Hier gibt es Informationen über die deutsche Rechtsbeugermafia in Justiz und Politik uvam.
http://www.justizkacke.de (Kopie: http://justiz.xp3.biz)
email: rechtsmeister@yahoo.de
Diese Internetseite wurde geschaffen, weil viele Juristen und auch Politiker behaupten, dass es in der Justiz gar keine Fehler geben würde und weil diese von vielen dergleichen und von Opportunisten am Unrecht ununterbrochen vollständig verleugnet werden, weil es gerade diejenigen sind, die von den justiziellen Missständen und Verbrechen am meisten profitieren oder am meisten profitieren wollen.
Auf Englisch heißt solch ein Verhalten: Rejection and Denial. – Zurückweisung und Abstreiten der Tatsachen.
Derartiges Verhalten gilt in der Psychologie als ein Anzeichen für besonders schwer heilbare psychische Erkrankungen. Die Wahrnehmung und Anerkennung von Fehlern und von Fehlverhalten als solches ist nämlich Voraussetzung und im Wesentlichen die einzige Möglichkeit, deren Behebung zu erreichen. ..."
"Justizskandale gibt es nicht in Deutschland" Justizministerin Zypries (SPD)
Hier soll gezeigt werden, dass es doch eine riesige Menge übelster Mißstände in Justiz und Politik zu verbessern gibt.
Tracker

Kotzkuerbis"Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. ...Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor "meinesgleichen" ". Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 9. April 2008

80 % meiner RichterkollegInnen sind selbst Kriminelle aufgrund Ihrer Rechtsprechung“. AG Direktor Deichner a.D., Wiesbaden

Von deutschen 192 gecasteten Richtern sind 192 eine wirkliche Kathastrophe, es sind "grauenvolle, stupide, dumme, rechtshaberische eitle Männer". WDR- "Kölner-Treff", 27.08.2010

"Deutsche Juristen sind immer die Funktionäre des Staats gewesen und nicht die des Bürgers." Prof. Richter Vultejus

"Nach außen hin ergibt sich aus diesem „Schema X“ die nur scheinbare Erledigung einer Dienstaufsichtsbeschwerde, bei deren Anblick sich auftretende Würgereize nicht mehr verleugnen lassen".
Rechtsanwalt Andreas Fischer

"Jetzt kommt eine Infamie, die Übelkeit erregt:...".
Asessor Jur. Detmar Hoeffgen

"Der deutsche "Justizladen" ist wenig vertrauenserweckend und jeder Bürger würde um ein Geschäft, das so schmuddelig und abstoßend wirkt wie manches deutsche Gericht,...".  
Dr. jur. Lamprecht

"Die deutsche Elendsjustiz nimmt immer schärfere Konturen an".  
Dr. Egon Schneider, Rechtsanwalt, ehem. Richter am OLG

"Saustall von Justiz, der mit eisernem Besen ausgekehrt werden müsse". Anwalt in
Deutsche Richterzeitung DRiZ 2007, 77

"Die deutsche Justiz ist korrumpiert bis ins Mark.". Prof. em. Dr. Otmar Wassermann

"Der Mythos von der hohen Moral der Richter ist ein Märchen."...Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richterlinnen im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Mißtrauen und Ablehnung. W. Neskovic - Richter am BGH

Das "Schmierentheater" in Strafverfahren. Weider (StV 82,545,552)

"Die deutschen Strafgerichte sind so ungerecht, dass man die Urteile auch auswürfeln könnte." Rolf Bossi, Deutschlands bekanntester Strafverteidiger. 

„Was die Justiz betrifft, so sind die Behauptungen von REIWALD auch keineswegs neu, schon WITTELS, Die Welt ohne Zuchthaus, Stuttgart 1928, redete vom Richter, 'der seinen Sadismus in geordneten Bahnen auslebt', und STAUB/ALEXANDER, Der Verbrecher und seine Richter, Wien 1929 (Ndr. Unter dem Titel Psychoanalyse und Justiz, Frankfurt 1974 mit einer Einleitung von T. MOSER), unterstrichen die Funktion der Justiz, die delegierten privaten Rachegelüste im Staatsauftrag zu befriedigen."
Dieter Simon in „Die Unabhängigkeit des Richters", 1975, Seite 161f


Zitate von Juristen über die deutsche Elendsjustiz: http://www.justizkacke.de/juristenzitate.htm


Politikschweinereien: http://www.justizkacke.de/politik.htm


M
ahnbescheid, Willenserklärungen rechtssicher zustellen:
http://www.justizkacke.de/mahnbescheid.htm

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Aktuelle Gerichtstermine:
Wer sicher gehen möchte ob ein Termin stattfindet sollte vorher beim Gericht anfragen. In unserer Geheimjustiz wünscht man sich keine Öffentlichkeit, daher wendet man gerne diverse Methoden an um Öffentlichkeit zu verhindern. Dazu gehören für Bürger und Prozessbeobachter, die sich öfters Gerichtsverhandlungen anschauen: Hausverbote für Gerichtsgebäude, Strafverfahren mit Verurteilungen aufgrund von Unterstellungen, Begleitungen mit Gerichtswachtmeistern und Inhaftierungen. Aber auch unzulässige ständige Videoüberwachungen und ständig durchgeführte Personenkontrollen.
Dazu gehören für Gerichtsjournalisten: Hausverbote für Gerichtsbebäude ua..
Für Bürger allgemein werden bei Gerichtsterminen in Ladungen andere Verhandlungssäle genannt wie die wo die Verhandlung tatsächlich stattfindet, es werden Terminsverschiebungen getätigt und es werden unzulässige Personenkontrollen am Eingang von Gerichtsgebäuden durchgeführt ua..

15.11.2011 9:15 Uhr, LG Stade, Strafbefehl gemäss §407 StPO Vereinbarkeit mit Artikel 103 GG und Artikel 6 EMRK ua.
14.09.2011 15 Uhr, OLG Koblenz, Friedrich Schmidt Anwaltswiederzulassung
19.08.2011 9:00 Uhr, Landgericht Erfurt, Staatshaftungsansprüche gegen den Freistaat Thüringen
18.07.2011 13:30Uhr, Landgericht Landshut, Maximilianstr. 22, Tel. 0871/84-1102, Raum 3a/EG, Az. 5 Ns 31 Js 5389/09
12.07.2011, Landgericht München, 831 Cs 253 Js 209672/08

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Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (01/2012):

Das Erste Witte unschuldig? 5 Jahre im Knast SehndeFünf Jahre Knast: Staatsanwaltschaft in Hannover verschweigt entlastendes Material, DasErste panorama, 25.01.2009
Er hat immer gekämpft und immer wieder seine Unschuld beteuert. Mehr als fünf Jahre hat Ralf W. im Hochsicherheitsgefängnis Sehnde bei Hannover gesessen. Der Vorwurf: Er soll ein Mädchen vergewaltigt haben.
...Diese Aussage, die Witte hätte entlasten können, hat die Staatsanwaltschaft nicht weitergegeben weder an Wittes Verteidiger noch an den BGH der über seine Revision verhandelt. Stattdessen lassen die Staatsanwälte die Akte einfach liegen über 3 Jahre lang und warten darauf, dass Jennifer zu einem weiteren Gespräch kommt.
...Rechtspsychologe Prof. Dr. Günter Köhnken kommt zu einem vernichtenden Urteil über sein Kollegen. Ich rege mich über das Gutachten auf, weil es teilweise einfach Dinge sind bei denen, hätte diese einer unseren Studenten geschrieben, wir hätten ihm dieses Gutachten um die Ohren gehauen. Mit so einem Gutachten hätte hier kein Student ein Diplom bekommen.
Axel Boetticher ehem. Richter BGH: Die Qualität von Gutachten hat sich trotz der Regeln, die der BGH für Gutachten aufgestellt hat, wieder verschlechtert. Die Justiz ist darauf angewiesen auch schlechte Gutachter zu beauftragen.
Rechtsanwalt Johann Schwenn: Was sich die Justiz im Fall Witte geleistet hat ist ein Skandal. Entlastendes Material über Jahre zurückzuhalten begründet für mich der Verdacht der strafbaren Rechtsbeugung.

Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (12/2011):



ZDF Kapitalismus eine Liebesstory28 Jahre Haft für korrupten Richter, Richter steckt Kleinkriminelle Kinder in private Kinderheime, die vom Staat bezahlt werden und saftige Gewinne kalkulieren, 12.08.2011
Erst kürzlich wurde Michael Moores Dokumentarfilm „Kapitalismus: Eine Liebesgeschichte“ vom ZDF ausgestrahlt. Schockierendes Detail: Richter Mark Ciavarella schickte zwischen 2003 und 2008 Tausende Kinder und Jugendliche, aus oft lächerlichen Anlässen, für mehrere Monate ins Gefängnis. Bei der betroffenen Jugendstrafanstalt handelte es sich um ein privates Unternehmen. Und dieses bezahlte den Richter mit zumindest einer Million Dollar für seine „Härte“. Schon im Februar wurde er vor einem Geschworenengericht für schuldig befunden. Gestern wurde das Urteil gefällt: 28 Jahre Haft für den 61-Jährigen.
...Wie u. a. der Guardian wissen lässt, wurden vom Obersten Gerichtshof in Pennsylvania nicht weniger als 4.000 Urteile dieses Richters wieder aufgehoben. Die jüngsten seiner Opfer waren nicht älter als 10 Jahre und hatten sich teils lächerlicher Diebstähle schuldig gemacht. In vielen Fällen hatte der Richter den Beschuldigten jede Möglichkeit der Verteidigung verwehrt.
Übrigens, privat betriebene Gefängnisse, also auch für Erwachsene, gibt es in den Vereinigten Staaten in großer Zahl. Dadurch wird auch verständlich, warum der Pro-Kopf-Durchschnitt von Inhaftierten in Relation zur Gesamtbevölkerung in den USA siebenmal höher liegt als in den meisten anderen Ländern, einschließlich China. Ein Viertel aller landesweit Inhaftierten sitzt wegen minimaler Marihuana-Delikte ein, etwa dem Besitz geringer Mengen dieser illegalen Substanz. In anderen Ländern werden derartige Vergehen bestenfalls mit Verwaltungsstrafen, nicht jedoch mit Haftstrafen, abgetan.


RichterIn Joachim Stahl, Henrik Gemmer und Uta Pfeifer vom LG-Limburg/Lahn (7T165/11): Befangenheitsgründe dienen nicht der Begründung der Besorgnis einer Befangenheit, sondern der richterlichen Provokation, 16.11.2011
Daher braucht auf die Gründe, die wegen einer Besorgnis der Befangenheit geltend gemacht werden auch zur Wahrung des rechtlichen Gehörs gar nicht eingegangen werden. Es wird nicht einmal ein einziger Grund konkret benannt der nicht der Begründung einer evtl. vorliegenden Befangenheit, sondern ausschliesslich einer Provokation dient.
Desweiteren wird den Richterkollegen, die wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden sollen für die Zukunft ein grundsätzlicher Persilschein für Handlungen ausgestellt, die zur Ablehnung wegen einer Besorgnis der Befangenheit berechtigen würden:

Begründung des Beschlusses 7 T 165/11 vom 16.11.2011:
Die im Schriftsatz vom 01.11.2011, mit dem die sofortige Beschwerde eingelegt und begründet wurde, dient nicht der Argumentation, sondern der Provokation. Die Kammer versagt es sich, darauf einzugehen und weist darauf hin, dass weitere Befangenheitsanträge als unzulässig zu behandeln sein dürften.


Von dem Präsidenten des Landgerichts Limburg/Lahn Ralph Gatzka (Stadtverordneter in Bad Camberg, CDU-Mitgleid, Vorstandsmitglied des Rotary Club) wurde über die Oberstaatsanwältin Angela Muth ( Staatsanwaltschaft deckt rechtsradikale Kriminelle in Amöneburg , Dienstaufsichtsbeschwerde und Versetzung von StA Angela Muth ) und den Oberstaatsanwalt Hans Joachim Herrchen ein Strafverfahren wegen Beleidigung gegen den zuständigen Rechtsanwalt eingeleitet obwohl in den vorliegenden Antragsschreiben keine Beleidigungen erkennbar sind.


Korrupter Strafrichter in Österreich? Wiener Wochenzeitung "Falter" veröffentlicht neue Justiz-Akte, Richter erhält Geldgeschenke, kostenlose Bauarbeiten, eine Beretta ua., 18.08.2009
Ein Strafrichter soll Geld, Reisen und eine Waffe geschenkt bekommen haben, um in Verfahren zu intervenieren. Er soll von Zeugen schwer belastet worden sein. Dennoch sei keine Anklage erhoben worden.
Die Wiener Wochenzeitung "Falter" hat erneut einen Akt aus der Weisungsabteilung des Justizministeriums veröffentlicht. Laut Vorab-Meldung vom Dienstag geht es dabei um einen prominenten Strafrichter, der Geld, Reisen und eine Waffe geschenkt bekommen haben soll, um in Strafverfahren zu intervenieren. Der Richter sei von einem Bauunternehmer und dem Chefinspektor der Grazer Polizei, Anton Kiesl, schwer belastet worden. Das Ministerium habe jedoch geurteilt, dass es keinen Grund für eine Anklage gebe, schreibt der "Falter".
Kiesl gab laut "Falter" als Zeuge dreimal zu Protokoll, er sei Zeuge geworden, wie der Unternehmer und der Richter über die Bezahlung von mehr als 300.000 Schilling (21.802 Euro) gesprochen hätten. Der Chefinspektor laut Protokoll: "Ich konnte das Gespräch mithören, wobei der Unternehmer den Richter auf diesen Geldbetrag (300.000-400.000 Schilling, Anm.) ansprach. (...) Zu meiner absoluten Überraschung hat der Richter den hohen Geldbetrag bestätigt." Er habe auch die Namen von zwei Richtern genannt, bei denen er intervenieren wolle.
Den Fall habe das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) übernommen, berichtet die Stadtzeitung. In der Akte, die der Weisungsabteilung des Justizministeriums übermittelt wurde, heißt es, der Richter habe zugegeben, vom Bauunternehmer immer wieder Geldgeschenke, Städtereisen und sogar eine Pistole der Marke "Beretta" geschenkt bekommen zu haben. Auch kostenlose Bauarbeiten habe der Unternehmer beim Richter geleistet.
Geschenke "nur aus Freundschaft"?
Der Richter habe sich in seiner Zeugeneinvernahme damit verantwortet, dass die Geschenke nur "aus Freundschaft" überbracht worden seien.
...Das Justizministerium habe jedoch keine Anklage befürwortet. Die Verantwortung des Richters sei "unwiderlegbar". Kriminelle Handlungen seien "nicht beweisbar", zitiert die Stadtzeitung aus dem Akt. Der Chefinspektor habe wohl eigene "Interpretationen" des Geschehens vorgenommen. Das mitgehörte Gespräch sei irrelevant. Und auch der als Kronzeuge auftretende Unternehmer sei "völlig unglaubwürdig". Zwar hätten Familienmitglieder des Unternehmers bezeugt, dass immer wieder über die Zahlung großer Geldbeträge an den Richter gesprochen worden sei, es habe jedoch niemand gesehen.


Peter Niehenke verhaftet. 11 Monate Gefängnis - und mehr - für "verbotene" Äusserungen über Adressbuchbetrüger, die nicht von ihm stammen, 04.2011
Peter Niehenke hat niemanden beraubt oder bestohlen, er hat auch keinen falschen Doktortitel geführt oder Steuern hinterzogen. Sein Verbrechen war, daß er Menschen helfen wollte, die von Betrügern betrogen und ausgenommen wurden.
Nicht die Betrüger wandern ins Gefängnis, sondern die, welche den Opfern helfen wollen.
2 "Geschäftsleute", deren Geschäftspraktiken seit Jahren als irreführend und wettbewerbswidrig bekannt sind, können bei der Existenzvernichtung von Peter Niehenke nun triumphieren:
Oliver Heller und Patrick O. Hewer.
Es ist ihnen gelungen, einen Menschen, der sich für die Opfer von Vertrags- und Unterschriftenerschleichung engagiert hat, für bis zu 2 Jahren in den Knast zu bringen.
Daß sie dabei die Justiz benutzten, daß sie sich die real existierenden Gesetze zu Diensten machen konnten, ist besonders erschreckend.
Der Gedanke, daß die Gesetze Betrügern helfen, ihre unlauteren Geschäfte abzusichern, löst Alarm aus. Was ist falsch mit unseren Gesetzen ?
Oliver Heller überzeugte das Gericht, daß die Nennung eines Firmennamens in Metatags oder Titeltags nicht erlaubt sei (das is allerdings bis heute rechtlich umstritten - andere Gerichte sehen das anders - egal, Peter Niehenke geht dafür in den Knast).
Mehr Info hier
Patrick O. Hewer ließ u.a. per Gericht pauschal verbieten, daß sein Name (oder die von ihm betrieben Firmen) - im Zusammenhang mit dem Begriff "Adressbuchbetrug", "Trickbetrug" usw. genannt werden. Auch dafür muß Peter Niehenke in den Knast.
Verstoß gegen gerichtliche Äußerungsverbote:
Die verbotenen Äußerungen wurden auf verschiedenen Internetplattformen weiter verbreitet. Auf Internetseiten, auf die Peter Niehenke nach eigener Aussage keinerlei Einfluß mehr hatte.
Patrick O. Hewer und Peter Heller machten trotzdem Peter Niehenke dafür verantwortlich.  Peter Niehenke gab eine Eidesstattlcihe Versicherung ab, daß er keinen Zugriff auf die Seiten mehr besaß. Doch das nützte nichts. Die Gerichte in Köln und Koblenz glaubten der Eidesstattlichen Versicherung nicht. Lieber glaubten sie den als "Adressbuchbetrüger" bezeichneten "Geschäftsleuten".
Und zwar deswegen, weil Peter Niehenke den nunmehr anonymen Seiten z. B. während einer DDos Attacke geholfen hatte, im Internet zu überleben. Oder weil die anonymen Betreiber eine Adresse benutzten, die auch Peter Niehenke benutzt hatte. Es gab eine ganze Menge solcher "Indizien".
Deshalb glaubte das Gericht, Peter Niehenke sei in Wirklichkeit der Betreiber der "geschäftsschädigenden" Internetseiten.
Riesenschwindel: So dreist geht eine Adressbuch-Bande vor, aargauer Zeitung 11.05.2010
Patrick O. Hewer will nicht «Adressbuchbetrüger» genannt werden. Er ging deshalb gegen einen Solothurner Lehrer vor Gericht - und verlor. Recherchen von AZ zeigen: Der Schwindler verdient sein Geld seit Jahren mit irreführenden Branchenbüchern. ...

Einem Solothurner Lehrer warf Hewer vor, ihn im Internet zu verunglimpfen. Er verklagte ihn und wollte ihm verbieten, Begriffe wie «Adressbuchbetrüger» oder «Rechtsmissbrauch als Geschäftsidee» zu gebrauchen.
Hewer verlor auf der ganzen Linie, das Solothurner Obergericht gab dem Lehrer in allen Punkten Recht. Das 14-seitige Urteil liegt der Redaktion a-z vor. Es ist rechtskräftig, wie Hewers Anwalt bestätigte. Gegenüber der «az Aargauer Zeitung» wollte Hewer keine Stellung nehmen.
Thurgau als Hinterhof für Millionen-Abzocke
Recherchen von «az Aargauer Zeitung» zeigen: Hewer ist seit Jahren mit seinen Formularen unterwegs. Die Schweiz nutzt er seit mindestens 2006 als Rückzugsgebiet für die Gaunereien in Deutschland. In Sichtweite des deutschen Rheinufers schlug er im thurgauischen Ermatingen seine Zelte auf, jetzt hat er sich im Nachbardorf ein schickes Haus gekauft.
Von dort betreibt er mit seinen ebenfalls im Thurgau lebenden deutschen Kumpanen Doris Fraccalvieri (42) und Albert Grünbeck (47) Unternehmen, die sich vor allem auf eins spezialisieren: Adressbuchschwindel im grossen Stil. Drei der Unternehmen stehen in Kreuzlingen, gleich an der deutschen Grenze. ...


Recht-frech.de gibt auf. Infos zu Abofallen, Abzocke, Arglistige Täuschung usw. wegen Law Hunting eingestellt, 06.01.2011
Ein schönes Beispiel, wie es Bürgern ergeht, die uneigennützig anderen helfen wollen - wie das in einem demokratischen Staatswesen aus mündigen Bürgern selbstverständlich sein sollte.
Es ist nun etwas mehr als ein Monat vergangen als ich mit einer einstweiligen Verfügung durch eine “Bank” beschert wurde. Der nachfolgende Kostenfestsetzungsantrag in Höhe von immerhin 1.475,86 EURO hatte mich dazu gebracht, an die User einen Spendenaufruf zu senden, damit dieser Schuldenberg von mir genommen wird. Obwohl ich es nicht erwartet hatte, haben ein paar wenige zum Teil eine größere Summe gespendet, so dass bis zum heutigen Tage rund 196 EURO zusammengekommen sind. Dennoch bleibt auf meiner Schulter nun ein Sack mit stolzen 1.279,86 EURO liegen, der es mir nicht möglich macht diese Webseite weiterhin mit den wichtigen, aber trotzdem kostenlosen Inhalten zu füttern, die von bis zu 30.000 Besuchern monatlich gelesen werden.
Ich habe daher beschlossen, dass ich diese Webseite von den lästigen Themen befreien werde, die den geschädigten Hilfesuchenden bisher ohne maulen und murren kostenlos zur Verfügung gestellt waren.
Zu den Themen die hier in Kürze nicht mehr zu finden sein werden, gehören
    Abofalle
    Abzocke
    Atomlüge
    Arglistige Täuschung
    GEZ-Wahnsinn
    Lug und Betrug
    Online Betrug
    politische Lügen
    sowie die Abofallen-Liste
Zum Hintergrund
Die einstweilige Verfügung wurde von der Wirecard Bank besorgt, welche auch für Abofallen "Unternehmer" tätig ist. Die Wirecard Bank ist ein sog. "Internet Bezahldienst".
Die Wirecard Bank weigert sich trotz zahlreicher Beschwerden von Betroffenen, ihre "Abofallen" Kunden zu kündigen. Das führte zu harscher Kritik durch recht-frech.de.
Während sich seriöse Banken von "Kunden" trennen, welche unseriöse Geschäfte betreiben, weigert sich diese "Abofallen" Bank beharrlich, das Abofallen Geschäft aufzugeben. Es sind wohl zu viele Millionen im Spiel. Rechtlich ist so eine Kontokündigung seitens der Bank bereits durch vielfache Gerichtsentscheide abgesichert. (z. B. OLG Hamm Beschluss vom 13.10.2008 - I-31 W 38/08, rechtskräftig).
Die Wirecard Bank behauptet aber, aus rechtlichen Gründen keine Kündigung vornehmen zu können.


10 Tage Gefängnis für Autorin einer Gefängnisreportage über Schutzgelderpressung in der JVA Berlin-Tegel, 2009
Barbara Keller (Journalistin) hatte in einem Beitrag gerichtliche Aussagen von Häftlingen zitiert. Die JVA Tegel engagierte deswegen den "Spezialisten" Ra. Eisenberg, der für erfolgreiche Informationsverbote einen guten und teuren Namen hat. Die Autorin habe sich "Latrinenparolen der Häftlinge zu eigen gemacht" argumentierte Herr Rechtsanwalt Eisenberg - mit Erfolg. Sogar wahrheitsgemäße Zititate können also ins Gefängnis führen ...
Barbara Keller, Journalistin, Mitglied der DJU (Deutsche Journalisten Union, Verdi), hatte sich von dem DJU Anwalt beraten lassen - falsch, wie sich herausstellte.
Mt der Folge, daß sie nicht fristgemäß reagierte. Also Ordnungsgeld. 1.000 Euro - dazu noch das Geld für den Gutverdiener Ra. Eisenberg - das war zu viel für sie.
Also ging sie stattdessen 10 Tage in die Haft.
Warum ?
Weil sie berichtet hatte, wie Häftlnge vor Geircht ausgesagt hatten, daß in der JVA Tegel russische Schutzgeld Erpresser ihr Unwesen trieben.
Was die Autorin dann im Knast erleben mußte war genau das, was auch ein Strafgefangener erleben muß: Die fast vollständige Entwertung der Grundrechte. ("... sechs Quadratmeter großen Zelle mit Doppelbett, Lauffläche drei Quadratmeter. Morgens und abends Lebendkontrolle. Tür auf, Tür zu....")
Schutzgelderpresser in der JVA Tegel, Hat in Teilanstalt III die 'Russenmafia' das Sagen?, 04.06.2008


Wenn die Richter Ballis und Haesler aus Augsburg verlogenerweise nichts mehr wissen und die Kollegen vom BGH das blind glauben. Strafverteidiger Stephan Lucas sollte diszipliniert werden, 22.03.2011
Im Fernsehen tritt er als forscher Staatsanwalt auf. Im echten Leben hat Anwalt Stephan Lucas Ärger mit der Justiz - und fühlt sich als Opfer der Augsburger Staatsanwaltschaft.
Am vierten Verhandlungstag hatte der Münchner Rechtsanwalt Stephan Lucas allen Grund, dem Ausgang seines Prozesses mit Zuversicht entgegenzusehen. Denn das Dokument, das an diesem Tag vom Gericht in Augenschein genommen wurde, deutet doch recht eindeutig darauf hin, dass Lucas die Wahrheit gesagt hat, und dass seine beiden Kontrahenten in diesem Strafverfahren, die Augsburger Landrichter Karl-Heinz Haeusler und Johannes Ballis, sich, um es ganz vorsichtig auszudrücken, unrichtig erinnern.
Stephan Lucas, 38, ist wegen des Verdachts der Strafvereitelung angeklagt. Er hatte einen Angeklagten verteidigt, der im September 2007 von der 3. Strafkammer der Augsburger Landgerichts, der die beiden Richter Haeusler und Ballis angehörten, wegen Drogenhandels verurteilt wurde. Lucas legte gegen das Urteil Revision ein und begründete sie unter anderem damit, dass diese beiden Richter ihm ein Strafmaß "mit einer vier vor dem Komma" angeboten hätten, falls der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablege. Lucas' Mandant war dazu aber nicht bereit, weil er sich unschuldig fühlte. Im Laufe der über einjährigen Verhandlung blieben von den 130 Kilo Marihuana, die in der Anklage standen, nur 26 übrig, das Urteil aber lautete schließlich auf achteinhalb Jahre. Da habe sich, rügte Lucas, die "Sanktionsschere", also die Differenz zwischen dem in Aussicht gestellten und dem verhängten Strafmaß, deutlich zu weit geöffnet - ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens.
Haeusler und Ballis gaben dienstliche Erklärungen ab, in denen sie versicherten, was der Anwalt Lucas da behaupte, stimme nicht. "Zu keiner Zeit" hätten sie "ein bestimmtes Strafmaß oder eine Strafobergrenze in Aussicht gestellt". Es sei ihnen auch nichts darüber bekannt, ob es zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft Gespräche über einen "Deal" gegeben habe, also eine Vereinbarung darüber, dass es einen Strafnachlass gibt, wenn der Angeklagte gesteht. "Herangetreten wurde an die Kammer insoweit jedenfalls nicht", schrieben sie.
Der Bundesgerichtshof glaubte den Richtern unbesehen und merkte pikiert an, es sei "befremdlich", dass er von Rechtsanwalt Lucas mit "unwahrem Vorbringen konfrontiert" werde. Das wiederum nahm die Augsburger Staatsanwaltschaft zum Anlass, ohne jede weitere Nachforschung Anklage gegen Lucas zu erheben. Die Vorbereitung der Hauptverhandlung gestaltete sich schwierig; 13 Richterinnen und Richter des Augsburger Landgerichts erklärten sich für befangen, schließlich galt es, über die Glaubwürdigkeit zweier Kollegen zu urteilen.
Im Januar aber konnte der Prozess schließlich beginnen. Die Richter Ballis und Haeusler traten gleich als erste Zeugen auf. Haeusler konnte sich an vieles nur noch vage erinnern, aber er wisse sicher, "dass wir keine irgendwie gearteten Zusagen über die Strafhöhe gemacht haben". Auch Ballis blieb eisern bei seiner Darstellung, er und sein Kollege Haeusler hätten im Gespräch mit Lucas niemals eine Zusage über eine Strafobergrenze gemacht. Er habe auch "sonst mit niemandem" über eine mögliche Strafe im Falle eines Geständnisses gesprochen. Den Antrag von Verteidiger Bockemühl, Ballis' Aussage wörtlich zu protokollieren, lehnte das Gericht ab. Es sei ja ein Oberstaatsanwalt im Raum, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Junggeburth, "der würde ja dann eingreifen", falls er die Gefahr einer Falschaussage sähe. Oberstaatsanwalt Günther Zechmann griff aber nicht ein, und der Zeuge Ballis wurde unbeeidigt entlassen.
Groß war das Erstaunen, als nun die Staatsanwältin Katharina Klokocka in den Zeugenstand trat, die im Prozess gegen den Drogenhändler die Anklage vertreten hatte. Sie hatte den Sitzungsbericht nachgelesen, den sie damals vom ersten Verhandlungstag angefertigt hatte, und dem war zu entnehmen, dass sich gleich nach Verlesung der Anklage Richter, Staatsanwältin und Verteidiger im Richterzimmer über "mögliche Strafobergrenzen" besprochen hätten.
Dabei seien dem Angeklagten für den Fall, dass er "vollumfänglich" gestehe und Angaben über die Strukturen des Drogenhandels mache, eine Strafobergrenze von fünfeinhalb bis sechs Jahren in Aussicht gestellt worden. Richter Haeusler, berichtete die Zeugin, habe das als "sehr generöses Angebot" bezeichnet.
Oberstaatsanwalt Zechmann wollte den Sitzungsbericht zunächst nicht herausgeben, erst auf nachdrückliches Drängen des Gerichts fand er sich dazu bereit. Und siehe, es gab eine weitere Überraschung: Am Rande des Berichts fand sich ein handschriftlicher Vermerk: "evtl. auch 4 J. 10 Mo." ...
Den Richtern Haeusler und Ballis unwahre Angaben zu unterstellen halte er "für sehr weit hergeholt, wenn man den Beruf sieht, den Richter ausüben".  ...


Peniger Bauskandal, Kriminelle Praktiken und Handlungen der Justiz und Politik in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, 20.10.2007
Als ehemaliger Unternehmer in Sachsen, mit weit über 170 Dauerarbeitsplätzen, wurde mit generalstabsmässiger Polit- Willkür meine Unternehmensgruppe zerschlagen.
Den Lesern bekannt unter " Peniger Bauskandal ".
Zunächst versuchte man mich zum Querulanten abzustempeln, was dann aussichtslos wurde, als ich 27 Fälle von Korruption, Willkür, Betrug etc. im Landkreis Mittweida / Sachsen recherchierte und dem Abgeordneten Karl Nolle mit Beweismitteln und Zeugenanschriften übergab. Er arbeitete diesen Skandal auf, liess den Sachverhalt prüfen und präsentierte ihn der Presse.
Der Bund der Steuerzahler stellte den Peniger Bauskandal ins Schwarzbuch...
Ich schrieb den Sachverhalt in einem 320 seitigen Buch unter dem
Titel " Der Domino Effekt - oder Penig - eine Stadt vor der Pleite " nieder...
In dem Buch wurden alle Klarnamen genannt, eine CD mit allen Originalbeweismitteln in Form von PDF Dateien war im Buch eingefügt... Keiner der Beschuldigten wagte sich gegen die Veröffentlichungen im Buch zu wehren.
Nach 7 (!) Jahren sind nun alle Beschuldigten restlos entlarvt.
Die Chemnitzer und Konstanzer Justiz schweigt, die Ermittlungsbehörden ermitteln nicht, die Täter aus ( polit. Herkunft ) werden - ganz offensichtlich - von der Justiz in Sachsen und Baden-Württemberg geschützt. Selbst die Bundesbehörden wissen nicht mal mehr - auf Grund der erdrückenden Beweislage - wie sie antworten sollen !
Der Rechtsstaat funktioniert nur noch in Ausnahmefällen. Zwar dann, wenn die öffentliche Meinung und der Druck so gross werden, dass " man " nicht mehr an einer Anklage vorbei kommt. Was passiert dann ? Die Urteile gegen Peter Hartz oder die Siemens Manager
wie auch im VW Skandal zeigen die heutige Realität.
Ich kann nur jedem Betroffenen raten, seine ( berechtigten + beweisbaren ) zivilrechtlichen Forderungen einer amerikan. Gesellschaft zu verkaufen und über diese dann in den USA vor den dortigen Gerichten anhängig zu machen. Dort funktioniert die Justiz wenn sie einmal einschreitet, wesentlich gründlicher und vor allem neutraler, als in Deutschland.
Ein paar exemplarisch geführte Prozesse würden der deutschen Justiz und Politik endlich die Augen öffnen.
Genau das braucht das Land....Man wird noch von mir hören bzw. lesen.
Der zweite Teil des Domino Effekt mit dem Untertitel " Aufdeckung und Abrechnung " ist bereits im Skript fertig und in Arbeit. Im Herbst kommt die Veröffentlichung. In diesem Buch beschreibe ich exakt, wie ich mit legalen Mitteln und Tricks der Justiz in Deutschland ihren eigenen Spiegel vorhalte, weil ich in anderen Bundesländern, mir die zuvor verweigerten Beweisaufnahmen vor der dortigen Justiz erstritten habe.
So kam ich dazu, alle Beteiligten in diesem Skandal zu entlarven. Selbst involvierte und sehr bekannte Anwaltskanzleien, die mich " grob nachlässig " ( Original Zitat des OLG ) vor Gericht vertraten, werden in diesem Enthüllungsbuch unter Verwendung der Original Beweismittel entlarvt.
Die Göttinger Rechtsanwaltskanzlei Dr. Reiner Fuellmich & Associates, vertreten durch Rechtsanwalt Dr.Reiner Fuellmich und Rechtsanwalt Mathias Schatz, haben bereits im Vorfeld vor der Veröffentlichung des Buches, eine Unterlassungserklärung vor dem AG Darmstadt freiwillig abgegeben, weil sie über mich mehrfach ungefragt in - wahrheitswidriger Weise - in einer Rundsendung - sogar an meine Prozessgegner- per mail diffamierende und unwahre Äusserungen veröffentlichten. Der Hintergrund ist die Inhaftungnahme wegen anwaltlicher Schlechtleistung in den betreuten Mandaten. Jetzt werde ich mit pauschalen Drohgebärden überzogen, weil man sich nicht auf den im Detail eingehenden Sachverhalt vor Gericht mit mir einlassen will...
Der grösste Feind eines betroffenen Klägers vor Gericht ist häufig nicht der Prozessgegner - sondern oft sogar der eigene Anwalt !
Da kann man sicherlich trefflich über die Motive spekulieren.


Innenminister Volker Bouffier betreibt zusammen mit Staatsanwaltschaften in Hessen eine kriminelle Vereinigung mit willkürlichen Inhaftierungen, Strafvereitelungen, Aktenfälschungen usw., 15.12.2011
Strafvereitelung im Amt durch Staatsanwaltschaften in Hessen?
Betroffener illegaler Verhaftung wirft Ermittlungsbehörden Vertuschung vor
Mehrere Jahre wurde über die rechtswidrige Verhaftung des Politaktivisten Jörg Bergstedt in Gießen geschwiegen. Dabei bot der spektakuläre Polizeieinsatz und die darauf folgende mehrtägige Inhaftierung Stoff für viele Fragen. Die Polizei hatte die Verhaftung durchgeführt, obwohl sie den vermeintlichen Täter an einem anderen Ort selbst observierte -- um dessen Alibi also von Anfang wusste. Der Betroffene war als Polizei- und Justizkritiker bekannt, ebenso als scharfer Gegner des ebenfalls in Gießen wohnenden damaligen Innenministers Volker Bouffier. Wenige Stunden nach der Verhaftung mit anschließend frei erfundenen Tatvorwürfen trafen sich -- obwohl Sonntagmorgen -- der Gießener Polizeipräsident und Innenminister Bouffier, um über die Angelegenheit zu sprechen.
Erst aufgrund eigener Recherchen gelang es dem Betroffenen und seinem Anwalt Tronje Döhmer, die Abläufe aufzuklären. Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung verliefen jedoch ins Leere. Alle damit befassten Staatsanwaltschaften stellten stets fest, dass es keine Anhaltspunkte für Straftaten durch Polizei oder anderer Beteiligte gebe. Gleichzeitig verweigerten sie die Einsicht in die Ermittlungsakten.
Das hatte einen klaren Grund: Die beauftragten Ermittler vom Landeskriminalamt fanden nämlich etliche deutliche Hinweise auf Straftaten und vermerken das auch in ihrem Bericht. Gleichzeitig benannten sie notwendige weitere Ermittlungsmaßnahmen vor. Die Staatsanwaltschaften reagierten jedoch mit der Einstellung der Verfahren. Dadurch unterbanden sie gezielt weitere Ermittlungen und stellten die Verfahren mit der Lüge, es hätte keine Anhaltspunkte für Straftaten gegeben, ein. Damit warteten sie aber über fünf Jahre mit dem Ergebnis, dass nun fast alle möglichen Taten verjährt sind.
Der Betroffene Jörg Bergstedt, dem nun alle juristischen Chancen einer Aufarbeitung genommen wurden, stellte mit heutigen Tag Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen die beteiligten Staatsanwaltschaften und mögliche MittäterInnen. Er sieht zudem auch den Straftatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung
erfüllt: "Die Akten zeigen ganz deutlich, dass Polizei, Justiz und Innenministerium stets miteinander in Kontakt standen. Die hatten Angst, dass die Sache auffliegt und manipulierten sogar Aktenteile!" Wenn aber Menschen zusammen handeln, um Straftaten erheblicher Bedeutung zu begehen, dann sei das eine kriminelle Vereinigung. Das dabei Uniform und Robe getragen würde, mache keinen Unterschied. "Eigentlich nicht", wie Bergstedt hinzufügt. Denn er selbst schätzt seine Chancen auch diesmal wieder gering ein: "Da hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus!"
Hoffnung setzt er auf die noch laufende parlamentarische Aufarbeitung. "Wenn da genauer hingeguckt würde, gäbe es noch die Chance, die Sache aufzuklären". Bergstedt selbst hat darauf aber keine Einfluss. Der Petitionsausschuss des Landtages, den er nach der illegalen Inhaftierung anrief, hat bis heute die Sache nicht bearbeitet -- 5 lange Jahre Vertuschung scheinen auch dort die Abläufe zu prägen.


Krimineller Notar ruiniert Göttinger Kollegen, 6 Jahre Kampf um veruntreute Millionen, Insgesamt 8.4 Millionen EUR abgeräumt, 31.07.2009
Weil ein betrügerischer Rechtsanwalt und Notar treuhänderisch hinterlegtes Geld in Millionenhöhe veruntreut hat, stand ein Groner Kollege über Jahre vor dem Ruin. Sechs Jahre musste Hans-Josef Öynhausen vor Gericht streiten, um wenigstens einen Teil des Geldes von der Versicherung erstattet zu bekommen. Doch sein Schaden ist viel höher.
Gegen Fehler und Geldverlust von Mandanten sind Rechtsanwälte versichert; bei Schäden durch betrügerische Notare hilft der Vertrauensschadensfonds der Notarkammern – sollte man meinen. Wie schwer es ist, im Schadensfall tatsächlich Hilfe zu bekommen, hat der 59 Jahre alte Jurist aus Grone erfahren müssen. Selbst Notar, hat er darauf vertraut, bei einem Kollegen treuhänderisch hinterlegtes Geld sei sicher: ein folgenschwerer Irrtum.
Es begann 2003 als ganz normales Mandat. Ein alter Kunde bat, über die Notar- und Anwaltskanzlei Öynhausen treuhänderisch Geld hinterlegen zu dürfen, um die Summen als Sicherheit für eine Kreditbeschaffung vorweisen zu können. Gleich mehrere Mandanten zahlten auf eigens angelegte Konten zusammen 1,33 Millionen Euro ein.
8,4 Millionen abgeräumt
Nach Abschluss der Verträge leitete Öynhausen das Geld vereinbarungsgemäß an den Notar Christian A. in Neustadt am Rübenberge weiter. Ein Fehler, wie sich viel später erwies. A. entpuppte sich als Gauner. Er räumte alle Konten ab.
Nur wenn für jeden einzelnen Mandanten formell ein Notaranderkonto eingerichtet worden und eine notarielle Urkunde ausgestellt worden wäre, so argumentierte später die Notarversicherung, wäre es ein durch den Fonds geschütztes Notargeschäft gewesen. Der Notar sei aber gar nicht als Notar tätig geworden, der von ihm verursachte Schaden also nicht abgesichert.
Aus den Krediten jedenfalls wurde nichts: A. veruntreute das Geld – 8,4 Millionen Euro insgesamt. Von Öynhausens Mandanten waren es 1,33 Millionen. Und obwohl A. überführt und verurteilt wurde und er inzwischen im fernen Kambodscha ums Leben gekommen sein soll – falls er sich nicht doch mit dem ergaunerten Geld abgesetzt hat – ist bis heute kein Cent aufgetaucht.
Natürlich wollten Öynhausens Mandanten ihr Geld zurück. Sie verklagten ihren Anwalt – und gewannen. 1,33 Millionen war der Rechtsanwalt dadurch schuldig. Er war jetzt der Geprellte, nicht jene, die auf dubiose Kreditzusagen eingegangen waren.
Öynhausen hatte sich nach Bekanntwerden der Untreue selbst angezeigt und war strafrechtlich entlastet worden. Er hatte seine Vermögensschadenversicherung informiert, doch die weigerte sich zu zahlen. Durch zwei Instanzen musste er seine Versicherung verklagen, bis diese Ende 2008 vollumfänglich zur Zahlung verurteilt wurde. Weil aber die Haftung auf eine Million Euro begrenzt war, muss Öynhausen den Rest von 330000 Euro selbst tragen.
Dabei war sein Schaden durch die jahrelange Weigerung der Versicherung immer weiter gestiegen: Weil die Mandanten Geld zurück wollten, kam es zu Vollstreckungsmaßnahmen. 180000 Euro hatte er gezahlt, dann drohte die Zahlungsunfähigkeit. Das bemerkte die Dienstaufsicht der Notare; das Oberlandesgericht wurde aktiv. Öynhausen wurde mit Verweis auf seine – wie inzwischen klar ist, unverschuldeten – wirtschaftlichen Verhältnisse zum 1. Juli 2005 vorläufig des Amtes als Notar enthoben. ...


Rechtsanwältin veruntreut pflegebedürftigen Menschen und dessen Erben Gelder für einen eigenen aufwendigen Lebensstil, Anklage am LG-Tübingen, 07.03.2011
Laut Anklage brauchte sie das Geld, um sich und ihrer Familie einen aufwendigen Lebensstil zu ermöglichen. Unter anderem habe die Familie einen Swimming-Pool in ihrem Haus und fahre ein teures Auto, sagte der Staatsanwalt in seiner Anklage. Insgesamt geht es um 123 Fälle der Untreue im besonders schweren Fall.
Neben der Anwältin ist auch ihr Ehemann angeklagt. Er soll an 43 Taten beteiligt gewesen sein.
Am ersten Verhandlungstag äußerten sich die Angeklagten nur zu ihrer Person und ihren Lebensverhältnissen. Zu der Tat machten sie keine Angaben.
Von 2001 an war die Frau als selbstständige Rechtsanwältin tätig gewesen. Ab 2002 arbeitete sie auch als gesetzliche Vertreterin für Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund hohen Alters oder Krankheiten nicht mehr alleine regeln konnten. 2004 hatte sie dann laut Anklage begonnen, in die eigene Tasche zu wirtschaften. Nach und nach wurde der Betrug immer professioneller: 2005 soll das Ehepaar sogar eine Scheinfirma gegründet haben, mit der die Anwältin nicht erbrachte Dienstleistungen abgerechnet haben soll.
Einem Notar fielen schließlich Unregelmäßigkeiten auf, als er den Nachlass einer Verstorbenen anschaute.


Rechtsanwalt aus dem Sauerland rechnet erfundene Streitfälle bei Rechtsschutzversicherung ab und veruntreut Mandantengelder, 30.04.2011
Der Rechtsanwalt, dem mittlerweile die Zulassung entzogen wurde, hatte Nachbarschaftstreitigkeiten, Beleidigungen oder Probleme beim Autokauf erfunden und bei den Versicherungen abgerechnet.
Neben den 22 Betrugsfällen gab der wegen familiärer Probleme in Geldnot geratene Jurist auch zu, 46.000 Euro Mandantengelder veruntreut zu haben. Er hatte für einen elfjährigen Jungen nach einem Unfall eine Versicherungszahlung erstritten, das Geld aber nicht weitergeleitet.


Krimineller Rechtsanwalt erhält am LG-Mosbach Bewährungsstrafe für die Veruntreuung von Mandantengeldern, 03.09.2009
Eigentlich sollte der 56-jährige Rechtsanwalt das Geld seines Mandanten treu verwalten, doch er bestritt damit seine laufenden Ausgaben: Auf 60 000 Euro beläuft sich der Schaden, der so von Frühjahr 2006 bis Februar 2008 entstand.
Nun bekam der Anwalt die Quittung für sein Verhalten. Von einer Strafkammer des Landgerichts Mosbach wurde er wegen Untreue in 97 Fällen heute zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Zusätzlich muss der Mann 1800 Euro Geldstrafe zahlen, teilte die Justiz mit.


Heftige Vorwürfe an die willkürlichen und kriminellen Schweizer Richter, Richter unterstellen Kleingaunern organisierte Kriminalität um sie leichter überwachen zu können, 17.12.2008
«In der Schweizer Rechtsprechung herrschen Zustände wie im 18. Jahrhundert», sagt der Kriminologe Veio Zano­lini. Er bezieht seine Aussage auf den Artikel 260ter im Strafgesetzbuch. Dieser stellt die Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation unter Strafe. Die Richter wenden ihn aber hauptsächlich auf Kleingauner an: In mindestens 9 der insgesamt 17 Fälle zwischen 1994 und 2004 seien sogenannte Basiskriminelle als Mitglieder einer kriminellen Organisation verurteilt worden, so Zanolini in einer universi­tären Studie. So hatten die Richter etwa zwei Personen verurteilt, die mit gestohlenen Kreditkarten Bahnbillette gekauft und dann gegen Geld eingetauscht hatten. Ein anderer Fall betrifft drei Kolumbianer, die mit mehreren Kilo Kokain handelten.
Kriminologe Veio Zanolini. Kriminologe Veio Zanolini.
In beiden Fällen waren keine Beweise vorhanden, dass kriminielle Organisationen hinter den Angeklagten steckten. Zudem waren die Urteile nicht begründet. «Das ist staatliche Willkür», sagt Zanolini. Er vermutet, dass die Richter den Artikel willkürlich anwenden, weil die Polizei viel einfacher verdeckt ermitteln oder ­Telefone abhören kann,
wenn jemand wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisa­tion verurteilt wird. Zudem ist dann das Strafmass höher. Vom Bundesstrafgericht wollte niemand Stellung nehmen.


Abmahnkanzlei versteigert 90 Millionen Euro offene Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen, Heise-online News, 06.12.2011
Die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) versteigert zurzeit offene Forderungen aus Abmahnungen wegen illegaler Nutzung von P2P-Tauschbörsen. Insgesamt geht es um die stolze Summe von rund 90 Millionen Euro, die sich aus 70.000 Abmahnungen mit einer jeweiligen Kostenrechnung von 1286.80 Euro ergeben soll.
Die Kanzei U+C, ehemals als KUW firmierend, mahnt seit Jahren in großer Zahl Tauschbörsennutzer ab. Wie sie selbst angibt, vertritt sie in erster Linie Rechteinhaber aus der "Adult Entertainment"-Branche, vulgo Pornofilmhersteller. In den Abmahnungen selbst verlangt U+C vom angeblichen Rechteverletzer einen "Pauschalbetrag" von 650 Euro, womit dann die Anwaltsgebühren, andere Aufwendungen und fällige Schadensersatzansprüche abgegolten seien. Zahlt der Abgemahnte nicht, erhöht U+C in einem zweiten Schreiben diese Kosten auf besagte 1286.80 Euro.
Was U+C nun versteigert, sind also lediglich offene Forderungen, die sich aus einer Zahlungsverweigerung der Abgemahnten auch nach dem zweiten Anschreiben ergeben haben. Wenn sich alleine diese Forderungen aus den Jahren 2010 und 2011 bereits auf mehr als 90 Millionen Euro belaufen, bekommt man einen Eindruck davon, welche Summen eine einzelne der vielen Urheberrechts-Abmahnkanzleien jährlich umsetzt.
Beiträge in diversen Verbraucherschutzforen legen nahe, dass die Quote an Sofortzahlern im Bereich der sogenannten "Pornoabmahnungen" sogar wesentlich höher sein dürfte als beispielsweise bei Abmahnungen wegen Musiktausch. Denn welcher Familienvater erklärt schon gerne beim Abendessen, dass er "Der Sadisten Zirkel 15" oder "Geile Brillenluder auf High Heels" ganz sicher nicht heruntergeladen hat und deshalb gegen die Abmahnung vorgehen will? ...


Gerichtsöffentlichkeit: OVG Berlin-Brandenburg: Personenkontrollen sind kein Problem, VG-Wiesbaden: Kameraüberwachung als Problem in Gerichtsgebäuden, 05.06.2010
Telemedicus macht auf neue Entwicklungen im Bereich der in bzw. an Gerichtsgebäuden aufmerksam: Es gibt neue Urteile in dem Bereich, die aber leider unergiebig sind. Zur Erinnerung: In deutschen Gerichtsgebäuden bzw. “Justizzentren” wird die (aber auch die allgemeine Kontrolle) von Personen sehr aktiv ausgebaut, sicherlich auch vor dem Hintergrund jüngster Übergriffe in deutschen Gerichtssälen.
Nun gilt in Deutschland das Prinzip der , das heißt: Gerichtsverhandlungen sind grundsätzlich (also mit Ausnahmen) jedermann zum Zutritt frei. Eine Verletzung dieses Grundsatzes ist ein Rechtsfehler. Immer häufiger tritt aber das Argument auf, dass manche Kontrolle in Gerichtssälen derart aktiv bis hin zu aggressiv ist, dass interessierte Prozessbeobachter sich davon abgehalten fühlen könnten. Wenn dem so wäre, könnte der Grundsatz der verletzt sein. Diese Überlegungen und Entwicklungen sind noch relativ neu, bisher gab es vor allem zwei Urteile bzw. ein Urteil und ein Beschluss: einmal vom OVG Berlin-Brandenburg und vom VG Wiesbaden. Dank Telemedicus stehen nun zwei weitere Beschlüsse (AG Meldorf) sowie ein Urteil (LG Itzehoe) zur Verfügung. Im Fazit aber ist man nicht schlauer, es zeigt sich vielmehr, dass die mitunter durchaus grenzwertige Praxis in Zukunft zu einigen Rechtsfragen führen wird.
Das Landgericht Itzehoe (1 T 61/10) zitiert alleine das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg und macht mangels echter Auseinandersetzung das gleiche, was ich schon beim OVG kritisiert habe: Es geht zu kurzsichtig und pauschal vor, wenn es feststellt:
Die Videoüberwachung im Eingangsbereich des Amtsgerichtsgebäudes in Meldorf könnte allenfalls eine psychische Zutrittsbeeinträchtigung darstellen. Aufgrund der allenfalls geringen Eingriffsintensität stünde sie einer physischen Zutrittsverwehrung jedoch nicht gleich, so dass damit eine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nicht einherginge.
Wenn man überlegt, ob sich ein Beobachter abgehalten fühlen könnte, geht es ja gerade alleine um psychische Einflußnahme. Man muss sich also ganz besonders damit auseinandersetzen, welche Schwellen man sieht und wann die überschritten wären. Solange man – wie das OVG Berlin-Brandenburg und nun das LG Itzehoe – diese Auseinandersetzung vermissen lässt, macht man nur deutlich, dass man sich alleine vom Ergebnisorientierten Arbeiten hat leiten lassen. Das ist letztlich Schade, denn Kontrollen werden in irgendeiner Form sicher sein müssen – und die Rechtsprechung wird sich schlicht mit der Frage auseinandersetzen müssen, wo man eine Schwelle setzt, an der sich Maßnahmen zu orientieren haben.
Beim AG Meldorf gab es zwei Beschlüsse (81 C 305/10 vom 18.5.2010 und vom 20.5.2010), die inhaltlich – nicht zuletzt auf Grund der Liebe zum Detail – erheblich überzeugender sind, aber leider (wie die “andere Seite”) die Auseinandersetzung mit der entgegengesetzten Rechtsprechung vermissen lässt. Letztlich stellt das AG Meldorf eine Verletzung der Gerichtsöffentlichkeit fest, wobei es vollkommen zu Recht feststellt:
Mit der Werteordnung des Grundgesetzes und dem Zweck des § 169 GVG wäre es jedenfalls unvereinbar, die Gerichtsöffentlichkeit pauschal als “gesteigertes Risiko” zu betrachten.
Eben dies ist der springende Punkt: Will (und darf!) man eine Öffentlichkeit grundsätzlich als Risiko betrachten – oder ist dies bei der Gerichtsöffentlichkeit schlicht nicht möglich? Jedenfalls zur Zeit finde ich die vom AG Meldorf und VG Wiesbaden verneinde Ansicht sehr viel überzeugender.


Staatsanwälte und Richter als Rechtsverbrecher, Strafanzeige gegen Oberstaatsanwalt Nebel in Darmstadt erstattet, 02.07.2009
Die zahlreichen Opfer von Beamtenkriminalität in Deutschland kennen das Phänomen: Für sie hat der Rechtsstaat längst aufgehört zu existieren. In Deutschland kann nahezu jeder Richter und jeder Staatsanwalt Verbrechen begehen und er findet mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit immer wieder einen Kollegen, der bereit ist ihn - durch das Begehen einer weiteren Straftat - vor Strafverfolgung zu schützen. Strafvereitelung im Amt - so nennt es der Paragraph 258a des Strafgesetzbuchs. Strafmass bis zu 5 Jahre Haft.
Auf genau diese Weise schützt der Behördenleiter der Darmstädter Staatsanwaltschaft - Oberstaatsanwalt Nebel - seine kriminellen Richter und Staatsanwaltschaftskollegen vor Strafverfolgung. Zuerst hat er die ihm vorliegenden Strafanzeigen - exakt - an die Behörde weitergeleitet, die die Straftaten begangen hatten. Als er dazu aufgeordert wurde diese zu unterlassen, ignorierte er die Strafanzeigen. Er verweigert sogar Eingangsbestätigung und Aktenzeichen. Selbst Sachstandsanfragen blieben unbeantwortet.
Das hat es nötig gemacht gegen Oberstaatsanwalt Nebel - in seiner Eigenschaft als Behördenleiter der Darmstädter Staatsanwaltschaft - eine Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt, Rechtsbeugung, Unterlassen der Diensthandlung und Begünstigung zu erstatten.
Um sicher zu gehen, dass dieser Sumpf nun endlich ausgetrocknet wird, wurde diese Strafanzeige direkt an den Ministerpräsident des Lande Hessen Roland Koch von der CDU gesandt. Koch wird in einem Begleitschreiben gebeten, diese Strafanzeige an eine - unbelastete - Staatsanwaltschaft weiterzuleiten und Sorge zu tragen, dass sie dieses Mal nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und seinen Gesetzen behandelt und bearbeitet wird.


Der schwäbische Rechtsbeugerstadel, Wie Rechtsanwalt Bernd-Michael Jetter mit Beihilfe der Staatsanwälte Apostolos Millionis und Armin Striewisch Mandantenunterlagen unterschlägt und zu Betrugsversuchen verwendet
Um mir Schreibarbeit zu ersparen, engagierte ich Anfang 2003 den angeblichen Rechtsanwalt Bernd-Michael Jetter (Fohrenbühlstr. 28 in 71067 Sindelfingen, Kanzleianschrift: Rotebühlplatz 37 in 70178 Stuttgart), der den Schriftverkehr mit einer ostzonalen Behörde erledigen sollte. Vorab wollte ich dem Jetter erst einmal die entsprechenden Unterlagen zeigen und mir die Kanzleiräumlichkeiten ansehen (es soll Anwälte geben, die von einer Gartenlaube oder der Latrine aus operieren).
Der Jetter beteuerte, er sei auf dem betreffenden Gebiet überdurchschnittlich erfahren und hätte eigentlich vorrangig solche Fälle zum Erfolg geführt, obwohl er (der Jetter!) natürlich Experte in sämtlichen Bereichen des Verwaltungs- und Steuerrechts sei. Deshalb habe man ihn auch von 1992 bis 1994 nach Zerbst (Anhalt)1 geschickt, wo er (der Jetter!) eine »ordentliche Verwaltung aufgebaut« hätte. Nebenbei habe er (der Jetter!) dort den »Ossis das Arbeiten beigebracht«.
Trotz meiner Bedenken erhielt der Jetter das Mandat, schließlich waren die Anforderungen äußerst niedrig und von anderen schwäbischen »Rechtsanwälten« konnte man wohl auch nicht mehr erwarten. Kopien der Unterlagen wollte ich dem Jetter zuschicken, doch der tüchtige Advokat wollte angeblich gleich loslegen und so überließ ich diesem selbsternannten Experten dummerweise die Originalunterlagen.
Wie der »An­walt« trotz völ­li­ger Un­tä­tig­keit be­trü­ge­ri­sche Ko­sten­rech­nun­gen ver­sen­det
Nachdem ich eine Weile nichts von dem Jetter gehört hatte, versuchte ich ihn telefonisch zu erreichen. Der Jetter ließ sich mehrfach verleugnen und wollte angeblich zurückrufen, was nie geschah. Nach einem halben Jahr(!) ließ ich dem Jetter durch seine Kanzleikraft ausrichten, daß ich das Mandat kündige und meine Unterlagen persönlich abholen würde. Wegen der völligen Untätigkeit des offenbar unfähigen Experten beabsichtigte ich, einen anderen Anwalt zu beauftragen, vielleicht gleich einen aus dem Badischen. Die Herausgabe meiner hierzu benötigten Unterlagen verweigerte der Jetter hysterisch kreischend und winselnd und den als Zeugen hinzugezogenen Polizisten erklärte er, er würde die Dokumente per Post schicken, das sei angeblich so üblich.
Tatsächlich erhielt ich die darauffolgende Woche ein »Schreiben« des Jetter, in dem der sich über die hohen Telefonkosten beklagte, die angefallen wären, wenn er mich unter meiner Mobiltelefonnummer zurückgerufen hätte usw. Das Elaborat war praktisch die Fortsetzung des hysterischen Gewinsels des Jetter vom Tag der versuchten Abholung der Unterlagen, eben hier nur in Schriftform. Obwohl er absolut nichts geleistet hatte, legte der Jetter dreist eine betrügerische Kostenrechnung bei und drohte auch noch mit rechtlichen Konsequenzen bei Nichtbezahlung. Die größte Unverschämtheit ist der Satz »In der Anlage erhalten Sie Ihre Unterlagen«, denn das ganze befand sich in einem mit 0,55 € frankierten normalen C6-Fensterumschlag. Daß da nicht noch ca. 30 Seiten Dokumente hineinpaßten, begriff sogar POM'in Graf auf Anhieb – Zweifel an der Intelligenz unserer Polizei beruhen also ganz offensichtlich auf einem weitverbreiteten Fehlurteil.
Der an­geb­li­che Rechts­an­walt Jet­ter fin­det Kom­pli­zen bei den Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den und wird zu wei­te­ren Be­trugs­ver­su­chen er­mun­tert
Um wieder in den Besitz meines Eigentums zu gelangen, wurde noch im Juli 2003 Strafanzeige gegen den Jetter wegen Unterschlagung und versuchten Betruges erstattet. Man sollte meinen, in einer so eindeutigen Situation dürfte es selbstverständlich sein, daß die Rückgabe des unterschlagenen Eigentums an den Geschädigten umgehend durch die Justizbehörden veranlaßt wird, schon um weiteren Schaden abzuwenden. Aber niemanden, der schon einmal mit halbalphabetisierten schwäbischen Behördenuntermenschen zu tun hatte, wird es andererseits wundern, daß ich die Unterlagen bis heute (November 2011) nicht zurückerhalten habe, wodurch mir ein Schaden in Höhe von 336.583,51 € entstanden ist (zzgl. Zinsen seit dem 14. Juli 2003). ...


Strafjustiz, Von vorn bis hinten erfunden, 5 Jahre unschuldig im Knast und in der Psychiatrie und danach 3 Jahre strenge Führungsaufsicht, Der Spiegel 33/2011, 15.08.2011
Nicht Institutionen versagen, wenn Fehlurteile ergehen, sondern Richter, Verteidiger, Gutachter. In Kassel wurde ein angeblicher Vergewaltiger, der fünf Jahre verbüßt hat, wegen erwiesener Unschuld freigesprochen. Von Gisela Friedrichsen
Eines Morgens standen sie vor seiner Tür, sechs Mann. Er war zu Hause, denn man hatte ihn vom Dienst suspendiert, "wegen Beschwerden", hieß es.
Nun sicherten zwei Mann Haus und Garten, und vier drängten in die Wohnung. "Jetzt kommen Sie schon mit!", sagten sie, als sie ihm ein Papier vorlegten. Haftbefehl. Horst Arnold, damals 42 und geschieden, Gymnasiallehrer für Biologie und Sport an der Georg-August-Zinn-Schule in Reichelsheim im Odenwald, um einen lockeren Spruch selten verlegen - es verschlug ihm die Sprache. "Wer kümmert sich denn nun um den Kater?", schoss ihm durch den Kopf. Sein "blauer Russe". Das sei ein Missverständnis, versuchte er die Kriminalbeamten zu überzeugen. Nein, da stehe es doch.
Ein Amtsrichter in Michelstadt setzte den Haftbefehl gegen Auflagen zwar außer Vollzug. Doch die Staatsanwaltschaft Darmstadt legte Beschwerde ein, und das Landgericht gab ihr statt. "Also musste ich zwölf Tage später doch rein."
Rein: Das bedeutete Untersuchungshaft im hessischen Weiterstadt. "Einer der Vollzugsbeamten benachrichtigte wenigstens meine Eltern." Den Kater fütterte fortan sein Vater. Das war 2001.Von da an konnte Arnold die Raten für sein Haus nicht mehr bedienen, seine Bezüge wurden gestoppt. Der Beruf war dahin, das Auto wurde verkauft. Bis auf wenige Ausnahmen wandten sich Freunde und Verwandte ab. "Ich war bis dahin ein Verfechter des Rechtsstaats und wusste nichts von der Justiz. Mit Gefangenen oder Inhaftierung beschäftigt man sich ja nicht. Denen da drin geht es doch gut, denkt man." Bis es einen selbst trifft.
Im Januar 2002 erhob die Staatsanwaltschaft Darmstadt Anklage gegen Arnold wegen Vergewaltigung einer Kollegin. Die Tat sollte am 28. August 2001 während einer Schulpause geschehen sein. In einem Biologie-Vorbereitungsraum habe er die Frau bedrängt, ihr den Mund zugehalten, sie geboxt und getreten. Er habe ihren knöchellangen Wickelrock und ihren Stringtanga beiseitegeschoben, seine Hose heruntergezogen und sein Opfer dann anal vergewaltigt.
Der Prozess vor der großen 12. Darmstädter Strafkammer mit dem Vorsitzenden Christoph Trapp begann am 10. Juni 2002 und endete nach fünf Verhandlungstagen mit einem Schuldspruch.
Da Arnold die Tat in einem Zustand von "nicht ausschließbar erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit" begangen haben sollte - er hatte am Abend zuvor getrunken -, wurde er zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt und wegen seines "Hangs, alkoholische Getränke im Übermaß zu sich zu nehmen", zunächst in die Psychiatrie in Hadamar eingewiesen.
"Hadamar war die Krönung", sagt Arnold und kann sich mittlerweile über seine Erlebnisse dort amüsieren. Er sei sofort negativ aufgefallen, weil er einfach kein Geständnis habe ablegen wollen. "Sechs Psychologen haben die auf mich angesetzt!" Auch einer Therapie für Sexualstraftäter widersetzte er sich. "Da war ein Psychologe, der teilte Block und Schreibzeug aus und sagte: ,Meine Herren, Sie schreiben jetzt mal einen Opferbrief und entschuldigen sich!' Die anderen schrieben alle fleißig. Nur ich nicht. Ich sagte, ich warte, bis ein Brief mit einer Entschuldigung zu mir kommt."
In der zweiten Therapiestunde ging es um Verhütung. "Was, bitte, hat das mit Therapie zu tun?" Arnold greift sich an den Kopf. "Der schwule Therapeut schrieb einen einfachen Satz an die Tafel. Darin waren sieben Schreibfehler. Die anderen merkten das nicht. Aber ich. So flog ich aus der Sexualtherapie raus."
Man hielt ihn mehr als 700 Tage in Hadamar fest, schob ihn von einer Therapiegruppe in die nächste. Er galt als "nicht einsichtig", als jemand, bei dem alle Bemühungen "sinnlos" seien.
...Arnold begann ein Fernstudium zum Diplomsportmanager. Auch das habe Unmut erregt, wegen der Fachbücher in seiner Zelle. Man habe ihm vorgeworfen, sich mit den Beweisen seiner Unschuld zu beschäftigen, statt mit seiner "Schuld".
...Im Fall Arnold ging dies furchtbar schief, obwohl die Trapp-Kammer in Darmstadt einen guten Ruf genießt. Zehn Jahre nach der "Tat", die sich das angebliche Opfer offensichtlich ausgedacht hatte, wurde Arnold jetzt vom Landgericht Kassel in einem Wiederaufnahmeprozess freigesprochen. Und zwar nicht wegen mangelnder Beweisbarkeit der Anklage, wie sich Gerichte immer öfter in Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht, herausreden, sondern wegen erwiesener Unschuld.
Wie konnte das passieren? Wie kann das Darmstädter Gericht "von der Täterschaft des Angeklagten" überzeugt sein und eine Falschbezichtigung für "ausgeschlossen" halten, während ein anderes Gericht, nämlich Kassel, feststellt, die Zeugin habe ein "kaum glaubhaftes Geschehen geschildert"? Es sei davon auszugehen, dass sie, die in der Lage sei, die "aberwitzigsten Geschichten zu erfinden", gelogen und die Vorwürfe "von vorn bis hinten" erfunden habe, urteilten die Kasseler Richter. Ist der Strafprozess denn ein Glücksspiel? Kommt es nur auf das Bauchgefühl der Richter an?
...Nirgends hält sie es lange aus. In jenen dreieinhalb Jahren, in denen sie als Lehrerin in Nordrhein-Westfalen tätig war, wechselte sie viermal die Schule. In Hessen, wohin sie 2001 kam, brachte sie es in kurzer Zeit auf fünf Schulwechsel. An einer Schule sei sie von einem Kollegen vergiftet worden, behauptete sie. Da war sie dann lange krank. An einer anderen Schule erzählte sie, der Polizeibeamte, der die "Vergiftungsangelegenheit" aufgeklärt habe, sei ermordet worden.
Zurzeit ist sie an einer Schule in Bielefeld. Die Bezirksregierung erließ inzwischen ein Dienstverbot. "Bei vollen Bezügen!", erregt sich Arnold. "Ich bekomme Hartz IV!"
...2008 beantragte er die Wiederaufnahme des Falls. Die jetzt zuständige Staatsanwaltschaft Kassel ließ sich ein Dreivierteljahr Zeit, bis sie, ohne auch nur auf ein einziges Argument einzugehen, die Zurückweisung des Antrags forderte, wie es bei den Staatsanwaltschaften allgemein der Brauch zu sein scheint.
Rechtsanwaltltin: „Eine größere Ohrfeige als diese für die Kammer des Landgerichts Darmstadt hat es in Deutschland noch nicht gegeben.“


Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (11/2011):

“Ich empfinde Lust, wenn ich einen Unschuldigen verurteile. Ich weiss nicht, ob ich Richter bleiben soll”, Bund gegen kriminelle Juristen, 24.11.2010
“Ich empfinde Lust, wenn ich einen Unschuldigen verurteile. Ich weiss nicht, ob ich Richter bleiben soll”, antwortete mir ein älterer Mann, der deutlich nicht mit sich im Reinen war, als ich ihn fragte, was ihm fehle. “Ich bin Richter und ich versuche, zu einer Entscheidung zu kommen. Es ist sehr schwer!” fügte er hinzu. “Auf der einen Seite das Verlangen, diese intensive Lust stets neu zu erleben”, erklärte er. “Auf der anderen Seite mein Gewissen!” Er hatte noch ein Gewissen: deutlich ein Grenzfall.
Das unerwartete Geständnis überraschte mich rund 25 Jahre zurück, um 1985. Die kurze Begegnung spielte an einem einsamen Ort in den Bergen, im Urlaub. Damals begriff ich sofort, dass ich einen Sadisten vor mit hatte. Doch begriff ich noch nicht den ganzen Umfang des Problems. Ich nahm an, dass die Krankheit in der Gesellschaft selten vorkommt, und noch seltener unter Richtern. Heute weiss ich es besser, nach aufgezwungenen jahrelangen Rechts-Streitigkeiten und vielen Kontakten mit Richtern und Rechtsanwälten. Schwer erkennbar, weil geschickt getarnt, spielt die Sadistenkrankheit im Rechtsraum eine beherrschende Rolle. Ein grosser Prozentsatz der Richter und der Rechtsanwälte gehört zu den Sadisten von der hartgesottenen Sorte, die sich zielbewusst und mit doppeltem Antrieb in hohe Positionen vorgearbeitet haben, wo sie besonders viel Schaden machen können. Das bringt besonders viel Lust und, als schlaue Eco-Sadisten handelnd und unter dem Tisch mitkassierend, besonders grosse Gewinne. Nicht wie im Durchschnitt der Bevölkerung 4% der Richter/Juristen gehören zu den Sadisten, sondern 15%, 20%, 25% oder mehr, denn der Machtberuf zieht Kranke an wie Sirup die Fliegen. Bei so hohen Konzentrationen von perversen Leuten bilden sich stets Untergrundgruppen, wo die Mitglieder sich gegenseitig decken, um den Schein zu waren und lustvoll weitermachen zu können.


GDSK - Gesellschaft der Schnellkuriere unterliegt am AG-Minden 21C228/11, 29.11.2011
Zum Thema Selbstverzollung: Hat der Griff der GDSK in die Taschen der Importwaren-Empfänger von Waren aus China ein Ende?
In mindestens folgenden Verfahren hatte die GDSK erfolgreich geklagt: AG-Minden 28C8/11, AG-Pforzheim 7C217/10, AG-Wesel 27C198/10, AG-Paderborn 51C392/10, AG-Erkelenz 6C59/11 usw.
Sämtliche vorhergehenden Entscheidungen erscheinen mir richtig oder vertretbar. Jedoch hat in den vergangenen Verfahren keiner der min. 6 Anwälte als Vertreter der Beklagten auf das Fehlen der Informationspflichten gemäss §312c BGB hingewiesen, die von der GDSK nicht erbracht worden sind. In Deutschland wird das dann im Zivilverfahren aufgrund der Dispositionsmaxime auch nicht berücksichtigt und das darf dann auch nicht berücksichtigt werden.
Aus dem Grund habe ich mich auch verklagen lassen und Ansprüche bestehen seitens der GDSK nicht, denn ich habe meine auf Abschluss des Fernabsatzvertrages gerichtete Willenserklärung später fristgemäss widerrufen (Urteil 21 C 228/11).
Seit 04.08.2011 besteht für seit dem Datum abgeschlossene Verträge mit der GDSK bei nicht erbrachten Informationspflichten gegenüber dem Kunden gesetzlich ganz eindeutig kein Anspruch mehr auf Zahlung der Leistung:

§ 312e Wertersatz bei Fernabsatzverträgen
(2) Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen hat der Verbraucher abweichend von § 357 Absatz 1 Wertersatz für die erbrachte Dienstleistung nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt nur zu leisten,
1. wenn er vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist und
2. wenn er ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.

Die GDSK kann hinzu kommend auch durch einen Wettbewerbs- oder Verbraucherschutzverein abgemahnt werden. Desweiteren könnte auch noch ein Verstoss gegen §1 Abs. 6 der Preisangabenverordnung vorliegen, weil sich der Preis nur aus den AGB auf der Rückseite ergibt. Das Amtsgericht verneinte das im vorliegendem Fall, weil die Preisgestaltung in den AGB auf der Rückseite den Vorschriften entspricht. Ich sehe aber eher einen Verstoss, weil auf der Vorderseite auf die auf der Rückseite stehenden AGB nur mit folgendem Hinweis hingewiesen wird: "Bitte Rückseite beachten". "Bitte Rückseite beachten" weisst meiner Meinung nach nicht Klar und wahr auf den entsprechenden Preis hin. Wäre der Vertrag auf der Rückseite zu unterschreiben, dann wäre kein Verstoss gegeben.


ZDF In den Ruin mit SchwarzbautenRTL Abrissandrohung SchwarzbauHornbeck: Alle Schwarzbauten wurden legal - bis auf seinen, Bürgermeister legalisiert sich Schwarzbau selbst, 03.11.2009
Oktay Kaptan kämpft vor Gericht gegen den Abriss seines Hauses - er fordert Gleichbehandlung mit der Bürgermeisterin und dem Bürgermeister.
Oktay Kaptan bangt dem 4. November entgegen. Dann entscheidet sich vor dem Verwaltungsgericht Schleswig, ob der 42-Jährige sein Haus in Hornbek abreißen muss. Der türkische Bautechniker lebt hier unweit der A 24 seit mehr als neun Jahren mit seiner Lebensgefährtin Jutta Winter und betreibt mit ihr eine Art Gnadenhof für etwa 80 Tiere. Schon Ende Juni 2008 wollte die Bauaufsicht des Kreises Bagger schicken, zog diese aber kurz vor dem Termin zurück.
Kaptans Haus wurde 1957 als Wochenendhaus genehmigt (Bauschein 517/57), wird aber schon seit vielen Jahren dauerhaft bewohnt. Kaptans Familie kaufte das Haus für 190 000 Mark. Seit Jahren tobt zwischen dem Türken und dem Kreis Herzogtum Lauenburg ein erbitterter Streit um das von Bäumen umgebene Anwesen. Der Vorwurf des Kreises: Kaptan habe einen illegalen Anbau errichtet. Dieser dagegen behauptet: "Ich habe nicht still und heimlich vergrößert, ich habe nur saniert." Das alte Haus sei marode gewesen, es habe durchgeregnet, so der Bautechniker.
Für die Kreisverwaltung ist jedoch irrelevant, wer schwarz angebaut hat - ob Kaptan oder frühere Eigentümer: "Auch wenn er einen vorher nicht festgestellten Schwarzbau umgebaut hat, bleibt es ein Schwarzbau, der nicht genehmigungsfähig ist", betont Karsten Steffen, Sprecher des Landkreises. Denn Kaptans Grundstück am Lippenhorstweg 19 liegt im Außenbereich der 190-Einwohner-Gemeinde, in dem eine Bebauung nur eingeschränkt zulässig ist.
Die Bauaufsicht des Kreises hatte im vergangen Sommer für das gesamte Haus eine Abrissverfügung erlassen, weil ein Teilabriss aus statischen Gründen nicht möglich sei. "Dagegen hat Herr Kaptan Widerspruch eingereicht, der von uns zurückgewiesen wurde", so Steffen. Kaptan reichte daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig ein. "Ich soll jetzt das Opfer sein. Dabei sind hier im Ort jahrzehntelang bauliche Missetaten geschehen", beklagt der Türke.
Der ehemalige Bürgermeister von Hornbek, Hermann Kröhnert, beispielsweise hat auf seinem Grundstück Am Mühlenteich ebenfalls mehrere Gebäude um- und ausgebaut - ohne Genehmigung. So wurde aus einem Hühnerstall ein Wohnhaus, und ein Wirtschaftsgebäude baute er zu einem Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten plus Stellplätzen aus. Alle diese illegalen Umbauten wurden vom Kreis nachträglich genehmigt. Kröhnert hatte es während seiner Amtszeit (bis zum Frühjahr 2008) verstanden, den Flächennutzungsplan so abzuändern, dass sein Grundstück plötzlich nicht mehr im Außenbereich lag. Damit fielen die Baubeschränkungen weg, und seine früheren Schwarzbauten wurden legalisiert.
Auch die amtierende Hornbeker Bürgermeisterin Christina Dibbern hat ein Problem mit einem Schwarzbau. Im Zuge der Abendblatt-Recherchen stellte sich heraus, dass im ehemaligen Kuh- und Schweinestall auf ihrem Grundstück zwei Wohnungen ausgebaut wurden. Pikant: Das Gebäude liegt im Außenbereich der Gemeinde, die Wohnungen sind somit illegal. Der Kreis prüfte die Sachlage und sprach eine Duldung aus. Denn Frau Dibbern wird voraussichtlich von einer geplanten Gesetzesänderung profitieren. Diese sieht nach Angaben des Kreissprechers vor, dass ehemals landwirtschaftliche Bausubstanz in Wohnfläche umgewandelt werden darf, wenn seit der Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung weniger als 15 Jahre vergangen sind.
Das erzürnt Kaptan sehr: "Sie hat letztes Jahr zu mir gesagt, Schwarzbauten müssen abgerissen werden", zitiert Kaptan aus einem Gespräch mit der Bürgermeisterin. Das Gespräch fand allerdings statt, bevor Dibberns eigener illegaler Umbau aktenkundig wurde. Kreis hat Zwangsabriss durchgesetzt, 02.03.2011


Vom CDU-Präsidium direkt ans Verfassungsgericht - Berufung zum BVerfG von Peter Müller untergräbt Gewaltenteilung, 25.11.2011
Die Piratenpartei zeigt sich entsetzt über die Entscheidung des Bundesrates, Peter Müller zum Nachfolger von Udo Di Fabio als Verfassungsrichter am Bundesverfassungsgericht zu wählen. Das untergräbt die Gewaltenteilung zwischen Politik und Justiz. Ein solch zeitnaher Wechsel von Legislative zu Judikative führt zwangsläufig zu Interessenkonflikten.
Peter Müller war bis zum 9.8.2011 selbst Ministerpräsident des Saarlandes und bis Anfang 2011 im Präsidium der Christlich Demokratischen Union (CDU). Erfahrungen als Richter weist seine Berufslaufbahn nur aus Richtertätigkeiten am Amtsgericht Ottweiler und der Zivilkammer am Saarbrücker Landgericht auf. Beide Tätigkeiten datieren aus Zeiten vor der Wende und liegen damit über 20 Jahre zurück.
Dazu erklärt Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland:
»Der Bock wird Gärtner und Peter Müller Bundesverfassungsrichter. Das ist ein wahrer schwarzer Freitag heute. Wieso die SPD sich dieses mehr als fragwürdigen Vorschlags der Union angeschlossen hat, ist mir ein Rätsel.
Innerhalb eines Jahres von der Politik in die Justiz zu wechseln ist zu kurz, um glaubwürdig von einem Berufspolitiker zu einem Verfassungsrichter zu werden. Es wäre grotesk, wenn er als Richter über Gesetzesinitiativen urteilen müsste, für die er im CDU-Präsidium selbst verantwortlich war. Zudem kann ich nicht erkennen, welche besondere richterliche Qualifikation oder Erfahrung für seine Ernennung spricht.
Sowohl in Zeiten der rot-grünen als auch der großen Koalition unter Schily und Schäuble musste das Bundesverfassungsgericht immer wieder die Überwachungsphantasien der Innenminister auf den Boden des Grundgesetzes zurückholen. Wir brauchen in Karlsruhe qualifizierte und unabhängige Richter!«


Mainfranken-Messe ohne „Justizgeschädigte“, Selbsthilfegruppe darf sich nicht im Stadt-Zelt vorstellen – Sozialreferent spricht von „Querulantentum“, Stadt sei teil der Executive, 19.09.2011
Sie sind ein etwa 15-köpfiges Häuflein Menschen, die sich von der Justiz ungerecht behandelt fühlen und sie haben eine Selbsthilfegruppe gegründet.
„Notgemeinschaft Justizgeschädigter“ nennen sie sich und richten sich „an alle Menschen, die aufgrund ihrer finanziellen Situation bzw. ihres sozialen Status Beteiligungsmöglichkeiten am Rechtsstaat nicht in Anspruch nehmen können“.
Victor Zander, der sich im Internet als Anlageberater vorstellt und Heinz Klawonn, nach eigenen Angaben Steuerberater, sprechen für die Gruppe. Diese beide Herren hadern nicht nur mit der Justiz. Sie fühlen sich auch von der Stadt Würzburg diskriminiert. „Man versucht, uns die Luft abzudrücken“, schimpft Zander.
Der Ärger begann mit einer Meldung in der Main-Post vom 22. Februar, mit der „das Aktivbüro der Stadt zusammen mit den Initiatoren zu einer neuen Selbsthilfegruppe zum Thema 'Justizgeschädigte'“ einlud. Kaum war der kleine Artikel erschienen, protestierten Vertreter der Justiz beim Sozialreferenten der Stadt, Robert Scheller. „Man war sehr irritiert und befremdet, dass die Stadt eine Gruppe unterstützt, die sich als „Justizgeschädigte“ bezeichnet“, sagt Scheller (selbst Juristenkollege) jetzt im Gespräch mit der Main-Post. Und das könne er „auch gut nachvollziehen“.
Da es der Stadt fern liegt, Front gegen die Justiz zu machen, beruhigte Scheller die Situation und schrieb der Main-Post einen Brief. Das Aktivbüro habe mit seiner „Unterstützung der Gruppeninitiatoren keinesfalls den Eindruck erwecken“ wollen, „juristische Instanzen hätten schädigende Wirkungen auf die Bürger“, hieß es darin. Damit der Name der Selbsthilfegruppe nicht weiterhin zu Missverständnissen führe, werde man „den Initiatoren vorschlagen, einen passenderen Gruppennamen zu finden“.
...Schellers Meinung nach steht bei Zander, Klawonn und ihren Mitstreitern „nicht die sachliche Arbeit“ im Vordergrund. „Es geht ihnen darum, ihre Launen auszuleben“, sagt der Sozialreferent und fügt hinzu, dass die Stadt „Querulantentum generell keinen Vorschub leistet“.


Stanford-Gefängnis-Experiment, Eine Simulationsstudie über die Psychologie der Haft. Durchgeführt an der Stanford Universität 1971
Willkommen auf der Internetseite zum Stanford-Gefängnis-Experiment, auf der Sie zahlreiche Fotodokumente, Videoausschnitte und Informationen über diese klassische
Untersuchung finden. Was passiert, wenn man rechtschaffene Menschen an einen Ort des Bösen bringt? Siegt die Humanität über das Böse oder triumphiert das Böse?
Dies sind einige der Fragen, die wir uns bei dieser spannenden Simulation des Gefängnislebens im Sommer 1971 an der Stanford Universität stellten.
Wie wir bei der Untersuchung dieser Fragen vorgingen und was wir herausfanden, mag Sie erstaunen. Unsere für zwei Wochen geplante Untersuchung über die Psychologie der Haft musste aufgrund der Auswirkungen der Situation auf die teilnehmenden Studenten bereits nach sechs Tagen vorzeitig beendet werden. In nur wenigen Tagen wurden unsere Strafvollzugsbeamten zu Sadisten und unsere Gefangenen zeigten Anzeichen von Depressionen und extremem Stress. Bitte betrachten Sie mit mir einige Bilddokumente, die die Untersuchung beschreiben und offen legen, was sie uns über die menschliche Natur erzählt.
...Nun stellt sich die Frage, wie man unsere Justizvollzugsanstalten verändern müsste, damit sie menschliche Werte fördern statt sie zu zerstören. Traurigerweise sind die Haftbedingungen und die Strafpolitik in den Vereinigten Staaten seit unserer Untersuchung sogar noch extremer und zerstörerischer geworden. Diese Verschlechterung der Bedingungen ist das Ergebnis einer Politisierung des Strafvollzugs, bei der die Politiker darum wetteiferten, wer bei der Verbrechensbekämpfung am härtesten vorgeht, verbunden mit einer Überrepräsentation von ethnischen Minderheiten bei Verurteilungen und in Gefängnissen. Die Medien haben auch zu dem Problem beigetragen, indem sie die Furcht vor Gewaltverbrechen geschürt haben, obwohl die Statistiken auf einen Rückgang dieser Verbrechen hinwiesen.
Zur Zeit befinden sich mehr Amerikaner in Gefängnissen -- sowohl Männer als auch Frauen -- als je zuvor in der Geschichte. Nach einer neueren Untersuchung des Justizministeriums stieg die Anzahl der inhaftierten Amerikaner um mehr als das Doppelte während der letzten 12 Jahre und liegt seit 1998 bei über 1,8 Millionen.


ZDF SöringKeine Gnade für Häftling 179212? Jens Söring hofft seit 25 Jahren auf seine Freilassung in Virginia, ZDFinfo 24.10.2011
"Das amerikanische Rechstsystem ist überhaupt das Beste in der ganzen Welt und das glauben die Menschen alle und dann kommt ein Aulslänger und weigert sich hinrichten zu lassen"...
Jens Söring ist wohl der berühmteste Deutsche in einem amerikanischen Gefängnis. Er weigert sich, die letzten 25 Jahre zu akzeptieren. Noch immer sieht er aus wie damals im Gerichtssaal als 19-Jähriger - mit Hornbrille und dicken Gläsern. Seit 1986 ist er Häftling 179212. Ein US-Gericht in Virginia hat ihn zu zweimal lebenslänglich verurteilt, für einen Doppelmord, den er nicht begangen haben will.

Jens Söring soll die Eltern seiner Freundin Elisabeth Hayson ermordet haben. Erst gestand er die Tat, weil er, wie er sagt, seine Freundin vor dem elektrischen Stuhl retten wollte. Sörings Vater war Diplomat, und Jens glaubte, dass ihn das schützen würde. Später widerruft er sein Geständnis. Zu spät - Er wird verurteilt.
Sein Fall strotzt vor Verfahrensfehlern. Es gibt neue Zeugen, neue Beweise, die ihn entlasten. Das alte Blut am Tatort hat man einer DNA-Analyse unterzogen, 42 Spuren wurden gefunden, keine passte zu Jens Söring.
Doch auch nach 25 Jahren hassen ihn die Menschen in Virginia, wollen den Fall nicht wieder aufrollen. Söring, die deutsche Bestie, wie sie ihn nennen, bleibt weggesperrt. Söring kämpft jeden Tag um seine Freilassung, hat sieben Bücher geschrieben - auch über das amerikanische Rechtssystem, das nur Rache und keine Gnade kennt. Der Film begibt sich auf Spurensuche und geht auch der Frage nach, wie gerecht das US-Rechtssystem ist.


USA: Private Gefängnisse bestechen Richter für mehr Gefangene, 12.02.2009
Wie die New York Times berichtet, seien zwei Richter dafür verurteilt worden, dass sie insgesamt mehr als 2,6 Millionen US-Dollar an "Kickbacks" annahmen, um Jugendliche zu übertrieben harten Haftstrafen zu verurteilen, allein um sie in privaten Jugendhaftanstalten absitzen zu müssen.
Die beiden Jugendgefängnisse werden betrieben von PA Child Care und der Schwesterfirma Western PA Child Care.
Der eine der beiden Richter habe die Verträge mit den Jugendgefängnissen "abgesichert", der andere Richter sei dafür zuständig gewesen, dass es dank seiner eigenen Richterentscheide genügend Nachschub in die beiden Gefängnisse gab.
Die korrupten Richter wurden zu je 87 Monaten Bundesgefängnis verurteilt. Nebst ihrer Berufszulassung verlieren sie auch ihre Rentenansprüche.
Das Kickback (Betrugs)-System hätten die Richter bereits im Jahre 2002 im Hinblick darauf eigens installiert.
Das Staats-eigene Juvenile Detention Center von Pennsylvania wurde von den fehlbaren Richtern geschlossen mit der Begründung, es wäre in schlechtem Zustand, um darauf darzulegen, sie hätten keine andere Wahl als die frischen Häftlinge in die neuen privaten Gefängnisse zu überführen.
http://www.nytimes.com/2009/02/13/us/13judge.html


Credit Suisse wittert Mordsgeschäft: Stecken Sie ihr Geld in den Privatknast in der USA, 14.11.2008
Jeder weiss es. In Krisenzeiten gibt es mehr Kriminalität. Jetzt hat es auch die CS gemerkt. Und empfiehlt, in die Aktien von privaten Gefängnissen zu investieren.
Mit Aktien Geld verdienen, weil andere im Gefängnis schmoren. Das geht. Denn in den USA und anderen Ländern betreibt nicht nur der Staat Gefängnisse. Über die letzten Jahre haben immer mehr Firmen diese Aufgabe übernommen. Das sei günstiger, heisst es. Die Firma Corrections Corp. gehört zu den Grossen in diesem Geschäft. Ihre Aktien werden auch an der Börse gehandelt.
Credit Suisse lobt Aktien solcher Knastfirmen als besonders vielversprechend: «Nach unserer Auffassung ist keine Branche rezessionsbeständiger als der Sektor des privaten Vollzugs», heisst es im Anlegermagazin «Trends» für «professionelle Investoren» (Ausriss oben).
Der momentane Zustand der Weltwirtschaft hilft da sogar noch mit, weil «ein schwächeres Wirtschaftsumfeld in der Regel höhere Verbrechensraten (...) nach sich zieht», schreibt der Autor des Artikels weiter. Eine Grafik zeigt, wie sich seit 1980 die Zahl der Häftlinge entwickelt hat. Sie ist Jahr für Jahr gestiegen.
Das beschert Knastfirmen höhere Umsätze. Auch Privatkunden können über die Credit Suisse vom fragwürdigen Geschäft profitieren. Die Bank bietet einen Fonds an, der solche Aktien enthält.
Daniel Graf von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International ist empört: «Das ist zynisch. Credit Suisse ist selber an der Finanzkrise beteiligt. Jetzt versucht die Bank daraus Kapital zu schlagen mit dem Argument, dass die Kriminalitätsrate wegen der Rezession steigen wird.»


Die Vitaminfalle, künstliche Vitamine machen Krank und verküzen das Leben, 2011
Mit Vitaminen tut man sich etwas Gutes. Und wer nicht genügend Obst und Gemüse isst, für den gibt es ja Ersatz in Form von Brausetabletten oder Pillen. Schon lange mahnen Wissenschaftler, dass dies so nicht stimmt: Kein Mensch braucht bei normaler Ernährung ergänzende Vitamine.
Jetzt aber gibt es alarmierende neue Fakten: Immer mehr Studien zeigen, dass zu viel künstliche Vitamine sogar krank machen und Krebs auslösen können. Was ist dran an diesen Gefahren? Und drohen sie nur bei hochdosierten Brausetabletten oder auch schon durch Lebensmittel mit Vitaminzusatz? Viele Theorien über die segensreiche Wirkungsweise von Vitaminen jedenfalls scheinen nicht mehr haltbar zu sein.
Vitamine und Spurenelemente: (K)ein Plus für die Gesundheit?
Selbst Menschen, die sich ausgewogen ernähren, befürchten oft, ohne zusätzliche Vitamine oder Spurenelemente nicht auszukommen. Besonders verbreitet ist diese Sorge bei Krebspatienten. Immer mehr Experten sehen die Rolle von Vitaminen und Mineralstoffen als Zusatzstoffe allerdings sehr kritisch: Die meisten warnen vor der Einnahme in Form von Tabletten oder anderen künstlichen Zubereitungen. In Studien zeigte sich, dass Vitamine und Mineralstoffe schaden statt nützen und das Krebsrisiko steigern können, wenn man sie nicht über Obst, Gemüse und andere  „normale" Lebensmittel zu sich nimmt.


Der Amtsgerichtsdirektor a.D. fühlt sich in seiner Reputation beleidigt, weil er aufgefordert wird seine Verfplichtungen aus einem Kaufvertrag zu erfüllen und diese nicht erbringen will, 29.09.2011
Bei ebay einen Artikel erfolgreich verkauft, Kunde zahlt nicht vollständig und wird aufgefordert die fehlende Differenz nachzuzahlen. Nach 2 Wochen keine Reaktion vom Kunden (Auch kein: Wo bleibt meine Ware? - eigentlich bei ebay Kunden üblich). Logische Schlussfolgerung: Kunde vlt. verstorben oder Spassbieter oder einfach vergessen oder Mitbewerber der Böses vorhat???
Also gezahlten Betrag zurückgeschickt und Streitfall eröffnet, man will ja wenigstens einen Teil der Kosten wiederhaben. Keine zwei Stunden später meldet sich der Kunde und droht Klage bei Gericht an wenn der Streitfall nicht zurückgenommen wird. Seine Reputation sei beschädigt. Mehrere Seiten phantasiereicher email sollen mich über die Rechtslage belehren, welche sich der Herr nach seinem Gutdünken zusammendichtet. Unterzeichnet ist das Ganze mit: XXXXXX - AMTSGERICHTSDIREKTOR A.D.
Achja und er bestreitet den Rechnungsbetrag nicht vollständig bezahlt zu haben. Mein Kontoauszug spricht jedoch eine deutliche und unmissverständliche Sprache und straft die Behauptungen des Herrn als Lügen ab.
Da ich ein bißchen stur sein kann und mich auch nicht erpressen lasse, schon garnicht von einem AGDir, lasse ich es nun darauf ankommen. Somit flattert eine gerichtliche Klage bei mir ins Haus wonach ich verurteilt werden soll den Streitfall zurückzunehmen und €700,00 an einen Kinder- und Jugendhilfe Verein zu bezahlen.
Ich frage mich allerdings weshalb ich Geld ausgerechnet an einen Kinder und Jugendhilfeverein zahlen soll ? Hat der Herr AGDir etwa dort irgendwelche Verpflichtungen zu erfüllen ??Bei ebay erfolgt eine Negative Bewertung mit dem Kommentar: "Ware vollständig bezahlt und nie erhalten".
Meine Suche nach einem Rechtsanwalt als Beistand ist schwierig, insgesamt fünf Verschiedene lassen durchblicken das sie kein interesse haben und ich ohnehin nicht gewinnen könne.
Zwischenzeitlich wird der Streitfall bei ebay geschlossen, denn der saubere Herr hat unter Ausnutzung seiner hochtrabenden Berufsbezeichnung ebay gegenüber behauptet, vollständig bezahlt zu haben. Damit erhalte ich auch meine Kosten nicht zurückerstattet.
Schließlich schreibe ich eine 20 Seiten lange Klageerwiderung mit dem Erfolg das die Klage des AGDir zurückgewiesen wird. Darüber bin ich selber überrascht.
Als nächstes überlege ich strafrechtlich gegen den sauberen Herrn vorzugehen, denn er hat mich schließlich öffentlich als Betrüger diffamiert. Doch meine Recherchen ergeben, das dies wohl aussichtslos ist. Es stellt sich heraus, das seine Frau als Oberstaatsanwältin in der Staatsanwaltschaft tätig ist, welche für ihn zuständig wäre. Sie wird schon alle Hebel in Bewegung setzen, damit gegen ihren Mann nicht ermittelt wird. Also spare ich mir den Aufwand.


Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt, weil er gemäss dem Landesjustizministerium den Angeklagten "in exzessivem Maße rechtliches Gehör gewährt habe", der Bundesregierung doppelten Verfassungsbruch vorwarf und er sich dass nicht hätte leisten dürfen, 15.04.2007
Vor ein paar Tagen ist bekannt geworden, dass doch ein BRD-Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt wurde. Der Verurteilte hatte zuvor Friedensaktivisten vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Der Fall ist von höchster Brisanz, weil er vorführt, wie die deutsche Richterschaft politisch ausgerichtet wird. Das Geschwätz von der grundgesetzlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit entspricht der Wirklichkeit nicht.
GegnerInnen der BRD-Justiz werfen ihr oft vor, kein einziger der mörderischen Nazi-Richter sei rechtskräftig verurteilt worden. Auch der extrem rechte Richter Ronald Barnabas Schill, genannt Gnadenlos, konnte sich auf den Bundesgerichtshof verlassen. Der BGH schützte Schill vor einer Verurteilung wegen Rechtsbeugung.
Jetzt hat sich herausgestellt, dass doch ein bundesdeutscher Richter wegen Rechtsbeugung rechtskräftig verurteilt wurde. Der Betroffene ist allerdings ein Richter, der 1985 sechzehn Marburger Studenten von Vorwurf der Nötigung freisprach. Die Studis hatten gegen die Stationierung der Pershing-II-Raketen protestiert.
Diesen Freispruch hätte dieser Richter, Hans-Christoph Jahr, sich nicht leisten dürfen. Das hessische Justizministerium warf ihm vor Angeklagten "in exzessivem Maße rechtliches Gehör zu gewähren", wofür Jahr eigentlich hätte belobigt werden müssen. Die Dienstaufsicht, ausgeübt durch den CDU-Richter Schwalbe vom Landgericht Frankfurt, interessierte sich brennend für Jahr. Jahr bekam eine V-Frau, die "Büroangestellte B", ins Büro gesetzt. "Büroangestellte B" arbeitete hart. 1994 war es endlich so weit. "Büroangestellte B" überführte Jahr der Rechtsbeugung und der Verfolgung Unschuldiger. CDU-Schwalbe hatte die Ehre Jahr zu verurteilen. Auf den Antrag der Staatsanwaltschaft legte Schwalbe noch mehr Strafe drauf; Jahr hätte die "Büroangestellte B" zu Unrecht einer Lüge bezichtigt. Anders als Rechtsrichter Schill bekam Richter Jahr keine Unterstützung vom BGH. Jahr blieb auf seiner Verurteilung zu 30 Monaten Gefängnis sitzen und hörte damit auf Richter zu sein.
Die Verurteilung des Richters Hans-Christoph Jahr wegen Rechtsbeugung ist sensationell. Deutsche Richter und Staatsanwälte dürfen hemmungslos gegen Gesetze verstoßen, wenn sie zur rechten Seilschaft gehören, und das tun sie fast immer. Ihre Kolleginnen und Kollegen sorgen dafür, dass sie nicht bestraft werden. Selbst wenn diesen Justizangehörigen Verstöße zweifelsfrei nachgewiesen werden heißt es, die beschuldigten Kollegen hätten "versehentlich" gehandelt oder eine andere "Rechtsauffassung" vertreten. Dazu wird ein oft zitiertes Urteil des BGH herangezogen, in dem behauptet wird, nur Gesetzesverletzungen von besonderer Schwere könnten als Rechtsbeugung geahndet werden. Bei Richtern wird zudem die grundgesetzlich garantierte Unabhängigkeit der Justiz angeführt.
Die zentrale Figur in der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist ein Leitender Oberstaatsanwalt namens Zahl. Zahl hat die Fälschung einer Ermittlungsakte veranlasst, indem er einen Schriftsatz herausnehmen ließ, der ihm nicht opportun erschien. Dieses Delikt übertrifft das, was Hans-Christian Jahr zur Last gelegt wird, bei weitem. Dennoch stellten Zahls Untergebene in der Staatsanwaltschaft Frankfurt das Verfahren gegen Zahl ein - eine Rechtsbeugung. Zahl revanchiert sich, in dem er Untergebene vor Strafverfolgung schützt. So hat Zahl letztinstanzlich die Bestrafung des Marburger Staatsanwalts Franosch vereitelt.
Der Rechthaber Hans-Christoph Jahr, der die Grundrechte ernst nahm und damit weniger peniblen Juristen in die Quere kam. Staatsanwaltschaft verbietet als polische Abteilung Wissenschaftlern  ihre "staatsgefährdenden Aussagen" zu tätigen. taz, 11.04.2007
...Profilierungssucht" warf ihm 1985 die Staatsanwaltschaft in Frankfurt vor. Da hatte Jahr begonnen, Strafgesetzbuch und Grundgesetz wortwörtlich zu nehmen und war weniger peniblen Juristen in die Quere gekommen. Jahr hatte damals Strafbefehle auf seinem Schreibtisch liegen: Friedensbewegte hatten das US-Depot in Frankfurt-Hausen blockiert. Die US-Armee lagerte dort ihre Pershing-II-Raketen, die Anklage sah in der Sitzblockade Nötigung. Jahr unterzeichnete die Strafbefehle.
Dann aber legten sieben der Angeklagten Widerspruch ein. Und Jahr, 32 Jahre alt, nahm die Sache ernst. In dem Prozess gaben fünf Raketenexperten und Friedensforscher im Frankfurter Schwurgerichtssaal öffentlich Auskunft über Vernichtungswahrscheinlichkeiten und Reichweiten, verglichen Pershing II mit den sowjetischen SS-20, erörterten "großen" und "kleinen" Atomkrieg. Die Staatsanwaltschaft, politische Abteilung, forderte die Universitäten auf, diesen Wissenschaftlern die "staatsgefährdenden" Aussagen zu verbieten. Jahr pochte auf seine Prozesshoheit - und setzte sich durch. Die Verlesung seines 90-Seiten-Urteils dauerte drei Stunden. Jahr hatte dem Amtsgerichtspräsidenten zuvor den Tenor mitgeteilt: Freispruch. "Dem zog sich alles zusammen", erinnert sich Jahr. Sein Verhältnis zu seinem Vorgesetzten war fortan ein kühles.
Acht Jahre später wird gegen Jahr ermittelt. Er habe in fünf Bußgeldsachen versäumt, rechtzeitig zu verhandeln. Um das Versäumnis zu vertuschen, habe er Verfügungen rückdatiert - um die aus Sicht der Staatsanwaltschaft eigentlich verjährten Verkehrsdelikte doch noch zu verhandeln. Jahr hatte drei der Verfahren eingestellt, in einem anderen Fall reduzierte er das Bußgeld von 100 auf 70 Mark - womit der Täter um einen Eintrag in Flensburg herumkam. In dem Prozess gegen Jahr erkannte das Landgericht fünfmal Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger. Er wird verurteilt, scheitert in der Revision. Aus "Angst vor Vernichtung" scheidet Jahr 1993 freiwillig aus dem Dienst. Er habe geahnt, "dass die Politik über das Recht siegen würde". Für den Juristen Jahr bedeutete das: Die Sache entgleitet ihm. ...



DDR Richter, Vom Rechtsbeuger zum BRD JuristenVom Rechtsbeuger zum Rechtsanwalt- Die Karriere von rechtsbeugerischen DDR-Richtern in der BRD, 07.08.1990
Die Justiz in der DDR war ein Instrument der herrschenden Kommunisten. Deshalb waren auch Richter, Staatsanwälte und selbst Rechtsanwälte nicht unabhängig,
sondern unterstanden weitgehend den Vorgaben der SED. Diese sicherte sich ihre Hoheit über das Rechtswesen, indem sie nur solche jungen Männer und Frauen als Jurastudenten rekrutierte, die ihr ausreichend Gewähr boten, später auch parteilich zu richten. Neben weitgehend normalen Rechtsabteilungen wie Familienrecht, Arbeitsrecht oder Zivilrecht existierte innerhalb des Straf-, Militär- und Wirtschaftsrechts auch jeweils eine politische Strafjustiz, die als solche aber nicht deklariert wurde.
Es gab offiziell keine politischen Häftlinge, obwohl in der DDR-Geschichte etwa 250.000 Männer und Frauen als solche zu bezeichnen sind. Für die SED-Machthaber war gewöhnlicher Verbrecher, wer die Mauer zu überwinden versucht, einen politischen Witz erzählt, gegen den Einmarsch der Warschauer Pakttruppen in die CSSR 1968 protestiert oder Unterschriften gegen die politisch motivierte Exmatrikulation von Kommilitonen gesammelt hatte.
In der Bundesrepublik wurde nach dem Mauerbau 1961 in Salzgitter die "Zentrale Erfassungsstelle" eingerichtet. Hier wurden alle bekannt gewordenen Unrechtshandlungen in der DDR gesammelt. Viele DDR-Bürger, die besuchsweise in der Bundesrepublik weilten oder dorthin ausgereist waren, gaben hier ihre eigenen Erfahrungen zu Protokoll. Die politische Strafjustiz funktionierte bis zum Untergang der DDR. Der Ruf "Stasi in die Produktion" stand symbolisch für die Forderung, die alten Systemträger von ihren Funktionen abzuberufen. Nicht wenige MfS-Offiziere, Staatsanwälte und Richter versuchten nach dem Mauerfall erfolgreich eine neue Karriere als Rechtsanwalt.
Ein besonders absurdes, aber längst nicht singuläres Beispiel bietet Jürgen Wetzenstein-Ollenschläger. Bis zum Ende der DDR hatte er politische Gesinnungsurteile gefällt, darunter auch im Februar 1988 gegen die Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld. Vor den Kameras von Kontraste erklärte er, dass er früher natürlich der SED diente, keine persönliche Verantwortung für gesprochenes Unrecht trage und nun dem "bürgerlichen" Recht Geltung verschaffen wolle. Wetzenstein-Ollenschlägers Karriere im vereinten Deutschland dauerte nicht lange.
1992 tauchte er, der MfS-Minister Erich Mielke in dessen Prozess als Wahlverteidiger zur Seite stand, unter und setzte sich ins Ausland ab, weil gegen ihn 26 Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung und ein Haftbefehl "wegen Beihilfe zur Untreue" ausgestellt worden war. Zeitungsberichten zufolge soll er darüber hinaus 17 Millionen Mark aus dem MfS-Vermögen beiseite geschafft haben.


Gericht verhängt Maulkorb gegen das Hamburger-Abendblatt. Betreuerkollegen verkauften Grundstück billig an die Stadt, 24.03.2006
Seit Wochen bewegt ein Fall, über den unsere Regionalausgabe "Pinneberger Zeitung" mehrfach berichtet hat, die Einwohner eines Kreises im Hamburger Umland. Es geht um das Schicksal einer alten Dame, die krank ist und nicht mehr allein für sich sorgen kann. Ihr wurden von Amts wegen zwei Betreuer zur Seite gestellt.
Es ist ein Fall, der zeigt, was Menschen zustoßen kann, die unter Betreuung gestellt werden und die nicht mehr aus eigenem Willen entscheiden können.
Was auf Unverständnis, zum Teil auf Entsetzen der Leser stößt, ist das Vorgehen der Betreuer: Sie haben ein Grundstück der Frau an die Gemeinde verkauft - angeblich, um Steuerschulden zu bezahlen. Diese aber hätten ebensogut aus anderem Vermögen der Frau beglichen werden können.
Der Verdacht: Hier hat sich eine Gemeinde zu einem günstigen Preis in den Besitz eines Grundstücks gesetzt, um es als wertvolles Bauland aufzubereiten. Die Gemeinde will dort später Einfamilienhäuser errichten lassen.
Die alte Dame mußte ihr Haus verlassen, das Gebäude wird demnächst abgerissen. All ihre Bemühungen, das Geschäft über einen eigenen Anwalt vor Gericht überprüfen zu lassen, sind gescheitert. Die - gesetzlich einwandfreie - Begründung: Nur die Betreuer dürfen in ihrem Namen Rechtsgeschäfte wahrnehmen.
Die Berichterstattung der "Pinneberger Zeitung" hat eine Welle der Sympathie für die Frau ausgelöst. Die Menschen wollen, daß jemand für sie eintritt, und fordern ihre Zeitung und damit das Hamburger Abendblatt auf, weiter über diesen Vorgang zu berichten. Die amtlich bestellten Betreuer der Frau versuchen aber, dies mit juristischen Mitteln zu verhindern. Das Landgericht Berlin, das von einem Anwalt der Betreuer eingeschaltet wurde, untersagte gestern dem Abendblatt, über Einzelheiten dieses Falles zu berichten. Der Anwalt der Betreuer erklärte, der Fall habe weite Teile der Öffentlichkeit nicht zu interessieren, Kritik dürfe allenfalls völlig anonymisiert erhoben werden. Das Abendblatt sieht diesen Fall und seine menschlichen Folgen als außerordentlich wichtig an. Trotz des Maulkorbs versuchen wir Sie, liebe Leser, weiterhin über den Vorgang zu informieren. Die Berichte und Presserecht und Maulkorb


Richter Donald Thomson aus den USA ornaniert bei Mordprozess. In mindestens 4 Fällen soll sich der Richter Gedankenverloren mit seiner Penispumpe beschäftigt haben. Ermittlungsverfahren wegen Ornanie eines Richters auch in Frankreich, spiegel-online 19.08.2006
Zur normalen dienstlichen Ausstattung eines US-Richters mögen Robe und Hammer gehören, nicht aber eine Penispumpe, befand nun ein US-Gericht und verdonnerte den inzwischen freiwillig zurückgetretenen Richter Donald Thompson zu vier Jahren Haft und 40.000 Dollar Geldstrafe.
Ein Hammer in jeder Hinsicht: Wer über andere urteilt, sollte kühlen Kopf bewahren
In mindestens vier Prozessen soll Thompson sich die Zeit mit der Pumpe vertrieben haben. "Gedankenverloren" habe er wohl damit herumgespielt, sagte der 59-jährige aus, ohne jede Absicht zur Selbstbefriedigung. Die aber muss wohl trotzdem gelungen sein, denn sowohl auf dem Richterstuhl, als auch an seiner Robe und auf dem Teppich unter dem Richtertisch wurden Spermaspuren gefunden.
Aufgefallen war Thompson wohl schon öfter und seit längerem. Die Penispumpe hatte ihm ein Freund "als Scherz" zu seinem 50. Geburtstag geschenkt. Den Scherzartikel fand Thompson augenscheinlich gut und nutzte ihn in den folgenden sechs Jahren, unter anderem während eines Mordprozesses vor drei Jahren. Fast täglich, sagte eine Gerichtsreporterin im Laufe des Prozesses gegen Thompson aus, habe dieser mit dem Ding gespielt.
Die Ermittlungen gegen den inzwischen 59-Jährigen brachte ein Polizist ins Rollen, der 2003 als Zeuge aussagte: Er beobachtete, wie ein Plastikrohr unter Thompsons Robe verschwand. In einer Essenspause fotografierten Beamte die Pumpe unter dem Tisch des Richters. Auf einem Tonbandmitschnitt der Gerichtsreporterin war während eines Prozesses außerdem ein zischendes Geräusch zu hören. Als Geschworene den Richter darauf ansprachen, tat er, als habe er nichts gehört.
Im Oktober 2003 war ein ähnlicher Fall in Frankreich bekannt geworden. Damals leitete die Justiz in Angoulême ein Ermittlungsverfahren gegen einen Beisitzenden Richter ein, der sich während einer öffentlichen Verhandlung selbst befriedigte. Richter aus Frankreich soll in einer Gerichts-Verhandlung onaniert haben 16.10.2003


Tollhaus Justizia (Oldenburg 12 Ns 155/09), Oberlandesgerichtspräsident Dr. Gerhard G. Kircher mit Formulierungsschwächen und das was er in seine Schriftsücke schreibt meint er gar nicht so, 08.2010
Am 11ten August hatte es mich in das Justizkarree an der Oldenburger Elisabethstrasse verschlagen. Nicht dass es mich regelmäßig in die Nähe der großherzoglichen Rechtsbewahrer und -hüter zieht - das nicht. Dafür haben die Damen und Herren in den schwarzen Roben mir in der Vergangenheit nicht genügend erfreuliches Tun zu bieten gehabt. Der Anteil der Nullnummern an den Veranstaltungen, die dort im Namen und im Geiste der Dame Justitia durchgezogen werden, der ist mir schlichtweg zu hoch.
Was aber dem öffentlichen Publikum am 11ten August in diesen "heiligen Hallen" im Saal R im Rahmen eines Strafprozesses unter Vorsitz des "ehrenwerten Richters" Hans Christian Plagge geboten wurde, dass spottet jeder Beschreibung. Es begann damit, dass der "ehrenwerte Richter Plagge" als Vorsitzender Richter die Öffentlichkeit auf die in der "Hinterküche" Saal R vorhandenen 15 Stühle beschränken, und die übrigen sich für den Prozessverlauf interessierenden Zuschauer des Saales verweisen wollte. Das teilweise von weither angereiste Publikum als Öffentlichkeit verwies daraufhin sofort durch deutlichen Protest den Vorsitzenden Richter Plagge in die Grenzen seiner Machtbefugnisse.
Der Vorsitzende Richter fügte sich der offenbaren Zurechtweisung durch die anwesende Öffentlichkeit, denn unter der Führung eines hauskundigen Menschen wurde den platzsuchenden Zuhörern und Zuschauern gestattet, sich in umliegenden Tagungsräumen Sitzgelegenheiten zu besorgen. Zum Schluß wurde gar noch die lange "Schlingelbank" aus dem Gerichtsflur von vor dem Saal in den mittlerweile dranghaft vollen Sitzungssaal R umgesetzt.
Nach unleidigem protokollarischem Hin- und Hergeplänkel zwischen dem Vorsitzenden und einem der Angeklagten kam der von allen erwartete und im bisherigen Prozessverlauf von Gerichtsseite offensichtlich unter Ausschöpfung vieler trickreicher Möglichkeiten zu verhindern versuchte Zeugenauftritt des Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. Gerhard Kircher.
Nach meinem Verständnis unserer demokratischen prozessualen Grundordnung sind Menschen im Zeugenstand vom Gericht ohne Berücksichtigung des Ansehens, des Standes, der Hautfarbe, der Religion oder des Herkommens anzusehen und zu behandeln. Nicht so geschah es an diesem Morgen des 11ten August 2010 im Saal R des oldenburgischen Landgerichts. Da der Zeuge Kircher vom Stande her der ranghöchste Dienstvorgesetzte des Vorsitzenden Richters Plagge ist, war die Spannung ob der zu erwartenden Haltung des Vorsitzenden Richters im Saale förmlich körperlich fühlbar.
Der Zeuge Kircher machte auf mich den Eindruck eines verstörten Stück Rotwildes, das sich in ein falsches Revier verlaufen hat. Der Vorsitzende Richter Plagge versuchte diese Verstörtheit seines Dienstvorgesetzten aber kontinuierlich auszugleichen, indem er ihn fürsorglich an die Hand nahm - so wie eine Mutter wohl ihr blindes Kind an die Hand nimmt - und führte den Kollegen Kircher durch den Irrgarten Justitias. Fast alle von der Angeklagtenseite dem Zeugen gestellten Fragen wurden spontan vom Vorsitzenden Richter als nicht zulässig abgeblockt. Der volljuristige Oberlandesgerichtspräsident Kircher bekam von dem, ihm im Dienstrang untergeordneten, Kollegen Plagge nach jeder Frage des Angeklagten oder seines Rechtsbeistandes blitzschnell souffliert was er - der Zeuge - zu antworten habe oder ob er überhaupt nicht antworten müsse. Fragen, den Naziparagraphen 16/2 des LzO-Gesetzes aus 1933 und die daraus resultierenden Vollstreckungspraktiken der LzO betreffend, bügelte der Vorsitzende Richter schon im Ansatz als nicht prozessrelevant vom Brett - obwohl das ganze Prozedere erst durch die Anwendung dieses Paragraphen aus der Nazizeit durch die LzO und somit durch deren gesetzloses Handeln ins Rollen gebracht wurde. Das sich Befassen-Müssen mit dem NS-Paragraphen 16/2 scheuen die Oldenburger Richter offensichtlich ebenso heftig, wie der Teufel die Berührung mit dem Weihwasser scheut.
Ich frage mich, warum das wohl so ist.
Auf die an ihn gerichtete Frage, ob er als Jurist und Präsident des OLG Oldenburg den Unterschied zwischen spezifischen Sachbezeichnungen kenne, antwortete er laut und vernehmlich mit "Ja". Das ungläubige Nachfragen des Anwalts der Angeklagten, warum er das in den von ihm persönlich verfassten Schriftsätzen dann nicht zum Ausdruck bringe und klar erkennbar niederlege, kam vom Zeugen und OLG Präsidenten Kircher die alle Anwesenden erstaunende Antwort, dass in den verlesenen von ihm verfassten offiziellen Schriftsätzen offenbar und einwandfrei ersichtlich Formulierungsschwächen seinerseits vorhanden seien. Die Befragung des Zeugen Kircher gipfelte dann in seiner Aussage, dass er das, was er in bestimmten benannten Schriftsätzen geschrieben habe, gar nicht so gemeint habe.
Daraus ist doch nur zu folgern und als Rat an alle in der Vergangenheit und in der Zukunft Betroffenen im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg nach Erhalt eines jeden Schriftstückes bei den jeweiligen volljuristischen Verfassern nachzufragen, ob sie das was sie geschrieben, haben auch tatsächlich meinen.
 

Prof. Scharlatan alias Raffelhüschen mit falschen wissenschaftlichen Erkenntnissen und sein Kumpel Verfassungsgerichtspräsident Dr. Andreas Voßkuhle und das schamlose ausnehmen der Bürger mit privaten Riesterrentenverträgen, 2011
Bei aller Kritik an diesem Herrn Professor "Scharlatan" sollte künftig folgendes Wissen Pate stehen: Er verbreitet zielgerichtet schlicht falsche sogenannte wissenschaftliche "Erkenntnisse" [Demographieschwindel], die allein von der Absicht getragen sind, die Menschen über die tatsächlichen demographischen Tatsachen und deren rentenpolitische Folgen zu täuschen, um über "Kaffeesatz-Prophetie" die jungen Leute zu animieren "private" Riesterrenten-Verträge abzuschließen und sie damit schamlos auszunehmen.
Strafrechtlich dürfte es sich um ein geradezu klassisches Betrugsverhalten handeln, dessen Gegenstück die schwindlerische Propaganda darstellt, der zufolge angeblich die solidarorganisierte Rentenkasse der Arbeitnehmer so desolat dastehe, dass die Arbeitnehmer später mit derart spärlichen Renten auskommen müssten [natürlich erst in 50 Jahren - das ergab die Kaffeesatz-Lesung" unseres Herrn Professor Scharlatan], sodass eine private Riesterrente unabdingbar notwendig wäre, um der Armut im Alter zu entgehen.
Dieser Prof. Scharlatan ist daher auf jeden Fall kein "Fall" für die Universität, sondern ein "Vorgang" für die Staatsanwaltschaft. Und hier fängt das Problem an: Er ist nämlich Teil eines riesigen Betrugssystems und wird durch den Staat getragen. Um zu ermessen wie groß dieses Rad ist, welches dort gedreht wird, sollte man sich eines einprägen:
Professor Scharlatan kommt - wie auch immer - von der Albert-Ludwig-Universität in Freiburg. Diese Universität steht mit dem sogenannten "Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft" in Essen in Verbindung, und dieser Verband ist der Öffentlichkeit weitestgehend unbekannt. Er stellt jedoch das zentrale Sozialstaats-Zerstörungs-Geschwür unserer Republik dar, Mitglieder dort sind sämtliche Versicherungs-, Wirtschafts-, Finanz- und Pressekonzerne der Republik, und Schirmherr dieser Vereinigung ist jeweils der amtierende Bundespräsident.
Und nun kommt es ganz dick:
Von dieser Universität in Freiburg kommt auch unser Herr Verfassungs -Gerichtspräsident Dr. Andreas Voßkuhle, an der er - offenbar weil er als Verfassungsgerichtspräsident nicht richtig ausgelastet zu sein scheint - noch nebenbei einen "Leerstuhl" innehat, und zwar am " Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie".
Und da der Herr Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Dr. Andreas Voßkuhle, zusammen mit jenem Herrn Professor Scharlatan alias Raffelhüschen von der gleichen Freiburger Albert-Ludwig-Universität kommt, haben sie beide die gleiche Wurzel zum "Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft", in dem alle Versicherungs- und Finanzkonzerne, die Riesterrenten verhökern, vereint sind. Und nun wird es arg kriminell und spannend zugleich:
Das Verfassungsgericht stellt arbeitsteilig zu Professor Scharlatan fest, dass der Staat aus der Rentenkasse aus allgemein-"sozialen Gründen "Milliarden für "allgemeine Staatsaus -gaben" [für Soziales eben] herausrauben darf, wodurch die Kasse dann ruiniert wird. Kumpel Professor Scharlatan walzt daraufhin durch die Gegend und verkündet lauthals und allerorten, dass man private Riesterrentenverträge abschließen müsse [damit der illegale Ausraub der Rentenkasse wieder ausgeglichen wird].
Als Vehikel für dieses schlicht staatsverbrecherisch organisierte Modell zügelloser Beschaffungskriminalität haben besagte Herrschaften nun den Schwindel mit der demographischen Katastrophe entwickelt. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Es wird daher Zeit, dass die Bande - wegen Betreibens einer kriminellen Vereinigung - komplett verhaftet wird. Siehe hierzu in www.Bohrwurm.net " Demographie-Schwindel-Tabelle " und " 60 Jahre Verfassungsgericht". Rentenklautabelle 1957-2002


Rausschmiss aus dem feierlichem Justizsaal, wenn man am Tag der Offenen Tür dem Justizminister eine Frage stellen will. Korruption und kriminelles Handeln in einer verlogenen Justiz, 28.04.2011
...Nun nachdem ich den Vortrag über mich ergehen ließ, stellte ich, nachdem der Landgerichtspräsident zum Mittagessen lud, eine Frage an den Justizminister. Appropo. Erst stellte ich mich vor, meine Frage die ich stellen wollte, zu der kam’s nicht. Denn sofort kam ein Abhängiger Justizbeamter, drohte mir mit Handfesseln, wenn ich nicht sofort den Saal verlasse. Meine Antwort: „Ich dachte, es sei heute ein Tag der offenen Tür !“ Offen und ehrlich war die Justiz gegenüber dem Bürger noch nie. Vielmehr hatte ich den Beweis dafür, daß wir es immer noch mit Bücklingen und Feiglingen in der Justiz zu tun haben. Dieser Rauswurf war ein weiterer Beweis dafür, das wir durch unsere deutsche korrupte und kriminelle Justiz (Neue Richter braucht das Land ! und Du bist Deutschland) um unsere demokratischen Rechte zur der vorsätzlichen Tötung unseres Sohnes durch die Bundesmarine, auch noch betrogen werden.
Lassen sie mich nur kurz 2-3 Dinge dazu anmerken. Im April 2002 (siehe NJW Zeitung „Rettungsweste nicht richtig angelegt – ertrunken“ vom 19.04.10), sprach die STA Oldenburg meinem Sohn die Schuld zu, seinen Tod selbstver-schuldet zu haben, eindeutige Beweise hätte man, so der Regierungskriminelle Oberstaatsanwalt Kayser. Diese Bewiese hat die Justiz bis heute trotz Aufforderung nicht vorgelegt. Der Fregattenkapitän Frank Menge wurde übrigens von der STA nie vernommen. Akteneinsicht wurde meinem Anwalt nicht gewährt. Der OLG Richter hat trotz Aufforderung das Video über den Todeskampf meines Sohnes nicht heraus gerückt (Beweismittelunterschlagung). Das ist unsere deutsche korrupte und kriminelle Justiz. Es ist ja interessant, das ich ja fast allen Bundeswehrunglücken der letzten Jahre nachgegangen bin und mit Angehörigen in Verbindung stehe, da jedesmal wenn ein Bundeswehrsoldat stirbt war es entweder ein Unfall oder sie waren selber Schuld. Nie waren es die Vorgesetzten oder das Schrottmaterial der Bundeswehr. Dann kommt erst die STA und nimmt die Weisungen der Justizminister entgegen. Dann kommen die Richter die ja noch was werden wollen und einen Dreck tun. Bei uns hat ja der Oldenburger Landesrichter Sponer, ein krimineller, der sich nicht ans Gesetz gehalten hat, uns obwohl wir ein Klageerzwingungsverfahren gewonnen haben, uns durch einen politischen Deal vor die Türe gesetzt. Da mein Sohn nicht Schuld ist an seinem Tod, uns durch die Schuldzuweisung auch noch auf einem Teil der Beerdigungskosten hat sitzen lassen. Menschlich verkommen ist das.
...Des weiteren bestätigt auch aktuell die Pressemitteilung der Neuen Richtervereinigung vom 6.04.11 das die Justiz insbesondere die Richterschaft am Nasenring der Justizminister herumgeführt wird.



Politik und Justiz agieren Verfassungskriminell, Neue Richtervereinigung hegt grosse Bedenken gegen die auf erschütternde Weise verfassungswidrige Begrenzung der Prozesskostenhilfe, 2006
Der von den Bundesländern Baden-Württemberg und Niedersachsen eingebrachte Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe (Bundesrat Drucksache 250/06 / Beschluss) ist in erschütternder Weise verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt die Neue Richtervereinigung (NRV), die sich mit nachfolgendem Text an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gewandt hat:
Die sich in dem Gesetzesentwurf äußernde Ideologie hat das grundrechtliche Sozialstaatsgebot ebenso verlassen wie den verfassungsrechtlichen Auftrag des Staates aus Art. 19 Abs. 4 GG, jeder Bürgerin und jedem Bürger zur Verfolgung seiner Rechte effektiven Rechtsschutz zu gewähren. Die Neue Richtervereinigung (NRV) appelliert deshalb dringend an sämtliche politischen Verantwortlichen, diesen Entwurf nicht Gesetz werden zu lassen.
Im Einzelnen: I. Bereits die Begründung für den Gesetzentwurf lässt jedes Augenmaß vermissen: Der immer wieder postulierte Sparzwang in der Justiz ist immer wieder auch bedenklich. Zum einen besteht er dem Grunde nach nicht tatsächlich, weil die Justiz im Verhältnis zu allen anderen Ressorts das geringste Haushaltsaufkommen aufweist und sich zu einem großen Teil selbst finanziert. Vor allem aber: Die (im Jahre 2004 notwendig gewordene) Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren und eine zunehmende Verarmung in Deutschland sind beides keine Gründe, die Prozesskostenhilfe für die Bedürftigen zu beschränken. Die Armen dürfen nicht austragen, dass ihre Prozessbevollmächtigten mehr verdienen! Und dass die Armut zunimmt in Deutschland, muss Anreiz zu einer Verbesserung der Lebensverhältnisse sein, nicht zu einer Verschlechterung der Rechtszugangschancen! Vor Jahren einmal eingetretene skurrile Einzelfälle (Richter und Abgeordnete, die angeblich PKH bewilligt erhielten) zur Begründung für eine allgemeine Beschränkung der Prozesskostenhilfe heranzuziehen, ohne nähere Darlegung der äußerst besonderen Umstände dieser Einzelfälle, zeugt von einem nicht mehr ernst zu nehmenden Begründungsniveau.
II. Inhaltlich ist der Entwurf in vielfacher Weise verfassungswidrig und stellenweise schlicht zynisch: ...


Bild rbb Klartext Richter Weide PotsdamRechtsbeugende in ihren Sesseln wohlgefällig lümmelnde DDR Richter, die ihre Macht beim Rechtsbeugen regelrecht ausgekostet haben, wieder in den Staatsdienst der BRD übernommen, rbb Klartext, 2011
Kann es angehen, dass ein Richter, der zu DDR Zeiten dafür gesorgt hat, dass Menschen zu Unrecht ins Gefängnis wanderten heute in der BRD weiterhin tätig ist. Ja, es kann. Und offenbar sieht von behördlicher Seite darin niemand ein Problem ausser den Betroffenen, denn die leiden bis heute unter den Folgen des erlittenen Unrechts.
Das ist Sibylle Schönemann aus Potsdam. Ihr politisches Schiksal macht 1991  bun desweit    furore wird aber von Justiz und Politik offenbar in Brandenburg bis heute ignoriert. 1991 erhält die Regisseurin den bedeutensten Preis der deutschen Filmbranche, den Bundesfilmpreis und weitere Preise. Sie erhält diese für einen Film, den sie über ihr eigenes Leben machte. Ein Leben als Ausreisewillige, ein Leben in DDR Gefängnis mit anschliessendem Freikauf in den Westen und ein Leben auf den Spuren ihrer Täter nach der Wiedervereinigung. Sibylle Schönemann gibt ihrer Ermittlungsakte Gesichter. Auch das des Haftrichters Lutz Weide aus Potsdam, der sie früh morgens abholen liess nur weil diese einen Ausreiseantrag stellten.
Den Richter Weide, der sie verhaften lies vergisst sie nie. Es war unglaublich er hat mit einer Selbstgefälligkeit in seinem Sessel gelümmelt und hat die Situation ausgekostet. Ich dachte die müssen mich ja freisprechen und im Gegenteil, er hatte eine halbe Stunde zuvor den Haftbefehl für meinen Mann unterschrieben wohlwissend, dass er nichts gemacht hatte, wissend, dass wir 2 Kinder zu Hause haben.
Nach der Wende trifft sie ihren Haftrichter noch einmal wieder im Gericht wo er weiterhin als Richter im Rechtsstaat arbeitet, wie in der Diktatur.
Lutz Weide bleibt Richter, erst Amtsrichter und heute Vorsitzender der Kammer des Potsdamer Arbeitsgerichts.
Auch wir wollen wissen ob er ein schlechtes Gewissen hat, doch er stellt sich unseren Fragen nicht, will sie nicht einmal lesen und verweist nur auf den Pressesprecher.
Verantwortlich dafür, dass er weiterhin Richter bleiben konnte war der Richterwahlausschuss und der damalige Justizminister persönlich. In diesem Fall Hans-Otto Bräutigam. Doch er verteidigt Haftrichter Lutz Weide und seine Wiedereinstellung in den Brandenburgischen Staatsdienst.
Hans-Otto Bräutigam: Wenn das ein 35 jähriger Richter gewesen ist und die meisten Richter, die wir übernommen haben waren junge Richter mit wenig Erfahrung, der sich sozusagen einer Anweisung der politischen Stellen gegenüber sah. Da wurden Anweisungen an die Richter und Staatsanwaltschaft gegeben und dieser junge Mann glaubte sich dem nicht enziehen zu können, denn sie waren verpflichtend wür ihn. Da kann man nicht in jedem Fall sagen, der ist heute nicht akzeptabel.
Prof. Rainer Schröder hat die DDR Justiz erforscht. Eine Verpflichtung für die DDR Justiz hat es so nicht gegeben.
Prof. Rainer Schröder: Nein, das hat es nicht gegeben. Die Richter waren zwar dazu sozusagen faktisch dazu verpflichtet aber in gar keiner weise rechtlich, denn da waren diese frei. Die DDR Richter die sich geweigert hätten denen wäre gar nichts aber auch gar nichts passiert. Sie hätten vielleicht evtl. eine etwas andere Position einnehmen müssen aber unter keinen Umständen wäre diesen etwas passiert.
Der Haftbefehl der Schönemanns kann rechtlich überhaupt keinen Bestand haben, er ist auf eine Bagtelle begründet. Er erfüllt nach meiner Einschätzung einen Straftatbestand, der Freiheitsberaubung im Amte. Der hat nach dem Strafgesetzbuch der DDR auch nicht erlassen werden dürfen.
Ein solcher Richter ist für einen Rechtsstaat absolut unerträglich, das geht nicht.
Frau Schönemann dreht heute keine Filme mehr. Den Glauben an den Rechtsstaat verlor sie auch.


Österreichischer Ex-Justizminister Tschadek mit 28 Ehrenbürgerurkunden, Ehrenbürger von Kiel, Grossem goldenen Ehrenzeichen der Republik, vom Papst persönlich verliehenem Gregoriusoden der katholischen Kirche war ein "Blutrichter" der NS-Justiz in Norddeutschland, Dokumente gefunden, dass er min. 4 Menschen zum Tode verurteilt hat, 03.09.2010
Wiener Politologe findet Dokumente, die belegen, dass der spätere SPÖ-Politiker als Militärrichter mindestens vier Menschen zum Tode verurteilt hat
In Bruck an der Leitha ist die Welt noch in Ordnung: Dort ist man stolz auf seinen großen Sohn. Man hat ihm sogar eine Ausstellung gewidmet, zählt in einer Broschüre seine 28 Ehrenbürgerurkunden sowie auch die Orden auf, ­darunter das Große Goldene Ehrenzeichen der Republik, der Gregoriusorden der katholischen Kirche, verliehen vom Papst persönlich, und der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.
Otto Tschadek, einst Landeshauptmann-Stellvertreter in Niederösterreich und Justizminister der Republik, war ein ehrenwerter Mann. Sogar während des Nationalsozialismus, wo er nach eigenem Bekunden als Militärrichter Milde walten ließ.
So lautete die Vita des SPÖ-Politikers. Nun, mehr als 40 Jahre später, muss Tschadeks Geschichte neu geschrieben werden.
"Es gab schon länger die Vermutung, dass Tschadek nicht der gute Mensch war, als der er sich gerne selbst darstellte" , sagt der Politologe Thomas Geldmacher vom Verein Personenkomitee "Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz" im Gespräch mit dem STANDARD. Ein Aktenfund in deutschen Archiven belegt nun, dass Tschadek ab September 1941 als Marinerichter am Nazi-Gericht im deutschen Kiel zumindest vier Menschen zum Tode verurteilt hat. "Diese Todesurteile zeigen, dass Tschadek genau einer jener Blutrichter war, von denen er sich so hartnäckig distanzieren wollte" , sagt Geldmacher. Denn: "Tschadek war Täter."
...Am 25. August 1940 rückte er bei der Wehrmacht ein und wurde zur Marine nach Norddeutschland versandt. Ab September 1941 war er in Kiel Militärrichter. Dort verurteilte er unter anderem Ernst Stabenow am 21. September 1942 wegen Fahnenflucht zum Tode - und zusätzlich auch noch zum "Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebzeiten und zu fünf Jahren Zuchthaus und einer Geldstrafe von RM (Reichsmark, Anm. d. Red.) 400" . Für den Wiener Forscher Geldmacher ist bemerkenswert, dass Tschadek sich bei seinem ersten Fahnenfluchtfall nicht bloß mit der Höchststrafe begnügte. 1943 ließ der spätere SPÖ-Politiker Ludwig Becker als "Volksschädling" hinrichten. Im November 1944 verhängte er gegen den Marinesoldaten Heinrich Laurien wegen angeblicher Plünderung die Todesstrafe. Dieses Urteil war offenbar selbst seinen Vorgesetzten zu hart, es wurde in eine Zuchthausstrafe umgewandelt.
Andere Akten, die Geldmacher bekannt sind, belegen aber auch, dass Tschadek beim Delikt der sogenannten Wehrkraftzersetzung "überwiegend milde Urteile" ausgesprochen habe. Nicht im Fall Kurt Kuschke. Den verurteilte er zum Tode, am 8. Jänner 1943 wurde der Mann hingerichtet.
Schnelle Karriere in Rot
Trotz seiner Richtervergangenheit wurde Tschadek nach dem Krieg von den Alliierten als Bürgermeister von Kiel eingesetzt, wo er bis heute einen Ehrenbürgerstatus genießt. ...


Polizeigewalt wird von der Polizei, von den Staatsanwaltschaften und letztlich der deutschen Justiz mit besonders "effizienten" Strukturen unter den Teppich gekehrt, 08.08.2011
Wer sich ein Bild vom Ausmaß polizeilicher Misshandlungen in Deutschland machen will, tappt im Dunkeln. Bekannt ist, dass im Jahr 2005 bundesweit 2.214 Mal Strafanzeige wegen "Körperverletzung im Amt" erstattet wurde. Anwältinnen und Anwälte, die sich regelmäßig mit der Materie befassen, schätzen jedoch, dass die wirkliche Zahl der Fälle von rechtswidriger Polizeigewalt um ein Vielfaches höher liegt.
Denn nur wenige Opfer zeigen Übergriffe überhaupt an. Die Hemmschwelle, zur Polizei zu gehen, um dort Polizei selbst anzuzeigen, ist hoch, und sie wird noch verstärkt durch die oft nur geringe Hoffnung, dass die TäterInnen auch tatsächlich zur Verantwortung gezogen werden. Zudem berichten viele Betroffene davon, dass sie kurz nach der Anzeigeerstattung eine Gegenanzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erhalten haben.
Rein statistisch gesehen kommen zehn solcher Anzeigen auf eine Anzeige wegen Körperverletzung im Amt. Gerade MigrantInnen zeigen illegale Übergriffe oftmals auch aus Unwissenheit über die eigenen Rechte gegenüber der Polizei nicht an. Trotz all dieser Faktoren wird immer noch jedes Jahr in Berlin jeder 20. PolizistIn wegen Körperverletzung im Amt angezeigt, wie eine parlamentarische Anfrage ergab. (3) Die Regierungen und Behörden anderer Bundesländer sind in dieser Hinsicht im Übrigen weitaus weniger auskunftsfreudig. In amtlichen Statistiken wird die strafrechtliche Verfolgung von polizeilicher Gewalt nicht gesondert ausgewiesen, weshalb im vorliegenden Beitrag im Wesentlichen auf die Ergebnisse der Berliner Erhebung zurückgegriffen wird.
Wenn ein polizeilicher Übergriff zur Anzeige gebracht worden ist, beginnen die kriminalistischen Nachforschungen - durch niemand anderen als die Polizei selbst. Zwar ist nach der Konzeption der Strafprozessordnung die Staatsanwaltschaft "Herrin des Ermittlungsverfahrens", faktisch hat jedoch die Polizei die Ermittlungen in der Hand. Sie sammelt Beweise, vernimmt ZeugInnen und gibt im Dienste der Staatsanwaltschaft eine erste Bewertung der Verdachtslage ab. Hierbei wirkt die Arbeitsweise der Polizei bereits als ein erster Filter. Denn welcher Spur sie nachgeht und wann sie ihre Suche nach Beweisen einstellt, entscheidet die Polizei selbstständig.
Im Falle von Verfahren gegen PolizeibeamtInnen werden die Ermittlungen zwar nicht von deren unmittelbaren KollegInnen durchgeführt, sondern von organisatorisch getrennten Polizeieinheiten. Diese sind zumeist nicht den Polizeipräsidien, sondern direkt den Innenministerien unterstellt. Dennoch bleibt in der Ermittlungsarbeit Raum für "Polizeisolidarität".  Die Vernehmenden teilen die polizeiliche Perspektive der Vernommenen; sie kennen deren Alltagssituation und sprechen deren Sprache. Aus dem Verständnis für die Situation der KollegInnen folgt oft auch die Bereitschaft, deren Aussagen als glaubhaft einzustufen.
Wie tatverdächtige PolizeibeamtInnen noch auf andere Weise von ihrer Dienststellung profitieren, zeigt beispielhaft das Verfahren nach tödlichen Polizeischüssen. Die SchützInnen werden zunächst ausführlich dienstlich und psychologisch betreut, bevor sie vernommen werden. Dies gebiete die "Fürsorgepflicht" der dienstlichen Vorgesetzten, und zwar unabhängig davon, ob ein Schusswaffeneinsatz juristisch gerechtfertigt war oder sogar "versehentlich" geschossen wurde.
Anders als "normale" Tatverdächtige, die nach einer Schießerei sofort festgenommen und mitunter stundenlang verhört werden, haben PolizistInnen also Zeit, in Ruhe ihre Gedanken zu sortieren und ihre Aussage vorzubereiten. Ob die polizeilichen Ermittlungen anschließend zu einer gerichtlichen Anklage führen, entscheidet allein die Staatsanwaltschaft.
Eigentlich sind die Staatsanwaltschaften verfassungsrechtlich verpflichtet, unterschiedslos Anklage gegen jeden zu erheben, sobald ein "hinreichender Tatverdacht" besteht. Die Auslegung des Begriffs "hinreichender Tatverdacht" haben die Staatsanwaltschaften allerdings selbst in der Hand. Faktisch können sie dadurch entscheiden, ob es in einzelnen Fällen zu einem Prozess und einer öffentlichen Beweisaufnahme vor Gericht kommen soll. Wenn die Staatsanwaltschaften keine eigenen Bestrebungen zeigen, gegen Beschuldigte aus ihrem "eigenen Lager" vorzugehen und vor Gericht Anklage zu erheben, bleibt den Opfern von polizeilichen Misshandlungen oft nichts weiter übrig, als weiterhin als BittstellerIn an die Staatsanwaltschaften heranzutreten.
Die Opfer haben zwar theoretisch noch die Möglichkeit eines "Klageerzwingungsverfahrens", mit dem die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung gezwungen werden kann. Da die Gerichte die formellen Voraussetzungen dafür jedoch sehr eng auslegen, führt das Verfahren nur äußerst selten zum Erfolg.
...Die Gerichte bemühen sich teilweise ausdrücklich, die Verantwortung für strukturelle Missstände nicht beim letzten Glied einer langen Verantwortungskette abzuladen. Im Ergebnis können sich PolizeibeamtInnen auf diese Weise gelegentlich "hinter einer organisierten Verantwortungslosigkeit und dem Schutzschild der Amtsautorität zurückziehen", wie es der Polizeiforscher Falko Werkentin ausdrückt.
...Staatsanwaltschaft: Bock und Gärtner in einem.
"Eine unabhängige Kontrolle der Polizei findet in der Bundesrepublik Deutschland nicht statt", resümierte der UN-Menschenrechtsausschuss bereits 1996.
Das Ergebnis lässt sich an den Verurteiltenzahlen ablesen. Um beim Berliner Beispiel zu bleiben: Von insgesamt 3.926 Fällen polizeilicher Misshandlungen, die zwischen 1996 und 1999 angezeigt wurden, kam es lediglich in 19 Fällen zu einer Verurteilung - das sind 0,4%. Gute Nachrichten für prügelnde PolizistInnen.
Die deutsche Situation ist jedoch nicht alternativlos. In anderen europäischen Ländern obliegt die Ermittlung von polizeilichen Übergriffen unabhängigen Untersuchungskommissionen, so in England, Frankreich und Portugal.
Die Ermittlungspersonen der englischen Kommission dürfen nach dem entsprechenden Gesetz nie im Polizeidienst gewesen sein.
Amnesty international (ai) fordert seit langem die Einrichtung von unabhängigen Polizei-Untersuchungskommissionen auch in der BRD.


EGMR Entscheidung zur Meinungsfreiheit der Presse gegenüber Richtern und Gerichtsentscheidungen, 02.11.2006
Zur Freiheit der Presse gehört auch die Kritik an Gerichtsentscheidungen. Hierbei kann es indes erforderlich sein, das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit gegen destruktive und haltlose Angriffe zu verteidigen. Haben herabsetzende Werturteile aber eine ausreichende tatsächliche Basis (hier: kritikwürdige Passage in einer Gerichtsentscheidung), darf kein allein destruktiver Angriff angenommen werden.
Die Meinungsfreiheit ist für die demokratische Gesellschaft von konstitutiver Bedeutung. Sie stellt eine der grundlegenden Voraussetzungen für ihre Fortentwicklung und die Selbstverwirklichung des Einzelnen dar. Ihr Schutzbereich umfasst auch Meinungen, die verletzen, schockieren oder beunruhigen.
Die Meinungsfreiheit kann ausnahmsweise eingeschränkt werden, jedoch sind die Ausnahmen eng auszulegen und das Bedürfnis für eine Einschränkung muss überzeugend dargelegt werden. Erforderlich kann eine Einschränkung gemäß Art. 10 II EMRK nur sein, wenn für sie ein dringendes gesellschaftliches Bedürfnis besteht. Für dessen Feststellung ist den Vertragsstaaten ein Beurteilungsspielraum zuzugestehen, der jedoch in Fragen öffentlichen Interesses eng bemessen ist und der Überprüfung durch den EGMR auch hinsichtlich der Gesetzesanwendung durch die nationale Rechtsprechung unterliegt
EGMR Nr. 60899/00 - Urteil vom 2. November 2006


Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (10/2011):

Richter Jochen Schuster (vors. Richter am LG Düsseldorf) bezeichnet Angeklagte als Neger und erklärt: "Der Jud muss brennen", Befangenheitsantrag abgelehnt, 16.05.2006
Drei Monate vor seiner Pensionierung gerät Jochen Schuster, Vorsitzender Richter am Landgericht, wegen seiner als rüde bekannten Prozessführung erneut in die Kritik. In einer Drogenverhandlung gegen zwei Männer aus Togo soll der 64-jährige Richter die Angeklagten und einen afrikanischen Dolmetscher immer wieder als „Neger“ bezeichnet haben. Und als einer der Verteidiger auf einem Beweisantrag beharrte, soll Schuster in öffentlichem Prozess aus einem Theaterstück zitiert haben: „Der Jud’ muss brennen.“ Ein Befangenheitsantrag gegen ihn blieb erfolglos. Die Anwälte haben Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt.
Zuletzt war Richter Schuster im Juli 2004 wegen seines rustikalen Umgangs mit Maler-Fürst Jörg Immendorff bundesweit aufgefallen. „Wie steht’s denn mit dem Saufen?“, hatte er den schon damals schwer kranken Künstler gefragt. Immendorff war bei einer Drogen-Party mit neun Prostituierten in einem Nobelhotel ertappt worden, hatte seinen Kokain-Missbrauch sofort zugegeben. Erst nach massiver Kritik ging Schuster damals behutsamer mit dem sichtlich gezeichneten Akademieprofessor um. Zuvor hatte er den an einer tödlichen Muskelschwäche leidenden Maler auch gefragt: „Sind Sie sexuell normal?“ - „Haben Sie Abitur oder ist das hinderlich für einen Künstler?“ - „Haben Sie mal an der Steuer vorbei ein Bild verkauft?“ Prozesszuschauer bezeichneten Richter Schuster daraufhin als „Richter Gnadenlos“.
Schuster war gestern nicht bereit, zu den jetzt erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen: „Kein Kommentar.“ Außer: Hier seien Zitate aus einer vieltägigen Hauptverhandlung willkürlich aus dem Zusammenhang gerissen und von den Verteidigern gebündelt worden. Für die Anwältin Susanne Riebensahm, die einen der Angeklagten vertrat, steht aber fest: Der Schuster-Auftritt sei nicht nur eine Entgleisung, sondern „ein Skandal. Durch dieses Verhalten, das diskriminierend und herabwürdigend wirkte, wird die Würde der deutschen Justiz beschädigt“, so die Bonner Strafverteidigerin. Sie nennt den Vorfall „eine Riesensauerei“.


Sa1 1 9 jaehriger abgezockt von der Justiz9 jähriger abgezockt von der Justiz, SAT1 Magazin, 10.07.2009
Unsere Schweinerei der Woche für ein Gericht, dass von Kindern Prozesskosten kassiert.
Wie das 9 jährige verletzte Opfer zum Täter umdefiniert wird. Der 9 jährige wird 2 mal vom demselben Täter angegriffen.
Der Haftantrag gegen den 13 fach vorbestraften Gewaltäter wegen Körperverletzung lehnt ein Richter ab. Der Haftantrag wegen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr um damit einen Unfall herbeizuführen wird wieder abgelehnt obwohl der Täter nur auf Bewährung frei ist. Die Familie erwirkt eine Einstweilige Verfügung, dass sich der Gewalttäter nur noch bis auf 50m dem 9 jährigen nähern darf. Der Täter wird verurteilt auch die Kosten zu zahlen. 133,50 EUR Prozesskosten für den 9 Jährigen, weil beim Täter nichts zu holen ist.
SAT1: "Der Leon hat eine Rechnung bekommen aus ihrem Haus über 133,50 EUR. Seit wann verschickt denn der Staat Rechnungen an 9 jährige?"
Der Direktor des AG-Hürth im Odenwald: "Seit wann der Staat Rechnungen an 9 jährige Verschickt kann ich Ihnen nicht sagen aber aus der Rechnung wird ja hervorgehen in welchem Zusammenhang das steht."
Eltern: "Es sind die Prozesskosten aus einer einstweiligen Verfügung um unseren Sohn zu schützen."
Direktor : "UND?, Irgendjemand wird die wohl bezahlen müssen!, Sie gehen jetzt bitte raus!"
SAT1: "Wir überreichen Ihnen stellvertretend für die Justiz diese Schweinerei der Woche".
Direktor : "Das Schwein behalten Sie selbst, Sie haben es mindestens so gut verdient wie ich. Ja, Sie haben es verdient".
SAT1: "Weil wir nicht hören können schmeisst uns der Direktor nach 4 Minuten aus dem Büro".
Amtsgericht Fürth im Odenwald:
Als kleinstes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk Darmstadt hat das Gericht in Fürth vielleicht nicht mehr die Bedeutung wie früher, als es noch Blut- und Halsgericht (Anm. Todes- und Verstümmelungsgericht) war. Es arbeitet aber mit einer einsatzfreudigen Mannschaft bei freundschaftlichem Betriebsklima nach besten Kräften und hat trotz hoher Arbeitsbelastung bis heute alle Probleme so bewältigt, dass es sich hinter den größeren Amtsgerichten des Bezirks wohl nicht zu verstecken braucht.


Bargeld weg: Justiz-Mitarbeiterin wegen Untreue vor Gericht, 30.03.2011
Eine ehemalige Mitarbeiterin des Amtsgerichts Gelsenkirchen muss sich von Mittwoch ab 9 Uhr an wegen Untreue vor dem Essener Landgericht verantworten. Der Angeklagten wird vorgeworfen, Bargeld aus der Gerichtskasse abgezweigt und Akten nicht bearbeitet zu haben. Die 43-Jährige soll unter anderem Gebühren für Kirchenaustritte von jeweils 30 Euro für sich behalten haben. Außerdem hat sie laut Anklage Schecks aus Zwangsversteigerungen und Bargeld im Wert von rund 75 000 Euro versteckt. Die angeblichen Fehlbeträge waren bei einer Kassenprüfung aufgefallen.


Nachlasspfleger veruntreut 420000 EUR, Bei Untreue keine Vergütung, LG-Coburg 16.03.2009

Zur Frage, ob ein Nachlasspfleger eine Vergütung für seine Tätigkeit verlangen kann, wenn er eine Untreue zum Nachteil des Nachlasses begeht
Bei größeren Nachlässen kann das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellen, der dann die Erbmasse zu sichern und zu verwalten hat. Muss er dazu umfangreiche Aktivitäten entfalten, kann er in der Regel hierfür eine Vergütung verlangen. Stellt sich allerdings heraus, dass er Nachlassgelder für sich selbst verwendet hat, entfällt der Vergütungsanspruch.
Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Coburg, mit der der Antrag eines Nachlasspflegers, ihm mehr als 200.000 € für seine Tätigkeiten zu bezahlen, zurückgewiesen wurde. Er hatte nämlich rund 420.000 € aus dem Nachlass auf eigene Konten umgeleitet. Auch wenn er den Schaden letztlich wieder gutgemacht hat, sind seine Vergütungsansprüche verwirkt.


Justiz in Wien verzockt 100 Millionen Meinl-Kaution auf Finanzmärkten!, 08.12.2010
Wie erst jetzt bekannt wurde, hat ein leitender Angestellter der Justizanstalt Josefstadt auf den internationalen Finanzmärkten die gesamten 100 Millionen Euro Kaution von Julius Meinl V. verzockt. Der Mann hatte das Geld – offensichtlich versehentlich – in Future Back Credit Swaps angelegt und sieht sich nun durch die negative Entwicklung an den Börsen einem satten Minus von 800 Millionen Euro gegenüber. Die Justiz hat Ermittlungen gegen sich selbst eingeleitet.
„Ich wollte eigentlich ein Sale & Lease Back Modell für das Gefangenenhaus durchziehen”, gesteht Josef P. von der Justizanstalt Josefstadt (Name der Redaktion bekannt): „Das war ein idiotensicheres Projekt. Doch dann ging alles binnen weniger Tag den Bach runter”, zeigt sich der leitende Justizangestellte bestürzt.
Vorgeschlagenen wurde der Deal von einem nigerianischen Rechtsanwalt, der sich zwei Wochen zuvor in etwas holprigem Deutsch per e-Mail mit dieser Geschäftsidee an den Beamten gewandt hatte. ...


