu haben. Mein Kontoauszug spricht jedoch eine deutliche und unmissverständliche Sprache und straft die Behauptungen des Herrn als Lügen ab.
Da ich ein bißchen stur sein kann und mich auch nicht erpressen lasse, schon garnicht von einem AGDir, lasse ich es nun darauf ankommen. Somit flattert eine gerichtliche Klage bei mir ins Haus wonach ich verurteilt werden soll den Streitfall zurückzunehmen und €700,00 an einen Kinder- und Jugendhilfe Verein zu bezahlen.
Ich frage mich allerdings weshalb ich Geld ausgerechnet an einen Kinder und Jugendhilfeverein zahlen soll ? Hat der Herr AGDir etwa dort irgendwelche Verpflichtungen zu erfüllen ??Bei ebay erfolgt eine Negative Bewertung mit dem Kommentar: "Ware vollständig bezahlt und nie erhalten".
Meine Suche nach einem Rechtsanwalt als Beistand ist schwierig, insgesamt fünf Verschiedene lassen durchblicken das sie kein interesse haben und ich ohnehin nicht gewinnen könne.
Zwischenzeitlich wird der Streitfall bei ebay geschlossen, denn der saubere Herr hat unter Ausnutzung seiner hochtrabenden Berufsbezeichnung ebay gegenüber behauptet, vollständig bezahlt zu haben. Damit erhalte ich auch meine Kosten nicht zurückerstattet.
Schließlich schreibe ich eine 20 Seiten lange Klageerwiderung mit dem Erfolg das die Klage des AGDir zurückgewiesen wird. Darüber bin ich selber überrascht.
Als nächstes überlege ich strafrechtlich gegen den sauberen Herrn vorzugehen, denn er hat mich schließlich öffentlich als Betrüger diffamiert. Doch meine Recherchen ergeben, das dies wohl aussichtslos ist. Es stellt sich heraus, das seine Frau als Oberstaatsanwältin in der Staatsanwaltschaft tätig ist, welche für ihn zuständig wäre. Sie wird schon alle Hebel in Bewegung setzen, damit gegen ihren Mann nicht ermittelt wird. Also spare ich mir den Aufwand.


Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt, weil er gemäss dem Landesjustizministerium den Angeklagten "in exzessivem Maße rechtliches Gehör gewährt habe", der Bundesregierung doppelten Verfassungsbruch vorwarf und er sich dass nicht hätte leisten dürfen, 15.04.2007
Vor ein paar Tagen ist bekannt geworden, dass doch ein BRD-Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt wurde. Der Verurteilte hatte zuvor Friedensaktivisten vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Der Fall ist von höchster Brisanz, weil er vorführt, wie die deutsche Richterschaft politisch ausgerichtet wird. Das Geschwätz von der grundgesetzlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit entspricht der Wirklichkeit nicht.
GegnerInnen der BRD-Justiz werfen ihr oft vor, kein einziger der mörderischen Nazi-Richter sei rechtskräftig verurteilt worden. Auch der extrem rechte Richter Ronald Barnabas Schill, genannt Gnadenlos, konnte sich auf den Bundesgerichtshof verlassen. Der BGH schützte Schill vor einer Verurteilung wegen Rechtsbeugung.
Jetzt hat sich herausgestellt, dass doch ein bundesdeutscher Richter wegen Rechtsbeugung rechtskräftig verurteilt wurde. Der Betroffene ist allerdings ein Richter, der 1985 sechzehn Marburger Studenten von Vorwurf der Nötigung freisprach. Die Studis hatten gegen die Stationierung der Pershing-II-Raketen protestiert.
Diesen Freispruch hätte dieser Richter, Hans-Christoph Jahr, sich nicht leisten dürfen. Das hessische Justizministerium warf ihm vor Angeklagten "in exzessivem Maße rechtliches Gehör zu gewähren", wofür Jahr eigentlich hätte belobigt werden müssen. Die Dienstaufsicht, ausgeübt durch den CDU-Richter Schwalbe vom Landgericht Frankfurt, interessierte sich brennend für Jahr. Jahr bekam eine V-Frau, die "Büroangestellte B", ins Büro gesetzt. "Büroangestellte B" arbeitete hart. 1994 war es endlich so weit. "Büroangestellte B" überführte Jahr der Rechtsbeugung und der Verfolgung Unschuldiger. CDU-Schwalbe hatte die Ehre Jahr zu verurteilen. Auf den Antrag der Staatsanwaltschaft legte Schwalbe noch mehr Strafe drauf; Jahr hätte die "Büroangestellte B" zu Unrecht einer Lüge bezichtigt. Anders als Rechtsrichter Schill bekam Richter Jahr keine Unterstützung vom BGH. Jahr blieb auf seiner Verurteilung zu 30 Monaten Gefängnis sitzen und hörte damit auf Richter zu sein.
Die Verurteilung des Richters Hans-Christoph Jahr wegen Rechtsbeugung ist sensationell. Deutsche Richter und Staatsanwälte dürfen hemmungslos gegen Gesetze verstoßen, wenn sie zur rechten Seilschaft gehören, und das tun sie fast immer. Ihre Kolleginnen und Kollegen sorgen dafür, dass sie nicht bestraft werden. Selbst wenn diesen Justizangehörigen Verstöße zweifelsfrei nachgewiesen werden heißt es, die beschuldigten Kollegen hätten "versehentlich" gehandelt oder eine andere "Rechtsauffassung" vertreten. Dazu wird ein oft zitiertes Urteil des BGH herangezogen, in dem behauptet wird, nur Gesetzesverletzungen von besonderer Schwere könnten als Rechtsbeugung geahndet werden. Bei Richtern wird zudem die grundgesetzlich garantierte Unabhängigkeit der Justiz angeführt.
Die zentrale Figur in der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist ein Leitender Oberstaatsanwalt namens Zahl. Zahl hat die Fälschung einer Ermittlungsakte veranlasst, indem er einen Schriftsatz herausnehmen ließ, der ihm nicht opportun erschien. Dieses Delikt übertrifft das, was Hans-Christian Jahr zur Last gelegt wird, bei weitem. Dennoch stellten Zahls Untergebene in der Staatsanwaltschaft Frankfurt das Verfahren gegen Zahl ein - eine Rechtsbeugung. Zahl revanchiert sich, in dem er Untergebene vor Strafverfolgung schützt. So hat Zahl letztinstanzlich die Bestrafung des Marburger Staatsanwalts Franosch vereitelt.
Der Rechthaber Hans-Christoph Jahr, der die Grundrechte ernst nahm und damit weniger peniblen Juristen in die Quere kam. Staatsanwaltschaft verbietet als polische Abteilung Wissenschaftlern  ihre "staatsgefährdenden Aussagen" zu tätigen. taz, 11.04.2007
...Profilierungssucht" warf ihm 1985 die Staatsanwaltschaft in Frankfurt vor. Da hatte Jahr begonnen, Strafgesetzbuch und Grundgesetz wortwörtlich zu nehmen und war weniger peniblen Juristen in die Quere gekommen. Jahr hatte damals Strafbefehle auf seinem Schreibtisch liegen: Friedensbewegte hatten das US-Depot in Frankfurt-Hausen blockiert. Die US-Armee lagerte dort ihre Pershing-II-Raketen, die Anklage sah in der Sitzblockade Nötigung. Jahr unterzeichnete die Strafbefehle.
Dann aber legten sieben der Angeklagten Widerspruch ein. Und Jahr, 32 Jahre alt, nahm die Sache ernst. In dem Prozess gaben fünf Raketenexperten und Friedensforscher im Frankfurter Schwurgerichtssaal öffentlich Auskunft über Vernichtungswahrscheinlichkeiten und Reichweiten, verglichen Pershing II mit den sowjetischen SS-20, erörterten "großen" und "kleinen" Atomkrieg. Die Staatsanwaltschaft, politische Abteilung, forderte die Universitäten auf, diesen Wissenschaftlern die "staatsgefährdenden" Aussagen zu verbieten. Jahr pochte auf seine Prozesshoheit - und setzte sich durch. Die Verlesung seines 90-Seiten-Urteils dauerte drei Stunden. Jahr hatte dem Amtsgerichtspräsidenten zuvor den Tenor mitgeteilt: Freispruch. "Dem zog sich alles zusammen", erinnert sich Jahr. Sein Verhältnis zu seinem Vorgesetzten war fortan ein kühles.
Acht Jahre später wird gegen Jahr ermittelt. Er habe in fünf Bußgeldsachen versäumt, rechtzeitig zu verhandeln. Um das Versäumnis zu vertuschen, habe er Verfügungen rückdatiert - um die aus Sicht der Staatsanwaltschaft eigentlich verjährten Verkehrsdelikte doch noch zu verhandeln. Jahr hatte drei der Verfahren eingestellt, in einem anderen Fall reduzierte er das Bußgeld von 100 auf 70 Mark - womit der Täter um einen Eintrag in Flensburg herumkam. In dem Prozess gegen Jahr erkannte das Landgericht fünfmal Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger. Er wird verurteilt, scheitert in der Revision. Aus "Angst vor Vernichtung" scheidet Jahr 1993 freiwillig aus dem Dienst. Er habe geahnt, "dass die Politik über das Recht siegen würde". Für den Juristen Jahr bedeutete das: Die Sache entgleitet ihm. ...



DDR Richter, Vom Rechtsbeuger zum BRD JuristenVom Rechtsbeuger zum Rechtsanwalt- Die Karriere von rechtsbeugerischen DDR-Richtern in der BRD, 07.08.1990
Die Justiz in der DDR war ein Instrument der herrschenden Kommunisten. Deshalb waren auch Richter, Staatsanwälte und selbst Rechtsanwälte nicht unabhängig,
sondern unterstanden weitgehend den Vorgaben der SED. Diese sicherte sich ihre Hoheit über das Rechtswesen, indem sie nur solche jungen Männer und Frauen als Jurastudenten rekrutierte, die ihr ausreichend Gewähr boten, später auch parteilich zu richten. Neben weitgehend normalen Rechtsabteilungen wie Familienrecht, Arbeitsrecht oder Zivilrecht existierte innerhalb des Straf-, Militär- und Wirtschaftsrechts auch jeweils eine politische Strafjustiz, die als solche aber nicht deklariert wurde.
Es gab offiziell keine politischen Häftlinge, obwohl in der DDR-Geschichte etwa 250.000 Männer und Frauen als solche zu bezeichnen sind. Für die SED-Machthaber war gewöhnlicher Verbrecher, wer die Mauer zu überwinden versucht, einen politischen Witz erzählt, gegen den Einmarsch der Warschauer Pakttruppen in die CSSR 1968 protestiert oder Unterschriften gegen die politisch motivierte Exmatrikulation von Kommilitonen gesammelt hatte.
In der Bundesrepublik wurde nach dem Mauerbau 1961 in Salzgitter die "Zentrale Erfassungsstelle" eingerichtet. Hier wurden alle bekannt gewordenen Unrechtshandlungen in der DDR gesammelt. Viele DDR-Bürger, die besuchsweise in der Bundesrepublik weilten oder dorthin ausgereist waren, gaben hier ihre eigenen Erfahrungen zu Protokoll. Die politische Strafjustiz funktionierte bis zum Untergang der DDR. Der Ruf "Stasi in die Produktion" stand symbolisch für die Forderung, die alten Systemträger von ihren Funktionen abzuberufen. Nicht wenige MfS-Offiziere, Staatsanwälte und Richter versuchten nach dem Mauerfall erfolgreich eine neue Karriere als Rechtsanwalt.
Ein besonders absurdes, aber längst nicht singuläres Beispiel bietet Jürgen Wetzenstein-Ollenschläger. Bis zum Ende der DDR hatte er politische Gesinnungsurteile gefällt, darunter auch im Februar 1988 gegen die Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld. Vor den Kameras von Kontraste erklärte er, dass er früher natürlich der SED diente, keine persönliche Verantwortung für gesprochenes Unrecht trage und nun dem "bürgerlichen" Recht Geltung verschaffen wolle. Wetzenstein-Ollenschlägers Karriere im vereinten Deutschland dauerte nicht lange.
1992 tauchte er, der MfS-Minister Erich Mielke in dessen Prozess als Wahlverteidiger zur Seite stand, unter und setzte sich ins Ausland ab, weil gegen ihn 26 Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung und ein Haftbefehl "wegen Beihilfe zur Untreue" ausgestellt worden war. Zeitungsberichten zufolge soll er darüber hinaus 17 Millionen Mark aus dem MfS-Vermögen beiseite geschafft haben.


Gericht verhängt Maulkorb gegen das Hamburger-Abendblatt. Betreuerkollegen verkauften Grundstück billig an die Stadt, 24.03.2006
Seit Wochen bewegt ein Fall, über den unsere Regionalausgabe "Pinneberger Zeitung" mehrfach berichtet hat, die Einwohner eines Kreises im Hamburger Umland. Es geht um das Schicksal einer alten Dame, die krank ist und nicht mehr allein für sich sorgen kann. Ihr wurden von Amts wegen zwei Betreuer zur Seite gestellt.
Es ist ein Fall, der zeigt, was Menschen zustoßen kann, die unter Betreuung gestellt werden und die nicht mehr aus eigenem Willen entscheiden können.
Was auf Unverständnis, zum Teil auf Entsetzen der Leser stößt, ist das Vorgehen der Betreuer: Sie haben ein Grundstück der Frau an die Gemeinde verkauft - angeblich, um Steuerschulden zu bezahlen. Diese aber hätten ebensogut aus anderem Vermögen der Frau beglichen werden können.
Der Verdacht: Hier hat sich eine Gemeinde zu einem günstigen Preis in den Besitz eines Grundstücks gesetzt, um es als wertvolles Bauland aufzubereiten. Die Gemeinde will dort später Einfamilienhäuser errichten lassen.
Die alte Dame mußte ihr Haus verlassen, das Gebäude wird demnächst abgerissen. All ihre Bemühungen, das Geschäft über einen eigenen Anwalt vor Gericht überprüfen zu lassen, sind gescheitert. Die - gesetzlich einwandfreie - Begründung: Nur die Betreuer dürfen in ihrem Namen Rechtsgeschäfte wahrnehmen.
Die Berichterstattung der "Pinneberger Zeitung" hat eine Welle der Sympathie für die Frau ausgelöst. Die Menschen wollen, daß jemand für sie eintritt, und fordern ihre Zeitung und damit das Hamburger Abendblatt auf, weiter über diesen Vorgang zu berichten. Die amtlich bestellten Betreuer der Frau versuchen aber, dies mit juristischen Mitteln zu verhindern. Das Landgericht Berlin, das von einem Anwalt der Betreuer eingeschaltet wurde, untersagte gestern dem Abendblatt, über Einzelheiten dieses Falles zu berichten. Der Anwalt der Betreuer erklärte, der Fall habe weite Teile der Öffentlichkeit nicht zu interessieren, Kritik dürfe allenfalls völlig anonymisiert erhoben werden. Das Abendblatt sieht diesen Fall und seine menschlichen Folgen als außerordentlich wichtig an. Trotz des Maulkorbs versuchen wir Sie, liebe Leser, weiterhin über den Vorgang zu informieren. Die Berichte und Presserecht und Maulkorb


Richter Donald Thomson aus den USA ornaniert bei Mordprozess. In mindestens 4 Fällen soll sich der Richter Gedankenverloren mit seiner Penispumpe beschäftigt haben. Ermittlungsverfahren wegen Ornanie eines Richters auch in Frankreich, spiegel-online 19.08.2006
Zur normalen dienstlichen Ausstattung eines US-Richters mögen Robe und Hammer gehören, nicht aber eine Penispumpe, befand nun ein US-Gericht und verdonnerte den inzwischen freiwillig zurückgetretenen Richter Donald Thompson zu vier Jahren Haft und 40.000 Dollar Geldstrafe.
Ein Hammer in jeder Hinsicht: Wer über andere urteilt, sollte kühlen Kopf bewahren
In mindestens vier Prozessen soll Thompson sich die Zeit mit der Pumpe vertrieben haben. "Gedankenverloren" habe er wohl damit herumgespielt, sagte der 59-jährige aus, ohne jede Absicht zur Selbstbefriedigung. Die aber muss wohl trotzdem gelungen sein, denn sowohl auf dem Richterstuhl, als auch an seiner Robe und auf dem Teppich unter dem Richtertisch wurden Spermaspuren gefunden.
Aufgefallen war Thompson wohl schon öfter und seit längerem. Die Penispumpe hatte ihm ein Freund "als Scherz" zu seinem 50. Geburtstag geschenkt. Den Scherzartikel fand Thompson augenscheinlich gut und nutzte ihn in den folgenden sechs Jahren, unter anderem während eines Mordprozesses vor drei Jahren. Fast täglich, sagte eine Gerichtsreporterin im Laufe des Prozesses gegen Thompson aus, habe dieser mit dem Ding gespielt.
Die Ermittlungen gegen den inzwischen 59-Jährigen brachte ein Polizist ins Rollen, der 2003 als Zeuge aussagte: Er beobachtete, wie ein Plastikrohr unter Thompsons Robe verschwand. In einer Essenspause fotografierten Beamte die Pumpe unter dem Tisch des Richters. Auf einem Tonbandmitschnitt der Gerichtsreporterin war während eines Prozesses außerdem ein zischendes Geräusch zu hören. Als Geschworene den Richter darauf ansprachen, tat er, als habe er nichts gehört.
Im Oktober 2003 war ein ähnlicher Fall in Frankreich bekannt geworden. Damals leitete die Justiz in Angoulême ein Ermittlungsverfahren gegen einen Beisitzenden Richter ein, der sich während einer öffentlichen Verhandlung selbst befriedigte. Richter aus Frankreich soll in einer Gerichts-Verhandlung onaniert haben 16.10.2003


Tollhaus Justizia (Oldenburg 12 Ns 155/09), Oberlandesgerichtspräsident Dr. Gerhard G. Kircher mit Formulierungsschwächen und das was er in seine Schriftsücke schreibt meint er gar nicht so, 08.2010
Am 11ten August hatte es mich in das Justizkarree an der Oldenburger Elisabethstrasse verschlagen. Nicht dass es mich regelmäßig in die Nähe der großherzoglichen Rechtsbewahrer und -hüter zieht - das nicht. Dafür haben die Damen und Herren in den schwarzen Roben mir in der Vergangenheit nicht genügend erfreuliches Tun zu bieten gehabt. Der Anteil der Nullnummern an den Veranstaltungen, die dort im Namen und im Geiste der Dame Justitia durchgezogen werden, der ist mir schlichtweg zu hoch.
Was aber dem öffentlichen Publikum am 11ten August in diesen "heiligen Hallen" im Saal R im Rahmen eines Strafprozesses unter Vorsitz des "ehrenwerten Richters" Hans Christian Plagge geboten wurde, dass spottet jeder Beschreibung. Es begann damit, dass der "ehrenwerte Richter Plagge" als Vorsitzender Richter die Öffentlichkeit auf die in der "Hinterküche" Saal R vorhandenen 15 Stühle beschränken, und die übrigen sich für den Prozessverlauf interessierenden Zuschauer des Saales verweisen wollte. Das teilweise von weither angereiste Publikum als Öffentlichkeit verwies daraufhin sofort durch deutlichen Protest den Vorsitzenden Richter Plagge in die Grenzen seiner Machtbefugnisse.
Der Vorsitzende Richter fügte sich der offenbaren Zurechtweisung durch die anwesende Öffentlichkeit, denn unter der Führung eines hauskundigen Menschen wurde den platzsuchenden Zuhörern und Zuschauern gestattet, sich in umliegenden Tagungsräumen Sitzgelegenheiten zu besorgen. Zum Schluß wurde gar noch die lange "Schlingelbank" aus dem Gerichtsflur von vor dem Saal in den mittlerweile dranghaft vollen Sitzungssaal R umgesetzt.
Nach unleidigem protokollarischem Hin- und Hergeplänkel zwischen dem Vorsitzenden und einem der Angeklagten kam der von allen erwartete und im bisherigen Prozessverlauf von Gerichtsseite offensichtlich unter Ausschöpfung vieler trickreicher Möglichkeiten zu verhindern versuchte Zeugenauftritt des Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. Gerhard Kircher.
Nach meinem Verständnis unserer demokratischen prozessualen Grundordnung sind Menschen im Zeugenstand vom Gericht ohne Berücksichtigung des Ansehens, des Standes, der Hautfarbe, der Religion oder des Herkommens anzusehen und zu behandeln. Nicht so geschah es an diesem Morgen des 11ten August 2010 im Saal R des oldenburgischen Landgerichts. Da der Zeuge Kircher vom Stande her der ranghöchste Dienstvorgesetzte des Vorsitzenden Richters Plagge ist, war die Spannung ob der zu erwartenden Haltung des Vorsitzenden Richters im Saale förmlich körperlich fühlbar.
Der Zeuge Kircher machte auf mich den Eindruck eines verstörten Stück Rotwildes, das sich in ein falsches Revier verlaufen hat. Der Vorsitzende Richter Plagge versuchte diese Verstörtheit seines Dienstvorgesetzten aber kontinuierlich auszugleichen, indem er ihn fürsorglich an die Hand nahm - so wie eine Mutter wohl ihr blindes Kind an die Hand nimmt - und führte den Kollegen Kircher durch den Irrgarten Justitias. Fast alle von der Angeklagtenseite dem Zeugen gestellten Fragen wurden spontan vom Vorsitzenden Richter als nicht zulässig abgeblockt. Der volljuristige Oberlandesgerichtspräsident Kircher bekam von dem, ihm im Dienstrang untergeordneten, Kollegen Plagge nach jeder Frage des Angeklagten oder seines Rechtsbeistandes blitzschnell souffliert was er - der Zeuge - zu antworten habe oder ob er überhaupt nicht antworten müsse. Fragen, den Naziparagraphen 16/2 des LzO-Gesetzes aus 1933 und die daraus resultierenden Vollstreckungspraktiken der LzO betreffend, bügelte der Vorsitzende Richter schon im Ansatz als nicht prozessrelevant vom Brett - obwohl das ganze Prozedere erst durch die Anwendung dieses Paragraphen aus der Nazizeit durch die LzO und somit durch deren gesetzloses Handeln ins Rollen gebracht wurde. Das sich Befassen-Müssen mit dem NS-Paragraphen 16/2 scheuen die Oldenburger Richter offensichtlich ebenso heftig, wie der Teufel die Berührung mit dem Weihwasser scheut.
Ich frage mich, warum das wohl so ist.
Auf die an ihn gerichtete Frage, ob er als Jurist und Präsident des OLG Oldenburg den Unterschied zwischen spezifischen Sachbezeichnungen kenne, antwortete er laut und vernehmlich mit "Ja". Das ungläubige Nachfragen des Anwalts der Angeklagten, warum er das in den von ihm persönlich verfassten Schriftsätzen dann nicht zum Ausdruck bringe und klar erkennbar niederlege, kam vom Zeugen und OLG Präsidenten Kircher die alle Anwesenden erstaunende Antwort, dass in den verlesenen von ihm verfassten offiziellen Schriftsätzen offenbar und einwandfrei ersichtlich Formulierungsschwächen seinerseits vorhanden seien. Die Befragung des Zeugen Kircher gipfelte dann in seiner Aussage, dass er das, was er in bestimmten benannten Schriftsätzen geschrieben habe, gar nicht so gemeint habe.
Daraus ist doch nur zu folgern und als Rat an alle in der Vergangenheit und in der Zukunft Betroffenen im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg nach Erhalt eines jeden Schriftstückes bei den jeweiligen volljuristischen Verfassern nachzufragen, ob sie das was sie geschrieben, haben auch tatsächlich meinen.
 

Prof. Scharlatan alias Raffelhüschen mit falschen wissenschaftlichen Erkenntnissen und sein Kumpel Verfassungsgerichtspräsident Dr. Andreas Voßkuhle und das schamlose ausnehmen der Bürger mit privaten Riesterrentenverträgen, 2011
Bei aller Kritik an diesem Herrn Professor "Scharlatan" sollte künftig folgendes Wissen Pate stehen: Er verbreitet zielgerichtet schlicht falsche sogenannte wissenschaftliche "Erkenntnisse" [Demographieschwindel], die allein von der Absicht getragen sind, die Menschen über die tatsächlichen demographischen Tatsachen und deren rentenpolitische Folgen zu täuschen, um über "Kaffeesatz-Prophetie" die jungen Leute zu animieren "private" Riesterrenten-Verträge abzuschließen und sie damit schamlos auszunehmen.
Strafrechtlich dürfte es sich um ein geradezu klassisches Betrugsverhalten handeln, dessen Gegenstück die schwindlerische Propaganda darstellt, der zufolge angeblich die solidarorganisierte Rentenkasse der Arbeitnehmer so desolat dastehe, dass die Arbeitnehmer später mit derart spärlichen Renten auskommen müssten [natürlich erst in 50 Jahren - das ergab die Kaffeesatz-Lesung" unseres Herrn Professor Scharlatan], sodass eine private Riesterrente unabdingbar notwendig wäre, um der Armut im Alter zu entgehen.
Dieser Prof. Scharlatan ist daher auf jeden Fall kein "Fall" für die Universität, sondern ein "Vorgang" für die Staatsanwaltschaft. Und hier fängt das Problem an: Er ist nämlich Teil eines riesigen Betrugssystems und wird durch den Staat getragen. Um zu ermessen wie groß dieses Rad ist, welches dort gedreht wird, sollte man sich eines einprägen:
Professor Scharlatan kommt - wie auch immer - von der Albert-Ludwig-Universität in Freiburg. Diese Universität steht mit dem sogenannten "Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft" in Essen in Verbindung, und dieser Verband ist der Öffentlichkeit weitestgehend unbekannt. Er stellt jedoch das zentrale Sozialstaats-Zerstörungs-Geschwür unserer Republik dar, Mitglieder dort sind sämtliche Versicherungs-, Wirtschafts-, Finanz- und Pressekonzerne der Republik, und Schirmherr dieser Vereinigung ist jeweils der amtierende Bundespräsident.
Und nun kommt es ganz dick:
Von dieser Universität in Freiburg kommt auch unser Herr Verfassungs -Gerichtspräsident Dr. Andreas Voßkuhle, an der er - offenbar weil er als Verfassungsgerichtspräsident nicht richtig ausgelastet zu sein scheint - noch nebenbei einen "Leerstuhl" innehat, und zwar am " Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie".
Und da der Herr Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Dr. Andreas Voßkuhle, zusammen mit jenem Herrn Professor Scharlatan alias Raffelhüschen von der gleichen Freiburger Albert-Ludwig-Universität kommt, haben sie beide die gleiche Wurzel zum "Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft", in dem alle Versicherungs- und Finanzkonzerne, die Riesterrenten verhökern, vereint sind. Und nun wird es arg kriminell und spannend zugleich:
Das Verfassungsgericht stellt arbeitsteilig zu Professor Scharlatan fest, dass der Staat aus der Rentenkasse aus allgemein-"sozialen Gründen "Milliarden für "allgemeine Staatsaus -gaben" [für Soziales eben] herausrauben darf, wodurch die Kasse dann ruiniert wird. Kumpel Professor Scharlatan walzt daraufhin durch die Gegend und verkündet lauthals und allerorten, dass man private Riesterrentenverträge abschließen müsse [damit der illegale Ausraub der Rentenkasse wieder ausgeglichen wird].
Als Vehikel für dieses schlicht staatsverbrecherisch organisierte Modell zügelloser Beschaffungskriminalität haben besagte Herrschaften nun den Schwindel mit der demographischen Katastrophe entwickelt. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Es wird daher Zeit, dass die Bande - wegen Betreibens einer kriminellen Vereinigung - komplett verhaftet wird. Siehe hierzu in www.Bohrwurm.net " Demographie-Schwindel-Tabelle " und " 60 Jahre Verfassungsgericht". Rentenklautabelle 1957-2002


Rausschmiss aus dem feierlichem Justizsaal, wenn man am Tag der Offenen Tür dem Justizminister eine Frage stellen will. Korruption und kriminelles Handeln in einer verlogenen Justiz, 28.04.2011
...Nun nachdem ich den Vortrag über mich ergehen ließ, stellte ich, nachdem der Landgerichtspräsident zum Mittagessen lud, eine Frage an den Justizminister. Appropo. Erst stellte ich mich vor, meine Frage die ich stellen wollte, zu der kam’s nicht. Denn sofort kam ein Abhängiger Justizbeamter, drohte mir mit Handfesseln, wenn ich nicht sofort den Saal verlasse. Meine Antwort: „Ich dachte, es sei heute ein Tag der offenen Tür !“ Offen und ehrlich war die Justiz gegenüber dem Bürger noch nie. Vielmehr hatte ich den Beweis dafür, daß wir es immer noch mit Bücklingen und Feiglingen in der Justiz zu tun haben. Dieser Rauswurf war ein weiterer Beweis dafür, das wir durch unsere deutsche korrupte und kriminelle Justiz (Neue Richter braucht das Land ! und Du bist Deutschland) um unsere demokratischen Rechte zur der vorsätzlichen Tötung unseres Sohnes durch die Bundesmarine, auch noch betrogen werden.
Lassen sie mich nur kurz 2-3 Dinge dazu anmerken. Im April 2002 (siehe NJW Zeitung „Rettungsweste nicht richtig angelegt – ertrunken“ vom 19.04.10), sprach die STA Oldenburg meinem Sohn die Schuld zu, seinen Tod selbstver-schuldet zu haben, eindeutige Beweise hätte man, so der Regierungskriminelle Oberstaatsanwalt Kayser. Diese Bewiese hat die Justiz bis heute trotz Aufforderung nicht vorgelegt. Der Fregattenkapitän Frank Menge wurde übrigens von der STA nie vernommen. Akteneinsicht wurde meinem Anwalt nicht gewährt. Der OLG Richter hat trotz Aufforderung das Video über den Todeskampf meines Sohnes nicht heraus gerückt (Beweismittelunterschlagung). Das ist unsere deutsche korrupte und kriminelle Justiz. Es ist ja interessant, das ich ja fast allen Bundeswehrunglücken der letzten Jahre nachgegangen bin und mit Angehörigen in Verbindung stehe, da jedesmal wenn ein Bundeswehrsoldat stirbt war es entweder ein Unfall oder sie waren selber Schuld. Nie waren es die Vorgesetzten oder das Schrottmaterial der Bundeswehr. Dann kommt erst die STA und nimmt die Weisungen der Justizminister entgegen. Dann kommen die Richter die ja noch was werden wollen und einen Dreck tun. Bei uns hat ja der Oldenburger Landesrichter Sponer, ein krimineller, der sich nicht ans Gesetz gehalten hat, uns obwohl wir ein Klageerzwingungsverfahren gewonnen haben, uns durch einen politischen Deal vor die Türe gesetzt. Da mein Sohn nicht Schuld ist an seinem Tod, uns durch die Schuldzuweisung auch noch auf einem Teil der Beerdigungskosten hat sitzen lassen. Menschlich verkommen ist das.
...Des weiteren bestätigt auch aktuell die Pressemitteilung der Neuen Richtervereinigung vom 6.04.11 das die Justiz insbesondere die Richterschaft am Nasenring der Justizminister herumgeführt wird.



Politik und Justiz agieren Verfassungskriminell, Neue Richtervereinigung hegt grosse Bedenken gegen die auf erschütternde Weise verfassungswidrige Begrenzung der Prozesskostenhilfe, 2006
Der von den Bundesländern Baden-Württemberg und Niedersachsen eingebrachte Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe (Bundesrat Drucksache 250/06 / Beschluss) ist in erschütternder Weise verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt die Neue Richtervereinigung (NRV), die sich mit nachfolgendem Text an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gewandt hat:
Die sich in dem Gesetzesentwurf äußernde Ideologie hat das grundrechtliche Sozialstaatsgebot ebenso verlassen wie den verfassungsrechtlichen Auftrag des Staates aus Art. 19 Abs. 4 GG, jeder Bürgerin und jedem Bürger zur Verfolgung seiner Rechte effektiven Rechtsschutz zu gewähren. Die Neue Richtervereinigung (NRV) appelliert deshalb dringend an sämtliche politischen Verantwortlichen, diesen Entwurf nicht Gesetz werden zu lassen.
Im Einzelnen: I. Bereits die Begründung für den Gesetzentwurf lässt jedes Augenmaß vermissen: Der immer wieder postulierte Sparzwang in der Justiz ist immer wieder auch bedenklich. Zum einen besteht er dem Grunde nach nicht tatsächlich, weil die Justiz im Verhältnis zu allen anderen Ressorts das geringste Haushaltsaufkommen aufweist und sich zu einem großen Teil selbst finanziert. Vor allem aber: Die (im Jahre 2004 notwendig gewordene) Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren und eine zunehmende Verarmung in Deutschland sind beides keine Gründe, die Prozesskostenhilfe für die Bedürftigen zu beschränken. Die Armen dürfen nicht austragen, dass ihre Prozessbevollmächtigten mehr verdienen! Und dass die Armut zunimmt in Deutschland, muss Anreiz zu einer Verbesserung der Lebensverhältnisse sein, nicht zu einer Verschlechterung der Rechtszugangschancen! Vor Jahren einmal eingetretene skurrile Einzelfälle (Richter und Abgeordnete, die angeblich PKH bewilligt erhielten) zur Begründung für eine allgemeine Beschränkung der Prozesskostenhilfe heranzuziehen, ohne nähere Darlegung der äußerst besonderen Umstände dieser Einzelfälle, zeugt von einem nicht mehr ernst zu nehmenden Begründungsniveau.
II. Inhaltlich ist der Entwurf in vielfacher Weise verfassungswidrig und stellenweise schlicht zynisch: ...


Bild rbb Klartext Richter Weide PotsdamRechtsbeugende in ihren Sesseln wohlgefällig lümmelnde DDR Richter, die ihre Macht beim Rechtsbeugen regelrecht ausgekostet haben, wieder in den Staatsdienst der BRD übernommen, rbb Klartext, 2011
Kann es angehen, dass ein Richter, der zu DDR Zeiten dafür gesorgt hat, dass Menschen zu Unrecht ins Gefängnis wanderten heute in der BRD weiterhin tätig ist. Ja, es kann. Und offenbar sieht von behördlicher Seite darin niemand ein Problem ausser den Betroffenen, denn die leiden bis heute unter den Folgen des erlittenen Unrechts.
Das ist Sibylle Schönemann aus Potsdam. Ihr politisches Schiksal macht 1991  bun desweit    furore wird aber von Justiz und Politik offenbar in Brandenburg bis heute ignoriert. 1991 erhält die Regisseurin den bedeutensten Preis der deutschen Filmbranche, den Bundesfilmpreis und weitere Preise. Sie erhält diese für einen Film, den sie über ihr eigenes Leben machte. Ein Leben als Ausreisewillige, ein Leben in DDR Gefängnis mit anschliessendem Freikauf in den Westen und ein Leben auf den Spuren ihrer Täter nach der Wiedervereinigung. Sibylle Schönemann gibt ihrer Ermittlungsakte Gesichter. Auch das des Haftrichters Lutz Weide aus Potsdam, der sie früh morgens abholen liess nur weil diese einen Ausreiseantrag stellten.
Den Richter Weide, der sie verhaften lies vergisst sie nie. Es war unglaublich er hat mit einer Selbstgefälligkeit in seinem Sessel gelümmelt und hat die Situation ausgekostet. Ich dachte die müssen mich ja freisprechen und im Gegenteil, er hatte eine halbe Stunde zuvor den Haftbefehl für meinen Mann unterschrieben wohlwissend, dass er nichts gemacht hatte, wissend, dass wir 2 Kinder zu Hause haben.
Nach der Wende trifft sie ihren Haftrichter noch einmal wieder im Gericht wo er weiterhin als Richter im Rechtsstaat arbeitet, wie in der Diktatur.
Lutz Weide bleibt Richter, erst Amtsrichter und heute Vorsitzender der Kammer des Potsdamer Arbeitsgerichts.
Auch wir wollen wissen ob er ein schlechtes Gewissen hat, doch er stellt sich unseren Fragen nicht, will sie nicht einmal lesen und verweist nur auf den Pressesprecher.
Verantwortlich dafür, dass er weiterhin Richter bleiben konnte war der Richterwahlausschuss und der damalige Justizminister persönlich. In diesem Fall Hans-Otto Bräutigam. Doch er verteidigt Haftrichter Lutz Weide und seine Wiedereinstellung in den Brandenburgischen Staatsdienst.
Hans-Otto Bräutigam: Wenn das ein 35 jähriger Richter gewesen ist und die meisten Richter, die wir übernommen haben waren junge Richter mit wenig Erfahrung, der sich sozusagen einer Anweisung der politischen Stellen gegenüber sah. Da wurden Anweisungen an die Richter und Staatsanwaltschaft gegeben und dieser junge Mann glaubte sich dem nicht enziehen zu können, denn sie waren verpflichtend wür ihn. Da kann man nicht in jedem Fall sagen, der ist heute nicht akzeptabel.
Prof. Rainer Schröder hat die DDR Justiz erforscht. Eine Verpflichtung für die DDR Justiz hat es so nicht gegeben.
Prof. Rainer Schröder: Nein, das hat es nicht gegeben. Die Richter waren zwar dazu sozusagen faktisch dazu verpflichtet aber in gar keiner weise rechtlich, denn da waren diese frei. Die DDR Richter die sich geweigert hätten denen wäre gar nichts aber auch gar nichts passiert. Sie hätten vielleicht evtl. eine etwas andere Position einnehmen müssen aber unter keinen Umständen wäre diesen etwas passiert.
Der Haftbefehl der Schönemanns kann rechtlich überhaupt keinen Bestand haben, er ist auf eine Bagtelle begründet. Er erfüllt nach meiner Einschätzung einen Straftatbestand, der Freiheitsberaubung im Amte. Der hat nach dem Strafgesetzbuch der DDR auch nicht erlassen werden dürfen.
Ein solcher Richter ist für einen Rechtsstaat absolut unerträglich, das geht nicht.
Frau Schönemann dreht heute keine Filme mehr. Den Glauben an den Rechtsstaat verlor sie auch.


Österreichischer Ex-Justizminister Tschadek mit 28 Ehrenbürgerurkunden, Ehrenbürger von Kiel, Grossem goldenen Ehrenzeichen der Republik, vom Papst persönlich verliehenem Gregoriusoden der katholischen Kirche war ein "Blutrichter" der NS-Justiz in Norddeutschland, Dokumente gefunden, dass er min. 4 Menschen zum Tode verurteilt hat, 03.09.2010
Wiener Politologe findet Dokumente, die belegen, dass der spätere SPÖ-Politiker als Militärrichter mindestens vier Menschen zum Tode verurteilt hat
In Bruck an der Leitha ist die Welt noch in Ordnung: Dort ist man stolz auf seinen großen Sohn. Man hat ihm sogar eine Ausstellung gewidmet, zählt in einer Broschüre seine 28 Ehrenbürgerurkunden sowie auch die Orden auf, ­darunter das Große Goldene Ehrenzeichen der Republik, der Gregoriusorden der katholischen Kirche, verliehen vom Papst persönlich, und der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.
Otto Tschadek, einst Landeshauptmann-Stellvertreter in Niederösterreich und Justizminister der Republik, war ein ehrenwerter Mann. Sogar während des Nationalsozialismus, wo er nach eigenem Bekunden als Militärrichter Milde walten ließ.
So lautete die Vita des SPÖ-Politikers. Nun, mehr als 40 Jahre später, muss Tschadeks Geschichte neu geschrieben werden.
"Es gab schon länger die Vermutung, dass Tschadek nicht der gute Mensch war, als der er sich gerne selbst darstellte" , sagt der Politologe Thomas Geldmacher vom Verein Personenkomitee "Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz" im Gespräch mit dem STANDARD. Ein Aktenfund in deutschen Archiven belegt nun, dass Tschadek ab September 1941 als Marinerichter am Nazi-Gericht im deutschen Kiel zumindest vier Menschen zum Tode verurteilt hat. "Diese Todesurteile zeigen, dass Tschadek genau einer jener Blutrichter war, von denen er sich so hartnäckig distanzieren wollte" , sagt Geldmacher. Denn: "Tschadek war Täter."
...Am 25. August 1940 rückte er bei der Wehrmacht ein und wurde zur Marine nach Norddeutschland versandt. Ab September 1941 war er in Kiel Militärrichter. Dort verurteilte er unter anderem Ernst Stabenow am 21. September 1942 wegen Fahnenflucht zum Tode - und zusätzlich auch noch zum "Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebzeiten und zu fünf Jahren Zuchthaus und einer Geldstrafe von RM (Reichsmark, Anm. d. Red.) 400" . Für den Wiener Forscher Geldmacher ist bemerkenswert, dass Tschadek sich bei seinem ersten Fahnenfluchtfall nicht bloß mit der Höchststrafe begnügte. 1943 ließ der spätere SPÖ-Politiker Ludwig Becker als "Volksschädling" hinrichten. Im November 1944 verhängte er gegen den Marinesoldaten Heinrich Laurien wegen angeblicher Plünderung die Todesstrafe. Dieses Urteil war offenbar selbst seinen Vorgesetzten zu hart, es wurde in eine Zuchthausstrafe umgewandelt.
Andere Akten, die Geldmacher bekannt sind, belegen aber auch, dass Tschadek beim Delikt der sogenannten Wehrkraftzersetzung "überwiegend milde Urteile" ausgesprochen habe. Nicht im Fall Kurt Kuschke. Den verurteilte er zum Tode, am 8. Jänner 1943 wurde der Mann hingerichtet.
Schnelle Karriere in Rot
Trotz seiner Richtervergangenheit wurde Tschadek nach dem Krieg von den Alliierten als Bürgermeister von Kiel eingesetzt, wo er bis heute einen Ehrenbürgerstatus genießt. ...


Polizeigewalt wird von der Polizei, von den Staatsanwaltschaften und letztlich der deutschen Justiz mit besonders "effizienten" Strukturen unter den Teppich gekehrt, 08.08.2011
Wer sich ein Bild vom Ausmaß polizeilicher Misshandlungen in Deutschland machen will, tappt im Dunkeln. Bekannt ist, dass im Jahr 2005 bundesweit 2.214 Mal Strafanzeige wegen "Körperverletzung im Amt" erstattet wurde. Anwältinnen und Anwälte, die sich regelmäßig mit der Materie befassen, schätzen jedoch, dass die wirkliche Zahl der Fälle von rechtswidriger Polizeigewalt um ein Vielfaches höher liegt.
Denn nur wenige Opfer zeigen Übergriffe überhaupt an. Die Hemmschwelle, zur Polizei zu gehen, um dort Polizei selbst anzuzeigen, ist hoch, und sie wird noch verstärkt durch die oft nur geringe Hoffnung, dass die TäterInnen auch tatsächlich zur Verantwortung gezogen werden. Zudem berichten viele Betroffene davon, dass sie kurz nach der Anzeigeerstattung eine Gegenanzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erhalten haben.
Rein statistisch gesehen kommen zehn solcher Anzeigen auf eine Anzeige wegen Körperverletzung im Amt. Gerade MigrantInnen zeigen illegale Übergriffe oftmals auch aus Unwissenheit über die eigenen Rechte gegenüber der Polizei nicht an. Trotz all dieser Faktoren wird immer noch jedes Jahr in Berlin jeder 20. PolizistIn wegen Körperverletzung im Amt angezeigt, wie eine parlamentarische Anfrage ergab. (3) Die Regierungen und Behörden anderer Bundesländer sind in dieser Hinsicht im Übrigen weitaus weniger auskunftsfreudig. In amtlichen Statistiken wird die strafrechtliche Verfolgung von polizeilicher Gewalt nicht gesondert ausgewiesen, weshalb im vorliegenden Beitrag im Wesentlichen auf die Ergebnisse der Berliner Erhebung zurückgegriffen wird.
Wenn ein polizeilicher Übergriff zur Anzeige gebracht worden ist, beginnen die kriminalistischen Nachforschungen - durch niemand anderen als die Polizei selbst. Zwar ist nach der Konzeption der Strafprozessordnung die Staatsanwaltschaft "Herrin des Ermittlungsverfahrens", faktisch hat jedoch die Polizei die Ermittlungen in der Hand. Sie sammelt Beweise, vernimmt ZeugInnen und gibt im Dienste der Staatsanwaltschaft eine erste Bewertung der Verdachtslage ab. Hierbei wirkt die Arbeitsweise der Polizei bereits als ein erster Filter. Denn welcher Spur sie nachgeht und wann sie ihre Suche nach Beweisen einstellt, entscheidet die Polizei selbstständig.
Im Falle von Verfahren gegen PolizeibeamtInnen werden die Ermittlungen zwar nicht von deren unmittelbaren KollegInnen durchgeführt, sondern von organisatorisch getrennten Polizeieinheiten. Diese sind zumeist nicht den Polizeipräsidien, sondern direkt den Innenministerien unterstellt. Dennoch bleibt in der Ermittlungsarbeit Raum für "Polizeisolidarität".  Die Vernehmenden teilen die polizeiliche Perspektive der Vernommenen; sie kennen deren Alltagssituation und sprechen deren Sprache. Aus dem Verständnis für die Situation der KollegInnen folgt oft auch die Bereitschaft, deren Aussagen als glaubhaft einzustufen.
Wie tatverdächtige PolizeibeamtInnen noch auf andere Weise von ihrer Dienststellung profitieren, zeigt beispielhaft das Verfahren nach tödlichen Polizeischüssen. Die SchützInnen werden zunächst ausführlich dienstlich und psychologisch betreut, bevor sie vernommen werden. Dies gebiete die "Fürsorgepflicht" der dienstlichen Vorgesetzten, und zwar unabhängig davon, ob ein Schusswaffeneinsatz juristisch gerechtfertigt war oder sogar "versehentlich" geschossen wurde.
Anders als "normale" Tatverdächtige, die nach einer Schießerei sofort festgenommen und mitunter stundenlang verhört werden, haben PolizistInnen also Zeit, in Ruhe ihre Gedanken zu sortieren und ihre Aussage vorzubereiten. Ob die polizeilichen Ermittlungen anschließend zu einer gerichtlichen Anklage führen, entscheidet allein die Staatsanwaltschaft.
Eigentlich sind die Staatsanwaltschaften verfassungsrechtlich verpflichtet, unterschiedslos Anklage gegen jeden zu erheben, sobald ein "hinreichender Tatverdacht" besteht. Die Auslegung des Begriffs "hinreichender Tatverdacht" haben die Staatsanwaltschaften allerdings selbst in der Hand. Faktisch können sie dadurch entscheiden, ob es in einzelnen Fällen zu einem Prozess und einer öffentlichen Beweisaufnahme vor Gericht kommen soll. Wenn die Staatsanwaltschaften keine eigenen Bestrebungen zeigen, gegen Beschuldigte aus ihrem "eigenen Lager" vorzugehen und vor Gericht Anklage zu erheben, bleibt den Opfern von polizeilichen Misshandlungen oft nichts weiter übrig, als weiterhin als BittstellerIn an die Staatsanwaltschaften heranzutreten.
Die Opfer haben zwar theoretisch noch die Möglichkeit eines "Klageerzwingungsverfahrens", mit dem die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung gezwungen werden kann. Da die Gerichte die formellen Voraussetzungen dafür jedoch sehr eng auslegen, führt das Verfahren nur äußerst selten zum Erfolg.
...Die Gerichte bemühen sich teilweise ausdrücklich, die Verantwortung für strukturelle Missstände nicht beim letzten Glied einer langen Verantwortungskette abzuladen. Im Ergebnis können sich PolizeibeamtInnen auf diese Weise gelegentlich "hinter einer organisierten Verantwortungslosigkeit und dem Schutzschild der Amtsautorität zurückziehen", wie es der Polizeiforscher Falko Werkentin ausdrückt.
...Staatsanwaltschaft: Bock und Gärtner in einem.
"Eine unabhängige Kontrolle der Polizei findet in der Bundesrepublik Deutschland nicht statt", resümierte der UN-Menschenrechtsausschuss bereits 1996.
Das Ergebnis lässt sich an den Verurteiltenzahlen ablesen. Um beim Berliner Beispiel zu bleiben: Von insgesamt 3.926 Fällen polizeilicher Misshandlungen, die zwischen 1996 und 1999 angezeigt wurden, kam es lediglich in 19 Fällen zu einer Verurteilung - das sind 0,4%. Gute Nachrichten für prügelnde PolizistInnen.
Die deutsche Situation ist jedoch nicht alternativlos. In anderen europäischen Ländern obliegt die Ermittlung von polizeilichen Übergriffen unabhängigen Untersuchungskommissionen, so in England, Frankreich und Portugal.
Die Ermittlungspersonen der englischen Kommission dürfen nach dem entsprechenden Gesetz nie im Polizeidienst gewesen sein.
Amnesty international (ai) fordert seit langem die Einrichtung von unabhängigen Polizei-Untersuchungskommissionen auch in der BRD.


EGMR Entscheidung zur Meinungsfreiheit der Presse gegenüber Richtern und Gerichtsentscheidungen, 02.11.2006
Zur Freiheit der Presse gehört auch die Kritik an Gerichtsentscheidungen. Hierbei kann es indes erforderlich sein, das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit gegen destruktive und haltlose Angriffe zu verteidigen. Haben herabsetzende Werturteile aber eine ausreichende tatsächliche Basis (hier: kritikwürdige Passage in einer Gerichtsentscheidung), darf kein allein destruktiver Angriff angenommen werden.
Die Meinungsfreiheit ist für die demokratische Gesellschaft von konstitutiver Bedeutung. Sie stellt eine der grundlegenden Voraussetzungen für ihre Fortentwicklung und die Selbstverwirklichung des Einzelnen dar. Ihr Schutzbereich umfasst auch Meinungen, die verletzen, schockieren oder beunruhigen.
Die Meinungsfreiheit kann ausnahmsweise eingeschränkt werden, jedoch sind die Ausnahmen eng auszulegen und das Bedürfnis für eine Einschränkung muss überzeugend dargelegt werden. Erforderlich kann eine Einschränkung gemäß Art. 10 II EMRK nur sein, wenn für sie ein dringendes gesellschaftliches Bedürfnis besteht. Für dessen Feststellung ist den Vertragsstaaten ein Beurteilungsspielraum zuzugestehen, der jedoch in Fragen öffentlichen Interesses eng bemessen ist und der Überprüfung durch den EGMR auch hinsichtlich der Gesetzesanwendung durch die nationale Rechtsprechung unterliegt
EGMR Nr. 60899/00 - Urteil vom 2. November 2006


Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (10/2011):

Richter Jochen Schuster (vors. Richter am LG Düsseldorf) bezeichnet Angeklagte als Neger und erklärt: "Der Jud muss brennen", Befangenheitsantrag abgelehnt, 16.05.2006
Drei Monate vor seiner Pensionierung gerät Jochen Schuster, Vorsitzender Richter am Landgericht, wegen seiner als rüde bekannten Prozessführung erneut in die Kritik. In einer Drogenverhandlung gegen zwei Männer aus Togo soll der 64-jährige Richter die Angeklagten und einen afrikanischen Dolmetscher immer wieder als „Neger“ bezeichnet haben. Und als einer der Verteidiger auf einem Beweisantrag beharrte, soll Schuster in öffentlichem Prozess aus einem Theaterstück zitiert haben: „Der Jud’ muss brennen.“ Ein Befangenheitsantrag gegen ihn blieb erfolglos. Die Anwälte haben Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt.
Zuletzt war Richter Schuster im Juli 2004 wegen seines rustikalen Umgangs mit Maler-Fürst Jörg Immendorff bundesweit aufgefallen. „Wie steht’s denn mit dem Saufen?“, hatte er den schon damals schwer kranken Künstler gefragt. Immendorff war bei einer Drogen-Party mit neun Prostituierten in einem Nobelhotel ertappt worden, hatte seinen Kokain-Missbrauch sofort zugegeben. Erst nach massiver Kritik ging Schuster damals behutsamer mit dem sichtlich gezeichneten Akademieprofessor um. Zuvor hatte er den an einer tödlichen Muskelschwäche leidenden Maler auch gefragt: „Sind Sie sexuell normal?“ - „Haben Sie Abitur oder ist das hinderlich für einen Künstler?“ - „Haben Sie mal an der Steuer vorbei ein Bild verkauft?“ Prozesszuschauer bezeichneten Richter Schuster daraufhin als „Richter Gnadenlos“.
Schuster war gestern nicht bereit, zu den jetzt erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen: „Kein Kommentar.“ Außer: Hier seien Zitate aus einer vieltägigen Hauptverhandlung willkürlich aus dem Zusammenhang gerissen und von den Verteidigern gebündelt worden. Für die Anwältin Susanne Riebensahm, die einen der Angeklagten vertrat, steht aber fest: Der Schuster-Auftritt sei nicht nur eine Entgleisung, sondern „ein Skandal. Durch dieses Verhalten, das diskriminierend und herabwürdigend wirkte, wird die Würde der deutschen Justiz beschädigt“, so die Bonner Strafverteidigerin. Sie nennt den Vorfall „eine Riesensauerei“.


Sa1 1 9 jaehriger abgezockt von der Justiz9 jähriger abgezockt von der Justiz, SAT1 Magazin, 10.07.2009
Unsere Schweinerei der Woche für ein Gericht, dass von Kindern Prozesskosten kassiert.
Wie das 9 jährige verletzte Opfer zum Täter umdefiniert wird. Der 9 jährige wird 2 mal vom demselben Täter angegriffen.
Der Haftantrag gegen den 13 fach vorbestraften Gewaltäter wegen Körperverletzung lehnt ein Richter ab. Der Haftantrag wegen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr um damit einen Unfall herbeizuführen wird wieder abgelehnt obwohl der Täter nur auf Bewährung frei ist. Die Familie erwirkt eine Einstweilige Verfügung, dass sich der Gewalttäter nur noch bis auf 50m dem 9 jährigen nähern darf. Der Täter wird verurteilt auch die Kosten zu zahlen. 133,50 EUR Prozesskosten für den 9 Jährigen, weil beim Täter nichts zu holen ist.
SAT1: "Der Leon hat eine Rechnung bekommen aus ihrem Haus über 133,50 EUR. Seit wann verschickt denn der Staat Rechnungen an 9 jährige?"
Der Direktor des AG-Hürth im Odenwald: "Seit wann der Staat Rechnungen an 9 jährige Verschickt kann ich Ihnen nicht sagen aber aus der Rechnung wird ja hervorgehen in welchem Zusammenhang das steht."
Eltern: "Es sind die Prozesskosten aus einer einstweiligen Verfügung um unseren Sohn zu schützen."
Direktor : "UND?, Irgendjemand wird die wohl bezahlen müssen!, Sie gehen jetzt bitte raus!"
SAT1: "Wir überreichen Ihnen stellvertretend für die Justiz diese Schweinerei der Woche".
Direktor : "Das Schwein behalten Sie selbst, Sie haben es mindestens so gut verdient wie ich. Ja, Sie haben es verdient".
SAT1: "Weil wir nicht hören können schmeisst uns der Direktor nach 4 Minuten aus dem Büro".
Amtsgericht Fürth im Odenwald:
Als kleinstes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk Darmstadt hat das Gericht in Fürth vielleicht nicht mehr die Bedeutung wie früher, als es noch Blut- und Halsgericht (Anm. Todes- und Verstümmelungsgericht) war. Es arbeitet aber mit einer einsatzfreudigen Mannschaft bei freundschaftlichem Betriebsklima nach besten Kräften und hat trotz hoher Arbeitsbelastung bis heute alle Probleme so bewältigt, dass es sich hinter den größeren Amtsgerichten des Bezirks wohl nicht zu verstecken braucht.


Bargeld weg: Justiz-Mitarbeiterin wegen Untreue vor Gericht, 30.03.2011
Eine ehemalige Mitarbeiterin des Amtsgerichts Gelsenkirchen muss sich von Mittwoch ab 9 Uhr an wegen Untreue vor dem Essener Landgericht verantworten. Der Angeklagten wird vorgeworfen, Bargeld aus der Gerichtskasse abgezweigt und Akten nicht bearbeitet zu haben. Die 43-Jährige soll unter anderem Gebühren für Kirchenaustritte von jeweils 30 Euro für sich behalten haben. Außerdem hat sie laut Anklage Schecks aus Zwangsversteigerungen und Bargeld im Wert von rund 75 000 Euro versteckt. Die angeblichen Fehlbeträge waren bei einer Kassenprüfung aufgefallen.


Nachlasspfleger veruntreut 420000 EUR, Bei Untreue keine Vergütung, LG-Coburg 16.03.2009

Zur Frage, ob ein Nachlasspfleger eine Vergütung für seine Tätigkeit verlangen kann, wenn er eine Untreue zum Nachteil des Nachlasses begeht
Bei größeren Nachlässen kann das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellen, der dann die Erbmasse zu sichern und zu verwalten hat. Muss er dazu umfangreiche Aktivitäten entfalten, kann er in der Regel hierfür eine Vergütung verlangen. Stellt sich allerdings heraus, dass er Nachlassgelder für sich selbst verwendet hat, entfällt der Vergütungsanspruch.
Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Coburg, mit der der Antrag eines Nachlasspflegers, ihm mehr als 200.000 € für seine Tätigkeiten zu bezahlen, zurückgewiesen wurde. Er hatte nämlich rund 420.000 € aus dem Nachlass auf eigene Konten umgeleitet. Auch wenn er den Schaden letztlich wieder gutgemacht hat, sind seine Vergütungsansprüche verwirkt.


Justiz in Wien verzockt 100 Millionen Meinl-Kaution auf Finanzmärkten!, 08.12.2010
Wie erst jetzt bekannt wurde, hat ein leitender Angestellter der Justizanstalt Josefstadt auf den internationalen Finanzmärkten die gesamten 100 Millionen Euro Kaution von Julius Meinl V. verzockt. Der Mann hatte das Geld – offensichtlich versehentlich – in Future Back Credit Swaps angelegt und sieht sich nun durch die negative Entwicklung an den Börsen einem satten Minus von 800 Millionen Euro gegenüber. Die Justiz hat Ermittlungen gegen sich selbst eingeleitet.
„Ich wollte eigentlich ein Sale & Lease Back Modell für das Gefangenenhaus durchziehen”, gesteht Josef P. von der Justizanstalt Josefstadt (Name der Redaktion bekannt): „Das war ein idiotensicheres Projekt. Doch dann ging alles binnen weniger Tag den Bach runter”, zeigt sich der leitende Justizangestellte bestürzt.
Vorgeschlagenen wurde der Deal von einem nigerianischen Rechtsanwalt, der sich zwei Wochen zuvor in etwas holprigem Deutsch per e-Mail mit dieser Geschäftsidee an den Beamten gewandt hatte. ...