Bild  vom Buch Justiz im ZweilichtJustiz im Zwielicht. Ihre Rolle in Diktaturen und die Antwort des Rechtsstaates. Akademiebeiträge zur politischen Bildung Bd. 32
"Trotz aller Unterschiede in der Ideologie, Herrschaftspraxis und gesellschaftlichen Akzeptanz ähneln sich die Diktaturen des 20. Jahrhunderts in einem wichtigen Punkt:
Sie bemächtigten sich frühzeitig der überkommenen Justizapparate und nutzten insbesondere die Strafjustiz für die Verfolgung ihrer politischen Gegner.
Das Unrecht in der Form gesetzlicher Normen fand seine Fortsetzung und Zuspitzung im Unrecht in der Gestalt der richterlichen Rechtsprechung.
In diesem Band analysieren Juristen und Historiker die Rolle der Justiz im Nationalsozialismus, im Faschismus (Italien, Spanien, Portugal), in den kommunistischen Diktaturen der UdSSR, Polens und der DDR. Sie befassen sich ausführlich mit der Frage nach den Möglichkeiten und Grenzen, den Versäumnissen und Erfolgen bei der Ahndung von Justizverbrechen durch den Rechtsstaat.
Im Mittelpunkt der Analyse steht die doppelte deutsche Diktaturerfahrung. Wichtige neue Archivfunde sind in die Beiträge mit eingeflossen."



SPD fordert rasche Novellierung des Landesrichtergesetzes, Derzeitiges Gesetz ist mit der Unabhängigkeit der Justiz unvereinbar, 10.2011
Die SPD-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung in einer parlamentarischen Initiative auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Landesrichtergesetzes in den Landtag einzubringen. „Das derzeit praktizierte Ernennungs- und Beförderungssystem in Baden-Württemberg ist mit der Unabhängigkeit der Justiz unvereinbar und widerspricht darüber hinaus den von der Europäischen Union aufgestellten Standards eines Europäischen Richterbildes“, argumentiert der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rainer Stickelberger. Um eine effektive Mitwirkung der Richterschaft an Ernennungen von Richtern zu erreichen, die zur gegenseitigen Kontrolle der Staatsgewalten verfassungsrechtlich garantiert ist, fordert die SPD eine Neubestimmung der Beteiligungsrechte von Präsidialrat und Richterwahlausschuss in Baden-Württemberg und eine Neuregelung des richterlichen Beurteilungswesens.


Die Justiz und der Müll, Korruption in NRW, Wie ein flächendeckender Skandal kleingearbeitet wird, 21.11.2003
Am 20. November beginnt die juristische Aufarbeitung des "Kölner Müllskandals". Knapp zwei Jahre dauerten die Ermittlungen. Es geht um Betrug und Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit beim Bau einer überdimensionierten Müllverbrennungsanlage. Obwohl die Angeklagten Ulrich Eisermann, Siegfried Michelfelder und Norbert Rüther in der Untersuchungshaft Geständnisse abgelegt haben, ist ein Mammutprozess zu erwarten. Bis September 2004 sind 69 Verhandlungstage geplant.
Eisermann, der ehemalige Geschäftsführer der privaten Müllfirma AVG, der die Angebotsunterlagen zugunsten der Baufirma Steinmüller manipulierte und dafür 9,5 Millionen DM bekam, ist wegen Bestechlichkeit und Untreue angeklagt. Der Schmiergeldzahler Michelfelder, Geschäftsführer von Steinmüller, muss sich wegen Bestechung verantworten, ebenso wegen Untreue, da er selbst 2,4 Millionen eingesteckt hat. Norbert Rüther, der ehemalige SPD-Fraktionsvorsitzende im Kölner Rat schließlich, soll sich der Beihilfe zu Bestechlichkeit und Untreue schuldig gemacht haben, weil er 424.000 Euro stückeln und auf viele Genossen verteilen ließ, damit die Spenden unter der meldepflichtigen Grenze von 10.000 Euro blieben.
Die Verfahren gegen zwei Angeklagte wurden im Vorfeld abgetrennt. Karl Wienand, ehemaliger Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, der als Vermittler vier der insgesamt 21,6 Millionen DM Schmiergeld bekommen haben soll, ist nur vier Stunden pro Tag verhandlungsfähig. Ihm werden Beihilfe zu Bestechung und Untreue vorgeworfen. Der "rheinische Müllbaron" Helmut Trienekens ist ebenfalls verhandlungsunfähig und lediglich der Steuerhinterziehung angeklagt. Kölner Richter mafiös bespitzelt 16.07.2004


Der befangene Rechtsstaat und die NS-Vergangenheit der Justiz ohne Demokratisierungsprozess seit Jahrzehnten, 20.04.2010
Im folgenden sollen diese beiden Aspekte am Beispiel der westdeutschen Justiz näher beleuchtet werden. Dabei richtet sich das Augenmerk sowohl auf den Umgang des Justizpersonals mit seiner eigenen „jüngsten“ Vergangenheit, als auch auf die Weichenstellungen und Zäsuren bei der Strafverfolgung nationalsozialistischer Verbrechen – eine Fokussierung also auf zwei zumeist unabhängig voneinander behandelte Themen, die von der These ausgeht, dass zwischen der personellen Kontinuität innerhalb der Justiz und dem Verlauf der Ahndungsaktivitäten in NS-Strafsachen ein virulenter Zusammenhang besteht.
...Auch an den Gerichten galten diese Richtlinien der Entnazifizierung – und fielen dort besonders ins Gewicht: In Westfalen waren nur sieben Prozent aller Richter nicht in der Partei gewesen, in Bremen durften sich lediglich zwei Richter ihre Robe wieder umhängen.
...Ohne auf den Widerstand der amerikanischen und britischen Offiziere zu stoßen, konnten die neu aufgebauten deutschen Justizverwaltungen statt dessen das sogenannte Huckepack-Verfahren durchsetzen: Für jeden nicht belasteten Richter durfte fortan ein belasteter eingestellt werden. Im Juni 1946 entfiel aber selbst diese Einschränkung. Die westlichen Siegermächte revidierten ihre Richtlinien soweit, dass alle früheren Juristen, die das Entnazifizierungsverfahren durchlaufen hatten, in den Dienst zurückkehren konnten. Nach Ansicht einiger Kritiker in den Reihen der Alliierten bedeutete diese Entscheidung nicht weniger als die Renazifizierung der Justiz in den Westzone. Nach diesem Dammbruch setzte der Rückfluß der Mehrheit des ehemaligen Justizpersonals ein. Und dies um so schneller, je großzügiger die Spruchkammern bald selbst Richter am Volksgerichtshof als Mitläufer entnazifizierten.
...Die Richter von Nürnberg sahen es als erwiesen an, dass der Staatssekretär und die anderen Angeklagten „die schmutzige Arbeit übernahmen, die die Staatsführer forderten“. Gegen Schlegelberger und Klemm sowie gegen die Sonderrichter Rothaug und Oeschey verhängte das Gericht lebenslange Haft, gegen sechs weitere Angeklagte Freiheitsstrafen von fünf bis zehn Jahren.
Sollten die amerikanischen Richter gehofft haben, ihr sorgfältiges Urteil und, gemessen an der Schwere der Verbrechen, maßvollen Strafen würde zu einem erkennbaren Nachdenken bei ihren deutschen Kollegen führen, so sahen sie sich rasch enttäuscht. Nicht nur fand der Juristenprozeß in den neuen rechtswissenschaftlichen Zeitschriften kaum Beachtung; symptomatisch für seine Ablehnung war, dass es nicht einmal zu einer Veröffentlichung der vollständigen Urteilsschrift kam – ein Manko, das übrigens erst 1996 behoben wurde. Auf dem Konstanzer Juristentag im Juni 1947, noch während des Nürnberger Juristenprozesses, trat die Abwehrhaltung des Berufsstandes offen zutage: Der Sprecher der Versammlung, der Lindauer Landgerichtspräsident Müllereisert, tönte, die in den Nürnberger Prozessen angewandten Rechtssätze seien nichts anderes als „ein Ausnahmerecht nur für Deutsche“, das allein dazu diene, „Rache am politischen Gegner zu nehmen“. Nicht weniger kühn waren die Worte des nordrhein-westfälischen Justizministers Artur Sträter, der versicherte: „In den Sondergerichten haben oft Männer gesessen, die unvorstellbares Leid verhindert haben.“ Auf Beifall stieß auch Sträters Apologie auf die Unabhängigkeit der NS-Justiz: „Der deutsche Richter in seiner Gesamtheit ist im Dritten Reich intakt geblieben, er hat nicht vor Hitler kapituliert.“
Auch die bald einsetzende Selbstamnestierung der deutschen Justiz konnte auf breite Zustimmung rechnen. Schon die bloßen Zahlen belegen den Mißerfolg einer strafrechtlichen Aufklärung des NS-Justizunrechts vor westdeutschen Gerichten: Von den insgesamt 15 Strafverfahren, die gegen belastete Juristen eröffnet wurden, wurden sieben Angeklagte rechtskräftig verurteilt, davon nur zwei Berufsrichter. Die rechtliche Konstruktion, auf denen die Freisprüche basierten, bildete eine spezifische Auslegung des Rechtsbeugungsparagraphen. An Stelle des bedingten Vorsatzes, der bei allen anderen NS-Tätern zur Verurteilung ausreichte, mußte den Richtern der direkte Vorsatz zum Verbrechen nachgewiesen werden – ein unmögliches Unterfangen. Sobald ein belasteter Jurist nämlich erklärte, als überzeugter Nationalsozialist habe er sein Handeln für Rechtens gehalten, konnte er mit Straffreiheit rechnen. Dabei hätte niemand besser als die Richter selbst hätte wissen müssen, dass auch in der NS-Zeit Mord und Totschlag gegen geltendes Recht verstießen. Bis zum Bundesgerichtshof fand sich in den richterlichen Entscheidungen eine spürbare Nähe, zuweilen sogar offene Kollegialität zu den Angeklagten. Die Gerichte brachten für deren frühere Rechtsprechung Verständnis auf, rechtfertigten dies als notwendigen Vollzug der NS-Gesetzgebung – und bestätigten damit die Argumentation der Unrechtsurteile erneut. ...


Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (09/2011):

Bild Baustelle Justiz Report ORFBaustelle Justiz in Österreich, Report (ORF), 26.07.2011
Das Vertrauen innerhalb der Justiz aber auch in der Justiz ist erschüttert und das muss man wieder herstellen. Das hat Justizministerin Beatrix Karl höchstpoersönlich anfang Juni gesagt und sich damals frisch im Amt einiges vorgenommen.
Viel gebessert hat sich seither nicht.
...Verfassungsjurist Heinz Mayer: "Wenn ich höre, dass der Bundeskanzler sagt, eine unabhängige Instanz habe entschieden, dann ist das so was von falsch und auch unglaubwürdig, denn wenn sich der Botschafter einschaltet und die Staatsanwaltschaft und das Justizministerium und das Aussenministerium beteiligt ist, dann ist das keine von der Politik unabhängige Vorgangweise. Der russische Botschafter ist der Vertreter des Staatspräsidenten. Politischer kann das schon gar nicht mehr sein.
...Das Image der Österreichischen Justiz ist so schlecht wie nie zu vor. Jeder fünfte Österreicher misstraut Staatsanwälten und Richtern. Tendenz steigend.
...Verfassungsjurist Heinz Mayer: "Die Justizministerin kann Weisungen erteilen und die ist auch für das Forkommen des Staatsanwalts verantwortlich. Jeder Staatsanwalt weiss wenn er Karriere Machen will, dann wird er das mit ziehmlicher Sicherheit nicht machen, wenn er sich ständig gegen politischen Wünsche wehrt."


Staatlich erzeugte und gewollte Verbrecher, Wichtiger als Verbrechen zu verhindern ist es der Justiz Verbrecher zu bestrafen, 03.1995
»Mit der autoritären Gewalt wird die Justiz verschwinden. Das wird ein großer Gewinn sein — ein Gewinn von wahrhaft unberechenbarem Wert. Wenn man die Geschichte erforscht, nicht in den gereinigten Ausgaben, die für Volksschulen und Gymnasien veranstaltet sind, sondern in den echten Quellen aus der jeweiligen Zeit, dann wird man völlig von Ekel erfüllt, nicht wegen der Taten der Verbrecher, sondern wegen der Strafen, die die Guten auferlegt haben; und eine Gemeinschaft wird unendlich mehr durch das gewohnheitsmäßige Verhängen von Strafen verroht, als durch das gelegentliche Vorkommen von Verbrechen. Daraus ergibt sich von selbst, daß, je mehr Strafen verhängt werden, umso mehr Verbrechen hervorgerufen werden, und die meisten Gesetzgebungen unserer Zeit haben dies durchaus anerkannt und es sich zur Aufgabe gemacht, die Strafen, soweit sie es für angängig hielten, einzuschränken. Überall, wo sie wirklich eingeschränkt wurden, waren die Ergebnisse äußerst gut. Je weniger Strafe, umso weniger Verbrechen. Wenn es überhaupt keine Strafe mehr gibt, hört das Verbrechen entweder auf, oder, falls es noch vorkommt, wird es als eine sehr bedauerliche Form des Wahnsinns, die durch Pflege und Güte zu heilen ist, von Ärzten behandelt werden.«Das sind Worte Oscar Wildes. Aber der Gegenwartsstaat kann dem Ideal des Denkers nicht plötzlich reifen. Er kann die Hälfte seiner Strafparagraphen, nicht alle streichen. Eine spontane Freigabe des Diebstahls und Raubes in einer vom Eigentum besessenen Gesellschaft wäre fast so unheilvoll, wie der Schutz, den ihr die Holzinger, Feigl und deren sächsische Blutsverwandten angedeihen lassen. Die sofort durchführbare Reform müßte sich mit einer Schiebung von Rechsgütern begnügen, mit der Milderung und Individualisierung der Strafen, und vor allem mit der Sicherung, daß der Staat nicht Verbrecher erzeuge. Gerade diese erweist sich in Österreich immer wünschenswerter. Denn nirgends ist der Glaube an den Selbstzweck der staatlichen Gewalten so festgewurzelt wie hier, wo noch immer das Publikum als eine zur Bedienung der Beamtenschaft bestimmte Einrichtung oder als eine lästige Begleiterscheinung, ohne die sich's leichter amtieren ließe, aufgefaßt wird. Eine Amtshandlung ist hierzulande etwas, in das man sich einmischt. Es entspricht dem allgemeinen Wesen österreichischer Amtlichkeit, daß es unserer Justiz nicht so sehr darauf ankommt, Verbrechen zu verhindern, als sie zu strafen


Wie Anwälte pfuschen, Ihre Mandanten verraten und sich im Verkehrsrecht oft auf dünnes Eis begeben, Fachanwalt-Hotline, 30.12.2002
Immer mehr Mandanten beklagen sich über die schlechte Arbeit ihrer Anwälte. Desinteresse am übertragenen Fall, Fristenversäumnis, Gebührenschinderei, Falschberatung, Informationsmängel, Kungelei unter den Juristen, Parteienverrat, die Aufzählung lässt sich beliebig fortsetzen. Alleine die bei dem Bundesgerichtshof anhängigen Haftungsfälle in denen Mandanten Ansprüche gegen ihre Anwälte geltend machen, haben sich in den vergangen zehn Jahren mehr als verdoppelt.
Nach den Erfahrungen des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. ist eine der Hauptursachen für die schlechte Beurteilung der anwaltlichen Leistungen darin begründet, dass viele Mandanten bei der Anwaltswahl nicht kritisch genug vorgehen und viele Anwälte Fälle annehmen für die sie nicht genügend qualifiziert sind. Zudem sind die Mandanten anspruchsvoller geworden. Die Anwaltschaft hingegen ist von einem Kunden-, Service- und Qualitätsorientierten Dienstleistungsunternehmen noch meilenweit entfernt. Ja, viele Anwälte vertreten immer noch die Meinung, ein Organ der Rechtspflege zu sein, welches bei Gericht mehr Vertrauen genieße was dann auch den Mandanten zugute käme. Der BSZ® e.V. hingegen sieht die Grundlage für die Stellung des Anwalts ausschließlich in dem zwischen Mandant und Anwalt geschlossenen Vertrag.
Die "Fehler- und Schadensquote" ist beträchtlich. Auch die Haftpflichtversicherer zeigen sich besorgt über die Zunahme der Regresse, die in vielen Fällen gar nicht die Gerichte erreichen, sondern schon zuvor bereinigt werden berichtet der BSZ® e.V. Der Verein befürchtet, dass sich dieser Zustand auch nicht wesentlich ändern wird, solange der Rechtsanwalt seine Stellung nicht ausschließlich dem Vertrag mit dem Mandanten verdankt.
Macht der Anwalt Fehler, stehen die Mandanten oft vor dem Nichts. Die Hürden für Regressprozesse gegen den Anwalt dagegen sind sehr hoch. So muss der Mandant beweisen, dass zwischen dem Fehler seines Anwalts und seinem Schaden ein Ursachenzusammenhang besteht. Überdies kommt den Anwälten Verjährungsregeln zugute, die in Europa nicht ihresgleichen haben. Die Verjährungsfrist von drei Jahren beginnt nämlich schon mit der Entstehung des Ersatzanspruchs, also unabhängig davon, ob der Mandant überhaupt Kenntnis davon hat , dass ihm Rechte zustehen. Ein Zustand, der die Mandanten erheblich benachteiligt und der dringend verbraucherfreundlicher zu ändern ist fordert der BSZ e.V.
Manche Juristen entschuldigen ihre Fehler sogar damit, dass die Rechtsprechung mit überhöhten Anforderungen an die Berater zum Anstieg der Haftungsfälle beitrage. Wer daran glaubt, sollte seinen Beruf an den Nagel hängen rät Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. diesen Rechtsanwälten. Kein Mandant verlangt einen juristischen Supermann, der das ganze Recht gespeichert hat. Er erwartet aber eine mandatsbezogene Rechtskenntnis und die Sicherheit, wenn ein Anwalt seinen Fall übernimmt, dass dieser auch über das erforderliche Fachwissen verfügt.
Wie leicht ein Rechtsanwalt zum Beispiel bei der Mandatsannahme im Verkehrsrecht Fehler machen kann, oft mit gravierenden Folgen, darüber hat sich der BSZ® e.V. mit einem Rechtsexperten auf diesem Gebiet, Rechtsanwalt Jürgen Borowka, von der Kanzlei Borowka und Kratz GmbH, 97437 Haßfurt, (Telefon:09521-92230) unterhalten.
Wenn der Anwalt von Interesskollision spricht, versteht der Mandant in der Regel darunter, dass der Anwalt bereits die Gegenseite vertritt und somit natürlich seine Interessen nicht wahrnehmen kann. So eindeutig ist die Interessenkollision aber nicht immer festzustellen. Im Verkehrsrecht erkennen mache Anwälte ihre Interessenkollision nicht. Rechtsanwalt Borowka warnt die Verbraucher den harmlos klingenden Begriff "Interessenkollision" zu unterschätzen. Insbesondere dann nicht, wenn der Anwalt sie nicht erkannt hat, oder was es auch gibt sehr lax handhabt . Denn dahinter verbirgt sich nichts weniger als der Straftatbestand des Parteiverrats gem § 356 StGB und ist mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren bedroht. Meist werden die Verbraucherrechte dahingehend tangiert, dass der betroffene Verbraucher zu wenig Geld bekommt. ...


Staatsanwalt wirft Ex-Anwalt aus Ahrensburg Betrug vor, Hamburger Abendblatt, 23.03.2006
Der hochverschuldete Angeklagte soll sich Geld geliehen haben, um seine Zulassung zu retten, und zahlte es nicht zurück.
Er war einer der bekanntesten Anwälte in Ahrensburg. Seit gestern muß sich der 61jährige selbst vor dem Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt dem Juristen Betrug und Untreue zur Last. Es ist der vierte Versuch, die Vorwürfe zu verhandeln: Ein Prozeß im Frühjahr 2004 wurde abgebrochen, die erste Anklage um die zweite ergänzt. Ein Jahr später mußte das Verfahren erneut vorzeitig beendet werden, weil der Anwalt wenige Tage vor der Urteilsverkündung ins Krankenhaus mußte. In diesem Januar bescheinigte ein Arzt dem 61jährigen Verhandlungsunfähigkeit.
Saal 1 des Gerichtsgebäudes an der Königstraße. Diesmal ist der Angeklagte gekommen. Im hellgrauen Anzug, unter dessen Jackett er einen dunklen Baumwollpullover trägt, sitzt er auf der Anklagebank und hört sich aufs Neue an, worum es geht. Sehr souverän wirkt er dabei. Den Routinier bringt scheinbar nichts mehr aus der Fassung.
Umgerechnet gut 100 000 Euro hatte sich der Jurist im Sommer 1998 von einer guten Freundin geliehen, für maximal ein halbes Jahr. Auf das Geld aber wartet die Frau bis heute. Das ist weitestgehend unstrittig. Doch Strafrichter Friedrich Kies (37) muß nun klären, ob der Jurist sich die Summe unter Vorspiegelung falscher Tatsachen geborgt hat, ob er es sonst vielleicht nicht bekommen hätte. Nur dann nämlich liegt jene "Täuschung" vor, mit der das Strafgesetzbuch den Tatbestand des Betrugs definiert.
Der zweite Vorwurf, jener der Untreue, soll erst in der kommenden Woche auf den Tisch kommen. Auch hier geht es um gut 100 000 Euro. Die soll der Jurist auf einem Anderkonto geparkt und zu früh an einen Geschäftspartner ausgezahlt haben.
Gemessen am früheren Lebensstil des Mannes sind solche Summen Peanuts. Denn der Anwalt und Notar jonglierte beruflich wie privat mit Millionen und berichtete auch gern von seinem Reichtum. "Er hat uns immer erzählt, daß er 30 Eigentumswohnungen besitzt, ein Haus an der Bellevue in Hamburg, eine Wohnung auf Mallorca und das Geschäftshaus an der Königstraße in Ahrensburg", sagt Monika S. (63, Name geändert), Geschädigte und Hauptbelastungszeugin im ersten Fall. Ihr Mann und die Frau des Angeklagten kennen sich seit Jahrzehnten, waren berufliche Weggefährten in der Hamburger Presselandschaft.
Ob Monika S. auch wußte, wie es um des Juristen Vermögen wirklich bestellt war? Auf den Immobilien lasteten Schulden in Höhe von rund 2,55 Millionen Euro. Eine Nachforderung des Finanzamts in Höhe von zusätzlichen gut 350 000 Euro drohte dem Anwalt und Notar finanziell das Genick zu brechen. Damit nicht genug: Die Finanzbehörde rief das Justizministerium auf den Plan. Und so kam es, daß der Anwalt und Notar im Juni 1998 "wegen Vermögensverfalls" seine Zulassungen einbüßte.


Die Landessparkasse zu Oldenburg vollstreckt gemeinsam mit Richtern und Staatsanwälten der Oldenburger Justiz heimlich illegal nach NS-Recht vom 03.07.1933
Es wird in Grund- und Bodenvermögen und alle anderen Vermögen nach ungültigem Nazirecht §16 II eines LzO-Gesetzes vom 3.7.1933 für die damalige Staatsbank LzO im Freistaat Oldenburg. Es wird vorgetäuscht, daß die LzO ein "NS- Sonder-Vollstreckungsrecht" besitzt und sich selbst gerichtliche "vollstreckbare Urteile" und "Beitreibungsbeschlüsse" für die Gerichtsvollzieher ausstellen kann. Die einschlägigen Richter und Staatsanwälte bestätigen sich gegenseitig, daß das gesetzlose Vorgehen rechtens sei. Danach braucht die Sparkasse nur einen "Antrag" auf Vollstreckung zu stellen, der als gerichtliches "vollstreckbares Urteil" gilt. Nach dem geltenden und zuständigen Nds. Sparkassen- u. Vollstreckungsrecht ist es der LzO jedoch gesetzlich ausdrücklich untersagt, privatrechtliche Forderungen im Verwaltungszwangswege zu verfolgen. Die Richter und Staatsanwälte arbeiten unter Führung des Generalstaatsanwalts, des OLG-Präsidenten, Landgerichtspräsidenten und Leiters der Staatsanwaltschaft Oldenburg direkt sowie mittelbar illegal mit der LzO zusammen.
Generalstaatsanwalt Horst-Rudolf Finger hat mit der LzO gemeinsam die "Oldenburgische Bürgerstiftung" gegründet und sitzt mit der LzO gemeinsam in deren Vorstand. Sämtliche Straf-Anzeigen gegen die LzO und Sparkassenbegünstigenden Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger und Notare werden nach einheitlichem Spruchmuster ["Habe geprüft, nichts gefunden, Einstellung entspricht der Rechts- und Sachlage, daher Einstellung des Verfahrens"] generell eingestellt. Weitestgehend wird zwischenzeitlich erst gar nicht mehr ermittelt.
Richter und Staatsanwälte, die das illegale NS-Recht mit der Landessparkasse zusammen betreiben und sich gegenseitig die "Rechtmäßigkeit" dieser schwer widerrechtlichen Praktiken bestätigen.
 
Oberlandesgericht Oldenburg
OLG - Präsident Dr. Gerhard K i r c h e r
Robert S u e r m a n n (1.Strafsenat)
Dr.Gundolf B a r t e l s
Dr.Dirk D u n k h a s e
Ulrich K a l s c h e r
Thomas F i n k
Anna-Margarethe H i l k e-E g g e r k i n g

Landgericht Oldenburg
Landgerichtspräsident Gernot S c h u b e r t
Paul V o g d t
Günter K ö n i g
Stephanie S c h ö n e b o r n
Dr.Wolfgang R a s c h e n
Hans-Christian P l a g g e
Robert B o n d z i o

General-Staatsanwaltschaft Oldenburg
Generalstaatsanwalt Horst Rudolf F i n g e r
Vertreter: Rolf-Dieter S n a k k e r
OStA Hans-Joachim K ü n k e l

Staatsanwaltschaft Oldenburg
Leiter Staatsanwaltschaft : LOStA Roland H e r r m a n n
OStA´in Bettina K i t t e l
StA Thomas W u l f f
StA´in Sabine M u n d
 
Direktoren der Amtsgerichte
Cloppenburg: Thomas Cloppenburg
Jever: Günter Jackisch
Varel: Jörg Duvenhorst

Amtsrichter Georg Fuhrmann

Hans-Christian Plagge und Amtsrichter Georg Fuhrmann verfolgen auf Wunsch des OLG-Präsidenten Dr. Gerhard Kircher die Opfer der illegalen Vollstreckungspraxis unter dem Vorwand "üble Nachrede", wenn diese behaupten, in Nds. gelte für die Sparkasse LzO das Nds. Sparkassen- u. Vollstreckungsrecht und nicht das NS-Vollstreckungsrecht 1933.


Politikerzitate:
Franz-Josef Strauss (CSU, Lion-Club):"Wenn ich alles sagen würde, was ich weiß, bräuchten CDU und CSU die nächsten 20 Jahre bei keiner Wahl mehr anzutreten!"
"...Ein Volk, das diese wirtschaftlichen Leistungen erbracht hat, hat ein Recht darauf, von Auschwitz nichts mehr hören zu wollen!..."'


Herrenclubs der Oligarchie, Rotary Club will kein Club reicher Leute sein:
Trotz aller gegenteiligen Schmähungen in dem vorstehenden Text will Rotary kein "Club reicher Leute" sein, behauptet der Rotarier und Farbenfabrikant Leverkus vom Club Heidelberg‑Schloß. Auch die "strenge Selektion" bei Neuaufnahmen habe nichts "mit Exklusivität" zu tun, sondern diene allein "einer rund um den Erdball zündenden Verschwörung der Anständigkeit" (DER SPIEGEL 21/1983 S. 56ff). Es ist nicht zum aushalten, zu wieviel Lüge und Schmarn diese selbsternannte Elite fähig ist, ohne violett anzulaufen.


Strafvereitelung bei den Staatsanwaltschaften für die Kollegen hat dort Tradition. Auszug über Rechtsanwalt und Notar Horst‑Walter T. (Kiwanis Club) aus dem Buch "Rechtsbeugermafia":
"Bei wenig gefestigten Charakteren schaffen solche prallgefüllten Schatztruhen (gemeint sind die des Dr. Mabuse) oft unwiderstehliche Begehrlichkeiten, die dann auch Tassilo Raffzahn veranlaßten, den Posten eines Richters am Amtsgericht Filzbeck an den Nagel zu hängen, um Dr. Mabuse beim Geldscheffeln zu helfen. Der dritte Mann im Bunde, der ehrenwerte Rechtsanwalt Meno, kommentierte Raffzahns Frontenwechsel mit der Feststellung, seitdem habe dieser "nur noch 500 DM‑Scheine in der Pupille". Zu welchen unglaublichen Rechtsbrüchen und Pflichtwidrigkeiten die Geldgeilheit einen Juristen treiben kann, berichtete der Rotarier Sigi Fischkopp im Kollegenkreis. Danach hatte Tassilo Raffzahn als Notar einen Grundstückskaufvertrag nebst Auflassung und Bewilligung einer Auflassungsvormerkung beurkundet. Kurzfristig später sei der Verkäufer zu ihm gekommen und habe erklärt, er habe nun einen Käufer gefunden, der bereit sei, 200.000 DM mehr für das Grundstück zu bezahlen. Raffzahn soll den Verkäufer dahin beraten haben, daß die anderweitige Veräußerung zum erheblich höheren Preis kein Problem darstelle, da den Erstkäufer kein Schaden entstehen könne bzw. daß ein solcher Schaden kaum nachweisbar sein werde. Danach soll Raffzahn pflichtwidrig die Auflassungsvormerkung, die den Übertragungsanspruch des Ersterwerbers gesichert hätte, nicht dem Grundbuchamt zur Eintragung vorgelegt haben. Das Grundstück sei anderweitig erneut zu dem höheren Kaufpreis veräußert worden und der zweite Vertrag sei vorrangig vollzogen worden, wobei eine von dem Ersterwerber erwirkte einstweilige Verfügung nur um wenige Stunden zu spät vorgelegen habe. In jedem anderen Kammerbezirk hätte man dafür gesorgt, einem solchen Kollegen unverzüglich das Notariat entziehen zu lassen. Nicht jedoch in dem verfilzten Schleswig‑Holstein. Das gegen Tassilo eingeleitete Strafverfahren wegen Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB wurde von der Staatsanwaltschaft Filzbeck eingestellt, ohne daß den vielfältigen, sich aufdrängenden Ermittlungsansätzen nachgegangen wäre, Strafvereitelung im Amt hat dort nach wie vor Tradition



Junge Richterin deckt Justizskandal auf, Betrug mit gefälschten Testamenten von Gerichtsmitarbeitern über Jahre, Südkurier Vorarlberg, 09.06.2010
Im zweiten Stock des Bezirksgerichtes von Dornbirn hat Richterin Isabelle Amann ihr Büro. Die 31-jährige schlanke Frau mit einem Madonnengesicht und dunklen Haaren wirkt nicht so, wie man sich eine Herrin über Recht und Gesetz vorstellt.
Deshalb dürfte der Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichtes Dornbirn Jürgen H. im Dezember 2007 ganz entspannt gewesen sein, als Amann eine ihrer ersten Richterstellen, nämlich die „Verlassenschaftsabteilung“ übernahm, wie man das Nachlassgericht in Österreich nennt. Schon viele Richter hatte der Rechtspfleger Jürgen H. kommen und gehen sehen, mit vielen hatte er gut zusammengearbeitet. So werde es auch mit Isabelle Amann sein, wird er gedacht haben.

Doch er täuschte sich; denn die junge Richterin deckte den größten Justizskandal der Geschichte Vorarlbergs auf: die Testamentsaffäre. Jürgen H. ist der Hauptbeschuldigte in dieser Affäre, einem Jahrzehnte währenden Komplott, das mehrere Gerichtsmitarbeiter und ihre Komplizen schmiedeten, um sich durch geschickte Testamentsfälschungen nachweisbar Nachlässe einsamer Menschen ohne direkte Erben zuzuschanzen.

„Schon im Frühjahr 2009 stieß ich auf Ungereimtheiten“, berichtet Amann heute. Sie habe das Testament einer alten Frau zu bearbeiten gehabt, die ein „riesiges“ Vermögen hinterlassen und als Erbin ihren Nachbarn und Betreuer eingesetzt hatte. Nach einem halben Jahr sei im Briefkasten eines Notars ein neues Testament derselben Frau gefunden worden, nach dem eine andere Person erben sollte, die unter Vormundschaft stand. Die im ersten Testament Begünstigten gingen auf die Barrikaden und wandten sich hilfesuchend an das Gericht, in diesem Fall an Isabelle Amann.

Doch die Richterin konnte vorerst nichts tun. Das zweite Testament lag maschinenschriftlich vor, war von drei Zeugen unterzeichnet und bestand die Echtheitsprüfung durch den Sachverständigen. Die Richterin musste es „mit großen Bauchschmerzen“ akzeptieren.

Doch der Fall ließ ihr keine Ruhe. Sie recherchierte und versuchte die Testaments-Zeugen anzurufen. Doch ohne Erfolg. Die unter Vormundschaft stehende erste Erbin starb kurz darauf und vererbte das inzwischen gewachsene Vermögen wiederum einer unter Vormundschaft stehenden Person. Entsetzt musste der Nachbar, der ursprünglich von der Verstorbenen als Erbe im Testament eingesetzt worden war, feststellen, dass ein Immobilienkaufmann namens Peter H. angeblich zu Lebzeiten der Erblasserin von ihr angeblich ein riesiges Grundstück geschenkt bekommen habe, wovon niemand etwas wusste. Zudem behauptete der Erbe, dass die Verstorbene diesen Immobilienkaufmann Peter H. nicht einmal gekannt habe.

Isabelle Amann begann, vorsichtig in Notariatskreisen herumzufragen, ob jemand den Immobilienkaufmann kannte, der in Salzburg, nicht in Dornbirn arbeitete. Und sie hatte Glück. Es gab Verbindungen zu anderen Fällen. Häufig erbte derselbe Immobilienkaufmann, obwohl keine Verbindung zu dem Verstorbenen zu erkennen war. „Als ich soweit war, habe ich es selbst mit der Angst zu tun bekommen“, sagt Amann. Der Schaden lag da schon bei mehr als zehn Millionen Euro.

„Ich habe dann die Akten bei Nacht und Nebel heimlich aus dem Gericht geschleust und mit niemandem darüber geredet. Zehn Akten habe ich zuhause nächtelang nach Parallelen durchsucht“. Auffällig war, dass in vielen Nachlassfällen dasselbe „Beuteschema“ erkennbar war: große Vermögen, keine direkten Nachkommen, drei Zeugenunterschriften unter einem maschinenschriftlichen Testament und immer derselbe Kommafehler. „In Richtung Bezirksgericht Dornbirn wies, dass immer dieselben Personen involviert waren“, so Amann. Am 5. März 2009 benachrichtigte sie die Staatsanwaltschaft in Feldkirch.

Das Landeskriminalamt ermittelte zunächst verdeckt. „Es war total schwierig, jemandem „Guten Morgen“ zu sagen, obwohl man wusste, dass er bald verhaftet wird“. Ein halbes Jahr lang musste Amann Akten sammeln und Kollegen bespitzeln, bis die Beweise für erste Verhaftungen reichten. „Ich wusste nie, wer gehört zu den Guten und wer zu den Bösen“, schildert die junge Frau.

Ein Gerichtsmitarbeiter und der Immobilienkaufmann sitzen in Untersuchungshaft, zwölf Personen stehen vor der Anklage. Auch die Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch steht unter Verdacht. ...


Landesvorstandsmitglied Volker Schöne der Polizeigewerkschaft Sachsen erklärt die Ungültigkeit der StPO, ZPO und des OWiG, Deutsche Polizeigewerkschaft vom 28.09.2011

...Jedoch dürften die spanischen und griechischen Behörden zumindest ausreichende rechtliche Grundlagen haben.
Wie wollen wir das hier eigentlich gestern, heute und morgen realisieren?

Laut Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes 866 vom 24.04.2006 wurde mit dem Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht und vom 29.11.2007 mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, unter anderem folgendes neu geregelt:

„… Artikel 67 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2360) geändert worden ist, werden aufgehoben.

Artikel 49 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf Artikel 49 | geänderte Normen: mWv. 25. April 2006 EGZPO § 1, § 2, § 13, § 16, § 17, § 20 (neu), § 20, § 22 (neu), § 32 (neu), § 33 (neu), § 34 (neu)
§ 1 (aufgehoben)…“

„…Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben…“

Was wird in den Einführungsgesetzen i.a.R. geregelt?
Richtig!
Der Geltungsbereich.

In allen drei Einführungsgesetzen sind die Geltungsbereiche entfallen!!!
Ist das ein wichtiger Umstand?

Das beantwortet das Bundesverwaltungsgericht wie folgt:
„…Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!

Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O) (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963)…“

Welches Gesetz gilt dann nun?

Die StPO, die ZPO und das OWiG schon mal nicht, da keiner weiß, wo man es anwenden könnte. ...


Das Löschen von Internetseiten, die in über 1000 Stunden Tätigkeit erstellt worden sind, durch einen Insolvenzverwalter (RA Markus Schneckener) stellt keinen Schaden dar weil kein materieller Schaden entstanden ist, AG-Minden Richterin Melanie Droste 20C91/11, LG-Bielefeld Richter Dr. Heinz Misera, Richterin Dr. Trautwein und Richter Harald Eimler, 22 T 152/11
Ein Antrag auf PKH wird daher abgewiesen. Richterin Melanie Droste (In der Dienstverrichtung am AG-Blomberg vom Gruppenzwang befangen) erklärt ausdrücklich, dass die Klage nicht zugestellt wird, wenn nicht die Gerichtskosten in Höhe von 75 EUR bezahlt werden (Schreiben vom 02.11.2011). Ob der Kläger danach in dem Verfahren auch weiterhin rechtlich verarscht werden soll, weil er gegen den Juristenkollegen gar kein Gerichtsverfahren gewinnen kann, denn RA Schneckener hat als Richterin seine Melanie am Gericht sitzen, äussert sie sich aber trotz Nachfrage nicht. Die Neue Richtervereinigung (NRV) hält eine generelle Gerichtsgebühr von 50 EUR für PKH-Empfänger bereits für verfassungskriminell.

Der Juristenkollege der Richter, Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Markus Schneckener aus Minden, hat den Zugriff auf entsprechende Internetseiten sperren lassen und die Daten und die Domainnamen in Insolvenzbeschlag genommen, so dass der Insolvente keinen Zugriff mehr auf diese hatte.
Der Insolvente forderte den Insolvenzverwalter mehrfach auf ihm das Passwort mitzuteilen oder die Daten zu übermitteln. Dazu übersandte er ihm auch eine CD-R.
Der Hostingbetreiber erklärte die Daten nicht herauszugeben, weil der Insolvenzverwalter diese hat sperren lassen.
Später teilte der Insolvenzverwalter ohne Wissen des Insolventen dem Hostingbetreiber mit, dass er kein Interesse an den Daten hat. Der Hostingbetreiber löschte die Daten. Zwischenzeitlich forderte der nichtsahnende Insolvente den Insolvenzverwalter auch weiter auf ihm das Passwort mitzuteilen oder die Daten herauszugeben. Der Insolvenzverwalter ignorierte den Insolventen aber vollständig.
Auch andere Personen die Rechte an entsprechenden Domainnamen hatten forderten den Insolvenzverwalter auf die administrativen Rechte bei der Denic daran aufzugeben. Diese haben bis heute 11/2011 ebenfalls keine Antwort erhalten und für die Domainnamen gibt es daher nun andere Besitzer mit den Administrationsrechten.
Dem Gericht teilte der Insolvenzverwalter mit, dass er nie Interesse an den Daten gehabt hätte, er habe den Zugriff sinngemäß zur Schikane des Insolventen sperren lassen, weil dieser angeblich Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sei. Anscheinend wollte er so irgendwelche Mitwirkungspflichten erpressen.

Ein Antrag auf PKH auf Herausgabe der Daten wurde von Richterin Melanie Droste am 07.09.2011 abgelehnt, weil RA Schneckener dem Hostingbetreiber mitgeteilt habe, dass er kein Interesse mehr an den Daten habe, der Insolvente dem nicht widersprochen habe und daher davon auszugehen ist, dass die Daten gelöscht worden sind. Ein Herausgabeanspruch sei daher nicht ersichtlich.
Es wird also für den Juristenkollegen zu seinen Gunsten unterstellt. Ob es  dem Insolvenzverwalter tatsächlich unmöglich ist die Daten herauszugeben spielt keine Rolle und das muss der Juristenkollege bei seiner Melanie auch gar nicht erklären. Die Erklärung wäre aber für den Insolventen und Kläger gerade wichtig.
Der Kläger hat aber dennoch seine Klage von Herausgabe auf Schadenersatz geändert.

Was sonst noch so geschah:
Der Insolvenzverwalter RA Markus Schneckener hat auch am Amtsgericht Bielefeld beantragt eine Erhöhung seiner Entlohnung von 20% zu erhalten, weil der Insolvente angeblich Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat ohne dieses weiter zu begründen. Der Rechtspfleger gab dem Antrag statt.
Der Insolvente legte Beschwerde ein. Die Beschwerde wurde vom Rechtspfleger des AG-Bielefeld für den Juristenkollegen ohne Begründung abgelehnt wobei man dem Insolventen das Schreiben des Insolvenzverwalters mit der Begründung für die Erhöhung im Wege des rechtlichen Gehörs auch nicht zur Kenntnis brachte. Wahrscheinlich weil das Schreiben eben gar keine weitere Begründung enthielt. Am LG-Bielefeld wurde der Beschwerde des Insolventen mit Begründung entsprochen und der Insolvenzverwalter erhielt die 20% Erhöhung nicht.
Der Insolvenzverwalter erhielt allerdings die Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 850 EUR (Schreiben vom 01.03.2011), weil er seinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Gericht in dem Insolvenzverfahren nicht nachgekommen ist. Eine Beschwerde darüber, dass der Insolvenzverwalter auch seinen Mitwirkungspflichtenen innerhalb des Insolvenzverfahrens gegenüber dem Insolventen ua. Personen nicht nachgekommen ist obwohl er dieses fälschlicherweise Behauptete ist vom AG-Bielefeld abgelehnt worden, weil der Insolvente diesbezüglich kein Beschwerderecht habe. Auch hat der Insolvente keinen Anspruch darauf eine Liste zur Kontrolle zu erhalten ob die Anmeldungen von Forderungen von Gläubigern zur Insolvenztabelle auch tatsächlich bestehen, denn der Insolvenzverwalter kann die Forderungen in der Regel ja nur formal überprüfen. Der Insolvente ist von jeglicher Mitwirkung ausgeschlossen wie dieses Richter Thiemann mit Bestätigung von Richter Thomas Helmkamp (jetzt LG-Münster) bereits erklärten.
Desweiteren erliess Richter Thiemann gegenüber dem Insolventen einen Postbeschlagnahmebeschluss ohne Begründung obwohl dieser zwingend begründet sein muss (§99 Abs. 1 Satz 1 InsO). Obwohl der Insolvenzverwalter dann verpflichtet ist dem Insolventen seine Post unverzüglich zuzuleiten unterschlug der Insolvenzverwalter die Post für 7 Wochen auch wenn darin (gerichtliche) Fristen abgelaufen sind. Nach dem der Insolvente einen Strafantrag wegen Unterschlagung stellte erhielt er 2 Tage später die Post (Da hat den Juristenkollegen wohl jemand angerufen).
Bevor ein Beschlagnahmebeschluss ergeht sollte der Insolvente Angehört werden. Erfolgt vorher keine Anhörung, so ist dieses im Beschluss gesondert zu begründen (§99 Abs. 1 Satz  3 InsO)
Auch diese Begründung fehlte. Die Anhörung ist aber in jedem Fall nach ergehen des Beschlusses nachzuholen (§99 Abs. 1 Satz 2 InsO). Natürlich erfolgte diese Anhörung gar nicht, denn der Insolvente habe ja ohnehin keinen Anspruch auf rechtliches Gehör am AG-Bielefeld, denn das kann nur Juristen gewährt werden.
Das LG-Bielefeld wies eine Beschwerde bezügl. des unbegründeten Postbeschlagnahmebeschlusses ab und legte dem Beschwerdeführer die Kosten auf. Der Strafantrag wegen Unterschlagung wurde eingestellt, weil es keine Unterschlagung wäre.
Der Insolvenzrichter Thiemann teilte dem Insolventen bereits bei Beginn des Insolvenzverfahrens lautstark mit, dass er innerhalb des Insolvenzverfahrens keinen Anspruch auf rechtliches Gehör habe und auch sonst gar keine Rechte habe und sinngemäss gar nichts geltend zu machen habe, weil er (im Ansehen der Person) kein Jurist sei.
Ein Befangenheitsantrag des Insolventen unter anderem, weil Richter Thiemann dem Insolventen lautschreiend erklärte, dass er sich seine Schriftstücke nicht durchgelesen hat und sich Schriftstücke von Bürgern auch nicht durchlesen muss, weil er Richter ist, wurde von Richter Thomas Helmkamp am LG-Bielefeld (jetzt LG-Münster) abgelehnt, weil Bürger (Nichtjuristen) keine vernünftig denkenen Menschen sind, wenn diese ihre Grundrechte und Menschenrechte auf rechtliches Gehör wahrnehmen (im Gegensatz zu zB. rechtsbeugenden, kriminellen, korrupten, sadistischen, "grauenvollen, stupiden, dummen, rechtshaberischen, eitlen", arroganten Juristen und Juristen):

"Keine Chance den Rechtsextremisten",
eine Broschüre des Landratsamtes Dahme-Spreewald (12/2007):
"Das Weltbild der Rechtsextremisten: Rechtsextremisten lehnen es ab, alle Menschen als grundsätzlich gleich anzusehen..."

Henryk M. Broder 2006, Börnepreisträger: "Die deutschen Gerichte sind die Erben der Firma Freisler."

Richter Nescovik, BGH: "...Die Sonderrichter im Dritten Reich sind mit demselben Qualifikationsbegriff groß geworden wie die Richter von heute."

An diesem Gericht ist es so wie im Dritten Reich gegenüber den Juden. Die erstellte Arbeit an Internetseiten eines Bürgers von über 1000 Stunden stellt nicht den geringsten Wert dar, sondern es ist NICHTS ganz genau so wie der niedere mindere Prolet, der ebenfalls NICHTS ist und dem weder Grundrechte nach Artikel 103 Abs. 1 GG noch Menschenrechte nach Artikel 6 EMRK zustehen. Es werden an diesem Gericht Bürger, juristisch niedere minderwertige Proleten, auch mit rechtlosstellenden Kontaktverboten versehen, so dass diese keine Rechte geltend zu machen haben wie im Dritten Reich. Es hat für Juristen nur das Wert was diese sich zur Beute machen können und an dem diese sich bereichern können. Dazu werden mittellose Bürger, die sich von einem Anwalt vertreten lassen, weil diese eben sonst von vorn herein keine Rechte geltend machen können, deswegen in Handschellen abgeführt und inhaftiert, welches sich ebenfalls als korrekt und richtig an diesen Gerichten gestaltet.

Hinzu kommt dann auch noch, dass RA Schneckener für die reine Abwicklung des Insolvenzverfahrens mit etwa 10 Gläubigern ohne Restschuldbefreiungsverfahren etc. dem Insolventen bzw. den Gläubigern einen Betrag von 12361,60 EUR (Masse 16647,28 EUR) für seine Leistungen in Rechnung stellt (ca. 1500 EUR hatte ervorher schon erhalten).
Es soll ja in unserer korrupten und kriminellen Justiz nicht selten vorkommen, dass Insolvenzrichter für die Vergabe von lukrativen Insolvenzverfahren an den Erträgen des Insolvenzverwalters anteilig beteiligt werden. Auch wenn davon im vorliegenden Fall nicht auszugehen ist, so haben sich doch auch hier fast alle Juristenkollegen in Kollegen-Korruption beim abkassieren abgedeckt und pflegen damit ihr hochelitäres Ansehen für das diese sich untereinander feiern, belobigen und (vom Staat) also den Bürgern Geld kassieren.

Sind hier 4 Richter, die teilweise auch einen Doktortitel besitzen und der Harald und der Heinz, den die Melanie dort sitzen hat am Landgericht einfach alle nur rechtlich Strohdumm oder wird hier aufgrund des vorstehenden Herrschaftsgedankengut unter Juristenkollegen rein im Ansehen der Person vorsätzliche Rechtsbeugung betrieben auch mit verfassungskriminellen Mitteln?

Rechtliche Verarschung am Landgericht durch 3 Richter von denen 2 einen Doktortitel besitzen kostet im übrigen das gleiche wie durch 3 Richter ohne Doktortitel.


§ 249 BGB Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Schaden ist jede Einbusse, die jemand infolge eines bestimmten Ereignisses an seinen Lebensgütern, wie Gesundheit, Ehre, Eigentum oder Vermögen erleidet. Objekte des Schadens können vermögenswerte Rechtsstellungen, aber auch immaterielle Güter sein. Der Schadenbegriff des BGB umfasst sowohl Vermögens- als auch Nichtvermögensschäden. Palandt Vorb v §249 BGB Rn 7

§ 97 Urheberrechtsgesetz
Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.
(2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner (§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht.

§ 100 Entschädigung
Handelt der Verletzer weder vorsätzlich noch fahrlässig, kann er zur Abwendung der Ansprüche nach den §§ 97 und 98 den Verletzten in Geld entschädigen, wenn ihm durch die Erfüllung der Ansprüche ein unverhältnismäßig großer Schaden entstehen würde und dem Verletzten die Abfindung in Geld zuzumuten ist. Als Entschädigung ist der Betrag zu zahlen, der im Fall einer vertraglichen Einräumung des Rechts als Vergütung angemessen wäre. Mit der Zahlung der Entschädigung gilt die Einwilligung des Verletzten zur Verwertung im üblichen Umfang als erteilt.

Materiellheit von Daten, Ruhemasse:
Duden: Materiell = "
die Materie betreffend, auf ihr beruhend, von ihr bestimmt;.."
Daten beruhen auf Materie und werden von dieser bestimmt.
Daten werden heutzutage häufig durch elektromagnetische Ladungen gespeichert und besitzen daher magnetische Energie. Die Materie besteht auch aus der Masse elektromagnetischer Ladungen. Dh. auch elektromagnetische Ladung bzw. Enerige ist Massebehaftet. Abraham-Lorentz Gleichung: m=1,33*E/(c*c)
Wilhelm Wien 1900 und Abraham 1902 ua.: "Die gesamte Masse eines Körpers ist gleich deren elektromagnetischer Masse, elektromagnetische Energie trägt Masse".
Henrie Poincare 1906: "Wenn man animmt, dass das elektromagnetische Feld keine "wirkliche" Masse ist und wenn angenommen wird, dass der Begriff Materie untrennbar mit dem der Masse verknüpft ist, dann existiert folglich keine Materie.

Der Insolvenzverwalter hat auch den gesamten email Verkehr beim Provider beschlagnahmt und den Zugriff darauf sperren lassen, das obwohl er wusste, dass auch andere Personen die Domain für ihren email Verkehr genutzt haben. Beschwerden wurden natürlich einfach ignoriert.

In Strafverfahren verstösst das gegen das Übermassverbot:
Beschlagnahme des gesamten E-Mail-Verkehrs beim Provider verstößt gegen Übermaßverbot; BGH, Be­schl. vom 24.11.2009, Az. StB 48/09 §§ 94 f. StPO


Akte 20.11 Abo-Abzocke im Internet, Amtsgerichtsurteile ohne rechtliche Wirkung für andere, Gerichtslotterie, 16.08.2011
Wie bindend sind Amtsgerichtsurteile Gerichtsurteile?
Rechtsanwalt Udo Vetter: Kein anderes Gericht ist an ein Urteil eines anderen Amtsgerichts gebunden, dass heisst jeder Richter kann beliebig nach eigenem gusto entscheiden und muss sich dafür nicht rechtfertigen. Also Amtsgerichtsurteile haben keine bindende Wirkung und können deshalb nicht verpflichtend für andere sein, so dass sich die Vorbildwirkung auf die sich diese Firmen berufen überhaupt nicht gegeben ist.
Fazit: Entscheidungen des Amtsgerichts sind keine Präzedenz-Urteile.

Warum haben Richter also so entschieden?
Rechtsanwalt Udo Vetter: Wenn ich manche Urteile von Amtsgerichten lese habe ich das Gefühl die sind geschrieben von Richtern die mit dem Internet ansonsten nichts zu haben. Die denken ganz so in den Kategorien wie ein Jurastudent. Gabs ein Angebot und eine Annahme eines Vertragsschlusses, was war da geschrieben und dann wird der Vertrag bejaht. Die weit aus meisten Urteile von Amtsgerichten, die ich kenne sind allerdings richtig, denn in der Vielzahl der Fälle werden die Forderungen der Abofallenbetreiber von Amtsgerichten brüsk abgelehnt und zwar auch mit dem Hinweis darauf, dass man auch über Betrug reden muss.
Fazit: Wenn Abofallenbetreiber vor Gericht gewinnen, dann ist das die Ausnahme.

Anmerkungen:
Jede Entscheidung egal von Amtsgericht, Landgericht, OLG, BGH, BVerfG usw. ist für andere gleich bindend (Artikel 3 Abs. 1 GG). Kein Richter ist jedoch an irgeneine andere Entscheidung gebunden egal ob vom AG, LG, OLG, BVerfG usw., denn sonst dürfte es ja keine abweichenden Entscheidungen von höheren Gerichten geben, die es in der Praxis zu hauf gibt. In der Rechtspraxis gibt es über rechtliche Fragen auch Hauptmeinungen und Nebenmeinungen. Auch an die Hauptmeinung ist kein Richter gebunden und auch an keine Nebenmeinung. Er kann dann wieder eine neue Nebenmeinung erfinden. Über Haupt- und Nebenmeinungen befinden im übrigen auch Verlage für juristische Literatur, die sich aufgrund des hochelitären Ansehens in der Justiz nach Möglichkeit keine kritischen Anmerkungen von Autoren wünschen, denn dieser rechtliche Forschritt würde das hochelitäre Ansehen beschädigen.
In der Praxis wird bei Gericht und in der Justiz insgesamt aber in Kastenwesen und elitären Gedanken siniert. Der Rangordnung und der Macht und Gewalt der Gerichte folgt das Ansehen der Gerichtsentscheidung. Der rechtliche und sachliche Inhalt, dh. ob die Entscheidung richtig oder vertretbar ist, ist gegenüber dem elitären Ansehen der Rangordnung untergeordnet. Das elitäre Ansehen der Gerichte aber auch von Personen ist das letztlich wichtigste Entscheidungskriterium in der Justiz und folgt auch dem Denken eines Jurastudenten.
Auch Richter an den höheren Gerichten müssen sich für ihre willkürlichen Entscheidungen in der Praxis nicht rechtfertigen. Eigentlich muss sich aber jeder Richter für seine Entscheidung rechtfertigen und ganz besonders sogar die unteren Gerichte. Das geschieht mit der Urteilsbegründung, die der Richter fertigt und durch den Öffentlichkeitsgrundsatz. Das BVerfG muss zB. die nicht Annahme von Verfassungsklagen nicht begründen. Diese müssen sich also gerade für ihre Entscheidung gar nicht rechtfertigen.
Auch das Kastenwesen und das elitäre Ansehen in der Justiz sorgt dafür, dass sich in der elitären Kaste Richter mit höherem Ansehen um so weniger rechtfertigen müssen, weil diese über mehr Macht und Gewalt verfügen und daher in der Justiz ein höheres elitäres Ansehen geniessen. In der Justiz regiert also nicht gerade Recht- und Gerechtigkeit, sondern es regieren in erster Linie elitäre Macht- und Gewalt.


Schwarze Roben, weisse Halsbinden, Schubladengesetz für eine Militärjustiz der Bundeswehr im Kriegsfall, Der Spiegel 26.10.1987
Schubladengesetze für eine Militärjustiz der Bundeswehr Siebzehn Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg mit seiner schauerlichen Militärjustiz entwarf eine Kommission aus Ministerialbeamten, Rechtslehrern und Richtern neue Gesetze gegen zukünftige Verfehlungen von Soldaten im Kriegsfall. Bis heute hat die Bundesregierung dieses Vorschriftenpaket dem Deutschen Bundestag nicht vorgelegt. 
Die Planung ist perfekt. Rein rechtlich gesehen, ist die Bundeswehr gerüstet.
Es gibt komplett ausformulierte Referentenentwürfe für ein Wehrjustizgesetz (WJG), eine Wehrstrafgerichtsordnung (WStGO) plus Einführungsgesetz, ein Gesetz zum Schutz der Landesverteidigung, ein Völkerrechtsstrafgesetz (VRSG) und eine Rechtsverordnung über die Errichtung und die Zuständigkeitsbereiche der Wehrstrafgerichte.
Auf dem Papier existieren 31 dieser Wehrgerichte, die - im sogenannten Verteidigungsfall ("V-Fall") - mit einem Volljuristen als Vorsitzendem und zwei soldatischen Schöffen besetzt werden, hinzu kommen acht Oberwehrgerichte .
Obgleich sie noch Phantome sind, haben die Gerichte bereits Kenn-Nummern, die im Schriftverkehr und bei der Aktenführung hilfreich sein sollen. "42" beispielsweise ist das Zahlenkürzel für das Wehrgericht der 6. Panzergrenadierdivision in Neumünster. Auch ein Geschäftsverteilungsplan liegt vor, etwa für die beiden Kammern des Wehrgerichts bei der 1. Panzergrenadierdivision in Hannover.
Details sind, deutsche Gründlichkeit, bestens geregelt. Schon lange besteht die amtliche Anordnung, "alle Wehrstrafrichter und alle Wehranwälte" seien "zum Führen von Ferngesprächen und zur Aufgabe von Sprüchen mit Vorrangstufe" berechtigt.
Paragraph 2 des "Entwurfs einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Amtstracht bei den Wehrstrafgerichten" bestimmt, daß "in der Hauptverhandlung" eine schwarze Robe und eine weiße Halsbinde getragen werden müßten. "Wenn besondere Umstände es erfordern", heißt es sinnfällig weiter, könne "jedoch auf das Tragen der Amtstracht oder der Halsbinde verzichtet werden" - viel Phantasie braucht es nicht, sich ein solches Szenario vorzustellen,Feldschreibtische sind
vorhanden, Reiseschreibmaschinen, Aktentaschen, Kofferradios, Diktiergeräte, Regale, Roben natürlich und Erkennungsmarken, außerdem jede Menge Literatur.
52 Titel für die Fachbücherei eines Oberwehrgerichts, aber nur 39 für die eines Wehrgerichts. Auch militärische Dienstvorschriften, wie die ZDv 3/12 ("Schießen mit Handwaffen") oder die HDv 132/1 ("Einsatz von Atomsprengköpfen"), fehlen nicht.
Selbst die Zeit ist verplant. Nach Bekanntgabe des V-Falls und "nach Übernahme des bei der Bundeswehr gelagerten Geschäftsbedarfs" könnte, so vermerkt ein Regierungspapier, "innerhalb von knapp drei Tagen ... Wehrstrafgerichtsbarkeit" ausgeübt werden.
...Das Jugendgerichtsgesetz wird im V-Fall praktisch außer Kraft gesetzt. Jugendliche sollen beim Strafvollzug den Erwachsenen gleichgestellt werden - ein Prinzip der
Die Strafverfolgung ist nicht zwingend vorgeschrieben (genau wie 1941, als Hitlers Truppen mit einer Sondervorschrift gen Osten marschierten). Und wie zu unseligen Zeiten auch kann im Kriegsfall die Anordnung erfolgen, "daß Vollzugseinheiten gebildet werden und bei diesen Einheiten militärischer Dienst im geschlossenen Arbeitseinsatz geleistet wird".
Solche Einheiten hießen früher Bewährungsbataillone oder Feldstrafgefangenenabteilungen. Das Schicksal ihrer Soldaten war oft der Tod.
Wie damals sollen die Militärjuristen auch nach den heutigen Schubladengesetzen mehr Helfer der Truppen als Diener des Rechts sein. Vorrangige Aufgabe ist es nach immer noch gültiger Planung, Soldaten zu disziplinieren und ihren "Verteidigungswillen auch in außergewöhnlichen Lagen zu erhalten oder wenigstens wieder zu festigen", erklärte der Bonner Justizministeriale und Promoter einer neuerlichen Wehrjustiz, Carl-Heinz Schönherr.
Unmenschlichkeit, das der Marburger Rechtsprofessor und Kriegsrichter Erich Schwinge schon vor über 40 Jahren verfolgte. ...


Landeserbhofgericht in CelleLandeserbhofgericht in Celle, Erbhofrichter und Staatsanwälte wie andere Nazirichter in der BRD wieder in den Staatsdienst übernommen
In Umsetzung ihrer Blut- und Boden-Ideologie hatten die Nazis ein besonderes Erbrecht für Bauernhöfe geschaffen. In Celle wurde die oberste Instanz der Erbhofgerichte für Preußen angesiedelt und im Celler Schloss untergebracht. Das Landeserbhofgericht wurde am 8. Februar 1934 in Anwesenheit von Hans Kerrl feierlich eröffnet. Celles Oberbürgermeister Meyer verlieh dem preußischen Justizminister dabei auch die Ehrenbürgerwürde der Stadt.
Das preußische Landeserbhofgericht hatte einen weit ausgedehnteren Wirkungskreis als jede andere in Celle ansässige Behörde. Schon im Jahr seiner Eröffnung wuchs das Gericht auf sieben Senate mit 32 Richtern an und zog damit hinsichtlich des Personals fast mit dem damals neun Senate umfassenden Oberlandesgericht gleich. (Vgl. Bertram 1991, S. 199 f.)
Die Reichserbhofgesetzgebung brachte für die betroffenen Bauern zum Teil erhebliche Eingriffe in ihre Handlungs- und Verfügungsfreiheit, und durch die Ignoranz gegenüber lokalen Vererbungsmodi gab das Gesetz häufig Anlaß zur Kritik. (Vgl. Münkel 1991, S. 111.)
Das Gesetz stand in Einklang mit den rassistischen und antisemitischen Zielen des Nationalsozialismus, denn "Bauer" im Sinne des Gesetzes durfte nur sein,
"wer deutschen oder stammesgleichen Blutes ist. Deutschen oder stammesgleichen Blutes ist nicht, wer unter einen Vorfahren väterlicher- oder mütterlicherseits jüdisches oder farbiges Blut hat." (REG, § 13)
Die Richter und Staatsanwälte am Erbgerichtshof konnten wie alle anderen Nazi-Juristen in der Bundesrepublik weiter Recht sprechen, viele von den Erbhofrichtern dann in Landwirtschaftssenaten des OLG. Ein typischer Fall ist die Karriere des Richters Otto Wöhrmann.


Richter Otto Wöhrmann in Celle, die typische Karriere eines nazionalsozialistischen Blutrichters in der BRD
Die Lebensgeschichte des Celler Richters Otto Wöhrmann (24.2.1897 - 23.2.1970) ist nur ein Beispiel eines Nazi-Richters, der nach '45 keinerlei Schwierigkeiten hatte, wieder in Amt und Würden übernommen zu werden.
Otto Wöhrmann fühlte sich schon früh Blut und Boden und somit auch dem Nationalsozialismus verbunden. Sein ausgesuchtes Arbeitsgebiet war das 1933 eingeführte Reichserbhofrecht. Nach § 13 des Reichserbhofgesetzes durfte nur Bauer sein, wer "deutschen oder stammesgleichen Blutes" war. Wöhrmann unterstützte diese Gesinnung in Kommentaren zu diesem Gesetz und wurde so 1934 Erbhofgerichtsrat am Landeserbhofgericht im Celler Schloß.
Während des Krieges war er Kriegsrichter, zunächst in Groß-Paris, dann als Oberkriegsgerichtsrat am Zentralgericht des Heeres in Berlin. Dort war er für politische Straftaten zuständig und zwar, wie aus Eintragungen in seine Personalakte hervorgeht, ausgezeichnet im Sinne des Führers und des nationalsozialistischen Staates.
Zwei Fälle aus Berlin sind bekannt geworden:
1. "Der Unteroffizier Anton Hamm und der Gefreite Hertslet hatten als Angehörige der Artillerieabteilung (mot) 75 in Eberswalde stark angetrunken Flaschen und Blumenvasen gegen die Wand des Kasinos geworfen und hierbei ein Führerbild zerstört. Wöhrmanns Urteil: Todesstrafe gegen beide wegen Wehrkraftzersetzung."
Da jedoch die Akten einem Bombenangriff zum Opfer fielen, wurde des Prozeß 1944 vor dem Zentralgericht des Heeres, zum Glück unter Vorsitz des Kriegsgerichtsrats Klein, wiederaufgenommen. Sein urteil: Ein jahr für jeden wegen "Volltrunkenheit".
Rolf Hochhuths Kommentar hierzu: "Was wiederum beweist, daß auch unter Hitler Richter selbst die Wahl hatten, Menschen zu bleiben oder Bestien zu werden."
2. Auch der Rittmeister Kleffel machte als Angeklagter mit Wöhrmann und Klein Bekanntschaft, da er "im unterstand die Leute mal aufgeklärt" hatte und deswegen (in Rußland) von zwei jungen Leutnants denunziert worden war.
"Kriegsrichter Klein verurteilte Kleffel am 11.12.1943 zu 5 Jahren Zuchthaus. Der Feldmarschall Keitel - "Offiziere, die den Führer beschimpfen, lasse ich erschießen" - bestätigte das Urteil nicht und ordnete eine neue Verhandlung an. Wöhrmann erkannte in der knappen Verhandlung am 30.8.1944 auf die Todesstrafe. Er hatte den Wink von oben richtig gedeutet."
Auch Kleffel kam durch glückliche Umstände mit dem Leben davon.
Nach '45 war Wöhrmann sofort wieder beim Aufbau des "demokratischen Rechtsstaats" zur Stelle. Er wirkte ab 1946 beim Aufbau des neuen Landwirtschaftsrechts als Oberlandesgerichtsrat beim OLG Celle mit. Hier versuchte er, die Grundsätze des Reichserbhofrechts in die "neue Zeit" zu retten.
...


Juristenzitate:
Prof. Richter Vultejus: "Deutsche Juristen sind immer die Funktionäre des Staats gewesen und nicht die des Bürgers."
Prof. Richter Vultejus wurde 1981 mit dem Fritz-Bauer-Preis ausgezeichnet. In seiner Dankesrede warnte er vor einer „Justiz als eines auf Beförderung angelegten Betriebes, weil ein die materiellen Wünsche und den persönlichen Ehrgeiz einspannendes Beförderungssystem den Richter zu korrumpieren geeignet ist“.


Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (08/2011):


Von Richtern und Juristen ohne Gewissen im Hitlerreich und anderen Sympathisanten
Juristen im Hitlerreich - Hitlers Juristen im Nachkriegsdeutschland "Mein Gewissen hat es nicht belastet, wenn ich bei Vollstreckungen tätig war. Ich sag Ihnen nur: es war mir unangenehm. Das war aber mehr eine Frage der Ästhetik als des Rechts." Dr. Herrmann Stolting, Staatsanwalt a.D. September 1943.
Das Sondergericht Oldenburg fällt das Urteil gegen einen Büroboten, der zwei Stück Seife und eine Dose Schuhcreme an sich genommen hat. Als Volksschädling wird er zum Tode verurteilt. Über 16000 Todesurteile fällen Sondergerichte und der Volksgerichtshof während der Nazi-Zeit. Und die Richter und Staatsanwälte, die damals Unrecht sprachen, waren nach '45 wieder in Amt und Würden. In einem Bundesland sorgte das "Huckepack-Verfahren" für die Verfilzung von Vergangenheit und Gegenwart: für jeden neu eingestellten, unbelasteten Richter wurde ein Schwer belasteter eingestellt. Standesbewusstsein und Korpsgeist schützen die Kollegen: Anzeigen wurden nicht beantwortet, Ermittlungen stillschweigend eingestellt.



Kriminelle Juristen sind unser Unglück, Pfusch in der Justiz NDR 05.03.2003

Wer vor Gericht zieht, legt sein Schicksal in die Hände von Juristen. Anfangs kennt das Vertrauen in die Rechtsexperten keine Grenzen. Was aber, wenn Anwälte, Staatsanwälte oder Richter patzen? Wenn sie Fehler machen, die Gesetze nicht kennen, wenn sie überfordert sind, faul oder schlampig arbeiten?
Fristversäumnis, Prozesstreiberei oder ganz banale Ahnungslosigkeit von Anwälten können verheerende Folgen haben.



Mandant muss erkennen, dass sein Anwalt nicht kompentet ist, sonst gibt es keinen Schadenersatz bei Fehlleistung, OLG Frankfurt 05. April 2000
Ein vom Rechtsanwalt geschädigter Bürger will Schadenersatz gegen Diesen Geltend machen. Das OLG sagt, daß der Bürger sich hätte einen anderen Anwalt nehmen müssen, denn er hätte erkennen müssen, daß sein Anwalt nur Arbeitsrechtler sei und kein Verwaltungsrechtler und daher die besonderen Regeln, die am Verwaltungsgericht herrschen nicht kennen kann.
Kein Schadenersatz. Entscheidungsbegründung des OLG:
"Da beim Verwaltungsgericht besondere Regeln herrschen, könne man die Unkenntnis darüber dem Rechtsanwalt, der Arbeitsrechtler sei, nicht zum Vorwurf machen."



Ehemaliger Richter vorzeitig aus Haft entlassen, Braunschweiger Zeitung, 05.03.2002
Anfang 2003 wurde ein damals 62-jähriger ehemaliger Amtsrichter vorzeitig
aus der Haft entlassen. Er war vor seiner Inhaftierung Richter des Amtsgericht Tostedt / Kreis Harburg. Wegen Untreue und Betrug war er zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte mit Grundstücksgeschäften zwei Rentner um 870 000 Euro betrogen, darunter seine frühere Haushälterin. Beide Rentner hatten dadurch ihre Häuser verloren. Die Taten beging er, weil er dadurch eigene Schulden aus Immobilienspekulationen begleichen und in Devisengeschäfte investieren wollte.


Richter lief bei Sommerfest in Halle Amok, 19.05.2004
Nach einem gewalttätigen Vorfall auf dem Justizfest in Halle prüfte die Staatsanwaltschaft Halle ein Ermittlungsverfahren gegen einen Richter des örtlichen Landgerichts. Das Gericht hat nach Angaben von dessen Vizepräsident Tilmann Schwarz bereits ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Bei dem Fest, das bereits am 5. Juni wetterbedingt im Hochsicherheitssaal des Justizzentrums stattfand, soll Stefan P., ein 40-jähriger Zivilrichter am Landgericht, im alkoholisierten Zustand zunächst mehrere Frauen belästigt haben. Schließlich habe er eine Richterin auf der Tanzfläche belästigt, die sich jedoch von ihm abwandte. Nach übereinstimmenden Aussagen mehrerer Augenzeugen hat der Richter seine Kollegin daraufhin unter anderem als "Ostschlampe" beschimpft. Der Geschäftsleiter des Verwaltungsgerichts und ein Rechtsanwalt, die die Juristin schützen wollten, seien daraufhin von ihm attackiert worden. Der Geschäftsleiter soll nach einem Schlag in eine Scheibe getaumelt sein, der Anwalt mit einem Glas Bier übergossen und in den Unterleib getreten worden sein.
In völliger Ekstase habe der angreifende Richter vor den Augen der Öffentlichkeit, darunter mehreren anwesenden Bundesrichtern, seine anwesenden Kollegen lautstark als "Scheiß Ossis" beschimpft.  ...


Nürnberger Juristenprozess von 1947: "Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen."
Im Jahr 1947 stellten die Amerikaner 16 hohe Juristen aus dem Dritten Reich vor Gericht. Doch die große Mehrheit der Juristen aus der Nazi-Zeit wurde nicht zur Rechenschaft gezogen. Ehemalige NS-Richter und Staatsanwälte kehrten bald in ihre Amtsstuben zurück und setzten in der jungen Bundesrepublik bruchlos ihre Karriere fort. ...
"Die Angeklagten sind solch unermesslicher Verbrechen beschuldigt, dass bloße Einzelfälle von Verbrechenstatbeständen im Vergleich dazu unbedeutend erscheinen. Die Beschuldigung, kurz gesagt, ist die der bewussten Teilnahme an einem über das ganze Land verbreiteten und von der Regierung organisierten System der Grausamkeit und Ungerechtigkeit unter Verletzung der Kriegsgesetze und der Gesetze der Menschlichkeit, begangen im Namen des Rechts unter der Autorität des Justizministeriums und mit Hilfe der Gerichte. Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen."


SPIEGEL-Redakteur Rolf Lamprecht über DDR- und NS-Justiz (den Kollegen von damals) mit Doppelmoral, 03.04.1995
Fünf Jahre Haft für eine ostdeutsche Richterin, die nicht Recht gesprochen, sondern Recht gebeugt und politische Gegner zum Tode verurteilt hat, widerlegen das Vorurteil von der westdeutschen Siegerjustiz - eigentlich.
Denn die Strafe, die letzte Woche von der 27. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts verhängt wurde, verrät Augenmaß. Der Rechtsstaat darf nicht Gleiches mit Gleichem vergelten.
Helene Heymann, 77, bis zu ihrer Pensionierung (1977) 25 Jahre lang Mitglied des Obersten Gerichts der DDR, hatte an der Verurteilung zahlreicher Oppositioneller mitgewirkt - etwa im sogenannten Rias-Verfahren 1955. Die beiden Angeklagten, die dem Berliner Rundfunksender angeblich Informationen gegeben hatten, wurden "als bezahlte Agenten" verurteilt: einer zum Tode, einer zu 12 Jahren Zuchthaus.
Das ist nur eines von vielen barbarischen Urteilen, die Helene Heymann mit zu verantworten hat. Das Oberste Gericht der DDR sei ein Herrschaftsinstrument zur Verfolgung politischer Ziele gewesen, begründete der Berliner Gerichtsvorsitzende sein Urteil.
Ein wahres Wort - einerseits. Andererseits wird die westdeutsche Justiz in Prozessen gegen DDR-Juristen von ihrer eigenen kläglichen Nachkriegsvergangenheit eingeholt. Der Vorwurf, daß die roten Rechtsbrecher in Robe anders behandelt werden als einst die braunen, ist nicht zu entkräften. Das ist der Fluch der bösen Tat. Die Nachkriegsjustiz, vor allem der Bundesgerichtshof (BGH), hatte ja die "Kollegen" aus der Hitler-Zeit, die nach einer mittlerweile gebräuchlichen Metapher "den Dolch unter der Robe trugen", ungeschoren davonkommen lassen. Mit dieser Kumpanei muß die Dritte Gewalt noch lange leben.
Jedes Todesurteil ist eines zuviel. Doch festzuhalten bleibt, daß der DDR-Oberinstanz "nur" einige vorzuhalten sind, während Freislers Volksgerichtshof eine Blutspur von 5243 Todesurteilen zog. Dem Volksgerichtshof wurden vom BGH noch bis in die siebziger Jahre alle Richterprivilegien - Richter können für ihre Urteile nicht belangt werden - einer ordentlichen Spruchinstanz zugute gehalten. Keiner der 106 Berufsrichter, keiner der 179 Staatsanwälte der Mordinstanz ist wegen Rechtsbeugung verurteilt worden.
Die doppelte Perversion - die der NS-Justiz, aber auch der Mangel an Einsicht beim BGH - zeigte sich in der Unfähigkeit, den Mord an Dietrich Bonhoeffer zu sühnen. Der evangelische Theologe war am 9. April 1945 gehängt worden; die SS-Standrichter Otto Thorbeck und Walter Huppenkothen hatten ihn verurteilt.
Nach blamablen Prozessen in den unteren Instanzen wurde Thorbeck 1956 vom BGH freigesprochen, die Strafe für Huppenkothen auf sechs Jahre reduziert. Die Begründung ist ein Dokument der Rechtsgeschichte: "In einem Kampf um Sein oder Nichtsein", so der BGH seinerzeit, seien "bei allen Völkern von jeher strenge Gesetze zum Staatsschutz erlassen worden". Einem Richter könne "angesichts seiner Unterworfenheit unter die damaligen Gesetze" kein Vorwurf daraus gemacht werden, wenn er "glaubte", Widerstandskämpfer "zum Tode verurteilen zu müssen". Wären diese höchstrichterlichen Absonderungen noch Recht, müßte jeder DDR-Jurist freigesprochen werden. Die doppelte Moral zeigte sich dieser Tage. Zum 100. Geburtstag von Ernst Jünger wurde der Schriftsteller Rolf Hochhuth ausgeladen. Er hatte 1978 Verstrickungen des ehemaligen Marinerichters Filbinger aufgedeckt und dessen Sturz als baden-württembergischer Ministerpräsident ausgelöst. Die Gastgeber wollten verhindern, daß der "furchtbare Jurist" und sein Kritiker aufeinandertrafen - und luden, versteht sich, den Kritiker aus.


Richter aus Freiburg wegen Rechtsbeugung verurteilt und aus dem Dienst entlassen, Badische Zeitung, 18.08.2011
Rechtskräftig geworden ist jetzt die Verurteilung eines 57-jährigen Zivilrichters des Landgerichts Freiburg wegen Rechtsbeugung. Bereits am 3. März 2009 musste sich der Richter in der ungewohnten Rolle als Angeklagter vor dem Landgericht Freiburg verantworten und wurde wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten mit Bewährung verurteilt (die BZ berichtete). Jetzt hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe die Revision des Zivilrichters als unbegründet verworfen.
Mit der Rechtskraft des Urteils verbunden ist in diesem Fall die gleichzeitige Entfernung des 57-jährigen Zivilrichters aus dem Dienst. Das bestätigte Stefan Wirz, Pressesprecher des Justizministeriums in Stuttgart, auf BZ-Nachfrage. Werde ein Richter oder Beamter rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr verurteilt, wird er kraft Gesetz automatisch aus dem Dienst entfernt.
Der 57-jährige Richter hatte im Herbst 2007 einen Handwerker rechtlich beraten, den er schon seit Kindheitstagen kennt. Der Handwerker verklagte daraufhin einen Kunden auf vollständige Bezahlung seiner Rechnung vor dem Amtsgericht Freiburg. Während der Prozesses gab der dortige Richter zu erkennen, dass er die Klage des Handwerkers wohl abweisen werde. Nunmehr bat der Handwerker seinen Bekannten vom Landgericht erneut um Schützenhilfe. Dieser formulierte für ihn einen Befangenheitsantrag gegen den Amtsrichter und reichte darüber hinaus, nachdem dieser Antrag abgelehnt worden war, die sofortige Beschwerde zum Landgericht ein. Bis dahin war alles noch legal gewesen.
Mit dem Eingang der sofortigen Beschwerde beim Landgericht begann das Unheil jedoch seinen Lauf zu nehmen. Ihre Bearbeitung wurde just der Zivilkammer zugewiesen, in der ihr Autor als Richter mitarbeitete. Und wie es der Zufall weiterhin wollte, bekam er seine eigene Beschwerde zur Prüfung übertragen....


BRD-Justizopfer in Deutschland, Justiz ist ein Logensystem mit Korruption, 01.05.2011
ECHTE DEMOKRATIE JETZT! - Herzlich Willkommen, liebe BRD Justizopfer in Deutschland! - Ich bin Sekretärin in einem Landgericht der Bundes Republik Deutschland und verkünde folgende geheimen Internas, da ich die kriminellen Machenschaften in der BRD Justiz nicht länger ertragen kann:
„Ich bin Angestellte des Landgerichts-Präsidenten im Landgericht Bad ...!
Immer, wenn ein wichtiger Prozeß stattfindet, vor einem solchen Prozeß werde ich beauftragt, von der Kammer die Prozessakten zu besorgen. Dann arbeitet mein Chef diese Akten durch. Ich weiß dann, daß am nächsten Tag ein „ominöser Herr" kommt, der sich als „Müller" vorstellt und angibt, daß er vom Justiz-Ministerium kommt.
Aber einen solchen Herrn gebe es dort im Justiz-Ministerium nicht. Dann verhandeln die beiden über den anstehenden Prozess:
Wer als Zeuge gehört werden darf, welcher Antrag angenommen, welcher abgelehnt werden muß, welche Beisitzer zu nehmen sind, wie man mit dem Anwalt des Angeklagten oder den beiden Anwälten im Zivilprozess reden muß, vorher telefonisch und in der Verhandlung, und wie das Urteil lauten soll.
Ich weiß dann immer schon, daß ich den Kammervorsitzenden zum Chef holen muß, in der der Prozeß ansteht. Der LG-Präsident, erklärt nun dem vorsitzenden Richter in allen Details, wie der Prozeß zu laufen hat.
Der Kammervorsitzende notiert sich alles. Der Prozeß verläuft dann genau so wie mein Chef mit dem „ominösen Herrn" und mein Chef mit dem Vorsitzenden es festgelegt hatten, einschließlich Urteil. Nicht eine einziges Mal im Zivilgericht weicht das Urteil von dem ab, was die Herren vorher festlegten.
Soweit die Angestellte des Landgerichts-Präsidenten, die anonym bleiben möchte.
Nun folgt eine Ergänzung von dem Wahrheitssucher und Volksaufklärer Dipl. Ingenieur für das Bauwesen Heinrich Kirrwald aus Bühl:
Man bekommt in diesem Logensystem kein das Recht. Der kleine Mann träumt vom Recht und Paragraphen. Ich habe 30 Rechts-Anwälte „verschlissen", entweder waren sie korrupt, oder man drohte ihnen.
Meist funktionierte eine "Korruption mit Kompensationsgeschäften" und dazu gehörenden Geschenken oder rentable Position. Aber auch wenn man einmal vorrübergehend einen noch nicht korrumpierten Anwalt hätte, würde das kaum etwas nützen, denn irgendwann kommt „das Angebot", das man nicht ablehnen darf.
Dies muss man wissen, um ermessen zu können, daß die ganze Logenarmada, gesteuert stets von der B'nai B'rith, der Loge der Großlogenmeister, mit einem einzelnen nach Belieben verfahren kann.


Volker Pisper über die "Landplage" Juristen, 24.05.2011
...Die vermehren sich ja inzwischen wie die Karnickel und richten entsprechende Schäden an. Wie sagt der Volksmund: "Er war Jurist und auch sonst von mässigem Verstand". Jura ist ja der Tampon unter den Studienfächern.
Ein Sechsjähriger wünscht sich zu Weinachten Tampons und die Mutter sagt: "Junge was willst Du denn mit den Tampons?" Der Kleine sagt: "In der Werbung haben die gesagt damit kann man radfahren, schwimmen, schilaufen..."
Und so ist das mit Jura auch. Vollgesaugt mit sinnlosem Wissen können Sie hinterher allen anderen sagen wie sie ihren Job zu machen haben. Wenn Sie Jura studiert haben können Sie hinterher in der Wirtschaft Konzerne ruinieren, als Politiker können Sie Städte und Gemeinden platt machen, Sie können als Verwaltungschef in den Krankenhäusern den Ärzten erklären wie sie ihre Arbeit zu machen haben, mit Jura geht das alles und wenn es für Jura intelektuell nicht ganz reicht, dann nehmen Sie einfach BWL, denn damit geht das auch.


Der Generalstaatsanwalt Manfred Proyer und Oberstaatsanwalt Marco Wibbe von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm erklären: Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger dürfen innerhalb ihrer Tätigkeit in einer zur Objektivität verpflichteten Behörde Bürger anlügen, nötigen, bedrohen, erpressen und betrügen usw. (Sperrwirkung für Straftatbestände), wenn dann komme in der gesamten Rechtspflege nur der Straftatbestand der Rechtsbeugung mit dem Rechtsbeugungsprivileg in Betracht (2 Zs 1952/2011), 08.08.2011
Es ist also rechtlich in Ordnung wenn Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger, die einen Amtseid geschworen haben, Menschen anlügen, nötigen, bedrohen, betrügen, erpressen usw. und diese dürfen sich dabei auch korrupterweise alle Abdecken, denn das ist "Rechtspflege" in einer zur Objektivität verpflichteten Behörde. Alles das ist gemäss dem leitenden Generalstaatsanwalt Manfred Proyer und dem Oberstaatsanwalt Marco Wibbe aufgrund der Sperrwirkung (BGHSt 10, 294; 32, 357, 364 ua.) rechtlich korrektes vorgehen.
Das Rechtsbeugungsprivileg welches Juristen mit Amtseid kriminelles Handeln ermöglicht ist ja entsprechend bekannt:
Generalstaatsanwalt Manfred Proyer/Marco Wibbe, Schreiben vom 08.08.2011: "Voraussetzung für ein unter dem Gesichtspunkt der Rechtsbeugung strafbares Verhalten wäre ein sogenannter elementarer Verstoss der Beschuldigten gegen die Rechtspflege, dh. der Täter müsste sich bei seiner Entscheidung willkürlich bewusst und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt haben. Anhaltspunkte hierfür sind bzgl. der Beschuldigten Weiltert, Lausten und auch Engel jedoch nicht ansatzweise ersichtlich."

Erst wird eine unterstellt mitteloser Bürger am AG-Minden in Handschellen abgeführt und inhaftiert, weil er sich einen Anwalt (Arbeitete mit dem ehemaligen Präsidenten Gero Debusmann des OLG-Hamm kongenial zusammen) bei Anwaltszwang genommen hat.
Verfahren gegen die Caritas: Betonte doch der Präsident der Stuttgarter Anwaltskammer Peter Ströbel während des ersten Prozesses extra noch, dass die Anwälte "der Berufsstand sind, dessen Selbstverständnis es ist, den Armen und Entrechteten zu helfen".
Gegenüber Proleten werden Straftatbestände also auch in Bielefeld und Hamm kollegial und im Ansehen der Person unterstellt und frei erfunden.

Von einer Dritten Person, die erklärt, dass diese so viel einzahlen wolle wie für eine Freilassung notwendig ist, werden anstatt der 290 EUR, die für eine Freilassung zu zahlen sind ca. 930 EUR abgenommen.

Dabei handelt es sich gemäss dem Schreiben von Oberstaatsanwalt Krahmüller der Staatsanwaltschaft Bielefeld vom 10.06.2009 nur um einen Irrtum, weil aus dem Haftbefehl ausdrücklich hervorgeht, dass für eine Freilassung nur 290 EUR zu zahlen sind:
"In dem Haftbefehl heisst es ausdrücklich wie folgt:... Sollte Ihren Bekannten eine andere Auskunft erteilt worden sein, so kann dies nur irrtümlich erfolgt sein."
(Sicherlich auch ein neuer Irrtum: Strafantrag wurde wegen Bedrohung/Nötigung und ganz besonders wegen dem Betrug gestellt. Nun ist es nur noch Nötigung.)

Dieser Irrtum im Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 10.06.2009 ist aber noch viel grösser (26 Js 355/09):

Es ist nicht nur so, dass Staatsanwälte rechtskundig sind und es Tagesgeschäft darstellt, sondern es ging nicht nur aus dem Haftbefehl „ausdrücklich“ hervor wie viel für eine Freilassung zu zahlen ist:

Der Polizeibeamte erklärt dem Inhaftierten, dass er frei gelassen werde, wenn er 930,74 EUR zahlt.
Der Inhaftierte erklärte dem Beamten, dass 281 EUR für eine Freilassung zu zahlen sind (Geldstrafe minus einem Tagessatz zuzügl. Anzahlung auf einen Tagessatz, genau also eigentlich 280,01 EUR).
Daraufhin erklärt der Polizeibeamte, dass er den Staatsanwalt ja noch einmal fragen kann aber er kann sich unter keinen Umständen vorstellen, dass dieser sich darauf einlässt. Telefonieren durfte der Inhaftierte nicht.
Der Polizist erklärt 2 bei der Polizei erschienenen Personen, dass 930,74 EUR für eine Freilassung zu zahlen sind. Eine der beiden Personen erklärt, dass es nur ca. 300 EUR sein müssen und besteht darauf, dass diese Summe ausreichend sei, da der Inhaftierte davon zuvor gesprochen habe und diese sich nicht vorstellen kann, dass der Inhaftierte sich rechtlich irren würde.
Eine der beiden Personen fragte ob diese mal kurz mit dem Inhaftierten sprechen könne, damit er sagt wie viel für eine Freilassung eingezahlt werden muss. Das wurde verweigert.
Der Polizist telefoniert mit dem Staatsanwalt und erklärt, dass der Inhaftierte nur freigelassen wird, wenn 930,74 EUR bezahlt werden, sonst erfolgt keine Freilassung.

Und der Irrtum wird noch grösser:

Die Beute ist bis heute, 2 Jahre nach dem Betrug, nicht zurückgezahlt worden. Es wird erklärt, dass die ganze Aktion so Rechtmässig und korrekt abgelaufen wäre, daher werde das Geld nicht zurückgezahlt, denn der Inhaftierte wäre Mittellos und daher hätte man bei ihm das restliche Geld nicht vollstrecken können. Nun wird also erklärt, dass es sich gerade nicht um einen Irrtum, sondern um Vorsatz handelt und man bei dem Dritten das zusätzliche Geld mit "Rechtsgrund" auf diese Weise vollstreckt hätte.
Erklärung von Oberstaatsanwalt Karl-Erich Sundermeyer am 08.03.2010 von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm:
"Nachdem Meyer eine Rechnung vom 10.03.2008 über eine Geldstrafe von 300 EUR sowie Kosten des Verfahrens in Höhe von 640,74 EUR übersandt worden waren und dieser in der Folgezeit lediglich einen Betrag von 10 EUR gezahlt hatte, blieben alle Versuche, den Restbetrag einzutreiben erfolglos. (Anm. Wir errinnern uns, der Bestrafte wurde bestraft, weil er sich als Mittelloser bei Anwaltszwang einen Anwalt genommen hatte.) ...Dass gegen Meyer am 30.04.2009 ein Zahlungsanspruch des Landes NRW in Höhe von 930,74 EUR bestand, dürfte unstreitig sein. Somit erfolgte die Zahlung dieses Betrages durch den Kläger mit Rechtsgrund."


Demgemäss hat man also einen Dritten um das weitere Geld betrogen, weil man weiss, dass man dieses weitere Geld beim Insolventen nicht hätte vollstrecken können und es wird ganz klar erklärt, dass man das Geld dem Dritten daher also absichtlich (mit Rechtsgrund) abgenommen hätte.
Da es sich um korrektes Vorgehen mit Rechtsgrund handelt es aber gleichzeitig alles nur ein Irrtum war, hat die Staatsanwaltschaft also irrtümlich korrekt gehandelt.
Aus den bisherigen Aussagen der Generalstaatsanwaltschaft lässt sich also folgendes entnehmen: Das heisst also bei der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm und bei der Staatsanwaltschaft in Bielefeld geht es normalerweise nur kriminell zu und wenn man sich dort korrekt verhält, dann kann es sich dabei nur um einen Irrtum gehandelt haben.

Es war zu dem von grossem Vorteil, dass 2 Personen bei der Polizei erschienen sind und es so einen Zeugen gab. Den kriminellen Staatsanwälten sind ihrer Ansicht nach nicht nur kriminelle Machenschaften erlaubt, sondern es wird dort natürlich auch vollkommen selbstverständlich gelogen. Auch Staatsanwalt Karl-Erich Sundermeyer gehört zu den lügenden Staatsanwälten.

Ein Verstoss gegen die Aufklärungspflicht (LK-Spendel 56) kann bereits Rechtsbeugung darstellen (StGB Thomas Fischer Rn 10). Im vorliegendem Fall wurde absichtlich, bewusst und vorsätzlich falsch aufgeklärt um jemanden zu betrügen. Der Inhaftierte wurde ebenfalls bewusst und vorsätzlich falsch aufgeklärt und ihm wurde angedroht, dass er nicht freigelassen wird, wenn nicht 900 EUR gezahlt werden. Da die Staatsanwaltschaft wusste, dass er das Geld nicht aufbringen kann wurde er also mit Freiheitsberaubung bedroht. Es käme zudem auch noch der Tatbestand der Erpressung §253 StGB in Betracht, denn für das "Bereichern zu Unrecht" kommt es subjektiv darauf an ob der Anspruch von der Rechtsordnung anerkannt ist (BGH 48, 322, 328f.). Die Polizeibeamten, die den Inhaftierten im Auftrag der Staatsanwaltschaft erpressen sollten waren bereits in der Sache einmal vernommen worden aber zu den ganzen vorliegenden vorgetragenen Tatbeständen mussten diese sich natürlich nicht äussern.
Desweiteren liegt ein schwerwiegendes Abweichen vom Recht/Gesetz, dann vor wenn damit bewusst Grundrechte verletzt werden. Im vorliegendem Fall wurde der Inhaftierte mit einem Verstoss gegen Artikel 2 Abs. 2 GG bedroht um damit Zahlungen zu erpressen. Für den leitenden Generalstaatsanwalt Manfred Proyer und Oberstaatsanwalt Mirco Wibbe ist das begehen von kriminellen Handlungen wie Betrug und Erpressung von Justizangehörigen mit Amtseid also keine schwere und weitreichende Entfernung von Recht und Gesetz.
Es ist also umgekehrt in keinster weise ersichtlich warum nicht mindestens ein dringender Verdacht besteht, dass strafbare Rechtsbeugung gemäss §339 StGB vorliegt. Bei niederen Proleten reicht gemäss der Staatsanwaltschaft Bielefeld und der Generalstaatsanwaltschaft Hamm im Ansehen der Person ein "schlichter Anfangsverdacht" aus um zu ermitteln und um bei unschuldigen niederen Proleten Hausduchsuchungen durchzuführen, selbst wenn diese von vorn herein sinnlos sind.
Desweiteren ist die Entscheidung des BGH, dass sich Justizorgane nur dann bezügl. der Rechtsbeugung strafbar machen, wenn diese sich "in schwerer Weise von Recht und Gesetze entfernt haben" nicht BRD-Rechtsstaatskonform, denn der BGH erklärte, dass das so sein müsse um die Justiz vor zu häufiger Inanspruchnahme zu schützen. Dieses Rechtsbeugungsprivileg stellt selbst einen Grundrechtsverstoss gegen Artikel 19 Abs. 4, Artikel 20 Abs. 3 ua. dar. Die Grundrechte sind im übrigen dazu da um den Bürger vor der Staatsmacht und auch gegenüber der Justiz zu schützen, damit es hier nicht so zugeht wie im Dritten Reich. Aber wie man sieht arbeitet die Justiz immer noch mit Methoden aus dem Dritten Reich willkürlich gegen die Bürger und ganz besonders im Ansehen der Person, weil man dort einen Amtseid geschworen hat. Auch im Dritten Reich war die Justiz darin federführend und ging darin sogar über das vom Staat verlangte noch hinaus, wie heute. Würde für DDR-Juristen das gleiche Rechtsbeugungsprivileg gelten wie es sich die Juristen in der BRD selbst hochelitär genehmigen, dann hätte nie ein DDR-Jurist verurteilt werden dürfen. Kein Rechtsbeuger und Blutrichter/Blutstaatsanwalt aus dem Dritten Reich ist wegen Rechtsbeugung belangt worden obwohl dieses damals ebenso ein zu tätigendes Selbstverständnis für die meisten Juristen darstellte, wie heute aber die Kollegen entschieden über ihre Kollegen. Wäre Roland Freisler, der vorsitzende Richter vom Blutvolksgerichtshof, nicht bei einem Bombenangriff ums Leben gekommen, dann hätte er in der BRD in der Justiz als Richter auch weiterhin Karriere gemacht. Da die DDR-Juristen aber keine Kollegen der BRD-Juristen darstellten und man diese also opportunistisch in Kumpanei und im Ansehen der Person nicht decken muss, gelten andere Massstäbe. Das schöne daran ist für die Juristen zusätzlich, dass diese dem BRD Bürger also auch verlogenerweise vorführen, dass man auch Rechtsbeugung tatsächlich verfolgen würde und die BRD damit ein korrekter Rechtsstaat wäre. Auch im Dritten Reich hatten wir einen korrekten sozialen materiellen Rechtsstaat, “Never forget that everything Hitler did in Germany was legal. ” – Martin Luther King April 1963

Festzuhalten bleibt aber insbesondere, dass für den Generalstaatanwalt Mafred Proyer und für Oberstaatsanwalt Marco Wipp Bedrohung, Nötigung, Betrug, Erpressung  ua. was seine Kollegen innerhalb iher Arbeit in der Justiz tätigen vollkommen korrektes und einwandfreies vorgehen darstellt, denn ein Verstoss wegen unkorrekten Vorgehen ist im vorliegenden Fall "nicht einmal im Ansatz ersichtlich". Bei solchem Vorgehen handelt es sich also eher um lobenswertes Vorgehen für das die Kollegen mit Amtseid noch einmal von höchster Stelle Bestätigung erfahren müssen, damit es auch zukünftig gegen niedere Proleten im Ansehen der niederen Proleten so getätigt wird.

Manfred Proyer mit Amtseid in einer zur Objektivität verpflichteten Behörde: "Viele Bürgerinnen und Bürger haben eine durch die Medienberichterstattung vermittelte - ungefähre - Vorstellung von der Arbeit einer Staatsanwaltschaft, nämlich das Aufklären und Verfolgen von Straftaten."

Wer also bei der Staatsanwaltschaft mit Amtseid hinter kriminellen Handlungen von juristischen Staatsorgangen steht und diese darin unterstützt kommt dort nach oben und wird Oberstaatsanwalt, leitender Oberstaatsanwalt, Generalstaatsanwalt oder Behördenleiter.
Der Generalstaatsanwalt Manfred Proyer verfolgt hinzukommend Bürger, die entsprechendes kriminelles Handeln solcher Staatsorgane öffentlich machen und gegen kriminelles Handeln in der Justiz etwas sagen. Wer beide dieser Tätigkeiten mit Amtseid erfüllt kommt anscheinend ganz nach oben. War das nicht in Nazi-Deutschland im Dritten Reich ganz genau so?

Bei der Kreispolizeibehörde Minden will man im Gegensatz dazu künftig nicht mehr kriminell handeln.
Schreiben der Kreispolizeibehörde Minden vom 24.08.2009:
"Alle in Frage kommenden Beamten der hiesigen Behörde sind bzw. werden aus Anlass dieses aktuellen Vorfalls informiert, dass die Zahlung der Geldstrafe zur Abwendung der Verhaftung ausreichend ist (Anzahl Tagessätze minus 1 plus Anzahlung des letzten Tagessatzes)."
Die Kreispolizeibehörde weigert sich also zukünftig Handlungen zu tätigen bei denen es sich gemäß dem leitenden Generalstaatsanwalt Manfred Proyer und Oberstaatsanwalt Marco Wipp um Handlungen handelt bei denen Rechtsbeugung nicht einmal im Ansatz zu erkennen ist und bei denen es sich also um korrektes und richtiges vorgehen handelt.


Generalstaatsanwalt, SS-Sturmbandführer und Kriegsverbrecher Karl-Günther Jöel von August 1943 bis Kriegsende bei der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm, letztlich von den Justizkollegen wieder freigesprochen
Nach dem Studium erhielt Joël eine Anstellung bei der Staatsanwaltschaft in Göttingen. Im Mai 1933, wenige Monate nach der nationalsozialistischen „Machtergreifung“, trat er der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 3.216.914). Außerdem wurde er Mitglied des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes.
Von August 1933 bis August 1943 war Joël im Reichsjustizministerium (RJM) tätig. Sein Aufgabenbereich umfasste von August bis November 1933 den Bereich „Amnestie- und Niederschlagungsfälle“. Danach fungierte er gemeinsam mit Werner von Haacke bis Oktober 1937 als Leiter der von Roland Freisler geschaffenen Zentralstaatsanwaltschaft im RJM. Neben Korruptionsfällen war er mit Ausschreitungen von Parteimitgliedern, insbesondere SA-Angehörigen, beschäftigt. Nachdem die Zentralstaatsanwaltschaft im Oktober 1937 aufgelöst wurde, war Joel Referent in der Abteilung „Strafrechtspflege“ des Justizministeriums.
Im Dezember 1937 wurde Joël zum Verbindungsmann des RJM zu SS, Gestapo und SD ernannt. Im Januar 1938 trat er aus diesem Grund in die Schutzstaffel ein, in der er einen Führerrang erhielt. Bis 1943 erreichte er den SS-Rang eines SS-Obersturmbannführers. Als Beamter wurde Joël 1941 zum Ministerialrat ernannt und mit der Bearbeitung der Verurteilungen im Rahmen des Nacht-und-Nebel-Erlasses betraut. Außerdem war er Chef des Sonderreferates für Kriegsdelikte.
Von August 1943 bis zum Kriegsende amtierte Joël auf Anforderung der Gauleiter Alfred Meyer und Albert Hoffmann als Generalstaatsanwalt in Hamm und war dort weiterhin mit Nacht- und Nebelfällen beschäftigt.
Im Nürnberger Juristenprozess gegen 16 hohe Justizbeamte und Richter des NS-Regimes verurteilte ihn am 14. Dezember 1947 ein amerikanischen Militärgerichtshof wegen seiner Mitwirkung an der Nacht- und Nebelgerichtsbarkeit zu zehn Jahren Haft. Am 31. Januar 1951 begnadigte ihn der US-amerikanische Hochkommissar John Jay McCloy und er wurde aus dem Kriegsverbrechergefängnis Landsberg entlassen. Anschließend war Joel als Wirtschaftsberater bei der Friedrich Flick AG in Düsseldorf tätig. 1953 wurde er von einem bundesdeutschen Gericht freigesprochen.
1956 ist Joël als Mitarbeiter des Flickkonzerns nachweisbar. 1969 lebte er im Richard-Pietzsch-Weg 12 in München.


Der fragwürdige Polizei-Einsatz um gestohlene Brautkleider in Bremen, Jetzt ermittelt der Innensenator, 15.07.2009
Der BILD-Bericht über den Polizei-Skandal nach dem Einbruch in eine Edel-Boutique. Gestern war er Gesprächsstoff Nummer 1 in Bremen. Jetzt kommen immer neue Pannen der Beamten ans Tageslicht.
Der Tag danach. Am Vormittag tauchten gestern Kripo-Beamte bei den Opfern auf, suchten händeringend nach Erklärungen. Boutique-Besitzerin Diana B. (38) zu BILD: „Sie gaben kleinlaut zu, Fehler gemacht zu haben.“
Was die Unternehmerin besonders erzürnt: „Beim Beobachten der Verlobungsfeier haben wir Fotos von Frauen in meinen gestohlenen Kleidern und dem Schmuck gemacht. Die Polizei verlangte, dass wir die Fotos löschen. Wörtlich sagte der Beamte: ‚Sie verletzten die Persönlichkeitsrechte dieser Menschen, löschen Sie sofort alle Aufnahmen.‘ Das ist unfassbar, dass hier die Täter noch geschützt und Beweise vernichtet wurden.“
Und warum hat die Polizei nicht die gestohlenen Kleider beschlagnahmt und die Personalien der berüchtigten Familie M. aufgenommen? Ein Beamter zum Opfer: „Wir waren zu einer Massenschlägerei gerufen worden. Die gab es dort nicht. Da sind wir wieder gefahren.“
Peter B., Ehemann der Boutique-Besitzerin: „Alles faule Ausreden. Wir haben den Beamten vor Ort die Situation genau geschildert. Aber das hat die nicht interessiert.“



Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (07/2011):

25 Tage unschuldig wegen Falschaussage bei 2500 EUR Unfallschaden in U-Haft, Augsburger Allgemeine 03.11.2008
25 Tage saß Stephan Schober unschuldig in der Nürnberger Justizvollzugsanstalt. Am vergangenen Freitag konnte der 43-Jährige endlich wieder seine Frau Elke und seine beiden Kinder in die Arme schließen. Bei seiner Rückkehr in den Betrieb am Montag wird er gefeiert wie ein Held. Zugleich erheben Betriebsrat und Firmenleitung schwere Vorwürfe gegen die Justiz in Schwabach und Nürnberg.
Auf Transparenten äußern Schobers Kollegen ihren Unmut. Sie reden von einem Justizskandal und einem Willkürakt. «Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Die kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.» Schober und sein Anwalt Wolfgang Stretz behalten sich rechtliche Schritte von Dienstaufsichtsbeschwerden bis zu Schadenersatzklagen vor. Betriebsratsvorsitzender Harald Kober spricht von «einer Schweinerei, wie sie im Buche steht».
Hintergrund ist ein Bagatell-Unfall am 17. April in der Nähe von Schwabach. Ein Lastwagen der Lichtenfelser Spedition soll ein parkendes Auto angefahren haben. Der Sachschaden: 2500 Euro. Am 6. Oktober wird der Fall vor dem Amtsgericht Schwabach verhandelt. Schober wird als Zeuge vernommen. Er bestätigt, dass er neben seinem Kollegen, dem Fahrer Werner Vosswinkel, im Führerhaus saß - und nichts von einem Unfall bemerkt hat. Die Frau des Pkw-Besitzers gibt dagegen an, dass nur ein Mann im Lastwagen saß. Schober wird noch im Gerichtssaal wegen uneidlicher Falschaussage und Verdunklungsgefahr festgenommen.
Erst dreieinhalb Wochen nach dem Prozess später bestätigt ein Lackgutachten, dass der Lastwagen der Spedition Kraus & Pabst als Unfallverursacher ausscheidet. Schober, gegen den bereits Anklage erhoben wurde, kommt frei. Für Kober und Firmenchef Rohrbacher bleiben eine Menge an Fragen an die Justiz. «Wieso wird ein vollkommen unbescholtener Bürger wegen einer Lappalie behandelt wie ein Verbrecher», stellt Kober in den Raum. «Hier wird die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates infrage gestellt.»
Rohrbacher geht noch einen Schritt weiter: «Wenn so etwas Schule machen sollte nach einem Verkehrsunfall, könnte man jedem Bürger nur raten, sich nicht als Zeuge zur Verfügung zu stellen oder sich vorher freies Geleit zusichern zu lassen.» Firmensprecher Martin Rebhan wirft den Behörden «schlampige Ermittlungen» vor.
«Das ist der Horror», blickt Schober auf die 25 Tage und Nächte im Gefängnis zurück. Eine Stunde Aufschluss und eine Stunde Hofgang pro Tag werden ihm dort gewährt. Den Rest des Tages verbringt er in der Zelle. «Die Emotionen fahren mit mir Karussell», beschreibt Schober am Montag seine psychische Verfassung. «Ich kann nachts nicht schlafen. In meinem Kopf läuft ständig ein Film ab. Es sind aber nur Sequenzen, ohne Zusammenhang.»

Kavallerie der Justiz: "Die Staatsanwaltschaft ist die Kavallerie der Justiz: Schneidig, aber dumm."
Wir freuen uns, Sie auf der Seite "Kavallerie der Justiz" begrüßen zu dürfen.
Und so heißt es auch noch: "Die Staatsanwaltschaft ist die Kavallerie der Justiz - erst handeln, dann denken!"*
Auf diesen Seiten wollen wir über Fälle aus der Deutschen Justiz berichten - unterstützen Sie uns, indem Sie uns Ihren Fall schildern. Wir sind davon überzeugt, dass es einen Bedarf für ein solches Forum gibt. Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen vor allem im Umgang mit der Staatsanwaltschaft und Rechtsanwälten, aber auch mit deutschen Gerichten.
Hat die Staatsanwaltschaft auch erst gehandelt, und dann (vielleicht) noch einmal nachgedacht? Wurden Sie zu Unrecht - z. B. von Ihrem alten Arbeitgeber - des Verrates eines Geschäfts- und Dienstgeheimnisses beschuldigt, und bekamen anschließend Besuch von der Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss?
Hat die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren nur gegen den Beschuldigten gearbeitet und entlastende Argumente nicht berücksichtigt?
Hat Ihr Rechtsanwalt Ihre Interessen vertreten? Hat der Rechtsanwalt der Gegenseite im Schriftverkehr mit Dreck geschmissen, Ihnen die Pest an den Hals gewünscht, Ihren Ruf gegenüber Dritten beschädigt?
Es gibt viele Themen, über die berichtet werden muss. Mailen Sie uns Ihre Geschichte, mailen Sie uns Zitate und Geschichten von Staatsanwälten, Polizisten, Rechtsanwälten und Richtern!

Jörg Bergstedt erklärt die fiesen, miesen und verlogenen Tricks von Polizei, Politik und Justiz mit Beweismittelwerkstätten, frei ausgedachten Straftaten ua., Regensburg 03.07.2010 , http://www.fiese-tricks.de.vu
Tatbestände die frei erfunden und physisch unmöglich sind werden in Gerichtsurteile geschrieben und für den Angeschuldigten gibt es Knast. Der Richter ist von der Polizei über ihre Lügen informiert worden und aufgefordert worden darüber zu schweigen. Er hat die Lügen somit gekannt und hält dieses sogar Aktenkundig fest! Es handelt sich somit um eindeutig beweisbare Rechtsbeugung zusätzlich mit dem Straftatbestand der Freiheitsberaubung (Ausserdem Verfolgung Unschuldiger, falscher Verdächtigung usw.). Gerichte sind geübt darin die Wahrheit frei zu erfinden.
Eine gelogene Pressemitteilung  kommt vom hessischen Innenminister Volker Bouffier (CDU) höchstpersönlich, der auch höchstpersönlich die verlogene Staatsanwaltschaft etc. kommandiert. Entlastende Beweise werden bei der Staatsanwaltschaft Giessen verschwinden gelassen. Man hat bei der Staatsanwaltschaft nicht mehr feststellen können warum jemand inhaftiert worden ist und daher hat man ihn im Gefängnis belassen und daher liege keine Freiheitsberaubung vor.
Alle beteiligten Giessener Richter decken die kriminellen Handlungen der Richter, Staatsanwaltschaft und Polizei und man arbeitet dabei mit Nazimethoden. Nur das OLG entscheidet anders (heute ist eine Entscheidung durch das OLG als dritte Instanz nicht mehr möglich): "Da das Instrument des Gewahrsams während der Nazizeit äusserst massiv missbraucht wurde, sollte es durch die Tatbestandsmerkmale "unerlässlich" und "unmittelbar bevorstehend" rechtlich unmöglich gemacht werden, dass die Vorschrift zu einer Ermächtigung zum sog. Vorbeugegewahrsam (früher Schutzhaft) ausgeweitet wird (Homann, §32 HSOG Rn 16 und 3)".
Es gibt kein journalistisches Medium welches diese Vorgänge oder entsprechende Entscheidungen veröffentlichen wollte.
Polizisten sollen auch bei Mord gegenüber Bürgern immer freigesprochen werden. Bürger besonders aus niedrigeren Schichten sollen immer verurteilt werden:
Sachverständigengutachten: "Bei Polizisten kann sich in Erregungssituationen unbemerkt der Zeigefinder krümmen."
Beweismittel für eine angebliche Beleidigung wegen einer unbenannten und zeitlich unbekannten Beleidigung:
Die Zeugin räumte selbst ein, den Angeklagten geohrfeigt zu haben. Für eine solch extreme Reaktion muss es Gründe gegeben haben; für Oberbürgermeisterkandidaten macht es sich schliesslich schlecht, wenn sie bei Wahlkampfveranstaltungen grundlos Passanten prügeln. Schliesslich wollen sie gewählt werden.

Das Finanzamt und der Schnitzel-Witz von Sachsen, K1 magazin, 25.07.2011
Über 25.000 Euro Steuernachzahlung fordert der Staat von zwei Wirtsleuten. Das Finanzamt Plauen findet deren Schnitzel zu groß. Ein Fall für K1 Magazin Reporterin Kathy Weber und ihren Stein des Anstoßes.
Die Futterstube ist für ihre grossen Schnitzel bekannt. Der Prüfer vom Finanzamt hat im Internet recherchiert, dass ein durchschnittliches Schnitzel in der Gastronomie 160g wiegt. Das Gewicht der Schnitzel in der Futterstube beträgt jedoch 200g. Grund für den Prüfer mehr verkaufte Schnitzel zu unterstellen und so eine Steuernachzahlung von 25000 EUR festzusetzen, welches die Wirtsleute ruiniert.

Juristenzitate:
Aus „Recht ohne Gerechtigkeit" von Dr. Henri Richthaler, C-Verlag 1989, Seiten 4f:
„Über die Richter hinaus steht unser ganzes Rechtssystem kurz vor seinem Kollaps. Die Justiz hat ihre Fähigkeit verloren, gerechte und in vertretbarer Zeitspanne getroffene Entscheidungen zu fällen. In vergleichbarer Situation müsste ein Unternehmen Konkurs anmelden.
Mit dem Rechts-Killer-Instrument der ,freien richterlichen Beweiswürdigung' werden Prozesse von den Richtern so zurechtgeschnitten, dass gewünschte Resultate gerechte Entscheidungen verjagen. - Nur noch formell nehmen die Gerichte ihre Aufgaben wahr. Unser Rechtsstaat ist zum bloßen Rechtsmittelstaat verkommen.
Die Justiz ist auf dem Niveau eines Glückspiels angekommen. Würden Urteile mit dem Knobelbecher ausgewürfelt, es wäre kein Unterschied in Resultat und Niveau zu Entscheidungen der Richter festzustellen. ,Im Namen des Volkes' lässt sich ebenso gut würfeln wie langes Fachchinesisch in richterlicher Willkür verkünden."

Garagenstreit in Jöhstadt, Sat1 Akte 2000, Nachbar Kapfenberger war Referendar am OLG Dresden als das Skandal-Urteil des OLG Dresden erging
Familie Hutschig hat sich diese Garage an den Feldrand gesetzt. Richter haben entschieden die Garage muss weg. Sein Wohnhaus steht ungefähr 100m weit weg. Er besitzt 10000 qm Grundstück und 2qm Grundstück sind hierbei beeinträchtigt und nur deswegen, weil hier der Schatten auf sein Grundstück fällt. Aus diesem Grunde sind wir verpflichtet die Garage mit einem Wert von 70000 DM abzureissen. Dabei haben sie vorher jeden Streit vermeiden wollen. Peinlich genau halten diese sich an die Vorgaben der Baubehörde und die Verwaltung hat beim Ortstermin keinerlei bedenken. Die Baugenehmigung ist gültig. Sie setzen der Garage sogar ein Spitzdach auf die Garage, denn diese soll sich ja in das Landschaftsbild einfügen.
Doch dem Nachbarn der Hutschigs gefällt die Garage nicht, er fürchte sogar gesundheitliche Schäden durch Autoabgase. Also zieht er vor Gericht, will das Gebäude
abreissen lassen. Doch die Hutschigs gewinnen insgesamt 3 mal. Zwar steht die Garage wenige cm zu nah am Nachbargrundstück doch Verwaltungs- und
Oberverwaltungsgericht entscheiden, die Garage bleibt. Und auch vor dem Landgericht Chemnitz gewinnt Familie Hutschig. Nach 3 Jahren Nervenkrieg wollen die
Hutschigs endlich Frieden schaffen. Mehrmals ist die Bemühung gemacht worden sich mit ihm zu einigen. Das ging von Grundstückskauf (Wert der 2qm ca. 1,70 DM), bis Grundstückstausch und dem Angebot von 10000 DM um seinen Schaden wieder gut zu machen. Er schlägt das aber alles aus und klagt verbissen weiter beim Oberlandesgericht in Dresden. Das entscheidet nach Aktenlage. Die Garage steht ja ein paar cm falsch also muss sie weg.
Für den Anwalt Alexander Haentjens der Familie Hutschig ist das Urteil eine skandalöse Ungerechtigkeit. Zeit, Geld und vor allem die Nerven liegen blank. Die
Personen, die daran beteiligt sind, die Opfer, Hutschigs sind ja Opfer, sind ganz normale Menschen, die sich nichts zu schulden haben kommen lassen und de
unverschuldet Schäden erleiden die in die hundertausende gehen. Das kann in unserem Staat eigentlich nicht sein.
Wir Einwohner von Jöhstadt stehen hinter Herrn Hutschig und wenn der Herr Mirko Kapfenberger dann mit der Abrissbirne kommt, dann stehen wir wieder alle hier.
70000 DM Baukosten, 40000 DM Anwalts- und Gerichtskosten und rund 10000 DM Abrisskosten und das alles wegen eines Schattens auf 2 qm. Nachbar K. darf die Garage sogar Eigenhändig abreissen, jederzeit.
Der Garagenstreit ist nach 10 Jahren zu Ende, Rechtsanwalt Mirko Kapfenberger mit 45 Jahren an Herzversagen gestorben, Im Namen des Volkes ein Hohn, 27.12.2008
Dabei wussten die Erzgebirger nicht, wie Ihnen geschah. Anfangs haben sie über Kapfenbergers mehr als 40 seitige Klageschrift gelächelt. "Den Unsinn kann doch niemand ernst nehmen", waren sich die Hutschigs einig.
...Das Seelenheil der ganzen Familie litt, doch sie liess sich nicht entzweien. Nicht als jenes Skandal-Urteil fiel, nicht als Mutter und Vater mit heingezogen wurden, nicht als die Gerichtsvollzieherin das Elternhaus beschlagnahmte. Bis zum Ende diesen Nervenkrieges haben die Hutschigs allein 46000 EUR für Gerichts- und
Anwaltskosten gezahlt.
...Auch deshalb, weil sie eines Tages erfuhren, dass Kapfenberger gerade zu der Zeit Referendar am Oberlandesgericht war, als dort das alles auslösende Urteil gesprochen wurde.
"Da kommt man schon ins Grübeln, ob das noch was mit unabhängiger Gerichtsbarkeit zu tun haben kann" kommentierte es Jan Hutschig. Der 38-jährige ist im Laufe der Zeit selbst zum "Rechtsanwalt ohne Examen wider Willen" geworden.

Celler Generalstaatsanwaltschaft deckt PING-Betrüger mit peinlichen Blindzitaten und hahnebüchenen Unsinn, 04.02.2011
Manche Staatsanwälte zeigen sich mitunter geradezu verfolgungswütig; in anderen Fällen muss man sie hingegen zum Jagen tragen. Verständlich ist manchmal beides nicht.
Das außergewöhnlich schwach ausgeprägte "Jagdverhalten" niedersächsischer Strafverfolger in Bezug auf das massenhafte Anpingen ahnungsloser Bürger per Telefon unter Übertragung einer kostenpflichtigen Rückrufnummer ("PING-Betrug") und die Frage der Strafbarkeit dieses "Geschäftsmodells" ist nun Gegenstand eines höchst lesenswerten Aufsatzes der deutsch-schweizerischen Rechtswissenschaftlerin und emeritierten Professorin Regina Ogorek. Sie rechnet in der kritischen juristischen Zeitschrift "Myops. Berichte aus der Welt des Rechts" (Beck-Verlag) mit der Arbeit der Staatsanwaltschaften in Celle und Hannover ab.
In ihrem Aufsatz "PING oder Signal fatal! Vom justizgestützten Missbrauch des Computers" (hier die Vorstellung des Heftes im Beck-Shop mit dem Artikel als kostenlose Leseprobe) weist sie nach, dass die von der Generalstaatsanwaltschaft Celle zur Rechtfertigung der Untätigkeit der Strafverfolgungsbehörden gegenüber den Pingbetrügern verwendeten Quellennachweise bestenfalls als peinliches "Blindzitat" bezeichnet werden dürfen.
Der Kerninhalt der die Betrugsstrafbarkeit ablehnenden Begründung der Celler Strafverfolger besteht in der Behauptung, Unaufmerksamkeit sei vom Strafrecht nicht geschützt. Ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Celle schreibt in einer Beschwerdeentscheidung, mit der die Einstellung eines in Hannover wegen Pingbetrug geführten Ermittlungsverfahrens als rechtmäßig gedeckt wird, wörtlich:
"Wenn sie sich dafür entscheiden, eine unbekannte Nummer anzurufen, ohne dass sie wissen, welche Gebühren dafür anfallen könnten, ist dies ihr eigenes Risiko."...
Zwar darf man leider getrost davon ausgehen, dass in unserem Land Staatsanwälte, die solch einen hanebüchenen Unsinn verzapfen, leider wohl eher nicht mit Ermittlungen wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt behelligt werden. Immerhin bleibt zu hoffen, dass der landauf landab deutlich geäußerte Unmut vieler Bürger über derartige Vorgänge wenigstens langfristig dazu führt, dass die Karriere derartiger "Organe der Rechtspflege" einen möglichst tiefen Knick bekommt und dass sie künftig nicht mehr allzuviel Unsinn anrichten dürfen.
StA Hamburg: Kritik an Einstellungspraxis anderer Staatsanwaltschaften bei Abofallen, 11.06.2010
Tausende Anzeigen, jahrelange Ermittlungen, sang- und klanglose Einstellung. Nach Auffassung des Sprechers der Staatsanwaltschaft Hamburg muss das offenbar nicht das letzte Wort sein.
Wie die Bergerdorfer Zeitung in ihrer Online-Zeitung berichtet, nahm der Pressesprecher der Hamburger Staatsanwaltschaften Wilhelm Moellers mit folgenden bemerkenswerten Worten zur Praxis der Strafbarverfolgung von Abofallen in Deutschland Stellung:
„Im Gegensatz zu den Staatsanwaltschaften beispielsweise in Darmstadt oder München, die derartige Verfahren häufig einfach einstellen, handeln wir."
Deutlicher kann Kritik von einem Staatsanwalt wohl kaum formuliert werden. Na dann, frischauf ans Werk!

Goethe, Heine, Handke, Dahn, Wedekind, Flaubert, Kafka, Heym, Grimm, Guttenberg: Ich scheisse auf die Rechtswissenschaften
Hadert da draußen jemand mit dem Jurastudium? Dann ist er in bester Gesellschaft: Juristerei und Schriftstellerei, bei dieser Mesalliance dräut Unheil. Das zeigen grimmige Attacken von Dichtern wie Flaubert und Wedekind, Heym und Handke gegen das "gottverfluchte Studium". Ein literarischer Rundflug.
"Von den sieben Jahren, die ich auf deutschen Universitäten zubrachte, vergeudete ich drei schöne blühende Lebensjahre durch das Studium der römischen Kasuistik, der Jurisprudenz, dieser illiberalsten Wissenschaft. Welch ein fürchterliches Buch ist das Corpus iuris, die Bibel des Egoismus! Wie die Römer selbst blieb mir immer verhaßt ihr Rechtskodex. Diese Räuber wollten ihren Raub sicherstellen, und was sie mit dem Schwerte erbeutet, suchten sie durch Gesetze zu schützen; deshalb war der Römer zu gleicher Zeit Soldat und Advokat, und es entstand eine Mischung der widerwärtigsten Art."
Kein Wunder, dass Heine später nie als Jurist in Erscheinung trat. Indes: "Ich brachte jenes gottverfluchte Studium zu Ende, aber ich konnte mich nimmer entschließen, von solcher Errungenschaft Gebrauch zu machen, und vielleicht auch, weil ich fühlte, daß andere mich in der Advokasserie und Rabulisterei leicht überflügeln würden, hing ich meinen juristischen Doktorhut an den Nagel.
Auch dem 1866 geborenen Schriftsteller Max Halbe wurden die "Anfangsgründe des Römischen Rechts in den Kopf gehämmert". Er biss sich "an den verabreichten logisch-juristischen Definitionen die Zähne aus. Sie waren für meine auf alles Bildliche und Sinnhafte gerichtete Phantasie nichts als steinharte ungenießbare Brocken."
Der Schriftsteller und Historiker Felix Dahn schrieb 1872 über die preußische Juristenausbildung: "Der ganze Betrieb ist so banausisch, so unwissenschaftlich wie möglich... Man spricht von preußischer Drillung der Recruten: Diese muß sein und hat alle Erfolge für sich: Aber die preußische Drillung der Juristen muß nicht sein und hat alle Erfolge gegen sich: Sie ist ein Jammer, ein Elend und - nun, wahrlich keine Ehre für den leitenden deutschen Staat."
Dem französischen Schriftsteller Gustave Flaubert dagegen gelang es nie, sich mit der Juristerei anzufreunden. Schon nach den ersten Studienmonaten schrieb er 1842 in einem Brief: "Die Rechtswissenschaften bringen mich um, verblöden und lähmen mich, es ist mir unmöglich, dafür zu arbeiten. Einen Monat später folgte der nächste grimmige Brief: "Das Studium der Rechte verbittert meinen Charakter in höchstem Maße.
Schriftsteller Peter Handke hielt immerhin vier Jahre lang durch, bevor er das Studium in Graz 1965 ebenfalls an den Nagel hängte. "Nie wieder habe ich von der Sache so unbeseelte Menschen erlebt wie jene Professoren und Dozenten der Universität..."
Franz Kafka konnte ohne Dissertation promovieren, indem er Prüfungen absolvierte - mit "Genügend", der schlechtesten Note, die gerade noch zum Bestehen reichte. Über die Vorbereitung schrieb er: "Ich studierte also Jus. Das bedeutete, dass ich mich in den paar Monaten vor den Prüfungen unter reichlicher Mitnahme der Nerven geistig förmlich von Holzmehl nährte, das mir überdies schon von Tausenden Mäulern vorgekaut war." ...

Abmahnbetrug des Münchener Rechtsanwalts Bernhard S. mit unerbetener Werbung, 16.02.2011
Dem Münchener Rechtsanwalt Bernhard S. wird vorgeworfen, eine Vielzahl von Abmahnungen wegen unerbetener Werbung durch sog. E-Cards (elektronische Grußkarten) im Namen eines der Angeklagten ausgesprochen zu haben, obwohl es sich tatsächlich gar nicht um unaufgeforderte Werbung gehandelt habe. Vielmehr seien die E-Cards angeblich in Kenntnis und mit Billigung sowohl des abmahnenden Angeschuldigten, als von dessen Rechtsanwalt Bernhard S. zuvor unter Falschidentität auf Webseiten der Anbieter angefordert worden, um Bernhard S. die abmahnende Tätigkeit erst zu ermöglichen.
Obendrein seien im Zuge der
Zudem wird vorgeworfen, dass zum Schein ein Webshop betrieben worden sei, um ein so genanntes konkretes Wettbewerbsverhältnis zu anderen Unternehmen vorzuspiegeln. Damit sollte die Voraussetzung geschaffen werden, um kostenpflichtige wettbewerbsrechtliche Abmahnungen auszusprechen, wobei auch hier wieder Kosten als Schadensersatz gefordert worden seien, die tatsächlich im Verhältnis vom Anwalt zum Mandanten gar nicht geltend gemacht worden sein sollen.

Videoüberwachung und Personenkontrolle in einem Gerichtsgebäude ohne besonderen Anlass stellt einen Verstoss gegen §169 GVG dar, VG Wiesbaden 20.01.2010
Die in einem Gerichtsgebäude dauerhaft und ohne besonderen Anlass praktizierte Videoüberwachung und Personenkontrolle stellt eine unzulässige Zugangshürde dar und verletzt das Gebot der Gerichtsöffentlichkeit (§ 169 GVG).
Das Gericht schließt sich der Auffassung des Klägervertreters an, dass eine Gerichtsöffentlichkeit nicht hinreichend gewährleistet ist, sondern vielmehr die begründete Befürchtung besteht, dass Interessierte an der Teilnahme an Gerichtsverhandlungen durch die in dem Gebäude vorhandene Videoüberwachung und Personenkontrolle gehindert bzw. abgeschreckt werden, an öffentlichen Sitzungen teilzunehmen.
Verhandlungen vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidung sind keine Geheimverhandlungen. Ihre öffentliche Zugänglichkeit regelt der Gesetzgeber im Rahmen seiner Befugnis zur Ausgestaltung des Gerichtsverfahrens und unter Beachtung verfassungsrechtlicher Vorgaben, wie insbesondere des Rechtsstaats- und des Demokratieprinzips und des Schutzes der Persönlichkeit. § 169 GVG normiert für die ordentliche Gerichtsbarkeit den Grundsatz der Gerichtsöffentlichkeit. § 55 VwGO verweist auf § 169 GVG für den Bereich des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens.
Danach sind Gerichtsverhandlungen, soweit keine Ausnahmen vorgesehen sind, für jedermann zugänglich (BVerfG, Urteil vom 24.01.2001, Az. 1 BvR 2623/95, 1 BvR 622/99 Rdnrn. 60, 61 - nach Juris). Die Gerichtsöffentlichkeit ist gesetzlich als Saalöffentlichkeit vorgesehen. Das heißt, dass es keine Zugangshindernisse geben darf, die verhindern, dass beliebige Personen ohne besondere Schwierigkeiten den Gerichtssaal erreichen können (Kopp/Schneke, VwGO, 16 Aufl., § 55 Rdnr. 3). Dies erlaubt im Einzelfall in Verfahren, in denen die Sicherheit im Gebäude nicht oder nicht ohne weiteres gewährleistet erscheint, auch dass nur Personen Zutritt erhalten, die sich besonders ausweisen (BGH, Urteil vom 06.10.1976, Az. 3 StR 291/76).

Strafvereitelung bei der Staatsanwaltschaft Hannover und Verden für den Kollegen Uwe Görlich, mit viel Aufwand unter den Teppich gekehrt, 13.05.2010
Die Justizaffäre kam viele Jahre nicht ans Licht, der Behördenapparat hielt dicht. In dem Verfahren gegen Görlich rühmte sich der damalige Verdener Oberstaatsanwalt Roland Herrmann gar, 'Rechtsanwälte vertröstet' und die Presse 'klein gehalten' zu haben. Das belegen Dokumente, die dem WESER-KURIER vorliegen. Verdens damals bereits amtierender leitender Oberstaatsanwalt Helmut Trentmann will davon nichts wissen. Seine Behörde habe 'zu keiner Zeit versucht, auf die Presseberichterstattung einzuwirken', teilt er auf Anfrage mit.
Gegen Görlich, damals noch Staatsanwalt in Hannover, war die Liste der Vorwürfe außergewöhnlich lang: Er hatte sich ab Mai 2000 mächtig für die Belange der Bordellbetreiberin Silke F.* und ihres Etablissements ins Zeug gelegt. F. saß damals im Vechtaer Frauengefängnis eine mehrjährige Haftstrafe wegen Betruges ab. Görlich ermöglichte es ihr, trotz Haft ihre Geschäfte in Hannover weiter zu führen. Er lud sie zu mehrtägigen 'Vernehmungen' nach Hannover vor und intervenierte bei seinen für Hafterleichterungen zuständigen Kollegen.
In Silke F.s Bordell war der Anklagevertreter damals häufig zu Gast, angeblich um gegen die Hannoveraner Kiezgröße Frank Hanebuth und dessen Rockerbande 'Hell's Angels' zu ermitteln. Das schriftliche Fixieren möglichst jeden Details ist das A und O staatsanwaltlichen Arbeitens, doch Görlich dokumentierte seine 'Ermittlungen' kaum. Er verfasste lediglich wenige inhaltsarme Vermerke, einige dürftige Vernehmungsprotokolle und ein paar lose Notizzettel.
Für gewöhnlich ermittelt vor Ort auch kein Staatsanwalt im Alleingang, er arbeitet mit Hilfe der Polizei. Görlich aber informierte die Beamten vielfach nicht einmal über seine Aktivitäten. Angeblich, weil die Polizeidirektion Hannover vom Milieu unterwandert, korrupt und nicht vertrauenswürdig sei. Umso ausführlicher sprach Görlich aber mit Silke F. und ihren Prostituierten. Ihnen verriet er sogar juristische Kniffe, die bei Polizeikontrollen illegale Prostitution legal erscheinen lassen sollten.
Obendrein scheint der Staatsanwalt brisantes Beweismaterial unterschlagen zu haben: ein Videoband aus F.s Bordell. Auf Nachfrage wollte er die Kassette in seinem Büroschrank 'vergessen' haben. Im Nachhinein erwies sich ein Teil des Bandes als gelöscht; die noch vorhandenen Aufnahmen waren unverfänglich; zudem wollte Silke F. dem Staatsanwalt mehr als nur ein einziges Band gegeben haben. Auf einem soll nach Zeugenaussagen neben Zuhältern auch Görlich selbst zu sehen gewesen sein - unter anderem, wie er die Dienste einer Prostituierten in Anspruch nahm.
Neben diesen Vorwürfen gegen Görlich gab es Hinweise auf Verfehlungen von mindestens zwei weiteren Hannoveraner Anklagevertretern: Dietmar Eisterhues und Wolfgang Burmester. Der Objektivität halber hätte es nahegelegen, das Verfahren an eine andere Staatsanwaltschaft abzugeben. Aber Hannovers leitender Oberstaatsanwalt Manfred Wendt ließ ab November 2000 zunächst seine eigene Behörde ermitteln. Und er vertraute die pikante Angelegenheit ausgerechnet dem ebenfalls involvierten damaligen Oberstaatsanwalt Burmester an. Erst als sich nicht nur in Hannovers Rotlichtmilieu, sondern auch in der dortigen Polizei Gerüchte mehrten, die Staatsanwaltschaft halte ihre Hand schützend über Silke F.s Bordell, gab Wendt das Verfahren schließlich nach Verden ab. Doch auch dort stießen die beschuldigten Staatsanwälte auf Verständnis, Großzügigkeit und Diskretion....

Ermittlungen gegen Kölner Staatsanwalt wegen Kinderpornos auf seinem Computer, 13.07.2009
Auf dem privaten Rechner eines Kölner Staatsanwaltes sind kinderpornografischen Daten gefunden worden - durch Zufall. Aus Objektivitätsgründen wurde das Ermittlungsverfahren an die Bonner Staatsanwaltschaft abgegeben.
Ein Kölner Staatsanwalt steht wegen des Verdachts, kinderpornographisches Material zu besitzen, im Visier der Ermittler.
Die Bonner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Mitarbeiter der Kölner Staatsanwaltschaft wegen des Besitzes von Kinderpornografie. Dies sagte ein Sprecher der Bonner Anklagebehörde am Freitag. Weitere Angaben machte der Sprecher nicht.
Medienberichten zufolge wurden die kinderpornografischen Daten durch Zufall auf dem privaten Rechner eines 63-jährigen Kölner Staatsanwaltes entdeckt. Der Mann hatte den Angaben zufolge seinen privaten Computer zum Verschrotten gebracht. Der Händler wollte den Computer aber für andere Zwecke hochrüsten und fand bei den dazu notwendigen Arbeiten kinderpornografisches Material. Daraufhin schaltete der Händler die Polizei ein.
Aus Objektivitätsgründen wurde das Ermittlungsverfahren an die Bonner Staatsanwaltschaft abgegeben. Der Ermittler, der seit 27 Jahren der Kölner Staatsanwaltschaft angehört, soll sich krank gemeldet haben, berichtete der WDR.

Richter, einige Justizangehörige, Gerichtsvollzieher und Justizminister sind bewaffnet, 04.05.2010
Auch einige Staatsanwälte, Richter und Gerichtsvollzieher in Baden-Württemberg haben wie Justizminister Ulrich Goll (FDP) eine Schusswaffe, um sich gegen Angriffe zu verteidigen. Acht Staatsanwälte, sieben Richter und 15 Gerichtsvollzieher dürfen sie für den Selbstschutz führen, so Goll in den „Stuttgarter Nachrichten“. Der Minister war heftig in die Kritik geraten, weil er zwar auf Personenschützer verzichtet, aber nach eigenen Angaben zu seinem Schutz zwei Waffen besitzt.

Justizobersekretär des AG-Miesbach hat 300000 EUR veruntreut und bei Liebesnächten im Bordell verjubelt, 11.05.2010
Auf die Schliche kam ihm die eigene Schwester. Er habe 2004 angefangen, Geld vom Konto und aus der Barkasse des Amtsgerichts abzuzweigen, gestand der 36-Jährige am Dienstag zum Auftakt seines Untreueprozesses vor dem Landgericht München.
Damals habe er mit den Bordellbesuchen begonnen. Vor zwei Jahren habe er sich in eine ungarische Prostituierte verliebt, die Frau «relativ häufig besucht und relativ viel Zeit mit ihr verbracht». Die Prostituierte forderte immer mehr Geld, angeblich für ihre kranke Tochter, wie der Mann aussagte. «Ich wollte Belege, da sagte sie, was soll das, wir lieben uns doch».
Der Angeklagte verwaltete beim Amtsgericht Miesbach das Dienstkonto und die Barkasse. Mit Buchungstricks verschleierte er seine Taten über Jahre, ohne dass irgendjemand im Gericht die fehlenden Gelder vermisste.
Laut Anklage veruntreute er über 293.000 Euro. Dies sei trotz regelmäßiger Kontrollen durch den Prüfungsbeamten und das Finanzamt gelungen, sagte er. Überführt wurde der Mann schließlich von seiner Schwester - die am selben Gericht arbeitet und die Zuständigkeit für die Kasse später übernahm.
Zwischenzeitlich war dem Beamten die Zuständigkeit für Konto und Kasse abgenommen worden. «Man hat mir gesagt, das geschähe wegen meiner Überlastung, weil ich gleichzeitig Geschäftsstellenleiter einer Zivilabteilung war», sagte er. Er habe in der folgenden Zeit seine Bordellbesuche «in gewissem Rahmen» fortgesetzt und sich verschuldet.
Als ihm die Zuständigkeit für das Konto zurückgegeben wurde, zweigte er erneut Gelder ab, um seinen Kredit abzubezahlen. Der Angeklagte muss nun nicht nur mit einer Verurteilung rechnen, sondern auch mit dem Verlust des Beamtenstatus und Rückzahlungsforderungen der Justiz.

Watch the Court, Ein Forschungsprojekt zum Zustand der Justiz, bis zu 15% der Entscheidungen völlig unhaltbar, Prof. Dr. Martin Schwab
"Es gibt Juristen die behaupten, bis zu 15 Prozent der Entscheidungen seien überhaupt nicht haltbar", so der Professor von der Freien Universität.
Das Projekt möchte eine Sammelstelle für krass rechtswidrige Urteile sein und Antworten auf die Fragen finden. Bestimmte Entscheidungen werden kommentiert auf dieser Website veröffentlicht. Das Projekt wird betreut durch Professor Dr. Martin Schwab, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Verfahrens- u. Insolvenzrecht an der Freien Universität Berlin.
Das Projekt beschäftigt sich mit der Analyse von Gerichtsentscheidungen.
Es gibt Urteile von Gerichten, die schlichtweg nicht nachvollziehbar und auf den ersten Blick rechtswidrig sind. Diese führen dazu, dass Anwälte in Erklärungsnot kommen können, da sie ihrem Mandanten die offensichtliche Rechtslage nicht mehr vermitteln können. Gerichtsprozesse, die für die Beteiligten meistens ebenfalls eine Belastung darstellen, verlängern sich und höhere Instanzen müssen ein Prozess neu verhandeln, der bei sauberer Arbeit der unteren Instanzen längst abgeschlossen wäre. Außerdem müssen die Beteiligten oftmals lange auf den Ausgang eines Verfahrens warten und in Strafverfahren genügt die Einstellung von Verfahren des Öfteren nicht zur Rehabilitierung der Betroffenen.
Warum ergehen solche Urteile?
Wie viele solcher Urteile ergehen pro Jahr in Deutschland?
Wieviel kosten diese unzureichenden Urteile den Steuerzahler?
Sind Landgerichte sorgfältiger als Amtsgerichte?
Sind die rechtlichen Vorschriften unzureichend?
Juristen in allen Berufen können strittige Urteile einsenden. (Entscheidungen einsenden) Mit den Kooperationspartnern sollen so möglichst viele Urteile gesammelt werden. Diese Urteile werden dann analysiert und nach bestimmten Kriterien sortiert.

Zu Unrecht in Haft, Wir sassen unschuldig im Knast, Horst Arnold nach 10 Jahren wieder in Freiheit, 07.07.2010
Sein Blick ist leer, die Haut gerötet, fleckig. Nein, so sieht kein Sieger aus. Biologielehrer Horst Arnold wurde zwar am Dienstag nach fünf Jahren Haft und fünf weiteren Jahren Kampf gegen den Schuldspruch rehabilitiert, aber er ist ein gebrochener Mann. „Ich habe zehn schreckliche Jahre hinter mir“, sagt er mit leiser Stimme, „als verurteilter Sexualstraftäter war jeder Tag ein Überlebenskampf“. Und jetzt gibt es schon wieder so einen Fall.
70.000 Hafttage müssen in Deutschland jährlich entschädigt werden. Tage, die sich für ihre unschuldigen Opfer quälend in die Länge gezogen haben. Du weißt, dass du nichts getan hast. Du grübelst, haderst. Doch schuld sind andere...

Wegen unverschuldeter Fristversäumnis zur Zahlung veruteilt, "Jeder weiss, dass ich nicht der Vater bin, aber blechen soll ich!", Verfassungsbeschwerde über PKH abgelehnt, 12.10.2004
Paragrafenreiterei um eine angebliche Vaterschaft: Matthias M. (51) soll sogar gepfändet werden. Es geht um 13 000 Euro Unterhalt für ein Kind, das nicht von ihm ist, das er nie im Leben sah. Der Bahnangestellte aus Neukölln war bereis sieben Monate geschieden, als seine Ex-Frau Katrin im November 1995 Sohn Peter (Namen geändert) bekam. Matthias M. : "Getrennt hatten wir uns schon drei Jahre zuvor. Sie lebte mit einem neuen Partner, ich hatte eine neue Beziehung. ". Doch nach Gesetz galt Peter als Matthias M. s ehelicher Sohn. Der vermeintliche Vater: "Katrins Freund hatte die Vaterschaft aber anerkannt, Katrin selbst reichte Klage ein, damit mir die Vaterschaft aberkannt wird. " Für dieses Verfahren beantragte Peters Mutter Prozesskostenhilfe. Doch die Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt der Prozess fand nicht statt. Bei angeblich ehelichen Kindern muss die Vaterschaft aber innerhalb von zwei Jahren auf den Erzeuger umgeschrieben sein. Sonst bleibt der Ehemann in der Unterhaltspflicht. Matthias M. erfuhr aber leider zu spät, dass das nicht geschehen war. Den Unterhalt für Peter wollte das Jugendamt Reinickendorf also von ihm. Seine Ex-Frau und Peters Erzeuger hatten sich wieder getrennt. Die späteren Versuche von Matthias M. , die Vaterschaft zu bestreiten, wurden auf dem Instanzenweg abgeschmettert: Erst beim Amtsgericht Neukölln, dann beim Familiengericht Kreuzberg-Tempelhof, schließlich dem Kammergericht. Zuletzt versuchte er es mit einer Beschwerde vor dem Verfassungsgericht erfolglos. Tausende Euro Prozesskosten später sieht sich Matthias M. jetzt dem Pfändungsbeschluss vom Jugendamt Reinickendorf gegenüber: 13000 Euro Unterhaltsnachzahlung, 285 Euro künftig jeden Monat. Matthias M. : "Dieses Geld kann ich nie aufbringen. " Frank Leszinky, der jetzige Anwalt von Matthias M. : "Ich bat zwei Mal darum, wenigstens über die Höhe der Zahlung reden zu können, auch das auch ohne Erfolg.

Alle Todeskandidaten in Illinois begnadigt, Gouverneur George Ryan: Unser Justizsystem ist ungenau, ungerecht und nicht in der Lage Schuldige von Unschuldigen zu unterscheiden, 13.01.2003
Er ist der Gnade-Engel von Illinois: Gouverneur George Ryan hat auf einen Schlag alle 167 Todes-Kandidaten in seinen Gefängnissen begnadigt. Grund: Er hat Zweifel am US-amerikanischen Rechtssystem. "In unserem Umgang mit der Todesstrafe steckt ein Fehler-Dämon", sagt George Ryan. "Und ich mache da nicht mit. " Zwei Tage vor Ende seiner Amtszeit begnadigte der Gouverneur von Illinois überraschend alle Todes-Kandidaten zu lebenslangen Gefängnisstrafen. Bereits vor zwei Jahren hatte der Republikaner einen Stopp für Hinrichtungen verhängt. Seit der Wiedereinführung der Todesstrafe im Jahr 1977 sind in dem nördlichen US-Bundesstaat zwölf Todeshäftlinge hingerichtet und 13 als unschuldig freigelassen worden. Durch DNS-Analysen häuften sich in jüngster Zeit die aufgedeckten Justizirrtümer. "Diese Fehlerquote ist vollkommen inakzeptabel", meint Ryan. "Vor meinem Amtsantritt bin ich für die Todesstrafe gewesen. Als ich die Zahl der Fehlurteile sah, habe ich meine Ansicht geändert. Unser Justizsystem ist ungenau, ungerecht und nicht in der Lage, die Unschuldigen von den Schuldigen zu unterscheiden. " Während Menschenrechtsorganisationen zu der Entscheidung gratulierten, protestierten Angehörige von Mordopfern gegen die Begnadigungen. Auch Ryans Parteifreund im Weißen Haus, US-Präsident George Bush, betonte, dass er die Todesstrafe immer noch für richtig halte. In 38 US-Bundesstaaten kann ein derartiges Urteil verhängt werden. Oft unter seltsamen juristischen Bedingungen: So haben Todeshäftlinge in Alabama bei der Berufung nicht einmal das Recht auf einen Anwalt. In Texas werden viele Berufungsanträge einfach ignoriert.

„Richter Gaspedal“ vom AG-Herford will künftig streng urteilen, Staatsanwaltschaft nimmt Befangenheitsantrag zurück, 03.05.2011
Als „Richter Gaspedal“ sprach Helmut Knöner Dutzende Raser frei – weil er selbst nichts von Radarfallen hält. Doch damit soll jetzt Schluss sein: Der Herforder Amtsrichter will Temposünder in Zukunft verurteilen.
In einer dienstlichen Erklärung bestätigte er, Blitzerfotos als Rechtsgrundlage für Verurteilungen von nun an anzuerkennen. Das sagte der Sprecher der Bielefelder Staatsanwaltschaft Christoph Mackel. Der Richter schließt sich damit der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Hamm an – im Gegenzug nahm die Staatsanwaltschaft die Befangenheitsanträge gegen den Richter zurück.
Knöner hatte im Jahr 2010 mehr als 40 geblitzte Temposünder freigesprochen. Die Begründung: Er hält viele Radarfallen für Geldschinderei, außerdem gebe es keine Rechtsgrundlage für die Radar-Fotos.
Das Oberlandesgericht sieht das anders: Die bestehende Rechtsgrundlage für die Anfertigung von Radarfotos sei ausreichend. Jetzt musste Knöner nachgeben.

Gericht in Jerusalem veruteilt Hund zum Tode, weil in ihm die Seele eines verstorbenen missliebigen Anwalts steckt, Kinder zu Henkern bestimmt, 18.06.2011
Tod durch Steinigung, entschieden Rabbiner in Israel. Da half auch kein Blick des Todeskandidaten aus schwarzen Knopfaugen. Der war nämlich ein streunender Hund. Das Gericht war sicher, dass im Vierbeiner die Seele eines längst verstorbenen, missliebigen Anwalts steckt.
Ein Riesenaufruhr brach los, als der Hund durchs Verwaltungsgericht in einem ultra-orthodoxen Stadtteil von Jerusalem lief. Hunde gelten im Judentum als „unrein“. Ob ihm das Knurren so bekannt vorkam? Einer der Richter zumindest dachte beim Anblick gleich an einen verstorbenen Anwalt, der das Gericht vor 20 Jahren verflucht hatte. „Meine Seele soll nach meinem Tod in einen Hund wandern“, hatte der damals gezischt. Um den Geist zu vertreiben, verurteilten die Rabbis den Hund zum Tod. Kinder sollten ihn steinigen – doch der Verurteilte konnte entwischen. Tierschützer haben trotzdem das Gericht verklagt.

Richterin aus Frankfurt billigt mit Hinweis auf den Koran Gewalt gegen Frauen in der Ehe, 23.03.2007
Mitten in Deutschland und im Jahr 2007 rechtfertigt eine Richterin aus Frankfurt am Main mit Hinweis auf den Koran Gewalt gegen Frauen in der Ehe - und löst ein Erdbeben aus. Die Republik reagiert entsetzt: Politiker, Feministinnen und auch moslemische Organisationen schütteln mit dem Kopf. Die großen Parteien verweisen darauf, dass die deutsche Rechtsprechung nicht auf Koran und Scharia basieren darf.
...Selbst beim Zentralrat der Muslime ist man fassungslos: "Die Juristin hätte nach der deutschen Verfassung urteilen müssen statt den Koran auszulegen." Gewalt und Misshandlung von Menschen seien auch im Islam Gründe, die eine Scheidung rechtfertigten.

Justizkloake, Lug und Trug im Namen des Volkes, Berichte über die wirklichen Zustände im angeblichen Rechtsstaat.
Es werden vorgestellt: lügende Polizisten, verleumderische Staatsanwälte, Richter die weder lesen noch rechnen, aber ausgezeichnet lügen und betrügen können und Rechtsanwälte, die ihre Mandanten nicht vertreten, sondern abzocken. Die Gebührenordnung haben sie sich selbst gestrickt- mit Abgeordnetenüberzahl (derzeit 1/3 der Abgeordneten im Bundestag), zahlenmäßig die größten Lobbyisten im Bundestag. Recht als Luxusartikel für Risikofreudige ist dabei herausgekommen. Das Rechtsberatungsgesetz, von den Nazis 1935 geschaffen um unliebsame Subjekte (Juden) aus dem Rechtsbetrieb fernzuhalten, gilt fast unverändert noch heute. Dieses weltweit einzigartige Gesetz sichert den Anwälten ein Monopol auf Rechtsberatung, d. h. jede Beratung, die z. Bsp. durch Soziale Einrichtungen gegeben werden könnte, ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
In diesem Zusammenhang von Individualversagen zu sprechen ist wirklichkeitsfremd, weil in allen Fällen mehrfach - d.h. über mehrere Instanzen gelogen und betrogen wurde - mithin die gesamte Kette versagt- nicht unwissentlich.Vor wenigen Monaten wurde der 60. Jahrestag des Grundgesetzes gefeiert. Wieviel hat das Grundgesetz mit der Rechtswirklichkeit zu tun, ist die Rechtsprechung grundgesetztreu- und fest? Mitnichten. Das Grundgesetz ist wie damals eine Absichtserklärung geblieben. Vorab sei klargestellt, daß hier keine Tatsachenbehauptungen vorgetragen werden, sondern belegte Tatsachen. Denjenigen die an Unterlassungsklagen denken, wünsche ich viel Vergnügen. Ob die "Krähen" bei der Stange bleiben, wird sich zeigen. Die vorliegenden Indizien würden in jedem Strafprozeß zur Verurteilung führen müssen.
...Jeder Lehrling muß drei Zahlen addieren können, nicht so Richter. Die Einstellungvoraussetzungen für Richter kennen nicht die Grundrechenarten. Den Unterschied zwischen objektiv und subjektiv erklärt man zur Geschmacksfrage. Wie man 1+1=3 juristisch verkauft, das scheint auch die ganze Kunst zu sein.
In den Neurowissenschaften stellt man inzwischen überrascht fest, daß Juristenhirne anders ticken. Obwohl Juristen angeben, nur durch die Vernunft und Fakten in ihrem Urteil geleitet zu werden, ergeben sich bei Messungen dafür keinerlei Anhaltspunkte. D. h. - und das ist die Maxime dieser Homepage- Juristen fällen ein Urteil nach subjektiven Gesichtspunkten und versuchen dies dann vermeintlich objektiv zu begründen. Wie dreist, dumm, dilletantisch und verlogen, wird in den folgenden Fällen dargestellt.
Ein Urteil kann dennoch richtig sein. Spätestens nach einer Rechtsbeschwerde ist es damit dann vorbei. Wer sich einem Richter nicht unterwürfig genug verhält, wird mit brutalstmöglicher Rechtsbeugung bedacht. Die Qualität eines Anwalts liegt demnach auch nicht in seiner Fähigkeit sachlich, schlüssig und rechtlich zutreffend vorzutragen, sondern darin, bezogen auf den jeweiligen Richter oder Spruchkörper möglichst "schleimig" und unterwürfig.
So dürfte es sich auch um nichts als Propaganda handeln, wenn Fehlurteile wegen des "Rechtsfriedens" eilig unanfechtbar erklärt werden und Rechtspolitiker behaupten, Rechtsbeugung gebe es nur in China oder Nord-Korea. Ist das Justizministerium gleichzeitig für Propaganda zuständig?...
An dieser Stelle seien die skrupellosesten Lügner und Betrüger nocheinmal gewürdigt:
Richterin Janik, AG Potsdam
Rechtspfleger Wille, AG Potsdam
Rechtspflegerin Sandles, AG Potsdam
Richterin Chwolik-Lanfermann, OLG Brandenburg
Rechtsanwalt Kirchberg, Braunschweig
Richterin Geyer, AG Braunschweig
Rechtsanwälte Möhlmann und Peplinski, Potsdam
Rechtsanwälte Kuschel und Kollegen, Friedrichshafen
Richter Kohl, AG Salzgitter
Richter Dr. Abram, AG Mitte-Berlin
desweiteren alle Gerichtspräsidenten der Beschwerdeinstanzen, die in keinem Fall Anlaß sahen, wie eingangs angeführt, in den Fällen des Versagens tätig zu werden,
desweiteren alle Staatsanwaltschaften, wegen Untätigkeit und Strafvereitelung im Amt, sowie teilweise Verleumdung und falsche Beschuldigung
desweiteren die Bundesanwaltschaft, wegen Untätigkeit und Strafvereitelung im Amt (Behauptung man sei nicht zuständig),
desweiteren die jeweiligen Justizminister(Innen), wegen Unterlassung ihrer Dienstaufsichtspflichten.