Bild  vom Buch Justiz im ZweilichtJustiz im Zwielicht. Ihre Rolle in Diktaturen und die Antwort des Rechtsstaates. Akademiebeiträge zur politischen Bildung Bd. 32
"Trotz aller Unterschiede in der Ideologie, Herrschaftspraxis und gesellschaftlichen Akzeptanz ähneln sich die Diktaturen des 20. Jahrhunderts in einem wichtigen Punkt:
Sie bemächtigten sich frühzeitig der überkommenen Justizapparate und nutzten insbesondere die Strafjustiz für die Verfolgung ihrer politischen Gegner.
Das Unrecht in der Form gesetzlicher Normen fand seine Fortsetzung und Zuspitzung im Unrecht in der Gestalt der richterlichen Rechtsprechung.
In diesem Band analysieren Juristen und Historiker die Rolle der Justiz im Nationalsozialismus, im Faschismus (Italien, Spanien, Portugal), in den kommunistischen Diktaturen der UdSSR, Polens und der DDR. Sie befassen sich ausführlich mit der Frage nach den Möglichkeiten und Grenzen, den Versäumnissen und Erfolgen bei der Ahndung von Justizverbrechen durch den Rechtsstaat.
Im Mittelpunkt der Analyse steht die doppelte deutsche Diktaturerfahrung. Wichtige neue Archivfunde sind in die Beiträge mit eingeflossen."



SPD fordert rasche Novellierung des Landesrichtergesetzes, Derzeitiges Gesetz ist mit der Unabhängigkeit der Justiz unvereinbar, 10.2011
Die SPD-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung in einer parlamentarischen Initiative auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Landesrichtergesetzes in den Landtag einzubringen. „Das derzeit praktizierte Ernennungs- und Beförderungssystem in Baden-Württemberg ist mit der Unabhängigkeit der Justiz unvereinbar und widerspricht darüber hinaus den von der Europäischen Union aufgestellten Standards eines Europäischen Richterbildes“, argumentiert der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rainer Stickelberger. Um eine effektive Mitwirkung der Richterschaft an Ernennungen von Richtern zu erreichen, die zur gegenseitigen Kontrolle der Staatsgewalten verfassungsrechtlich garantiert ist, fordert die SPD eine Neubestimmung der Beteiligungsrechte von Präsidialrat und Richterwahlausschuss in Baden-Württemberg und eine Neuregelung des richterlichen Beurteilungswesens.


Die Justiz und der Müll, Korruption in NRW, Wie ein flächendeckender Skandal kleingearbeitet wird, 21.11.2003
Am 20. November beginnt die juristische Aufarbeitung des "Kölner Müllskandals". Knapp zwei Jahre dauerten die Ermittlungen. Es geht um Betrug und Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit beim Bau einer überdimensionierten Müllverbrennungsanlage. Obwohl die Angeklagten Ulrich Eisermann, Siegfried Michelfelder und Norbert Rüther in der Untersuchungshaft Geständnisse abgelegt haben, ist ein Mammutprozess zu erwarten. Bis September 2004 sind 69 Verhandlungstage geplant.
Eisermann, der ehemalige Geschäftsführer der privaten Müllfirma AVG, der die Angebotsunterlagen zugunsten der Baufirma Steinmüller manipulierte und dafür 9,5 Millionen DM bekam, ist wegen Bestechlichkeit und Untreue angeklagt. Der Schmiergeldzahler Michelfelder, Geschäftsführer von Steinmüller, muss sich wegen Bestechung verantworten, ebenso wegen Untreue, da er selbst 2,4 Millionen eingesteckt hat. Norbert Rüther, der ehemalige SPD-Fraktionsvorsitzende im Kölner Rat schließlich, soll sich der Beihilfe zu Bestechlichkeit und Untreue schuldig gemacht haben, weil er 424.000 Euro stückeln und auf viele Genossen verteilen ließ, damit die Spenden unter der meldepflichtigen Grenze von 10.000 Euro blieben.
Die Verfahren gegen zwei Angeklagte wurden im Vorfeld abgetrennt. Karl Wienand, ehemaliger Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, der als Vermittler vier der insgesamt 21,6 Millionen DM Schmiergeld bekommen haben soll, ist nur vier Stunden pro Tag verhandlungsfähig. Ihm werden Beihilfe zu Bestechung und Untreue vorgeworfen. Der "rheinische Müllbaron" Helmut Trienekens ist ebenfalls verhandlungsunfähig und lediglich der Steuerhinterziehung angeklagt. Kölner Richter mafiös bespitzelt 16.07.2004


Der befangene Rechtsstaat und die NS-Vergangenheit der Justiz ohne Demokratisierungsprozess seit Jahrzehnten, 20.04.2010
Im folgenden sollen diese beiden Aspekte am Beispiel der westdeutschen Justiz näher beleuchtet werden. Dabei richtet sich das Augenmerk sowohl auf den Umgang des Justizpersonals mit seiner eigenen „jüngsten“ Vergangenheit, als auch auf die Weichenstellungen und Zäsuren bei der Strafverfolgung nationalsozialistischer Verbrechen – eine Fokussierung also auf zwei zumeist unabhängig voneinander behandelte Themen, die von der These ausgeht, dass zwischen der personellen Kontinuität innerhalb der Justiz und dem Verlauf der Ahndungsaktivitäten in NS-Strafsachen ein virulenter Zusammenhang besteht.
...Auch an den Gerichten galten diese Richtlinien der Entnazifizierung – und fielen dort besonders ins Gewicht: In Westfalen waren nur sieben Prozent aller Richter nicht in der Partei gewesen, in Bremen durften sich lediglich zwei Richter ihre Robe wieder umhängen.
...Ohne auf den Widerstand der amerikanischen und britischen Offiziere zu stoßen, konnten die neu aufgebauten deutschen Justizverwaltungen statt dessen das sogenannte Huckepack-Verfahren durchsetzen: Für jeden nicht belasteten Richter durfte fortan ein belasteter eingestellt werden. Im Juni 1946 entfiel aber selbst diese Einschränkung. Die westlichen Siegermächte revidierten ihre Richtlinien soweit, dass alle früheren Juristen, die das Entnazifizierungsverfahren durchlaufen hatten, in den Dienst zurückkehren konnten. Nach Ansicht einiger Kritiker in den Reihen der Alliierten bedeutete diese Entscheidung nicht weniger als die Renazifizierung der Justiz in den Westzone. Nach diesem Dammbruch setzte der Rückfluß der Mehrheit des ehemaligen Justizpersonals ein. Und dies um so schneller, je großzügiger die Spruchkammern bald selbst Richter am Volksgerichtshof als Mitläufer entnazifizierten.
...Die Richter von Nürnberg sahen es als erwiesen an, dass der Staatssekretär und die anderen Angeklagten „die schmutzige Arbeit übernahmen, die die Staatsführer forderten“. Gegen Schlegelberger und Klemm sowie gegen die Sonderrichter Rothaug und Oeschey verhängte das Gericht lebenslange Haft, gegen sechs weitere Angeklagte Freiheitsstrafen von fünf bis zehn Jahren.
Sollten die amerikanischen Richter gehofft haben, ihr sorgfältiges Urteil und, gemessen an der Schwere der Verbrechen, maßvollen Strafen würde zu einem erkennbaren Nachdenken bei ihren deutschen Kollegen führen, so sahen sie sich rasch enttäuscht. Nicht nur fand der Juristenprozeß in den neuen rechtswissenschaftlichen Zeitschriften kaum Beachtung; symptomatisch für seine Ablehnung war, dass es nicht einmal zu einer Veröffentlichung der vollständigen Urteilsschrift kam – ein Manko, das übrigens erst 1996 behoben wurde. Auf dem Konstanzer Juristentag im Juni 1947, noch während des Nürnberger Juristenprozesses, trat die Abwehrhaltung des Berufsstandes offen zutage: Der Sprecher der Versammlung, der Lindauer Landgerichtspräsident Müllereisert, tönte, die in den Nürnberger Prozessen angewandten Rechtssätze seien nichts anderes als „ein Ausnahmerecht nur für Deutsche“, das allein dazu diene, „Rache am politischen Gegner zu nehmen“. Nicht weniger kühn waren die Worte des nordrhein-westfälischen Justizministers Artur Sträter, der versicherte: „In den Sondergerichten haben oft Männer gesessen, die unvorstellbares Leid verhindert haben.“ Auf Beifall stieß auch Sträters Apologie auf die Unabhängigkeit der NS-Justiz: „Der deutsche Richter in seiner Gesamtheit ist im Dritten Reich intakt geblieben, er hat nicht vor Hitler kapituliert.“
Auch die bald einsetzende Selbstamnestierung der deutschen Justiz konnte auf breite Zustimmung rechnen. Schon die bloßen Zahlen belegen den Mißerfolg einer strafrechtlichen Aufklärung des NS-Justizunrechts vor westdeutschen Gerichten: Von den insgesamt 15 Strafverfahren, die gegen belastete Juristen eröffnet wurden, wurden sieben Angeklagte rechtskräftig verurteilt, davon nur zwei Berufsrichter. Die rechtliche Konstruktion, auf denen die Freisprüche basierten, bildete eine spezifische Auslegung des Rechtsbeugungsparagraphen. An Stelle des bedingten Vorsatzes, der bei allen anderen NS-Tätern zur Verurteilung ausreichte, mußte den Richtern der direkte Vorsatz zum Verbrechen nachgewiesen werden – ein unmögliches Unterfangen. Sobald ein belasteter Jurist nämlich erklärte, als überzeugter Nationalsozialist habe er sein Handeln für Rechtens gehalten, konnte er mit Straffreiheit rechnen. Dabei hätte niemand besser als die Richter selbst hätte wissen müssen, dass auch in der NS-Zeit Mord und Totschlag gegen geltendes Recht verstießen. Bis zum Bundesgerichtshof fand sich in den richterlichen Entscheidungen eine spürbare Nähe, zuweilen sogar offene Kollegialität zu den Angeklagten. Die Gerichte brachten für deren frühere Rechtsprechung Verständnis auf, rechtfertigten dies als notwendigen Vollzug der NS-Gesetzgebung – und bestätigten damit die Argumentation der Unrechtsurteile erneut. ...


Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (09/2011):

Bild Baustelle Justiz Report ORFBaustelle Justiz in Österreich, Report (ORF), 26.07.2011
Das Vertrauen innerhalb der Justiz aber auch in der Justiz ist erschüttert und das muss man wieder herstellen. Das hat Justizministerin Beatrix Karl höchstpoersönlich anfang Juni gesagt und sich damals frisch im Amt einiges vorgenommen.
Viel gebessert hat sich seither nicht.
...Verfassungsjurist Heinz Mayer: "Wenn ich höre, dass der Bundeskanzler sagt, eine unabhängige Instanz habe entschieden, dann ist das so was von falsch und auch unglaubwürdig, denn wenn sich der Botschafter einschaltet und die Staatsanwaltschaft und das Justizministerium und das Aussenministerium beteiligt ist, dann ist das keine von der Politik unabhängige Vorgangweise. Der russische Botschafter ist der Vertreter des Staatspräsidenten. Politischer kann das schon gar nicht mehr sein.
...Das Image der Österreichischen Justiz ist so schlecht wie nie zu vor. Jeder fünfte Österreicher misstraut Staatsanwälten und Richtern. Tendenz steigend.
...Verfassungsjurist Heinz Mayer: "Die Justizministerin kann Weisungen erteilen und die ist auch für das Forkommen des Staatsanwalts verantwortlich. Jeder Staatsanwalt weiss wenn er Karriere Machen will, dann wird er das mit ziehmlicher Sicherheit nicht machen, wenn er sich ständig gegen politischen Wünsche wehrt."


Staatlich erzeugte und gewollte Verbrecher, Wichtiger als Verbrechen zu verhindern ist es der Justiz Verbrecher zu bestrafen, 03.1995
»Mit der autoritären Gewalt wird die Justiz verschwinden. Das wird ein großer Gewinn sein — ein Gewinn von wahrhaft unberechenbarem Wert. Wenn man die Geschichte erforscht, nicht in den gereinigten Ausgaben, die für Volksschulen und Gymnasien veranstaltet sind, sondern in den echten Quellen aus der jeweiligen Zeit, dann wird man völlig von Ekel erfüllt, nicht wegen der Taten der Verbrecher, sondern wegen der Strafen, die die Guten auferlegt haben; und eine Gemeinschaft wird unendlich mehr durch das gewohnheitsmäßige Verhängen von Strafen verroht, als durch das gelegentliche Vorkommen von Verbrechen. Daraus ergibt sich von selbst, daß, je mehr Strafen verhängt werden, umso mehr Verbrechen hervorgerufen werden, und die meisten Gesetzgebungen unserer Zeit haben dies durchaus anerkannt und es sich zur Aufgabe gemacht, die Strafen, soweit sie es für angängig hielten, einzuschränken. Überall, wo sie wirklich eingeschränkt wurden, waren die Ergebnisse äußerst gut. Je weniger Strafe, umso weniger Verbrechen. Wenn es überhaupt keine Strafe mehr gibt, hört das Verbrechen entweder auf, oder, falls es noch vorkommt, wird es als eine sehr bedauerliche Form des Wahnsinns, die durch Pflege und Güte zu heilen ist, von Ärzten behandelt werden.«Das sind Worte Oscar Wildes. Aber der Gegenwartsstaat kann dem Ideal des Denkers nicht plötzlich reifen. Er kann die Hälfte seiner Strafparagraphen, nicht alle streichen. Eine spontane Freigabe des Diebstahls und Raubes in einer vom Eigentum besessenen Gesellschaft wäre fast so unheilvoll, wie der Schutz, den ihr die Holzinger, Feigl und deren sächsische Blutsverwandten angedeihen lassen. Die sofort durchführbare Reform müßte sich mit einer Schiebung von Rechsgütern begnügen, mit der Milderung und Individualisierung der Strafen, und vor allem mit der Sicherung, daß der Staat nicht Verbrecher erzeuge. Gerade diese erweist sich in Österreich immer wünschenswerter. Denn nirgends ist der Glaube an den Selbstzweck der staatlichen Gewalten so festgewurzelt wie hier, wo noch immer das Publikum als eine zur Bedienung der Beamtenschaft bestimmte Einrichtung oder als eine lästige Begleiterscheinung, ohne die sich's leichter amtieren ließe, aufgefaßt wird. Eine Amtshandlung ist hierzulande etwas, in das man sich einmischt. Es entspricht dem allgemeinen Wesen österreichischer Amtlichkeit, daß es unserer Justiz nicht so sehr darauf ankommt, Verbrechen zu verhindern, als sie zu strafen


Wie Anwälte pfuschen, Ihre Mandanten verraten und sich im Verkehrsrecht oft auf dünnes Eis begeben, Fachanwalt-Hotline, 30.12.2002
Immer mehr Mandanten beklagen sich über die schlechte Arbeit ihrer Anwälte. Desinteresse am übertragenen Fall, Fristenversäumnis, Gebührenschinderei, Falschberatung, Informationsmängel, Kungelei unter den Juristen, Parteienverrat, die Aufzählung lässt sich beliebig fortsetzen. Alleine die bei dem Bundesgerichtshof anhängigen Haftungsfälle in denen Mandanten Ansprüche gegen ihre Anwälte geltend machen, haben sich in den vergangen zehn Jahren mehr als verdoppelt.
Nach den Erfahrungen des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. ist eine der Hauptursachen für die schlechte Beurteilung der anwaltlichen Leistungen darin begründet, dass viele Mandanten bei der Anwaltswahl nicht kritisch genug vorgehen und viele Anwälte Fälle annehmen für die sie nicht genügend qualifiziert sind. Zudem sind die Mandanten anspruchsvoller geworden. Die Anwaltschaft hingegen ist von einem Kunden-, Service- und Qualitätsorientierten Dienstleistungsunternehmen noch meilenweit entfernt. Ja, viele Anwälte vertreten immer noch die Meinung, ein Organ der Rechtspflege zu sein, welches bei Gericht mehr Vertrauen genieße was dann auch den Mandanten zugute käme. Der BSZ® e.V. hingegen sieht die Grundlage für die Stellung des Anwalts ausschließlich in dem zwischen Mandant und Anwalt geschlossenen Vertrag.
Die "Fehler- und Schadensquote" ist beträchtlich. Auch die Haftpflichtversicherer zeigen sich besorgt über die Zunahme der Regresse, die in vielen Fällen gar nicht die Gerichte erreichen, sondern schon zuvor bereinigt werden berichtet der BSZ® e.V. Der Verein befürchtet, dass sich dieser Zustand auch nicht wesentlich ändern wird, solange der Rechtsanwalt seine Stellung nicht ausschließlich dem Vertrag mit dem Mandanten verdankt.
Macht der Anwalt Fehler, stehen die Mandanten oft vor dem Nichts. Die Hürden für Regressprozesse gegen den Anwalt dagegen sind sehr hoch. So muss der Mandant beweisen, dass zwischen dem Fehler seines Anwalts und seinem Schaden ein Ursachenzusammenhang besteht. Überdies kommt den Anwälten Verjährungsregeln zugute, die in Europa nicht ihresgleichen haben. Die Verjährungsfrist von drei Jahren beginnt nämlich schon mit der Entstehung des Ersatzanspruchs, also unabhängig davon, ob der Mandant überhaupt Kenntnis davon hat , dass ihm Rechte zustehen. Ein Zustand, der die Mandanten erheblich benachteiligt und der dringend verbraucherfreundlicher zu ändern ist fordert der BSZ e.V.
Manche Juristen entschuldigen ihre Fehler sogar damit, dass die Rechtsprechung mit überhöhten Anforderungen an die Berater zum Anstieg der Haftungsfälle beitrage. Wer daran glaubt, sollte seinen Beruf an den Nagel hängen rät Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. diesen Rechtsanwälten. Kein Mandant verlangt einen juristischen Supermann, der das ganze Recht gespeichert hat. Er erwartet aber eine mandatsbezogene Rechtskenntnis und die Sicherheit, wenn ein Anwalt seinen Fall übernimmt, dass dieser auch über das erforderliche Fachwissen verfügt.
Wie leicht ein Rechtsanwalt zum Beispiel bei der Mandatsannahme im Verkehrsrecht Fehler machen kann, oft mit gravierenden Folgen, darüber hat sich der BSZ® e.V. mit einem Rechtsexperten auf diesem Gebiet, Rechtsanwalt Jürgen Borowka, von der Kanzlei Borowka und Kratz GmbH, 97437 Haßfurt, (Telefon:09521-92230) unterhalten.
Wenn der Anwalt von Interesskollision spricht, versteht der Mandant in der Regel darunter, dass der Anwalt bereits die Gegenseite vertritt und somit natürlich seine Interessen nicht wahrnehmen kann. So eindeutig ist die Interessenkollision aber nicht immer festzustellen. Im Verkehrsrecht erkennen mache Anwälte ihre Interessenkollision nicht. Rechtsanwalt Borowka warnt die Verbraucher den harmlos klingenden Begriff "Interessenkollision" zu unterschätzen. Insbesondere dann nicht, wenn der Anwalt sie nicht erkannt hat, oder was es auch gibt sehr lax handhabt . Denn dahinter verbirgt sich nichts weniger als der Straftatbestand des Parteiverrats gem § 356 StGB und ist mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren bedroht. Meist werden die Verbraucherrechte dahingehend tangiert, dass der betroffene Verbraucher zu wenig Geld bekommt. ...


Staatsanwalt wirft Ex-Anwalt aus Ahrensburg Betrug vor, Hamburger Abendblatt, 23.03.2006
Der hochverschuldete Angeklagte soll sich Geld geliehen haben, um seine Zulassung zu retten, und zahlte es nicht zurück.
Er war einer der bekanntesten Anwälte in Ahrensburg. Seit gestern muß sich der 61jährige selbst vor dem Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt dem Juristen Betrug und Untreue zur Last. Es ist der vierte Versuch, die Vorwürfe zu verhandeln: Ein Prozeß im Frühjahr 2004 wurde abgebrochen, die erste Anklage um die zweite ergänzt. Ein Jahr später mußte das Verfahren erneut vorzeitig beendet werden, weil der Anwalt wenige Tage vor der Urteilsverkündung ins Krankenhaus mußte. In diesem Januar bescheinigte ein Arzt dem 61jährigen Verhandlungsunfähigkeit.
Saal 1 des Gerichtsgebäudes an der Königstraße. Diesmal ist der Angeklagte gekommen. Im hellgrauen Anzug, unter dessen Jackett er einen dunklen Baumwollpullover trägt, sitzt er auf der Anklagebank und hört sich aufs Neue an, worum es geht. Sehr souverän wirkt er dabei. Den Routinier bringt scheinbar nichts mehr aus der Fassung.
Umgerechnet gut 100 000 Euro hatte sich der Jurist im Sommer 1998 von einer guten Freundin geliehen, für maximal ein halbes Jahr. Auf das Geld aber wartet die Frau bis heute. Das ist weitestgehend unstrittig. Doch Strafrichter Friedrich Kies (37) muß nun klären, ob der Jurist sich die Summe unter Vorspiegelung falscher Tatsachen geborgt hat, ob er es sonst vielleicht nicht bekommen hätte. Nur dann nämlich liegt jene "Täuschung" vor, mit der das Strafgesetzbuch den Tatbestand des Betrugs definiert.
Der zweite Vorwurf, jener der Untreue, soll erst in der kommenden Woche auf den Tisch kommen. Auch hier geht es um gut 100 000 Euro. Die soll der Jurist auf einem Anderkonto geparkt und zu früh an einen Geschäftspartner ausgezahlt haben.
Gemessen am früheren Lebensstil des Mannes sind solche Summen Peanuts. Denn der Anwalt und Notar jonglierte beruflich wie privat mit Millionen und berichtete auch gern von seinem Reichtum. "Er hat uns immer erzählt, daß er 30 Eigentumswohnungen besitzt, ein Haus an der Bellevue in Hamburg, eine Wohnung auf Mallorca und das Geschäftshaus an der Königstraße in Ahrensburg", sagt Monika S. (63, Name geändert), Geschädigte und Hauptbelastungszeugin im ersten Fall. Ihr Mann und die Frau des Angeklagten kennen sich seit Jahrzehnten, waren berufliche Weggefährten in der Hamburger Presselandschaft.
Ob Monika S. auch wußte, wie es um des Juristen Vermögen wirklich bestellt war? Auf den Immobilien lasteten Schulden in Höhe von rund 2,55 Millionen Euro. Eine Nachforderung des Finanzamts in Höhe von zusätzlichen gut 350 000 Euro drohte dem Anwalt und Notar finanziell das Genick zu brechen. Damit nicht genug: Die Finanzbehörde rief das Justizministerium auf den Plan. Und so kam es, daß der Anwalt und Notar im Juni 1998 "wegen Vermögensverfalls" seine Zulassungen einbüßte.


Die Landessparkasse zu Oldenburg vollstreckt gemeinsam mit Richtern und Staatsanwälten der Oldenburger Justiz heimlich illegal nach NS-Recht vom 03.07.1933
Es wird in Grund- und Bodenvermögen und alle anderen Vermögen nach ungültigem Nazirecht §16 II eines LzO-Gesetzes vom 3.7.1933 für die damalige Staatsbank LzO im Freistaat Oldenburg. Es wird vorgetäuscht, daß die LzO ein "NS- Sonder-Vollstreckungsrecht" besitzt und sich selbst gerichtliche "vollstreckbare Urteile" und "Beitreibungsbeschlüsse" für die Gerichtsvollzieher ausstellen kann. Die einschlägigen Richter und Staatsanwälte bestätigen sich gegenseitig, daß das gesetzlose Vorgehen rechtens sei. Danach braucht die Sparkasse nur einen "Antrag" auf Vollstreckung zu stellen, der als gerichtliches "vollstreckbares Urteil" gilt. Nach dem geltenden und zuständigen Nds. Sparkassen- u. Vollstreckungsrecht ist es der LzO jedoch gesetzlich ausdrücklich untersagt, privatrechtliche Forderungen im Verwaltungszwangswege zu verfolgen. Die Richter und Staatsanwälte arbeiten unter Führung des Generalstaatsanwalts, des OLG-Präsidenten, Landgerichtspräsidenten und Leiters der Staatsanwaltschaft Oldenburg direkt sowie mittelbar illegal mit der LzO zusammen.
Generalstaatsanwalt Horst-Rudolf Finger hat mit der LzO gemeinsam die "Oldenburgische Bürgerstiftung" gegründet und sitzt mit der LzO gemeinsam in deren Vorstand. Sämtliche Straf-Anzeigen gegen die LzO und Sparkassenbegünstigenden Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger und Notare werden nach einheitlichem Spruchmuster ["Habe geprüft, nichts gefunden, Einstellung entspricht der Rechts- und Sachlage, daher Einstellung des Verfahrens"] generell eingestellt. Weitestgehend wird zwischenzeitlich erst gar nicht mehr ermittelt.
Richter und Staatsanwälte, die das illegale NS-Recht mit der Landessparkasse zusammen betreiben und sich gegenseitig die "Rechtmäßigkeit" dieser schwer widerrechtlichen Praktiken bestätigen.
 
Oberlandesgericht Oldenburg
OLG - Präsident Dr. Gerhard K i r c h e r
Robert S u e r m a n n (1.Strafsenat)
Dr.Gundolf B a r t e l s
Dr.Dirk D u n k h a s e
Ulrich K a l s c h e r
Thomas F i n k
Anna-Margarethe H i l k e-E g g e r k i n g

Landgericht Oldenburg
Landgerichtspräsident Gernot S c h u b e r t
Paul V o g d t
Günter K ö n i g
Stephanie S c h ö n e b o r n
Dr.Wolfgang R a s c h e n
Hans-Christian P l a g g e
Robert B o n d z i o

General-Staatsanwaltschaft Oldenburg
Generalstaatsanwalt Horst Rudolf F i n g e r
Vertreter: Rolf-Dieter S n a k k e r
OStA Hans-Joachim K ü n k e l

Staatsanwaltschaft Oldenburg
Leiter Staatsanwaltschaft : LOStA Roland H e r r m a n n
OStA´in Bettina K i t t e l
StA Thomas W u l f f
StA´in Sabine M u n d
 
Direktoren der Amtsgerichte
Cloppenburg: Thomas Cloppenburg
Jever: Günter Jackisch
Varel: Jörg Duvenhorst

Amtsrichter Georg Fuhrmann

Hans-Christian Plagge und Amtsrichter Georg Fuhrmann verfolgen auf Wunsch des OLG-Präsidenten Dr. Gerhard Kircher die Opfer der illegalen Vollstreckungspraxis unter dem Vorwand "üble Nachrede", wenn diese behaupten, in Nds. gelte für die Sparkasse LzO das Nds. Sparkassen- u. Vollstreckungsrecht und nicht das NS-Vollstreckungsrecht 1933.


Politikerzitate:
Franz-Josef Strauss (CSU, Lion-Club):"Wenn ich alles sagen würde, was ich weiß, bräuchten CDU und CSU die nächsten 20 Jahre bei keiner Wahl mehr anzutreten!"
"...Ein Volk, das diese wirtschaftlichen Leistungen erbracht hat, hat ein Recht darauf, von Auschwitz nichts mehr hören zu wollen!..."'


Herrenclubs der Oligarchie, Rotary Club will kein Club reicher Leute sein:
Trotz aller gegenteiligen Schmähungen in dem vorstehenden Text will Rotary kein "Club reicher Leute" sein, behauptet der Rotarier und Farbenfabrikant Leverkus vom Club Heidelberg‑Schloß. Auch die "strenge Selektion" bei Neuaufnahmen habe nichts "mit Exklusivität" zu tun, sondern diene allein "einer rund um den Erdball zündenden Verschwörung der Anständigkeit" (DER SPIEGEL 21/1983 S. 56ff). Es ist nicht zum aushalten, zu wieviel Lüge und Schmarn diese selbsternannte Elite fähig ist, ohne violett anzulaufen.