Anklage von Immobilienvermittlern und Notaren wegen bandenmässigem und gewerbsmässigen Betrug und Urkundenfälschung in Wiesbaden, 26.02.2010
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat Immobilienvermittler und Notare wegen bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betruges und Urkundenfälschung in 106 Fällen angeklagt. Insgesamt sind 14 Personen angeklagt. Vier der Angeklagten wohnen in Wiesbaden. In dem anstehenden Mammutverfahren geht es um den Handel mit sogenannten Schrottimmobilien. Die Beschuldigten sollen nach dem Wortlaut der Anklageschrift mit gefälschten Unterlagen Kredite erschlichen haben. Gefälscht waren unter anderem die Angaben über die Bonität der Käufer. Die Immobilien selbst sollen sie billig eingekauft und zu einem vielfachen des Einkaufspreises verkauft haben. Der Kaufpreis für einzelne Mehrfamilienhäuser soll den Ermittlungen zu Folge oft den Verkaufspreisen einzelner Wohneinheiten in den Objekten entsprochen haben.
Die Angeklagten hätten 23 Geldinstitute betrogen, sagte Staatsanwalt Klaus Tietze-Kattge. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft entstand ein Schaden von über 14 Millionen Euro. Nicht in jedem Fall waren die Beschuldigten erfolgreich: Die Summe der beantragten Kredite liege bei 25 Millionen Euro, so die Anklage, die der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht vorliegt. Der Trick der mutmaßlichen Bande: Sie suchte Menschen, die Kleinkredite benötigten, für die sie keinen Schufa-Nachweis vorlegen wollten. Sie fand oft Personen aus den neuen Bundesländern, häufig waren es kleine Geschäftsleute, die ihren Laden ausbauen wollten.
Ihnen sollen die Immobilienvermittler den Kauf von Eigentumswohnungen angeboten haben. Als Sicherheit für den Kredit sollte die Wohnung dienen, deren Kauf sich über die Miete finanzierte. "Denen wurde gesagt, dass sich das von alleine trägt. Die haben das geglaubt", so Staatsanwalt Tietze-Kattge. Viele der Kreditnehmer hätten die Wohnung gar nicht gesehen. Etliche sollen sogar Käufer mehrere Immobilien sein, auf ihre Namen wurden mehrere Kredite beantragt. "Aber die wussten gar nichts davon". ...

6 Jahre andauerndes OEG-Verfahren mit 4 inkompetenten Anwälten, Anwalt will Proleten nicht vor Beleidigungen des Richters schützen um den Richter nicht zu verstimmen, 2008
Persönliche Erfahrungen in einem bereits 6 Jahre dauernden OEG-Verfahren haben uns bisher 4 inkompetente Anwälte aufgezeigt.
1. Anwalt hat Zulassung wegen unterschlagener Mandantengelder verloren,
2. Anwalt war die PKH als "Opferanwalt" wichtiger als die Kenntnis über Adhäsionsverfahren. Noch vor Rechtskraft des Urteils gegen den Täter hatte er seine Kostennote fertig, ohne an Berufung gegen das milde Urteil auch nur zu denken. So wären uns fast 10.000 Euro Schmerzensgeld entgangen, wenn nicht der StA gegen das Urteil Berufung eingelegt hätte.
3. Anwalt hat die Schmerzensgeldraten seines Mandanten monatelang unterschlagen und dem Mandanten gesagt, es wäre nichts eingegangen. RAK mußte klären.
4. Anwalt war sehr engagiert aber leider zu jung und unerfahren, um seinen Mandanten zum Recht zu verhelfen, konnte ihn vor Gericht (OEG-Verfahren) nicht vor unsäglichen, entwürdigenden und unerträglichen Beleidigungen des Richters schützen, weil "er den Richter nicht vestimmen wollte"
5. Anwalt (Kanzleinachfolger von Anwalt 4.) war auch Frischling, konnte Klagabweisung wg. OEG-Rente nicht verhindern, schielte bei Fragen des Richters immer zu mir, bis ich dem Richter (nur als Zuhörerin) sagen mußte, daß die Klage mit Sicherheit nicht zurückgenommen wird und keinesfalls ein weiteres Gutachten nach § 109 SGG (Vorschußforderung vom Kläger: 4.000,00 Euro als ALG II-Empfänger !!!) infrage kommt, sondern nach § 106 SGG gefordert wird.
Klage und weiters Gutachten nach § 106 SGG per Gerichtsbescheid (!) abgelehnt!
Berufung zum LSG habe ich jetzt ohne Anwalt eingelegt. Gutachten nach § 106 ist bereits per Beweisbeschluß in Arbeit.

Leiche des Vaters anonym entsorgt, uferloser Anwaltspfusch, inkompetente dumme Richter, Fachischmus in der deutschen Justiz, 2011
Wenn der fragwürdige Tod des Vaters zum Terror wird
Mir hämmern aber die zahllosen Verfahren durch den Kopf, die ich in den letzten gut 30 Jahren führte. Abseitigkeiten gabs leider immer. Ich hab diverse Vefahren verloren, nur wegen uferlosem Anwaltspfusch, oft Fließbandarbeit, oder/und wegen inkompetenter, auch dummer Richter, die nicht mal 2 + 2 zusammenzählen können (werds vielleicht noch mal berichten)..
Wenn man als Mandant in eine Kanzlei mit mehreren Anwälten kommt, hat man gleich schlechte Karten. Weitergereicht, mal macht einer dies, der andere weiter, keiner weiß vom anderen, keiner ist genau drin, möglicherweise hat jeder noch ein anderes Fachgebiet..
Manchmal sinds komplexe Sachverhalte, auch bei banaleren Streitwerten. Ergo nächstes Thema: Um dies zu erfassen braucht es Zeit, die dann nicht mehr lohnend vergütet wird. Wenn ein Anwalt 60 Stunden investieren müßte, aber nur 500,- Euro kriegt, lohnt es sich für ihn nicht. Es stinkt ergo auch beim Vergütungssystem. Nicht zwangsläufig bräuchte ein Fall mit höherer Schadenssumme mehr Zeit, als einer mit geringerer.
Aber das alles sind Dinge die man thematisieren kann, wenn überhaupt generell rechtsstaatliche Ordnung existierte, wenigstens als – real bindendes – Grundkonzept.
Nein, was mir mehr als Sorge bereitet, ist die zunehmend hoch totalitärer werdende Struktur.
Gleicht doch mal die Kriterien mit denen für Totalitarismus ab http://klickdiemouse.de.tl/Was-ist-Faschismus.htm
.. da wird einem doch Angst und Bange, wir hängen nähmlich mitten drin.
Und wenn ich immer und immer wieder festsstelle, in was für einer auswüchsig pervertierten Form „Judenverfolgung“ (Jude weg, ich rein, oder andere) betrieben wird, die absolut totalitäre Vernichtung, dann frage ich mich ernsthaft, auf wie vielen Augen das Volk denn blind ist. So viele kann man doch gar nicht haben.
Es geht jetzt schon seit Jahren, die machen was sie wollen. Da gibt es – nicht ansatzweise – Unrechtsbewußtsein, freislern ist das Grundprinzip.
Wie soll man denn das noch verarbeiten, wenn die tatsächlich über Leichen gehen, mein – Vater – wurde entsorgt. Wenn nicht existente Beerdigungskosten tatsächlich gepfändet werden sollen. Wenn die so dermaßen weit gehen. Man muß sich das mal vorstellen, die Beerdigung hätte mich etwa 4000,- Euro gekostet, ich war mitten drin. Vereitelt, Leiche weg, Obduktionsergebnis wird verweigert, aber sie veranlassen tatsächlich – erfundene – 1100,- Euro für vorgebliche Zwangsbeerdigung zu pfänden, siehe auch meine Webseite.
Und sie brechen es plötzlich vor ca. 3/4 Jahr ab, nachdem ich es im Internet thematisierte.

Promovierter Rechtsanwalt fühlt sich durch seine Unfähigkeit beleidigt und daher wird ein Bürger von der Justiz verfolgt um ihn für die Beleidigung bzw. Unfähigkeit zu bestrafen.  Angeblicher Querulantenwahn des Beschuldigten war nicht gegeben (Richter Jakob Wanderer AG-Freising)
Am 02.02.2011 fand eine Hauptverhandlung im einem Strafverfahren gegen unseren Geschäftsführer, Herrn Baleanu, wegen mutmaßlicher Beleidigung eines Anwalts, der den Sohn des Herrn Baleanu in einer Unterhaltssache vertritt.
Herr Baleanu trug bei Gericht vor, dass der mutmaßlich beleidigte und promovierte Anwalt die Unterhaltsberechnung seines Kindes nicht richtig berechnet hat und dass er somit die Düsseldorfer Tabelle als promovierter Anwalt nicht verstanden hatte. Er trug vor, dass der promovierte Anwalt aufgrund der falschen Berechnung eine Überpfändung gegen ihn betrieben hatte, die ihn hätte ruinieren können. Die Überpfändung wäre Prozessbetrug. Darüber hinaus, hätte der promovierte Anwalt gegen seinen eigenen Mandanten gehandelt, den unterhaltsberechtigten Sohn, da der promovierte Anwalt seinen Vater in Privatinsolvenz hätte treiben können, trotz geleisteter Sicherheitsleistung, weit über den tatsächlich geschuldeten Betrag.
Nachdem nach einem halben Jahr nach Pfändung, der promovierte Anwalt, den Pfändungsbetrag noch immer nicht korrigiert hatte, also nach wie vor die Düsseldorfer Tabelle nicht verstanden hatte, stellte Herr Baleanu beim Familiengericht Freising einen Antrag auf Gehirneinschaltung des promovierten Anwalts und Belegung eines VHS-Kurses zum besseren Verständnis der Düsseldorfer Tabelle.
Dieser Antrag und die Bezeichnung des Anwalts als Organ der Unrechtspflege, veranlasste den Freisinger Richter, Herr Wanderer - ohne Berücksichtigung der entlastenden Tatsachen, also der aufrecht erhaltenen Überpfändung durch den mutmaßlich beleidigten und promovierten Anwalt - eine Strafe in Höhe von 4250 EUR zu verhängen. Die piepsig wirkende Staatsanwältin forderte sogar das Doppelte.
Immerhin hatte die Verhandlung auch einen positiven Aspekt: Der Landgerichtsarzt aus Landshut konnte die Vermutung des Richters, unser Geschäftsführer leide an "querulatorischem Wahn" nicht bestätigen.
Herrn Richter Wanderer fiel gar nicht auf, dass er im Verfahren, dem Beschuldigten vorwarf, nicht noch mehr Rechtsmittel eingelegt zu haben:
Damit hatte er seine eigene Vermutung des "querulatorischen Wahns" widerlegt, denn unser Geschäftsführer hatte alle Rechtsmittel gegen die blinde Justitia erschöpft!
Unserer Meinung nach ging es nur darum, einen anständigen Bürger, der sich nicht scheut auch die Justiz anzugreifen, abzustrafen. Denn die Strafanzeige des Herrn Baleanu gegen den mutmaßlich beleidigten und promovierten Juristen ist im Sande verlaufen, so wie z. B. auch fast alle Strafanzeigen gegen den Abmahnanwalt von Gravenreuth (vom KG Berlin zu mehr als 1 Jahr Haft wegen Betrug verurteilt) im Sande verliefen. So einfach geht das bei der ehrenwerten Justiz. Schwarze Roben sollen dem kleinen Bürger dann suggerieren, man bekäme Recht in diesen Amtsstuben. Wir glauben da schon lange nicht mehr dran!
Selbst Anwälte prangern die Rechtlosigkeit an: Wir haben "ein Rechtssystem, das Rechtspositionen zwar formal zusichert, wobei sich aber hinter diesen Zusicherungen und leeren Beteuerungen keine wirklich durchsetzbaren Positionen mehr befinden." (RA A. Fischer)
Wer sich von der Wirkungsweise der Justiz ein Bild machen möchte, insbesondere von der Nichtberücksichtigung von Tatsachen, kann am 18.07.2011 um 13:30 im Sitzungssaal 3a/EG des Landgerichts Landshut, Maximilianstrasse 22, Telefon: 0871/84-1102 die Hauptverhandlung (Berufung) in der Sache Az. 5 Ns 31 Js 5389/09 verfolgen.
Bitte unbedingt nachfragen ob die Verhandlung stattfindet, wir haben es oft genug erlebt, dass Verfahren ohne Vorwarnung abgesetzt werden.

Allgemeiner Patientenverband e.V.: Vorsicht Anwalt, Was tun bei Ärztepfusch?
Vorab den wichtigsten Rat, was ein Patient zunächst nicht tun sollte: Gehen Sie niemals zuerst zum Anwalt!
Machen Sie insbesondere einen großen Bogen um die anwaltlichen Komplizen des "Doktor Giese" sowie um weitere Scharlatane und Hochstapler!
Es ist ein regelrechter „Kunstfehler“ des Patienten, zuerst zum Rechtsanwalt zu gehen, denn beim Verdacht auf einen ärztlichen Behandlungsfehler geht es zunächst um die Klärung medizinischer Sachverhalte, bei denen kein Anwalt helfen kann. Hier taugt der Anwalt genauso wenig wie als Assistenz am Operationstisch. Er steht vor den komplexen medizinischen Problemen wie der berühmte „Ochs vorm neuen Tor“. Er kann insoweit nicht mehr tun, als meist haltlose Vermutungen auszusprechen und gleichsam mit der „Stange im Nebel herumzustochern“. Böse Zungen behaupten deshalb, daß es bei Behandlungsfehler-Verfahren „Halbgötter in Weiß und Esel in Schwarz“ gebe.
Kein vernünftiger Patient wird zur Durchführung einer Operation ein Anwaltsbüro aufsuchen. Die Klärung eines Behandlungsfehler-Verdachtes setzt aber mindestens ebenso fundierte medizinischen Kenntnisse voraus wie die Durchführung eines operativen Eingriffs. Anwälte sind in medizinischer Hinsicht mangels Fachkenntnis zwangläufig hilflos und „blind“. Insoweit ist der Anwalt als erster Ansprechpartner schlicht überfordert. Die meisten „Kunstfehler“-Verfahren gehen nach unseren Erfahrungen auf Grund anwaltlicher Unfähigkeit verloren, so daß der Patient nach dem Ärztepfusch sodann auch noch durch Anwaltspfusch zusätzlich geschädigt wird! (vgl. Uwe Wesel „Risiko Rechtsanwalt“, Blessing).
Deshalb gilt: der erste Schritt ist stets die Abklärung des medizinischen Sachverhaltes durch einen objektiv urteilenden Arzt. Erst danach kann es sinnvoll seinen, einen Anwalt einzuschalten. Auch dann sollte allerdings der geschädigte Patient nicht einen der üblichen „Feld-Wald-und-Wiesen“-Anwälte, sondern einen anwaltlichen Spezialisten beauftragen, der nicht nur im Patientenrecht besonders bewandert, sondern auch seriös ist und nicht durch überhöhte Honorarforderungen „Beutelschneiderei“ betreibt.

Eigentümliche Juristen mit der Tätigkeit bis zur "unverhohlenen Gaunerei", Nonsens Ritual der Anwaltskammer, spiegel 49,50, 1989
„ ... In die Schlagzeilen geraten Juristen, die sich zu Kumpanen und Komplizen von Kriminellen machen oder die der Anfechtung nicht widerstehen können, ehrlich mit dem ihnen anvertrauten Geld umzugehen. So werden „Organe der Rechtspflege“, wie das Gesetz die Anwälte tituliert, selbst zu Objekten der Rechtsprechung: sie unterdrücken Beweismittel, besorgen falsche Alibis, frisieren Dokumente und stiften Zeugen zum Meineid an, sie verjubeln Mandantengelder und betrügen bei den Gebühren. Das Treiben mancher Anwälte ist ein Spaziergang durch die Delikte des Strafgesetzbuches’. ...“
„ ... Unbestritten gibt es unter den Rechtsanwälten hervorragende Vertreter, aber leider repräsentieren die nicht die Masse derer, die jedes Jahr um Tausende zunehmen. Mandanten klagen über Pfusch und Gebührenschinderei und sind nicht selten mit bequemen und wenig fachkundigen Rechtsbeiständen geschlagen, deren größter Eifer im Eintreiben der Honorare besteht. Ähnlich negativ wird kein anderer freier Beruf gesehen. Hemmungslose Publizitätssucht und eitle Selbstdarstellung kennzeichnen die Prototypen einer Zunft, in der Schaumschläger und Absahner leichtes Spiel haben. Die hohen Erwartungen, die Anwälte bei Ihren Mandanten wecken, können sie nur selten einlösen. Anspruch und Wirklichkeit klaffen in diesem Berufsstand allzusehr auseinander. Dadurch ist die ganze Zunft der Anwälte mehr denn je ins Gerede gekommen und die Widersprüche spiegeln sich im niedergehenden Ansehen der Profession.
Kann ein Bürger für einen Rechtsstaat, der so mit sich spielen läßt und für Rechtsvertreter, die so mit ihm spielen, viel mehr als Naserümpfen oder gar Verachtung übrig haben? ... In die Schlagzeilen geraten Juristen, die sich zu Kumpanen und Komplizen von Kriminellen machen oder die der Anfechtung nicht widerstehen könne, unehrlich mit dem ihnen anvertrauten Geld umzugehen. ...
Ein immer größer werdendes Heer teils überflüssiger, teils schlecht qualifizierter Juristen drängt in das Anwaltsgewerbe und verschärft den Kampf um Mandanten und Honorare bis zur Unverschämtheit, in Einzelfällen bis zur unverhohlenen Gaunerei. Immer mehr Mandanten, die Prozesse durch Kunstfehler ihrer Rechtsanwälte verlieren, verklagen die Anwälte auf Schadensersatz und beanstanden, Anwälte seien „Gebührenschinder“, denen „Eigennutz und Geldgeilheit vor der Sache“ stünden und die ihre Mandanten „ausnehmen wie eine Weihnachtsgans“. Sie würden so tun, als ob sie „von allem und jedem etwas verstehen“, und sie seien „rüde, arrogant, poltrig“.
Die Robenträger hängen sich gern ein altruistisches Mäntelchen um, als wollten sie aus lauter Nächstenliebe dem Recht zum Sieg verhelfen und nicht des Gelderwerbs wegen. Dabei kann es dem Anwalt sogar gleichgültig sein, ob sein Mandant recht bekommt – sein Geld kriegt er in jedem Fall.
Das anwaltliche Standesrecht ist ein recht stumpfes Schwert, wenn es um den Schutz der Mandanten geht. Weder hat das Standesrecht verhindert, daß Anwälte ihre Mandanten betrogen und hintergangen noch daß sie deren Interessen verraten haben. Von den Sittenwächtern der Anwaltskammer verfolgt wurden vor allem Rechtsanwälte, die sich mit besonderem Nachdruck für ihre Mandanten einsetzten. Der Mandant spielt im herkömmlichen Standesrecht ohnehin nur eine untergeordnete Rolle. Er ist Störenfried in einer Juristen-Ordnung, in der sich die Anwälte als „Organe der Rechtspflege“ eher der staatlichen Obrigkeit zurechnen. Bei Beschwerden erklären sich die anwaltlichen Gremien fast immer für unzuständig. Wenn ein Mandant die Kammer anruft, weil er sich von seinem Anwalt schlecht vertreten oder übers Ohr gehauen fühlt, setzt er lediglich ein Nonsens-Ritual in Gang. ... “

Anwaltspfusch, Was tun bei falschem Rechtsrat, Familie durch Anwaltspfusch fast ruiniert, Südwest Fernsehen
Immer öfter kommt es zu Streitigkeiten, zu deren Lösung der fachliche Rat eines Rechtsanwaltes notwendig ist. Dann den richtigen Anwalt zu finden, ist manchmal schwierig.
War der Rat des Fachmanns jedoch falsch, kann das sehr teuer werden. Viel Geld kann man auch verlieren, wenn der Anwalt wichtige Fristen versäumt. Was können Geschädigte in solchen Fällen unternehmen?
...Die gesamten Prozesse waren damit vergeblich. Statt des erhofften Schadenersatzes, den sie ohne die Fristversäumnis zu erwarten hatten, bleiben mehr als 12.000,- Euro unnötige Anwalts- und Gerichtskosten.
Dafür musste Familie L. sogar Schulden machen.
Zu Jahresbeginn 2004 sind allein beim Bundesgerichtshof 160 Verfahren gegen Rechtsanwälte wegen Fehlern anhängig. Bis zu 70 Prozent der Verfahren gegen Anwälte kommen wegen Fristversäumnissen zustande.
Ulrike L. wehrt sich ebenfalls, den Anwälte müssen für ihre Fehler haften.
Ohne eine Berufshaftpflichtversicherung dürfen sie nicht tätig werden.
Für den geschädigten Mandanten kann es jedoch schwierig werden, vor Gericht dem Anwalt einen Fehler zu beweisen.
Ein Anwalt haftet nur, wenn ihm ein Beratungsfehler nachzuweisen ist. Der Mandant müsste ohne diesen Fehler den Prozess gewonnen haben und ihm muss dadurch ein Schaden entstanden sein.
Bei Ulrike L. scheint die Beweislage klar. Sie muss jedoch wieder Jahre um ihr Recht kämpfen. Endlich verurteilt das Oberlandesgericht den fehlerhaft arbeitenden Rechtsanwalt zu 45.000,- Euro Schadenersatz.
Nachdem die Prozesse vorbei sind, ist Familie L. finanziell beinahe ruiniert. Sie kann sich kaum über den Sieg freuen und freut sich nur, dass alles vorbei ist.
Ein wirkliches Ende scheint jedoch noch immer nicht erreicht. Der zweite Anwalt versäumte eine genaue Abrechnung und schafft es nicht, den Schadenersatz richtig zu verteilen, dass ist zu kompliziert.
Familie L. beauftragte inzwischen den dritten Rechtsanwalt und hofft, dass dies endlich der letzte sein wird.

Verfahren in München gegen eine Anwältin, die sich erdreistet hat einem Richter Protokollfälschung vorzuwerfen, Neuer Gerichtstermin am 12.07.2011, 04.07.2011
Morgen, am 05.07.2011 um 9.00 Uhr, im Sitzungssaal A 22 des Landgerichts München, findet ein Verfahren gegen eine Rechtsanwältin statt, die sich "erdreistet" hat, einen Richter Protokollfälschung vorzuwerfen.
Nun hat sie ein Verfahren wegen Beleidigung der Richterschaft beim FG München.

In diesem Strafverfahren hatte eine Richterin einen Beschluss verfasst, wonach die Anwältin sich einer psychiatrischen Untersuchung nach § 20/21 StPO unterziehen sollte.

Diesen Beschluss hatte die Nachfolgerichterin aufgehoben,
a) nachdem sie sich geweigert hatte, die völlig sinnlose Aussage der Gutachterin wörtlich ins Protokoll zu nehmen
b) diese Entscheidung per Beschluss fällte, mit einer Begründung die
c) von der Anwältin als "schwachsinnig" bezeichnet wurde (dem schliesse ich mich voll und ganz an)
d) was eine Auslösung des (beleidigten) Schleudersitzmechanismus bei der Richterin zur Folge hatte
e) zu einer lautstarken Auseinandersetzung führte, mit anschliessender 30-minütiger Wutpause der Richterin
f) die nach der Beratung mit ihren Chefs beschloss, dass der Beschluss zu einer psychiatrischen Untersuchung aufzuheben sei
g) ohne Begründung, da es offensichtlich nicht ihr Tag für Begründungen war

Der Fortsetzungstermin wurde für den 12.07.2011 festgesetzt.
Unter anderen Zeugen wird auch "ihro Expektabilität", der beleidigte Richter als Zeuge auftreten.

Aktenzeichen:    831 Cs 253 Js 209672/08.
Ort des Geschehens: Gebäude Strafjustizzentrum, Anschrift: Landgericht München I, Nymphenburger Straße 16, 80335 München (Hausanschrift)

In seiner Zelle verbrannter Ouri Jallow, Wie die Justiz um Wahrheit ringt, spiegel online, 12.01.2011
Warum starb der Asylsuchende Ouri Jallow in einer Dessauer Polizeizelle? Und wer trägt die Schuld dafür? Das Landgericht Magdeburg muss sich nun mit dem hochumstrittenen Fall beschäftigen. Es ist eine mehr als schwierige Aufgabe.
Die Richterin Claudia Methling, die der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Magdeburg vorsitzt, ist eine zierliche Frau. Was sie aber zu bewältigen hat - nämlich den Tod des Asylsuchenden Ouri Jallow aus Sierra Leone aufzuklären - verlangt die Fähigkeiten eines Übermenschen. Denn worüber in den kommenden Wochen und Monaten in Magdeburg zu verhandeln sein wird, sprengt alles, was man für möglich halten kann.
...Gegen 12 Uhr gibt der an der Zellendecke befestigte Rauchmelder erstmals Alarm. Das Signal wird in das Zimmer im Obergeschoss des Gebäudes übertragen, in dem sich der Dienstgruppenleiter mit einer Kollegin aufhält. Später durchgeführte Versuche ergeben, dass das Signal spätestens 90 Sekunden nach der Entzündung eines Feuers ausgelöst worden sein muss. Zehn Sekunden später meldet ein zweites Alarmsignal Rauch. Beide Male unterdrückt der damalige Dienstgruppenleiter und jetzt angeklagte Andreas Sch., 50, die Warntöne.
Statt sich sofort an Ort und Stelle zu begeben, um den fixierten Jallow zu retten, ruft Sch. erst einmal bei seinem Vorgesetzten an mit der Bitte, mit ihm zusammen in den Gewahrsamstrakt zu gehen. Dann nimmt er den Zellenschlüssel, und als der Rauchmelder erneut anspringt, unterdrückt er auch diesen dritten Alarm.
Nach wenigen Schritten in Richtung Untergeschoss kehrt er um, weil er den neben dem Eingang zum Dienstzimmer in einem Blechkasten hängenden Schlüssel für die Fußfesseln vergessen hat. Auf dem Weg zu Jallow weist er einen telefonierenden Kollegen an, ihn zu begleiten. Als man dann endlich bei Zelle 5 ankommt, dringt bereits Qualm aus den Ritzen. Und als Sch. die Tür aufschließt, schlägt ihm und seinem Kollegen beißender, undurchdringlicher schwarzer Rauch entgegen.
Es war zu spät
Sch. ruft nun dem anderen Beamten zu, er soll Hilfe holen. Doch es ist längst zu spät. Der an der Matratze fixierte Jallow hat vermutlich die ersten zwei Minuten nach Ausbruch des Brands nicht überlebt, da sich an der Brandstelle etwa 800 Grad heiße Gase entwickelt haben.
Ein erster Prozess gegen Sch. und den ihn begleitenden Kollegen vor dem Landgericht Dessau wegen Körperverletzung mit Todesfolge im Amt endete im Dezember 2008 in einem von öffentlicher Empörung und Protestdemonstrationen begleiteten Debakel. Das Gericht sprach beide Angeklagte frei - nicht, weil ihre Unschuld festgestellt worden wäre oder die Beweise für schuldhaftes Unterlassen einfach nicht gereicht hätten.
Der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff beklagte in der Urteilsverkündung vielmehr ein "Ende, das aus formalen Gründen sein musste". Das Gericht habe nicht die Chance gehabt, "das, was man ein rechtsstaatliches Verfahren nennt, durchzuführen". Polizisten hätten als Zeugen "bedenkenlos und grottendämlich" falsch und unvollständig ausgesagt. Wie frustriert und erbost das Dessauer Gericht gewesen sein muss, lässt sich an den Worten ablesen, die der Vorsitzende öffentlich sagte, als er die Verhandlung schloss: "Ich habe keinen Bock, zu diesem Scheiß noch irgendwas zu sagen."
Was wird also auf die Vorsitzende Methling zukommen?...

Bundesgerichtshof, Wertvolle Verstärkung, Schnelle Seitenwechsel  und persönliche Beziehungen zu Kanzleien belasten den Bundesgerichtshof, Der Spiegel Nr. 22 Seite 32, 30.05.2011
Der Frontenwechsel ließ nicht lange auf sich warten. Am 31. Januar trat Wilfried Terno als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof in den Ruhestand.
Nur zwei Monate später schloss er sich der Wirtschaftskanzlei Johannsen an, die grosse Versicherungen wie die Generali vertritt. Zufall oder nicht, auch Ternos Sohn Christian fand kurz zuvor bei Johannsen eine Stelle.Am BGH entschied Terno in Streitfällen zwischen Versicherungskunden und grossen Assekuranzen.
Immer geht es auch um die Frage, ob sich die Umsteiger nachträglich für Entscheidungen in ihrer Amtszeit belohnen lassen.
Jetzt erschüttern auf ähnliche Art Krrieren wie die von Torno das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz.
...Aber bereits der Anschein von mangelnder Neutralität schadet dem Ansehen des Gerichts und damit der Akzeptanz seiner Rechtssprechung. Doch zu genau diesem Eindruck ist es in gleich meheren Fällen gekommen.Für Unbehagen sorgt seit einiger Zeit zum Beispiel die BGH-Richterin Gabriele Caliebe. Sie ist seit Jahren mit einem erfolgreichen Anwalt der Wirtschaftskanzlei Hengeler Müller liiert. Carliebes Senat schuf daraufhin die interne Regelung: Carliebe soll nicht mehr mit Verfahren befasst werden, an denen die Kanzlei Hengeler Müller in der Vorinstanz beteiligt war. So richtig funktioniert die Weisung aber nicht. ...
Kein Fall allerdings hat den BGH so sehr in Aufruhr versetzt wie der Seitenwechsel von Wulf Goette. Der Vorsitzende Richter am Zweiten Zivilsenat ging am 30. September vorigen Jahres in den Ruhestand. Nur einen Tab später begann er als Berater bei der Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz. ...In einer Fachpublikation bezeichnet er prozessierende Kleinanleger im Jahr 2009 als "Räuber" und "Berufskläger". Schon im September 2007 liess er sich für ein Seminar gewinnen, das Gleiss Lutz mitorganisiert hattte.
...Als Kleinaktionär der Firma Kässbohrer kämpft Freitag vor dem BGH um eine höhrer Abfindung. Die Gegenseite wird von Gleiss Lutz beraten. In dem Verfahren erklärte Freitags Anwalt 5 BGH-Richter für befangen. Sie müssten von Goettes Frontenwechsel gewusst haben. Im Februar wies der BGH die Befangenheitsanträge zurück.
Der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Nescovic hat sich die Erklärungen der Richter durchgelesen. "Wenn das glaubhaft sein soll, muss es um den sozialen Zusammenhalt im Zweiten Zivilsenat schlecht bestellt gewesen sein". ..."Wir brauchen eine gesetzliche Karenzzeit. Wer nach dem Ruhestand für eine Anwaltskanzlei auf dem gleichen Fachgebiet arbeiten möchte sollte min. 2 Jahre pausieren.Das neue Einkommen sollte zudem auf die Pension angemessen angerechnet werden."

Verfassungsrichter Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof (CDU), Wilhelm Schluckebier (CDU) und Prof. Dr. Susanne Baer decken den Rechtsbeuger Richter Dr. Christian Pfab vom LG-Coburg, der in einer Willkürjustiz Bürger verarscht
Mit Beschluss vom 26.06.2011 (1 BvR 2804/10) wurde die Verfassungsbeschwerde wegen der Versagung der Gewährung von Proszesskostenhilfe nicht angenommen. Der Beschluss erfolgte entsprechend selbstverständlich ohne Begründung.
Über den Fall wird auf dieser Seite unter dieser Überschrift berichtet:
Wie Richter Dr. Christian Pfab vom Landgericht Coburg Bürger in einer bürgerfreundlichen und bürgernahen Justiz verarscht und diesen das Recht vorsätzlich beugt:
Es geht darum, dass die eigene Versicherung in Anspruch genommen wird, weil diese den Schaden einer auf ein stehendes Fahrzeug auffahrenden Zweitunfallverursacherin zu 100% reguliert hat und den Versicherungsnehmer in seinem Schadenfreiheitsrabatt dadurch zurückgestuft hat. Dabei hat die Versicherung keine zivilen Haftungen wie die (konkreten) Betriebsgefahren berücksichtigt und auch keine Beweismittel aus den vorhergehenden Straf- bzw. Ordungswidrigkeitsverfahren bzw. andere Beweismittel berücksichtigt, sondern diese hat nur aufgrund der Bestrafungsergebnisse reguliert und weil der Erstunfallverursacher 30 EUR Ordnungsgeld für ein unbestimmtes Vergehen bezahlt hat und da das Strafverfahren gegen die Zweitunfallverursacherin eingestellt wurde haftet der Erstunfallverursacher für den Zweitunfall gemäss seiner Versicherung zu 100%. Das diese Haftungsfeststellung so richtig sei wurde vom Ombudsmann der Versicherungen Prof. Dr. Hirsch und 2 juristischen Mitarbeitern, vom Amtsgericht Coburg und von Richter Dr. Pfab vom Landggericht Coburg bestätigt obwohl der Kläger immer wieder darauf hinwies, dass nach zivilen Haftungskriterien und Beweismitteln wie den (konkreten) Betriebsgefahren hätte die Haftung der am Unfallgeschehen beteiligten geprüft werden müssen. Um seine Entscheidung zu begründen trägt Richter Dr. Pfab vom LG-Coburg  als Rechtsvertreter für die Versicherung (Verstoss gegen die Dispostionsmaxime) erstmaligselbst konkrete Betriebsgefahren vor, die allerdings Schwachsinn sind, und begründet seine Entscheidung damit. Er begründet seine Entscheidung auch noch mit anderen Gründen, die die Versicherung aber bei seiner Prüfung nie angewendet hat und welches von der Beklagten Versicherung auch nie vorgetragen wurde. Sämtliche Tatsachen die der Kläger bezüglich der von der Versicherung vorgenommenen Prüfung vorgetragen hat, nämlich Festellungen darüber, dass die Versicherung nur aufgrund der Bestrafungsergebnisse geprüft hat, werden vollständig ignoriert.
In seiner Entscheidung fehlt jeder Hinweis und jede Begründung wann die Versicherung entsprechend geprüft hat und wie die Versicherung den Fall überprüft hat. Er nimmt als Rechtsvertreter für die Versicherung eine nachträgliche Überprüfung vor, die die Versicherung hätte tätigen müssen aber ganz bestimmt nicht so wie er, denn er erklärt, dass sämtliche Rechtssprechung (auch mit PKW-Anhängern) auf den Zweitunfall nicht anwendbar ist (ausser die Rechtssprechung, die vom Gericht gegen den Kläger auch Sachlich- und Rechtsfeherhaft verwendet wird), weil der Erstunfall mit PKW-Anhänger geschah und von dem Anhänger eine konkrete Betriebsgefahr ausging, der jedoch am Zweitunfall gar nicht konkret beteiligt war. Alltagsweissheiten, die damit zu Stammtischweissheiten werden sind für ihn korrekte Beweiswürdigungen und, dass das Gericht den Vortrag des nicht anwaltlich vertretenen Klägers in der ersten Instanz gar nicht berücksichtigt hat ist für ihn kein Verstoss gegen das rechtliche Gehör. Auch dass er selbst den Vortrag des Klägers bezüglich der vorgenommenen Überprüfung der Versicherung ignoriert ist ebenfalls für ihn kein Verstoss gegen das rechtliche Gehör. Selbst wenn die Versicherung den Fall mit einem solchen rechtlichen und sachlichem Schwachsinn wie er geprüft hätte, wäre das immer noch keine ordnungsgemässe Prüfung.
Wenn er seine Entscheidung mit konkreten Betriebsgefahren begründet und die Versicherung das nicht gemacht hat, dann sieht man daran ja schon, dass die Versicherung die Haftung nicht ordnungsgemäß und sorgfältig geprüft hat, so wie dieses notwendig ist (AG Kerpen 25C40/02 vom 13.03.2003 ; AG Kenzingen, Urteil vom 19.10.2000).
Vom Kläger wurde auch die gegnerische Versicherung der auffahrenden Zweitunfallverursacherin verklagt, da diese nichts bezahlen wollte, weil ihrer Versicherungsnehmerin ja 100% des Schadens reguliert worden sei. An dem für die gegnerische Versicherung zuständigen Gericht ist mittlerweile die Klage rechtshängig und für die Klage wurde auf 100% der eingeklagten Summe Prozesskostenhilfe gewährt und die gegnerische Versicherung bot zwischenzeitlich freiwillig 50% der eingeklagten Summe an.

Der Bürger wird also was seine Grundrechte betrifft auch von Verfassungsrichtern verarscht und Richter, die Bürger verarschen und diesen vorsätzlich das Recht beugen werden abgedeckt und das ebenso hochwissenschaftlich mit Prof. und Dr. Titeln. Dafür und deswegen feiert man sich dort ebenfalls hochelitär auch mit  tausenden von monatlichen EUR.
Die Justiz arbeitet mittlerweile flächendeckend mit einer Dreiklassenjustiz. Es gibt eine Herrenrasse welches insbesondere Richter und Juristen darstellen, die allerdings untereinander opportunistisch und im vorauseilendem Gehorsam wie im Dritten Reich agieren müssen und so innerhalb der Richter- und Justizgemeinschaft aufwachsen.
Die zweite Klasse stellen Menschen dar, die richtig Geld in die Justiz tragen können, finanziell abgemolken werden können und die über Juristen Rechte geltend machen dürfen. Die dritte Klasse ist der ganz niedere Pöbel, der keine Rechte geltend zu machen hat, von Richtern auch das "NICHTS" genannt wird und sogar inhaftiert wird, wenn er sich einen Anwalt bei Anwaltszwang nimmt (Eine Verfassungsbeschwerde diesbezüglich wurde ebenfalls nicht angenommen). Der niedere Pöbel kann dann wenn Anwaltszwang besteht nicht einmal selbst Rechte geltend machen, damit er sich deswegen nicht strafbar macht.

Verfahren gegen die Caritas wegen Verstoss gegen das Rechtsberatungsgesetz:
"Betonte doch der Präsident der Stuttgarter Anwaltskammer Peter Ströbel während des ersten Prozesses extra noch, dass die Anwälte "der Berufsstand sind, dessen Selbstverständnis es ist, den Armen und Entrechteten zu helfen"."  Er vergass dabei zu erwähnen, dass diese tapferen Kämpfer für Recht und Gerechtigkeit sich nur gegen eine entsprechende hohe Entlohnung aus ihren Sesseln erheben.

"Keine Chance den Rechtsextremisten" eine Broschüre des Landratsamtes Dahme-Spreewald (12/2007):
"Das Weltbild der Rechtsextremisten: Rechtsextremisten lehnen es ab, alle Menschen als grundsätzlich gleich anzusehen..."

Wenn das das Verständnis dieser Richter von der Einhaltung von Grundrechten der Bürger darstellt, dann verwundert auch nicht das Verfassungsrichter stetig erklären, dass die Grundrechte in der BRD von Richtern auch eingehalten werden. Rechtsbeugung, vollständig schwachsinnige Entscheidungen in rechtlicher und sachlicher Hinsicht, Korruption, das nichteinhalten des rechtlichen Gehörs, Entscheidungen im Ansehen der Person, justizielle Verlogenheit usw. stellen für Verfassungsrichter also die Einhaltung der Grundrechte von anderen Richtern gegenüber den Bürgern dar und das von Richtern, die wie auch die Verfassungsrichter einen Amtseid geschworen haben.

Ekelhafte Selbstbeweihräucherung vom ehemaligen Präsidenten des BVerfG Hans-Jürgen Papier (CDU) für Grundrechte und Menschenrechte, die zwar jedem Menschen gesetzlich mit einer Garantenstellung des Staates zustehen, die aber selbstverständlich nicht jeder Mensch vom Staat und auch nicht vom BVerfG erhält:

Neue Westfälische, Nr. 86 14.04.2009, Seite 3, Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier (CDU):
Lob von höchster Stelle, Gesetzgebung in Deutschland aus Sicht der Karlsruher Verfassungsrichter besser als ihr Ruf
Papier sprach von der besten Verfassung, die Deutschland je hatte. Dass die Erfolgsquote bei Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten deutlich unter 3% liegt, wertete er als Beweis für die praktisch flächendeckende Umsetzung der Grundrechtestandards in Deutschland. Die im Grundgesetz garantierten Grundrechte seien mehr als bloss abstrakte Zielvorstellungen, allgemeine Verheissungen oder programmatische Aufträge an die Gesetzgebung. Vielmehr begründeten sie unmittelbar geltende und von jedem einklagbare Rechte. Die geringe Erfolgsquote der Verfassungsbeschwerden liege auch daran, dass in den allermeisten Fällen der Grundrechtsschutz von Gesetzgeber, Verwaltung und Gerichten sichergestellt werde.
"Meines Erachtens ist diese nicht nur tehoretische, sondern praktisch realisierte und von den einzelnen Menschen notfalls einklag bare Inpflichtnahme des Staates auf die Grundrechte etwas, auf das Deutschland stolz sein kann." Die grosse Zahl von zwischenzeitlich mehr als 6000 Verfassungsbeschwerden pro Jahr nannte er ein Indiz dafür, dass sich die Menschen in Deutschland ihrer Rechte durchaus bewusst seien. ...

Die geringe Quote der erfolgreichen Verfassungsbeschwerden ist wohl weniger ein Beweis für die Einhaltung der Grundrechte, sondern vielmehr der Beweis dafür, dass auch das Verfassungsgericht den Bürgern ihre garantierten Grundrechte im Einzelfall Rechts- Grundrechts- und Menschenrechtswidrig versagt und es zeigt deutlich, dass den Richtern grundsätzlich willkürliche Rechtssprechung, die vollständig unterschiedlich  sein kann und mit vollkommen unterschiedlichen und anderen Gesetzesauslegungen Grundrechtmässig in Ordnung ist, besonders dann wenn man nicht beweisen kann, dass eine solche Rechtssprechung auf sachfremden Überlegungen beruht, wobei der Bürger für letzteres die Beweislast trägt, der Richter aber die vollständige Herrschaftsgewalt über die Beweismittel (Protokoll, Begründung, Tatsachenfeststellung, Beweiswürdigung) hat.
So wird das richterliche bzw. staatliche willkürliche Rechtsbeugungsprivileg gegen den Bürger zum Nachteil der Bürger geschützt.

Das Bundesverfassungsgericht macht lieber hochelitäre Entscheidungen über die in der Presse berichtet wird zur Selbstbeweihräucherung um ein hohes Ansehen zu geniessen. Das Ansehen der Person ist in der Justiz das wichtigste überhaupt.
Dr. Arbeit von Susanne Baer: „Würde oder Gleichheit“. Es geht um das Recht gegen Diskriminierung am Beispiel sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Diskriminierung von Bürgern durch Versagung ihrer Grundrechte ist für diese aber OK. Es ist halt nun keine hochelitäre rechtliche Arbeit in der man seine Fantasien niederschreibt, so dass diese hochelitär, hochwissenschaftlich schön sind und man damit im Ansehen der Person Karriere macht, sondern es ist das wirkliche Leben anderer Menschen und im wirklichem Leben kann man auch Bürgern die Grundrechte selbstverständlich versagen und Rechtsbeuger damit zusätzlich feiern, weil die Wahrung der Grundrechte- und Menschenrechet für die Richter zusätzliche Arbeit ist, die diese beruflich nicht voranbringt, sondern belastet. De  rechtssuchenden Bürger ist somit Störenfried, der auch die Verfassungsrichter nicht elitär im Ansehen beruflich voranbringt.

Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet.

Das Bundesverfassungsgericht ist also nicht wie dort zur Selbstbeweihräucherung behauptet wird zur Einhaltung der Grundrechte und Menschenrechte verpflichtet und das trotz Amtseid der Verfassungsrichter. Oder anders gesagt stellen Entscheidungen, die einen solchen rechtlichen und sachlichen Schwachsinn enthalten, dass diese nur auf vorsätzlicher Rechtsbeugung beruhen können, weil es schlichtweg reine Verarschung darstellt und die daher von allen anderen Entscheidungen in der BRD abweichen (Artikel 3 Abs. 1 GG) und den Kläger schon von vornherein die Möglichkeit verweigern ein Gerichtsverfahren zu führen um seine Rechte überhaupt wahrnehmen zu können (Artikel 3 Abs. 1 GG, 19 Abs. 4 GG, 20 Abs. 3 GG, 103 Abs. 1 GG), für das BVerfG grundrechtskonforme Entscheidungen dar. Gemäss dem BVerfG gibt es also auch mind. eine Zweiklassenjustiz.



Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (06/2011):

Richterbundchef Christoph Frank erklärt mit seinem einfachen Weltbild die Zweiklassenjustiz, 20.01.2009
Christoph
Frank hat ein sehr einfaches Weltbild. Er hält sich selbst für gut. Da er Richter ist, müssen die anderen Richter auch gut sein, gehören sie doch zu seiner Klasse. Die Richter sind ein ein Teil der Justiz, also muss die Justiz gut sein. Die Justiz setzt das Gesetz durch, ohne sich zu fragen, ob es nütze oder schade, ob es gerecht oder ungerecht sei. Aber auch das ist für ihn gut. Weil er und seine Klasse so gut sind, gibt er Interviews, die dann in Pressemitteilungen landen und ein Kopfschütteln, wenn nicht gar heiße Wut verursachen.

Der Präsident des Deutschen Richterbunds, Christoph Frank, hat die Justiz gegen Vorwürfe in Schutz genommen, sie bevorzuge prominente Steuersünder. "Ich bedaure es, dass durch die Berichterstattung über Großverfahren bei den Bürgern der Eindruck entstanden ist, man könne sich vor Gericht freikaufen", sagte Frank dem Tagesspiegel am Sonntag. Hierdurch schwinde das Vertrauen in die Justiz. "Die Wirklichkeit sieht anders aus: Es gibt klare gesetzliche Strafzumessungsregeln, die für alle Betroffenen in gleicher Weise gelten. Wir wenden sie ohne Ansehen der Person an", sagte er. Prozesse mit steuer- oder wirtschaftsrechtlichen Bezügen seien in der Praxis in besonderer Weise darauf angelegt, mit Absprachen beendet zu werden, erklärte Frank. "Die Verfahren haben einen sehr umfangreichen Prozessstoff und sind meist höchst kompliziert. Das alles erfordert einen ungeheuren Aufwand an Personal und Zeit. Und genau diesen Aufwand können wir nicht immer leisten, weil uns die Ressourcen weggebrochen sind. Es fehlen schlicht Richter und Staatsanwälte in Deutschland, die sich auch gerade mit diesen sehr komplizierten Verfahren beschäftigen können."

Er sagt uns damit zwei Dinge. Das eine ist das grausamste, was man seit Freisler von einem deutschen Richter gehört hat. Er bestätigt die Zweiklassenjustiz. Den Eierdieb kann man verurteilen, weil sein Fall einfach ist und der armen Richterschaft keine Mühe macht. Deshalb bekommt der auch besonders harte und lange Strafen. Die Fälle der Reichen, derer mit den tollen Anwälten, die sind für unsere einfach gestrickten Richter zu kompliziert, das würde Arbeit bedeuten, und deshalb gibt es da einen schnellen und billigen Vergleich.

Ob sich Christoph Frank überhaupt einmal selbst beim Reden zugehört hat? Merkt er nicht, dass er damit unsere Justiz als das darstellt, was die meisten schon lange vermuten: als eine Justiz gegen die Armen und Schwachen. Es ist doch kein Wunder, dass über Prozesskostenhilfe nicht zu Beginn des Verfahrens entschieden wird, sondern erst am Ende. Die Armen sollen verunsichert werden und auf ihr Recht verzichten, während den Reichen in den Gerichtssälen ein roter Teppich ausgerollt wird.

Justiz im Nationalsozialismus – Komplizin der Vernichtungspolitik, 14.06.2011
Zum 14.6.2011 hatte die Zeitgeschichtliche Dokumentationsstelle Marburg die Historikerin Barbara Manthe eingeladen. Manthe promoviert gerade in Köln. Mich interessierte die Einladung zuerst, weil Manthes Vortrag im Marburger Stadtverordnetensitzungssaal stattfinden sollte.Viel von dem, was Manthe vortrug, war mir bekannt. Sie erklärte die Regelgerichte, die es heute noch gibt: Amts-, Landes-, Oberlandesgerichte und das Reichsgericht, welches heute BGH heißt. Daneben schuf der NS-Staat Sondergerichte, besonders den Volksgerichtshof. Manthe legte Wert auf die Feststellung, dass die meisten Richter der Sondergerichte zugleich in den Regelgerichten tätig waren. Überhaupt betonte Manthe die Kontinuität im deutschen Rechtswesen. Es sei bekannt, dass 80 bis 90% der bundesdeutschen Nachkriegsrichter zuvor NS-Richter gewesen seien. ...
Im Täterstrafrecht steht nicht die strafbare Tat im Vordergrund, sondern der Typ von Mensch, der solche Taten begeht. Ich möchte anmerken, dass derartige Ideen von Menschen in die Welt gesetzt werden, auf die diese Ideen am ehesten passen. Z.B.
(2) Jurist ist, wer sich an Universitäten herumtreibt, um dort aufzuschnappen, wie er andere betrügen kann, ohne dafür bestraft zu werden. Jeder, der sich über die NS-Richter besonders aufregt, benimmt sich albern. Das waren ganz gewöhnliche Richter.
Die meisten wurden von den Justizministern der Weimarer Republik eingestellt. Sie schworen ihren Amtseid auf die Weimarer Republik. 1934 schworen dieselben Personen um, diesmal auf Adolf Hitler. Zwischen 1933 und 1945 gingen mehrere Richter in den wohlverdienten Ruhestand. Deren Posten wurden durch Richter besetzt, die von NS-Justizministern eingestellt wurden und ebenfalls auf Hitler schworen. Ab 1946 schwor das kombinierte Personal auf Bayern und ab 1949 auf die Bundesrepublik Deutschland - immer mit dem Zusatz "So wahr mir Gott helfe!"

Natürlich war die Nazi-Zeit für Richter besonders schön, weil sie Gelegenheit bekamen viele Todesurteile zu fällen.
Adenauer war dann glücklich erfahrene Mordsbeamte zu seiner Unterstützung zu haben und gab den Beamten, die nun die seinigen waren, Gelegenheit auch ohne Todesurteile Kraft durch Freude zu finden. So wanderten viele Displaced Persons (die aus Konzentrationslagern befreit worden waren) dank bundesdeutscher Richter erneut ins Gefängnis. Begründung war gewöhnlich,  dass sie diese DPs sich in irgendwelchen kommunistischen Gruppierungen betätigt hätten oder sonstwie asozial waren.

Wie geht Gewaltentrennung im Nazionalsozialismus und heute, Richter Dr. Christoph Ullrich (CDU) LG-Marburg, Richterin Ina-Nadine Bernshausen (Grüne), 2011

Ein Richter darf Aufgabe der rechtssprechenden Gewalt und Aufgaben der gesetzgebenden oder der vollziehenden Gewalt nicht zugleich wahrnehmen. Nach einem Urteil des OVG NRW vom 08.12.2006 sind Kreistage Organe der vollziehenden Gewalt.
Dr. Christoph Ullrich (CDU), Präsident des Landgerichts Marburg, gehört dem Kreistag Limburg-Weilburg an.
Ina-Nadine Bernshausen (Grüne), Richterin im Amtsgericht Marburg, gehört dem Kreistag Marburg-Biedenkopf an.

Palmen-Niko, Staatsanwaltschaft klagt nicht strafbaren Fall an, Akten bereits vernichtet, 07.05.2011
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungsakte für den Tatzeitraum 2000 - 2002 vernichtet: (Man kommt insgesamt wieder zur Vernunft...)
Und für den Zeitraum ab 2002, also nach all den Einstellungsverfügungen und Gutachten, müsste laut BGH neu ermittelt werden. (Nach 10 Jahren trotz vernichteter Akten. Viel Spaß Dr. Brandau!)...

Kölner Antikoruptionsblog, Gegen Korruption und Machtmissbrauch in Köln, Kölner Justiz deckt Korruption, 2009
Hier werden ungeahnte tiefgreifende Skandale zum Schaden (Weitere Millionen Beträge) des Steuerzahlers und abgezockter Unternehmer enthüllt.
Informationen zur Aufklärung weiterer Straftaten auch innerhalb der IHK zu Köln, als auch die, örtlicher Baubehörden in Verbindung mit dem Archiv-Einsturz werden zum Schutz der Informanten vorerst noch zurückgehalten.
Erst wenn offizielle Ermittlungen gegen diese Brüder eingeleitet werden und glaubhaft dargelegt wird, dass die Einsatz-Truppe aus gewissenhaften und unabhängigen Staatsbevollmächtigten besteht, fühlen sich diese Informanten sicher.
Bedauerlicher Weise kann ich bestätigen, dass sich die deutsche Justiz in 2 Gruppen spaltet:
1.die nach besten gewissen und wissen, bei gesundem Menschenverstand, rechtsuchenden und urteilenden;
2.die nach besten privaten Interessen durch Machtmissbrauch ihres Amtes das Recht beugen und dabei ihre Willkür walten lassen. (Einzelheiten und Nachweise siehe Blog, erschreckend viele Fälle im Net)
Die 2. Gruppe wird oftmals von kriminellen Lobbyisten gesteuert und kontrolliert.
Solche Gruppen im Richter-, Staatsanwaltsamt oder als Staatsbedienstete bestimmen vorab, was in im Namen des Volkes entschieden wird, oder auch in einem Gutachten stehen soll.
Diese mutmaßlichen Komplizen nicht selten eng „verflochten“ mit denjenigen, die sie politisch kontrollieren sollen.
Ein ähnliches Verhaltensmuster trifft auch auf unsere angeblich „freien“ Journalisten zu, „kooperierenden Verlage“ bestimmen was in der Presse und den Medien berichtet wird und was eben nicht.
Schließlich wird auch der nächste Auftrag ausschließlich nach inhaltlichem Bedarf und Gefallen der Lobbyisten möglichst untereinander vergeben.
Der Verleger Alfred Neven DuMont hat bereits laut WDR „aus wirtschaftlichem Eigennutz seine Zeitungsredaktionen in Sachen Esch-Fonds an die Kette gelegt“.
Zwischen Herrn Alfred Neven DuMont und Herrn Paul Bauwens- Adenauer bestehen engste freundschaftliche und familiäre Verbindungen, welche u.a. auch im Kölner Narrenkostüm gepflegt und propagiert werden.
Wer jetzt noch auf politische Transparenz bzw. auf eine Veröffentlichung der vorliegenden Adenauer-Bauwens Skandale hofft, wird enttäuscht werden, weil Herr DuMont, wie bisher auch in Zukunft den Großteil der Medienlandschaft auch weit über den Kölner Raum hinaus „diktieren“ wird. (würde mich freuen, wenn ich damit etwas falsches behauptet habe)

Juristenzitate:
80 % meiner RichterkollegInnen sind selbst Kriminelle aufgrund Ihrer Rechtsprechung“, AG Direktor Deichner a.D., Wiesbaden

Alle Tassen im Schrank, Amtsrichter a.D. Deichner will co-op Otto aus der Patsche helfen, spiegel 17.02.1992
Die European Consulting Corporation AG (ECC) ist in Monrovia, der Hauptstadt des afrikanischen Staates Liberia, registriert. Der Chef sitzt in einem kleinen Büro in Mannheim; der Firmenname steht auf einem Pappschild an der Tür. Der Chef nennt sich "President": Rudolf Deichner, 54, Amtsgerichtsdirektor im Ruhestand.
Der Richter a. D. ist hierzulande wohlbekannt. Deichner sieht sich als allerletzte Instanz für hoffnungslose juristische Fälle und verkorkste Verfahren. Seine liebsten Gegner sind Banken, Konzerne und Prominente: Den Bundespräsidenten hat er schon verklagt, den Kanzler ebenfalls. Gern überschüttet er leitende Manager mit leidenschaftlichen Klageschriften. Es läßt ihn kalt, wenn er als Spinner verhöhnt wird. Er hat sich von einem Psychiater bescheinigen lassen, "daß ich in jeder Hinsicht alle Tassen im Schrank habe".

Polizisten wünschten sich das ganz große Programm. Vereitelte Durchsuchung bei Journalistin des Weser-Kurier in Bremen, 02.05.2011
Sie wollten alle Telefondaten einer Journalistin und die Durchsuchung ihres Büros: Zwei hochrangige Polizisten aus Verden wünschten sich das ganze große Programm, um ein Leck in den eigenen Reihen aufzuspüren. Hinweise darauf wollten sie bei Christine Kröger finden, Redakteurin beim Bremer Weser-Kurier.
Sie schrieb über eine Mord-Ermittlung der Verdener, konnte die internen Polizei-Akten einsehen und fand darin mögliche Fehler der Ermittler, über die sie berichtete.
Die beiden Beamten der Polizeiinspektion Uwe Jordan und Martin Erftenbeck gingen im Februar 2009 mit diesem Wünschen zur Staatsanwaltschaft - und holten sich eine Abfuhr. Die Staatsanwälte notierten sich das Begehren in einem Vermerk, über den der Weser Kurier am Samstag berichtete.
So sei es den beiden Beamten auch um "ein Signal" gegangen. Außerdem hätte die Polizisten interessiert, was die Journalistin "sonst so treibt". Die Staatsanwälte beriefen sich bei ihrer Ablehnung auf Grundsatzurteile - auch vom Bundesverfassungsgericht - und forderten die Polizisten auf, die "Ermittlungen lauter zu führen".
Christine Kröger ist eine renommierte Journalistin, sie leitet das Recherche-Ressort des Weser Kurier. Sie sagt: "Es hat mich entsetzt zu sehen, dass es die vordringlichste Sache der beiden Polizisten war rauszubekommen, wie ich an die Informationen gekommen bin, anstatt sich erst einmal darum zu kümmern, wie man eine mögliche Ermittlungspanne in Zukunft verhindern kann."
Kröger ist froh, dass die Staatsanwälte die Polizisten gebremst haben, sagt aber auch: "Es sind nicht alle Staatsanwälte solche Kämpfer für die Pressefreiheit." Sie habe bei der gleichen Behörde schon ein Vermerk eines Juristen gesehen, der sich damit brüstete, "die Presse klein gehalten" zu haben.

Wer schützt die Bürger vor Richtern?, Fehlurteile, Wie gerecht kann Justiz sein, Glaube und Wahrheit, Der Spiegel  Nr. 22/30.05.2011

Rechtsfälle: Kachelmann, Gruselhorrorgeschichte Rupp, Harry Wörtz, Karl-Heinz W., Wormser Massenmissbrauchsfall, Monika Weimar.
Autoren: Thomas Darnstädt, Gisela Friedrichsen, Dietmar Hipp, Andreas Ulrich, Antje Windmann
Wiederaufnahmespezialist Strate: "Alamierend inkompetente Gutachter".

Einseitige Ermittlungen, überschätzte Gutachten, selbstgewisse Richter - es gibt viele Gründe, warum sich die deutsche Justiz immer wieder Fehlurteile eingestehen muss.
...Die Geschichte aus der Provinz, die erst vor wenigen Wochen rechtskräftig mit Freisprüchen endete, ist schon jetzt Lehrstoff an Universitäten, Thema von Juristen und Justizpolitikern: Wie kann es passieren, dass ein ganzer Apparat versagt? Dass die Staatsanwaltschaft, zwei Landgerichtskammern und die Revisionsinstanz Totschlagsurteile auf eine frei erfundene Gruselstory gründen?
Wer schützt, so absurd das klingt, die Bürger vor Richtern, denen die Phantasie durchgeht, die in ihrer Allmacht Menschen ruinieren und jahrelang ihrer Freiheit berauben, mit Verdächtigungen und vermeintlichen Wahrheiten behängen können?
...In rund 2000 Fällen pro Jahr sieht sich die Justiz in Deutschland genötigt, Wiederaufnahmeverfahren einzuleiten - weil das, was rechtskräftig als abschliessende Wahrheit oft von meheren Gerichtsinstanzen festgestellt wurde, als nicht mehr haltbar erscheint. Niemand kann auch nur schätzungsweise sagen, wie viele Menschen in Deutschland unschuldig hinter Gittern sitzen. "Eine stattliche Zahl" an Opfern der Wahrheitsfindung vermutet der Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate, der schon für etliche Mandanten Wiederaufnahmeverfahren erreicht hat.
...Im Fall Kachelmann traten zehn Gutachter als Sachverständige und zwei als sachverständige Zeugen auf. Das Resultat war beschämend.
...Schneidig hatten die Staatsanwälte eine Anklage formuliert, die so bestechend klang, dass kein Richter es wagte, sie als dummes Zeug zu behandeln. So geht es häufig. "Schneidigkeit" sagt Marxen, ehemals Richter am Landgericht, "ist bei der Staatsanwaltschaft immer noch karriereförderlich".
..."Ich war immer froh, dass wir in Deutschland nicht die Todesstrafe haben", sagt Ex-Richter Gehrke: "Es ist beruhigend, dass im schlimmsten Fall ein Fehler korrigierbar ist."
...Das Landgericht Karlsruhe, nun eine Zivilkammer, schmettert die Klage ab. Was wahr ist, muss noch lange nicht Wahrheit sein. Die Zivilrichter befinden: Wörz Täterschaft sei - trotz des Strafurteils - nicht erwiesen. Die Zivilrichter stellen den Kollegen von der Strafjustiz ein beschämendes Zeugnis aus. Wörz Anwalt Hubert Gorka schreibt auf der Grundlage dieses Urteils einen Wiederaufnahmeantrag, führt insgesamt 15 Punkte auf, die die Verurteilung erschüttern können. Das LG Mannheim lehnt ab, das OLG Karlsruhe ordnet dagegen die Wiederaufnahme an.
...Zwölfmal befassen sich Gerichte insgesamt mit dem Fall. Nach mehr als 13 Jahren verlässt Installateur Wörz das oberste Strafgericht als wirklich freier aber gebrochener Mann.
Wer mag solcher Wahrheitsfindung noch vertrauen?
...Doch die nachträgliche Arbeit an der Wahrheit trifft im deutschen Justizstaat auf schlechte Bedingungen. Bemühungen von Anwälten um nachträgliche DNA-Tests laufen oft ins leere. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung von Spuren rechtskräftig verurteilter Taten.
...Damals waren die Methoden noch nicht ausgereift genug, den Fleck genau zu untersuchen, heute ist das Taschentuch nicht mehr zu finden. Vielleicht sagt Strate "will man es auch  nicht finden". Kann schon sein. "Justiz korrigiert sich nur ungern", sagt Strafrechtsprofessor Marxen.
...In der Selbstgerechtigkeit der Justiz und ihrer Zuarbeiter liegt ein Problem. "Es fehlt an Bemühungen, den Fehlern auf den Grund zu gehen", sagt der Humboldt-Prof. Marxen.
...Die Unabhängigkeit der Richter, die jedes Fehlermanagment als Bevormundung zurückweisen, erstickt alle Ansätze im Keim. "Wie Duodezfürstentümer", sagt der ehemalige Strafrichter Gehrke, führten sich Landgerichtskammern oft auf, "da herrscht das Prinzip Schulterschluss", da werde nicht mit Kollegen anderer Kammern über Rechtsansichten diskutiert, da heisse es, "dass machen wir hier schon immer so und so, fertig".
...Doch anstatt Alarm zu schlagen, hielt die Staatsanwaltschaft ihre neuen Erkenntnisse zurück - der Vater blieb im Gefängnis. Erst nach seiner Entlassung, als das unterdrückte Protokoll in einem anderen Prozess auftauchte, konnte der Mann in einem Wiederaufnahmeverfahren rehabilitiert werden.
...Eine Instanz, die nach den Buchstaben der Strafprozessordnung der Wahrheit verpflichtet ist - für die aber nach der Erfahrung des Strafrechtlers Marxen "ein hartes Urteil ein schöner Erfolg" ist. "Ich habe meine Kunden am liebsten im Kasten", dieser flotte Spruch unter Staatsanwälten markiert die Gesinnung, nach derer viele Ermittlungsverfahren aufgebaut werden. ...Und dort ist die Gesinnung nicht anders. "Für die Polizei sind Fälle abgeschlossen, wenn sie einen Tatverdächtigen präsentieren kann", sagt Marxen.

Fall Paul B., Von Polizisten des Schädel gebrochenVon Polizisten den Schädel gebrochen, Der Fall Paul B., Verurteilt wird das Opfer zu einer Bewährungsgefängnisstrafe, Justiz glaubt fast immer nur den Polizeibeamten, 2006
Zu sehen ist ein Demonstrationsteilnehmer, der von meheren Polizeibeamten brutal festgenommen, geschlagen, getreten und schliesslich zu Boden gedrückt wird.
Ganz deutlich zu erkennen die Folgen der Aktion. Das Gesicht von Paul B. ist stark angeschwollen, Blut tropft auf den Asphalt.
Polizist: "Was machen wir jetzt mit dem?"
Ein anderer Polizist schiebt mit dem Fuss ein Stein zum auf dem Boden liegenden schwer verletzten: "Den könnte er doch geworfen haben."
Im Krankenhaus wird ein Schädelbruch diagnostiziert, noch heute trägt er Implantate im Gesichtsbereich.
Paul B. hatte damals wegen Körperverletung Anzeige erstattet. Das Verfahren wurde eingestellt.
Bei einer Gerichtsverhandlung im Jahr 2007 wurde dann Paul B. wegen schwerem Landfriedensbruch und versuchter Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 5 Monaten veurteilt.
Paul Schamer ist der Anwalt von Paul B.. Er hatte mehrfach eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen die Beamten beantragt. Die Begründung für den Polizeieinsatz der Polizei wegen des Steines hält er für erfunden. Andere Besweismittel gab es nicht. Ein Polizeivideo schwenke im entscheidenden Moment der Festnahme weg. Die beteiligten Zeugen wurden zwar im Verfahren gegen Paul B. befragt doch fand nie eine Befragung als Beschuldigte einer Straftat statt. Im Gegenteil. Als sich Paul B. hilfesuchend an die Justizverwaltung wandte antwortete ihm Wochen später die Staatsanwaltschaft:
"Ich darf Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass auch die falsche Verdächtigung von Polizeibeamten eine Straftat und auch einen Bewährungsbruch darstellen kann."
Das nun aufgetauchte Video ist Anlass um das Verfahren wieder aufzunehmen. Paul B. hat die 3 Polizisten nun wieder angezeigt wegen Falschaussage. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt Ermittlungen aufgenommen. Anwalt Paul Schamer: "Das spricht im Grunde alles für seine Aussage und ziemlich stark gegen die Aussage der damaligen Beamten, die übrigens schon damals aus meiner Sicht nicht glaubhaft waren und daher hoffe ich dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren ernst nimmt und unabhängig ermittelt und die Beamten dann auch vor Gericht stellt wegen Verdachts der Falschaussage und auch wegen der massiven Körperverletzung."
Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte wäre in diesem Fall und auch in vielen anderen äusserst sinnvoll, weil dieses bei den Polizeibeamten auch Möglicherweise dazu führen würde, dass diese  nicht so einfach anonym zuschlagen können, denn es gibt immer wieder welche die es machen.
Erst durch die jetzt aufgetauchten Videoaufnahmen konnte der Fall B. erneut aufgerollt werden. Auch hier wird immer deutlicher was manche Polizeibeamte zu verbergen versuchen.
In solchen Fällen gibt es grundsätzlich immer nur die Aussagen der Polizeibeamten und die des Verletzten.
Es ist halt immer das Problem, dass die Justiz den Polizeibeamten eher glaubt bzw. fast immer nur glaubt.

Aberkennung des Dr. jur. Grades von der Uni Bayreuth bei CSU-Politiker Karl-Theodor Guttenberg, 21.02.2011,  GuttenPlag - kollaborative Plagiatsdokumentation
Die Univeristät Bayreuth teilte am Montagabend mit, wegen der Plagiatsvorwürfe habe Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) gebeten, seinen Doktortitel zurückzunehmen. Zur Begründung habe er auf „gravierende, handwerkliche Fehler“ in seiner Dissertation hingewiesen.

Aberkennung des Dr. jur. Grades von der Uni Konstanz bei Stoiber-Tochter Verronica Saß, 11.05.2011,
   http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Vs
Veronica Saß wehrt sich gegen die Aberkennung ihres Doktorgrads in Jura und will vor Gericht ziehen. Laut einer Internetseite soll die Tochter von Edmund Stoiber fast 40 Seiten nahezu durchgängig wörtlich abgeschrieben haben.

Die Universität wies die Vorwürfe zurück. Man habe Saß eine „sehr angemessene Gelegenheit“ zur Stellungnahme gegeben und dabei auch ihre Schwangerschaft berücksichtigt, sagte eine Universitätssprecherin. Saß habe eine Einladung zu einer persönlichen Anhörung erhalten, sie jedoch nicht angenommen. Stattdessen habe sie eine umfangreiche schriftliche Stellungnahme abgegeben. Der offizielle Bescheid der Universität gehe Saß in den nächsten Tagen zu. Anschließend habe sie vier Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen.
Uni zweifelt an wissenschaftlicher Redlichkeit
Uni-Rektor Ulrich Rüdiger erklärte, Saß sei der Doktorgrad entzogen worden, weil die rechtlichen Voraussetzungen für seine Verleihung nicht vorgelegen hätten. Er verwies auf die Regeln wissenschaftlicher Redlichkeit, wonach eine Doktorarbeit einen eigenständigen wissenschaftlichen Beitrag zum Fortschritt eines Faches beinhalten müsse.
An der Universität Konstanz erkläre jeder Doktorand bei Abgabe der Dissertation, dass die Arbeit selbst verfasst und fremde Literatur als solche gekennzeichnet sei. „Wird diese Grundregel wissenschaftlicher Redlichkeit nachweislich verletzt, ist es an der Universität, ihr wieder Geltung zu verschaffen“, betonte Rüdiger.
Angeblich viele Quellen nicht gekennzeichnetSaß soll in ihrer rechtswissenschaftlichen Doktorarbeit mit dem Titel „Regulierung im Mobilfunk“ an zahlreichen Stellen von anderen Autoren abgeschrieben und damit die Standards wissenschaftlichen Zitierens verletzt haben. Laut der Internetseite „VroniPlag Wiki“ enthält die Arbeit unter anderem ein fast durchgängiges, wortwörtliches Plagiat von knapp 40 Seiten.
Die Tochter des ehemaligen bayrischen Ministerpräsidenten arbeitet als Juristin bei der Großkanzlei Raupach und Wollert-Elmendorff, sie war auf Anfrage nicht erreichbar. Auch die Kanzlei wollte sich nicht äußern.

Aberkennung des Dr. phil. Grades von der Uni Heidelberg bei FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin, 15.08.2011
, http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Skm
Die Dissertation bestehe „in substanziellen Teilen aus Plagiaten“, hieß es nach einer Überprüfung der Arbeit an der Uni in Heidelberg. Die Quantität und Qualität der nachweisbaren Plagiate lege zwingend die Schlussfolgerung nahe, dass die Dissertation keine „selbstständige wissenschaftliche Arbeit“ im Sinne der Promotionsordnung der Fakultät und des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg darstelle, erklärte der Vorsitzende des Promotionsausschusses, Dekan Manfred Berg. Die Aberkennung des Titels ist insofern nur konsequent. Der Rückzug Koch-Mehrins auch aus dem EU-Parlament wäre es nun auch.

Unter Plagiatsvedacht der Dr. phil. Grad von der Uni Bonn bei FDP-Politiker
Jorgo Chatzimarkakis, 15.08.2011
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Gc
Mit Jorgo Chatzimarkakis ist noch ein weiterer prominenter FDP-Europapolitiker unter Plagiatsverdacht. Bei ihm dauert die von ihm selbst angestoßene Prüfung der Uni Bonn noch an. Auch seine Doktorarbeit wurde wie die von Veronika Saß und Koch-Mehrin zuvor vom Internet-Wiki "vroniplag" durchleuchtet.

Unter Plagiatsvedacht der Dr. jur. Grad von der Uni Tübingen bei CDU-Politiker
Matthias Pröfrock,
  http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Mcp

Unter Plagiatsvedacht der Dr. rer.pol. Grad von der Uni Köln bei FDP-Politiker
Dr. BijanDjir-Sarai,
  http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Bds

Unter Plagiatsvedacht der Dr. jur. Grad von der Uni Hamburg bei SDP-Politiker
Dr. Uwe Brinkmann,
  http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Ub
Plagiator gibt den Doktortitel zurück, Frankfurter Rundschau 18.06.2011: "Vor wenigen Wochen war Uwe Brinkmann Dozent der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg. Und Chef der SPD-Jugend in der Hansestadt. Nun sieht er sich dem Plagiatsvorwurf ausgesetzt - und schickt seine Doktorurkunde per Einschreiben an die Uni zurück...."

Unter Plagiatsverdacht der Dr. phil. von der Uni Bonn bei der Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. Margarita Mathiopoulus, http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Mm
Am 11. September 1989 berichtete das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL, dass Mathiopoulos’ Dissertation „Schönheitsfehler“ enthalte, da „[…] an etlichen Stellen […]“ Passagen „[…] beinahe wörtlich […]“ aus Arbeiten anderer abgeschrieben, ohne dass diese Passagen als Zitate ausgewiesen seien und zitiert Beispiele; des weiteren wird in dem Artikel berichtet, dass Mathiopoulos über ihren Anwalt mitgeteilt habe, dass ihr an jenen Stellen, an denen die Quellen nicht offengelegt wurden „[…] ‚offensichtlich‘ bedauerliche ‚Flüchtigkeitsfehler‘ unterlaufen“ seien. Der Doktorvater habe sich laut SPIEGEL „[…] ‚sehr betroffen [gezeigt], daß an einigen Stellen die angewandten Arbeitsmethoden nicht wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechen‘“, sehe jedoch dadurch „[…] ‚de[n] Kern der geistigen Leistung von Frau Mathiopoulos nicht beeinträchtigt‘.“ Zum Entzug des Doktorgrades kam es nicht, obwohl die Philosophische Fakultät der Universität Bonn, welche den Doktorgrad selbst verliehen hat, nach Angaben des SPIEGEL in einem Gutachten die Aussage tätige, „[…] dass in der Arbeit ‚in wörtlicher und sinngemäßer Wiedergabe mehr übernommen‘ sei, ‚als es die Zitatnachweise‘ erkennen lassen.“

Stahlbetonbau am Amtsgericht Minden, Der Bürger rein im Ansehen der Person als unzurechnungsfähiges und wertloses NICHTS bei Gericht, 1993/2004:
Strafverfahren des Herrn L. gegen seinen Vermieter (3 Cs 24 Js 788/93 (861/93)):
Herr L. stellte Strafantrag gegen seinen Vermieter, wegen Bedrohung, Beleidigung, Hausfriedensbruch und tätlicher Angriffe.
Der von Herrn L. gestellte Strafantrag wurde abgelehnt, da kein öffentliches Interesse vorliegen würde. Ein Rechtsanwalt erklärte, daß dieses generell so gemacht würde, weil er kein Rechtsanwalt sei und daher eine solcher Antrag grundsätzlich viel weniger Ernst zu nehmen sei als einer von einem Rechtsanwalt eingereichter. Ein RA reichte dann für Herrn L. eine Beschwerde beim Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft ein, so daß darauffolgend plötzlich selbstverständlich öffentliches Interesse vorlag und Herr L. in dem Verhandlungstermin über den von ihm gstellten Strafantag mit 4 weiteren von Ihm benannten Zeugen als Zeuge geladen war.
Die Richterin erklärte: Herr L. ich habe mir Ihren Strafantrag durchgelesen, daß sieht mir ja ganz nach einem Rechtsanwalt aus aber in Ihrer Anschrift steht garnicht, daß Sie Rechtsanwalt sind?
Herr L.: Ich bin auch kein Rechtsanwalt.
Richterin: Sind Sie denn angehender Rechtsanwalt?
Herr L.: Nein.
Richterin: Studieren Sie denn Jura?
Herr L.: Nein.
Richterin: Was für einen Rechtsberuf haben Sie denn erlernt?
Herr L.: Mh, Keinen.
Richterin: Welchen Beruf haben Sie denn dann erlernt?
Herr L.: Beton u.- Stahlbetonbauer und Hochbaufahrarbeiter.
Richterin: Ja, dann ist das alles ja auch garnichts hier!!, wobei Sie in etwa 10cm Höhe durch die Luft mit dem Handrücken über die vor sich liegende Strafanzeige des Herrn L. fegte.

Die Schriftsätze sind also tatsächlich dergestalt intellektuell wie von einem Rechtsanwalt. Die Person des Geschädigten ist jedoch gemäss Juristen nicht hochintelektuell, nein noch nicht einmal intellektuell, sondern noch schlimmer. Es wird rein im Ansehen der Person beurteilt.
Gauleiter Koch: "Im vorchristlichen Rom waren die Sklaven den Haustieren untergeordnet. Das Nichts ist selbst noch den Sklaven untergeordnet."

Jahre später (2004/2005):
Zwischenzeitlich erfolgen von Herrn L. Beschwerden über richterliche Verbrechen an denen auch Richter Husmann und Richter Eickhoff beim Abdecken beteiligt waren und andere Beschwerden mit richterlichen Belehrungen zB.:

Beschwerde In der Strafsache: Beschuldigter L., 5 Gs 1029/04, Beschluß vom 09.12.2004 von Richter Wacker, Minden, den 01.02.2005
Hiermit lege ich Beschwerde gegen den Beschluß von Richter Wacker vom 09.12.2004 ein.
Ich beantrage den Beschluß von Richter Wacker vom 09.12.2004 aufzuheben, damit das Verfahren weiter ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.
Richter Wacker hat am 09.12.2004 mit Beschluß des AG Minden eine von mir eingelegte Beschwerde wegen eines Durchsuchungsbeschlußes abgewiesen ohne eine Entscheidung von der Strafkammer am LG Bielefeld einzuholen (StPO §306 Abs. 2). Der Rechtszug ist damit ersichtlich nicht ordnungsgemäß behandelt worden.
Richter Wacker hat damit aufgrund des Devolutiveffektes (GVG §73 Abs. 1) gegen Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen. Die Entscheidung verstößt somit auch gegen Artikel 20 Abs. 3 GG.
Eine Rechtsmittelbelehrung lag dem Beschluß von Richter Wacker nicht bei.

Richter Husmann vom AG-Minden und Richter Eickhoff vom AG-Minden schicken Herrn L. zu einer psychologischen Untersuchung, weil er vollständig unfähig ist bei Gericht vorzutragen und um ihm daher einen Betreuer zu bestellen.
Die Psychologin erklärte, dass er den Juristen vertrauen müsse, weil diese jahrelang Jura studiert haben und einen Amtseid geschworen haben. Daher könnten diese auf keinem Fall jemanden Schaden und diese könnten das auch niemals mit Absicht machen. Selbst wenn diese jemanden Schaden wollten ginge das nicht, weil diese einen Amtseid geschworen haben und daher sei dass unmöglich.
Psychologin: "Verstehen Sie Juristen haben Jura studiert! Was haben Sie denn gelernt?"
Herr L.: "Ich habe einen Gesellenbrief als Beton- und Stahlbetonbauer"
Psychologin: "Sehen Sie, daher können Sie das gar nicht verstehen was Juristen machen."
Herr L.:"Ich habe allerdings auch noch einen Gesellenbrief als Hochbaufacharbeiter."
Psychologin: "Und welchen Schulabschluss haben Sie?"
Herr L.: "Hauptschulabschluss".
Psychologin: "Sie müssen verstehen, dass Juristen jahrelang studiert haben und diese haben ein Gymnasium besucht und dann viele Jahre eine Universität!"
Herr L.: "Aber es geht doch um meine Schriftsätze und dass ich nicht fähig bin bei Gericht rechtlich vorzutragen. Was ist denn damit nicht in Ordnung?
Psychologin: "Ihre Schriftsätze sind in Ordnung und die kann ich ja sogar verstehen aber das was dort rechtlich drin steht kann ja gar nicht stimmen, denn Sie  haben nicht sutdiert und daher können Sie das selbst gar nicht verstehen was Sie da schreiben. Ihre Schriftsätze sind ja genau wie eine Doktorarbeit mit den ganzen Rechtsnachweisen und den Erklärungen und Erläuterungen. Aber da Sie das gar nicht verstehen können sieht man ja dass Sie sich da in einem Wahn in etwas hinneinsteigern, was Sie überhaupt gar nicht verstehen können."
Richter Eichhof telefonierte mit der Psychologing hochelitär und freundlich, damit unbedingt ein Betreuer bestellt wird, denn das sei zu seinem Vorteil dringend.
Zweiter Termin bei der Psychologin nach ein paar Tagen mit einigen hier nicht genannten Vorfällen:
Psychologin: "Ich habe dem Gericht mitgeteilt, dass ich den Fall nicht weiter bearbeiten werde, denn Sie kennen sich ja rechtlich bestens aus."

Nun wurde Herr L. aufgrund des Auftrages von einem weiteren Neurologen und Psychologen zu Hause besucht.
Neurologe: "Wissen Sie was ich hier soll?"
Herr L.: "Mh, ehrlich gesagt weiss ich das auch nicht."
Neurologe: "Ich soll beurteilen ob Sie im Stande sind bei Gericht rechtlich vorzutragen. Aber ich kenne mich doch rechtlich gar nicht aus und kann das daher doch gar nicht beurteilen. Ich kann doch nur beurteilen ob Sie in der Lage sind bei Gericht vorzutragen und dass Sie das können daran besteht ja nicht der geringste Zweifel. Und dass Sie sich entsprechend rechtlich hervoragend auskennen und entsprechend vortragen können, daran habe ich auch nicht den geringsten Zweifel. ..."

Ihm war nach dem Gutachten kein Betreuer zu bestellen.
Herr L. bat bei Gericht um eine Kopie des Gutachtens. Das Gutachten ist Geheim.
Seit 1990 bin ich bei Gericht verarscht worden:.
http://www.youtube.com/watch?v=eUwmJMlc9ZI
Die Frage ist also nicht ob man von Juristen verarscht wird, sondern rein aufgrund des Zufalls wann man von diesen verarscht wird.


Schreiber-Affäre: Ex-CSU-Politiker Holger Pfahls (ehem. Präsident des Verfassungsschutzes) erneut angeklagt, 20.11.2011
Holger Pfahls, ehemaliger Rüstungsstaatssekretär, kommt erneut vor Gericht. Schulden aus dem ersten Prozess hat er nicht bezahlt, er habe die Mittel nicht. Jetzt ist sein Vermögen aufgetaucht.
Der frühere CSU-Politiker war jahrelang einer der meistgesuchten deutschen Kriminellen, nachdem er wegen des Vorwurfs der Bestechung durch den Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber geflohen war. Nach seiner Festnahme verhängte das Landgericht Augsburg 2005 eine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung und Vorteilsannahme, diese hat Pfahls längst abgesessen.
Seit Dezember sitzt er nun erneut in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Augsburg wirft ihm unter anderem eine falsche eigensstattliche Versicherung und Erpressung vor und hat Anklage erhoben. Das teilte ein Behördensprecher am Mittwoch mit. Damit droht dem früheren Vertrauten von Franz Josef Strauß, der auch Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz war, eine neue Haftstrafe.
Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte, hat Pfahls aus seinem früheren Prozess noch Schulden in Höhe von etwa 3,7 Millionen Euro bei der öffentlichen Hand. Er habe sich aber als mittellos dargestellt, darüber auch eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben und sein Vermögen vor seinen Gläubigern verheimlicht. Außerdem sei Pfahls hinreichend verdächtig, gemeinsam mit drei anderen Beschuldigten einen Privatgläubiger bedroht zu haben, damit dieser auf eine Forderung in Höhe von 5000 Euro verzichtet.


Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (05/2011):

Von Bürgern benötigte Akten verschwinden bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld (15 Js 1811/07) bzw. bei Behörden in Minden (15 Js 1811/07), unzulässige Geheimakten verschwinden sicherlich nicht, 13.05.2011
"...Die fragliche Akte wurde vor hier aus nach der Verfahrenseinstellung an den Kreis Minden-Lübbecke abgegeben. Aufgrund Ihrer Eingaben habe ich die Akte zurückgefordert. Allerdings hat der Kreis nur noch mitteilen können, dass die Akten dort zwischenzeitlich nicht mehr vorliegen.
Eine vollständige Aktenrekonstruktion war nicht möglich; allein die Verkehrsunfallanzeige war bei der Polizei noch vorhanden und wurde hierher gesandt.
Aufgrund dessen ist es mir unmöglich, eine etwaige Stellungnahme der Frau B. in Ablichtung zur Verfügung zu stellen."

Autofahrer A fährt in München 10 km/h schneller als erlaubt und kommt dadurch 10 Minuten früher in Nürnberg an, wo er trotz Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit mit einem Radfahrer zusammenstößt und diesen verletzt = Fahrlässige Körperverletzung §229 StGB
Das OLG Karlsruhe (NJW 1958, 430) bejahte einen Pflichtwidrigkeitszusammenhang, da der Autofahrer A bei ordnungsgemäßer Geschwindigkeit in München den Unfallort in Nürnberg zeitlich später erreicht hätte und somit der Unfall vermeidbar gewesen wäre. (siehe hierzu auch Ebert, Jura 1979, 561, 571).

Diese Erwägungen verfehlen den Schutzzweck der einschlägigen Sorgfaltsregeln. Der Sinn und Zweck der Geschwindigkeitsbegrenzung ist darin zu sehen, dass der Fahrer in einer kritischen Verkehrslage vor Ort und Stelle – also in München und nicht in Nürnberg – noch frühzeitig genug adäquat reagieren kann, um einen Unfall zu vermeiden. Er besteht jedoch nicht darin, zeitlich später an einem anderen Ort anzukommen und dadurch Unfälle zu vermeiden.

Interview: Gewaltsame Entführung durch die Polizei in die Psychiatrie. Wer als Bürger die Drohung ernst nimmt, dass man einen Kopfschuss erhält gehört gemäss Juristen wegen Wahnvorstellungen therapiert.
...Das war ja auch noch das allerschlimmste wie ich in die Psychiatrie kam. Ich bin hier auf der Strasse gewesen und wollte einkaufen gehen und plötzlich ein haufen Männer und überfällt mich und ich schrei schon "Hilfe Hilfe", weil ich dachte ich werde überfallen" dabei war das Zivilpolizei. Die Betreuerin muss das in Angriff genommen haben, die einfach vor meine Nase gesetzt wurde. Die kannte ich ja nicht einmal die Frau. Mitten auf der Strasse wurde ich dann überwältigt und in Handschellen gelegt. In der Todesangst denk ich hoffentlich kommt jetzt endlich mal die Polizei und rettet mich und dann kam ein Polizeiwagen an und dann stopfen die mich in den Polizeiwagen in Handschellen wie ein Schwerverbrecher. Ich bin noch nie in meinem Leben mit solchen Dingen konfrontiert worden.
Dann haben die das ganze noch ins lächerliche gezogen. Und dann mit Handschellen im Rücken in die Psychiatrie abgeführt mit Zwangsmedikation. Mir ist nichts begründet worden gar nichts.
Ich bin mittlerweile nicht mehr unter Betreuung, ich war auch nicht kooperativ mit denen. Man lässt mich zwar in Ruhe aber für mich ist nichts geklärt worden.
Man hat mir Schizophrenie vorgeworfen und dass ich Zwangsmedikation erhalten muss, weil ich nicht einsehen will, dass ich schizophren bin.
Ich kenne ja die Hintergründe um die es hier geht. Ich habe damals in Scheidung gelebt. Mein Mann ist Deutscher und ich bin Türkin. Mein Mann hat damals Angst gehabt, dass ich die Kinder in die Türkei entführe. Ich war 2 Jahre entmündigt und 4 Monate weggesperrt. Er ist sehr gewaltbereit.
Ich habe versucht über die Staatsanwalt ein Ermittlungsverfahren gegen Ihnen zu bewirken. Man hat für mich gar nichts getan. Richtig kommt man davon nicht mehr weg.
Ich habe mich gefühlt im falschen Film.
Man hat mich damals vollgepumpt mit Chemikalien. Ich nenne das Folter. Ich konnte nicht mehr reden, mich kaum noch bewegen und keine Gedanken mehr fassen. Mein Körper war wie unter Strom gestanden. Man hat mich in den Zustand versetzt in dem man mich sehen wollte. So richtig unter Drogen gesetzt gegen den Willen. Es gab kein Urteil, dass man das machen durfte.
Die nennen das in Gewahrsam nehmen.
Weil ich nicht kooperativ war hat man mir nahegelegt zu gehen. Da sagte der eine Pfleger, dass er glaubt, dass ich dort fehl am Platz wäre.
Ich war bei so vielen Anwälten danach. Meinen Sie ich habe einen Anwalt gefunden, der für mich tätig werden wollte.
Ich kenne mich doch nicht aus. Woher soll ich wissen was ist richtig.
Es kann nicht sein, dass ich in einem Land lebe wo ich hoffe, dass es demokratische Grundwerte hat und dass es hier nicht so ist.
P.: Aber man darf doch die Wahrheit sagen ausser in China und Russland.
Aber in Deutschland ist das doch nicht anders.
Die eine Ärztin hat mir dann noch gedroht in einem Ton: "Vergessen Sie ihre Kinder sonst kommen Sie hier nie raus". Das ich Kinder habe, habe ich dort gar nicht erzählt gehabt.
In Karlsruhe habe ich dann eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt und dann wurde dort ein Psychiater hinzugezogen und erklärt, die Frau gehört in die Psychiatrie. Meine Strafanzeige ist garnicht zu Protokoll genommen worden.
Und in der Psychiatrie haben dann mit mir ein kurzen Gespräch geführt und haben mich dann auch gleich wieder freigelassen. Irgendwann stand in Kunzelsau ein Mann vor der Tür und erklärte er wäre der Medizinalrat von Künzelsau und wollte mit mir sprechen und ich erkläte aber ich will aber nicht mit Ihnen sprechen. Der hat hinter meinen Rücken dann veranlasst, dass ich eine Betreuerin erhalte. Es kam permanet eine Frau, die mit mir reden wollte und ich wollte aber mit ihr nicht reden.
Anscheinend hat die Betreuerin bei einem Richter hier in Künzelsau eine Blankounterschrift geholt, dass ich unter Betreuung gestellt werden soll.
Einen gerichtlichen Beschluss habe ich erst in der Psychiatrie erhalten. Gegen diesen habe ich Beschwerde eingelegt. Fast 4 Wochen später kamen dann 3 Richter in die Psychiatrie um mich anzuhören. Als ich dann erzählte was man mit mir gemacht hat, hiess es im allerdings erfolglosen Urteil dass die Vorgehensweisen gegen mich sehr bedenklich sind. Aufgrunddessen hat die Betreuerin ihr Amt niedergelegt, weil sie dass in die Wege geleitet hat, dass ich verchleppt werde. Ich glaube aber, dass diese meinen Fall abgeben musste.
Mir wurde der Führerschein entzogen. Ich hatte einen LKW Führerschein. Nach einer MPU habe ich den PKW Führerschein zurückerhalten mit dem Deal, dass wir auch dem Amt gerecht werden und ich 2 Jahre lang alle 3 Monate zum Hausarzt gehe und mir bestätigen lasse, dass ich nicht psychisch gestört bin. Um meinen LKW wieder zurückzuerhalten müsste ich eine grosse MPU machen, die 700 EUR kostet und danach würde dann im Einzelfall darüber entschieden ob ich den wiedererhalte.
Ich war nicht gestört aber ich wurde gestört gemacht.
Ich habe kein Vertrauen mehr in dieses Rechtssystem. Ich habe absolut kein Vertrauen zu unserer Regierung, dass diese überhaupt etwas tun.
Wie kann ich in einem Land existieren in dem ich nicht einmal Schutz vor der Polizei habe. Hier wurde ich wie Dreck behandelt.

P.: Hat man Ihnen ihre Wohnung ausgeplündert?

Ja, natürlich und da stand die Polizei dabei wo man mich vor meiner Wohnung ferngehalten hat.

P.: So ähnlich war das bei mir auch. Ich war auch anwesend als man mich bestohlen hatte und die Polizei kam und hat mir einen Platzverweis erteilt. So konnte man mir das ganze Lager leerräumen. Anschliessend sollte ich einen Geldkoffer auf einem Parkplatz abstellen um mein Eigentum zurückzukaufen. Als ich das Geld nicht bezahlte gab es nach ein paar Monaten eine Androhung: "Da hat jemand einen Kopfschuss bekommen", vielleicht wäre ich der nächste. Die Polizei steckt dahinter.

Natürlich.
Mein Mann steht hinter den Polizisten und ruft auch noch ausländerfeindliche Parolen gegen mich "Scheiss Türken" aber die Polizisten hören das gar nicht.

P.: ...Das wurde dann umgedeutet, dass ich mich damit einverstanden erklärt habe eine Theraphie zu machen, weil ich einen Wahn hätte, weil ich es ernst genommen habe, dass man mir mit einem Kopfschuss drohte. Der Herr hat gute Beziehungen. In seinem Elternhaus wohnt ein Polizeibeamter, seine Stiefmutter wohnt mit der Staatsanwältin im selben Haus, die für seinen Fall damals zuständig war. Sein Haus hat er im Rohbau von einem CDU-Ratsmitglied gekauft, ein zweites CDU-Ratsmitglied wohnte bei ihm zur Miete.


Baumbach/Hefermehl 61. Auflage §287 Schadensermittlung; Höhe der Forderung Rn. 4, richterliche floskelhafte verbrämte Nachlässigkeit:
"Die Vorschrift gibt dem Richter eine manchmal gefährliche Freiheit. Schätzung ins Blaue ist die Hauptgefahr bei §287 ZPO. Das weite richterliche Ermessen kann unversehends zur nur noch floskelhaft verbrämten Nachlässigkeit umschlagen."

Selbstbedienungsladen für Juristen (Richter Thiemann/Helmkamp AG-/LG-Bielefeld): Insolvenzverfahren 43 IN 760/07, Masse 16647,28 EUR, Vergütung des Insolvenzverwalters 12361,60 EUR, 07.05.2011
Amtsgericht Bielefeld Beschluss vom 07.05.2011.
Die Masse betrug anfangs im übrigen etwa 20000 EUR. Davon verauslagt wurden bereits mehr als 1500 EUR für den Insolvenzverwalter für das Gutachten über die Insolvenz. Der Rest ist für Gerichtskosten aufgewendet worden.
Von ehemals etwa 20000 EUR verbleiben den Gläubigern also  4285 EUR abzügl. noch evtl. aufzuwendender Zinsen. Dabei muss man bedenken, dass in den Rechnungen der Gläubiger häufig bereits Gerichts- und Rechtsanwaltskosten oder Inkassokosten enthalten waren. Von also etwa 20000 EUR, die der insolvente Schuldner einmal hatte und hart verdientes Geld gewesen sind verbleiben ihm etwa 2500 EUR um seine tatsächlichen ehemaligen Schulden zu bezahlen und die restlichen 17500 EUR haben Justiz und Juristen kassiert. Davon, dass der Insolvenzverwalter das Vermögen des Schuldners (auch zu Gunsten der Gläubiger) schützt hat der Insolvente gar nichts bemerkt, sondern das genaue Gegenteil wurde getätigt. Es wird Post unterschlagen und Arbeiten an denen der Insolvente das Urheberrecht besitzt, die aber für die Gläubiger wahrscheinlich wertlos sind, werden vernichtet. Der Insolvente wird mit seinen Eingaben vollständig ignoriert. Gedeckt wird das ganze vom Insolvenzrichter Thiemann am AG Bielefeld, der den Insolvenzverwalter dabei fleissig unterstützt.
Weitere Kosten sind dem Insolventen entstanden aufgrund eines rechtswidrigen Postbeschlagnahmebeschlusses von Richter Thiemann und einem Befangenheitsantrag, weil der Insolvenzrichter Thiemann dem Insolventen laut schreiend erklärte, dass er sich seine Schriftstücke nicht durchlesen muss, weil er Richter ist und es daher auch gar nicht getan hat und der Insolvente gar keine Rechte besitzen würde. Für beide Beschwerden, die abgewiesen worden sind musste der Insolvente die Kosten tragen. Eine Beschwerde gegen den abweisenden Befangenheitsantrag wurde ebenfalls auf Kosten des Insolventen nicht stattgegeben, weil gemäss Richter Thomas Helmkamp vom LG-Bielefeld (jetzt LG Münster) Bürger keine vernünftig denkenden Menschen sind und daher keine Rechte begründen können, während ein laut schreiender Richter, der erklärt, dass er sich Schriftstücke von Bürgern nicht durchliest und diese auch nicht durchgelesen habe und Bürger keine Rechte geltend zu machen haben und der einen rechtswidrigen Postbeschlagnahmebeschluss tätigt, einen vernünftig denkenden Menschen darstellt.
Allen Menschen, die entsprechende Rechtsbehelfe nicht selbst tätigen können wäre natürlich keine PKH bewilligt worden und diese hätten somit auch von vorn herein keinen Anwalt in Anspruch nehmen können, der den Fall ohne Geld ohnehin nicht getätigt hätte und noch nicht einmal gegen entsprechende Rechts- und Grundrechtsverletzungen Rechtsbehelfe einlegen können. Auch wenn die Rechtsbehelfe von vorn herein sinnlos sind, denn die Juristen decken sich bei dem tätigen von Rechts- Grundrechts- und Menschenrechtsverletzungen untereinander ab und belobigen sich dafür auch finanziell.

Oligarchischer Richterstaat mit auch am Bundesverfassungsgericht von Parteien gesteuerter Richter
»Die obersten Bundesgerichte bekennen sich bis heute völlig unbefangen zu einer sogenannten "objektiven" Methode der Gesetzesauslegung. … Die Methode ist besonders attraktiv für Richter, die ausgeprägte eigene rechtspolitische Regelungsvorstellungen haben, die sie "objektiv vernünftig" halten. … Die objektive Methode verwandelt die Gerichte von Dienern der Gesetze zu Herren der Rechtsordnung. … Die politischen Parteien haben die Konzentration der Staatsmacht in den obersten Bundesgerichten, natürlich erst recht im BVerfG, seit langem erkannt und verinnerlicht. Der verbissene Machtkampf der Parteiobleute um das Machtmonopol der Parteien bei der Richterwahl ist ein weiterer, untrüglicher Beweis dafür, wie sehr die Bundesrepublik bereits von einem Gesetzesstaat zu einem Richterstaat mutiert ist. … Wer die Rechtsordnung ohne Gesetzgebung ändern will, kann dazu zwei zweckdienliche Instrumente einsetzen, nämlich geeignete Rechtsanwendungsmethoden einerseits und die Wahl parteipolitisch wie weltanschaulich "geeigneter" Bundesrichter andererseits. Die derzeitige Praxis der Methodenwahl ("objektive" Methode) wie der Richterwahl (drohende Dominanz parteipolitischer Auswahlkriterien vor fachlicher Eignung) ebenen den Weg zum oligarchischen Richterstaat.
Prof. Dr. Bernd Rüthers

Rechtsanwalt Rolf Bossi: Teils bis heute geistig vergiftete Justiz durch die Hitlerdiktatur mit dem Baustein der Aushölung des Straftatbestandes der Rechtsbeugung
»Eine Justiz, die niemals offiziell und institutionell mit dem Unrecht gebrochen hat, das sie in zwölf Jahren Hitlerdiktatur beging, schleppt den Ungeist Tausender von Rechtsbeugungen und Mordurteilen als ewige Last mit sich herum. Indem sich Deutschlands Juristen nahezu geschlossen einem verbrecherischen Regime unterordneten, ist die Unabhängigkeit der Richter – und damit eine ihrer elementarsten und hervorstechendsten Eigenschaften – zwischen 1933 und 1945 pervertiert worden. Sie ist zu einer unbeschränkten Machtvollkommenheit und Willkür entartet. Die politische Zweckmäßigkeit eines Urteils ist als Maßstab an die Stelle von Wahrheit und Gerechtigkeit getreten.
Statt den Faden der im Nürnberger Juristenprozess 1947 gesprochenen Urteile aufzunehmen und sich der Verantwortung für die eigenen Unrechtsgeschichte zu stellen, haben Gesetzgeber und Justiz die Mörder in Robe nahezu vollständig amnestiert und bereitwillig wieder in die Reihen der Halbgötter in Schwarz aufgenommen. Mindestens eine weitere Generation von Juristen ist durch diese braunen Nachkriegskarrieristen geistig vergiftet worden. Die größte Hypothek dieses Versagens ist folgende: Um ihren eigenen Berufsstand nicht der Schande und der Verachtung und dem völligen Ansehensverlust preisgeben zu müssen, haben Deutschlands Richter sich ein exklusives Sonderrecht geschaffen, das die Verfolgung und Bestrafung von Unrechtsurteilen beinahe unmöglich macht. Ein wichtiger Baustein dazu war die Aushöhlung des Straftatbestandes der Rechtsbeugung.«
Rechsanwalt Rolf Bossi, in: "Halbgötter in Schwarz, Deutschlands Justiz am Pranger", Goldmann Verlag, Seite 271 – 272''

Sterilisation mit Gift, ungeheuerlicher Vorgang im Polizeipräsidium Marburg-Biedenkopf wird von den Behörden ohne angemessene Ermittlungen unter den Teppich gekehrt, 11.05.2011
Polizeibeamtin teilt Bürger mit, er sei mit Gift sterilisiert worden
Am 4. September 2010 wurde ein Marburger Bürger von der Polizei rechtswidrig fest genommen. Im Keller des Polizeipräsidiums Marburg-Biedenkopf spielte sich eine erschreckende Szene ab. Die Polizeibeamtin Frau R. teilte Herrn W. mit, er sei mit Gift sterilisiert worden. Eine anschließende urologische Untersuchung des Spermas von Herrn W. wies seine Zeugungsunfähigket nach.
Der Hintergund dieses Polizeieinsatzes ist bislang unklar. Kriminalpolizei Gießen und Staatsanwaltschaft Marburg unterließen es, zu ermitteln, obwohl ihnen Anzeigen vorliegen.
Die Festnahme des Herrn W. am 4.9.2010 erfolgte offiziell, weil die Nachbarin Frau B. der Polizei telefonisch mitgeteilt hatte, Herr W. habe aus seiner Wohnung Gegenstände auf die Sraße geworfen. In der dienstlichen Stellungnahme der beteiligten Polizeibeamten vom Januar 2011 stellen diese jedoch fest, dass Herr W. keine Gegenstände auf die Fahrbahn geworfen hatte. Ihre Begründung für die Festnahme des Herrn W., der rechtswidrig aus seiner Wohnung geholt wurde, ist nebulös.
Der Grund für seine Festnahme dürfte auch eher in dubiosen Machenschaften zu sehen sein, in die Marburger Polizisten offenbar verwickelt sind. Anders lässt sich nicht erklären, wie die Polizeibeamtin Frau R. in der Lage war, zahlreiche Ereignisse aus dem Leben des Herrn W. nach seiner Festnahme zu kommentieren. Insbesondere dass sie im Gegensatz zu Herrn W. über dessen Zeugungsunfähigkeit informiert war und ihn aufforderte, eine urologische Untersuchung durchzuführen, lässt auf organisierte Kriminalität schließen.
Nachdem Herr W. schockiert die Ergebnisse der urologischen Untersuchung seines Spermas zur Kenntnis genommen hatte, erstattete er am 17. Novemeber 2010 bei der Kriminalpolizei in Gießen Strafanzeige wegen Beihilfe zur schweren Körperverletzung gegen die Polizeibeamtin Frau R. sowie eine weitere verdächtige Person, die Herrn W. bereits im September 2009 damit gedroht hatte, ihn zu vergiften.
Jedoch wurden von der Kripo Gießen keine ernsthaften Ermittlungen durchgeführt, obwohl ihr das Spermiogramm vorliegt, die eine schwere Schädigung des Spermas von Herrn W. nachweist, sowie ein Gedächtnisprotokoll der entsprechenden Drohungen der Polizeibeamtin Frau R. Die Akten wurden der Staatsanwaltschaft Marburg übergeben. Die zuständige Staatsanwältin Frau Brinkmeier leitete noch nicht einmal ein Ermittlungsverfahren bezüglich der Anzeigen wegen schwerer Körperverletzung ein, womit sie den Verdacht der Strafvereitelung im Amt auslöst. Mehrere schriftliche Anfragen bezüglich des Sachstandes der Ermittlungen gegen die verdächtigen Personen Frau R. und Herrn P. wurden von der Staatsanwältin nicht beantwortet.
Der Staatsanwaltschaft ist auch bekannt, dass Herr W. mehrere Morddrohungen unter anderem von den Verdächtigten Frau R. und Herrn P. erhalten hat, womit im Falle der Polizeibeamtin neben dem Verdacht der Beihilfe zur schweren Körperverletzung auch der Straftatbestand der Bedrohung im Amt in Frage kommt.
Herr W. hat nunmehr noch einmal Anzeigen gegen die Verdächtigen bei der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main erstattet. Es bleibt abzuwarten, ob diese nun ihrem Ermittlungsauftrag nachkommt.

Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung in der CDU-Parteispendenaffäre verboten, Steuerhinterziehungprivileg für Reiche, Focus 20/11 16.05.2011, Seite 42
Für Trickser der Alptraum, Frank Wehrheim galt als einer der besten Ermittler der Republik
Das Tabu brach am Morgen des 27. Februar. 50 Steuerfahnder marschierten in die Frankfurter Zentrale der Commerzbank. Die Juristen der Bank reagierten fassungslos, als ihnen Einsatzleiter Frank Wehrheim den Durchsuchungsbeschluss mit der Bemerkung aushändigte: "Wir beginnen ganz oben in der Vorstandsetage".
Das ist unerhört. Eine Razzia gegen eine Grossbank empfanden vor allem deren Topmanager im Jahr 1996 als Majestätsbeleidigung. Ein Chefbanker blaffte den Fahnder an, ob er denn nicht wisse, dass er am Abend mit dem Bundeskanzler dinieren werde. Die Chuzpe sollte sich lohnen. Nach und nach fanden sich Belege für systematischen Steurschwindel des Kreditmultis. Insgesamt flossen dem Staat 1,2 Milliarden Mark hinterzogene Abgaben zu.
Wehrheim selbst ist der Erfolg mit seinem Bankenteam schlecht bekommen.Sein Name verbindet sich mit einer grandiosen Mobbingaffäre. Vier seiner Kollegen wurden mit falschen psychiatrischen Gutachen aus dem Dienst entfernt. Wehrheim sagt, er habe sein Buch geschrieben, damit die Leute diese "Schweinerei" nicht vergessen.
...Zeitweilig hamsterten etwa Zahnärzte Gold in rauen Mengen. Offiziell deklarierten sie ihre Ankäufe als Zahngold für die Praxis und setzen es als Betriebsausgabe von der Steuer ab.Tatsächlich aber bunkerten sie die Feingoldbarren als Altersvorsorge in ihrem Tresor oder in einem Bankschliessfach.
1999 flog die CDU-Parteispendenaffäre auf. Noch heute amüsiert sich der Ex-Fahnder über die Worte seines damaligen obersten Dienstherrn Roland Koch (CDU) von der "brutalst möglichen Aufkklärung". Wehrheim: "Es gab einige Fälle, die durfte ich nicht anpacken, die sollte jemand anderes machen." Anweisung von oben. "Und dann stellte sich heraus, dass diese Verfahren gar nicht bearbeitet worden waren". ...
Die Probleme entzündeten sich an der Amtsverfügung 2001/18. Hessens Fahnder durften nur noch grossen Steuersündern nachstellen, die umgerechnet mehr als 250000 EUR ins Ausland transferierten. "Reiche Leute brauchen nur ihre Beträge zu stückeln und waren fein raus", erläutert der pensionierte Schnüffler. Heftige Proteste der Frankfurter Steuerfahnder beantwortete die Leitung mit Repressalien.

Maulwurf warnte vor Razzia bei Deutscher Bank, Umsatzsteuerbetrug bei Handel mit Emissionsrechten, 03.07.2010
Die Deutsche Bank ist in einem der größten Wirtschafts-Strafverfahren, die derzeit in der Bundesrepublik anhängig sind, vorab vor einer Durchsuchungsaktion in ihren Büros gewarnt worden.
Diese Panne wird die hessische Justiz noch eine ganze Weile beschäftigen. Mit großer Sorgfalt hatten die Ermittlungsabteilungen die Aktion vorbereitet, alles koordiniert. Strikte Geheimhaltung war das oberste Gebot, schließlich betrafen die Ermittlungen das derzeit größte Wirtschaftsstrafverfahren in Deutschland.Am 27. April, dem Abend, bevor die Steuerfahnder unter anderem Büros der Deutschen Bank durchsuchen wollten, setzte ein Behördenmitarbeiter eine Warnmeldung ab.
Mehrere Bankbeschäftigte, gegen die wegen Steuerhinterziehung in großem Stil ermittelt wird, informierten einander demnach an dem Abend über die Razzia.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte am 28. April bundesweit 230 Firmen, Banken und Wohnungen durchsuchen lassen, darunter Büros der Deutschen Bank. Ein internationaler Betrügerring, der rund 150 Beschuldigte umfasst, soll beim Handel mit Emissionsrechten, an dem die Bank beteiligt war, Umsatzsteuern hinterzogen haben. Allein bei den Emissionsrechten zum Ausstoß von Kohlendioxid, mit denen die Deutsche Bank gehandelt hat, soll der Fiskus um 160 Millionen Euro betrogen worden sein.

Spendenaffäre in NRW: Ermitteln verboten, Anwalt verdächtigt Mandantengelder veruntreut zu haben und bei städtischen Firmen Gelder kassiert und an die Partei weitergereicht zu haben, Focus 20/11 16.05.2011, Seite 38
Jäger musste einräumen, in der SPD-Parteispendenaffäre dem Landtag einiges verschwiegen zu haben. Er gab Kontakte zur Schlüsselfigur der Affäre zu: dem Krefelder Rechtsanwalt Lothar Vauth. Laut Anzeige äussern Vauths Ex-Kanzleipartner den Verdacht, dass der Anwalt bei städtischen Firmen kassierte, in denen Jäger oder andere SPD-Politiker im Aufsichtsrat sassen, und einen Teil an die Partei weiterreichte. Die Staatsanwaltschaft Krefeld wischte die Hinweise vom Tisch. Sie ermittelt gegen Vauth nur, weil dieser Mandantengelder veruntreut haben soll. Später soll die Polizei gar angewiesen worden sein, nicht in der Spendengeschichte zu rühren. Die Staatsanwaltschaft wollte sich nicht äussern.

Kaprun-Skandal, Gletscherbahnbrand im Jahr 2000, Ermittlungen gegen österreichische Justizangehörige, Focus 20/11 16.05.2011, Seite 18
Wegen des Gletscherbahnbrandes von Kaprun werden nun auch Klagen in Japan, den Niederlanden, Slowenien und Tschechischen Republik vorbereitet.
In Deutschland ermittelt die Staatsanwaltschaft Amberg in der Oberpfalz wegen des Verdachts des Leistungsbetrugs unter anderem gegen österreichische Justizangehörige.

Anwalt vor Gericht: Soll Sozialrechtsanwalt Alfred Kroll mundtot gemacht werden?, 18.10.2008
Am 27. Oktober 2008 um 10 Uhr steht der auch in Wilhelmshaven bekannte und geschätzte Oldenburger Rechtsanwalt Alfred Kroll vor Gericht – dann nicht an der Seite eines Mandanten, der um sein Recht kämpfen muss, sondern diesmal in eigener Sache.
Im Sitzungssaal 1 des Oberlandesgerichts Oldenburg am Richard-Wagner-Platz 1 wird es ein Anwaltsgerichtsverfahren1 geben, bei dem Alfred Kroll nachgewiesen werden soll, dass er sich in Schriftsätzen „unsachlich“, „herabsetzend“, „polemisch“ usw. usf. über Amtsleiter von Sozialleistungsbehörden geäußert habe. Entsprechende Verfahren gegen Kroll gab es schon in der Vergangenheit.1997 wurde eines gegen eine Entschuldigung bei zwei Behördenvertretern, die sich auf den Schlips getreten fühlten, und eine Zahlung von 2000 DM Geldbuße eingestellt; 2001 wurde eines niedergeschlagen, weil dem Anwalt die ihm vorgeworfenen Entgleisungen nicht nachgewiesen werden konnten.
Wer Alfred Kroll kennt – z.B. die Gäste der ALI-Versammlungen, bei denen er als Referent auftrat, seine StudentInnen an der Universität Oldenburg oder die Beschäftigten von Hilfsdiensten, die ihn als Referenten zu Fortbildungsveranstaltungen eingeladen hatten – weiß, dass er kein Blatt vor den Mund nimmt, wenn es darum geht, Unrecht anzuprangern. Wir haben ihn im Gegenwind entsprechend zitiert. „Rechtsbruch, Missbrauch, Willkür“ hat er dem Job-Center Wilhelmshaven vorgeworfen (GW 207), eine „skandalöse Rechtsauffassung“ hat er ihm bescheinigt (GW 219), und zum Thema „Kinderwohngeld“ hat er gesagt, wenn das Job-Center Hartz IV-Eltern dazu auffordere, Wohngeld für ihre Kinder zu beantragen, dann sei das „Nötigung zum Rechtsbruch“ (GW 228).
Wer Kroll kennt, rechnet auch bestimmt nicht damit, dass er nun angesichts eines Standesverfahrens die Füße stillhalten wird. Kroll bearbeitet jährlich ca. 1000 Fälle im Zusammenhang mit Hartz IV, darunter wohl die meisten Klagen Wilhelmshavener Betroffener, und er vertritt häufig und engagiert Menschen mit Behinderungen. In seiner Pressemitteilung über das neuerliche Verfahren gegen ihn äußert er, dass er „im Rahmen einer anwaltlichen Interessenvertretung in ca. 2-3 Fällen pro Jahr zur Vermeidung von irreparablen gesundheitlichen Schäden seiner behinderten Mandanten und zur Abwendung von Eigen- und Fremdgefährdung (…) sozusagen im Kampf um das Recht teilweise zu drastischen, aber wirkungsvollen Maßnahmen gegenüber den verantwortlichen Behörden greifen“ musste, wenn seine Mandanten „eklatanten Willkürakten durch die verantwortlichen Amtsträger bis hin zur Rechtsbeugung (…) ausgesetzt“ waren. Zu seiner teilweise drastischen Wortwahl sieht er sich verpflichtet, wenn es darum geht, Hilfebedürftigen zu ihrem Recht zu verhelfen.
In der Anschuldigungsschrift der Generalstaatsanwaltschaft werden Kroll (exemplarisch nur) zwei Pflichtverletzungen vorgeworfen, und es wird gesagt, er greife „in seinen Schriftsätzen immer wieder zu Formulierungen, die wegen ihrer Unsachlichkeit bei den Sozialbehörden, aber auch bei den Gerichten Anstoß erregen.“ Und eine enttäuschte Erwartung formuliert die Generalstaatsanwaltschaft auch: Die Einstellung des Verfahrens 1997 gegen Zahlung von 2000 DM war „mit der Erwartung verknüpft, dass der Rechtsanwalt in Zukunft das Gebot der Sachlichkeit beachten wird.“ Aber dennoch habe Kroll danach wieder Anlass zu Beschwerden beim Vorstand der Rechtsanwaltskammer und dadurch zu einem Standesverfahren gegeben. Besonders empörend findet die Generalstaatsanwaltschaft es offenbar, dass Kroll „sogar während der laufenden vorgenannten Verfahren sein unsachliches Verhalten (…) fortsetzte.“
Was ist so unsachlich an Krolls Schriftsätzen und seinen Einlassungen vor Gericht? Er wirft Sozialbehörden „Nötigung“ und „unterlassene Hilfeleistung“ vor, nennt die Verweigerung von Leistungen, auf die seine MandantInnen Anspruch haben, „skandalös“ und bezeichnet sie als „eklatanten Rechtsbruch“. ...

Justizkorruption, Prozessbetrügereien einer Bank, Geheimakten, 15.10.2010
...Die Sparkasse hatte bei Gericht nicht nur wahrheitswidrig vorgetragen, sondern mit unterschiedlichen „Varianten“ von den gleichen Urkunden vom gleichen Tage bei Gericht operiert, Kontoverfügungen über gesetzl. geschützte (Kunden) Fremdgelder mittels gefälschter Überweisungsträger zu ihren Gunsten vorgenommen und sämtl. in Zusammenhang stehenden Schutzgesetze und Formvorschriften vorsätzlich verletzt, sondern auch noch mit öffentlich geförderten (KfW) Mitteln Untreue begangen. Hinzu kam, dass mit öffentlichen Geldern verbotener Weise auch noch vorsätzlich überhöhte Angebote in einer Zwangsversteigerung abgegeben wurden, um Mittels dreifach überzogenen Mindestgebot Eigentümer der privaten Villa des Unternehmers zu werden, damit sie ihn öffentlichkeitswirksam gerichtlich zwangsräumen konnte…
Die Ermittlungsbehörden durchsuchten die Sparkasse, stellten die belastenden Beweismittel sicher und unterdrückten diese jedoch, bis die strafrechtliche Verfolgungsverjährung eingetreten war. Strafanzeigen von unterschiedlichen Geschädigten wurden – wider bessern Wissen – in strafvereitelnder Absicht von der zuständigen StA eingestellt.
In den heute vorliegenden Gerichtsakten fand sich eine unerlaubte „Schattenakte“ welche weder paginiert noch an die Anwälte herausgegeben werden sollte, da sich darin die heimlich geführte Korrespondenz des Sparkassenanwaltes mit der Berichterstatterin der urteilenden Kammer als auch Abdrucke aus der Internet Veröffentlichung über den Skandal befanden. Damit nichts aufgedeckt werden sollte befand sich ein Handzettel auf der Akte, auf der mit roter Schrift vermerkt ist: „nicht rausgeben“…
Prozessleitende und entlarvende Anträge eines dem Gericht nahestehenden Anwaltes wurden heimlich vom Vorsitzenden der Kammer – per E. mail –  an den Antragsteller zurück gewiesen ohne den 5 anderen am Prozess beteiligten Parteien – Kenntnis über den prozessleitenden Antrag zu gewähren. (Die Beweise liegen vor)
Nachdem die Erkenntnisse bei den Geschädigten über die stattgefundenen Betrügereien / Rechtsbeugungen vorliegen, wurden in 4 verschiedenen Bundesländern erneut wegen der aufgedeckten deliktischen Handlungen (Prozessbetrügereien) bislang 7 neue Gerichtsverfahren angestrengt. Mit den heutigen schriftlichen Beweismitteln konfrontiert, wird weder seitens der Justiz in Niedersachsen terminiert, noch auf Beweisanträge seit mehr als 1 ½ Jahren geantwortet. In bereits laufenden Verfahren in Sachsen, NRW und Hessen wird der Prozessstoff durch die Justiz verfälscht, geltende Schutz- und Formalgesetze einfach negiert und eine Beweisaufnahme verweigert, was einem fehlenden rechtlichem Gehöhr gleichkommt. Selbst die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe deckt die Betrügereien.

Renate Kirchgessner verhaftet, Wie die bayerische Justiz mit Banken zusammenarbeitet, 2005
Es steht hier Aussage gegen Aussage: Renate Kirchgessner wirft der Sparkasse Miltenberg-Obernburg vor, Geld in Höhe von 300.000,00 Mark nicht ausbezahlt und ihren Mann daran verhindert zu haben, sein Geschäft ordentlich zu führen. Die Bank streitet dies ab.
Im Jahre 1989 hat die Bank eine Finanzierung des Autohauses ihres Mannes zugesichert. Renate Kirchgessner musste mithaften. Laut Kirchgessner ist die Summe von 300.000,00 Mark jedoch spurlos verschwunden. Die Bank hat dies zwar für die Gerichtsunterlagen geleugnet aber - dank des Engagements einiger Richter am Landgericht Aschaffenburg - ist es beim blanken Leugnen geblieben.
Die Vorgänge des Landgerichtes Aschaffenburg wimmeln von Unregelmäßigkeiten und Verfahrensfehler: Die Bank bot am 23.04.2002, im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung einen Zeugen zum anhören an. Doch der vorsitzende Richter Engel gestützt von Richterin Dr. Lange und Richter Bachmann sorgte dafür, dass der Zeuge nicht angehört wurde. Sie sorgten dafür, dass kein einziger Zeuge angehört wurde.
Engel & Co versagte weiterhin am 10.12.2002 der mittellosen Frau Kirchgessner Prozeßkostenhilfe, so daß weiteres Prozessieren ( wegen grober Missstände im deutschem Recht ) für Frau Kirchgessner nicht möglich war. Sie müssen wissen, was sie tun.
Es stehen desweiteren zwei missbrauchte Einstweilige Verfügungen (1 O 92/02 und 1 O 442/04 ) zur Diskussion, in denen es Frau Kirchgessner verboten wurde, Ihre Anschuldigungen gegen die Bank weiterhin aufrechtzuerhalten. Nachdem Frau Kirchgessner zwangsläufig gegen Engels Anordnungen verstoßen musste, falls sie weiterkommen wollte, tat sie dies. Es gab ein Ordnungsgeld in Höhe von 3.500,-- EUR, was Frau Kirchgessner nicht bezahlen konnte. Ergo: Die Verhaftung am 17.08.2005 durch einen Gerichtsvollzieher und einen Polizei-Oberkommissar. ( Gab es bei der bayerischen Polizei denn kein weibliches Personal für diesen planmäßigen Auftrag ? )
Die Fiktion in dem vorliegenden Fall lautet, die Verhaftung fand von Amtswegen statt, weil das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden konnte. Dies ist eine vermeintlich bequeme Verschiebung der Verantwortung, ist aber kaum realistisch. Wenn es sowohl um die Meinungsfreiheit als auch die physikalische Freiheit eines Menschen geht, ist nichts zu vertuschen.
Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit und juristischer Inkompetenz, Strafantrag wegen Rechtsbeugung in Darmstadt, 15.06.2009
Strafanzeige gegen Richtern des Landgerichts Darmstadt Dr. Griem, Dr. Pelzer, Volland, Dr. Kaiser, Becker, Biskamp und gegen Richter des Amtsgericht Dr. Schnurr und Richterin des Amtsgericht Honemann wegen Rechtsbeugung, § 339 StGB; Falschbeurkundung im Amt, § 348
StGB, und Gebührenüberhebung, § 352 StGB.

Justiz: "Im deutschem Strafprozess gibt es nach der geltenden Strafprozessordnung für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.“"
(Anlage 2). Dabei besagt § 172 (3) StPO für die Prozeßkostenhilfe gelten dieselben Vorschriften wie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Der Antrag ist bei dem für die Entscheidung zuständigen Gericht einzureichen.
zdf wiso teure anwaltssuche im internet, filesharingabmahnungTeure Anwaltssuche im Internet, doppelt von Anwälten abkassiert. Filesharing Abmahnung, ZDF WISO 09.05.2011
Eine Frau sucht per Internet einen Fachanwalt, der ihr bei einer Urheber-Rechte-Verletzung helfen soll. Statt Beistand erlebt sie mit dem Juristen aber eine böse Überraschung.
Musik ist Susanne W. Leidenschaft. Sie ist Arbeitslos, bekommt Hartz 4, Geld für Musik CDs hat sie nicht. Im Internet entdeckt sie eine Seite für kostenlose Musikdownloads. Sie läd 2 Musikstücke ihrer Lieblingsgruppe. Das dieses Filesharig illegal ist war ihr nicht bewusst bis sie Post bekommt. Eine Anwaltskanzlei mahnt sie ab, fordert eine Unterlassungserklärung und 450 EUR. Was sie nicht wusste das Internet wird gezielt überwacht. Abmahnungen werden Massenweise verschickt. Sozusagen eine Lizenz zum Geld drucken. Es werden Gelder eingenommen die evtl. sogar höher liegen als der normale Vertrieb. Nicht nur für Susanne W. eine Abzocke. Sie will deshalb die 450 EUR nicht zahlen. Im Internet findet sie eine Seite von einem Anwalt für Abmahnopfer, Werbeslogan: "Unser Ziel Sie zahlen nichts!". Ich habe ihm erklärt, dass ich Hartz 4 beziehe und ich hatte eigentlich einen guten Eindruck durch das Gespräch und durch seinen Internetauftritt. Wieviel der Anwalt Dr. Scheffler verlangt sagt er nicht trotz ihrer mehrfachen Nachfrage. Er rechne nach den gesetzlchen Vorschriften ab. Sie beauftragt den Anwalt ihres Vertrauens.
Dr. Scheffler schickt eine modifizerte Unterlassungserklärung an die Abmahner und bietet statt der 450 EUR einen pauschalen Kostenbetrag von 100 EUR an. Die Unterlassungserklärung wurde akzeptiert aber statt der 100 EUR wollte der Abmahner weiterhin die 450 EUR.
Der nächtste Schock Scheffler schickt seine Kostennote in Höhe von 1484,41 EUR. Hätte ich vorher gewusst, dass die Kosten so hoch werden, hätte ich das Mandat niemals RA Scheffler übergeben. Insgesamt soll Susanne W. als jetzt rund 2000 EUR zahlen.
Für das Vorstandsmitglied Volker Klippert der Anwaltskammer Kassel ist das nicht in Ordnung. Bei Zugrundelegung eines angemessenen Streitwertes hätte hier eine Kostenrechnung von maximal 300-400 EUR herauskommen dürfen.
Susanne W. fühlt sich doppelt abgezockt von ihrem eigenen Anwalt und dem des Abmahners.
Die Rechnung von RA Scheffler wurde mittlerweile eingeklagt. Susanne W. musste sich erneut einen Anwalt nehmen, der vertritt zahlreiche Mandanten gegen die Kanzlei Scheffler. Der Fall von Frau W. ist kein Einzelfall. Wir müssen davon ausgehen, dass hier tatsächlich gezielt hohe Rechnungen ausgestellt wurden um auch damit Kasse zu machen und damit der Abgemahnte vom Regen in die Traufe kommt.

Wer bei einem Fußballspiel einen Mundschutz (=Schutzwaffe) dabei hat, macht sich nach dem Versammlungsgesetz strafbar, 01.05.2011
Er führt nämlich eine “Schutzwaffe” bei sich. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Der Angeklagte wollte am 2. August 2009 ein DFB-Pokalspiel besuchen. Bei der Personenkontrolle vor dem Stadion am Bieberer Berg wurde in seinem Schuh ein schwarzer Mundschutz gefunden. Der damals 21-Jährige sagte, er habe sich mit dem Mundschutz für den Fall von Fanrivalitäten schützen wollen. Einen Einsatz gegen Vollstreckungsbeamte habe er hingegen nicht beabsichtigt.
Das Amtsgericht Offenbach hatte den Angeklagten freigesprochen, weil es sich bei dem Mundschutz nicht um eine Schutzwaffe im Sinne des Versammlungsgesetzes handele. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Das Oberlandesgericht sah die Sache anders.
Der Mundschutz sei entgegen der Auffassung des Amtsgerichts als Schutzwaffe im Sinne von § 17 a Absatz 1 Versammlungsgesetz anzusehen, deren Mitführen bei einer Veranstaltung unter freiem Himmel verboten sei. Schutzwaffen in diesem Sinne seien dazu bestimmt, dem Schutz des Körpers gegen Angriffsmittel bei kämpferischen Auseinandersetzungen zu dienen.
Im Mitführen solcher Schutzwaffen sehe der Gesetzgeber ein sicheres Indiz für offenkundige Gewaltbereitschaft. Ein Mund- oder Zahnschutz, wie er bei dem Angeklagten gefunden worden sei, werde bei bestimmten Kampfsportarten – etwa beim Boxen – zum Schutz der Mundpartie vor den Auswirkungen eines Schlages eingesetzt und sei damit Schutzwaffe im Sinne des Versammlungsgesetzes.
Beim Mitführen von Schutzwaffen werde Gewaltbereitschaft und damit die Gefahr unfriedlichen Verhaltens unwiderleglich vermutet. Es komme nicht darauf an, ob die Schutzwaffe tatsächlich bestimmungsgemäß gebraucht werde.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 11.4.2011, Aktenzeichen 2 Ss 36/11

Wie Richter Dr. Christian Pfab vom Landgericht Coburg Bürger in einer bürgerfreundlichen und bürgernahen Justiz verarscht und diesen das Recht vorsätzlich beugt:
LG-Coburg 32T25/10 (AG Coburg 11C999/10) Richter Dr. Christian Pfab. Eine besonders wissenschaftliche Entscheidung, da von einem Richter mit Dr. Titel wissenschaftlich und hochelitär erstellt.
Es kann sich nur um "vorsätzliche" Rechtsbeugung handeln, denn anders ist ein solcher grandioser hohler Schwachsinn gar nicht mehr zu erklären. Selbst einfachste rechtliche Grundlagen würde er sonst nicht kennen und das auch noch nach Beschwerde und Erklärungen des Klägers. Da diese einfachsten rechtlichen Grundlagen aber alle gezielt zum Nachteil des Klägers ausgelegt werden muss es vorsätzliche Rechtsbeugung sein. Das auch, weil es sich um einen wissenschaftlichen Richter mit Dr. Titel handelt, der Jura studiert hat und zusätzlich einen Amtseid geschworen hat, der Wahrheit zu dienen und ohne Ansehen der Person zu handeln. Das Ansehen der Person ist aber bekanntlich in der gesamten Justiz das oberste und wichtigste Entscheidungskriterium. Desweiteren handelt es sich bei der dortigen Justiz gemäß dem Präsidenten des OLG Bamberg um eine bürgerfreundliche und bürgernahne Justiz.
Ausserdem hat Richter Dr. Christian Pfab seine Entscheidung noch einmal nach Beschwerde überprüft und diese mit Beschluss vom 12.10.2010 nochmals für korrekt und richtig befunden.

Der Fall ist nun beim Gericht rechthängig und der Kläger ist bereits schon verarscht worden, wie man auf dieser Seite nachlesen kann:

Wie der Ombudsmann der Versicherungen Prof. Dr. Günter Hirsch (ehemaliger Staatsanwalt/Richter) und seine Mitarbeiter Referent Kleemeyer und Referentin Witter als Juristen Bürger verarschen, 03.05.2010: Ein Ombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch, der nicht einmal simpelste und einfachste rechtliche Grundlagen beherrscht aber tausende von EUR im Monat kassiert.

Im vorliegenden Fall wird die eigene Versicherung verklagt, weil diese seinen Vesicherungsnehmer ohne (sorgfältige) Prüfung der Sachlage der Unfallgegnerin den Schaden zu 100% ersetzt hat und diesen damit zu unrecht in seinem Schadensfreiheitsrabatt zurückgestuft hat.
Da der Erstunfallverursacher durch den Zweitunfall schwerst verletzt wurde hat er auch die gegenerische Versicherung verklagt, da diese nicht zahlen wollte, denn seine Versicherung habe ja zu 100% reguliert und deswegen müsse man nicht zahlen, weil man daran ja sieht, dass ihn 100% Haftung treffe.
Nach Anhängigkeit der Klage bietet die gegnerische Versicherung dem Erstunfallverursacher freiwillig nun 50% des dort geltend gemachten Schadens an. Gar nicht schlecht für die Feststellung des Ombudsmanns, der ersten Instanz am AG-Coburg und der zweiten Instanz am LG-Coburg, dass er für den Zweitunfall nicht nur zu 100% haftet, sondern diesen auch noch zu 100% veschuldet hat bei der Klage gegen die eigene Versicherung.
Nun (06.2011) ist die Klage gegen die gegnerische Versicherung rechtshängig und es ist dem Erstunfallverursacher auf 100% seiner Forderung gegen die gegnerische Versicherung PKH bewilligt worden. Das Gericht geht also demgemäss eher davon aus, dass die Zweitunfallverursacherin für den Zweitunfall zu 100% haftet.

Entscheidungssammlung zu Auffahrunfällen als PDF  ,  Beschluss 32T25/10 vom 27.09.2010 als PDF

UnfallskizzeEs ist nachts ca. 2 Uhr und stockfinster. Die Autobahn ist dreispurig mit Standstreifen.
Auf der mittleren Spur steht aufgrund eines zurückliegenden Erstunfalls entgegen der Fahrtrichtung ein PkW mit eingeschaltetem Abblendlicht/Standlicht und Warnblinkanlage, der mit seinem Abblendlicht also den Fahrern auf der mittleren Spur direkt entgegenstrahlt. Die Autobahn ist 600m überschaubar und somit das Licht des PKW zumindest als weisses Licht bereits aus 600m sichtbar.
Ca. 15m hinter der Vorderkante des PKW befindet sich aufgrund des Erstunfalls ein umgekippter Anhänger mit Unterseite in Richtung der Fahrtrichtung, der die linke und die mittlere Spur blockiert.
Nachdem 30-40 Fahrzeuge die Unfallstelle bereits problemlos passiert haben nähert sich eine Fahrerin mit ihrem PKW auf der mittleren Spur und fährt ein paar Meter vor der Höhe des Erstunfall-PKWs in die rechte Leitplanke und drückt diese etwa 40cm ein. Die Zweitunfallfahrerin (Gemäss Gericht: Nicht Zweitunfallverursacherin!) gibt an, dass der hell beleuchtete PKW „plötzlich“ vor ihr auftauchte und diese daher versuchte nach rechts auszuweichen.
Der Erstunfallverursacher haftet nicht nur für beide Unfälle voll, sondern er hat auch beide Unfälle verursacht und verschuldet.

Gemäss Richter Dr. Christian Pfab ist das aus folgenden Gründen so:
Zu der „konkreten Betriebsgefahr“ gehören auch lange zurückliegende Ereignisse, die hier nicht direkt am konkreten Zweitunfallgeschehen beteiligt sind.

"Es sind nur die gefahrträchtigen Umstände zu berücksichtigen, die sich der Fahrzeughalter im konkreten Fall als unfallursächlich zurechnen lassen muß." (Zur definition der "konkreten Betriebsgefahr" siehe Entscheidungssammlung zu Auffahrunfällen).

Im vorliegenden Fall wird dem Erstunfallverursacher unterstellt zu schnell gefahren zu sein, weil es zu einem Unfall gekommen ist (Die Polizei gab gegenüber der Tageszeitung an, dass die Unfallursache ungeklärt sei und später in ihrem Bericht erklärte diese, dass nach ihrer Ansicht der Erstunfallfahrer zu schnell gefahren sei. Wie schnell der Erstunfallfahrer hätte fahren dürfen kann jedoch die Polizei, die Versicherung, die Staatsanwaltschaft, der Ombudsmann der Versicherung und 2 Richter nicht erklären. Auch kann nicht konkret erklärt werden, wie man festgestellt hat, das der Erstunfallverursacher zu schnell gefahren ist. Die Geschwindigkeit bei der, der Erstunfall verusacht wurde kann natürlich auch nicht angegeben werden und keiner kann auch nur ganz grob erklären wieviel er in etwa zu schnell gefahren ist) .
Durch dieses lange zurückliegende Ereignis geht eine konkrete Betriebsgefahr und besondere Gefahr am Zweitunfallgeschehen zu dessen Zeitpunkt aus.
Auch ging von dem Anhänger eine konkrete Betriebsgefahr und besondere Gefahr am Zweitunfall aus auch wenn dieser am Zweitunfallgeschehen gar nicht konkret beteiligt gewesen ist, da die Zweitunfallfahrerin den Anhänger gar nicht gesehen hat und vor dem hell beleuchteten PKW nicht mehr anhalten konnte, der "plötzlich" vor ihr auftauchte.

Der Zweitunfallfahrerin wird unterstellt korrekt nur so schnell gefahren zu sein, dass diese hätte auch vor unbeleuchteten Gegenständen  anhalten können und dass diese auch die erforderliche Aufmerksamkeit eingehalten hat. Ihr wird also Vorsatz unterstellt, denn in dem Fall gäbe es keinen Grund mehr warum diese nicht hat anhalten können. Gerade das diese unterstellterweise mit Vorsatz gehandelt hat ist ein Grund mehr jegliches Verschulden ihrerseits zu verneinen.

Der Erstunfallverursacher hat den Zweitunfall auch aus dem Grund verschuldet, weil ein aufgestelltes Warndreieck den Zweitunfall verhindert hätte, weil von einem unbeleuchteten Warndreieck eine besonders hohe Warnwirkung ausgeht. Ein in der Warnfarbe rot lackierter PKW der einem bei eingeschalteter Warnblinkanlage auf der eigenen Fahrspur mit Abblendlicht/Standlicht entgegenstrahlt erfüllt eine solche Warnwirkung nicht, da ein solches Fahrzeug auch nicht mit einem Polizeiauto vergleichbar ist. (Das Gericht nimmt an, dass die Zweitunfallfahrerin auf der linken Spur gefahren ist und also Fahrzeuge auf der mittleren und rechten Spur überholt hat. Das Warndreieck hätte rechts auf dem Standstreifen gestanden und nicht dort wo ihre Sicht die volle Aufmerksamkeit erfordert, nämlich auf der eigenen Fahrspur. Das rot lackierte Auto mit weissem Abblendlicht/Standlicht und gelbem Warnblinklicht ist also selbst ein überdimensionales riesiges selbstleuchtendes Warndreieck. Hinzu kommt noch, dass die "Warn-"blinkeinrichtung, wie der Name schon sagt, dazu gedacht ist eine Warnwirkung für andere Verkehrsteilnehmer auszuüben.)
Alle anderen Fälle zu Auffahrunfällen sind mit diesem Fall nicht vergleichbar, da in einem ganz bestimmten Fall bei einem Auffahrunfall der Anscheinsbeweis für einen Unfall angenommen wurde, der im fliessendem Verkehr stattgefunden hat. Findet ein Unfall nicht im fliessendem Verkehr statt spricht der Beweis des ersten Anscheins Richter Dr. Christian Pfab also grundsätzlich eher gegen das stehende Fahrzeug.
Richter Dr. Christian Pfab stellt allerdings zusätzlich fest, dass es einen Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen gar nicht gibt. Es dreht sich immer stets alles zum Nachteil des Klägers.
Ausserdem haftet der Erstunfallverursacher, weil er 30 EUR Ordnungsgeld bezahlt habe.
Die Zweitunfallfahrerin trifft aus den vorliegenden Gründen auch keine einfache verschuldensunabhängige Betriebsgefahr, dass auch weil die Staatsanwaltschaft alle strafrechtlichen Ermittlungen gegen diese eingestellt hat.

Das der Erstunfallverursacher noch kein Warndreieck aufgestellt hatte, weil die Zeit fehlte und er keines persönlich bei sich trug, war eine Pflichwidrigkeit. Er hätte also unter Lebensgefahr im fliessenden Autobahnverkehr das Warndreick aus dem Fahrzeug holen müssen. "Stattdessen" ging der Erstunfallverursacher hinter die Leitplanke wo er sich in Sicherheit brachte dem Verkehr entgegen um diesen mit erhobenen kreuzenden Armen zu warnen, weil auch andere Verkehrsteilnehmer, die ihre Fahrzeuge mit eingeschalteter Warnblinkanlage auf dem Standstreifen hinter der Unfallstelle abgestellt hatten, keines mitgebracht haben. (Dort wo er sich in Sicherheit brachte wurde er durch die Zweitunfallfahrerin schwer verletzt. Obwohl andere Gerichte erklären, dass man in einem solchen Fall versuchen müsse den Verkehr auf andere Art und Weise zu warnen, hätte er sich das gemäss Richter Dr. Christian Pfab vollständig sparen können, denn ganz allein nur ein Warndreieck hätte im vorliegendem Fall den Zweitunfall verhindert, weil der Erstunfall vom Erstunfallverursacher verurachte und das Umkippen des Anhängers ebenfalls von diesem verursacht wurde).
Die angeblich beanstandungsfreie Entscheidung der Amtsrichterin wurde vom Kläger fast vollständig als falsch widerlegt, diese ist aber trotzdem vollständig richtig obwohl die Amtsrichterin es als vollständig richtig und als eine sorgfältige Prüfung ansieht, wenn gar nicht nach Betriebsgefahren entschieden worden ist. Desweiteren ist die Entscheidung der Amtsrichterin vollkommen richtig obwohl diese ihre Entscheidung mit Rechtssprechung begründet, die gemäss Richter Dr. Christian Pfab aber gar nicht anwendbar sei.

Die Beweiswürdigung:
Das Gericht kam allerdings aufgrund einer antizipierten Beweiswürdigung in 2 Instanzen zu der korrekten und richtigen Feststellung, dass die Zweitunfallfahrerin mit eine Geschwindigkeit auf Sicht (etwa 80km/h) auf der linken Spur fuhr. Die erstinstanzliche Richterin ist entsprechend für ihre korrekte Entscheidung von Richter Dr. Christian Pfab gelobt worden.
Der Erstunfallverursacher und eine Zeugin gaben an, dass diese auf der mittleren Spur gefahren sei. Die Zweitunfallfahrerin gab an auf den PKW zugefahren zu sein, der dann „plötzlich“ vor ihr auftauchte. Niemand kam auf den Gedanken, dass die Zweitunfallfahrerin auf der linken Spur gefahren ist bis es der Anwalt der Versicherung in diesem Verfahren vortrug. Die Zweitunfallfahrerin hat nicht angegeben auf der linken Spur gefahren zu sein und den Anhänger überhaupt gesehen zu haben.
Diese hat dann den unbeleuchteten PKW-Anhänger hinter dem gut beleuchteten Unfallfahrzeug in etwa 30m Entfernung oder mehr gesehen und gab an dass der Anhalteweg nicht mehr ausgereicht hätte auch um nach einer Bremsung in der etwa 10m grossen Lücke zwischen Anhänger und PKW hinter dem PKW nach rechts ausweichen zu können. Daraufhin sei diese nach rechts ausgewichen und nach ihrer Erklärung tauchte nun der PKW auf der mittleren Spur „plötzlich“ vor ihr auf, so dass diese vor diesem nicht mehr anhalten konnte und weiter nach rechts ausgewichen ist und (fast) ungebremst in die Leitplanke, die etwa 40cm eingedrückt wurde, fuhr. Dahinter stand der Erstunfallverursacher, der dabei schwerst verletzt worden ist.
Dieser Vortrag ist aufgrund einer antizipierten Beweiswürdigung richtig, weil er von einem elitären Juristenkollegen für die Versicherung vorgetragen wird und im Ansehen der Person für den Kläger als Nichjuristen nachteiliger ist. Der Vortrag des nichtanwaltlich vertretenen Klägers, trotz einer erhöhten Sorgfaltspflicht des Gerichts gegenüber ihm, wurde gar nicht berücksichtigt:

Amtsgericht Coburg: "Frau B. näherte sich mit dem PKW der Unfallstelle auf dem linken Fahrstreifen. Als Frau B. erkannte, dass sich ein Unfall ereignet hatte und dadurch sowohl der linke, als auch der mittlere Fahrstreifen blockiert war, versuchte sie, nach rechts auszuweichen. Hierbei prallte der PKW gegen die Rechte Leitplanke und wurde erheblich beschädigt." (Der PKW hat die Leitplanke etwa 40cm eingedrückt und war damit vollständig Schrott.)

Vorstehender korrekt und richtig festgestellter Tatsachenhergang soll hier jedoch nicht behandelt werden, sondern es wird fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Zweitunfallfahrerin auf der mittleren Spur die ganze Zeit direkt auf das Erstunfallfahrzeug zugefahren ist, weil es physikalisch durch die hohe Leuchtstärke des Abblendlichts unmöglich ist unbeleuchtete Gegenstände hinter einem solchen leuchtenden PKW bei völliger Dunkelheit zu erkennen.
Wir rechnen nach: Von der Mittelachse des auf der linken Spur angeblich fahrenden PKW sind es bis zur rechten Leitplanke etwa 9,5m. Da die Zweitunfallfahrerin ja nicht rechtwinkelig nach rechts abgebogen sein kann und die Haftung ihres Fahrzeugs auf der Strasse grösser gewesen sein muss als die Fliehkraft muss im vorliegendem Fall die Gleichung v*v*/r < g erfüllt sein. Da der Radius 9.5m beträgt und diese nicht schneller wie 80km/h gefahren sein sollte (korrektes Fahren auf Sicht) hat diese einen Geradeausweg auf der Autobahn von min. 9m zurückgelegt.
Nun rechnen wir noch die etwa 5m hinzu, die diese vor dem Erstunfall PKW in die rechte Leitplanke gefahren ist und die etwa 15m von der Vorderkante des Erstunfall-PKW bis zum Anhänger hinzu.
Dh. diese hätte bis zum Anhänger noch etwa 30m nur für das bremsen übrig gehabt, da die Reaktionszeit/Umsetzzeit/Ansprechzeit/Schwellzeit ja bereits schon um gewesen ist, denn zu dem Zeitpunkt hat diese ja schon nach rechts gelenkt. Ein Fahrzeug mit ABS benötigt auf trockener Fahrbahn einen reinen Bremsweg von etwa 30m bei 80km/h.

Es ist also sehr wohl möglich bei etwa 80km/h vor einem Gegenstand, der sich in ca. 30m Entfernung befindet anhalten zu können und dann noch im weiteren auszuweichen. Ausserdem hat niemand angegeben, dass die Zweitunfallfahrerin auf der linken Spur gefahren ist, sondern gegenteilig hat der Kläger, eine Zeugin und die Zweitunfallfahrerin angegeben auf der mittleren Spur gefahren zu sein.

Folgender Vortrag aus einem Schriftsatz der Versicherung vom 14.09.2009, der sich auch aus anderen Dokumentationen ergibt:
"Frau B. befuhr die mittlere Spur der Autobahn, als nach ihren Angaben plötzlich vor ihr ein PKW in ihre Richtung schaute. Frau B. wich nach rechts aus und stiess gegen die rechte Leitplanke."


Wenn man also davon ausgeht, dass diese auf der mittleren Spur gefahren ist und den PKW auf ihrer Fahrspur 22m (Reaktionszeit) + 14m = 36m zuvor gesehen hat, weil dieser "plötzlich" vor ihr auftauchte, dann hätte diese also nur noch nach rechts ausweichen können aber nicht mehr davor bremsen können. Das Verhalten in diesem Fall wäre also logisch.

Davon abgesehen hätte die Zweitunfallfahrerin auch vor wesentlich kleineren unbeleuchteten Gegenständen anhalten können müssen und mit der konkludenten Erklärung, dass diese vor einem solchen grossen Gegenstand, der sich in etwa 30m Entfernung befindet hätte nicht mehr anhalten können, diese entweder nicht auf Sicht oder zu schnell gefahren ist oder es an der erforderlichen Aufmerksamkeit hat fehlen lassen. Obwohl diese vorstehendes selbst erklärt bzw. der Anwalt der Versicherung stellt das Gericht aber bei einer sogenannten korrekten antizipierten Beweiswürdigung fest, dass sie sich vollständig korrekt verhalten hat und besonders nicht zu schnell gefahren ist und auch die erforderliche Aufmerksamkeit beachtet hat, weil die Staatsanwaltschaft ihr kein strafbares Vergehen nachweisen konnte.
Obwohl die Amtsrichterin nur alleine den offenkundigen schwachsinnigen Vortrag des Anwalts der Versicherung berücksichtigt und übernimmt ist deren Beweiswürdigung richtig und sie hat auch nicht gegen das rechtliche Gehör des Klägers verstossen. Ihm ist also die PKH zu versagen, damit die Lügen und die falschen Rechtsdarstellungen vom Kläger in einem Gerichtsverfahren nicht widerlegt  werden können und es keine Rechts- und Sachaufklärung gibt.  
Die Versicherung hat den jetzigen Kläger in seinem SF-Rabatt zurückgestuft. Dagegen wendet er sich, weil diese willkürlich und rechtsfehlerhaft gehandelt habe.
Diese hat ihm 100% Haftung an dem Unfall zugeschrieben mit der Begründung, dass er in einem gegen ihn erfolgten Ordnungsverfahren 30 EUR bezahlt hat und die Staatsanwaltschaft festgestellt habe, dass die Zweitunfallverursacherin kein strafbares Vergehen vorgeworfen werden kann.
Der Ombudsmann der Versicherungen hat sich dem angeschlossen. Das Wort „(konkrete) Betriebsgefahr“ taucht in keinem Schreiben der Versicherung oder des Ombundsmanns oder in der ersten Instanz am Amtsgericht auf.
Der Kläger erklärte jedoch gegenüber der Versicherung, gegenüber dem Ombudsman und gegenüber dem Gericht, dass man entsprechende zivile Haftung nicht davon abhängig machen kann ob jemand eine Strafe für ein strafrechtliches Vergehen bezahlt hat, denn die Haftung müsse nach zivilen Haftungs- und Verschuldensgesichtpunkten festgestellt werden, wie es ausnahmslos komplett in allen Gerichtsverfahren in dieser Leitsatzsammlung und von Versicherungen normalerweise getätig wird. Ansonsten muss man doch auch prüfen ob ein strafrechtliches Vergehen überhaupt kausal etwas mit dem Unfallgeschehen zu tun hat. Ausserdem wird in Strafverfahren nach dem StGB vorgegangen unter dem Grundsatz "in dubio pro reo" und mit einer Amtsermittlungspflicht, wobei die Parteien von dem Strafverfahren der Gegenseite evtl. ausgeschlossen sind. Die zivile Haftung und ein ziviles Verschulden wird nach BGB, den Versicherungsbedingungen festgestellt unter der sogenannten Dispositionsmaxime der Prozessparteien. Daher findet man auch in der Leitsatzsammlung keinen einzigen Fall wo eine zivile Haftungsfeststellung dadurch vorgenommen wird ob jemand eine Strafe in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren bezahlt hat.
Wenn die Staatsanwaltschaft zB. feststellt, dass das fehlen lassen der erforderlichen Aufmerksamkeit der Zweitunfallfahrerin nicht strafbar ist, bedeutet dass für Richter Dr. Christian Pfab, dass diese die erforderliche Aufmerksamkeit hat walten lassen und das der Beweis dafür ist. Konnte der Zweitunfallverursacherin von der Staatsanwaltschaft kein strafbares Vergehen nachgewiesen werden ist das der Beweis für Richter Christian Pfab, dass diese auch kein zivilen Verschulden und keine zivile Haftung mehr trifft und diese alles richtig gemacht hat.
Desweiteren kann eine Bestrafung ja auch (bereits offenkundig falsch) erfolgt sein und umgekehrt.

Der Kfz-Haftpflicht-Versicherer ist seinem Versicherungsnehmer gegenüber verpflichtet, sich ein umfassendes Bild über die Umstände zu verschaffen, aus denen Ansprüche gegen ihn hergeleitet werden. Unterlaufen ihm bei seiner Prüfung Fehler, die als schuldhafte Verletzung seiner Pflichten zu werten sind, braucht der Versicherungsnehmer das Verhalten des Versicherers gegenüber dem Anspruchssteller im Innenverhältnis nicht gegen sich gelten zu lassen. 
"Dass es in der Folgezeit gleichwohl zu einer Regulierung kam, liegt daran, dass sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Beklagte bei ihren jeweils angestellten "Ermittlungen" falsch vorgegangen sind und falsche Schlüsse gezogen haben. ...Weshalb gleichwohl ein Strafbefehl beantragt und am 30.08.2000 auch erlassen wurde, bleibt Geheimnis der Staatsanwaltschaft und des zuständigen Strafrichters. ...Der Erlass eines Strafbefehls führt in keiner Weise zu einer strafrechtlichen Präjudizierung. Abgesehen davon, dass das Beweisergebnis eines Strafverfahrens selbst dann, wenn dieses rechtskräftig abgeschlossen ist, nicht auf zivilrechtliche Konstellationen ohne Weiteres übertragen werden kann. ...
Die Beklagte versteht die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20.11.1980 (IVa ZR 25/80, MDR 1981, 391 ff) falsch, wenn sie aus dieser eine Rechtfertigung zur Zahlung im vorliegenden Fall herleitet. Ausdrücklich heißt es dort nämlich, "dem Ermessen der Versicherung sind dort Grenzen gesetzt, wo die Interessen des Versicherungsnehmers berührt werden und wo diese deshalb die Rücksichtnahme des Versicherers verlangen". Als konkretes Beispiel hierfür nennt die Entscheidung sogar den Fall, dass ein Schadensfreiheitsrabatt des Versicherungsnehmers auf dem Spiel steht. AG Kerpen 25C40/02 vom 13.03.2003

Gemäss dem Amtsgericht und Richter Dr. Christian Pfab sind Bestrafungsergebnisse aber für die zivile Haftungsfeststellung verbindlich. Dh. gemäß Richter Dr. Christian Pfab stellt die Staatsanwaltschaft in Strafverfahren bereits durch Bestrafungen oder Nichtbestrafungen verbindlich fest wie später die zivile Haftung erfolgt. Wer keine Bestrafung erhält haftet später im zivilen Verfahren für nichts und von dessen Fahrzeug geht auch keine verschuldensunabhängige Betriebsgefahr mehr aus. Da die Juristenkollegen und besonders Richter von der Staatsanwaltschaft
auch bei schweren Straftaten grundsätzlich nicht verfolgt werden und die Staatsanwaltschaft durch die Politik weisungsgebunden gesteuert wird kann diese so ihren elitären Juristenkollegen und Politikern Persilscheine ausstellen, damit diese für nichts haften.
Man ist also gezwungen, wenn man seine Rechte in einem zivilen Haftungsfall wahrnehmen möchte sich bereits gerichtlich mit einem evtl. Strafverfahren auseinanderzusetzen und gegen die Gegenseite gleichsam vorzugehen und für viel Geld Strafverfahren zu führen. So verschafft Richter Dr. Christian Pfab der Justiz und den Juristen Geld, damit der Bürger ausgenommen werden kann. Rechte in der Justiz gibt es vorrangig natürlich nur für Menschen, die ihr Schutzgeld an die Justiz bezahlen können, so wie bei der Mafia = "Bürger melken".

Der Erstunfallverusacher haftet auch für den Zweitunfall, weil er den Erstunfall verusacht hat und daher ist eine Vergleichbarkeit mit anderer Rechtsprechung nicht gegeben:
"Soweit der Antragsteller in umfangreicher Weise Rechtssprechung zu Auffahrunfällen zitiert, ist diese mit der vorliegenden Situation nicht vergleichbar. Im vorliegendem Fall hat der Antragsteller das Umkippen des Anhängers auf der Autobahn und dessen liegen bleiben dort verursacht. Bei dieser Sachlage ist eine Vergleichbarkeit mit der zitierten Rechtssprechung nicht gegeben."

Die Folge davon ist, dass die Zweitunfallfahrerin dann die in der zitierten Rechtssprechung enthaltene erforderliche Aufmerksamkeit und das Sichtfahrgebot etc. nicht mehr einhalten muss und der Erstunfallverursacher auch für alle weiteren Unfälle, die auch mit Vorsatz getätig werden haftet, weil er auch solche alle verschuldet und verursacht haben wird und von allen evtl. weiteren Unfallfahrzeugen geht dann auch gar keine einfache Betriebsgefahr mehr aus.

§ 7 StVG: Die Haftung des Fahrzeughalters
Die Haftung nach § 7 StVG beruht auf dem System der Gefährdungshaftung. Daher haftet der Halter eines KFZ unabhängig von einem Verschulden, für alle Schäden, die durch sein KFZ entstehen.

Auch sind dann die in den eingereichten Entscheidungen enhaltenen gesetzlichen Vorschriften nicht mehr einzuhalten und die zivile Haftung ist nicht mehr aufgrund der (konkreten) Betriebsgefahren zu ermitteln. Plötzlich redet Richter Pfab aber in seiner Entscheidung doch von (konkreten) Betriebsgefahren.

Desweiteren brachte die Amtsrichterin das Ergebnis einer Gerichtsentscheidung in ihre Entscheidung ein, dass man der Versicherung kein Regulierungsverbot erteilen könne. Da die Entscheidung der Amtsrichterin richtig ist gelten auf einmal doch wieder Entscheidungen aus der eingereichten zitierten Rechtssprechung als anwendbar. Entscheidend ist also rein das Ansehen der Person und wer zitierte Rechtssprechung einreicht und zu wessen Gunsten diese ist. Der Kläger hat seiner Versicherung zwar gar kein Regulierungsverbot erteilt aber er besorgte sich die Entscheidung. Es ging um einen Auffahrunfall und aufgrund des Anscheinsbeweises haftete die Versicherung des auffahrenden Fahrzeugs und gerade deswegen konnte der Auffahrende nicht verhindern, dass seine Versicherung zahlt. Also übersandte er diese Entscheidung mit dem Volltext in seiner Beschwerde an das Gericht. Jetzt wo die Entscheidung nicht mehr zum Nachteil, sondern sogar zum Vorteil des Klägers ist, ist diese nicht mehr anwendbar. Das die Amtsrichterin die Entscheidung angewendet hat ist aber trotzdem richtig auch wenn der Kläger seiner Versicherung gar kein Regulierungsverbot erteilt hat. Auch die weitere zitierte Rechtssprechung des Amtsgerichts gilt obwohl man diese ja auf diesen Fall gar nicht anwenden kann. Es kommt rein im Ansehen der Person also darauf an WER aus zitierter Rechtssprechung Rechte herleiten will.

Richter Christian Pfab erklärt, dass Rechtsauffassungen des Klägers falsch sind und diejenigen des Gerichts in der ersten Instanz richtig sind.
Daher brauche ihn für ein Verfahren auch keine PKH bewilligt werden.
Nun wird in der Entscheidung des Landgerichts erstmalig absichtlich zum Nachteil des Klägers mit gelogenen (konkreten) Betriebsgefahren herumhantiert. Aus der Entscheidung ergibt sich aber nicht wann die Versicherung jemals ihren Ermessensspielraum aufgrund einer Haftungsbemessung nach den Betriebsgefahren getätigt hat, denn das hat diese ja nie. Der Richter ist so versessen und besessen dem niederem minderwertigen Kläger als Nichtjuristen hochelitär und hochwissenschaftlich das Recht zu beugen, dass er gegen ihn mit gelogenen Betriebsgefahren herumhantiert und das worum es eigentlich geht dabei gar nicht interessiert oder ganz vergisst.
Desweiteren hat das Amtsgericht in seiner in der Vorinstanz vollständig richtigen Entscheidung  erklärt, dass es vollkommen richtig war, dass die Versicherung rein aufgrund der Bestrafungsergebnisse reguliert habe. Demnach ist die Rechtsauffassung des Klägers, dass nach Betriebsgefahren entschieden werde müsse falsch. Der Anwalt der Versicherung trug aber auch vor, dass diese die Haftung aufgrund der Betriebsgefahren vorgenommen habe (was allerdings gelogen ist). Da die Rechtsauffassung des Klägers fehlerhaft ist, ist demgemäss gemäss Richter Pfab auch die des Anwalts der Beklagten fehlerhaft und die Versicherung hat evtl. falsch reguliert. Es wurde bisher mehrfach verlangt, dass die Gegenseite vorträgt wie man aufgrund der Betriebsgefahren überhaupt auf eine solche Haftungsentscheidung hätte kommen können. Dieses Vorbringen wird vollständig ignoriert und diesbezüglich erfolgt keine Erklärung des Anwalts der Versicherung.

Dabei hat die Versicherung die Sach- und Rechtslage sogar sorgfältig geprüft aber gar nicht aufgrund der Betriebsgefahren, sondern rein aufgrund der Bestrafungsergebnisse:
Erste Instanz: "Bevor der Versicherer im Einzelfall an den geschädigten Dritten zahlt, wird er die Sach- und Rechtslage schon im eigenen Interesse sorgfältig prüfen. Im Allgemeinen wird er nur dann zahlen, wenn er zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die Zahlung nach der Sach- und Rechtslage geboten ist."

Der Kläger hat ausführlich und mühevoll nachgewiesen, dass nicht aufgrund von zivilen Haftungskriterien geurteilt worden ist, sondern dass man Rechtsfremd nur rein die Bestrafungsergebnisse verwendet hat. Das ergibt sich auch aus der Entscheidung des Ombudsmanns, die von dem Anwalt der Versicherung als Beweismittel eingebracht wurde, der ebenfalls nur rein die Bestrafungsergebnisse verwendet. Desweiteren sieht man ja schon am Ergebnis, dass nicht nach den (konkreten) Betriebsgefahren beurteilt worden ist, denn so hätte man niemals auf 100% Haftung des Erstunfallverursachers kommen können.
Die Richterin erklärt vorstehende Alltagsweissheit und vermutet und mit der Vermutung wird die Alltagsweissheit zur Stammtischwahrheit, wie Richter Dr. Christian Pfab erklärt, denn gemäss Richter Dr. Christian Pfab sind Alltagsweissheiten eine korrekt antizipierte Beweiswürdigung. Es sind aber entsprechend Tatsachen vorgetragen worden und Beweismittel vom Kläger eingereicht worden, die vollständig unberücksichtigt blieben und stattdessen vermutet wird. Der Vortrag vom Anwalt der Versicherung wurde vollständig übernommen auch völlig falsche Sachverhalte und physikalische Unmöglichkeiten ohne jegliche Berücksichtigung des Vorbringen des Klägers. Gemäss Richter Christian Pfab hat die Richterin aber das Vorbringen des Klägers zur Kenntnis genommen und auch berücksichtigt. Das ist eindeutig gelogen, denn ansonsten müsste diese nicht vermuten, dass die Sach- und Rechtslage von der Versicherung sorgfältig geprüft wurde, sondern diese würde wissen, dass gar nicht nach (konkreten) Betriebsgefahren beurteilt worden ist was sich eben auch schon aus der Entscheidung des Ombudsmann ergibt.

Versicherung muss Rückstufung rückgängig machen
Der Haftpflichtversicherer muss eine Rückstufung rückgängig machen, wenn er voreilig und ohne sorgfältige Prüfung der Sach- und Rechtslage den Schaden des Unfallgegners ganz oder teilweise reguliert hat. AG Kenzingen, Urteil vom 19.10.2000

Aber der Anwalt hat ja seinen Juristenkollegen Richter Dr. Christian Pfab, der die Prüfung der Betriebsgefahr für ihn vornimmt und für ihn diesbezüglich in seiner Entscheidung vorträgt. Bei dem Schwachsinn den Richter Pfab für seinen Anwaltskollegen vorträgt wie man mit den Betriebsgefahren auf eine solche Entscheidung gekommen wäre sieht man ja, dass man mit den Betriebsgefahren nicht auf ein solches Ergebnis kommen kann und daher zieht sich auch Richter Pfab immer wieder irrelevante Strafzahlungen oder Ergebnisse aus Strafverfahren als Begründung gegen den Proleten heran oder er erklärt, dass alle andere Rechtssprechung mit den darin enthaltenen gesetzlichen Vorschriften auf diesen Unfall nicht anwendbar sind aber nur wenn diese zum Vorteil des Klägers sind.
Das liegt rein am Ansehen der Person, wenn Richter Dr. Christian Pfab, der einen Amtseid geschworen hat der Wahrheit zu dienen und nicht im Ansehen der Person zu handeln, die Haftung nach vielen Erklärungen und Beschwerden des Bürgers endlich mit Betriebsgefahren feststellt, dann ist das richtig, weil er das hochelitär macht. Dabei hätte er insbesondere prüfen müssen ob die Versicherung die Haftung aufgrund von Betriebsgefahren in ihrem Ermessensspielraum richtig ausgeübt hat und die Haftung nicht nur willkürlich festgestellt hat, wie es zB. wäre, wenn diese die Haftung nur aufgrund von Bestrafungsergebnissen feststellt, so wie diese es gemacht hat. Wenn ein Bürger als Nichtjurist meint die Haftung muss nach den Betriebsgefahren ermittelt werden, dann ist das falsch, weil der Bürger ein minderwertiger Prolet ist. Die Rechtsauffassung des Anwalts der Versicherung ist aber nicht falsch, dass diese nach Betriebsgefahren reguliert hat, weil der Anwalt ein Juristenkumpel ist und man unter Juristen opportunistisch gegen niedere Proleten tätig ist.


Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (04/2011):

zdf frontal21 Treuhand, Wiedervereinigung, Beutezug OstTreuhand, Wiedervereinigung: "Aus Luftbuchungen wurden Goldbarren", "Beutezug Ost", "Das grösste Betrugskapitel Deutschlands", Frontal21, 2011
Werner Schulz, Bündnis 90/Die Grünen, bewertet die Geschichte der Treuhand als "das größte Betrugskapitel, das es in der Wirtschaftsgeschichte Deutschlands gibt". Das ehemalige Mitglied des Treuhand-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages kritisiert insbesondere die Geschäfte der Banken: Die westdeutschen Banken hätten "den größten Reibach gemacht": "Aus Luftbuchungen wurden Goldbarren."
Verramscht, zerschlagen, abgewickelt - für Kritiker begann mit der Gründung der Treuhandanstalt vor 20 Jahren der Ausverkauf der DDR: Tausende volkseigene Betriebe wurden geschlossen, Millionen DDR-Bürger arbeitslos, ganze Regionen Ostdeutschlands deindustrialisiert. Noch heute tragen deutsche Steuerzahler an den Folgen des gnadenlosen Privatisierungseifers der damals mächtigsten Behörde. Die Frontal21-Dokumentation "Beutezug Ost" geht der Frage nach, wie aus dem Wert der DDR-Betriebe, den Treuhandpräsident Rohwedder damals auf 600 Milliarden D-Mark schätzte, ein Milliardendefizit werden konnte.

br Die Schrecken der MeereDie Schrecken der Meere Frachter verpesten die Umwelt, BR-Online 14.04.2011
Früher nannte man Piraten die "Schrecken der Meere". Heute sind das die Schiffe, die die Weltmeere befahren: Alleine die 15 größten Frachter produzieren so viel Stickoxide wie alle Pkw - weltweit. Möglichkeiten, die Schifffahrt sauberer zu machen, gibt es schon, aber sie werden kaum genutzt.
"Schiffe wurden extra so modifiziert, um die Raffinerieabfälle verbrennen zu können. Das ist der schmutzigste Treibstoff, den man sich vorstellen kann. Darin ist etwa der Schwefel, von dem die Kraftfahrzeugtreibstoffe gereinigt wurden, um Umweltstandards zu erfüllen. Die Seefahrt hat sich bereiterklärt Schiffe zu bauen, die diesen Stoff verbrennen können, damit er nicht als Sondermüll an Land entsorgt werden muss. Jetzt ist die neue Herausforderung trotz dieses Treibstoffs Schiffe zu bauen, die weniger Dreck machen."
Bisher müssen nur Kraftstoffe für Autos entschwefelt werden, Treibstoff für Schiffe nicht. Und so wandert der bei der Filterung "abgeschöpfte" Schwefel ins Schweröl für Schiffe. Eine gefährliche Entwicklung, da sich der Treibstoffbedarf im Schiffsverkehr in den vergangenen 50 Jahren versechsfacht hat. Inzwischen haben sogar Hafenbetreiber und Reeder begonnen, für sauberere Schiffe zu kämpfen.

Rechtsanwalt aus Mayen muss sich wegen des Verdachts des (Abmahn-)Betruges vor Gericht verantworten, 04.2011

Dem angeklagten Rechtsanwalt wird zur Last gelegt, im Oktober 2008 einem Textilhändler aus Rodgau vorgespiegelt zu haben, er werde ihm ein Drittel seiner Honorareinnahmen aus Abmahnschreiben an Online-Händler zahlen, die der  Textilhändler ihm im Hinblick auf Wettbewerbsverstöße im Internet benenne. Nach den zwischen den Beteiligten getroffenen Vereinbarungen habe der Textilhändler im Internet nach Verstößen gegen das Textilkennzeichnungsgesetz recherchiert und diese Informationen dem Angeklagten zur Verfügung gestellt, der entsprechende Abmahnschreiben an die betroffenen Online-Händler gerichtet habe.
Der Angeklagte habe von den daraus vereinnahmten Anwaltsgebühren in Höhe von mehr als 12.000 EUR jedoch gemäß vorgefasster Absicht nicht - wie zugesagt - ein Drittel an den Textilhändler abgeführt.

Anwaltliche Täuschung und Drohung gegenüber einem Schuldner, Geldwäsche und Untreue, 13.04.2010
Gier frisst Hirn und auch ein erfolgreiches Studium der Rechtswissenschaft bewahrt nicht davor nachhaltig gegen das Gesetz zu verstoßen.
Auch wenn Täter einen anderen durch Täuschung und Nötigung zu Untreuehandlungen anstiften, um sich selbst in den Besitz des veruntreuten Geldes zu bringen ist der Tatbestand der Geldwäsche in Form eines „Sich – Verschaffens“ gegeben.
Falls ein Rechtsanwalt durch Täuschung und Drohung einen Schuldner zwingt Untreuehandlungen zu begehen erfüllt er den Tatbestand der Geldwäsche
Ein Notar im Ruhestand und einen Rechtsanwalt wurden mit anderen Mittätern seitens des LG München - unter anderem wegen Anstiftung zur Untreue in zwei Fällen jeweils in Tateinheit mit Geldwäsche zu Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren sowie fünf Jahren und einem Monat verurteilt. Auch wenn Täter einen anderen durch Täuschung und Nötigung zu Untreuehandlungen anstiften, um sich selbst in den Besitz des veruntreuten Geldes zu bringen ist der Tatbestand der Geldwäsche in Form eines „Sich – Verschaffens“ gegeben. So kürzlich der BGH in seiner Entscheidung vom 4. Februar 2010 (Aktenzeichen: 1 StR 95/09)
Nach den Feststellungen des Landgerichts München hatten die Angeklagten eine Forderung über rund 1,46 Millionen Euro gekauft. Diese Forderung war gegen einen anderweitig rechtskräftig wegen gewerbsmäßigen Anlagebetruges Verurteilten tituliert worden.
Die Angeklagten hatten nach Erwerb der Forderung über 1,46 Mio beim Landgericht München I einen Arrestbeschluss gegen das Vermögen der GmbH des Schuldners erstritten und deren Konten gepfändet.
Aufgrund von Täuschung und Nötigung wirkten die Angeklagten auf den Schuldner ein, bis sich dieser dazu entschloss eine Vereinbarung mit den Angeklagten abzuschließen, aufgrund welcher er dann die gesamtschuldnerische Haftung der GmbH für Forderung über 1,46 Mio Euro anerkannte, die ausschließlich ihn privat, nicht aber seine GmbH betraf. Die GmbH zahlte dann auf diese Forderung mit bemakelten Geldern leistete. Damit beging er Untreuehandlungen zu Lasten der GmbH, die selbst nichts mit der von den Angeklagten erworbenen Forderung übe 1,46 Mio Euro zu tun hatte.

Anwalt veruntreut Mandantengeld, 15.03.2006
Anwälte haben es seit dem Fall Friedrich Lorenz, der mit veruntreuten Millionen untergetaucht ist, nicht leicht. Jetzt ist wieder ein Anwalt ins Zwielicht geraten. Eine Salzburgerin Friseurin fiel nämlich um eine Zahlung um, die sie bei einer säumigen Kundin eingeklagt hat. Die aber hatte längst ihre Rechnung beglichen, dennoch bleibt das Geld spurlos verschwunden. Nachforschungen ergaben, dass es sich dabei möglicherweise um gar keinen Einzelfall handelt . . .
Es begann im Oktober vor drei Jahren. Damals suchte eine Kundin den Hairstyling-Betrieb von Sonja Höhenwarter an der Alten Aignerstraße in Salzburg auf. "Es ging um eine aufwendige Haarverlängerung", berichtet die Friseurin. 5130 Schilling machte damals die Rechnung aus. Kosten, welche die Kundin aber zunächst nicht begleichen konnte oder wollte. "Ich wandte mich an eine Rechtsanwaltskanzlei", erzählt Sonja Höhenwarter weiter. "Dann hörte ich aber ewig nichts mehr."Irgendwann rief die Salzburgerin an um zu erfahren, wie denn der Stand der Dinge sei. "Ich wurde richtiggehend abgewimmelt. Sinds nicht so lästig, wurde mir gesagt, wir kümmeren uns schon darum." Am 28. Mai 2002 (!) erhielt die Friseurin schließlich ein Schreiben, dass die "gegenständliche Forderung als uneinbringlich auszubuchen" sei. Nachsatz: Man bedaure, keine bessere Mitteilung machen zu können und danke . . .
"Ich habe das nicht eingesehen", sagt Höhenwarter. Sie beauftragte ein Detektivbüro. Angeblich sei ja auch der Aufenthaltsort der Schuldnerin nicht mehr zu ermitteln gewesen. Rudi F. von der Agentur "Condor": "Wir haben die säumige Zahlerin aufgetrieben." Und die fiel aus allen Wolken: "Ich habe schon längst bezahlt." Und sie präsentierte einen Einzahlungsschein von der Postsparkasse (der "Krone" liegen sämtliche Dokumente vor).
"Ich habe jetzt Strafanzeige wegen Veruntreuung erstattet", sagt Sonja Höhenwarter. Auch die Rechtsanwaltskammer wird jetzt informiert. Denn die Friseurin hat nie etwas von der eingetriebenen Schuld zu Gesicht bekommen . . .
Detektiv Rudi F. glaubt an keinen Einzelfall: "Diese Sache können wir hieb- und stichfest beweisen. Aber wir forschen weiter. Es dürfte da noch weitere ungeklärte Dinge geben . . ."

Anwaltshaftung, Im Zweifel für den Anwalt, 03.05.2006
Mancher Rechtsstreit geht wegen des eigenen Juristen verloren. Dann stellt sich die Frage nach der Haftung
Pfuscht ein Handwerker, kann der Auftraggeber verlangen, daß die Arbeit nachgebessert wird. Er kann den Werklohn mindern oder gar vom Vertrag zurücktreten. Nicht ganz so eindeutig ist die Situation, wenn ein Rechtsanwalt schlechte Leistungen bringt. Denn einerseits handelt es sich nicht um einen Werkvertrag, bei dem die genannten Rechte geltend gemacht werden könnten. Zum anderen ist es für Laien zumeist nicht leicht, anwaltliche Beratungsfehler oder Versäumnisse zu erkennen. Denn klar ist auch: Nicht jede ungünstig verlaufene rechtliche Angelegenheit kann auf anwaltliches Fehlverhalten zurückgeführt werden.
Konkrete Zahlen liegen nicht vor, "denn anwaltliche Haftungsfälle sind nicht meldepflichtig", so Peggy Fiebig, Referentin bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin. Experten kalkulieren mit lediglich einem Haftungsfall pro Anwalt alle fünf Jahre, und dies im Übrigen unabhängig von der Berufserfahrung des Advokaten. Anders gerechnet: Bei aktuell rund 138 000 zugelassenen Rechtsanwälten in Deutschland, wären dies jährlich gut 27 500 Fälle, in denen die Anwaltsleistung zu einer Auseinandersetzung mit dem eigenen Mandanten führt. Denn der Rechtsanwalt ist stets der erste Ansprechpartner, wenn der Mandant Schadenersatz geltend macht. Die Bundesrechtsanwaltsordnung schreibt zwar vor, daß Rechtsanwälte eine Haftpflichtversicherung besitzen müssen. "Einen Direktanspruch, wie etwa bei der Auto-Haftpflichtversicherung, gibt es derzeit aber nicht", so Antje Jungk, Leitende Justitiarin bei der Allianz-Versicherung.
"Am häufigsten lassen sich Fristversäumnisse erkennen", so Brigitte Borgmann. Die Münchner Juristin ist Begründerin des Standardwerks zur Anwaltshaftung. "Ursache dafür sind meist Personalfehler, die sich der Anwalt aber zurechnen lassen muß", so Borgmann. Allein die Tatsache, eine Frist versäumt zu haben, kann zum Verlust eines Prozesses führen. Gut 40 Prozent der Haftungsfälle gehen auf verpaßte Fristen zurück, belegt eine Statistik der Allianz-Versicherung, bei der etwa die Hälfte der deutschen Rechtsanwälte versichert ist. ...

swr betrifft Unschuldig im KnastUnschuldig im Knast, betrifft SWR RP

Pro7 SAM Unschuldig als Kinderschänder angeklagtUnschuldig als Kinderschänder angeklagt, SAM Pro7

Deutschland "Paradies der Quacksalber", idealer Standort für fragwürdige Mediziner mit Unterstützung der Justiz, Focus 17/2011, Seite 52
So heilt in Köln ein Arzt mit einer selbst gebastelten (und teuren) Anti-Krebs-Theraphie
..."Ich kann hier keine kontrollierte Studie duchführen. Erstens wäre das unethisch, und zweitens weiss ich nicht, wer das bezahlen sollte", beantwortet Gorter die Frage nach wissenschaftlichen Belegen für seine Mixtur. Die Internet-Seite des MCC offeriert Berichte, die kaum über Einzelfallschilderungen hinausgehen, aber teilweise im Stil richtiger Studien geschrieben sind. Ein angeblich geheilter Patient, den Gorter Focus gegenüber namentlich nennt, taucht bei der Internet-Suche als Manager der MCC-Aussenstelle Kairo auf.
Den Trick mit den unzureichenden, daber selbstbewusst präsentierten Studien kennt der Berlinder Ärztefunktionär Günther Jonitz, der in der Bundessärztekammer für Qualitätssicherung zuständig ist, von manch einer Privatklinik zwischen Bodden und Berghang. "Einzelne Kollegen gehen leider an den Rand des Zulässigen."Rechtliche Unterstützung erfahre Medizin an der Grenze zur Kurpfuscherei "regelmässig" durch den Hinweis auf das Grundrecht der freien Berufsausübung und höchstrichterliche Urteile wie jenes, das Ärzten erlaubt, auf anderen Fachgebieten als dem gelernten tätig zu sein.
"Geschäfte mit der Angst", sagt Jonitz, beschränkten sich zwar nicht auf die Medizin, seien aber auf diesem Gebiet "besonders verwerflich".

SPD-Chef Sigmar Gabriel: Psychiatrisierung und Geheimakte ein "politisches Mittel"
Das ist also in allen Fällen möglich:
"...Wo wir nicht anders konnten, dass ein Kollege von der CDU und ich um die Ecke gegangen sind und gesagt haben wir suchen uns jetzt einen Psychiater der Entscheidet, dass das Mädchen Selbstmordgefährdet ist und zwar so lange und so häufig bis sie so lange hier ist bis sie einen gefestigten Aufenthaltsanspruch hat und immer wenn einer auf die Idee kommt er will sich die Akte ankucken, dann hauen wir ihm beide auf die Finger."
SPD-Chef Sigmar Gabriel hat in einer "Plauderstunde" am 12.04.2011 auf PHOENIX zu einer Buchvorstellung ("Der kleine Wählerhasser") ungeniert bestätigt, wie die "Psychiatrisierung" und das Anlegen einer Geheimakte "politisch benutzt" werden, wenn die Anwendung bestehender Gesetze eine "besondere Härte" bedeuten würde.
Und die "besondere Härte" kann auch mal zur Umsetzung eines politischen Ziels benutzt werden. Der Zwecke heiligt die Mittel, so meint Gabriel wohl...
Der Gesichtsausdruck und der heimlichtuerische Tonfall entlarven Gabriel in einer Art und Weise, daß diesem SPD-Chef mit angeblicher "Vorbild-Funktion" sehr wohl bewusst ist, daß er mit seinem geäußerten "politischen Trick" (Arzt -> Psychiatrisierung-> Geheimakte) bestehende Gesetze vorsätzlich umgeht und einen Arzt zu einer Straftat nach § 278 StGB anstiftet

Justizminister hievte OLG-Präsidenten rechtswidrig ins Amt, 05.11.2010
Rheinland-Pfalz - Schallende Ohrfeige für den rheinland-pfälzischen Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD): Das Bundesverwaltungsgericht hat seine umstrittene „Blitzernennung“ von Ralf Bartz zum Präsidenten des Oberlandesgerichts in Koblenz für rechtswidrig erklärt und aufgehoben.
Justizminister Heinz Georg Bamberger.
Geklagt hatte ein weiterer Bewerber um den Posten, der Koblenzer Landgerichtspräsident Hans-Josef Graefen. Der kann sich freuen: Bartz muss den bereits angetretenen Chefposten wieder räumen. Nachdem bereits das Bundesverfassungsgericht Bamberger Verfassungsbruch vorgeworfen hat, rügt das Bundesverwaltungsgericht jetzt den Rechtsbruch.
Graefen, der mit seiner Konkurrentenklage zunächst in zwei Koblenzer Verwaltungsgerichtsinstanzen unterlegen war, siegte vor den Leipziger Bundesrichtern auf ganzer Linie. Der Senat missbilligte die rasche Ernennung von Bartz als Rechtsschutzvereitelung. ...

ZDF Die Stieg Larsson StoryZDF-"Die Stieg Larsson Story" am 23.01.2011, "Die Demokratie ist immer bedroht"
Die Demokratie ist immer bedroht. Demokratie ist nichts gottgegebenes und fällt nicht einfach vom Himmel. Dafür muss man arbeiten die ganze Zeit. Jede Generation muss sich neu dafür einsetzen Demokratie zu verteidigen. Das letzte Interview von Stieg Larsson kurz vor seinem Tod.
Demokratie ist kein festes System. Es hat nie Demokratie als festes System gegeben. Der grösste Teil von Europa ist heute auf irgendeine Art demokratisch aber wir wissen nicht wie es in 20 Jahren aussieht. Ich denke das wichtigste um die Demokratie zu stärken ist, dass sich mehr Menschen aktiv politisch beteiligen. Es ist mir nicht wichtig welcher Partei sie sich anschliessen aber dass sie aktiv werden in einer demokratischen Organisation, die in irgendeiner Weise eine bessere Gesellschaft fördert und versucht sich antidemokratischen Tendenzen in Europa entgegenzustellen.

Ein Flugkapitän der Lufthansa kämpft um sein Recht, Gutachterbetrug damit der deutsche Staat keinen Schadenersatz zahlen muss, 2000
Nach etwas mehr als 3 Jahren auf der DC-10 wurde ich am 2. Februar 1989 vom Lufthansafliegerarzt Dr. Hermann an das Luftfahrtbundesamt gemeldet, weil er die Verantwortung für meine Flugtauglichkeit selbst nicht mehr verantworten wollte. Bis zu diesen Zeitpunkt waren alle ärztlichen Atteste im positiven Sinn für meine Flugtauglichkeit ausgefallen. Von da an spielte ärztliches Fachwissen keine Rolle mehr. Es ging nur noch um die Bürokratie der völlig veralteten deutschen Vorschriften. Nun begann mein einsamer Kampf gegen das Referat Flugmedizin
...Hier ist ein eklatantes Beispiel für die bösartige Verlogenheit des Herrn Dr. Wurster. Ich habe diesen Mann zu keiner Zeit belästigt, es sei denn, er empfindet meine legalen Bemühungen, die Wahrheit ans Licht zu bringen, als Belästigung. Ich wusste doch genau, dass man nur auf einen Fehler meinerseits lauerte.
Schlimm ist nur, dass er seine Lügen ungestraft bei allen Gelegenheiten verbreiten durfte und immer noch darf. Schon die Aussagen der oben erwähnten Luftfahrtbehörden entlarven ihn als gewissenlosen Lügner. Diese Qualifizierung trifft auch auf Prof. Dr. Bachmann zu.
Die Aussage von Richter Radke (in meinem Buch beschrieben) bestätigt doch, dass die Richter sich solch eine Verlogenheit bei diesen Bürokraten gar nicht vorstellen konnten. Da Dr. Wurster bei Gericht nie die Wahrheit berichten liess und auch nicht selbst berichtet hat, erfüllt dieses Verhalten den Tatbestand des Prozessbetruges. Staatsanwaltschaften und Richter wollten in ihrer Voreingenommenheit diese Tatsache nicht vergegenwärtigen. Ob sich diese "honorigen" Herren einmal Gedanken darüber gemacht haben, welchen Schaden sie mir und meiner Familie angetan haben? Alles nur aus verletzter, kindischer Eitelkeit.
...Einige Jahre später wird genau das zur Vorschrift, was von Dr. Wurster zuvor noch so vehement abgelehnt wurde.

Fast alle Richter vom Volksgerichtshof in der BRD belohnt, Roland Freislers Witwe erhielt eine erhöhte Pension, weil ihr Mann seine Juristenkarriere in der BRD fortgesetzt hätte
Bis auf Oberreichsanwalt Ernst Lautz, der 1947 im Nürnberger Juristenprozess von einem amerikanischen Militärgericht zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt wurde, wurde keiner der etwa 570 Richter und Staatsanwälte gerichtlich zur Rechenschaft gezogen. Viele blieben während der Nachkriegsjahre in Westdeutschland im Richterdienst:
Paul Reimers: Landgerichtsrat in Ravensburg
Hans-Dietrich Arndt: Senatspräsident beim Oberlandesgericht Koblenz
Dr. Robert Bandel: Oberamtsrichter in Kehl
Bellwinkel: Erster Staatsanwalt in Bielefeld
Dr. Erich Carmine: Amtsgerichtsrat in Nürnberg
Christian Dede: Landgerichtsdirektor in Hannover
Johannes Frankenberg: Oberamtsrichter in Münnerstadt
Dr. Andreas Fricke: Landgerichtsrat in Braunschweig
Dr. Wilhelm Grendel: Oberlandesgerichtsrat in Celle
Wilhelm Hegener: Amtsgerichtsrat in Salzkotten
Dr. Ferdinand Herrnreiter: Landgerichtsdirektor in Augsburg
Dr. Konrad Höher: Staatsanwalt in Köln
Dr. Rudolf Indra : Landgerichtsrat in Gießen
Helmut Jaeger: Oberlandesgerichtsrat in München
Dr. Leo Kraemer: Oberstaatsanwalt in Köln
Hans Werner Lay: Oberlandesgerichtsrat in Karlsruhe
Dr. Heinz Günter Lell: Oberstaatsanwalt
Dr. Alfred Münich: Senatspräsident beim Oberlandesgericht München
Oberreichsanwalt Lautz wurde bereits nach weniger als vier Jahren begnadigt und in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Pension bedacht. Die Witwe Freislers erhielt über Jahrzehnte eine erhöhte Altersversorgung, da laut zuständigem Versorgungsamt ihr im Zweiten Weltkrieg verstorbener Mann in der Bundesrepublik seine Juristenkarriere fortgesetzt hätte – eine Argumentation, die kaum widerlegt werden kann.

Bild: Hitlers Eliten nach 1945Hitlers Eliten nach 1945 - Freispruch in eigener Sache, ARD-SR
Sie sind Herren über Leben und Tod und sie urteilen im Namen der deutschen Volksgemeinschaft. Ihre Uniform die Robe. Ihre Waffen Paragrafen. Wo  der Terror verwaltet wird sitzen Juristen an höchster Stelle. Ihr Mordwerkzeug der Schreibtisch. Verwaltungsjuristen planen und organisieren den Völkermord in Europa. Nach 1945 sollen die Juristen zur Verantwortung gezogen werden aber mit allen Mitteln sorgen sie dafür, dass ihr Berufsstand nicht schuldig gesprochen wird.
15 Jahre nach Kriegsende. Ein junger Jurist macht seine ersten Erfahrungen mit jenen Kollegen, die schon unter Hitler Recht gesprochen haben.
Helmut Kramer, Richter im Ruhestand: "Ich habe ja mit sehr vielen der Sonderrichter noch zusammen in Kammern gearbeitet, nette, reizende Leute, gute Juristen.". Kramers Bild ändert sich als er seinen ersten eigenen Fall auf den Tisch bekommt. Er vertieft sich in die Gerichtsakten über ein junges Mädchen, ihr Name Erna Wazinski. Die Akte wurde am 23.11.1944 geschlossen im Gefängnis Wolfenbüttel. Das Leben von Erna Warzinski dauert da nur noch ein paar Schritte. Ihre letzten Erinnerungen sind das zerbomte Wohnhaus in Braunschweig. Erna errinnert sich an den Koffer, wie sie ihn aus den Trümmern holt, vielleicht gehört er ihrer Mutter. Erna wird angezeigt wegen Plünderns. Nach dem Verhör blutet ihre Nase. Staatsanwalt Magnus nennt sie einen Volksschädling. Sie ist 19. Richter Lerche zeigt Härte. Der spätere Oberlandeskirchenrat veruteilt sie zum Tode. Ernas Hinrichtung mit dem Fallbeil dauert 5 Sekunden. 21 Jahre später fordert der junge Jurist Kramer die Aufhebung des Urteils, vergeblich. "Meine Kollegen, die darüber zu entscheiden hatten, haben das Urteil für völlig in Ordnung befunden. Sie haben praktisch das Mädchen zum zweiten mal zum Tode verurteilt das war 1965. Ich bin angegriffen worden damals, richtig direkt, weil ich in einer Stellungsnahme die Aufhebung des Urteils gefordert habe und es als Unrechtsurteil bezeichnet habe.".
Das Räderwerk der Justiz arbeitet präzise und erbarmungslos. Kritische Äusserungen gegen den Staat gelten als Heimtücke (ein Sonderstraftatbestand).
...Auch der Chef des Personalamtes ist ein Jurist, Dr. Werner Best. Ein Berliner Staatsanwalt wird ihn in den 60er Jahren näher kennenlernen. Er war der perfekte Organisator. Best ist Nationalsozialist aus Überzeugung. ...Das fing schon 1935/1936 an, nach Möglichkeit Juristen in leitende Positionen zu setzen.
Als Dr. Best im Mai von dänischen Polizisten verhaftet wird ahnt niemand, dass er bald wieder eine wichtige Rolle in der BRD spielen wird. Deutschland 1945 die Bürokraten der Vernichtung tauchen unter. Viele Spuren verlieren sich zwischen den Trümmern. Deutschlands Gerichtssäle sind kurzeitig verweist. Doch bald schon sind sie wieder da. Entnazifiziert können fast alle auf ihre Posten zurück. Gerade noch Diener des NS-Staates stehen sie nun im Auftrag der Demokratie. Zwar achten die Westallierten anfangs noch darauf, dass nur jeder zweite in der NSDAP war aber zur Gründung der BRD waren es bereits wieder 80%. ...
Walter Huppenkothen und Otto Thorbeck werden wegen Beihilfe zum Mord veruteilt. Als unmenschlich stuft der Richter ihre Taten ein und verhängt hohe Strafen. Wenn dieses Urteil rechtskräftig würde könnte noch manche Bundesdeutsche Juristenkarriere hinter Gitter enden. Dr. Best und Achenbach blicken daher besorgt nach Karlsruhe wo der BGH den Fall 1956 in letzter Instanz entscheidet. Der vorsitzende Richter Ernst Mantel enttäuscht seine Standeskollegen nicht. Er selbst blickt auf eine NS-Karriere als Generalrichter der deutschen Wehrmacht zurück. Die Kollegen werden freigesprochen. Mit dem Urteil liefert der BGH gleich eine Generalentschuldung für Hitlers Juristen. So erklärt der BGH Hitlers Terrorregime zu einem normalen Staat unter Staaten.
...Jeder war gegen NS-Verbrechen aber niemand kannte Verbrecher.

Ernennung und Beförderung von Richtern in Mecklenburg-Vorpommern: Willkür und Ämterpatronage?, 10.2006
...„Gebt den Richtern ihre Unabhängigkeit, solange ich sie nur befördere.“ Dieser, dem preußischen Justizminister Leonhard zugeschriebene Satz hat im Zeichen der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ seine Bedeutung nicht verloren. Ich behaupte: Die entscheidende Ursache für angepasstes Verhalten und vorauseilenden Gehorsam von Richtern, ebenso wie für ihr Versagen bei der Vermeidung bzw. Korrektur gesellschaftlicher Fehlentwicklungen, ist auch heute noch das von der Exekutive praktizierte Beurteilungs- und Beförderungssystem.
In dem – grundsätzlich legitimen – Bestreben um Anerkennung ihrer Leistungen, die sich im Dienstrecht in erster Linie durch Beförderungen zeigt, ist mancher Kollege versucht, seine vornehmsten verfassungsmäßigen Pflichten als unabhängiger Garant von Freiheit und Rechtsstaatlichkeit (vgl. Art. 97, 104 Abs. 2 GG) zugunsten eines den Wünschen der Justizverwaltung angepassten Verhaltens zu vernachlässigen, sich „das Rückgrat ziehen zu lassen“. Schon der ehemalige Präsident des OLG Braunschweig, Wassermann, beklagte am Ende seines durchaus bewegten Berufslebens, Richter seien in Deutschland „nie mehr geworden als kleine Justizbeamte“. Er wollte damit wohl umschreiben, dass die Richter auch der Bundesrepublik Deutschland ihrer von der Verfassung vorgegebenen Stellung als dritter Gewalt im Staat nicht gerecht geworden sind, dass sie sich zu sehr als Handlanger des herrschenden Systems verstanden haben, als „Fortsetzung
der Exekutive mit anderen Mitteln“.
Die Unabhängigkeit der Richter allerdings ist unerlässliche Voraussetzung der Rechtsstaatlichkeit (conditio sine qua non). Wer die richterliche Unabhängigkeit zu untergraben versucht, legt damit zugleich die Axt an die Wurzeln des Rechtsstaates und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung insgesamt. Es ist schon eine gewagte Annahme, richterliche Unabhängigkeit könne sich frei entfalten, obgleich Richter in ein Organisationssystem eingebunden werden, dessen führende Repräsentanten sich in vielfacher Hinsicht als Vormund der Richterschaft gerieren. Den wenigsten Richtern scheint bewusst, dass es sich bei dem bundesdeutschen System der Justizverwaltung um einen Anachronismus handelt, dass Länder wie Frankreich und Italien oder selbst Staaten in Osteuropa, wie etwa Tschechien und Ungarn, inzwischen weit modernere Organisationsformen richterlicher Selbstverwaltung gefunden haben. Diese verfügen zum Beispiel über ein eigenes Haushaltsrecht oder unabhängige Ausbildungseinrichtungen. Und über die Besetzung von Richterstellen entscheiden Richter. ... NRV-Info 10/2006 mit Entscheidungen: OVG Magdeburg 1 M 301/05, OVG-Greifswald 2 M 15/02

Nicht notwendige Verwaltungserfahrung von Richtern um bei Beförderungen sachfremde politische Interessen der Executive zur Geltung zu bringen, 10.2006
...Wenn ein Richter ins Ministerium abgeordnet wird oder eine Tätigkeit in der Verwaltungsabteilung eines Gerichts übernimmt, ist bereits diese Entscheidung des Ministeriums oder des Gerichtspräsidenten gleichzeitig eine Demonstration von Machtausübung im Rahmen der hierarchischen Strukturen der baden-württembergischen Justiz. Jeder weiß, dass dieser Richter bereits zum Zeitpunkt der Abordnung ins Justizministerium bzw. zum Zeitpunkt der Übernahme einer Verwaltungstätigkeit am Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit für eine Beförderung in „angemessenem“ Zeitabstand ausgewählt wurde. Nur wenige Gerichtspräsidenten in Baden-Württemberg sind bereit, von dieser Macht ein kleines Stück abzugeben, indem die Übernahme von Verwaltungsaufgaben zumindest gerichtsintern für alle Richterinnen und Richter ausgeschrieben wird.
c) Die Berücksichtigung von „Verwaltungserfahrung“ bei Beförderungen eröffnet dem Justizministerium die Möglichkeit, bei der Besetzung von Präsidentenposten bestimmte Interessen der Exekutive zur Geltung zu bringen, die im Hinblick auf das betreffende Amt sachfremd sind (siehe hierzu auch unten 5. b) ). Da der Erwerb von „Verwaltungserfahrung“ von einer kontrollfreien Entscheidung der Justizverwaltung abhängt, sind solche Möglichkeiten nicht zu verhindern, wenn man zulässt, dass „Verwaltungserfahrung“ bei der Besetzung von Präsidentenstellen positiv berücksichtigt wird. Richter T. Schulte-Kellinghaus, NRV-Info 10/2006

Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (03/2011):

Bild: TamifluluegeDie Tamiflu-Lüge, Mit einem fast wirkungslosen Medikament dank der WHO Milliarden verdienen, Odysso SWR, 03.04.2011
Immer wieder gibt es Berichte über die Verflechtung der Pharmaindustrie mit Behörden im Gesundheitssystem. Und über die Manipulation von Pharmastudien mit dem Ziel, Medikamente besser aussehen zu lassen, als sie wirklich sind. Aber ein Fall des Grippemittels Tamiflu scheint bisher - wegen seiner immensen finanziellen Dimension - einzigartig.
Ein wichtiges Kapitel des Skandals spielte bei der WHO. Die Welt-Gesundheitsorganisation ist eine wichtige Institution. Denn sie gibt – unter anderem – bei gefährlichen Grippe-Epidemien Empfehlungen, was zu tun ist. Experten wie Prof. Hayden, Infektionsmediziner von der Universität Virginia, arbeiten die Empfehlungen aus. Er rät weltweit den Regierungen zu einer umfangreichen Bevorratung mit dem Grippemittel Tamiflu.
Die WHO und ihre Empfehlungen
Der Epidemiologe Prof. Monto von der Universität Michigan arbeitet auch an den Empfehlungen mit: Er rät zum großzügigen Kauf der Impfmittel. Und Prof. Nicholson von der Universität Leicester bestätigt diese Empfehlung.
Hayden, Monto und Nicholson haben die WHO-Empfehlung maßgeblich geprägt. Was die Öffentlichkeit nicht erfährt: Die Wissenschaftler stehen zur selben Zeit in Lohn und Brot bei den Herstellern der Präparate, die sie empfehlen. Hayden erhält von Roche Geld für Vorträge und Beratungen. Nicholson und Monto ebenso vom Tamiflu-Hersteller Roche und vom Impfmittelhersteller Glaxo Smith Klein. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
Die „Kaiserstudie“
In ihren Empfehlungen bezogen sich die Wissenschaftler besonders auf eine Studie zur Wirksamkeit von Tamiflu, die so genannte Kaiserstudie. Letztlich war es vor allem diese Studie, die Länder auf der ganzen Welt dazu veranlasste, Milliarden für Tamiflu auszugeben. Aber mit Pharmastudien ist das so eine Sache, besonders, wenn sie vom Hersteller der Präparate durchgeführt werden. Da geht es mitunter um Milliarden. Deshalb steht das Präparat in diesen Studien meist glänzend da.
...Ernüchterndes Ergebnis
Jefferson sucht daraufhin unabhängige Studien und findet 20 seriöse, nach wissenschaftlichen Kriterien gut gemachte Studien zu Tamiflu. Die Auswertung bringt ein ernüchterndes Ergebnis: Für das eigentlich gefährliche an der Grippe, die Lungenentzündung, lässt sich keine positive Wirkung von Tamiflu belegen. Ebenso wenig für die Zahl der Krankenhauseinweisungen. Tamiflu hat keinen Einfluss darauf.
Keine Wirksamkeit auch bei grippeähnlichen Erkrankungen – bei einer Epidemie viel häufiger als die echte Grippe.
Übrig bleibt ein kleiner Effekt bei der selteneren echten Grippe: sie wird um etwa einen Tag verkürzt. Aber das entspricht in keiner Weise den Ergebnissen, die Roche mit der von ihr finanzierten Metastudie zu Tamiflu veröffentlicht hatte.

Richter am LG-Baden-Baden erklärt eine öffentliche Entscheidung des OLG-Karlsruhe als Geheimsache, deklariert diese als vertraulich und untersagt jegliche Veröffentlichung, 24.03.2011
...Das bedeutet: Gerichtsentscheidungen unterliegen keinem urheberrechtlichen Schutz; sie dürfen – jedenfalls in anonymisierter Form – frei veröffentlicht und diskutiert werden. Allerdings scheint es auch Richter zu geben, die es gerne anders hätten…
Im schönen Baden-Baden etwa. Am dortigen Landgericht muss jetzt eine Strafsache verhandelt werden, die bereits in die Ehrenrunde geht. Das übergeordnete Oberlandesgericht Karlsruhe hat am 2. Februar 2011 ein Urteil des Landgerichts Baden-Baden zu Gunsten des Angeklagten wegen Rechtsfehlern aufgehoben und angeordnet, dass eine andere Strafkammer erneut über die Sache zu entscheiden hat.
Der Spruch des Oberlandesgerichts Karlsruhe gehört zu den eingangs erwähnten Gerichtsentscheidungen. Es steht jedermann frei, der das Aktenzeichen kennt, beim Gericht eine Abschrift anzufordern. Oder, wenn er anderswie davon erfährt, das Urteil zu veröffentlichen. Oder eben gerade nicht – wenn es nach dem nun zuständigen Vorsitzenden der Strafkammer geht. Dieser versendet nämlich Schreiben, in denen er die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe als vertraulich deklariert und untersagt, diese zu veröffentlichen, nicht einmal in Auszügen.
Wohlgemerkt, der betreffende Richter am Landgericht hat das Urteil, das er als vertraulich deklariert und nicht veröffentlicht sehen will, noch nicht einmal selbst verfasst. Vielmehr stammt diese Entscheidung von ihm übergeordneten Richtern am Oberlandesgericht. Wie die Juristen am Oberlandesgericht es finden, dass ihre goldenen Worte von einem Kollegen der unteren Instanz aktiv der Öffentlichkeit entzogen werden, ist nicht bekannt.
Wirklich pikant an dem Veröffentlichungsverbot des Richters am Landgericht ist allerdings, dass sich der Fall, den er unter der Decke halten will, gerade um das Informationsinteresse der Öffentlichkeit dreht.

Satanic Sauerkraut, vom Opfer zum Täter, Kant: "Notwehr ist das heiligste Mittel der Person" aber nicht am LG-Bamberg
Es ist in einem präzisen Sinne das, womit jedes individuelle Recht erst beginnt. Wer jemand das Notwehrrecht nimmt, nimmt ihm das Recht selbst, das zu verteidigen untersagt wird. Ein Grundrecht auf Leben, das gegen rechtswidrige Angriffe nicht verteidigt werden dürfe, wäre keines mehr. Darum ist der Staat nicht berechtigt, einzelnen seiner Bürger in bestimmten Situationen, das Recht zur Notwehr zu nehmen. Mein Fall:                      
Innerhalb von 20 Stunden, beim 4. Angriff  des XX-vorbestraften Intensivtäters, war ich bereits wehrlos geschlagen, als die Verletzung meines Angreifers erfolgte. Geständniserzwingungs-Verhaftung am Tatort. Selbst nach Straf- und Zivilverfahren steht zweifelsfrei fest, dass ich grundlos geschlagen wurde. Ich bin heute dauerhaft erwerbsunfähig. Meine Anzeigen gegen den Frustschläger wurden vom Verfahren abgetrennt und rechtswidrig eingestellt! 
Meine Geschichte sollte rechtlich undenkbar sein!
Niemals vorbestraft, wurde ich zu 30 Monaten, plus Zwangseinweisung in die Psychiatrie, gem. § 64, verurteilt. Selbst wenn ich der gef.Körperverletzung schuldig gewesen wäre, für einen  Ersttäter, eine rechtswidrige Anwendung des § 64. Als Zwangseingewiesener hat man keine Chance auf Bearbeitung einer (jeglicher) Revision.
Im BKH erreichte mich (von einer Hilfsorganisation) die Lichtbild/Ermittlungsakte mit dem Tatsachenbeweis meiner Unschuld. Die sog."Suchttherapie" habe ich verweigert. Es ging nach Bamberg zurück. Als uneinsichtiger Strafgefangener wurde ich in der Zelle Nr.222, JVA-Bamberg, beinahe erschlagen. Zum Zwecke der Vertuschung bekam ich keine med. Notbehandlung. Es gibt keine med. Behandlungsakte. Bilder im linken Navi-feld anklicken.
Am 27.12.2007 hat der Frustschläger Peter D., eine Zivilklage über 25.000.- EUR Schmerzensgeld eingereicht. In seinem Klageschriftsatz wurden massenweise unwahre Behauptungen aufgestellt. Mein Anwalt hat mit einem Strafantrag wg. Prozessbetrug gedroht. Unabhängig davon habe ich diesen Strafantrag, der sich in dem Verfahren durchaus als haltbar erwies, bei der StA-schaft BA eingereicht. Mein Strafantrag wurde nicht bearbeitet.
Es ist paradox:
Der Schläger, der mich grundlos, mit drei Übergriffen, erwiesenermaßen dauerhaft erwerbsunfähig schlug, erwartet, dass ich jemals ein pfändbares Einkommen haben werde und ihm für meine Notwehr, Schmerzensgeld zahle.
Es ging in dem Verfahren hauptsächlich darum, das Fehlurteil der Strafkammer zu bestätigen.
Beim Sühnetermin habe ich den Tatortaugenschein verlangt. Kein Wort davon im Protokoll. Die vorausgegangenen Übergriffe wurden wiederum bestätigt, ansonsten waren die vom Kläger/Schläger benannten Zeugen/Aussagen keinesfalls zu seinen Gunsten. Der Tatortaugenschein wurde unabdingbar und am 03.08.09 nochmals beantragt. Stattdessen hat der Richter BRUNNER am 17.09.09 die Zeugeneinvernahme mit einem haarsträubenden Grundurteil abgebrochen. Siehe Zivilprozess.
Übrigens: Richter BRUNNER ist auch Pressesprecher des LG-Bamberg!
An einer "zufälligen" Rehabilitation und Aufarbeitung dieser Unrechtsurteile habe ich kein Interesse. Mein Ansinnen ist dahingehend, aufzuzeigen, dass die Justiz in jedem der nachfolgend aufgezeigten Anklagen/Urteile wissen musste, dass ein Unschuldiger verurteilt wurde!
Mittlerweile ist der Schläger, im März 09, per Gefälligkeitsurteil, wegen einer anderen, schweren Gewalttat zu einem Jahr Haft – zur Bewährung ausgesetzt – verurteilt worden. Wir (auch seine anderen Opfer) waren bei dieser Hauptverhandlung als Besucher und haben Protokoll mitgeschrieben. Anstelle seiner 26 Vorstrafen wurden vom StA nur 11 Zentralregistereintragungen angegeben. Die Anwältin des Schlägers musste sich schließlich für  ihren Mandanten beim Gericht entschuldigen, er war sichtlich betrunken…
Liebes Bamberger Gericht. Na dann, "PROST !!"

Kaufen für die Müllhalde - geplante Obsoleszenz (geplante Veralterung), arte thema, 2010
...1972 fanden wir heraus, das in unserer Feuerwache eine ganz besondere Glühbirne hing. ...Sie bestätigten ihm, dass diese Glühlampe seit 1901 in Betrieb war. 109 Jahre alt und sie brennt noch immer. Eine webcam schickt ununterbrochen Bilder von der Livermorer Glühlampe ins Internet. Ironischerweise hat sie bereits 2 webcams überlebt. Diese Glühbirne entstand in Shelby Ohio um 1895. Den Glühfaden hat ein Adolpher Chaillet erfunden. Er war langlebig. "Warum er solange hält weiss ich nicht". http://www.centennialbulb.org
Chaillet Formel für den langlebigen Glühfaden ist nicht das einzige Mysterium in der Geschichte der Glühlampe. Noch geheimnisumwogener ist wie sie zum ersten Opfer der geplanten Obsoleszenz wurde.
Weichnachten 1924 war ein ganz besonderer Tag. In einem Hinterzimmer in Genf trafen sich einige Herren in Nadelstreifenanzügen um einen geheimen Plan nachzugehen. Sie gründeten das erste weltweite Kartell, dass sich zum Ziel setzte die Glühlampenproduktion der gesamten Länder zu kontrollieren und den Kuchen namens Weltmarkt unter sich aufzuteilen. Dieses Kartell hat den Namen Phoebus.
...Es ist um so besser für diese Firmen wenn der Verbraucher regelmäßig Glühlampen kauft und wenn die Glühlampen lange brennen ist das ein ökonomischer Nachteil. Ursprünglich sollten die Glühlampen möglichst lange halten. Thomas A. Edison erste Glühlampen, die 1881 auf den Markt kamen hielten 1500 Stunden. 1924 als das Phoebuskartell gegründet wurde priesen Hersteller die Langlebigkeit ihrer Glühlampen mit einer Lebensdauer von 2500 Stunden. Also hat man sich bei Poebus gedacht, dann beschränken wir doch die Lebensdauer der Glühlampen einfach auf 1000 Stunden.
Unter dem Druck des Kartells wurde in den Mitgliedsfirmen experimentiert um eine anfälligere Lampe entsprechend der Norm einer 1000 Stunden Glühlampe zu erzielen. Mit der geplanten Obsoleszenz sank die Lebensdauer der Glühlampen in nur 2 Jahren von 2500 auf nur noch 1500 Stunden. In den 1940ern hatte das Kartell sein Ziel erreicht. Die Standardlebensdauer einer Glühlampe betrug nun 1000 Stunden: "Qualitätsbirnen Haltbarkeit garantiert 1000 Stunden!". Dieser Lehrfilm von General Electrics machte dem Konsumenten weiss, diese Lebensdauer sei die beste: "Dank ständiger Tests sind sie so gut, wie wir sie haben wollen.".
Nach einem 11 Jahre währenden Verfahren ergeht 1953 ein Gerichtsurteil. General Electric und deren Geschäftspartnern werden ua. die Reduzierung der Lebensdauer der Glühlampen verboten. In der Praxis hatte das Urteil jedoch kaum Folgen. Die Glühlampen brannten auch weiterhin nicht länger als 1000 Stunden. In den folgenden Jahrzehnten meldeten dutzende von Erfindern Patente für neue Glühlampen an. Darunter eine, die 100000 Stunden brannte. Davon kam keine auf den Markt.
...Ein Artikel, der nicht verschleisst ist eine Tragödie fürs Geschäft. Die Folgen dieser Tragödie bekam auch Henry Ford zu spüren, der Erfinder der Fliessbandproduktion. Damit der Ford T für den Durchschnittsverbraucher erschwinglich war lies er ihn als Einheitsmodell in grossen Stückzahlen herstellen. Er sollte zuverlässig und langlebig sein. ...
...In den 50er Jahren kam ein neuer Plan auf. Die Verbraucher sollten zur geplanten Obsoleszenz nicht genötigt, sondern verführt werden. ...

Juristenzitate:
"....Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.... verkündet....Der Rechtsstaat des Grundgesetzes vertraute die Rechtsprechung einem Richterstand an, der 12 lange Jahre bereit gewesen war, seinen Teil zum Machtmißbrauch unter dem Deckmantel der Rechtsanwendung beizutragen. Er vertraute auf die demokratische Gesinnung von Richtern, deren Beiträge zu antidemokratischem Denken und Handeln unstreitig und deren fehlende Neigung zur Selbstkritik so gerichtsnotorisch war wie ihre Unfähigkeit, ihr Denken neu auszurichten und die Demokratie für mehr zu halten als die Staatsform, die aufgrund der Zeitläufe nun einmal da war....
Senatsrat Dr. Hans Wrobel, 1989

"...Der Aufstieg in einer Hierarchie ist von dem "Wohlwollen" derjenigen abhängig, die diesen Weg schon gegangen sind und jetzt Spitzenpositionen in der Pyramide einnehmen. Was liegt für den Aufstiegsmotivierten näher, als sich die inhaltlichen Positionen der schon Aufgestiegenen zu eigen zu machen und sich so deren Wohlwollen zu erkaufen?..."
Udo Hochschild, Richter am Amtsgericht (Tübingen), 1985

"Wer von uns hat nicht von einer Gesellschaft geträumt, in der die Konflikte fair ausgetragen werden, in der die Richter nicht nur an-, sondern auch zuhören, in der die Gerichte nicht nur entscheiden, sondern befrieden und versöhnen, in der das Recht "von Menschen" und "für Menschen" gemacht wird, in der also das Recht so gesprochen wird, daß es den Menschen hilft zu leben?" Horst Häuser, Richter am Verwaltungsgericht (Wiesbaden)

" ... Die Mutter der Wahrheit und der Gerechtigkeit ist die Zeit. Die notwendige Zeit für die Fallbearbeitung wird den Richterinnen und Richtern nicht gewährt, weil sowohl Verwaltung als auch Gesetzgebung systematisch darauf abzielen, die Qualität richterlicher Arbeit unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen. Dies, obwohl die Justizhaushalte die mit Abstand kleinsten Haushalte darstellen. Sie liegen regelmäßig zwischen 1 % und 3 % bei Bund und Ländern. Pro Einwohner ergibt das einen Betrag von etwa fünf Euro. Mehr als eine (schlechte) Pizza ist dem Gesetzgeber die Justiz nicht wert ... " Wolfgang Nescovik, 2010

Die diskrete Korruption der deutschen Justiz, Vom Selbstverständnis der ÄmterpatronageJürgen Rudolph, Richter am Amtsgericht (Cochem) 1997
Wir wissen natürlich wie weiland Leonhardt, daß die mittlerweile über 100jährige deutsche Justizstruktur für die Gewaltenteilung weder gedacht war noch geeignet ist. Sie war vielmehr in der Monarchie des 19. Jahrhunderts als Herrschaftsinstrument konzipiert und hat die unter diesem Aspekt an sie gerichteten Erwartungen vor allem in den nicht demokratischen Systemen voll erfüllt. So nimmt es nicht Wunder, daß zahlreiche Richterinnen und Richter offensichtlich meinen, die Aufteilung der Richterpfründe unter den politischen Parteien sei bereits Gewaltenteilung.
Dazu eine Anekdote aus der Provinz:,
Im November 1994 entschied sich der Direktor eines kleinen Amtsgerichtes in einem idyllischen Moselörtchen, mit Vollendung seines 62. Lebensjahres im September 1995 den Ruhestand anzutreten.  ...
... Als der siegestrunkene Justizminister (FDP) infolgedessen am 21. März 1996 (3 Tage vor der Landtagswahl) in einer als Justizfeier deklarierten Veranstaltung den bisherigen Direktor verabschieden und seinen Schützling einführen wollte, war der bereits seit einem halben Jahr vergeblich auf diesen Akt fixierte Ruheständler genervt in den von ihm lang ersehnten Urlaub entschwunden.
Der nach dem Wahltage auch sieggewohnte Justizminister (FDP) ließ es sich indessen nicht nehmen, dieses Ereignis sodann im April 1996 neu zu terminieren, um die Rollen der an diesem Justizschauspiel sowohl vorsätzlich als auch schuldlos beteiligten Akteure einer Nachlese zu unterziehen. Dabei wies er ausdrücklich darauf hin, daß parteipolitische Erwägungen bei der Besetzung welcher Richterstellen auch immer niemals irgendeine Rolle gespielt hätten. Während die unter den Zuhörern befindlichen Gerichtspräsidenten und ihre Vertreter bei diesen Ausführungen zustimmend nickten, verfiel das übrige Publikum überwältigt in sprachloses Staunen.
Es gibt in der öffentlichen Diskussion um die Ämterpatronage bisweilen Stimmen, die - auch eigennützige - Einflußnahme der politischen Parteien befürworten. Ohne diese Auffassung hier näher beleuchten zu wollen, erscheint sie zumindest dann unerträglich, wenn die Einflußnahme politischer Parteien für die Demokratie lebensnotwendige Schnittstellen zwischen den politischen Gewalten - in diesem Fall zwischen der zweiten und der dritten Gewalt - beseitigt.
In jener - nur scheinbar führungslosen - Zeit hat das kleine Amtsgericht in dem idyllischen Moselörtchen über fünf Monate lang den Nachweis erbracht, daß es für den ausgeschiedenen Richter zwar eines Ersatzes, aber keiner von der Exekutive ausgekorenen Direktorin bzw. Direktors bedarf, um gute richterliche und verwaltende Arbeit zu leisten.
Was das Gericht vielmehr dringend benötigt - nicht zuletzt auch wegen des kaum zu bewältigenden Arbeitsanfalles - ist eine weitere Richterin oder ein Richter, die oder der auch geübt ist im Recht des Gewaltenteilungsprozesses. Justizbeamte, die in der Verkleidung von Richtern herumlaufen, gibt es reichlich.

Wer schuldet seinen Träumen noch Leben?, Reformen und Verbesserungen in der Justiz gibt es nicht, Horst Häuser, Richter am Verwaltungsgericht (Wiesbaden), Betrifft Justiz, Heft Nr. 40 1994 Seiten 377 ff.
Auch der Zustand der Rechtsprechung ist alles andere als zufriedenstellend. Mehr und mehr wird die Arbeit der Gerichte zur Justizbürokratie, mehr und mehr werden Staatsanwälte und Richter zu juristischen Sachbearbeitern. Veraltete Arbeitsmethoden bestimmen den Justizalltag. Umständliche Dienstwege erinnern eher an die k.u.k. Monarchie als an ein modernes Dienstleistungsunternehmen. Als Privatbetrieb wäre die Justiz wohl konkursreif.
Die Diskussion um eine Justizreform hat sich in Deutschland zu einem Thema von gewissem Ewigkeitswert entwickelt. Unsere hierarchischen Justizstrukturen, die dem Obrigkeitsstaat des vergangenen Jahrhunderts näher stehen als dem demokratischen Rechtsstaat des Grundgesetzes, lähmen jedoch jede Erneuerung. Trotz der verfassungsrechtlich verbrieften richterlichen Unabhängigkeit ist es nicht gelungen, Wege aus dem Netz der Vorgesetzten- und Untergebenen-Beziehungen zu finden. Die Personalsteuerung durch die Justizverwaltung geht naht- und schamlos in Ämterpatronage über. Viele von uns lassen sich gerne steuern und patronieren. Die richterliche Unabhängigkeit ist jedoch kein Recht, sondern eine Pflicht. Ein Richter kann sich den bequemen Luxus des Dienens und Gehorchens nicht leisten. Doch berufliche Privilegien machen korrumpierbar. Ein "Beförderungsamt" ist immerhin mit Arbeitsverteilungsbefugnis, Beurteilungsmacht, erhöhter Besoldung und - vermeintlich ‚ höherem Ansehen verbunden. Das reicht aus, um die meisten Richterinnen und Richter gefügig zu machen. Schnürbrüste, wohin man schaut, aber kein Mannes- oder Frauenmut vor Königsthronen.
So kann es nicht weitergehen, aber wer reformiert diese Justiz?
Von der Exekutive ist nichts zu erwarten. Die Landesjustizverwaltungen sind so innovationsfreudig wie die pommerschen Junker zur Zeit der Stein-Hardenbergschen Reformen. Ihre Vorstellungen erschöpfen sich im wesentlichen in der Anhebung der Pensenschlüssel (keinem Zuschauer war je die Arbeit zu schwer) und in der Einführung von EDV. Der EDV-Einsatz kann zwar Arbeitsabläufe beschleunigen und erleichtern, doch ist er kein Allheilmittel. Abgesehen davon sollten die Erfahrungen im Gesundheitswesen zu denken geben. Die "Gerätemedizin" hat sich nicht als Stein der Weisen erwiesen, und mit der "Gerätejustiz" wird es nicht anders sein. Es gilt, nicht nur die Technik, sondern vor allem den Geist der Justiz zu erneuern.
Dazu kann und will die Justizverwaltung nichts beitragen. Man sollte ihr daher nicht zuviel Beachtung schenken: wer Sümpfe trocken legen will, sollte nicht die Frösche um Erlaubnis fragen.
Von der Legislative ist derzeit ebensowenig zu erwarten wie von der Exekutive. Die "knappe Ressource Recht" steht für die meisten Politiker unter dem "Diktat der leeren Kassen", daher will man "den Rechtsmittelstaat beschneiden" und die - was immer das sein mag - "Binnenreserven der Justiz" aktivieren. Derartige "Reformideen" verdienen nicht einmal diesen Namen. Sie laufen zumeist auf eine Erhöhung der Streitwertgrenzen hinaus. Sie sind lediglich fiskalischer Natur und in der Regel mit der Gefahr des Abbaus von Bürgerrechten verbunden.
Was nun? Was können wir tun?
Man kann natürlich den Traum von einer gerechten und humanen Justiz aufgeben, indem man die bestehenden Probleme beharrlich ignoriert oder ihnen schlichtweg den Realitätsgehalt abspricht. Man geht einfach davon aus, in der besten aller möglichen Welten zu leben und glaubt fest daran, den Gipfel der Rechtskultur erreicht zu haben. Die eigenen Zielvorstellungen werden aufgegeben ("Träume sind Schäume") und durch das Warten auf R2 oder R3 ersetzt.

Richter aD. Udo Hochschild: Die Unabhängigkeit der Gerichte in Deutschland ist nur ein Schein hinter der eine andere rechtliche und tatsächliche Wirklichkeit steht.
...Sind diese Befunde korrekt? Funktionieren bei uns Gewaltenbalance und Bestenauslese? Leben wir in einem Dauerkrieg beutegieriger Parteien um Macht und Posten? Wohin gerät ein Land mit der Zeit, in dem es möglich ist, dass mittelmäßige Menschen immer wieder erstklassige Positionen in den Leitungsebenen besetzen, weil die "Bestenauslese" im Übermaße die Folgewirkung ist eines vereinsinternen, öffentlich unzureichend kontrollierten Machtgerangels innerhalb der politischen Parteien? Und wohin treibt ein Land, in dem sich die Mächtigen die zu ihrer Kontrolle geschaffenen Staatsorgane persönlich aussuchen und subtil beherrschen?
Für die von Jaspers und van Husen [siehe PERSONENINDEX] beklagte Schieflage gibt es eine historische Erklärung: Die Verfasser des Grundgesetzes haben dem Volk als unmittelbar handelndem Souverän misstraut und deshalb die Macht der politischen Parteien gestärkt [Art. 21 Grundgesetz]. Sie handelten inmitten von Trümmern und unter dem Schock der Erfahrung, dass das deutsche Volk Adolf Hitler in freien Wahlen an die Macht gebracht hatte. Viele von ihnen hatten die dem Diktator zujubelnden Massen noch vor Augen und die "Sieg Heil!"-Rufe in den Ohren. So führte, folgt man Karl Jaspers, der Schatten Hitlers zur Infektion der jungen Demokratie mit dem Krankheitskeim einer allmählich von dem gesamten Staatswesen besitznehmenden Parteienvormundschaft.
Der Verfassungsgeber des Grundgesetzes wünschte sich aber eine Umgestaltung der deutschen Staatswirklichkeit hin zum gewaltengeteilten Rechtsstaat, wollten neue Staatsstrukturen, die gewährleisten, dass die Macht dem Recht unterworfen ist und dem Recht nachfolgt. Zitat Dr. Adolf Süsterhenn, CDU, Rede vom 08.09.1948 vor der verfassungsgebenden Versammlung (dem Parlamentarischen Rat): "....Wir müssen wieder zurück zu der Erkenntnis, daß der Mensch nicht für den Staat, sondern der Staat für den Menschen da ist. Höchstwert ist für uns die Freiheit und die Würde der menschlichen Persönlichkeit. Ihnen hat der Staat zu dienen....Der Staat ist für uns nicht die Quelle allen Rechts, sondern selbst dem Recht unterworfen...Die Demokratie als Herrschaft der Mehrheit, zu der wir uns unbedingt bekennen, ist allein noch nicht geeignet, die menschliche Freiheit zu sichern....Über die Statuierung der Menschen- und Grundrechte hinaus fordern wir zwecks Sicherung der menschlichen Freiheit bewußt eine pluralistische Gestaltung von Staat und Gesellschaft, die jede Machtzusammenballung an einer Stelle verhindert. Nach unserer Auffassung war es das historische Verdienst Montesquieus, erkannt und verkündet zu haben, daß jede Macht der Gefahr des Mißbrauchs ausgesetzt ist, weil jeder Mensch geneigt ist, wie Montesquieu sagt, »die Gewalt, die er hat, zu mißbrauchen, bis er Schranken findet«. Aus dieser Erkenntnis heraus fordert Montesquieu die Teilung der Staatsgewalt in Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung und ihre Übertragung auf verschiedene, einander gleichgeordnete Träger. Diese Auffassung....wird von uns in vollem Umfang als richtig anerkannt, wobei wir den besonderen Nachdruck auf die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Justiz legen......".  ...

Richterliche Nebentätigkeiten: Finanzrichter verletzen durch Parteinahme zugunsten der Finanzämter die Grundrechte von prozessbeteiligten Steuerbürgern .
... indem sie freiberuflich Kommentare zu streitigen Rechtsfragen erstellen und daraus von den Fachverlagen auch noch eigene wirtschaftliche Vorteile in Form guter Bezahlung ziehen.
Und niemand hat diesen Vorgang des von hunderten Mitgliedern einer ganzen Berufsgruppe begangenen Straftatbestands der Rechtsbeugung bemerkt(?)
Die Finanzrichter am niedersächsischen Finanzgericht Dr. Axel Leonard und Jörg Grune, beide Richter im sog. Umsatzsteuersenat, verdienen sich ein wirtschaftliches Zubrot als Verfasser von Aufsätzen und Kommentaren zum Umsatzsteuerrecht /-Gesetz, die  regelmässig in der Fachpresse veröffentlicht werden.
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu 1 BvR 539/96 können rechtlich erhebliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters aufkommen, wenn dessen wissenschaftliche Tätigkeit die Unterstützung eines am Verfahren Beteiligten bezweckte. Die Sorge, dass der Richter die streitige Rechtsfrage nicht mehr offen und unbefangen beurteilen werde, ist dann bei lebensnaher Betrachtungsweise verständlich (vgl. BVerfGE 98, 134 <137 f.>; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 2/98, 3/98, 1/99 und 2/99 -, NJW 1999, S. 2801). Volltext Urteil
Zu vergleichbaren Schlussfolgerungen kommt das Verfassungsgericht auch in anderen Entscheidungen, siehe
Im Verfahren 5 K 377/07 vor dem niedersächsischen Finanzgericht war die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die Umsatzsteuerbescheide des Finanzamts Cuxhaven wegen Umsatzsteuer 2005 gegen den filmschaffenden Künstler und Kläger Burkhard Lenninger nichtig sind. Mit den Anträgen des Klägers hat sich der 5. Senat in der Besetzung der Richter Elvers, Leonard und Heap aber gar nicht beschäftigt. Im Urteilstenor findet sich folgendes Zitat:
„Der Senat kann die Frage offenlassen, ob das im Rahmen einer Umsatzsteuer-Nachschau eingeräumte Betretungsrecht von Wohnungen und Geschäftsräumen einen Eingriff in den Schutzbereich des Art. 13 GG darstellt ( dafür: Zugmaier, in Hartmann-Metzenmacher, § 27 b UStG Rz. 6; Wäger, DB 2002, Beilage 1/2002, 68 ff; Tormöhlen, UVR 2006, 84 ff;  Helmschrott, StC 2007, 28; dagegen: Nieskens, in Rau/Dürrwächter, § 27 b UStG, Rn 31; Mende/Hunschens, in Vogel/Schwanrz, § 27b UStG Rz. 28; Leonard, in Bunjes/Geist, § 27b UStG, Rz. 7).“
Im Rahmen einer jüngsten Recherche ist zutage getreten, dass es sich bei „Leonard“ in Bunjes/Geist Dr. Axel Leonard, Finanzrichter am nds. Finanzgericht in Hannover und Mitglied im sog. Umsatzsteuersenat handelt. Neben seinem Richteramt, das ihn ausdrücklich über seinen geleisteten Richtereid zur Treue zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ( § 38 Richtergesetz ), kommentiert Dr. Axel Leonard gegen Entgelt insbesondere in dieser Rechtsfrage von Verfassungsrang. Der Finanzrichter Jörg Grune ist am niedersächsischen Finanzgericht auch Pressesprecher.
Dem Gesetz nach hätte sich die Richter Leonard und Grune aus persönlichen Gründen, wie dargelegt, für befangen erklären müssen, sie hätten dann aber keinen unmittelbaren Einfluss auf den Ausgang des für sie persönlich wichtigen Verfahrens nehmen können. Die persönliche Wichtigkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass die "kommentierenden Richter" Urteile in jener Weise beeinflussen, die dem Inhalt der von diesen Richtern veröffentlichten Kommentare entspricht. Es ist davon auszugehen, dass sich durch diese Kongruenz die Honorarsituation des Richters als Kommentator verbessert. ...

Petition zur Verhinderung von Rechtsbeugung darf gemäß Deutschen Bundestag nicht veröffentlicht werden, 09.11.2008
Unter dem 15.10.2008 hatte ich folgende öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht:
Es wird vorgesehen, daß gerichtliche Spruchkörper mit mehreren Mitgliedern den Beratungsverlauf und das Abstimmungsverhalten der einzelnen Mitglieder protokollieren müssen. Das Protokoll ist in versiegelter Form zu den Gerichtsakten zu nehmen. Wenn dringender Tatverdacht wegen Rechtsbeugung gegen Mitglieder des Spruchkörpers besteht, kann der zuständige Ermittlungsrichter anordnen, daß das Protokoll zu entsiegeln ist und als Beweismittel verwendet werden kann.
Begründung:
Das OLG Naumburg hat mit Beschluß vom 6. Oktober 2008 eine Anklage wegen Rechtsbeugung gegen drei Mitglieder einer Kammer desselben Gerichts entgültig scheitern lassen. Gegenstand der Ermittlungen waren Entscheidungen im Görgülü-Fall, der bundes- und europaweit Aufsehen erregte.
Grund für die Nichtzulassung der Anklage war, daß der Nachweis einer Rechtsbeugung jedenfalls aus tatsächlichen Gründen nicht erbracht werden könne: Da alle Mitglieder des Spruchkörpers von ihrem Schweigerecht nach der StPO Gebrauch machten, ließ sich für keinen der an der Entscheidung beteiligten Richter nachweisen, daß er nicht die Entscheidung abgelehnt hatte, aber von den anderen beiden Richtern überstimmt wurde. ...
Mit Schreiben vom 27.10.2008 teilte mir der Petitionsausschuss folgendes mit:
Sehr geehrter Herrr Müller,
für Ihr o.a. Schreiben danke ich Ihnen.
Dazu teile ich Ihnen mit, dass Ihre Eingabe nicht veröffentlicht wird
Es ist deshalb vorgesehen, Ihre Eingabe als Petition ohne Einstellung ins Internet und ohne öffentliche Diskussion zu behandeln. ...

Beschwerde bei Anwaltskammer, Anwaltskammer begeht Rechtsbeugung, 24.07.2010
Vor einigen Wochen beschwerte ich mich bei einer Rechtsanwaltskammer über folgende eklatanten Verstöße eines Mitglieds dieses Standes gegen die Berufsordnung (BORA) und forderte die Einleitung eines Disziplinarverfahrens.
1) Die Frau, Fachanwältin für Medizin- und Verwaltungsrecht, hatte mich nicht auf die Rechtsunwirksamkeit eines inhaltlich und formal offenkundig fehlerhaften Bescheides aufmerksam gemacht (§1 Abs.3 BORA).
2) Sie unterrichtete mich nicht über den Erhalt einer zu meiner Einsichtnahme angeforderten Akte und kam ihrem Auftrag nicht nach mir die 3) Einsicht in die Akte zu ermöglichen (§11 BORA).
Sie hatte mehrfache persönliche Kontakte zur Gegenseite. Als ich dies hinterfragte und sie aufforderte die oben erwähnte Akte erneut anzufordern, legte sie das Mandat nieder, was mich mehrere hundert Euro kostete ohne einen Nutzen davon zu haben (12 BORA).
Hier nun die wesentlichen Auszüge aus dem skurrilen Schreiben der zuständigen Rechtsanwaltskammer:
Der Vorstand verbleibt dabei und weist nochmals darauf hin, dass die Aufgaben der Kammer eng umgrenzt sind. Es ist nicht Aufgabe der Rechtsanwaltskammer und sprengt deren Kompetenz Rechtsfälle zu überprüfen und die Qualität der anwaltlichen Leistung zu werten.
Soweit Frau Dr. … es angeblich unterlassen hat, auf die nach Ihrer Auffassung gemäß §125 BGB i. V. m. §§ 43 und 44 VerfVerwG offensichtliche Unrichtigkeit eines Bescheides der Zahnärztekammer aufmerksam zu machen, läge darin, die Richtigkeit ihrer Behauptung unterstellt, kein berufsrechtliches Fehlverhalten, sondern schlichte anwaltliche Fehlleistung.
Der Vorwurf, Rechtanwältin Dr. … habe deswegen gegen § 11 Abs 1 und 2 BORA verstoßen, weil sie Ihnen die Handakte nicht vorgelegt hätte, ist ebenfalls nicht berufsrechtlich zu fassen. Gemäß § 11 der Berufsordnung muss der Anwalt den Mandanten über den Fortgang der Sache unterrichten. Handakten muss er nicht vorlegen.
Nach Ihrem eigenen Vorbringen liegt auch kein Verstoß gegen § 12 Abs. 1 BORA vor. Beschweren könnte sich allenfalls in berufsrechtlicher Hinsicht die Gegenseite.
Nach alledem kann berufsrechtliches Fehlverhalten nicht festgestellt werden.

Justitias Machtlosigkeit gegen Polizeigewalt, 01.02.2010
Gegen gewaltätige Übergriffe durch Polizisten scheint selbst Justitia machtlos zu sein. In Hamburg scheitert die Staatsanwaltschaft scheinbar bereits an der Ermittlung der Personalien gewalttätiger Polizisten.
Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Partei DIE LINKE, vermutet, die Staatsanwaltschaft, in diesem Fall vertreten durch Staatsanwältin Dorothea Fellows, habe Probleme, in einen Konflikt mit der Polizei zu treten. Sie moniert an dieser Stelle weiter:
„Es ist ein handfester Skandal, dass Polizei und Staatsanwaltschaft die offensichtlich rechtswidrige Polizeigewalt gegenüber einem Jugendlichen bisher nicht zur Anklage gebracht haben. DIE LINKE fordert jetzt sofortige Aufklärung, warum die Namen der beteiligten Polizeibeamten nicht ermittelt wurden und ob es eine Mauer des Schweigens bei der Polizei gibt. Seit Jahren stellen sowohl das Dezernat Interne Ermittlungen der Polizei als auch die Abteilung 73 der Staatsanwaltschaft fast alle Strafverfahren gegen Polizeibeamte ein. Die Staatsanwaltschaft hat seit 2003 jährlich zwischen 543 und 366 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt geführt. Insgesamt wurde von Januar 2003 bis Juli 2008 gegen 2.461 beschuldigte Polizeibeamte ermittelt. Von diesen 2.461 Beschuldigten wurde von 2003 bis 2005 nur gegen 17 Polizeibeamte Anklage erhoben. In den Jahren 2006 bis Juli 2008 wurde von der Staatsanwaltschaft keine einzige Anklage erhoben. Die signifikanten Zahlen verdeutlichen, dass sowohl die Dienststelle Interne Ermittlungen als auch die Abteilung 73 der Staatsanwaltschaft Körperverletzungsdelikte von Polizeibeamten als Kavaliersdelikte auffassen. Aufgeklärt werden muss jetzt auch die Frage, warum das DIE und die Staatsanwaltschaft nicht gegen die drei anderen Polizeibeamten ermittelt hat, die sich sowohl wegen Mittäterschaft bei der Körperverletzung als auch wegen Strafvereitelung im Amt strafbar gemacht haben. DIE LINKE fordert deshalb gemeinsam mit Bürgerrechtsorganisationen die individuelle Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten und die Einrichtung eines unabhängigen Polizeibeauftragten, damit polizeiliches Handeln individuell zurechenbar wird und der Corpsgeist innerhalb der Polizei durchbrochen werden kann."
Auch Martin Reiter vom "Netzwerk Gentrification" misstraut der mangelnden Aufklärungsarbeit des Dezernats Interne Ermittlung: "Den Namen findet doch jeder Praktikant in 20 Minuten raus. Die Polizisten kennen sich doch alle untereinander."
Bereits Ende August 2008 erhielt Generalstaatsanwältin Angela Uhlig van Buren das Video von der Linkspartei als Beweismittel. Es zeigt den Tathergang, bei dem drei Beamte den 20-jährigen Daniel Z. am Boden halten, während ein vierter Polizist sich zu ihm kniet und ihm zweimal mit der Faust in den Bauch schlägt. Der Grund für diese Strafaktion war scheinbar die Gegenwehr des Demonstranten gegen einen vorherigen ersten Übergriff durch die Polizei, wie Daniel Z. berichtet: "Ich hatte den Polizisten als Reaktion geboxt, nachdem er meiner Freundin grundlos einen Knüppelschlag an den Kopf und mir einen in den Bauch versetzt hatte."
...Entsprechend wurde der Stadtteilrundgang auf der Reeperbahn drei Stunden lang von den Beamten der dort zuständigen Davidswache begleitet. Doch plötzlich griffen Bereitschaftspolizisten grundlos die Aktionsteilnehmer an, obwohl der Rundgang laut Martin Reiter bereits beendet gewesen sei, was die Polizeileitstelle anhand der laufenden Kameraüberwachung auch bewusst war. Daraufhin wurde gegen die Teilnehmer des Rundgangs wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und Widerstands gegen die Staatsgewalt ermittelt, wobei alle Verfahren jedoch eingestellt werden mussten. Die gewalttätigen Polizisten wurden bis heute nicht zur Rechenschaft gezogen.

Bild: Polizei, Hells AngelsPolizei verprügelt Hells Angels Mitglied. Die Polizei fängt an zu schubsen und haut dann mit Knüppeln drauf und tritt gemeinschaftlich nach, wenn der geknüppelte auf dem Boden liegt, denn man ist nicht zimperlich, 2009
Der Rocker und Karatekämpfer, hier im Bild, soll gegen Meldeauflagen verstossen haben. Was sich später als falsch herausstellt.
Dann kommt das SEK und die Geschichte gewinnt an Fahrt, denn es geht um Beleidigung.
Nach einer halben Stunde intensiver Verhandlungen geben die Rocker auf. Alles scheint sich in Wohlgefallen aufzulösen, ein Irrtum.
...
Dann wird noch mal nachgetreten.
"Das sind Straftäter, die ihre eigenen Interessen verfolgen, die ihre Machtbereiche ausweiten wollen und die haben natürlich Schwierigkeiten damit, wenn die Polizei sie in ihren Tätigkeiten stört bzw. behindert. Deswegen setzen wir das auch massiv mit Polizeieinsätzen durch."

Rechtsanwalt Olaf O. aus Güterloh verhaftet, 430000 EUR Schaden, kriminelle Zusammenarbeit von Betreuer, Richter und Sozialarbeiter, Zeitung für Gütersloh/Westfalenblatt, 2005
Der Gütersloher Rechtsanwalt und Berufsbetreuer Olaf O. sitzt in Untersuchungshaft. Der 43 jährige Familienvater wurde am Dienstagnachmittag vor seiner Kanzlei in der Friedrich-Ebert-Str. festgenommen. Er soll Mandantengelder seit mehr als fünf Jahren unterschlagen haben. Der Vermögensschaden soll sich auf rund 430000 EUR belaufen.
...Auslöser der Polizeiaktion waren zahlreiche Strafanzeigen, manche auch anonym. Dabei fielen den Ermittlern stapelweise unterschriebene Blanko-Quittungen von betreuten Personen in die Hände. Kripo und Staatsanwalt haben herausgefunden, dass Olaf O. raffiniert und hinterlistig die Konten der entmündigten Menschen, die er betreute, geplündert habe.
Nach Informationen des Westfalenblattes soll Olaf O. mittlerweile mehr als 20 Immobilien im Kreis Gütersloh besitzen, in denen er teilweise seine betreuten Personen untergebracht hat. Selbst die Betriebskostenabrechnungen dieser Objekte sollen fehlerhaft sein.
guetsel.de, Juni: Im spektakulären Fall des Gütersloher Rechtsanwalts und Betreuers O., der sich seit Juni wegen des Verdachts der Untreue in Untersuchungshaft befindet, kommen immer neue Einzelschicksale an die Öffentlichkeit. Die Ermittlungsakte der zuständigen Staatsanwaltschaft ist mittlerweile rund 1500 Seiten stark, der Schaden beläuft sich nach bisherigem Kenntnisstand auf mehr als eine Million EUR.
...Ich habe im vergangenen Jahr sämtliche Pflegen bei Betreuten des O. gekündigt um gegen seine Machenschaften vorzugehen. Es wurde meinerseites eine sogenannte Ergänzungspflegschaft beim Amtsgericht Gütersloh beantragt. Ich habe diesen Schritt getan, damit endlich das gesamte Ausmass des Unrechts aufgedeckt werden konnte. Gleichzeitig wusste ich, dass ich kaum Aussicht auf Erfolg hatte - offen wurde über Unterstützung für O. aus verscheidenen Richtungen gesprochen berichtet Waltraud Karp, die noch immer auf die Bezahlung von Pflegerechnungen in nicht unerheblicher Höhe wartet. Der zuständige Richter am Gütersloher Amtsgericht, Rechtsanwalt O. und ein bestimmter Sozialarbeiter sollen seit längermem zusammengearbeitet haben.

Berufsbetreuer nicht 100%tig kontrollierbar
Erneut steht ein Berufsbetreuer im Focus der Ermittlungsbehörden . Schon im vergangenden Jahr flog nach Stichproben des Landesrechnungshofes ein Schwindel von zahlreichen Betreuern auf, die der Landeskasse nie erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt hatten. 

Bielefelder Anwalt zahlte Steuerschuld aus Mandanten-Erbe, 13.07.2005
Wegen Untreue ist der Bielefelder Rechtsanwalt Paul H. zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt worden. Seine Steuerschulden hatte er vom Erbe eines Mandanten bezahlt, das er auf eigene Konten geleitet hatte.

Rechtsanwalt Andreas R. wegen Untreue zu Bewährungsstrafe verurteilt, 25.06.2005
Ein 51 jähriger Ex-Rechtsanwalt aus Gütersloh ist am Freitag wegen Betrugs in neun Fällen und Untreue in drei Fällen vom Amtsgericht Gütersloh zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewärhrung verurteilt worden. Der Jurist, der mittlerweile als Nahverkehrsfahrer und Bürokraft bei einer Speditionsfirma arbeitet, hat sich in der Zeit zwischen 1999 und 2003 Prozesskostenvorschüsse und Darlehen von Freunden und Mandanten erschlichen.

Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (02/2011):

Bild: BananenampelBeeinflusste Richter, PR-Strategen, Frontal21, 15.02.2011
Wenn Prominente oder Wirtschaftsbosse vor Gericht stehen, agieren im Hintergrund oft PR-Strategen. Sie streuen Informationen, die ihren Mandanten entlasten sollen und versuchen, die öffentliche Meinung zu beeinflussen. So wird der Ausgang des Prozesses nicht mehr allein im Gerichtssaal entschieden, sondern auch in den Hinterzimmern der Strippenzieher.
Schuldig oder nicht schuldig? Das zu klären ist Sache von Gerichten. Nicht selten aber gibt es längst vor einem ordentlichen Richterspruch ein gefühltes Urteil, nachzulesen in meinungsfreudigen Zeitungskommentaren, herauszuhören in der öffentlichen Diskussion. Seit fast einem Jahr kämpft etwa Wettermoderator Jörg Kachelmann dagegen an. Geschickte PRStrategen bieten nun an, drohenden Rufschaden abzuwenden, gegen Honorar. Sie füttern etwa Journalisten gezielt mit Informationen, um so die Stimmung im Prozess zu wenden, zeigen Lutz Ackermann und Christian Esser.

Der Umgang der Justiz mit einer Protokollfälschung und ein nicht rechtsgültig unterschriebener Haftbefehl, 06.2007
In unserer ersten Ausgabe berichteten wir, wie die Coburger Justiz die Besucher einer Verhandlung durchsuchen ließ, um eine Tonbandaufnahme der Verhandlung zu verhindern. Wir stellten über die entsprechenden Paragraphen (GVG § 169) klar heraus, dass jederzeit Tonbandaufnahmen gemacht werden dürfen, solange diese nicht veröffentlicht werden. Damit war die Durchsuchung der Öffentlichkeit am 27.02.07 illegal.
Wieso wäre aber überhaupt jemand genötigt, eine Tonband-aufnahme einer Verhandlung zu machen?
Der Grund liegt darin, dass im Protokoll des Landgerichts keine Zeugenaussagen festgehalten werden. Das Protokoll liest sich dann so: Der Zeuge soundso, wohnhaft soundso, Alter soundso, wurde in der Zeit von- bis- zur Sache befragt. Punkt.
Damit ist der Rechtsbeugung Tür und Tor geöffnet, denn der Richter kann nun im Urteil schreiben, was er will. Der Angeklagte hat keine Chance mehr das Gegenteil bei einer Revision zu beweisen. Aber auch am Amtsgericht, wo die Zeugenaussagen nur im ungefähren Wortlaut aufgenommen werden, wurden nun regelrecht völlig andere Wortlaute ins Protokoll hineingeschrieben.
Zusätzlich wurde noch im Protokoll vermerkt, dass der Richter die Verhandlung zur Urteilsfindung unterbrechen ließ.
Diese Unterbrechung fand aber nie statt, wofür es etliche Zeugen (einschl. anwesender Staatsanwaltschaft) gab. Im Gegenteil: der Richter stand noch während der Verhandlung auf, blätterte in seiner Akte ein paar Seiten weiter und laß das offensichtlich schrift-lich vorgefertigte Urteil vor. Demnach stellen wir folgende Punkte fest: ...

Über den Wissenschaftssumpf, Schwindel, Korruption und Quacksalberei in der Krypto- und Sicherheitsforschung und das Promovieren an der „Exzellenz-Universität“ Karlsruhe
Vorwort zur Version 0.12 und zum 10-jährigen Jubiläum
Nimmt man als Anfang meines Promotions-Desasters den Ausbruch des offenen Streits zwischen meinem Betreuer und „Doktorvater“ Beth und mir im April 1998 an, dann dauert der Streit inzwischen 10 Jahre. Die Arbeitszeit, die ich bisher in den Streit und Adele und die Fledermaus gesteckt habe, übersteigt leicht das fünf- bis zehnfache des Aufwandes einer Informatik-Promotion. Ich werde immer wieder gefragt, warum ich das eigentlich mache. Hätte ich vorher gewußt, was auf mich zukommt, keine 10 Pferde hätten mich dazu gebracht, an der Universität Karlsruhe Wissenschaftlicher Mitarbeiter zu werden und dort die Promotion anzufangen. Das war vermutlich der größte Fehler meines Lebens. Fast jede beliebige andere Universität wäre besser, oder jedenfalls nicht schlechter gewesen. Selbst mit einem gekauften Doktorgrad oder einem Grad der letzten Dorfhochschule wäre ich im Endeffekt besser dran gewesen.
Ich habe inzwischen einige Zeit in den neuen Bundesländern gearbeitet. Sogar Leute, die ihren Doktorgrad auf üblem Wege und ohne erkennbare Leistung oder Fähigkeiten über die Militärakademien der DDR, über dubiose politische Wege oder im Durcheinander der Wende erreicht haben, stehen im öffentlichen Ansehen weitaus besser da als ich. Ein fauler Doktor, den man bekommen hat, ist allemal besser als ein noch faulerer Doktor, den man nicht bekommen hat – ob die Gründe dafür edel, der Doktorvater ein Schuft und die Universität unseriös war, fragt keiner. Aber auch als der Fehler begangen war, wäre es leichter und einfacher gewesen, die Promotion aufzugeben, den Wechsel an eine seriöse Universität zu versuchen oder auch einfach das geforderte Schmiergeld zu zahlen. ...
Und selbst wenn mir damals jemand erzählt hätte, was da an den Fakultäten und in den Rektoraten abläuft, ich hätte es nicht geglaubt, weil mafiaartige Strukturen in solchem Umfang in meinem damaligen Weltbild nicht unterzubringen gewesen wären. Ich hielt die Universität damals noch für einen Ort der Wissenschaft, an dem die fachliche Richtigkeit zählt. Und selbst wenn ich es geglaubt hätte, fehlte mir damals das Wissen um zu erkennen, was daran kriminell, falsch, verboten, verfassungswidrig ist. Ich habe in den vergangenen Jahren sehr viel lesen müssen, um das in seiner Tiefe zu erfassen. Spreche ich heute mit wissenschaftlichen Mitarbeitern, kommen sie mir so naiv vor, wie ich es damals selbst war.

Prof. Michael Brenner: Gesetzgebungspannen können dazu führen, dass die aktuelle StVO ungültig ist., Auto-Bild Nr. 16, 23.04.2010
Anke Leue ahnt schon, was die da angerichtet haben könnte. Die Juristin hatte herausgefunden, dass die noch von der Großen Koaliation erlassene Schlderwaldnovelle wegen eines schwerwiegenden Formfehler ungültig ist. Und nicht nur das. Der gleiche Fehler könte sich auch bei anderen Verordnungen wiederholt haben. Das wäre der Gesetzgebungsgau, so Prof. Michael Brenner, Staatsrechtler an der Uni Jena. ...Wie AUTO BILD in Berlin erfuhr, stehen bis zu 14 weitere Gesetzesänderungen auf der Kippe, weil möglicherweise das sogenannte Zitiergebot gar nicht oder nicht vollständig beachtet wurde. Laut Artikel 80 Abs. 1 Satz 3 des GG müssen Verordnungsgeber wie zum Beispiel Ninisterien ausdrücklich darauf hinweisen, auf welche Gesetze sie sich stützen. Das Zitiergebot ist ein wesentliches Element unseres Rechtsstaates, sagt Staatsrechtler Brenner. Ein eigenständiges Verordnungsrecht der Executive gebe es in Deutschland mit Blick auf die Erfahrungen der Nazizeit nicht. Verstöße gegen das Zitiergebot sind zwar nur ein Formfehler, aber mit gravierenden Folgen. Durch diesen wird jedes Gesetz ungültig. Der Gesetzgeber kann diesen Schaden nur duch eine neue Rechtsnorm heilen. ...Zugespitzt bedeutet das: In den neuen Ländern würde noch immer DDR-Verkehrsrecht, im Westen alliiertes Verkehrsrecht gelten.

Wie man sich gegen Anwaltspfusch erfolgreich wehrt, BSZ e.V./BDF: Bei den Anwälten liegt vieles im Argen, 24.12.2001
Viele Deutsche hegen eine Antipathie gegen Juristen und meinen damit vorrangig Rechtsanwälte.
Tatsächlich liegt bei den deutschen Anwälten, häufig als Winkeladvokaten geschmäht, vieles im Argen. Der BDF Bund deutscher Fachanwälte im BSZ® e.V. (Dieburg) sieht die Gründe zum einen in der Juristenausbildung, zum anderen in der Schwere der juristischen Examina. Nur Prädikatsjuristen werden in den Staatsdienst übernommen, die schlechteren Absolventen drängen in die Anwaltschaft.
Und da viele Anwälte mehr an Umsatz und Profit interessiert sind als an Recht und Gerechtigkeit, sind sie für ihre Mandanten tatsächlich ein Risiko. Auch das Alleinvertretungsprivileg der Anwälte wirkt sich schädlich auf die Qualität der Rechtsfindung aus, da jeglicher Leistungsdruck auf die Anwälte entfällt. Wegen der Erfolgsunabhängigkeit anwaltlicher Honorierung fördert dies im Ergebnis noch mal die Schludrigkeit anwaltlicher Tätigkeit. Das beweist in der gerichtlichen Praxis der fachliche Murks, der zum Nachteil der unwissenden Mandanten in Zivilprozessen anwaltsseitig geboten wird.
Horst Roosen, Vorstand des BDF und BSZ® e.V. skizziert ein paar alltägliche Beispiele.
Besuchen Sie einmal als Zuhörer ein Zivilgerichtsverfahren. Da erklären Anwälte sogar offen, eben erst vom Kollegen die Akten erhalten zu haben und daher könnten sie zur Sache eigentlich nichts sagen. Teilweise werden dann nur Passagen aus den Schriftsätzen nochmals vorgelesen. Damit ist eine Partei eigentlich nicht vertreten, aber die Richter haben immer Verständnis für die 'überlasteten' Anwälte. Der Mandant merkt es ja schließlich nicht und bleibt trotzdem honorarpflichtig.
Der fachliche 'Murks' vieler Anwaltsschriftsätze hat seinen Grund allerdings auch in dem Bemühen nicht weniger Anwälte, beide Parteien später zu einem Vergleich zu 'nötigen'. Der 'clevere' Anwalt macht in dem Fall zwar dem Mandanten die Erfolgsaussicht seiner Klage deutlich genug, um von ihm das Mandat zur Klage zu erhalten, danach aber will er ihn durch oft schwammigen oder unvollständigen Prozessvortrag schließlich dazu bewegen, einen Vergleich abzuschließen - wodurch der Anwalt ein, um ein Drittel höheres Honorar erhält!
Sie haben ein Rechtsproblem. Sie gehen zu einem Rechtsanwalt. Dort schildern Sie Ihren Fall und der Anwalt übernimmt ihn. Sie unterschreiben ein Formular, das sich "Vollmacht" nennt, mit dem Sie praktisch Ihre sämtlichen Rechte gegenüber dem Anwalt aufgeben. Außerdem leisten Sie noch einen stattlichen Vorschuss! Wenn Sie jetzt glauben damit seien Sie Ihr Rechtsproblem los, dann kann das so sein - muss aber nicht! ...

Der Mandant - leichte Beute und schnelles Geld für Anwälte?, 26.02.2002
„Ich befinde mich in einer Trennung und möchte mich von meinem Ehemann scheiden lassen. Ich hatte zwei Sitzungen bei meiner Anwältin und erhalte nun eine Rechnung in Höhe von 4199,20 Euro.“ Solche Briefe erhält der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) immer öfter. Die Schreiberin stellt dann folgende Fragen: „Ist diese hohe Gebührenrechnung richtig?“ Warum wurde meinem Noch-Ehemann keine Rechnung zugesandt und warum wurde diese Rechnung nicht zur Hälfte aufgesplittet?“Hätte mich meine Rechtsanwältin nicht von vornherein über die evtl. Kosten aufklären müssen?“ „Des weiteren habe ich keine Mitteilung über eine Endabrechnung in dieser Höhe bekommen – zumal mir nicht die Höhe der Besprechung- und Geschäftsgebühr genannt wurde.“
Oder der Kleinunternehmer, der seinen letzten Willen in einem 10- seitigen Dokument niedergeschrieben hat und vorsorglich einen Rechtsanwalt um Überprüfung bat. Das Schriftstück bedurfte keiner Änderung. Die Rechnung des Anwalts: 50 000.- DM. Ein zweiter Anwalt konnte dann diese Gebühr außergerichtlich um die Hälfte drücken. Aber immer noch viel Geld. Der zweite Anwalt musste natürlich auch bezahlt werden.
Das sind keine Einzelfälle, sonder das passiert in Deutschland jeden Tag öfter als man zu glauben bereit ist, berichtet Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e.V. Schuld daran ist nach Meinung von Roosen, das Gebührenrecht der Anwälte welches für die meisten Mandanten ein Buch mit 7 Siegeln ist. Selbst Anwälte tun sich manchmal schwer, die Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) richtig anzuwenden. Das einzige was auf einer solchen Gebührenrechnung für den Empfänger klar und verständlich dargestellt wird, ist der Betrag den er überweisen soll. Warum diese Summe von ihm verlangt wird, kann er in der Regel nicht verstehen. ...

Hausdurchsuchung und strafrechtliche Verfolgung ohne dass etwas strafrechtlich belastendes gegen den Angeschuldigten vorlag, StA/AG/LG-Mosbach, 1997
Unter einem Wust ausnahmslos falscher Behauptungen, die zwar diffamierend, aber rechtlich gesehen völlig irrelevant waren, beantragte Kriminalhauptkommissar (KHK) Werner von der Polizeidirektion Mosbach- Staatsschutz - im März 1995 eine Hausdurchsuchung gegen Herrn Sch. unter dem Verdacht der Anstiftung zur Amtsanmaßung bei Staatsanwalt Eggert von der Staatsanwaltschaft Mosbach.
Vor Gericht hat KHK Werner inzwischen eingestanden, daß bei ihm zu keiner Zeit etwas Belastendes gegen den oben Angeschuldigten vorlag.
Eine Begründung oder Erklärung dafür, wie er dazu kam, eine Hausdurchsuchung zu beantragen, konnte er nicht geben. Noch weniger konnte er erklären, wieso er diese Hausdurchsuchung schon Wochen vor seiner Beantragung vorbereitet hatte, nachdem doch gemäß seiner eigenen Beurteilung überhaupt kein Verdachtsgrund vorlag. KHK Werner verwies auf die alleinige Kompetenz der Staatsanwaltschaft.
Fazit:
Ein leitender Ermittlungsbeamter beantragt einen Hausdurchsuchungsbefehl gegen einen völlig unbescholtenen Bürger ohne jeden Grund. (mögliche Straftatbestände: falsche Anschuldigung,Verfolgung Unschuldiger, Anstiftung zur Vollstreckung gegen Unschuldige, u.a.)
Unter Berufung auf die angeblichen Ermittlungsergebnisse (siehe oben) der Polizeidirektion Mosbach beantragte Staatsanwalt Eggert beim Amtsgericht Ettlingen die Hausdurchsuchung gegen Herrn Sch.
Fazit:
Ein Staatsanwalt beantragt diesen Durchsuchungsbefehl, obgleich überhaupt nichts gegen den Bürger vorliegt. (mögliche Straftatbestände: Amtsmißbrauch, Verfolgung Unschuldiger, Rechtsbeugung, Vollstreckung gegen Unschuldige, Falschbeurkundung
Ohne die - nicht vorhandenen - Ermittlungsergebnisse auch nur anzusehen, geschweige denn zu prüfen, erließ das Amtsgericht Ettlingen willfährig den beantragten Durchsuchungsbefehl.
Fazit:
Die grundgesetzlich vorgeschriebene Überprüfung durch den Richter fand in Wirklichkeit überhaupt nicht statt. Der richterliche Durchsuchungsbefehl wurde ohne Vorliegen irgendeines Grundes ausgestellt. (Verstoß gegen die grundgesetzlich vorgeschriebene Richterpflicht; mögliche Straftatbestände: Amtsmißbrauch, Verfolgung Unschuldiger, Rechtsbeugung, Vollstreckung gegen Unschuldige, Falschbeurkundung u.a.)
Die Durchsuchung im April 1995 erbrachte kein Ergebnis im Sinne der Verdächtigung. Zwei Leitz-Ordner mit verschiedenen Unterlagen, aber bezüglich der Verdächtigung völlig neutralem Inhalt, wurden polizeilich beschlagnahmt.
Gegen die Beschlagnahme wurde umgehend Widerspruch erhoben. Die Staatsanwaltschaft wäre darauf verpflichtet gewesen, die Beschlagnahme durch einen Richter bestätigen zu lassen. Dies kümmerte offensichtlich den Staatsanwalt Eggert nicht. Die Ordner wurden ohne diese richterliche Bestätigung, die auch später nie rechtsgültig erfolgte, also widerrechtlich von der Staatsanwaltschaft zurückgehalten. Dies ist auch bis jetzt - April 1997, also zwei Jahre danach - noch immer der Fall. ...

Bild: BananenampelBei Rot in Gelsenkirchen über eine Ampel gefahren obwohl die Ampel garnicht vorhanden war, sondern eine Banane, 07.02.2011
200 Euro Bußgeld und einem Monat Führerscheinentzug – dazu wurde Ralph Herrmann aus Recklinghausen verdonnert. Der Grund: zwei Polizisten haben beobachtet, wie er an einer Kreuzung in Gelsenkirchen über eine rote Ampel gefahren ist. Der Fall ist also klar – könnte man meinen. Denkste – an der Stelle, an der der 61-Jährige angeblich über rot gerauscht ist, gibt es gar keine Ampel. Sascha Bacinski und Nadine Ramirez mit der ganzen Geschichte (16 OWi - 43 Js 558/10 119/10).
"...weil das was in den Urteilen steht, dass muss referizierbar sein. Es können keine Phantasterreien dazu führen, dass man den Menschen den Führerschein abnimmt oder ihnen Geldbussen auferlegt."
Gerade in solchen Fällen sollte das Gericht anders urteilen, sagt uns heute Verkehrsanwalt Arndt Kempgens. Also das Gericht muss sich in die Lage versetzen, was ist eigentlich passiert an dem Tag und wenn der Verstoss nicht eindeutig nachweissbar ist, also wenn Restzweifel bleiben, dann muss der Betroffene frei gesprochen werden.
Ampel-Streit schürt Ärger über Polizei und Justiz in Gelsenkirchen, 08.02.2011
Die Foto-Montage der Kreuzung ist auf dem Flugblatt zu sehen, das Ralph Herrmann zurzeit in der Gelsenkirchener City verteilt, um auf seinen Fall aufmerksam zu machen. Die Banane symbolisiert den nicht vorhandenen Ampelmast.
Gelsenkirchen Ralph Hermann soll in Gelsenkirchen über eine rote Ampel gefahren sein, den Führerschein abgeben. Er bestreitet die Tat, Zeuge ist ein Polizist. Immer mehr Bürger melden Fälle, bei denen sie sich von Polizei und Justiz ungerecht behandelt fühlen.
„Ein Bürger sieht Rot“, titelte die WAZ am vergangenen Samstag, als sie über den Fall eines Autofahrers berichtete, der sich abgezockt fühlt. Ralph Herrmann soll eine Ampel bei Rot überfahren haben und dafür seinen Führerschein abgeben. Inzwischen stellt sich heraus: Viele Bürger teilen das Schicksal von Herrmann und fühlen sich ebenfalls ungerecht behandelt von Polizei und Justiz.


Wie eine Erfurterin seit 20 Jahren um ihr Recht aufgrund einer wahrscheinlich absichtlichen Amtspflichtverletzung kämpft., 2010
Wahrscheinlich ein Rekord: In 20 Jahren nahezu 500 Verfahren, und über 40 sind noch anhängig.
Dies ist wahrscheinlich ein (wenn auch sehr bedrückender) Rekord: Schon in derweilen nahezu fünfhundert Gerichts- und anderen justizförmlichen Verfahren hat die Erfurterin Claudia May um ihre und ihres Bruders Rechtsansprüche gekämpft. Anhängig sind davon noch über vierzig. Begonnen hatte dieser abenteuerliche Weg durch Ämter und Gerichte 1990 mit Frau Mays Anspruch auf ein rechtmäßig geerbtes Hausgrundstück am Erfurter Stadtpark.
Der „Fall May“ - in Erfurt stadtbekannt
Haus und Grundstück waren 1975, bis dahin noch in  Hand des Erblassers, durch staatlich betriebene Überschuldung („kalte Enteignung“), in DDR-Staatshand überführt worden, wie damals dort häufig geschehen. Gleich 1990, im Jahr der deutschen Wiedervereinigung, machte Frau May ihren Anspruch auf Übereignung geltend, der nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen ein sogenannter Rückgabeanspruch ist. Das ist jetzt gut zwanzig Jahre her. Aber um diese Rückgabe kämpft sie noch immer. In Erfurt ist der „Fall May“ stadtbekannt. Aber die Bezeichnung als „Fall May“ ist für Frau May diffamierend, denn tatsächlich stellt er sich dar als ein Fall von Korruption in Politik und Justiz in Erfurt und Thüringen, also als ein Politik- und Rechtsskandal.
Der Auslöser: eine Amtspflichtverletzung des Vermögensamtes
Nach einer (allem Anschein nach von interessierter Seite absichtsvoll herbeigeführten) Fehlentscheidung des Thüringer Landesamtes  für offene Vermögensfragen war das Hausgrundstück 1990 in rechtlich falsche Hände gegeben und verkauft worden, obwohl mit dem Rückgabeanspruch von Frau May bereits belastet. Mit dieser Fehlentscheidung hat das Vermögensamt seine Amtspflicht verletzt. Da die Erwerber nicht gutgläubig waren, verfügt Frau May über den Anspruch auf Rückgabe. Auf die aber besteht sie, denn sich die (ohnehin fraglichen) Verkaufserlöse auszahlen zu lassen, kommt für sie nicht in Frage. Das empfindet sie als „rückwirkende Legalisierung der damaligen Vermögensveruntreuung und des begangenen Unrechts“. ... 

Schurken unter den Anwälten, Beim Sparkassenskandal in Baden-Württemberg packt ein erster Rechtsanwalt aus!, 18.04.2009
Wie in Folge I dargestellt, geht es im HMK-Skandal der Sparkasse Singen-Radolfzell im Kern darum, dass vor Gericht mit zwei unterschiedlichen Fassungen von Vorstands- und Kreditbeschlüssen operiert wurde, welche jedoch vom gleichen Tage datieren.
Bei den nunmehr als kriminell einzustufenden Machenschaften der Sparkasse Singen-Radolfzell und der sie begünstigenden HandlangerInnen in Justiz und Politik wurde mit einer “abgespeckten“ Version operiert, obwohl über 5 Jahre die – aufgrund einer Nachgenehmigung des Vorstandes einzig bindende Version – nach Beschlagnahmung in der Sparkasse Singen-Radolfzell bereits in den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Konstanz ruhte.
Durch einen “Betriebsunfall“ wurde dieser im Rahmen einer Aktenübersendung an ein Gericht in Bayern, also außerhalb Baden-Württemberg aufgedeckt.
Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat somit nachweislich sehenden Auges zugelassen, dass der ehemalige Bauunternehmer Heribert G. Kempen vor Gericht als Pleitier und Querulant stigmatisiert wurde, jedoch ausweislich der Einschätzung der Sparkasse Singen-Radolfzell selbst als zuverlässig, umsichtig und seriös beschrieben wurde und die Ertragsbewertung der HMK-Gruppe – als Gipfel der diametralen Widersprüchlichkeit – als ausdrücklich stimmig festgehalten wurde.
Trotzdem wurden die Konten von 5 Gesellschaften – rechtswidrig – geschlossen und in der direkten Folge 170 Arbeitsplätze vernichtet sowie die damit verbundenen Familienexistenzen gefährdet.
In dieser nunmehrigen Folge II wird der Focus auf das mögliche Zusammenwirken der Geschädigtenanwälte und deren evtl. Verstrickungen mit der Sparkasse Singen-Radolfzell gerichtet:...

Obsorge: Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Österreich, 03.02.2011
Justizministerin Bandion-Ortner ist für Verantwortung beider Eltern. FPÖ und BZÖ drängen auf automatische gemeinsame Obsorge. Für die Grünen ist das nur unter bestimmten Voraussetzungen denkbar.
Die Republik Österreich ist vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in einem Sorgerechtsstreit verurteilt worden. Der Mann hatte bei einem österreichischen Gericht die Übertragung der Obsorge von der Mutter an ihn beantragt, scheiterte aber an der geltenden Rechtslage.
Der EGMR kam zur Erkenntnis, dass die österreichische Rechtslage, wonach der Vater eines unehelichen Kindes nur dann die Obsorge erhält, wenn die Mutter dem zustimmt oder das Kindeswohl gefährdet ist, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt. ...

hessenschau Gutachten Geheimakten PolizeiMehere TV-Berichte über "Korruption in Recklinghausen" im Jahr 1996
RTL-WestLive "Guten Abend": "...denn Recklinghausen scheint die heimliche Hauptstadt der Kungelei zu sein. Immer mehr Staatsdiener verschaffen sich persönliche Vorteile. Den Vogel schossen jetzt ein Landrat und sein Frau ab."...
WDR-"Aktuelle Stunde": ...städtische Beamte standen wegen Korruption vor Gericht und weitere Prozesse sollen folgen. Wie in jeder guten Krimiserie ist auch in Recklinghausen noch eine Steigerung drinne. ...
WDR-"Markt": Für das nächste Thema habe ich einmal zum Duden gegriffen, der sagt zur Kommunalpolitik, es ist die Gesetzgebung und Verwaltungstätigkeit, die der Abgrenzung und Erfüllung der Gemeindeaufgaben dient, es gibt keinen Querhinweis zur Korruption. ...Die Baugenehmigung an Loch 13 kostete nur 20000 DM Schmiergeld. Ein Helfer, früher leitender Beamter, hat seinen Schreibtisch jetzt mit einer Zelle getauscht. ... Der Einfluss von Politik auf die Verwaltung läuft so ab das bei wichtigen Entscheidungen die groben Richtlinien vorher zwischen Verwaltungsspitze und Politik abgesprochen werden. ... und wenn das eine Rechtsbeugung mit einchliesst nimmt man das in manchen Fällen in Kauf.
Sat 1- "Regional-Report NRW": Bereits 13 städtische Mitarbeiter des Recklinghäuser Rathauses wurden verhaftet. Insgesamt laufen 81 Ermittlungsverfahren. Und wie die grosse Abzocke von seiten der Beamten ablief,... So ganz versteht er das aber nicht, denn Bestechlichkeit ist in der Recklinghäuser Stadtverwaltung etwas ganz normales.
WDR-"Lokalzeit im Revier": Die SPD Mehrheit im Rat der Stadt Recklinghausen hatte heute nach nur einem halben Jahr den Antikorruptionsausschuss wieder aufgelöst. Die Oppositionsparteien verliessen daraufhin aus Protest die Sitzung. Das Gremium sollte die bekannten Korruptionsfälle überprüfen. Nach Meinung der SPD wandelten CDU und Grüne den Sonderausschuss in einen Untersuchungsauschuss um. ...

Buch: Von Menschen und RattenErich Schöndorf, Von Menschen und Ratten, Holzschutzmittelprozess, 01.07.1998
Der bekannte Holzschutzmittel-Prozeß hat ganz deutlich gemacht: Die bundesdeutsche Justiz hat immer noch keine Antwort auf die gesundheitlichen Risiken des technischen Fortschritts. Spannend und mit fundiertem Insider-Wissen schildert der Autor die Stationen dieses Umweltskandals. Zugleich plädiert er für die Rückgewinnung justizieller Macht gegenüber wirtschaftlichen Interessen. Ein Prüfstein dafür könnte die Aufarbeitung der Amalgam-Problematik werden, der in diesem Buch ein wichtiges Kapitel gewidmet ist.
Erich Schöndorf war auf Seiten der Staatsanwaltschaft Ankläger in dem Frankfurter Chemie-Prozess. Inzwischen arbeitet er als Professor für Umweltrecht an der Fachhochschule der Main-Metropole.
Günter Wallraff: ”Das Buch führt den Nachweis, dass die Justiz in ihrem derzeitigen Zustand Teil der Probleme ist, die wir haben, nicht etwa Teil deren Lösung”
Dr. Tino Merz - Sachverständiger für Umweltfragen: “Mit großer Begeisterung habe ich dieses Buch gelesen. Ein genialer Wurf - spannend wie ein Krimi und gleichzeitig enorm informationsintensiv”
Zeitschrift für Umweltmedizin: “Versagt die Justiz zwangsläufig, wenn es um die schleichende Vergiftung von Mensch und Umwelt geht?”
Berufskrankheiten aktuell: “Man liest und liest und kann nicht mehr aufhören. Kaum merklich taucht der Autor tief ein in die finsteren Facetten unserer Gesellschaft”
Bundesverband gegen Elektrosmog e.V.: “Wir haben das Buch mit Spannung und Erschütterung gelesen”

Britische Folterlager. Ein vergessenes Verbrechen, 03.05.2008
Im Gefolge des Golf-Krieges von 2003 erregten in den letzten Jahren die amerikanischen und englischen Folterungen im Irak die Weltöffentlichkeit. Neue Vorwürfe kamen 2006 hinzu. Anders stand es um die gleichen völkerrechtswidrigen alliierten, zahlenmäßig weit größeren Verbrechen an Deutschen im und nach dem Zweiten Weltkrieg. Sie sind weitgehend vergessen. Erst Ende 2005 kamen nach Freigabe der Londoner Akten über die erste Nachkriegszeit Einzelheiten über die britische Folterpraxis an Deutschen wieder einmal an die Öffentlichkeit.
Folterzentrum London
In der linksliberalen englischen Zeitung The Guardian berichtete Ian COBAIN im November 2005 über neuerdings in England freigegebene amtliche Dokumente. Danach betrieb die britische Regierung im Zweiten Weltkrieg in London ein geheimes Folterzentrum unter Oberstleutnant Alexander SCOTLAND, durch das mehr als 3500 deutsche Gefangene gehen mußten. Viele Häftlinge wurden systematisch verprügelt, lange Zeit am Schlafen gehindert, mehr als 24 Stunden zu stehen gezwungen, extremen Temperaturen ausgesetzt, mit Hinrichtungen bedroht, mit Nahrungsentzug bestraft usw.  ...
Foltercamp Bad Nenndorf
Auch in der britischen Besatzungszone wurden deutsche Gefangene von Angehörigen der britischen Truppen an mehreren Orten jahrelang grausam und systematisch gefoltert. Im Dezember 2005 brachte die Frankfurter Allgemeine Zeitung 2) darüber einen AP-Beitrag aus London unter der Überschrift "Folterungen in der britischen Zone?" Das Fragzeichen sollte wohl den Inhalt etwas abschwächen. Es ist jedoch nicht berechtigt, da die dargestellten Tatsachen für sich sprechen.
Die FAZ berichtete über eine Abhandlung der Londoner Tageszeitung The Guardian vom 17. Dezember 2005. Darin bezieht sich das britische Blatt auf kurz vorher aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes freigegebene Dokumente. Danach wurden in dem von der britischen Besatzungsmacht nach Kriegsende eingerichteten Gefangenenlager im alten Schlammbadehaus von Bad Nenndorf in Niedersachsen von 1945 bis 1947 vor allem ehemalige Mitglieder der SS und der NSDAP von den Wachmannschaften, die einer britischen Strafkompanie angehörten, systematisch gefoltert sowie mißhandelt und dem Hungertod preisgegeben. Insbesondere seien sie bei Verhören ausgepeitscht und geschlagen worden. Die Gefangenen seien willkürlich verhaftet worden, um mögliche Aufstände gegen die Besatzungstruppen zu verhindern. Unter ihnen hätten sich auch Geschäftsleute und Industrielle befunden. ...

hessenschau Gutachten Geheimakten PolizeiPressefreiheit in Deutschland gibt es nicht und der Bürger wird von der Presse belogen, 11.2010
ZAPP dokumentiert mehrmals die Szenen, die Journalisten in der Realität erleben.
Die wirklich kitzeligen Dinge passieren nicht hier in der Bundespressekonferenz, sonder eher dann in irgendwelchen Kaffees oder in Hinterzimmern in denen man Informationen bekommt aber nicht hier. Solche Hinterzimmer in denen Journalisten angeblich irgendwelche Informationen bekommen gibt es in Berlin fast überall. Aber mit der Kamera sind wir von ZAPP unerwünscht. Journalisten sagen auch warum: "Wir handeln geheime Dinge ab und zwar wollen wir Politik verstehen und das muss der Bürger oder Zuschauer nicht erfahren, sondern er muss dann nur verstehen was wir sagen.". "Der Mehrwert besteht einfach darin, dass wir die Wahrheit erfahren und diese dann, so bitter das für manchen auch ist, nicht schreiben oder senden.".
Pressecodex: Ziffer 1  -  Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.
Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.


Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (01/2011):

Die fast „unglaubliche Geschichte“ des Winzers Manfred Simon aus Reil an der Mosel, der seit fast 25 Jahren unschuldig verklagt, verfolgt und gedemütigt wird.
Ich möchte über diesen Skandal, den man schon „Missbrauch staatlicher Gewalt“ nennen kann, hier in voller Länge berichten. Da dieser allerdings sehr umfangreich ist, wird es nicht möglich sein, ihn in einer Berichterstattung zu veröffentlichen. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass mir über den gesamten Sachverhalt schriftliches Beweismaterial vorliegt. Zunächst einen Einblick in dieser fast unglaublichen Geschichte
Wahrscheinlich aus Konkurrenzgründen wurde Manfred Simon 1986 durch Kriminalkommissar Karlheinz C. aus Wittlich wegen Verstoßes gegen das Weingesetz (Weinpanscherei) angezeigt. Obwohl er seine Unschuld beweisen konnte, ließ man die Klage dennoch zu. Ermittelnder Staatsanwalt war Georg J., Staatsanwaltschaft Trier, befreundet mit Herrn Kommissar C. So begann für die Familie Simon ein wahres Martyrium. Herr Simon ließ sich nicht einschüchtern und wurde somit für die Justiz ein „unbequemer Fall“. 
Man ging sogar so weit, dass man seinen, damals 19- jährigen Sohn Andreas einer Verfolgungsjagd aussetzte, so dass der junge Mann am Rande eines Zusammenbruchs stand. Vom Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel –Wittlich wurden die Eltern zu einem Gespräch geladen mit der Begründung, er sei erholungsbedürftig. Der Amtsarzt Dr. F. kam nach 20 Minuten zu der Diagnose, es liege eine Hirnstammerkrankung vor. Herr Dr. F. erklärte den Eltern, er brauche einen Menschen nur anzusehen, dann wisse er, was los sei. Nach dem heutigen Stand der Medizin ist es auch für erfahrene Neurologen oftmals nicht einfach, eine Hirnstammerkrankungen zu diagnostizieren. Eine eindeutige Diagnose ist nur durch eine Kernspin-bzw. Magnetresonanztomographie zu stellen. Die Diagnose liegt 21 Jahre zurück. Es ist davon auszugehen, dass Herr Dr. F. als Amtsarzt keine neurologische Fachausbildung besaß und somit seine Kompetenz als Amtsarzt überschritt. Andreas Simon kam nicht in eine Erholungskur, sondern in die Psychiatrie der Klinik Sonnenwende in Bad Dürkheim. Dort erlebte er die Hölle, er wurde mit Psychopharmaka fast vergiftet. Das ganze Ausmaß der Geschichte erfolgt später.
Anzeigen, die Herr Simon erstattete, wurden nicht bearbeitet, Beweismaterial verschwand. Anwälte wurden dazu angehalten, die Interessen der Familie Simon nicht zu vertreten. Auch gegen die Eheleute Simon wurden Unterbringungsmaßnahmen eingeleitet. Als dies jedoch nicht gelang, versuchte man den unangenehmen und lästigen Bürger anderweitig auszuschalten, denn das Ansehen der Justiz musste unter allen Umständen gewahrt bleiben. Staatsanwalt Georg J. äußerte sich in seiner Stellungnahme zu einer eingereichten Klage des Herr Simon gegen ihn, dass eine Klage nicht zulässig sei, weil Herr Simon ausweislich aufgrund eines erstatteten psychiatrischen Gutachtens im Sinne des § 20 StGB schuldunfähig sei. Rechtsanwalt Matthias M. aus Zell forderte dieses Gutachten an, welches er jedoch nie erhielt. Es konnte auch kein Gutachten geben, da Herr Simon nie psychologisch untersucht bzw. begutachtet wurde. Seit nunmehr einem Jahr stehen Herr Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht, Karlheinz Hösgen aus Euskirchen und ich der Familie Simon im Kampf gegen die Justiz zur Seite. Herr Hösgen forderte Akteneinsicht. Die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Trier antworteten erst gar nicht, das Verwaltungsgericht Trier übersandte eine „Ersatzakte“, aus der hervorging, dass ausgerechnet die Akte des Herrn Simon seit Jahren in der Hierarchie von unten nach oben gesucht wird, schriftlich bestätigt mit Datum, Unterschriften und Dienstbezeichnungen der Mitarbeiter, zusätzlich noch einmal durch ein Schreiben von Justizamtsrat „Neuss“. Seltsamerweise befand sich in dieser Akte auch ein Verhandlungsprotokoll des Amtsgerichts Trier über die Hauptverhandlung in einer Strafsache gegen Herrn Simon. Zu dieser Verhandlung war ohne Wissen des Herrn Simon der Gutachter Dr. Wilhelm C. Chefarzt der psychologischen Klinik des Herz-Jesu-Krankenhauses in Trier geladen. Herr Dr. Wilhelm C. hatte Herrn Simon vorher noch nie gesehen, gesprochen und war auch mit dem gesamten Sachverhalt nicht vertraut. Trotzdem konnte er nach einer relativ kurzen Zeugenaussage des Herrn Simon feststellen, dass er an einer Persönlichkeitsstörung leide und ein Querulant sei. Es ist davon auszugehen, dass schon vor Beginn der Verhandlung beschlossen wurde, dass Herr Simon nach § 20 StGB für schuldunfähig erklärt werden soll.
Die Schuldunfähigkeit nutzte die Justiz allerdings nur für ihre Zwecke, damit eingereichte Strafanzeigen von Herrn Simon abgelehnt werden konnten.
Fraglich ist, was dieses Protokoll in den Akten des Verwaltungsgerichtes zu suchen hatte. Außerdem ist davon auszugehen, dass dieses Protokoll irrtümlich zugesandt wurde. Rechtsanwalt Hösgen beantragte die Löschung dieses Gutachtens aus allen Akten, da es nicht nach den Grundsätzen der Psychologie erstellt wurde und somit ungültig ist. ...

Keine Presseredaktion ist bereit  sich mit unseren korrupten Justiz anzulegen, Magazin für für Justizskandale und Justizmissbrauch
...Im Justizsandal Simon hat sich folgende Situation ergeben: Nach über 20 Jahren konnten wir das erstes Ermittlungsverfahren durchsetzen. Zur Vernehmung haben Herr RA Hösgen und ich die Familie Simon begleitet, die am 22. April 2010 bei der Kripo Wittlich durchgeführt wurde, diese dauerte 6 Stunden, mit einem Protokoll von nahezu 20 Seiten.   An dieser Stelle möchte ich bei Herrn Rechtsanwalt Hösgen bedanken, für seinen Mut, seine Kraft und sein Durchhaltevermögen im Kampf gegen unsere korrupte Justiz. Auch bedanken möchte ich mich bei der Volksgewerkschaft, vor allem dem 1. Vorsitzenden Herrn Detlef Paulus, der die Veröffentlichung dieser Skandale ermöglicht hat. Verurteilen möchte ich die deutsche Presse, ich habe bis jetzt keine Redaktion gefunden, die bereit war, mit uns zu kämpfen, keine Presseredaktion ist bereit, sich mit der Justiz anzulegen und man gewinnt den Eindruck, dass sie den Mächtigen zu Dienst bzw, hörig sind. Ich gehe sogar soweit, dass ich behaupte, dass wir eine Pressekorruption haben.   Aus diesem Grund werde ich ein Magazin für Justizskandale und Missbrauch staatlicher Gewalt veröffentlichen. Im Zusammenhang mit diesem Magazin gründen wir eine Stiftung. Unterstützt werden unter anderem Menschen, die der Willkür unserer Justiz ausgeliefert sind und dringend anwaltlichen Rat benötigen, den aber aus finanziellen Gründen nicht aufbringen können.. Um den ersten Druck dieses Magazins finanzieren zu können, brauche ich dringend Werbepartner und bitte Firmen, uns bei unserem Kampf zu unterstützen, denn jeder von uns kann in die Windmühlen der Justiz geraten, denn wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.   Wir müssen uns doch fragen, was sind wir für eine Demokratie, die ihre eigenen Werte nicht schützt. In diesem Sinne verbleibe ich bis bald,...  Trudi-Severins@t-online.de

Reportage: Kanzlei Pötzl & Kirberg (Hamburg) und Bulls Pressedienst (Frankfurt) auf Abzock-Tour bei jugendlichen Homepagebetreibern
"Sie sind alle frei und von hoher Qualität, ohne Logos oder Wasserzeichen"
Auf zahlreichen Seiten im Netz werden Hintergrundfotos für den Computerbildschirm, sog. wallpapers, kostenlos für den Download angeboten. Durch Formulierungen wie "They're all free and high-quality, with no logos or watermarks" (siehe nebenstehende Übersetzung) wird der Eindruck erweckt, dass es sich um Bildmaterial handelt, das keinen urheberrechtlichen Beschränkungen unterliegt. Jugendliche laden sich die Fotos herunter und bieten auf ihrer eigenen Homepage diese Fotos anderen Homepagebetreibern zum Download an. Sie verlassen sich auf die Versicherung, dass die Fotos 'frei' seien. Im Allgemeinen führt es auch in der Tat zu keinerlei Problemen. In einigen Fällen jedoch gibt es ein böses Erwachen: Den jungen Leuten flattern nach kurzer Zeit Abmahnungen einer von zwei Damen geleiteten Anwaltskanzlei (Kanzlei Pötzl & Kirberg aus Hamburg) ins Haus, verbunden mit horrenden Abmahngebühren, Rechnungen für vermeintlich entgangene Lizenzgebühren, ergänzt noch um Strafaufschläge. Plötzlich sehen sich diese jungen Leute mit Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro konfrontiert, die nicht zuletzt damit begründet werden, dass die Anwältinnen für die vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen Streitwerte in astronomisch anmutenden Höhen von bis zu 100.000 Euro ansetzen.
...Nach unserer Einschätzung und unseren Recherchen fungieren bestimmte Internetseiten, auf denen sog. wallpapers angeboten werden, als raffiniert getarnte 'Fallen' für jugendliche Homepagebetreiber, die auf der Suche nach Material sind, mit dem sie ihre kleine private 'Bastel-Homepage' aufwerten könnten. Als Außenstehender kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass auf diesen Seiten Jugendliche vorsätzlich in die Irre geführt werden. Sie sollen offenbar gezielt zu der Annahme verleitet werden, der Gebrauch der Bilder, die sie von Seiten wie wallpaperbase.com oder sexydesktop.co.uk herunterladen können, sei urheberrechtlich unbedenklich. Dazu tragen Formulierungen bei wie die beiden folgenden:...
Wir haben keinerlei gesicherte Erkenntisse darüber, in welcher Beziehung die Betreiber dieser Homepages zum Bulls Pressedienst und/oder zu der Hamburger Anwaltskanzlei Pötzl & Kirberg stehen. Wir können nur, wie hier geschehen, eine Reihe von Auffälligkeiten beschreiben und einige Fragen stellen. ...

Friedrich Schmidt, Rechtsanwalt aD.: Das wir in Deutschland einen Rechtsstaat von Weltgeltung haben ist so übertrieben und gelogen, dass man es nur als Witz bezeichnen kann, 2010
hessenschau Gutachten Geheimakten PolizeiWir sind nach der Sichtweise unserer Politiker ein Rechtsstaat von Weltgeltung. Das ist eigentlich so übertrieben und so gelogen, dass man es nur noch als Witz bezeichnen kann.
Leider ist es so, dass wir seit 60 Jahren mit diesem falschen Bild gross gezogen worden sind, dass wir einen tollen Rechtsstaat hätten. Die Leute, die die Gesetze einzuhalten haben als gerechte Richter, sind die Leute, die die Gesetze oftmals am ärgsten verbiegen. Wenn Sie mal völlig falsch liegen, dann heisst es zu der Prozesspartei, was haben Sie denn hier erwartet? Sie könen hier doch kein Recht erwarten, sondern nur ein Urteil. Das ist die Perversion des Rechts, die hier bei uns gelebt wird.
Es ist unglaublich wie unserer Politiker den ganzen Karren in den Sumpf gefahren haben.
Die Bürger werden durch die Justiz eingeschüchtert. Wer sich hier als Bürger beschwert und wer hier sagt ich habe Rechte, der beleidigt die Justiz.
Seit 27 Jahren ist es meine Erfahrung, dass die Justiz nicht mehr funktioniert. Diese Justiz sichert einen Unrechtsstaat ab. Deswegen hat man mich vor 27 Jahren vor Gericht gestellt. Weil man meine Beweise nicht hat berücksichtigen wollen hat man einen Psychiater beauftragt, der meine Nichtzurechnungsfähingkeit festzustellen hatte ohne mich je gesehen zu haben. Das ist finsteres Mittelalter.
Den Politsumpf habe ich zur Sprache gebracht und das ist das schimmste als Bürger was man tun kann, dass man diese Verbrecherregierung an ihrer Legitimität anzweifelt.
Wir Deutschen sind so überzeugt von unserer Regierung, dass diese alles richtig macht, dass diese keinen Rechtsbruch begeht, dass wir da überhaupt nicht mehr nachschauen.
Das schlimme ist nur, dass die Presse die die Machenschaften mit der Politik diese Machenschaften aufzudecken hätte mit den Politikern unter einer Decke steckt.
Die hälfte der deutschen hält unsere Regierung für Kriminelle.
Wir haben keine Demokratie und wir haben keinen Rechtsstaat wie viele Professoren sagen. Es gibt keinen vom Volk gewählten Staatsanwalt und es gibt keinen vom Volk gewählten Richter.

Hausmann-Urteil: Zwei weitere Anwälte betroffen, Berufsverbot wegen Untreue und Betrug, 05.05.2000
Juristen beschäftigten Anwalt trotz Berufsverbots: Jetzt drohen Regressforderungen und Zulassungsentzug
Vor gut 14 Tagen wurde der ehemalige Hamburger Rechtsanwalt Hans-Jürgen Hausmann wegen Betruges und Untreue in fast 50 Fällen zu weiteren sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Überdies ordnete die Kammer für den kriminellen Juristen Sicherungsverwahrung an. Die Straftaten Hausmanns wirken jedoch auch nach seinem Verschwinden hinter Gittern fort. Zwei Rechtsanwälten, die Hausmann - zwar wissentlich und vorsätzlich, jedoch auch im Guten vertrauend - trotz dessen Berufsverbot die Ausübung seiner Anwaltstätigkeit ermöglicht hatten, droht jetzt der persönliche und finanzielle Ruin. Der Grund: Mandanten, die durch Hausmann geschädigt wurden, überziehen die Anwälte mit Regressforderungen.
Einem von ihnen, Rechtsanwalt W. droht nach Informationen der WELT dazu der Entzug seiner Zulassung. Derzeit werde von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer ein entsprechendes Anwaltszulassungs-Entzugsverfahren betrieben, hieß es.
Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft jetzt gegen beide Anwälte wegen Verstoßes gegen das Berufsverbot einen Strafbefehl erwirkt. Sie seien nach § 145c des Strafgesetzbuches schuldig, "ihren Beruf durch einen anderen ausgeübt haben zu lassen, obwohl dies dem anderen strafgerichtlich untersagt worden sei", erklärte Staatsanwaltschaften-Sprecher Rüdiger Bagger. Verstöße gegen das Berufsverbot werden mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet.
Der Grund der Strafbefehle: Die Anwälte hatten Hausmann unter anderem durch die Überlassung von ihren Geschäfts-Briefbögen, der Unterzeichnung von Schriftstücken, die Hausmann gefertigt hatte oder auch seine Vertretung vor Gerichten trotz seines lebenslangen Berufsverbots die Ausübung der Anwaltstätigkeit und damit seine Straftaten möglich gemacht. Das strafgerichtliche Berufsverbot für den 58-jährigen Hausmann war im Zusammenhang mit zahlreichen Betrügereien ausgesprochen worden, für die er bereits Strafen von mehr als zwölf Jahren verbüßte.
Nach der jüngsten Verhaftung gestand Hausmann im Prozess 49 weitere Straftaten. Unter anderem hatte der "unbelehrbare Rechtsbrecher", der von "endloser Gier nach Geld" getrieben sei, wie der Vorsitzende Richter ihm attestierte, zahlreiche Mandanten um ihr Geld betrogen sowie durch gefälschte Urkunden Bankkredite in Millionenhöhe ertrogen.

Situation Patientenrechte, Patienten können selten erfolgreich gegen Ärztepfusch klagen, Fehler im System, 12.03.2009
Wer durch einen Arzt um seine Gesundheit gebracht wurde, hat häufig soviel Frust und Ärger aufgebaut, dass er auch den Gang vor den Richter nicht scheut. Schließlich leben wir in einem Rechtsstaat, in dem es zwar ein Verbraucherschutzgesetz, aber kein Patientenrechte-Gesetz gibt. Den Beweis, dass ein Fehler begangen wurde, muss der Kläger selbst bringen. Die Aussicht auf Erfolg ist meist gering. Ein Aktenschrank voller Schicksale steht im Büro des Deutschen Patienten Schutzbundes: Hier lagern Hunderte Dossiers über Patienten, die Opfer von Behandlungsfehlern wurden.
All diese Menschen hat Gisela Bartz, Vorsitzende des Schutzbundes, bei der Wahl von Gutachtern, Anwälten oder dem Gang zum Gericht beraten und begleitet. Gisela Bartz zu ihren Erfahrungen: „Wir wissen wie hoffnungslos die Sachen sind, wenn die Leute versuchen, ihr gutes Recht durchzusetzen... Man erkennt die Ohnmacht, und die Wut ist immer wieder da, mit jedem neuen Fall, aber wir müssen damit umgehen.“
...Die Frau, seitdem schwerbehindert, klagte.
Ein Fachgutachter stellte 1998 Behandlungsfehler fest, doch erst 2007, neun Jahre später, gibt das Gericht der Klägerin recht. Dazwischen ein Hin und Her der Gutachter und Instanzen über den Zusammenhang zwischen Behandlung und Schaden. Gisela Bartz dazu: „Und da muss dann eben der Betroffene oder sein Anwalt die Kausalität nachweisen. Und das machen sie mal. Das ist fast unmöglich, wenn die Gegenseite immer wieder dagegen hält.“
Pfusch im Krankenhaus
Schluss mit dem Schweigen - denn die Zahlen sind erdrückend: Jedes Jahr erleiden ca. 500.000 Patienten im Krankenhaus gesundheitliche Schäden, 130.000 von ihnen wegen falscher Behandlung. Die meisten Fehler passieren bei Operationen, bei der Medikamentengabe und bei invasiven Maßnahmen, wie zum Beispiel dem Legen von Herzkathetern.
Aber auch in der Diagnostik werden Fehler gemacht. Natürlich nicht absichtlich. Ärzte und Pflegepersonal stehen unter Druck. Hohe Arbeitsbelastung, Kostendruck und das Fällen schneller Entscheidungen in Krisensituationen sind geradezu klassische Risikofaktoren im Gesundheitswesen. Daran lässt sich leider oft nichts ändern. Umso wichtiger ist ein offensives Fehlermanagement ohne Schuldzuweisungen, denn nur die genaue Analyse deckt Schwachpunkte auf und bietet die Chance es besser zu machen. Odysso erzählt von Patienten, die durch ärztliche Fehler leiden mussten. Von Ärzten, die lernen mussten, dass Irren menschlich ist und zeigt wie gutes Fehlermanagement aussieht.


Verfahren gegen Ärzte nach 8 Jahren eingestellt, „Der Selbstmord war vermeidbar“, Neue OZ, 23.11.2010
Das Fazit der Gutachter war glasklar: Der Stationsarzt, der Björn Kindermann als Letzter in der psychiatrischen Klinik untersucht hatte, hätte dessen Leben retten können – und müssen.
Björn hatte einfach Pech – so legt es das Urteil nahe. Pech, dass viele Menschen viele Fehler machten. Was die Eltern zwei Wochen schafften, gelang der Fachklinik nicht einmal vier Tage: Björn zu beschützen. Waren sich Ärzte und Pfleger dieser Verantwortung bewusst?
Petra und Lutz Kindermann haben ihren Sohn verloren. Ihr Leben wird nie wieder so sein, wie es einmal war. Dafür sind auch zwei Mediziner laut Gutachten verantwortlich – weit mehr, als es die Einstellung des Verfahrens folgern lässt.
Erstaunlich auch, dass die Richterin kein Wort des Mitgefühls für die Angehörigen fand. Dafür ein „Es ist doch schon lange her“. Das stimmt. Gericht und Staatsanwaltschaft brauchten fast acht Jahre bis zum Verfahren – durch das Abwälzen vom Land- zum Amtsgericht; durch einen Richter, der den Prozess nach einem Tag und niederschmetternden Gutachten für die Beklagten erst einstellen und dann einen dritten Gutachter beauftragen wollte, bevor er das Verfahren abgab. Jetzt schien es, als ob dem Prozess doch noch der Stellenwert eingeräumt werden sollte, den er verdient. Ein Trugschluss.

Bayrisches Staatsministerium der Justiz und Verbraucherschutz: Richterliche Nebentätigkeiten sind geheim, 14.01.2010
"...Derartige Informationen unterliegen grundsätzlich dem Personalgeheimnis und können daher aus datenschutzrechlichen Gründen nicht herausgegeben werden."

Im vorliegendem Fall ist bei beiden Richtern ein Gerichtsverfahren rechtshängig. Es wurde von jedem ein in sich unlogisches Urteil gefertigt mit rechtlichen Gründen, die allem geltenden Recht in der BRD widersprechen. Da gegen ein Grossunternehmen geklagt wird, welches auch einen grossen Bedarf an rechtlichen Mitarbeitern hat und sich Richter als Mitarbeiter ohne Probleme leisten kann, bestand Grund zur entsprechenden Nachfrage.
Es erfolgt also auch keine Auskunft darüber ob beide Richter keine Tätigkeiten für diesen Grosskonzern ausüben.
Ob dieses staatliche Vorgehen den Verbraucher in der von der dortigen sogenannten "bürgerfreundlichen und bürgernahen" Justiz schützt?
Vielleicht soll er gerade gar nicht geschützt werden, weil es den eigenen Interessen zu wider laufen würde?
Vielmehr sollen sicherlich korrupte Richter vor einer öffentlichen Kontrolle geschützt werden.


Ermittlungsverfahren gegen eine Person wegen Beleidigungen auf dieser Seite, Oberamtsanwältin Blaschke StA Bielefeld (Generalstaatsanwalt Manfred Proyer GStA Hamm), 13.01.2011

"...gegen Sie wird der aus der Anlage ersichtliche Vorwurf erhoben."


Es befinden sind zahlreiche Anlagen dabei auch mit Ausdrucken von dieser Seite (12 Seiten). Genau so wie auf dieser Seite beschrieben sind nur einzig und allein wahrheitsgemässe Beschreibungen von den getätigten Sachverhalten der Richterschaft und Staatsanwaltschaft vorhanden.
Ein konkreter Tatvorwurf fehlt. Irgendwo in den Anlagen auf den 12 Seiten soll sich anscheinend eine Beleidigung befinden.
Desweiteren ist den Anlagen zu entnehmen, dass es sich auch um Nachfragen bei den betreffenden Personen handelt ob das hier beschriebene so richtig ist.
Es befinden sich keine Anlagen dabei was die betreffenden Personen, die sich wegen ihrer selbst ausgeübten Tätigkeiten wohl wieder mal selbst beleidigt fühlen, über die hier berichtet wird zu den jeweiligen Berichten über sich selbst angegeben haben. Allerdings wurde immer und stets von allen Vorgesetzten, wenn über entsprechendes Verhalten Beschwerden erfolgten von Vorgesetzten erklärt, dass es sich um vollkommen (überaus) korrektem nicht im geringsten zu beanstandenden Verhalten handeln würde. Wie kann man sich durch die Veröffentlichung überaus korrektem und richtigem Verhalten beleidigt fühlen? Man sollte sich doch geehrt fühlen, denn entsprechend ehrt und belobigt man sich ja auch für die Handlungen untereinander. 

Der Leitende Generalstaatsanwalt Manfred Proyer stellt
Strafantrag mit Anlagen, weil eine Bestrafung durchgeführt werden soll. Amtsanwältin Blaschke weiß auch schon wegen welcher irgendwo in den Anlagen befindlichen Vergehen bestraft werden soll §185, 194 StGB. Entsprechende Angaben fehlen jedoch dem Strafantrag und es fehlt dem Strafantrag die erforlicherweise bestimmt bezeichnete Handlung (KG GA 1953, 123). Entsprechend weiss dort noch niemand welcher konkrete Tatbestand in das Vergehen subsumiert werden soll und daher ist man auf die Hilfe des Beschuldigten angewiesen (Beschuldigungsschreiben). Interessanterweise weiss Oberamtsanwältin Blaschke genau, dass diese zielgerichtet gegen das durch kriminelle Juristenhandlungen geschädigte Opfer vorgehen soll um es Mundtot zu machen, damit niemand über das korrupte Vorgehen berichtet und man es auch zukünftig ganz gemütlich geheim stets immer wieder tätigen kann. In den Anlagen taucht 2 mal der auf dieser Seite befindliche Artikel über die Abdeckung von kriminellen Handlungen der Staatsanwältin Sandra Veit und Oberstaatsanwältin Barbara Vogelsang auf. Oberamtsanwältin Blaschke könnte doch auch meinen, dass diese nun bezüglich eines Richters wegen Rechtsbeugung und Protokollfälschung, eines Anwalts wegen Beihilfe zur Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung, gegen seine Mandantin wegen Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung, gegen Ihren Ehemann wegen Prozessbetrug und bezüglich 3 Staatsanwält(in)en wegen Strafvereitelung ermitteln soll. Sie weiß genau welche Handlungen in einer korrupten Staatsanwaltschft vorzunehmen sind, damit diese später einmal belobigt wird und ihr dafür auch ein Blumenstrauss feierlich überreicht werden wird (Foto Generalstaatsanwalt Manfred Proyer mit Blumenstrauss).
Die Staatsanwaltschaft ist mit den Gerichten zusammen die gewalttätigste organisierte Organisation in Deutschland. Durch die Justiz und die Staatsanwaltschaften sterben Menschen und Menschen werden für ihr ganzes Leben durch diese ruiniert und das auch in dem dort kriminelle Handlungen gedeckt werden und Bürger politisch verfolgt werden. Unter der Doktrin "Im Zweifel zu gunsten des Angelklagten" sitzen in Deutschland etwa 4000 Menschen unschuldig im Gefängnis und etwa 100 sterben dort jedes Jahr eines unnatürlichen Todes. Unschuldig bestrafte gibt es also in Deutschland jedes Jahr zu vielen 10 Tausenden. Beim verfolgen anderer Menschen auch rein im Ansehen der Person durch eine sogenannte objektive, neutrale Staatsanwalschaft sind es "stahlharte knallharte Jungs". Wenn man dort in der elitären Gemeinschaft beim feiern und belobigen untereinander durch Veröffentlichung dortiger auch krimineller Taten ein wenig an dem tätigen solcher unrechtmässigen Taten beeinträchtigt wird, dann werden es grösste Mimosen, die sich dafür beleidigt fühlen, in dem willkürlichen tätigen unrechter und korrupter Handlungen dadurch eingeschränkt zu werden.
Diese Seite hätte ja einen Teil seiner Aufgabe erfüllt, wenn diese Seite für eine öffentliche Kontrolle sorgt und man in der korrupten Staatsanwalschaft und Justiz gegen Korruption und kriminelle Handlungen vorgehen würde. Aber das genaue Gegenteil ist der Fall und jeder dort weiss vollkommen selbstverständlich, dass die justiziellen Täter geschützt werden müssen, damit diese so weitermachen können, weil genau auch die Korruption und Krminalität eine unbedingt durchzuführende Aufgabe der Justiz darstellt und das zielgerichtet gegen die Geschädigten vorzugehen ist.