Strafvereitelung bei den Staatsanwaltschaften für die Kollegen hat dort Tradition. Auszug über Rechtsanwalt und Notar Horst‑Walter T. (Kiwanis Club) aus dem Buch "Rechtsbeugermafia":
"Bei wenig gefestigten Charakteren schaffen solche prallgefüllten Schatztruhen (gemeint sind die des Dr. Mabuse) oft unwiderstehliche Begehrlichkeiten, die dann auch Tassilo Raffzahn veranlaßten, den Posten eines Richters am Amtsgericht Filzbeck an den Nagel zu hängen, um Dr. Mabuse beim Geldscheffeln zu helfen. Der dritte Mann im Bunde, der ehrenwerte Rechtsanwalt Meno, kommentierte Raffzahns Frontenwechsel mit der Feststellung, seitdem habe dieser "nur noch 500 DM‑Scheine in der Pupille". Zu welchen unglaublichen Rechtsbrüchen und Pflichtwidrigkeiten die Geldgeilheit einen Juristen treiben kann, berichtete der Rotarier Sigi Fischkopp im Kollegenkreis. Danach hatte Tassilo Raffzahn als Notar einen Grundstückskaufvertrag nebst Auflassung und Bewilligung einer Auflassungsvormerkung beurkundet. Kurzfristig später sei der Verkäufer zu ihm gekommen und habe erklärt, er habe nun einen Käufer gefunden, der bereit sei, 200.000 DM mehr für das Grundstück zu bezahlen. Raffzahn soll den Verkäufer dahin beraten haben, daß die anderweitige Veräußerung zum erheblich höheren Preis kein Problem darstelle, da den Erstkäufer kein Schaden entstehen könne bzw. daß ein solcher Schaden kaum nachweisbar sein werde. Danach soll Raffzahn pflichtwidrig die Auflassungsvormerkung, die den Übertragungsanspruch des Ersterwerbers gesichert hätte, nicht dem Grundbuchamt zur Eintragung vorgelegt haben. Das Grundstück sei anderweitig erneut zu dem höheren Kaufpreis veräußert worden und der zweite Vertrag sei vorrangig vollzogen worden, wobei eine von dem Ersterwerber erwirkte einstweilige Verfügung nur um wenige Stunden zu spät vorgelegen habe. In jedem anderen Kammerbezirk hätte man dafür gesorgt, einem solchen Kollegen unverzüglich das Notariat entziehen zu lassen. Nicht jedoch in dem verfilzten Schleswig‑Holstein. Das gegen Tassilo eingeleitete Strafverfahren wegen Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB wurde von der Staatsanwaltschaft Filzbeck eingestellt, ohne daß den vielfältigen, sich aufdrängenden Ermittlungsansätzen nachgegangen wäre, Strafvereitelung im Amt hat dort nach wie vor Tradition



Junge Richterin deckt Justizskandal auf, Betrug mit gefälschten Testamenten von Gerichtsmitarbeitern über Jahre, Südkurier Vorarlberg, 09.06.2010
Im zweiten Stock des Bezirksgerichtes von Dornbirn hat Richterin Isabelle Amann ihr Büro. Die 31-jährige schlanke Frau mit einem Madonnengesicht und dunklen Haaren wirkt nicht so, wie man sich eine Herrin über Recht und Gesetz vorstellt.
Deshalb dürfte der Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichtes Dornbirn Jürgen H. im Dezember 2007 ganz entspannt gewesen sein, als Amann eine ihrer ersten Richterstellen, nämlich die „Verlassenschaftsabteilung“ übernahm, wie man das Nachlassgericht in Österreich nennt. Schon viele Richter hatte der Rechtspfleger Jürgen H. kommen und gehen sehen, mit vielen hatte er gut zusammengearbeitet. So werde es auch mit Isabelle Amann sein, wird er gedacht haben.

Doch er täuschte sich; denn die junge Richterin deckte den größten Justizskandal der Geschichte Vorarlbergs auf: die Testamentsaffäre. Jürgen H. ist der Hauptbeschuldigte in dieser Affäre, einem Jahrzehnte währenden Komplott, das mehrere Gerichtsmitarbeiter und ihre Komplizen schmiedeten, um sich durch geschickte Testamentsfälschungen nachweisbar Nachlässe einsamer Menschen ohne direkte Erben zuzuschanzen.

„Schon im Frühjahr 2009 stieß ich auf Ungereimtheiten“, berichtet Amann heute. Sie habe das Testament einer alten Frau zu bearbeiten gehabt, die ein „riesiges“ Vermögen hinterlassen und als Erbin ihren Nachbarn und Betreuer eingesetzt hatte. Nach einem halben Jahr sei im Briefkasten eines Notars ein neues Testament derselben Frau gefunden worden, nach dem eine andere Person erben sollte, die unter Vormundschaft stand. Die im ersten Testament Begünstigten gingen auf die Barrikaden und wandten sich hilfesuchend an das Gericht, in diesem Fall an Isabelle Amann.

Doch die Richterin konnte vorerst nichts tun. Das zweite Testament lag maschinenschriftlich vor, war von drei Zeugen unterzeichnet und bestand die Echtheitsprüfung durch den Sachverständigen. Die Richterin musste es „mit großen Bauchschmerzen“ akzeptieren.

Doch der Fall ließ ihr keine Ruhe. Sie recherchierte und versuchte die Testaments-Zeugen anzurufen. Doch ohne Erfolg. Die unter Vormundschaft stehende erste Erbin starb kurz darauf und vererbte das inzwischen gewachsene Vermögen wiederum einer unter Vormundschaft stehenden Person. Entsetzt musste der Nachbar, der ursprünglich von der Verstorbenen als Erbe im Testament eingesetzt worden war, feststellen, dass ein Immobilienkaufmann namens Peter H. angeblich zu Lebzeiten der Erblasserin von ihr angeblich ein riesiges Grundstück geschenkt bekommen habe, wovon niemand etwas wusste. Zudem behauptete der Erbe, dass die Verstorbene diesen Immobilienkaufmann Peter H. nicht einmal gekannt habe.

Isabelle Amann begann, vorsichtig in Notariatskreisen herumzufragen, ob jemand den Immobilienkaufmann kannte, der in Salzburg, nicht in Dornbirn arbeitete. Und sie hatte Glück. Es gab Verbindungen zu anderen Fällen. Häufig erbte derselbe Immobilienkaufmann, obwohl keine Verbindung zu dem Verstorbenen zu erkennen war. „Als ich soweit war, habe ich es selbst mit der Angst zu tun bekommen“, sagt Amann. Der Schaden lag da schon bei mehr als zehn Millionen Euro.

„Ich habe dann die Akten bei Nacht und Nebel heimlich aus dem Gericht geschleust und mit niemandem darüber geredet. Zehn Akten habe ich zuhause nächtelang nach Parallelen durchsucht“. Auffällig war, dass in vielen Nachlassfällen dasselbe „Beuteschema“ erkennbar war: große Vermögen, keine direkten Nachkommen, drei Zeugenunterschriften unter einem maschinenschriftlichen Testament und immer derselbe Kommafehler. „In Richtung Bezirksgericht Dornbirn wies, dass immer dieselben Personen involviert waren“, so Amann. Am 5. März 2009 benachrichtigte sie die Staatsanwaltschaft in Feldkirch.

Das Landeskriminalamt ermittelte zunächst verdeckt. „Es war total schwierig, jemandem „Guten Morgen“ zu sagen, obwohl man wusste, dass er bald verhaftet wird“. Ein halbes Jahr lang musste Amann Akten sammeln und Kollegen bespitzeln, bis die Beweise für erste Verhaftungen reichten. „Ich wusste nie, wer gehört zu den Guten und wer zu den Bösen“, schildert die junge Frau.

Ein Gerichtsmitarbeiter und der Immobilienkaufmann sitzen in Untersuchungshaft, zwölf Personen stehen vor der Anklage. Auch die Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch steht unter Verdacht. ...


Landesvorstandsmitglied Volker Schöne der Polizeigewerkschaft Sachsen erklärt die Ungültigkeit der StPO, ZPO und des OWiG, Deutsche Polizeigewerkschaft vom 28.09.2011

...Jedoch dürften die spanischen und griechischen Behörden zumindest ausreichende rechtliche Grundlagen haben.
Wie wollen wir das hier eigentlich gestern, heute und morgen realisieren?

Laut Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes 866 vom 24.04.2006 wurde mit dem Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht und vom 29.11.2007 mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, unter anderem folgendes neu geregelt:

„… Artikel 67 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2360) geändert worden ist, werden aufgehoben.

Artikel 49 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf Artikel 49 | geänderte Normen: mWv. 25. April 2006 EGZPO § 1, § 2, § 13, § 16, § 17, § 20 (neu), § 20, § 22 (neu), § 32 (neu), § 33 (neu), § 34 (neu)
§ 1 (aufgehoben)…“

„…Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben…“

Was wird in den Einführungsgesetzen i.a.R. geregelt?
Richtig!
Der Geltungsbereich.

In allen drei Einführungsgesetzen sind die Geltungsbereiche entfallen!!!
Ist das ein wichtiger Umstand?

Das beantwortet das Bundesverwaltungsgericht wie folgt:
„…Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!

Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O) (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963)…“

Welches Gesetz gilt dann nun?

Die StPO, die ZPO und das OWiG schon mal nicht, da keiner weiß, wo man es anwenden könnte. ...


Das Löschen von Internetseiten, die in über 1000 Stunden Tätigkeit erstellt worden sind, durch einen Insolvenzverwalter (RA Markus Schneckener) stellt keinen Schaden dar weil kein materieller Schaden entstanden ist, AG-Minden Richterin Melanie Droste 20C91/11, LG-Bielefeld Richter Dr. Heinz Misera, Richterin Dr. Trautwein und Richter Harald Eimler, 22 T 152/11
Ein Antrag auf PKH wird daher abgewiesen. Richterin Melanie Droste (In der Dienstverrichtung am AG-Blomberg vom Gruppenzwang befangen) erklärt ausdrücklich, dass die Klage nicht zugestellt wird, wenn nicht die Gerichtskosten in Höhe von 75 EUR bezahlt werden (Schreiben vom 02.11.2011). Ob der Kläger danach in dem Verfahren auch weiterhin rechtlich verarscht werden soll, weil er gegen den Juristenkollegen gar kein Gerichtsverfahren gewinnen kann, denn RA Schneckener hat als Richterin seine Melanie am Gericht sitzen, äussert sie sich aber trotz Nachfrage nicht. Die Neue Richtervereinigung (NRV) hält eine generelle Gerichtsgebühr von 50 EUR für PKH-Empfänger bereits für verfassungskriminell.

Der Juristenkollege der Richter, Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Markus Schneckener aus Minden, hat den Zugriff auf entsprechende Internetseiten sperren lassen und die Daten und die Domainnamen in Insolvenzbeschlag genommen, so dass der Insolvente keinen Zugriff mehr auf diese hatte.
Der Insolvente forderte den Insolvenzverwalter mehrfach auf ihm das Passwort mitzuteilen oder die Daten zu übermitteln. Dazu übersandte er ihm auch eine CD-R.
Der Hostingbetreiber erklärte die Daten nicht herauszugeben, weil der Insolvenzverwalter diese hat sperren lassen.
Später teilte der Insolvenzverwalter ohne Wissen des Insolventen dem Hostingbetreiber mit, dass er kein Interesse an den Daten hat. Der Hostingbetreiber löschte die Daten. Zwischenzeitlich forderte der nichtsahnende Insolvente den Insolvenzverwalter auch weiter auf ihm das Passwort mitzuteilen oder die Daten herauszugeben. Der Insolvenzverwalter ignorierte den Insolventen aber vollständig.
Auch andere Personen die Rechte an entsprechenden Domainnamen hatten forderten den Insolvenzverwalter auf die administrativen Rechte bei der Denic daran aufzugeben. Diese haben bis heute 11/2011 ebenfalls keine Antwort erhalten und für die Domainnamen gibt es daher nun andere Besitzer mit den Administrationsrechten.
Dem Gericht teilte der Insolvenzverwalter mit, dass er nie Interesse an den Daten gehabt hätte, er habe den Zugriff sinngemäß zur Schikane des Insolventen sperren lassen, weil dieser angeblich Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sei. Anscheinend wollte er so irgendwelche Mitwirkungspflichten erpressen.

Ein Antrag auf PKH auf Herausgabe der Daten wurde von Richterin Melanie Droste am 07.09.2011 abgelehnt, weil RA Schneckener dem Hostingbetreiber mitgeteilt habe, dass er kein Interesse mehr an den Daten habe, der Insolvente dem nicht widersprochen habe und daher davon auszugehen ist, dass die Daten gelöscht worden sind. Ein Herausgabeanspruch sei daher nicht ersichtlich.
Es wird also für den Juristenkollegen zu seinen Gunsten unterstellt. Ob es  dem Insolvenzverwalter tatsächlich unmöglich ist die Daten herauszugeben spielt keine Rolle und das muss der Juristenkollege bei seiner Melanie auch gar nicht erklären. Die Erklärung wäre aber für den Insolventen und Kläger gerade wichtig.
Der Kläger hat aber dennoch seine Klage von Herausgabe auf Schadenersatz geändert.

Was sonst noch so geschah:
Der Insolvenzverwalter RA Markus Schneckener hat auch am Amtsgericht Bielefeld beantragt eine Erhöhung seiner Entlohnung von 20% zu erhalten, weil der Insolvente angeblich Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat ohne dieses weiter zu begründen. Der Rechtspfleger gab dem Antrag statt.
Der Insolvente legte Beschwerde ein. Die Beschwerde wurde vom Rechtspfleger des AG-Bielefeld für den Juristenkollegen ohne Begründung abgelehnt wobei man dem Insolventen das Schreiben des Insolvenzverwalters mit der Begründung für die Erhöhung im Wege des rechtlichen Gehörs auch nicht zur Kenntnis brachte. Wahrscheinlich weil das Schreiben eben gar keine weitere Begründung enthielt. Am LG-Bielefeld wurde der Beschwerde des Insolventen mit Begründung entsprochen und der Insolvenzverwalter erhielt die 20% Erhöhung nicht.
Der Insolvenzverwalter erhielt allerdings die Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 850 EUR (Schreiben vom 01.03.2011), weil er seinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Gericht in dem Insolvenzverfahren nicht nachgekommen ist. Eine Beschwerde darüber, dass der Insolvenzverwalter auch seinen Mitwirkungspflichtenen innerhalb des Insolvenzverfahrens gegenüber dem Insolventen ua. Personen nicht nachgekommen ist obwohl er dieses fälschlicherweise Behauptete ist vom AG-Bielefeld abgelehnt worden, weil der Insolvente diesbezüglich kein Beschwerderecht habe. Auch hat der Insolvente keinen Anspruch darauf eine Liste zur Kontrolle zu erhalten ob die Anmeldungen von Forderungen von Gläubigern zur Insolvenztabelle auch tatsächlich bestehen, denn der Insolvenzverwalter kann die Forderungen in der Regel ja nur formal überprüfen. Der Insolvente ist von jeglicher Mitwirkung ausgeschlossen wie dieses Richter Thiemann mit Bestätigung von Richter Thomas Helmkamp (jetzt LG-Münster) bereits erklärten.
Desweiteren erliess Richter Thiemann gegenüber dem Insolventen einen Postbeschlagnahmebeschluss ohne Begründung obwohl dieser zwingend begründet sein muss (§99 Abs. 1 Satz 1 InsO). Obwohl der Insolvenzverwalter dann verpflichtet ist dem Insolventen seine Post unverzüglich zuzuleiten unterschlug der Insolvenzverwalter die Post für 7 Wochen auch wenn darin (gerichtliche) Fristen abgelaufen sind. Nach dem der Insolvente einen Strafantrag wegen Unterschlagung stellte erhielt er 2 Tage später die Post (Da hat den Juristenkollegen wohl jemand angerufen).
Bevor ein Beschlagnahmebeschluss ergeht sollte der Insolvente Angehört werden. Erfolgt vorher keine Anhörung, so ist dieses im Beschluss gesondert zu begründen (§99 Abs. 1 Satz  3 InsO)
Auch diese Begründung fehlte. Die Anhörung ist aber in jedem Fall nach ergehen des Beschlusses nachzuholen (§99 Abs. 1 Satz 2 InsO). Natürlich erfolgte diese Anhörung gar nicht, denn der Insolvente habe ja ohnehin keinen Anspruch auf rechtliches Gehör am AG-Bielefeld, denn das kann nur Juristen gewährt werden.
Das LG-Bielefeld wies eine Beschwerde bezügl. des unbegründeten Postbeschlagnahmebeschlusses ab und legte dem Beschwerdeführer die Kosten auf. Der Strafantrag wegen Unterschlagung wurde eingestellt, weil es keine Unterschlagung wäre.
Der Insolvenzrichter Thiemann teilte dem Insolventen bereits bei Beginn des Insolvenzverfahrens lautstark mit, dass er innerhalb des Insolvenzverfahrens keinen Anspruch auf rechtliches Gehör habe und auch sonst gar keine Rechte habe und sinngemäss gar nichts geltend zu machen habe, weil er (im Ansehen der Person) kein Jurist sei.
Ein Befangenheitsantrag des Insolventen unter anderem, weil Richter Thiemann dem Insolventen lautschreiend erklärte, dass er sich seine Schriftstücke nicht durchgelesen hat und sich Schriftstücke von Bürgern auch nicht durchlesen muss, weil er Richter ist, wurde von Richter Thomas Helmkamp am LG-Bielefeld (jetzt LG-Münster) abgelehnt, weil Bürger (Nichtjuristen) keine vernünftig denkenen Menschen sind, wenn diese ihre Grundrechte und Menschenrechte auf rechtliches Gehör wahrnehmen (im Gegensatz zu zB. rechtsbeugenden, kriminellen, korrupten, sadistischen, "grauenvollen, stupiden, dummen, rechtshaberischen, eitlen", arroganten Juristen und Juristen):

"Keine Chance den Rechtsextremisten",
eine Broschüre des Landratsamtes Dahme-Spreewald (12/2007):
"Das Weltbild der Rechtsextremisten: Rechtsextremisten lehnen es ab, alle Menschen als grundsätzlich gleich anzusehen..."

Henryk M. Broder 2006, Börnepreisträger: "Die deutschen Gerichte sind die Erben der Firma Freisler."

Richter Nescovik, BGH: "...Die Sonderrichter im Dritten Reich sind mit demselben Qualifikationsbegriff groß geworden wie die Richter von heute."

An diesem Gericht ist es so wie im Dritten Reich gegenüber den Juden. Die erstellte Arbeit an Internetseiten eines Bürgers von über 1000 Stunden stellt nicht den geringsten Wert dar, sondern es ist NICHTS ganz genau so wie der niedere mindere Prolet, der ebenfalls NICHTS ist und dem weder Grundrechte nach Artikel 103 Abs. 1 GG noch Menschenrechte nach Artikel 6 EMRK zustehen. Es werden an diesem Gericht Bürger, juristisch niedere minderwertige Proleten, auch mit rechtlosstellenden Kontaktverboten versehen, so dass diese keine Rechte geltend zu machen haben wie im Dritten Reich. Es hat für Juristen nur das Wert was diese sich zur Beute machen können und an dem diese sich bereichern können. Dazu werden mittellose Bürger, die sich von einem Anwalt vertreten lassen, weil diese eben sonst von vorn herein keine Rechte geltend machen können, deswegen in Handschellen abgeführt und inhaftiert, welches sich ebenfalls als korrekt und richtig an diesen Gerichten gestaltet.

Hinzu kommt dann auch noch, dass RA Schneckener für die reine Abwicklung des Insolvenzverfahrens mit etwa 10 Gläubigern ohne Restschuldbefreiungsverfahren etc. dem Insolventen bzw. den Gläubigern einen Betrag von 12361,60 EUR (Masse 16647,28 EUR) für seine Leistungen in Rechnung stellt (ca. 1500 EUR hatte ervorher schon erhalten).
Es soll ja in unserer korrupten und kriminellen Justiz nicht selten vorkommen, dass Insolvenzrichter für die Vergabe von lukrativen Insolvenzverfahren an den Erträgen des Insolvenzverwalters anteilig beteiligt werden. Auch wenn davon im vorliegenden Fall nicht auszugehen ist, so haben sich doch auch hier fast alle Juristenkollegen in Kollegen-Korruption beim abkassieren abgedeckt und pflegen damit ihr hochelitäres Ansehen für das diese sich untereinander feiern, belobigen und (vom Staat) also den Bürgern Geld kassieren.

Sind hier 4 Richter, die teilweise auch einen Doktortitel besitzen und der Harald und der Heinz, den die Melanie dort sitzen hat am Landgericht einfach alle nur rechtlich Strohdumm oder wird hier aufgrund des vorstehenden Herrschaftsgedankengut unter Juristenkollegen rein im Ansehen der Person vorsätzliche Rechtsbeugung betrieben auch mit verfassungskriminellen Mitteln?

Rechtliche Verarschung am Landgericht durch 3 Richter von denen 2 einen Doktortitel besitzen kostet im übrigen das gleiche wie durch 3 Richter ohne Doktortitel.


§ 249 BGB Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Schaden ist jede Einbusse, die jemand infolge eines bestimmten Ereignisses an seinen Lebensgütern, wie Gesundheit, Ehre, Eigentum oder Vermögen erleidet. Objekte des Schadens können vermögenswerte Rechtsstellungen, aber auch immaterielle Güter sein. Der Schadenbegriff des BGB umfasst sowohl Vermögens- als auch Nichtvermögensschäden. Palandt Vorb v §249 BGB Rn 7

§ 97 Urheberrechtsgesetz
Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.
(2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner (§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht.

§ 100 Entschädigung
Handelt der Verletzer weder vorsätzlich noch fahrlässig, kann er zur Abwendung der Ansprüche nach den §§ 97 und 98 den Verletzten in Geld entschädigen, wenn ihm durch die Erfüllung der Ansprüche ein unverhältnismäßig großer Schaden entstehen würde und dem Verletzten die Abfindung in Geld zuzumuten ist. Als Entschädigung ist der Betrag zu zahlen, der im Fall einer vertraglichen Einräumung des Rechts als Vergütung angemessen wäre. Mit der Zahlung der Entschädigung gilt die Einwilligung des Verletzten zur Verwertung im üblichen Umfang als erteilt.

Materiellheit von Daten, Ruhemasse:
Duden: Materiell = "
die Materie betreffend, auf ihr beruhend, von ihr bestimmt;.."
Daten beruhen auf Materie und werden von dieser bestimmt.
Daten werden heutzutage häufig durch elektromagnetische Ladungen gespeichert und besitzen daher magnetische Energie. Die Materie besteht auch aus der Masse elektromagnetischer Ladungen. Dh. auch elektromagnetische Ladung bzw. Enerige ist Massebehaftet. Abraham-Lorentz Gleichung: m=1,33*E/(c*c)
Wilhelm Wien 1900 und Abraham 1902 ua.: "Die gesamte Masse eines Körpers ist gleich deren elektromagnetischer Masse, elektromagnetische Energie trägt Masse".
Henrie Poincare 1906: "Wenn man animmt, dass das elektromagnetische Feld keine "wirkliche" Masse ist und wenn angenommen wird, dass der Begriff Materie untrennbar mit dem der Masse verknüpft ist, dann existiert folglich keine Materie.

Der Insolvenzverwalter hat auch den gesamten email Verkehr beim Provider beschlagnahmt und den Zugriff darauf sperren lassen, das obwohl er wusste, dass auch andere Personen die Domain für ihren email Verkehr genutzt haben. Beschwerden wurden natürlich einfach ignoriert.

In Strafverfahren verstösst das gegen das Übermassverbot:
Beschlagnahme des gesamten E-Mail-Verkehrs beim Provider verstößt gegen Übermaßverbot; BGH, Be­schl. vom 24.11.2009, Az. StB 48/09 §§ 94 f. StPO


Akte 20.11 Abo-Abzocke im Internet, Amtsgerichtsurteile ohne rechtliche Wirkung für andere, Gerichtslotterie, 16.08.2011
Wie bindend sind Amtsgerichtsurteile Gerichtsurteile?
Rechtsanwalt Udo Vetter: Kein anderes Gericht ist an ein Urteil eines anderen Amtsgerichts gebunden, dass heisst jeder Richter kann beliebig nach eigenem gusto entscheiden und muss sich dafür nicht rechtfertigen. Also Amtsgerichtsurteile haben keine bindende Wirkung und können deshalb nicht verpflichtend für andere sein, so dass sich die Vorbildwirkung auf die sich diese Firmen berufen überhaupt nicht gegeben ist.
Fazit: Entscheidungen des Amtsgerichts sind keine Präzedenz-Urteile.

Warum haben Richter also so entschieden?
Rechtsanwalt Udo Vetter: Wenn ich manche Urteile von Amtsgerichten lese habe ich das Gefühl die sind geschrieben von Richtern die mit dem Internet ansonsten nichts zu haben. Die denken ganz so in den Kategorien wie ein Jurastudent. Gabs ein Angebot und eine Annahme eines Vertragsschlusses, was war da geschrieben und dann wird der Vertrag bejaht. Die weit aus meisten Urteile von Amtsgerichten, die ich kenne sind allerdings richtig, denn in der Vielzahl der Fälle werden die Forderungen der Abofallenbetreiber von Amtsgerichten brüsk abgelehnt und zwar auch mit dem Hinweis darauf, dass man auch über Betrug reden muss.
Fazit: Wenn Abofallenbetreiber vor Gericht gewinnen, dann ist das die Ausnahme.

Anmerkungen:
Jede Entscheidung egal von Amtsgericht, Landgericht, OLG, BGH, BVerfG usw. ist für andere gleich bindend (Artikel 3 Abs. 1 GG). Kein Richter ist jedoch an irgeneine andere Entscheidung gebunden egal ob vom AG, LG, OLG, BVerfG usw., denn sonst dürfte es ja keine abweichenden Entscheidungen von höheren Gerichten geben, die es in der Praxis zu hauf gibt. In der Rechtspraxis gibt es über rechtliche Fragen auch Hauptmeinungen und Nebenmeinungen. Auch an die Hauptmeinung ist kein Richter gebunden und auch an keine Nebenmeinung. Er kann dann wieder eine neue Nebenmeinung erfinden. Über Haupt- und Nebenmeinungen befinden im übrigen auch Verlage für juristische Literatur, die sich aufgrund des hochelitären Ansehens in der Justiz nach Möglichkeit keine kritischen Anmerkungen von Autoren wünschen, denn dieser rechtliche Forschritt würde das hochelitäre Ansehen beschädigen.
In der Praxis wird bei Gericht und in der Justiz insgesamt aber in Kastenwesen und elitären Gedanken siniert. Der Rangordnung und der Macht und Gewalt der Gerichte folgt das Ansehen der Gerichtsentscheidung. Der rechtliche und sachliche Inhalt, dh. ob die Entscheidung richtig oder vertretbar ist, ist gegenüber dem elitären Ansehen der Rangordnung untergeordnet. Das elitäre Ansehen der Gerichte aber auch von Personen ist das letztlich wichtigste Entscheidungskriterium in der Justiz und folgt auch dem Denken eines Jurastudenten.
Auch Richter an den höheren Gerichten müssen sich für ihre willkürlichen Entscheidungen in der Praxis nicht rechtfertigen. Eigentlich muss sich aber jeder Richter für seine Entscheidung rechtfertigen und ganz besonders sogar die unteren Gerichte. Das geschieht mit der Urteilsbegründung, die der Richter fertigt und durch den Öffentlichkeitsgrundsatz. Das BVerfG muss zB. die nicht Annahme von Verfassungsklagen nicht begründen. Diese müssen sich also gerade für ihre Entscheidung gar nicht rechtfertigen.
Auch das Kastenwesen und das elitäre Ansehen in der Justiz sorgt dafür, dass sich in der elitären Kaste Richter mit höherem Ansehen um so weniger rechtfertigen müssen, weil diese über mehr Macht und Gewalt verfügen und daher in der Justiz ein höheres elitäres Ansehen geniessen. In der Justiz regiert also nicht gerade Recht- und Gerechtigkeit, sondern es regieren in erster Linie elitäre Macht- und Gewalt.


Schwarze Roben, weisse Halsbinden, Schubladengesetz für eine Militärjustiz der Bundeswehr im Kriegsfall, Der Spiegel 26.10.1987
Schubladengesetze für eine Militärjustiz der Bundeswehr Siebzehn Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg mit seiner schauerlichen Militärjustiz entwarf eine Kommission aus Ministerialbeamten, Rechtslehrern und Richtern neue Gesetze gegen zukünftige Verfehlungen von Soldaten im Kriegsfall. Bis heute hat die Bundesregierung dieses Vorschriftenpaket dem Deutschen Bundestag nicht vorgelegt. 
Die Planung ist perfekt. Rein rechtlich gesehen, ist die Bundeswehr gerüstet.
Es gibt komplett ausformulierte Referentenentwürfe für ein Wehrjustizgesetz (WJG), eine Wehrstrafgerichtsordnung (WStGO) plus Einführungsgesetz, ein Gesetz zum Schutz der Landesverteidigung, ein Völkerrechtsstrafgesetz (VRSG) und eine Rechtsverordnung über die Errichtung und die Zuständigkeitsbereiche der Wehrstrafgerichte.
Auf dem Papier existieren 31 dieser Wehrgerichte, die - im sogenannten Verteidigungsfall ("V-Fall") - mit einem Volljuristen als Vorsitzendem und zwei soldatischen Schöffen besetzt werden, hinzu kommen acht Oberwehrgerichte .
Obgleich sie noch Phantome sind, haben die Gerichte bereits Kenn-Nummern, die im Schriftverkehr und bei der Aktenführung hilfreich sein sollen. "42" beispielsweise ist das Zahlenkürzel für das Wehrgericht der 6. Panzergrenadierdivision in Neumünster. Auch ein Geschäftsverteilungsplan liegt vor, etwa für die beiden Kammern des Wehrgerichts bei der 1. Panzergrenadierdivision in Hannover.
Details sind, deutsche Gründlichkeit, bestens geregelt. Schon lange besteht die amtliche Anordnung, "alle Wehrstrafrichter und alle Wehranwälte" seien "zum Führen von Ferngesprächen und zur Aufgabe von Sprüchen mit Vorrangstufe" berechtigt.
Paragraph 2 des "Entwurfs einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Amtstracht bei den Wehrstrafgerichten" bestimmt, daß "in der Hauptverhandlung" eine schwarze Robe und eine weiße Halsbinde getragen werden müßten. "Wenn besondere Umstände es erfordern", heißt es sinnfällig weiter, könne "jedoch auf das Tragen der Amtstracht oder der Halsbinde verzichtet werden" - viel Phantasie braucht es nicht, sich ein solches Szenario vorzustellen,Feldschreibtische sind
vorhanden, Reiseschreibmaschinen, Aktentaschen, Kofferradios, Diktiergeräte, Regale, Roben natürlich und Erkennungsmarken, außerdem jede Menge Literatur.
52 Titel für die Fachbücherei eines Oberwehrgerichts, aber nur 39 für die eines Wehrgerichts. Auch militärische Dienstvorschriften, wie die ZDv 3/12 ("Schießen mit Handwaffen") oder die HDv 132/1 ("Einsatz von Atomsprengköpfen"), fehlen nicht.
Selbst die Zeit ist verplant. Nach Bekanntgabe des V-Falls und "nach Übernahme des bei der Bundeswehr gelagerten Geschäftsbedarfs" könnte, so vermerkt ein Regierungspapier, "innerhalb von knapp drei Tagen ... Wehrstrafgerichtsbarkeit" ausgeübt werden.
...Das Jugendgerichtsgesetz wird im V-Fall praktisch außer Kraft gesetzt. Jugendliche sollen beim Strafvollzug den Erwachsenen gleichgestellt werden - ein Prinzip der
Die Strafverfolgung ist nicht zwingend vorgeschrieben (genau wie 1941, als Hitlers Truppen mit einer Sondervorschrift gen Osten marschierten). Und wie zu unseligen Zeiten auch kann im Kriegsfall die Anordnung erfolgen, "daß Vollzugseinheiten gebildet werden und bei diesen Einheiten militärischer Dienst im geschlossenen Arbeitseinsatz geleistet wird".
Solche Einheiten hießen früher Bewährungsbataillone oder Feldstrafgefangenenabteilungen. Das Schicksal ihrer Soldaten war oft der Tod.
Wie damals sollen die Militärjuristen auch nach den heutigen Schubladengesetzen mehr Helfer der Truppen als Diener des Rechts sein. Vorrangige Aufgabe ist es nach immer noch gültiger Planung, Soldaten zu disziplinieren und ihren "Verteidigungswillen auch in außergewöhnlichen Lagen zu erhalten oder wenigstens wieder zu festigen", erklärte der Bonner Justizministeriale und Promoter einer neuerlichen Wehrjustiz, Carl-Heinz Schönherr.
Unmenschlichkeit, das der Marburger Rechtsprofessor und Kriegsrichter Erich Schwinge schon vor über 40 Jahren verfolgte. ...


Landeserbhofgericht in CelleLandeserbhofgericht in Celle, Erbhofrichter und Staatsanwälte wie andere Nazirichter in der BRD wieder in den Staatsdienst übernommen
In Umsetzung ihrer Blut- und Boden-Ideologie hatten die Nazis ein besonderes Erbrecht für Bauernhöfe geschaffen. In Celle wurde die oberste Instanz der Erbhofgerichte für Preußen angesiedelt und im Celler Schloss untergebracht. Das Landeserbhofgericht wurde am 8. Februar 1934 in Anwesenheit von Hans Kerrl feierlich eröffnet. Celles Oberbürgermeister Meyer verlieh dem preußischen Justizminister dabei auch die Ehrenbürgerwürde der Stadt.
Das preußische Landeserbhofgericht hatte einen weit ausgedehnteren Wirkungskreis als jede andere in Celle ansässige Behörde. Schon im Jahr seiner Eröffnung wuchs das Gericht auf sieben Senate mit 32 Richtern an und zog damit hinsichtlich des Personals fast mit dem damals neun Senate umfassenden Oberlandesgericht gleich. (Vgl. Bertram 1991, S. 199 f.)
Die Reichserbhofgesetzgebung brachte für die betroffenen Bauern zum Teil erhebliche Eingriffe in ihre Handlungs- und Verfügungsfreiheit, und durch die Ignoranz gegenüber lokalen Vererbungsmodi gab das Gesetz häufig Anlaß zur Kritik. (Vgl. Münkel 1991, S. 111.)
Das Gesetz stand in Einklang mit den rassistischen und antisemitischen Zielen des Nationalsozialismus, denn "Bauer" im Sinne des Gesetzes durfte nur sein,
"wer deutschen oder stammesgleichen Blutes ist. Deutschen oder stammesgleichen Blutes ist nicht, wer unter einen Vorfahren väterlicher- oder mütterlicherseits jüdisches oder farbiges Blut hat." (REG, § 13)
Die Richter und Staatsanwälte am Erbgerichtshof konnten wie alle anderen Nazi-Juristen in der Bundesrepublik weiter Recht sprechen, viele von den Erbhofrichtern dann in Landwirtschaftssenaten des OLG. Ein typischer Fall ist die Karriere des Richters Otto Wöhrmann.


Richter Otto Wöhrmann in Celle, die typische Karriere eines nazionalsozialistischen Blutrichters in der BRD
Die Lebensgeschichte des Celler Richters Otto Wöhrmann (24.2.1897 - 23.2.1970) ist nur ein Beispiel eines Nazi-Richters, der nach '45 keinerlei Schwierigkeiten hatte, wieder in Amt und Würden übernommen zu werden.
Otto Wöhrmann fühlte sich schon früh Blut und Boden und somit auch dem Nationalsozialismus verbunden. Sein ausgesuchtes Arbeitsgebiet war das 1933 eingeführte Reichserbhofrecht. Nach § 13 des Reichserbhofgesetzes durfte nur Bauer sein, wer "deutschen oder stammesgleichen Blutes" war. Wöhrmann unterstützte diese Gesinnung in Kommentaren zu diesem Gesetz und wurde so 1934 Erbhofgerichtsrat am Landeserbhofgericht im Celler Schloß.
Während des Krieges war er Kriegsrichter, zunächst in Groß-Paris, dann als Oberkriegsgerichtsrat am Zentralgericht des Heeres in Berlin. Dort war er für politische Straftaten zuständig und zwar, wie aus Eintragungen in seine Personalakte hervorgeht, ausgezeichnet im Sinne des Führers und des nationalsozialistischen Staates.
Zwei Fälle aus Berlin sind bekannt geworden:
1. "Der Unteroffizier Anton Hamm und der Gefreite Hertslet hatten als Angehörige der Artillerieabteilung (mot) 75 in Eberswalde stark angetrunken Flaschen und Blumenvasen gegen die Wand des Kasinos geworfen und hierbei ein Führerbild zerstört. Wöhrmanns Urteil: Todesstrafe gegen beide wegen Wehrkraftzersetzung."
Da jedoch die Akten einem Bombenangriff zum Opfer fielen, wurde des Prozeß 1944 vor dem Zentralgericht des Heeres, zum Glück unter Vorsitz des Kriegsgerichtsrats Klein, wiederaufgenommen. Sein urteil: Ein jahr für jeden wegen "Volltrunkenheit".
Rolf Hochhuths Kommentar hierzu: "Was wiederum beweist, daß auch unter Hitler Richter selbst die Wahl hatten, Menschen zu bleiben oder Bestien zu werden."
2. Auch der Rittmeister Kleffel machte als Angeklagter mit Wöhrmann und Klein Bekanntschaft, da er "im unterstand die Leute mal aufgeklärt" hatte und deswegen (in Rußland) von zwei jungen Leutnants denunziert worden war.
"Kriegsrichter Klein verurteilte Kleffel am 11.12.1943 zu 5 Jahren Zuchthaus. Der Feldmarschall Keitel - "Offiziere, die den Führer beschimpfen, lasse ich erschießen" - bestätigte das Urteil nicht und ordnete eine neue Verhandlung an. Wöhrmann erkannte in der knappen Verhandlung am 30.8.1944 auf die Todesstrafe. Er hatte den Wink von oben richtig gedeutet."
Auch Kleffel kam durch glückliche Umstände mit dem Leben davon.
Nach '45 war Wöhrmann sofort wieder beim Aufbau des "demokratischen Rechtsstaats" zur Stelle. Er wirkte ab 1946 beim Aufbau des neuen Landwirtschaftsrechts als Oberlandesgerichtsrat beim OLG Celle mit. Hier versuchte er, die Grundsätze des Reichserbhofrechts in die "neue Zeit" zu retten.
...


Juristenzitate:
Prof. Richter Vultejus: "Deutsche Juristen sind immer die Funktionäre des Staats gewesen und nicht die des Bürgers."
Prof. Richter Vultejus wurde 1981 mit dem Fritz-Bauer-Preis ausgezeichnet. In seiner Dankesrede warnte er vor einer „Justiz als eines auf Beförderung angelegten Betriebes, weil ein die materiellen Wünsche und den persönlichen Ehrgeiz einspannendes Beförderungssystem den Richter zu korrumpieren geeignet ist“.


Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (08/2011):


Von Richtern und Juristen ohne Gewissen im Hitlerreich und anderen Sympathisanten
Juristen im Hitlerreich - Hitlers Juristen im Nachkriegsdeutschland "Mein Gewissen hat es nicht belastet, wenn ich bei Vollstreckungen tätig war. Ich sag Ihnen nur: es war mir unangenehm. Das war aber mehr eine Frage der Ästhetik als des Rechts." Dr. Herrmann Stolting, Staatsanwalt a.D. September 1943.
Das Sondergericht Oldenburg fällt das Urteil gegen einen Büroboten, der zwei Stück Seife und eine Dose Schuhcreme an sich genommen hat. Als Volksschädling wird er zum Tode verurteilt. Über 16000 Todesurteile fällen Sondergerichte und der Volksgerichtshof während der Nazi-Zeit. Und die Richter und Staatsanwälte, die damals Unrecht sprachen, waren nach '45 wieder in Amt und Würden. In einem Bundesland sorgte das "Huckepack-Verfahren" für die Verfilzung von Vergangenheit und Gegenwart: für jeden neu eingestellten, unbelasteten Richter wurde ein Schwer belasteter eingestellt. Standesbewusstsein und Korpsgeist schützen die Kollegen: Anzeigen wurden nicht beantwortet, Ermittlungen stillschweigend eingestellt.



Kriminelle Juristen sind unser Unglück, Pfusch in der Justiz NDR 05.03.2003

Wer vor Gericht zieht, legt sein Schicksal in die Hände von Juristen. Anfangs kennt das Vertrauen in die Rechtsexperten keine Grenzen. Was aber, wenn Anwälte, Staatsanwälte oder Richter patzen? Wenn sie Fehler machen, die Gesetze nicht kennen, wenn sie überfordert sind, faul oder schlampig arbeiten?
Fristversäumnis, Prozesstreiberei oder ganz banale Ahnungslosigkeit von Anwälten können verheerende Folgen haben.



Mandant muss erkennen, dass sein Anwalt nicht kompentet ist, sonst gibt es keinen Schadenersatz bei Fehlleistung, OLG Frankfurt 05. April 2000
Ein vom Rechtsanwalt geschädigter Bürger will Schadenersatz gegen Diesen Geltend machen. Das OLG sagt, daß der Bürger sich hätte einen anderen Anwalt nehmen müssen, denn er hätte erkennen müssen, daß sein Anwalt nur Arbeitsrechtler sei und kein Verwaltungsrechtler und daher die besonderen Regeln, die am Verwaltungsgericht herrschen nicht kennen kann.
Kein Schadenersatz. Entscheidungsbegründung des OLG:
"Da beim Verwaltungsgericht besondere Regeln herrschen, könne man die Unkenntnis darüber dem Rechtsanwalt, der Arbeitsrechtler sei, nicht zum Vorwurf machen."



Ehemaliger Richter vorzeitig aus Haft entlassen, Braunschweiger Zeitung, 05.03.2002
Anfang 2003 wurde ein damals 62-jähriger ehemaliger Amtsrichter vorzeitig
aus der Haft entlassen. Er war vor seiner Inhaftierung Richter des Amtsgericht Tostedt / Kreis Harburg. Wegen Untreue und Betrug war er zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte mit Grundstücksgeschäften zwei Rentner um 870 000 Euro betrogen, darunter seine frühere Haushälterin. Beide Rentner hatten dadurch ihre Häuser verloren. Die Taten beging er, weil er dadurch eigene Schulden aus Immobilienspekulationen begleichen und in Devisengeschäfte investieren wollte.


Richter lief bei Sommerfest in Halle Amok, 19.05.2004
Nach einem gewalttätigen Vorfall auf dem Justizfest in Halle prüfte die Staatsanwaltschaft Halle ein Ermittlungsverfahren gegen einen Richter des örtlichen Landgerichts. Das Gericht hat nach Angaben von dessen Vizepräsident Tilmann Schwarz bereits ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Bei dem Fest, das bereits am 5. Juni wetterbedingt im Hochsicherheitssaal des Justizzentrums stattfand, soll Stefan P., ein 40-jähriger Zivilrichter am Landgericht, im alkoholisierten Zustand zunächst mehrere Frauen belästigt haben. Schließlich habe er eine Richterin auf der Tanzfläche belästigt, die sich jedoch von ihm abwandte. Nach übereinstimmenden Aussagen mehrerer Augenzeugen hat der Richter seine Kollegin daraufhin unter anderem als "Ostschlampe" beschimpft. Der Geschäftsleiter des Verwaltungsgerichts und ein Rechtsanwalt, die die Juristin schützen wollten, seien daraufhin von ihm attackiert worden. Der Geschäftsleiter soll nach einem Schlag in eine Scheibe getaumelt sein, der Anwalt mit einem Glas Bier übergossen und in den Unterleib getreten worden sein.
In völliger Ekstase habe der angreifende Richter vor den Augen der Öffentlichkeit, darunter mehreren anwesenden Bundesrichtern, seine anwesenden Kollegen lautstark als "Scheiß Ossis" beschimpft.  ...


Nürnberger Juristenprozess von 1947: "Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen."
Im Jahr 1947 stellten die Amerikaner 16 hohe Juristen aus dem Dritten Reich vor Gericht. Doch die große Mehrheit der Juristen aus der Nazi-Zeit wurde nicht zur Rechenschaft gezogen. Ehemalige NS-Richter und Staatsanwälte kehrten bald in ihre Amtsstuben zurück und setzten in der jungen Bundesrepublik bruchlos ihre Karriere fort. ...
"Die Angeklagten sind solch unermesslicher Verbrechen beschuldigt, dass bloße Einzelfälle von Verbrechenstatbeständen im Vergleich dazu unbedeutend erscheinen. Die Beschuldigung, kurz gesagt, ist die der bewussten Teilnahme an einem über das ganze Land verbreiteten und von der Regierung organisierten System der Grausamkeit und Ungerechtigkeit unter Verletzung der Kriegsgesetze und der Gesetze der Menschlichkeit, begangen im Namen des Rechts unter der Autorität des Justizministeriums und mit Hilfe der Gerichte. Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen."


SPIEGEL-Redakteur Rolf Lamprecht über DDR- und NS-Justiz (den Kollegen von damals) mit Doppelmoral, 03.04.1995
Fünf Jahre Haft für eine ostdeutsche Richterin, die nicht Recht gesprochen, sondern Recht gebeugt und politische Gegner zum Tode verurteilt hat, widerlegen das Vorurteil von der westdeutschen Siegerjustiz - eigentlich.
Denn die Strafe, die letzte Woche von der 27. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts verhängt wurde, verrät Augenmaß. Der Rechtsstaat darf nicht Gleiches mit Gleichem vergelten.
Helene Heymann, 77, bis zu ihrer Pensionierung (1977) 25 Jahre lang Mitglied des Obersten Gerichts der DDR, hatte an der Verurteilung zahlreicher Oppositioneller mitgewirkt - etwa im sogenannten Rias-Verfahren 1955. Die beiden Angeklagten, die dem Berliner Rundfunksender angeblich Informationen gegeben hatten, wurden "als bezahlte Agenten" verurteilt: einer zum Tode, einer zu 12 Jahren Zuchthaus.
Das ist nur eines von vielen barbarischen Urteilen, die Helene Heymann mit zu verantworten hat. Das Oberste Gericht der DDR sei ein Herrschaftsinstrument zur Verfolgung politischer Ziele gewesen, begründete der Berliner Gerichtsvorsitzende sein Urteil.
Ein wahres Wort - einerseits. Andererseits wird die westdeutsche Justiz in Prozessen gegen DDR-Juristen von ihrer eigenen kläglichen Nachkriegsvergangenheit eingeholt. Der Vorwurf, daß die roten Rechtsbrecher in Robe anders behandelt werden als einst die braunen, ist nicht zu entkräften. Das ist der Fluch der bösen Tat. Die Nachkriegsjustiz, vor allem der Bundesgerichtshof (BGH), hatte ja die "Kollegen" aus der Hitler-Zeit, die nach einer mittlerweile gebräuchlichen Metapher "den Dolch unter der Robe trugen", ungeschoren davonkommen lassen. Mit dieser Kumpanei muß die Dritte Gewalt noch lange leben.
Jedes Todesurteil ist eines zuviel. Doch festzuhalten bleibt, daß der DDR-Oberinstanz "nur" einige vorzuhalten sind, während Freislers Volksgerichtshof eine Blutspur von 5243 Todesurteilen zog. Dem Volksgerichtshof wurden vom BGH noch bis in die siebziger Jahre alle Richterprivilegien - Richter können für ihre Urteile nicht belangt werden - einer ordentlichen Spruchinstanz zugute gehalten. Keiner der 106 Berufsrichter, keiner der 179 Staatsanwälte der Mordinstanz ist wegen Rechtsbeugung verurteilt worden.
Die doppelte Perversion - die der NS-Justiz, aber auch der Mangel an Einsicht beim BGH - zeigte sich in der Unfähigkeit, den Mord an Dietrich Bonhoeffer zu sühnen. Der evangelische Theologe war am 9. April 1945 gehängt worden; die SS-Standrichter Otto Thorbeck und Walter Huppenkothen hatten ihn verurteilt.
Nach blamablen Prozessen in den unteren Instanzen wurde Thorbeck 1956 vom BGH freigesprochen, die Strafe für Huppenkothen auf sechs Jahre reduziert. Die Begründung ist ein Dokument der Rechtsgeschichte: "In einem Kampf um Sein oder Nichtsein", so der BGH seinerzeit, seien "bei allen Völkern von jeher strenge Gesetze zum Staatsschutz erlassen worden". Einem Richter könne "angesichts seiner Unterworfenheit unter die damaligen Gesetze" kein Vorwurf daraus gemacht werden, wenn er "glaubte", Widerstandskämpfer "zum Tode verurteilen zu müssen". Wären diese höchstrichterlichen Absonderungen noch Recht, müßte jeder DDR-Jurist freigesprochen werden. Die doppelte Moral zeigte sich dieser Tage. Zum 100. Geburtstag von Ernst Jünger wurde der Schriftsteller Rolf Hochhuth ausgeladen. Er hatte 1978 Verstrickungen des ehemaligen Marinerichters Filbinger aufgedeckt und dessen Sturz als baden-württembergischer Ministerpräsident ausgelöst. Die Gastgeber wollten verhindern, daß der "furchtbare Jurist" und sein Kritiker aufeinandertrafen - und luden, versteht sich, den Kritiker aus.


Richter aus Freiburg wegen Rechtsbeugung verurteilt und aus dem Dienst entlassen, Badische Zeitung, 18.08.2011
Rechtskräftig geworden ist jetzt die Verurteilung eines 57-jährigen Zivilrichters des Landgerichts Freiburg wegen Rechtsbeugung. Bereits am 3. März 2009 musste sich der Richter in der ungewohnten Rolle als Angeklagter vor dem Landgericht Freiburg verantworten und wurde wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten mit Bewährung verurteilt (die BZ berichtete). Jetzt hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe die Revision des Zivilrichters als unbegründet verworfen.
Mit der Rechtskraft des Urteils verbunden ist in diesem Fall die gleichzeitige Entfernung des 57-jährigen Zivilrichters aus dem Dienst. Das bestätigte Stefan Wirz, Pressesprecher des Justizministeriums in Stuttgart, auf BZ-Nachfrage. Werde ein Richter oder Beamter rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr verurteilt, wird er kraft Gesetz automatisch aus dem Dienst entfernt.
Der 57-jährige Richter hatte im Herbst 2007 einen Handwerker rechtlich beraten, den er schon seit Kindheitstagen kennt. Der Handwerker verklagte daraufhin einen Kunden auf vollständige Bezahlung seiner Rechnung vor dem Amtsgericht Freiburg. Während der Prozesses gab der dortige Richter zu erkennen, dass er die Klage des Handwerkers wohl abweisen werde. Nunmehr bat der Handwerker seinen Bekannten vom Landgericht erneut um Schützenhilfe. Dieser formulierte für ihn einen Befangenheitsantrag gegen den Amtsrichter und reichte darüber hinaus, nachdem dieser Antrag abgelehnt worden war, die sofortige Beschwerde zum Landgericht ein. Bis dahin war alles noch legal gewesen.
Mit dem Eingang der sofortigen Beschwerde beim Landgericht begann das Unheil jedoch seinen Lauf zu nehmen. Ihre Bearbeitung wurde just der Zivilkammer zugewiesen, in der ihr Autor als Richter mitarbeitete. Und wie es der Zufall weiterhin wollte, bekam er seine eigene Beschwerde zur Prüfung übertragen....


BRD-Justizopfer in Deutschland, Justiz ist ein Logensystem mit Korruption, 01.05.2011
ECHTE DEMOKRATIE JETZT! - Herzlich Willkommen, liebe BRD Justizopfer in Deutschland! - Ich bin Sekretärin in einem Landgericht der Bundes Republik Deutschland und verkünde folgende geheimen Internas, da ich die kriminellen Machenschaften in der BRD Justiz nicht länger ertragen kann:
„Ich bin Angestellte des Landgerichts-Präsidenten im Landgericht Bad ...!
Immer, wenn ein wichtiger Prozeß stattfindet, vor einem solchen Prozeß werde ich beauftragt, von der Kammer die Prozessakten zu besorgen. Dann arbeitet mein Chef diese Akten durch. Ich weiß dann, daß am nächsten Tag ein „ominöser Herr" kommt, der sich als „Müller" vorstellt und angibt, daß er vom Justiz-Ministerium kommt.
Aber einen solchen Herrn gebe es dort im Justiz-Ministerium nicht. Dann verhandeln die beiden über den anstehenden Prozess:
Wer als Zeuge gehört werden darf, welcher Antrag angenommen, welcher abgelehnt werden muß, welche Beisitzer zu nehmen sind, wie man mit dem Anwalt des Angeklagten oder den beiden Anwälten im Zivilprozess reden muß, vorher telefonisch und in der Verhandlung, und wie das Urteil lauten soll.
Ich weiß dann immer schon, daß ich den Kammervorsitzenden zum Chef holen muß, in der der Prozeß ansteht. Der LG-Präsident, erklärt nun dem vorsitzenden Richter in allen Details, wie der Prozeß zu laufen hat.
Der Kammervorsitzende notiert sich alles. Der Prozeß verläuft dann genau so wie mein Chef mit dem „ominösen Herrn" und mein Chef mit dem Vorsitzenden es festgelegt hatten, einschließlich Urteil. Nicht eine einziges Mal im Zivilgericht weicht das Urteil von dem ab, was die Herren vorher festlegten.
Soweit die Angestellte des Landgerichts-Präsidenten, die anonym bleiben möchte.
Nun folgt eine Ergänzung von dem Wahrheitssucher und Volksaufklärer Dipl. Ingenieur für das Bauwesen Heinrich Kirrwald aus Bühl:
Man bekommt in diesem Logensystem kein das Recht. Der kleine Mann träumt vom Recht und Paragraphen. Ich habe 30 Rechts-Anwälte „verschlissen", entweder waren sie korrupt, oder man drohte ihnen.
Meist funktionierte eine "Korruption mit Kompensationsgeschäften" und dazu gehörenden Geschenken oder rentable Position. Aber auch wenn man einmal vorrübergehend einen noch nicht korrumpierten Anwalt hätte, würde das kaum etwas nützen, denn irgendwann kommt „das Angebot", das man nicht ablehnen darf.
Dies muss man wissen, um ermessen zu können, daß die ganze Logenarmada, gesteuert stets von der B'nai B'rith, der Loge der Großlogenmeister, mit einem einzelnen nach Belieben verfahren kann.


Volker Pisper über die "Landplage" Juristen, 24.05.2011
...Die vermehren sich ja inzwischen wie die Karnickel und richten entsprechende Schäden an. Wie sagt der Volksmund: "Er war Jurist und auch sonst von mässigem Verstand". Jura ist ja der Tampon unter den Studienfächern.
Ein Sechsjähriger wünscht sich zu Weinachten Tampons und die Mutter sagt: "Junge was willst Du denn mit den Tampons?" Der Kleine sagt: "In der Werbung haben die gesagt damit kann man radfahren, schwimmen, schilaufen..."
Und so ist das mit Jura auch. Vollgesaugt mit sinnlosem Wissen können Sie hinterher allen anderen sagen wie sie ihren Job zu machen haben. Wenn Sie Jura studiert haben können Sie hinterher in der Wirtschaft Konzerne ruinieren, als Politiker können Sie Städte und Gemeinden platt machen, Sie können als Verwaltungschef in den Krankenhäusern den Ärzten erklären wie sie ihre Arbeit zu machen haben, mit Jura geht das alles und wenn es für Jura intelektuell nicht ganz reicht, dann nehmen Sie einfach BWL, denn damit geht das auch.


Der Generalstaatsanwalt Manfred Proyer und Oberstaatsanwalt Marco Wibbe von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm erklären: Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger dürfen innerhalb ihrer Tätigkeit in einer zur Objektivität verpflichteten Behörde Bürger anlügen, nötigen, bedrohen, erpressen und betrügen usw. (Sperrwirkung für Straftatbestände), wenn dann komme in der gesamten Rechtspflege nur der Straftatbestand der Rechtsbeugung mit dem Rechtsbeugungsprivileg in Betracht (2 Zs 1952/2011), 08.08.2011
Es ist also rechtlich in Ordnung wenn Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger, die einen Amtseid geschworen haben, Menschen anlügen, nötigen, bedrohen, betrügen, erpressen usw. und diese dürfen sich dabei auch korrupterweise alle Abdecken, denn das ist "Rechtspflege" in einer zur Objektivität verpflichteten Behörde. Alles das ist gemäss dem leitenden Generalstaatsanwalt Manfred Proyer und dem Oberstaatsanwalt Marco Wibbe aufgrund der Sperrwirkung (BGHSt 10, 294; 32, 357, 364 ua.) rechtlich korrektes vorgehen.
Das Rechtsbeugungsprivileg welches Juristen mit Amtseid kriminelles Handeln ermöglicht ist ja entsprechend bekannt:
Generalstaatsanwalt Manfred Proyer/Marco Wibbe, Schreiben vom 08.08.2011: "Voraussetzung für ein unter dem Gesichtspunkt der Rechtsbeugung strafbares Verhalten wäre ein sogenannter elementarer Verstoss der Beschuldigten gegen die Rechtspflege, dh. der Täter müsste sich bei seiner Entscheidung willkürlich bewusst und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt haben. Anhaltspunkte hierfür sind bzgl. der Beschuldigten Weiltert, Lausten und auch Engel jedoch nicht ansatzweise ersichtlich."

Erst wird eine unterstellt mitteloser Bürger am AG-Minden in Handschellen abgeführt und inhaftiert, weil er sich einen Anwalt (Arbeitete mit dem ehemaligen Präsidenten Gero Debusmann des OLG-Hamm kongenial zusammen) bei Anwaltszwang genommen hat.
Verfahren gegen die Caritas: Betonte doch der Präsident der Stuttgarter Anwaltskammer Peter Ströbel während des ersten Prozesses extra noch, dass die Anwälte "der Berufsstand sind, dessen Selbstverständnis es ist, den Armen und Entrechteten zu helfen".
Gegenüber Proleten werden Straftatbestände also auch in Bielefeld und Hamm kollegial und im Ansehen der Person unterstellt und frei erfunden.

Von einer Dritten Person, die erklärt, dass diese so viel einzahlen wolle wie für eine Freilassung notwendig ist, werden anstatt der 290 EUR, die für eine Freilassung zu zahlen sind ca. 930 EUR abgenommen.

Dabei handelt es sich gemäss dem Schreiben von Oberstaatsanwalt Krahmüller der Staatsanwaltschaft Bielefeld vom 10.06.2009 nur um einen Irrtum, weil aus dem Haftbefehl ausdrücklich hervorgeht, dass für eine Freilassung nur 290 EUR zu zahlen sind:
"In dem Haftbefehl heisst es ausdrücklich wie folgt:... Sollte Ihren Bekannten eine andere Auskunft erteilt worden sein, so kann dies nur irrtümlich erfolgt sein."
(Sicherlich auch ein neuer Irrtum: Strafantrag wurde wegen Bedrohung/Nötigung und ganz besonders wegen dem Betrug gestellt. Nun ist es nur noch Nötigung.)

Dieser Irrtum im Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 10.06.2009 ist aber noch viel grösser (26 Js 355/09):

Es ist nicht nur so, dass Staatsanwälte rechtskundig sind und es Tagesgeschäft darstellt, sondern es ging nicht nur aus dem Haftbefehl „ausdrücklich“ hervor wie viel für eine Freilassung zu zahlen ist:

Der Polizeibeamte erklärt dem Inhaftierten, dass er frei gelassen werde, wenn er 930,74 EUR zahlt.
Der Inhaftierte erklärte dem Beamten, dass 281 EUR für eine Freilassung zu zahlen sind (Geldstrafe minus einem Tagessatz zuzügl. Anzahlung auf einen Tagessatz, genau also eigentlich 280,01 EUR).
Daraufhin erklärt der Polizeibeamte, dass er den Staatsanwalt ja noch einmal fragen kann aber er kann sich unter keinen Umständen vorstellen, dass dieser sich darauf einlässt. Telefonieren durfte der Inhaftierte nicht.
Der Polizist erklärt 2 bei der Polizei erschienenen Personen, dass 930,74 EUR für eine Freilassung zu zahlen sind. Eine der beiden Personen erklärt, dass es nur ca. 300 EUR sein müssen und besteht darauf, dass diese Summe ausreichend sei, da der Inhaftierte davon zuvor gesprochen habe und diese sich nicht vorstellen kann, dass der Inhaftierte sich rechtlich irren würde.
Eine der beiden Personen fragte ob diese mal kurz mit dem Inhaftierten sprechen könne, damit er sagt wie viel für eine Freilassung eingezahlt werden muss. Das wurde verweigert.
Der Polizist telefoniert mit dem Staatsanwalt und erklärt, dass der Inhaftierte nur freigelassen wird, wenn 930,74 EUR bezahlt werden, sonst erfolgt keine Freilassung.