Gemäß Generalstaatsanwalt Manfred Proyer handelt es sich bei der Staatsanwaltschaft um eine "neutrale und objektive Behörde". Entweder erzählt er bewusst Märchen oder er ist schizophren und das als Generalstaatsanwalt. Das erklären Juristen über die Staatsanwaltschaft und Jusitz:
juristenzitate.htm

"Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse sind gemäß §136 StPO aufzuklären. Sie können bei der Bemessung einer evtl. Geldstrafe oder von Geldauflagen bedeutsam sein. Wenn Sie hierzu keine Angaben machen wollen, müsste eine für Sie unter Umständen nachteilige Schätzung erfolgen."

So geht das bei der Staatsanwaltschaft und auch bei Gericht, im Zweifel immer zum Nachteil des Angeklagten, denn die nachteilige Schätzung muss unter Umständen erfolgen, besonders wenn er unschuldig ist aber unbedingt mit allen Mitteln schuldig gemacht werden soll.
Der Strafantrag wurde vom Leitenden Generalstaatsanwalt Manfred Proyer bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm gestellt und zwar ebenso ohne jeglichen konkreten Schuldvorwurf bzw. ohne die Bezeichnung einer eindeutig bestimmten Handlung:
"Anlage: 1 Blattsammlung
Die Anlage übersende ich mit der Bitte um weitere Veranlassung".
Als Bürger kann man dort ausführlich begründete Strafanträge einreichen (62 Js 273/03 StA Bielefeld) in denen ein Anwalt zusammen mit seiner Mandantin eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben und einen anderen Bürger damit übelst geschädigt haben. Man fügt sogar die Beweismittel bei etc.  In einem solchen Fall werden mit rechtsbeugenden Gründen unter Strafvereitelung sämtliche Ermittlungen abgelehnt. In vorliegendem Fall brauchen die elitären Kollegen erst gar nichts zu begründen, sondern für die elitären Kollegen werden die elitären Kollegen tätig in dem diese nach irgendetwas ermitteln.

Generalstaatsanwalt Manfred Proyer, Korruptionsstrukturen - Ursachen, begünstigende Faktoren, Wirkungen:
"Unter dem strafrechtlichen Korruptionsbegriff fallen Straftaten, bei denen Amtsträger ihre Position und die ihnen übertragenen Befugnisse dazu ausnutzen sich oder dritten materielle oder immaterielle
Vorteile zu verschaffen. Klassische Korruptionsdelikte sind insbesondere die Tatbestände der Vorteilsannahme und Bestechlichkeit auf Seiten des Nehmers und der Vorteilsgewährung bzw. der Bestechung auf Seiten des Gebers. Regelmäßig werden bei der Begehung dieser Delikte aber auch weitere Straftaten verwirklicht.
In Betracht kommen da insbesondere die Tatbestände der Urkundenfälschung, Nötigung und Erpressung."

Im vorliegendem Fall wurde der hier Beschuldigte, der durch staatsanwaltliche Korruption mehrfach geschädigt wurde (zB. 62 Js 273/03 StA Bielefeld) später von der Staatsanwaltschaft Bielefeld  genötigt/bedroht und eine weitere Person betrogen. Es werden also tatsächlich weitere Straftaten von der Justiz gegenüber dem Geschädigten verwirklicht, wie es Generalstaatsanwalt Manfred Proyer erklärt. Das Geld um welches die Staatsanwaltschaft Bielefeld die Dritte Person betrogen hat wird aber von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm nicht zurückgezahlt. Das Strafverfahren gegen die beteiligten Staatsanwälte und Polizisten ist natürlich eingestellt worden, weil es sich nur um einen Rechtsirrtum der rechtlich ausgebildeten Polizei und Staatsanwaltschaft mit Amtseid handeln kann (26 Js 355/09 StA Bielefeld), weil aus einem der Staatsanwaltschaft vorliegenden Schriftstück noch einmal zusätzlich ausdrücklich hervorgeht, dass das von diesen verlangte Geld nicht zu zahlen war (Einstellung Ermittlungsverfahren 
26Js 355/09).
Die Kreispolizeibehörde Minden will die kriminellen Handlungen trotz Weisungsgebundenheit durch die Staatsanwaltschaft zukünftig nicht mehr tätigen (Belehrung der Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde). Die Generalstaatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft will aber so weitermachen.
Dafür nennt man die genötigte/bedrohte Person zur Diskreditierung auch nicht Herrn Meyer, sondern nur "Meyer", wie es auch gewollt ist: Oberstaatsanwalt Sundermeyer GStA-Hamm (5 FP 55/2009):  Der "Meyer" und nicht der "Herr Meyer" (Name geändert). Auch da weiss der Staatsanwalt ganz automatisch, dass er keine korrupten kriminellen und ungesetzlichen Handlungen der Juristenkollegen beseitigen muss, sondern zielgerichtet gegen den Geschädigten vorgehen muss.
Es geht also bei der Generalstaatsanwaltschaft und bei Generalstaatsanwalt Manfred Proyer so zu wie es in einer korrupten Behörde nun mal läuft, die auch noch besonders im Ansehen der Person handelt.

"Bei der Frage nach begünstigenden Faktoren für Korruption sind systembezogene und personenbezogene Faktoren zu unterscheiden. Zu den systembezogenen begünstigenden Faktoren sind insbesondere zu zählen die Vernachlässigung von Dienst- und Fachaufsicht, Missmanagement, die schwerverständlichen Vorschriften und Gesetze, fehlende Transparenz bei Entscheidungen, zu
große Entscheidungsspielräume für den einzelnen Sachbearbeiter, fehlende Kontrollen und Aufgabenwahrnehmung in einer Hand.
Korruption führt insoweit zur Aushöhlung des Rechtsstaates, zu einem Verfall ethisch-moralischer Werte und einer zunehmenden Gleichgültigkeit in der Gesellschaft gegenüber der sogenannten
„Bakschisch-Mentalität“."

Das vorgenannte korrupte Handeln der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft liegt ganz bestimmt nicht an einer Vernachlässigung der Fachaufsicht, sondern es ist von der Fachaufsicht ja gerade so gewollt, denn jeder dort handelt voll automatisch gleichermassen um die Täterkollegen zu schützen und gegen das geschädigte Opfer vorzugehen. Es liegt auch nicht an fehlenden Kontrollen, sondern Kontrollen der Bürger sind ja gerade nicht gewollt, denn es soll ja gerade keine Kontrolle von aussen geben.
Für Kontrolltätigkeiten der Justiz durch Bürger gibt es am OLG-Hamm sogar Gefängnis: 
BDF Verhaftung, weil einem Richter (angeblich) mein T-Shirt nicht gefällt!

"In der Beschreibung der finanziellen Folgen der Korruption wird zu Recht auch darauf hingewiesen, dass dem Bürger vermutlich noch nicht bewusst geworden ist, dass diese Mehrausgaben immer auch zu seinen Lasten gehen. Korruption ist schließlich auch der Nährboden, auf dem organisierte Kriminalität wachsen kann."

Im vorliegendem Fall hat der Bürger das im Einzellfall extrem zu spüren bekommen, wie staatsanwaltliche Korruption mit der richterlichen und anwaltlichen Korruption zusammenarbeitet und es war extrem schädigend. Damit allen Bürgern also bewusst wird wie schädlich insbesondere die Korruption der Justiz und Staatsanwaltschaft ist und mit welchem Selbstverständnis diese dort getätigt wird gibt es diese Internetseiten, die Generalstaatsanwalt Manfred Proyer nicht haben möchte und damit die Korruption in seiner Behörde unterstützt. Gegen die dortige Korruption hat er noch mit keinem Wort etwas gesagt, sondern geht wie immer gegen den Geschädigten der Korruption gezielt vor.
Es ist kein Wunder, dass die Staatsanwaltschaft mittlerweile von manchem Bürger auch als die grösste organisierte kriminelle Organisation bezeichnet wird zu denen ich diese persönlich auch hinzurechnen möchte.

"Und siehe da, die Tendenz ist eigentlich rückläufig. Im Jahre 2000 fielen auf rund 400.000 Ermittlungsverfahren im Hammerbezirk 486 Fälle, die die Korruption betrafen. Im vergangenen Jahr waren es bei in der Summe leicht zugenommenen Ermittlungsverfahren nämlich bei 473.000 Ermittlungsverfahren nur noch 286 Ermittlungsverfahren die also Korruption betrafen. Ich will das Problem jetzt nicht statistisch verharmlosen. Die Statistik ist sicherlich mit Vorsicht zu genießen, aber ich meine auch, dass wir doch ein bisschen – auch im Interesse der Verwaltung – die Dinge doch relativieren sollten. Wir müssen sie ein bisschen tiefer hängen, mitunter, als es Gelegentlich geschieht."

Ja, wo korrupte und kriminelle Handlungen von der Staatsanwaltschaft selbst getätigt oder gedeckt werden, da werden dann die Korruptionsfälle rückläufig.

"Die Strafverfolgungsbehörden werden mit korruptiven Sachverhalten ja oft nur durch Zufall konfrontiert. Und das ist ein Zustand, den müsste man eigentlich abstellen. Da erwarte ich eigentlich von allen Gliederungen öffentlicher Verwaltung mehr ein offensiveres Zugehen auf die Strafverfolgungsbehörden."

In den vorliegend genannten Fällen sind wie oben ausgeführt Strafanträge gestellt worden und die Abeckerei (Korruption) wurde dann erst durch die Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft getätigt! Und daraufhin soll der Geschädigte der korrupten Handlungen bestraft werden, weil er die Korruption zur öffentlichen Kontrolle veröffentlicht, denn bei den korrupten Handlungen handelt es sich um Beleidigungen der korrupt Handelnden. Es soll also ein offensives Zugehen geben, damit die Geschädigten, die sich darüber beschwerden, verfolgt und bestraft werden können.

"Ich habe da ein gewisses Verständnis dafür, dass es natürlich der Leiter einer Kommunalbehörde nicht gerne hat, wenn er alle Nase lang mit korruptiven Sachverhalten in der lokalen Presse aufscheint. Das wirft ein schiefes Licht auf die Behörde und ist natürlich nicht dazu angetan, das Vertrauen der Bürger in die Funktionsfähigkeit, in die Integrität der Kommune zu stärken."

Man muss die Menschen, die sich über Korruption in seiner Behörde beschweren Mundtot machen und dafür sorgen, dass Bürger nichts davon veröffentlichen. Der Bürger soll einer Staatsanwaltschaft vertrauen in der auch korrupte Handlungen getätigt werden. Das das so gewollt ist verwundert nicht, denn nicht besser lässt sich der nicht informierte Bürger ausnehmen und Mudtot machen.

"Warum mehr oder weniger darauf warten, dass man sich genötigt sieht, weil’s nun nicht mehr unter der Decke zu halten ist, warum nicht die Staatsanwaltschaft als objektive, als neutrale Instanz möglichst frühzeitig einzuschalten, um dann sagen zu können, wir haben alles getan, um diese Sachverhalte aufzuklären."

Über die angeblich objektive neutrale Staatsanwaltschaft kann man sich bereits jetzt schon seine Gedanken machen. Ich glaube Generalstaatsanwalt Manfred Proyer vergisst plötzlich auch noch, dass die Staatsanwaltschaften politisch weisungsgebunden agieren:
60 Jahre nach Überwindung der Nazi-Diktatur haben sich in Deutschland gefährliche "Standards" ausgebildet. Seit Jahren weisen korrekte Richter und Staatsanwälte auf explizit "kriminelles", d.h. aktiv ungesetzliches Verhalten von Kollegen hin. Ein Verhalten, das von "oben" geduldet, bzw. angeordnet wird. Staatsanwälte an der Leine von Politikern. Insbesondere, wenn Partei-Genossen bzw. -Freunde im trüben Spiel sind. Für sie wird der Rechtsstaat zum juristischen Schlaraffenland. Die Verfolgung selbst schwerster Vergehen wird aktiv unterbunden. juristenzitate.htm

"Es signalisiert immer noch den Beteiligten, es steht in unserem Belieben den Staatsanwalt auf den Plan zu rufen und wir haben da einen gewissen Handlungsspielraum. Und das eröffnet immer auch die Möglichkeit für den Täter sich gegebenenfalls von Strafverfolgung freizukaufen. Und das halte ich für fatal."

Wer kein Geld hat wird von der Staatsanwaltschaft Bielefeld und Generalstaatsanwaltschaft Hamm verfolgt, wenn er sich zur Rechtsverteidigung einen Anwalt bei Anwaltszwang nimmt und wird deswegen in Handschellen abgeführt und inhaftiert. Bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld und Generalstaatsanwaltschaft Hamm kann man sich also Rechte nur für Geld kaufen, das ist in tatsächlicher Hinsicht so gewollt:
Knast für Mittellose, die sich bei Anwaltszwang anwaltlich vertreten lassen
(43 Js 943/06 AG-Minden):
http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/4331.html
Von der Mafia wird man ebenso geschützt, wenn man sein Schutzgeld zahlt. Zahlt man sein Schutzgeld nicht, egal aus welchen Gründen, dann bekommt man dort die Gewalt der Mafia zu spüren.
Zahlt man sein Schutzgeld für die Justiz nicht, weil einen diese bereits ruiniert hat, dann bekommt man dort die Gewalt einer Rechtsbeugermafia zu spüren.
Der Anwalt der den Strafantrag gestellt hat und mit dem ehemaligen Präsidenten des OLG-Hamm kongenial zusammenarbeitet hat die für das Honorar erforderliche Leistung nicht erbracht und keinen Anspruch auf das Honorar, weil er die Berufungsbegründungsfrist hat einfach verstreichen lassen und damit den Bürger extrem geschädigt.
Der Verurteilte hat 2 Gnadengesuche gestellt, weil sich sein Einkommen nach Verurteilung veringerte. Beide Gnadengesuche sind abgelehnt worden. Es erfolgt also unter Umständen eine gewollte Überhöhung des Tagessatzes zur zusätzlichen Abstrafung in der Generalstaatsanwaltschaft Hamm und im Landesjustizministerium.
Wenn man genug Geld hat, dann kann man sich selbstverständlich freikaufen:
"...Allerdings brauchte sie dafür Rückendeckung, und die gab ihr in Bochum ausgerechnet ein Mann, der ihr in den vergangenen Wochen den Rücken zugekehrt hat: Manfred Proyer, bis 2001 Behördenleiter in Bochum, seitdem Generalstaatsanwalt in Hamm. Heute steht er hinter Schulte und Krück, in jüngster Zeit nannte er Lichtinghagen bevorzugt "die Dame" und fragte sich dann, was nur in sie gefahren sei. In Bochum aber trug er damals die neue Linie mit, die zur Linie Lichtinghagen wurde: große Wirtschaftsverfahren nach Bochum zu ziehen und sie, besonders wenn es um Steuersachen ging, mit hohen Geldbußen statt Knast abzuschließen." (Der Spiegel Schuld und Bühne)
Da dem Bürger auffallen würde, wenn eine entsprechende Person vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen wird ist ein Straferlass im Wege eines Gandengesuches so einfach nicht möglich. Das wäre also teilweise öffentlich kontrollierbar. Wieviel Geldstrafen der superreichen Personen werden aber wohl im geheimen ohne Begründung solchen Personen im Gandenwege erlassen worden sein?
Generalstaatsanwalt Manfred Proyer hat sich bisher noch nicht im geringsten für eine öffentliche Kontrolle solcher Vorgänge eingesetzt in dem zumindest eine öffentliche Statistik darüber geführt wird in wieviel Fällen, welche Strafen im geheimen ohne Begründung später im Gnadenwege erlassen worden sind. Obwohl Generalstaatsanwalt Manfred Proyer das Korruptionsproblem kennt und die Justiz eine ganz extrem korrupte und eine gewaltätige Oganisation darstellt hat er sich auch noch nicht dafür eingesetzt, dass richterliche Nebentätigkeiten auf  den Gerichtsinternetseiten veröffentlicht werden. Es werden sogar jegliche Auskünfte darüber von den Gerichten verweigert.

Kriminelle Staatsanwälte auch als Marionetten der Politik:
Die Rolle der Staatsanwälte in diesem unserem Lande ist vielen deutschen Bürgen nicht klar. 99 Prozent aller Deutschen halten Staatsanwälte für Garanten von Rec
ht und Gesetz. Für Hüter des Rechtsstaats. Ohne Ansehen der Person verfolgen sie Verstöße gegen unsere Rechtsordnung und übergeben ihre Erkenntnisse unabhängigen Richtern, die alsdann Recht sprechen. Das Ganze läuft unter dem Begriff "Legalitätsprinzip". Vor dem Gesetz sind danach alle Deutschen gleich.
So steht es auf dem Papier. Doch Papier ist bekanntlich geduldig. 60 Jahre nach Überwindung der Nazi-Diktatur haben sich in Deutschland gefährliche "Standards" ausgebildet. Seit Jahren weisen 
korrekte Richter und Staatsanwälte auf explizit "kriminelles", d.h. aktiv ungesetzliches Verhalten von Kollegen hin. Ein Verhalten, das von "oben" geduldet, bzw. angeordnet wird. Staatsanwälte an der Leine von Politikern. Insbesondere, wenn Partei-Genossen bzw. -Freunde im trüben Spiel sind. Für sie wird der Rechtsstaat zum juristischen Schlaraffenland. Die Verfolgung selbst schwerster Vergehen wird aktiv unterbunden. Viele Politiker an der Spitze unseres Landes halten sich schon lange nicht mehr an die Regeln. Was Normalbürgern verboten ist, reizt einige Politiker offenbar ganz besonders. Deutsche Politiker in gottgleicher Position. Staatsanwälte decken ihr Tun fürsorglich ab. Der Deutsche Richterbund spricht explizit von Regierungskriminalität. Er fordert seit Jahren die Aufhebung der Weisungsgebundenheit für Staatsanwälte.
Prof. Dr. Ing. Hans-Joachim Selenz http://www.flegel-g.de/insiderwissen-75.html

hessenschau Gutachten Geheimakten PolizeiGewollte Gutachten zur Rechtlosstellung und verbotene Geheimakten auch bei der Polizei. hr hessenschau, 15.12.2010
Ähnlich wie bei den Steuerfahndern sollen unliebsame Beamte mit falschen Gutachten aus dem Dienst gedrängt worden sein. Jetzt gibt es neue Vorwürfe eines Polizisten. Er soll mit psychologischen Gutachten als Querulant abgestempelt worden sein. Aufgrund von Geheimakten der Behörde, die weder er noch sein Anwalt einsehen konnten.
...Die Konsequenz statt Dienst zu machen sitzt der Polizist zu Hause. Seine Geschichte klingt wie der Feder Kaffkas entsprungen ...konkrete Beschuldigen gab es nicht. Er bat Vorgesetzte um Hilfe beschwerte sich weil nichts passierte. Beschwerden seien unerwünscht, er werde es noch bitter bereuen, wenn er nicht Ruhe gäbe.
...Ominöse Nebenakten. Das Innenministerium ist zu keiner Stellungnahme vor der Kamera bereit. ..."Das sind doch Machenschaften, die wenig an einen Rechtsstaat errinnern. Ich habe doch gar keine Möglichkeit zu entkräften was da drin steht. Solche Geheimakten sind in Ostdeutschland vor 20 Jahren verboten worden aber bei der Polizei Hessen nicht."
Hessisches Innenministerium: Grundsätzlich wird den begutachteten Personen Akteneinsicht gewährt. In Einzelfällen sind Einschränkungen aus Fürsogegründen oder wennn Rechte Dritter betroffen sind, möglich.
Das perfide, die Psychologen beziehen sich prompt auf die geheimen Unterlagen. Befinden der junge Polizist sei querulantorisch.
Kein Einzelfall. Vor gut einem halben Jahr hat die hessenschau schon einmal über fragwürdige Gutachten über Polizisten berichtet. Die Gutachten ähneln sich. Seltsam die Polizei scheint durchsetzt mit paranoiden Querulanten, die sogar noch auf ihre Rechte bestehen.
Hessisches Innenministerium: Gutachterliche Stellungnahmen werden immer objektiv durchgeführt. Das bezweifelt Anwalt Dr. Herbert. Er hat erlebt wie sehr die Behörde Druck auf die Gutachter ausübt und kennt weitere Fälle.
Alexander Herbert: "Ich habe durchaus Fälle gehabt in denen die Behörde mit dem Gutachtenergebnis unzufrieden war und dann durch neue Begutachtung, mehrfache Begutachtung, dann irgendwann mal ein Gutachten in den Händen hielt was wohl von Anfang an von der Behörde gewünscht war."
Sogar das selbstverständliche Recht das Gutachten einsehen zu dürfen musste sich der Polizist erkämpfen. Fast ein halbes Jahr lang hielt man ihn hin. Unzählige Anrufe, Briefe, die geheimen Unterlagen blieben geheim, keine Transparenz.

sueddeutsche Zeitung, Spiel mit dem TodQuiz mit Stromschlägen Fernsehspiel mit dem Tod, 18.03.2010
"Sie müssen bis zum Ende gehen": Ein modernes Milgram-Experiment schockiert Frankreich. Es zeigt, dass TV-Kandidaten nicht davor zurückschrecken, Mitspieler mit Stromschlägen zu foltern.
Gehorsam oder Gewissen, das ist der Gegensatz, um den sich das Milgram-Experiment dreht. Der amerikanische Psychologe Stanley Milgram entwickelte es Anfang der sechziger Jahre, um herauszufinden, was durchschnittliche Menschen alles anrichten, wenn eine respektierte Obrigkeit es befiehlt. In dem Experiment wurde den Testpersonen eingeredet, sie müssten zu Forschungszwecken anderen Leuten immer stärkere Stromschläge erteilen. Das Ergebnis verstörte die Öffentlichkeit. 65 Prozent der Probanden gingen soweit, Schläge bis zur Höchststufe von 450 Volt zu erteilen.
Der Schauspieler Lauren Le Doyen, der den gefolterten TV-Kandidaten mimt, sitzt auf einem vermeintlichen Elektrischen Stuhl. (© Foto: AP)
Der französische Filmemacher Christophe Nick hat diesen Versuch jetzt in einem anderen Kontext wiederholt. Die Autorität ist hier nicht mehr die Wissenschaft, sondern das Fernsehen. Das Resultat: Diesmal haben 81 Prozent der Versuchspersonen die "Höchststrafe" vollstreckt. Nick folgert, die Menschen seien durchs Fernsehen derart an Gewalt und Voyeurismus gewöhnt, dass man im TV sogar eine Hinrichtung inszenieren könnte. Er sagt: "Das Fernsehen kann fast jeden dazu bringen, alles zu machen."
Der Filmemacher warb für seinen Versuch Freiwillige mit einem Casting an. Den Leuten wurde mitgeteilt, sie sollten an der Pilotsendung für eine neue Fernsehshow namens La Zone Extrême mitwirken. Dabei müsse sich ein Kandidat Begriffe merken und wiedergeben. Bei Fehlern werde er mit Stromschlägen von 20 bis zu 460 Volt bestraft. Nick und sein Wissenschaftlerteam hatten keine Probleme, 80 Freiwillige zu finden und in die vermeintliche Show zu schicken.
...Der staatliche Sender France 2 wollte das schauerliche Experiment am Mittwochabend als Dokumentarfilm mit dem Titel Spiel des Todes ausstrahlen. Ein Sprecher erklärte dazu: "Dies (die Testpersonen) sind weder Sadisten noch Feiglinge, sondern ganz normale Leute. 80 Prozent von ihnen haben sich wie mögliche Folterknechte verhalten. Das zeigt die furchterregende Macht, die das Fernsehen erlangt hat."
Philip Zimbardo - Experiment:
...2004 sagte Zimbardo vor Gericht im Fall von "Chip" Frederick, einer Wache im Abu-Ghraib-Gefängnis, aus. Er argumentierte, dass Fredericks Strafe gemindert werden sollte, da sein Experiment gezeigt habe, dass nur wenige der "Atmosphäre" in einem Gefängnis widerstehen können. Als Systemkritiker, der sich mit dem Einfluss „toxischer Situationen“ auf menschliches Verhalten beschäftigt, reagierte Zimbardo voller Zorn auf die Behauptung der Bush-Regierung, „ein paar faule Äpfel“ seien für den Skandal verantwortlich, mit der Äußerung: „Nicht die Äpfel sind faul, sondern das Feld“. Der Richter schien anderer Meinung zu sein, er verurteilte Frederick zur Höchststrafe. Dies führte Zimbardo in einem Interview in der New York Times aus und wurde u. a. in der Welt und Der Tagesspiegel behandelt. ...
Milgram - Experiment (Wiederholt vom Max-Planck-Institut 1970):
Das aufsehenerregende Experiment wurde Anfang der 60er Jahre von Stanley Milgram durchgeführt, um aufzuzeigen, wie sich Menschen unter Einfluss von Autorität verhalten, einer Autorität, die keine Gewalt ausübt. Es stellt gewissermaßen eine Fortsetzung des Konformitäts-Experiments des amerikanischen Psychologen Asch dar. Aus der Ausgangsfrage erwuchs ein komplexes Gebilde weiterführender Fragen, die dazu führten, dass das ursprüngliche Experiment 18-mal variiert wurde. Die Motivation für diese Experimentalreihe lieferten die Ereignisse des 2. Weltkrieges. Warum waren unter der Naziherrschaft so viele Menschen bereit, sich in den Dienst einer Tötungsmaschinerie zu stellen? Lag es an einem Charakterfehler dieser Menschen oder gibt es Situationen, in denen möglicherweise jeder in der Lage wäre, andere Menschen zu quälen und zu töten? ...

wikileaks bannerAppell gegen die Kriminalisierung von Wikileaks, Unterschriftensammlung
Die Kriminalisierung und Verfolgung von Wikileaks geht über den Einzelfall hinaus. Die Veröffentlichung als vertraulich eingestufter Informationen in solchen Mengen soll verhindert werden. Denn die Menge an Dokumenten liefert der Öffentlichkeit einen weit tieferen Einblick in staatliches Handeln als bisherige Veröffentlichungen in klasssischen Medien. Der Journalismus hat nicht nur das Recht, sondern die Aufgabe, den Staat zu kontrollieren und über die Mechanismen des Regierungshandelns aufzuklären. Er stellt Öffentlichkeit her. Ohne Öffentlichkeit gibt es keine Demokratie. Der Staat ist kein Selbstzweck und muss eine Konfrontation mit den eigenen Geheimnissen aushalten. Wir, die Initiatoren und Unterzeichner, fordern, die Verfolgung von Wikileaks, die dem Völkerrecht zuwiderläuft, zu stoppen. Wir fordern alle Staaten und auch alle Unternehmen auf, sich diesem Feldzug gegen
die bürgerlichen Rechte zu widersetzen. Wir fordern alle Bürger, bekannt oder unbekannt, in politischen Positionen oder als Privatpersonen, auf, für die Einstellung der Kampagne gegen die Meinungs- und Informationsfreiheit aktiv zu werden. Wir laden alle ein, sich an dem Appell für die Medienfreiheit zu beteiligen.

"Datenschutz und Informationsfreiheit sind Grundrechte. Sie zu sichern ist unser Auftrag." Wohl dem, der daran glaubt.
"Datenschutz und Informationsfreiheit sind Grundrechte. Sie zu sichern ist unser Auftrag." behauptet Dr. Alexander Dix, Leiter der Behörde staatlichen "Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit". Wohl dem, der daran glaubt.
Wie Sie schon am Namen "Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" - die als staatsbürokratischen Behörde aber nicht mit dem Leiter dieser Behörde - Herrn Dr. Alexander Dix, einem Mann, dem alle unsere Liebe gilt, zu verwechseln ist - erkennen können, versteht sich dieses seltsame behördliche Zwitterwesen in erster Linie als staatsbürokratische Behörde für Datenschutz, man könnte also auch sagen als "Behörde für Geheimhaltung", denn nichts anders stellt der sogenannte Datenschutz dar.
Die Informationsfreiheit steht dagegen an zweiter und somit letzter Stelle, ansonsten würde es ja heißen: Berliner Beauftragter für Informationsfreiheit und Datenschutz. Sichtbar wird die Nachrangigkeit der Informationsfreiheit auch am Namen unter dem die Behörde "Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" im Internet auftritt - www.datenschutz-berlin.de. Die Informationsfreiheit hat die Behörde "Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" hier gleich komplett gestrichen - nomen est omen.
So widmet der "Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" denn konsequenterweise in seinem Jahresbericht 2009 auch nur ein einziges Kapitel von insgesamt fünfzehn Kapiteln dem Thema "Informationsfreiheit".
Somit kann man sicherlich feststellen, dass es sich bei der Behörde "Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" im wesentlichen um eine Art "Geheimdienst" handelt, deren Aufgabe es aber nicht ist, geheime Sachverhalte auszuspähen, so wie etwa der Bundesnachrichtendienst, sondern Sachverhalte vor einer Veröffentlichung zu schützen. Mithin das genaue Gegenteil der Geheimnisveröffentlichungsplattform Wikileaks - www.wikileaks.de
Als Zwitterwesen, dessen erigierter Penis "Datenschutz" und deren trockene Vagina "Informationsfreiheit" heißt, soll der "Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" gleichzeitig zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, auf den Datenschutz und die Informationsfreiheit achten. Also pupsen und gleichzeitig den Methanausstoß, der zum Treibhauseffekt beiträgt, verringern. Oder Regimekritiker ins Gefängnis stecken und Regimekritiker für die Verdienste um die Demokratie mit dem Friedensnobelpreis auszeichnen. In der Psychologie nennt man solches Verhalten zwei unvereinbare Aufträge gleichzeitig erfüllen zu wollen schizophren.
Dass die Informations- und Meinungsfreiheit in Berlin auf der Strecke bleibt, ist der Behörde "Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" angeboren und vom rot-rot regierten Land Berlin (schwarz-gelb ist leider auch nicht besser) wohl so gewollt, denn sonst hätte wir sicherlich schon eine andere Verfasstheit dieser Behörde.
So ganz nebenbei übt sich die Behörde "Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" auch noch im Aufpusten bunt schillernder Seifenblasen, wir wollen hier nicht von Demagogie sprechen, die bei der erst besten Betrachtung zerplatzen. So heißt es im Jahresbericht 2009:...

Sachsen und Bayern fordern höhere Strafen für das Grunddelikt des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Dr. Beate Merk, 05.03.2010
Im Gegenzug möchte man ebenfalls keine Bagatellfälle vor Gericht:
Sachsens Justizminister Geert Mackenroth (CDU) hat sogar eine "Praxisgebühr für Gerichte" vorgeschlagen. Für Kläger mit niedrigem Einkommen müssen es eine stärkere Selbstbeteiligung geben, damit bestimmte Bagatellfälle erst gar nicht vors Gericht kommen.
Die, die es am nötigsten haben und jeden EUR dreimal rumdrehen müssen bis er ausgegeben werden kann, sollen davon abgehalten werden ihre Rechte wahrnehmen zu können, weil es für die elitären Menschen mit viel Geld insbesondere Bagatellfälle sind. Ihre eigenen eltiären Rechtsfälle sind allerdings keine Bagatellen, egal welche Bagatelle die Rechte als solches sind, die diese geltend machen wollen.
Bagatellfälle sind grundsätzlich auch richterliche, justizielle und politische Korruption, Machtmissbrauch, gewollte tote Bürger und Rechtsbeugung und alles was es so an Macht- und Gewalt gibt mit der sich die elitäre Obrigkeit auch rechtswidrig und verbrecherisch bereichern kann und bereichert.

Auch eine Kontrolle der Justiz ist dort nicht gewünscht, da gibt es dann Hausverbot: ARD-Reportage vom 5. März 2003: Pfusch in der Justiz
Verwunderlich ist es nicht, dass beide Länder höhere Strafen fordern, damit kriminelles Handeln effektiver und einfacher von der Obrigkeit getätigt werden kann, denn gleichzeitig kann man auch Unschuldige, die sich über richterliche, justizielle und politische Verbrechen beschweren oder Menschen, die sich für Grundrechte und Menschenrechte einsetzen länger im Knast unterbringen.
Selbstverständlich verfolgen die Staatsanwaltschaften Bürger auch wegen Nichtigkeiten und Bagatellen aber auch Unschuldige konsequent und mit voller Härte. Sich selbst verfolgen diese aber bei schweren kriminellen Handlungen nicht, sondern loben und belobigen sich auch untereinander dafür. Wie wäre es wenn dort erstmal vor der eigenen Haustür gekehrt werden würde und hochelitäre Verbrecher verfolgt werden würden, die andere Menschen das Leben ruinieren und von allem befreien was ein menschenwürdiges Leben ausmacht und diese justizgeschädigten Menschen, dann auch noch verspotten, beleidigen und verleugnen dürfen, wofür man sich untereinander wieder belohnt und belobigt. Wenn Polizisten also zum Prügelknaben der Nation werden, dann liegt das auch daran, weil hochelitäre Rechtsbeuger und Rechtsverbrecher diese als ihre Soldaten vorschicken, damit diese untereinander, lobend und belobigend mit ihren Verbrechen ungestört in der Obrigkeit fortfahren können:
Deutschlands untertänige Justiz
Wie kläglich Staatsanwaltschaften bei Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages, offenkundige oder doch wahrscheinliche Straftaten von (partei)politisch Mächtigen aufzuklären, scheitern, ist im Freistaat Bayern, dem alten Amigo-Land, vorreitend demonstriert worden. ...
130 Menschen saßen im Jahr 2008 in Bayern unschuldig im Knast, Augsburger Allgemeine 11.05.2009
Im Gefängnis sind 39 Jahre eine lange Zeit. Zur Qual können schon wenige Tage werden, wenn man unschuldig in Haft sitzt. So wie die 130 Menschen in Bayern, die dafür 2008 vom Freistaat entschädigt wurden. Sie haben zusammen genommen eben diese 39 Jahre zu Unrecht in Haft verbracht.
Panorama, Das Erste , Er hat die Folgen eines Justizirrtums nicht überwunden, weil er 4,5 Jahre im Gefängnis gesessen hat, unschuldig.
...Schlimmeres noch erfolgte in Bayern. Stefan Herzog kam unschuldig hinter Gitter, durfte nicht einmal bei der Beerdigung seiner Tochter dabei sein. Die traumatisierte Familie erhielt bishlang keine Entschädigung. Mittlerweile kämpfen wir seit 2004 um die Entschädigung zu erhalten. ...
Strafgefangener hilft seinen Mithäftlingen bei Schriftstücken.
Entscheidung der folgenden Gerichte in einstimmiger Weise, der Strafgefangene verstößt damit gegen den Anstaltsfrieden und muß mit Disziplinarstrafen versehen werden:
...Der Freistaat Bayern hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen für das Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten. Damit erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts. ...
Gefangenenmißhandlung Gibt es nicht nur in Abu Graib , Guantanamo, der Türkei oder in einer sonstigen totalitären Bananenrepublik, dies gibt es auch in der JVA (KZ) Amberg
...Auch die ehemalige Justizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP, stört sich nicht an Abu Graib, in Bayern. Genauso, wie die ganze Amberger Verbrecherjustiz, decken sie diese Schweinerei. So was nennt sich dann Rechtsstaat. Pfui Teufel Deutschland. ...
Panorama 14.02.2008, Das Erste, Sinnlose Hausdurchsuchungen - Die Schnellschüsse der Justiz
...In Baden-Württemberg hat ein Richter für einen Hausdurchsuchungsbeschluß gerade mal 36 Minuten Zeit, in Bayern sind es sogar nur dürftige 2 Minuten. ...
Willkürliche Hausdurchsuchung mit Einsatzkommando und Maschinenpistolen wegen negativer Äußerung über einen Papstbesuch, Amtsgericht Altötting, Fakt 26.11.2007
PM Nr. vom 21.02.2001, Karlsruher Urteil zu Hausdurchsuchungen: Grüne fordern Konsequenzen für Bayern
Wie weit Juristen gehen, um Schadensersatzansprüche abzuwehren und das übliche vorgehen, dass Opfer zum Täter zu machen (Az.: 2 Ns 106 Js 7394/04)
Derselbe Bauantrag für verschiedene Standorte eines landwirtschaftlichen Unternehmers, wird abgelehnt. Den letzten Bauantrag bearbeitet das Landratsamt Coburg (Bayern) über drei Jahre überhaupt nicht, obwohl Klage erhoben wurde.
Marathon-Prozess um Baumängel, Fakt, Das Erste, 03.05.2010
Seit 20 Jahren prozessiert Familie Schramm aus Bayern wegen gravierender Baumängel gegen den Architekten ihres Hauses.
Der BRD Schwindel, Wirtschaftskriminalität und Korruption, Was verschleiert die Bayerische Justiz?, 19.09.2009
Die Katholische Akademie in Bayern richtete am 19. und 20. Juni im Münchner Kardinal Wendl Haus Dankenswerterweise die Tagung “Die Schattenmacht“ – Organisierte Kriminalität als Bedrohung von Gesellschaft und Rechtsstaat aus. Die Frage richtet sich an Frau Staatsministerin Dr. Merk: ...
Korruptions-Skandal der Staatsanwalt und Rechtsanwaltschaft in der Augsburger Justiz, 20.03.2000
Augsburger Ex-Staatsanwalt, Laborarzt und Berliner Rechtsanwalt verhaftet ...
Rechtsanwalt Max Strauss und die Millionen
Der Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß ist wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Unter strengen Auflagen durfte der gesundheitlich angeschlagene Max Strauß in Freiheit bleiben. Sein Anwalt hat Revision vor dem Bundesgerichtshof angekündigt. Mit Skepsis reagierte die die bayerische Landtags-SPD auf das Urteil. "Strauß hat gnädige Richter gefunden", sagte der Abgeordnete Franz Schindler. Und weiter: "Das Gericht ist an die Grenze des Vertretbaren gegangen." Nicht nur die um Millionensummen Geschädigten würden sich die Frage stellen, ob vor Gericht nicht manche "doch gleicher seien als andere". ...
Sachsensumpf, Journalist Faßbender und Hornstadt schwer verletzt, Oberstaatsanwalt als Kinderschänder
Als freier Journalist recherchierte Heinz Faßbender (57) für das ZDF-Magazin "Kennzeichen D" bereits 1997 im "Sachsensumpf". Rund um den Leipziger Oberbürgermeister Lehmann Grube hatten sich viele West-Gestalten - damals "Berater" genannt - versammelt. Bei der Rückübertragung von Immobilien machten sie das dicke Geschäft. Hier konnten Ost-West-Hasardeure und Spekulanten ungehemmt ihren kriminellen Machenschaften nachgehen. ...
Pädoverbrecher bei Staat/Justiz/Polizei/Prominenz in Sachsen, Das Erste: "Behält er die Namen der prominenten Freier für sich gibt es eine geringere Haftstrafe"
ROG kritisiert Urteil in der „Sachsen-Sumpf“-Affäre
Reporter ohne Grenzen (ROG) kritisiert das Urteil im Dresdner Journalistenprozess.
Am Freitag, 13. August, hat das Amtsgericht der Stadt die beiden Reporter Thomas Datt und Arndt Ginzel zu 50 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt, weil sie sich nach Ansicht des Gerichts der üblen Nachrede schuldig gemacht haben. ...
Die Wahrheit über den Rechtsstaat und die Rechtspflege in den Freistaaten Sachsen und Bayern, www.justizversagen.de
Wir wollen, dass der Bürger jetzt die Wahrheit über den Rechtsstaat und die Rechtspflege in den Freistaaten Sachsen und Bayern erfährt, damit sich ziviler legaler Widerstand organisiert. Wir veröffentlichen hier Justizskandale, die uns und anderen in den Jahren seit 1995 bis heute in Bayern und Sachsen widerfahren sind und suchen vergleichbar vom Staat Geschädigte und Mitstreiter. Dazu veröffentlichen wir jeweils die kompletten Akten vollständig, dort werden auch Ross und Reiter genannt. ...
CDU-Schneider nennt Pädophilen-Opfer "unglaubwürdig", 28.04.2009
Vor dem Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages hat die Frau, die als Teenager in einem Bodell systematisch mißbraucht worden ist, den Verdacht erhärtet, Angehörige der Justiz seien in den sogenannten Sachsen-Sumpf verwickelt. Bereits bei früheren Vernehmungen hatten sie und andere Mädchen auf Fotos bekannte Leipziger Persönlichkeiten als Freier im Kinderbordell "Jasmin" erkannt. ...
Zweifel an Unabhängigkeit der Justiz, Die Opposition übt harsche Kritik am Vorgehen von Staatssekretärin Hauser, 23.01.2009
Gravierende Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz in Sachsen hat die Opposition gestern im Landtag geäußert.
Auslöser der Debatte war die inzwischen durch das Justizministerium eingestandene Einflussnahme auf ein Verfahren durch Staatssekretärin Gabriele Hauser im Jahre 2004. ...
Sächsischer Justiz-Staatssekretärin wird unrechtmäßiger Eingriff in Verfahren vorgeworfen, 23.01.2009
Die Staatssekretärin im sächsischen Justizministerium soll wegen eines Ermittlungsverfahrens Staatsanwälte angerufen haben. Kein Skandal, sagt der Minister. Doch selbst Vertreter der Regierungskoalition sorgen sich um die Unabhängigkeit der Justiz. ...
...

OLG Bamberg SitzungssaalDer Rechtsbeuger Präsident Dr. Ernst Tschanett des OLG Bamberg: Beschwerden mit begründetem Beschwerdeinhalt werden nicht beantwortet, 03.01.2011
Wenn man sich bei diesem Präsidenten aufgrund von willkürlichen Entscheidungen, die völlig rechtlichen Schwachsinn beinhalten beschwert, wo dann ein Landrichter eine Amtsrichterin für ihre Entscheidung, deren Begründung vollständig falsch ist auch noch lobt, dann sind das "grobe Beschimpfungen" und daher wird eine solche Beschwerde gemäß §18 Abs. 1 Satz 1 AGO des Freistaates Bayern nicht bearbeitet. Wenn Richter sich also durch Rechtsbeugung und mangelnde fachliche Qualifikation selbst grob beleidigen, dann ist dafür der Geschädigte verantwortlich zu machen und absichtlich und vorsätzlich auch noch zusätzlich noch mehr zu schädigen.
Auch die Frage nach evtl. Nebentätigkeiten der beiden Richter insbesondere bei dem Beklagten großen Konzern werden dann nicht bearbeitet.
Möchte man evtl. Nebentätigkeiten von Richtern nur einfach so ohne Begründung erfahren, dann wird die Beschwerde wegen fehlender Begründung dort natürlich und selbstverständlich auch nicht bearbeitet.
Wie Rechtsbeugung beim elitären Rechtsbeuger Dr. Ernst Tschanett funktioniert:

§ 18 AGO Förmliche Bearbeitung der Vorgänge

(1) Jeder Vorgang muss die zugehörigen Eingänge, die Art der Bearbeitung, die wesentlichen Schritte des Geschäftsgangs und die Erledigung in ihrer zeitlichen Reihenfolge nachvollziehbar, vollständig und dauerhaft erkennen lassen.

§18 AGO enthält also gar keine Regelung, dass Beschwerden mit begründetem Beschwerdeinhalt, die angebliche soganannte "grobe Beschimpfungen" bezüglich irgendjemanden darstellen, nicht zu bearbeiten sind. Demgemäß ist sogar jeder Vorgang bzw. jede Beschwerde zu bearbeiten. Er tätigt damit nicht nur Rechtsbeugung, sondern verstösst damit auch gegen seinen Amtseid.
Der Präsident Dr. Ernst Tschanett war zuvor bereits als Leitender Staatsanwalt des Landgericht Bayreuth und Hof tätig und damit also mit in der wahrscheinlich grössten organisierten kriminellen Organisation in Deutschland, die rein Weisungsgebunden politisch tätig ist und das macht ihn gemäß dem Landesjustizministerium zu einer besonders brauchbaren Person für die Tätigkeit des Präsidenten am OLG Bamberg und entsprechend wird er sich auch zuvor unter Missachtung seines Amtseides politisch besonders verdient gemacht haben.
Es wird übrigens keine Beschwerde von niederen Proleten bearbeitet, denn wenn die Beschwerde tatsächlich begründet ist und um so schlimmer das Vergehen über das man sich beschwert ist um so mehr sind es selbstverständlich angebliche "grobe Beschimpfungen" oder angebliche "Beleidigungen" usw. usw.
Prof. jur.: "Es gibt nichts was ein Jurist nicht kann, man findet dort für alles eine Begründung".
In einem solchen Fall soll eine Beschwerde natürlich für die Kollegen, die im richterlichen Krähenprinzip abgedeckt werden sollen, stets nicht bearbeitet werden. Es geht stets nur darum irgendeine Begründung dafür zu finden und zu erfinden um eine begründete Beschwerde nicht zu bearbeiten. Wenn man keinen anderen Grund mehr finden kann mit der man eine begründete Beschwerde abweisen kann oder nicht zu bearbeiten braucht, dann wird der Beschimpfungs- oder Beleidigungsschwachsinn dazu hergezogen. Könnte der Rechtsbeuger Präsident Dr. Ernst Tschanett die Beschwerde mit einem rechtmässigen Grund abweisen, dann würde er das natürlich machen und nicht Rechtsbeugung unter Missachtung seines Amtseides tätigen um sich einer Beschwerde rechtswidrigerweise zu entledigen.

Gelogen wird da also auch noch:
Herzlich willkommen auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Bamberg:
Trotz immer komplexer und umfangreicher werdender Verfahren und Aufgaben ist es Anspruch und Ziel des Oberlandesgerichts Bamberg, den rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern eine sichere, schnelle und effiziente Erledigung ihrer rechtlichen Anliegen zu ermöglichen.  Über die Aufgaben, Zuständigkeiten und Dienstleistungen sowohl des Oberlandesgerichts als auch der Gerichte des hiesigen Bezirkes soll diese Homepage informieren und somit zu dem angestrebten Ziel einer bürgerfreundlichen und bürgernahen Justiz beitragen.
 
Auf dem Bild, welches einen Sitzungssaal am OLG-Bamberg zeigt, kann man ein Kreuz mit einem am Kreuz hängendem Jesus Christus sehen. Jesus war ein früher Menschenrechtler, der sich bereits damals für Rechte eingesetzt hat, die auch heutigen Grund- und Menschenrechten entsprechen und über dessen Missachtung der Obrigkeit er sich beschwert hat ("grobe Beschimpfungen" der Obrigkeit). Dafür haben die Richter Jesus damals verurteilt und ans Kreuz nageln lassen.
Der Staat ist weltanschaulich neutral und darf sich mit keiner Religionsgemeischaft identifizieren. Das ergibt sich aus Artikel 135 bis 137 der Weimarer Reichsverfassung vom 11.08.1919.
Somit hat das dort hängende Kreuz keinerlei Identität mit einer Religionsgemeinschaft

Das dort hängende Jesuskreuz soll einen also als heutigen Bürger stets daran errinnern, dass derjenige, der heute entsprechende Grund- und Menschenrechte wahrnimmt und sich über Verletzungen derselben beschwert ("grobe Beschimpfungen" der Obrigkeit) sinnbildlich auch heute noch rein im Ansehen der Person ans Kreuz genagelt wird in dem er alle Grund- und Menschenrechte genau wie damals durch seine Bescherde verliert.

Bürger sprechen über Terror, Rechtsbeugung und Korruption der Justiz und Politik in Deutschland.
Sinnlose Dienstaufsichtsbeschwerden: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Klenner: Abhängige Gutachter, wer dem Willen des Gerichts nicht folgt erhält keine Folgeaufträge
Solche Richter gehören hinter Gitter und nicht in ein Gericht.
Hausdurchsuchung bei Richterin aus Berlin-Tempelhof, sie stapelte Akten in ihrer Garage anstatt die Fälle zu bearbeiten.
Was in Juristengehirnen manchmal passiert ist einfach unfassbar.
Prof. jur.: Es gibt nichts was ein Jurist nicht kann, man findet dort für alles eine Begründung.
Das System ist nur durch korrupte Richter so kaputt. Das ist der Grund warum hier alles so korrupt ist, wie es schlimmer nicht sein kann.
Dann habe ich wegen Anwaltsfehlern 2 Anwälte verklagt aber die werden vom Gericht gedeckt wobei 4 andere Anwälte erklärten es lägen eindeutig Anwaltsfehler vor.
Das in diesem Staat Verbrecher gedeckt werden ist unglaublich und die Staatsanwälte und die Richter wissen es und tun nichts. Der normale Bürger, der damit nichts zu tun hat glaubt das ja garnicht, dass es so etwas gibt in einem Rechtsstaat. Ich bin in einem Unrechtsstaat, der DDR, groß geworden. Ich habe dort viel Unrecht erlebt und mitgemacht aber was ich hier in der BRD erlebe, da war das in der DDR ein Scheissdreck dagegen. Jetzt sind wir in einem noch viel grösserm Unrechtsstaat gelandet. Wir bekommen ja noch nicht einmal einen Zugang zum Gericht. Hier werden die Bürger erst Arm gemacht, wenn er etwas Geld hat. Das wird ihm von den Anwälten und Juristen abgenommen und wenn er kein Geld mehr hat, dann bekommt er keinen Zugang mehr zum Gericht. Das ist kein Rechtsstaat.

70 / 20 Jahre Rote Hilfe, Klassenjustiz in Deutschland
Der Begriff der Klassenjustiz bezeichnet neben der moralischen Anprangerung der Repression gegen die ArbeiterInnenbewegung den Charakter der Justiz im Kapitalismus. Rechtsprechung und Gesetzgebung haben sich historisch mit den gesellschaftlichen Bedingungen entwickelt, es ist daher auch kein Wunder, daß die Rechtspraxis, oft auch die Gesetze selbst, unmittelbar zur Durchsetzung von Kapitalinteressen eingesetzt wird. Das bürgerliche Recht ignoriert einerseits die Ungleichheit der Eigentumsverhältnisse, andererseits setzt es diesen Widerspruch zwischen Kapital und Arbeit voraus.
Es geht hier also um einen umfassenden Klassenjustizbegriff, der nicht allein die gerechtfertigte Anprangerung von Terrorurteilen und politischer Verfolgung zum Inhalt hat, sondern außerdem aufzeigt, inwieweit das Recht ein Teil gesellschaftlicher Machtstrukturen ist.
Was hieß nun Klassenjustiz in der Weimarer Republik und welche Möglichkeiten gab es für die ArbeiterInnenbewegung, den Maßnahmen von Polizei und Justiz entgegenzuwirken?
Der Beamtenapparat des Kaiserreiches wurde 1918 nahezu vollständig in Justiz- und Staatsbeamtenschaft der Weimarer Republik übernommen. Mit den gleichen Beamten wurden aber auch deren konservativ-monarchistische Einstellung übernommen. ...
Die Tätigkeit der auf dem rechten Auge blinden Justiz führte allein von 1923 bis 1925 zu Freiheitsstrafen von insgesamt 5000 Jahren, während die Sozialistengesetze des 19. Jahrhunderts in zwölf Jahren nur 1000 Jahre Freiheitsentzug erbrachten. Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit kommunistischen Organisationen, vor allem aber wegen der Unterstützung für politische Gefangene, wurde schließlich auch die Rote Hilfe verfolgt. Durch Agitation in der Öffentlichkeit, aber auch durch Vorführung von Filmen und Lichtbildern, versuchte die Rote Hilfe auf den Terror der Justiz aufmerksam zu machen. Die Kampagnen der RHD wurden immer wieder durch die Behörden behindert.

Deutscher Staat übt zusammen mit der Justiz Terror aus und schützt Millionenbetrüger und Wirtschaftsverbrecher, 2010
Michael Moeller gründete 1995 in Düsseldorf die Firma Trend Network als SCHEINFIRMA, da bis 2001 KEINERLEI BUCHFÜHRUNG bestand. Er warb erfolgreiche Erfinder wie Christian Schäffer und Eberhard Siebert (vormals Telecom) an, zahlte sich selbst als Geschäftsführer ein Jahresgehalt von 600.000 DM aus, während die Erfinder 50.000 DM Jahresgehalt bekamen. Die sogenannten Diensterfindungen, die sie für die Firma machten, wurden mit einer einmaligen Zahlung von 300 DM vergütet und gehörten dann der Trend Network. Christian Schäffer entwickelte von 1999 bis 2001 über 40 Patente für diese Firma. Die Seite mit den Patenten VERSCHWAND Anfang 2010 vom Internetauftritt dieser Firma.
Mit der Behauptung, Geld in Unternehmens-Anteile zu investieren, zog Moeller seinen Mitarbeitern Geld aus der Tasche, das auf sein Privatkonto wanderte. Außerdem schwatzte er ihnen mit Hilfe seines Komplizen Hans Schwarz Kredite auf, natürlich angeblich für die Firma. Schwarz war Vorstandsvorsitzender der STADTSPARKASSE DÜSSELDORF und GLEICHZEITIG  im Aufsichtsrat der  Trend Network. Im Internet  sieht man zahlreiche schlechte Kritiken über ihn und über die unrühmliche Rolle der deutschen Justiz, darunter einen offenen Brief eines geschädigten Aktionärs.
Reinhard Wartenberg, jetziger Chef der Stadtsparkasse Düsseldorf, berichtete Online-Journalist Udo Pohlmann von einer MAFIÖSEN REGIERUNGS-ORGANISATION, gegen die niemand etwas unternehmen könne. Den Namen dieser Organisation verschwieg er aus Anagst.
Als Christian Schäffer hinter Moellers Betrügereien gekommen war, wurde ihm am 17. 6. 2001 gekündigt.
Seinen  Kollegen wurde von Moeller jeder Kontakt mit ihn, auch privat, verboten. Außerdem sollten sie es Moeller sofort melden oder DIE POLIZEI verständigen,  wenn sie
Christian Schäffer in Düsseldorf sahen. Auf der Rückfahrt von Düsseldorf wurde er von einer Zivilstreife kontrolliert.
Nun weiteten sich die bereits bestehenden Schikanen durch Nachbarn, die auf einen Rachefeldzug des Nachbarspolizisten Klaus Aigner, Edelweißring 13, 86343 Königsbrunn, zurückzuführen sind, zum Terror aus. Denn Christian Schäffer wusste zuviel über Moeller und die anderen zweifelhaften Vorstandsmitglieder Wido Weyer (ein Verwandter des Konsuls Weyer) und Andreas vom Bey.
Von 2002 bis 2005 war für diesen Terror besonders der aus Dresden eingeschleppte  Ex-Stasi Frank Roland Fiedler, der mit Frau, Hunden und Töchtern in das angrenzende Haus gesetzt worden war, zuständig.
Auf einer Video-Aufzeichnung vom 7.6.2004 (zu sehen auf der Seite Regierungsverbrecher) gibt Fiedler zu, für diese Angriffe ein Handgeld zu bekommen. 
Fiedler samt Anhang verübte insgesamt vier gewalttätige Überfälle auf Christian Schäffer und seine Eltern. Dazu kamen zahlreiche lebensgefährliche Verkehrsgefährdungen und fast täglich Provokationen und Tätlichkeiten. Die Staatsanwaltschaft unternahm NICHTS dagegen!
Die Polizei beschuldigte die Schäffers, schuld an Fiedlers Aggressionen zu sein und WEIGERTE SICH. ihre Anzeigen entgegenzunehmen!
Oberstaatsanwalt MATTHIAS NICKOLAI (Augsburg) lieferte folgende Beweise für seine KOMPLIZENSCHAFT mit den Tätern :
Vorsätzliche Verkehrsgefährdungen und Unfälle, die von Nachbarn oder deren Bekannten verübt wurden, wurden Christian Schäffer zur Last gelegt.
Erpressung mit diesen inszenierten Verkehrsunfällen, um die Schäffers von Gegenanzeigen abzuhalten.
Strafbefehle aufgrund offensichtlich GEFÄLSCHTER Schuldbeweise und Falschaussagen nachweislich KRIMINELLER Belastungszeugen.
Die Eintragung von Christian Schäffer und seinem Vater als TERRORISTEN.
Bevor Christian Schäffer am 2. 3. 09 als Chronzeuge gegen Michael Moeller im Finanzgericht Düsseldorf aussagte, veranstaltete das LKA mit vorgeschobenem Grund (Verleumdung von Fiedler, anonyme falsche Anzeige wegen illegalen Waffenbesitzes)  Hausdurchsuchungen am 10. und 26.2. Dabei wurden vele CDs, Computer und Festplatten beschlagnahmt und teilweise MUTWILLIG ZERSTÖRT.
Dadurch war er nicht mehr in der Lage, seine über 100 kommerziellen Webseiten zu betreuen.
Die "Polizei", die nun im Besitz der Passwörter und Zugangscodes war, verfälschte oder löschte nun diese Webseiten. Der Versuch, ihn bei ebay zu BEKLAUEN, flog allerdings schnell auf.
Durch die Beschlagnahme aller Ausweise sollte er am Verlassen des Landes gehindert werden.
Auch die Gerichtsladung nach Düsseldorf liessen die beamteten Einbrecher mitgehen.
Das sollte allerdings nur der Einschüchterung dienen, denn die Ladung wurde auf Weisung der Richterin wieder zurückgegeben.
Am Tag der zweiten Hausdurchsuchung wurde Christian Schäffer vor dem Norma-Markt in Königsbrunn von einer POLIZISTENBANDE überfallen und VERLETZT.
Der Nachbarspolizist Klaus Aigner war ihm mit dem Auto nachgefahren und hatte dafür seine Komplizen verständigt.
Nachdem sich Michael Moeller vor dem Finanzgericht Düsseldorf mit einer Steuerstrafe und einer Schar teurer Rechtsanwälte freigekauft hatte, veranstaltete das Amtsgericht Augsburg, Zweigstelle Schwabmünchen, das letzte Staatsmafia-Tribunal gegen Christian Schäffer.
Die Belastungszeugen waren: Aigner, der kriminelle Polizist und   Berufsverbrecher Fiedler samt schmierigem Anwalt, die die Geschädigten spielten, Rupert Kerpl jun., verbummelter Student mit Verbindungen zu Aigners Grundstücksmafia und Walter Renner, der ein Küchenstudio hat, an dem Aigner finanziell beteiligt ist, die sich als Computer-Experten ausgaben und für falsche Gutachten über Christian Schäffers Internet-Tagebuch, die Pechvogel Geschichten, sorgten. Rupert Kerpl sen., der beabsichtigte, seinen Sohn zu enterben und ausserdem in einem früheren Prozess ZUGUNSTEN der Schäffers aussagen wollte, ist seit Dezember 2000 SPURLOS VERSCHWUNDEN.

Oberstaatsanwalt Sundermeyer GStA-Hamm (5 FP 55/2009):  Der "Meyer" und nicht der "Herr Meyer" (Name geändert) 
Wenn die Staatsanwaltschaft in Bielefeld und die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm eine Person nötigen/bedrohen und eine weitere beteiligte Person betrügen, dann wird die genötigte Person, die sich über die kriminellen Handlungen der Staatsanwaltschaft beschwert, nur noch abfällig ohne Anrede bezeichnet.
Denn wie auch schon die Staatsanwaltschaft in Hannover (Staatsanwalt Klages) feststellt sind justizgeschädigte Menschen zu beleidigen, zu verspotten und zu verleugnen.
Augsburger Staatsanwalt: "Dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen", 08.09.200888

Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (12/2010):


Ungesühnte Nazijustiz – Dokumente zur NS-Justiz, Richterlich selbst getätigte Terrorurteile im vorrauseilenden Gehorsam, Terrorjuristen 1961 hoch belohnt
Wir klagen anHitlers Eliten nach 1945Aufgrund des Geldmangels der studentischen Initiatoren bestand die Ausstellung nur aus Fotokopien von Sondergerichtsurteilen, Justiz- und Personalakten, die auf einfachste Art in Schnellheftern zusammengefasst und oftmals von schlechter optischer Qualität waren. Zur Erläuterung dienten lediglich handgeschriebene Plakate. Spektakulär war nicht die Aufmachung, sondern der Inhalt: Namenslisten wiesen die vormalige Tätigkeit von Justizjuristen in der NS-Judikatur aus, dokumentierten die Todesurteile, an denen sie beteiligt gewesen waren, und offenbarten ihre aktuelle Tätigkeit in der westdeutschen Justiz. So lagen u.a. auch Justizakten des Sondergerichts Prag aus. Die dort vormals tätigen Justizjuristen, wie z.B. Richter Johannes Dannegger, AGR Walter Eisele und Richter Kurt Bellmann waren allesamt wieder an deutschen Gerichten tätig. Der ehemalige Richter Erwin Albrecht hat es gar zum Landtagsabgeordneten im Saarländischen Landtag gebracht. Den Unrechtscharakter der Urteile konnten die Besucher der Ausstellung anhand der Kopien der Verfahrensprotokolle nachvollziehen.
Insbesondere von Seiten der Landesjustizverwaltungen der 1950er Jahre war wiederholt erklärt worden, die wieder amtierenden Justizjuristen seien bei ihrer Neuanstellung auf ihre mögliche Beteiligung an Justizverbrechen hin befragt worden. Darüber hinaus dominierte das allgemeine Deutungsmuster, wonach es sich auch bei der NS-Justiz um ein rechtsstaatliches Institut gehandelt habe, das vom Unrechtscharakter des nationalsozialistischen Regimes quasi unberührt geblieben war. Noch in den 1970er Jahren prägte Hans Filbinger, der ehemalige Ministerpräsident von Baden-Württemberg und vormaliger Marinerichter des NS-Regimes, den Ausspruch: Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein! Wie viele andere ehemalige NS-Justizjuristen vor ihm, wies er auf die vorgeblich formal korrekte Anwendung des damaligen Rechts hin. Dass Gesetze ohne Rechtscharakter nicht formal korrekt angewendet werden können, ignorierten schon vor ihm viele der Beschuldigten.
Doch bereits die seit 1959 in der Ausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“ ausgestellten Unterlagen widerlegten diese Darstellung als Schutzbehauptung. Eindeutige Terrorurteile verdeutlichten den rechtsfremden Charakter vieler Sondergerichtsurteile.

...Lediglich Generalbundesanwalt Max Güde lud den Initiator Reinhard Strecker zum Gespräch ein und erklärte anschließend, er zweifele nicht an der Echtheit der vorgelegten Dokumente und sei erschrocken über einige Urteilsbegründungen. Ihm sei kein Fall bekannt, in dem ein Richter wegen eines zu milden Urteils bedroht oder bestraft worden wäre. Güde betonte: „Viele der Todesurteile von damals hätten nicht zu ergehen brauchen. Sie hätten nicht gefällt werden dürfen; selbst auf Grundlage der Gesetze, nach denen sie gefällt wurden.“ Marc von Miquel: „Juristen: Richter in eigener Sache“. In: Norbert Frei: Karrieren im Zwielicht. Hitlers Eliten nach 1945. Frankfurt/M 2001, ISBN 3-593-36790-4, S. 211.
Ein Gesetzesentwurf zur Zwangspensionierung der NS-Juristen stieß auf Bedenken und war nicht mehrheitsfähig. Im Richtergesetz von 1961 wurde jedoch ein §116 eingefügt, der es belasteten Richtern ermöglichte, auf eigenen Wunsch bei vollen Bezügen vorzeitig in den Ruhestand zu treten. Die Antragsfrist lief bis zum 30. Juni 1962. Insgesamt 149 Richter und Staatsanwälte machten von dieser Regelung Gebrauch.


Richter Andreas Kreutzer: Die Justiz ist eine der gewalttätigsten Organisationen im Land

Sittenwidrige Vergütung eines angestellten Rechtsanwalts; Viel Geld für elitäre Juristen notwendig, für niedere Menschen ist es nicht sittenwidrig, sondern eine "sittenwidrige" Entlohnung sogar notwendig
Ein Rechtsberatungsmonopol für Rechtsanwälte die gemäß dem Rechtsdienstleistungsgesetz auch unzuverlässigen Rechtsrat erteilen dürfen und wobei es auch noch Sittenwidrig ist eine zu geringe Entlohnung zu vereinbaren. Bezahlen muß das ganze zusätzliche rechtlich notwendige Geld für Juristen letztlich der Bürger.
Bürger, die gemäß dem Rechtsdienstleistungsgesetz grundsätzlich nur zuverlässig Rechtsrat erteilen dürfen und zuverlässigen Rechtsrat erteilen, dürfen dieses nur kostenlos machen. Das stellt gemäß der hochelitären Juristen selbst keine Sittenwirdrigkeit dar und diese Sittenwidrigkeit ist sogar rechtlich vorgeschrieben und von Juristen für sich selbst so bestimmt und gewollt!
Auch die Putzfrau, die in den Gerichten die Klos für die Richter putzt und damit in etwa eine gleich anspruchsvolle Aufgabe tätigt wie die der Richter, hat keinen Anspruch auf eine sittengerechte Bezahlung, sondern ganz im Gegenteil muss ihr Gehalt wesentlich geringer sein wie das hochelitärer Juristen um damit klar zu machen wer der niedere Prolet ist.

18-Jährige gefoltert und geköpft - Richter lassen die Täter laufen, 21.12.2000

Die bildhübsche Schülerin Anna, 18. Ihre Mörder folterten sie im Juli 1992 bestialisch, überfuhren sie mehrmals mit einem Auto, schlugen ihr dann mit einem Säbel den Kopf ab. Zwei der Täter wurden vom Landgericht wegen Mordes verurteilt, doch beide sind frei. Wie versteinert sitzt Annas Mutter im Gerichtssaal. Tatiana P., 49, hört den Richterspruch: Gegen Rodion L., 28, sechs Jahre und neun Monate Haft, gegen Isor N., 27, sechs Jahre Haft. Genau diese Jugendstrafen waren bereits im ersten Prozess 1998 gegen die beiden Angeklagten verhängt worden. Annas Mutter kämpfte wie eine Löwin, legte erfolgreich Revision ein. Nun urteilten die Richter: "Die Angeklagten waren keine Gehilfen, sie waren Mittäter." Beide waren dabei, als Anna in einem Waldstück bei Oranienburg ermordet wurde. Wer sie schließlich tötete, ist bis heute unklar. Trotz der bestialischen Tat ließen die Richter beide Täter frei. Wie N., der schon seit Jahren in Freiheit ist und bei einem Rechtsanwalt arbeitet, erhielt nun auch L. Haftverschonung. Der Richter: "Er hat im Prozess Einsicht gezeigt und saß fast vier Jahre in Untersuchungshaft." Annas Mutter ist fassungslos: "Die Täter sind mit Samthandschuhen angefasst worden." Der Mord an der Weißrussin Anna - er geschah aus Geldgier. Von Konten reicher Unternehmer buchten die Angeklagten und ihre Komplizen mit gefälschten Überweisungen Gelder auf Annas Konto um. Als Annas Mutter dahinter kam, löste die Charlottenburger Schülerin das Konto auf. Eine Summe von 87000 Mark, die noch zu ihr unterwegs war, ging zurück. Die Gauner glaubten Anna nicht, dass sie das Geld nie bekommen hatte.

Deutschlands Blinde Justiz, Unschuld schützt vor Strafe nicht, Bussgeldbescheid für zu schnelles fahren, 27.06.2003
Der Fahrer von Frau Fischers Wagen fuhr 21 km/h zu schnell und wurde geblitzt. Den Bußgeld-Bescheid bekam Rudolf Fischer – obwohl er mit der Dame gar nichts zu tun hat.
Dieser Herr Fischer, seit 23 Jahren Autofahrer und bis vor kurzem noch ohne einen einzigen Punkt in Flensburg, hat nämlich gerade eine bittere Erfahrung mit dem Rechtsstaat und seiner blinden Justiz machen müssen. Sie lautet: Unschuld schützt vor Strafe nicht. Die Sache ist die: In der Stuttgarter Haußmannstraße wurde jüngst ein Fiat Uno geblitzt, und zwar 21 km/h zu schnell. Halterin: eine Frau Fischer. Diese Frau Fischer ist, reiner Zufall, eine Nachbarin von unserem Rudolf Fischer. Die beiden haben aber sonst nichts miteinander zu tun, im Gegenteil: "Ich habe die höchstens ein, zwei Mal gesehen", beteuert Herr Fischer.
Durch irgendeinen blöden Fehler bei den Behörden wurde aber nicht die Adresse von Frau Fischer, sondern eben von Rudolf Fischer im Zusammenhang mit dem Verstoß gespeichert. Dass der auf seinem Passfoto, welches beim Ordnungsamt vorliegt, ganz anders aussieht als der Herr, der auf dem Blitzbild am Steuer von Frau Fischers Fiat sitzt, das fiel niemandem auf. Dass Herr Fischer auch gar keinen Fiat hat, sondern einen Opel Kadett, auch nicht. Statt Frau Fischer wurde also Herrn Fischer der Anhörungsbogen zugeschickt.
Der Fall ging ans Amtsgericht. Ergebnis: Herr Fischer muss die 50 Euro zahlen, obwohl allen Beteiligten vollkommen klar ist, dass er mit dem Verkehrsverstoß nichts zu tun hat. Sogar einen Punkt in Flensburg hat er jetzt auf dem Konto. Formal gesehen, sagt Fischers Anwalt Frank Grafe, formal sei die Entscheidung ja korrekt. Sein Mandant hätte den Anhörungsbogen ausfüllen und rechtzeitig Einspruch einlegen müssen. "Nur wenn der Empfänger unverschuldet die Frist versäumt hat, zum Beispiel durch Krankheit oder Urlaub, kann er den Einspruch nachholen. Dass er aber den Bußgeldbescheid gar nicht bekommen hat, das müsste er selbst nachweisen." Und das ist praktisch ja kaum möglich.
Grafe regt sich deshalb vor allem über die Stuttgarter Bußgeldstelle auf: "Die erkennen doch, dass sie den Falschen am Wickel haben. Aber statt die Sache auf sich beruhen zu lassen, ziehen sie den Fall durch." Das geht jetzt auch nicht mehr anders, erwidert deren stellvertretender Leiter Manfred Kasten: "Wenn so ein Fall erst mal rechtskräftig ist, dann ist es laut OLG Stuttgart nicht mal statthaft, ihn noch mal neu zu prüfen. Das sind eben die Grenzen des Rechtsstaates."

Mehr Tote durch Ärztepfusch als im Straßenverkehr, 06.04.2005
Wie die Süddeutsche berichtet, ist nach Angaben des Präsidenten der deutschen chirurgischen Gesellschaft davon auszugehen, dass mehr Menschen durch Ärztepfusch sterben als im Straßenverkehr ums Leben kommen. Ärztepfusch gehöre damit zu den 10 häufigsten Todesursachen und sei statistisch sogar noch vor Aids und Brustkrebs anzusiedeln. Die Ursache hierfür sei in den kleinen Unzulänglichkeiten des Alltags zu erblicken. Verwechslungen von Namen oder Medikamenten kämen häufig vor und hätten teilweise dramatische Auswirkungen.
Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Insoweit unterscheidet sich ein Arzt nicht von einem Schreiner, ein Krankenhaus nicht von einer Baustelle. Alarmierend ist allein die offensichtlich hohe Zahl ärztlicher Behandlungsfehler.

Harry Wörtz nach zwölf Jahren und drei Prozessen freigesprochen, 22.10.2009; BGH bestätigt Freispruch 1 StR 254/10, 15.12.2010
Tränen der Erleichterung laufen Harry Wörz nach der einstündigen Urteilsverkündung über das Gesicht. Nach zwölf Jahren und drei Prozessen wurde der 43-Jährige heute freigesprochen. Nach Ansicht des Mannheimer Landgerichtes ist Wörz nicht schuldig, seine damalige Ehefrau Andrea mit einem Wollschal fast erdrosselt zu haben.
Gleich zweimal brandet am Donnerstag Applaus auf im sonst so nüchtern wirkenden Sitzungssaal 1 des Mannheimer Landgerichts. Zunächst, als Harry Wörz vom Vorwurf freigesprochen wird, seine damalige Ehefrau Andrea mit einem Wollschal fast erdrosselt zu haben. Und dann, als der Vorsitzende Richter Rolf Glenz einen anderen als Hauptverdächtigen der Schreckenstat vor zwölf Jahren in Betracht zieht: den Polizisten Thomas H., Arbeitskollege und Liebhaber des Opfers.
...Letztlich hatte sich der Dauerangeklagte während seines zwölfjährigen Rechtstreits hoch verschuldet. Neuhaus selbst war angesichts der Urteilsbegründung regelrecht aufgewühlt. „Dass ich diesen Tag in einem deutschen Gericht noch erleben durfte...“, kommentierte der Rechtsanwalt die Klarheit der richterlichen Worte.
Wenige Minuten zuvor hatte der Vorsitzende der Kammer minuziös fast alle Anklagepunkte zerpflückt und war den Argumenten der Verteidigung gefolgt. Die Anschuldigungen und angeblichen Indizien der Klageparteien nennt Glenz „vage oder ominös“. Das Wort Spekulationen sei angesichts der „dürftigen“ Beweislage noch schmeichelhaft. Kein Anklagevertreter habe eine Antwort darauf geben können, was den Angeklagten überhaupt zur Tat veranlasst haben könnte.
...Und auch der frühere Verteidiger des Angeklagten muss einstecken: Der habe Wörz zu einem Gefälligkeitsgeständnis drängen wollen und sich ansonsten nicht „durch übergroßes Engagement“ für seinen Mandanten ausgezeichnet.
Es sei deshalb ziemlich „unwahrscheinlich“, dass Wörz als Täter infrage komme, erklärt Glenz. Eine Ohrfeige gab es deswegen auch für das Landgericht Karlsruhe, das Wörz 1998 zu elf Jahren Haft verurteilt hatte, von denen er vier Jahre und sieben Monate absitzen musste. Da kein vorgetragener Beweggrund auch nur halbwegs einleuchtend gewesen sei, hätte der heute 43-Jährige schon bei früheren Verhandlungen überhaupt nicht verurteilt werden dürfen, machte der Mannheimer Richter seinem Unmut über die Prozessführung Luft.

Andreas von Retyi, Die Inquisition der USA in Guantanamo im 21. Jahrhundert, Kopp Dossier 02/2009, Seite 10
Per richterlicher Anordnung gelangte umfangreiches Videomaterial aus dem berüchtigten US-Gefangenenlager Guantanamo Bay an die Öffentlichkeit. Die Aufnahmen von dem bei seiner Festnahme erst 15 Jahre alten Omar Khardr haben nicht nur Menschenrechtsorganisationen auf den Plan gerufen, sondern bergen eine weitere politische Brisanz: Khadr ist kanadischer Staatsbürger - und somit der letzte westliche Häftling von Guantanamo.
...Hier realisieren die USA gegen jedes geltende Menschenrecht eine Inquisition des 21. Jahrhunderts - und selbst Kinder bleiben nicht davor verschont. Die Gefangenen werden in der Regel ohne Hoffnung auf einen juristischen Prozess eingesperrt und verschiedensten Misshandlungen ausgesetzt. Sie leben in Käfigen, schlafen auf dem blanken Boden, müssen mit lichtdichten Kapuzen auf dem Kopf stundenlang knien. ... Schlafentzug über Wochen hinweg sowie abstossende Entwürdigungen zählen mit zum vielfältigen Programm.
...Welches Bild von der grössten Demokratie unseres Planeten mag Omar Khadr wohl entwickelt haben.
Angela Wright von Amnesty International spricht von einer Inhaftierung "in völlig abstossender Weise und gegen die Grundprinzipien der Menschenrechte."
...Als ihn 2004 schliesslich ein kanadischer Agent aufsuchen konnte, dessen Gespräche mit Khadr ebenfalls auf Video festgehalten sind, zeigt sich, dass Kanada kaum ein echtes Interesse an der Befreiung Khadrs hat, der diese falschen Hoffnung anfänglich noch hegte. Er flehte den Agenten an, versuchte ihm seine Situation zu erklären. Doch der kanadische Geheimdienstler zeigte sich absolut ungerührt und war genau wie die US-Agenten lediglich an Informationen interessiert. Im Laufe der Aufzeichnungen sieht man Kkadr, der ursprünglich noch völlig ruhig und kooperativ war, wie er sich das Hemd vom Körper reisst, um seine immer noch schmerzenden, nicht richtig verheilenden Wunden zu zeigen. Khadr bricht in Tränen aus. Völlig emotionslos erklärt ihm der Agent: "Ich bin kein Arzt, aber ich denke, dass Du eine gute medizinische Pflege erhältst.", "Nein", weint Khadr, "die bekomme ich nicht. Sie sind nicht hier!". Überhaupt legen die Verhöre grenzenlosen Zynismus an den Tag. Der ungenannte Agent äusserte einmal,  er glaube nicht, dass Khadr überhaupt wieder nach Hause wolle, denn auf Guantanamo sei das Wetter so schön.
Das Minderjährige in US-Militärgefängnissen gefoltert werden und die grösste Demokratie unseres Planeten heute Methoden der Inquisition geradezu selbstverständlich anwendet, ist eine alamierende Tatsache.
Das perverse Weltbild des Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) (Der IRAK-Krieg ist eine schlechte Lösung aber eine noch schlechtere Lösung ist eine gedemütigte USA)

Nur Böses geschieht im Geheimen: Bilderberger tagten bei Waschington, 2008
Während um den G8-Gipfel jedes Jahr ein Riesenrummel veranstaltet wird, spricht von den Bilderbergern in den Medien kein Mensch. Obwohl sich dort nicht 8, sondern rund 100 globale Entscheidungsträger treffen, vom Konzernchef über den EU-Kommissionspräsident bis zum NATO-Generalsekretär.
Bilderberg 2010: What we have learned

Ex-Staatsanwalt Vincent Bugliosi: George W. Bush ist des Mordes schuldig, Kopp Dossier 02/2009, Seite 4
Jeder Staatsanwalt in den USA könne wegen des Irakkrieges eine Mordanklage gegen Präsident George W. Bush auf den Weg bringen. Und nicht nur das: Er müsse auch gewinnen. Das erklärt Ex-Staatsanwalt Vincent Bugliosi in seinem Buch "The Prosecution of George W. Bush for Murder". Von 106 Verfahren in Fällen von Schwerkrimnalität verlor er nur eins. Und noch eine schlechtere Nachricht für George W. Bush: von 21 Mordprozessen gewann Vincent Bugliosi 21.
Eine alte Weisheit: Die grössten Verbrechen werden meist auf höchster Ebene begangen - und so gut wie nie bestraft. Wer in der politischen Machthierachie an der Spitze steht, kommt auch bei Massenmord ungeschoren davon.

Wo sind die Schmarotzer?, Leserbrief Mindener Tageblatt 05.11.2010
...2007 lag das private Vermögen bei rund 8 Billionen Euro - 1.1 Billionen mehr als 2002. Interessant wird es nun wenn man dem die Staatsschulden gegenüberstellt, das waren 2002 rund 1,28 Billionen und 2007 rund 1,54 Billionen. Wie leicht zu erkennen ist, ist der Vermögenszuwachs rund fünf mal so hoch wieder Zuwachs der Staatsschulden.
...Rund 27% der Bevölkerung verfügten 2002 über gar kein Vermögen, zehn Prozent dagegen über 57,9% des gesamten privaten Vermögens. 2007 haben 27% immer noch nichts, aber der Anteil der "oberen Zehntausen" ist auf 61,1% gestiegen.
..."Wie viel Sozialpolitik können wir uns leisten? Ich frage mich bei diesen Fakten eher, wie viel Reiche können wir uns leisten?
Den Menschen am unteren Rand wird oft vorgeworfen, sie leben auf Kosten der Gesellschaft, sie werden "Schmarotzer" geschimpft. Wie soll ich dann die Gruppe am oberen Gesellschaftsrand nennen, die nicht nur auf Kosten der Allgemeinheit lebt, sondern sich auch noch an dieser bereichert?

Der widerspenstige Kläger – oder: gerichtliche Willkür zur Disziplinierung mit der Kostenentscheidung
Einen zu “kreativen” Umgang mit den Vorschriften der Zivilprozessordnung musste sich jetzt eine Kammer des Landgerichts München I vom Bundesverfassungsgericht ins Stammbuch schreiben lassen, nachdem sie versucht hatte, einen “widerspenstigen” Kläger über die Kostenentscheidung zu disziplinieren:...
BVerfG, Beschluss vom 8. November 2010 – 1 BvR 1595/10

Wenn nichts mehr hilft, dann hilft die Prozessverschleppung als gerichtlichen Ablehnungsgrund für einen Beweisantrag am LG-Bielefeld
...so scheint mancher Tatrichter zu denken. Jedenfalls hat man den Eindruck, dass Tatrichter das so sehen und mit dem scharfen Schwert der “Prozessverschleppung” zur Ablehnung eines Beweisantrages kommen.
So auch das LG Bielefeld in dem der Revisionsentscheidung des BGH v. 28.10.2010 – 4 StR 359/10 zugrunde liegenden Vergewaltigungsverfahren. Der BGH hat es in seiner Entscheidung gerügt und darauf hingewiesen, dass die Aufklärungspflicht Vorrang hat und das Tatgericht in seinem Ablehnungsbeschluss darlegen muss, warum die Beweisaufnahme nichts Entlastendes mehr bringen konnte. Damit hatte sich die Strafkammer erst gar nicht auseinander gesetzt.
An sich bringt der Beschluss des BGH nichts wesentlich Neues, da gerade erst in 2009 das BVerfG auch zur Frage der Prozessverschleppung Stellung genommen hat, und zwar in Zusammenhnag mit der “Fristenregelung” des BGH im Beweisantragsrecht.

Ist das Bundesverfassungsgericht noch gesetzlicher Richter?, BVerfG existenzbedrohte Zerfallserscheinung und mehr Schein als Sein, NJW Heft 6, 2001, S. 419-421
...Wer da die Stirn runzelt und die Frage nach der Legitimation dieses Fünfer-Gremiums stellt, muss vorab klären: Was tun eigentlich die vier Anonymen, die nicht gewählt sind und niemandem Rechenschaft schulden?
Die Antwort findet sich nicht in Gesetzen des Staates, sonden in Gesetzen der Mathematik. Sie hängt zusammen mit der zeitlichen Belastbarkeit jedes einzelnen Richters - und mit der Lücke, die seine Mitarbeiter zwangsläufig ausfüllen müssen. Zu der Frage, wie die Richter ihr Pensum erledigen, existiert ein Dokument, das leider zu wenig Beachtung gefunden hat. Gemeint ist die Abschiedsrede von Richter am BVerfG a. D. Ernst-Wolfgang BÖCKKENFÖRDE (ZRP 1996, 281). Im Mai 1996, nach seiner Pensionierung, konnte der rennommierte Freiburger Staatsrechtsprofessor freier reden. Er gab einen ungeschminkten Abriss seiner Arbeit. BÖCKENFÖRDE legte dar, was ein Richter zu leisten vermag und wann er an seine Grenzen stößt.
Gerechnet werden muss trotzdem. 12,8 Minuten pro Fall - das bedeutet: Ein Verfassungsrichter kann unmöglich alles lesen, was Beschwerdeführer vortragen. Er ist genötigt, lesen zu lassen. Seine Zeit reicht bestenfalls dazu aus, die Zusammenfassung des Sachverhalts und den Beschlussvorschlag zu überfliegen - das Papier also, das seine Ghostwriter oder die seiner beiden Kammerkollegen abgeliefert haben. Mit der ständigen Rechtsprechung des eigenen Hauses zum "rechtlichen Gehör", die das BVerfG folgerichtig gegen sich gelten lassen muss, ist dieses Prozedere nicht in Einklang zu bringen.
Das "Prozessgrundrecht" solle sicherstellen, so das BVerfG früher, "dass die erlassene Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben" (BVerfGE 50, 35 = NJW 1979, 415). Und weiter: "Das rechtliche Gehör ist nicht nur das prozessuale Urrecht des Menschen, sondern ein objektivrechtliches Verfahrensprinzip, das für ein gerichtliches Verfahren im Sinnes des Grundgesetzes konstitutiv und grundsätzlich unabdingbar ist" (BVerfGE 55, 6 = NJW 1980, 2698; BVerfGE 70, 188 = NJW 1986, 371). Auf den Konflikt angesprochen, pflegen Verfassungsrichter zu sagen, sie seien sehr wohl imstande, Spreu von Weizen zu unterscheiden: das eine koste wenig, das andere mehr Zeit. Mag sein, dass Spitzenjuristen mit entsprechender Routine dazu in der Lage sind. Doch in letzter Konsequenz besagt diese Erklärung: Beschwerdeführer der Kategorie "Spreu" können auf "rechtliches Gehör" nicht hoffen.
Er präsentierte eine Modellrechnung, die - mit dem Geschäftsanfall als Eckwert - jeweils auf den neuesten Stand gebracht werden kann: Plenar- und Kammersachen geteilt durch die Zahl der Senatsmitglieder: das sind bekanntlich acht. Bei durchschnittlich 30 Senatssachen und derzeit (nur) rund 2400 Kammersachen (Jahresstatistik 1999) ist nach dieser Rechnung jedes einzelne Mitglied des Senats pro Jahr mit etwa 304 Verfahren als Berichterstatter befasst, und da an jeder Kammerentscheidung drei Richter mitwirken müssen, hat er mithin 900 Kammerfälle "zu bearbeiten und mitzuentscheiden".
SENDLER hat auf "die Gefahr eines mehr oder weniger unbewussten oder vielleicht sogar bewussten, mehr oder weniger eindeutigen Rechtsbruchs" hingewiesen (NJW 1995, 3291).
Es scheint so, also ob das Hohe Haus diese Prinzipien für sich selbst nicht gelten lassen wollte. Die Praxis der Kammern, vor allem aber der undurchschaubare Einsatz von jeweils drei bis vier Mitarbeitern für einen Richter, sind genau das, was nach der BVerfG-Rechtsprechung nicht sein soll: "Selbstregulierung der Arbeitsbelastung" ohne ausreichende Rechtsgrundlage. 
...Nachvollziehbar ist nur: Jeder einzelne Richter wird versuchen, auf seine Weise aus der Not eine Tugend zu machen. Mit einiger Fantasie lässt sich ausmalen, wie er das tut. Angesichts der knappen Ressource Zeit könnte er sich zum Beispiel die 128 Minuten, die ihm für zehn Fälle zur Verfügung stehen, anders einteilen. Etwa so: Er hakt neun Verfahren der Kategorie "Spreu" in jeweils fünf Minuten ab. Dann bleiben ihm für die zehnte Beschwerde, also den "Weizen"-Fall, genau 83 Minuten.
Das Jedermanns-Recht alten Zuschnitts ist mausetot. BÖCKENFÖRDEs Rat, ein Annahmeverfahren "nach dem Vorbild des US-Supreme Court" einzuführen, ist zwar nicht Gesetz geworden. Doch es wird klammheimlich längst praktiziert. Die Annahme einer Beschwerde ist de facto schon heute, wie der scheidende Richter 1996 vorschlug, "eine Sache des Ermessens", sie erfolgt "auf Grund einer Einschätzung ihrer Bedeutung durch die Richter". Warum sollte da nicht Gesetz werden, was BÖCKENFÖRDE dankenswerterweise schon vorformuliert hat:
"Der Senat nimmt die Verfassungsbeschwerde zur Entscheiung an, wenn mindestens drei Richter der Auffassung sind, dass die Entscheidung für den Grundrechtsschutz von (besonderer) Bedeutung ist. Kommt eine solche Übereinstimmung nicht zustande, ist die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen."
...Der Widerspruch zu den hehren Postulaten der eigenen Rechtsprechung, den das Gericht unter den Teppich kehrt, ist so eine existenzbedrohende Zerfallserscheinung.

Wütender Richter, weil ein Bürger sein Recht auf Schweigen in einem Strafverfahren wahrnimmt. Schlampige Staatsanwaltschaft Marburg ist OK, 25.09.2010
Das Land Hessen hat kein Geld und muss an der Justiz sparen. Wir schlagen vor: Herr Justizminister, schauen Sie sich an wie die Staatsanwaltschaft Marburg arbeitet und dann wissen Sie wo Geld gespart werden kann! Wie effizient diese Staatsanwaltschaft arbeitet konnte man kürzlich vor dem Amtsgericht Kirchhain im Verfahren 12 Cs – 3 Js 1714/09 erleben…Ein junger Bauer, dem die Staatsanwaltschaft Marburg regelmäßig ein Strafverfahren nach dem anderen anhängt und ebenso regelmäßig verliert, fand sich wieder einmal vor dem Amtsrichter ein. Der junge Bauer übernahm damit eine Familientradition denn bereits seinem Vater hatte diese Staatsanwaltschaft in Hunderten Ermittlungsverfahren immer wieder etwas anzuhängen versucht. Der Erfolg lag in aller Regel bei Null, trotz systematischem Rechtsbruch. Nun hatte der junge Bauer im Wege der Sippenhaft nicht nur den Hof übernommen sondern auch die Rolle des zu Unrecht Verfolgten: Er hatte sich für seinen Betrieb eine Viehwaage gekauft die aber derartig mit Mängeln behaftet war, dass sie faktisch nicht benutzbar war. Also weigerte er sich den Kaufpreis zu entrichten. Der Verkäufer der Schrottwaage bestritt, dass seine Waage mangelhaft sei und behauptete seinerseits, der junge Bauer habe den „Offenbarungseid“ abgelegt gehabt bevor er die Waage gekauft hatte und unterstellte eine Betrugsabsicht. Eine von dem Verkäufer der Waage beauftragte Inkassogesellschaft nannte sogar das angebliche Aktenzeichen unter dem der junge Bauer den „Offenbarungseid“ abgelegt haben sollte. Der junge Bauer hatte noch nie einen „Offenbarungseid“ abgelegt, also ließ er der Inkassogesellschaft eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zukommen. Die Inkassogesellschaft verpflichtete sich schnell, bei Anerkennung eines Zwangsgeldes in jedem Falle der Zuwiderhandlung, ihre Behauptung nicht mehr zu wiederholen. Die satte Anwaltsgebühr übernahm die Inkassogesellschaft ebenfalls, und zwar ganz freiwillig.
Nun könnte man natürlich erwarten, dass ein Staatsanwalt, bevor er eine Anklage wegen Betrug erhebt, wenigstens einmal in die Schuldnerkartei schaut in die er mit einem Mausklick hineinkommt. Staatsanwälte können Angeklagten so wunderbare Vorträge über Sorgfaltspflichten halten wenn sie irgendjemandem irgendeiner Fahrlässigkeitstat anklagen und so sollte man meinen, sie gehen mit gutem Beispiel voran. Weit gefehlt, denn grundsätzlich gelten die Maßstäbe, die man als Staatsanwalt an Angeklagte anlegt keineswegs für Staatsanwälte selbst. So wurde das Strafverfahren zu einem spaßigen Vergnügen für die Beteiligten.
Für alle Beteiligten ?
Nein nur für den Angeklagten und seinem Anhang!
Ein oder zwei Tage vor der Gerichtsverhandlung hatte der Rechtsanwalt seine Stellungnahme an das Amtsgericht geschickt und Richter Filmer ging sofort verbal auf den Rechtsanwalt los als es sich dieser auf der Anklagebank gemütlich machen wollte.
Richter Filmer war empört, regelrecht wütend! Allerdings nicht darüber, dass die Staatsanwaltschaft Marburg den jungen Mann zum X-ten Mal mit fadenscheinigen Vorwürfen vor Gericht gezerrt hatte. Er war auch nicht wütend über die schlampige Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft Marburg. Kein Wort des Vorwurfs darüber, dass diese Staatsanwaltschaft nicht einmal den primitivsten Grundlagen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen nachkam. Natürlich kam Richter Filmer auch nicht auf die Idee Selbstkritik zu üben an die man auch hätte denken können – schließlich sitzt Richter Filmer in dem Gericht in dem der Angeklagte den „Offenbarungseid“ abgelegt haben sollte. Ein kurzer Anruf im Nachbarzimmer und die Anklage hätte erst gar nicht eröffnet werden dürfen.
Zum Schluss noch ein paar Überlegungen:
Das Land Hessen hat kein Geld. Es muss an der Justiz sparen. Und reflexartig schreit die Justiz auf, man sei überlastet und ein Sparen ginge zu Lasten der Gerechtigkeit. Ginge es wirklich zu Lasten der Gerechtigkeit wenn man den hier verantwortlichen Staatsanwalt einsparen würde?
Jeder Schuster muss nachweisen, dass seine Schuhe etwas taugen. Jede Müllfirma ist zertifiziert und muss nachweisen und dokumentieren, dass sie die Mülleimer in der richtigen Weise ausleert. Jeder Bäckermeister lässt seine Brötchen kontrollieren.
Nur in der Justiz gibt es kein Qualitätsmanagement. Hier muss niemand nachweisen, dass seine Tätigkeit Mindeststandards entspricht und er seine gesetzlichen Pflichten erfüllt. Mit welchem Recht?
Warum wird ein Staatsanwalt, der für solche Prozesse verantwortlich ist, in seiner Stellung gelassen? Will der Bürger dieses Landes, will der Souverän des Grundgesetzes solche Staatsanwälte? Will er, dass Bürger wie du und ich auf Grund solch skandalös schlampiger Arbeit vor Gericht gezerrt werden?
Wollen Sie wirklich, dass Sie morgen von irgendeinem schlampigen Staatsanwalt der Begehung irgendeines Deliktes angeklagt werden nur weil der, ohne irgendwelche Folgen für sich selbst befürchten zu müssen, seine Arbeit nicht so macht wie er sie zu machen hat?

Staatsanwaltlicher Polizeischutz, Mehr Unabhängigkeit muss her, 05.12.2008
Wer hätte die Antwort anders erwartet: Natürlich werden Polizisten, denen Körperverletzung im Amt zur Last gelegt wird, von den Strafverfolgungsbehörden nicht mit Samthandschuhen angefasst - und natürlich ist jeder vor dem Gesetz gleich. Die Realität sieht anders aus.
Man kann es ja verstehen: Polizisten sind nun mal die Hilfsbeamten der Staatsanwälte. Und wer seine eigenen Hilfsbeamten mit Strafverfahren überzieht, macht sie in späteren Verfahren unglaubwürdig.
Es ist allerdings bezeichnend, dass es immer wieder die selben Ankläger sind, die mutmaßlichen Prügel-Polizisten einen Persilschein ausstellen, während sie die zivilen Opfer und Ankläger als parteilich und unglaubwürdig klassifizieren. Oder gleich der Lüge bezichtigen. ...

Niedersächsische Gerichte sind überlastet – Allein 400 Strafverfahren noch nicht bearbeitet, weil Richter fehlen, 21.11.2008
Es kann Jahre dauern, bis ein Täter verurteilt wird. Der Grund: In Niedersachsen fehlen Richter. Leidtragende sind vor allem die Kriminalitätsopfer.
"Ich kann nicht ausschließen, dass ein möglicherweise gefährlicher Täter lange frei herumläuft, weil sein Prozess erst nach Jahren anfängt", stellt Andreas Kreutzer die Probleme an den niedersächsischen Gerichten drastisch dar. Allerdings nur, wenn keine Fluchtgefahr besteht – dann müssen Richter schnell handeln.
Kreutzer ist Vorsitzender Richter am Braunschweiger Landgericht und Vorsitzender des Niedersächsischen Richterbunds. Er kennt die Zahlen: "Allein 400 Strafverfahren liegen zurzeit in Niedersachsen auf Eis, weil es nicht genug Richter gibt." Doch Zeugen vergessen mit der Zeit Details ihrer Beobachtungen, Angeklagte warten nervös auf ihr bevorstehendes Schicksal. "Je später ein Urteil, desto milder fällt es meist aus", erklärt Kreutzer.
261 Richter und 126 Staatsanwälte fehlen
Der Richterbund fordert seit Jahren allein für die Amts- und Landgerichte und die Oberlandesgerichte 261 Richter mehr – außerdem 126 Staatsanwälte. Zudem müssten die Gehälter angehoben werden, um weiterhin junge, fähige Richter anzulocken.

Manipulationsvorwürfe in Guantanamo, US-Militärstaatsanwalt legt Mandat in Terrorprozess nieder, 25.09.2008
Rückschlag für die US-Justiz in Guantanamo: Überraschend hat ein Militärstaatsanwalt in einem zentralen Verfahren sein Mandat niedergelegt. Er beschuldigt seine Vorgesetzten der gezielten Manipulation - und könnte nun selbst zum Kronzeugen werden.

Mordfall RuppTrotz überraschenden Leichenfunds: LG Landshut lehnt Wiederaufnahme in der Horrorfilm-Märchenstunde Neuburger Totschlagsfall ab, BGH versagte ehemals bereits die Revision, 19.11.2009
Obwohl das Auffinden der angeblich an Hunde und Schweine verfütterten Leiche des Bauern Rudolf R. die gerichtlich für wahr befundene Taterzählung widerlegt, soll der Prozess nicht neu aufgerollt werden
Es ist ein Fall, in dem sich die Presseberichte teilweise lesen wie das Exposé zu einem Backwood-Horrorfilm wie Deliverance oder Tannöd. Mit Protagonisten, die angeblich nicht nur handelten wie in einer Parodie über zurückgebliebene inzestuöse Hinterwäldler, sondern teilweise auch so grotesk aussahen, dass man sie sofort für eine RTL-Verfilmung engagieren könnte.
Mitte Oktober 2001 wurde der oberbayerische Bauer Rudolf R. von seiner Ehefrau Hermine als vermisst gemeldet. Im Herbst 2003 kam die Polizei darauf, sich seine Familie näher anzusehen. Diese schilderte das Verschwinden erst in sehr unterschiedlichen Versionen, aber nach ein paar Monaten Untersuchungshaft hatte man schließlich übereinstimmende Aussagen.
Danach war der Bauer, als er aus dem Wirtshaus heimkam, vom Maurer Matthias E., dem Liebhaber von R.s älterer Tochter Manuela, mit einem 70 Zentimeter langen und vier Zentimeter breiten Holzscheit ins Genick geschlagen und in den Keller verfrachtet worden. Dort, so die Aussagen, wurde ihm mit einem Hammer die Schläfe eingeschlagen bis dieser im Kopf feststeckte. Anschließend soll die Leiche mit einer Handaxt und einer Eisensäge zerstückelt und an einen Schäferhund, fünf Dobermänner und einen Bullterrier verfüttert worden sein. E. sagte zudem aus, dass er zum Tatzeitpunkt seine damals täglich genossenen 5 bis 8 Liter Bier intus gehabt und sich nicht betrunken gefühlt habe.
Obwohl die Angeklagten (denen mehrere Gutachter Debilität bescheinigten) ihre Geständnisse vor Prozessbeginn wiederriefen, akzeptierte die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ingolstadt schließlich diese Version und verurteilte Hermine R. und Matthias E. im Mai 2005 wegen gemeinschaftlich begangenen Totschlags zu jeweils achteinhalb Jahren Haft.
Den Widerspruch, dass trotz umfangreicher Grabungsarbeiten keine menschlichen Überreste gefunden wurden, versuchte der Vorsitzende Richter Georg Sitka (von dem nicht ermitteln werden konnte, ob er den Film Snatch kennt) mit einer möglichen Verfütterung an Schweine zu erklären, denn diese, so Sitka, "zermalmen mühelos auch große Knochen". Dem Richter zufolge ergab sich insgesamt ein "deutliches und im wesentlichen übereinstimmendes Bild", weshalb "an der Wahrheit nicht zu zweifeln" sei. Und dass die Beschuldigten solche schaurigen Details erfunden hätten, das könne, so der Jurist, "wohl niemand ernsthaft glauben".
Gegen die zum Tatzeitpunkt 15 und 16 Jahre alten Töchter des Bauern verhängte die 1. Jugendkammer des Landgerichts Ingolstadt wegen Beihilfe zum Totschlag durch Unterlassen Haftstrafen in Höhe von zweieinhalb und dreieinhalb Jahren. Die Verteidiger legten den Entscheid zwar dem Bundesgerichtshof vor, der verwarf jedoch im März 2006 die Revision. 
Psychiater Haderthauers Inzesttheorie
Als Motiv für die Tat zauberte man eines hervor, das nur zu gut zu den Beschuldigten zu passen schien: Inzest. Nach Ansicht des Gerichtspsychiaters Hubert Haderthauer, dem Ehemann der bayerischen Sozialministerin, hatte sich der Bauer regelmäßig an seinen beiden Töchtern vergangen. ...
Die Realität widerlegt die gerichtlich gefundene Wahrheit
Am 10. März 2009 machte man bei der Bergung entsorgter Schrottautomobile aus einem Stausee an der Donau eine überraschende Entdeckung: R.s vermissten Mercedes E 230 - an ihm zahlreiche abgerissene Blinker und Angelhaken und in ihm die Leiche des angeblich zerstückelten und verfütterten Bauern.
Nach einer Untersuchung des Körpers stellte sich heraus, dass ihm mitnichten der Schädel eingeschlagen worden war, wie vor Gericht scheinbar bewiesen wurde. Das Rechtsmedizinische Institut der Münchener Ludwig-Maximilians-Universität kam in einem Gutachten sogar zu dem Schluss, dass der Leichnam "völlig unverletzt" und eine "anatomisch nachweisbare Todesursache" nicht feststellbar sei. Auch eine Untersuchung auf verschiedene Gifte brachte keinerlei Ergebnisse. ...
Doch das für eine Wiederaufnahme zuständige Landgericht Landshut entschied in der letzten Woche, den Fall auf sich beruhen zu lassen. Bei der Entscheidung ging man offenbar davon aus, dass nun eine ältere Version der Beschuldigtengeständnisse als zutreffend angesehen werden kann. Damals hatte Manuela R. angegeben, der Vater sei bei einem Streit mit seiner Frau und Matthias E. die Treppe hinuntergeschubst, blutig geschlagen, bewusstlos oder tot in ein Auto verfrachtet und in einem Weiher versenkt worden. Auch Matthias E. hatte anfangs erzählt, dass man den Bauern auf solch eine Weise entsorgt habe. Danach tauchte die Polizei in mehreren Gewässern der Umgegend nach dem Fahrzeug, fand aber weder die Leiche noch das Fahrzeug, woraufhin man sich wieder stärker auf die Vernehmungen der Beschuldigten konzentrierte. Nach einer nicht näher konkretisierten Auskunft von Manuela R.s Rechtsanwältin Regina Rick passen diese früheren Geständnisse aber weder zum Auffindeort noch zur Auffindesituation und zum Zustand der Leiche. ....
Wiederaufnahme gemäß OLG München doch zulässig, 13.03.2010
In der Mord(?)sache Rupp in Neuburg an der Donau hat jetzt das OLG München die Wiederaufnahme für zulässig erklärt. Das ist ein großer Erfolg für die Verteidigung gegen die Landshuter Justiz, die es gleich der Staatsanwaltschaft für unerheblich hielt, dass die Version des Tatgerichts (Leiche des Opfers an Schweine und Hunde verfüttert, Mercedes verschrottet) sich nach dem Fund in der Donau quasi in Luft aufgelöst hatte.
Offenbar hat man in München auch die Entscheidung des BVerfG beachtet, nachdem eine Wiederaufnhame dann zulässig ist, wenn die tatsächliche Urteilsgrundlage, die vom Tatgericht festgestellt wurde, widerlegt ist. Eine neue Verhandlung  ist dann notwendig, unabhängig davon, ob man die Verurteilten nach wie vor für schuldig hält. Dagegen hatte die zuständige Staatsanwaltschaft und das LG Landshut angenommen, es sei egal, wie Rupp zu Tode gekommen sei, die Verurteilten seien trotzdem schuldig.

Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (11/2010):


Mächtige Betreuer, hilflose Angehörige, wdr westpol, 28.11.2010
Wer sein Leben nicht mehr selbständig führen kann, ist angewiesen auf einen Vormund, der finanzielle und rechtliche Belange regelt. Wenn kein Angehöriger diese Aufgabe schultern kann oder bei Streit in der Familie, bestellen Gerichte einen staatlichen Betreuer. Der hat weitreichende Befugnisse, kann über das Vermögen der Betreuten verfügen und sogar Angehörigen den Kontakt verbieten. Doch wer kontrolliert eigentlich die Betreuer?
Doch wer kontrolliert, ob der Betreuer wirklich im Sinne von Tante Gerti handelt? Zuständig sind die Gerichte. Sie überprüfen die Berufs-Betreuer einmal im Jahr. Nach Aktenlage.
Das kritisiert der Richterbund. Es gibt zu wenig Rechtspfleger, um all die Kontrollen so sorgfältig durchzuführen, wie sie durchgeführt werden müssten, um jeden Missbrauch ausschließen zu können. Die Zahl der Rechtspfleger ist gering und die Arbeitsbelastung dieser ist extrem hoch.
...Was mit Tante Gerti in ihrem Haus geschieht, bestimmt der Betreuer. Die Angehörigen sind zu alt und müssen hilflos zu sehen. Doch Hans Winkels will sich das nicht mehr gefallen lassen. Der Neffe ist durch sein Hausverbot misstrauisch geworden. Er vermutet, dass es nur ums Geld geht. Er weiß, es wird schwierig, jetzt noch etwas zu ändern. Denn seine Tante hatte nicht festgelegt, wer sie einmal betreuen sollte, keine Vorsorgevollmacht hinterlegt.
Doch so eine Vorsorgevollmacht ist auch keine Garantie. Die 88jährige Rita Mayer-Schoen aus Bonn musste das erleben. Sie hatte ihre Vollmacht zusammen mit ihren Töchtern sogar notariell beglaubigen und im Vorsorgeregister eintragen lassen, um ihre Betreuung klar zu regeln.
...Rita Mayer-Schoens Vermögensangelegenheiten erledigt jetzt der Berufsbetreuer. Er ließ ihre Bankkarten sperren. Nur am Schalter bekommt sie überhaupt noch Geld – einen Festbetrag pro Woche. So entmündigt hatte sich Rita Mayer-Schoen ihren Lebensabend ganz sicher nicht vorgestellt. ...

Hamburger Richterverein, www.richterdatenbank.de in der Regel nur mit "vermeintlichen" Richterfehlern und ehrverletzenden Darstellungen
Richter (Landgericht Hamburg) Wolfgang Hirth:
"Für solche Anliegen gibt es andere Internetseiten, wie z.B. www.richterdatenbank.de, wo (in der Regel nur vermeintliche) Richterfehler gesammelt und in meistens ehrverletzender Weise kommentiert werden."
Wenn es keine Richterfehler gibt, dann gibt es auch keine justizgeschädigten Menschen.
Dr. Rolf Lamprecht (Verdienstkreuz erster Klasse, verliehen von der Bundesjustizministerin): "Viele Richter sind verlogen oder schizophren..."
Da bereits die wahrheitsgemäße korrekte Veröffentlichung besonders von beweisbaren richterlichen Verbrechen eine richterliche Ehrverletzung darstellt ist diese immer und stets gegeben wenn man etwas an der Justiz und Richtern kritisiert. Das ist auch das einzige was die Richter rein im Ansehen der Person zu ihrem Gehalt und der Macht und Gewalt interessiert. Die justizgeschädigten Menschen sind nur niederes minderwertiges Beiwerk über das kein Wort verloren wird auch wenn diesen das ganze Leben zerstört worden ist oder diese umgekommen sind, weil nur das richterliche Ansehen und das hochelitäre richterliche Gefühl interessiert, dass man selbst noch bei richterlichen Verbrechen dadurch aufrechterhält, dass man sich dazu auch noch untereinander gratuliert und belobigt.
Wie man hier weiter unten unter der Überschrift:
"Überaus lobenswertes Vorwort zu diesen Seiten von Präsident Richter a.D. Gero Debusmann, Präsident Richter a.D. Rudolf von der Beeck vom OLG-Hamm und Richter Hans-Dieter Dodt vom LG-Bielefeld:"
nachlesen kann werden selbst vollkommen überaus korrekte richterliche Tätigkeiten, dann eine richterliche Beleidigung, wenn man diese überaus korrekten richterlichen Tätigkeiten wahrheitsgemäß veröffentlicht. Wie von dem Richter Gero Debusmann ebenfalls festgestellt wird handelt es sich auch bei Rechtsbeugung, Protokollfälschungen, Korruption etc. um die ordnungsgemäßen Aufgaben der Justiz bei der Richter ausser dem guten Gefühl bei dessen begehen kein negatives Gefühl durch eine wahrheitsgemäße und korrekte Berichterstattung erfahen wollen. Dieses dürfte also bei Richter Wolfgang Hirth auch so gegeben sein und daher handelt es sich auch nicht um Richterfehler, denn es soll vorsätzlich entsprechend gehandelt werden, weil das die ordnungsgemäße Aufgabe der Justiz darstellt.

Unter Dauerbeobachtung, Geheimakten BVerfG und Verfassungsschutz, braune Vergangenheit, 01.11.2010
Der deutsche Inlandsgeheimdienst »Verfassungsschutz« agiert intransparent und ­demokratiepolitisch fragwürdig. Vermeintliche Gegner werden mitunter ­jahrzehntelang bespitzelt.
Die Konzentration auf die Geschichte der DDR, der SED und besonders des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) ließ vollkommen in Vergessenheit geraten, daß es auch in der Kaltekriegsgeschichte Westdeutschlands dunkle Kapitel gibt, die die Bundesrepublik von Anfang an geprägt haben. Dazu gehören drei zusammenhängende Grundbelastungen: erstens die zunächst mangelhafte und verspätete Aufarbeitung der Nazivergangenheit, zweitens die systematische Wiedereingliederung von Altnazis in Staat und Gesellschaft sowie drittens jenes düstere Kapitel der ersten beiden Jahrzehnte, das von politischer Verfolgung handelt – nämlich von einer exzessiven Kommunistenverfolgung mit Hilfe von Geheimdiensten und Polizei, per Strafrecht und Politischer Justiz.
Dabei spielte auch der Verfassungsschutz (VS) – der so schwer kontrollierbare, antikommunistisch geprägte Inlandsgeheimdienst – eine herausragende Rolle, die bis heute offiziell genauso wenig aufgearbeitet ist wie seine personellen Wurzeln in der Nazivergangenheit. Leider gibt es im Rechtsstaat Deutschland keine Offenlegung von Geheimdienstakten, soweit es nicht um Akten der abgewickelten Stasi geht – und zwar weder für die Forschung noch für betroffene Bürger. Das liegt daran, daß für Verschlußsachen mit der Einstufung »vertraulich« oder »geheim« statt der üblichen 30jährigen Sperrfrist eine 60jährige gilt. Keinerlei Einblick in das Archivgut gibt es, wenn die Offenlegung das »Staatswohl« der Bundesrepublik gefährden würde – was häufig angenommen wird. Das Bundesverfassungsgericht will seine grundsätzlich als geheim eingestuften Verfahrensakten sogar erst nach 90 Jahren für die Forschung freigeben, im Fall des KPD-Verbotsverfahrens also erst im Jahr 2046.
...Ich komme zum zweiten Fall, jetzt in eigener Sache, so daß es nun zwangsläufig auch persönlicher wird. Wie inzwischen nachgewiesen, bin ich seit 1970 fast vier Jahrzehnte lang ununterbrochen vom Bundesamt für VS beobachtet und ausgeforscht worden – eine der längsten dokumentierten Überwachungsgeschichten in der Bundesrepublik. Geheimdienstlich beobachtet wurde ich als Jurastudent, später als Gerichtsreferendar und seitdem ein ganzes Arbeitsleben lang in allen meinen beruflichen und ehrenamtlichen Funktionen – also als Publizist, Rechtsanwalt, parlamentarischer Berater, Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte, Mitherausgeber des alljährlich erscheinenden Grundrechte-Reports und der Zweiwochenschrift Ossietzky sowie auch als Mitglied der Jury zur Verleihung des Negativpreises »BigBrotherAward«. (…)
...Tatsächlich geht es um mein gesamtes bewußtes Leben – und um das, was der Verfassungsschutz aus seiner selektiven, ideologisch motivierten Sicht aus diesem Leben macht: Er zeichnet in Personenakten und Schriftsätzen ein aus zeitgeschichtlichen Zusammenhängen herausgerissenes Bild, konstruiert abstruse Anschuldigungen und bedient sich einer geradezu inquisitorischen Beweisführung. Heraus kommt ein denunziatorisches Feind- und Zerrbild, in dem ich mich nicht wiedererkenne und vor dem ich, auf den ersten Blick zumindest, selbst erschrecken würde. ...

Richtermangel am Amtsgericht Leverkusen, Es fehlt an allen Ecken und Enden, 14.01.2008
Es fehle personell an allen Ecken und Enden, sagt Amtsgerichtsdirektor Hermann-Josef Merzbach. Für ihn passen Stelenstreichungen und gleichzeitige Forderung der Politik nach schnelleren Verhandlungen nicht zusammen.
Hermann-Josef Merzbach könnte sich schwarz ärgern, wenn er die aktuelle Diskussion über eine härtere Gangart gegenüber straffällig gewordenen Jugendlichen verfolgt. Vor allem die Politiker, die im Zuge der Debatte eine schnellere Verurteilung der kriminellen Halbwüchsigen fordern, stören den Direktor des Leverkusener Amtsgerichts. Schließlich seien das die gleichen Politiker, die vor gar nicht allzu langer Zeit rigoros Personal-Sparpläne im Justizwesen durchsetzten. „Das passt nicht zusammen“, findet Merzbach. Die mitunter lange Zeit bis zur Verurteilung führt er dementsprechend keineswegs auf Organisationsfehler, sondern auf den akuten Personalmangel an den Gerichten zurück. „Leverkusen bildet da keine Ausnahme“, sagt er.

Hingerichtet im Namen des höchsten deutschen Richters, Grausamer richterlicher und justizieller Erledigungswahn mit kollektivem Eliteversagen der Juristen, 18.05.2008
Es ist eine Dokumentation des Grauens, die soeben unter dem Titel "Todesurteile in Düsseldorf, 1933 bis 1945" erschienen ist. Der Düsseldorfer Historiker Herbert Schmidt hat 108 Todesurteile untersucht, die während des Nazi-Regimes an Düsseldorfer Gerichten gefällt und zu einem großen Teil auch vollstreckt wurden.
Nüchtern und ohne erzählerisches Beiwerk breitet Schmidt aus, was er in jahrelangen Archiv-Recherchen ausgegraben hat: Urteilsbegründungen, Ergebnisse ärztlicher Untersuchungen, Gnadengesuche, Abschiedsbriefe, Berichte der Gefängnispfarrer, letzte Worte. Akribisch schildert Schmidt auch technische Details über Hand- und Fallbeile und den Hinrichtungsvorgang; er spart selbst die Abrechnungen der Scharfrichter nicht aus.
Das Buch ist dennoch keine sensationsheischende Aneinanderreihung einzelner Fälle. Vielmehr macht es anschaulich, wie bereitwillig Richter, Staatsanwälte, Vollzugsbeamte und teils auch Verteidiger sich den Wünschen der Machthaber anpassten. "In ihrem Erledigungswahn kannten die deutschen Justizbeamten kaum moralische Grenzen", schreibt Schmidt und diagnostiziert "ein kollektives Eliteversagen der Juristen".

CDU forderte Abbau der Gedenktafel der Edelweißpiraten aus Ehrenfeld, die Opfer des NS-Regimes gewesen sind
"...Daraufhin forderten Kölner CDU-Politiker den Abbau der Gedenktafel und die erneute Umbenennung der Straße, während SPD-Politiker, unterstützt von zahlreichen Künstlern, dazu keine Veranlassung sahen."
Die Inschrift der Gedenktafel in der Schönsteinstraße lautet:
„Hier wurden am 25.10.1944 elf vom NS-Regime zur Zwangsarbeit nach Deutschland verschleppte Bürger Polens und der UdSSR und am 10.11.1944 dreizehn Deutsche – unter ihnen jugendliche Edelweißpiraten aus Ehrenfeld sowie andere Kämpfer gegen Krieg und Terror – ohne Gerichtsurteil öffentlich durch Gestapo und SS gehenkt.“

Erschreckende Zustände in der Justiz, Kommentar zum Leitartikel "Entrückte Richter" von Reinhard Müller in der F.A.Z. vom 9.01.2010
Ich danke der F.A.Z. für diesen mutigen, sehr realistischen Leitartikel. Als langjähriger Anwalt im Zivil- und im Strafrecht kann ich diese erschreckenden Zustände in der deutschen Justiz mehr als nur bestätigen. Leider ist eine Beschreibung dieser Sachverhalte oder gar Kritik daran geradezu verpönt und wird als "politisch unkorrekte Richter-Schelte" abgetan. Dabei habe ich in langen Jahren als Verteidiger hauptsächlich in Verkehrsangelegenheiten haarsträubende Sachen durch unsere Richter erlebt. Während man den Eindruck gewinnt, ein Teil der Klientel, insbesondere Politiker und Beamte, genießen Sonderrechte vor Gericht, wird bei Verkehrsangelegenheiten der "normale Bürger" mit aller Härte bestraft und die Gesetze bis an die äußerste Grenze angewendet. Ein Richter meinte zu einem Mandanten, der wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts von 50 Kilometer pro Stunde angeklagt war, er wäre eigentlich ein "unakzeptables Mitglied der Gesellschaft", da er solch einfache Regeln nicht akzeptieren würde.
Hier zeigt sich das Problem der richterlichen Unabhängigkeit: Die meisten unserer Richter - zumindest derjenigen, die ich kenne - bringen die notwendige Verantwortung, die eine solche Freiheit (Unabhängigkeit) mit sich bringt, leider nicht mit. Ich kann nur hoffen, dass endlich eine breite Diskussion über die Missstände in unserer dritten Gewalt einsetzt, die den Gesetzgeber zu  Änderungen zum Wohle der Gesellschaft bewegt.
Dr. Joachim Mehringer, Heidelberg

Justiz erhebt Anklage gegen Spaniens Star-Richter und Tyrannenjäger Baltasar Garzón, 12.05.2010
Der bekannte spanische Untersuchungsrichter Baltasar Garzón muss wegen seiner Ermittlungen zu Verbrechen der Franco-Diktatur auf die Anklagebank. Der Oberste Gerichtshof in Madrid ordnete nach Angaben aus spanischen Justizkreisen am Mittwoch die Eröffnung eines Verfahrens wegen Amtsmissbrauchs an.
Garzón wird zur Last gelegt, Verfahren zu Verbrechen der Franco-Diktatur (1939-1975) eingeleitet und dabei ein Amnestiegesetz von 1977 missachtet zu haben. Er soll seine Kompetenzen bewusst überschritten und damit Rechtsbeugung begangen haben. Der Richter hatte die Ermittlungen letztlich auf Druck der Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Vorwürfe gegen Garzón sind in Spanien heftig umstritten. Ende April unterstützten Tausende Demonstranten sein Vorgehen zur juristischen Aufarbeitung der Franco-Diktatur.
Garzón ist über die Landesgrenzen hinweg bekannt, weil er in Terror-Verfahren, aber auch wegen Verbrechen in lateinamerikanischen Diktaturen ermittelte. Der Jurist hatte 1998 die Festnahme des chilenischen Ex-Diktators Augusto Pinochet erwirkt und sich damit weltweit einen Namen als "Tyrannenjäger" gemacht.

Rechtsbeugung beendet: Kohlekraftwerk Datteln bleibt ohne Bebauungsplan, 04.10.2010
Fast ein Jahr lang war die Zukunft des Kohlekraftwerks Datteln 4 ein Politikum in Nordrhein-Westfalen. Jetzt, über ein Jahr nachdem der Bau gerichtlich für rechtswidrig erklärt wurde, nähert sich die Baustelle endlich ihrem Ende. Denn gleich auf einer ihrer ersten Kabinettssitzungen hat die neue NRW-Landesregierung die Überarbeitung des Landesentwicklungsplans gestoppt – und damit dem größten Monoblock-Kohlekraftwerk Europas die Genehmigungsfähigkeit entzogen.
Noch während letzten Dezember in Kopenhagen der Weltklimagipfel lief, strich die damalige schwarz-gelbe NRW-Landesregierung kurzerhand den Klimaschutz aus dem Gesetz – trotz heftiger Proteste und einzig mit dem Ziel, dem Energiekonzern Eon den Weiterbau seines Klima-Killers in Datteln zu ermöglichen. In ihrem Urteil waren die Richter des Oberverwaltungsgerichts Münster zuvor zu der Einschätzung gekommen, dass der riesige Kraftwerksneubau gegen das Gesetz verstößt und dem Klimaschutz widerspricht. ...

Die solare LügeWie der solare Effizienz-Schwindel in Deutschland durch Geheimakten, Psychiatrisierungen eines Bürgers und eine bedenkliche Allianz zwischen Politik, Medien, Verbraucherschutz und Justiz vertuscht wird.

wdr lokalzeit dormund 26.11.2003:
Wie aus 60% Energieeinsparung 6,1% in der Praxis werden. Verbraucherschutz: Der Glaube an die 60% Einsparung liegt aber nicht daran, dass die Verbraucher entsprechend getäuscht werden, sondern, dass diese mit falschen Erwartungen daherkommen.

www.fernsehkritik.tv 30.06.2010:
150 EUR Ersparnis bei 4000 bis 5000 EUR Investitionskosten einer Solaranlage = Armortisationszeit: 27 bis 33 Jahre ohne Zinsen und ohne Reparaturen etc.
(Wer also die 4500 EUR über einen Kredit mit einem Effektivzins von 3% finanziert benötigt bei einer jährlichen Rate von 150 EUR 78 Jahre um nur den Kredit abzutragen. Umgekehrt würden 4500 EUR bei einer Verzinsung von 2,5% 30 Jahre fest angelegt nach 30 Jahren 9439 EUR ergeben also ein Plus von 4939 EUR.)

Der vom OLG-Hamm am 04.07.2001 in Zusammenarbeit mit dem Landesjustizministerium legalisierte 60%-Solareffizienzschwindel:
Bundesumwelminister Trittin erklärt am 04.04.2005: "Solarwärme-Anlagen können bis zu 60% des Wärmebedarfs eines Einfamilienhauses decken."
Volkshochschule Essen am 18.06.2005: "Bis zu 60% des Raumwärmebedarfs läßt sich bequem über Solarwärme abdecken."
Der Spiegel 29/2001 16.07.2001: "In Deutschland rechnet sich selbst für kostenbewußte Häuslebauer schon heute die Installation einer Solaranlage: 15000 DM Anschaffungskosten reichen aus, um dauerhaft über 60% des Energiebedarfs einer vierköpfigen Familie zu decken... In drei bis vier Jahren hat man das investierte Geld wieder eingefahren."
WDR- "Service Zeit Bauen und Wohnen" am 02.05.2003: "Wer bei der Warmwasserbereitung auf Solarenergie setzt, senkt den Energieverbrauch um bis zu 60 %. 1 qm Kollektorfläche liefert in Deutschland jährlich etwa 1125kWh Energie."
Recklinghäuser Zeitung am 21.08.1992: "So kommt ein Vierpersonenhaushalt - legt man einen täglichen Warmwasserbedarf von rund 200 Liter zugrunde mit 6qm Kollektorfläche aus. Sie kann dazu beitragen, die jährliche Brennstoffrechnung um bis zu 1200 DM (ca. 600 EUR) zu reduzieren."
Werbeblatt der Solarfirma "Sonnenkraft" von 2005: "Wir halbieren Ihre Heizkosten!"
WDR Quarks & Co. 08.09.2009 "Solarenergie": Täuschung über eine 1000 EUR Jahresenergieeinsparung, die nicht von einer Solaranalge sondern in Wirklichkeit im wesentlichen von einer neuen Gasbrennwertanlage stammt. uam.

In der Zeit vom 13.10.1998 bis 24.07.2010 gab es mindestens 33 TV-Sendungen in denen über die Effizienz der thermischen Solartechnik getäuscht worden ist.
Der Fernsehsender ARD hat die politische Unabhängigkeit 2007 aus seinen Leitlinien entfernt. Peter Tiarks, Vorsitzender Beschwerausschuss 2 beim deutschen Presseamt, war im Jahr 2002 in der Leitung des Verlagsbereichs der Solarpraxis AG. Auch beim deutschen Presserat in Berlin sitzen vermeintliche "Solarlobbyisten", die presserechtliche Beschwerden über den Solarbetrug unbemerkt wegbügeln.

Richter Dr. Michael Krökel und Richter Hülsebusch aus Bochum unterschlagen ein Sachverständigengutachtenergebnis (Az. 1 O 302/97 vom 07.12.1999). Strafanträge wegen Rechtsbeugung gegen die Richter werden stets von Staatsanwalt Schneider von der StA Bochum abgelehnt und stattdessen wird gegen den Beschwerdeführer mit Beleidigungsverfahren vorgegangen. Da der Beschwerdeführer die strafbaren Handlungen beweisen kann droht Strafrichter Bock vom LG Bochum mit einer psychiatrischen Unterbringung, wenn er seine Rechte in einem Zivilverfahren wahrnimmt. Richter Dirk Vogt (SPD-Mitglied und ehemals Kreistagsabgeordneter) AG Recklinghausen fälscht das Gerichtsprotokoll zu lasten des Beschwerdeführers. Die beim NRW-Landesjustizministerium angelegte Akte (Az. 4121 E-III 372/98) mit den richterlichen Straftaten ist Geheim und eine Veröffentlichung würde angeblich dem "Wohle von Bund und Land" schaden.

Das Drama "entsorgter Väter": Wenn das Kind zum Streitfall wird, Bananenrepublik, RTL stern tv 10.11.2010
Wenn Paare sich trennen, muss auch der Umgang mit den Kindern genau geregelt werden. Oft kommt es dann zum erbitterten Streit ums Sorgerecht: Vor allem unverheiratete Väter sind dann auf das Wohlwollen der Mütter angewiesen - und haben häufig das Nachsehen.
"Man kommt sich vor wie in einer Bananenrepublik wo einfach so ein Richter das Gesetz so auslegt wie er es gerade für richtig hält. Ich konnte nichts erreichen, die Richterin hat gleich die Verhandlung damit begonnen, dass sie kapituliert."
Rechtsanwalt: "Es ist Alltag, es ist leider Lebensalltag bei uns in Deutschland, weil alle Beteiligten Institutionen, die er angerufen hat, ich muss es so deutlich sagen, nicht die Kompetenz haben das zu regeln. In erster Linie sind das die Familiengerichte, dann sind es aber auch die Jugendämter und Beratungsstellen, Sachverständige aber auch."

WDR, die story, Abzocke am TelefonDie teuerste Ampel der Welt in Afghanistan ohne Strom für 100 Millionen EUR

WDR, die story, Abzocke am TelefonAbgezockt am Telefon - Das Milliardengeschäft der Gewinnspiel-Mafia, 11.10.2010
Bei Witwe Karla B., 83, begann es vor etwa zwei Jahren: Plötzlich buchen angebliche Gewinnspielunternehmen von ihrem Konto ab - einmal, zweimal, immer wieder - und plötzlich sogar mehrere Firmen parallel. Die Namen hat sie nie gehört, nie einen Vertrag unterschrieben. Die Abbuchungen übersteigen bald die schmale Rente der alten Dame - im August buchen die Glücksversprecher insgesamt 1600 Euro ab. Der Fall Karla B. ist einer von Hunderttausenden.
Tagtäglich nerven Firmen mit ihren unerwünschten Telefonanrufen, mit denen sie Gewinnspiele verkaufen wollen.
Die böse Wahrheit hinter dem Geschäft: Eine Lastschriftvereinbarung muss nicht schriftlich erfolgen, mündlich geht es auch. Deshalb verstricken Hunderte Call-Center in Deutschland und im Ausland vor allem ältere Leute in langatmige Gespräche – mit dem Ziel, ihnen die Kontonummer zu entlocken und irgendwann im Gespräch ein einziges kurzes „Ja“ zu hören.
die story zeigt, wie Geschädigte auf diese Weise Geld verloren haben. Hochrangige Aussteiger demonstrieren, wie der Betrug am Telefon funktioniert. Die Hintermänner sitzen an einer vornehmen Adresse im Ausland. Ihr Umsatz soll im vergangenen Jahr die Milliardengrenze gesprengt haben. Erst jetzt beginnen Kripo und Staatsanwälte, die Strukturen des Systems zu durchleuchten.

Kunstaktion "Die verfangenen Richter" in Hamburg:
http://www.youtube.com/watch?v=NbUHVW25OyA

Ullrich Präsident des Landgerichts Marburg unterläuft Gewaltentrennung, 2008
Der noch amtierende Justizminister Jürgen Banzer (CDU) hat am 19.2.2008 einen Parteigenossen zum Präsidenten des Landgerichts Marburg ernannt: Dr. Christoph Ullrich, zuvor Vizepräsident des Landgerichts Marburg. Ullrich ist CDU-Funktionär in Waldbrunn/Westerwald. Er sitzt im Kreistag des Landkreises Limburg-Weilburg. Deswegen und wegen § 4 des Deutschen Richtergesetzes
 Unvereinbare Aufgaben
 (1) Ein Richter darf Aufgaben der rechtsprechenden Gewalt und Aufgaben der gesetzgebenden oder der vollziehenden Gewalt nicht zugleich wahrnehmen.
ist Ullrich ein Rechtsbrecher. Er übt die Tätigkeit eines Richters illegal aus. Um die üblichen Ausreden schon jetzt zu entkräften: Wegen der Formulierung des § 4 kommt es nicht darauf an, ob die Kreistage der gesetzgebenden oder der vollziehenden Gewalt zugezählt werden. Genauso wenig kommt es darauf an, wie viele Kollegen Ullrichs es ähnlich treiben wie er. In Hessen hat die lange herrschende SPD ihren Genossen in der Justiz den Rechtsbruch erlaubt. In einem Interregnum der CDU von 1987 bis 1991, da die meisten Richter noch der SPD assoziiert waren, ging der hessische Justizminister Karl-Heinz Koch (CDU) dagegen vor. Nun da die CDU dauerhaft herrscht und viele Posten in der Justiz mit ihren Leuten besetzt, gestattet die hessische Landesregierung unter Roland Koch (CDU), dem Sohn des Karl-Heinz, ihren Genossen das Gesetz zu brechen.

Richter(innen) in Kommunalparlamenten und Kreistagen grundrechtswidrig und ungesetzlich:
Dr. Ralf Bernhard kommt in seiner gründlichen Monographie „Richteramt und Kommunalmandat“, Duncker & Humblot, Berlin 1983, Seite 235, zu dem Ergebnis, dass § 4 Abs. 1 DRiG (Unvereinbare Aufgaben) es den Richtern verbietet, ein kommunales Mandat wahrzunehmen. Gemäß Dr. Bernhard erlaubt weder das einfache Gesetzesrecht noch das Grundgesetz (Art. 20 Abs. 2: Gewaltentrennung) den Richtern, ein kommunales Mandat neben ihrem Richteramt gleichzeitig auszuüben. Wer dies doch tut, kann kein gesetzlicher Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG).


Die Bundesrepublik vom gesetzgebenden Rechtsstaat zum Richterstaat unter Missachtung des Grundgesetzes, 2002:
„Die Bundesrepublik wird vom gesetzgebenden Rechtsstaat, den das Grundgesetz gebietet, zum – oft unberechenbaren – Richterstaat.“ Sie wären verpflichtet, sich Gedanken darüber zu machen, wie die „Reise in den Richterstaat“ aufgehalten bzw. beendet werden kann.
Professor Dr. Bernd Rüthers,  FAZ vom 15.4.2002


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Der deutsche Rechtsstaat:

Der neuzeitliche Begriff des Rechtsstaates ist Ende des 18. Jahrhunderts aufgekommen. Er ist als „Kampfruf des freiheitlich Bürgertums gegen den obrigkeitlichen Fürstenstaat“ entstanden und wurde zunächst als Gegenbegriff zum absolutistischen Polizeitstaat begriffen. Die Grundidee lag darin, dass ein solcher Staat seine Aufgabe in der Sicherheit von Freiheit und Eigentum der Bürger findet, dass sein Ziel die Förderung des Wohls des Individuums ist und eben dieses seinen Charakter als „gemeines Wesen“ ausmacht (res publica). Dabei sollte eine gerechte Staatsordnung durch eine Verfassung, insbesondere durch die Anerkennung von Menschenrechten und Gewaltenteilung, durch allgemein gültige Gesetze, die in einem förmlichen Verfahren zustande gekommen sind, erreicht werden.
Davon kann in Deutschland kaum noch die Rede sein. Der deutsche Staat hat sich zu einem totalitären Juristen- und Lobyistenstaat und einem oligarchischen Richterstaat entwickelt. Das Wohl der Richter folgend von Juristen und folgend von Lobbyisten steht über jedem Gesetz, jedem Recht und jeder Gerechtigkeit.

Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates. Nicht der Bürger steht im Gehorsamsverhältnis der Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für ihr Handeln. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie demokratische Rechte missachtet! Dr. Gustav Heinemann Bundespräsident 1969-74

"Den Grundrechten kommt insoweit eine Vergewisserungsfunktion zu, die geeignet ist, Untertanengeist und obrigkeisstaatliche Attitüde zu überwinden. Hierzu gehört, dass der Bürger sich auf seine Grundrechte beruft - auf sie pocht und nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt (befugt, ermächtigt) ist; der Staat muss umgekehrt seine Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte rechtfertigen." (Prof. Dr. Ipsen, Staatsrecht II, 10. Auflg., Rn. 61+65).

"Außer Frage steht, daß sich die Justiz der Kritik wegen ihrer Urteile stellen muß. Auch scharfer Protest und überzogene Kritik sind durch die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit gedeckt." (Präsident des Oberlandesgerichts a. D. Rudolf Wassermann, in: NJW 1998, 730, 731)

In § 34 der französischen Verfassung von 1793 steht: Um Unterdrückung der gesamten Gesellschaft handelt es sich, wenn auch nur ein einziges ihrer Mitglieder unterdrückt wird....

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Überaus lobenswertes Vorwort zu diesen Seiten von Präsident Richter a.D. Gero Debusmann, Präsident Richter a.D. Rudolf von der Beeck vom OLG-Hamm und Richter Hans-Dieter Dodt vom LG-Bielefeld:

Durch diese Seiten werden die Richter im OLG-Bezirk Hamm bzw. die dazugehörigen Juristen und deren Vollstrecker gemäß dem Präsidenten Richter Gero Debusmann vom OLG-Hamm an verbrecherischen Taten wie Rechtsbeugung, Willkür, Protokollfälschungen (Urkundenfälschungen), Lügen, Meineiden, Grundrechts- u. Menschenrechtsverletzungen, Verspotten von Bürgern, Betrug, Bedrohung, Erpressung, Nötigung und Treiben von Menschen in den Tod (Totschlag bzw. Mord) usw. beeinträchtigt oder gehindert und das darf nicht sein, weil dem Richter die Willkür (Gero Debusmann: "ordnungsgemäße Wahrnehmung von Aufgaben") um seine Person willen verliehen worden ist und man sich dafür als besonders elitäre Person feiern möchte und auch von den meisten Kollegen wie auch von dem Landesjustizministerium (besonders Roswitha Müller Piepenkötter (NRW, CDU) und vom Oberbürgermeister Hamm Thomas Hunsteger-Petermann (CDU) gefeiert wird (Rede von Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann):

Richter DebusmannDer Präsident des OLG Hamm Gero Debusmann am 06.05.2008:
...mir ist zur Kenntnis gelangt, dass sie seit einiger Zeit bei der lnternic.net die Domain [ Diese Internetseiten] für sich registriert haben und sich dort in unsachlicher und zum Teil verleumderischer und beleidigender Weise zu Vorgängen in der Justiz des Oberlandesgerichts Hamm, des Landes Nordrhein-Westfalen, aber auch der gesamten Justiz äußern. ... Indem dort von Ihnen eingestellte derart unsachliche, verleumderische und beleidigende Darstellungen der Justiz des gesamten Landes NRW, aber insbesondere auch des Oberlandesgerichtsbezirks Hamm vorgefunden werden, wird das Ansehen der Justiz in höchstem Maße gefährdet und sie wird in der ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben beeinträchtigt. ...Mit dem Inhalt ihrer Internetseite verstoßen sie gegen Vorschriften des Strafgesetzbuches. Die unsachlichen Äußerungen und Darstellungen sind verleumderisch, beleidigend und ehrenrührig. ... Mit freundlichen Grüßen Gero Debusmann

Mehere Strafanträge von Richter Gero Debusmann gegen mehr als 30 Personen, die sich auf diesen Seiten seiner Meinung nach beleidigend, ehrenrührig und verleumderisch äußern und damit die Justiz, bei den von ihm sogenannten "ordnungsgemäßen Aufgaben" von Urkundenfälschung (Protokollfälschung), Rechtsbeugung usw. usw., beeinträchtigen wurden von der Staatsanwaltschaft Bielefeld bereits eingestellt. zB. am 12.10.2008 Aktenzeichen 61 Js 860/08, am 29.10.2008 Az. 43 Js 2222/08 und am 18.11.2008 Az. 26 Js 555/08 usw. usw..
Desweiteren wurden nun 4 weitere Strafanträge wegen angeblicher beleidigender Äußerungen auf dieser Seite am 31.07.2009 eingestellt (AG-Minden 13 Cs-43 Js 883/08-547/08). Somit war mehr als die letzten 5 Jahre kein Strafverfahren oder Unterlassungsverfahren bezüglich dieser Seiten erfolgreich obwohl die Staatsanwaltschaft und viele Richter diese Seiten unbedingt mit allen Mitteln verhindern wollen und man viele opportunistische Gefolgsleute hat, die von der Macht und Gewalt profitieren wollen und sich bei dieser und den Kollegen korrupterweise dadurch profilieren wollen und sich auch profilieren.
Dass es auf diesen Seiten eine beleidigende oder verleumderische Äußerung gibt konnte also innerhalb von über 5 Jahren bis heute nicht nachgewiesen werden. Dabei dürften mehr als 100 Äußerungen auf diesen Seiten, die angeblich einen beleidigenden oder verleumderischen Inhalt haben innerhalb von Strafantragsverfahren untersucht worden sein.

Zur Zeit liegt allerdings wieder ein Strafantrag aus dem Juni 2009 wegen Beleidigung bezüglich dieser Seiten vom Amtsgerichtsdirektor Hans-Jörg Depke aus Minden vor. Anstatt, dass er jemals ein einzigen Wort gegen die Rechtsbeugungen, Protokollfälschungen und anderen Verbrechen seiner Kollegen gesagt hat mit denen er am Amtsgericht Minden zusammenarbeitet, die an "seinem" Gericht getätigt werden, werden die verbrecherischen Kollegen dadurch durch ihn unterstützt und in ihrem rechtbeugerischen Verhalten bestätigt. Desweiteren soll verhindert werden, dass die Bürger darüber informiert werden, damit diese sich nicht im geringsten davor schützen können und auch nicht einmal davor gewarnt sind, weil man am Bürger möglichst viel Geld verdienen und sich nach Möglichkeit auch noch an Macht- und Gewalt an diesem bereichern will.
Desweiteren erfolgte die Beschuldigung, dass der Betreiber dieser Seite im Internet beleidigende Inhalte über Richter Depke verbreiten würde. Ich habe im Juni/Juli 2009 über 5 Suchmaschinen bemüht und konnte nur einen Inhalt über eine Äußerung bezüglich eines Artikels im Mindener Tageblatt über Richter Depke (außer die des AG-Minden selbst) finden, die auch heute noch vorhanden sind. Welche angeblichen beleidigenden Inhalte das sein sollen ist auch der Staatsanwaltschaft unbekannt. Gegen sogenanntes niederes Proletenvolk geht die Staatsanwaltschaft gerne mit an den Haaren herbeigezogenen willkürlichen Unterstellungen vor. Während im umgekehrten Fall, wenn es sich um beweisbare Verbrechen insbesondere auch von Juristen, Staatsanwälten und Richtern am AG-Minden oder im Landgerichtsbezirk Bielefeld handelt, es sich letztlich bei strafbarem handeln um einen Verbotsirrtum von Volljuristen handelt, soweit nicht Beweismittel unterschlagen werden etc.
Eine der geistig schwachsinnigsten und geistig dämlichsten Behauptungen um mit krimineller Energie Strafvereitelung für die Kollegen zu betreiben war die von Staatsanwältin Sandra Veit StA Bielefeld (62 Js 273/03, Schreiben vom 13.08.2003) und Oberstaatsanwältin Dr. Barbara Vogelsang GStA Hamm (2 Zs 2277/03, Schreiben vom 01.09.2003), dass wahrheitsgemäße Zeugenaussagen von Richtern, die aus Befangenheitsverfahren stammen, die abgelehnt worden sind, nicht verwertbar sind mit der zusätzlichen Folge, dass der Richter entsprechend auch nicht noch einmal wahrheitsgemäß neu aussagen muß und alle anderen Beweismittel nicht mehr zu berücksichtigen sind. Es ist aber nicht so, dass diese Staatsanwältinnen als Volljuristen, die einen solchen rechtlichen Schwachsinn von sich geben bzw. wegen dem äußern unverständlichen rechtlichen Schwachsinns gemäß Richter Thomas Helmkamp vom LG-Bielefeld (jetzt LG-Münster) oder Richter Husmann/Eickhoff vom AG-Minden zu einer psycholgischen Untersuchung geschickt werden müssen, so wie man dieses mit sogenannten niederen Proletenmenschen macht, weil bei diesen bereits rein im Ansehen der Person zu unterstellen ist, dass diese nur rechtlichen Schwachsinn bei Gericht vortragen können.
Dass ist auch der richtige Weg für Sandra Veit Oberstaatsanwältin zu werden, weil genau das gegenüber sogenannten niederem und minderwertigen Proletenvolk zur Belohnung, Belobigung und Beförderung führt wie man auch an Richter Dr. Martin Fleuß CDU (ehemals VG-Düsseldorf) sieht.

Wenn das äußern der Wahrheit eine strafbare Beleidigung wäre, dann wäre es nicht mehr möglich die Wahrheit zu sagen. Gleiches kennen wir aus dem Dritten Reich unter der Regierung und aus dem Rechtsstaat (sozialer materieller Rechtsstaat) Richter Adolf Hitlers (In das Richteramt erhoben mit Beschluß des Großdeutschen Reichtages vom 26.04.1942 als "oberster Gerichtsherr").
Ein vierzehnjähriger wurde am Volksgerichtshof zum Tode verurteilt, weil er etwas gegen das dritte Reich gesagt hat (Das_Urteil_von_Nürnberg16 00:08 Min.). Diese Vorgehensweise ging damals über das Gesetz hinnaus, denn das Gesetz sah damals eine Todesstrafe für minderjährige nicht vor und auch der oberste Gerichtsherr und höchste deutsche Richter Adolf Hitler hatte keine entsprechenden Vorgaben gemacht. (Dem Volksgerichtshof wurden vom BGH noch bis in die siebziger Jahre alle Richterprivilegien - Richter können für ihre Urteile nicht belangt werden - einer ordentlichen Spruchinstanz zugute gehalten. Keiner der 106 Berufsrichter, keiner der 179 Staatsanwälte der Mordinstanz ist wegen Rechtsbeugung verurteilt worden).
Die Blutrichter vom Volksgerichtshof etc. haben übrigens wenn überhaupt max. 5 Jahre im Gefängnis verbracht aber für andere Verbrechen wie zB. Mord (Für Mord gab es auch schon mal 3 Stunden Gefängnis) unter Beibehaltung seiner kompletten Richterehren aber auch seiner vollständigen Pension. 1928 gründeten die Juristen, den ersten nazionalsozialistischen Verein, den Bund nazionalsozialistischer Juristen BNSDJ).

Für das Abdecken von Richter- und Juristenkollegen, die Rechtsbeugung und andere eigentlich sogar strafbare Handlungen begehen und dabei Menschen im Ansehen der Person das Leben ruinieren und zerstören, verlangen die Richter Lob und eine besonders ehrenvolle Behandlung, die diese dafür selbst von höchster Stelle auch erhalten wie zB. vom Landesjustizministerium, dass über die Beförderung von Richtern bestimmt: Da an den Zuständen nichts geändert wird kann man sich also darauf verlassen, dass Rechtsbeugung, Protokollfälschungen uvam. und die Entscheidungen in Ansehen der Person (Willkür) in diesem Gerichtsbezirk handeln nach Recht und Gesetz darstellt, eine Qualität auf die man sich stets verlassen kann und dass genau das auch die ordnungsgemäße Aufgabe von Richtern/Juristen ist, so jedenfalls Gero Debusmann, viele andere Richter an diesen Gerichten und auch die Landesjustizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter: "Eine lobenswerte Aufgabe im Dienste der gesamten Menschheit", weil eigenes kriminelles Handeln und das der elitären Kollegen nicht verfolgt wird.

Vizepräsident Hans-Dieter Dodt vom LG-Bielefeld: Gemäß dem Vizepräsidenten Dodt des LG Bielefeld stellt die Geltendmachung der auf dieser Seite bezüglich Richter Heinrich Burckhard Husmann geltend gemachten Befangenheitsgründe eine schwere richterliche Beleidigung dar und diese können daher allesamt nicht berücksichtigt werden.

Das warf 2 Fragen an Richter Dodt auf:
1. Wenn die Geltendmachung eines Befangenheitsantrages aufgrund entsprechender Vorfälle durch das Dokumentieren dieser bereits eine schwere Beleidigung darstellt, was für eine schwere richterliche Selbstbeleidigung und was für schwer e richterliche Vergehen müssen die dokumentierten Vorfälle als richterlich selbst getätigte Handlungen dann erst darstellen?
2. Es ist immer und stets von Richtern festgestellt worden, das die dokumentierten und geltend gemachten Befangenheitsgründe nicht im geringsten zu beanstanden sind, sondern vollkommen gesetzlich korrektes und rechtich einwandfreies richterliches Vorgehen darstellen (auch vom Präsidenten des LG Bielefeld Jürgens und OLG Hamm von der Beeck). Wie kann das Beschreiben oder veröffentlichen eines solchen überaus korrekten Vorgehens eine Beleidigung darstellen?
Auf diese Fragen gab es niemals eine Antwort.

Der ehemalige Präsident des OLG Hamm Rudolf von der Beeck:
Der Präsident des OLG Hamm von der Beeck bestätigt die "vollkommen korrekten Entscheidungen" des Präsidenten des LG Bielefeld Jürgens, dass die auf dieser Seite aufgeführten gerichtlichen Vorfälle im OLG-Bezirk Hamm über die ich mich beschwert habe alles einwandfreies und nicht im geringsten zu beanstandendes richterliches Verhalten darstellen und bedroht mich damit, mich wegen Beleidigung anzuzeigen, weil ich genau das vorstehende von ihm erklärte hier veröffentliche.
Das warf auch hier die Frage an den Präsidenten des OLG Hamm von der Beeck auf warum ich das vollkommen korrekte richterliche Vorgehen, das er selbst feststellt, hier nicht veröffentlichen darf und es eine Beleidigung darstellt?
Darauf gab es keine Antwort.

"Psychologie und Lebenserfahrung besagen, daß mit dem Ansteigen der fachlichen Inkompetenz die Fähigkeit und Bereitschaft abnimmt, sich selbst zu erkennen." Dr. Egon Schneider, Nestor des deutschen Zivilprozeßrechts

"Die Verantwortung für Gewalttaten liegt bei denen, die sie verüben." Salman Rushdie, In Good Faith, 1990

Bei diesen Seiten handelt es sich nicht um die Internetseiten des Amtsgericht-Minden, des Landgericht-Bielefeld oder des Oberlandesgericht-Hamm. Auf diesen Seiten weiter unten wird lediglich über Rechtsfälle von Personen, die Kontakt mit diesen Gerichten hatten ua. mit folgenden Richtern berichtet:
AG-Minden, Richter: Heinrich Burckhard Husmann, Daniel Wacker, Horst Eickhoff
LG-Bielefeld, Richter: Jochen Gaide, Jochen Geue, Angela Brinkmann, Uhlhorn, Susanne Kluge, Hans-Dieter Dodt, Hans Jürgen Donath, Thomas Helmkamp (jetzt LG-Münster), Wolfgang Wortmann, Harald Jander, Wolfgang Drees, Dr. Zimmermann, Schröder, Althoff, Claus-Rudolf Grünhoff, Eva-Maria Schulten, Kropp, Bernd Kahre, Doris Mertel, Dr. Werner Scheck, Heinz Gassmann, Wolfgang-Heinrich Vincke
OLG-Hamm, Richter: Gero Debusmann, Rudolf von der Beeck, Dr. Nowatius, Klaus-Dieter Gottwald, Günter Vinke
Die Homepage der Gerichte befinden sich unter folgender Domains: AG Minden , LG Bielefeld , OLG Hamm


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Hier kann ich helfen:

Petition: Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009
Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die "Sperrlisten" weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.

Gutachten des IT-Sacherverständigen Steven Wray Wood ('Liebling der Staatsanwälte') gesucht:
Steven Wray Wood führte als EDV-Sachverständiger für IT-Forensik die Begutachtung der beschlagnahmten Computer bei der 'Operation Himmel' durch, bei über 12.000 Verdächtigen alleine in der BRD gezählt wurden. Es ist davon auszugehen, dass mindestens 2.000 Computer allein von ihm bearbeitet wurden. Ein solches Gutachten bringt pro Computer ohne großen Aufwand etwa EUR 2.000,- ein ...
Die 'Operation Himmel' entpuppte sich bald als Operation heiße Luft (Man sollte erst etwas publizieren, wenn man die Fakten überprüft hat. Das Statement eines Polizei- oder Justizpressesprechers ist keine Tatsache, die man ohne weitere Recherche einfach übernehmen könnte. Das hat sich jetzt bei der Operation "Himmel" wieder bewiesen). bloegi: Mit Kinderpornos viel Geld verdienen - total legal

(Weitere) Opfer der Kanzlei Dr. Erben, Heidelberg, gesucht.
Betrügerische Adressbuchverlage überziehen Journalisten in konzertierter Aktion mit einer Fülle 'sinnloser' Prozess  (Law Hunting), um ihn so zu zermürben
Am empörendsten ist, dass die 'Kunden' von den Abzockern zu der Überzeugung gebracht werden müssen, dass Recht und Gesetz ihnen keinen Schutz bieten können, sondern, im Gegenteil, für die Gauner arbeiten. Jeder, der bezahlt hat, ist am Ende zu dieser Überzeugung gelangt - und da die Formulare millionenfach ausgeschickt werden und immer wieder Tausende darauf hereinfallen, wird die Überzeugung in der Gesellschaft immer größer, dass dieser Staat nicht in der Lage ist, ehrliche Bürger zu schützen. Im Gegenteil: Die Gauner werden immer reicher, die Ehrlichen werden zum 'Nutzvieh' gemacht.
Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW)
Die Maschen · Anzeigenschwindel · Wie verhalte ich mich richtig?