Und der Irrtum wird noch grösser:

Die Beute ist bis heute, 2 Jahre nach dem Betrug, nicht zurückgezahlt worden. Es wird erklärt, dass die ganze Aktion so Rechtmässig und korrekt abgelaufen wäre, daher werde das Geld nicht zurückgezahlt, denn der Inhaftierte wäre Mittellos und daher hätte man bei ihm das restliche Geld nicht vollstrecken können. Nun wird also erklärt, dass es sich gerade nicht um einen Irrtum, sondern um Vorsatz handelt und man bei dem Dritten das zusätzliche Geld mit "Rechtsgrund" auf diese Weise vollstreckt hätte.
Erklärung von Oberstaatsanwalt Karl-Erich Sundermeyer am 08.03.2010 von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm:
"Nachdem Meyer eine Rechnung vom 10.03.2008 über eine Geldstrafe von 300 EUR sowie Kosten des Verfahrens in Höhe von 640,74 EUR übersandt worden waren und dieser in der Folgezeit lediglich einen Betrag von 10 EUR gezahlt hatte, blieben alle Versuche, den Restbetrag einzutreiben erfolglos. (Anm. Wir errinnern uns, der Bestrafte wurde bestraft, weil er sich als Mittelloser bei Anwaltszwang einen Anwalt genommen hatte.) ...Dass gegen Meyer am 30.04.2009 ein Zahlungsanspruch des Landes NRW in Höhe von 930,74 EUR bestand, dürfte unstreitig sein. Somit erfolgte die Zahlung dieses Betrages durch den Kläger mit Rechtsgrund."


Demgemäss hat man also einen Dritten um das weitere Geld betrogen, weil man weiss, dass man dieses weitere Geld beim Insolventen nicht hätte vollstrecken können und es wird ganz klar erklärt, dass man das Geld dem Dritten daher also absichtlich (mit Rechtsgrund) abgenommen hätte.
Da es sich um korrektes Vorgehen mit Rechtsgrund handelt es aber gleichzeitig alles nur ein Irrtum war, hat die Staatsanwaltschaft also irrtümlich korrekt gehandelt.
Aus den bisherigen Aussagen der Generalstaatsanwaltschaft lässt sich also folgendes entnehmen: Das heisst also bei der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm und bei der Staatsanwaltschaft in Bielefeld geht es normalerweise nur kriminell zu und wenn man sich dort korrekt verhält, dann kann es sich dabei nur um einen Irrtum gehandelt haben.

Es war zu dem von grossem Vorteil, dass 2 Personen bei der Polizei erschienen sind und es so einen Zeugen gab. Den kriminellen Staatsanwälten sind ihrer Ansicht nach nicht nur kriminelle Machenschaften erlaubt, sondern es wird dort natürlich auch vollkommen selbstverständlich gelogen. Auch Staatsanwalt Karl-Erich Sundermeyer gehört zu den lügenden Staatsanwälten.

Ein Verstoss gegen die Aufklärungspflicht (LK-Spendel 56) kann bereits Rechtsbeugung darstellen (StGB Thomas Fischer Rn 10). Im vorliegendem Fall wurde absichtlich, bewusst und vorsätzlich falsch aufgeklärt um jemanden zu betrügen. Der Inhaftierte wurde ebenfalls bewusst und vorsätzlich falsch aufgeklärt und ihm wurde angedroht, dass er nicht freigelassen wird, wenn nicht 900 EUR gezahlt werden. Da die Staatsanwaltschaft wusste, dass er das Geld nicht aufbringen kann wurde er also mit Freiheitsberaubung bedroht. Es käme zudem auch noch der Tatbestand der Erpressung §253 StGB in Betracht, denn für das "Bereichern zu Unrecht" kommt es subjektiv darauf an ob der Anspruch von der Rechtsordnung anerkannt ist (BGH 48, 322, 328f.). Die Polizeibeamten, die den Inhaftierten im Auftrag der Staatsanwaltschaft erpressen sollten waren bereits in der Sache einmal vernommen worden aber zu den ganzen vorliegenden vorgetragenen Tatbeständen mussten diese sich natürlich nicht äussern.
Desweiteren liegt ein schwerwiegendes Abweichen vom Recht/Gesetz, dann vor wenn damit bewusst Grundrechte verletzt werden. Im vorliegendem Fall wurde der Inhaftierte mit einem Verstoss gegen Artikel 2 Abs. 2 GG bedroht um damit Zahlungen zu erpressen. Für den leitenden Generalstaatsanwalt Manfred Proyer und Oberstaatsanwalt Mirco Wibbe ist das begehen von kriminellen Handlungen wie Betrug und Erpressung von Justizangehörigen mit Amtseid also keine schwere und weitreichende Entfernung von Recht und Gesetz.
Es ist also umgekehrt in keinster weise ersichtlich warum nicht mindestens ein dringender Verdacht besteht, dass strafbare Rechtsbeugung gemäss §339 StGB vorliegt. Bei niederen Proleten reicht gemäss der Staatsanwaltschaft Bielefeld und der Generalstaatsanwaltschaft Hamm im Ansehen der Person ein "schlichter Anfangsverdacht" aus um zu ermitteln und um bei unschuldigen niederen Proleten Hausduchsuchungen durchzuführen, selbst wenn diese von vorn herein sinnlos sind.
Desweiteren ist die Entscheidung des BGH, dass sich Justizorgane nur dann bezügl. der Rechtsbeugung strafbar machen, wenn diese sich "in schwerer Weise von Recht und Gesetze entfernt haben" nicht BRD-Rechtsstaatskonform, denn der BGH erklärte, dass das so sein müsse um die Justiz vor zu häufiger Inanspruchnahme zu schützen. Dieses Rechtsbeugungsprivileg stellt selbst einen Grundrechtsverstoss gegen Artikel 19 Abs. 4, Artikel 20 Abs. 3 ua. dar. Die Grundrechte sind im übrigen dazu da um den Bürger vor der Staatsmacht und auch gegenüber der Justiz zu schützen, damit es hier nicht so zugeht wie im Dritten Reich. Aber wie man sieht arbeitet die Justiz immer noch mit Methoden aus dem Dritten Reich willkürlich gegen die Bürger und ganz besonders im Ansehen der Person, weil man dort einen Amtseid geschworen hat. Auch im Dritten Reich war die Justiz darin federführend und ging darin sogar über das vom Staat verlangte noch hinaus, wie heute. Würde für DDR-Juristen das gleiche Rechtsbeugungsprivileg gelten wie es sich die Juristen in der BRD selbst hochelitär genehmigen, dann hätte nie ein DDR-Jurist verurteilt werden dürfen. Kein Rechtsbeuger und Blutrichter/Blutstaatsanwalt aus dem Dritten Reich ist wegen Rechtsbeugung belangt worden obwohl dieses damals ebenso ein zu tätigendes Selbstverständnis für die meisten Juristen darstellte, wie heute aber die Kollegen entschieden über ihre Kollegen. Wäre Roland Freisler, der vorsitzende Richter vom Blutvolksgerichtshof, nicht bei einem Bombenangriff ums Leben gekommen, dann hätte er in der BRD in der Justiz als Richter auch weiterhin Karriere gemacht. Da die DDR-Juristen aber keine Kollegen der BRD-Juristen darstellten und man diese also opportunistisch in Kumpanei und im Ansehen der Person nicht decken muss, gelten andere Massstäbe. Das schöne daran ist für die Juristen zusätzlich, dass diese dem BRD Bürger also auch verlogenerweise vorführen, dass man auch Rechtsbeugung tatsächlich verfolgen würde und die BRD damit ein korrekter Rechtsstaat wäre. Auch im Dritten Reich hatten wir einen korrekten sozialen materiellen Rechtsstaat, “Never forget that everything Hitler did in Germany was legal. ” – Martin Luther King April 1963

Festzuhalten bleibt aber insbesondere, dass für den Generalstaatanwalt Mafred Proyer und für Oberstaatsanwalt Marco Wipp Bedrohung, Nötigung, Betrug, Erpressung  ua. was seine Kollegen innerhalb iher Arbeit in der Justiz tätigen vollkommen korrektes und einwandfreies vorgehen darstellt, denn ein Verstoss wegen unkorrekten Vorgehen ist im vorliegenden Fall "nicht einmal im Ansatz ersichtlich". Bei solchem Vorgehen handelt es sich also eher um lobenswertes Vorgehen für das die Kollegen mit Amtseid noch einmal von höchster Stelle Bestätigung erfahren müssen, damit es auch zukünftig gegen niedere Proleten im Ansehen der niederen Proleten so getätigt wird.

Manfred Proyer mit Amtseid in einer zur Objektivität verpflichteten Behörde: "Viele Bürgerinnen und Bürger haben eine durch die Medienberichterstattung vermittelte - ungefähre - Vorstellung von der Arbeit einer Staatsanwaltschaft, nämlich das Aufklären und Verfolgen von Straftaten."

Wer also bei der Staatsanwaltschaft mit Amtseid hinter kriminellen Handlungen von juristischen Staatsorgangen steht und diese darin unterstützt kommt dort nach oben und wird Oberstaatsanwalt, leitender Oberstaatsanwalt, Generalstaatsanwalt oder Behördenleiter.
Der Generalstaatsanwalt Manfred Proyer verfolgt hinzukommend Bürger, die entsprechendes kriminelles Handeln solcher Staatsorgane öffentlich machen und gegen kriminelles Handeln in der Justiz etwas sagen. Wer beide dieser Tätigkeiten mit Amtseid erfüllt kommt anscheinend ganz nach oben. War das nicht in Nazi-Deutschland im Dritten Reich ganz genau so?

Bei der Kreispolizeibehörde Minden will man im Gegensatz dazu künftig nicht mehr kriminell handeln.
Schreiben der Kreispolizeibehörde Minden vom 24.08.2009:
"Alle in Frage kommenden Beamten der hiesigen Behörde sind bzw. werden aus Anlass dieses aktuellen Vorfalls informiert, dass die Zahlung der Geldstrafe zur Abwendung der Verhaftung ausreichend ist (Anzahl Tagessätze minus 1 plus Anzahlung des letzten Tagessatzes)."
Die Kreispolizeibehörde weigert sich also zukünftig Handlungen zu tätigen bei denen es sich gemäß dem leitenden Generalstaatsanwalt Manfred Proyer und Oberstaatsanwalt Marco Wipp um Handlungen handelt bei denen Rechtsbeugung nicht einmal im Ansatz zu erkennen ist und bei denen es sich also um korrektes und richtiges vorgehen handelt.


Generalstaatsanwalt, SS-Sturmbandführer und Kriegsverbrecher Karl-Günther Jöel von August 1943 bis Kriegsende bei der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm, letztlich von den Justizkollegen wieder freigesprochen
Nach dem Studium erhielt Joël eine Anstellung bei der Staatsanwaltschaft in Göttingen. Im Mai 1933, wenige Monate nach der nationalsozialistischen „Machtergreifung“, trat er der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 3.216.914). Außerdem wurde er Mitglied des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes.
Von August 1933 bis August 1943 war Joël im Reichsjustizministerium (RJM) tätig. Sein Aufgabenbereich umfasste von August bis November 1933 den Bereich „Amnestie- und Niederschlagungsfälle“. Danach fungierte er gemeinsam mit Werner von Haacke bis Oktober 1937 als Leiter der von Roland Freisler geschaffenen Zentralstaatsanwaltschaft im RJM. Neben Korruptionsfällen war er mit Ausschreitungen von Parteimitgliedern, insbesondere SA-Angehörigen, beschäftigt. Nachdem die Zentralstaatsanwaltschaft im Oktober 1937 aufgelöst wurde, war Joel Referent in der Abteilung „Strafrechtspflege“ des Justizministeriums.
Im Dezember 1937 wurde Joël zum Verbindungsmann des RJM zu SS, Gestapo und SD ernannt. Im Januar 1938 trat er aus diesem Grund in die Schutzstaffel ein, in der er einen Führerrang erhielt. Bis 1943 erreichte er den SS-Rang eines SS-Obersturmbannführers. Als Beamter wurde Joël 1941 zum Ministerialrat ernannt und mit der Bearbeitung der Verurteilungen im Rahmen des Nacht-und-Nebel-Erlasses betraut. Außerdem war er Chef des Sonderreferates für Kriegsdelikte.
Von August 1943 bis zum Kriegsende amtierte Joël auf Anforderung der Gauleiter Alfred Meyer und Albert Hoffmann als Generalstaatsanwalt in Hamm und war dort weiterhin mit Nacht- und Nebelfällen beschäftigt.
Im Nürnberger Juristenprozess gegen 16 hohe Justizbeamte und Richter des NS-Regimes verurteilte ihn am 14. Dezember 1947 ein amerikanischen Militärgerichtshof wegen seiner Mitwirkung an der Nacht- und Nebelgerichtsbarkeit zu zehn Jahren Haft. Am 31. Januar 1951 begnadigte ihn der US-amerikanische Hochkommissar John Jay McCloy und er wurde aus dem Kriegsverbrechergefängnis Landsberg entlassen. Anschließend war Joel als Wirtschaftsberater bei der Friedrich Flick AG in Düsseldorf tätig. 1953 wurde er von einem bundesdeutschen Gericht freigesprochen.
1956 ist Joël als Mitarbeiter des Flickkonzerns nachweisbar. 1969 lebte er im Richard-Pietzsch-Weg 12 in München.


Der fragwürdige Polizei-Einsatz um gestohlene Brautkleider in Bremen, Jetzt ermittelt der Innensenator, 15.07.2009
Der BILD-Bericht über den Polizei-Skandal nach dem Einbruch in eine Edel-Boutique. Gestern war er Gesprächsstoff Nummer 1 in Bremen. Jetzt kommen immer neue Pannen der Beamten ans Tageslicht.
Der Tag danach. Am Vormittag tauchten gestern Kripo-Beamte bei den Opfern auf, suchten händeringend nach Erklärungen. Boutique-Besitzerin Diana B. (38) zu BILD: „Sie gaben kleinlaut zu, Fehler gemacht zu haben.“
Was die Unternehmerin besonders erzürnt: „Beim Beobachten der Verlobungsfeier haben wir Fotos von Frauen in meinen gestohlenen Kleidern und dem Schmuck gemacht. Die Polizei verlangte, dass wir die Fotos löschen. Wörtlich sagte der Beamte: ‚Sie verletzten die Persönlichkeitsrechte dieser Menschen, löschen Sie sofort alle Aufnahmen.‘ Das ist unfassbar, dass hier die Täter noch geschützt und Beweise vernichtet wurden.“
Und warum hat die Polizei nicht die gestohlenen Kleider beschlagnahmt und die Personalien der berüchtigten Familie M. aufgenommen? Ein Beamter zum Opfer: „Wir waren zu einer Massenschlägerei gerufen worden. Die gab es dort nicht. Da sind wir wieder gefahren.“
Peter B., Ehemann der Boutique-Besitzerin: „Alles faule Ausreden. Wir haben den Beamten vor Ort die Situation genau geschildert. Aber das hat die nicht interessiert.“



Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (07/2011):

25 Tage unschuldig wegen Falschaussage bei 2500 EUR Unfallschaden in U-Haft, Augsburger Allgemeine 03.11.2008
25 Tage saß Stephan Schober unschuldig in der Nürnberger Justizvollzugsanstalt. Am vergangenen Freitag konnte der 43-Jährige endlich wieder seine Frau Elke und seine beiden Kinder in die Arme schließen. Bei seiner Rückkehr in den Betrieb am Montag wird er gefeiert wie ein Held. Zugleich erheben Betriebsrat und Firmenleitung schwere Vorwürfe gegen die Justiz in Schwabach und Nürnberg.
Auf Transparenten äußern Schobers Kollegen ihren Unmut. Sie reden von einem Justizskandal und einem Willkürakt. «Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Die kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.» Schober und sein Anwalt Wolfgang Stretz behalten sich rechtliche Schritte von Dienstaufsichtsbeschwerden bis zu Schadenersatzklagen vor. Betriebsratsvorsitzender Harald Kober spricht von «einer Schweinerei, wie sie im Buche steht».
Hintergrund ist ein Bagatell-Unfall am 17. April in der Nähe von Schwabach. Ein Lastwagen der Lichtenfelser Spedition soll ein parkendes Auto angefahren haben. Der Sachschaden: 2500 Euro. Am 6. Oktober wird der Fall vor dem Amtsgericht Schwabach verhandelt. Schober wird als Zeuge vernommen. Er bestätigt, dass er neben seinem Kollegen, dem Fahrer Werner Vosswinkel, im Führerhaus saß - und nichts von einem Unfall bemerkt hat. Die Frau des Pkw-Besitzers gibt dagegen an, dass nur ein Mann im Lastwagen saß. Schober wird noch im Gerichtssaal wegen uneidlicher Falschaussage und Verdunklungsgefahr festgenommen.
Erst dreieinhalb Wochen nach dem Prozess später bestätigt ein Lackgutachten, dass der Lastwagen der Spedition Kraus & Pabst als Unfallverursacher ausscheidet. Schober, gegen den bereits Anklage erhoben wurde, kommt frei. Für Kober und Firmenchef Rohrbacher bleiben eine Menge an Fragen an die Justiz. «Wieso wird ein vollkommen unbescholtener Bürger wegen einer Lappalie behandelt wie ein Verbrecher», stellt Kober in den Raum. «Hier wird die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates infrage gestellt.»
Rohrbacher geht noch einen Schritt weiter: «Wenn so etwas Schule machen sollte nach einem Verkehrsunfall, könnte man jedem Bürger nur raten, sich nicht als Zeuge zur Verfügung zu stellen oder sich vorher freies Geleit zusichern zu lassen.» Firmensprecher Martin Rebhan wirft den Behörden «schlampige Ermittlungen» vor.
«Das ist der Horror», blickt Schober auf die 25 Tage und Nächte im Gefängnis zurück. Eine Stunde Aufschluss und eine Stunde Hofgang pro Tag werden ihm dort gewährt. Den Rest des Tages verbringt er in der Zelle. «Die Emotionen fahren mit mir Karussell», beschreibt Schober am Montag seine psychische Verfassung. «Ich kann nachts nicht schlafen. In meinem Kopf läuft ständig ein Film ab. Es sind aber nur Sequenzen, ohne Zusammenhang.»

Kavallerie der Justiz: "Die Staatsanwaltschaft ist die Kavallerie der Justiz: Schneidig, aber dumm."
Wir freuen uns, Sie auf der Seite "Kavallerie der Justiz" begrüßen zu dürfen.
Und so heißt es auch noch: "Die Staatsanwaltschaft ist die Kavallerie der Justiz - erst handeln, dann denken!"*
Auf diesen Seiten wollen wir über Fälle aus der Deutschen Justiz berichten - unterstützen Sie uns, indem Sie uns Ihren Fall schildern. Wir sind davon überzeugt, dass es einen Bedarf für ein solches Forum gibt. Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen vor allem im Umgang mit der Staatsanwaltschaft und Rechtsanwälten, aber auch mit deutschen Gerichten.
Hat die Staatsanwaltschaft auch erst gehandelt, und dann (vielleicht) noch einmal nachgedacht? Wurden Sie zu Unrecht - z. B. von Ihrem alten Arbeitgeber - des Verrates eines Geschäfts- und Dienstgeheimnisses beschuldigt, und bekamen anschließend Besuch von der Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss?
Hat die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren nur gegen den Beschuldigten gearbeitet und entlastende Argumente nicht berücksichtigt?
Hat Ihr Rechtsanwalt Ihre Interessen vertreten? Hat der Rechtsanwalt der Gegenseite im Schriftverkehr mit Dreck geschmissen, Ihnen die Pest an den Hals gewünscht, Ihren Ruf gegenüber Dritten beschädigt?
Es gibt viele Themen, über die berichtet werden muss. Mailen Sie uns Ihre Geschichte, mailen Sie uns Zitate und Geschichten von Staatsanwälten, Polizisten, Rechtsanwälten und Richtern!

Jörg Bergstedt erklärt die fiesen, miesen und verlogenen Tricks von Polizei, Politik und Justiz mit Beweismittelwerkstätten, frei ausgedachten Straftaten ua., Regensburg 03.07.2010 , http://www.fiese-tricks.de.vu
Tatbestände die frei erfunden und physisch unmöglich sind werden in Gerichtsurteile geschrieben und für den Angeschuldigten gibt es Knast. Der Richter ist von der Polizei über ihre Lügen informiert worden und aufgefordert worden darüber zu schweigen. Er hat die Lügen somit gekannt und hält dieses sogar Aktenkundig fest! Es handelt sich somit um eindeutig beweisbare Rechtsbeugung zusätzlich mit dem Straftatbestand der Freiheitsberaubung (Ausserdem Verfolgung Unschuldiger, falscher Verdächtigung usw.). Gerichte sind geübt darin die Wahrheit frei zu erfinden.
Eine gelogene Pressemitteilung  kommt vom hessischen Innenminister Volker Bouffier (CDU) höchstpersönlich, der auch höchstpersönlich die verlogene Staatsanwaltschaft etc. kommandiert. Entlastende Beweise werden bei der Staatsanwaltschaft Giessen verschwinden gelassen. Man hat bei der Staatsanwaltschaft nicht mehr feststellen können warum jemand inhaftiert worden ist und daher hat man ihn im Gefängnis belassen und daher liege keine Freiheitsberaubung vor.
Alle beteiligten Giessener Richter decken die kriminellen Handlungen der Richter, Staatsanwaltschaft und Polizei und man arbeitet dabei mit Nazimethoden. Nur das OLG entscheidet anders (heute ist eine Entscheidung durch das OLG als dritte Instanz nicht mehr möglich): "Da das Instrument des Gewahrsams während der Nazizeit äusserst massiv missbraucht wurde, sollte es durch die Tatbestandsmerkmale "unerlässlich" und "unmittelbar bevorstehend" rechtlich unmöglich gemacht werden, dass die Vorschrift zu einer Ermächtigung zum sog. Vorbeugegewahrsam (früher Schutzhaft) ausgeweitet wird (Homann, §32 HSOG Rn 16 und 3)".
Es gibt kein journalistisches Medium welches diese Vorgänge oder entsprechende Entscheidungen veröffentlichen wollte.
Polizisten sollen auch bei Mord gegenüber Bürgern immer freigesprochen werden. Bürger besonders aus niedrigeren Schichten sollen immer verurteilt werden:
Sachverständigengutachten: "Bei Polizisten kann sich in Erregungssituationen unbemerkt der Zeigefinder krümmen."
Beweismittel für eine angebliche Beleidigung wegen einer unbenannten und zeitlich unbekannten Beleidigung:
Die Zeugin räumte selbst ein, den Angeklagten geohrfeigt zu haben. Für eine solch extreme Reaktion muss es Gründe gegeben haben; für Oberbürgermeisterkandidaten macht es sich schliesslich schlecht, wenn sie bei Wahlkampfveranstaltungen grundlos Passanten prügeln. Schliesslich wollen sie gewählt werden.

Das Finanzamt und der Schnitzel-Witz von Sachsen, K1 magazin, 25.07.2011
Über 25.000 Euro Steuernachzahlung fordert der Staat von zwei Wirtsleuten. Das Finanzamt Plauen findet deren Schnitzel zu groß. Ein Fall für K1 Magazin Reporterin Kathy Weber und ihren Stein des Anstoßes.
Die Futterstube ist für ihre grossen Schnitzel bekannt. Der Prüfer vom Finanzamt hat im Internet recherchiert, dass ein durchschnittliches Schnitzel in der Gastronomie 160g wiegt. Das Gewicht der Schnitzel in der Futterstube beträgt jedoch 200g. Grund für den Prüfer mehr verkaufte Schnitzel zu unterstellen und so eine Steuernachzahlung von 25000 EUR festzusetzen, welches die Wirtsleute ruiniert.

Juristenzitate:
Aus „Recht ohne Gerechtigkeit" von Dr. Henri Richthaler, C-Verlag 1989, Seiten 4f:
„Über die Richter hinaus steht unser ganzes Rechtssystem kurz vor seinem Kollaps. Die Justiz hat ihre Fähigkeit verloren, gerechte und in vertretbarer Zeitspanne getroffene Entscheidungen zu fällen. In vergleichbarer Situation müsste ein Unternehmen Konkurs anmelden.
Mit dem Rechts-Killer-Instrument der ,freien richterlichen Beweiswürdigung' werden Prozesse von den Richtern so zurechtgeschnitten, dass gewünschte Resultate gerechte Entscheidungen verjagen. - Nur noch formell nehmen die Gerichte ihre Aufgaben wahr. Unser Rechtsstaat ist zum bloßen Rechtsmittelstaat verkommen.
Die Justiz ist auf dem Niveau eines Glückspiels angekommen. Würden Urteile mit dem Knobelbecher ausgewürfelt, es wäre kein Unterschied in Resultat und Niveau zu Entscheidungen der Richter festzustellen. ,Im Namen des Volkes' lässt sich ebenso gut würfeln wie langes Fachchinesisch in richterlicher Willkür verkünden."

Garagenstreit in Jöhstadt, Sat1 Akte 2000, Nachbar Kapfenberger war Referendar am OLG Dresden als das Skandal-Urteil des OLG Dresden erging
Familie Hutschig hat sich diese Garage an den Feldrand gesetzt. Richter haben entschieden die Garage muss weg. Sein Wohnhaus steht ungefähr 100m weit weg. Er besitzt 10000 qm Grundstück und 2qm Grundstück sind hierbei beeinträchtigt und nur deswegen, weil hier der Schatten auf sein Grundstück fällt. Aus diesem Grunde sind wir verpflichtet die Garage mit einem Wert von 70000 DM abzureissen. Dabei haben sie vorher jeden Streit vermeiden wollen. Peinlich genau halten diese sich an die Vorgaben der Baubehörde und die Verwaltung hat beim Ortstermin keinerlei bedenken. Die Baugenehmigung ist gültig. Sie setzen der Garage sogar ein Spitzdach auf die Garage, denn diese soll sich ja in das Landschaftsbild einfügen.
Doch dem Nachbarn der Hutschigs gefällt die Garage nicht, er fürchte sogar gesundheitliche Schäden durch Autoabgase. Also zieht er vor Gericht, will das Gebäude
abreissen lassen. Doch die Hutschigs gewinnen insgesamt 3 mal. Zwar steht die Garage wenige cm zu nah am Nachbargrundstück doch Verwaltungs- und
Oberverwaltungsgericht entscheiden, die Garage bleibt. Und auch vor dem Landgericht Chemnitz gewinnt Familie Hutschig. Nach 3 Jahren Nervenkrieg wollen die
Hutschigs endlich Frieden schaffen. Mehrmals ist die Bemühung gemacht worden sich mit ihm zu einigen. Das ging von Grundstückskauf (Wert der 2qm ca. 1,70 DM), bis Grundstückstausch und dem Angebot von 10000 DM um seinen Schaden wieder gut zu machen. Er schlägt das aber alles aus und klagt verbissen weiter beim Oberlandesgericht in Dresden. Das entscheidet nach Aktenlage. Die Garage steht ja ein paar cm falsch also muss sie weg.
Für den Anwalt Alexander Haentjens der Familie Hutschig ist das Urteil eine skandalöse Ungerechtigkeit. Zeit, Geld und vor allem die Nerven liegen blank. Die
Personen, die daran beteiligt sind, die Opfer, Hutschigs sind ja Opfer, sind ganz normale Menschen, die sich nichts zu schulden haben kommen lassen und de
unverschuldet Schäden erleiden die in die hundertausende gehen. Das kann in unserem Staat eigentlich nicht sein.
Wir Einwohner von Jöhstadt stehen hinter Herrn Hutschig und wenn der Herr Mirko Kapfenberger dann mit der Abrissbirne kommt, dann stehen wir wieder alle hier.
70000 DM Baukosten, 40000 DM Anwalts- und Gerichtskosten und rund 10000 DM Abrisskosten und das alles wegen eines Schattens auf 2 qm. Nachbar K. darf die Garage sogar Eigenhändig abreissen, jederzeit.
Der Garagenstreit ist nach 10 Jahren zu Ende, Rechtsanwalt Mirko Kapfenberger mit 45 Jahren an Herzversagen gestorben, Im Namen des Volkes ein Hohn, 27.12.2008
Dabei wussten die Erzgebirger nicht, wie Ihnen geschah. Anfangs haben sie über Kapfenbergers mehr als 40 seitige Klageschrift gelächelt. "Den Unsinn kann doch niemand ernst nehmen", waren sich die Hutschigs einig.
...Das Seelenheil der ganzen Familie litt, doch sie liess sich nicht entzweien. Nicht als jenes Skandal-Urteil fiel, nicht als Mutter und Vater mit heingezogen wurden, nicht als die Gerichtsvollzieherin das Elternhaus beschlagnahmte. Bis zum Ende diesen Nervenkrieges haben die Hutschigs allein 46000 EUR für Gerichts- und
Anwaltskosten gezahlt.
...Auch deshalb, weil sie eines Tages erfuhren, dass Kapfenberger gerade zu der Zeit Referendar am Oberlandesgericht war, als dort das alles auslösende Urteil gesprochen wurde.
"Da kommt man schon ins Grübeln, ob das noch was mit unabhängiger Gerichtsbarkeit zu tun haben kann" kommentierte es Jan Hutschig. Der 38-jährige ist im Laufe der Zeit selbst zum "Rechtsanwalt ohne Examen wider Willen" geworden.