Juristische Verfahrenstricks anzeigen
Mit welchen Methoden begehen Richter und Staatsanwälte Rechtsbeugung?
Diese Sammlung möchte juristische Verfahrenstricks aufführen, wie sie manchmal von Seiten der Behörden in Gerichtsprozessen eingesetzt werden. Tricks, die illoyale Rechtsanwälte gegenüber ihren Mandanten anwenden, sind ebenfalls von Interesse.

Guter Anwalt - Schlechter Anwalt, 07.05.2009
Wir rufen dazu auf, Ihre schlechtesten Erfahrungen mit Rechtsanwälten zu schildern. Wir verlosen einen Betrag von € 200,00 für die beste Geschichte über die schlechteste Erfahrung mit einem Rechtsanwalt.

Kampagne Kambachsch, Todesurteil in Afghanistan
Der 23-jährige Journalistik-Student Sayed Perwiz Kambachsch wurde am 22. Januar 2008 im nordafghanischen Mazar-i-Sharif zum Tode verurteilt. Sein Vergehen: Ein Artikel über die Rolle der Frau im Koran, den er aus dem Internet heruntergeladen, ausgedruckt und an seiner Universität verteilt hatte.
Helfen Sie Sayed Perwiz Kambachsch und unterschreiben Sie die Petition für seine Freilassung an den afghanischen Botschafter in Paris!

Resolution für Straßentiere
Die Unterzeichner, Bürger aus allen EU-Mitgliedsländern, fordern hiermit die Europäische Kommission und das Europäische Parlament eindringlich auf, sich endlich zu ihrer Verantwortung für die Straßentiere in der EU zu bekennen und auch diese Tiere unter ihren Schutz zu stellen. Auch der am 13.12.2007 ratifizierte EU-Vertrag enthält ausdrücklich die Verantwortung der EU für die Tiere als fühlende, leidensfähige Wesen.

Prangern Sie mit uns anstößige Lobby-Praktiken und Verflechtungen an:
Bis zum 30. November können Sie für Ihren Favoriten unter worstlobby.eu abstimmen!
Dort finden Sie auch genauere Informationen zu allen Kandidaten.

Katze Armin
Katze EmilKatze Julie und Katze Momo aus dem Tierheim Minden e.V. suchen ein neues Zuhause.

Banner Tierheimlinks


Luna-Hilfe für behinderte Katzen e.V. , Luna Hilfe Forum

Malta-Katzehttp://www.maltakatzen-in-not.de/startseite.html


Tierheime sind in existenzbedrohender Lage, Mindener Tageblatt, 19.08.2010 , www.rettet-die-tierheime.de
Trotz steigenden Tierbestands keine kostendeckenden Zuschüsse
Unter dem Titel: "Rettet die Tierheime!" würden Unterschriften im Internet für eine bessere Unterstützung der Tierheime durch Bund, Länder und Kommunen gesammelt, teilte der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel, in Bonn mit. Höhepunkt der Kampagne sei eine Kundgebung für eine bundesweit einheitliche Regelung für die Fundtierkosten-Erstattung am 24.10.2010 vor dem Bundesrat in Berlin. Die Situation der Tierheime sei prekär, beklagte Apel.


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Wie man in Justiz und Politik Geld druckt und weitere Politikschweinereien:


www.justizkacke.de/politik.htm

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Justiz: ( Zitate von Juristen über den Zustand der Justiz)

AG-Witten. Der "Glaube" im Jahr 2008 an das deutsche Rechtssystem...
Ein Zusammenschnitt von bedenklichen Zitaten über das Deutsche Rechtssystem im Zeitraum vom 21.05.2008 bis 05.06.2008.
"Seit 1990 habe ich ...einen auf das andere mal erleben müssen wie ich verarscht wurde".
Erfahrungsbericht eines Justizgeschädigten (21.05.2008): http://www.youtube.com/watch?v=eUwmJMlc9ZI
Ein T-Shirt mit der Aufschrift "Prozeßbeobachter" sorgt in der Justiz für eine zweimalige Verhaftung mit Haft, weil Richtern das T-Shirt nicht gefällt und letztlich auch für eine Hausdurchsuchung ua.
Wer sich öfter Gerichtsverhandlungen ansieht malt aufgrunddessen selbstverständlich auch Hakenkreuze ans Gericht, so ein Richter.
"Wer Türke ist lügt doch immer", so Richter Klarmann wörtlich am AG Garmisch-Patenkirchen. Aus dem und vieler anderer Gründe erhalten Gerichtsreporter Hausverbot am AG-Garmisch Patenkirchen und an vielen anderen Gerichten und werden von manchem Richter schikaniert soweit diese Wahrheitsgemäß über die dortigen Vorgänge berichten.

Der Glaube an die Justiz 2: "...wer das liest kommt zu einem klaren Schluß unser System ist auf gut deutsch am Arsch."
"Erben der Firma Freisler", Henryk M. Broder (Börne Preisträger) über deutsche Gerichte. (Eine Strafanzeige wegen Beleidigung vom Präsidenten des Frankfurter Landgerichts, Berhard Kramer im Februar 2006 wurde vom Amtsgericht abgewiesen, weil sich die deutsche Justiz ihrem historischen Erbe stellen müsse auch wenn viele Juristen diese Aussage als Geschmacklos empfinden würden (FAZ 24.04.2007). Die deutsche Justiz sei nach 1945 „vermutlich nicht aus der Heilsarmee“ entstanden.
Etwa vier Prozent der Bundesbürger geraten jedes Jahr vor ein Gericht. Die wenigsten wegen einer echten Straftat, die meisten wegen Vergehen im Straßenverkehr oder wegen »Gartenzaun-Klagen« unter Nachbarn. Die Wahrscheinlichkeit, in ein Strafverfahren verwickelt zu werden, ist etwa so groß wie die, nach einem Todesfall in der Familie ein Bestattungsinstitut betreten zu müssen. Wie es vor einem Gericht zugeht, wissen die Bundesbürger nur aus Serien wie »Richter Alexander Hold« oder »Richterin Barbara Salesch«. Das ist so, als würde man sich über das Leben im Dschungel in der Zoo-Abteilung eines Warenhauses kundig machen. Deswegen ist es den meisten Bürgern auch nicht bewusst, dass die Justiz eine Welt für sich ist, ein geschlossenes, hierarchisch strukturiertes Biotop, das sich so gut wie jeder gesellschaftlichen Kontrolle entzieht. Verglichen mit Richtern und Staatsanwälten führen sogar Ärzte ein Leben wie in einem Glashaus, die Angehörigen anderer Berufsstände sowieso.

WDR Koelner TreffVon deutschen 192 gecasteten Richtern sind 192 eine wirkliche Kathastrophe, es sind "grauenvolle, stupide, dumme, rechtshaberische eitle Männer". WDR- "Kölner-Treff", 27.08.2010 (für Richterinnen gilt das gleiche natürlich ebenso, nur auf eine etwas andere Art und Weise).

Kinderschänder werden nicht verurteilt, bestraft oder theraphiert, CDU weißt deswegen Kritik an Landesjustizministerin Müller-Piepenkötter NRW zurück
Peter Briesenbach CDU: "Die Justiz in NRW funktioniert" und handelt lobenswert gemäß Landesjustizministerin NRW Roswitha Müller-Piepenkötter CDU und auch ohne Ansehen der Person.
Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) habe versucht, die Öffentlichkeit zu täuschen und das Sicherheitsdesaster kleinzureden. Die Ministerin und ihr Ministerpräsident seien damit zum Sicherheitsrisiko für das Land geworden. Bei der Justiz in Mönchengladbach waren Akten von Kinderschändern verschwunden und ihre Fälle jahrelang verschleppt worden. Zwei wegen Kindermissbrauchs verurteilten Männern blieb dadurch die Haft erspart. Mindener Tageblatt, Seite 2, 25.07.2009
Schön ReichWen würden Sie lieber wählen? Einen Kinderporno-Sauger? Oder den Justiz-Minister CDU, der den Kinderporno-Sauger zum Gerichtspräsidenten ernannt hat?: Dr. Johannes Remmel war Präsident des Verwaltungsgerichts Kassel. Überlastet, wie unsere Justiz nun einmal ist, betätigte sich Remmel nebenbei als Vorsitzender eines Kirchen-Gerichts in Fulda, Vorsitzender des Tennis-Clubs Marburg, Vorsitzender des Elternbeirats der E-Schule Marburg, Lehrbeauftragter der Uni Gießen, Kassenwart der hessischen Verwaltungsrichter. Und immer noch hatte Remmel viel freie Zeit. Er nutzte sie um mehr als 1000 Kinderpornos aus dem Internet zu saugen. Das aber haben nicht hessische Polizeibeamte aufgeklärt, sondern Leute in Cottbus.
(Gemäß dem hessischen Justiz-Skandal (hr-Fernsehen) bzw. Die Erben von Frankfurt (süddeutsche Zeitung 25.07.2009) der Justiz/Politik-Rechtsbeugermafia hat man auch keine Zeit in solchen Fällen zu ermitteln, sondern ist damit beschäftigt eigene Schweinereien zu verschleiern zB. von Karin Wolski (CDU) Vizepräsidentin des VG Darmstadt mit ihrem Mann, der Rechtsanwalt ist).
Den Justiz-Minister, der den Kinderporno-Sauger zum Gerichtspräsidenten ernannt hat, können Sie in Hessen wählen. Es ist der Jurist Dr. Christean Wagner (CDU).
Die Strafverfolgung des präzis aufgezeichneten Überfalls wurde unterbunden von dem Richter E.Laudi, der mit vielen CDU-Bonzen dem Rotary-Club angehört. In der Zeit, zu der Volker Bouffier (CDU), Roland Koch (CDU), Christean Wagner (CDU) und Jürgen Banzer (CDU) für Sicherheit sorgten, wurde meine Haustür viermal eingeschlagen. Andere in Hessen haben Ähnliches erlebt. Die SPD-Genossen aus der Zeit vor der CDU-Regierung waren schmierig genug. Die CDU aber ist die Partei professioneller Krimineller.
Hochrangiger Richter wegen Kinderpornos verdächtigt, Welt-online 18.06.2006
Der Beschuldigte steht seit Dezember an der Spitze des Verwaltungsgerichts in Kassel. Zuvor war er unter anderem beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof und beim Justizministerium in Wiesbaden tätig.

Täter-Opfer-Ausgleich ohne Berücksichtigung des Opfers, Justizminister Dr. Christean Wagner CDU: "Sie leisten hier hervorragende Arbeit"
Marburg (st). Großes Lob erhielt die Marburger Staatsanwaltschaft anlässlich eines Besuchs des hessischen Justizministers Dr. Christean Wagner ... Auch der Leitenden Oberstaatsanwältin Elisabeth Opitz bescheinigte dem Minister eine "vorbildlich geführte Behörde"... Ihren insgesamt 63 Mitarbeitern in der Staatsanwaltschaft Marburg stellte die Behördenleiterin ein ausgezeichnetes Zeugnis aus, sie zeigten eine "überdurchschnittliche Arbeitseinstellung und Leistung"...
Quelle: MAZ 30.3.2005
JuMi Wagner und LOStA Opitz loben sich selbst. Der Artikel ist Propaganda. Er soll den Leuten vorgaukeln, Rechtsbeugung zugunsten von Rechtsextremisten sei "hervorragende Arbeit".
Nachdem der hessische Ministerpräsident Koch (CDU) seinen Ministern Weimar (CDU), Bouffier (CDU) und Wagner (CDU) den Hessischen Verdienstorden umgehängt hatte und als Landrat Fischbach (CDU) und Justizminister Wagner (CDU) den Dorfbürgermeister Krantz (CDU) mit dem Bundesverdienstkreuz ehrten, schien es ratsam den Orden auch einem zu gönnen, der nicht zu dieser Mannschaft gehört. Glückspilz war Franz-Josef Hanke (HU).

Gegen Hanke, der sich gern für andere einsetzt, hat Oberstaatsanwalt Jörg ein Verfahren wegen   falscher Verdächtigung und übler Nachrede eingeleitet. OStA Jörg ist ein Untergebener der LOStA Opitz.

Als Franz-Josef Hanke am 8.9.2005 das Bundesverdienstkreuz verliehen bekam, bedankte er sich artig. Schließlich kam Hanke auf Überfälle zu sprechen, die Unbekannte auf Burschenschaftler verübt hatten. Hanke billigte diese Überfälle nicht. Sie seien gegen die Menschenwürde, die man auch Burschenschaftlern zugestehen müsse. Hanke redete weiter:
"Und da, lieber Herr Justizminister, noch eine Bitte an Sie. Es hat kürzlich den Fall gegeben, dass jemand, der heute hier im Raum sitzt, mit Morddrohungen von einem Neofaschisten belegt worden ist und ein Staatsanwalt hat dieses Verfahren eingestellt mit der Begründung, es sei ein Täter-Opfer-Ausgleich durchgeführt worden. Der Betroffene hat gesagt: Da weiß ich nix von. Und da hat der Staatsanwalt beziehungsweise die Staatsanwaltschaft zurückgeschrieben: Es sei wohl ein Fehler passiert. Der Staatsanwalt habe übersehen, dass für den Täter-Opfer-Ausgleich die Einwilligung des Opfers notwendig und unabdingbar ist."
Hanke wurde durch Gelächter unterbrochen, an dem sich der liebe Herr Justizminister jedoch nicht beteiligte. Hanke fuhr fort:
"Ja da lachen die Juristen! - Wie schon der Name sagt. -
Ich bin mir sicher, Herr Wagner, dass Sie die Qualitätssicherung in Ihrem Zuständigkeitsbereich mit den rechtsstaatlichen Mitteln, die Ihnen zu Gebote stehen, durchführen werden."
Nach ein paar Minuten sprang der schnelle Herr Justizminister auf und rannte ohne Abschied aus dem Saal.  
Orden für Justizminister Wagner (CDU)

Was ist in unserer Klassenjustiz schlimmer: Wenn ein Staatsanwalt Kinderpornos hortet oder wenn ein Staatsanwalt, der einen unschuldigen Anklagte "Armleuchter" genannt wird?
Hier mal zwei Beispiele von Verfahren, eins davon wurde von der Justiz eingestellt, das andere nicht.
Verfahren 1. Eine Person bezeichnet eine andere Person als "Armleuchter"
oder
Verfahren 2. Eine Person hat auf seinem Dienst-PC und zu Hause auf seinem privatem PC, Kinderpornos.
Eins der beiden Verfahren wurde eingestellt, welches der beiden würden Sie einstellen?
Nachdem Sie sich nun eine Meinung gebildet haben, nun noch ein ergänzender Hinweis. In beiden Verfahren war ein Staatsanwalt beteiligt. Im Verfahren1 soll ein Bürger einen Staatsanwalt als "Armleuchter" bezeichnet haben, der den Bürger wegen angeblicher Beleidigung eines Politkers angeklagt hatte. Das LG Wuppertal hat den Bürger vom Vorwurf der Beleidgung des Politkers freigesprochen. Der Staatsanwalt, der also den Bürger zu unrecht angeklagt hatte, soll dann von dem Bürger beleidigt worden sein.
Im Verfahren 2 soll ein Staatsanwalt die Person sein, die Kinderpornos auf dem Dienst-PC und auf dem privaten PC hatte.
Was glauben Sie nun, welches Verfahren eingestelt wurde? Wenn Ihre Antwort von Ihrer ersten Antwort abweicht, dann ahnen Sie sicherlich wie unsere Justiz wirklich funktioniert. Tatsächlich wurde das Verfahren gegen den Staatsanwalt wegen des Besitz von Kinderpornos eingestellt, während der Bürger, der unschuldig vom Staatsanwalt der Beleidigung eines Politkers beschuldigt wurde, vom Landgericht Wuppertal zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen verurteilt wurde.
Und als ob dies nicht schon Skandal genug ist, verweigerte das Landgericht dem Bürger das rechtliche Gehör.

CDU-Schneider nennt Pädophilen-Opfer "unglaubwürdig", 28.04.2009
Vor dem Untersuchungsausschuss des sächsichen Landtags hat ein Pädophilen-Opfer ausgesagt, das es sich bei zahlreichen Kunden des Kinderbordells "Jasmin" um bekannte Leipziger Persöhnlichkeiten gehandelt habe.
CDU-Obmann Günther Schneider stufte sie deshalb promt und ohne Beweise als unglaubwürdig ein. Die Staatsanwaltschaft Dresden erhob darauf gegen sie Anklage wegen Verleumdung. In ihrer Zeugenvernehmung am Dienstag bezichtigte die damals 16-Jährige nun ihrerseits Polizei und Staatsanwaltschaft entwürdigender Vernehmungsmethoden und der massiven Einschüchterung.
Vor dem Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages hat die Frau, die als Teenager in einem Bodell systematisch mißbraucht worden ist, den Verdacht erhärtet, Angehörige der Justiz seien in den sogenannten Sachsen-Sumpf verwickelt. Bereits bei früheren Vernehmungen hatten sie und andere Mädchen auf Fotos bekannte Leipziger Persönlichkeiten als Freier im Kinderbordell "Jasmin" erkannt.
Zuhälter Michael Wüst hatte sich stets bester Kontakte zu Polizei und Justiz gerühmt, weshalb ihm nichts passieren könne. "Für mich hat sich erwiesen, was der Zuhälter immer vorhergesagt hatte", kommentierte die Zeugin den Verlauf des Verfahrens.
Die Frage ist eigentlich nur noch: Versucht CDU-Obmann Günther Schneidersich selbst zu schützen? Hat er sich selbst an Minderjährigen vergangen, die zur Prostitution gezwungen wurden? Oder will er andere, prominente oder CDU-nahe Kreise vor der gerechten Strafe schützen?

Kein Funke Milde für gehortete Kinderpornografie, 08.10.2009
Schöffengericht verhängt Haftstrafe für Tausende einschlägige Dateien - Missbrauchsvorwurf nicht beweisbar
Nur selten liegen Härte und Milde in einem Gerichtsurteil so eng beieinander. Eine Haftstrafe ersparte das Otto M. (Name geändert) nicht. Etliche weitere Monate Gefängnis schon. Zwei Jahre und drei Monate soll der 39-Jährige einsitzen. Das gebiete die Rechtsordnung, obwohl der Kraftfahrer von dem Anklagevorwurf des sexuellen Missbrauchs (wir berichteten) eines Kindes und Schutzbefohlenen freigesprochen wurde.

Kinderpornografie: Gerichtspräsident des Kasseler Verwaltungsgericht muss gehen, 09.08.2009
Frankfurt/Main (ddp). Der Präsident des Kasseler Verwaltungsgerichts muss wegen des Besitzes von mehr als 1.000 Kinderpornos seinen Richterstuhl räumen. Der Beklagte werde aus dem Richterverhältnis entfernt, da das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Dienstherrn «endgültig zerstört» sei, urteilte das Hessische Dienstgericht für Richter in Frankfurt am Main. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.
Der Kasseler Gerichtspräsident war im Januar 2007 wegen des Besitzes von Kinderpornos zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt worden und musste gleichzeitig eine Geldbuße von 4.800 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Der 55-Jährige hatte die Vorwürfe eingeräumt. Der promovierte Jurist hatte innerhalb von zweieinhalb Jahren insgesamt 1.010 Bild- und 2 Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt aus dem Internet heruntergeladen.

Kinderpornografie: Landrat Georg Dürrschmidt überführt, 19.05.2009
Georg Dürrschmidt ist wegen Besitzes von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe 16.800 Euro verurteilt worden. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mehren sich die Stimmen, die eine Abwahl des CDU-Politikers fordern.
Senftenberg – Er war sichtlich schockiert, seine Frau weinte: Der Landrat des Kreises Oberspreewald-Lausitz, Georg Dürrschmidt (CDU), ist am Montag vom Amtsgericht Senftenberg wegen des Besitzes und des versuchten Besitzes von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe von 16 800 Euro verurteilt worden. Richterin Anett Winkler sah es als erwiesen an, dass sich der 50-Jährige zwischen Herbst 2004 und Januar 2007 Videos und Bilddateien am Computer ansah, die eindeutig kinderpornografischen Inhalt hatten. Der vorläufig vom Dienst suspendierte Landrat hatte stets behauptet, unschuldig zu sein.

Ermittlungen gegen Kölner Staatsanwalt, Kinderpornos auf seinem Computer, 10.07.2009
Skandal bei der Kölner Staatsanwaltschaft. Auf dem Privat-Computer eines Staatsanwalts der Behörde wurden Kinderpornos gefunden.Der Rechner gehört Günther M.* (63), einem Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafrecht. „Er wollte seinen privaten Computer verschrotten lassen. Der Händler wollte den Computer aber für andere Zwecke hochrüsten und entdeckte dabei Unmengen an Kinderpornos auf dem Computer“, so ein Ermittler. Ja, ich kann bestätigen, dass wir ein Ermittlungsverfahren gegen einen Kölner Staatsanwalt eingeleitet haben“, sagt Monika Volkhausen, Sprecherin der Bonner Staatsanwaltschaft. Das Büro und die Wohnung von Günther M. wurden durchsucht. Die Ermittlungen laufen bereits seit vier Wochen, sind noch nicht abgeschlossen.Der Beamte, der seit fast 30 Jahren bei der Staatsanwaltschaft arbeitet, ist noch nicht vom Dienst suspendiert. In der Behörde hatte er sich gestern krank gemeldet.

Gesetzesentwurf: Fummeln verboten, 10.12.2007
Experten und Juristen sind entsetzt: Die Bundesregierung will diese Woche einen Gesetzesentwurf verabschieden, wonach auch bestimmte sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen verboten werden. Selbst "Bravo" muss bangen: Auch Aufklärungsartikel könnten künftig strafbar sein.
So unglaublich dieser Fall klingt: Dass ein Mädchen, das Nacktfotos von sich selbst im Internet verschickt, wegen "Verbreitung von Kinderpornographie" verfolgt wird, dürfte bald auch hierzulande Wirklichkeit werden. Eine ähnlich weitgehende Vorschrift soll in wenigen Tagen auch ins deutsche Strafgesetzbuch kommen.
Der Anstoß dazu kommt von der Europäischen Union, die - unter Berufung auf die Uno-Kinderrechtskonvention - in einem Rahmenbeschluss von ihren Mitgliedstaaten nun gesetzgeberisches Handeln auch auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts verlangt.
Nicht nur der Beschluss an sich sorgt hierzulande unter Juristen und Sexualexperten für hilfloses Entsetzen, sondern auch die Art, wie er umgesetzt werden soll. Das Vorhaben sei von einem "sexual- und jugendfeindlichen Habitus getragen", protestierten Sexualwissenschaftler schon auf EU-Ebene, die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung sprach sogar von "moralischer Kolonisierung", da die neue europäische Definition der Kinderpornografie wortwörtlich auf den US-amerikanischen Criminal Code zurück geht.
Fummeln beim Kinobesuch - der Jugendliche könnte dran sein
Verantwortlich ist aber nicht nur die Europäische Union. Denn der Entwurf, den die Bundesregierung am Donnerstag dieser Woche unter Federführung von Brigitte Zypries (SPD) im Bundestag zur Abstimmung stellen will, geht weit über die ohnehin schon fragwürdigen europäischen Vorgaben hinaus.

Unbefleckte Empfängnis ist möglich, wer küsst wird schwanger, DNA-Test hilft nichts, AG-Idstein 10Js 5933.5/98 2 DS
Umso mehr stellt sich die Frage, ob der Rechtsstaat wirklich machtlos ist, wenn einige Richter bis zum Ende ihrer beruflichen Laufbahn folgenlos ihn und den gesamten Richterstand in Verruf bringen. Muss man diesen Zustand wirklich als Preis akzeptieren, den man für die Unabhängigkeit der Richter zahlen muss?“ Das fragt Gerd Seidel, Professor für öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Humboldt-Universität zu Berlin, in einem bemerkenswerten Aufsatz über die Grenzen richterlicher Unabhängigkeit. Er bezog sich dabei auch auf das Urteil eines Richters am Amtsgericht im hessischen Idstein. Der vertrat in einer Entscheidung über eine Unterhaltsklage die Auffassung, die unbefleckte Empfängnis sei „wissenschaftlich nicht auszuschließen wie das sehr seltene Phänomen der Parthogenese, auf welchem immerhin die Kulturgeschichte des christlichen Abendlandes zu einem nicht unerheblichen Teil beruht“ (Aktenzeichen 10Js 5933.5/98 2 DS). Der Richter übernahm die Behauptung der Kindsmutter, sie müsse vom Küssen mit einem Fremden schwanger geworden sein. Das hatte zur Folge, dass der durch einen DNATest als Kindsvater ausgeschlossene derzeitige Ehemann zur Unterhaltszahlung verpflichtet wurde.
Derartige Folgerungen mögen abenteuerlich sein, sind jedoch nicht auf einen kleinen Amtsrichter beschränkt. „Worauf es ankommt“, so Professor Gerd Seidel, „ist Situationen zu verhindern, in denen einzelne Richter wiederholt durch offensichtlich grob unverhältnismäßig oder völlig unplausible Entscheidungen bzw. Eskapaden im persönlichen Verhalten die gesamte Richterschaft und darüber hinaus öfter auch den Rechtsstaat in Misskredit bringen.“

Kungelte das deutsche Bundesjustizministerium mit dem europäischen Menschenrechtsgerichtshof?, 10.08.2010
Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 12.12.2002 - 37290/97 (Wittek ./. Deutschland)
Das deutsche Bundesjustizministerium verteidigte seine Rechtsauffassung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit Falschaussagen.
Der Gerichtshof übernahm diese Falschaussagen in seine Entscheidung, verfälschte den Sachverhalt von sich aus noch weiter und entschied dann gegen meine Ehefrau und mich.
Das deutsche Bundesjustizministerium, deutsche Politiker, der deutsche EGMR-Richter Ress und der Gerichtshof schweigen, seit ich ihnen Prozessbetrug vorwarf.
Der Europarat - der angebliche Wächter über die Menschenrechte - sieht den Betrügereien seines Gerichtshofes und seines Mitgliedsstaates auch tatenlos zu.

Streit um Autorschaft, Aus fremder Feder, Zeit-Online 27.01.2010
OLG Frankfurt „legalisiert“ wissenschaftlichen Betrug durch falsche Autorenangaben, 17.09.2009
Lassen sich Studenten beim Abschreiben erwischen, ist schnell die Rede vom Betrugsversuch. Bei Dozenten läuft das manchmal etwas anders, zeigt ein Beispiel aus Frankfurt.
Der Aufsatz löste eine Menge Ärger aus und trägt ausgerechnet den Titel "Risiken und Erfolgsfaktoren von Transaktionen". Das heißt: Wenn einer einem anderen etwas rechtmäßig überlässt. Den Beitrag in einer betriebswissenschaftlichen Fachzeitschrift verfasste ein Mitarbeiter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Er war damit einverstanden, dass offiziell sein großer Firmenchef als Alleinautor genannt wurde.
Der wahre Verfasser wurde in einer Fußnote mit ein paar Dankesworten für die Mithilfe abgefunden. Später war der Aufsatz in einem Schriftenverzeichnis aufgeführt, mit dem der vermeintliche Autor 2007 zum ehrenamtlichen "Honorarprofessor" an der Goethe-Universität Frankfurt berufen wurde. Zuvor war er dort nebenbei "Lehrbeauftragter" ohne besonderen Titel.
Trotzdem blieb der Kläger glücklos: Nach rechtskräftigem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt ist eine Ghostwriter- oder Plagiats-Verabredung nicht sittenwidrig, sondern in Ordnung, wenn sie in einer Firma, im "gewerblichen" Bereich stattfindet (Aktenzeichen 11 U 51/08). Ein hauptberuflicher Manager kann genauso für sich "schreiben lassen" wie Politiker oder Prominente. Auch wenn es darum geht, streng wissenschaftliche Meriten zu erwerben.
Lange galt es auch an Universitäten als unanstößig, wenn Professoren ihre Studenten oder Doktoranden als Schreibknechte einsetzten. Doch schon seit mehreren Jahren gibt es verbindliche "Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis", die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft stammen und an allen deutschen Hochschulen gelten. Sie verlangen beispielsweise "strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern". So erhielt ein Darmstädter Rechtsprofessor vor drei Jahren immerhin eine Rüge von der Hochschulleitung, weil er einen Kommentar von einem Doktoranden buchstäblich als sein eigenes Werk verkauft hatte. ...

Nur Strafbefehl und keinen Prozess für Rechtsanwältin als Todesfahrerin in Minden/Bückeburg, ZDF Hallo Deuschland, 08.10.2010
Vor knapp einem Jahr war Christina Krüger (21) auf ihrer Farhbahn ein anderes Auto entgegengekommen. Es kam zum Frontalzusammenstoss. Die schuldige Rechtsanwältin ist trotz Anzeichen einer Unterzuckerung weitergefahren. Bei den Eltern des Opfers sowie in Teilen der Bevölkerung löste der Fall Empörung aus, weil es nie zu einer Verhandlung gekommen war. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld und das Amtsgericht Minden beließ es bei einem Strafbefehl. Ulrich Hagen, Rechtsexperte: "Prozessökonomie ist ja nicht alles. Hier ist ein Mensch zu Tode gekommen...".

Berliner Justiz hört die Opfer nur selten, 24.11.2010
Die Überlastung der Strafverfolger zwingt Richter und Staatsanwälte zu kurzen Prozessen. Leidtragende sind die Opfer. Täter kommen oft mit milden Strafen davon.
Alle reden über die Täter, keiner interessiert sich für die Opfer. Bereits seit Jahren findet kaum eine Debatte über Kriminalität und Gewalt statt, bei der dieser Vorwurf nicht erhoben wird. Politik und Justiz kontern die Kritik gern mit dem Verweis auf eine Vielzahl eingeleiteter Maßnahmen zur Stärkung der Opferinteressen. Alles sei besser geworden, versichern die Verantwortlichen. Doch die Realität sieht anders aus, wie ein aktueller Blick auf Europas größtes Kriminalgericht in Berlin-Moabit zeigt.
Sobald ein Geständnis des Angeklagten vorliegt, verzichtet das Gericht auf weitere Zeugenaussagen, unter anderem auch von den Opfern. Diese Praxis greife immer mehr um sich, kritisiert nicht nur Vera Junker, Vorsitzende der Vereinigung Berliner Staatsanwälte. "Wenn nur die Täter zu Wort kommen, nicht aber die Opfer, entsteht unter Umständen ein verzerrtes Bild einer Tat", warnt die Oberstaatsanwältin. Und bei den Opfern verstärke sich das das ohnehin vorhandene Gefühl, unwichtig zu sein, moniert auch die Hilfsorganisation Weißer Ring.
Der 59-Jährige wurde vor zwei Jahren in Moabit in einem Hausflur überfallen und beraubt. Monate später konnte der Täter gefasst werden. Bei ihm kamen mehrere Taten zusammen, es gab eine ganze Reihe von Opfern. Solftmann wurde nicht mal als Zeuge geladen.
...Der 59-jährige Solftmann war nicht bereit, sich damit abzufinden, er wollte unbedingt schildern, wie man sich als hilfloses Opfer einer Gewalttat so fühlt. Aber niemand wollte es hören. Bei seinen wiederholten Anrufen bei Polizei und Justiz sei er regelrecht abgewimmelt, dabei mehrfach als Nervensäge tituliert worden. Einmal, so der Frührentner, habe es geheißen: "Sie stehlen mir meine Zeit."
Als Erklärung muss auch die knappe Stellenausstattung der Gerichte herhalten. "Solche Entwicklungen sind keinesfalls den Richtern anzulasten. Ursache sind die nicht mehr vertretbaren Zustände bei der Justiz", sagt Vera Junker.

Routenplaner und Sternchentrick, Gericht Wiesbaden - betrügerfreundlich? In Wiesbaden hat es in letzter Zeit erstaunlich viele betrügerfreundliche Urteile gegeben, 09.2008 
In Wiesbaden wurde der Internet Betrüger Online Content Ltd. auf Erstattung der Anwaltskosten verklagt. Und hat es geschafft, ein Urteil zu ergaunern, welches jedes gesunde Rechtsempfinden das Grausen lehrt.
Betrug der Marke Online Content Ltd
Die Betrugsmethode von Online Content Ltd geht so: Man bietet einen Service an, der im Internet normalerweise kostenlos ist - etwa einen Routenplaner oder Kochrezepte. Der Interessent muss sich einloggen - also Namen und email angeben. Kein Problem - muss man in Foren ja auch oder bei kostenloser Software und bei allerlei anderen kostenlosen Angeboten.
Der Sternchentrick
Das wars. Reingelegt. Bitteschön, da ist ein Sternchen - da muss man doch die Seite erst mal runterscrollen und den ganzen Müll lesen, der da steht, dann hätte man auch irgendwo dazwischen entdeckt, dass ein Preis für das Lesen der Seite verlangt wird.  Das Sternchen weist ja ganz eindeutig darauf hin!
Ein Wiesbadener Amtsrichter als ahnungsloser Schlaumeier
Das Amtsgericht Wiesbaden sieht das mit dem Sternchen genauso.
Im Urteil vom 04.08.2008 heisst es auf Seite 2: "Die Klägerin wurde nicht vorsätzlich über die Kostenpflicht bei Nutzung des Routenplaners getäuscht. In den AGB, aber auch bereits in der Anmeldemaske durch ein Sternchen, wird auf die entstehenden Kosten hingewiesen..."
Wer liest denn bei einem Routenplaner die AGB? Ach ja, das Sternchen - den alten Trick nutzte auch das Henghuber Formular   - und der Betrügeranwalt  Klaus Öllers hatte das Ganze bis zum BGH gezogen - und das Formular wurde als betrügerisch erkannt - und höchstrichterlich wurde festgestellt, dass ein Sternchen nicht genügt - aber davon weiss der Amtsrichter in Wiesbaden natürlich nichts. ...

Öffentlicher Strafantrag wegen Betrug durch die Firma Hammer Heimtex Fachmärkte, Staatsanwaltschaft Bielefeld, AG Goslar Richter Kammler, 15.03.2010
...Am 08.11.2007 hat uns die Firma Hammer Heimtex (Goslar) z e r s t ü c k e l t e Gardinen (Seitenschals) geliefert. Diese mangelhafte Ware hatten wir nicht bestellt.
Diese vertraglichen Vereinbarungen – je rechts und links nur 1 Seitenschal nur 1 Stoffbahnbreite rechts 20 cm gerade nur vorne eine Raffung - wurden mit der Verkäuferin Frau Hinz exakt so getroffen.
Wir machten eine Anzahlung von 664,73 €
Die Firma Hammer Heimtex änderte ohne unser Wissen und ohne unsere Zustimmung die vertraglichen Vereinbarungen und wollte m e h r Stoff verkaufen - also Umsatz machen !
Die Verkäuferin Frau Hinz schrie in der Gerichtsverhandlung - sie ändere grundsätzlich die Aufträge ab und verkaufe das was sie selbst für schön und richtig hält der Kunde muss das nehmen.
Dann schrie die Verkäuferin Frau Hinz in der Gerichtsverhandlung - "wie sieht das denn aus – rechts 20 cm gerade und nur vorne gerafft ?"
Frau Hinz gab in der Gerichtsverhandlung zu, dass sie den Auftrag abgeändert hat und zusammengestückelte Gardinen ausgeliefert hat - die wir nicht bestellt haben.
Der Richter Kammler vom Amtsgericht Goslar - einer der kriminellsten Richter - verurteilte uns diese nicht bestellten Gardinen und die zusammengestückelten Gardinen zuzüglich der Anwaltskosten zuzüglich der Gerichtkosten zu bezahlen.Nachzulesen in den Gerichtsakten beim Amtsgericht Goslar Geschäftsnummer 4 C 228/08. Aus der ursprünglichen Restzahlung von nur 256,00 € wurden ... mehrere tausend €.
Creditreform Bad Oeynhausen, Creditreform Goslar und Creditreform Minden & Herford schicken unabhängig von einander Mahnungen – 1.800,00 € Forderungen
Wir haben gegen das Urteil Einspruch eingelegt – wir haben gegen die Vollstreckungen Einspruch eingelegt.
Die Justizangestellten von Amtsgericht Goslar lassen sich vom kriminellen Richter Kammler zu Straftaten anleiten und machen sich auch selbst wegen Rechtsbeugung und Gebührenüberforderungen strafbar – benutzen in keinster Weise ihr Gehirn – sind genau so kriminell + aggressiv wie Richter Kammler
Richter Kammler hat 856,42 € in unser Grundbuch eintragen lassen -
Richter Kammler hat - das haben wir jetzt erst im März 2010 erfahren - im September 2008 einen Haftbefehl ausstellen lassen und Richter Kammler fordert mit der Firma Hammer Heimtex weitere 950,00 € über die Kreditreform in Bad Oeynhausen.
Wie krank sind diese kriminellen Justizangestellten ?
Wann kümmert sich der Justizminister von Niedersachsen um diese kriminellen Richter und Justizangestellen ?
Alle schriftlichen Beschwerden werden abgewimmelt – „ wir können nichts finden".  Zerstückelte Gardinen im Grundbuch – und das Justizministerium kann nichts finden ?

Eine Hand wäscht die andere, Urteil des Frankfurter Amtsrichters Herrmann vom 28. 1. 1997 und anwaltliches Fehlverhalten von RA Dr. Helga Müller, Frankfurt/Main, 21.07.1997
Ich habe am 30.10.1995 eine Frankfurter Rechtsanwältin, Frau Dr. Helga Müller, die etwa bis Anfang dieses Jahrzehnts Richterin am Frankfurter Amtsgericht war, beauftragt, eine Berufung beim Hess. Landesarbeitsgericht (LAG) durchzuführen. Wegen Fristablaufs am 31.10.1995 habe ich ihr eine handschriftlich ausgearbeitete Berufungsbegründung am Abend des 30.10.1995 persönlich übergeben, die sie im wesentlichen in ihre Berufungsbegründung übernehmen wollte. Am 31.10.1995 abends habe ich die Berufungsbegründungsschrift bei ihr abgebolt und sie in den Fristenkasten des Hess. LAG eingeworfen.
Am nächsten Tag stellte ich fest, daß die Berufungsbegründung sechs falsche Tatsachenvorträge enthielt, obwohl der Anwältin die korrekten Tatsachen am 30.10.1995 schriftlich mitgeteilt worden waren. Statt einer bestehenden NL Mannheim erwähnte Sie eine NL Ludwigehafen, die es nicht gibt. Statt meiner fast ausschließlichen, betrieblich bedingten, Innendiensttätigkeit von Februar bis Mitte Juni 1991 schrieb sie von einer Außendiensttätigkeit, also das genaue Gegenteil. Dieser Punkt ist entscheidungserheblich, da mir mangelnde Außendiensttätigkeit bzw. Kundenwerbung vorgeworfen worden war. Außerdem hat sie das schriftliche Vorverfahren angeregt, das es im Arbeitsgerichtsverfahren nicht gibt. Ich habe die Anwältin per Fax am 1.11., 2.11. und 6.11.95 aufgefordert, ihre falschen Sachvorträge unverzüglich zu korrigieren und die Anregung des schriftlichen Vorverfahrens zurückzunehmen. Eine Korrektur falscher Sachvorträge bedarf keiner Erörterung. Trotzdem wollte diese Anwältin vor der Fertigung eines Korrekturschriftsatzes hierüber ein Gespräch mit mir führen. Letztendlich hat die Anwältin, ohne ein vorheriges Gespräch, den geforderten Korrekturschriftsatz mit Datum vom 6.11.1995 an das LAG gesandt. Gleichzeitig hat sie das Mandat gekündigt und mich aufgefordert, ihr DM 1.249,47 zu zahlen. Ich habe ihr mitgeteilt, daß sie das Mandat ohne Grund gekündigt hat und ihr deshalb keine Vergütung zusteht (§ 628 Abs. 1 Satz 2 BGB). Trotz eindeutiger Rechtslage zu meinen Gunsten hat Sie mich auf Zahlung dieses Betrages verklagt.
In der Klageschrift vom 18.9.1996 behauptet die Anwältin, daß für die Korrektur ein vorheriges Gespräch notwendig gewesen sei. Sie habe sich nicht gegen die Korrektur womöglicher unrichtiger Sachdarstellung gewandt. Die Fortführung des Mandats sei für sie nicht mehr zumutbar gewesen, da meine Forderung ein Eingriff in die anwaltliche Unabhängigkeit bedeute. Außerdem trug Sie u.a. Schlagworte wie Machtkampf und Ausnutzung ihrer Stellung als Organ der Rechtspflege vor.
...Amtsrichter Herrmann hat der unbegründeten Klage stattgegeben. Er hat weder meine sachlichen noch rechtlichen Vorträge gewürdigt und mir somit das rechtliche Gehör versagt (Art. 103 Abs. 1 GG). Es drängt sich der Verdacht auf, daß dieses Urteil auf sachfremden Erwagungen beruht. Es handelt sich um ein offensichtliches Fehlurteil, was ich anhand folgender Urteilsbegründungen beweisen kann: ...

OLG Koblenz gegen OLG Koblenz, Wie zwei (Senate) sich streiten und eine Rechtsuchende dabei ruinieren, 2000
In einem Berufungsurteil vom 11.02.2000 erklären die Richter Hölzer, Grüning und Krumscheid am Oberlandesgericht Koblenz ein Urteil vom 31.10.1997, ausgesprochen von ihren Kollegen Henrich, Au und Kieselbach, ebenfalls tätig am OLG Koblenz, für falsch. Das Opfer dieser nach Meinung der Kollegen vom selben Gericht als Fehlurteil zu bezeichnenden Entscheidung ist eine Frau, die nach einem langwierigen Rechtsstreit durch alle Instanzen nicht nur ihr Haus und ihren Betrieb verloren hat, sondern mittlerweile auch bis über beide Ohren verschuldet ist. Zu verdanken hat sie die Zerstörung ihrer Existenz einem Anwalt, der sich nach unserer Einschätzung im günstigsten Falle (wenn wir ihm also keine unehrenhaften Motive unterstellen wollen) als äußerst inkompetent erwiesen hat, sowie der Tatsache, dass auch Richter an einem Oberlandesgericht nicht immer wissen, was in einem konkreten Fall denn nun "rechtens" ist. Anders kann man es nicht interpretieren, dass Richter in zwei Kammern eines Oberlandesgerichtes in zwei Prozessen, die einen und den selben Fall zum Inhalt haben, zu zwei vollkommen unterschiedlichen Einschätzungen der Rechtslage kommen. Fatal für die Geschädigte: Die Ausgangsbedingungen der beiden Prozesse waren so, dass sie in beiden Fällen den jeweils angestrengten Prozess verlor. Sie ist also diejenige, die für die Uneinigkeit der beiden Kammern des Oberlandesgerichtes Koblenz die Konsequenzen zu tragen hat. Auf ihrem Rücken wird dieser "Juristenstreit" ausgetragen, sie "bezahlt" im wörtlichen und im übertragenen Sinne. Dabei erscheinen beide Urteile, obwohl sie zu verschieden Resultaten kommen, in ihrer Begründung für den juristischen Laien logisch und plausibel. Es handelt sich hier wohl weniger um eindeutige Fehlurteile, als um ein Paradebeispiel dafür, dass das Prinzip der Rechtssicherheit für viele deutsche Gerichte nicht mehr als eine hohle Phrase ist.

Rechtsanwalt Mark Peters von SIWE – Fakten entblößen HOSTEUROPE und auch Gerichte
HOST EUROPE und seine Qualitäten. Im 3. Jahr befindet sich der Rechtsstreit zur Klage der HOST EUROPE GmbH wegen angeblich rufschädigender Äußerungen in der Exklusivreportage “Wie HOST EUROPE ein Hackeropfer zum Täter wandelt“. Lange mußte ich warten, bis der Instanzenzug innerhalb von Deutschland endlich ausgeschöpft war. Zu gewinnen war der Fall auf deutschem Boden aus meiner Sicht nicht, obwohl in jeder Instanz HOST EUROPE immer mehr an Gesicht verlor. Letztlich blieb dem Konzern nur ein einziger von sechs beklagten Punkten – ein Gesichtsverlust und Folgen die mit keinen Werbekampagnen mehr gutzumachen sein werden …
Es war ein Gerichtsverfahren in dessen Verlauf ich um eine Erfahrung reicher wurde, die mir lieber erspart geblieben wäre: Es ging ab dem Moment als der Prozeß, explizit gesagt, die Güteverhandlung zum zweiten Mal neuerlich anberaumt und zum zweiten Mal durchgeführt wurde, nicht mehr um die Fakten, sondern um einen Richter, der es offensichtlich nicht ohne Vergeltung hinnehmen wollte, daß ich als Journalist, zusätzlich aus Österreich, Kritik an der Verfahrensweise übte und es nicht unwidersprochen ließ, daß er mir Schuld darüber zuwies, daß die erste Güteverhandlung vor einem falschen Senat abgehandelt wurde! Aber das war nur einer jener Punkte die eine Kontroverse zwischen dem Mann in schwarzer Robe und mir hervorrief.

Frontal21Vom Opfer zum Täter, Notwehr und Zivilcourage vor Gericht, ZDF Frontal21 24.08.2010
Immer wieder werden vor Gericht Opfer zu Tätern abgestempelt.
Zivilcourage zeigen, nicht wegschauen, wenn andere Menschen angegriffen werden, sich in der Not selbst verteidigen dürfen - einfacher gesagt als getan. Denn oft sieht sich derjenige, der Hilfe leisten wollte oder in Notwehr gehandelt hat, anschließend auf der Anklagebank.
Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Selbst wenn jemand die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet, wird er nicht bestraft. Doch vor Gericht läuft das häufig anders. Im Nachhinein wird beurteilt, ob eine Situation noch Notwehr war oder nicht - und ganz plötzlich werden die Opfer zu Tätern abgestempelt.
... "Völlig realitätsfremd". Seines Erachtens sei das Gericht bei der Beurteilung des Geschehens von praxisfernen Annahmen ausgegangen. "Dass man einen kampferprobten Schläger einfach von sich stößt und damit den Angriff beendet, das scheint völlig realitätsfremd." Zudem sei nicht nachvollziehbar, so der Strafrechtler von der Johannes Gutenberg-Universität, warum die Richter Sven G. nicht abnahmen, dass er sich in "großer Angst" befunden habe. Denn das hätte juristisch ganz andere Konsequenzen bedeutet. "Selbst wenn eine Überschreitung der Notwehrbefugnisse vorliegt, kann man trotzdem Straffreiheit erlangen, wenn man aus großer Angst, Furcht oder Schrecken gehandelt hat", so Erb.


Internet-Umfrage, Elitestudenten mit geklautem Wissen
Bei einer Internet-Umfrage an der Elite-Universität Cambridge kam Erstaunliches zutage: Rund die Hälfte der über Tausend Befragten gab zu, Arbeiten und geistiges Wissen aus dem Internet zu kopieren und als eigenes auszugeben. Bei den Jurastudenten war der Anteil der "Diebe geistigen Eigentums" (original juristische Formulierung) sogar besonders hoch, nämlich 62 Prozent.

Waffe zur Polizei gebracht - Anzeige, 2009
Seit dem Frühjahr wird zur freiwilligen Abgabe von Schusswaffen aufgefordert. Selbst schuld, wer auf diesen Schildbürgerstreich hereinfällt. In den Polizeirevieren hagelt es Anzeigen. Nicht nur der Besitz, auch der "Transport", zB. zum Polizeirevier, ist strafbar. Nennt sich dann "unerlaubtes Führen einer Waffe".
Diese Erfahrung machte jetzt auch ein Familienvater aus Goslar. Im Nachlass seines kürzlich verstorbenen Vaters entdeckte er eine "Walther P8" (Wehrmachtwaffe) und brachte diese unverzüglich zur Polizei. Und bekam ebenso unverzüglich eine Anzeige. Alleine im Kreis Goslar sollen 7 Ermittlungsverfahren in gleichartigen Fällen laufen.

Pflichtvergessene Richter und Anwälte, keine Rechte als Deutsche in Deutschland:
"Nachdem ich alle Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages in Kiel angeschrieben und um einen Untersuchungsausschuß gebeten hatte, in dem geklärt werden sollte, weshalb es in diesem Prozeß so viele pflichtvergessene Richter und Anwälte gibt, votierten die Abgeordneten in einer außerparlamentarischen Abstimmung für einen Untersuchungsausschuß. Dieser wurde vom Landtagspräsidenten Arens weggebügelt, weil er keinen Untersuchungsausschuß wollte. Warum wohl? Auf Nachfrage beschied mir Herr Brüggensiecker, Geschäftsführer des Petitionsausschusses, Kiel, ich hätte zu akzeptieren, - wörtlich - : "daß ich als Deutsche in Deutschland keine Rechte habe!" Muß ich demnach erst eine andere Staatsbürgerschaft annehmen und nach Deutschland als Asylantin einreisen, um den Schutz des Rechtsstaates zu erhalten?"
Hannelore M. Röhl

Justizminister mit unkorrektem Ansatz als Richter am Europäischen Gerichtshof
In Brüssel traf ... ein niederländischer Pfarrer ein, der als Zeuge gegen den ungarischen Pastor Andras P, der seine beiden Ehefrauen und vier seiner acht Kinder getötet haben soll, aussagen wollte. Der Pfarrer hatte in zwei Briefen an den damaligen belgischen Justizminister Melchior Wathelet seinen Verdacht gegen P. geäußert. Wathelet, der auch die frühzeitige Entlassung des verurteilten Kinderschänders Marc Dutroux seinerzeit unterschrieben hatte, hatte geantwortet, daß er in der Angelegenheit direkt nichts unternehmen könne. Der jetzige Justizminister Stefaan de Clerck nannte diese Antwort einen nicht korrekten Ansatz. Wathelet wurde vor kurzem trotz Kritik von vielen Seiten in seinem Amt als Richter am Europäischen Gerichtshof bestätigt.
Lübecker Nachrichten vom 25.10.1997

1996-1999 wurden 29.125 Menschen in Deutschland wegen ihrer politischen Meinung verfolgt
"Die Meinungsunterdrückung nimmt immer groteskere Formen und Dimensionen an: In den letzten vier Jahren (1996 - 1999) wurden 29.125 Menschen wegen ihrer politischen Meinung verfolgt. Damit dürfte Deutschland den Spitzenplatz in der Welt einnehmen. Politiker und Juristen aber beweihräuchern sich gegenseitig, dem 'freiheitlichsten Rechtsstaat aller Zeiten' zu dienen. Sie sind die modernen Pharisäer und Schriftgelehrten, die Jesus als Schlangen und Otterngezücht, als Kinder des teufels bezeichnet hat."
Manfred Roeder - Rundbrief Nr. 5 / 2000 / 4

Angeklagter ohne Verteidiger hat ein eigenes Recht auf Akteneinsicht, BVerfG entscheidet Menschenrechtswidrig
"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ... deutlich gemacht, daß der Angeklagte ohne Verteidiger ein eigenes Recht auf Akteneinsicht bereits im Ermittlungsverfahren besitzt. Die gegenteilige Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist unvereinbar mit Art. 6 EMRK und nicht der einzige Fall, in welchem durch ein internationales Gericht derartige Rechtsprechung als Verletzung von Menschenrechten gebrandmarkt wurde (vgl. u.a. die Fälle Vogt, Schmidt, Niemitz und Bock)."
Klaus Dieter Deumeland in NStZ 1998, 429

Ermittlungsfehler der Staatsanwaltschaft Mannheim bei der Milliardenpleite der FlowTex-Gruppe
Im größten deutschen Betrugsfall, der Milliardenpleite der Ettlinger FlowTex-Gruppe, werfen Fahnder der Kripo Karlsruhe der Staatsanwaltschaft Mannheim erhebliche Ermittlungsfehler vor... Aus der Kripo heißt es, die Strafverfolger hätten die beiden Hauptbeschuldigten Manfred Schmider und Klaus Kleiser (Sollte es sich etwa um den Klaus Kleiser aus dem LIONS-Club Karlsruhe-Baden handeln? Dann wäre alles klar!)mehrfach gemeinsam verhört und ihnen damit Gelegenheit gegeben, sich 'gegenseitig die Bälle zuzuspielen'. Außerdem habe die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift Vorwürfe unter den Tisch fallen lassen, die die Kripo nach eigener Ansicht hinreichend belegt hatte.
DER SPIEGEL 23 / 2001 / 19

Ohne kritische unbequeme Denker und ohne unabhängige Köpfe verkümmert eine Gesellschaft
... Doch die Wahrheit ist auch nicht automatisch bei der Mehrheit oder den jeweils Herrschenden. Deshalb will ich gerade beim heutigen Anlaß festhalten: Ohne kritischen Einspruch, ohne das Engagement unbequemer Denker verkümmert eine Gesellschaft. Wir brauchen Streit und Widerspruch, wir brauchen die Zumutungen und Fragen unabhängiger Köpfe. Man kann sogar sagen: Nie ist der sperrige Individualist wichtiger gewesen als heute...
Bundespräsident Roman Herzog am 13.12.1997 auf dem Festakt anläßlich des 200. Geburtstages von Heinrich Heine in der Deutschen Oper Düsseldorf

Die Bürger werden in keiner Weise gefragt, sie haben nur zu gehorchen, zu zahlen und die Folgen zu tragen.
Das Volk wird als zu dumm betrachtet, um über seine eigenen Angelegenheiten befinden zu können. Das Volk wird als einsichtslose Masse verachtet, der man 'Brot und Spiele' zu bieten hat, die man aber nach Bedarf mit Hilfe willfähriger Massenmedien manipulieren kann. Dem Volk wird lediglich die Rolle des Stimmviehs zugestanden, das alle 4 Jahre zur sogenannten Wahl trotten darf, nachdem es durch den Wahlkampf der Etablierten mit entsprechender Gehirnwäsche dafür reif gemacht worden ist. Dann darf es von den Bundesparteien aufgestellte Bewerber, die es zumeist gar nicht persönlich kennt, ankreuzen und hat damit seine Pflicht und Schuldigkeit getan. Es kann sodann seine Stimme im wahrsten Sinne des Wortes 'abgeben', denn es hat jetzt 4 Jahre nichts mehr zu sagen. Die Bürger haben dem Angekreuzten eine Blankovollmacht erteilt, mit der er machen kann, was er will. Daß die Gewählten hemmungslos davon Gebrauch machen, hat die Vergangenheit zur Genüge bewiesen.
Oberstaatsanwalt Dr. Helmut Kalkbrenner, München

Wenn Computer die richterliche Unabhängigkeit gefährden, ct magazin 14/2010, Seite 152
Gerichte, Ermittlungs- und andere Behörden stehen nicht gerade in dem Ruf, ungewöhnlich begeistert auf die Einführung moderner Technik zu reagieren. Dass es jedoch für Richter prinzipielle Gründe geben könnte, die Arbeit mit Computern abzulehnen, klingt fast nach einem juristischen Schildbürgerstreich.
...Mit dem Justizkommunikationsgesetz (JKomG) schuf der Gesetzgeber 2005 die Voraussetzungen dafür, Verfahrensabläufe bei Gerichten ua. den heutigen technischen Möglichkeiten anzupassen. Zum 01.01.2007 trat dann das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowei das Unternehmensregister" (EHUG) in Kraft.
Kurz bevor das EHUG in Kraft trat, richtete ein Bochumer Amtsrichter ein Ersuchen an seinen Dienstvorgesetzten, den Direktor des Amtsgerichts. Der Richter, der für die Pflege des Handelsregisters zuständige war, wollte die Geschäftsstellen- und Servicekräfte des Handelsregisters anweisen lassen, ihm die in Zukunfft elektronisch eingehenden Registeranträge auch weiterhin in Papierform vorzulegen, also die betreffenden Dateien für ihn auszudrucken. Grund dafür: Er sei es gewohnt, Registersachen daheim und ohne PC zu bearbeiten. Der Amtsgerichtsdirektor lehnte das Ansinnen ab.
...Das Dienstgericht folgte der Argumentation des Richters und entschied zu seinen Gunsten. Die "subjektive Einschätzung des Antragstellers", dass er zur ordnungsgemäßen Bearbeitung der auf elektronischen Wege eingehenden Dokumente einen Ausdruck auf Papier benötige, sei "einer Überpüfung durch die Dienstaufsicht grundsätzlich nicht zugänglich...". Sofern der Richter also meine, er könne seine richterliche Tätigkeit mit den ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln nicht ausführen und sei auf Papierausdrucke angewiesen, habe der Dienstherr ihm diese zu verschaffen - um die richterlich Unabhängigkeit zu gewährleisten. Dabei spiele es keine Rolle, dass der Richter sich bestimmte Dateien bei Bedarf selbst ausdrucken könnte...
Um zu vermeiden, dass der Fall Schule macht legte das Land NRW gegen das Urteil des Düsseldorfer Dienstgerichts Berufung beim OLG Hamm ein. Mit Beschluß vom 20.10.2009 wies der dort angesiedelte Dienstgerichtshof diese jedoch zurück - er hilt sie "einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich". Das letzte Wort wird nun der BGH sprechen.

Präsident des Menschenrechtsgerichts mahnt Deutschland, keine dauerhafte Beseitigung von immer wieder gleichen Menschenrechtsverletzungen, 08.12.2006
Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EMRG), Luzius Wildhaber, hat Deutschland zur Umsetzung der Straßburger Urteile ermahnt: Deutschland solle sich "näher mit dem System der Menschenrechtskonvention befassen", sagte Wildhaber im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP. Es gebe offensichtlich "einige Wissenslücken", auch bei deutschen Richtern, betonte der 69-jährige Schweizer, der den Straßburger Gerichtshof im Januar aus Altersgründen verlassen wird.
Kurz vor dem internationalen Tag der Menschenrechte am Sonntag appellierte Wildhaber an die 46 Europaratsländer, den mit derzeit 90.000 anhängigen Fällen völlig überlasteten Richtern zur Hilfe zu kommen. Sie müssten dem Menschenrechtsgerichtshof entweder mehr Mittel zur Verfügung stellen oder dafür sorgen, dass in Straßburg weniger Beschwerden ankommen. Dazu müssten die Staaten selbst wirksamer gegen Menschenrechtsverletzungen ankämpfen und vom Gerichtshof einmal gerügte Missstände dauerhaft beseitigen. "Das wäre der beste Weg." Kurz vor dem internationalen Tag der Menschenrechte am Sonntag appellierte Wildhaber an die 46 Europaratsländer, den mit derzeit 90.000 anhängigen Fällen völlig überlasteten Richtern zur Hilfe zu kommen. Sie müssten dem Menschenrechtsgerichtshof entweder mehr Mittel zur Verfügung stellen oder dafür sorgen, dass in Straßburg weniger Beschwerden ankommen. Dazu müssten die Staaten selbst wirksamer gegen Menschenrechtsverletzungen ankämpfen und vom Gerichtshof einmal gerügte Missstände dauerhaft beseitigen. "Das wäre der beste Weg."

Unmoral JustiziasAbrechnung - Die Unmoral Justizias

Aufruf zur friedlichen Demonstration gegen Scheinurteile vor den Gerichten der Landeshauptstadt Kiel – Am 26.Mai 2010 – 9.00 – 13.00 Uhr
es ist soweit. Das Ordnungsamt Kiel hat die angemeldete Demonstration unter Auflagen bestätigt.
Die Demonstration muss auf jeden Fall friedlich abgehalten werden ! Ich bitte dies unbedingt zu beachten, da ich nicht möchte, dass die Demo wegen unfriedlicher Verhaltensweisen polizeilich abgebrochen wird.
Schließlich wollen wir durch Demonstration auch informieren, was nicht bedeuten soll, dass wir vor Ort deutlich unsere Meinung sagen.
Transparente, Schilder,beschriftete Bettlaken o.ä. sollen vor den Gerichten in der Deliusstrasse 22 ausgebreitet werden.
Trillerpfeifen, Rasseln, Megaphon und weitere Utensilien wären gut.
In diesem Sinne freue ich mich auf diese Veranstaltung, die in weiteren Hauptstädten gerne fortgeführt werden kann.

Politisches Asyl in den USA wegen Diskriminierung durch Deutschland, 02.03.2010
Es besteht Aussicht auf Erfolg, über eine Petition wegen Diskriminierung durch die deutsche Regierung politisches Asyl in den USA zu beantragen.
Das amerikanische Gericht befand, dass Frau Mashkiri entweder durch die (deutsche) Regierung oder durch Kräfte, die die Regierung entweder nicht kontrollieren konnte oder wollte, verfolgt wurde.

Child Welfare Agency Echoes Nazi Germany?, CBN.com News 18.03.2010
BERLIN - It sounds like Nazi Germany: families afraid of a loud knock on their door in the early morning, police bursting in, and taking away their children.
But it's not Nazi Germany. It's today's Germany.
In Berlin, when authorities came for 7-year-old Dan Schulz, his family secretly videotaped the abduction. On the tape, family members are crying and the boy can be heard screaming, "Mom I don't want to go!"
A German official responds, "Your mother can't help you here."
The boy was taken by Germany's notorious child welfare agency, the Jugendamt. The official reason young Dan was taken was that he wasn't in school, even though he had been homeschooled and then began private school.

Deutsches Paar erhält Asyl in USA, 27.01.2010

In den USA hat (schon wieder) ein deutsches Ehepaar mit seinen fünf Kindern Asyl wegen politischer Verfolgung in Deutschland erhalten. Das Paar hatte angegeben in Deutschland wegen seines christlichen Glaubens verfolgt zu werden, und hatte damit Erfolg bei einem Einwanderungsrichter in Memphis. Das Ehepaar war wegen der deutschen Schulpflicht mit seinen Kindern bereits 2008 nach Tennesee geflohen.
Dies ist nicht der erste erfolgreiche Asylantrag von Deutschen in der USA, und auch in anderen Ländern (Niederlande, Frankreich etc.) sind entsprechende Asylanträge, auch erfolgreiche, bekannt.Vor einigen Jahren hatte ich Dr. Haferbeck in meinem Auftrag den Bundestag um Auskunft gebeten. Die Frage war damals, ob bekannt ist, ob Bürger aus Deutschland in den Niederlanden Asylanträge gestellt haben.
Damals wurde mitgeteilt, dass alleine in den Niederlanden in den Jahren 2000 bis 2002 insgesamt zehn Bürger aus Deutschland in den Niederlanden einen Asylantrag gestellt hatten


Beschwerden über die Richterinnen Anne Flintrop und Hubert Just werden typisch abgewehrt
Gegen ein skandalöses Unrechtsurteil der Richterin Anne Flintrop wird protestiert und dabei deutlich betont, dass das VERHALTEN der Richterin Anne Flintrop Gegenstand der Beschwerde sei. Nichts hat es genützt. Der Dienstvorgesetzte Hubert Just hält diese Beschwerde für „unbegründet“. Diese Beurteilung ist willkürlich und unzumutbar. Sie verdeutlicht, wie die Richter einander in Schutz nehmen, wie wirkungslos Dienstaufsichtsbeschwerden sind und wie zynisch dem Beschwerdeführer geantwortet wird.

Richter klagt gegen sein eigenes Gericht, nichts zu tun für 8500 EUR monatlich, 28.04.2009
Mit einer Klage gegen sein eigenes Gericht ist ein Bundesrichter im deutschen Kassel gescheitert.
Das BSG hatte seinen Geschäftsverteilungsplan zum 1. April 2008 so geändert, dass Meyer und sein 4. Senat nicht mehr für Rentenversicherungsfragen zuständig waren. Dies hatte laut Meyer zur Folge, dass er und seine Senatskollegen von April bis einschliesslich Juli 2008 faktisch nichts mehr zu tun hatten - und das bei einem Gehalt von 8500 Euro monatlich. Mit der Klage wollte Meyer erreichen, dass eine Wiederholung solch einer Praxis verhindert wird.
«Der Akt war in hohem Masse diskriminierend», sagte Meyer. Die Änderung des Geschäftsverteilungsplanes sei offenbar als Disziplinierungsinstrument gegen ihn verwendet worden. «Das ist schlicht und einfach eine ‹zur Ruhesetzung› auf Zeit», sagte der Bundesrichter.
Nach Auffassung des BSG-Richters habe die geänderte Aufgabenverteilung politische Gründe gehabt. Denn sein Senat habe in der Vergangenheit Entscheidungen zu den Ostrenten und den Abschlägen für Erwerbsminderungsrentner gefällt, die den Rentenversicherungsträgern Milliarden Euro gekostet haben.
«Ich habe seit 2001 mehrere Hinweise bekommen, dass der 4. Senat nicht mehr für das Aufgabengebiet der Rentenversicherung zuständig sein soll», sagte Meyer. Der damalige Präsident des Bundessozialgerichts, Matthias von Wulffen, habe dies aber mit den Worten abgelehnt: «Solange ich Präsident bin, wird das nicht geschehen». Mittlerweile ist von Wulffen pensioniert.

Grundstücksraub zur politischen Begünstigung des Nachbarn
Kernpunkt des Skandals ist eine einfache Verwaltungssache, die bei objektiver Behandlung überhaupt kein „Rechtsfall“ hätte werden dürfen, nämlich: die Abmarkung einer Grenze meines Hausgrundstücks, d.h. deren Sichtbarmachung durch Setzen von Grenzzeichen.
Obwohl ich - wie jeder andere Grundstückseigentümer auch - einen Anspruch auf Kenntlichmachung meines Eigentums habe, wird mir diese seit nunmehr 25 Jahren sowohl von der entsprechenden Fachbehörde (Katasterbehörde) als auch von den Gerichten (Verwaltungsgerichte) vorsätzlich verweigert. Dies in der Absicht, einen behördlich sanktionierten Grundstücksraub zugunsten politisch begünstigter Nachbarn zu vertuschen.
Würde die Abmarkung nämlich durchgeführt werden, so würde offen zutage treten, dass von örtlichem Bauamt und örtlichem Katasteramt willkürlich ein nicht unbeträchtlicher Teil meines Grundstücks den Nachbarn zugeschlagen wurde. Dies unter anderem, um Fläche für deren, zunächst 1984 und in der Folge dann 1994 durchgeführte Bauvorhaben zu beschaffen.
Um jenes strafbare Handeln zu verschleiern und sich hieraus ergebende Amtshaftungsansprüche zu verhindern, wird seit Jahren bzw. zwischenzeitlich: mehr als zwei Jahrzehnten, von den darin verstrickten Personen aus Verwaltung und Justiz fortgesetzt Straftat auf Straftat gehäuft.
Diesbezüglich unter anderem zu nennen sind:
Urkundenunterdrückung; Urkundenfälschung; Falschbeurkundung; Grundstücksraub zugunsten privater Dritter; Rechtsprechungsverweigerung; Verfolgung Unschuldiger mit Hilfe rechtswidriger Haftbefehle; Inszenierung rechtswidriger Strafverfahren; Konstruktion von Verwaltungsgerichtsverfahren, ohne Vorliegen von Klagen; Strafvereitelung;Begünstigung im Amt.
Dass für Verwaltung und Justiz im Laufe der Zeit dabei immer mehr der Selbstschutz in den Vordergrund gerückt ist, wird im Verlauf der nachfolgenden Erläuterungen noch deutlich.

Wie weit Juristen gehen, um Schadensersatzansprüche abzuwehren und das übliche vorgehen, dass Opfer zum Täter zu machen (Az.: 2 Ns 106 Js 7394/04)
Derselbe Bauantrag für verschiedene Standorte eines landwirtschaftlichen Unternehmers, wird abgelehnt. Den letzten Bauantrag bearbeitet das Landratsamt Coburg über drei Jahre überhaupt nicht, obwohl Klage erhoben wurde. Das Bayerische Verwaltungsgericht muss denn auch feststellen, dass der Kläger rechtswidrig in seinen Rechten verletzt worden ist. (BGB § 823 Schadensersatzpflicht (1) Wer …fahrlässig…das Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.)
Die an dem Schaden (rund 1.200.000,- €!) beteiligte Regierungsjuristin des Landratsamtes zeigt den Geschädigten wegen Betrugs an. Vorwand ist ein notarieller Grundstücksvertrag, den die Juristin als Angehörige des Landratsamtes vorgelegt bekommt (in dem Vertrag wird ein Grundstück, voll erschlossen, zwischen drei Wohnhäusern gelegen, zum Selbstkostenpreis [15.000,- €] überlassen). Obwohl in den Akten des Landratsamtes das Gegenteil der Behauptungen der Regierungsjuristin bewiesen ist, wird der Geschädigte als Betrüger verurteilt. Dazu wird das Protokoll gefälscht.
Alle juristischen Bemühungen um eine sachliche Aufarbeitung des Falles scheitern. Warum?
In der erstinstanzlichen Amtsgerichtverhandlung wurde zur Beweissicherung eine Tonbandaufnahme gemacht. Durch die vergeblichen Anträge das Protokoll zu berichtigen, wusste das Landgericht davon und versuchte eine weitere Tonaufzeichnung zu verhindern. Die Öffentlichkeit wurde einer Leibesvisitation unterzogen, die Taschen durchsucht und die Handys eingesammelt.
Die durch ein Tonbandprotokoll und Zeugen bewiesene Protokollfälschung wurde folgenden Personen mitgeteilt: Herrn Stoiber (damals Ministerpräsident von Bayern), Herrn Beckstein (damals Innenminister von Bayern), dem Oberlandesgericht Bamberg und der Polizeidirektion Coburg. Kurz vor der zweitinstanzlichen Landgerichtsverhandlung erstattete ein Zeuge Anzeige beim Verfassungsschutz wegen Protokollfälschung. Bis heute äußerte sich keine der Personen oder keine der Behörden dazu oder veranlasste eine Strafverfolgung der beteiligten Personen! Obwohl kein Beleg für eine Schuld erbracht werden konnte, wurde der Geschädigte als Betrüger verurteilt. Obwohl es nur um Verträge geht, wird als Beweismittel die Regierungsjuristin des Landratsamtes Coburg angeführt. Im offiziellen Gerichtsprotokoll steht dann aber nur, sie (die Regierungsjuristin) hätte sich getäuscht.

Richterin Iris Schütze (OLG Köln): Erpressung im Namen des Volkes und Geiselhaft
Wie Kriminelle sich mit kriminellen Methoden, unterstützt von der deutschen Justiz, gegen unliebsame Berichterstattung wehren können
Die Geschichte, um die es in diesem Bericht geht, beginnt im Jahre 2005. Der Initiator und damalige Inhaber des Beschwerdezentrums, Dr. Peter Niehenke, wurde damals von dem Dokumentarfilmer Michael Plümpe um Hilfe gebeten: Plümpe hatte in jahrelanger Arbeit die Szene der Branchenbuch- bzw. Adressbuchverlage analysiert und war dabei auf eine Vielzahl sog. 'schwarzer Schafe' gestoßen. Auf einer eigens dafür eingerichteten Homepage dokumentierte er das Geschäftsgebaren dieser schwarzen Schafe und gab den Opfern Tipps, wie sie sich erfolgreich gegen die Machenschaften dieser Betrüger wehren konnten. Er wurde völlig überrascht von der Heftigkeit der Reaktion und der Skrupellosigkeit der Akteure, die sich mit einem hohen Maß an krimineller Energie dagegen zur Wehr zu setzen versuchten, dass ihre Machenschaften nicht nur öffentlich kritisiert, sondern dass auch sogar noch Tipps für eine wirksame Gegenwehr gegeben wurden. In konzertierten Aktionen organisierten sie eine beispiellose Hetzjagd, die ihn zermürben und (zunächst nur) wirtschaftlich ruinieren sollte. Aber dies wollte nicht gelingen, denn Michael Plümpe war nicht so leicht einzuschüchtern. Daher griffen sie zu einem perfiden Mittel: Seine Familie (Frau und Kinder) wurde mit in die Hetzjagd einbezogen und damit ging es nicht mehr nur darum, ihn wirtschaftlich zu ruinieren: Nun war das Ziel, die soziale Integrität seiner ganzen Familie zu zerstören.

Möntmann, Roben, Richter , RechtsverdreherRoben, Richter, Rechtsverdreher, H.G. Möntmann
Schwerverbrecher werden auf freien Fuß gesetzt, Wirtschaftskriminelle entziehen sich der Strafverfolgung, während Kavaliersdelikte mit der gesamten Strenge des Gesetzes geahndet werden.
Diese Report enthüllt, dass die Justitia nicht blind ist, sondern ohnmächtig.
Und nur wer weiß, wie die Mühlen der Justiz mahlen, der wird auch sein Recht bekommen.
Kostendruck, psychologischer Druck, Ausreizung der ZPO:
Prozesse kosten Geld. Es gehört zum Allgemeinwissen, dass aus Kostengründen oft aufs Recht verzichtet wird.
Außergerichtliche Einigungen beruhen oft auf Überlegungen der Kostenoptimierung und nicht auf Wahrheitsfindung.
Die Rechtsanwälte des finanziell Stärkeren nutzen das bewusst aus.
Dazu gehört auch die Neigung, die Rechtsstreitigkeiten von das Landgericht zu bringen - die Rechtsanwälte verdienen dabei mehr und die Gegenseite benötigt unbedingt einen Anwalt - kann sich nicht selber verteidigen.

Prof. Uwe Wesel, Die Lebenslüge der JuristenROLF LAMPRECHT: Die Lebenslüge der Juristen. Warum Recht nicht gerecht ist
Glückssache Gerechtigkeit
Recht hält selten, was es verspricht. Es hängt von Menschen ab, und die können irren. Wie sehr und wie oft, erfuhr Rolf Lamprecht als SPIEGEL-Beobachter bei den obersten Gerichtshöfen. Er erzählt von Willkür, von Unrecht – und von beherzten Klägern, die sich, von ihrem Rechtsempfinden getrieben, bis in die höchsten Instanzen kämpfen.
Ein alter, aber unverändert gültiger Spruch sagt, jedermann sei vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand. Das Zitat erinnert an die irrationalen Kräfte, die dem Recht innewohnen – an die Ähnlichkeit mit einem Glücksspiel. Allein dass es von Instanz zu Instanz oft völlig entgegengesetzte Meinungen gibt, zeugt von der Relativität des Rechts. Auch von Befangenheiten – etwa der eines Familienrichters, dessen eigene Ehe mit einer Kampfscheidung endete. Ob es um Konflikte mit dem Staat oder um private Fehden, um Vaterschaftstests oder um Sterbehilfe geht – Lamprecht lässt den Leser an der Herstellung von Recht teilhaben. Das ist das Besondere an diesem Buch: Es erklärt, weshalb Recht nur die Summe vieler Teilwahrheiten ist, wie es entsteht – und wieder vergeht. Und es verrät, was Richter zu leisten vermögen und wo sie scheitern müssen.
"Lamprecht belegt mit einer solchen Fülle von Fallbeispielen, dass einem Angst werden kann bei der Vorstellung, man wäre selbst einmal auf Gedeih und Verderb solcher Beliebigkeit ausgeliefert." Süddeutsche Zeitung
"Lamprecht zeigt anhand kleiner und großer Entscheidungen, dass Richterrecht mehr ist als das objektive und wertfreie Suchen nach der richtigen Norm für einen Sachverhalt." Financial Times Deutschland
"Ein lesenswertes Buch, das zu manchem Nachdenken Anlass gibt." NJW- Neue Juristische Wochenschrift

„Gute Rechtsprechung“, Ein Bericht vom Juristentag
Hoffmann-Riem fasste seinen - von ihm schon vielfach literarisch dargelegten - Standpunkt in elf Thesen zu einer Warnung vor Missdeutung, Überdehnung und Missbrauch des Unabhängigkeitsbegriffs zusammen. „Auch Reformen wie die Einführung des NSM ... brechen sich nicht am Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit, müssen sich aber am Gebot der Effektivität, d.h. der Funktionsfähigkeit der Justiz messen lassen“.
Busse stellte „Respekt und Anerkennung“ für die hohe Qualität der deutschen Rechtsprechung voran, rügte den Gesetzgeber wegen des Abbaus von Rechtsmitteln und wegen sonstiger Kürzungen, verlangte von den Gerichten aber Transparenz, um gute und schlechte Richterleistungen öffentlich sichtbar werden zu lassen, die Einführung richterlicher Dienstzeiten und eine Effizienzsteigerung durch volle Ausschöpfung der Dienstaufsicht.
Stilz fand, dass es die Länder seien, die ihrer Justizgewährungspflicht nicht mehr „vollen Umfangs“ nachkämen; eine „Justiz nach Maßgabe des Haushalts“ aber könne ein Rechtsstaat sich einfach nicht leisten.
Die Justizhaushalte in den Ländern werden von den Landesregierungen beantragt. Der Deutsche Juristentag stellt fest, dass die Landesregierung bei den Haushaltsanträgen für die Justiz der verfassungsrechtlichen Justizgewährungspflicht vielfach nicht mehr in vollem Umfang nachkommen. Der Bundesgesetzgeber sollte Verfahrensregeln schaffen, die Gewähr für eine Beachtung der Justizgewährungspflicht in den Ländern bieten.

VGR, Gegen Missstände in Anwaltschaft und Justiz
wir bitten Sie sehr, sich auf diesem Parteitag der CDU auch mit dem Zustand unserer Rechtsprechung, der dritten Gewalt, zu beschäftigen. Die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgericht, Frau Prof. Dr. Jutta Limbach, hat Anfang dieses Jahrhunderts erklärt, dass zur Demokratie auch Gerechtigkeit gehört. Dieser Forderung wird die Rechtsprechung häufig nicht gerecht.
Der Rechtsanwalt Dr. Joachim Mehringer, Heidelberg, beklagt in seinem Leserbrief in der FAZ vom 31.1.2008 “erschreckende Zustände in der Justiz”.

Prof. Uwe Wesel, Risiko Rechtsanwalt
Prof. Uwe Wesel, Risiko Rechtsanwalt
Das Buch ist in einem feuilletonistischen Stil an Rechtslaien gerichtet. Sie können sich bei einem Outsider (da kein Anwalt) kundig machen, der sich kritisch mit den Ergebnissen der Rechtspflege in Deutschland auseinandersetzt. Dass der Titel etwas zu reißerisch geraten ist, gibt Wesel selbst zu. Inhaltlich klappert der emeritierte Juraprofessor die Rechts- und Anwaltsgeschichte ab und stellt bei manchen aktuellen Tatsachenberichten die Schwächen der Anwälte ungeschminkt dar, was vielen in der Branche missfiel. Wesel schont auch die Richter nicht. In einigen Fällen referiert er krasse Fehlurteile. Allerdings werden Richter nicht nur üppig alimentiert, sondern haben – in den höheren Instanzen – auch noch reichlich Zeit, ihre Urteile nach dem geltenden Recht zu verfassen. Der wirtschaftliche Druck, der auf den Anwälten lastet, lässt die Fehlerwahrscheinlichkeit bei ihnen zwangsläufig erheblich ansteigen. Fazit: Nur zur Lektüre für Rechtsanwälte mit genügend Selbstbewusstsein zu empfehlen.

"Die Rechtsgeschichte lebt" Interview mit Prof. Wesel
Wesel: ... Meistens wissen die Studienanfänger ja selbst nicht, worauf sie sich einlassen. Sie glauben wohl, mit Jura könne man alles Mögliche machen. Die Wenigsten wollen in der Welt Gerechtigkeit durchzusetzen. Vielmehr steht die individuelle Karriere im Mittelpunkt.
Wesel: ... Kaum einer weiß, dass die Rechtswissenschaft eine Herrschaftswissenschaft ist. Selbst im Studium wird das nicht gelehrt. Die Mehrzahl erhofft sich, als Richter oder Anwalt ein gutes Einkommen zu haben.
Wesel: Das Buch ist nicht nur eine Kritik an den Anwälten. Ich stelle auch positive Beispiele dar. In der Tat glaube ich aber, dass in der Anwaltschaft im Vergleich zu anderen Berufen überproportional viele Fehler gemacht werden. Das habe ich kritisiert. Ursache für diesen Umstand ist vor allem, dass Juristen eben nicht primär als Anwälte, sondern als Richter ausgebildet werden. Und im Übrigen kommt dann die eingangs erwähnte Motivation, die nicht auf Gerechtigkeit, sondern auf Umsatz und Einkommen gerichtet ist, hinzu.

Dienstaufsicht und die Verfilzung der Justiz beim Landgericht Ravensburg
(der "Vollblutpolitiker Präsident des LG-Ravensburg Hans Georgii", wie Landrat Widmann ihn nannte)
"Präsident des Landgerichts Richter Freilich" schrieb Franz Steinle am 15.04.2002 als Antwort auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde des "institut voigt" (siehe Seite 1 und 2) vom 08.04.2002, "Freilich sehe ich keinen Anlass zu Maßnahmen der Dienstaufsicht." (siehe Seite 3). Wie oben bereits erwähnt, ging es bei dieser Dienstaufsichtsbeschwerde um den Vorsitzenden Richter König, der Mitglied im Aufsichtsrat der Stiftung Liebenau ist. Er ist zwar aus dem Landgericht sang und klanglos verschwunden, wird aber noch auf der Liste der Aufsichtsräte der Stiftung Liebenau als "Vorsitzender Richter im Landgericht" aufgeführt (wir verkneifen uns einen Kommentar zu der Tatsache, dass er sogar 'Mitglied der Ethikkommission' ist). Wir machen einfach mit: Es ist egal, ob die Liste korrekt ist oder nicht - Hauptsache König kann mit den betitelten Personen am Aufsichtsrat mithalten. In seiner Antwort auf unsere Dienstaufsichtsbeschwerde versteigt Gerichtspräsident Steinle sich zu der Behauptung, die Täigkeit Königs im Aufsichtrat sei unbedenklich, da er dort ehrenamtlich tätig sei. Man mag es fast nicht glauben, dass er sich traut, das zu schreiben. Diese Tätigkeit hätte niemals erlaubt werden dürfen, denn die Stiftung Liebenau ist ein sehr häufiger "Kunde" des Landgerichts und ist, vor allem, in den Fall Unternehmer B. verstrickt. Es bedarf schon fast keiner Erwähnung mehr, dass Steinle dann auch hinsichtlich der Missachtung der zwei in der Dienstaufsichtsbeschwerde genannten UN-Resolutionen eine Antwort schuldig blieb. Auch unser Vorschlag, einen Vertrag mit König abzuschließen, der ihm verbietet, die ersten 5 Jahre nach Beginn seines Ruhestands eine Anstellung bei der Stiftung Liebenau anzutreten, blieb unkommentiert.

Beweismittel geklaut, Polizei zahlt keinen Schadenersatz, Stern TV 17.06.2009
Robert Hackbarth ist Uhrenhändler und mit seinem Wagen auf dem Rückweg von einer Uhrenmesse, als er nachts von der Polizei angehalten wird. Die Beamten sind sich sicher, es mit einem Hehler zu tun zu haben -und beschlagnahmen kurzerhand wertvolle Uhren. 27 der beschlagnahmten Uhren allerdings hat Hackbarth bis heute nicht wiedergesehen. Denn: Die Polizei hatte die Rolex-Uhren per Post nach Köln geschickt, um sie beim Hersteller auf ihre Echtheit prüfen zu lassen. Doch dort kamen die Pakete, die an die "Rolex Deutschland GmbH" adressiert waren nie an. Sie wurden an diesem Tag in der Zustellbasis gestohlen.
Dummerweise hatte der Polizeibeamte, der die Uhren verschickt hat, gleich auch die Zertifikate der Uhren mit in die Päckchen gesteckt. Und: Die Identifikationsnummern hatte er sich vorher nicht notiert.
Genau das wurde Robert Hackbarth schließlich zum Verhängnis: Über drei Instanzen verklagte er die Polizei auf Schadenersatz, zog sogar vor den Bundesgerichtshof. Da ihm aber die Dokumente fehlten, die den Wert der Uhren und ihre Echtheit bewiesen hätten, hat er keinen Anspuch auf Schadenersatz. Insgesamt hat der Uhrenhändler nun durch verschwundene Uhren, Anwalts- und Gerichtskosten rund 135.000 Euro verloren. Und mit ihnen den Glauben an die deutsche Justiz.

Christian Schäffer hat sich umgebracht, Ersatztodesstrafe der deutschen Justiz, 08.04.2009
Nicht genug damit, dass Christian Schäffer wegen Veröffentlichung der angeblich unveränderten Namen seiner Peiniger in den Pechvogel Geschichten zu über 4000 Euro verdonnert wurde. Nein, in der Gerichtsverhandlung im Amtsgericht Schwachmünchen, die passenderweise am 1. April stattfand, wurde der wegen Verleumdung Angeklagte mit folgendem Juristendeal übertölpelt:
Ihm wurde angedroht, die Zeugen, die zu seinen Gunsten hätten aussagen können, in BEUGEHAFT zu nehmen. Diese Zeugen waren der kranke Vater des Herrn Schäffer und Dr. Brosa, auf dessen Namen die Ermittlungsbehörden beim Durchsuchen von Schäffer’s Computer gestoßen waren.
Damit die Zuschauer von dieser Schweinerei nichts mitbekommen sollten, hatte die Richterin vorher verkündet: “Ich unterbreche jetzt die Verhandlung”. Dann folgte anscheinend ein Gekungel von Verteidiger, Richterin und Staatsanwältin. Die hatte sich die Sache mit der Beugehaft ausgedacht.
Der deprimierende Ausgang dieses “Prozesses” ist Herrn Schäffers Anständigkeit zuzuschreiben, der weder seinem Vater noch Herrn Dr. Brosa Haftbedingungen zumuten wollte, wie er sie selbst erlebt hat und in seinen Pechvogelgeschichten schildert (Seite 164ff).
Christian Schäffers Selbstmord kommt nicht von ungefähr. Er und sein Vater werden seit Jahren mit Prozessen überzogen. Z.B. folgte dem oben erwähnten Strafbefehl wegen angeblich falscher Verdächtigung ein Zivilprozess wegen Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Haus der Schäffers wurde in den letzten Jahren sechsmal durchsucht. Beim letzten Mal hatten die Vollzugsbeamten sogar schon einen Schlüssel. Schäffer junior wurde immer wieder als gefährlicher Gewalttäter gefangen gehalten, obwohl er - wie die Überwachungsaufnahmen eindeutig zeigen - angegriffen worden war. Wenige Wochen vor dem Termin am 1.4.2009 wurde er von ‘unseren’ Sicherheitskräften in einem Supermarkt festgenommen und dem Amtsarzt vorgeführt, was für ihn äußerst demütigend war, auch wenn ihn der Amtsarzt sofort entließ.
Die Behörden der BRD dürfen direkt keine Todesstrafen mehr verhängen. Als Ersatz dafür werden Leute, die sich mit Behörden anlegen, so lange gemobbt, bis sie verzweifeln und sich selbst umbringen.

Augsburger Staatsanwalt: "Dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen", 08.09.2008
Leitender Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz ist betroffen. Er spricht von einem "nicht akzeptablen" Fehlverhalten seiner Behörde. "Ich muss mich bei dem Bürger ausdrücklich und in aller Form entschuldigen", sagte Nemetz am Montag unserer Zeitung. Der Behördenchef hat eine penible Überprüfung des Vorgangs angekündigt und betont: "Ich will wissen, wer dafür verantwortlich ist."
...Kein Wunder, dass seine beiden Verteidiger, Marko Müller (Augsburg) und Reinhard Hahn (Biblis) dies als Beleg für eine Vorverurteilung ihres Mandanten sehen. Eigentlich ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaft, das Fazit, ob schuldig oder nicht, erst im Prozess nach Beweisaufnahme zu ziehen. Abgesehen davon muss es kein Bürger hinnehmen, als "Arschloch" tituliert zu werden.

Querulant Dr. jur. Dr. of Law Dr. Phil. im Knast, spiegel 32/2009 Seite 36

Die berühmte Hamburger Vollzugsanstalt hat ein Problem: Unter den Häftlingen ist seit Jahren ein promovierter Jurist, der die Justiz mit Klagen überzieht.
Seine Manieren sind tadellos, seine äußere Erscheinung ist sehr gepflegt.
...Die schärfste Waffe in seinem Kampf gegen die verlotterte Justiz, ist seine alte Schreibmaschiene.
...Anstregender noch als die Schriftsätze in eigener Sache ist für die Anstaltsleitung der Umstand, dass Hausmann auch seinen Mitgefangenen in Rechtsfragen hilft. Mal kümmet er sich um die individuellen Nöte der Knackis, mal setzt er sein Know-How fürs Gemeinwohl ein. ...Weil sich Hausmann angeblich nicht an Anstaltsregeln gehalten hatte, versuchte es der JVA-Chef mit der in diesem Fall drakonischen Strafe: Er ordnete 2 Tage Schreibmaschinen-Entzug an.

Präsident des OLG-Celle Dr. Peter-Wededekind Götz von Olenhusen: Bei uns wird der Anspruch auf rechtliches Gehör in hoher Qualität, im Ansehen der Person, gegenüber dem bügerlichen Pöbel mit Füßen getreten!

Gemäß dem Präsidenten Dr. Peter-Wededekind Götz von Olenhusen des OLG-Celle (34L492 vom 15.06.2009) entspricht es der Sach- und Rechtslage, dass bei Eingaben, die Bürger selbst am Gericht vornehmen hypothetisch angenommen werden muß, dass diese Fehlerhaft sind und damit ein Bürger keine Rechte bei Gericht begründen kann (Das OLG-Oldenburg entschied, dass Anwälte sogar mit fehlerhaften Eingaben bei Gericht Rechte begründen können). Desweiteren sei es auch Sach- und Rechtslage, dass am Landgericht Anträge, die von Bürgern selbst gestellt werden gegen deren rechtliches Gehör vorsätzlich zurückzuweisen sind. Er sah und sieht daher auch keinerlei Veranlassung sich für eine Verbesserung der richterlichen Fortbildung bzw. einer verbesserten Beförderungspolitik usw. einzusetzen. Es enspricht auch der Sach- und Rechtslage, dass Rechtsanwälte mit Dr.-Titeln von Bürgern darüber zu belehren sind wie ihre vertraglichen Vereinbarungen vor Gericht rechtlich korrekt zu verfassen sind, welchem diese Dr.-Anwälte dann nachkommen, es bei den rechtlichen Belehrungen aber richterlich hypothetisch anzunehmen ist, dass diese falsch sind. Etwas anderes läßt sich auch nicht vom Präsidenten des Landgerichts Bückeburg Adolf-Friedrich von Oertzen vernehmen.
Man bemüht sich zwar diese vorgenannten Aufgaben von "rechtlicher Qualität und von Bürgernähe" auf den Internetseiten darzustellen aber gelungen ist es den Gerichtsmitarbeitern bisher noch nicht wie man sieht: http://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de, denn es fehlen sämtliche Hinweise auf eine entsprechende qualitative Tätigkeit.
"Die unabhängige Wahrung des Rechts hilft, das Vertrauen aller Bürgerinnen und Bürger in die Justiz zu sichern. Damit wir unsere Aufgaben auch künftig mit der geforderten Qualität, Effizienz und Bürgernähe erfüllen können,...
Wir möchten Ihnen auf unseren Internetseiten einen Einblick in die Geschichte, Aufgaben, Funktionen und Dienstleistungen des Oberlandesgerichts Celle geben, Sie über unser Rechts- und Gerichtssystem sowie die aktuelle Rechtsprechung informieren und Ihnen andere nützliche Serviceleistungen zur Verfügung stellen."

Bei einer solchen qualitativen Tätigkeit von qualitativ hochwertigen Verstößen gegen das rechtliche Gehör und qualitativer und quantitativer richterlicher und anwaltlicher Dummheit würde sich so mancher Bürger überlegen ob er diese gerichtlichen Tätigkeiten überhaupt in Anspruch nehmen würde was allerdings die Justizkasse und deren der Juristenkollegen nicht klingeln läßt wofür man sich gemeinsam elitär feiert, weil man die Macht und Gewalt hat den Bürger auf diese Art und Weise auszunehmen. Wenn der Gerichtsvollzieher dann kommt und dem Bürger von allem befreit was ein lebensswertes Leben ausmacht, dann ist man auch ganz nah am Bürger. Der geschworene Amtseid ist Garant für eine entsprechende qualitative Tätigkeit.

Der ganz normale Justizwahnsinn, Zwei Urteile vom Tage, 24.02.2009
1. Das Berliner Landesarbeitsgericht hat heute die Entlassung einer Kassiererin für rechtmäßig erklärt, die zwei Pfandbons im Wert von 48 und 82 Cent unterschlagen hat. Die dreifache Mutter und zweifache Großmutter war daraufhin entlassen worden.
2. Der ehemalige Freiburger Klinik-Chef Hans-Peter Friedl hat dagegen 2.000.000 Euro Entschädigung bekommen, weil er seiner Ansicht nach zu unrecht aus dem Dienst entlassen wurde, wie man beim Südwestdeutsschen Rundfunk nachlesen kann. Der Arzt wurde im Jahr 2000 wegen Kunstfehler vom Dienst suspendiert. Unter anderem hat er einen Patienten ein zweites Mal operiert, um den Teil eines Bohrers zu entfernen, der ihm bei der ersten Operation abgebrochen war. Den Grund für die zweite OP hatte er darüberhinaus verschwiegen. Im Februar 2003 war der Arzt vom Freiburger Landgericht wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 24.300 Euro verurteilt worden. Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt. Jetzt bekommt er 2 Millionen Euro Entschädigung für den Verdienst- und Rentenausfall, weil es "disziplinarrechtlich keine Aussicht auf die entschädigungslose Entfernung des Arztes aus dem Dienst gibt", so Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU).

10 Monate auf Bewährung für räuberischen Diebstahl eines Schweineschnitzels, LG-Bückeburg, 13.02.2004
LG Bückeburg: 3. Kleine Strafkammer (Berufungsauffangkammer)
Die 3. Kleine Strafkammer verhandelt am Freitag, 13. Februar 2004 um 08.30 Uhr die Strafsache gegen Marek B. Der Angeklagte war mit Urteil des Amtsgerichts Stadthagen vom 11. März 2003 wegen räuberischen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden. Dem nicht vorbestraften Angeklagten wird vorgeworfen im November 2002 in einem Supermarkt in Stadthagen abgepackte Schweineschnitzel im Wert von 2,99 € entwendet zu haben und seine Beute mit Gewalt gegen die Angestellten des Supermarktes verteidigt zu haben. Die hiergegen von dem Angeklagten gerichtete Berufung hat die 4. kleine Strafkammer am 10. Juni 2003 verworfen. Auf die Revision des Angeklagten hat das Oberlandesgericht Celle das angefechtene Urteil der 4. kleinen Strafkammer mit seinen Feststellungen aufgehoben und an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen. Es sind sechs Zeugen geladen (Ns 11 Ls 408 Js 9247/02 (50/03)).

Gerechte Urteile oder Klassenjustiz?, Unabhängige Justiz gibt es nicht, 02.04.2009
Vorne weg will ich an die Silvesterrede von Kardinal Frings erinnern, die er am 31. Dezember 1946 gehalten hat.
„ Wir leben in Zeiten, da in der Not auch der einzelne das wird nehmen dürfen , was er zur Erhaltung seines Lebens und seiner Gesundheit notwendig hat, wenn er es auf andere Weise , durch seine Arbeit oder durch Bitten , nicht erlangen kann. „
Dafür wurde er mit dem Wort fringsen für Mundraub in der deutschen Sprache verewigt. Ganz besonders bezog er sich da auf die Plünderung der Kohlezüge der Alliierten.
Es geht mir darum aufzuzeigen, das die Umstände berücksichtigt werden sollen und um die VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT einer eventuellen Strafe. Natürlich wollte der Kardinal nicht das Gebot "Du sollst nicht stehlen" ausser Kraft setzen.
...Was dahinter steckt ist ganz einfach. Ich brauche nur die Umkehrfunktion zu nehmen. Die 50 Cent werden den Millionenbetrug der Reichen und der Manager gleichgestellt. Oder anders herum: Millionenbetrug ist wie Äpfelklauen. Ein Kavaliersdelikt. In der BRD werden Leute wegen winziger Beträge entlassen und Millionen Betrüger mit Millionen belohnt. Solche Verhältnisse hatten wir schon mal IM DRITTEN REICH. Da wurden durch FREISLER auch Angeklagte in übelster Weise behandelt. Nachweislich sind in Deutschland die NAZIRICHTER nicht belangt worden. Das merkt man bis heute. Jetzt wo die Verhältnisse wieder schlechter werden, will die Klassenjustiz verhindern, das die Armen wieder anfangen zu fringsen, damit die Reichen weiter in Saus und Braus leben können.
Wozu hatte Justizia eine Waage in der Hand? Doch wohl mit der Intention , das Urteile Ausgewogen seien sollen.

Niedergeschlagen, enteignet, verfolgt, unzulässige Zwangsvollstreckung, Richter Dr. Nowatius vom AG Essen
Wie der Essener Amtsrichter Dr. Nowatius für die Sparkasse Spröckhövel eine nicht titulierte, zivilrechtliche Forderung mit den Mitteln des Strafrechts durchsetzte. Nutzt er sein Amt um Pfandkehren (§ 289 StGB) für Finanzinstitute zu organisieren?
...Als ich mein Lager verließ, um in mein Büro zu gehen, standen im Treppenhaus zwei Personen, die sich mir als Gerichtsvollzieher vorstellten, Herr Thomas Schulz und Frau Iris Wontorra. Sie gaben vor, das Fahrzeug E-P 2131 pfänden zu wollen. Einen ordnungsgemäßen Beschluss überreichten sie mir nicht. Wie sich hinterher herausstellte, hatten sie auch keinen. Ich verwies auf mein Lagerhalterpfandrecht. Sie brachen die Pfändung ab, baten aber darum, sich das Fahrzeug einmal anschauen zu dürfen.
Ich schloss noch einmal die Lagertür auf und zeigte den beiden den Wagen. Durch die geöffnete Tür kamen auch die beiden Polizisten wieder ins Lager. Mein Prokurist, Herr Udo Howahl, kam ebenfalls hinzu. Er fragte die beiden Polizisten nach ihren Ausweisen: „Haben wir nicht nötig“ war ihre Antwort. Gleiches bekam ich gesagt, als ich nochmals nach einem richterlichen Beschluss fragte : „Haben wir nicht nötig.“
Selbst für mich, der ich über die finanziellen Mittel verfüge, war es schwer, einen Anwalt zu finden, der mir half. Keiner, den ich angesprochen habe, war bereit gegen diese Behördenwillkür vorzugehen. Bis heute liegen weder ein Durchsuchungsbeschluss, noch eine Beschlagnahmeanordnung, noch ein zivilrechtlicher Titel vor, die die Entfernung des Roadster aus meinem Betrieb im Sommer 2006 tragen würden.
Oberstaatsanwalt Kolpatzik, ist es seine Aufgabe in der Essener Justiz Menschen, die sich gegen Beamtenwillkür wehren, mit dubiosen und sinnlosen Anzeigen strafrechtlich zu verfolgen?
Musste Herr Oberstaatsanwalt Kolpatzik als erfahrener Jurist nicht sofort erkennen, dass in der Akte eine Begründung der Gefahr im Verzug, für den Hausdurchsuchungsbeschluss und die Beschlagnahme fehlte? Hätte Richter Dr. Nowatius dies nicht schriftlich und nachvollziehbar dokumentieren müssen? Nichts dergleichen war vorhanden. Wie konnte er hier dem Kollegen helfen?
Denn, was nicht sein darf, kann offenbar nicht sein! Er drehte den Spies um und klagte meine Leute und mich wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt an.
Lesen Sie selbst, anbei der Beschluss vom 4.4.07. (14b) 2. Seite, die beiden letzten Absätze. Herr Oberstaatsanwalt Kolpatzik wollte tatsächlich das Verfahren gegen meine Mitarbeiter und mich einstellen, wenn ich die Anzeige gegen die Polizisten zurückziehe! So gnädig ist er – so gut meinte er es mit mir.
Ich habe den fragwürdigen Vorschlag nicht akzeptiert. Beim nächsten Termin wurde das Verfahren eingestellt – ohne Auflagen. (15) Die Anwaltskosten meiner Mitarbeiter trug der Staat, bzw. Sie, als Steuerzahler. Meine Anwaltskosten trug ich selbst. Richter Wissel meinte, dies solle mir eine Lehre sein....
Richter und ihre Nebentätigkeiten: Bei den richterlichen Nebentätigkeiten, die zusätzlich rechtsstaatlich sehr bedenklich sind, handelt es sich hauptsächlich um folgende Tätigkeiten:
1. Treuhänder für Banken und Versicherungen
2. Vortragsredner, besonders bei Banken und Versicherungen ....
Gemäß seinem Richtereid (§ 38 Abs. 1 DRiG) hat der Richter unter anderem "ohne Ansehen der Person zu urteilen". Kann ein Richter, der als Treuhänder von einer Bank oder einer Versicherung je Jahr ein ansehnliches Zubrot erhält, über Streitigkeiten von Kunden mit Banken oder Versicherungen noch unparteiisch urteilen? Die Lebenserfahrung schließt dies aus.

Justizposse um Hotelier aus dem Bayerischen Wald, Karl Fischl sollte als Zeuge über 4000 EUR Gerichtskosten zahlen, 25.09.2008
Deutschland ist ein Rechtsstaat und das ist gut so. Die Justiz in Deutschland ist unabhängig, und auch das ist gut so.
Aber wozu unabhängige Richter und Staatsanwälte in Deutschland fähig sind, wenn es darum geht ein Justizverfahren nach ihren Vorstellungen durchzupeitschen und Zeugen ihre Macht zu demonstrieren, zeigt der Fall des Geiersthaler Hoteliers Karl Fischl.
Der sollte neben einem Ordnungsgeld von 150 EUR auch noch die weit überzogenen Gerichtskosten von über 4.000 EUR bezahlen, weil er als Zeuge krankheitsbedingt nicht über 500 km zu einer Verhandlung anreisen konnte, obwohl er, wie nun bestätigt wurde, ein ordentliches ärztliches Attest vorgelegt hatte.
Prompt meldete sich daraufhin auch ein Redakteur des ZDF, das im Fernsehen den Fall aufgriff und darüber im Magazins WISO (04.10.2008) berichtete und das zur besten Sendezeit um 20.10 Uhr.
Und siehe da, auf einmal ruderte die Justiz in Baden Baden zurück, wie die Passauer Neue Presse (PNP) in ihrer jüngsten Ausgabe berichtet und sprach von einem bedauerlichen Irrtum. Die horrenden Gerichtskosten und auch das verhängte Ordnungsgeld seinen ein Fehler und müssten nun doch nicht vom Zeugen bezahlt werden.
So erfreulich die späte Einsicht der Justiz für den Betroffenen Hotelier auch ist, es bleibt der fade Nachgeschmack, dass man in unserem Rechtsstaat erst dann Recht bekommt, wenn man genug mediale Aufmerksamkeit bekommt. Und was der besorgte Bürger schon immer vermutete scheint hier bestätigt: Prominenz schützt eben doch manchmal vor Strafe.
Die Kosten des Verfahrens trägt nun wohl die Staatskasse – armes Deutschland …

Im Prozeß gegen Astrid Proll soll nun das Urteil verkündet werden. Selten hat ein Verfahren die Unabhängigkeit der Justiz so in Zweifel gezogen, Der Spiegel 04.02.1980, Seite 110, "Phantom beschossen"
Frankfurts Staatsanwälte sind ganz und gar unabhängig. Die Meinung ihrer Behördenchefs oder gar ein Wink aus Bonn -- nichts dergleichen ficht sie an.
...Sogar die Schwurgerichtsvorsitzende Johanna Dierks, die den problemgeladenen Prozeß mit Geschick und Feingefühl um alle Klippen dirigierte, mochte ihren Unmut über eine massive Fremdsteuerung der Justiz auch schon vor dem Urteilsspruch nicht zurückhalten: "Uns stimmt es nachdenklich, auf welche Weise die Exekutive in die Rechtsprechung eingreift."
Ihre Ankläger sind in einer mißlichen Lage: Straftaten jede Menge böten sich zur Verfolgung an, aber nichts davon läßt sich noch greifen. Wo der Verdacht offenkundig ist, dürfen die Staatsanwälte nicht anklagen, und was sie anklagen dürfen, können sie nicht überzeugend beweisen. Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung etwa, sonst in solchen Fällen ein Selbstgänger, darf Astrid Proll nicht vorgeworfen werden. Das Delikt ist im deutsch-britischen Auslieferungsrecht nicht vorgesehen. Für einen Bankraub in Kassel befanden die Briten die Beweise zu dürftig und blockten die Verfolgung ab. Ermittlungen wegen S.111 Mitwirkung an der Baader-Befreiung von 1970 hatte schon die Berliner Justiz eingestellt.
...Astrid Proll und ihr Begleiter Manfred Grashof wurden am Abend des 10. Februar 1971 in Frankfurt von zwei Beamten um Vorlage ihrer Ausweise gebeten. Gleich darauf fielen Schüsse. Niemand wurde verletzt, die beiden BM-Mitglieder konnten flüchten. Bei der Spurensuche fanden sich fünf Hülsen, vier davon stammten aus der Pistole des BKA-Beamten Simons, eine aus der Waffe von Grashof, der, später als Zeuge vernommen, den Schuß auch zugab.
Aus dem Vorfall wurde gegen Astrid Proll der Vorwurf eines doppelten Mordversuchs konstruiert. Kriminalpolizei und Staatsanwalt verletzten ihre Dienstpflichten, sie beschränkten gezielt die Beweiserhebungen, frisierten die Akten und verheimlichten Zeugen. Denn es gab Zuschauer, die partout nicht auftauchen sollten: Beamte vom Verfassungsschutz.
...Kein Zweifel, daß die Unabhängigkeit der Gerichte spätestens dort aufhört, wo Polizisten und Geheimdienstler bestimmen, was Richter erfahren und beurteilen dürfen.

Entmündigung durch Richterwillkür im Rechtsstaat Deutschland
Manche Richter scheinen mit solchen langwierigen Fällen schlichtweg überfordert zu sein und wehren sich auf ihre Art, denn die Justiz weiß am besten wie man
hartnäckige Betroffene mundtot machen kann. Sie drohen gesunden Menschen mit Entmündigung. Ein Interview lehnt das zuständige Amtsgericht Buxtehude ab. Der zuständige Amtsrichter hat einen internen Vermerk über Herrn Schnathorst angefertigt. Darin spricht der zuständige Richter von "Querulantentum" und dies "könne einen Krankheitswert aufweisen". Mechthild Dyckmans aus dem Rechtsausschuss vom Bundestag warnt: Familiengerichtsverfahren sind oft mit ganz großen Immotionen betroffen und da darf der Richter nicht seine eigenen Emotionen reinbringen. Ich weiß aus meiner eigenen Erfahrung das Querulanten unangenehm sind aber nicht jeder Querulant ist, weil er Querulant ist Prozeßunfähig. Auch ein Querulant hat einen Anspruch auf ein rechtsstaatlich korrektes Verfahren.
Prof. Bernd-Rüdeger Sonnen: Wenn es in einem Sorgerechtsstreit hoch hergeht auf beiden Seiten, dann kann man nicht
sagen hier ist jemand der wirklich kämpft Querulant und deswegen müssen wir ihn unter Betreuung stellen. Das ist voll daneben würden wir heute sagen. Herr Schnathorst muß sich einer psychologischen Untersuchung unterziehen. Der Gutachter erklärt Herr Schnathorst sei selbstverständlich normal.
Bernd Schnathorst ist kein Einzelfall. Knapp 10000 EUR an Gerichts- und Anwaltkosten hat Karin Kelly bislang bezahlt ohne Ihren Enkel auch nur einmal in die Arme nehmen zu dürfen. ...Doch dann im Dezember letzten Jahres wird den Kellys von dritter Seite ein Protokoll sowie ein Beschluß des Amtsgerichtes Rottenhausen zugespielt. Auch hier stellt ein Gericht die Zurechnungsfähigkeit in Frage. Der Gerichtsvollzieher hält sogar eine "Überprüfung ob vormundschaftliche Maßnahmen angebracht sind für sinnvoll". Amtsgericht Rottenhausen: Im übrigen sei alles gerichtlich korrekt gelaufen.
Jürgen Rudolf, Familienrichter, ist der Fall Kelly ein Musterbeispiel wie es nicht ablaufen sollte. Der Experte weiß um die weitreichenden Konsequenzen solcher Beschlüsse: "Das ihr jetzt auch noch assestiert wird, dass Sie nicht Verfahrensfähig und damit nicht Zurechnungsfähig sei, dass habe ich als unrealistisch empfunden und als Satire und hier ist eine ganz große Gefahr, die in einem solchen System entstehen kann".
Report hakt beim Bundesjustizministerium nach. Aber die Bundesjustizministerin Zypries sieht keinen Handlungsbedarf. Das Gerichte Menschen, die ihre Rechte wahrnehmen, mit Entmündigung droht ist also weiterhin selbstverständlich. Geistig vollkommen gesunden Menschen, die um ihr Recht kämpften droht damit also weiterhin die Gefahr für Unzurechnungsfähig erklärt zu werden.


"Wie man die Opfer zum Schweigen bringt: Kindesentzug, Entmündigung, Kriminalisierung, Zwangspsychiatrisierung, 'Pressefreiheit'?"
Diese Rubrik möchte Menschen helfen, die durch das Unverständnis ihrer Umgebung, durch ärztliches Unvermögen oder durch Vorurteile und pseudo-psychiatrische Diagnosen, durch Verleumdung oder Kriminalisierung an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden und einzelne Menschenrechte des normalen Bürgers wie zum Beispiel das Recht auf freie Meinungsäusserung verlieren - oder gar, wie im Falle Heller, aus ihrer Heimat fliehen müssen.

Richterliche Anordnungen zu Zwangsgutachten und Untersuchungen zwecks Prozeßunfähigkeit für Nichtjuristen und Justizkritiker
Besorgte Bürger schrieben auf Bitten eines Opfers von Amtsmißbrauch, Amtskorruption, Rechtsbeugung am LG Braunschweig, an Herrn Prof. Dr.Mauthe, LKH Königslutter. Nun ist der Herr Professor ein vielbeschäftigter Mann, kann sich vor Arbeit kaum retten, u.U. auch leicht vergeßlich und zerstreut, ...., er "vergaß" zu antworten. Erlassen wir ihm die Antwort und sind wir nett zu ihm. Von dem Betroffenen erfuhren wir lediglich, daß er, der Herr Professor,  für "derartige" Aufträge wie daß vom Landgericht gewünschte psychiatrische Gutachten wegen vieler "Regierungsaufträge" keine Zeit habe. Was dies auch heißen mag, wir veröffentlichen dieses Schreiben, um weiteren Betroffenen stichhaltige Argumente zu liefern ...
Aufgrund der fortschreitenden Amts- und Gerichtspraxis, Prozeßparteien in gerichtlichen Verfahren zwangszubegutachten und ihre Prozeßunfähigkeit zu behaupten, sowie Justizkritiker solcherart anzugreifen, besteht schon aufgrund der persönlichen wie volkswirtschaftlichen Schäden Klärungs- und Handlungsbedarf. Der Bürger muß sich solche Eigenmächtigkeiten von Juristen und Gutachtern nicht gefallen lassen. ...

Gutachten als Waffe gegen "Querulanten" von Prof. Joachim Hellmer
Es gibt eine ausgedehnte Praxis, "Querulanten" und andere unliebsame Personen mit Hilfe des ärztlichen Sachverständigen mundtot zu machen. Berühmt-berüchtigt sind zum Beispiel die Zwangspensionierungen von Beamten, die den Staat - aus berechtigten oder unberechtigten Gründen - unbequem , vielleicht sogar (wegen des behördeninternen Wissens ) gefährlich geworden sind. Gehen diese gegen Ihre Entlassung gerichtlich vor, was Ihr gutes Recht ist, rettet sich der Staat vor einer Nachprüfung seiner Entscheidung nicht selten durch Einschaltung eines ärztlichen Gutachters, der entweder Dienstunfähigkeit attestiert oder gar Querulantenwahn diagnostiziert wobei schon Aberkennung der Prozessfähigkeit genügt um den Beamten unschädlich zu machen. Es muß Ihm dann ein Pfleger (nach heutigem Recht ein Betreuer) bestellt werden der von sich aus entscheidet ob die Klage erhoben oder weiterverfolgt wird.
...Das ärztliche Gutachten ist - solange diese Praxis nicht allgemein durchschaut ist - eine Waffe, die durch wissenschaftliche Herkunft den Anschein von Unanfechtbarkeit besitzt. Sie ist praktisch unanfechtbar, aber nicht durch den Wahrheitsgehalt, sondern durch Fehlen einer unabhängigen Instanz, die dem Sachverständigen - und damit der öffentlichen Gewalt, die sich seiner bedient - auf die Finger klopft. Die deutschen Gerichte sind - trotz ermutigender Ausnahmen - noch weit davon entfernt eine solche unabhängige Instanz darzustellen.


Wer sich als Nichtjurist bei Gericht selbst oder Angehörige vertritt ist auf seinen Geisteszustand zu untersuchen ob ihm ein Betreuer bestellt werden muß
Unglaublich, die Fälle häufen sich, ein Sozialgerichtsverfahren ist der Anlaß eine Anfrage an das örtliche Amtsgericht zu stellen ob ein rechtsuchender zivilcouragierter Bürger noch alle "Tassen" im Schrank hat. Nach Durchsicht der Unterlagen die zur Verfügung stehen, handelt es sich um einen Künstler und Multimediafachmann der zugleich für ein Millardenschweres Projekt als gerichtlich bestellter Patentverwalter tätig ist. Doch damit nicht genug, wer ihn kennt und seine Vita [1] gelesen und überprüft hat, der weiß das es Menschen gibt die weit ausserhalb der Normen Qualitäten besitzen die für einseitig schmalspurig ausgebildete Zeitgenossen nicht erreichbar sind. Zu dem ist nicht selbstverständlich das ein Mensch sein berufliches Fortkommen einschränkt, seine erblindete Mutter pflegt, vor der Sozialgerichtsbarkeit, dem Versorgungsamt, dem Sozialamt und der Gesundheitskasse AOK als Rechtsvertreter, als absolute Vertrauensperson tätig ist. Kurzum, die Vollpflege an seiner 86 jährigen Mutter von Ärzten und Pflegekasse niemals beanstandet, inklusive Haushalt und die Selbstversorgung seiner Person, ist ein krankhafter Zustand der gleich zwei Personen betrifft? Ist die Einschränkung des persönlichen wie auch der beruflichen Lebensqualität eine schwere neurotische Störung die ein Richter zu behandeln hat? Wie weit darf hier die richterliche Unabhängigkeit überdehnt werden und wo beginnt die Sozialeuthanasie? ...

In Deutschland werden Bürgerrechtler und Menschenrechtler überwacht, weil diese eine Gefahr für den deutschen "Rechtsstaat" darstellen, 12.01.1999
"Nach wie vor - und das heißt seit über 28 Jahren - wird Dr. Rolf Gössner, Rechtsanwalt, renommierter Publizist und engagierter Bürgerrechtler vom Verfassungsschutz geheimdienstlich überwacht. Diese Tatsache hat das Bundesamt - auf Antrag - dem Betroffenen Ende letzten Jahres mitgeteilt."
Humanist ische Union, Presseerklärung vom 12. Januar 1999

Pressemitteilung anlässlich der Demonstration der Justizopfer am 26.03.2007 anlässlich des Entzugs der Anwaltszulassung von RA Claus Plantiko vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Es lag schon immer im Interesse der Staatsmacht, systemkritische und andersdenkende Bürger durch eine loyale Justiz zu disziplinieren. Da nach dem Ende der NS-Diktatur die dringend notwendige Säuberung an der Justiz vorbeiging und der infantile nationalistische Ehrenkult auch heute noch weite Bereiche der Staatsanwälte und Richter in ihrem Handeln beeinflußt, wird von der Justiz nahezu jede berechtigte Kritik am System als bösartige Richterbeleidigung verfolgt und bestraft, obwohl eine Bestrafung nach § 185 StGB rechts- und verfassungswidrig ist.
Wegen der Gesetzesunbestimmtheit der Straftat „Beleidigung“ wird bei einer Anklage und Verurteilung gegen die Gesetzesunterwerfung aus Art.97 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 verstoßen, wie auch gegen die Rechtsregel „nulla poena sine lege“, also gegen die Regel „keine Strafe ohne Gesetz“ und zwar des Art. 103 Abs. 2 GG, der Art.7 und 10 EMRK und gegen einschlägige Artikel von Verfassungen der Bundesländer. Weiter verstoßen solche Staatsanwälte und Richter bei einer Verurteilung gegen § 1 STGB und begehen damit Rechtsbeugung gem. § 339 StGB.
Lt. „DER SPIEGEL“ gab es im Jahre 2003 164.848 Strafanzeigen wegen „Beleidigung“ - Tendenz steigend.
Der Begriff „Beleidigung“ ist der Willkür der Beleidigten – der Staatsanwälte und Richter – ausgesetzt. So mußte Rechtsanwalt Claus Plantiko am 9. März unter massivem Druck der Richter seine Berufung gegen einen Strafbefehl wegen angeblicher „Richterbeleidigung“ zurücknehmen, obwohl der Richter als Zeuge in der ersten Verhandlung gar nicht mehr wußte, durch welche Worte er sich durch den couragierten Anwalt beleidigt fühlte und der Richter / Zeuge im Gerichtssaal erst Einblick in die Akte nehmen mußte. Am Schluss der Berufungsverhandlung eskalierte die Situation im Gerichtssaal, als Richter Sch. die etwa 30 Zuhörer anbrüllte, „Habe ich es denn hier nur noch mit Voll-idioten zu tun?“ Nun hat der Richter selbst mehrfach Strafanzeigen u.a. wegen Beleidigung am Hals. Und solch ein Richter führte den Vorsitz in einem Beleidigungsprozess!
Doch der höchst zweifelhafte Strafbefehl von € 18.000 gegen Plantiko reicht dem längst unkontrollierbar gewordenen Justizsystem nicht mehr. Unliebsame Kritiker werden kurzerhand zu Querulanten abgestempelt. Sie müssen sich einer psychiaterischen Untersuchung unterziehen. Schon vor mehreren Jahren schrieb dazu Prof. Joachim Hellmer:
„Der Begriff >Querulanz< sollte aus dem Vokabular der Sachverständigen ein für alle Male gestrichen werden. Wo dieser Begriff in einem Gutachten vorkommt, sollte man gleich wissen, daß gegen den Beurteilten nichts fundiertes vorzubringen ist, daß kein wirklich krankhafter Befund vorliegt, geschweige denn eine Geisteskrankheit, sondern eine gesunde, aber unbequeme Person zum Schweigen gebracht, statt Freiheits- oder Geldstrafe als eine „Äußerungsstrafe“ verhängt werden soll.“ Vor diesem Hintergrund sollte am 26.03. (Termin inzwischen verschoben) vor dem BGH die Anwaltszulassung von RA Plantiko entzogen werden. Dieser geplante klare Verfassungsbruch, der einem Berufsverbot eines mutigen Kritikers gleichkommt, (kennen wir Ähnliches nicht von diktatorischen Systemen?), durch das höchste deutsche Gericht, ist Anlass dafür, dass mehrere Justizopferorganisationen sich mit RA Plantiko solidarisieren und am 26.03. in einer gemeinsamen Protestaktion vor dem Bundesgerichtshof die grundgesetzkonforme Umsetzung des Rechts und die Kontrolle der Justiz einfordern.
Auch der Verein hilfe-RuF e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, durch Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit auf die Mißstände in der Justiz und des Machtapparats hinzuweisen. Selbst der frühere Innenminister Gerhart Baum beklagt den heute häufig praktizierten Rechtzustand und wünscht sich eine bundesweite Bürgerinitative „Rettet die Grundrechte“.
Viele unserer Vereinsmitglieder haben die Verlogenheit und Verkommenheit der deutschen Justizbehörden und des staatlichen Machtapparats selbst leidvoll erfahren müssen und sich deshalb entschlossen, für mehr Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit zu kämpfen. Die „Antiterrorgesetze“ und die angedachte Justizreform dienen nicht dazu, die im Grundgesetz garantierten Bürgerrechte besser umzusetzen. Beide dienen in erster Linie die Kontrollen des Staates gegenüber den Bürgern auszuweiten und diesen ihre Rechte und Freiheit weiter zu beschneiden.
In seinem Buch „Im Namen der Gerechtigkeit“ schrieb der Strafverteidiger Dr. Paul Ronge über die Zeit vor und nach der Machtergreifung der Nazis: „Ich hoffte und wartete, dass die höchsten Juristen eingreifen werden. Ich wartete vergebens.“ ...
hilfe – R u F e.V. Hilfe für demokratisches Recht und Freiheit e.V.

Reportage: StA Zmyj-Köbel (Marburg), Spitzname 'Schreihals', missbraucht seine Amtsmacht für Rache an einem Rechtsanwalt?, 2007
Staatsanwalt Zmyj-Köbel hat die Gießener Kanzlei und die Marburger Wohnung des Rechtsanwalts Döhmer am 6.11.2007 durchsuchen lassen. Die Erlaubnis dazu bekam Zmyj-Köbel vom Marburger Richter Schauß. RA Döhmer wirkt aus mehreren Gründen auf die einheimische Justiz wie ein rotes Tuch.
Döhmer hat beispielsweise Jörg Bergstedt von der Projektwerkstatt verteidigt und immerhin erreicht, dass eine mehrtägige Einsperrung Bergstedts für rechtswidrig erklärt wurde. Die RichterInnen des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. verglichen bei dieser Gelegenheit Gießener Polizisten und Richter der Gegenwart mit Kollegen in der "Nazizeit" (siehe Richter Gotthardt (AG Gießen): OLG Frankfurt vergleicht sein Vorgehen mit Nazi-Methoden ).
Döhmers Widersacher ist Staatsanwalt Zmyj-Köbel. In Gerichtsverhandlungen schreit Zmyj-Köbel unbeherrscht. Holger Gaßmann, früher beim Landgericht Gießen, jetzt Präsident am Landgericht Marburg, schreibt: "Soweit der Verteidiger Rechtsanwalt Döhmer das in dem hiesigen Verfahren zutage getretene Verhalten des Staatsanwalts Zmyi-Köbel beanstandet, ist festzuhalten, dass Staatsanwalt Zmyi-Köbel nach Mitteilung des Leiters der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Marburg nicht mehr mit dem Sitzungsdienst in dieser Sache beauftragt ist."
StA Zmyj-Köbel hat versucht, Rainer Hoffmann zu einem verleumderischen Strafantrag gegen Dr. Brosa anzustiften (siehe CDU - Staatsanwalt fordert zu Denunziation auf ). Rainer Hoffmann ist darauf nicht eingegangen, sondern hat eine Petition beim hessischen Landtag eingereicht, in der er Parallelen zur Justiz "im Dritten Reich" zog.
"Mit Dankbarkeit" erinnert Dr. Brosa daran, dass Rechtsanwalt Döhmer sich mutig für ihn eingesetzt hat, indem er - nach ausgedehntem Aktenstudium - beim hessischen Justizministerium über die "unheilige Verquickung zwischen der rechtsradikalen Szene, den Polizeibehörden und den zuständigen Strafverfolgungsbehörden" Beschwerde führte.
RA Döhmer wurden daraufhin von Zymi-Köbels Chef, dem Leitenden Oberstaatsanwalt Koeppen, "Risiken" angedroht...
Und so geschah es auch: Sehen Sie hier die Pressemitteilung von RA Döhmer zur Hausdurchsuchung vom 6. 11. 07.


Der Präsident Richter des LG Aachen ist beleidigt und bockig und erklärt sich daher in 350 Strafverfahren für Befangen
Der Präsident des LG Aachen hat vor einiger Zeit “gewissen Rechtsanwälten” zum Vorwurf gemacht, durch Befangenheitsanträge und ausufernde Beweisanträge die Aachener Justiz über Gebühr zu belasten und Verfahren in die Länge zu ziehen. Er hat damit 98 % aller Kollegen bitter Unrecht getan, was er wohl inzwischen auch erkannt hat.
Ich bin gespannt, wie die Aachener Justiz mit einem “von ihnen” umspringt, der sich wenig professionell, schwer beleidigt und bockig verhält. Was ist passiert ?


rechtskultur.de:
Prozessbetrug und mehr
Dieser Text berichtet scheinbar Unglaubliches: "Unerhörte Begebenheit/en" aus dem Innern des demokratischen und sozialen Rechtsstaats Bundesrepublik Deutschland und seines Justizapparats. Was hier so knapp wie möglich und so ausführlich wie nötig berichtet wird, hat sich so und nicht anders im Sommer 2001 ereignet: Am Amtsgericht Euskirchen und am Oberlandesgericht Köln im Juli, August und September 2001. Dabei sind unter dem Deckmantel des "Kindswohls" vor allem eine Mutter und ihre Kinder erheblich geschädigt und in ihrer Existenz nachhaltig gefährdet worden. Beschrieben werden vor allem wichtige strafrechtliche Seiten. Die dahinter liegenden Abgründe an barbarischem Zynismus, an menschenverachtender Antimoralität und zerstörerischem Rechtsnihilismus von Personen und Institutionen stehen nicht im Vordergrund. Und was hier als manipulativer Handlungszusammenhang vorgestellt wird, ist monatelang entsprechend der beabsichtigten Handlungsstrategie der aus vier Personen bestehenden Tätergruppe verborgen geblieben. Er wurde zunächst nur aspekthaft vermutet, kann nun aber aufgedeckt werden, nachdem drei Akten, die bisher unzugänglich waren, endlich durchgesehen werden konnten. Dabei zeigen sich eine Vielzahl nicht nur der üblichen, bekannten und gängigen Verstösse gegen rechtliche Normen und Verfahrensgrundsätze, sondern auch wesentliche rechtsfeindliche Verstösse gegen elementare Rechtsgrundsätze bis zu mehrfachen Grundrechtsverletzungen. ...


Oberstaatsanwalt Harald Krahmüller Staatsanwaltschaft Bielefeld (26 Js 355/09, Schreiben vom 10.06.2009 **PDF folgt): Wenn Richter oder Staatsanwälte strafbare Handlungen tätigen wie Erpressung, Bedrohung Nötigung und Betrug, dann ist zu unterstellen, dass es sich dabei nur um einen Irrtum handeln kann und daher sind bereits keine Ermittlungen aufzunehmen.

Dem von der Staatsanwaltschaft Betrogenem wurde jedoch hinterher noch 4 mal erklärt, dass das Geld um dass er von der Staatsanwaltschaft betrogen wurde nicht zurückgezahlt wird. Der Amtsleiter der Staatsanwaltschaft Bielefeld und auch der Amtsleiter der Generalstaatsanwaltschaft Hamm erklären, dass das Geld nicht zürückgezahlt wird. Es wurde im übrigen ein Strafantrag wegen Nötigung, Bedrohung (Eine entsprechende Freiheitsberaubung würde ein Verbrechen darstellen §239 Abs. 2 iVm. §12 Abs. 1 StGB), Erpressung und insbesondere Betrug gestellt. Um das ganze herabzuspielen wird in dem Schreiben von Oberstaatsanwalt Harald Krahmüller nur die Nötigung aufgeführt. Desweiteren erklärt Oberstaatsanwalt Harald Krahmüller, dass in dem
Haftbefehl stehen würde: "Durch sofortige Zahlung des nebenstehend aufgeführten Betrages unter Angabe des Verwendungszwecks kann die Vollstreckung abgewendet werden." Das steht in dem Haftbefehl bezüglich der Strafe. (Im folgenden sehr verkürzte Darstellung der Vorfälle). Die zu zahlende Strafe war jedoch gar nicht Gegenstand des Strafantrages, sondern es geht allein um die Kosten, denn man erpresste den Inhaftierten ihn so lange in Haft zu lassen bis er auch die Kosten bezahlt hat. Da er Mittellos ist kann er die Kosten aber nicht bezahlen und wäre so gesehen unendlich lange Inhaftiert geblieben. Die Strafe wäre nach 30 Tagen Haft abgesessen gewesen aber Kosten kann man nicht absitzen. Dass er vollkommen Mittellos ist, ist der Staatsanwaltschaft bzw. Staatsanwältin Anja Lausten und Richterin Anke Weilert bestens bekannt, denn er ist sogar gerade bestraft worden, weil er sich hat bei Mittellosigkeit von einem Anwalt bei Anwaltszwang vertreten lassen, der 1030 EUR gekostet hätte. Etwa 1 Jahr danach ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden, so dass es dem Inhaftierten nun finanziell jetzt besonders schlecht und viel schlechter ging wie zu dem Zeitpunkt als er den Anwalt, der im Übrigen seine Leistung gar nicht erbracht hat, in Anspruch genommen hat. Ein Gnadengesuch zur Verringerung der Strafhöhe wurde abgelehnt. Ein Antrag auf Tilgung der Strafe durch gemeinützige Arbeit wurde abgelehnt, weil der Verurteilte sein Gnadengesuch auf Aufhebung bzw. Verringerung der Strafhöhe weiterverfolgte.
Ohne Wissen des Inhaftierten erschien eine Person bei der Polizei um ihn auszulösen, die allerdings nicht wußte, dass der Inhaftierte vollständig Mittellos ist, und fragte, wieviel er denn zahlen müsse, damit der Inhaftierte wieder freikommt. Als man ihm die Summe von 930 EUR nannte erklärte er, dass es aber nur etwa 300 EUR sein müßten. Daraufhin telefonierte der Polizeibeamte mit der Staatsanwältin oder der Richterin und erklärte, dass der Inhaftierte nur dann freigelassen wird, wenn die 930 EUR bezahlt werden. Mit dem Inhaftierten sprechen durfte er nicht, denn es hätte ja auch sein können, dass er eine solche hohe Strafsumme (teilweise) absitzen wollte. Das Geld von dem Inhaftierten zurückerhalten kann die Dritte Person nicht welches die Staatsanwaltschaft und die Richterin genau wissen. So verschafft sich die Staatsanwaltschaft Geld von Dritten mit Lügen und letztlich betrügerisch, welches diese von ihren Schuldnern nicht erhalten können.
Der Dritte verlangte daraufhin die Kosten zurück, denn die Zahlung dieser Kosten war nicht Notwendig, damit der Inhaftierte wieder freigelassen werden muß. Es gab seinerseits eine ganz genaue rechtsgeschäftliche Willenserklärung und zwar, dass er so viel einzahlen will, dass der Inhaftierte wieder freigelassen wird. Rechtspflegerin Mareike Engel teilte dem ehemals Inhaftierten daraufhin 2 mal mit, dass er die Kosten nicht zurückerhält. Als es dem Inhaftierten noch finanziell viel besser ging wurde er bestraft, weil er bewiesenerweise 1030 EUR Kosten nicht zahlen könnte (Man wollte so die Zahlung von Geld an einen Anwalt erpressen, der mit dem Präsidenten Gero Debusmann vom OLG-Hamm kongenial zusammenarbeitet und die für sein Honorar erforderliche Leistung gar nicht erbracht hat.). Jetzt wo es ihm finanziell wesentlich schlechter geht wird es als selbstverständlich vorrausgesetzt, dass er 930 EUR zahlen kann. Da die Staatsanwaltschaft und die Richterin wissen, dass er die Kosten nicht zahlen kann hat man sich die Lüge ausgedacht um einen Dritten um das Geld zu betrügen.

Bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld dürfen zum elitären juristischem Kreis zugehörige Rechtsanwälte falsche eidesstattliche Versicherungen abgeben und dabei Bürger fürchterlich schädigen und ruinieren. Richter dürfen nach Herzenslust Rechtsbeugung begehen und Protokolle fälschen, also Willkürlich handeln, und damit Bürger ruinieren. Im Ansehen der Person sind Ermittlungen stets von vorn herein garnicht aufzunehmen.
Bei juristisch sogenanntem minderwertigen Menschen ist bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld Betrug umgekehrt zu unterstellen auch wenn gar keiner vorhanden sein kann. Desweiteren ist aufgrund einer unterstellten Unterschlagung sogar bei einem Proleten eine Hausdurchsuchung durchzuführen.
Gemäß der Staatsanwaltschaft Bielefeld ist dieser selbst, dass Unterstellen von Straftaten, sowie die nicht Ermittlung bei Straftaten strengstens untersagt und diese wäre angeblich zur strengen Objektivität verpflichtet.
Gemäß Alexander Dörrbecker vom Bundesjustizministerium werden Straftaten in Deutschland ohne Ansehen der Person verfolgt.
Gemäß der Landesjustizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter wird bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld ohne Ansehen der Person gehandelt.
Bereits an dieser ungeheuerlichen Verlogenheit mit dem vorsätzlichen und gewollten Handeln im Ansehen der Person, wobei Juristen, die dazu gehören Straftaten begehen dürfen und andere Menschen ruinieren dürfen sieht man bereits, dass es sich bei der Staatsanwaltschaft und den Gerichten Allgemein um die gefährlichste kriminelle Vereinigung handelt, wobei die Gerichte zusammen mit der Staatsanwaltschaft zusammen mit der dahinter stehenden Politik auch die kriminellste Vereinigung in Deutschland sein dürfte.
Parlamentarischer Geschäftsführer CDU-Bundestagsfraktion Peter Briesenbach (Mindener Tageblatt, Seite 2, 25.07.2009): "Die Justiz in NRW funktioniert". Das ist also, dass was von elitären Herrschaften in der Politik und von Landesjustizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) unter einer funktionierenden und lobenswerten Justiz verstanden wird.

Ablieferungspflicht für Webseiten? - Die neue Pflichtablieferungs-Verordnung
„Ist es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode” heißt es bei Hamlet. Nichts anderes fällt einem angesichts der seit Oktober 2008 in Kraft getretenen Pflichtablieferungs-Verordnung ein. Sie ist eine Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek, das im Jahre 2006 das Licht der Welt erblickte.
Es lässt sich leider nicht anders sagen: Beide Gesetze sind in puncto Internet eine der schwachsinnigsten Regelungen, die der deutsche Gesetzgeber je verbrochen hat. Selbst so katastrophale Onlinerechts-Bereiche wie das Fernabsatzrecht, in denen die Legislative seit nunmehr 10 Jahren absolute Inkompetenz beweist, strahlt demgegenüber in hellem Licht.

Betrug und Strafvereitelung: Eine Staatsanwältin steht als Angeklagte vor Gericht, 03.03.2009
Eine wegen Strafvereitelung angeklagte Staatsanwältin hat seit zwei Jahren erfolgreich den ihr drohenden, öffentlichen Prozess verhindert. Jetzt unternimmt die Justiz einen neuen Anlauf gegen die 46-Jährige, die in Wiesbaden schon wegen Betruges verurteilt worden war. Am 25. Mai soll es endlich so weit sein: Dann soll Dr. Anne D. ­ als Staatsanwältin in Frankfurt zuletzt für Jugendkriminalität zuständig ­ vor Amtsrichter Thomas Siahaan erscheinen. Nicht als Prozessvertreterin ihrer Behörde. Sondern als Angeklagte. Die Vorwürfe, die dann verhandelt werden sollen, wiegen schwer sowohl für die inzwischen suspendierte Staatsanwältin, aber auch für den Ruf der hessischen Justiz.


Zu viele Kirchenaustritte: Thüringen führt Kirchenaustrittsgebühr ein

Die CDU geführte Thüringer Landesregierung hat zum 1. März 2009 eine Kirchenaustrittgebühr von 30 € eingeführt, außerdem ist der Austritt nun beim Standesamt zu erklären und nicht mehr beim Amtsgericht. Es gibt keine Ermäßigung für sozial Schwache. Damit macht die CDU den Kirchen nochmal ein Geschenk vor einer möglichen Abwahl bei den Landagswahlen im August.

Notstandsjustiz: Repression gegen Antikriegsaktivisten - Absurdes Hammer-Urteil gegen IMI-Vorstand Tobias Pflüger, 13.03.2009
Am Montag den 2. März 09 fand vor dem Amtsgericht München / Strafgericht ein Prozess gegen unser Vorstandsmitglied Tobias Pflüger statt. Dabei wurde er für eine angebliche Beleidigung während der Proteste gegen die Münchner Sicherheitskonferenz 2005 zur Zahlung von 60 Tagessätze a 200 Euro - also 12.000 Euro! – verurteilt.
Zum Hintergrund: Drei Polizisten werfen Tobias Pflüger Beleidigung vor. Sie hatten den Europaabgeordnete bei der Münchner Sicherheitskonferenz 2005 daran gehindert, Zugang zu einem brutal Festgenommenen zu bekommen. Auch gaben sie keine Informationen über den Festnahmevorgang heraus. Anscheinend weil Tobias Pflüger ankündigte, sie wegen Rechtsbeugung anzuzeigen, initiierten die Polizisten eine Anzeige gegen ihn. Eine Beleidigung ist von Seiten von Tobias Pflüger allerdings nicht gefallen.
Nach Befragung durch Tobias Pflügers Anwältin Angelika Lex waren die Widersprüche und Absprachen der Polizisten offensichtlich, doch die Richterin fand trotzdem alles glaubwürdig. Aus den Aussagen der Polizisten ergab sich weiterhin, dass die übergeordneten Behörden (genannt wurde die Bezirksregierung Düsseldorf) bei der Erstellung der Anzeige des Polizisten Michaelis behilflich waren. Dies gibt dem Verfahren eine weitere politische Dimension. Die Polizisten schrieben ihre Texte voneinander ab. Weder die Staatsanwaltschaft (Frau Lux) noch die Richterin (Frau Birkhofer-Hoffmann) waren bereit, den politischen Kontext des Verfahrens ernsthaft zu würdigen und etwa die Möglichkeit unlauterer Gründe der Polizisten zu bedenken, sondern sie schenkten den Polizisten uneingeschränktes Vertrauen. In Ihren Augen liegt es bei Pflüger, den Vorwurf der Beleidigung zu entkräften.
Leider ist dieser Fall nur einer unter vielen, die zeigen, wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Deutschland wie auch in der EU immer weiter ausgehöhlt wird. Die Versuche, das bayrische und baden-württembergische Versammlungsgesetz zu verschärfen sind weitere Beispiele.

Polizeigewalt, Querschnittsgelähmter bekommt 100.000 Euro Schmerzensgeld, 28.05.2009
Entschädigung für ein Opfer übertriebener Polizeigewalt: Das Land Nordrhein-Westfalen muss 100.000 Euro Schmerzensgeld an einen Mann zahlen, der von Beamten verletzt wurde und nun querschnittsgelähmt ist. Das hat das Oberlandesgericht entschieden.
Hamm/Espelkamp - Das Land muss auch Folgekosten wie Verdienstausfälle oder den rollstuhlgerechten Umbau der Wohnung zur Hälfte übernehmen (Az.: 11 U 175/07), wie ein Sprecher des Gerichts in Hamm sagte. Nach Ansicht der Kammer war die Gewalt der Polizei "massiv übertrieben".

Tödliche rechtswidrige Schüsse, Haftbefehl gegen Polizisten, sueddeutsche Zeitung, 13.01.2009
Dennis J. starb in der Silvesternacht durch die Kugel aus einer Polizeipistole. Nach der Rekonstruktion der Tat ist nun klar: Der Einsatz der Waffe war rechtswidrig.
..."Die ganze Angelegenheit ist mysteriös", sagt der Anwalt. Er kann sich nicht erklären, warum die Beamten nicht vor dem Zugriff das Auto, in dem Dennis J. saß, einfach eingeparkt haben.
Der Kleinkriminelle wartete in einem gestohlenen Jaguar in Schönfließ auf seine 19-jährige Freundin. Möglicherweise gab deren Stiefvater, ein Bundespolizist, den entscheidenden Tipp, woraufhin drei Berliner Zivilbeamte am Silvesterabend zu der Reihenhaussiedlung fuhren. Zunächst gingen die Ermittler davon aus, dass der Polizist erst auf Dennis J. geschossen habe, als dieser versuchte, mit dem Auto zu flüchten.
Doch am Dienstag erklärte die Staatsanwaltschaft, dass der Beamte gleich zu Beginn des Einsatzes auf den 26-Jährigen zielte. Schwer verletzt habe dieser dann versucht, mit dem Auto zu fliehen. Dennis J. starb wenig später, sein Auto raste ungebremst 150 Meter die Straße entlang, bis es in eine Wand fuhr.
Am Montag war der Berliner Polizeibeamte wegen des Verdachts auf Totschlag festgenommen worden, der Haftbefehl wurde jedoch wieder gegen Auflagen ausgesetzt. Die Angehörigen von Dennis J. äußerten sich bestürzt darüber, dass der Polizist nicht unmittelbar nach der Tat vom Dienst suspendiert worden war und jetzt wieder auf freiem Fuß ist.

Ein Gerücht zerstört ein Leben, Vom SEK zum schwerbehinderten geprügelt, sueddeutsche.de 17.07.2008
Ein Sondereinsatzkommando der Polizei überfällt den Kölner Josef Hoss, weil ein Nachbar behauptet, er horte Handgranaten. Der Mann wurde schwer verprügelt - jetzt ist er schwerbehindert und streitet mit dem Land Nordrhein-Westfalen.
Acht Jahre ist es her, dass sie Hoss auf Grund eines falschen Verdachts verprügelten, so brutal, dass er jetzt arbeitsunfähig ist, zu 80 Prozent schwerbehindert. Sein einst blühender Fliesenlegerbetrieb ruht, sein Haus ist verkauft, Hoss ein gebrochener Mann. "Acht Jahre Kampf", sagt er, "das hält kein Mensch aus."
Er meint damit nicht den täglichen Kampf mit seinem schmerzenden Körper. Sondern den gegen das Land Nordrhein-Westfalen, das er auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt hat. Bis heute aber hat Hoss keinen Cent bekommen, nicht mal eine Entschuldigung.
Schließlich, heißt es in der Berufungsbegründung, sei der Zugriff "unter Anwendung der mildesten Mittel im Sinne des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit" angeordnet worden. Man habe mit den "Einsatzmehrzweckstöcken" nur die Muskulatur gelockert, nachdem Hoss passiven Widerstand geleistet habe, indem er sich die Hände nicht nach hinten führen lassen wollte. Hoss sagt, er wollte nur sein Gesicht vor den Schlägen schützen. Als letzte Chance bleibt ihm nur noch die Revisionsverhandlung am 14. August in Köln.

Heppenheimer mit meheren Schüssen erschossen um ihn vor sich selbst zu schützen:
Nach einer Messerattacke auf Polizisten ist ein 66-Jähriger in Heppenheim von Sondereinsatzkräften erschossen worden. Zu dem Vorfall am späten Heiligabend blieben auch gestern noch viele Fragen offen. Die näheren Umstände werden derzeit untersucht, sagte ein Sprecher des ermittelnden Landeskriminalamtes in Darmstadt. Zum Beispiel sei noch unklar, wer der Schütze war und ob es sich tatsächlich um Notwehr handelte.
Ein Augenzeuge berichtet in einem anderen Fall:
Ein trunkener Mann ist in der Bahn unterwegs und hat in einer Plastiktüte ein kleines Messer dabei. Modell “Schweizer Taschenmesser” , Klinge etwa 7-8 cm.
Die Strassenbahn wird angehalten , es kommen 3 Streifenwagen mit je 2 Beamten und holen den betrunkenen Mann raus aus der Bahn. Die Beamten haben Westen an, Schlagstöcke in den Händen und 2 haben Pfefferspay in der Hand und 2 der Beamten haben eine gezogene und entsicherte Schusswaffe auf den Mann gerichtet. ...Nachdem der trunkene Mann , der weder aufrecht stehen noch geradeaus gehen kann, die Ladung Pfefferspray direkt in die Augen bekommen hat, versucht er sich instiktiv zu wehren und fuchtelt etwas mit dem Messer rum. Einer der Beamten fühlt sich bedroht und schiesst dem Mann aus 3 Metern direkt in die Brust. Natürlich ist der Mann sofort verstorben. Passiert ist das direkt an der Haltestelle gegenüber von meiner Wohnung.

Todesschüsse in Fürth: Ermittlungen gegen Polizisten erwartungsgemäß eingestellt - Ruhestörer “zwang” zur Notwehr
Es war zu erwarten: Das in Darmstadt geführte Ermittlungsverfahren gegen zwei südhessische Polizisten wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung eines Ruhestörers wurde nun eingestellt.
Am 6. August letzten Jahres, einem Sonntagvormittag, war ein 55 Jahre alter Mann aus Fürth (Kreis Bergstraße/ Odenwald) im Rohbau des von ihm zuvor in Eigenregie errichteten dreieinhalbstöckigen Mehrfamilienhauses erschossen worden. Die beiden Polizisten, eine Polizeioberkommissarin und ein Polizeikommissar, hatten insgesamt 4 Schüsse auf den Mann abgegeben - angeblich aus Notwehr bzw. aus Nothilfe.
Der kleingewachsene Mann habe sich der Polizistin bis auf 1,5m mit erhobenem Beil genähert und habe ihre Aufforderungen, stehen zu bleiben und die Axt niederzulegen, ignoriert.
Das kann so abgelaufen sein und klingt dennoch unwahrscheinlich - trotz eines rechtsmedizinischen Gutachtens, das die Version der beiden Polizisten (angeblich) bestätige.
Wie es dazu kommen konnte, dass ein banaler Polizeieinsatz wegen Ruhestörung mit tödlichen Schüssen endet, beschäftigt die in Heppenheim ansässige Redaktion des Starkenburger Echo nach eigenen Worten “seit mehr als vier Monaten“. Solange gehe man der Frage nach, wie es “dazu kommen ” konnte.

Tragischer Polizeieinsatz, Tod im Treppenhaus, 14.07.2009
Es war das furchtbare Ende eines Routineeinsatzes: Mit mindestens zwölf Schüssen töteten Ende April zwei Regensburger Polizisten den Musikstudenten Tennessee Eisenberg. Die Beamten hätten in Notwehr gehandelt, hieß es zunächst, doch die Angehörigen des Opfers haben Zweifel.
Die Polizisten trafen in der Wohnung auf den mit einem Messer bewaffneten Eisenberg, der sie die Treppe wieder hinunter drängte. Die Beamten hätten den Studenten wiederholt gewarnt, dass sie schießen würden, sollte er das Messer nicht fallen lassen, hieß es. Eisenberg aber soll sie ausgelacht haben: "Ja, dann schießt doch!" Im Erdgeschoss dann habe der Student einen 33-jährigen Zivilfahnder und Polizeihauptmeister derart massiv bedroht, dass dessen Kollegen feuern mussten.
Obschon der Trupp auch mit Schlagstöcken ausgerüstet und dem Studenten schon Pfefferspray ins Gesicht gespritzt worden war, gaben die Polizeihauptmeister Christian M., 33, und Klaus B., 40 (Einer war zuvor in einem Sondereinsatzkommando ausgebildeter Nahkämpfer), insgesamt 16 Schüsse auf den schmächtigen Eisenberg ab. Mindestens zwölf Geschosse trafen den 1,84 Meter großen und gerade einmal 70 Kilogramm schweren Musiker, darunter auch drei Kugeln, die von hinten in Rücken, Knie und linken Oberschenkel des Opfers einschlugen. Eine Stunde später war Tennessee Eisenberg tot.

Die Internetseite zur Ungleichbehandlung von Polizei und Nicht-Polizei vor Gerichten
Die Polizei hat die Herrschaft über die Definition von Wirklichkeit.
Der ehemalige Hamburger Innensenator Harthmut Wrocklage am 12.12.2006 in Marburg
Wenn einE PolizistIn, ein Angehöriger der Justiz oder anderer Behörden, oft aber auch dann, wenn PolitikerInnen angeklagt sind, richtet sich bereits die Ermittlungstätigkeit zumindest von Polizei und Staatsanwaltschaft, oft aber auch der Gerichte, darauf, herauszufinden, ob es Umstände gibt, die die Tat rechtfertigen (Notwehr, Versehen, Unfall, Schock, geistige Umnachtung). Wenn dagegen jemand anderes angeklagt ist, richtet sich das Interesse der Ermittlungsbehörden darauf, dem Beschuldigten die Tat nachzuweisen. Das ist in den Gerichtsakten, Vernehmungen und spätestens in Anklage und/oder Urteil gut erkennbar. Mechanismen sind u.a.:...

Ohne Amtsausweis – Zwangsvollstreckung wegen 20 Euro Schornsteinfegergebühren – Polizisten prügeln wehrlose Rentner krankenhausreif, 29.04.2010
In der schönen Uckermark zwischen Schwedt und Angermünde war am 28.04.2010 eine so genannte Vollzieherin um 20,00 Euro für angebliche Schornsteinfegertätigkeiten einzutreiben. Die Dame konnte sich nicht ausweisen. Den Sachverhalt wollten die hinzu gerufenen Polizisten auch nicht klären. Nach über einer Stunde hat die so genannte Vollzieherin den Ort verlassen. Danach haben 6 der 8 inzwischen anwesenden Polizisten den Gartenzaun übersprungen und sind über die Hausbewohner und deren Gäste, 3 fast 60 Jahre alte Männer und einem Kleinkind (ca. 2 Jahre ) das von der Mutti noch schnell in Sicherheit gebracht werden konnte über die dort Anwesenden prügelnder Weise hergefallen. Ein Gast, ein 59 Jahre alter Mann musste mit dem Krankenwagen nach Schwedt ins Krankenhaus gebracht werden.

extra3 SchuhmannExtra 3, Kunstwerk "Arschficker" vor dem Amtsgericht Schwerin im Jahr 2005 vom Künstler Günther Schuhmann

Ex-Kripo-Beamte nach Banküberfall zu fast fünf Jahren Haft verurteilt, 30.03.2009
Das Bremer Landgericht hat einen ehemaligen Beamten der Kriminalpolizei zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Der Ex-Kripo-Beamte hatte vor knapp zwei Jahren eine Bank zu überfallen.
Ein früherer Kriminalbeamter des Bremer Raubdezernats ist wegen Banküberfällen und Betrugs zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Bremen sprach den 55-Jährigen am Montag einer versuchten und einer vollendeten schweren räuberischen Erpressung unter Benutzung seiner Dienstwaffe schuldig. Zudem verurteilte es den Mann wegen Betrugs in einem besonders schweren Fall. Die Richter ordneten für den alkoholkranken Mann außerdem eine Entziehungskur an. Die Verteidigung kündigte Revision an.

"Der deutsche Staat ist ein bürgerfeindliches, selbstzerstörerisches und in der letzten Konsequenz illegitimes Gebilde."
Dr. Konrad Hummler 30.04.2008

"In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist als der, der ihn gemacht hat."
(Carl von Ossietzky)

Bei den Universitätswissenschaftlern besteht eine strukturbedingte Unfähigkeit zu solidarischem Handeln. Ihnen wird im Zuge ihres Aufstiegs Konkurrenz ansozialisiert. Die Regel unter ihnen sind nichtsolidarische Gruppenzusammenschlüsse prekärer Art, nämlich Seilschaften und Zitierkartelle. Und wer siegreich aus diesem Kampf hervorgegangen ist, wird das Konkurrenzsystem für gerecht, und, wenn er besonders bequem denkt, sogar für "objektiv" halten. In der Wissenschaft aufgestiegene Menschen sind daher im Allgemeinen sozial viel dümmer als etwa Fabrikarbeiter, die durch Erfahrung lernen, dass es ihnen schlechter geht, wenn sie nur für sich ihr Glück versuchen. Prof. Dr. Bodo Zeuner , die tageszeitung vom 16.7.2007

Polizeigewalt, Sie haben hier überhaupt keine Rechte, 19.07.2009
Die Polizei- dein Freund und Helfer. Dieses Klischee wird jedenfalls suggeriert, und von einem Grossteil der Bevölkerung auch kritiklos reflektiert. Wirft mensch allerdings einen Blick auf die amnesty- international Jahresberichte für Deutschland, offenbart sich eine ganz andere Sichtweise.

Der Zivilcouragierte wird mit 1000 EUR bestraft, denn Gerhard Schröder: "Zivilcourage ist nicht umsonst zu haben!"
und daher muß man, wenn man Zivilcourage gegenüber dem Staat tätigt 1000 EUR an den Staat zahlen.
...Damit nicht der Eindruck entsteht, die gesamte deutsche Polizei sei vermummt, gewalttätig und bewaffnet noch ein erfreulicheres Beispiel: 1993 hat der Polizeibeamte Roland Schlosser den Flüchtling Alves da Costa aus dem Gefängnis im Südpfälzischem Landau befreit. Er war mit zwei anderen Männern in einer neun Quadratmeter großen Zelle mit Holzpritsche untergebracht. Aus Personalmangel verwehrte die Gefängnisleitung ihnen den Hofgang, so dass sie sich praktisch in Isolationshaft befanden. Schlosser setzte sich ohne Erfolg für eine Verlegung in ein anderes Gefängnis ein, doch dies ging nicht. Also befreite er da Costa, und brachte ihn bei einem Freund unter. Eine Woche später wurde da Costa das Bleiberecht zuerkannt.
Obwohl da Costa freigelassen worden wäre, wurde dieser Akt zivilen Ungehorsams hart bestraft: 2000 DM Geldstrafe, Aberkennung der Sondervergütung nach 25 Dienstjahren und schlechte Beurteilungen der Vorgesetzten. Durch sein zivil-couragiertes Handeln stoppte Schlosser die drei Menschen widerrechtlich zugefügte Gewalt. Dafür musste er ein Gesetz brechen, das zu Unrecht angewandt worden war, zu Unrecht bestand und später widerrufen wurde. Die Richter sahen in der Tat aber nicht einen Ausdruck von zivilen Ungehorsam, sondern Ungehorsam gegen bestehende Gesetze. "Zivilcourage ist nicht umsonst zu haben!" sagte der damalige Ministerpräsident Gerhard Schröder zu Rechtfertigung.

Bankraub und Aufklärungsquote
Entgegen weit verbreitetem Glauben werden nur etwa die Hälfte aller Banküberfälle aufgeklärt. Das insbesondere seitens der Polizei ohne Angabe exakter Zahlen vermittelte Bild des fast immer geklärten Verbrechens dürfte dem Interesse an Abschreckung geschuldet sein (vgl. Handwerk hat goldenen Boden - reale Technik und ein fiktiver Raub in Vabanque).
„Allein mit einem Bild aus einer Überwachungskamera - das gibt auch die Linzer Polizei zu - wurde noch kein einziger Banküberfall geklärt, weil die Täter in der Regel ohnehin maskiert sind. Kameras wirken lediglich abschreckend, erzeugen ein Sicherheitsgefühl und bewirken laut Moechel immerhin, dass sich die Leute besser benehmen als früher‘.“ OÖNachrichten-Online vom 16.1.2003: "Big Brother" hat in Österreich bereits 160.000 Augen"

§305 StPO, die Legitimation zur kostensteigernden Willkür in Strafverfahren, Richterin Anke Weilert AG-Minden
Richterin Anke Weilert vom AG-Minden beauftragt einen Sachverständigen festzustellen ob der Angeklagte zum Tatzeitpunkt Zurechnungsfähig gewesen sei, weil er ein entsprechendes Bild (ohne den danebenstehenden Text) in das Internet gestellt habe.Gegen den Beschluß von Richterin Anke Weilert hat der Angeklagte Beschwerde eingelegt, weil der Beschluß sinnlos und nutzlos ist und beantragt den Beschluß dergestalt abzuändern, dass der neben dem Bild stehende Text mitberücksichtigt wird und dass dem Sachverständigen die Tatzeit definiert wird und soweit dem nicht stattgegeben wird den Beschluß aufzuheben, weil es keinen Sinn macht über Tatsachen, die tatsächlich nicht gegeben sind Sachverständigengutachten einzuholen und dass insbesondere noch zu einem Tatzeitpunkt gemäß §8 StGB, den der Sachverständige selbst bestimmen soll.Es werden vollkommen sinnlos und nutzlos Kosten verursacht und zwar bei einer Verurteilung dem Angeklagten und und bei Freispruch den Bürgern.Gemäß der Staatsanwaltschaft bestätigt die Beschwerde aber nur, dass über den Angeklagten wegen singemäßer Unzurechnungsfähigkeit ein Gutachten eingeholt werden muß und zwar bezüglich von Tatsachen, die nicht gegeben sind.
Weil der Angeklagte also meint, dass nicht über imaginäre von der Richterin frei erfundene Tatsachen ein Gutachten eingeholt werden muß, sondern über tatsächlich vorhandene Tatsachen bestätigt das, dass über den Angeklagten ein Gutachten wegen nicht vorhandener Zurechnungsfähigkeit eingeholt werden muß und zwar über die imaginären Tatsachen.

Gauweiler: "Manchmal haben wir vor Feigheit gestunken" 10.04.2009:
Gauweiler sagt einen wichtigen Satz zur Entmachtung Stoibers: "Um eine derart gravierende Entmachtung zu legitimieren - Stoiber war mit einer Zweidrittelmehrheit des Volkes gewählt worden -, hätten über den Parteivorsitzenden und zukünftigen Spitzenkandidaten wenigstens die Mitglieder der CSU in einer Urabstimmung entscheiden müssen", sagte Gauweiler und fügte mit Blick auf die damaligen Hinterzimmerabsprachen hinzu: "Manchmal haben wir vor Feigheit gestunken."
Und er führt weiter aus, dass sich diese Feigheit aus der mangelnden Unabhängigkeit der Abgeordneten ergibt, die eben zur Hälfte nicht von den Wählern sondern von den Parteivorständen über die Listenplätze bestimmt werden. Vom Großkapital muss somit nur eine geringe Anzahl von Leuten dauerhaft gekauft werden und trotzdem ist sichergestellt das nur die dienstbereiten und leicht biegbaren Persönlichkeiten aufsteigen. Dagegen gibt es nur einen Ausweg, den auch Gauweiler sieht.
Gauweiler forderte einen Umbau des Parlamentarismus, um die Stellung des einzelnen Abgeordneten zu stärken. Er plädierte unter anderem dafür, die Listenaufstellung für die Bundestagswahlen durch die Parteien komplett abzuschaffen, damit Abgeordnete künftig nur noch direkt von den Bürgern gewählt werden können.
Wie gesetzeskonform sind Parteien?
“Gauweiler beklagte insbesondere, dass die Fraktionsführung der Union bei wichtigen Themen, etwa der Abstimmung über die Erbschaftsteuerreform, massiv Druck auf Abweichler ausgeübt habe. “Da wurden bis zum Schluss Abgeordnete, die ihr abweichendes Votum bereits angekündigt hatten, in einer Weise geknetet und gedreht, dass es einem schlecht werden konnte.”

Abmahnschikane gegen Blog-Betreiber:
Marcel Bartels, Betreiber des beliebten kritischen Mein-Parteibuch.de wirft das Handtuch. Er weiß selber nicht mehr genau, wieviele Abmahnungen er in den letzten 1 1/2 Jahren bekommen hat. Aber damit nicht genug, jetzt wurde er vom, für seine Ignoranz gegenüber dem Internet berühmt-berüchtigten Hamburger Landgericht quasi für vogelfrei erklärt (es können ohne vorhergehende Abmahnung oder Prüfung des Sachverhalts einstweilige Verfügungen erlassen werden) und bekam vom Berliner Landgericht zudem einen Maulkorb verpasst. Das ist so absurd, dass wir hier noch mal ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass Marcel Bartels niemanden beleidigt oder verleumdet, sondern nur kritisch über diverse Geschäftspraktiken etc. berichtet.
Das erschreckende Fazit: Freie Meinungsäußerung wird in Deutschland nicht einfach nur verhindert, sie führt sogar zum finanziellen Ruin. Und immer mehr der angeblich unabhängigen deutschen Gerichte scheinen sich mittlerweile als lobbyistische Interessenvertreter zu verstehen, und nicht mehr länger als unabhängige demokratische Instanz. Im Namen des Volkes!
Mein Parteibuch: Durch die Erfahrungen mit meiner Webseite bin ich inzwischen zu der Überzeugung gelangt, dass öffentliches Engagement von deutschen Politikern nur solange erwünscht ist, wie Duckmäuser den in den von ihnen kontrollierten Massenmedien verbreiteten Unfug nachplappern. Ebenso bin ich zwischenzeitlich davon überzeugt, dass öffentliches Gehör findende Meinungsäußerungen von vielen Politikern und einigen diesen Politikern nahestehenden Richtern und anderen Juristen nicht erwünscht sind, sondern als Gefahr der Aufdeckung von Straftaten und anderem Fehlverhalten ebenso konsequent wie listenreich bekämpft werden.
Mein grundgesetzlich garantiertes Recht auf Meinungsfreiheit ist in Deutschland offensichtlich nicht das Papier Wert ist, auf dem es gedruckt ist. Es ist absehbar, dass ich für die weitere Veröffentlichung meiner Rechercheergebnisse und meiner Meinung unter meinem eigenen Namen unter Missbrauch der Gerichte zumindest finanziell ruiniert oder gar ins Gefängnis gesperrt würde.
Dritte Abmahnung von der Kanzlei Schertz-Bergmann:
In der Post habe ich heute die Abmahnung von Anwalt Dominik H. von der Kanzlei Schertz Bergmann gefunden, über die ich hier berichtet habe. Der Brief war ungewöhnlich dick und enthielt tatsächlich nicht nur zwei Seiten, sondern vier Seiten. Und siehe da, da war noch eine weitere Abmahnung drin. Mit dieser Abmahnung soll mir nun anscheinend die Berichterstattung zur Abmahnung im Namen eines Polizeipräsidenten a.D. komplett untersagt werden.
Im Abmahnschreiben wird behauptet, dass ich über eine zivilrechtliche, presserechtliche Auseinandersetzung mit dem Polizeipräsidenten a.D. berichte, dies unzulässig sei, die Persönlichkeitsrechte des Mandanten verletze und daher die gesamte Darstellung diesbezüglich zu unterlassen sei.
In dem Unterlassungsbegehren werde ich dann aufgefordert, mich dazu zu verpflichten, zukünftig identifizierend über eine zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen mir und dem Polizeipräsidenten a.D. zu berichten und/oder berichten zu lassen. Wie soll ich da noch berichten können? Wie kann diskutiert werden, ob der Polizeipräsident a.D. eine absolute Person der Zeitgeschichte ist - ich meine, angesichts dieser Chronik des rbb spricht viel dafür - ohne dass bekannt wird, um welche Person der Zeitgeschichte es bei den Berichten geht? Wie kann die Frage diskutiert werden, ob die materielle Wahrheit, wer der Sohn des Polizeipräsidenten ist, bei der juristischen Bewertung dieses Falles eine Rolle spielt?
Abmahnung auch für Rechtsanwalt Thomas Klotz:
Rechtsanwalt Thomas Klotz vom RA-Blog hat für das Zitieren aus der mir später per einstweiliger Verfügung untersagten Veröffentlichung eine Abmahnung erhalten, worin zum Ausdruck gebracht wurde, dass das Zitieren aus Abmahnschreiben verboten sei. Daraus entnehme ich, dass es in Deutschland verboten ist, aus Abmahnschreiben wörtlich zu zitieren und der Inhalt von Abmahnungen mit eigenen Worten wiedergegeben werden sollte.


Justizkritik bestraft - Urteil in Kirchhain, 30.11.2008:

Justizkritik
ist in politischen Bewegungen (leider) sehr selten. RichterInnen genießen hohes Ansehen und Rechtshilfegruppen empfehlen, sich ihren Regeln widerspruchslos zu unterwerfen. Dabei sind die formalen Abläufe und politischen Kungeleien in Gerichtssälen an Ekligkeit kaum zu übertreffen. Das färbt auf die dort handelnden Personen ab, die nach 10, 20 oder mehr Jahren uneingeschränkter Macht auf dem RichterInnenstuhl, erhöhten Sitzpositionen (Blick von oben herab) und fließbandmäßigen Verbreitens sozialer Schrecken grausamer Art (Freiheitsberaubung, soziale Isolation, Zerstörung bestehender Beziehungen zwischen Menschen, Nötigung und Aussageerpressung durch Androhung hoher Strafen ...) zu arroganten, machtverwöhnten Charakteren heranreifen. Jede Restspur von Freundlichkeit ist nichts als Gnade gegenüber reumütigen, unterwürfigen Angeklagten – und damit auch eine Ausdrucksform von uneingeschränkter Macht. Gnade ist Herrschaftsausübung, sie beinhaltet die Aussage, dass die begnadigte Person vollständig in der Hand des Gnadegebers ist.
Wer nun zu den wenigen Menschen in diesem Land gehört, die Justiz systematisch zu kritisieren, kann die narzißtischen Charaktere zum Handeln reizen. Dafür gibt es viele Handlungsmöglichkeiten. Eine – für die RichterInnen selbst eher anstrengende und daher nur dann gewählt, wenn anderes nicht mehr hilft – Methode ist, die Justizkritik als Beleidigung oder falsche Verdächtigung auszulegen. Genau dieses ist in Marburg mit dem langjährigen Justizkritiker Ulrich Brosa geschehen. Der Prozess am 25.11.2008 ist dabei nur ein vorläufiger Höhepunkt und auch nicht der Abschluss des traurigen Machtspiels. Schon der Weg zum Prozess ist mit absurdesten Konstrukten von Straftaten gepflastert.


Staatsrache, Justizkritische Beiträge gegen die Dummheit im deutschen Recht(ssystem), Dr. Richard Albrecht
...eine der vielen, über den blossen Amtsschimmel bekannter Paragraphenreiterei hinausgehende, nur noch als (ab einem bestimmten Punkt auch vorsätzlichen) sittenwidrigen Schädigungen höchstgefährlicher wie hirnschrissiger Ausprägung, die Betroffene, die logisch und/oder wissenschaftlich denken, niemals werden nachvollziehen können. Wobei hinzukommt, dass die gegenwärtige deutsche Amtsrichterei, wenn nur der ´Streitwert´ gering genug ist, ein unkontrollierbares, insofern absolutistisches, Regime darstellt, weil im herrschaftlichen Handlungssystem ´Gericht´ keinerlei Revision/Berufung möglich und jede Beschwerde (oder gar Strafantrag von Geschädigten gegen deutsche Berufsrichter/innen) wirkungslos ist. Auch wenn man über Einzelheiten streiten mag: Nach meiner, zugegeben: ganz subjektiven, Gerichtserfahrung gibt es in zwei von drei Fällen kein "faires Verfahren" ("fair trial") im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention/EMRK. So dass ich nur hoffen kann, dass meine Erfahrung einerseits atypisch ist und andererseits baldmöglichst empirisch falsifiziert werden möge...


“Manöver der Ausgrenzung und Isolierung” : Norbert Leppert über Glanz und Elend der Justizkritik und die Krallen der Kritisierten
Vielen kritischen Websites und Weblogs, die in seriöser Form die oft haarsträubenden Missstände in Behörden und Justiz thematisieren, dürfte vertraut sein, was Norbert Leppert, ehemals Gerichtsreporter der Frankfurter Rundschau, über den “Balance-Akt” der Justizkritik zu sagen hat.
Norbert Leppert ist, zusammen mit Frauke Höbermann und Holger Weimann, Mitverfasser des Handbuchs “Gerichtsreporter - Praxis der Berichterstattung. Gudrun Hoffmann hat diesen lesenswerten Beitrag gefunden und auf der Website der Humanistischen Union Marburg kommentiert.
Realität ist, dass die Justiz im Konflikt mit den Medien über beachtliche Mittel und Möglichkeiten verfügt, sich der Kritik und ihrer Kritiker zu erwehren: mal frontal und knüppelhart, mal indirekt und hintenherum, mal durch Ignorieren und Wegducken und selten, viel zu selten noch durch Bereitschaft zu konstruktiver Auseinandersetzung, zum Dialog mit dem Kritiker. Auf diese Realität hat der Gerichtsreporter, der etwas verändern, etwas bewegen will, sich einzustellen. Damit muss er umgehen können.
Verteidigung sei Kampf, verlangt der legendär gewordene Hans Dahs in seinem ebenso legendären “Handbuch des Strafverteidigers”. Eine Forderung, die ich für mein Metier aufnehmen möchte, allerdings aber etwas weniger pathetisch und in dieser Formulierung: Justizkritik sei Engagement, und Engagement verlangt vom Gerichtsreporter, dass er im Auftrag seines Publikums die Kraft aufbringt, aber auch die Kompetenz und Unabhängigkeit besitzt, sich von Fall zu Fall bei der Justiz unbeliebt zu machen und zwar gründlich und mit allen Konsequenzen. Kein Gejammer, dafür aber das Bemühen, rückblickend und nunmehr jenseits des täglichen Getümmels etwas von den Bedingungen zu objektivieren, unter denen Justizkritik in der Bundesrepublik zu leisten ist, aber auch zu leiden hat.
Leiden als ein eklatanter Mangel, als eine empfindliche und in jeder Weise ernstzunehmende Einschränkung bei der Wahrnehmung eben jenes publizistischen Auftrags, dem in der Gerichtsberichterstattung die fraglos schwierigste, aber auch wichtigste Funktion zukommt: Kritik und Kontrolle der Justiz durch Öffentlichkeit. [...]
Wie schön liberal klingt es doch …
Wie schön liberal klingt es doch, wie verständnisvoll, wenn bedeutende Justiz-Repräsentanten ausdrücklich bekunden, wie sie sich die Arbeit unserer Presse vorstellen: als wachsame und kritische Begleitung und nicht etwa als Hofberichterstattung und langweiligen Verlautbarungs-Journalismus.
Jenseits der Festtagsrede jedoch erweist sich solcherart Bekenntnis oft nur von kurzer Dauer, dann nämlich, wenn es im täglichen Geschäft plötzlich Ernst wird und die Justiz öffentlich unter Kritik gerät. Eben noch gestreichelt und ermuntert, bekommt der Reporter im Gericht zu spüren, dass die ihm dargereichte Hand einige hübsche Krallen hat. Und der Arm dieser Hand kann sich auch als ausgesprochen lang erweisen, bis hoch hinauf in die Chefetage von Verlag oder Sender.


Aufklärungsjournalismus und Justizsauereien
Wer in der korrupten Bananenrepublik Deutschland Enthüllungs- und Aufklärungsjournalismus betreibt, der lebt gefährlich.
Unter dem Deckmantel der üblen Nachrede, Verleumdung, Beleidigung werden subjektive Gerichtsbeschlüsse gefasst, und Menschen zu drakonischen Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) verdonnert.
Weder kommt es zu fairen Gerichtsverfahren, noch werden Pflichtverteidiger bewilligt.
Menschen ohne/mit niedrigem Einkommen sind dieser kapitalistischen Willkür schutzlos ausgeliefert.
...Im Klartext, wer sich weder die Presse noch einen guten Anwalt leisten kann, der wird gnadenlos abgezockt von kriminellen juristischen Banden.
Ein gewisser SPD Anwalt Rudolf Hartmann kann ja auch recht gut mit der Justiz in Mittelhessen, was derartige Praktiken anbelangt, wie z.B. die Startseite von http://herbstrose.npage.de/ beweist.
Wieder einmal wurde dokumentiert, Deutschland ist eine korrupte Bananenrepublik, mit skrupellosen Juristen an der Spitze der Gesetzesbrecher.
Manch ein Opfer spricht schon nicht mehr von "Heuschrecken", sondern von "Totengräbern".
Dazu die Frage, wie soll/kann ein Rechtsstaat funktionieren, wenn sie die Verantwortlichen aus Politik und Justiz selber nicht dran halten?


Schweig stille für Rechtsanwälte, die gegen Behörden handeln! Es gibt das “Sachlichkeitsgebot", 01.11.2008
Mehrere Sozialleistungsbehörden, z. B. Jugend- und Sozialämter, wollen einen engagierten Rechtsanwalt (www.rechtsanwalt-kroll.de und www.behindertemenschen.de) durch Einleitung eines anwaltlichen Standesverfahren am 27.10.2008 in seinem Wirkungskreis erheblich beeinträchtigen und beschneiden (§ 114 BRAO). Der Anwalt setzt sich seit Jahrzehnten für die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit seiner hilfebedürftigen Mandanten im Sinne des § 1 BRAO ein, wobei sein anwaltliches Engagement insbesondere behinderten Menschen gilt, um diesen ein menschenwürdiges Leben und eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen und diese vor staatlicher Machtüberschreitung zu schützen (vgl. § 1 BORA).
Der Anwalt hat in der Vergangenheit mehrere Einschüchterungsversuche durch Behörden erfolgreich abwehren können (vgl. z. B. anwaltliches Standesverfahren 1997 sowie Zurückweisung eines Strafbefehls). Der Anwalt, der jährlich ca. 1.000 Fälle im
Hartz IV-Bereich bearbeitet, musste im Rahmen einer anwaltlichen Interessenvertretung in ca. 2-3 Fällen pro Jahr zur Vermeidung von irreparablen gesundheitlichen Schäden seiner behinderten Mandanten und zur Abwendung von Eigen- und Fremdgefährdung sowie einer potenziellen Amokgefahr (vgl. Aufsatz von Christoph sowie Präsentation Gewaltphantasien „Fall Christoph“) sozusagen im Kampf um das Recht teilweise zu drastischen, aber wirkungsvollen Maßnahmen gegenüber den verantwortlichen Behörden greifen. Die Betroffenen waren eklatanten Willkürakten durch die verantwortlichen Amtsträger bis hin zur Rechtsbeugung (vgl. § 339 StGB) ausgesetzt.
Zudem wird der Anwalt die Öffentlichkeit auch darüber informieren, wie ein Hartz IV-Richter eines Sozialgerichtes in Niedersachsen z. B. die Rechte einer Hartz IV- Empfängerin unter Verstoß der richterlichen Unabhängigkeit in skandalöser Art und Weise beschnitten hat, dieser Richter aber dennoch in ein höheres Richteramt befördert wurde (Anschuldigungsschrift vom 05.01.2007/EV 83/05).
Ferner soll die Öffentlichkeit darüber informiert werden, mit welcher Behördenwillkür ein Jugendamt Rechtsansprüche von seelisch behinderten Kindern sowie Kinder- und Jugendhilfetherapeuten beschnitten hat (Anschuldigungsschrift vom 04.12.2006/EV 203/06).
Des Weiteren soll transparent dargelegt werden, wie ein Leiter eines Sozialamtes amtspflichtwidrig und willkürlich hohe Eingliederungshilfekosten (§§ 39, 40 BSHG) zu Lasten von psychisch behinderten Erwachsenen einsparen wollte und die Rechtsbrüche trotz erfolgreich eingeleiteter gerichtlicher Eilverfahren unbeirrbar fortgesetzt hatte (Anschuldigungsschrift vom 30.11.2006/EV 202/04 und dazu für die Betroffenen erwirkte und dokumentierte Rechtssprechung des VG Oldenburg und OVG Niedersachsen).
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Jahre 1954 im Urteil vom 24.06.1954, VC 78.544 BVerwGE 1, 159 hervorgehoben, dass der Bürger zwar der öffentlichen Gewalt unterworfen ist, aber nicht Untertan, sondern Träger von Rechten und Pflichten ist! Der Anwalt hat sich bereits als Student für die schützenswerten Belange hilfebedürftiger Menschen eingesetzt (vgl. z. B. NWZ, Artikel 10.06.1993), wird dies auch zukünftig tun und sich im Falle von Behördenwillkür zu Lasten seiner Mandantschaft weder in seinem anwaltlichen Wirkungskreis noch in seinem Engagement beeinträchtigen oder einschüchtern lassen!
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/alfredkroll99844501.php
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19b36007.php

Ungerechtfertigte Kindeswegnahme = schwere psychische Folter/psychische Misshandlung im Namen des Volkes/ mit Zustimmung des Staates
Fast jede Woche erfahren wir von neuen Fällen, bei denen Mitarbeiter des Jugendamtes überreagierten, Kinder von ihren Eltern trennten, obwohl es sicher einen anderen Weg gegeben hätte. In manchen Kreisen wie Münster kann man dieses Phänomen sogar verstärkt beobachten.
Denkt irgendjemand in unseren Jugendämtern und Gerichten darüber nach, welche Auswirkungen dieses Vorgehen auf das weitere Leben dieser Kinder hat? Welche Auswirkungen es auf das Leben der Eltern hat?
Wir sind uns sicher alle einig, wenn Kinder misshandelt, vernachlässigt oder anderweitig gequält werden, muss gehandelt werden und manchmal ist eine Herausnahme des Kindes die Rettung für dieses Kind.
Doch welche Maßstäbe werden bei einer Inobhutnahme herangezogen? Was passiert im Vorfeld einer Inobhutnahme? In den meisten Fällen wird das Jugendamt durch Nachbarn, Familienhelferinnen oder Angehörige von Missständen informiert. Schauen wir uns diese Personen an. In wieweit haben sie eigene Interessen, z.B. Streitigkeiten mit dem Nachbarn ----> Rache? zu hohe Ansprüche ----> Familienhelferin mit hauswirtschaftlicher Ausbildung? Angehörige sind manchmal neidisch.
Oft sind die Mitarbeiter des Jugendamtes mit Arbeit überhäuft und überprüfen diese Vorwürfe nicht persönlich, in manchen Fällen haben die Mitarbeiter des Jugendamtes die Kinder vor der Herausnahme noch nie gesehen. Die Entscheidung einer Inobhutnahme, zumindest ist das die Aussage der Jugendämter, wird in einer Teamentscheidung getroffen. D.h. der Fallzuständige Sachbearbeiter berichtet über seine Eindrücke, die entweder nur aus den Erzählungen von Hilfepersonen stammen oder aus kurzen Gesprächen mit den Eltern. Diesem Team, welches weder die Eltern noch die Kinder oder die Helferpersonen kennen, wird eine sehr subjektive Sichtweise des Falles gezeigt. Wie soll ein Team da objektiv, zum Wohle der Kinder entscheiden?
Internetseiten von Betroffenen: www.elternsehnsucht.de.vu, www.jugendamt-opfer.eu, www.muenchhausen-opfer.de, www.petra-heller.info, www.judith-schaefer.com, www.kinderklau.net, www.borgartz-kinder.de
weitere interessante Seiten des Kinderklaus oder die das Thema staatlicher Kinderklau behandeln:
http://kinderklau.2page.de , http://www.jugendamt-wesel.com/CEED_ge.htm , http://www.michael-hickman.org/deu/deu_docs/060310_bozen_jugendamt.html , http://willkuer.vafk.de/Aktionen/FlyerGoerguelue.pdf , http://www.karin-jaeckel-autorin.de/aktuelles/umfrage.html

Gaddafis Sohn bestätigt: Papa, seine Regierung und seine Justiz sind schwerkriminell
Soviel Offenheit würde man sich auch sonst wünschen: Saif al-Islam al-Gaddafi, der Sohn von Libyens Staatschef, bestätigte in einem Interview mit dem arabischen Sender al-Dschasira, dass die kürzlich frei gelassenen bulgarischen Krankenschwestern und ein palästinenischer Arzt unschuldig 8 Jahre lang in libyschen Gefängnissen saßen und dort gefoltert wurden.
Auf der (englischen) Website des Senders heißt es wortwörtlich: "Saif al-Islam vouched for the innocence of the medics."
Wörtlich soll er auch gesagt haben: "Yes, they were tortured by electricity and they were threatened that their family members would be targeted."
Noch im Dezember 2006 hatten die in schmucke Roben gewandeten libyischen Justizkriminellen die unschuldigen Frauen und den ebenso unschuldigen Arzt in einem Berufungsprozess zum Tode verurteilt Und was hat das mit Deutschland bzw. der deutschen Justiz zu tun? So schweres Unrecht findet sich da nicht.
Aber man täusche sich nicht: Die Justiz zieht immer wieder auch Charaktere an, die in diesem wie in jenem System dienen können - weil sie kein oder ein nur unterentwickeltes Gewissen haben.
Im amerikanischen Magazin Newsweek gesteht er ein, dass sein Land in diesem Fall Europa auch finanziell erpresst hat: "Yeah, it’s an immoral game, but they set the rules of the game, the Europeans, and now they are paying the price … Everyone tries to play with this card to advance his own interest back home."


Die Mörder sind über uns, Der Spiegel 07/1947, 15.02.1947
Vor dem Schwurgericht in Halle a. d. S. läuft ein Mordprozeß gegen mehrere ehemalige Angestellte der Provinzialverwaltung. Angeklagt sind Regierungsrat Peter, ehemals Dezernent der politischen Polizei bei der Provinzialregierung Sachsen-Anhalt, Kriminalinspektor Zimmermann und Kriminalobersekretär Stuhrmann. Verdächtigt wurde ein Minister.
Die Sekretärin Helene Mader, die die Beweise für umfangreiche Verfehlungen der Angeklagten in Händen hatte, ist von ihnen am 26. Februar 1946 umgebracht worden. Die drei Angeklagten lockten Helene Mader in ein Auto, raubten ihr die belastenden Unterlagen und brachten sie durch Genickschuß um. Die Leiche wurde verschleppt.
In der öffentlichen Schwurgerichtssitzung sagte der Angeklagte Zimmermann aus, auch "höchste Kreise der Provinzialverwaltung" hätten durch die Ermordete belastet werden können. Helene Mader sei die Sekretärin des vor einem Jahr verhafteten und in der Haft gestorbenen Hansotto Schwabe, des "Leiters des Hilfswerks der Provinz Sachsen" gewesen. Dieser, ein krimineller Kzler, habe umfangreiche Lebensmittelschiebungen vorgenommen.
Er sei auch der Lieferant des stellvertretenden Ministerpräsidenten Robert Siewert (SED), des SED-Landesvorsitzenden Bernard Koenen und des Leiters der Polizei, Ministerialdirektor Georg König sowie des Landwirtschaftsministers Dr. Dammerow (LDP) gewesen.
Wenn er diese Ausführung schon früher gemacht hätte, sagte Zimmermann, und nicht erst jetzt vor der Oeffentlichkeit, wäre er nicht wieder aufgetaucht.
Angeklagter Regierungsrat Peter gab an, er habe mit Minister Siewert ein Telefongespräch geführt und von ihm die Weisung erhalten, Helene Mader zu "liquidieren".
Am dritten Verhandlungstag gab es für die wenigen Zuschauer, die durch die strenge Eingangskontrolle durchgelassen wurden, (der Erste Staatsanwalt überprüfte persönlich die Einlaßkarten und Personalausweise), eine neue Sensation:
Der angeklagte ehemalige Regierungsrat Peter widerrief seine Aussage, daß Minister Siewert ihm die Anweisung zur Ermordung von Helene Mader gegeben habe. Der Generalstaatsanwalt hatte kurz vorher noch eine etwa halbstündige Unterredung mit Peter in dessen Zelle gehabt.
Der Angeklagte Zimmermann, der trotz seiner 26 Jahre schon zwei Schlaganfälle in der Haft erlitten hat, wurde vom Gericht wegen früherer Fragebogenfälschungen als unglaubwürdig bezeichnet.
Der Angeklagte Stuhrmann erkrankte plötzlich, saß mit kreideweißem, fast grünlichem Gesicht auf der Anklagebank und war nicht vernehmungsfähig. Am nächsten Tag starb er an "Herzlähmung bei Bauchfellentzündung" im Gefängnis,
Der Prozeß aber wurde vertagt. "Auf unbestimmte Zeit", sagte das Gericht. "Für immer", meinen die Hallenser.

Internet-Zensur kommt schon am 17.04.2009
Entsprechende Verträge werden von den Internet-Providern "freiwillig" unterzeichnet. Fast alle machen mit. Sperrlisten werden vom BKA geliefert und täglich aktualisiert. BKA bestimmt, was gesperrt wird.
Die Internet-Zensur kommt früher als geplant und ohne gesetzliche Grundlage. Fünf der sieben größten deutschen Internetprovider wollen aufgrund eines von der Regierung beschlossene "Eckpunktepapieres" schon bald "aktiv" werden und mißliebige Seiten sperren.
Ausserdem heisst es in dem Papier: Provider sperren nur die Seiten, die vom BKA verschlüsselt auf laufend aktualisierten Listen übermittelt werden. Was gesperrt wird, legt allein das BKA fest. Die Provider setzen die Sperrung lediglich um.

Das deutsche Rechtswesen funktioniert nicht mehr: www.bund-fuer-das-recht.de
Der Bund für das Recht wurde gegründet, weil Bürger feststellen mussten, dass das Deutsche Rechtswesen nicht mehr funktioniert.
Der Umgang der Justiz mit Protokollfälschungen und eine nicht rechtgültig unterschiebener Haftbefehl
Was will die Coburger Justiz vertuschen, Leipzig und Coburg sind überall
Das Beamtentum als Garant für den Erhalt der Rechtstaatlichkeit
Die fehlende Staatshaftung - Ursache und Auswirkungen ...
Trotz der eindeutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 18.3.1997 wird immer noch der Beschuldigte durch die Richter für dumm verkauft um die Akteneinsicht in die Ermittlungsakten nur Rechtsanwälten zu gewähren. Obwohl der Bundestag wegen weiterer Verstöße den § 147 StPO entsprechend ergänzte, war der Europäische Gerichtshof abermals am 12.3.2003 gezwungen das Recht auf Akteneinsicht für die Beschuldigten auch ohne Anwalt zu betonen. ...

Prof. Albrecht: Unser Rechtsstaat befindet sich mitten in der Auflösung
Prof. Albrecht: Unser Rechtsstaat befindet sich mitten in der Auflösung, weil es eine Herstellung von Sicherheit in dem Maße wie es der Politik vorschwebt nicht gibt. Wenn man diese Sicherheit herstellt hat man die Staatssicherheit und die haben wir in der DDR abgeschafft und nun bekommt die Bundesrepublik noch ein schlimmeres als das was abgeschafft wurde. Das ist ein Wahnsinn, der die Politik im Grunde beherrscht. Die Politik such nach Mitteln zu zeigen was sie kann und dabei vernichtet sie den Rechtsstaat und das ist im Grunde das Verbrechen. ... Vor einer scheinbaren Gefahr soll die Gesellschaft ihre gesamte Freiheit aufgeben und das ist eine Umkehrung dessen was uns eigentlich unser Leben und unsere Demokratie wert ist. Diese Freiheitsaufgabe ist gleichzeitig der Sicherheitsstaat und damit geht die Sache über die Wupper. Merkel kündigt Übewachungsstaat an, null Toleranz gegenüber der bürgerlichen Freiheit.

Domains von der Denic? Nein Danke!, willkürliche Domainzensur in Deutschland
Deutschland ist ein Land, wo die Willkür regiert. Von Rechtstaatlichkeit gibt es in Deutschland keine Spur. Die Domain Wikileaks.de ist nun gesperrt. Wenn man nicht die die dicke Kohle abgreifen kann, wie Martina Nolte und Sven Teschke das mit ihren Abmahnfallen in der Wikipedia praktizieren, dann wird eben komplett zensiert. Zensur ist in Deutschland eben ganz normal.
Na klar, nicht jeder in Deutschland ist wie Tomlaywer und sein Kindergarten, aber die Vertreter der Justiz haben soviel Dreck am stecken, dass da fast jeder honorige Jurist bei der blödsinnigen Zensur gerne mitmacht.
Die Moral von der Geschicht? Kauf Denic Domains nicht!

Hans Meiser abserviert, weil er über schweinereien in Politik und Justiz berichten wollte
(…) Hans Meiser wollte einige Namen einer Liste von mehr als 100 deutschen Prominenten veröffentlichen, die neben Michel Friedman Kunden eines exklusiven Call-Girl-Rings gewesen waren. Hans Meiser verstand nicht, warum einzig Michel Friedman 2003 in Zusammenhang mit Zwangsprostituierten in die Schlagzeilen geriet, der Bundesinnenminister die Akte zur Chefsache machte und die Namen der anderen Kunden (unter ihnen ein Fußballtrainer, drei Fußballer der Bundesliga, zwei Schlagersänger, 17 Politiker, acht Unternehmer und 34 Journalisten) aber von der Bundesregierung wie ein Staatsgeheimnis gehütet wurden.
Hans Meiser bot den Fernsehsendern einen Bericht über Bundestagsabgeordnete an, die regelmäßig vom Bundestag mit einem Taxischein – also auf Kosten der Steuerzahler – auf den Berliner Kinderstrich fuhren. Hans Meiser berichtete über einen ehemaligen deutschen Minister, der Stammgast in einem Berliner Bordellbetrieb ist und dort stets für Ekel unter den Prostituierten sorgt, weil sie sich in seiner Gegenwart stets eine Flasche Piccolo in den After schieben mussten – der Herr Minister pflegt den Inhalt der Flasche dann zu trinken. Der Herr Ex-Minister wirkt im Fernsehen immer so sympathisch - da kennen ihn zwei Berliner Prostituierte völlig anders. Sie bekommen Brechreiz, wenn sie den Mann sehen - aber sie brauchen das Geld. (…) Hans Meiser hatte recherchieren lassen, welche Unternehmer und Politiker bestechlich waren. Und er hatte recherchieren lassen, welche Politiker eine kriminelle Vergangenheit hatten – und, kaum im Amt, die eigene Ermittlungsakte vernichten ließen.
(…) Nachdem Hans Meiser dieses Produktionsvorhaben bei vielen großen Sendern bekannt gemacht hatte, hieß es, seine Formate passten nicht ins Programm. Kurz: Es gab keine Aufträge mehr. Warum nur?


Deals gehören vor Gericht zum alltäglichen Geschäft

In einem Beschluß des BGH legte der große Senat für Strafsachen fest, dass Deals nicht zu unverhältnismäßig milden Strafen führen dürfen (GSSt 1/04). In dem Beschluß befassten sich Richter auch mit dem Aspekt von Absprachen, der für Angeklagte eine erhebliche Gefahr darstellen kann. In der Branche sei es kein Geheimnis, dass Gerichte wegen ihrer hohen Arbeitsbelastung mitunter dazu verleitet werden könnten, Angeklagte zu verfahrensverkürzenden Deals zu drängen. Sie tun das etwa, indem sie eine hohe Strafe in Aussicht stellen und zugleich auf die Möglichkeit von Nachlässen hinweisen - sofern der Beschuldigte bedingungslos kooperiere. Beschuldigte könnten sich aber im Extremfall sogar zu falschen Geständnissen gedrängt fühlen - und deshalb verwarfen die BGH Richter solches Vorgehen als rechtsstaatlich bedenklich - ebenso wie Versuche einen Angeklagten im Rahmen eines Deals frühzeitig zu einem Rechtsmittelverzicht zu bewegen und damit zu verhindern, dass diese Urteile anfechten - dieser Punkt soll jetzt zum Beispiel ausdrücklich im Gesetz ausgeschlossen werden. ...Leider ließen sich auch viele Anwälte aus Bequemlichkeit oder anderen Gründen mitunter auf Deals ein, die für Mandanten nachteilig seien. dpa 03/2009.


Strafanzeige gegen den Vorsitzenden Landgerichtsrichter Jürgen Seifert und Oberstaatsanwalt Hans Jürgen Schulz
Einen “rechtswidrigen, ja kriminellen Deal” hatte Rost seinen Juristenkollegen vorgeworfen.
Nur wenige Tage vor Rosts Anzeige waren die Rocker mit einem überraschend milden Urteil aus dem Gerichtssaal gekommen. Die Anklage ließ den Tatvorwurf des schweren Raubes fallen und forderte nur zwei Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Strafe wurde für elf der 14 Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt. Im Gegenzug gestanden die “Höllenengel”, dass sie im März 2006 in Stuhr (Kreis Diepholz)verfeindete “Bandidos” überfallen und schwer misshandelt hatten.


„Handel mit der Gerechtigkeit“ kritisiert, Hartz-Urteil löst „Deal“-Kontroverse aus, 26.01.2007
HB BERLIN. Aus der großen Koalition erhielt die Sozialdemokratin Unterstützung. Die Opposition warnte davor, Vereinbarungen zwischen Gericht, Verteidigung und Anklage regelrecht zu fördern. Die Linksfraktion forderte ein Verbot der Absprachen.
Der Deutsche Anwaltverein kritisierte die Pläne von Zypries. "Die Regelung ist dürftig. Sie verschlechtert die Situation der Angeklagten und der Verteidiger", sagte der Vorsitzende des DAV-Strafrechtsausschusses, Stefan König, der "Berliner Zeitung". Ein Gericht könne sich leichter als bisher von Vereinbarungen lösen. Zugleich könne der Druck auf Angeklagte stärker werden, sich auf Absprachen einzulassen.
Die Initiative der Ministerin trage dem Umstand Rechnung, dass Absprachen gängige Praxis seien, sagte der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionschef Wolfgang Bosbach dem Sender N24. Es gehe darum, eindeutige gesetzliche Regelungen zu finden. Ausgeschlossen werden müsse, dass sich der Staat die Strafe quasi abkaufen lasse. Umgekehrt dürfe die Justiz dem Angeklagten nicht mit einem höheren Strafmaß drohen, wenn er sich einem Deal verweigere. Zudem müssten Urteile auch nach Absprachen von einer höheren Instanz überprüft werden können.
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Joachim Stünker, lobte das Vorgehen von Zypries mit Verweis auf langwierige Verfahren insbesondere bei Wirtschaftskriminalität. "Es macht aus prozessökonomischen Gründen Sinn, Verfahren abzukürzen. Wenn die Justiz Deals richtig handhabt, wird es nicht ungerecht", sagte er. Ein wirtschaftlich gut gestellter Angeklagter solle nicht geschützt werden. Zudem seien sogar in kleinen Verfahren Deals bereits alltäglich.
Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, forderte: "Der Deal muss die Ausnahme bleiben." Absprachen seien zu einem ausufernden Instrument im Strafprozess geworden und in Ansätzen ein Offenbarungseid für die Justiz. Die Ex-Bundesjustizministerin forderte, lieber die Gerichte - auch personell - zu stärken.

Die Staatsanwaltschaft schlägt bei versehentlichem Zahlungsverzug Gnadenlos zu, April 2008
Nadja K. staunte nicht schlecht als sie den Brief der Landesjustizkasse B. las. Ihr wurde ein Zahlungsverzug i.H.v 50 Euro vorgeworfen. Knapp 300€ solle sie nun sofort bezahlen.
Die 27-jährige Frau hatte wegen einer Straftat (Urteil: 400€ Geldstrafe) eine Ratenzahlung beantragt, da sie als Hartz IV- Empfängerin unmöglich einen solchen Betrag ausgleichen kann. Nachdem ihr dieser bewilligt wurde zahlte sie regelmäßig und pünktlich ihr Raten an die Landesjustizkasse. Ausgerechnet im April unterlief ihr ein Fehler bei der Überweisung. Eine falsche Rechnungsnummer im Verwendungszweck bracht ihr das Verhängnis.
Ein Anruf bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erbrachte ihr weiteren Kummer. Dort stellte man sich stur und erwähnte gleichzeitig, dass ein Hafbefehl gestellt wurde, da sie nicht bezahlt habe. Nadja K. gab nicht auf. Sie schrieb ihr Anliegen an die Staatsanwaltschaft und belegte ihren Fehler, indem sie den Kontoauszug beilegte.  Sie überwies, als zusätzlichen Guten Willen, am 01.05.08 wieder ihre Rate an die Landesjustizkasse. Aber auch dies brachte ihr keinen Erfolg. Ein zweizeiliger Brief kam 2 Wochen später, indem man ihr deutlich zu verstehen gab, dass bei einem Zahlungsverzug unverzüglich ein Haftbefehl erlassen wird. Über diese Vorgehensweise wüsste sie schliesslich bescheid. Über den Verbleib ihrer geleisteten Zahlung wurde geschwiegen.
Ergebnislos versuchte die Junge Frau das Geld zu beschaffen und  hoffte,  das sich die Polizei Zeit lassen würde, bis sie das Geld zusammen hat.
Ende Mai um 6:30 h klingelte die Polizei dann sturm bei Nadja K. Der Haftbefehl wurde, vor den Augen ihres 3-jährigen Stiefkindes vollzogen. Auch die Bemühung des Polizeibeamten blieb ohne Erfolg. Somit musste Frau K. ihre Ersatzfreiheitsstrafe in der 60 km entfernten JVA antreten.


Neue Regeln im alten Spiel, Chaos beim Unterhaltsrecht, Focus Nr. 13, 23.03.2009, Seite 34 und 48
Mit dem wegweisenden BGH-Urteil beginnt in Sachen Unterhaltszahlung eine neue Rechtssprechung - dennoch bleibt jeder Prozeß ein Risiko.
MIt jeder Information, die der 43-jährige Techniker über das neue Gesetz aufsog, stiegen Zuversicht und Laune: Eindeutig war der der typische Fall - genau der männliche Zahler, den der Staat entlasten wollte. Das Amtsgericht Crailsheim lehnte ab: Es bestehe keine Aussicht auf Erfolg. Was das soll? An dieser Frage reiben sich bisher auch Juristen. "Beratungs- und Rechtsunsicherheit" beklagen vor allem Anwälte.
Rolf Eichelmann: "Das Gericht hat genauso verhandelt wie damals, als das alte Gesetz galt. Männer müssen immer zahlen, das sei immer so gewesen. Diesen Satz hat die Richterin angefügt.".
Marion Betz: "Der Richter hat einfach nach altem Recht entschieden. Das hat mich geärgert.".
Rechtsanwalt und Notar Rudolf Haibach, Fachgebiet Familienrecht: "Einige Richter halten sich nicht an die gesetzlichen Forderungen, sondern entscheiden nach ihren eigenen Wertvorstellungen. Mandanten fühlen sich ausgeliefert und ungerecht behandelt."
Rechtsanwältin Margarete Fabricius-Brand: "Es ist fast unmöglich abzuschätzen wie ein Prozeß ausgeht".
Rechtsanwältin Doris Kloster-Harz: "Die Rechtssprechung hat sich vom Willen des Gesetzgebers gelöst. Anwälte können ihre Mandanten kaum noch zuverlässig beraten.".
Heute schon gelacht?, Focus Seite 48: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries verteidigt das neue Unterhaltsrecht als Fortschritt. Brigitte Zypries: "Wenn der BGH etwas klarstellt, dann beachten das alle Gerichte." Vor Gericht ist man auch nicht den Wertvorstellungen des Richters ausgeliefert, weil sich Richter an das Gesetz halten müssen.

Ex-Sträfling erhält für Haft Entschädigung,
Menschenunwürdige Bedingungen in der JVA Detmold
Vier Gefangene auf 18qm: Erneut muß das Land NRW Schdenersatz für die menschenunwürdige Unterbringung von Häftlingen zahlen. Im jüngsten Verfahren bekam eine Ex-Sträfling 2300 EUR zugesprochen (pro Tag 10 EUR), weil seine Zelle zu klein gewesen sei. Bei unter 5qm, die einer Person zur Verfügung stehen kann von einer menschenwürdigen Unterbringung nicht mehr gesprochen werden (OLG-Hamm 11 U 88/08). Im Prozess konnte der Mann nachweisen, dass er sich bereits wärhrend seiner Unterbringung mehrfach beschwert hatte.
Bereits Mitte März hat das LG Bonn zwei Männern Entschädigungen in Höhe von 6600 EUR zugesprochen, die sich eine 7,6qm große Einzelzelle hatten teilen müssen. Im Jahr 2008 gab es in NRW 280 Verfahren und derzeit sind etwa 700 Verfahren anhängig in denen es um die menschenunwürdige Unterbringung von Gefangenen geht. Aus Sicht der Landtags-SPD ist die richterliche Entscheidung eine "Belehrung der Justizministerin". (MT 19.03.2009, Seite 23)


www.folterknast.de

Mannheim: Gefangene misshandelt im Knast. 35 Jahre her, JVA Gelsenkirchen bekommt einen neuen Chef, Land tauscht JVA-Spitze in Gelsenkirchen aus, Mauern des Schweigens, Zelle zu klein: 700 Häftlinge fordern Schadenersatz, Menschenunwürdige Zellen, Häftlinge sollen Mitgefangenen sexuell misshandelt haben, Der neue Folter-Skandal, Wenn der Knast zum Pulverfass wird, "Mit Resozialisierung hat das nichts zu tun", Freispruch für alle Angeklagten im JVA-Prozess, Gefängniswärter sollen Häftling misshandelt haben, Häftlinge beklagen Missstände, Häftling zwang Mitgefangenen, sich die Pulsadern aufzuschlitzen...

Die unterschiedliche Verkehrswertermittlung in Zwangsversteigerungsverfahren (AG-Minden):
Es handelt sich um 2 ganz genau gleiche Wohnungen. Wobei zu der Wohnung bei einem Wert von 30300 EUR gemäß dem Gutachten auch noch ein KfZ-Stellplatz gehört im Gegensatz zu der Wohnung, die mit einem Wert von 55000 EUR ausgewiesen ist. Vielleicht wirkt sich auch der KfZ-Stellplatz entsprechend wertmindernd aus, weil wer einen KfZ-Stellplatz hat braucht unbedingt auch ein Auto, weil ein leerer KfZ-Stellplatz würde im Ansehen der Person (in der Justiz das wichtigste überhaupt) bedeuten, dass sich der Eigentümer kein Auto leisten kann und es sich somit um eine ganz besonders mindere Person handelt (Tatsächlich besitzen beide Wohnungen einen KfZ-Stellplatz und auch noch einen kleinen Kellerraum). Beide Wohnungen wie auch etwa 30 weitere in dem Gebäude sind ca. 1992 innerhalb kürzester Zeit für 60000 EUR unrenoviert und untapeziert an 30 verschiedene Käufer verkauft worden, selbst bei zusätzlichen Maklerkosten von 2000 EUR. Beide Wohnungen sind dann renoviert worden. Damals, kurz nach Maueröffnung, waren 60000 EUR für eine solche Wohnung in der Größe ein günstiger Preis, weil sich diese Wohnungen nicht in einer guten Lage befinden und der Preis war demgemäß damals angemessen. Heute dürfte der Marktpreis wohl eher bei 30000-40000 EUR liegen und in einer Zwangsversteigerung kaum mehr als 25000 EUR zu erzielen sein. Der erzielbare Zwangsversteigerungserlös wird evtl. auch von dem vom Gutachter zu vor festgestellten Verkehrswert abhängig sein. Schauen wir uns einmal an welcher Verkehrswert für 2 gleiche Wohnungen festgestellt worden ist wobei die Festellung für den Verkehrswert eines solchen Gebäudes mit einem Gutachten nicht über 1250 EUR liegen sollte. Das umfangreiche Gutachten, das nicht annähernd richtig sein muß, erweckt dann beim Betrachter den Eindruchk, dass mit physikalischen wertermittelnden Gesetzmäßigkeiten hantiert wird.:

0011 K 0170/ 2006 (letzte Aktualisierung: 14-01-2009 13:07), Grundbuch: Minden Blatt 8.192
Objekt/Lage: Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) [Anm.: ohne KfZ-Stellplatz]: Bruchstr. 51, 32423 Minden
Beschreibung: Laut Gutachten handelt es sich um die Wohnung Nr. 21 im 5. OG eines 8-geschoss. Wohnhauses, Massivbauweise mit Flachdach und 32 WE, Baujahr 1973. NF der Wohnung: 80,41 m². Wohnung konnte nicht besichtigt werden. Verkehrswert in €: 55.000,00 EURO

0011 K 0206/ 2007 (letzte Aktualisierung: 17-02-2009 16:11), Grundbuch: Minden Blatt 8.189
Objekt/Lage: Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Kfz-Stellplatz: Bruchstraße 51, 32423 Minden
Beschreibung: Lt. Gutachten befindet sich die Wohnung mit einer Wohnfläche von ca. 78 m² und anteiligem Gemeinschaftseigentum im 4. OG links vorne des Hauses Bruchstr. 51, 32423 Minden. 8-geschoss., unterkellertes Hochhaus mit 32 Wohneinheiten, Massivbau, Baujahr ca. 1972, Flachdach mit Flachdach-Eindeckung, Kunststoff-Fenster mit Wärmedämmglas, zentrale Ölheizung.
Das Grundstück ist 5.078 m² groß. Der Miteigentumsanteil beträgt 3.091/100.000. Verkehrswert in €: 30.300,00 EURO
Gemäß Richter Dr. Kummer und Richter Dr. Haddenhorst vom LG-Bielefeld kommt es bei der Verkehrswertermittlung auch nicht auf tatsächliche Sachverhalte an wie zB. ob ein Grundstück bebaubar ist oder erschlossen ist, sondern das wichtigste ist das Ansehen der Person und ob dem Richtern der Gutachter bekannt ist uabhängig davon ob seine Verkehrswertermittlungen richtig oder falsch (gewesen) sind, denn das interessiert ohnehin niemanden. Bei Fehlern deckt einer den anderen ab, weil ihm der Kollege bekannt ist ohne konstruktiv daran zu arbeiten solche Fehler oder völlig falsche Wertermittlungen zu vermeiden.
Gemäß Richter Dr. Haddenhorst kommt es bei einer Entscheidung darüber ob ein Richter Sachverhalte zur Kenntnis genommen hat anscheinend auch nur darauf an ob ihm sein Richterkollege gut bekannt ist.


Wenig qualitativ geeignete Bausachverständige:
Kurze Vorrede: das Bittere ist, dass es viel einfacher ist, ..äh.. qualitativ wenig geeignete Sachverständige für Schäden an Gebäuden zu benennen als wirklich gute. Es gibt viele, die weder Gericht noch Parteien auch nur ansatzweise eine Hilfe sind. Das/der Schlimmste war mal ein Herr aus Ostholstein, auch öffentlich bestellt und vereidigt, der klatschnasse Flurwände einfach zufliesen wollte. Das schrieb er auch in seinem Gutachten, so über 15 Seiten lang.

Gutschterdatenbank: http://richterdatenbank.net/gutachterdatenbank


Das große Problem im Medizinrecht, Qualität und objektivität medizinischer Gutachten

Das zentrale Problem medizinischer Gutachten ist deren höchst unterschiedliche Qualität und Objektivität. 
Das Spektrum ist weit und reicht von fachlich fundierten, wissenschaftlich exakt belegten Bewertungen medizinischer Sachverhalte bis zu typischen Gefälligkeitsgutachten mit vorsätzlich aufgestellten, medizinisch unhaltbaren Behauptungen.
Diese Aussage entspricht leider nicht der täglichen Erfahrung mit medizinischen Gutachten und Gutachtern. Interessanterweise scheinen Qualität und Objektivität der Begutachtung gerade in keinem erkennbaren Verhältnis zu Berufserfahrung, Fachkenntnissen oder "medizinischem Rang" der Gutachter zu stehen. Inhaltlich bedenkliche Gutachten sieht man in der Praxis sowohl bei Assistenzärzten als auch bei sehr erfahrenen Chef- und Oberärzten großer Kliniken.
Der Nichtmediziner kann indes kaum einschätzen, wie es um die Qualität und Objektivität eines Gutachten bestellt ist. Hierzu bedarf es in der Regel einer sorgfältigen Analyse durch wirklich unabhängige Mediziner.
Wie kann der Patient bzw. sein Anwalt einen unabhängigen Gutachter erkennen? Erfahrene Patientenanwälte sollten zumindest einen Teil der gerichtlich bestellten Sachverständigen aus ihrer langjährigen Tätigkeit kennen und einschätzen können. Seriöse Patientenschützer können ebenfalls eine große Hilfe sein, wie auch spezialisierte Selbsthilfegruppen. Eine gewisse Zurückhaltung scheint bei Dienstleistern geboten, die sich mit dem Prädikat "unabhängig" schmücken, zugleich jedoch intensive Kooperationen und Kontakte zu Versicherungen pflegen. Hier sind Interessenkonflikte zu befürchten. 


Zur mangelnden Neutralität vieler gerichtlicher Gutachter, Zweiklassenrecht durch Gutachterkauf

Heft 9/1998 der Zeitschrift für Rechtspolitik, Wes Brot ich eß, das Lied ich sing
Nicht ganz zu Unrecht wurde vor einigen Jahrzehnten vielfach die Meinung vertreten, die Richter würden - vor allem aufgrund ihrer Herkunft aus Ober- und Mittelschicht - die Unterschichten in ihrer Rechtsprechung benachteiligen. Heute sind solch pauschale Behauptungen sicher nicht mehr gerechtfertigt. Im Gegenteil - es gibt eine Fülle von Hinweisen, daß z.B. eine sehr mieterfreundliche Rechtsprechung dazu führt, daß Wohnraum daß Wohnraum leer steht oder eine sehr arbeitnehmerfreundliche Rechtsprechung dazu führt, daß Arbeitsplätze im Inland verlorengehen.
Ein Gebiet aber gibt es nach wie vor, in dem sich Angehörige zweier Klassen vor Gericht gegenüberstehen: Diejenigen, die sich Gutachter kaufen können und diejenigen, denen dazu die Mittel fehlen. Die Landtagsfraktion der Bayerischen SPD hat sich dieses Themas in einer schriftlichen Anfrage und einer Pressekonferenz angenommen; sie fordert u. a. eine Änderung der ZPO. Die Misere des normalen Bürgers, der im Prozeß auf einen Sachverständigen trifft, hängt damit zusammen, daß er höchst selten mit Sachverständigen zu tun hat, seine Gegner (Industrie, Versicherungen, Berufsgenossenschaften etc.) aber tagtäglich. Da diese Großen laufend mit Gutachtern zu tun haben, lohnt es sich für sie, sich die Gutachter gefällig zu machen. Zuweilen geschieht dies durch illegale Zuwendungen, meist aber geht man ganz legal vor. Es gibt Geld für irgendwelche Gutachten, für sogenannte klinische Studien, Finanzierung von Tagungen, Einladungen zu gut bezahlten Vorträgen, zu Kongressen und sonstigen Veranstaltungen, Zurverfügungstellung von Arbeitsmaterialien, Spesenersatz, Zahlungen an Institutionen, die indirekt dem Gutachter zugute kommen, usw.
Daß man hier nicht kleinlich ist, zeigen die Versuche einer großen Krankenversicherung, den Westdeutschen Rundfunk zu bestechen, wobei der Versicherungsagent erklärt, er habe durch Geldzahlungen schon viele verdeckte Werbebeiträge seiner Versicherung ins Fernsehprogramm geschleust. Das meiste liegt hier leider im Dunkeln und wird dort ohne Änderung der ZPO wohl auch bleiben...

Gerd PostelGert Postel über seine Psychiatrie-Erfahrung als Oberarzt: "Auch eine dressierte Ziege kann Psychiatrie ausüben"
Mehr Schein als Sein: Psychiatrie
Hochstapler Dr.med. Dr.phil. Gert Uwe Postel reißt Psychotherapeuten und Psychiatern die Maske kundiger Heiler herunter.
Darf man es bedauern, dass Gert Postel, ein Hochstapler mit Kultstatus, der sich selbst bezeichnet als "ein Nichts", "ein ehemaliger Postbote mit mittlerer Reife", die ihm vom sächsischen Sozialministerium angetragene Chefarztstelle der forensischen Abteilung des Landeskrankenhauses für Psychiatrie und Neurologie in Arnsdorf - dotiert mit einer C4-Professur an der TU Leipzig - nicht angenommen hatte? Jedenfalls ist der Welt damit eine weitere heiter-böse Bloßstellung dessen vorenthalten worden, wovon Politik, Justiz wie Psychiatrie bis zur Stufe der Unfähigkeit vorzüglich leben: dem schönen Schein.
Schon sieben Monate nach seiner Einstellung als Oberarzt am Fachkrankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie im sächsischen Zschadraß wurde der falsche Dr. med. Dr. phil. Gert Uwe Postel, persönlich unterstützt vom Sozialminister Dr. Hans Geisler (CDU), für diese Chefarzt-Position vorgeschlagen. Postels fachliche Kompetenz galt als unbestritten.
...Honorare in Höhe von knapp 44.000 Mark, die er für psychiatrische Gutachten in 23 Strafverfahren kassierte, für die er als Gerichtsgutachter bestellt wurde, wird er hingegen behalten dürfen. Das sächsische Justizministerium habe zwar eine Rückforderung geprüft, aber kein Verfahren eingeleitet, weil eine Chance, das Geld einzuklagen, nur bestünde, wenn die Fehlerhaftigkeit der Gutachten nachgewiesen werde. Von den Gerichten war jedoch keine einzige der Expertisen zurückgewiesen oder angefochten worden.

Mobbing, med. Gefälligkeitsgutachten, überflüssige Diziplinarverfahren, Behördenstress, 11.02.2010
„Was mit den Steuerfahndern begann, scheint ein Problem der gesamten Hessischen Landesregierung zu sein. Innenminister Volker Bouffier (CDU) muss sofortige Aufklärung über die Vorwürfe systematischen Mobbings und des Einsatzes zweifelhafter Gesundheitsgutachten leisten.
...Nun zeigten die jüngsten Meldungen über den erneuten Einsatz dubioser Gesundheitsgutachten und Mobbings bei hessischen Polizistinnen und Polizisten wie das System Koch funktioniere, so Schaus. Die glaubhaften Berichte über Mobbing und zweifelhafte Gutachten in hessischen Ministerien machten deutlich: Durch eine personalpolitische Führung nach Gutsherrenart werden die Rechte der Beschäftigten systematisch verletzt.
Es sei traurig, dass verdiente Beschäftigte und Beamte wie Dirk Lauer nur über Gerichte ihr Recht erkämpfen müssten. DIE LINKE fordere deshalb die Staatsanwaltschaft auf, dass die momentan niedergelegten Ermittlungen gegen Gutachter und Dienstärzte wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse wieder aufgenommen werden. Schließlich sei die Unrichtigkeit der entsprechenden Gutachten aktenkundig.
In der Innenausschusssitzung vom 11.02.2010 bügelte der Innenminister alle Vorwürfe aufgrund von Mobbing, med. Gefälligkeitsgutachten und überflüssige Dizisplinarverfahren als Einzelfälle ab!
...Nun habt Ihr als Betroffene nur noch die Chance um das Gegenteil zu beweisen die Möglichkeit euch mit Namen bei den Fraktionen zu melden!
Die Presse wie Frankfurter Rundschau, Hessischer Rundfunk, HR Hessenschau benötigen Kolleginnen und Kollegen die Aussagen und Beweise vorlegen können!
Sollte sich in den nächsten 14 Tagen nicht etwas bewegen durch öffentliche Aussagen von Kolleginnen und Kollegen, ist das Thema beendet und das System läuft ungehindert so weiter!
Nach den 14 Tagen werde auch ich entscheiden, ob ich diese Hompage weiter betreiben werde, da die Einschüchterungstaktig dann doch ihr erklärtes Ziel erreicht hat!

Betrug durch Versicherungen, 04.05.09
Wie Unfallversicherungen einen Schwerbehinderten betrügen und der Staat die Betrüger unterstützt und schützt.
– Ein „Lehrbuch“ für alle, die bislang glaubten in einem Rechtsstaat zu leben.
Die Ereignisse können durch Anforderung von Beweismitteln auch strafrechtlich sattelfest bewiesen werden.
...Nachdem mir jetzt mehrfach bewiesen wurde, dass man nicht gegen Großkupferte ankommt, kann ich jedem Unfallopfer nur dringenst empfehlen, die Angelegenheit im Zivilverfahren abzuschließen. Auf ein Strafverfahren, wie von mir versucht, hat man keine Chance...dies gilt selbst dann, wenn alle Tatbestandsmerkmale des Dreiecksbetruges gem. § 263 StGB erfüllt sind, als auch teilweise die Täter Ihre Schuld zugeben, wodurch die Täter eigentlich dem Opfer gegenüber Schadensersatzpflichtig würde...aber dazu müsste ein Normalsterblicher ja die gleichen Rechte haben wie die Täter...
Nachdem meine ehemaligen Rechtsanwälte jetzt einstweilige Verfügungen gegen meine Internetpage erwirken, und ich keinen Rechtsanwalt finde, der bereit ist gegenüber anderen Rechtsanwälten mit den Tatbestandsmerkmalen des § 263 StGB zu argumentieren, um mich gegen die einstweiligen Verfügungen zu wehren, werde ich mich im Folgenden zu gewissen Personen nur noch etwas milder äußern und dem Leser das Urteil über gewisse Beweise überlassen.
...Die bei der Staatsanwaltschaft Hannover eingereichte Anzeige gegen den HDI sowie die Gutachter und Rechtsanwälte blieb sechs Monate trotz mehrfacher Nachfrage ohne Resonanz. Erst dann rang sich Staatsanwalt Klages durch, eine Ablehnung der Klage zu verfassen, in der er die Täuschung des Gehilfen einfach wegließ.

Die "Schwarze Liste" der Versicherungen
Immer öfter wenden sich Menschen an Verbraucherschutzorganisationen, weil sie keinen Versicherungsschutz mehr haben. Der Grund: Auch die Versicherungswirtschaft sammelt unsere Daten.
HIS - das "Hinweis- und Informationssystem"
9,5 Millionen Datensätze ahnungsloser Bürger speichern die Versicherungen auf einem zentralen Computer, dem so genannten Hinweis- und Informationssystem, kurz HIS. Sachbearbeiter prüfen vor Vertragsabschluss oder Schadensregulierung die Vorgeschichte fast aller Antragsteller und schicken eine Anfrage an HIS. Dort sind die persönlichen Daten unter einem Code hinterlegt. Gibt es zu diesem Code schon Einträge, wird das dem Sachbearbeiter zurückgemeldet. Der Versicherte hat keine Ahnung, dass seine Daten mit einer schwarzen Liste von über einer Million Risikokunden abgeglichen werden, die oftmals für Ablehnung und Kündigung verantwortlich ist.
Hartmut Aust ist verärgert: "Das kann es nicht sein, dass solche persönlichen Daten, wie auch immer, einfach weitergegeben werden. Hinz und Kunz hat darauf Zugriff. Ich weiß nicht, was passiert mit meinen Daten."
Der Datenschutzexperte Thilo Weichert hält es für äußerst bedenklich, dass die Versicherungen unkontrolliert Daten im HIS speichern und weitergeben, auch falsche: "Ich gehe mal davon aus, dass über 90 Prozent der Betroffenen von dieser Datei nicht Bescheid wissen. Die Aufnahme in diese Warndatei kann für die Betroffenen Existenz bedrohend sein. ...

Sinnlose Operation an der Wirbelsäule mit weiterem Ärztepfusch, Gutachterpfusch und Gerichtspfusch, 2004
Prof. Dr. "Wenn wir operieren ist hinterher alles in Ordnung, falls nicht handelt es sich um einen Simulanten" (und im folgenden in der Justiz selbstverständlich um einen Querulanten.)
Ich bin bei einer Wirbelsäulen Operation verpfuscht worden, konnte nicht mehr laufen. Dann mußte ich schwer Revisions operiert werden und wurde wieder verpfuscht. Danach mußte ich weitere 4 mal operiert werden: Morphium, Schmerzen und Erschöpfung sind seither meine Begleiter. Ich habe daher 2004 Klage eingereicht. Doch was die Gutachter über mich geschrieben haben, sucht in Deutschland seines gleichen. Jetzt 2010 habe ich beide Gutachter angezeigt.
...Das ist doch ein klarer Beweis, dass mit der B-TWIN Methode bei vielen Patienten die Operation misslungen ist. Ich kenne 4 Patienten. Wir haben dies dem Gericht als Beweis vorgelegt, dass hat das LG Karlsruhe überhaupt nicht interessiert.  Kein einziger Beweis von uns wurde berücksichtigt. Das ist sicher einmalig in Deutschland! 
Landesgericht Karlsruhe: Kein einziger unserer Beweise wurde vom LG berücksichtigt, weil die GA dermaßen für die Beklagten sprechen. Kein Punkt in den GA spricht für mich. Dabei ist der Sachverhalt einfach. Ich habe wenig Schmerzen, werde operiert, kann nicht mehr laufen, muss 5 mal nachoperiert werden und bin seither Schmerzpatient. Wir werden von den Richtern und Beisitzern sehr aggressiv behandelt. Wir  verstehen dies nicht. Mein mitgebrachtes Wirbelsäulenmodell schmeißen die fast vom Tisch. Meine Anwältin bricht vollkommen ein, wehrt sich nicht.  Sie bräuchte nur den Herstellernachweis Transplantatmaterial auf den Tisch zu legen und den GA fragen ob er lesen kann, nicht einmal das bringt Sie zusammen.
Oberlandesgericht  Karlsruhe Berufung: Das OLG berücksichtigt auch nicht unser Berufunsgschreiben. Statt dessen soll der orthop. GA zum vierten mal zum Transplantatmaterial befragt werden, diesmal ob dies dokumentationspflichtigt ist. Was soll diese unsinnige Frage. Bei jeder Versteifung im Rücken kommt Knochenmaterial zum Einsatz. Sagt der GA nein, habe ich die Berufung verloren
Jetzt werde ich vom Gericht unter Druck gesetzt, ich solle einem beschämenden Vergleich zustimmen. Doch ich weigere mich!! Jetzt droht mir das OLG 7. Senat, in Karlsruhe, es werde kein neues Gutachten geben. Dabei kann nur ein Obergutachten weiterhelfen, so ist es üblich. Indirekt sagen die mir, ich habe keine Chance!!  So ist das in Deutschland. Nur was soll ich machen, letzte Chance ist der BGH, da kommen nur 3 % durch.

ARD, Die Moral der GutachterARD, Die Moral der Gutachter, gekaufte Sachverständige, gelesen wird bei Gericht grundsätzlich nur die letzte Seite des Gutachtens, 1998

Gutachten: "Wenn man dafür bezahlt wird , verändert sich die Sicht.", FAZ Magazin Nr. 84 vom 03.05.1996 (dw)
Als Rechtsprofessor weiß er, welche Bedeutung den Interessen in einem Streitfall zu kommt und wie schwierig es mitunter ist, völlig unparteiisch zu bleiben. So kennt Wernhard Möschel auch die delikate Rolle des Gutachters in Rechtshändeln. Vor dem Postausschuß des Bundestages beschrieb er das Problem so:
"Mit Gutachten ist es wie mit der Liebe: Wenn man dafür bezahlt wird , verändert sich die Sicht."

Wie der Ombudsmann der Versicherungen Prof. Dr. Günter Hirsch (ehemaliger Staatsanwalt/Richter) und seine Mitarbeiter Referent Kleemeyer und Referentin Witter als Juristen Bürger verarschen, 03.05.2010:
Ein Ombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch, der nicht einmal simpelste und einfachste rechtliche Grundlagen beherrscht aber tausende von EUR im Monat kassiert.
Auf der Homepage des Ombudsmanns Prof. Dr. Günter Hirsch heisst es wie folgt:
"Der Ombudsmann nimmt sich der Schwierigkeiten der Versicherungskunden unbürokratisch an."
"Sind Sie mit einem Bescheid Ihres Versicherungsunternehmens nicht einverstanden, dann geben Sie bitte zuerst ihm die Möglichkeit, die Entscheidung zu überprüfen. Sollte Sie das Ergebnis nicht zufrieden stellen, können Sie den Ombudsmann einschalten."
"Bei der Vielzahl der Vorgänge, die Versicherungsunternehmen täglich entscheiden, können Bearbeitungsfehler nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Dann kann der Ombudsmann helfen. Kunden der angeschlossenen Versicherungsunternehmen können sich an ihn als eine neutrale und unabhängige Stelle wenden.
Sofern die Entscheidung des Versicherers falsch war, kann der Ombudsmann gegen das Unternehmen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro eine verbindliche Entscheidung aussprechen. Stellt er fest, dass der Versicherer korrekt gehandelt hat, erläutert er dem Kunden verständlich das Ergebnis seiner Prüfung."


Prof. Dr. Günter Hirsch, 03.05.2010:
"Bitte erlauben Sie mir noch einmal den Hinweis, dass ich keine Haftungsentscheidung getroffen habe. Der Gegenstand meiner Überprüfung war, ob die Regulierungsentscheidung des Versicherers ermessensfehlerhaft (also willkürlich oder unsachgemäß) war. Das konnte ich jedoch nicht feststellen."

Es wurde sich aber gerade über eine erfolgte prozentuale Haftungsentscheidung der Versicherung beschwert, die nur 100% Verschulden wegen eines Autounfalles bei der Partei sieht, die sich beschwert und diese daher in der Versicherung zurückstuft ohne eine andere prozentuale Verschuldenshaftung festzulegen.
Es wurde dem Beschwerdeführer nicht mitgeteilt, dass über die Haftungsentscheidung keine Entscheidung getroffen werden würde und entsprechend finden sich auch keinerlei Hinweise auf der Internetseite, sondern nur gegenteilige Hinweise, dass über eine Beschwerde wegen eines evtl. unkorrekten Verhaltens der Versicherung entschieden wird. Der Ombudsmann hat jedoch entschieden, dass die Entscheidung der Versicherung, die ihm 100% Schuld zuweist nicht unsachgemäß und nicht willkürlich ist und es daher bei einer Schuld von 100% des Beschwerdeführers bleibt. Er hat aber nicht über die Haftungsentscheidung entschieden!
Innerhalb des Beschwerdeverfahrens legte der Beschwerdeführer eine Entscheidung des BGH (BGH 10.02.2004 – VI ZR 218/03) vor, die einem Unfallgegner, der auf einer Autobahn ungebremst in eine beleuchtete Unfallstelle fuhr zu 100% Schuld zuwies, weil er gegen die erforderliche Aufmerksamkeit im Strassenverkehr verstossen hat und dabei kam es auch gar nicht mehr darauf an ob dem auf der Autobahn stehendem Fahrzeugführer ein Verschulden am Erstunfall trifft. Darauf hin erklärte die eigene Versicherung, dass man sich über eine prozentuale Verschuldenshaftung sicherlich unterhalten könne (und genau darum ging es) und legte eine Entscheidung vor wo dem Fahrzeugführer, der auf einer Landstrasse nachts auf eine unbeleuchtetes Fahrzeug auffuhr 33% Schuld erhielt, wegen Verstosses gegen das Sichtfahrgebot (Entsprechend ist das auch die negativste Entscheidung für den Beschwerdeführer. Die Entscheidungen reichen bei ähnlichen Fällen von 33-66% Schuld beim Auffahrenden, wenn es sich um unbeleuchtete Hindernisse handelt.). Gemäß der BGH-Entscheidung sind es jedoch wie schon gesagt 100% beim Auffahrenden, der auf ein beleuchtetes Hindernis auffuhr.
Die Versicherung hatte nur Alltagsweißheiten und Stammtischwahrheiten (Beweise, die diese verwendete) mit denen dem Beschwerdeführer ein Verschulden am Erstunfall zugewiesen werden sollte. Diese sind vom Beschwerdeführer alle widerlegt worden. Danach hieß es folgendermaßen:

In einem Verkehrsrechtsforum wurde dieser Fall ausführlich geschildert mit den Antworten des Ombudsmanns. Man war einstimmig der Ansicht, dass der Beschwerdeführer endlich Klage gegen seine Versicherung einreichen solle anstatt sich weiter vom Ombudsmann verarschen zu lassen.

Vorliegend stand das verunfallte Fahrzeug nachts auf der mittleren Fahrspur der gut überschaubaren Autobahn mit eingeschalteter Warnblinkanlage und entgegen der Fahrtrichtung mit eingeschaltetem Abblendlicht. Das Fahrzeug der Zweitunfallverursacherin fuhr auf der mittleren Spur auf ca. 600m geradeaus führender Fahrbahn mt 4% Gefälle bei einer Geschwindigkeisbegrenzung von 120km/h auf das auf der mittleren Spur stehende Fahrzeug zu und konnte vor diesem nicht mehr zum stehen kommen und somit nur noch ausweichen wobei es gegen die Leitplanke stieß und eine dahinterstehende Person schwer verletzte. Dem Erstunfallverursacher soll daran 100% Schuld treffen, wie auch der Ombudsmann feststellt. Was er ja aber nicht feststellt, denn er stellt nur fest, dass die Entscheidung der Versicherung, die ihm 100% Schuld zuweist nicht ermessensfehlerhaft (willkürlich oder unsachgemäß) war.
Gegen das Sichtfahrgebot kann hier nicht verstoßen worden sein, denn das auf der Autobahn stehende Fahrzeug leuchtete selbst. Auch hat zwischenzeitlich eine erhebliche Anzahl von Fahrzeugen die Unfallstelle passiert. Es kann sich somit nur um einen Verstoß wie in der BGH-Entscheidung gegen die im Strassenverkehr erforderliche Aufmerksamkeit handeln.

Kleemeyer, Witten im Auftrag des Ombudsmanns, 15.10.2009:
"Wie oben beschrieben liegt aufgrund des Ermessensspielraumes des Versicheres im Verhältnis zu Ihnen nur dann ein Fehlverhalten vor, wenn der Versicherer willkürlich oder unsachgemäß entscheidet. Die xxx hat vielmehr anhand der Beweissituation eine Entscheidung getroffen, die ggf. auch in einem anderen Umfang hätte getroffen werden können, aber auch nicht abwegig ist."
Das heisst wenn die eigene Versicherung an die Gegenseite nur zwischen 0% (eher passend) und 66% (fast gar nicht mehr passend aber auch nach späterer Angabe der eigenen Versicherung) regulieren muß, dann liegt keine falsche Entscheidung des Versicherers vor. Wenn also tatsächlich nur zwischen 0% und 66% an die Gegenseite zu regulieren sind und die Versicherung 100% an die Gegenseite reguliert und das mit Beweisen, die auf juristischen Alltagsweißheiten und Stammtischwahrheiten beruhen, dann liegt auch das noch im Ermessensspielraum der Versicherung. (Unabhängig davon ist es natürlich ebenfalls Beweismittel der Versicherung der Zweitunfallverursacherin gar nichts zahlen zu müssen, weil die Versicherung des Erstunfallverursachers zu 100% reguliert hat.).

Warum teilt man dem Beschwerdeführer aber nicht bereits entsprechendes im ersten Schreiben mit, dass der Ermessensspielraum der Versicherung im Grunde willkürlich erfolgen darf. Im vorliegenden Fall ist das allerdings nicht erfolgt, weil man mit Beweismitteln, die Alltagsweißheiten und Stammtischwahrheiten entsprechen dem Erstunfallverursacher ein 100%-Verschulden nachweisen wollte was nicht gegeben ist.

Beim Erstunfallverursacher schaukelte sich ein PKW-Anhänger auf und stürtzte bei geringer Geschwindigkeit letztlich um wobei er den Pkw um 180 Grad drehte, so dass dieser entgegen der Fahrtrichtung stand. Die Begründung warum der Unfallverursacher den Unfall verschuldet hat und das Aktenkundige Beweismittel der Versicherung lautet wie folgt:
Aufgrund dessen, dass es zu einem Unfall gekommen ist muß ein Verschulden beim Fahrzeugführer vorliegen, denn sonst wäre es ja nicht zu dem Unfall gekommen.
Angeblich sei der Unfallverursacher mit unangepaßter Geschwindigkeit unterwegs gewesen ansonsten wäre es ja nicht zu dem Unfall gekommen. Ein anderes mal war er mit angepaßter Geschwindigkeit unterwegs hat aber irgendeinen Fahrfehler begangen den man nicht benennen kann, denn sonst wäre es ja nicht zu dem Unfall gekommen und daher trifft ihn ein Verschulden, weil es zu einem Unfall gekommen ist usw.
Einen konkreten Verschuldensvorwurf kann bisher niemand nennen.

Beim Zweitunfallverursacher, der vor der Unfallstelle nicht mehr zum stehen kommen konnte lautet die Begründung nicht, dass diesen ein Verschulden (fehlenlassen der erforderlichen Aufmerksamkeit im Strassenverkehr oder Verstoß gegen das Sichtfahrgebot) trifft, weil es zu diesem Zweitunfall gekommen ist, sondern dem Zweiunfallverursacher kann keinerlei Verschuldensvorwurf auch aus anderen Gründen gemacht werden, weil ihm nicht nachgewiesen werden konnte, dass er zu schnell gefahren ist. (Dem Erstunfallverursacher konnte konkret auch nicht nachgewiesen werden, dass er zu schnell gefahren ist und damit würde ja auch keinerlei Veschulden auch aus allen anderen Gründen bei diesem vorliegen.).
Das beim Zweitunfallervursacher ein Verschulden vorliegt ergibt sich aber aus der Entscheidung des BGH (BGH 10.02.2004 – VI ZR 218/03), denn es wurde gleichermaßen die erforderliche Aufmerksamkeit im Strassenverkehr ausser acht gelassen. Das stellte in dem dortigen sehr gleichen Fall ein solches schwerwiegendes Verschulden dar, dass es auf ein evtl. Verschulden des Erstunfallverursachers zu dem gar nicht mehr ankommt.

Ombundsmann Prof. Dr. Hirsch und Referent Kleemeyer und Referentin Witter (Also mit 3 Juristen!):
"Ganz maßgeblich ist zudem, dass der Zweitunfallerursacherin nicht nachgewiesen werden konnte, dass ihr ein schweres Verschulden am dem Unfall vorzuwerfen ist. Es gibt keine Beweise, dass die die der Tageszeit angemessen Aufmerksamkeit außer Acht gelassen hat."

Gemeint ist, dass die Staatsanwaltschaft der Zweitunfallverursacherin kein strafbares schweres Verschulden nachgewiesen hat, daher trage diese auch in zivilrechtlicher Hinsicht gar kein Verschulden und haftet auch nicht Verschuldensunabhängig. Gerade daher wurde aber auch Beschwerde eingereicht, weil die strafrechtlichen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft als solches gar nichts mit einer zivilen Haftungszuweisung zu tun haben und sich immer und stets nur darauf bezogen wird ob die Staatsanwaltschaft (irgendein) strafrechtliches Verschulden oder keines feststellen konnte.

Die Staatsanwaltschaft prüft nur ob ein Verschulden in strafrechtlicher Hinsicht vorliegt. Diese prüft nicht ob bezüglich einem strafrechtlichen Verschulden ein kausauler Verschuldenszusammenhang zwischen einer zivilen Haftung (verschuldet oder nicht verschuldet) besteht. Die Staatsanwaltschaft prüft auch nicht ob ein ziviles Verschulden (nach BGB, StVG etc.) vorliegt und diese prüft auch keine prozentuale Haftungsaufteilung zwischen den Unfallbeteiligten.
Der Halter eines Kfz haftet gemäß § 7 Abs.1 StVG bereits grundsätzlich verschuldensunabhängig.

Entscheidungssammlung zu Auffahrunfällen als PDF

Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall:
Bei Auffahrunfällen spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Auffahrende die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, weil er entweder zu dicht aufgefahren ist oder seine Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrslage angepasst hat oder weil er es an der erforderlichen Aufmerksamkeit hat fehlen lassen (OLG Karlruhe VRS 77, 101 f; KG DAR 1976, 74, 75; KG NZV 1993, 478; OLG Köln MDR 1995, 577; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. AufI., § 2 StVO. Rnr. 17). Dieser gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis wird nur entkräftet, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines atypischen, nicht für ein Verschulden des Auffahrenden sprechenden Geschehensablaufes vorliegt. Letzteres muss der Auffahrende darlegen und ggf. beweisen (OLG Karlsruhe, aaO.).

Wer im Straßenverkehr auf den Vorausfahrenden auffährt, war in der Regel unaufmerksam oder zu dicht hinter ihm. Dafür spricht der Beweis des ersten Anscheins (Senatsurteile vom 6. April 1982 - VI ZR 152/80 - VersR 1982, 672; vom 23. Juni 1987 - VI ZR 188/86 - VersR 1987, 1241 und vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 223/87 - VersR 1989, 54).

Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen gilt auch auf Autobahnen (OLG Saarbrücken vom 19.05.2009 - Az. 4 U 347/08)

Das Sichtfahrgebot zählt zu den „goldenen Regeln“ des Verkehrs und gilt auf allen Strassen einschließlich Autobahnen. (BGHSt 16, 145, 151) Die Versicherung reguliert im folgenden Fall zu ungunsten des auffahrenden Kraftfahrers, welches bei einem Auffahrunfall richtig ist:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung darf auch gegen den Willen ihres Versicherungsnehmers den Schaden eines Unfallgegners begleichen, so lange die Regulierung nicht unsachgemäß und willkürlich ist Laut ARAG hat der Versicherungsnehmer hinzunehmen, dass darunter der Schadensfreiheitsrabatt leide.
In dem zunächst vom Amtsgericht Coburg behandelten Fall war die Versicherungsnehmerin auf ein bremsendes Taxi aufgefahren. Etwa einen Monat später meldete sich für sie ein Rechtsanwalt bei der Versicherung. Er führte aus, die Klägerin habe den Unfall nicht verschuldet und sprach deshalb ein Regulierungsverbot aus. Gleichwohl ersetzte die Versicherung dem Taxiunternehmen dessen Schaden und stufte die Klägerin in eine ungünstigere Schadensfreiheitsklasse ein. Diese klagte gegen die Rückstufung. Die Klage der Frau, die ihrem Versicherer vorwarf, trotz Regulierungsverbots bezahlt und dadurch die Versicherungsprozente nach oben getrieben zu haben, blieb ohne Erfolg. Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht verneinten einen Fehler der Versicherung. Denn als Pflichtversicherung müsse die Versicherung begründete Schadensersatzansprüche von Unfallgegnern befriedigen und unbegründete abwehren, erklären ARAG Experten. Bei der Beurteilung habe sie einen weiten Ermessensspielraum. Nach dem der Anscheinsbeweis gegen die Klägerin als Auffahrende spreche, war die Regulierung keinesfalls unsachgemäß oder willkürlich, so das Amtsgericht weiter. Der Kläger hätte nachweisen müssen, dass der Unfall für ihn unabwendbar war. Daran ändere auch das Regulierungsverbot nichts (LG Coburg, Az.: 32 S 15/09).

Im vorliegenden Fall ist die Zweitunfallverursacherin ebenfalls auf ein stehendes Fahrzeug aufgefahren. Es spricht also der Anscheinsbeweis gegen die auffahrende Zweitunfallverursacherin. Hinzukommend hat diese sogar noch angegeben, dass das verunfallte auf der mittleren Fahrspur der Autobahn stehende Fahrzeug auf dass diese auf der mittleren Fahrspur direkt zu fuhr, dass ihr mit Abblendlicht (Standlicht und Warnblinkleuchten) entgegenstrahlte und bereits aus 600m Entfernung sichtbar war, "plötzlich vor ihr auftauchte". Damit wurde der Anscheinsbeweis, dass sie die erforderliche Aufmerksamkeit ausser Acht gelassen hat, ja sogar bestätigt.

Der BGH (BGH 10.02.2004 – VI ZR 218/03) hat in einem sehr ähnlichen Fall ein schweres Verschulden bejaht, weil der Auffahrende die erforderliche Aufmerksamkeit außer Acht gelassen hat. Der ganze Unterschied bestand darin, dass in dem BGH-Fall bereits ein Warndreieck aufgestellt worden war, daher erklärt der Ombudsmann sei die Entscheidung des BGH nicht anwendbar, denn eine Unfallstelle ist nur abgesichert, wenn ein Warndreieck aufgestellt ist. Genau das war aber auch Beschwerdegegenstand, denn das Abblendlicht ist bereits in der Entfernung weseltlich besser zu sehen in der man gewöhlicherweise ein Warndreick aufstellen würde, wie ein Warndreieck. Somit war die Unfallstelle auch im vorliegendem Fall bereits ausreichend abgesichert und aufgrund des Abblendlichts, Standlichts und Warnblinklichts sogar besser sichtbar wie Rücklichter zuzüglich eines Warndreiecks . Auch in dem Fall über den der BGH entschieden hat war genau wie in allen anderen Fällen nicht entscheidend ob ein strafrechtliches Verschulden wegen eines Verkehrsdelikts begangen worden ist oder ob ein solches nicht nachgewiesen konnte. Der BGH wie auch alle davor entscheidenden Instanzen haben nicht aufgrund strafrechtlicher Vergehen der Unfallbeteiligten entschieden, sondern nur aufgrund zivilrechtlicher Haftungen und zivilrechtlichen Verschuldens geurteilt, genau wie auch folgende Gerichte:

Kuh mit WarndreieckEin Fahrzeugführer muß sogar vor unbeleuchteten Hindernissen anhalten können:

Die Kuh war nicht mit einem Warndreieck ausgestattet und hatte auch keines aufgestellt und beleuchtet war diese zu dem auch nicht:

Ein Fahrzeugführer muss auch nachts beim Überholen vor einer unbeleuchteten pechschwarzen Kuh anhalten können. ( Thüringer OLG, NZV 2002, 464)

Ein Warndreieck war nicht aufgestellt nach rückwärts war der Panzer nur durch ein Rücklicht beleuchtet:
"Der Kraftfahrer hat gemäß StVO §§ 1, 3 Abs. 1 S 3 seine Fahrweise so einzurichten, dass er auch in der Dunkelheit vor auf der Straße liegengebliebenen Kraftfahrzeugen, mögen sie auch unbeleuchtet und zudem - wie ein Panzer - mit einem Tarnanstrich versehen sein, rechtzeitig anhalten kann. ...Der Kraftfahrer dürfe auch bei Dunkelheit oder wie vorliegend bei hereinbrechender Dämmerung, nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke rechtzeitig vor einem Hindernis, das sich auf seiner Fahrbahn befindet, anhalten kann.“ (BGH, Urteil vom 23.06.1987, Az. VI ZR 188/86)

Im vorliegendem Fall war die Warnblinkanlage eingeschaltet:

Fährt ein Verkehrsteilnehmer infolge mangelnder Aufmerksamkeit auf der Überholspur einer Autobahn auf das Fahrzeug eines anderen Verkehrsteilnehmers leicht auf, wobei dieser es seinerseits - verursacht durch einen Erstunfall - unterlassen hat, die Warnblinkanlage zu betätigen, so trägt der Auffahrende eine Haftungsquote von insgesamt 75%, während den die Betätigung der Warnblinkanlage Unterlassenden eine Haftungsquote von 25% trifft.
(LG Memmingen v. 24.07.2007).


Die Aktenkundigen Beweismittel (Alltagsweißheiten und Stammtischwahrheiten) der Versicherung lauteten also wie folgt:
Dem Erstunfallverursacher trifft ein 100% Verschulden aus irgendeinem Grund gemäß §1 Abs. 2 StVO, weil es zu einem Unfall gekommen ist und er gemäß eines Polizisten unterstellterweise zu schnell gefahren ist, denn sonst wäre es ja nicht zu dem Unfall gekommen.
Die Zweitunfallverursacherin trifft gar kein Verschulden egal aus welchem Grund, weil dieser von der Staatsanwaltschaft nicht nachgewiesen werden konnte zu schnell gefahren zu sein.
Zivilrechtliche Entscheidungen aus anderen Fällen wurden dabei vollständig außer Acht gelassen.
Wenn die Zweitunfallverursacherin aber nicht zu schnell gefahren ist (auch dann hätte diese vor der Unfallstelle anhalten können müssen wie es anderen Verkehrsteilnehmern ebenfalls zuvor gelungen ist) und auch die erforderliche Aufmerksamkeit beachtet hat und das Licht des Erstunfallfahrzeugs bereits aus 600m wahrgenommen hat, dann kann diese nur noch mit Vorsatz nicht angehalten haben.

In der Klage gegen die Versicherung trägt der Anwalt nun vor, dass die Versicherung aufgrund der Betriebsgefahren reguliert habe und nicht aufgrund strafrechtlicher Ermittlungen die stattgefunden oder nicht stattgefunden haben. Das Wort "Betriebsgefahr" ist allderings nie von der Versicherung zuvor oder vom Ombudsmann verwendet worden. Die Gegenüberstellung der (konkreten) Betriebsgefahren wäre allerdings eine Haftungsaufteilungsmöglichkeit. Davon aber nie die Rede! (Schreiben der Versicherung)
Die Versicherung hat nicht aufgrund ziviler Haftungsaufteilungsmöglichkeiten untersucht und entschieden, sondern willkürlich ohne Prüfung reguliert. Alle Grüde warum diese so reguliert hat sind erst später erfunden worden.

Das mit dem zu schnell fahren der Zweitunfallverursacherin ist doch schon völlger Quatsch. Diese muß physikalisch zu schnell gefahren sein bevor es zu dem Unfall kam, denn sonst hätte diese ja anhalten können.
Die Staatsanwaltschaft konnte also nicht feststellen, dass diese schneller wie die zulässige Höchstgeschwindigkeit gefahren ist. Diese hätte aber auch wesentlich schneller fahren können, wie viele andere Fahrzeuge, die die Unfallstelle passierten eben auch, weil die Unfallstelle so gut beleuchtet und aus einer so großen Entfernung gut sichtbar war, dass man auch bei wesentlich überschrittener Höchtsgeschwindigkeit vor dieser anhalten konnte. Das zu schnelle fahren wäre dann nicht (allein) Unfallursache, sondern in beiden Fällen wäre es das fehlern lassen der erforderlichen Aufmerksamkeit.

Aufgrund dieser Beweismittel wurde gemäß dem Ombudsmann ermessenmäßig korrekt dem Erstunfallverursacher 100% Schuld zugewiesen und dem Zweitunfallverursacher 0%, weil man nur allein aufgrund der Beweislage gemäß der strafrechtlichen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft zu diesem Ergebnis kommen kann.

Hier eine Entscheidung wo einem Auffahrenden ein 100% Verschulden zugewiesen wird wobei nachts rückwärts auf der Autobahn in einer unübersichtlichen Kurve auf dem Standstreifen ein Polizeiauto entgegen der Fahrtrichtung ohne Martinshorn den Fahrzeugführern entgegenfuhr und ein Warndreieck war noch nicht aufgestellt.

Der Ombudsmann überprüft also, wenn es um eine (un)korrekte festgestellte Verschuldenshaftung der eigenen Versicherung geht, dass die Entscheidung einer Versicherung nicht unsachgemäß oder willkürlich ist wobei er aber die von der Versicherung festgestellte Verschuldenshaftung nicht überprüft.
Der Ombudsmann überprüft also nicht ob eine Entscheidung einer Versicherung nicht korrekt ist, falsch ist oder ob es sich um einen Bearbeitungsfehler handelt, er prüft nur ob die Entscheidung der Versicherung nicht ermessensfehlerhaft (willkürlich oder unsachgemäß) war. Wenn es gegen den Beschwerdeführer geht werden dabei auch alle Beweismittel verwendet, die juristisch aus Alltagsweißheiten und Stammtischwahrheiten bestehen.


Wenn man Schwierigkeiten mit der eigenen Versicherung hat kann man aber den Ombudsmann einschalten - Ja, aber doch nur wenn man nichts besseres zu tun hat.

Nachdem nun der Ombudsmann entschieden hat erklärt ein Anwalt der Versicherung zum Beweis, dass dem Beschwerdeführer keine Rechte zustehen, dass der Ombundsmann entsprechende Rechte des Beschwerdeführers bereits zurückgewiesen habe. ...Die Versicherung des Beschwerdeführers habe die Haftungsaufteilung allerdings nicht aufgrund der strafrechtlichen Festellungen der Staatsanwaltschaft geprüft (die bisher gemäß der Versicherung und gemäß dem Ombudsmann nur ganz allein entscheidend sind), sondern nun aufeinmal allein aufgrund der Beurteilung der (zivilrechtlichen) Betriebsgefahren der beiden Fahrzeuge.


Wenn Richter Serra Oliveira sich mit den Naturgesetzen anlegt, 13.08.2003
Der Richter am Landgericht (Braunschweig) Serra Oliveira gehört entweder umgehend wegen 'geistiger Schwäche' suspendiert oder aber wegen Rechtsbeugung selbst vor Gericht gestellt und bestraft.
Ein Polizist fährt rückwärts auf der Autobahn und ein Richter hält seine dreisten Lügen bei Gericht für 'glaubwürdig', um ihn vor Strafverfolgung und den Staat vor Schadenersatzzahlungen zu schützen. Und dabei ist es dem Richter entweder gleichgültig oder aber nicht erkennbar, dass die Aussage des Polizisten im Widerspruch zu Naturgesetzen steht, die jedes Kind aus eigener Erfahrung kennt.
Auf der Autobahn rückwärts fahren ist mörderisch gefährlich. Es wird darum nicht nur in der Straßenverkehrsordnung untersagt (§18 StVO). Es steht sogar als Straftat im Strafgesetzbuch (§315c StGB). Am 3.9.2001 gegen 22 Uhr fuhr auf der A391 bei Braunschweig ein Polizist mit dem Polizeiauto rückwärts auf der Autobahn und verursachte dadurch mehrere Unfälle (siehe den ausführlichen Bericht eines Unfallsbeteiligten, Dr. Ulrich Brosa).
Dr. Brosa will den ihm durch dieses unverantwortliche Verhalten entstandenen Schaden erstattet haben. Er verklagt das Land Niedersachen auf Schadenersatz.
Am 24. 5. 2002 kommt es zur Verhandlung vor dem Landgericht in Braunschweig unter Vorsitz von Richter Serra Oliveira.
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es zwei Sonderrechtsparagrafen, § 35 und § 38. § 38(1) besagt, dass außerordentliche Wegerechte von Sonderrechtsfahrzeugen nur dann in Anspruch genommen werden dürfen, wenn Blaulicht und Einsatzhorn zugleich in Betrieb sind. (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage 2001, hebt in der Randnummer 9 zum § 38 StVO fett hervor: "Nur beide Warnvorrichtungen zusammen schaffen Vorrecht.") Der Polizist Schniete hatte aber vergessen, das Einsatzhorn einzuschalten, als er auf der Autobahn rückwärts fuhr, was auch vor Gericht unstrittig ist.
Um diesen eindeutigen Verstoß des Polizisten gegen die Straßenverkehrsordnung zu 'heilen', machte sich Richter Serra de Oliveira die völlig groteske Falschaussage des verantwortlichen Polizisten zu eigen. Dieser hatte in der Verhandlung behauptet: "Das Martinshorn strahlt nach vorne, nicht nach hinten aus", siehe Protokoll vom 24.5.2002, Seite 2. Richter Serra de Oliveira hatte in der Verhandlung auf diese Behauptung geradezu begeistert reagiert: "Ach ja? Das wusste ich gar nicht!&qot; In seiner Urteilsbegründung vom 16.8.2002, Seite 5, sieht er sich dann berechtigt zu schreiben: "Aufgrund des vorgenannten Ergebnisses der Beweisaufnahme hat der Zeuge Schniete schließlich auch mit größtmöglicher Sorgfalt gehandelt. Vorgeworfen werden kann ihm nicht, daß er - was unstreitig ist - das Martinshorn nicht eingeschaltet hat. Dies deshalb, weil das Martinshorn nach der glauhaften Aussage des Zeugen Schniete ohnehin nur nach vorne schallt."
Wie soll man diese Begründung von Richter Serra Oliveira werten? Entweder weiß er es wirklich nicht besser, dann müsste ihm aufgrund "geistiger Schwäche" mit sofortiger Wirkung die weitere Ausübung des Richterberufs untersagt werden! Wenn er allerdings eine falsche Zeugenaussage wissentlich als richtig (wahr) anerkennt, dann ist er kriminell, und dann gehört er bestraft.
Tatsache ist jedenfalls, dass Polizist Schniete mit seiner dreisten Falschaussage und Richter Serra de Oliveira sich in diesem Fall mit den Naturgesetzen 'angelegt' haben, Naturgesetze noch dazu, die jedem Kind aufgrund alltäglicher Erfahrung bekannt sind. Im der Sprache des Physikers, Dr. Ulrich Brosa: "In großen Abständen von der Quelle breitet sich Schall 'isotrop' aus. - In der Multipol-Entwicklung des Schallfelds dominiert bei großen Abständen der Monopol-Term. Lediglich im sogenannten Nahfeld kann eine Richtung bevorzugt werden. Indessen sind Effekte des Nahfelds weitestens in 10 m Abstand vom Einsatzhorn abgeklungen."
Man benötigt auch wahrlich keinen Sachverständigen, um sicher zu wissen, dass Polizist Schniete gelogen hat. Die alltägliche Erfahrung mit Sonderrechtsfahrzeugen genügt. Man hört deren Sirenen von allen Seiten. Selbst wenn es sie gäbe, wären Sirenen, die nur in eine Richtung strahlen, sehr gefährlich, ihre Verwendung daher grob fahrlässig. Denn wenn beispielsweise ein Polizeiauto, Vorfahrt beanspruchend, in einen Kreuzungsbereich einfährt, müssen die Verkehrsteilnehmer allseitig gewarnt werden.

Der hessische Steuerfahnder Skandal- Der Staat am Abgrund zum Willkürstaat, psychologische Gefälligkeitsgutachten, 28.11.2009
„Bekloppt“ ist, wer gegen den Willen seiner Vorgesetzten und den Widerstand der Politik, die Steuern des Bürgerstaates eintreiben will. - Was wie ein "Strafsatz", ehemals auf jedem DM-Schein aufgedruckt, klingt, ist in Hessen Wirklichkeit geworden. - Solche Leute werden mit psychiatrischen Gutachten kalt gestellt.
Achteinhalb Jahre nach dem Beginn der eigentlichen Affäre kommen Tag um Tag neue brisante Informationen zur Zwangspensionierung der hessischen Steuerbeamten ans Licht, die ihren Vorgesetzten deshalb nicht mehr genehm waren, weil sie sich grundsätzlich und entschieden einer Weisung widersetzten, bei den aufgedeckten Finanz-Transaktionen nur noch oberhalb von Gesamtsummen von 500.000 DM (255.000 €) und mehr von einem Prüfauftrag ausgehen zu sollen. Sie sahen das deshalb nicht als zielführend an, weil die Transaktionsbeträge von Steuerhinterziehern in großen Stil geschickt gestückelt werden und einige deutsche Großbanken dabei halfen das Geld ins nahe Ausland zu schaffen.
Besonders ihre Ermittlungen in der Commerzbank und bei der Deutsche Bank störten, obwohl sie dem Staat Millionen an Steuernachzahlungen und Strafzahlungen einbrachten. Ihre Recherche nach den scheuen „DM-Euro-Rehlein“ auf lichtensteinischen Konten macht sie verhasst. Schließlich lagerten dort auch die ca. 30 Millionen Euro illegaler „Stiftungsgelder“ der hessischen CDU.

Nach 41 Jahren und 89 Prozessen wegen eines profitablen Patent-Raubs:
Ein BAYER-Mann packt aus
82 Jahre alt ist der Düsseldorfer Erfinder Heinz Süllhöfer. Die Hälfte seiner Lebenszeit hat er wegen eines Patent-Raubs durch BAYER mit dem Leverkusener Konzern Prozesse geführt, weil der ihm nach seiner Schätzung um die 500 Millionen Euro schuldet. Mit Teilerfolgen. Aber die Gerichte machten es ihm nicht eben leicht. Nun erhielt er von einem anonymen ehemaligen BAYER-Mitarbeiter geheime Unterlagen aus den Konzernarchiven zugespielt, die neue Beweise für den Patent-Raub liefern. „Hoffentlich bekommen Sie endlich Ihr Recht“, heißt es in dem Schreiben des Anonymus.
...Für Süllhöfer steht nach der Lektüre der geheimen Aufzeichnungen fest, „dass Strauss für den BAYER-Konzern einen Meineid initiierte".
Einen nicht unwesentlichen Beitrag zum Gelingen seiner Prozessführung dürften dabei auch die gutnachbarschaftlichen Beziehungen geleistet haben, die BAYERs Justiziar und Anwalt Joachim Strauss zu dem von 1981 bis 2004 mit dem „Fall Süllhöfer" befassten Richter Gisbert Steinacker unterhielt.

Marathon-Prozess um Baumängel, Fakt, Das Erste, 03.05.2010
Seit 20 Jahren prozessiert Familie Schramm aus Bayern wegen gravierender Baumängel gegen den Architekten ihres Hauses. FAKT hat mehrfach über den Fall berichtet. Aber er ist nur einer von vielen, bei denen sich Gerichtsverfahren hinziehen. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will jetzt gegen langsame Gerichte vorgehen.
Jetzt hat das OLG anscheinend die Hoffnung aufgegeben, dass das Landgericht überhaupt in der Lage sein könnte diesen Fall rechtmäßig zu behandeln. Jetzt will das OLG die Sache lieber selbst entscheiden. Aber auch dort liegt der Fall jetzt schon seit 4 Jahren.
Wie in vielen ähnlichen Fällen, hat die lange Verfahrensdauer nicht nur viel Geld gekostet, sondern die Kläger auch mürbe und krank gemacht.
"20 Jahre vom Leben genommen! Und es ist immer noch nicht zu Ende. Wir müssen immer noch bangen und warten."

Karlsruhe rügt 22-Jahre-Prozess, 07.08.2009
Das Verfassungsgericht hat das Recht der Bürger auf ein zügiges Verfahren gestärkt. Die Richter gaben der Beschwerde einer Frau statt, die seit mehr als 20 Jahren einen Schadenersatzprozess führt.
Nach dem am Freitag veröffentlichten Beschluss verletzt das Endlosverfahren beim Landgericht Hamburg das Recht der Klägerin auf effektiven Rechtsschutz. Das Landgericht müsse den Prozess nun „unverzüglich“ zum Abschluss bringen, ordneten die Karlsruher Richter an. Nach 22 Jahren sei die Grenze des „noch Hinnehmbaren deutlich überschritten“, hieß es in dem einstimmigen Beschluss.

Rechtsblindheit, eine Krankheit, die nur rechtskundigen Richtern und Juristen vorbehalten ist:
Zur Meldung vom 24. 11.2006 „Rechtsbeugung: Richter angeklagt“ verlautete aus Justizkreisen die unbestätigte Information, dass die Generalstaatsanwaltschaft nicht tätig geworden wäre, wenn dem keine Klage vor dem EGMR vorausgegangen wäre.
Die europäische Menschenrechtskonvention wurde am 04.11.1950 von Deutschland unterzeichnet. Art.46 der Konvention lautet zur Verbindlichkeit und Vollzug der Urteile: „Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofes zu befolgen.“ Das Bundesverfassungsgericht entschied am 14.10.2004, dass die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für deutsche Gerichte nicht bindend seien.
Wäre Deutschland nicht 2004 bereits Mitglied der EU, hätte es wahrscheinlich Probleme, in die EU aufgenommen zu werden.
Aus diesen Gründen ist es natürlich nicht klar, ob das Verfahren gegen die Richter überhaupt eröffnet wird.
Die Richter könnten zum Beispiel auf „Rechtsblindheit“ plädieren. In der Februar-Ausgabe des Nachrichtenmagazins der „Spiegel“ 1994 berichtete der Redakteur Rolf Lamprecht von dem Umgang der deutschen Justiz mit NS-und SED-Richtern. Unter dem Titel „Feispruch für Rechtsblinde“ schildert der Autor den Umgang der deutschen Justiz mit ihren eigenen Kollegen. Dafür wurde extra die „Rechtsblindheit“ als straf- mildernder oder ausschließender Faktor für Richter gefunden.Was für NS- und SED- Richter recht war, ist sicher bei einer „Lappalie“ (es geht im vorliegenden Fall „nur“ um die Familiensache eines türkischen Bürgers), den bundesdeutschen Richtern billig.
Natürlich darf kein Mensch außerhalb der Richterschaft auf „Rechtsblindheit“ plädieren. Diese Erkrankung ist nur Juristen vorbehalten und noch nicht ausreichend wissenschaftlich erforscht.

Befremdlicherweises einschränken der Strafvorschrift Rechtsbeugung durch die Juristen selbst
"Befremdlicherweise versuchen die Justiz und Teile der Rechtswissenschaft immer wieder, den Anwendungsbereich dieser Strafvorschrift (Rechtsbeugung, § 336 StGB) einzuschränken. ... Die Einschränkung der Strafbarkeit der Rechtsbeugung auf 'elementare Verstöße gegen die Rechtspflege', die 'Entfernung von Recht und Gesetz in schwerwiegender Weise' ist jedoch ein bedenklicher Weg. Wenn ein Arzt sich bei der Verabfolgung einer Spritze um eine Dezimalstelle hinter dem Komma irrt, wird er wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung bestraft. Wie läßt es sich da rechtfertigen, daß Richter und Staatsanwälte nur bei schwerwiegenden vorsätzlichen Rechtsverletzungen strafbar sein sollen?"
Professor Dr. Friedrich-Christian Schroeder - Regensburg


Strafanzeige wegen "Rechtsbeugung" gegen BGH-Bankensenat, 18.12.2004
Im Streit um die sogenannten Schrottimmobilien hat ein Käufer aus Magdeburg Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen den gesamten für das Bankenrecht zuständigen XI. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) erstattet. "Eine solche Anzeige gegen oberste Richter ist nach meiner Kenntnis ebenso einmalig wie die ihr zu Grunde liegende Rechtsverdrehung", sagte am Freitag der Göttinger Verbraucheranwalt Reiner Füllmich. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg bestätigte den Eingang der Strafanzeige.
In dem 45seitigen Papier, wirft Füllmich im Auftrag des Magdeburger Klägers den hohen Richtern vor, ein "Sonderschutzrecht für Banken frei erfunden" zu haben und Verbraucherklagen ohne Einhaltung zwingender Verfahrensvorschriften abzuweisen. "Hier wird das geltende Recht komplett auf den Kopf gestellt", sagte der Anwalt. Bislang habe es erst eine Anzeige gegen einen BGH-Richter gegeben, die Füllmich selbst für andere Mandanten im Sommer 2002 ebenfalls gegen den Vorsitzenden des BGH-Bankensenats, Gerd Nobbe, erstattet habe. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe stellte damals die Ermittlungen allerdings ein.
In der neuen Anzeige wirft Füllmich Nobbe auch "Vorteilsnahme" vor, weil er für seine Teilnahme an von Banken veranstalteten Seminaren Honorare in vermutlich für Richter unzulässiger Höhe erhalte.

Der BGH wendet die Vorschrift der richterlichen Rechtsbeugung gesetzeswidrig zu richterlichen Gunsten an:
Die Professoren Bemmann, Seebode und Spendel werfen dem BGH in der Zeitschrift für Rechtspolitik 1997, 307f, vor, diese Strafvorschrift gesetzwidrig auszulegen und anzuwenden. Diese gesetzwidrige Auslegung und Anwendung, die den Gesetzeswortlaut missachtet, führt dazu, dass die der Rechtsprechung auferlegte Selbstkontrolle praktisch außer Kraft gesetzt wird.
Auch für die Rechtsprechung gilt: Unkontrollierte Macht korrumpiert.


Richter Monjé, Oberverwaltungsgericht Berlin: Rechtsbeugung aus Korpsgeist?, VG 12 A 1375.96 25.02.1998
Der Fall ist alt, nahm seinen Beginn schon in den 90er Jahren. Es geht um eine nicht anerkannte Prüfungsarbeit für eine Diplomprüfung. Das ist nicht spektakulär. Dennoch gehört dieser Fall an die Öffentlichkeit, denn die fehlende Logik in den Urteilsbegründungen und die von der Justiz angewandten Verfahrenstricks sind ein Skandal !
Das Opfer, Wilhelm Kauk (Berlin), schreibt: "Richter dürfen irren und Richter dürfen inkompetent sein; es ist deshalb nicht sinnvoll, gegen eine richterliche Entscheidung eine Anzeige wegen Rechtsbeugung zu erstatten. Hier wird vorsätzlich ein Verfahren entscheidendes Dokument unterdrückt. Das Berücksichtigen eines Verfahren entscheidenden Dokuments ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht und nicht Sache richterlicher Entscheidungsfreiheit. Vor Gericht gibt es in diesem Fall keinen Rechtstreit, nur eine Tatsachenfeststellung.
Der Korpsgeist unter Richtern und Staatsanwälten deckt straffällig gewordene Kollegen. Die Akten ruhen im Archiv; so gelangen Missstände der Justiz nicht an die Öffentlichkeit. Der Staatsanwaltschaft wurde ein Verbrechen angezeigt; und sie weigert sich zu ermitteln — die Berliner Justiz kommt ihren Pflichten nicht nach. Die Justiz ist unabhängig, aber sie funktioniert nicht und steht selbst unter Verdacht, Straftaten zu decken. Hier ist die Justizsenatorin verpflichtet einzuschreiten. Dieser gravierende Fall gibt hinreichend Anlass zur Bildung eines Untersuchungsausschusses im Berliner Senat zur Aufdeckung der Missstände in der Berliner Justiz. Die Medien sind aufgefordert, die nötige Öffentlichkeit zu schaffen, damit der Bürger über diesen Fall informiert wird und nichts unter dem Teppich bleibt."


“Urkundenfälschung durch Staatsanwälte ‘nicht widerrechtlich’?”, 9. Oktober 2001 Frankfurter Rundschau
Bei der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt scheint man es mit Urkunden nicht allzu genau zu nehmen.
“Ermittlungsverfahren gegen zwei Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft eingestellt - Kritiker der Entscheidung sprechen von Rechtsbeugung.
Nun ist dieser neue Fall von “Rechtsauffassung” der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt eine Petitesse verglichen mit dem hier dargestellten Fall von “Rechtsauffassung” der Oberstaatsanwältin Andrea Gallandi - ebenfalls der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt angehörig.
Ist es eine lässliche Sünde, wenn in einer laufenden und strittigen Erbauseinandersetzung die Interessenvertreterin einer Miterbin eine beschriftete Urkunde - beweiskräftig wie ein Testament - aus dem Haus und den Unterlagen einer Erbengemeinschaft entnimmt und in den Banktresor ihrer Klientin “transferiert”?
Ohne jemals den hintergangenen Miterben über den Fund und Transfer der Urkunde zu informieren?
Für Gallandi ist dieses (unbestrittene!) Vorgehen nicht einmal der Rede wert. […]
Diesen Vorgängen und diesem Vorgehen erteilt Gallandi bzw. die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt die Absolution.
Was schreibt zu solchen Vorgängen und Zuständen Anne Riedel in der Frankfurter Rundschau:
“Ein Narr, der noch glaubt, in der Justiz werde mit einer Elle gemessen.”
Rechtsbeugung? Oberstaatsanwältin Andrea Gallandi (Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt) sagte die Unwahrheit - ohne Konsequenzen fürchten zu müssen

Rechtsbeugung begehender Beamter kann aus dem Dienst entfernt werden ("Knöllchen-Affäre" um Franz Beckenbauers Geschwindigkeitsüberschreitung), 13.02.2009
Einem städtischen Bediensteten, der an einer Rechtsbeugung (Straftat) mitwirkt, ist ein ebenso schwerer Vorwurf zu machen, wie einem Richter oder Staatsanwalt. Er ist daher ebenso aus Gründen der Generalprävention aus dem Dienst zu entfernen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Entfernung aus dem Dienst aus Gründen der Generalprävention notwendig
In der mündlichen Urteilsbegründung ließ der Vorsitzende Richter des Disziplinarsenats erkennen, dass der Beamte durch die Einstellung des Bußgeldverfahrens den Tatbestand einer Rechtsbeugung verwirklicht habe. Einem Beamten, der über die Verhängung oder Nichtverhängung eines Bußgelds aus unsachlichen Beweggründen (z.B. um einer prominenten Person einen Nachteil zu ersparen) entscheide, sei ein ebenso schwerer Vorwurf zu machen wie einem Richter oder Staatsanwalt, der entsprechend handle. Nachdem es sich bei der Rechtsbeugung um einen Verbrechenstatbestand handle, und ebenso aus Gründen der Generalprävention sei der Betroffene aus dem Dienst zu entfernen gewesen, auch wenn es sich bei ihm ansonsten um einen tüchtigen Beamten handle. Es entspreche aber der Billigkeit, ihm bis zum 31. Januar 2010 einen Unterhaltsbeitrag in Höhe von 50 % seiner Dienstbezüge zuzuerkennen.

Die unerträgliche Leichtigkeit der Rechtsbeugung oder warum die Bundesrepublik Deutschland eine juristische Revolution braucht, 29.10.2010
Kommt ein Polizist und befiehlt einem Passanten die Straßenseite zu wechseln. Der Passant zum Polizisten: „Mein Grundrecht auf Freizügigkeit gemäß Art. 11 Abs. 1 GG bindet Sie gemäß Art. 1 Abs. 3 GG als unmittelbar geltendes Recht.“, darauf der Polizist: „Sie können ja klagen.“
Das Grundgesetz erklärt in einer jedem Bürger (Normadressat) verständlichen juristischen Sprache in Art. 1 Abs. 1 GG den Schutz der Grundrechte und in Art. 1 Abs. 3 GG ihre Wirkung als unmittelbar geltendes Recht gegenüber der Gesetzgebung, öffentlichen Gewalt und Rechtsprechung zur obersten Leitmaxime aller staatlichen Gewalt, welche gemäß Art. 20 Abs. 2 GG vom Volke ausgeht, und in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung zum Schutze der Grundrechte ausgeübt wird.
...Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm“ gemäß Art. 19 Abs. 4 GG „der Rechtsweg offen“. Der Justizgewährleistungsanspruch und die in ihm enthaltende Rechtsweggarantie bilden das juristische Bollwerk gegen Verletzungen der Grundrechte durch die öffentliche Gewalt und wird deshalb auch die Königin der Vorschriften genannt.
Unrechtsstaat Bundesrepublik Deutschland
...Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm kein Rechtsweg offen. Der Rechtswegausschluss bildet das juristische Bollwerk für Verletzungen der Grundrechte durch die öffentliche Gewalt und wird deshalb auch der „unsichtbare Rechtsweg“ genannt.
Faustregel: Staatliche Gewalt bindet die Grundrechte. Sie ist Abwehrrecht des Staates gegen den Bürger. Gewalt gegen Grundrecht.

Beamter zeigt Minister Ramsauer wegen Untreue und Rechtsbeugung an, 19.08.2010
Hamburger Behörde und Ministerium sollen Millionen Euro verschwendet haben. Ein Ex-Beamter zeigt Verkehrsminister Ramsauer an.
Der ganze Schlamassel begann mit einem schusseligen Mitarbeiter der Poststelle. Der Mann tütete eine Akte falsch ein, schickte sie irrtümlich an Klaus-Peter Dauer, 66 - und leitete so eine Affäre ein, die vom Hamburger Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Ministeriumsspitze in Berlin erreicht hat. Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) ist ebenso eingebunden wie das Dezernat Korruptionsbekämpfung seines Hauses, die Gewerkschaft Ver.di, die Staatsanwaltschaften in Hamburg und Berlin. Denn Dauer hat Ramsauer jetzt angezeigt. Der inzwischen pensionierte Beamte des BSH wirft dem Minister Untreue, falsche Verdächtigung und Rechtsbeugung im Amt vor.
Als eines Märzmorgens in diesem Jahr die Hamburger Staatsanwaltschaft für eine Razzia vor Dauers Wohnungstür in Elmshorn stand, wurde ihm klar: Seine permanenten Nadelstiche gegen angebliche Millionenverschwendung in der Behörde und im Ministerium hatten eine neue Dimension erreicht.
Dauer warf dem BSH und dem Ministerium vor, dass sie über Jahre den Personalräten (Betriebsräte) Reisen und Übernachtungen bei Gewerkschaftskonferenzen bezahlten. Noch als Innenminister hatte Wolfgang Schäuble (CDU) in einem internen Rundschreiben darauf hingewiesen: Diese Praxis ist verboten. Er wollte unsinnige Reisen der Bundesbeamten und die verdeckte Unterstützung für Ver.di-Veranstaltungen unterbinden. Bei der Hausdurchsuchung in Elmshorn beschlagnahmten die Beamten Dauers Computer. Er soll Dienstgeheimnisse verraten und die besagte Akte gestohlen haben. Dauer sagt: Ihm sei die Akte irrtümlich aus dem BSH zugeschickt worden, weil er als Telearbeiter permanent Post von der Behörde bekam. "Da wurde ein Diebstahl konstruiert, um bei mir eine Hausdurchsuchung machen zu können." Die Beamten winkten ab und packten seinen PC ein. Drei Wochen später bekam Dauer ihn wieder - blank geputzt, ohne eine Datei auf der Festplatte.

Anwältin vermutet Rechtsbeugung, politisch Gefangene, 07.08.2009
Anwältin moniert, dass die verdächtigte Auto-Zündlerin Alexandra R. nur wegen des öffentlichen Drucks in U-Haft bleiben müsse.
Das Urteil des Berliner Landgerichts, wonach die mutmaßliche Autozündlerin Alexandra R. weiter in Untersuchungshaft bleiben muss, wird von deren Rechtsanwältin Martina Arndt scharf kritisiert. Ihr sei als Anwältin vom Landgericht keine Frist zur Stellungnahme gewährt worden. "Das Landgericht hat unter Umgehung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes des rechtlichen Gehörs seine Entscheidung getroffen", moniert Arndt.
Das Landgericht hatte am Dienstag entschieden, dass R. in Untersuchungshaft bleiben muss. Damit revidierte es auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten, das vor einer Woche beim Haftprüfungstermin den Haftbefehl gegen Meldeauflagen und die Zahlung einer Kaution von 15.000 Euro außer Vollzug gesetzt hatte. Die 21-Jährige aus der linken Szene sitzt seit Mitte Mai wegen des Verdachts der Brandstiftung an einem Pkw in Untersuchungshaft.
Der Haftbefehl gegen R. war damals erst ausgestellt worden, nachdem Boulevardmedien und CDU-Politiker die Freilassung der Frau heftig kritisiert und eine härtere Gangart gegen Autozündler gefordert hatten. Mit der Entscheidung des Landgerichts werde die weitere Anordnung der Untersuchungshaft für straffremde Zwecke missbraucht, um dem öffentlichen und politischen Druck gerecht zu werden, kritisiert Arndt. Beim Berliner Landgericht wollte dazu keiner Stellung nehmen.

Amtswillkür und Rechtsbeugung durch deutsche Beamte als neuer Amtssport, 22.01.2009
Viele deutsche Beamte scheinen einen neuen Sport entdeckt zu haben - Amtswillkür und Rechtsbeugung verbreitet sich Zusehends in deutschen Amtsstuben.
Während sich mancher Beamte vor Arbeit nicht retten kann, scheinen andere zu viel Zeit zu haben und haben daher, zur Rechtfertigung der eigenen Stelle oder zur Profilierung für bevorstehende Beurteilungen (nur durch diese kann ein Beamter „Karriere“ machen) einen neuen Sport entdeckt.
Amtswillkür und Rechtsbeugung
Jedes Land braucht Gesetze und Regeln. Dies ist unbestreitbar und auch richtig. Falsch hingegen ist es, wenn Beamte ihre Position oder Funktion dahingehend nutzen, um der eigenen Profilierungssucht nachzukommen und dabei willkürlich agieren und das Recht für sich beugen.
Innerhalb der letzten 24 Monate habe ich viele Fälle verfolgt und auch selbst erlebt, in denen genau dieses zu beobachten war. Dabei handelte es sich um eher „kleine“ Fällen, bei denen Beamte z.B. „Knöllchen“ verteilten die jeglicher Rechtsgrundlage entbehren, bis hin zu richtig „großen Fällen“, bei denen nach dem deutschen Gesetz durch die Beamten gleich eine Vielzahl von „Vergehen“ begangen wurden.
Erstaunlich (oder auch nicht) ist die Tatsache, dass sogenannte „Dienstaufsichtsbeschwerden“ oder gar „Fachaufsichtsbeschwerden“ bei den jeweiligen Vorgesetzten zu 99% wirkungslos bleiben. Getreu dem Motto „eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ werden die Beschwerden einfach unter den Teppich gekehrt und der jeweilige „Täter“ hat keinerlei Strafen oder Belehrungen zu befürchten. In diesem Netz der Sicherheit wiegen sich diese Beamten umso sicherer und werden entsprechend auch umso dreister. Denkt man die Zusammenhänge zu Ende, muss zwischenzeitlich sogar in vielen Fällen von einer „Vorteilnahme im Amt“ gesprochen werden, da Beförderungen zwischenzeitlich für Beamte alles andere als leicht sind und nur „effektive“ Beamte eine Aussicht auf eine entsprechende Beurteilung haben.
In allen Fällen, die ich in den letzten 24 Monaten verfolgt, untersucht und auch erlebt habe, gab es gerade einmal eine einzige Behörde bei der die vorgesetzte Stelle reagierte und sogar entsprechend handelte – zumindest was die Einstellung des Verfahrens anging. Ob der Sachbearbeiter wirklich aufgrund der eingereichten Fachaufsichtsbeschwerde zitiert oder gar belehrt wurde entzieht sich selbstverständlich meiner Kenntnis.
Viele Behörden und Dienststellen wissen zu genau, dass das Einschalten eines Rechtsanwaltes in vielen Fällen teurer kommt als das auferlegte Bußgeld. Also werden Bußgelder erteilt, ohne dass es dafür einen rechtlichen Grund gibt, oder das Bußgeld wird in einer Höhe festgesetzt, die in keinem Verhältnis zur Tat steht. Es entwickelte sich daher in vielen Fällen eine regelrechte Masche bei der Beamte geltendes Recht in unterschiedlichsten Formen beugen, brechen oder schlichtweg sich darüber hinwegsetzen können.
Um nicht tatenlos diesem Treiben weiter zuzusehen, hat nun ein Stuttgarter bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Anzeige gegen einen solchen Beamten erstattet.

Bei einem Einbruch hat sich der Versicherte den Einbrechern in den Weg zu stellen! OLG-Frankfurt 7 U 15/01

Als Einbrecher seine Wohnung ausräumten, versteckte sich der Versicherte in einem anderen Zimmer. Anschließend wollte er den Schaden bei seiner
Hausratversicherung geltend machen. Der Versicherte zog vor Gericht, denn seine Versicherung zahlte keinen Pfennig. OLG-Frankfurt am Main: Der Versicherte ist verpflichtet, sich den Einbrechern in den Weg zu stellen - also genau das zu tun, wovor die Kripo in solchen Fällen dringend warnt. Die Versicherung bekam Recht und beglich den Schaden nicht.

Die Gleichheit vor dem Gesetz; Wie im großen so auch im kleinen vor Ort; Wer Geld hat kann sich Freikaufen; Es gilt auch das Ansehen der Person; Wer sich einen Anwalt leisten kann und sich bei der Beauftragung eines solchen nicht strafbar macht ist im Ansehen der Person bereits anders zu behandeln und diesem wird auch nicht das rechtliche Gehör versagt:
Folgende Artikel fanden sich in ein und derselben Zeitung:
„Zehn Verfahren in Steueraffäre gegen Geldbuße eingestellt“
Es ging um eine Steuerhinterziehung zwischen 100 000 und 1,2 Millionen Euro. Gegen die Zahlung millionenschwerer Geldauflagen ist bislang zehn Beschuldigten in der Liechtensteiner Steuer-Affäre ein Prozess erspart geblieben Die Verfahren wurden eingestellt.
Die zweite Überschrift: „Acht Monate mit Bewährung für Hartz-4 Empfänger“
Der Angeklagte hatte staatliche Leistungen bekommen, obwohl er bereits wieder ein neues Einkommen hatte. Er erhielt deshalb 857 Euro zu viel von der Hartz-Behörde. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu acht Monaten Freiheitsstrafe. Diese wurde zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt. Den Betrag von 857 Euro muss er natürlich zurückzahlen. Die Staatsanwaltschaft ging von Betrug aus.

Richterin Anke Weilert Amtsgericht Minden:
Knast für Mittellose, die sich bei Anwaltszwang anwaltlich vertreten lassen (Richterin Anke Weilert) und denen das rechtliche Gehör zu versagen ist: Richterin Gerlinde Prange (LG-Bielefeld) versagt vorsätzlich mehrfach das rechtliche Gehör
Strafverfahren gegen Bauhofleiter wird von Richterin Anke Weilert eingestellt / Keine Verurteilung wegen Untreue (Mindener Tageblatt 09.01.2009)
Das Verfahren wegen Untreue gegen Bauhofleiter Herbert Schäffer ist gestern eingestellt worden. Schäffer wurde zur Zahlung von 5000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen verpflichtet. Das sah dann so aus, dass Schäffer sich an die Arbeiter wandte, die dann am 29. und 30. November 2006 dort Arbeiten erledigten. Bei einem angenommenen Stundenlohn von 35 Euro habe der Bürgermeister damit 1155 Euro gespart. Am 28. November und 1. Dezember seien entgegen der Anklageschrift seines Wissens nach keine Arbeiter dort gewesen. Schäffer habe die Arbeiter nicht beaufsichtigt.

Korrupter Handelsrichter Wildanger
, Berliner Zeitung 07.02.1997
Wildanger soll nach einer Verhandlung vor der Handelskammer des Landgerichts von einem Beschuldigten 105 000 Mark für ein Urteil zugunsten der beklagten Firma verlangt haben. Im Prozeß selbst ging es um Provisionszahlungen in Höhe von 755 000 Mark. In diesem Verfahren zählte Wildangers Stimme als ehrenamtlicher Richter genauso wie die des hauptberuflichen Vorsitzenden. Bei der Übergabe der ersten Rate von 5 000 Mark am Dienstag abend wurde der Makler in seinen Büroräumen an der Knesebeckstraße festgenommen.
"Der Richter hat bei der Vernehmung die Tatvorwürfe eingeräumt", sagte gestern Justizsprecher Rüdiger Reiff entgegen den Erklärungen von Wildangers Verteidiger Studier. Selbst wenn die Darstellungen des Anwaltes stimmten, ändere dies nichts an dem Vorwurf. "Der Richter hat das Geld angenommen", so der Justizsprecher.

Bestechlicher Juraprofessor, Uni Hannover kassiert neun Doktortitel wieder ein, 14.03.2009
Ein Juraprofessor in Hannover bekam viel Geld dafür, dass er Richter und Anwälte zur Promotion führte. Neun Kunden einer windigen Promotionsberatung wurde das zum Verhängnis: Die Universität Hannover hat ihnen ihre Titel aberkannt. Weitere Prozesse bahnen sich an.
Neun Juristen, darunter ein Richter, mehrere Staatsdiener und Rechtsanwälte, hatten auf ihrem Weg zur Promotion an der Universität Hannover Geld an eine Beraterfirma bezahlt - und sind ihre Doktortitel deshalb wieder los. Die Universität Hannover hatte die Titel zwischen 1998 und 2005 verliehen. Jetzt erkannte sie die akademischen Grade ab, wie die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" (HAZ) berichtet.
Grund für die Rückrufaktion: Die Juristen hatten ihre Arbeit beim wegen "Bestechlichkeit in besonders schwerem Fall" verurteilten Juraprofessor Thomas A. abgelegt. Ihm waren die Kandidaten wiederum von einer Agentur, dem Institut für Wissenschaftsberatung in Bergisch Gladbach, vermittelt worden. Die juristische Fakultät der Leibniz-Universität hält die Promotionen darum für rechtswidrig.
In diesen neun und 59 weitere Fällen hatte A. Juristen zu dem begehrten Titel verhelfen sollen und ließ sich dies fürstlich bezahlen. Über 150.000 Euro kassierte er insgesamt dafür, dass er Doktorarbeiten zur Betreuung annahm - was eigentlich zu den ganz gewöhnlichen Pflichten eines Universitätsprofessors gehört.
"Die Juristen wussten, worauf sie sich einlassen".

Die RechtsbeugermafiaDie Rechtsbeugermafia 2Rechtsbeugermafia 2
Die vereinten Kartelle, der Patenschaften, die Gilde der Rechtsverdreher... versucht immer wieder mit Geld, Druck, Drohung, Verboten das Recht und die freie Meinungsäußerung zu behindern und zu verbieten.
Recht ist in dieser Bananenrepublik eine Frage der Macht, des Geldes und der Seilschaften, der gekauften Gutachter usw.
Siehe auch die neuen Machenschaften: Die freie Meinungsäußerungen im Internet zu verbieten, zu behindern, mit Abmahnungen und skurrile Urteile. So z.B. das Patentrecht: Jetzt sind schon Farben patentierbar, bzw. schützenswert, so geschehen mit lila, magenta und jetzt angestrengt von der Telekom, die Farbe gelb (wg. Branchenbücher). Die Machtkonzerne erkaufen sich ihr Recht!

Deutschland Deine Schwächen
Ärzte, Juristen, Bänker, Mitmenschen und andere Enttäuschungen, Köhler Verlag
Eva Christ, die Autorin von INTERNET-FLIRT und liebenswerten Kinderbüchern, und Dr. Hannes Kapuste, ein Suchtarzt, klagen an:
Selbstgefällige inkompetente Richter und Staatsanwälte, faule Rechtsanwälte, sture korrupte Mediziner, ehrlose Banker, fiese Zeitgenossen, überversorgte Politiker, schamlose Journalisten ...


Justizkritik - Balance-Akt zwischen den Stühlen
Norbert Leppert, Gerichtsreporter im Ruhestand (Frankfurter Rundschau)
Richtig dick aber kann es für einen Reporter kommen, wenn es um die Aufdeckung handfester Justizaffären geht, wie zum Beispiel:
Geldbußen, die in ausgewählte Kanale gelenkt werden, um davon privat zu profitieren;
Nebentätigkeit, die zum Haupteinkommen wird und den Anschein von Abhängigkeit aufkommen lassen;
Steuerhinterziehung;
Akten, die dem Rechtsverkehr entzogen, unterdrückt oder auch manipuliert werden;
Vorwurf der Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung;
Verdacht auf Falschaussage oder schwere dienstliche und außerdienstliche Verfehlungen vor dem Hintergrund von Alkohol oder anderen Drogen
alles Skandale und Skandälchen, von denen kaum eines der großen Gerichte in der Bundesrepublik - und so manches kleinere auch nicht - verschont gewesen wäre. Reporter, die sich zur Aufdeckung entschließen - ich drücke es bewusst so vorsichtig aus, weil ich etliche Kollegen kenne, die sich dazu nicht oder nicht mehr entschließen können, was zwar unprofessionell ist, aber nachvollziehbar Gründe hat - diese Reporter jedenfalls haben sich auf einiges gefasst zu machen.


Strafverfolger, Schuld und Bühne, Der Spiegel 3/2009 vom 12.01.2009, Seite 30
Nächste Woche beginnt der Prozess gegen den früheren Post-Chef Klaus Zumwinkel. Ein Verlierer steht schon fest: die Staatsanwaltschaft Bochum. Mit der Demontage von Margit Lichtinghagen, Deutschlands bekanntester Anklägerin, hat die Behörde auch ihren eigenen Ruf ruiniert. Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter hat heute (Montag, 12. Januar 2009) zur aktuellen Berichterstattung über die Bochumer Staatsanwaltschaft Stellung genommen: http://www.justiz.nrw.de/Presse/PresseJM/12_01_09/index.php

In 8 Monaten mehr als 60 Fälle von bekannter strafbarer Korruption in deutschen Behörden, Landesjustizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter 10.12.2008:
Bei dem Antikorruptionsgesetz ging es um ein Gesamtkonzept, bei dem das Zusammenspiel der Behörden verbessert und die Kontrollmöglichkeiten gestärkt werden sollten. Dies haben Sie, sehr verehrte Frau Düker, in derselben Sitzung am 15. Dezember 2004 so erklärt. Nicht ohne Stolz, so meine ich, haben Sie bilanzierend die Arbeit des bereits einige Zeit zuvor eingerichteten Korruptionsbekämpfungsdezernats 15 beim Landeskriminalamt dargestellt.
In den ersten sechs Monaten seines Bestehens seien bereits 180 Hinweise eingegangen, von denen die Hälfte "hinreichend strafrechtlich relevant" gewesen seien. Innenminister Dr. Behrens hat diese Zahlen im Verlauf der Plenarsitzung aktualisiert: Zwischen April und Ende November 2004 seien über 300 Anrufe eingegangen, von denen sich "auf Anhieb" 60 als strafrechtlich relevant erwiesen hätten.
Die “Göttinger Affäre”: Als sie bei einem Förder-Antrag in Millionenhöhe die bisherige Erfolgsbilanz eines Sonderforschungsbereichs an der Uni Göttingen sehen wollten, staunten sie nicht schlecht: angebliche Veröffentlichungen entpuppten sich als unfertige Entwürfe, die noch nirgendwo publiziert waren.


Justizministerin - Müller-Piepenkötter soll dem Rechtsausschuss Justizpannen erklären, 19.08.2009
Anfang August waren strafrechtliche Ermittlungen gegen eine Bedienstete bei der Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft wegen Strafvereitelung im Amt eingeleitet worden. Ihr wird vorgeworfen, als Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft die Bestrafung von Kinderschändern jahrelang verzögert zu haben. Zudem wurde gegen eine Staatsanwältin, die den Fall eines mutmaßlichen Kinderschänders zu langsam bearbeitet haben soll, ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Der Ministerin war nach Bekanntwerden der Missstände bei der Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft am 23. Juli von der Opposition im Landtag erneut der Rücktritt nahegelegt worden. Seit dem Siegburger Foltermord steht die Ministerin in der Kritik.


Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 9. April 2008:

Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor "meinesgleichen"

Prof. Dr. Ing. Hans-Joachim Selenz, früher einmal Vorstandsvorsitzender der Salzgitter AG:
Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben.[…]
Besser kann man den Zustand in Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen.[…] Explizit kriminelles Justizhandeln gibt es zuhauf.[…] Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt.
http://www.hans-joachim-selenz.de/kommentare/2008/justizsumpfdeutschland.html

Leserbrief in DER SPIEGEL, 25/1981 von Richter Frank Fasel:

"Der Verfassungsrichter Hirsch irrt: Selbst in der nur mild konservativen Stuttgarter Justiz teilt die sogenannte schweigende Mehrheit die Meinung des Richterbundes (gelegentlich -- ganz und gar unberechtigt -- "Beförderungsverein auf Gegenseitigkeit" genannt), denn die Mehrheit ist Mitglied dieses Vereins, der sich als Über-Ich S.12 der Justiz und als Oberaufpasser gegenüber Justizkritikern geriert. Daß Herr Hirsch bei Justizoberen besonders aneckt, kann nicht verwundern; jene sind auch das Produkt einer Verhaltensweise-Auslese: Wer das System kritisiert, kommt aus Tradition nicht nach oben.
Nicht gefolgt werden kann Herrn Hirsch, wenn er vorgibt, das synchrone Walten und Schalten der fünf Nürnberger Richter sei ihm ein Geheimnis. Herr Hirsch kennt die Gründe. Ich stelle fest, daß nicht einmal ein Verfassungsrichter gewisse Dinge beim Namen nennen will. Was bemäkelt er aber dann das Schweigen der "kleineren" Richter? Er sagt doch selbst, daß in der Justiz kritische Meinungsäußerungen mit Sanktionen geahndet werden.
Im übrigen liegt er gleichermaßen außerhalb des Justiz-Komments wie mit seinen Ansichten richtig. Doch es bringt nichts. Die Justiz ist nicht bewegbar!"


Telefonnotiz über ein Gespräch mit dem pensionierten Richter Frank Fahsel 20.05.2008 bei Rechtsanwalt Lutz Schaefer:
Wie man sieht, ist die Herde nicht durchgehend schwarz, doch der Mechanismus der 'Justiz im Würgegriff der Verwaltung', wie es der Deutsche Richterbund ausdrückte, funktioniert bis jetzt perfekt. Schade, daß immer erst die Pensionierung den Umschwung bringt, der Rechtspflege wäre zutiefst gedient, wenn diese Mißstände schon füher offenbart, ausgetragen und vor allem beseitigt werden könnten, bevor so mancher Bürger mit Hilfe der Justiz von allem 'befreit' wird, was ein normales Leben ausmacht. In diesem Zusammenhang ist auch der verehrte Kollege Dr. Egon Schneider zu erwähnen, der eigens einen 'Justizspiegel' ins Leben gerufen hat, in dem nachgewiesen wird, daß Richter auch system-fachlich so oft danebenhauen, daß allein dies Bände füllt. Es gibt gar nicht genug Schachtschneiders, Schneiders und Fahsels, um darzutun, daß die Gewaltenteilung eine Illusion ist. Damit gibt es aber denknotwendig auch keinen 'gesetzlichen Richter', solange diese in Ausbildung, Ernennung, Beförderung und vor allem Bezahlung lediglich Anhängsel der Verwaltung sind. Es ist vieles faul im Staate Deutschland!


Günter Oettinger (CDU) und Ulrich Goll (FDP) : In der Justiz gibt es keine Missstände und die "grob ehrenrührigen Behauptungen und Werturteile" von Richer Frank Fasel entbehren jeglicher Grundlage, Stuttgarter Zeitung 30.10.2008
Auch als Zivilrichter, der vorwiegend mit Bankfällen befasst war, fiel Fahsel aus dem Rahmen. Harsch rügte er etwa 1996 den Bundesgerichtshof (BGH) für eine aus seiner Sicht allzu bankenfreundliche Rechtsprechung. Beim BGH, schrieb er in einer Urteilsbegründung, handele es sich um einen "von Parteibuchrichtern der gegenwärtigen Bonner Koalition dominierten Tendenzbetrieb", der sich allzu oft als "verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen" verstehe. Banken seien für diese "ehrenwerte Institutionen", die gar nicht sittenwidrig handeln könnten. Wegen solcher "Fundamentalopposition" soll sich der Amtschef des Justizministeriums, Michael Steindorfner, geweigert haben, dem Richter, wie üblich, die Urkunde zum 40-Jahr-Dienstjubiläum auszuhändigen.
Auch beim Ressort von Steindorfner und Ulrich Goll (FDP) meldeten sich übrigens einige Bürger, die gerne eine Stellungnahme zu Fahsels Vorwürfen gehabt hätten. Davon habe man jedoch abgesehen, weil die "grob ehrenrührigen Behauptungen und Werturteile" in dessen Leserbrief viel zu pauschal seien, erläutert ein Sprecher. Die Attacken des "in der Justiz hinlänglich bekannten" Richters "mögen persönlich motiviert sein, entbehren aber jeder Grundlage".
In diesem Sinne antwortete auch Günther Oettinger, an den sich ebenfalls irritierte Leserbriefleser wandten. "Die von Ihnen zitierten Vorwürfe sind nicht haltbar", ließ er einen Referenten der Staatskanzlei ausrichten. "Herr Ministerpräsident setzt volles Vertrauen in die Justiz des Landes."

Auf Englisch heißt solch ein Verhalten: Rejection and Denial. – Zurückweisung und Abstreiten der Tatsachen.
Derartiges Verhalten gilt in der Psychologie als ein Anzeichen für besonders schwer heilbare psychische Erkrankungen. Die Wahrnehmung und Anerkennung von Fehlern und von Fehlverhalten als solches ist nämlich Voraussetzung und im Wesentlichen die einzige Möglichkeit, deren Behebung zu erreichen. ..."

Da die oben genannten Abstreiter aber von den Missständen profitieren und direkt Einfluß auch auf die Staatsanwaltschaft nehmen können besteht für diese auch kein Grund etwas zu verbessern, sondern es ist für diese sogar notwendig alle Justizverbrechen zu bestreiten und auch die vielen justizgeschädigten Menschen zu verleugnen und mundtot zu machen.


Manche Richter gehen nicht nur in den Puff, manche Richter schauen sich auch Kinderpornos an:

Richter Frank Fasel: "Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte.
"
Dr. Johannes Remmel war Präsident des Verwaltungsgerichts Kassel. Überlastet, wie unsere Justiz nun einmal ist, betätigte sich Remmel nebenbei als
Vorsitzender eines Kirchen-Gerichts in Fulda, Vorsitzender des Tennis-Clubs Marburg, Vorsitzender des Elternbeirats der E-Schule Marburg, Lehrbeauftragter der Uni Gießen, Kassenwart der hessischen Verwaltungsrichter.
Und immer noch hatte Remmel viel freie Zeit. Er nutzte sie um mehr als 1000 Kinderpornos aus dem Internet zu saugen. Das aber haben nicht hessische Polizeibeamte aufgeklärt, sondern Leute in Cottbus.
Den Justiz-Minister, der den Kinderporno-Sauger zum Gerichtspräsidenten ernannt hat, können Sie in Hessen wählen. Es ist der Jurist Dr. Christean Wagner (CDU). Rechts grinst er eitel, weil er eine kleine Bergziege, die ihm nichts getan, abgeknallt hat. Freude am Töten Wehrloser ist genau, was ein Justizminister braucht.

Focus Nr. 30, 21.07.2008, Seite 54 "Es ist egal, ob ich Recht habe. Der Jurist Christoph Arnold erklärt den täglichen Betrug vor Gericht und wie Rechtsirrtümer Anwälte reich machen."
"Ich wäre sicherlich ein schlechter Anwalt, würde ich nicht in jedem Fall versuchen, mein Recht zu bekommen. Dabei spielt es heutzutage kaum noch ein Rolle, ob ich tatsächlich im Recht bin. ...Das Recht ist eine dehnbare Formel, ein abstrakter Begriff, der mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat. Im Prozess geht es um das, was ich beweisen kann und was nicht. Da wird gelogen, dass sich die Balken biegen. "
Rechtsirrtümer als Arbeitsbeschaffungsmassnahme.
Focus Nr. 30, 21.07.2008, Seite 86 Leserbrief Dr. Behne (Tagebuch: Zu langsam für Gerechtigkeit).
Seitdem ich Zeuge war, wie ein Anwalt seinem potenten Klienten sagte: Besorgen Sie sich doch einen schwurfesten Zeugen, seitdem ich mehrhfach erlebte, wie verwerflich kriminiell die Anwaltschaft sein kann, nehme ich an, dass Jurastudenten systematisch gelehrt wird, wie man mit Winkelzügen und Deutung von Paragrafen das Recht verdrehen und missbrauchen kann. Prof. Dr. Torsten Tristan Straub schreibt am 6. Oktober 2001 in der Süddeutschen Zeitung:
"Der deutsche Jurist ist das Produkt einer Ausbildung, die ihn so gesinnungstüchtig macht, dass er jedwedem Regime dienen kann und deshalb auch dessen Wechsel übersteht."


Dresdner Richter klagt gegen Justizministerium 22.11.2008, keine Qualitätsauslese bei Beförderungen:
Ein sächsischer Richter hat seinen Dienstherrn auf Schadenersatz verklagt, weil er seit Jahren bei Beförderungen rechtswidrig übergangen wird. Markus Scheffer, Richter am Verwaltungsgericht Dresden, hat sich bereits mehrfach um eine Stelle beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen beworben - bisher vergeblich. Bei der letzten Bewerbung sei er wieder nicht zum Zuge gekommen, obwohl er die besseren Beurteilungen als die Gegenkandidaten vorzuweisen habe, heißt es in der Klageschrift des Anwalts: "Der Anspruch des Klägers auf ein faires und gerechtes Verfahren ist gröblich verletzt worden.".
Scheffer verweist nicht nur auf seine guten Noten, sondern begründet seine Qualifikation auch mit zahlreichen Beiträgen in Fachzeitschriften.
Vor 2 Jahren, als der Rechtsstreit gegen das Ministerium bereits lief, kritisierte er in einer Fachzeitschrift die damals übliche Praxis, die Gerichtspräsidenten auf die Justizpolitik des Landes einzuschwören. Darüber hinaus forderte das Ministerium in seinen Stellenausschreibungen auch eine aktive Unterstützung der "Modernisierungsbestrebungen in der sächsischen Justiz", was in den Augen vieler gleichbedeutend ist mit der Sparpolitik der Regierung. Scheffer kritisierte das als unvereinbar mit dem Bild des Richters, der nur der Wahrheit und Gerechtigkeit dienen solle.


Der derzeitige Weg zu einem diktatorischen Staat mit nationalsozialistischen Verhälnissen:

Ein Richter, der sich bei seinen Entscheidungen den Weisungen der Exekutive unterwirft, kann dem Bürger keinen Schutz vor gerade dieser Exekutive gewähren. Der ihm auferlegte Verfassungsauftrag, den Bürger zu schützen, gerät zu einer Farce. Die Teilung und gegenseitige Kontrolle der Staatsgewalten ist gestört. Die Demokratie ist gefährdet - und der Weg zu einem diktatorischen Staat ist eingeschlagen. Wir stehen heute vor der Tatsache, dass die Unabhängigkeit der Justiz immer stärker bedroht wird. Die Exekutive drängt immer mehr in die Justiz hinein und bestimmt, was dort zu geschehen hat. Die Auswahl der Richter Der Einfluss der Exekutive auf die Judikative beginnt schon gleich am Anfang einer jeden Richterlaufbahn. Nach der derzeit gültigen Rechtslage werden Richter in allen Bundesländern durch die jeweiligen Justizministerien ernannt. Feste Kriterien, wer ernannt wird und wer nicht, gibt es nicht. Manchmal richtet man sich nach der Examensnote, manchmal spielen offensichtlich andere Kriterien eine Rolle. Nicht selten werden Richter ernannt, die sich bislang in einer politischen Laufbahn in der Exekutive befunden haben und diese Laufbahn mehr oder >weniger freiwillig beenden. Vielfach handelt es sich dabei gleich um Ernennungen in Beförderungsämter. Ob diese Richter den Abstand haben, nach ihrem Wechsel in das Richteramt unvoreingenommen über die Akte eben jener Exekutive zu entscheiden, der sie soeben noch angehört haben, erscheint fraglich. Für den Bereich des öffentlichen Rechts ist die Tatsache, dass die vollziehende Gewalt die Richter aussucht und ernennt, geradezu skurril. Da es die Aufgabe dieser Richter ist, Bescheide der Exekutive zu überprüfen, muss man konstatieren, dass die kontrollierte Exekutive sich ihre Kontrolleure selber aussucht. Das kann nicht richtig sein ! Die sachliche Beeinflussung Schlimmer noch als bei der Auswahl der Richter, die nur einmal stattfindet, wirkt sich der permanente Einfluss der Exekutive auf die Arbeit in der Justiz aus. Der weisungsgebundene Staatsanwalt In der Strafjustiz spielt der Staatsanwalt bekanntlich eine zentrale Rolle. Er bestimmt, ob und in welchem Umfang Ermittlungen stattfinden und ob Anklage erhoben wird. Er hat - von wenigen Ausnahmen abgesehen - das Anklagemonopol, ohne seine Anklageerhebung findet keine gerichtliche Untersuchung statt. Im Volksmund heißt es daher zutreffend: wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. Dieser Kläger, also der Staatsanwalt, ist nach derzeitiger Rechtslage ein weisungsgebundener Beamter. Jeder Staatsanwalt hat als Vorgesetzten einen weisungsberechtigten Abteilungsleiter, der wiederum hat einen weisungsberechtigten Behördenleiter, der Behördenleiter unterliegt den Weisungen des Generalstaatsanwaltes und der Generalstaatsanwalt schließlich hat den Weisungen des Justizministers zu folgen. Diese Anordnungsbefugnis der Exekutive gegenüber den Staatsanwälten hat in den Jahren ab 1933 dazu geführt, dass die verbrechen der Nationalsozialisten nicht strafrechtlich geahndet wurden. Die weisungsgebundenen Staatsanwälte durften derartige Verbrechen nicht anklagen. Das Rechtssystem, dass damals die Staatsanwälte an ihrer Arbeit gehindert hat, existiert als solches immer noch. Tatsächlich ergehen auch heute noch direkte Weisungen an Staatsanwälte bei der Bearbeitung einzelner Verfahren. Der Einfluss des Bürgers auf die staatsanwaltschaftliche Arbeit ist dagegen sehr gering. Weigert sich - um beim Beispiel der nationalsozialistischen Verhältnisse zu bleiben - ein Staatsanwalt Anklage zu erheben und schließt er die Akten, so hat der Verletzte zwar grundsätzlich die Möglichkeit, ein sog. Klageerzwingungsverfahren (§ 172 StPO) einzuleiten. Dieses Verfahren ist jedoch mit so vielen formalen Schwierigkeiten belastet, dass es nicht praktikabel ist. Doch auch die Richter bleiben von der Einflussnahme der Exekutive nicht verschont. In den letzten Jahren hat sich dieser Einfluss immer mehr verstärkt.
Damit der Richter diese Vorgaben auch einhält, hat die Exekutive ein Druckmittel in der Hand: die Beförderung. Die Justizminister bestimmen nämlich nicht nur, welcher Richter eingestellt wird, sie bestimmen auch, wer befördert wird. Ähnlich wie bei der Einstellung gibt es auch bei Beförderungen keine bindenden Kriterien. Von Fall zu Fall erweist sich mal das eine, mal das andere Kriterium als beförderungsgeeignet. Die parteipolitische Bindung des Richters an den jeweiligen Justizminister hat sich dabei bislang als nicht hinderlich erwiesen. Abgesehen davon muss man sich zur Zeit vor allem durch eine hohe Zahl von Erledigungen für eine Beförderung empfehlen. Im Auftrage der Ministerien führen alle Gerichte für jeden Richter Erledigungsstatistiken. Diejenigen, die am Monats- oder Jahresende die meisten Klagen erledigt haben, haben die besten Chancen für eine Beförderung. Entscheidend ist die Anzahl der Erledigungen, die Art und die Qualität der Erledigung bzw. des Urteils und die dabei aufgewandte Arbeit spielt -leider - keine Rolle.
Gebotene Hinweise gegenüber Prozessunerfahrenen werden nicht erteilt, das erforderliche Rechtsgespräch wird vermieden, wenn es den Fall verkomplizieren könnte. Verschiedentlich kommt es sogar vor, dass ein Rechtsmittel bewusst unbearbeitet in der Akte abgeheftet wird, in der Erwartung, dass die juristisch nicht beratene Partei es bald vergessen werde, sie es so sicherlich nicht gemeint habe und weil es in der Sache ohnehin keinen Erfolg haben könne.