Celler Generalstaatsanwaltschaft deckt PING-Betrüger mit peinlichen Blindzitaten und hahnebüchenen Unsinn, 04.02.2011
Manche Staatsanwälte zeigen sich mitunter geradezu verfolgungswütig; in anderen Fällen muss man sie hingegen zum Jagen tragen. Verständlich ist manchmal beides nicht.
Das außergewöhnlich schwach ausgeprägte "Jagdverhalten" niedersächsischer Strafverfolger in Bezug auf das massenhafte Anpingen ahnungsloser Bürger per Telefon unter Übertragung einer kostenpflichtigen Rückrufnummer ("PING-Betrug") und die Frage der Strafbarkeit dieses "Geschäftsmodells" ist nun Gegenstand eines höchst lesenswerten Aufsatzes der deutsch-schweizerischen Rechtswissenschaftlerin und emeritierten Professorin Regina Ogorek. Sie rechnet in der kritischen juristischen Zeitschrift "Myops. Berichte aus der Welt des Rechts" (Beck-Verlag) mit der Arbeit der Staatsanwaltschaften in Celle und Hannover ab.
In ihrem Aufsatz "PING oder Signal fatal! Vom justizgestützten Missbrauch des Computers" (hier die Vorstellung des Heftes im Beck-Shop mit dem Artikel als kostenlose Leseprobe) weist sie nach, dass die von der Generalstaatsanwaltschaft Celle zur Rechtfertigung der Untätigkeit der Strafverfolgungsbehörden gegenüber den Pingbetrügern verwendeten Quellennachweise bestenfalls als peinliches "Blindzitat" bezeichnet werden dürfen.
Der Kerninhalt der die Betrugsstrafbarkeit ablehnenden Begründung der Celler Strafverfolger besteht in der Behauptung, Unaufmerksamkeit sei vom Strafrecht nicht geschützt. Ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Celle schreibt in einer Beschwerdeentscheidung, mit der die Einstellung eines in Hannover wegen Pingbetrug geführten Ermittlungsverfahrens als rechtmäßig gedeckt wird, wörtlich:
"Wenn sie sich dafür entscheiden, eine unbekannte Nummer anzurufen, ohne dass sie wissen, welche Gebühren dafür anfallen könnten, ist dies ihr eigenes Risiko."...
Zwar darf man leider getrost davon ausgehen, dass in unserem Land Staatsanwälte, die solch einen hanebüchenen Unsinn verzapfen, leider wohl eher nicht mit Ermittlungen wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt behelligt werden. Immerhin bleibt zu hoffen, dass der landauf landab deutlich geäußerte Unmut vieler Bürger über derartige Vorgänge wenigstens langfristig dazu führt, dass die Karriere derartiger "Organe der Rechtspflege" einen möglichst tiefen Knick bekommt und dass sie künftig nicht mehr allzuviel Unsinn anrichten dürfen.
StA Hamburg: Kritik an Einstellungspraxis anderer Staatsanwaltschaften bei Abofallen, 11.06.2010
Tausende Anzeigen, jahrelange Ermittlungen, sang- und klanglose Einstellung. Nach Auffassung des Sprechers der Staatsanwaltschaft Hamburg muss das offenbar nicht das letzte Wort sein.
Wie die Bergerdorfer Zeitung in ihrer Online-Zeitung berichtet, nahm der Pressesprecher der Hamburger Staatsanwaltschaften Wilhelm Moellers mit folgenden bemerkenswerten Worten zur Praxis der Strafbarverfolgung von Abofallen in Deutschland Stellung:
„Im Gegensatz zu den Staatsanwaltschaften beispielsweise in Darmstadt oder München, die derartige Verfahren häufig einfach einstellen, handeln wir."
Deutlicher kann Kritik von einem Staatsanwalt wohl kaum formuliert werden. Na dann, frischauf ans Werk!

Goethe, Heine, Handke, Dahn, Wedekind, Flaubert, Kafka, Heym, Grimm, Guttenberg: Ich scheisse auf die Rechtswissenschaften
Hadert da draußen jemand mit dem Jurastudium? Dann ist er in bester Gesellschaft: Juristerei und Schriftstellerei, bei dieser Mesalliance dräut Unheil. Das zeigen grimmige Attacken von Dichtern wie Flaubert und Wedekind, Heym und Handke gegen das "gottverfluchte Studium". Ein literarischer Rundflug.
"Von den sieben Jahren, die ich auf deutschen Universitäten zubrachte, vergeudete ich drei schöne blühende Lebensjahre durch das Studium der römischen Kasuistik, der Jurisprudenz, dieser illiberalsten Wissenschaft. Welch ein fürchterliches Buch ist das Corpus iuris, die Bibel des Egoismus! Wie die Römer selbst blieb mir immer verhaßt ihr Rechtskodex. Diese Räuber wollten ihren Raub sicherstellen, und was sie mit dem Schwerte erbeutet, suchten sie durch Gesetze zu schützen; deshalb war der Römer zu gleicher Zeit Soldat und Advokat, und es entstand eine Mischung der widerwärtigsten Art."
Kein Wunder, dass Heine später nie als Jurist in Erscheinung trat. Indes: "Ich brachte jenes gottverfluchte Studium zu Ende, aber ich konnte mich nimmer entschließen, von solcher Errungenschaft Gebrauch zu machen, und vielleicht auch, weil ich fühlte, daß andere mich in der Advokasserie und Rabulisterei leicht überflügeln würden, hing ich meinen juristischen Doktorhut an den Nagel.
Auch dem 1866 geborenen Schriftsteller Max Halbe wurden die "Anfangsgründe des Römischen Rechts in den Kopf gehämmert". Er biss sich "an den verabreichten logisch-juristischen Definitionen die Zähne aus. Sie waren für meine auf alles Bildliche und Sinnhafte gerichtete Phantasie nichts als steinharte ungenießbare Brocken."
Der Schriftsteller und Historiker Felix Dahn schrieb 1872 über die preußische Juristenausbildung: "Der ganze Betrieb ist so banausisch, so unwissenschaftlich wie möglich... Man spricht von preußischer Drillung der Recruten: Diese muß sein und hat alle Erfolge für sich: Aber die preußische Drillung der Juristen muß nicht sein und hat alle Erfolge gegen sich: Sie ist ein Jammer, ein Elend und - nun, wahrlich keine Ehre für den leitenden deutschen Staat."
Dem französischen Schriftsteller Gustave Flaubert dagegen gelang es nie, sich mit der Juristerei anzufreunden. Schon nach den ersten Studienmonaten schrieb er 1842 in einem Brief: "Die Rechtswissenschaften bringen mich um, verblöden und lähmen mich, es ist mir unmöglich, dafür zu arbeiten. Einen Monat später folgte der nächste grimmige Brief: "Das Studium der Rechte verbittert meinen Charakter in höchstem Maße.
Schriftsteller Peter Handke hielt immerhin vier Jahre lang durch, bevor er das Studium in Graz 1965 ebenfalls an den Nagel hängte. "Nie wieder habe ich von der Sache so unbeseelte Menschen erlebt wie jene Professoren und Dozenten der Universität..."
Franz Kafka konnte ohne Dissertation promovieren, indem er Prüfungen absolvierte - mit "Genügend", der schlechtesten Note, die gerade noch zum Bestehen reichte. Über die Vorbereitung schrieb er: "Ich studierte also Jus. Das bedeutete, dass ich mich in den paar Monaten vor den Prüfungen unter reichlicher Mitnahme der Nerven geistig förmlich von Holzmehl nährte, das mir überdies schon von Tausenden Mäulern vorgekaut war." ...

Abmahnbetrug des Münchener Rechtsanwalts Bernhard S. mit unerbetener Werbung, 16.02.2011
Dem Münchener Rechtsanwalt Bernhard S. wird vorgeworfen, eine Vielzahl von Abmahnungen wegen unerbetener Werbung durch sog. E-Cards (elektronische Grußkarten) im Namen eines der Angeklagten ausgesprochen zu haben, obwohl es sich tatsächlich gar nicht um unaufgeforderte Werbung gehandelt habe. Vielmehr seien die E-Cards angeblich in Kenntnis und mit Billigung sowohl des abmahnenden Angeschuldigten, als von dessen Rechtsanwalt Bernhard S. zuvor unter Falschidentität auf Webseiten der Anbieter angefordert worden, um Bernhard S. die abmahnende Tätigkeit erst zu ermöglichen.
Obendrein seien im Zuge der
Zudem wird vorgeworfen, dass zum Schein ein Webshop betrieben worden sei, um ein so genanntes konkretes Wettbewerbsverhältnis zu anderen Unternehmen vorzuspiegeln. Damit sollte die Voraussetzung geschaffen werden, um kostenpflichtige wettbewerbsrechtliche Abmahnungen auszusprechen, wobei auch hier wieder Kosten als Schadensersatz gefordert worden seien, die tatsächlich im Verhältnis vom Anwalt zum Mandanten gar nicht geltend gemacht worden sein sollen.

Videoüberwachung und Personenkontrolle in einem Gerichtsgebäude ohne besonderen Anlass stellt einen Verstoss gegen §169 GVG dar, VG Wiesbaden 20.01.2010
Die in einem Gerichtsgebäude dauerhaft und ohne besonderen Anlass praktizierte Videoüberwachung und Personenkontrolle stellt eine unzulässige Zugangshürde dar und verletzt das Gebot der Gerichtsöffentlichkeit (§ 169 GVG).
Das Gericht schließt sich der Auffassung des Klägervertreters an, dass eine Gerichtsöffentlichkeit nicht hinreichend gewährleistet ist, sondern vielmehr die begründete Befürchtung besteht, dass Interessierte an der Teilnahme an Gerichtsverhandlungen durch die in dem Gebäude vorhandene Videoüberwachung und Personenkontrolle gehindert bzw. abgeschreckt werden, an öffentlichen Sitzungen teilzunehmen.
Verhandlungen vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidung sind keine Geheimverhandlungen. Ihre öffentliche Zugänglichkeit regelt der Gesetzgeber im Rahmen seiner Befugnis zur Ausgestaltung des Gerichtsverfahrens und unter Beachtung verfassungsrechtlicher Vorgaben, wie insbesondere des Rechtsstaats- und des Demokratieprinzips und des Schutzes der Persönlichkeit. § 169 GVG normiert für die ordentliche Gerichtsbarkeit den Grundsatz der Gerichtsöffentlichkeit. § 55 VwGO verweist auf § 169 GVG für den Bereich des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens.
Danach sind Gerichtsverhandlungen, soweit keine Ausnahmen vorgesehen sind, für jedermann zugänglich (BVerfG, Urteil vom 24.01.2001, Az. 1 BvR 2623/95, 1 BvR 622/99 Rdnrn. 60, 61 - nach Juris). Die Gerichtsöffentlichkeit ist gesetzlich als Saalöffentlichkeit vorgesehen. Das heißt, dass es keine Zugangshindernisse geben darf, die verhindern, dass beliebige Personen ohne besondere Schwierigkeiten den Gerichtssaal erreichen können (Kopp/Schneke, VwGO, 16 Aufl., § 55 Rdnr. 3). Dies erlaubt im Einzelfall in Verfahren, in denen die Sicherheit im Gebäude nicht oder nicht ohne weiteres gewährleistet erscheint, auch dass nur Personen Zutritt erhalten, die sich besonders ausweisen (BGH, Urteil vom 06.10.1976, Az. 3 StR 291/76).

Strafvereitelung bei der Staatsanwaltschaft Hannover und Verden für den Kollegen Uwe Görlich, mit viel Aufwand unter den Teppich gekehrt, 13.05.2010
Die Justizaffäre kam viele Jahre nicht ans Licht, der Behördenapparat hielt dicht. In dem Verfahren gegen Görlich rühmte sich der damalige Verdener Oberstaatsanwalt Roland Herrmann gar, 'Rechtsanwälte vertröstet' und die Presse 'klein gehalten' zu haben. Das belegen Dokumente, die dem WESER-KURIER vorliegen. Verdens damals bereits amtierender leitender Oberstaatsanwalt Helmut Trentmann will davon nichts wissen. Seine Behörde habe 'zu keiner Zeit versucht, auf die Presseberichterstattung einzuwirken', teilt er auf Anfrage mit.
Gegen Görlich, damals noch Staatsanwalt in Hannover, war die Liste der Vorwürfe außergewöhnlich lang: Er hatte sich ab Mai 2000 mächtig für die Belange der Bordellbetreiberin Silke F.* und ihres Etablissements ins Zeug gelegt. F. saß damals im Vechtaer Frauengefängnis eine mehrjährige Haftstrafe wegen Betruges ab. Görlich ermöglichte es ihr, trotz Haft ihre Geschäfte in Hannover weiter zu führen. Er lud sie zu mehrtägigen 'Vernehmungen' nach Hannover vor und intervenierte bei seinen für Hafterleichterungen zuständigen Kollegen.
In Silke F.s Bordell war der Anklagevertreter damals häufig zu Gast, angeblich um gegen die Hannoveraner Kiezgröße Frank Hanebuth und dessen Rockerbande 'Hell's Angels' zu ermitteln. Das schriftliche Fixieren möglichst jeden Details ist das A und O staatsanwaltlichen Arbeitens, doch Görlich dokumentierte seine 'Ermittlungen' kaum. Er verfasste lediglich wenige inhaltsarme Vermerke, einige dürftige Vernehmungsprotokolle und ein paar lose Notizzettel.
Für gewöhnlich ermittelt vor Ort auch kein Staatsanwalt im Alleingang, er arbeitet mit Hilfe der Polizei. Görlich aber informierte die Beamten vielfach nicht einmal über seine Aktivitäten. Angeblich, weil die Polizeidirektion Hannover vom Milieu unterwandert, korrupt und nicht vertrauenswürdig sei. Umso ausführlicher sprach Görlich aber mit Silke F. und ihren Prostituierten. Ihnen verriet er sogar juristische Kniffe, die bei Polizeikontrollen illegale Prostitution legal erscheinen lassen sollten.
Obendrein scheint der Staatsanwalt brisantes Beweismaterial unterschlagen zu haben: ein Videoband aus F.s Bordell. Auf Nachfrage wollte er die Kassette in seinem Büroschrank 'vergessen' haben. Im Nachhinein erwies sich ein Teil des Bandes als gelöscht; die noch vorhandenen Aufnahmen waren unverfänglich; zudem wollte Silke F. dem Staatsanwalt mehr als nur ein einziges Band gegeben haben. Auf einem soll nach Zeugenaussagen neben Zuhältern auch Görlich selbst zu sehen gewesen sein - unter anderem, wie er die Dienste einer Prostituierten in Anspruch nahm.
Neben diesen Vorwürfen gegen Görlich gab es Hinweise auf Verfehlungen von mindestens zwei weiteren Hannoveraner Anklagevertretern: Dietmar Eisterhues und Wolfgang Burmester. Der Objektivität halber hätte es nahegelegen, das Verfahren an eine andere Staatsanwaltschaft abzugeben. Aber Hannovers leitender Oberstaatsanwalt Manfred Wendt ließ ab November 2000 zunächst seine eigene Behörde ermitteln. Und er vertraute die pikante Angelegenheit ausgerechnet dem ebenfalls involvierten damaligen Oberstaatsanwalt Burmester an. Erst als sich nicht nur in Hannovers Rotlichtmilieu, sondern auch in der dortigen Polizei Gerüchte mehrten, die Staatsanwaltschaft halte ihre Hand schützend über Silke F.s Bordell, gab Wendt das Verfahren schließlich nach Verden ab. Doch auch dort stießen die beschuldigten Staatsanwälte auf Verständnis, Großzügigkeit und Diskretion....

Ermittlungen gegen Kölner Staatsanwalt wegen Kinderpornos auf seinem Computer, 13.07.2009
Auf dem privaten Rechner eines Kölner Staatsanwaltes sind kinderpornografischen Daten gefunden worden - durch Zufall. Aus Objektivitätsgründen wurde das Ermittlungsverfahren an die Bonner Staatsanwaltschaft abgegeben.
Ein Kölner Staatsanwalt steht wegen des Verdachts, kinderpornographisches Material zu besitzen, im Visier der Ermittler.
Die Bonner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Mitarbeiter der Kölner Staatsanwaltschaft wegen des Besitzes von Kinderpornografie. Dies sagte ein Sprecher der Bonner Anklagebehörde am Freitag. Weitere Angaben machte der Sprecher nicht.
Medienberichten zufolge wurden die kinderpornografischen Daten durch Zufall auf dem privaten Rechner eines 63-jährigen Kölner Staatsanwaltes entdeckt. Der Mann hatte den Angaben zufolge seinen privaten Computer zum Verschrotten gebracht. Der Händler wollte den Computer aber für andere Zwecke hochrüsten und fand bei den dazu notwendigen Arbeiten kinderpornografisches Material. Daraufhin schaltete der Händler die Polizei ein.
Aus Objektivitätsgründen wurde das Ermittlungsverfahren an die Bonner Staatsanwaltschaft abgegeben. Der Ermittler, der seit 27 Jahren der Kölner Staatsanwaltschaft angehört, soll sich krank gemeldet haben, berichtete der WDR.

Richter, einige Justizangehörige, Gerichtsvollzieher und Justizminister sind bewaffnet, 04.05.2010
Auch einige Staatsanwälte, Richter und Gerichtsvollzieher in Baden-Württemberg haben wie Justizminister Ulrich Goll (FDP) eine Schusswaffe, um sich gegen Angriffe zu verteidigen. Acht Staatsanwälte, sieben Richter und 15 Gerichtsvollzieher dürfen sie für den Selbstschutz führen, so Goll in den „Stuttgarter Nachrichten“. Der Minister war heftig in die Kritik geraten, weil er zwar auf Personenschützer verzichtet, aber nach eigenen Angaben zu seinem Schutz zwei Waffen besitzt.

Justizobersekretär des AG-Miesbach hat 300000 EUR veruntreut und bei Liebesnächten im Bordell verjubelt, 11.05.2010
Auf die Schliche kam ihm die eigene Schwester. Er habe 2004 angefangen, Geld vom Konto und aus der Barkasse des Amtsgerichts abzuzweigen, gestand der 36-Jährige am Dienstag zum Auftakt seines Untreueprozesses vor dem Landgericht München.
Damals habe er mit den Bordellbesuchen begonnen. Vor zwei Jahren habe er sich in eine ungarische Prostituierte verliebt, die Frau «relativ häufig besucht und relativ viel Zeit mit ihr verbracht». Die Prostituierte forderte immer mehr Geld, angeblich für ihre kranke Tochter, wie der Mann aussagte. «Ich wollte Belege, da sagte sie, was soll das, wir lieben uns doch».
Der Angeklagte verwaltete beim Amtsgericht Miesbach das Dienstkonto und die Barkasse. Mit Buchungstricks verschleierte er seine Taten über Jahre, ohne dass irgendjemand im Gericht die fehlenden Gelder vermisste.
Laut Anklage veruntreute er über 293.000 Euro. Dies sei trotz regelmäßiger Kontrollen durch den Prüfungsbeamten und das Finanzamt gelungen, sagte er. Überführt wurde der Mann schließlich von seiner Schwester - die am selben Gericht arbeitet und die Zuständigkeit für die Kasse später übernahm.
Zwischenzeitlich war dem Beamten die Zuständigkeit für Konto und Kasse abgenommen worden. «Man hat mir gesagt, das geschähe wegen meiner Überlastung, weil ich gleichzeitig Geschäftsstellenleiter einer Zivilabteilung war», sagte er. Er habe in der folgenden Zeit seine Bordellbesuche «in gewissem Rahmen» fortgesetzt und sich verschuldet.
Als ihm die Zuständigkeit für das Konto zurückgegeben wurde, zweigte er erneut Gelder ab, um seinen Kredit abzubezahlen. Der Angeklagte muss nun nicht nur mit einer Verurteilung rechnen, sondern auch mit dem Verlust des Beamtenstatus und Rückzahlungsforderungen der Justiz.

Watch the Court, Ein Forschungsprojekt zum Zustand der Justiz, bis zu 15% der Entscheidungen völlig unhaltbar, Prof. Dr. Martin Schwab
"Es gibt Juristen die behaupten, bis zu 15 Prozent der Entscheidungen seien überhaupt nicht haltbar", so der Professor von der Freien Universität.
Das Projekt möchte eine Sammelstelle für krass rechtswidrige Urteile sein und Antworten auf die Fragen finden. Bestimmte Entscheidungen werden kommentiert auf dieser Website veröffentlicht. Das Projekt wird betreut durch Professor Dr. Martin Schwab, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Verfahrens- u. Insolvenzrecht an der Freien Universität Berlin.
Das Projekt beschäftigt sich mit der Analyse von Gerichtsentscheidungen.
Es gibt Urteile von Gerichten, die schlichtweg nicht nachvollziehbar und auf den ersten Blick rechtswidrig sind. Diese führen dazu, dass Anwälte in Erklärungsnot kommen können, da sie ihrem Mandanten die offensichtliche Rechtslage nicht mehr vermitteln können. Gerichtsprozesse, die für die Beteiligten meistens ebenfalls eine Belastung darstellen, verlängern sich und höhere Instanzen müssen ein Prozess neu verhandeln, der bei sauberer Arbeit der unteren Instanzen längst abgeschlossen wäre. Außerdem müssen die Beteiligten oftmals lange auf den Ausgang eines Verfahrens warten und in Strafverfahren genügt die Einstellung von Verfahren des Öfteren nicht zur Rehabilitierung der Betroffenen.
Warum ergehen solche Urteile?
Wie viele solcher Urteile ergehen pro Jahr in Deutschland?
Wieviel kosten diese unzureichenden Urteile den Steuerzahler?
Sind Landgerichte sorgfältiger als Amtsgerichte?
Sind die rechtlichen Vorschriften unzureichend?
Juristen in allen Berufen können strittige Urteile einsenden. (Entscheidungen einsenden) Mit den Kooperationspartnern sollen so möglichst viele Urteile gesammelt werden. Diese Urteile werden dann analysiert und nach bestimmten Kriterien sortiert.

Zu Unrecht in Haft, Wir sassen unschuldig im Knast, Horst Arnold nach 10 Jahren wieder in Freiheit, 07.07.2010
Sein Blick ist leer, die Haut gerötet, fleckig. Nein, so sieht kein Sieger aus. Biologielehrer Horst Arnold wurde zwar am Dienstag nach fünf Jahren Haft und fünf weiteren Jahren Kampf gegen den Schuldspruch rehabilitiert, aber er ist ein gebrochener Mann. „Ich habe zehn schreckliche Jahre hinter mir“, sagt er mit leiser Stimme, „als verurteilter Sexualstraftäter war jeder Tag ein Überlebenskampf“. Und jetzt gibt es schon wieder so einen Fall.
70.000 Hafttage müssen in Deutschland jährlich entschädigt werden. Tage, die sich für ihre unschuldigen Opfer quälend in die Länge gezogen haben. Du weißt, dass du nichts getan hast. Du grübelst, haderst. Doch schuld sind andere...

Wegen unverschuldeter Fristversäumnis zur Zahlung veruteilt, "Jeder weiss, dass ich nicht der Vater bin, aber blechen soll ich!", Verfassungsbeschwerde über PKH abgelehnt, 12.10.2004
Paragrafenreiterei um eine angebliche Vaterschaft: Matthias M. (51) soll sogar gepfändet werden. Es geht um 13 000 Euro Unterhalt für ein Kind, das nicht von ihm ist, das er nie im Leben sah. Der Bahnangestellte aus Neukölln war bereis sieben Monate geschieden, als seine Ex-Frau Katrin im November 1995 Sohn Peter (Namen geändert) bekam. Matthias M. : "Getrennt hatten wir uns schon drei Jahre zuvor. Sie lebte mit einem neuen Partner, ich hatte eine neue Beziehung. ". Doch nach Gesetz galt Peter als Matthias M. s ehelicher Sohn. Der vermeintliche Vater: "Katrins Freund hatte die Vaterschaft aber anerkannt, Katrin selbst reichte Klage ein, damit mir die Vaterschaft aberkannt wird. " Für dieses Verfahren beantragte Peters Mutter Prozesskostenhilfe. Doch die Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt der Prozess fand nicht statt. Bei angeblich ehelichen Kindern muss die Vaterschaft aber innerhalb von zwei Jahren auf den Erzeuger umgeschrieben sein. Sonst bleibt der Ehemann in der Unterhaltspflicht. Matthias M. erfuhr aber leider zu spät, dass das nicht geschehen war. Den Unterhalt für Peter wollte das Jugendamt Reinickendorf also von ihm. Seine Ex-Frau und Peters Erzeuger hatten sich wieder getrennt. Die späteren Versuche von Matthias M. , die Vaterschaft zu bestreiten, wurden auf dem Instanzenweg abgeschmettert: Erst beim Amtsgericht Neukölln, dann beim Familiengericht Kreuzberg-Tempelhof, schließlich dem Kammergericht. Zuletzt versuchte er es mit einer Beschwerde vor dem Verfassungsgericht erfolglos. Tausende Euro Prozesskosten später sieht sich Matthias M. jetzt dem Pfändungsbeschluss vom Jugendamt Reinickendorf gegenüber: 13000 Euro Unterhaltsnachzahlung, 285 Euro künftig jeden Monat. Matthias M. : "Dieses Geld kann ich nie aufbringen. " Frank Leszinky, der jetzige Anwalt von Matthias M. : "Ich bat zwei Mal darum, wenigstens über die Höhe der Zahlung reden zu können, auch das auch ohne Erfolg.

Alle Todeskandidaten in Illinois begnadigt, Gouverneur George Ryan: Unser Justizsystem ist ungenau, ungerecht und nicht in der Lage Schuldige von Unschuldigen zu unterscheiden, 13.01.2003
Er ist der Gnade-Engel von Illinois: Gouverneur George Ryan hat auf einen Schlag alle 167 Todes-Kandidaten in seinen Gefängnissen begnadigt. Grund: Er hat Zweifel am US-amerikanischen Rechtssystem. "In unserem Umgang mit der Todesstrafe steckt ein Fehler-Dämon", sagt George Ryan. "Und ich mache da nicht mit. " Zwei Tage vor Ende seiner Amtszeit begnadigte der Gouverneur von Illinois überraschend alle Todes-Kandidaten zu lebenslangen Gefängnisstrafen. Bereits vor zwei Jahren hatte der Republikaner einen Stopp für Hinrichtungen verhängt. Seit der Wiedereinführung der Todesstrafe im Jahr 1977 sind in dem nördlichen US-Bundesstaat zwölf Todeshäftlinge hingerichtet und 13 als unschuldig freigelassen worden. Durch DNS-Analysen häuften sich in jüngster Zeit die aufgedeckten Justizirrtümer. "Diese Fehlerquote ist vollkommen inakzeptabel", meint Ryan. "Vor meinem Amtsantritt bin ich für die Todesstrafe gewesen. Als ich die Zahl der Fehlurteile sah, habe ich meine Ansicht geändert. Unser Justizsystem ist ungenau, ungerecht und nicht in der Lage, die Unschuldigen von den Schuldigen zu unterscheiden. " Während Menschenrechtsorganisationen zu der Entscheidung gratulierten, protestierten Angehörige von Mordopfern gegen die Begnadigungen. Auch Ryans Parteifreund im Weißen Haus, US-Präsident George Bush, betonte, dass er die Todesstrafe immer noch für richtig halte. In 38 US-Bundesstaaten kann ein derartiges Urteil verhängt werden. Oft unter seltsamen juristischen Bedingungen: So haben Todeshäftlinge in Alabama bei der Berufung nicht einmal das Recht auf einen Anwalt. In Texas werden viele Berufungsanträge einfach ignoriert.

„Richter Gaspedal“ vom AG-Herford will künftig streng urteilen, Staatsanwaltschaft nimmt Befangenheitsantrag zurück, 03.05.2011
Als „Richter Gaspedal“ sprach Helmut Knöner Dutzende Raser frei – weil er selbst nichts von Radarfallen hält. Doch damit soll jetzt Schluss sein: Der Herforder Amtsrichter will Temposünder in Zukunft verurteilen.
In einer dienstlichen Erklärung bestätigte er, Blitzerfotos als Rechtsgrundlage für Verurteilungen von nun an anzuerkennen. Das sagte der Sprecher der Bielefelder Staatsanwaltschaft Christoph Mackel. Der Richter schließt sich damit der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Hamm an – im Gegenzug nahm die Staatsanwaltschaft die Befangenheitsanträge gegen den Richter zurück.
Knöner hatte im Jahr 2010 mehr als 40 geblitzte Temposünder freigesprochen. Die Begründung: Er hält viele Radarfallen für Geldschinderei, außerdem gebe es keine Rechtsgrundlage für die Radar-Fotos.
Das Oberlandesgericht sieht das anders: Die bestehende Rechtsgrundlage für die Anfertigung von Radarfotos sei ausreichend. Jetzt musste Knöner nachgeben.

Gericht in Jerusalem veruteilt Hund zum Tode, weil in ihm die Seele eines verstorbenen missliebigen Anwalts steckt, Kinder zu Henkern bestimmt, 18.06.2011
Tod durch Steinigung, entschieden Rabbiner in Israel. Da half auch kein Blick des Todeskandidaten aus schwarzen Knopfaugen. Der war nämlich ein streunender Hund. Das Gericht war sicher, dass im Vierbeiner die Seele eines längst verstorbenen, missliebigen Anwalts steckt.
Ein Riesenaufruhr brach los, als der Hund durchs Verwaltungsgericht in einem ultra-orthodoxen Stadtteil von Jerusalem lief. Hunde gelten im Judentum als „unrein“. Ob ihm das Knurren so bekannt vorkam? Einer der Richter zumindest dachte beim Anblick gleich an einen verstorbenen Anwalt, der das Gericht vor 20 Jahren verflucht hatte. „Meine Seele soll nach meinem Tod in einen Hund wandern“, hatte der damals gezischt. Um den Geist zu vertreiben, verurteilten die Rabbis den Hund zum Tod. Kinder sollten ihn steinigen – doch der Verurteilte konnte entwischen. Tierschützer haben trotzdem das Gericht verklagt.

Richterin aus Frankfurt billigt mit Hinweis auf den Koran Gewalt gegen Frauen in der Ehe, 23.03.2007
Mitten in Deutschland und im Jahr 2007 rechtfertigt eine Richterin aus Frankfurt am Main mit Hinweis auf den Koran Gewalt gegen Frauen in der Ehe - und löst ein Erdbeben aus. Die Republik reagiert entsetzt: Politiker, Feministinnen und auch moslemische Organisationen schütteln mit dem Kopf. Die großen Parteien verweisen darauf, dass die deutsche Rechtsprechung nicht auf Koran und Scharia basieren darf.
...Selbst beim Zentralrat der Muslime ist man fassungslos: "Die Juristin hätte nach der deutschen Verfassung urteilen müssen statt den Koran auszulegen." Gewalt und Misshandlung von Menschen seien auch im Islam Gründe, die eine Scheidung rechtfertigten.

Justizkloake, Lug und Trug im Namen des Volkes, Berichte über die wirklichen Zustände im angeblichen Rechtsstaat.
Es werden vorgestellt: lügende Polizisten, verleumderische Staatsanwälte, Richter die weder lesen noch rechnen, aber ausgezeichnet lügen und betrügen können und Rechtsanwälte, die ihre Mandanten nicht vertreten, sondern abzocken. Die Gebührenordnung haben sie sich selbst gestrickt- mit Abgeordnetenüberzahl (derzeit 1/3 der Abgeordneten im Bundestag), zahlenmäßig die größten Lobbyisten im Bundestag. Recht als Luxusartikel für Risikofreudige ist dabei herausgekommen. Das Rechtsberatungsgesetz, von den Nazis 1935 geschaffen um unliebsame Subjekte (Juden) aus dem Rechtsbetrieb fernzuhalten, gilt fast unverändert noch heute. Dieses weltweit einzigartige Gesetz sichert den Anwälten ein Monopol auf Rechtsberatung, d. h. jede Beratung, die z. Bsp. durch Soziale Einrichtungen gegeben werden könnte, ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
In diesem Zusammenhang von Individualversagen zu sprechen ist wirklichkeitsfremd, weil in allen Fällen mehrfach - d.h. über mehrere Instanzen gelogen und betrogen wurde - mithin die gesamte Kette versagt- nicht unwissentlich.Vor wenigen Monaten wurde der 60. Jahrestag des Grundgesetzes gefeiert. Wieviel hat das Grundgesetz mit der Rechtswirklichkeit zu tun, ist die Rechtsprechung grundgesetztreu- und fest? Mitnichten. Das Grundgesetz ist wie damals eine Absichtserklärung geblieben. Vorab sei klargestellt, daß hier keine Tatsachenbehauptungen vorgetragen werden, sondern belegte Tatsachen. Denjenigen die an Unterlassungsklagen denken, wünsche ich viel Vergnügen. Ob die "Krähen" bei der Stange bleiben, wird sich zeigen. Die vorliegenden Indizien würden in jedem Strafprozeß zur Verurteilung führen müssen.
...Jeder Lehrling muß drei Zahlen addieren können, nicht so Richter. Die Einstellungvoraussetzungen für Richter kennen nicht die Grundrechenarten. Den Unterschied zwischen objektiv und subjektiv erklärt man zur Geschmacksfrage. Wie man 1+1=3 juristisch verkauft, das scheint auch die ganze Kunst zu sein.
In den Neurowissenschaften stellt man inzwischen überrascht fest, daß Juristenhirne anders ticken. Obwohl Juristen angeben, nur durch die Vernunft und Fakten in ihrem Urteil geleitet zu werden, ergeben sich bei Messungen dafür keinerlei Anhaltspunkte. D. h. - und das ist die Maxime dieser Homepage- Juristen fällen ein Urteil nach subjektiven Gesichtspunkten und versuchen dies dann vermeintlich objektiv zu begründen. Wie dreist, dumm, dilletantisch und verlogen, wird in den folgenden Fällen dargestellt.
Ein Urteil kann dennoch richtig sein. Spätestens nach einer Rechtsbeschwerde ist es damit dann vorbei. Wer sich einem Richter nicht unterwürfig genug verhält, wird mit brutalstmöglicher Rechtsbeugung bedacht. Die Qualität eines Anwalts liegt demnach auch nicht in seiner Fähigkeit sachlich, schlüssig und rechtlich zutreffend vorzutragen, sondern darin, bezogen auf den jeweiligen Richter oder Spruchkörper möglichst "schleimig" und unterwürfig.
So dürfte es sich auch um nichts als Propaganda handeln, wenn Fehlurteile wegen des "Rechtsfriedens" eilig unanfechtbar erklärt werden und Rechtspolitiker behaupten, Rechtsbeugung gebe es nur in China oder Nord-Korea. Ist das Justizministerium gleichzeitig für Propaganda zuständig?...
An dieser Stelle seien die skrupellosesten Lügner und Betrüger nocheinmal gewürdigt:
Richterin Janik, AG Potsdam
Rechtspfleger Wille, AG Potsdam
Rechtspflegerin Sandles, AG Potsdam
Richterin Chwolik-Lanfermann, OLG Brandenburg
Rechtsanwalt Kirchberg, Braunschweig
Richterin Geyer, AG Braunschweig
Rechtsanwälte Möhlmann und Peplinski, Potsdam
Rechtsanwälte Kuschel und Kollegen, Friedrichshafen
Richter Kohl, AG Salzgitter
Richter Dr. Abram, AG Mitte-Berlin
desweiteren alle Gerichtspräsidenten der Beschwerdeinstanzen, die in keinem Fall Anlaß sahen, wie eingangs angeführt, in den Fällen des Versagens tätig zu werden,
desweiteren alle Staatsanwaltschaften, wegen Untätigkeit und Strafvereitelung im Amt, sowie teilweise Verleumdung und falsche Beschuldigung
desweiteren die Bundesanwaltschaft, wegen Untätigkeit und Strafvereitelung im Amt (Behauptung man sei nicht zuständig),
desweiteren die jeweiligen Justizminister(Innen), wegen Unterlassung ihrer Dienstaufsichtspflichten.

Anklage von Immobilienvermittlern und Notaren wegen bandenmässigem und gewerbsmässigen Betrug und Urkundenfälschung in Wiesbaden, 26.02.2010
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat Immobilienvermittler und Notare wegen bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betruges und Urkundenfälschung in 106 Fällen angeklagt. Insgesamt sind 14 Personen angeklagt. Vier der Angeklagten wohnen in Wiesbaden. In dem anstehenden Mammutverfahren geht es um den Handel mit sogenannten Schrottimmobilien. Die Beschuldigten sollen nach dem Wortlaut der Anklageschrift mit gefälschten Unterlagen Kredite erschlichen haben. Gefälscht waren unter anderem die Angaben über die Bonität der Käufer. Die Immobilien selbst sollen sie billig eingekauft und zu einem vielfachen des Einkaufspreises verkauft haben. Der Kaufpreis für einzelne Mehrfamilienhäuser soll den Ermittlungen zu Folge oft den Verkaufspreisen einzelner Wohneinheiten in den Objekten entsprochen haben.
Die Angeklagten hätten 23 Geldinstitute betrogen, sagte Staatsanwalt Klaus Tietze-Kattge. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft entstand ein Schaden von über 14 Millionen Euro. Nicht in jedem Fall waren die Beschuldigten erfolgreich: Die Summe der beantragten Kredite liege bei 25 Millionen Euro, so die Anklage, die der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht vorliegt. Der Trick der mutmaßlichen Bande: Sie suchte Menschen, die Kleinkredite benötigten, für die sie keinen Schufa-Nachweis vorlegen wollten. Sie fand oft Personen aus den neuen Bundesländern, häufig waren es kleine Geschäftsleute, die ihren Laden ausbauen wollten.
Ihnen sollen die Immobilienvermittler den Kauf von Eigentumswohnungen angeboten haben. Als Sicherheit für den Kredit sollte die Wohnung dienen, deren Kauf sich über die Miete finanzierte. "Denen wurde gesagt, dass sich das von alleine trägt. Die haben das geglaubt", so Staatsanwalt Tietze-Kattge. Viele der Kreditnehmer hätten die Wohnung gar nicht gesehen. Etliche sollen sogar Käufer mehrere Immobilien sein, auf ihre Namen wurden mehrere Kredite beantragt. "Aber die wussten gar nichts davon". ...

6 Jahre andauerndes OEG-Verfahren mit 4 inkompetenten Anwälten, Anwalt will Proleten nicht vor Beleidigungen des Richters schützen um den Richter nicht zu verstimmen, 2008
Persönliche Erfahrungen in einem bereits 6 Jahre dauernden OEG-Verfahren haben uns bisher 4 inkompetente Anwälte aufgezeigt.
1. Anwalt hat Zulassung wegen unterschlagener Mandantengelder verloren,
2. Anwalt war die PKH als "Opferanwalt" wichtiger als die Kenntnis über Adhäsionsverfahren. Noch vor Rechtskraft des Urteils gegen den Täter hatte er seine Kostennote fertig, ohne an Berufung gegen das milde Urteil auch nur zu denken. So wären uns fast 10.000 Euro Schmerzensgeld entgangen, wenn nicht der StA gegen das Urteil Berufung eingelegt hätte.
3. Anwalt hat die Schmerzensgeldraten seines Mandanten monatelang unterschlagen und dem Mandanten gesagt, es wäre nichts eingegangen. RAK mußte klären.
4. Anwalt war sehr engagiert aber leider zu jung und unerfahren, um seinen Mandanten zum Recht zu verhelfen, konnte ihn vor Gericht (OEG-Verfahren) nicht vor unsäglichen, entwürdigenden und unerträglichen Beleidigungen des Richters schützen, weil "er den Richter nicht vestimmen wollte"
5. Anwalt (Kanzleinachfolger von Anwalt 4.) war auch Frischling, konnte Klagabweisung wg. OEG-Rente nicht verhindern, schielte bei Fragen des Richters immer zu mir, bis ich dem Richter (nur als Zuhörerin) sagen mußte, daß die Klage mit Sicherheit nicht zurückgenommen wird und keinesfalls ein weiteres Gutachten nach § 109 SGG (Vorschußforderung vom Kläger: 4.000,00 Euro als ALG II-Empfänger !!!) infrage kommt, sondern nach § 106 SGG gefordert wird.
Klage und weiters Gutachten nach § 106 SGG per Gerichtsbescheid (!) abgelehnt!
Berufung zum LSG habe ich jetzt ohne Anwalt eingelegt. Gutachten nach § 106 ist bereits per Beweisbeschluß in Arbeit.

Leiche des Vaters anonym entsorgt, uferloser Anwaltspfusch, inkompetente dumme Richter, Fachischmus in der deutschen Justiz, 2011
Wenn der fragwürdige Tod des Vaters zum Terror wird
Mir hämmern aber die zahllosen Verfahren durch den Kopf, die ich in den letzten gut 30 Jahren führte. Abseitigkeiten gabs leider immer. Ich hab diverse Vefahren verloren, nur wegen uferlosem Anwaltspfusch, oft Fließbandarbeit, oder/und wegen inkompetenter, auch dummer Richter, die nicht mal 2 + 2 zusammenzählen können (werds vielleicht noch mal berichten)..
Wenn man als Mandant in eine Kanzlei mit mehreren Anwälten kommt, hat man gleich schlechte Karten. Weitergereicht, mal macht einer dies, der andere weiter, keiner weiß vom anderen, keiner ist genau drin, möglicherweise hat jeder noch ein anderes Fachgebiet..
Manchmal sinds komplexe Sachverhalte, auch bei banaleren Streitwerten. Ergo nächstes Thema: Um dies zu erfassen braucht es Zeit, die dann nicht mehr lohnend vergütet wird. Wenn ein Anwalt 60 Stunden investieren müßte, aber nur 500,- Euro kriegt, lohnt es sich für ihn nicht. Es stinkt ergo auch beim Vergütungssystem. Nicht zwangsläufig bräuchte ein Fall mit höherer Schadenssumme mehr Zeit, als einer mit geringerer.
Aber das alles sind Dinge die man thematisieren kann, wenn überhaupt generell rechtsstaatliche Ordnung existierte, wenigstens als – real bindendes – Grundkonzept.
Nein, was mir mehr als Sorge bereitet, ist die zunehmend hoch totalitärer werdende Struktur.
Gleicht doch mal die Kriterien mit denen für Totalitarismus ab http://klickdiemouse.de.tl/Was-ist-Faschismus.htm
.. da wird einem doch Angst und Bange, wir hängen nähmlich mitten drin.
Und wenn ich immer und immer wieder festsstelle, in was für einer auswüchsig pervertierten Form „Judenverfolgung“ (Jude weg, ich rein, oder andere) betrieben wird, die absolut totalitäre Vernichtung, dann frage ich mich ernsthaft, auf wie vielen Augen das Volk denn blind ist. So viele kann man doch gar nicht haben.
Es geht jetzt schon seit Jahren, die machen was sie wollen. Da gibt es – nicht ansatzweise – Unrechtsbewußtsein, freislern ist das Grundprinzip.
Wie soll man denn das noch verarbeiten, wenn die tatsächlich über Leichen gehen, mein – Vater – wurde entsorgt. Wenn nicht existente Beerdigungskosten tatsächlich gepfändet werden sollen. Wenn die so dermaßen weit gehen. Man muß sich das mal vorstellen, die Beerdigung hätte mich etwa 4000,- Euro gekostet, ich war mitten drin. Vereitelt, Leiche weg, Obduktionsergebnis wird verweigert, aber sie veranlassen tatsächlich – erfundene – 1100,- Euro für vorgebliche Zwangsbeerdigung zu pfänden, siehe auch meine Webseite.
Und sie brechen es plötzlich vor ca. 3/4 Jahr ab, nachdem ich es im Internet thematisierte.

Promovierter Rechtsanwalt fühlt sich durch seine Unfähigkeit beleidigt und daher wird ein Bürger von der Justiz verfolgt um ihn für die Beleidigung bzw. Unfähigkeit zu bestrafen.  Angeblicher Querulantenwahn des Beschuldigten war nicht gegeben (Richter Jakob Wanderer AG-Freising)
Am 02.02.2011 fand eine Hauptverhandlung im einem Strafverfahren gegen unseren Geschäftsführer, Herrn Baleanu, wegen mutmaßlicher Beleidigung eines Anwalts, der den Sohn des Herrn Baleanu in einer Unterhaltssache vertritt.
Herr Baleanu trug bei Gericht vor, dass der mutmaßlich beleidigte und promovierte Anwalt die Unterhaltsberechnung seines Kindes nicht richtig berechnet hat und dass er somit die Düsseldorfer Tabelle als promovierter Anwalt nicht verstanden hatte. Er trug vor, dass der promovierte Anwalt aufgrund der falschen Berechnung eine Überpfändung gegen ihn betrieben hatte, die ihn hätte ruinieren können. Die Überpfändung wäre Prozessbetrug. Darüber hinaus, hätte der promovierte Anwalt gegen seinen eigenen Mandanten gehandelt, den unterhaltsberechtigten Sohn, da der promovierte Anwalt seinen Vater in Privatinsolvenz hätte treiben können, trotz geleisteter Sicherheitsleistung, weit über den tatsächlich geschuldeten Betrag.
Nachdem nach einem halben Jahr nach Pfändung, der promovierte Anwalt, den Pfändungsbetrag noch immer nicht korrigiert hatte, also nach wie vor die Düsseldorfer Tabelle nicht verstanden hatte, stellte Herr Baleanu beim Familiengericht Freising einen Antrag auf Gehirneinschaltung des promovierten Anwalts und Belegung eines VHS-Kurses zum besseren Verständnis der Düsseldorfer Tabelle.
Dieser Antrag und die Bezeichnung des Anwalts als Organ der Unrechtspflege, veranlasste den Freisinger Richter, Herr Wanderer - ohne Berücksichtigung der entlastenden Tatsachen, also der aufrecht erhaltenen Überpfändung durch den mutmaßlich beleidigten und promovierten Anwalt - eine Strafe in Höhe von 4250 EUR zu verhängen. Die piepsig wirkende Staatsanwältin forderte sogar das Doppelte.
Immerhin hatte die Verhandlung auch einen positiven Aspekt: Der Landgerichtsarzt aus Landshut konnte die Vermutung des Richters, unser Geschäftsführer leide an "querulatorischem Wahn" nicht bestätigen.
Herrn Richter Wanderer fiel gar nicht auf, dass er im Verfahren, dem Beschuldigten vorwarf, nicht noch mehr Rechtsmittel eingelegt zu haben:
Damit hatte er seine eigene Vermutung des "querulatorischen Wahns" widerlegt, denn unser Geschäftsführer hatte alle Rechtsmittel gegen die blinde Justitia erschöpft!
Unserer Meinung nach ging es nur darum, einen anständigen Bürger, der sich nicht scheut auch die Justiz anzugreifen, abzustrafen. Denn die Strafanzeige des Herrn Baleanu gegen den mutmaßlich beleidigten und promovierten Juristen ist im Sande verlaufen, so wie z. B. auch fast alle Strafanzeigen gegen den Abmahnanwalt von Gravenreuth (vom KG Berlin zu mehr als 1 Jahr Haft wegen Betrug verurteilt) im Sande verliefen. So einfach geht das bei der ehrenwerten Justiz. Schwarze Roben sollen dem kleinen Bürger dann suggerieren, man bekäme Recht in diesen Amtsstuben. Wir glauben da schon lange nicht mehr dran!
Selbst Anwälte prangern die Rechtlosigkeit an: Wir haben "ein Rechtssystem, das Rechtspositionen zwar formal zusichert, wobei sich aber hinter diesen Zusicherungen und leeren Beteuerungen keine wirklich durchsetzbaren Positionen mehr befinden." (RA A. Fischer)
Wer sich von der Wirkungsweise der Justiz ein Bild machen möchte, insbesondere von der Nichtberücksichtigung von Tatsachen, kann am 18.07.2011 um 13:30 im Sitzungssaal 3a/EG des Landgerichts Landshut, Maximilianstrasse 22, Telefon: 0871/84-1102 die Hauptverhandlung (Berufung) in der Sache Az. 5 Ns 31 Js 5389/09 verfolgen.
Bitte unbedingt nachfragen ob die Verhandlung stattfindet, wir haben es oft genug erlebt, dass Verfahren ohne Vorwarnung abgesetzt werden.

Allgemeiner Patientenverband e.V.: Vorsicht Anwalt, Was tun bei Ärztepfusch?
Vorab den wichtigsten Rat, was ein Patient zunächst nicht tun sollte: Gehen Sie niemals zuerst zum Anwalt!
Machen Sie insbesondere einen großen Bogen um die anwaltlichen Komplizen des "Doktor Giese" sowie um weitere Scharlatane und Hochstapler!
Es ist ein regelrechter „Kunstfehler“ des Patienten, zuerst zum Rechtsanwalt zu gehen, denn beim Verdacht auf einen ärztlichen Behandlungsfehler geht es zunächst um die Klärung medizinischer Sachverhalte, bei denen kein Anwalt helfen kann. Hier taugt der Anwalt genauso wenig wie als Assistenz am Operationstisch. Er steht vor den komplexen medizinischen Problemen wie der berühmte „Ochs vorm neuen Tor“. Er kann insoweit nicht mehr tun, als meist haltlose Vermutungen auszusprechen und gleichsam mit der „Stange im Nebel herumzustochern“. Böse Zungen behaupten deshalb, daß es bei Behandlungsfehler-Verfahren „Halbgötter in Weiß und Esel in Schwarz“ gebe.
Kein vernünftiger Patient wird zur Durchführung einer Operation ein Anwaltsbüro aufsuchen. Die Klärung eines Behandlungsfehler-Verdachtes setzt aber mindestens ebenso fundierte medizinischen Kenntnisse voraus wie die Durchführung eines operativen Eingriffs. Anwälte sind in medizinischer Hinsicht mangels Fachkenntnis zwangläufig hilflos und „blind“. Insoweit ist der Anwalt als erster Ansprechpartner schlicht überfordert. Die meisten „Kunstfehler“-Verfahren gehen nach unseren Erfahrungen auf Grund anwaltlicher Unfähigkeit verloren, so daß der Patient nach dem Ärztepfusch sodann auch noch durch Anwaltspfusch zusätzlich geschädigt wird! (vgl. Uwe Wesel „Risiko Rechtsanwalt“, Blessing).
Deshalb gilt: der erste Schritt ist stets die Abklärung des medizinischen Sachverhaltes durch einen objektiv urteilenden Arzt. Erst danach kann es sinnvoll seinen, einen Anwalt einzuschalten. Auch dann sollte allerdings der geschädigte Patient nicht einen der üblichen „Feld-Wald-und-Wiesen“-Anwälte, sondern einen anwaltlichen Spezialisten beauftragen, der nicht nur im Patientenrecht besonders bewandert, sondern auch seriös ist und nicht durch überhöhte Honorarforderungen „Beutelschneiderei“ betreibt.

Eigentümliche Juristen mit der Tätigkeit bis zur "unverhohlenen Gaunerei", Nonsens Ritual der Anwaltskammer, spiegel 49,50, 1989
„ ... In die Schlagzeilen geraten Juristen, die sich zu Kumpanen und Komplizen von Kriminellen machen oder die der Anfechtung nicht widerstehen können, ehrlich mit dem ihnen anvertrauten Geld umzugehen. So werden „Organe der Rechtspflege“, wie das Gesetz die Anwälte tituliert, selbst zu Objekten der Rechtsprechung: sie unterdrücken Beweismittel, besorgen falsche Alibis, frisieren Dokumente und stiften Zeugen zum Meineid an, sie verjubeln Mandantengelder und betrügen bei den Gebühren. Das Treiben mancher Anwälte ist ein Spaziergang durch die Delikte des Strafgesetzbuches’. ...“
„ ... Unbestritten gibt es unter den Rechtsanwälten hervorragende Vertreter, aber leider repräsentieren die nicht die Masse derer, die jedes Jahr um Tausende zunehmen. Mandanten klagen über Pfusch und Gebührenschinderei und sind nicht selten mit bequemen und wenig fachkundigen Rechtsbeiständen geschlagen, deren größter Eifer im Eintreiben der Honorare besteht. Ähnlich negativ wird kein anderer freier Beruf gesehen. Hemmungslose Publizitätssucht und eitle Selbstdarstellung kennzeichnen die Prototypen einer Zunft, in der Schaumschläger und Absahner leichtes Spiel haben. Die hohen Erwartungen, die Anwälte bei Ihren Mandanten wecken, können sie nur selten einlösen. Anspruch und Wirklichkeit klaffen in diesem Berufsstand allzusehr auseinander. Dadurch ist die ganze Zunft der Anwälte mehr denn je ins Gerede gekommen und die Widersprüche spiegeln sich im niedergehenden Ansehen der Profession.
Kann ein Bürger für einen Rechtsstaat, der so mit sich spielen läßt und für Rechtsvertreter, die so mit ihm spielen, viel mehr als Naserümpfen oder gar Verachtung übrig haben? ... In die Schlagzeilen geraten Juristen, die sich zu Kumpanen und Komplizen von Kriminellen machen oder die der Anfechtung nicht widerstehen könne, unehrlich mit dem ihnen anvertrauten Geld umzugehen. ...
Ein immer größer werdendes Heer teils überflüssiger, teils schlecht qualifizierter Juristen drängt in das Anwaltsgewerbe und verschärft den Kampf um Mandanten und Honorare bis zur Unverschämtheit, in Einzelfällen bis zur unverhohlenen Gaunerei. Immer mehr Mandanten, die Prozesse durch Kunstfehler ihrer Rechtsanwälte verlieren, verklagen die Anwälte auf Schadensersatz und beanstanden, Anwälte seien „Gebührenschinder“, denen „Eigennutz und Geldgeilheit vor der Sache“ stünden und die ihre Mandanten „ausnehmen wie eine Weihnachtsgans“. Sie würden so tun, als ob sie „von allem und jedem etwas verstehen“, und sie seien „rüde, arrogant, poltrig“.
Die Robenträger hängen sich gern ein altruistisches Mäntelchen um, als wollten sie aus lauter Nächstenliebe dem Recht zum Sieg verhelfen und nicht des Gelderwerbs wegen. Dabei kann es dem Anwalt sogar gleichgültig sein, ob sein Mandant recht bekommt – sein Geld kriegt er in jedem Fall.
Das anwaltliche Standesrecht ist ein recht stumpfes Schwert, wenn es um den Schutz der Mandanten geht. Weder hat das Standesrecht verhindert, daß Anwälte ihre Mandanten betrogen und hintergangen noch daß sie deren Interessen verraten haben. Von den Sittenwächtern der Anwaltskammer verfolgt wurden vor allem Rechtsanwälte, die sich mit besonderem Nachdruck für ihre Mandanten einsetzten. Der Mandant spielt im herkömmlichen Standesrecht ohnehin nur eine untergeordnete Rolle. Er ist Störenfried in einer Juristen-Ordnung, in der sich die Anwälte als „Organe der Rechtspflege“ eher der staatlichen Obrigkeit zurechnen. Bei Beschwerden erklären sich die anwaltlichen Gremien fast immer für unzuständig. Wenn ein Mandant die Kammer anruft, weil er sich von seinem Anwalt schlecht vertreten oder übers Ohr gehauen fühlt, setzt er lediglich ein Nonsens-Ritual in Gang. ... “

Anwaltspfusch, Was tun bei falschem Rechtsrat, Familie durch Anwaltspfusch fast ruiniert, Südwest Fernsehen
Immer öfter kommt es zu Streitigkeiten, zu deren Lösung der fachliche Rat eines Rechtsanwaltes notwendig ist. Dann den richtigen Anwalt zu finden, ist manchmal schwierig.
War der Rat des Fachmanns jedoch falsch, kann das sehr teuer werden. Viel Geld kann man auch verlieren, wenn der Anwalt wichtige Fristen versäumt. Was können Geschädigte in solchen Fällen unternehmen?
...Die gesamten Prozesse waren damit vergeblich. Statt des erhofften Schadenersatzes, den sie ohne die Fristversäumnis zu erwarten hatten, bleiben mehr als 12.000,- Euro unnötige Anwalts- und Gerichtskosten.
Dafür musste Familie L. sogar Schulden machen.
Zu Jahresbeginn 2004 sind allein beim Bundesgerichtshof 160 Verfahren gegen Rechtsanwälte wegen Fehlern anhängig. Bis zu 70 Prozent der Verfahren gegen Anwälte kommen wegen Fristversäumnissen zustande.
Ulrike L. wehrt sich ebenfalls, den Anwälte müssen für ihre Fehler haften.
Ohne eine Berufshaftpflichtversicherung dürfen sie nicht tätig werden.
Für den geschädigten Mandanten kann es jedoch schwierig werden, vor Gericht dem Anwalt einen Fehler zu beweisen.
Ein Anwalt haftet nur, wenn ihm ein Beratungsfehler nachzuweisen ist. Der Mandant müsste ohne diesen Fehler den Prozess gewonnen haben und ihm muss dadurch ein Schaden entstanden sein.
Bei Ulrike L. scheint die Beweislage klar. Sie muss jedoch wieder Jahre um ihr Recht kämpfen. Endlich verurteilt das Oberlandesgericht den fehlerhaft arbeitenden Rechtsanwalt zu 45.000,- Euro Schadenersatz.
Nachdem die Prozesse vorbei sind, ist Familie L. finanziell beinahe ruiniert. Sie kann sich kaum über den Sieg freuen und freut sich nur, dass alles vorbei ist.
Ein wirkliches Ende scheint jedoch noch immer nicht erreicht. Der zweite Anwalt versäumte eine genaue Abrechnung und schafft es nicht, den Schadenersatz richtig zu verteilen, dass ist zu kompliziert.
Familie L. beauftragte inzwischen den dritten Rechtsanwalt und hofft, dass dies endlich der letzte sein wird.

Verfahren in München gegen eine Anwältin, die sich erdreistet hat einem Richter Protokollfälschung vorzuwerfen, Neuer Gerichtstermin am 12.07.2011, 04.07.2011
Morgen, am 05.07.2011 um 9.00 Uhr, im Sitzungssaal A 22 des Landgerichts München, findet ein Verfahren gegen eine Rechtsanwältin statt, die sich "erdreistet" hat, einen Richter Protokollfälschung vorzuwerfen.
Nun hat sie ein Verfahren wegen Beleidigung der Richterschaft beim FG München.

In diesem Strafverfahren hatte eine Richterin einen Beschluss verfasst, wonach die Anwältin sich einer psychiatrischen Untersuchung nach § 20/21 StPO unterziehen sollte.