Norbert Schlepp, Porta Westfalica, Richter am Finanzgericht Niedersachsen.

Amtsrichter schickt geistig Behinderten ins Gefängnis, 02.05.2009

Ein geistig Behinderter muss wegen Diebstahls für acht Monate hinter Gitter. Das ist ein Skandal, sagt ein renommierter Justizexperte.
Sein Bundeszentralregister zählt bereits 26 Einträge wegen Diebstahls. Deswegen sitzt der Dohnaer Jörg P. auch in Haft.
Am Donnerstag stand er wieder vor dem Pirnaer Amtsrichter, für den der 46-Jährige kein Unbekannter ist. Dem entspricht auch das Urteil: Insgesamt acht Monate Freiheitsstrafe muss Jörg P. verbüßen. Ohne Bewährung. Fast zwei davon hat er bereits abgesessen.
Als das Urteil fällt, zeigt Jörg P. kaum eine Regung. Sogar ein freundliches Lächeln bringt er noch über die Lippen. Sicher nicht, weil ihn das Urteil erfreut. Wie es scheint, sind ihm die Konsequenzen nicht bewusst. Denn Jörg P. ist geistig behindert, intellektuell auf dem Stand eines sechs Jahre alten Kindes, so die Aussage der Rechtsanwältin vor Gericht.
Obwohl er seine Diebeszüge gesteht, muss er nun wieder in Haft. Der Grund: Jörg P. wäre laut Strafrichter weder mit einer Geld- noch mit einer Bewährungsstrafe zu beeindrucken. Auch einen Weg zurück in die Einrichtung „Sonnenhof“ für geistig behinderte Menschen in Lohmen, in der er seit 2002 untergebracht war, gibt es nicht. Denn hier sei er zuvor ständig ausgebüxt, um auf „Geldsuche“ zu gehen.
...„Es gibt ein psychologisches Gutachten, das die Schuldunfähigkeit belegt“, sagt Ulfried Kleinert. Die Mitgefangenen von Jörg P. hätten sich ebenfalls schon beschwert. Er trägt Windeln und nässt sich permanent ein. Kleinert: „Er braucht eine Intensivbetreuung.“ Die Vollzugsbeamten seien dafür nicht ausgebildet. „Hier liegt ein offensichtliches Fehlurteil vor“, sagt Ulfried Kleinert, der auf 40 Jahre Erfahrung im Strafvollzug zurückgreifen kann. „Es ist Wahnsinn, was da passiert ist.“

Ein Bundesrichter klagt gegen sein eigenes Gericht – und verliert.

Er sei aus politischen Motiven kaltgestellt worden, sagt er.
Richter am Bundessozialgericht (BSG) Wolfgang Meyer hat sein eigenes Gericht verklagt, weil es ihm politisch brisante Verfahren entzogen haben soll. Einen solchen Rechtsstreit gibt es zum ersten Mal in der bundesdeutschen Justizgeschichte. Doch das Kasseler Verwaltungsgericht hat die Klage am Dienstag abgewiesen. Jetzt will Meyer weiterklagen, bis zum Bundesverfassungsgericht, wenn es sein muss.
Am BSG geht es nur scheinbar oft um Kleinigkeiten wie jüngst die Frage, ob die Krankenkassen gepolsterte Unterhosen für Hüftgeschädigte zahlen müssen. Tatsächlich können die Urteile dort sehr teuer werden. Hartz IV, Rentenversicherung, Krankenkassen – ein Einzelfall kann die Beklagten Millionen kosten. Eine Schlüsselstellung, die Richter auch mal politisch denken und reden lässt. So stellte Gerichtspräsident Peter Masuch öffentlich klar, dass auch Hartz-IV-Empfänger von der Abwrackprämie profitieren dürften, ohne dass ihnen die Leistungen zu kürzen seien. Es stehe so im Gesetz. Die Koalition hatte es sich anders gedacht. (…)

OLG München: “Selten unsinniges Urteil!” des LG Ingolstadt, 29.04.2009
Wir haben vor dem LG Ingolstadt in einer Bausache die Beklagte vetreten (es ging, wie immer, um eine nicht bezahlte Rechnung, um deren fehlende Prüfbarkeit, die Anwendung von VOB oder BGB, die tatsächlich erbrachten Leistungen usw., Streitwert: 22.000 €). Wir haben die erste Instanz vollumfänglich gewonnen, das Urteil war eindeutig, der Vortrag der Klägerin absolut unsubstantiiert und trotz Aufforderung durch das Gericht nicht entsprechend ergänzt worden, so der Richter in seinem Urteil.
Die Klägerin ging - Rechtsschutzversicherung sei Dank! - in Berufung. Die ersten Worte des Senatsvorsitzenden am OLG München: “ich habe schon viele Urteile gelesen, auch aus Ingolstadt, aber ein derart unsinniges habe ich in meiner Laufbahn noch nicht gesehen. Da stimmt ja einfach gar nichts, es ist sowohl sachlich, als auch juristisch falsch!” Der Kollege auf der Klägerseite wußte dann noch zu berichten, dass er von dem Richter in Ingolstadt nur solche Urteile kenne!
In der Sache selbst haben wir uns verglichen (”Druckmittel” wie immer: die immens hohen Sachverständigenkosten).
Der Senat war so freundlich, seine deutlichen Worte zur Qualität des erstinstanzlichen Urteils im Protokoll festzuhalten. Ob´s den Richter beeindruckt? Ich wage es zu bezweifeln. Die Zeit und das Geld hätte man sich sparen können.

Entrechtet und betrogen, Von Thorsten Jungholt 21. April 2008
Mehr als eine Million Menschen stehen unter rechtlicher Betreuung - Tendenz steigend. Statt Fürsorge zu bekommen, werden manche skrupellos um ihr Vermögen gebracht. Warum die Kontrolle nicht funktioniert.
Als Olaf O., Rechtsanwalt aus Gütersloh, 1995 vom Vormundschaftsgericht mit der Betreuung von Elfriede Löber beauftragt wurde, betrug ihr Vermögen 1,083 Millionen D-Mark. Der Betreuer selbst legte damals eine Bestandsaufnahme an, die Bargeld, Grundstücke, ein Mietshaus, Möbel und Orientteppiche auflistete. Im Dezember 2004 waren von alldem noch 73 599 Euro übrig - obwohl die laufenden Kosten des Pflegeheims durch Renten und Mieteinnahmen nahezu gedeckt waren. Weitere Bedürfnisse hatte die alte Frau nicht. Olaf O. hatte ihr Vermögen in die eigene Tasche verschoben.Und nicht nur das von Elfriede Löber. Im Oktober 2006 verurteilte die Strafkammer des Landgerichts Bielefeld den betrügerischen Advokaten zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen Veruntreuung in 45 besonders schweren Fällen. ...
Die Angehörigen kämpfen bis heute darum, das veruntreute Geld zurückzubekommen. Erst vor 14 Tagen stand O. wieder vor der Zivilkammer des Bielefelder Landgerichts, mit einer bemerkenswerten Verteidigungsstrategie. "Ich habe so viele Straftaten begangen", sagte er, "dass ich mich an einzelne nicht erinnern kann."
Zum anderen beklagen Beratungsstellen wie die Bonner Initiative "Handeln statt Misshandeln" (HSM) aber auch die nachlässige Arbeit der Vormundschaftsgerichte. "Es werden viel zu viele unnötige Betreuungen eingerichtet", sagt HSM-Mitarbeiterin Marita Halfen. Die Gerichte gingen nicht ausreichend gründlich auf den Einzelfall ein, und den betroffenen Menschen werde mit dem Begriff Betreuer oft vorgegaukelt: "Da kommt jemand, der sich um dich kümmert. Aber das ist pure Täuschung. Denn die alten oder behinderten Leute werden de facto entrechtet." Gegen ihren Willen würden dann Häuser verkauft, Wohnungen und Konten geräumt. Hunderte solcher Fälle liegen auf dem Tisch der Sozialarbeiterin. ...
Statt Fürsorge zu geben, wollten einige schwarze Schafe einfach nur Geld verdienen: "Da steht ein Milliardengeschäft dahinter."
Der Rechtspfleger, der den Gütersloher Betreuer Olaf O. überwachen sollte, hatte 35 Minuten für jeden seiner Fälle - pro Jahr. In der Zeit sollte er meterdicke Akten wälzen und die Notwendigkeit von komplizierten Rechtsgeschäften beurteilen. "Ein Ding der Unmöglichkeit", sagt der Bielefelder Rechtsanwalt Volker Küpperbusch, der Elfriede Löber bis zu ihrem Tod vertrat und sich jetzt um die Interessen ihrer Erben kümmert. ...
Weil O. nun mittellos ist, hält sich Küpperbusch an das Land Nordrhein-Westfalen. Es soll für die gravierende Fahrlässigkeit des Rechtspflegers am Vormundschaftsgericht in Haftung genommen werden - und hat bereits signalisiert, einem Vergleich über 150 000 Euro zuzustimmen.
Bis Mai hat Reinhard Löber nun Zeit, sich zu überlegen, ob er dieses Angebot annimmt. Er wird sich wohl damit zufriedengeben. "Das Geld ist ohnehin nicht mehr als Trostpflaster", sagt der Sohn. Ihm geht es auch darum, andere davor zu warnen, in die Betreuungsfalle zu tappen. "Fünf Generationen haben hart dafür gearbeitet, unserer Familie ein kleines Vermögen zu schaffen", sagt Löber. "Wenige Jahre haben ausgereicht, das zu zerstören." Verantwortlich dafür ist ein Mann, der Elfriede Löber eigentlich helfen sollte - im Auftrag und unter der Aufsicht des Staates.

Die Erben von FrankfurtDie Erben von Frankfurt, www.die-richterin.com
Wenn Richter (CDU) und Anwälte kriminelle Handlungen begehen, dann wird das Opfer zum Täter gemacht. Das übliche eben:

In Hessen tobt ein Familienkrieg, in dem ein Toter aufersteht, eine OB-Kanditatin der CDU zu einem Ferrari kommt und Ermittlungen immer wieder stocken. Lesen Sie mehr in der „Süddeutsche Zeitung“ Wochendausgabe vom 25./26. Juli 2009 Seite V2/3: http://www.sueddeutsche.de/85A388/2981339/Die-Erben-von-Frankfurt.htm
Die diversen Ermittlungen gegen Michael Wolski wurden verlegt, verschoben und an verschiedene Abteilungen (bis zur Staatsanwaltschaft Darmstadt) zerstückelt. Die Richterin Karin Wolski (Mitglied des Staatsgerichtshofs und Vizepräsidentin des Frankfurter Verwaltungsgerichts) genießt im Steuerstrafverfahren ihres Mannes die Vorzüge des „Hausfrauenparagraphen“ einer „unwissenden Hausfrau“. Im Februar 2009 wurden Ermittlungen gegen Richterin Frau Wolski offiziell eingestellt, gleichwohl die Staatsanwaltschaft das Bestehen solcher Ermittlungen immer bestritt.
Auch sonst ist die Justiz, was den Fall Wolski anbetrifft, nicht sehr eifrig: Verfahren gegen Wolski wegen Parteienverrat wurde im Frühjahr 2008 auf Februar 2009 angesetzt und sehr kurzfristig abgesagt. Auch das Steuerstrafverfahren wurde kurzfristig abgesagt. Was mit den weiteren Verfahren seit 2003 passiert (Betrug, Untreue) ist nicht bekannt, man kann es sich allerdings denken.
Seit Mai 2008 liegt der Staatsanwaltschaft Frankfurt, Wirtschaftsabteilung, eine weitere Anzeige wegen gemeinschaftlichen Betruges gegen Michael Wolski vor. Hierbei versuchte der nimmersatte Wolski sich eine Luxusimmobilie des verstorbenen Ignaz C. zu erschleichen, in dem der 2 Jahre zuvor Verstorbene, dank 3 Frankfurter Notaren, neue Vollmachten ausstellen konnte. Und damit zum Leben wiedererweckt wurde. Originalvollmachten
Nachdem die Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt den Fall zunächst zu anderen Abteilungen zu verschieben versuchte, ist der Fall letztendlich doch zu ihr zurückgekehrt. Und da liegt er offensichtlich immer noch.
Viel aktiver war diese, angeblich permanent unterbesetzte Abteilung Wirtschaftskriminalität der Staatsanwaltschaft Frankfurt, als sie den Verfasser dieser Webseiten zur selben Zeit mit künstlichen und unberechtigten Ermittlungen und Durchsuchungen bombardierte:...


"Richter lesen zu viel hinein", keine Volksverhetzung, 05.03.2010
Mit diesem Plakat hatte ein Augsburger Verein geworben. Die Verantwortlichen wurden durch alle Instanzen wegen Volksverhetzung verurteilt. Zu Unrecht, wie das
Bundesverfassungsgericht nun festgestellt hat. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit sei unzureichend berücksichtigt worden.
Der Beschluss liegt auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Volksverhetzung nicht leichtfertig bejaht werden darf. Das Gericht zeigt nochmals die strengen Voraussetzungen auf:
Soweit angenommen werden soll, dass der Gebrauch eines Grundrechts die Menschenwürde beeinträchtigt, ist eine besonders sorgfältige Begründung erforderlich. Ein Angriff auf die Menschenwürde ist nur gegeben, wenn der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen behandelt wird.


Landgerichtspräsident Emil Schmalfuß vom Landgericht Kiel schweigt weiter zur Nachlass Mafia Affaire im Gerichtsbezirk, 15.12.2008
Landgerichtspräsident Emil Schmalfuß vom Landgericht Kiel möchte offensichtlich nicht nach Aktenlage erkennen, dass die Rechtsbeugungen der angeschuldigten Richter das Einleiten eines Disziplinarverfahrens und Strafermittlungsverfahrens notwendig machen. Er teilet dem Beschwerdeführer B. schon mit Schreiben vom 08.12.2008 mit, dass er es nicht sinnvoll halte sich zu wiederholen und kein Disziplinarverfahren gegen die Richter am Amtsgericht Neumünster Helga Dohrn und Andreas Martins sowie den Vorsitzenden der 23.Zivilkammer am Landgericht Kiel Brommann einzuleiten,auch wenn diese Fehlurteile verkündet haben, die nach dem Grundgesetz Artikel 34 GG in Verbindung mit Artikel 101 Abs.1 Satz 2 GG nicht zulässig sind. Im gleichen Tenor äußerte sich auch schon im Vorwege Amtsgerichtsdirektor Hoops vom Amtsgericht Neumünster.Schmalfuß und Hoops teilten dem Beschwerdeführer in vorherigen Schreiben auch mit, dass sie keine Eingaben und Beweisanträge von ihm mehr beantworten wollen.
Offenkundig soll wieder einmal das Recht eines Bürgers erneut verhindert werden,in dem Landgerichtspräsident Emil Schmalfuß und Amtsgerichtsdirektor Hoops ihre schützenden Hände über Richter halten,wobei sich die berechtigte Frage stellt,wieviele Jahre die Nachlass Mafia schon abkassiert.

Unser Justizsystem züchtet staatstreue, willfährige Leute:
Schweizer Strafrechtler Max Pieth, der sich als wissenschaftlicher Mitarbeiter in mehreren Organisationen der UNO einen Namen gemacht hat und von dem man sagen kann, dass er die Rechtsordnungen einer Vielzahl von Staaten kennt und sie miteinander vergleichen kann, festgestellt “Das Problem in Deutschland ist, dass die Ministerialbürokratie eine starke Rolle bei der Beförderungspolitik spielt und damit einen großen Einfluss auf die Karriere von Richtern und Staatsanwälten hat. Dieses System züchtet staatstreue, willfährige Leute.” (zitiert aus Roth/Nüberl/Fromm, Anklage unerwünscht.)

Der Richtereid als Phrase für Karriererichter:
Der Richtereid "nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen" (§ 38 Deutsches Richtergesetz, Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz) wird für Karriererichter zur Phrase. Das politisch motivierte Wollen eines der Kabinettsdisziplin unterworfenen Regierungsmitglieds unterläuft den Grundsatz der Bestenauslese (Art. 33 Abs. II GG) in der Dritten Gewalt mit langfristiger Wirkung. Zwar alles möglich, aber verboten und deshalb unwahrscheinlich, weil schließlich nicht sein kann, was nicht sein darf ?
Udo Hochschild Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D. Direktor des Sozialgerichts a.D.

Dr. Edmund Haferbeck: “Rechtsbeugungen sind in der deutschen Justiz nicht ungewöhnlich”, 08.09.2005
Zu Urkundenfälschung durch Staatsanwälte “nicht widerrechtlich” (FR vom 9. Oktober 2001): Der Vorgang beweist einmal mehr, welche erheblichen Straftaten innerhalb der Justiz begangen werden. Wir betonen, dass solche Vorgänge, nämlich der Schutz von Angehörigen der öffentlichen Rechtspflege und der Notariate, zur Normalität in der deutschen Justiz gehören.
Schwerpunkte von Justizkriminalität, in denen Behörden- und Justizangehörige sowie auch besonders wichtige Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens mittels Straftaten geschützt werden, sind in München, Köln, Frankfurt … festzustellen.
Diese Strafvereitelungen im Amt (Paragraf 258 a Strafgesetzbuch) neben der Rechtsbeugung (Paragraf 339 StGB) und neben Unterlassungen von Diensthandlungen (Paragraf 336 StGB) gehen sogar soweit, dass engagierte Bürger, die solche Zusammenhänge aufgedeckt und angezeigt haben, strafrechtlich verfolgt werden. Einher gehen diese justiziellen Straftaten mit Psychiatrisierungsversuchen. Das Sich-gegenseitig-Decken in Justizkreisen ist die Regel, nicht die Ausnahme. […]Die neuerliche Strafgesetzbuch-Kommentierung hat sich längst auf die ständigen, routinemäßig ablaufenden Rechtsbeugungen innerhalb der Justiz eingestellt. Im Standard-Kommentar zum StGB (Tröndle/Fischer, 50, neu bearbeitete Auflage, München 2001) steht zur Rechtswidrigkeit der Rechtsbeugung geschrieben:
Das praktische Bild bewusster Verstöße gegen Rechtsnormen prägen nicht Fälle rechtsfeindlicher Entscheidungen gegen ,elementare Rechtsgrundsätze’, sondern eher leichte Fälle bewusst unvertretbarer Verfahrensbehandlung, teils zur Arbeitserleichterung, teils zur Erreichung ,gerechter’ Ergebnisse; dem Ansehen und der Autorität des Rechtsstaats sind auch sie abträglich.
Die Justiz würde bei Straftaten dieser Schwere, die allein mit Freiheitsstrafe und nicht mehr auch mit Geldstrafe bedroht sind, gegenüber juristischen Laien, also normalen straffällig gewordenen Bürgern die volle Härte des Gesetzes anwenden: Ausstellung eines Haftbefehls, sofortige Inhaftierung, Entfernung vom Arbeitsplatz wegen bestehender Wiederholungsgefahr, Anklageerhebung.
Hier wird die Öffentlichkeit vor dem Hintergrund des Artikels 3 I Grundgesetz (”Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich”) vergeblich auf eine ordnungsgemäße Bearbeitung durch die Justiz warten müssen - zur Politik hat sich längst die Justizverdrossenheit gesellt.

Inszeniertes "Strafverfahren", AG Saarlouis 16 Ds 141/02, wegen angeblicher Richterbeleidigung
Unter Verstoß gegen die hier maßgeblichen Vorschriften der Strafprozessordnung hat der Richter am AG Saarlouis, Weyer, am 17.07.2002 trotz Wissens, dass es für eine solche keine tatsächlichen und rechtlichen Gründe gibt, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, eine Anklage gegen Frau Schmelzer und deren (inzwischen verstorbener) Mutter, Frau Wolf, wegen angeblicher Beleidigung (§ 185 StGB) des damaligen Vizepräsidenten des VG, Richter Adam, sowie des damaligen Präsidenten des OVG, Richter Friese, zugelassen.
Nachweislich der Verwaltungsgerichtsakten: VG Saarlouis 5 K 374/96, OVG Saarlouis 2 R 633/88, VG Saarlouis 2 K 188/92, OVG Saarlouis 2 R 1/98 (8 R 6/96), VG Saarlouis 2 K 350/98 wurde von Frau Schmelzer und Frau Wolf aber zu keiner Zeit eine Beleidigung begangen. Tatsache ist vielmehr, dass die Anzeige und die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft konstruiert sind, und die Zulassung der Anklage durch Richter Weyer eine Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) und eine Verletzung der Grundrechte (Persönlichkeitsrechte) sowie der Menschenrechte nach Art. 6 EMRK darstellt.

Über den Niedergang des deutschen Rechtsstaat - Dr. Egon Schneider - ehemals Vorsitzender Richter am OLG Köln
Haben wir noch einen unbeschädigten Rechtsstaat? Können die Bürger und Anwälte als ihre legitimierten Helfer noch darauf vertrauen, dass der Gesetzgeber immer die Gerechtigkeit anstrebt und die Gerichte stets bemüht sind, die Gesetze zum Schutz der Bürger fehlerfrei anzuwenden?
Die Antwort auf diese Frage lässt sich nicht durch die üblichen abstrakten Beteuerungen finden. Nur die forensischen Erfahrungen sind aussagekräftig.[…]
Und hier liegt vieles im argen, so sehr, dass oft die Rechtsstaatlichkeit auf der Strecke bleibt.
Wer nicht praktizierender Anwalt ist, macht sich keine Vorstellung über den alltäglichen Kampf ums Verfahrensrecht. Unentwegt wird im Zivilprozess - auf den sich die folgende Darstellung beschränkt - von den Gerichten fahrlässig bis vorsätzlich gegen zwingende einfachrechtliche Vorschriften und gegen die Grundrechte verstoßen. Vielfach müssen die Parteien das wehrlos hinnehmen.
Berichte über grobe und gröbste Verstöße gegen das Verfahrensrecht werden aus Justizkreisen damit abgeblockt, es handele sich um Einzelfälle. Um diese unwahre Beschönigung zu widerlegen, habe ich seit 1992 als Herausgeber der Zeitschrift für die Anwaltpraxis (ZAP) den ZAP-Report: Justizspiegel eingeführt und die Leser um Mitarbeit durch Einsendungen gebeten. Deren Reaktion war überwältigend! Anwälte aus ganz Deutschland haben über ihre bedrückenden Erlebnisse berichtet und berichten immer noch darüber. Fast alle äußerten sich frustriert und verbittert, weil sie Rechtsverletzungen wehrlos hinnehmen mussten.

3Sat, Halbgoetter in schwarzSendung auf 3Sat, die deutsche Justiz: "Halbgötter in Schwarz" (17.03.2005)
Ein Verteidiger klagt an. Staranwalt Rolf Bossi erhebt schwere Vorwürfe gegen die deutsche Justiz. Selbstherrlichkeit von Richtern, Willkür und skandalöse Fehlurteile höhlen den deutschen Rechtsstaat aus. Jeder kann heute zum Opfer einer Justiz werden, die sich einer wirksamen Kontrolle entzieht. Es gibt Verfassungsmäßig den Gleichheitsgrundsatz und wir haben eben in unserer Justiz jetzt einen Zustand in dem dieser Gleichheitsgrundsatz in elementarster schwerster Weise verletzt ist. Für Strafkammern vor Landgerichten und noch viel schlimmer von Schwurgerichten gibt es keine Wortprotokollierungspflicht. Da kann der Richter machen was er will. So kann sich jeder Richter hinter einem formal stimmigen Urteil verschanzen ohne dass er Angst haben muß überprüft zu werden. Das es zu wenige effektive Kontrollmöglichkeiten in der deutschen Justizordnung gibt sehen auch viele Richter so.
Richter Thomas Melzer: "Bossis Buch kommt zur rechten Zeit er hat ob gewollt oder nicht ein gutes Timing, denn die Justizministerkonferenz strickt ja an einer großen Struckturreform."
Viele Richter, so Bossi, unterschlagen Beweise lassen Widersprüche einfach weg nur um ein Urteil formaljuristisch unanfechtbar zu machen. Dagegen gibt es kaum eine Handhabe und das führt bei manchem Richter zu einem Allmachtsgefühl.
Volksgerichtshof FreislerRichter Thomas Melzer: "Es ist eine Gefahr, die der Berufsstand mit sich bringt, man ist ja quasi von Berufswegen über viele Jahre im Recht, man war es gestern man ist es heute und wenn nichts dazwischen kommt ist man es bis zum Pensionsalter. Dieses Bewusstsein schleicht sich ein und es trägt die Gefahr einer gewissen Deformation in sich und ich kenne Kollegen bei denen sich diese Gefahr materialisiert hat."
Wenn also nicht einmal die Todesurteile des Volksgerichtshofes unter Roland Freisler als Rechtsbeugung geahndet wurden wie sollen dann heute vergleichsweise harmlose Fehlurteile verfolgt werden. Eine fatale Kontinuität. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Die Justiz ist strukturell gar nicht dafür geschaffen und sie ist auch nicht willens in eigener Sache Recht zu sprechen. Und jetzt soll alles noch viel schlimmer werden. In einer grossen Justizreform wollen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und ihre Kollegen aus den Ländern die Berufungsmöglichkeiten vor Gericht noch weiter einschränken. Die Fälle von Willkür und Kumpanei, die Bossi aus seiner 50 jährigen Erfahrung im Gerichtssaal beschreibt lassen jeden der noch an die Unbescholtenheit deutscher Richter glaubt erschrecken.
Sendung vom 17. MAI 2005, 23.00 UHR, Rolf Bossi (81): Die deutschen Strafgerichte sind so ungerecht, dass man die Urteile auch auswürfeln könnte," sagt Rolf Bossi,
Deutschlands bekanntester Strafverteidiger. Justizirrtümer seien demnach "sozialstaatlich sanktionierte Kunstfehler."


Halbgötter in schwarzRolf Bossi Halbgötter in Schwarz. Deutschlands Justiz am Pranger, Eichborn Verlag Frankfurt/M (2005)
Verkündigung von Haftbefehlen trotz attestierter und unbestrittener Haftunfähigkeit, unbekümmerte Übernahme phantastisch zu nennender Beschuldigungen durch die Staatsanwaltschaft und das Gericht, Unterlassung der notwendigen medizinischen Versorgung eines unschuldig in Untersuchungshaft Einsitzenden nach Übergriff eines Mithäftlings, polizeiliche Durchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl, keinerlei richterliche oder polizeiliche Befragung von Entlastungszeugen, auch nach acht Wochen Untersuchungshaft keine rechtmäßige Vernehmung des sich in Untersuchungshaft Befindenden, Klagen auch bei unzureichendem Tatverdacht, schlampige bis gar keine und nur zu Lasten des Beschuldigten gehende Ermittlungen, weitgehende Unkenntnis der Ermittlungsakten bei Richtern, öffentliche Vorverurteilungen des Beschuldigten durch einen Oberstaatsanwalt vor der Boulevardpresse, die über die dokumentierten Anschuldigungen sogar hinausgehen, blindes Vertrauen in Gutachten, das Etablieren von Hausgutachtern, da sie das vom Gericht gewünschte Ergebnis abliefern, das In-die-Länge-Ziehen auch aussichtsloser Prozesse, das Weglassen angeblich irrelevanter, tatsächlich aber wichtiger Aussagen, das Ignorieren von Fakten, bei entlastenden Aussagen Säen von Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des Zeugen bis hin zur Bezichtigung der Lüge, die völlige Verdrehung der Aussagen von Zeugen bis zum gegenteiligen Inhalt, das Schaffen neuer Tatsachen, öffentliche Vorverurteilungen, denen ein allzu oft kurzer Prozeß folgt, das komplette Weglassen entlastender Aussagen im Urteil, sowie das Weglassen kriminaltechnischer Auswertungen, wenn sie für den Angeklagten sprechen, mit der Begründung, sie seien „für die in der Anklageschrift vorgeworfene Tat ohne Bedeutung“, das Für-glaubwürdig-Halten parteiischer Zeugen, gedeckt durch die „freie Beweiswürdigung“ der Richter, das Weglassen entlastender Indizien insbesondere dann, wenn diese einen wahrscheinlichen Revisionsgrund darstellen könnten, die Nichtladung wichtiger Zeugen, sofern die bei der polizeilichen Vernehmung gemachten Aussagen die Anklage ausreichend stützen, eine Klärung im Rahmen eines Verhörs diese jedoch gefährden könnte, Kumpanei unter Richtern selbstverständlich zu Lasten des Angeklagten insbesondere nach erfolgreicher Revision, eine für den Angeklagten vergiftete Atmosphäre am Gericht nach erfolgreicher Revision, unterlaufene Absprachen, Diskreditierung von Entlastungszeugen mit unterstellenden Behauptungen oder Verneinung rein hypothetischer extremer Unterstellungen, Justizirrtümer kafkaesken Ausmaßes, Parteilichkeit von Richtern bei „Aussage gegen Aussage“, obwohl der aussagende Nebenkläger und Zeuge ohnehin erwiesenermaßen zumindest in einem Fall nachweislich gelogen hat, die Aufforderung eines Richters an einen Zeugen, sich Erklärungen für ein nachgewiesenes Indiz auszudenken, das für den Angeklagten spricht, Strafvereitelung im Amt, fast unüberwindliche Hürden bei der Wiederaufnahme von Verfahren, Abschreckungsurteile, Rechtsbeugung und die Aushebelung des Straftatbestandes der Rechtsbeugung,
All diese Zustände deutscher Strafjustiz schildert der seit fünfzig Jahren als Anwalt arbeitende Rolf Bossi in seinem aktuellen Buch.

Literaturempfehlung - Die Rechtsbeuger-Mafia - "den Staat zur Beute gemacht"
Titelbild des Buches Rolf Bossi - bundesweit bekannter Staranwalt aus München und als CSU-Mitglied des politischen Revoluzzertums unverdächtig - kommentierte seine wiederholt unliebsamen Erfahrungen mit der schleswig-holsteinischen "Rechtspflege" durch das Bekenntnis, bis zum letzten Atemzug gegen das illegale Fortbestehen des Dritten Reichs in der Justiz kämpfen zu wollen.
Unser ehemaliger Ministerpräsident Björn Engholm offenbarte vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuß zur sogenannten Schubladenaffäre, Schleswig-Holstein sei ein einziger großer verhunzter und verkrusteter Schweinestall zwischen Nord- und Ostsee; schwieg sich aber darüber aus, warum er seine Regierungsjahre nicht genutzt habe, um gehörig auszumisten.
Die Autoren der "Rechtsbeugermafia" haben jahrelang am eigenen Leib erfahren, welches hohe Maß an Verkommenheit große Teile der bundesdeutschen Justiz und Verwaltung kennzeichnet.
Einer der Autoren hat nach 20jähriger Berufstätigkeit in Schleswig-Holstein seine Anwaltszulassung aus Protest gegen unglaubliche Rechtsbrüche und aus Gründen sozialer' Hygiene zurück- gegeben.
Entgegen der Verfassung geht alle Gewalt nicht vom Volke aus, sondern von einigen Wirtschaftsführern, Rotariern, Lions und anderen Logenbrüdern, die sich zusammen mit der Funktionärsclique der maßgeblichen politischen Parteien den Staat zur Beute gemacht haben und in allen öffentlichen Gewalten u.a. durch Ämterpatronage und Postenschacher an den Fäden ziehen.
Auch der Voyeur kommt auf seine Kosten, denn die Obszönität der privaten Moral der vorgeblichen Elite deckt sich mit dem ungesetzlichen Wildwuchs (Generalstaatsanwalt S-H a.D. Prof. Ostendorf) bei der Wahrnehmung öffentlicher Ämter.

Angeklagter folgt nicht den Wünschen des Richters nach Tatbestand und Schuldigkeit, Rechtsanwalt verläßt Gerichtssaal:
...Der Angeklagte gab Widerrede. Er wurde inzwischen ebenfalls von der weiteren Verhandlung ausgeschlossen. Die Verteidigung erklärte schriftlich, dass sie die weitere Verhandlung ohne einen der beiden Angeklagten und die ausgeschlossenen Zuschauer durch ihre Anwesenheit nicht legitimieren wolle. Sie verließ den Gerichtsort.
Zu einer umfangreicheren Auseinandersetzung kam es am Ende des zweiten Verhandlungstages. Auslöser war der Versuch des Verteidigers, dem am Genversuch beteiligten Dr. Langen eine Frage mit Bezug zum Genversuchsfeld zu stellen. Diese Frage wurde von Richter Oehm verboten. (Spektakulärer aber war, das Richter Oehm im Urteil plötzlich doch auf die Frage einging, ob ein rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB) bestanden haben könnte.)
...Die Verteidigung protestiert mit dieser Presseerklärung gegen die Verhandlungsführung des Herrn Richter Dr. Frank Oehm. Sachliche Gründe für ein solches Vorgehen gab es nicht. Die Maßnahmen haben eine Einschüchterung der Öffentlichkeit, deren Aufgabe es ist, die Justiz zu kontrollieren, zur Folge. Eine gesetzliche Grundlage für die eskalierende Verhandlungsführung des Gerichts ist nicht zu erkennen.
Richter Dr. Frank Oehm ist Vizepräsident des Amtsgerichts Gießen. Auf dem Weg dahin war er bereits Vorsitzener Richter am Landgericht Gießen. Er strebt aber nach Höherem: Stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof – auf dem Ticket von CDU und FDP.
Wer jung ist ist Dumm. Menschen sind entlang ihres Ansehens in Kategorien wie Alter oder Geschlecht als minder- oder "besser"-wertig einzustufen.
Auch die Staatsanwältin Sehlbach-Schellenberg, ohnehin auffallend immer daran orientiert, wie der Richter sich verhielt, machte auf ihre Weise bei den Beschimpfungen und Unterstellungen mit.

Palmen Niko und der Staatsanwalt, Nachts verhaftet von 5 Polizeibeamten trotz Unschuld, Frankfurter Rundschau, 25.04.2006
Wie ein Staatsanwalt aus Frankfurt am Main es schafft, in kürzester Zeit gegen nahezu alle relevanten Bestimmungen der Strafprozessordnung, des Grundgesetzes, der Hessischen Verfassung, des HSOG und der aktuellen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs, der des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention zu verstoßen.
Obwohl die Nichtstrafbarkeit den Behörden seit 2002 durch die Verfügung der Generalstaatsanwaltschaft bekannt ist wurde ich jahrelang weiter erniedrigt, geschmäht und verunglimpft!
Interview: Nachfolgend vorab die Wiedergabe eines in der Tagespresse erscheinenden Interviews. Nach Akteneinsicht durch meinen Verteidiger ist herausgekommen, dass ebenfalls die Generalstaatsanwaltschaft beim dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main das Verfahren gegen Sunrise GmbH bereits am 16.9.2002 durch eine 5-seitige Verfügung eingestellt hat (3 Zs 859/02), wobei es eine Beschwerde gegen die Einstellung der Staatsanwaltschaft Frankfurt verworfen hat. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt sieht bei den Faxabrufen aus Rechtsgründen keine Strafbarkeit! Diese Verfügung hat der Staatsanwalt Dr. Brandau offenbar unterdrückt und ignoriert, indem er trotzdem erneut gegen mich ermittelt und alte Verfahren und deren Akten unterdrückt. Ich habe mich nicht strafbar gemacht, sondern Dr. Helmut Brandau nach § 344 StGB wegen Verfolgung Unschuldiger und Freiheitsberaubung, was noch von den Gerichten geprüft wird. Es scheint ein unvermeidbarer Verbotsirrtum bei Dr. Brandau vorzuliegen. Laut Gericht hat er sich nicht strafbar gemacht. Ich denke, man hat ihn einfach nur gedeckt.
Ob das Landgericht Dr. Brandau Nähe zu den Methoden der Nationalsozialisten attestieren wollte, wie ein Teil der Tagespresse meint www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/reportage/?em_cnt=1324659, mag jeder Leser der nachfolgenden Darstellung selbst entscheiden.
Erneuter Überfall wegen angeblichen Verstoßes gegen §16 UWG, Angebote mit Mondpreisen/Scheinrabatt Dr. Helmut Brandau durchsuchte mit ca. 25 Polizeibeamten öffentlichkeitswirksam in der Frankfurter Innenstadt "Fressgass" meine Büro- und Lagerräume sowie alle Wohnungen, denn der Verkauf der Palmen sei strafbar, weil ich im Jahr 2000 meine alten Preise den neuen gegenübergestellt habe, um so der Kundschaft zu zeigen, dass ich im Jahr 2000 der günstigste Anbieter von Echtblattpalmen weltweit war: Dabei beschlagnahmte er Ordner, die er "verloren" hat sowie einen Laptop, der "verschwunden" ging. Außerdem ging man mit uns nicht gerade zimperlich um. Dr. Helmut Brandau drohte mir für diesen Fall ebenfalls mit U-Haft. (Er müsse zu "weiteren strafprozessualen Mitteln" greifen) Mittlerweile hat das Landgericht Frankfurt in einem weiteren Verfahren die Methoden des Dr. Helmut Brandau indirekt mit Nazimethoden des Nationalsozialismus verglichen. (Schutzhaft...)
Nachdem nun noch ca. 60 Staatsanwaltschaften bundesweit bestätigten, dass sie bei angeblicher Mondpreiswerbung nicht wegen "strafbarer Werbung" ermitteln werden wurde darüber diskutiert, auch mein Verfahren einzustellen. Jedoch wehrte man sich dagegen mit Händen und Füßen. Auch wenn eine Verurteilung nicht wahrscheinlich war wollte man mich doch wenigstens auf der Anklagebank sehen.
Und wieder vergingen 2 Jahre... Irgendwann hat man sich aber geeinigt, nicht noch mehr Kosten zu produzieren.

Justiz-Späne, Unterstellung einer "ergebnisorientierten Verhandlung" keine Verleumdung, 01.05.2009
Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Ottmar Breidling weiß das, er ist ein Vorsitzender Richter hier am Oberlandesgericht. Er ist nicht zimperlich. Aber er wird es, wenn er nur Späne riecht, die von Verteidigern kommen.
So einer hatte dem Breidling-Senat eine „ergebnisoriente Verhandlung“ unterstellt. Wegen Verleumdung klagte unsere Staatsanwaltschaft den Anwalt an. Geradezu wie ein mit dem Fuß aufstampfender kindischer Trotzbold zog sie das Verfahren durch, wollte den Anwalt verurteilt haben.
Vor knapp einem Jahr habe ich an dieser Stelle zu genau diesem Fall schon gelästert. Dass es von der Staatsanwaltschaft ja heißt, sie sei die Kavallerie der Justiz: Erst handeln, dann denken. Und ich habe gehofft, dass aus Starrsinn noch Vernunft werden könnte. Gestern nun kam die Wende.
Oberstaatsanwalt Stephan Hintzen forderte „unter Abweichung früherer Auffassung“ Freispruch. Der Verteidiger habe berechtigt in Berufsausbübung gehandelt.
Dem, was von vornherein klar war, folgte auch Richterin Ruth Lysko: Der Freispruch auf Kosten der Staatskasse ist sogar rechtskräftig geworden. Sollte die Justiz nochmal, was sie gerne tut, über Last und Mühe stöhnen – dazu fehlte ihr jetzt jedes Recht.

RICHTER-NEBENJOBS: Im Fokus der Lobbyisten, spiegel-online 26.11.2007 (SPIEGEL 43/2007)
Viele Richter haben Nebenjobs und erklären etwa der Energiebranche auf Seminaren, was bei Tariferhöhungen zu beachten ist. Am Bundesgerichtshof ist diese Praxis nun aufgefallen. Der erste Richter hat ein Seminar abgesagt.
Das Motto der pro Gast 1605 Euro teuren Veranstaltung: "Gute Chancen für Gasversorger bei Gaspreiserhöhungen!" Balls nächster Auftritt war für Anfang Dezember bei einer Veranstaltung des Berliner Instituts für Energie- und Regulierungsrecht geplant.
Doch daraus wird nun nichts. Aufgrund des SPIEGEL-Artikels habe der BGH-Präsident Günter Hirsch die BGH-Richter gebeten, in nächster Zeit zum Fragenkomplex des Paragraf 315 BGB keine Vorträge zu halten. Das schrieb der Institutsdirektor in einem Brief an die "Freunde" des von der Energiewirtschaft kofinanzierten Instituts. ...
Das Berufsbild der Richter, so der ehemalige Präsident des Bundesarbeitsgerichts, Thomas Dieterich, "wird durch eindeutig gewerbliche Aktivität beschädigt". Die meisten Vorträge dienten kaum mehr wissenschaftlichen Zwecken, "sie sind vielmehr Handreichungen an bestimmte Zirkel". Wenn allerdings Rechtsprechung so stark als Politikersatz herhalten müsse wie heute, so Dieterich, sei es kein Wunder, "wenn die Richter in den Focus von Lobbyisten geraten".

Richterliche Unabhängigkeit und Nebentätigkeit - ein antagonistischer Widerspruch 3.Teil
...Offenbar sind sich die Politiker und wenigstens Teile der Anwaltschaft dieses Problems bewusst geworden. Der bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser hat in der Bayerischen Staatszeitung von 28.01.05 festgestellt, dass besonders bei den obersten Gerichten nicht wenige Richter pro Woche nur einen Tag im Gericht erscheinen, in Extremfällen nur alle 14 Tage einmal. Er setzt sich dafür ein, dass das Privileg der deutschen Richter fällt, keine festen Arbeitszeiten einhalten zu müssen. Auf dem deutschen Juristentag in Stuttgart im September diesen Jahres forderte der renommierte Rechtsanwalt Felix Busse ebenfalls feste Dienstzeiten für Richter ( FR vom 23.09.06) (Anmerkung: Die Richter lehnen das ab, weil sie ihre richterliche Unabhängigkeit durch feste Dienstzeiten gefährdet sehen).

Raffkes mit Robe, Richter kassieren gern und kräftig nebenbei ab, Der Spiegel 48/1996
Flächendeckend", schrieb der Frankfurter Unternehmer Willi Göbel dem Petitionsausschuß des Bundestages, würden vor allem hessische Richter mit Aufträgen für Rechtsgutachten und anderen Nebentätigkeiten "versorgt". Banken, Industrie und große Anwaltskanzleien würden sie damit korrumpieren. Göbel schlug vor, per Gesetz die Richter zu verpflichten, alle Nebentätigkeiten in einem Handbuch zu veröffentlichen.
Die Petition, antwortete der Ausschußvorsitzende Gero Pfennig im Juli 1993, sei an die Bundesregierung weitergeleitet worden. Die solle dafür sorgen, daß richterliche Nebentätigkeiten "nur noch äußerst restriktiv genehmigt werden dürfen" und auch "bei berechtigtem Interesse den Prozeßparteien offenbart werden".
Den erwünschten gläsernen Richter gibt es bis heute nicht - dafür aber ein Musterexemplar eines Raffkes in Robe. Horst Henrichs, 60, Präsident des hessischen Staatsgerichtshofs und des Frankfurter Oberlandesgerichts, wurde in der vergangenen Woche dabei erwischt, daß er von der IG Metall 1,342 Millionen Mark Honorar für einen Gutachter-Job kassiert hatte.
...
Das fehlende Schuldgefühl wurzelt in der Tradition der Juristen, Nebenerwerbsstellen zu haben. In vielen Unternehmen, vor allem aber in Banken, sind die Hüter der Rechtspflege auch noch als Treuhänder aktiv. Der Würzburger Wirtschaftsprofessor Ekkehard Wenger ist überzeugt: "In Frankfurt halten sich fast alle Hypothekenbanken Richter." Nach Ansicht des Wissenschaftlers ein "unglaublicher Skandal".
...Aber auch das schützt vor Raffkes nicht. Im vergangenen Jahr klagte der Präsident des Kölner Oberlandesgerichts, Heinz-Dieter Laum, gegen den Justizminister des Landes, nachdem Laum einen Konflikt zwischen der Firma Thyssen und den Stadtwerken Duisburg (Streitwert: 130 Millionen Mark) geschlichtet hatte. Das Land verlangte vom Richter, rund 370 000 Mark des 770 000-Mark-Gesamthonorars an den Staat abzuführen.
...Der Unternehmer hatte schon 1992 empört darauf hingewiesen, daß Henrichs und Fritz Traub, damals Vorsitzender Richter des 6. Zivilsenats am Oberlandesgericht Frankfurt, nebenbei als Treuhänder der Frankfurter Hypothekenbank dienen. ... Ober-Ober-Richter schröpft Arbeiter gleich doppelt


HALBGÖTTER IN WEISS, ESEL IN SCHWARZ, Gefälligkeitsgutachten, Allgemeiner-Patientenverband e.V.
Es gibt nur deshalb so viele „Halbgötter in Weiß“, weil es so viele „Esel in Schwarz“ gibt. Juristen tun gerne so, als hätten sie geradewegs das Schießpulver erfunden. Dabei tummeln sich in keinem Berufsstand so viele lebensfremde „Einfaltspinsel“ wie bei den Juristen. Das gilt insbesondere bei Verfahren um ärztliche Behandlungsfehler. Diese werden in der Regel durch medizinische Sachverständigen-Gutachten entschieden. Juristen übernehmen dabei nicht selten selbst die abwegigsten Gefälligkeits-Gutachten zur Entlastung ärztlicher Kollegen wie ein Ergebnis höherer Weisheit und machen sie zur Grundlage juristischer Entscheidungen. Das ist so einfach und bequem! Allerdings wird dadurch von den „Eseln in Schwarz“ schreiendes Unrecht mit dem Schein des Rechts versehen.
Der Gipfel der Borniertheit der „Schwarzkittel“ besteht aber darin, daß sich Juristen über Zustände beklagen, die sie selbst erst durch richterliche Willkür ohne Rechtsgrundlage geschaffen haben: die Wertung des ärztlichen Heileingriffs als Körperverletzung - vom früheren Reichgericht konzipiert und bis heute tradiert - treibt die Ärzte auf die Barrikaden. Deshalb sind sie nicht bereit, ärztliche Kollegen an diese Justiz auszuliefern und unterlaufen die Rechtsprechung durch Gefälligkeits-Gutachten. Zugleich wird jeder Arzt, der objektive Gutachten erstattet, zum Außenseiter und als „Nestbeschmutzer“ gnadenlos bekämpft. ...
Manche sind gleicher…
…besonders Minister. Minister M. in Sachsen hat so eine gesunde selbstherrliche Einstellung zur Gleichheit vor dem Gesetz. In seinem Ministerium existiert eine Dienstvereinbarung, nach der die Mitarbeiter die E-Mailadressen nicht für private Angelegenheiten benutzen dürfen. Herr M. als Minister benutzt seine Dienstmailadresse gerade für private Angelegenheiten. Denn die Vereinbarung gilt natürlich nicht für ihn. Weil, er ist nicht Mitarbeiter, er ist der Dienstherr. Nun, vor langer Zeit hatte mal der Sonnenkönig so einen Spruch gebracht, „Der Staat bin ich“. Nur, das war Monarchie. Haben wir jetzt nicht eigentlich Demokratie?
Und wenn Herr M. mit einem Ex-Mieter Ärger hat, dann ist es ihm auch möglich, schwere Geschütze in anderen Bundesländern auffahren zu lassen. So soll der Mieter beim Auszug einen Klodeckel (!) mitgenommen haben, der Herrn M. gehört. Natürlich wurde Strafanzeige gestellt. Und prompt wurde bei dem Ex-Mieter eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Wegen einem Klodeckel? Das ist dann auch mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Kein Wunder, wenn die Strafverfolgungsbehörden so überlastet sind.


Abwegige Entscheidungen, die es in der Justiz gar nicht gibt:
"Jedermann ist verpflichtet, gerichtliche Feststellungen zu ignorieren und ggf. bis in ihr Gegenteil umzudeuten, wenn er sie für abwegig hält. LG Bonn 14 O 41/08 vom 07.02.2008

Wenn Anwälte pfuschen, NDR/ARD 2002
"Wenn Sie sich auf einen Anwalt verlassen, sind Sie verlassen" - so schildert es ein ehemaliger Mandant, der von seinem Anwalt vor Gericht an die Gegenseite verraten wurde.
Parteienverrat, Doppelmandat, Fristenversäumnis, Gebührenwucher, Desinteresse am Mandanten: Die Liste der alltäglichen Beschwerden über Rechtsanwälte, die schlampig oder betrügerisch arbeiten und sich nur für das Geld ihrer Mandanten interessieren, ist lang.
Dabei ist es nicht die Faulheit oder die schlechte Ausbildung der Juristen, die zur starken Unzufriedenheit bei den Mandanten führt. Angesichts der zunehmenden Zahl der niedergelassenen Rechtsanwälte - immerhin 40 Prozent leben am Existenzminimum - sehen sich diese gezwungen, mehr Fälle anzunehmen, als sie bewältigen können. Oder sie bearbeiten Fälle, für die sie nicht qualifiziert sind.
Für die Anwälte ist es ein Fall von vielen, für die Geschädigten hingegen geht es dabei oft um die Existenz. Macht der Anwalt Fehler, stehen die Mandanten vor dem Nichts.
Die Reportage begleitet Menschen, die von ihren Anwälten falsch beraten wurden und jetzt gegen die prozessieren, die sie eigentlich vertreten sollten. Schadensersatz-Klagen gegen Rechtsanwälte erstrecken sich vor Gericht oft über Jahre.
Der Film zeigt die Schwierigkeiten, einen Anwalt zu finden, der gegen einen Kollegen ins Feld zieht und die Untätigkeit der Rechtsanwaltskammern. Neben den betroffenen Mandanten und den Anwälten geben unabhängige Experten Auskunft über die gewohnheitsmäßige Kungelei unter Juristen.

Rolle des Tölpels, Betrügereien durch Wuppertaler Amtsgerichtsrat Dr. Erwin Corrinth, Dortmunder Landgerichtsdirektor Hugo Pähler, 55, und der Böblinger Oberamtsrichter Dr. Werner Fiedler, 63, Der Spiegel 06.01.1969
Sieben Jahre dauerte es, bis sich der Wuppertaler Landgerichtsdirektor Dr. Norbert Simgen, 42, "durch einen Kubikmeter Wechsel" durchgearbeitet hatte. Oberstaatsanwalt Gerhard Heinzel, 56, lud in der gleichen Zeit 127mal zum Verhör. Das Ergebnis war eine Anklage wegen 38 Betrügereien.
Sie galt einem Kollegen: Wegen Betruges verurteilte die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Wuppertal im letzten Monat den Amtsgerichtsrat Dr. Erwin Corrinth, 66, zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis.
Zum drittenmal binnen kurzer Zeit war mit Corrinth ein bundesdeutscher Richter zum Fall für die eigene Behörde geworden: Weil sie betrügenscher Finanzmanipulationen verdächtig sind, schieden unlängst der Dortmunder Landgerichtsdirektor Hugo Pähler, 55, und der Böblinger Oberamtsrichter Dr. Werner Fiedler, 63, aus dem Dienst.
Nach gewagten Geld- und Grundstücksgeschäften war Pähler, zuletzt Vorsitzender einer Großen Strafkammer, letzten Sommer mit 1,5 Millionen Mark Schulden in Konkurs gegangen. Fiedler hatte mit nicht erfüllten finanziellen Verpflichtungen von mehr als 250 000 Mark Pleite gemacht (SPIEGEL 47/1968).
Doch während ein Amtsarzt dem Dortmunder Landgerichtsdirektor Geschäftsunfähigkeit wegen "geistiger Störung" attestierte und auch der seit einem Schlaganfall kranke Böblinger Oberamtsrichter ("Ich kann mich an Einzelheiten nicht erinnern") mit Zubilligung des strafmildernden oder die Bestrafung sogar ausschließenden Paragraphen 51 rechnen kann, hatte Jurist Corrinth vergeblich auf Hilfe eines Psychiaters gehofft.

Kein Anwalt will gegen einen Anwalt vorgehen, der gefälschte Unterlagen bei Gericht eingereicht hat, Staatsanwaltschaft will wie üblich nicht ermitteln, 2006
...Ich wollte bloß einen auf meinem Parkplatz stehenden Blumenkübel entfernen lassen. Ich dachte, dies sei harmlos. In dem Verfahren 45 II 69/03 habe ich mein Anliegen zum Ausdruck gebracht. Ich habe nicht verstanden, weshalb so große Widerstände gegen die Entfernung des Blumenkübels geleistet werden. Was ist denn daran bloß so schlimm, hatte ich mich gefragt.
...Ich finde keinen Rechtsanwalt, der mich vertreten will oder möchte. Alle reden sich raus. Rechtsanwaltskammer will mir nicht helfen. Die Staatsanwaltschaft in Hagen will die Fälschungen nicht sehen. Die Richterin hat sich geweigert die Fälschung anzuschauen.
Niemand in der Bundesrepublik ist bereit gegen einen Rechtsanwalt und eine Hausverwaltung vorzugehen, die gefälschte Unterlagen in einen Rechtsstreit eingereicht haben als Beweismaterial mit den Stempeln der Stadt Hemer.
Ich alleine, bin ich nicht in der Lage eine Klage einzureichen. Wie die Hausverwaltung die zwei Stempel auf dem Plan bekommen hat, will mir bei der Stadt Hemer niemand beantworten. ...

Richter wegen versuchter Erpressung vor Gericht, Ehefrau als Staatsanwältin wegen Geheimnisverats angeklagt
Im Prozess wegen versuchter Erpressung und Betrugs hat der beschuldigte Richter des Oberlandesgerichts Oldenburg am Mittwoch ein Geständnis abgelegt.
"Was ich gemacht habe, war skandalös", sagte der 56-Jährige zum Prozessauftakt am Landgericht Oldenburg.
Der hoch verschuldete Richter soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zusammen mit einem Berater versucht haben, einen Unternehmer zu erpressen.
Gegen die Zahlung von 5000 Euro sei die Einstellung eines Strafverfahrens in Aussicht gestellt worden.
Aus den Akten seiner Ehefrau - einer Auricher Staatsanwältin - soll der Richter von dem Fall erfahren haben. Die 51-Jährige ist wegen Geheimnisverrats angeklagt.
Auch ein ehemaliger Fußball-Nationalspieler musste Federn lassen. Richter P. soll von ihm ein Darlehen über 100 000 Euro bekommen haben, obwohl P. wusste, dass er es nicht zurückzahlen würde.
RiOLG P. soll jährliche Zusatzeinkünfte zwischen 30 000 und 50 000 Euro erzielt haben, das Geld vom Nationalspieler aber nicht eingerechnet. Im reaktionären Deutschen Richterbund (DRB) präsentierte sich Pasker als Controlling-Fachmann. Die gleiche Rolle spielte er im niedersächsischen Justizministerium
Über den RiOLG P. äußerte sich der Sprecher des Justizministeriums Dennis Weilmann (CDU) so: “Das ist ein bedauerlicher Einzelfall und kein grundsätzliches Problem.”
Quatsch mit Soße. Der deutsche Justizapparat ist so konstruiert, dass sich Leute wie die Paskers darin ausleben können. In Wirklichkeit gibt es jede Menge von Richtern und Staatsanwälten, die weit höhere Strafen verdient hätten als RiOLG P. Normalerweise werden die Justiz-Kriminellen von ihresgleichen vor Strafverfolgung geschützt. Nur, wenn einer sich mit Leuten angelegt hat, die mächtiger sind als er, bleibt doch was an ihm hängen. Das scheint auch im vorliegenden Fall so zu sein. Erstens Urteil im Juristenprozess

Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung gegen alkoholkranke Ex-Landgerichtsrichterin, 12.04.2007
Düsseldorf (RP) Wegen ihrer Rechtsauffassung soll eine ehemalige Richterin des Landgerichts zur Verantwortung gezogen werden - obwohl sie längst im Ruhestand ist. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gestern bestätigte, liegt gegen die nun 62-jährige Juristin eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung vor. Ein Abschluss der Ermittlungen ist nicht in Sicht.
Die Juristin war Ende 2006 mehrfach wegen Unregelmäßigkeiten aufgefallen. So war sie damals mitten in einer Verhandlung von der Justizverwaltung abgelöst worden, weil sie einen Prozess leitete, obwohl sie wegen Alkoholkrankheit bereits als dienstunfähig galt. Kurz zuvor war bekannt geworden, dass sie als Vorsitzende einer Strafkammer für Berufungsverfahren in mindestens 14 Fällen versäumt hatte, ihre Urteile schriftlich innerhalb der vorgeschriebenen Frist von fünf Wochen vorzulegen. Dieser massive Formfehler, führte dazu, dass in sämtlichen dieser Fälle die Verhandlungen wiederholt werden mussten - von anderen Richtern.
Dann hatte die Richterin in einem anderen Berufungsprozess wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis plötzlich einer Zeugin, die gegen ihren angeklagten Lebensgefährten aussagen sollte, ein Aussageverweigerungsrecht zugebilligt - obwohl dieses Recht nur engen Verwandten oder Eheleuten zusteht. Die Staatsanwältin protestierte damals gegen diese Rechtsauffassung. Laut Gesetz hätte die Zeugin aussagen müssen. Dass die Richterin der Zeugin aber die Aussage ersparte, sie damit einer Ehefrau gleichsetzte, rief dann auch einen Zeitungsleser auf den Plan. Auch Klaus Böhm, Vorsitzender des Anwaltvereins Düsseldorf, hatte das Vorgehen der Richterin als „verfassungswidrig“ bezeichnet.
Die Staatsanwaltschaft legte im damaligen Prozess sofort Rechtsmittel gegen die Gleichstellung einer Lebensgefährtin mit einer Ehefrau ein. Demnächst soll der gesamte Führerschein-Fall also von anderen Richtern erneut verhandelt werden, ein Termin dafür steht noch nicht fest. Sicher ist nur, dass die Richterin nach dieser Kette von Auffälligkeiten inzwischen ihre Robe ausgezogen hat und vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurde.

Freiburger Richter rechtskräftig wegen Rechtsbeugung verurteilt, 13.08.2009
Das Landgericht Freiburg hatte den Angeklagten, der als Zivilrichter an diesem Landgericht tätig war, wegen Rechtsbeugung zu der Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.
Nach den Urteilsfeststellungen unterstützte der heute 57-jährige Angeklagte einen langjährigen Bekannten bei der – zunächst außergerichtlichen und schließlich gerichtlichen – zivilrechtlichen Geltendmachung einer Werklohnforderung, indem er diesen beriet und auch Schriftsätze fertigte, die in dem Zivilverfahren vor dem Amtsgericht Freiburg eingereicht wurden. Nachdem der am Amtsgericht für das Verfahren zuständige Richter darauf hingewiesen hatte, dass er die Klage für abweisungsreif halte, fertigte der Angeklagte unter dem 3. Oktober 2007 für seinen Bekannten einen Antrag, in dem dieser den Zivilrichter am Amtsgericht wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnte. Nach Ablehnung dieses Befangenheitsantrags durch das Amtsgericht Freiburg verfasste der Angeklagte gegen diese Entscheidung unter dem 12. November 2007 eine sofortige Beschwerde, die sein Bekannter wiederum bei Gericht einreichte.
Nach Vorlage der Akten an das Landgericht Freiburg zur Entscheidung über diese sofortige Beschwerde wurde das Verfahren dem Angeklagten als Berichterstatter zugewiesen. Obwohl der Angeklagte sofort erkannte, dass er wegen der intensiven Vorbefassung mit der Angelegenheit diese Umstände, die seine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit rechtfertigten, hätte anzeigen müssen und dann von der weiteren Sachbearbeitung entbunden worden wäre, unterließ er die gebotene Selbstablehnung, entschied selbst in der Sache und gab der von ihm persönlich verfassten sofortigen Beschwerde mit Beschluss vom 15. Januar 2008 statt. Dabei war ihm bewusst, dass die Beschwerde ansonsten mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit als unbegründet verworfen worden wäre. Dem Angeklagten kam es darauf an, seinem Bekannten im zivilrechtlichen Verfahren vor dem Amtsgericht durch eine „Auswechslung“ des Richters eine „zweite Chance“ zu geben.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung materiellen Rechts geltend macht, durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 5. August 2009 – 1 StR 366/09

Staatsanwalt muß für 3 Jahre und 3 Monate in das Gefängnis:
In der Kritik steht ein Prozess von Freitag am Landgericht München II. Uwe Huchel Staatsanwalt, muss wegen Korruption für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Die Anklage, die der 46Jährige in vollem Umfang eingeräumt hat, liest sich wie das Strafregister eines veritablen Ganoven: Betrug, Geldwäsche, Vorteilsnahme, Verletzung von Privatgeheimnissen, Verdacht der Strafvereitelung. Was die Münchner Staatsanwaltschaft und Fahnder des Landeskriminalamts auf 35 Seiten in der Anklageschrift auflisteten, würde manchen Ganoven schmücken.
Augsburg -­ Die Affäre um den Augsburger Laborarzt Schottdorf zieht Kreise. Während der Unternehmer trotz Korruptionsverdachts auf freiem Fuß ist, sitzt ein Ex-Vorzeigestaatsanwalt für Wirtschaftskriminalität in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft München I hat konkrete Hinweise, dass er den millionenschweren Arzt vor Durchsuchungen seines Labors warnte. Am 17. März 2006 treffen sich auf einer Interpol-Tagung in Madrid Polizeiexperten aus Europa.

Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung veruteilt 06.11.2007
Nach den Urteilsfeststellungen unterließ es der Angeklagte in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern von November 2002 bis Februar 2005 weisungswidrig, Ermittlungen zu führen – namentlich das Opfer und den Beschuldigten vernehmen zu lassen – und Anklage zu erheben. Er versuchte, seine Untätigkeit zu verschleiern, indem er insbesondere eine Geschäftsstellenmitarbeiterin durch Täuschung veranlasste, das Verfahren aus dem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsregister auszutragen, und es in einem Rückstandsbericht an die vorgesetzte Behörde, die Generalstaatsanwaltschaft, verschwieg.

Mehere Gerichtsvollzieher wegen Bestechlichkeit vor Gericht, Hamburger Abendblatt 05.11.2008:
Der Fall ist spektakulär: Wegen Korruptionsvorwürfen, Untreue und Betruges müssen sich zwei Gerichtsvollzieher sowie vier Geschäftsleute aus Hamburg seit gestern vor dem Landgericht verantworten. Schaden: mehr als 160 000 Euro. Dem 55 Jahre alten Beamten Nils Peter H. und seinem Kollegen Andreas Sch. (46) wird unter anderem Bestechlichkeit vorgeworfen.
Laut Anklage gab Gerichtsvollzieher Nils Peter H. zahlreiche Aufträge für Zwangsräumungen und andere Dienstleistungen zwischen 2000 und 2005 an ein Zudem soll er mehrere Tausend Euro von Schuldnern eingefordert und nicht an die Gläubiger weitergegeben haben.Familien-Speditionsunternehmen, obwohl es ihm möglich gewesen sei, die lukrativen Aufträge auch an andere Firmen zu verteilen. Auch Gerichtsvollzieher Andreas Sch. vom Amtsgericht in St. Georg besorgte der Anklage zufolge dem Speditionsunternehmen exklusive Aufträge für die Zwangsräumung und Einlagerung.

Bohlen & Doyen-Pleite, Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Mitarbeiter des Amtsgerichts Aurich, 15.04.2010
Aurich. Die Insolvenz des ostfriesischen Bauunternehmens Bohlen & Doyen Bau und Service GmbH aus dem Jahr 2007 zieht weitere Kreise. Nach Recherchen des NDR-Magazins "Menschen und Schlagzeilen" hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter des Amtsgerichts Aurich erweitert.
Mittlerweile ermittelt die Zentralstelle für Korruptionsstraftaten in Osnabrück gegen den Rechtspfleger wegen Korruptionsverdachts. Die Staatsanwaltschaft in Aurich hatte bereits Anfang März Untersuchungen wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gegen den Beamten eingeleitet.
Generalstaatsanwaltschaft beauftragt Finanzermittler
Der Rechtspfleger am Amtsgericht Aurich hatte dem vorläufigen Insolvenzverwalter im Fall "Bohlen & Doyen", Uwe Kuhmann, eine Vergütung von 14,5 Millionen Euro genehmigt. Nach Recherchen des NDR hätte das Gericht diese außergewöhnlich hohe Summe offenbar gar nicht bewilligen dürfen. In einem Gutachten kommt der Remagener Insolvenzrechtler Prof. Hans Haarmeyer zu dem Ergebnis, dass der Vergütungsantrag von Kuhmann "rechtswidrig, irreführend und in sich widersprüchlich" sei.
Das Amtsgericht Aurich hatte die Vergütung offenbar ohne tiefergehende Kontrollen genehmigt. "Bei einer so außergewöhnlichen Entscheidung kann man Korruption oder Vorteilsnahme nicht ausschließen", sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg. Deshalb habe man die Ermittlungen an die Korruptionsspezialisten in Osnabrück übergeben. Zudem soll so vermieden werden, dass der Eindruck von Befangenheit entsteht, wenn die Staatsanwaltschaft Aurich gegen das Amtsgericht Aurich vorgeht. Sollte sich der Korruptionsverdacht erhärten, werden die Ermittlungen vermutlich gegen weitere Personen ausgeweitet.
Bremer Insolvenzverwalter in der Kritik
Nach der Insolvenz des Wiesmoorer Unternehmens Bohlen & Doyen Bau und Service GmbH im Jahr 2007 war der eingesetzte Bremer Insolvenzverwalter Uwe Kuhmann in die Kritik geraten. Für seine knapp dreimonatige Tätigkeit hatte er rund 14,5 Millionen Euro als Vergütung veranschlagt. Den sechs Mitgliedern des Gläubigerausschusses, darunter der ehemalige Betriebsrat des Unternehmens, wurden jeweils mehr als 400.000 Euro gezahlt. Insolvenzrechts-Experten bezweifeln, dass diese Summen gerechtfertigt sind. Laut Prof. Haarmeyer handelt es sich dabei um die höchsten Beträge, die jemals an einen Gläubigerausschuss gezahlt worden sind.

Amtsrichter aus Neumünster in dubiose Immobiliengeschäfte verwickelt
"Ein vor knapp vier Jahren verhafteter ehemaliger Amtsrichter aus Neumünster, dem dubiose Immobiliengeschäfte zur Last gelegt werden, ist wieder auf freiem Fuß... In dem seit 220 Verhandlungstagen andauernden Prozess muss sich der ehemalige Jugendrichter wegen Betrugs, Bestechlichkeit, Urkundenfälschung, Rechtsbeugung und unerlaubten Waffenbesitzes verantworten... Weitere Beschuldigte sind zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden."
Lübecker Nachrichten vom 20.12.2002


Ermittlungsmethoden des Staatsanwalts Peter Klages, Hannover – Justizminister Busemann schweigt immer noch
Im Zusammenhang mit dem Verfahren 32 O 9/05 beim Landgericht Hannover habe ich gegen Rechtsanwalt F. und seinen Mandanten G. Anzeige erstattet wegen Prozessbetrug, Betrug, falscher Vorwurf der arglistigen Täuschung und Verleumdung.
Meine schriftliche Bitte um persönliches Gehör zur Aufklärung der Sachverhalte wurde von Staatsanwalt Peter Klages verweigert. Die nochmalige Bitte meines Rechtsanwalt Hartung (Willig, Koch & Kollegen) lehnte Staatsanwalt Klages mit der Begründung abgelehnt, „er setze sich nicht mit einem Verrückten an einen Tisch“.
Das Repertoire von Staatsanwalt Klages ist eher nicht eines demokratischen Rechtsstaates würdig:
„Dem muss man jemanden zum eigenen Schutz an die Seite stellen.“
„Herr Hartung, Sie tun mir leid wegen dieses Mandanten. Die Beschuldigte und ihr Mandant haben sich höchstwahrscheinlich gegenseitig über den Tisch gezogen.“
Bisher hat sich weder die Staatsanwaltschaft Hannover noch die Generalstaatsanwaltschaft in Celle dazu geäußert, warum ich mit Beschimpfungen, Beleidigungen und gar der falschen Unterstellung einer Straftat durch die Staatsanwaltschaft Hannover überzogen werde. Im Rahmen einer Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle mit Datum 23.07.2007 gegen die Einstellung der Verfahren gegen die Staatsanwälte Schneidewind, Klages, Meyer, etc. wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung hatte ich auch das strafrechtlich relevante Verhalten (Verleumdung, falscher Vorwurf einer Straftat) von Staatsanwalt Peter Klages angezeigt. Seine Äußerungen wurden nicht bestritten und sind nicht zu bestreiten. Der Leitende Oberstaatsanwaltschaft Arnold bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle teilte mir unter dem Aktenzeichen 2 Zs 1300/07 vom 08.08.2007 zusammenfassend auf meine Beschwerde hin mit:
„Der angefochtene Bescheid entspricht der Sach- und Rechtslage.“

Richter ließ Senioren ans Bett fesseln, Haftstrafe wegen Rechtsbeugung, spiegel-online 14.11.2008:
Er verordnete Bewohnern eines Pflegeheims unrechtmäßig Bauchgurte und Bettgitter: Dafür wurde ein Richter aus dem baden-württembergischen Nürtingen jetzt zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Der Vormundschaftsrichter hatte in 47 Fällen Pflegeheimbewohnern Bauchgurte und Bettgitter verordnet, ohne sie vorher persönlich anzuhören. Über dreieinhalb Jahre hatte er diese Anhörungen jedoch mit gefälschten Protokollen vorgetäuscht.
Zu den Motiven des 45-Jährigen sagte Richterin Müller, der Angeklagte habe sich die Arbeit erleichtern und mehr freie Zeit für sich und seine Familie herausholen wollen. Er habe aus Bequemlichkeit und zur Vermeidung weiter Fahrtwege gehandelt und sich "in hohem Maße über das Gesetz hinweg gesetzt", so Müller. Durch sein Verhalten sei das Leben der Senioren in "konkrete Gefahr" geraten.
Anklage gegen Richter wegen Rechtsbeugung, Dutzendfache Rechtsbeugung, Vorwurf: Unterbringung von Senioren ohne Anhörung
Ein Amtsrichter versteht die Welt nicht mehr:
"Den Betroffenen ist keinerlei Schaden entstanden", sagt der Richter. "Nicht sie sind das Opfer, sondern ich bin das Opfer einer Intrige aus Neid und Missgunst."
Seit der Hausdurchsuchung und der zweiwöchigen Untersuchungshaft ist er zur Untätigkeit verurteilt. "Das ist alles andere als angenehm", sagt er, wobei ihn der Umstand, dass er als suspendierter Richter bis heute seine vollen Bezüge bekommt, nur bedingt über die missliche Lage hinwegtröstet.
Die lokale Gerichtsbarkeit ist kein Zuckerschlecken, aber Irmler gefällt der Job, auch wenn die Aktenberge bei ihm stetig gewachsen sind. Er hat zwei Lehraufträge, doziert an Fachhochschulen, lernt Kollegen ein, hält Vorträge in Pflegeheimen. Das macht er nebenbei.
Das Landgericht Stuttgart sprach ein wegweisendes Urteil zur Rechtsbeugung:
Mehreren Zeitungsberichten zufolge pflegte der Richter aber auch zeitaufwändige Hobbies wie ein Reitpferd und fand darüber hinaus noch Zeit, Vorträge und Vorlesungen zum Betreuungsrecht zu halten.
Ähnlicher Auffassung zeigte sich auch einer der 27 im Prozess gehörten Zeugen – ein Amtsrichter, der das Verfahren gegen seinen Kollegen als "eine einzige Farce" herabwürdigte. Und zwar deshalb, weil Richter Anträgen auf "freiheitsbeschränkende Maßnahmen" zu 99 Prozent entsprechen würden. Eine, wie nicht nur Prozessbeobachter befanden, bemerkenswert kreisförmige Logik. Auf die Tatsache, dass beispielsweise der Freiburger Juraprofessor Thomas Klie solche Maßnahmen "viel zu häufig" verhängt sieht, ging der Zeuge in seiner Aussage nicht ein.

Hells Angels Prozess, Richter stellt Strafanzeige wegen Rechtsbeugung: Hannoversche Allgemeine 20.12.2008
Das überraschend schnelle Ende des Prozesses gegen 14 Mitglieder der Rockerbande „Hells Angels“ am Dienstag hat möglicherweise juristische Konsequenzen. Ein Amtsrichter aus Rinteln stellte beim Generalstaatsanwalt in Celle gegen die Berufsrichter und den Staatsanwalt Strafanzeige. Er sehe in der milden Strafe einen „rechtswidrigen, ja kriminellen Deal“, sagte Amtsrichter Christian Rost der HAZ. Rost beschuldigt die Beteiligten wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung.
Das Gericht habe „die Angeklagten unter Beugung des Rechts der gerechten Strafe entzogen“, rügt der Richter, der seit 28 Jahren am Rintelner Amtsgericht tätig ist. Das milde Urteil wirke sich auf die Glaubwürdigkeit der Justiz aus: „Wie soll ich das jungen Straftätern erklären, die sich weniger haben zuschulden kommen lassen und dafür einsitzen sollen?“ Rost glaubt, dass die Anklagebehörde genug gegen die Männer in der Hand gehabt habe, „sonst hätten sich die Verteidiger nicht auf den Deal eingelassen“.
Der 57-jährige Christian Rost ist als Kritiker des juristischen Kungelns bekannt. Das Mitglied der Grünen und ehemalige Mutlangen-Blockadeur hatte unter anderem gegen das Urteil für Peter Hartz gewettert, weil er ihm zu „billig davongekommen“ sei. Zwar stuft er den juristischen Erfolg seiner Anzeige als gering ein. „Mein eigentliches Anliegen ist aber, dass die gefährliche Dealpraxis in der Bevölkerung diskutiert wird“, sagt er. Das zuständige Landgericht in Verden wollte die Strafanzeige nicht kommentieren.

Hans-Joachim Selenz: Widerspruch gegen Rechtsbeugung 17.09.2006
Lesenswert finde ich den Widerspruch von Professor Hans-Jochim Selenz gegen die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig und der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig, die sich allesamt weigern, dafür zu sorgen, dass gegen den Genossen Bundesumweltminister Sigmar Gabriel wegen seiner unrichtigen Angaben in einer eidesstattlichen Versicherung ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird. Lesenswert finde ich den Widerspruch vor allem deshalb, weil Hans-Joachim Selenz dort detailliert nachweist, wie Rechtsbeugung in Deutschland im Jahr 2006 von statten geht. Trotzdem kann ich mir nicht vorstellen, dass der Autor des Schwarzbuches VW Hans-Joachim Selenz mit seinem Widerspruch juristisch Erfolg hat. Der Widerspruch ist zwar gut begründet, aber bevor hier in Deutschland gegen einen Staatsanwalt, der durch sein Verhalten mögliche Straftaten eines amtierenden Bundesministers deckt, ein Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt eröffnet wird, muss es wohl erst ein politisches Erdbeben an den Wahlurnen geben.

Richter vom Vorwurf der Rechtsbeugung wgegen Schuldunfähigkeit freigesprochen:
Das Landgericht Dessau-Roßlau hat am Mittwoch einen 47-jährigen Richter vom Vorwurf der Rechtsbeugung und Strafvereitelung freigesprochen.
Zur Begründung hieß es, der Mann sei zum Tatzeitpunkt möglicherweise schuldunfähig gewesen. Ein Gutachter habe dies nicht ausschließen können. Mit dem Urteil folgt das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Bereits im Dezember 2004 hatte die Staatsanwaltschaft Halle Anklage gegen den Richter erhoben. Damals sah das Landgericht Halle jedoch keinen hinreichenden Tatverdacht und wies die Klage ab. Der Prozess wurde vor dem Landgericht in Dessau-Roßlau eröffnet, nachdem sich die Staatsanwaltschaft Halle beschwert hatte.

Bei Spruchkörpern, die aus mehr als einem Richter bestehen ist grundsätzlich niemals Rechtsbeugung möglich, Kollegialrichter können straflos Recht beugen, 28.04.2009
Zulassung der Anklage wegen Rechtsbeugung gegen die Richter eines Familiensenats am Oberlandesgericht Naumburg endgültig abgelehnt.
Der Nachweis einer Rechtsbeugung könne im vorliegenden Fall jedenfalls aus tatsächlichen Gründen nicht erbracht werden. Die Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung aufgrund der Entscheidung eines Kollegialgerichts setze die Feststellung voraus, dass er für die von ihm als Unrecht erkannte, das Recht beugende Entscheidung gestimmt habe. Nach § 196 Abs.1 GVG entscheide das Gericht mit der absoluten Mehrheit der Stimmen. Ein überstimmter Richter mache sich durch seine Mitwirkung am weiteren Verfahren weder als Mittäter noch als Gehilfe strafbar. Für eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung sei daher für jedes einzelne Mitglied eines Spruchkörpers der Nachweis erforderlich, dass es für die Entscheidung gestimmt habe. Dieser Nachweis lasse sich mit den in Betracht kommenden Beweismitteln in der Hauptverhandlung nicht führen. Die Angeschuldigten hätten sich hierzu nicht geäußert. Auch aus sonstigen Indizien und Umständen lasse sich nicht auf eine Täterschaft aller oder einzelner Angeschuldigter schließen. Angesichts dessen sei die Eröffnung eines Hauptverfahrens abzulehnen. Gegen die Entscheidung des 1. Strafsenats ist kein Rechtsmittel mehr gegeben.
Die Abstimmung der Richter erfolgt geheim und unterliegt der richterlichen Schweigepflicht und somit kann niemand wissen wer der drei Richter für oder gegen eine Entscheidung gestimmt hat. Wenn jeder Richter behauptet, dass er anders gestimmt habe, dann ist niemals eine Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung gegeben auch wenn das Ergebnis eindeutig eine Rechtsbeugung darstellt. Dass also 3 Richter über ein Verfahren abstimmen dient letztlich in der Praxis nicht dem Bürgerschutz, sondern dem Richterschutz um sich jedwede Rechtsbeugung erlauben zu können.
betrift justiz, Christoph Strecker (Stuttgart) ...Dieses "Rechtsbeugungsprivileg" nannte jetzt ein ehemaliger Richter einen Skandal.
Diese "strukturelle Straflosigkeit" eines Kollegialgerichts nennt Strecker in seinem Aufsatz eine "Katastrophe für den Rechtsstaat". Denn nur Einzelrichter müssten nach der Logik der OLG-Entscheidung für Rechtsbeugung einstehen, da bei ihnen die Verantwortlichkeit feststehe.
Strecker führt aus, dass auch überstimmte Mitglieder eines Spruchkörpers für das von ihnen unterschriebene Urteil verantwortlich sind. Außerdem stellt er in Frage, dass das Beratungsgeheimnis auch das Abstimmungsergebnis umfasst. Für die Zukunft fordert der Jurist, dass überstimmte Richter ihren Widerspruch dokumentieren können.

Top-Jurist als Verkehrssünder, Knöllchen-Richter griff in Trickkiste, Düsseldorfer Express, 26.03.2010
Ein Autofahrer (54) freute sich riesig, als ihn der Richter des OLG Düsseldorf als Abstandssünder freisprach. Werner W. war auf der Autobahn fotografiert worden und dies sei – so der Richter – verfassungswidrig.
Richter Leo S. (61, Name geändert) allerdings freute sich auch, denn der Freispruch war auch für ihn sehr günstig: Er wird selbst von der Staatsanwaltschaft Krefeld als Abstandssünder verfolgt. Damit auch er freigesprochen wird, soll er sein eigenes Urteil mit geschwärzter Unterschrift an einen Kempener Richter geschickt haben, der seinen Einspruch bearbeitet. Der Top-Richter soll am 1. Juli 2009 auf der Autobahn bei Willich zu nah aufgefahren sein, bekam einen Bußgeldbescheid über 60 Euro und zwei Punkte für die Verkehrssünderkartei.
Der bislang verschwiegene Befangenheits- und Beeinflussungs-Verdacht erregt jetzt die Justiz zwischen Kempen und Düsseldorf. Bis in die höchsten Posten wird über den Richter und den Fall getuschelt.
Der Düsseldorfer Strafjurist Udo Vetter: „Der Richter hätte sich nach Paragraph 30 der Strafprozessordnung zwingend für befangen erklären und den Fall abgeben müssen. In der Sache mag der Freispruch ja richtig sein, aber ihn für sich selbst zu verwenden ist höchst dubios und könnte ein Dienstvergehen darstellen.“
Senatsrichter Leo S. ist schon als Verkehrssünder hinreichend bekannt, hat schon etliche Punkte in Flensburg. Vor dem Amtsgericht Düsseldorf wird in Kürze gegen ihn auch als Temposünder verhandelt.
Gerichtssprecher Stefan Coners: „Er wurde am 5. Oktober 2009 auf der Brüsseler Straße geblitzt, soll 200 Euro Geldstrafe zahlen. Dagegen hat er Einspruch eingelegt.“ Vermutlich nicht ohne Grund: Ab 14 Punkte muss er zur Nachschulung, ab 18 Punkten ist sein Führerschein weg.

Richter und Staatsanwalt am LG Potsdam wegen Rechtsbeugung am AG Eisenhüttenstadt verurteilt, 19.06.2009
Zwei hochrangige Brandenburger Juristen sind vom Landgericht Potsdam wegen Rechtsbeugung und schwerer Freiheitsberaubung verurteilt worden. Ein Richter erhielt zwei Jahre, ein Oberstaatsanwalt ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Fall gilt als einmalig in der Justizgeschichte Brandenburgs.
Wegen Rechtsbeugung und schwerer Freiheitsberaubung sind zwei hochrangige Brandenburger Juristen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie hatten nach Überzeugung des Gerichts im April 2005 während einer Verhandlung am Amtsgericht Eisenhüttenstadt widerrechtlich drei Haftbefehle beantragt und erlassen. Ein Richter erhielt dafür...

Korrupte Richter aus Magdeburg und Mannheim in Insolvenzverfahren
Gleich zwei deutschen Richtern droht jetzt wegen Korruptionsverdachts bei Insolvenzverfahren der Rauswurf aus dem Dienst. In Magdeburg wurde der Insolvenzrichter Sven R. bereits vorläufig seines Dienstes enthoben, für seinen Mannheimer Kollegen Jesko F. die Suspendierung beantragt. Beide Richter sollen in Insolvenzverfahren bestimmte Verwalter und Verwerter bevorzugt und sich im Gegenzug privat aus Konkursmassen bedient haben... 'Wo viel Geld fließt, wird auch geschmiert', kritisiert der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes in Nordrhein-Westfalen, Johannes Nüsse."
DER SPIEGEL 15 / 2001 / 19


Schwere Nötigung: Schuldig, aber keine Strafe für Polizeipräsidenten, 22.12.2004
Gegen die Staatsanwaltschaft im Fall Daschner haben Bürgerrechtler wegen des milden Urteils bereits einen Strafantrag wegen versuchter Anstiftung zur Rechtsbeugung gestellt, ein Strafantrag gegen die Mitglieder des Gerichts wegen Rechtsbeugung soll folgen
Im Prozess gegen den ehemaligen Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner und gegen Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit hat das Gericht sich für einen Schuldspruch, aber ohne Verurteilung entschieden ([local] Folter bleibt in Deutschland ohne Strafe). Beide erhielten mit der Verwarnung (Geldstrafe) mit Strafvorbehalt das mildeste Urteil, das im Strafrecht möglich ist, obgleich die Gesetzeslage, wie Bärbel Stock, die Vorsitzende der 27. Großen Strafkammer in der Urteilsbegründung sagte, eindeutig ist. Als erwiesen wurde vom Gericht angesehen, dass Daschner einem Untergebenen schwere Nötigung befohlen hat. Das Gericht sprach nicht von Folter oder Aussageerperessung, aber Androhung von körperlicher Gewalt lässt sich als Folter verstehen und ist nach internationalem und deutschem Recht verboten.
Detlev Beutner (Eppstein) und Jörg Eichler (Dresden), Initiatoren des Netzwerks gegen Folter ("stop torture"), erklärten, nachdem die Staatsanwaltschaft bis zur Anklageerhebung bereits weit über ein Jahr gebraucht hatte und dabei auch das mögliche Delikt der Aussageerpressung gleich hat unter den Tisch fallen lassen, sei der Antrag der Staatsanwaltschaft nunmehr dermaßen weit vom Gesetz entfernt, dass dies nicht mehr nur mit entsprechenden Kommentaren versehen werden könne.
Staatsanwalt Wilhelm Möllers hatte am 09. Dezember in seinem Plädoyer zunächst die absolute Stellung des Folterverbots im nationalen wie internationalen Recht betont. Die ZuschauerInnen waren gegen Ende der Ausführungen Möllers mehr als überrascht, als dieser plötzlich in den letzten Minuten eine Kehrtwendung vollzog, in der er angeblich entlastende Momente für die Angeklagten vortrug - zumal diese zum Teil frei erfunden waren. So hatte Daschner, soweit er sich überhaupt geäußert hatte, durchgehend betont, dass sein Handeln sowohl legal als auch legitim gewesen sei. Jüngst erklärte er: "Es bleibt abzuwarten, ob die Richter den Mut zu einem gerechten Urteil haben, oder ob Justitia dem Populismus geopfert wird." (Neuss-Grevenbroicher Zeitung v. 17.12.2004). Möllers betonte demgegenüber, er glaube, dass Daschner sein Vorgehen heute bereue, auch wenn er das nicht gesagt habe...

Rechtsbeugung eine unheilbare Justizkrankheit?
§ 339 StGB lautet: Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
Jeder lebensnahe, aber artig gesetzestreuer und fromm wahrheitsgläubiger Bürger könnte nun dem Irrtum verfallen, die Gefängnisse wären angefüllt mit Richtern und sonstigen Amtsträgern. Stimmt aber nicht, sie sind alle noch draußen.
Die Justiz hat nämlich vorsorglich einen Selbstschutz für richterliches Fehlverhalten geschaffen. Nicht etwa die objektive Wahrheit oder eine unabhängige Institution entscheiden darüber, wann der Tatbestand und die Strafverfolgung einer Rechtsbeugung gegeben sind. Diese Bewertung behält sich die Justiz krampfartig selbst vor. Also, weil sie selbst die Tatbestände interpretiert, bleiben zwangsläufig Richter immer vom Vorwurf der Rechtsbeugung frei. So einfach läuft das in Deutschland. "...Verurteilungen von Richtern wegen Rechtsbeugung müssen Sie mit der Lupe suchen..." (Bossi,R., 2005).
Dennoch, Rechtsbeugungen in Verwaltung und Justiz sind in Deutschland eine progressiv epidemische Staatskrankheit, die sich bereits nicht selten als organisierte Schikane oder Terror gegenüber dem Volke zeigt.
So sehr chaotisch und teils barbarisch die deutsche Justiz mit den Bürgern rechtsbeugend umspringen möge, so wenig ermüden die rechtskritischen Bürger, dieses üble allgegenwärtige Phänomen zu bekämpfen; es ist heilbar. Der Straftatbestand der Rechtebeugung "...muß wieder zu einem Instrument des deutschen Rechtsstaates werden..." (Bossi,R., 2005).

Heimliches auskungeln von Strafurteilen, BGH-Richter warnt vor Rechtsbeugung, 28.04.2010
Verteidiger, Staatsanwälte und Gerichte handeln manche Strafurteile heimlich untereinander aus. Ein Strafrichter des Bundesgerichtshofs warnt jetzt: Wenn Anwälte und Richter dabei die neuen Vorgaben der Strafprozessordnung umgehen, machen sie sich selbst der Rechtsbeugung und der Beihilfe dazu schuldig.
Die neuen Beschränkungen für Absprachen in Strafprozessen werden offenbar systematisch umgangen. Thomas Fischer, Strafrichter am Bundesgerichtshof (BGH), warnte auf dem Frühjahrssymposion des Deutschen Anwaltvereins "nachdrücklich vor solcherlei Praktiken". Der Bundesgerichtshof könne es keinesfalls hinnehmen, wenn die Vorschriften informell unterlaufen würden, sagte Fischer auf der Veranstaltung in Karlsruhe. Allen Beteiligten - Richtern am Landgericht wie Strafverteidigern - drohe in solchen Fällen selbst ein Strafverfahren wegen Rechtsbeugung.

Das Rechtsbeugungsprivileg, Ein Skandal der Straflosigkeit, betrifft Justiz Nr. 96, 12.2008
In seiner Dreigroschenoper beschreibt Bertolt Brecht das böse Treiben eines Gangsters. Die schräge „Moritat von Mackie Messer“ beginnt mit den Worten „Und der Haifisch, der hat Zähne …“ und endet mit dem Vers „Und er kann sich nicht erinnern. Und man kann nicht an ihn ran. Denn ein Haifisch ist kein Haifisch. Wenn man’s nicht beweisen kann.“
...Wenn die Mitglieder von Spruchkörpern sich mit dem Hinweis auf das Beratungsgeheimnis und auf ihr Schweigerecht als Beschuldigte immer erfolgreich gegen den Vorwurf der Rechtsbeugung verteidigen können, dann genießen sie „aus tatsächlichen Gründen“ eine generelle Straflosigkeit. ...

Rechtsbeugung durch Zivilrichter, Ehemaliger Richter half Bekannten durch versuchte Auswechslung eines Richters, 13.08.2009
Das Landgericht Freiburg hat den Angeklagten, der als Zivilrichter an diesem Landgericht tätig war, wegen Rechtsbeugung zu der Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.
Nach den Urteilsfeststellungen unterstützte der heute 57-jährige Angeklagte einen langjährigen Bekannten bei der - zunächst außergerichtlichen und schließlich gerichtlichen - zivilrechtlichen Geltendmachung einer Werklohnforderung, indem er diesen beriet und auch Schriftsätze fertigte, die in dem Zivilverfahren vor dem Amtsgericht Freiburg eingereicht wurden. Nachdem der am Amtsgericht für das Verfahren zuständige Richter darauf hingewiesen hatte, dass er die Klage für abweisungsreif halte, fertigte der Angeklagte unter dem 3. Oktober 2007 für seinen Bekannten einen Antrag, in dem dieser den Zivilrichter am Amtsgericht wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnte. Nach Ablehnung dieses Befangenheitsantrags durch das Amtsgericht Freiburg verfasste der Angeklagte gegen diese Entscheidung unter dem 12. November 2007 eine sofortige Beschwerde, die sein Bekannter wiederum bei Gericht einreichte.
Nach Vorlage der Akten an das Landgericht Freiburg zur Entscheidung über diese sofortige Beschwerde wurde das Verfahren dem Angeklagten als Berichterstatter zugewiesen. Obwohl der Angeklagte sofort erkannte, dass er wegen der intensiven Vorbefassung mit der Angelegenheit diese Umstände, die seine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit rechtfertigten, hätte anzeigen müssen und dann von der weiteren Sachbearbeitung entbunden worden wäre, unterließ er die gebotene Selbstablehnung, entschied selbst in der Sache und gab der von ihm persönlich verfassten sofortigen Beschwerde mit Beschluss vom 15. Januar 2008 statt.
Rechtsbeugung durch RechtsprechungRechtsbeugung durch Rechtsprechung von Günter Spendel, de Gruyter Verlag 1984

Wegen Strafvereitelung verdächtigter Richter gibt Prozesse ab, Göttinger Tageblatt 20.09.2009
Die strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt gegen den Vorsitzenden einer Berufungskammer des Landgerichts Göttingen (Tageblatt berichtete) haben Folgen. Sieben der mutmaßlich verschleppten Fälle wurden anderen Richtern zugewiesen und sind bereits in Arbeit beziehungsweise schon terminiert.
Die Staatsanwaltschaft hat in den entsprechenden Fällen, die teils über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahre nicht terminiert worden waren, einen Antrag wegen der Besorgnis der Befangenheit gegen den betroffenen Richter gestellt. Den Anträgen wurde in sieben Fällen im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen gegen den Juristen stattgegeben.

Frankfurter Rundschau 20.01.2000, Ehemaliger Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt
Wegen Rechtsbeugung hat das Wiesbadener Landgericht gestern den 59 Jahre alten ehemaligen Direktor des Amtsgerichts Rüdesheim zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Im Juni 1998 hatte der Jurist dem Eilantrag einer Eltvillerin stattgegeben, der die Musik auf dem Erbacher Erdbeerfest zu laut war. Allerdings war er gar nicht der zuständige Richter und die Entscheidung eine in eigener Sache, denn die Antragstellerin war seine eigene Tochter.

Düsseldorfer Express 18.11.1999, Anklagebehörde im Zwielicht, Zwei Oberstaatsanwälte abserviert
...Nachdem zwei Staatsanwälte und ein Oberstaatsanwalt wegen vergnüglicher Besuche im Rotlichtmilieu ins Zwielicht kamen und Ankläger M. versucht haben soll, den Promillefall eines ihm befreundeten Zuhälters unter den Tisch zu kehren krachte es letzte Woche wieder: Zwei Oberstaatsanwälte wurden ihrer Posten enthoben.

Rechtsbrecher als Richter, Bürgerbund gegen Scheidungsunrecht e.V.:
In dem dann eingeholten Gutachten sprach die Gutachterin sich eindeutig für die Sorgerechtsübertragung auf den Vater aus. Der Rechtsbrecher U. setzte sich über dieses Gutachten kraft seiner Herrlichkeit hinweg und sprach das Sorgerecht im August dieses Jahres wieder der Mutter zu, wobei er sich anmaßte, dem seit Jahren als Lehrer an einem Gymnasium tätigen Studienrat eingeschränkte Erziehungsfähigkeit zu attestieren. Gegen diese selbstherrliche Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt.
Nach dem in den beiden angeführten Beispielfällen angeführten Schema des Rechtsbruchs und der Verfahrensverschleppung wird hierzulande "zum Wohle der Frau" Erziehungskontinuität hergestellt, die dann schließlich als Begründung für die endgültige Sorgerechtszuweisung dient. Diese bei den Familiengerichten weitverbreitete Praxis kostet inzwischen alljährlich Hunderte von Menschenleben.


Angriff des Polizeimeisters Patrick H., Kriminelle Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Duisburg, 17.11.2006
Am 17.11.2006 wollte mich Patrick H. vor seiner Wohnung in Oberhausen widerrechtlich festhalten. H. ist Polizeimeister in Oberhausen, war aber zu dem Zeitpunkt außer Dienst. Er warf mir vor, seinen Privatwagen betrachtet zu haben. H. wollte deswegen meine Personalien feststellen lassen. Ich stand neben meinem PKW und wollte abfahren. Ich nannte H. meinen Namen und erklärte ihm, daß mir nichts vorzuwerfen sei. Ich wolle losfahren. Er könne sich auch gerne mein Kennzeichen notieren.
Als ich meine Fahrertür öffnen wollte, warf mich H. auf den Boden. Als ich mich wieder hochgekämpft hatte, eilte ihm sein Nachbar Martin G. zur Hilfe. Beide hielten mich fest und preßten mich auf meine eigene Motorhaube. Ich erlitt Prellungen am Thorax, am Oberarm und an den Knien, festgestellt am selben Nachmittag durch die St.-Clemens-Hospitale Sterkrade. Die herbeigerufenen Polizeibeamten stellten sich sofort auf die Seite ihres Kollegen H. Ich wurde als Angreifer betrachtet und H. als Geschädigter. Mit H. gingen die Beamten zu seinem PKW und machten dort prompt eine Beule und zwei Kratzer ausfindig, die ich dort angebracht haben sollte (ohne Werkzeug!). Mit dieser Unterstellung sollte also meine "Festnahme" gerechtfertigt werden.
Ein Polizeiwagen fuhr mit Blaulicht und Martinshorn vor. Er war besetzt mit Polizeikommissar Klaus O. und dem Polizeikommissar zur Anstellung P. Ich verschaffte mir Gehör und versuchte die Situation zu klären, indem ich den richtigen Polizeibeamten laut und deutlich sagte: "Ich bin der Geschädigte. Ich wurde von diesen beiden Männern widerrechtlich festgehalten. Ich erstatte Anzeige."
Der Polizist, Dein Freund und Helfer?
Oder eher: der Polizist, der Helfer seiner Freunde?
Die Polizeibeamten legten mir Handschellen an und ließen Patrick H. und Martin G. frei herumlaufen. Sie durchsuchten mein Auto, fanden aber nichts Interessantes. Ferner erhielt ich einen Platzverweis. Gegen all diese Repressalien legte ich später bei Polizeipräsidentin Heide Flachskampf-Hagemann Widerspruch ein (siehe Widerspruch gegen Fesselung, Durchsuchung, Platzverweis). Sie entschied aber nicht über meinen Widerspruch, sondern verwies mich auf eine "Fortsetzungsfeststellungsklage" vor dem Verwaltungsgericht. Ihre Antwort zögerte sie so lange hinaus, bis die Frist für meine Fortsetzungsfeststellungsklage abgelaufen war.
H. und die Staatsanwaltschaft Duisburg (Leiter: Manfred Claßen) stellten später den Angriff gegen mich als Jedermann-Festnahme nach § 127 StPO dar (siehe S. 4 unter Anzeige wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung). H. will geglaubt haben, ich hätte an seinem Auto etwas "beschädigt oder manipuliert".
H.'s Auto stand genau vor dem Schaufenster einer Bäckerei. Die Verkäuferin B. hatte alles im Blickfeld. Sie erklärte den Polizeibeamten sofort an Ort und Stelle, daß ich H.'s Auto überhaupt nicht angerührt hatte. Trotzdem zeigte mich Polizeikommissar Klaus O. hinterher wegen Sachbeschädigung an! Meine mündlich geäußerte Strafanzeige gegen Patrick H. und Martin G. (s. o.) nahm er dagegen nicht zur Kenntnis. Die Staatsanwaltschaft zeigte Klaus O. später wegen Strafvereitelung im Amt an; dieses Verfahren wurde aber eingestellt (siehe Anzeige gegen Klaus O. wegen Strafvereitelung im Amt).


Rechtsanwalt Max Strauss und die Millionen
Der Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß ist wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Unter strengen Auflagen durfte der gesundheitlich angeschlagene Max Strauß in Freiheit bleiben. Sein Anwalt hat Revision vor dem Bundesgerichtshof angekündigt.
Mit Skepsis reagierte die die bayerische Landtags-SPD auf das Urteil. "Strauß hat gnädige Richter gefunden", sagte der Abgeordnete Franz Schindler. Und weiter: "Das Gericht ist an die Grenze des Vertretbaren gegangen." Nicht nur die um Millionensummen Geschädigten würden sich die Frage stellen, ob vor Gericht nicht manche "doch gleicher seien als andere". Der Prozess sei ein weiterer Beleg, dass Absprachen der Verfahrensbeteiligten über Höchststrafen im Falle eines Geständnisses endlich gesetzlich geregelt werden müssten. Richter Wiegang über das Verbleiben der ergaunerten Millionen: Die Schweiz sei doch in diesen Kreisen immer beliebt als “Rückversicherung” für die alten Tage. SZ, 14.11.2001, S.50.
Max Strauß hat rein zufällig genau in der Nacht vor der Hausdurchsuchung seine PC-Festplatte gelöscht. Diese Platte verschwand rein zufällig irgendwo in der Gerichtsmaschinerie. Auch das Sicherungsband vom Strauß-Computer ist spurlos verschwunden. Der Spiegel 21/2001, S.18. Der Haftbefehl für den verdächtigen Ex-Staatssekretär Holger Pfahls, CSU, wurde zufällig verzögert, so daß das Parteimitglied türmen konnte (und immer noch frei rumläuft). Generalstaatsanwalt Hermann Froschauer hat die Zielfahndung nach Karlheinz Schreiber, CSU, nicht monatelang verschleppt; das geschah zufällig. Der Augsburger Staatsanwalt Winfried Maier wurde versetzt; das geschah nicht, weil er an Aufklärung interessiert war. Die Politiker haben keinen Einfluß auf die Justiz genommen (obwohl zahlreiche Briefe vorliegen). Hans-Jürgen Stenger, LKA-Abteilungsleiter gab Falschaussagen bei den ersten Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss zu. Werner Paul, früherer LKA Abteilungsleiter, dachte, als er die Festplatte von Max Strauß in Händen hielt: "Das ist ein läppischer Fall."
Innenminister Günther Beckstein, CSU, muß seine Aussage vom 13.April 2000 im bayerischen Landtag berichtigen.
Interview zum Verschwinden der Strauss-Platte mit dem Pressesprecher des Bayerischen Justizministeriums Gerhard Zierl
SZ: Und Sie sehen da keine höheren Mächte am Werk?
Zierl: Nein. Die Vermutungen und Spekulationen in diese Richtung kann ich ganz klar und deutlich ins Reich der Fabel verweisen. Süddeutsche Zeitung, 13.4.2000, Seite L13
Harald Güller, SPD, Chef des Landtags-Schreiber Untersuchungsausschußes sagte, es sei deutlich geworden dass es bei den Ermittlungen gegen Max Strauß Druck von oben gegeben habe. Münchner Merkur, 20.6.2001, S.4
Wenn es um Millionen geht, gilt der Juristische Grundsatz: je mehr desto honoriger sind die Angeklagten. Die Gerichte verhängen – wenn überhaupt – Mini-Strafen (Manfred Kanther, siehe Spendenaffäre Nr.2 der CDU Amigos) oder sprechen sich mit der Verteidigung ab (z.B. Helmut Kohl: siehe Spendenaffäre Nr.2 der CDU Amigos, Untaten Helmut Kohls; Peter Hartz, siehe Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich). Die Mini-Strafen werden später – Medien und Bevölkerung haben andere hochgejubelten Themen – oft in Bewährungsstrafen umgewandelt (z.B. Thyssen-Manager Jürgen Maßmann und Winfried Haastert; siehe Waffenhandelsaffäre der CSU/CDU Amigos). Bei Max Strauss begannen die Ermittlungen 1995; das Verfahren dauert an. Unbestritten ist – laut OVB 1.2.2007, S. 8 – dass Max Strauss seinem Parteiamigo Curt Niklas, CSU, über Dieter Holzer (ebenfalls angeklagt) ein Darlehen von 400.000 DM zukommen ließ. Später kam es zu obskuren Kontenbewegungen unter dem Decknamen "Maxwell", für die alleine jeder Normalbürger fällig wäre. Strittig ist, wer hinter "Maxwell" steckt: Franz Dannecker, CSU? Max Strauss, CSU? ein CSU Parteikonto? OVB, 1.2.2007, S. 8
Acht Jahre Ermittlungen gegen Strauß Undichte Stellen bei der Fahndung, gelöschte Dateien, verschwundene Festplatten - die Ermittlungen gegen Max Strauß im Überblick.

Vernichtung von unliebsamen Akten für elitäre Personen mit dem richtigen Parteibuch:
"Im Frühjahr 1990 hat das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz ein Staatssicherheits-Dossier über den ehemaligen Ministerpräsidenten Franz Strauß, CSU, vernichtet. Andere werden aufgrund der Staatssicherheits-Akten vor Gericht gestellt; mit dem richtigen Parteibuch kann das nicht passieren. Günther Beckstein, CSU, hält diese Vertuschungsmaßnahme für o.k."
Süddeutsche Zeitung vom 10.4.2000

Büroleiter von Franz-Josef Strauß soll 3,8 Millionen Mark Bestechungsgelder angenommen haben:
"Den früheren Büroleiter von Strauß und späteren Verfassungsschutzchef Ludwig-Holger Pfahls - in der Staatskanzlei einst enger Kontaktmann Stoibers - jagt das Bundeskriminalamt. Er soll 3,8 Millionen Mark Bestechungsgelder angenommen haben."
DER SPIEGEL 37 / 1999 / 29


Rechtsbeugung und Geheimakten – wo die wahre Willkür herrscht, Landensjustizministerium NRW, Geheimakten, Solarschwindel, 10.11.2009
Wer Lügen und Betrug aufdecken möchte, der hat häufig die Rechnung ohne die Gangster gemacht.
Da mag die Fakten- und Beweislage noch so klar und offensichtlich sein, aber wenn die Betrüger die eigenen Richter sind, wird man kaum zum Ziel kommen.
Wie verfilzt und korrupt dieser Staat, der keiner ist, inzwischen schon geworden ist, lässt sich an seinen “Früchten”, besonders den “Früchtchen” erkennen, die er auch noch selbst ernährt.
Im Frühjahr 2009 sollte ein “Unbelehrbarer” mittels Zwangspsychiatrisierung klein und mundtot gemacht werden. Rainer Hoffmann wehrt sich seit etlichen Jahren gegen den Betrug, der ihm widerfuhr und den er schließlich offengelegt hat. Die Justizbehörden jedoch arbeiten hier mit Mitteln, die alles, nur keinen Rechtsstaat vermuten lassen.
Zu diesem Fall sind inzwischen neue Informationen bekannt geworden. Rainer Hoffmann versuchte, Akteneinsicht zu erhalten, die ihm aber aus unglaublichen Gründen bislang verwehrt wird. Schützt sich der “Rechtsverein” etwa mit willkürlichen Mitteln vor seiner Entlarvung?
Seit Sommer 2006 klagt Rainer Hoffmann nun auf Akteneinsicht nach IFG beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, nachdem das NRW-Justizministerium ihm mehrfach Akteneinsicht verweigert hatte. Im Sommer 2009, also knapp drei Jahre nach seiner Klageeinreichung, sah sich das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nun durch Beschluss veranlasst, diese Akte 4121 E-III 372/98 selbst beim NRW-Justizministerium anzufordern, um die Ansprüche auf Akteneinsicht selbst bewerten können. Am 07.10.2009 dann die Antwort des Justizministeriums:
“Ich verweigere die Vorlage der näher bezeichneten Teile des Verwaltungsvorganges, da diese Teile gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO nach einem Gesetz oder ihrem Wesen nach geheim gehalten werden müssen.”
In § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO heißt es auch wörtlich:
“Wenn das Bekanntwerden des Inhalts dieser Urkunden, Akten, elektronischen Dokumente oder dieser Auskünfte dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bringen würde… kann die zuständige oberste Aufsichtsbehörde die Erteilung der Auskünfte verweigern.”
Welche Gründe könnten konkret vorliegen, wenn jemand, der seit Jahren kritisch über die Solartechnik recherchiert, eine “Gefahr für das Wohl des Bundes” darstellt oder “einem Land angeblich Nachteile bringt?
Soll die eigentliche Wahrheit der Solartechnik in Deutschland auf diese Art und Weise verschleiert werden? Liegen womöglich von Seiten des NRW-Justizministeriums gravierende Verletzungen gegen das rechtsstaatliche Legalitätsprinzips vor, die in dieser Akte womöglich dokumentiert sind?
Darin sieht Hoffmann den eigentlichen Hintergrund, warum er keine Akteneinsicht erhalten soll. Denn seit Jahren werden strafrechtliche Ermittlungen gegen Justizbehördenmitarbeiter auf Basis dieser Akte unterbunden. Stattdessen wird Hoffmann mit vorgeschobenen strafrechtlichen Beleidigungsverfahren überzogen, die er aber in der Vergangenheit bis heute allesamt in letzter Instanz gewinnen konnte, aber auch erst nach hartem Kampf durch alle Instanzen.
Womöglich um einen Wahrheitsbeweis seiner Recherchen zu verhindern, wurde Hoffmann in der Vergangenheit von den Richtern von allen Vorwürfen ohne detaillierte Beweisaufnahme freigesprochen. Denn wenn eine Beweisaufnahme stattgefunden hätte, hätte Hoffmann womöglich nicht nur freigesprochen werden müssen, sondern zahlreiche Justizmitarbeiter hätten außerdem womöglich wegen Prozessbetrug, Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger angeklagt werden müssen.
Seit Mai 2009 liegt nun sein aktueller Revisionsantrag beim OLG Hamm, nachdem Richter des LG Bochum am 20.04.2009 Hoffmann psychiatrisch unterbringen wollten, wenn er sich weiterhin weigern würde, sich psychiatrisch untersuchen zu lassen.
...Der Solarwirtschaft einen Markt zu bereiten, der auf umfangreichen Täuschungen und Suggestionen basiert, die in Deutschland in Wirklichkeit nicht existieren. Zu diesem Zweck wurde die Justiz mit ins Boot geholt, wohl auf Anweisung des NRW-Justizministeriums.

Kölner Richter gesetzestreuer als Düsseldorfer Kollegen mit Rechtsbeugung als Tagesordnung, 30.07.2009
Verurteilung des ehemaligen Kölner Oberstadtdirektors Dr. Heugel wegen Bestechlichkeit ist rechtskräftig
(Justizblatt.de) Was die Kölner Richter vollbracht haben, wäre so in Düsseldorf nicht einmal denkbar gewesen.
Die beiden Ganoven, der frühere Landtagsabgeordnete Norbert Rüther und der frühere Kölner Oberstadtdirektor Klaus Heugel, beides einmal mächtige Vorsitzende der SPD-Fraktion im Kölner Stadtrat, wurden nun unwiderruflich durch das höchste Gericht der BRD für schuldig befunden und zu mehreren Jahren Haft verurteilt.
Das hätten sich Düsseldorfer Richter niemals gewagt. Die Seilschaft zwischen dem Landtag NRW, dem Rathaus, der Staatsanwaltschaft in enger Bindung zu den Gerichten Düsseldorfs hält viel zu stark zusammen. Rechtsbeugung ist hier an der Tagesordnung.

Richter Dr. Martin Fleuß (CDU) 20 K 8180/08, kein Petitionsrecht oder sonstige Rechte, wenn "unerhörte Aussagen" vorhanden sind.
Richter Dr. Martin Fleuß Verwaltungsgericht Düsseldorf 20 K 8180/08:
Eine zulässige Petition liegt, dann nicht vor, wenn die Form der Petition den Anforderungen nicht entspricht, die an jede bei einer Behörde einzureichende Eingabe zu stellen sind, also etwa beleidigenden, herausfordernden oder erpresserischen Inhalt hat.
Die Petition ist nicht zulässig.
Die Eingabe gründet auf der Beschwerde vom 12.02.2008, die von nicht hinnehmbaren Beleidigungen gegenüber Bediensteten des beklagten Landes geprägt ist.
Bei der in der Beschwerde vom 12.02.2008 verwendeten Bezeichnung "Rechsbeugermafia" steht nicht mehr die Außeinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Angehörigen des Landgerichts Bielefeld im Vordergrund, unabhängig davon, ob sie mit dem Rechtsbehelf des Klägers jemals befaßt waren.

Die Äußerung stellt sich nicht lediglich als Teil einer Argumentationskette und damit einer (komplexen) Meinungsäußerung dar. ... Ein vernünftiger Dritter würde an dieser Stelle sagen: "Das ist unerhört und braucht man sich nicht gefallen lassen". Dieser Umstand lässt das im Übrigen mit der Eingabe verfolgte sachliche Anliegen in den Hintergrund treten.
In gleicher Weise verhält es sich hinsichtlich der streitgegenständlichen Beschwerde vom 12.05.2008: Darin wird der beleidigende Inhalt der Eingabe vom 12.02.2008 auf den Präsidenten des OLG Hamm ausgeweitet. In Bezug auf diesen und den Präsidenten des LG Bielefeld wird ausgeführt, Rechtsbeugung stelle "hier" ein richterliches Selbstverständnis dar.
Dr. Fleuß 14.10.2009


Vom Kläger ist ungefähr in 10 Beschwerden an die Präsidenten und das Landesjustizministerium (CDU) vorgetragen worden, dass endlich in der Sache entschieden werden solle. Und hat letztlich das Landesjustizministerium NRW (CDU) wegen Untätigkeit verklagt.
Das heisst, wenn man in der Gerichtsanschrift das Wort "Rechtsbeugermafia" verwendet, dann kommt es auf den Inhalt der Beschwerde etc. nicht mehr an und diese braucht gar nicht mehr bearbeitet werden. Das gilt auch, wenn man dieses Wort nur in der Anschrift einer Beschwerde verwendet hat. Auch das Landesjustizministerium braucht die Beschwerde nicht mehr bearbeiten, wenn man das Wort einmal in einer Beschwerde gegenüber dem Landgericht in der Anschrift gebraucht hat.
Aber ist ein Gericht bzw. die Richter, die zuvor die entsprechende Beschwerde vielfach aus Abdeckungsgründen nicht bearbeitet haben nicht eine "Rechtsbeugermafia"?
Wandelt nicht auch eine Rechtsbeugermafia Verwaltungsprozesse in Verwaltungs-Strafprozesse um, um die Kollegen abzudecken, denn es wird das sachliche Anliegen nicht geprüft aus dem Rechtsbeugung hervorgehen kann und es wird im Verwaltungs-Strafverfahren auch nicht geprüft ob der Vorwurf der Rechtsbeugung der Wahrheit entspricht und ob tatsächlich Rechtsbeugung vorhanden ist?

Dr. Martin Fleuß (CDU) - er ist Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf. Nach einer mehrjährigen Tätigkeit im Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat er im Jahr 2008 den Vorsitz einer Kammer beim Verwaltungsgericht Düsseldorf übernommen.

Kein Anspruch auf ein faires Verfahren bei rechtlichen Verfahren Verwaltungsgericht Düsseldorf 20 K 8180/08 (Richter Dr. Martin Fleuß), Richterin Ulrike Schatton, Richterin Wenner, Richter Dr. Stefan Barden
Viele Richterschweinchen, die sich abdeckenAm Vewaltungsgericht stellt die Rechtsbeugung anscheinend nicht nur ein richterlichtes Selbstverständnis, sondern sogar eine Notwendigkeit dar. Das dort die Rechtsbeugung betrieben wird, die dort oder an einem anderen Gerichten betrieben wird darf man aber nicht sagen, weil einem dann ebenfalls in Rechtsbeugung sämtliche Grundrechte, Menschenrechte und alle anderen Rechte zu versagen sind. Wer also glaubt er tue etwas gutes, wenn er sich über Rechtsbeugung und unrechtes und ungerechtes Verhalten in der Justiz beschwert und glaubt er müsse sogar für seine entsprechende Arbeit eine Belohnung erhalten und er würde nun auf Richter treffen, die Rechtsbeugung in der Justiz beseitigen wollten aufgrund ihres Amtseides und Gehaltes für das diese entsprechend bezahlt werden, der wird sich überaus wundern, dass ihm nun aufeinmal keine Rechte, keine Grundrechte, keine Menschrechte und auch kein Recht mehr auf ein faires Verfahren und unbefangene Richter zusteht.
Dh. wer durch richterliche Rechsbeugung rechlich vergewaltigt wird, ist als Geschädigter auch weiterhin von den Kollegen auch durch Rechtsbeugung rechlich zu vergewaltigen und möglichst noch mehr zu schädigen aber auch zu verleugnen, zu beleidigen und zu verspotten:
http://www.justizirrtum.info/forum/posts/4326.html
Das hatten wird in ähnlicher Form im Dritten Reich ebenfalls erlebt und heute wie damals feiern sich die Richter hochelitär im Namen der rechtsbeugerischen Taten tätig zu sein etc. und das mit heute geschworenem Amtseid für dessen Einhaltung diese ebenfalls ein Gehalt beziehen und bezahlt werden, der dem Bürger die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte eigentlich garantieren sollte. Die Richter bekämpfen die Menschen, die sich gegen Rechtsbeugung in der Justiz einsetzen auch mit Rechtsbeugung und feiern ihre rechtsbeugerischen Verbrechen untereinander, die diese für die Kollegen, für das Landesjustizministerium, dass über deren Beförderung bestimmt und für Politik und Staat tätigen. Vom Landesjustizministerium werden diese Richter dann wiederum als hocheliäre Wesen, die hocheltitäre Tätigkeiten "Im Dienste der gesamten Menschheit" vollbringen befördert, belobigt und belohnt. Dabei interessiert die Richter ihr Amtseid, den diese heute geschworen haben "dem Recht und der Gerechtigkeit zu dienen" gar nicht, sondern verfolgen gleiche Ziele dem jeweiligen Machthaber im vorauseilendem Gehorsam zu dienen, so wie die Richter im Dritten Reich einen Amtseid auf den Staat geschworen haben. Gegenüber dem Staat und der Richterschaft hat ein Bürger schon von vornherein vorsätzlich keinen Anspruch auf ein faires Verfahren und es soll diesem auch vorsätzlich nicht ermöglicht werden, weil es sich bei dem Bürger als Nichtjuristen aus der Sicht vieler Richter und mancher opportunistischen Juristen um minderes Menschenmaterial handelt, dass ohnehin keine Rechte geltend zu machen hat und das ganz besonders nicht gegenüber den den Kollegen aus Staat, Politik und Justiz.

3. Die Unabhängigkeit der Richter als Pfeiler des Rechtsstaates dient in aller erster Linie dem Bürger und soll ihm Schutz vor Manipulation und Willkür garantieren. Tatsächlich ist es genau umgekehrt; in der Rechtspraxis verhindert die Berufung auf die richterlicher Unabhängigkeit, daß der Bürger sich gegen richterliche Manipulation und Willkür effektiv zur Wehr setzen kann.

EMRK-Europäische Menschenrechtskonvention

Artikel 6, Recht auf ein faires VerfahrenJustizgeschädigte Bürger sind zu beleidigen, zu verspotten und zu verleugnen:
http://www.justizirrtum.info/forum/posts/4326.html

Knast für Mittellose, die sich bei Anwaltszwang anwaltlich vertreten lassen:
http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/4331.html
Richterin Gerlinde Prange (LG-Bielefeld) versagt vorsätzlich mehrfach das rechtliche Gehör:
http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/4332.html
Landesjustizministerium NRW, Roswitha Piepenkötter versagt ebenfalls das rechtliche Gehör:
http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/4355.html

(1) Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird.


Der Richter Dr. Martin Fleuß (CDU), der Menschenrechte und Grundrechte für das Landesjustizministerium NRW (CDU) im politischen Gehorsam mißachtet in dem er jahrelang gearbeitet hat und Rechtsbeugung und richterliche Verbrechen deckt wird von der Politik zum Bundesverwaltungsrichter gewählt
21 neue "politisch korrekt" agierende Bundesrichter von der Politik gewählt
Richter Dr. Martin Fleuß 20 K 8180/08, kein Petitionsrecht oder sonstige Rechte, wenn "unerhörte Aussagen" vorhanden sind.
Richter Dr. Martin Fleuß Verwaltungsgericht Düsseldorf 20 K 8180/08:
"Eine zulässige Petition liegt, dann nicht vor, wenn die Form der Petition den Anforderungen nicht entspricht, die an jede bei einer Behörde einzureichende Eingabe zu stellen sind, also etwa beleidigenden, herausfordernden oder erpresserischen Inhalt hat. Die Petition ist nicht zulässig."
Bei dem Hinweis auf einen erpresserischen Inhalt muß ich mir unweigerlich die Frage stellen mit welchen Beschwerden wegen justizieller Rechtsbeugungen und richterlicher Verbrechen man Richter wohl dazu erpressen können soll Recht gemäß dem Grundgesetz und den Menschenrechten zu sprechen?
Für Richter Dr. Martin Fleuß handelt es sich anscheinend um Erpressung mit den staatlich und überstaatlich vorgeschriebenen Gesetzen, wenn man sich über die Verletzung von Grundrechten und Menschenrechen durch rechtsbrechende und rechtsbeugende Richter beschwert und diese Rechte von Richtern einfordert, die einen Amtseid geschworen haben besonders diese Vorschriften mit zwingenden rechtlichen Grundprinzipien einzuhalten.
Vorliegend soll wegen der Beschwerde über rechtsbeugerisches Verhalten in einer rechtbeugerischen Justiz eine Beleidigung vorgelegen haben. Insoweit wurde vom Beschwerdeführer auch erklärt, dass man in dem Fall doch einen Strafantrag stellen möge, damit das geklärt wird, denn es ist keine Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuchs vorhanden und auch keine Erpressung, sondern nur eine wahrheitsgemäße Beschwerde. Ein Strafantrag wegen Beleidigung und/oder Erpressung wurde selbstverständlich nicht gestellt, weil eine vorhandene Beleidigung oder Erpressung nicht existiert welches in Folge eines Strafverfahrens festgestellt werden würde und man würde Richter Dr. Martin Fleuß damit ein weiteres mal und dann gerichtlich nachweisen, dass er gelogen hat. Dabei hat er sogar einen Amtseid geschworen der Wahrheit zu dienen!
Eine Beleidigung gegenüber einer Behörde oder der Justiz oder gegenüber Juristen liegt bereits dann vor, wenn man sich über unkorrektes Verhalten derselben als niederer Prolet beschwert und von daher wegen der Rechtsverletzungen Rechte geltend macht. Je größer die Rechtsverletzungen über die man sich beschwert und je mehr man normaler Bürger (kein Jurist oder Politiker) ist um so größer ist die sogenannte "Beleidigung" mit der man im reinen Ansehen der Person keine Rechte mehr geltend machen kann. Richter Dr. Martin Fleuß hat auch einen Amtseid geschworen ohne Ansehen der Person zu handeln. Somit hat er seinen Amtseid in mehrfacher schwerwiegender Weise gebrochen.

zB.: "Ein Ablehnungsantrag gegen den Richter (vielleicht sogar den Vorsitzenden!) gilt als Majestätsbeleidigung und wird gerne auch von Richtern als solcher behandelt."
A. F., Rechtsanwalt

Ein Befangenheitsantrag ist also gemäß Richter Dr. Martin Fleuß bereits vollkommen unzulässig und das im Ansehen der Person umso mehr er von einem sogenannten niederem Proleten eingereicht wird. Dabei handelt es sich um einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör (Artikel 103GG) und zusätzlich um einen Verstoß gegen den Justizgewähranspruch (Artikel 19 Abs. 4 GG), der aber von den Kollegen gedeckt wird und auch gedeckt werden soll, denn sonst kommen auch die Justizkollegen nicht nach oben. Je beweisbarer und je schlimmer die Tatbestände sind aus denen sich die (Besorgnis) der Befangenheit ergibt um so größer die in dem Antrag enthaltene Beleidigung mit der man dann zusätzlich noch einmal keine Rechte mehr geltend machen kann.

§ 38 Richtereid
"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen."
Dabei läßt eine Beschwerde das Verfahren nicht nur unbegründet werden lassen (mündliche Verhandlung notwendig), sondern eine solche Beschwerde ist gemäß Richter Dr. Martin Fleuß von vorn herein vollkommen unzulässig und braucht daher erst gar nicht bearbeitet und der Sachverhalt ermittelt werden! Das ist von daher so, damit Rechtsbeugungen der richterlichen Kollegen, kriminelles Handeln, fehlerhafte Entscheidungen erst gar nicht als solche ermittelt werden und eine Herrenrasse über das niedere Proletenvolk willkürlich Macht und Gewalt ausüben kann.
Die Richterin Ulrike Schatton, Richterin Wenner, Richter Dr. Stefan Barden vom Verwaltungsgericht Düsseldorf decken die verletzten Grundrechte und Menschenrechte mit der weiteren Verletzung von Grundrechten und Menschenrechten wiederum ab um sich so ebenfalls im vorrauseilendem Gehorsam nach oben zu prostituieren.
Alles dieses systematische Vorgehen rein im Ansehen der Person und politisch zu handeln kennen wir aus dem Dritten Reich. Es ist nicht etwa so, dass solche Richter (auch mit geschworenem Amtseid) unter einer schmerzlichen Deformation ihrer Persönlichkeit leiden, weil diese unter Systematiken aus dem Dritten Reich agieren, sondern diese fügen sich nicht nur in das System ein, sondern stillisieren sich an diesen Systematiken an Rechts- Grundrechts- und Menschenrechtsverletzungen für die Politik und am Ansehen der Personen zu besonders hohen elitären Menschen staatstragender Gesinnung hoch, die für ihre Rechtsverbrechen und die des Staates besonders hoch belohnt werden müssen. Es ist der betörende Glanz an Dummheit, der ihnen in einem solchen System Recht gibt (econ-Verlag 1987, Esther Vilar : "Der betörende Glanz der Dummheit").

Auch das Kommunale Bildungswerk, die Heinrich-Heine-Universität und jurabilis!-webblog gratulieren einem Grundrechts- und Menschenrechtsverletzer ganz herzlich.

Gegen die Rechts- Grundrecht- und Menschenrechtsverletzungen von Richter Dr. Martin Fleuß hat keiner der Gratulanten jemals auch nur ein Wort gesagt, sondern sogar im Gegenteil wurde ihm sinngemäß auch stetig und immer wieder dafür gratuliert. Nun wird er mit einer Beförderung dafür belohnt für die man ihm auch gleichzeitig nochmals gratulieren kann.

Vorgeschlagen zur Richterwahl wurde der Grundrechts- und Menschenrechtsverlet zer vom Verwaltungsgericht Düsseldorf an dem "Rechtsbeugung an der Tagesordnung ist", Dr. Martin Fleuß, von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Seit 2003 ist sie Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und darin des Ausschusses für Recht und Menschenrechte. Vorstandsmitglied der Theodor-Heuss-Stiftung und des Vereins "Gegen Vergessen - Für Demokratie e. V.".
"Als rechtspolitische Sprecherin der FDP will ich dazu beitragen, dass das Grundgesetz in der rechtlichen und politischen Realität wieder eine zentrale Rolle spielt. Die Wurzeln des Liberalismus - die Idee der Freiheit und die Begrenzung staatlicher Macht - sind für mich auch im 21. Jahrhundert moderne, unverzichtbare Werte."
Nach der Bundestagswahl 2009 wurde sie am 28. Oktober 2009 in die von Angela Merkel geführte Bundesregierung als Bundesjustizministerin berufen. Angela Merkel findet es in Ordnung, wenn mittellose Bürger keinerlei Rechte-, Grundrechte- und Menschenrechte mehr geltend machen können und sich darüber hinaus sogar strafbar machen, wenn diese sich bei Anwaltszwang einen Anwalt nehmen: http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/19406

Gewählt wurde der Grund- und Menschenrechtsverletzer Dr. Marin Fleuß als CDU Mitglied in geheimer Wahl (§6 Abs. 2/ §9 Abs. 2 RiWG) von den Mitgliedern des Wahlausschusses kraft Wahl:
Michael Grosse-Bömer (CDU), Thomas Silberhorn (CDU), Dr. Günter Krings (CDU), Michaela Noll (CDU), Dr. Franz Jorsef Jung (CDU), Ingo Wellenreuther (CDU), Dr. Michael Luther (CDU), Christine Lamprecht (SPD), Thomas Oppermann (SPD), Olaf Schulz (SPD), Brigitte Zypries (SPD), Otto Fricke (FDP), Christian Ahrendt (FDP), Wolfgang Neskovic (Die Linke), Jens Petermann (Die Linke), Jerzy Montag (Die Grünen)
und den Landesjustizministern:
Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP), Dr. Beate Merk (CSU) , Gisela von der Aue (SPD) , Beate Blechinger (CDU) , Ralf Nagel (SPD) , Dr. Till Steffen (Die Grünen) , Jörg-Uwe Hahn (FDP) , Uta-Maria Kuder (CDU) , Bernd Busemann (CDU) , Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) , Heinz Georg Bamberger (SPD) , Prof. Dr. Gerhard Vigener (CDU) , Geert W. Mackenroth (CDU) , Prof. Dr. Angela Kolb (SPD), Peter Harry Carstensen (CDU), Marion Walsmann (CDU) Parteizugehörigkeiten: 16 CSU/CDU, 8 SPD, 4 FDP, 2 Die Grünen, 2 Die Linke Die Mitglieder kraft Wahl müssen zum Bundestag wählbar und im Rechtsleben erfahren sein und wurden durch die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Justiz auf gewissenhafte Pflichterfüllung verpflichtet.

Der gewissenhaften Pflichterfüllung aus einem erfahrenen Rechtsleben scheint man hier nachgekommen zu sein:
Richter Nescovik, BGH: "...Die Sonderrichter im Dritten Reich sind mit demselben Qualifikationsbegriff groß geworden wie die Richter von heute."
Dr. jur. Lamprecht: 12. Kein Bereich der öffentlichen Verwaltung ist nicht von dem Krebsgeschwür der Ämterpatronage zersetzt. Parteizugehörigkeit verschafft in der BRD größere Privilegien, als sie früher in vorkonstitutioneller Zeit der Adel hatte,...
VERFASSUNGSRICHTER, Die heimlichen Herrscher, Focus Nr. 16, 1993 : ...Im übrigen kann jeder Jurist Verfassungsrichter werden, der 40 Jahre alt ist und das zweite Staatsexamen hat. Bundesrichte r a. D. Baumgarten: „Da gibt es schon welche, bei denen die politische Qualifikation höher ist als die juristische.“

Richter vom OLG Hamm geht zum BGH nach Karlsruhe, Pressemitteilung des Präsidenten des OLG Hamm vom 07.05.2010

Am 6.05.2010 wurde ein Richter des Oberlandesgerichts Hamm in der Bundesrichterwahl in Berlin zum Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe gewählt.
Der neue Bundesrichter Dr. Claudio Nedden-Boeger, verheiratet, Vater von zwei Kindern, ist seit 1995 Richter. Zum Richter am Landgericht wurde er im Januar 1999 ernannt.
Er war mehrere Jahre lang am Landgericht Essen und eine Zeit im Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen tätig, bevor er im Oktober 2004 zum Richter am Oberlandesgericht in Hamm ernannt wurde.

Das Recht der Parteien auf Richterablehnung bei Besorgnis der Befangenheit wird in der Rechtsprechung leider sehr restriktiv gehandhabt. Ein Ablehnungsantrag gegen den Richter (vielleicht sogar den Vorsitzenden!) gilt als Majestätsbeleidigung und wird gerne auch von Richtern als solcher behandelt.
Wann ist ein Richter befangen? Als Beispiele werden genannt die mittelbare Beteiligung des Richters am Rechtsstreit, eigenes Interesse am Prozessausgang, nahe persönliche Beziehungen zu einer Partei (Rotary oder Lions Club mit dem Gegenanwalt reichen da nicht aus), Interessenswahrnehmung für eine Partei, unsachgemäße Verfahrensleitung, grobe Verfahrensverstöße, Untätigkeit. Die Frage der richterlichen Befangenheit bei Hinweisen auf bestehende Einreden und Gegenrechte ist sehr streitig, mit Hinblick auf § 139 Abs. 3 ZPO, der dem Richter die Redepflicht auferlegt, die Parteien auf übersehene Bedenken aufmerksam zu machen, kann man hier wohl inzwischen toleranter sein. Es ist wichtiger, einen Richter zu haben, der sagt, was Sache ist, und Gelegenheit bietet, dazu vorzutragen, als einen Richter, der die Hauptargumente verschweigt bis zu seiner Überraschungsentscheidung.
Ein Zivilrichter, der eine der Parteien des Zivilprozesses, in dem er zu entscheiden hat, im Verlauf des Prozesses anzeigt, sei nicht befangen, so eine Entscheidung des Amtsgerichts Rastatt vom 1.03.2006, Aktenzeichen 2 C 658/03. Die Frage wird in Literatur und Rechtsprechung äußerst kontrovers beurteilt.
Zitat AG Rastatt: "Drängt sich bei einem Richter aufgrund während des Verfahrens gewonnener Erkenntnisse der Verdacht auf, dass sich ein der Parteien möglicherweise strafbar gemacht hat und legt er daraufhin die Akten der Staatsanwaltschaft vor, so folgt allein hieraus noch kein Anschein von Voreingenommenheit."
Nach Auffassung des Kommentators kann diese Meinung nur eingeschränkt bestätigt werden. Eine Strafanzeige durch den Zivilrichter muss "ultima ratio" bleiben, der allerletzte Strohhalm, und erst, wenn es keinerlei Möglichkeiten mehr gibt, eine zivilrechtliche Lösung zu erzielen, darf der Richter zu derart drastischen Schritten greifen wie zu Strafanzeigen gegen Parteien.
Wer entscheidet über die Befangenheit? § 45 ZPO, dasselbe Gericht, dem der Richter angehört. Wenn Kollegen über die Befangenheit der eigenen (möglicherweise vorgesetzten) Kollegen entscheiden, dann fällt die Entscheidung nur leicht zu Gunsten der Kollegen aus. Der Anschein derartiger Vetternwirtschaft kann nur vermieden werden, wenn man die Zuständigkeitsvorschriften hier radikal ändern würde.
Besser wäre es jedoch, zur Vermeidung des Anscheins von Befangenheit, wenn das Gesetz an den Ablehnungsantrag einer Partei eine wertneutrale, gerichtlich nicht zu überprüfende Konsequenz anknüpfen würde, z.B. ein Recht, beim Verdacht der Voreingenommenheit eines Richters ein Geschworenengericht statt des Richters verlangen zu dürfen, wie es in den USA besteht, oder schlicht einen anderen Richter. Den Schutz vor Missbrauch dieses Rechts könnte man dadurch erreichen, dass das Recht in einem Prozess so begrenzt wird, dass es z.B. nur einmal ausgeübt werden kann.
A. F., Rechtsanwalt


Befangenheit: Richter Schwaderlapp und Wolf Winter (LG Marburg) und der bundesweit bekannte Marburger Justizsumpf
Klaus-Dieter Schwaderlapp ist Richter im Landgericht Marburg. Sein Chef, der Landgerichtspräsident Dr.Christoph Ullrich, verstößt hartnäckig gegen die Gewaltentrennung. Ich bin nicht bereit das widerstandslos zu hinzunehmen. Als mir nun Ullrich als Richter in einem Berufungsverfahren unterkam, habe ich ihn als befangen abgelehnt.
Über den Ablehnungsantrag gegen Ullrich entschieden Ullrichs Untergebene im Landgericht. Richter sollen sich an Gesetze halten? Ullrichs Untergebene halten davon gar nichts. Es ist, als schwämme das Landgericht Marburg permanent in 2 Promille oder mehr.
Was hat Schwaderlapp getan?
1) Als im Gefolge des Ablehnungsantrags der Richter Ullrich seine dienstliche Äußerung abgab, schickte Schwaderlapp diese Äußerung an meinen Prozessbevollmächtigten, wo sie am 20.1.2010 eintraf. Schwaderlapp setzte eine Frist von 10 Tagen zur Stellungnahme. Doch schon am 27.1.2010 lehnte Schwaderlapp den Ablehnungsantrag ab. Schwaderlapps Begründung ist total daneben. Nicht einmal meine Adresse stimmt. Unterschrieben haben Schwaderlapps Schwachsinn neben Schwaderlapp die Richter Christ und Dr. Bartlik sowie ein Urkundsbeamter.
In den Landgerichten werden Kammern mit 3 Richtern gebildet, damit sich die Richter gegenseitig kontrollieren. Im Landgericht Marburg ist auch das nur Farce. Die Richter setzen ihre Unterschriften ins Blaue. Was Schwaderlapp, Christ und Bartlik getan haben, nennt man Verweigerung rechtlichen Gehörs.
2) Missachtung eines Grundrechts ist ein hervorragender Ablehnungsgrund. Mein Prozessbevollmächtigter lehnte nun auch die Richter Schwaderlapp, Christ und Bartlik wegen Befangenheit ab. Schwaderlapp und seine Kollegen waren danach verpflichtet nur noch so genannte unaufschiebbare Handlungen zu verrichten, also die Sache an einen anderen Richter oder ein anderes Gericht weiter zu reichen.
Doch Schwaderlapp sieht, dass er und seine Kollegen sich als Verweigerer rechtlichen Gehörs strafbar gemacht haben. So ruft Schwaderlapp meinen Prozessbevollmächtigten an und schickt ihm danach noch zwei Briefe. Schwaderlapp hätte das nicht tun dürfen. Was er getan hat, heißt Rechtsbeugung. Noch übler ist, dass Schwaderlapp seine Rechtsbeugungen begeht, um sich persönliche Vorteile zu schaffen.
3) Zweck der verbotenen Kontaktaufnahmen war, meinen Prozessbevollmächtigten zu beschwatzen, damit der den schwaderläppischen Pfusch unter dem Teppich hält. Mein Prozessbevollmächtigter hatte nämlich gegen Schwaderlapps falschen Beschluss vom 27.1.2010 das Rechtsmittel eingelegt, welches gesetzlich vorgeschrieben ist: sofortige Beschwerde. Die sofortige Beschwerde wäre ans Oberlandesgericht Frankfurt gegangen und dann wären dort die Verfehlungen der Marburger Richter Ullrich, Schwaderlapp, Christ und Bartlik bekannt geworden. Schwaderlapp weigerte sich die sofortige Beschwerde ans Oberlandesgericht weiterzuleiten. Man nennt das Rechtsverweigerung, eine spezielle Form der Rechtsbeugung.

Der BRD Schwindel, Wirtschaftskriminalität und Korruption, Was verschleiert die Bayerische Justiz?, 19.09.2009
Die Katholische Akademie in Bayern richtete am 19. und 20. Juni im Münchner Kardinal Wendl Haus Dankenswerterweise die Tagung “Die Schattenmacht“ – Organisierte Kriminalität als Bedrohung von Gesellschaft und Rechtsstaat aus.
Die Frage richtet sich an Frau Staatsministerin Dr. Merk:
"Frau Staatsministerin, während wir in diesen beiden Tagen viel von Auswirkungen der Organisierten Kriminalität des Auslands auf Deutschland gehört haben, möchte ich Ihren Focus auf eine nationale Thematik mit Schwerpunkt in Bayern lenken: seit 1997 zieht sich eine Spur von Wirtschaftskriminalität und Korruption, protegiert von verantwortlichen Vertretern aus Justiz, Kirchlichen Kreisen, Politik und Wirtschaft durch unser Land.Wie erklären Sie deren Opfern, welche ihre unternehmerische Existenz und hunderte von Arbeitsplätzen verloren haben, die Verweigerungshaltung Ihres Hauses und – in zumindest den letzten 3 Jahren – auch von Ihnen persönlich, was die dahingehende Aufklärung anbelangt?
Um nicht nur kryptisch zu bleiben gebe ich Ihnen zwei Stichworte: Frontmann Müller-Risch und die kürzliche Gesprächsempfehlung von Dr. Theo Waigel mit mir, auf welche Sie nur mit fehlendem Bedarf reagierten.“
Die Staatsministerin tat es Dr. Strötz gleich, der auf die konkrete Frage, ob Ermittlungen zu den Informationen von Jürgen Roth, dass die Investitionen in ein Münchner Luxusbauprojekt aus dubiosen russischen Quellen stammen eingeleitet werden/wurden, auf die pauschale Tatsache, dass Geldwäsche in München schon mal vorkommen und einen damit gar nicht in Verbindung stehenden Einzelfall auswich: Sie flüchtete in die billigste der billigen Möglichkeiten: sie lehnte eine Einzelfall Stellungnahme ab und sagte – wie auch alternativ Generalstaatsanwalt Dr. Strötz und/oder LKA Präsident Dr. Dathe – nicht einmal hier – Cora Publikum – Gesprächsbereitschaft zu, sondern “entschwebte“ zu einem TV Interview – um der Bevölkerung anderweitig “Sand in die Augen zu streuen“?

Anwalt beging offenbar Selbstmord, Günther von Gravenreuth ist tot , 22.02.2010
Der Jurist Günter Freiherr von Gravenreuth ist offenbar tot. Der auf den Computer- und Internetbereich spezialisierte Anwalt habe sich in der Nacht in seinem Münchner Haus erschossen, berichtet der Internetdienst heise.de.
Umstrittener Jurist und Abmahner: Gravenreuth war in den vergangenen 20 Jahren immer wieder durch umstrittene Aktionen aufgefallen. So hatte er 1992 Jugendliche mit fingierten Briefen dazu verleitet, Raubkopien zu tauschen, um sie dann abzumahnen. Zudem versuchte er immer wieder Markenrechte für allgemeine Begriffe wie "Explorer" durchzusetzen - oft gegen Privatpersonen, die aus Angst vor juristischer Verfolgung auf seine Forderungen eingingen.
Bereits im Jahr 2000 war Gravenreuth wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Später folgten weitere Verurteilungen wegen Veruntreuung von Mandantengeldern. 2008 hatte Gravenreuth widerechtlich versucht, die Internet-Domain der "tageszeitung" pfänden und versteigern zu lassen. Dies führte zu einem Betrugsprozess, in dem er unter Berücksichtigung seiner Vorstrafen zu einer 14-monatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde. Der Vollzug wurde zunächst ausgesetzt. In den nächsten Tagen hätte Gravenreuth jedoch die Haft antreten müssen.

Ziegen in Ellwangen - über Machtmissbrauch, Rechtsmissbrauch
und Rechtsbeugung Der 'Ellwanger Ziegenfall'. Über Machtmissbrauch, Rechtsmissbrauch und Rechtsbeugung in Baden-Württemberg.
Ein politisch begründeter Behörden- und Verwaltungsjustizskandal wegen 3 Ziegen.
Parteilichkeit des Regierungspräsidiums und der baden-württembergische Verwaltungsjustiz.
Nötigender Missbrauch durch Zwangsgelder wegen grundrechtswidriger Ausgestaltung des Landesvollstreckungsgesetzes Baden-Württemberg.
§124VwGO Baden-Württemberg als Beispiel verfehlter CDU/FDP-Rechtspolitik und geplanter Rechtsänderungen durch die SPD-Bundesregierung.
Gerichtlicher Fristenmissbrauch zur Rechtsverhinderung.

Prozess in Giessen kippt: Justiz zieht hart durch!, Gen-Gerste Prozess 09/2009
Kurzfassung: Das Verfahren ist gekippt, das Gericht zeigt die Fratze der Justiz ++ Alle (!) 78 Anträge der Verteidiger und der Angeklagten als "ohne Bedeutung" abgewiesen ++ sichtbar wurden nicht einmal alle durchgelesen ++ nur eine Stunde Zeit für weitere Anträge ++ Ende des Prozesses und Urteil waren geplant - Prügeltruppe der Polizei stand für das Ende bereit ++ offenbar stehen ein hartes Urteil und eventuell sogar die sofortige Verhaftung fest ++ Nächster Prozesstermin und wahrscheinlich letzter Prozesstag mit Urteilsverkündung am Mittwoch, den 30.9. um 14 Uhr!
Am Mittwoch, dem 16. September 2009, fand der sechste Verhandlungstag des „Gengerste“-Prozess statt. Hintergrund ist eine 2006 von vier Personen teilweise durchgeführte Feldbefreiung – Ziel war ein Versuchsfeld der Uni Gießen, auf der diese nach eigener Aussage „Biosicherheitsforschung“ an transgener Gerste durchgeführt hat. Zwei „Feldbefreier“ wurden in erster Instanz zu 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt die Staatsanwaltschaft legte auf dieses Urteil Berufung ein, die vor dem Landgericht Gießen verhandelt wird.
... 7. Aus dem Vergleich meiner Erfahrung in einem ähnlich gelagerten Fall hier im gleichen Raum Ende April 2005 muss ich sogar Schlimmeres fürchten. Auch dort war ein solches Polizeiaufgebot vorhanden. Aus einem Telefonat eines Polizisten konnte ich glücklicherweise schon vor Beginn des letzten Verhandlungstages erfahren, dass nicht nur ein hohes Urteil, sondern die sofortige Inhaftierung wegen Fluchtgefahr beschlossen werden sollte. Ich habe diese Gefahr damals mit einem 8,5 stündigen Plädoyer abwenden können. Später kippte das Bundesverfassungsgericht die Willkürurteile Gießener Justiz. Die heutige Vorgehensweise ist identisch der damaligen. Ob dahinter auch der gleiche Wille bestand, kann ich nicht beurteilen. Das ist aber auch nicht nötig, da bereits die anderen Punkte eine Befangenheit ausreichend begründen.

Ein ganzes Gericht auch aufgrund von Selbstanzeigen der Richter wegen Befangenheit abgelehnt, AG-Wolfratshausen:
Nach den Selbstanzeigen vom Juni 2006 aller Richter beim Amtsgericht Wolfratshausen, Zivilprozessordnung (ZPO) haben sich jetzt alle Richter nach der Strafprozessordnung (StPO) angezeigt und sich wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Die Ablehnung bezieht sich auch auf den ständigen Vertreter des Amtsgerichts- Direktor Dieter Schöpf, Herrn Richter Geißinger und Frau Richterin Köhn.
Die Zwangsräumung wurde vom AG Wolfratshausen erst am 22. 02. 2006 um 10 Uhr von Rechtspfleger Spiegl zugestellt. Am 23. 02. 2006 um 8 Uhr sollte die Räumung vollzogen werden. Das konnte nur im letzten Augenblick am 22. 02 2006 um 17 Uhr 45 verhindert werden.

Solidarität mit Rainer Hoffmann: Justiz sperrt Justizkritiker ins Gefängnis, Artikel auf bloegi
Erst kürzlich wurde hier über den Fall von Jens Schlegel und Monika de Montgazon berichtet, die beide längere Zeit im Gefängnis saßen - obgleich sie unschuldig waren. Sie sollen jeweils Opfer eines “Justizirrtums” gewesen sein.
Es spricht viel dafür, dass auch der Justizkritiker Rainer Hoffmann nun als Unschuldiger ins Gefängnis gesperrt wurde.
In seinem Fall könnte von einem Justiz”irrtum” allerdings nicht mehr gesprochen werden.
Sofern er unschuldig ist, haben sich die für seine Inhaftierung verantwortlichen Richter und Staatsanwälte nicht “geirrt”, sondern bewusst Recht gebrochen und gebeugt.
Sehr geehrter Herr Hofmann,
ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und von Potsdam und Ludwigsfelde aus tätig.Über eine Recherche in Sachen "Verfolgung Unschuldiger" im Internet stieß ich auf Ihren interessanten Fall und habe die "Ermittlungsakte" gelesen. Ihre Empörung über die Vorgehensweise der Behörden und Emittlungsbeamten kann ich voll nchvollziehen und Sie in der Sache nur bestärken. 02.09.2007


Das beleidigende Bettuch 11/2008:
Wegen der Gefährlichkeit dieses Betttuchs beachten Sie bitte folgende Warnhinweise. Nicht geeignet für Jugendliche unter 14 Jahren, geschwängerte Frauen und Beamte im aktiven Dienst. Personen mit einem hohen Blutdruck und/oder Personen mit einer Beamtenallergie sollten die Fotos mit Vorsicht genießen. Ein Ansteigen des Blutdrucks ist zu erwarten und daher als normal zu betrachten. Das Ansehen geschieht auf eigene Gefahr. Betreiber haftet nicht, auch nicht seine Kinder. Bei Fragen wenden Sie sich an den Beamtendumm-Förderverein (BdF)

Es ist durchaus statthaft, wenn man mit seinem PKW mal mit dem einen oder dem anderen Kennzeichen fährt
Der Beamte meinte jedoch, es sei durchaus statthaft, dass der Fahrer mal mit dem einem und mal mit dem anderem Kennzeichen fährt. Das Straßenverkehrsamt hielt diese Aussage für unglaublich blöde. Ebenso meine Versicherung und der Schilderdienste denen ich das erzählte.
Dafür glaubte ein Polizeibeamter nun eine Straftat meinerseits erkannt zu haben. Ich hätte den armen albanischen Verbrecher genötigt, weil ich seine Flucht verhinderte. Offensichtlich haben hier welche noch nie etwas von dem „Jedermann-Paragraphen“ gehört. Der Vorsitzende Richter des LG (a. D.) Herr Esders bestätigte mir sofort, dass ich mal wieder keine Straftat begangen hatte. Wir haben also bisher eine nicht erkannte Straftat, sowie eine erkannte Straftat, die keine war. Tolle Leistung.

Mutter schlug Beamtin - 10 Monate Haftstrafe! Nicht vorbestrafte 43-Jährige soll ins Gefängnis / Richter wollte ein "Exempel statuieren" (12.07.2007)
Das harte Urteil von Amtsrichter André Peters (46) gegen Irene K. (43) sorgt für Wirbel: Weil sie auf dem Jugendamt des Bezirks Eimsbüttel eine Beamtin beschimpfte und tätlich angriff, soll die bisher unbestrafte Klavierlehrerin und Mutter zweier Kinder (18 Monate, 12 Jahre) für zehn Monate hinter Gitter.
In der mündlichen Urteilsbegründung sagte er, dass er ein Exempel statuieren wolle und dass Behördenentscheidungen geduldet werden müssen, selbst wenn sie fehlerhaft seien. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe wegen Beleidigung und einfacher Körperverletzung gefordert. Wie gerecht ist dieses Urteil?

In einer Reihe von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) des Europarates in Straßburg dokumentiert wie die BRD wiederholt der Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Grundfreiheiten und Menschenrechte (EMRK) verurteilt wurde:
13 July 2000, Elsholz versus Germany 25735/94, Violation of Art. 6, Art. 8
20 September 2001, Süss versus Germany 40324/98, Violation of Art. 6, Art. 8, admissibility decision
11 October 2001, Sahin versus Germany 30943/96, Violation of Art. 6, Art. 14
11 October 2001, Sommerfeld versus Germany 31871/96, Violation of Art. 6, Art. 8, Art. 14
11 October 2001, Hoffmann versus Germany 34045/96, Violation of Art. 6, Art. 8, Art. 14
26 February 2002, Kutzner versus Germany, 46544/99, Violation of Art. 8
27 February 2003, Niederböster versus Germany
12 June 2003 - Herz versus Germany, 44672/98 8 July 2003, Sommerfeld versus Germany / Sahin versus Germany, Grand chamber judgment
26 February 2004, Görgülü versus Germany 2004, 74969/01
8 April 2004 - Haase versus Germany, 11057/02

Amtsgericht Berlin Tiergarten 352 Gs 4/2007 - 5 Wi Js 2619/05, Beschlagnahme einer Kamera wegen filmen eines Polizeigebäudes
PolizeigebäudeDie Polizei beschlagt eine Kamera, weil damit ein Polizeigebäude gefilmt worden ist, weil das Gebäude das Recht am eigenen Bild geltend macht.
Vor Gericht hat die Begründung allerdings keinen Bestand.
Die Kamera wurde jedoch zu Recht beschlagnahmt, weil das Gebäude sein Urheberrecht geltend macht.
Ein Urheber hat einen Schutz auf sein Werk und damit der Architekt am Gebäude, wenn das Gebäude eine bestimmte architektonische Schöpfungshöhe aufweist. Wer ein Gebäude von kultureller Bedeutung filmt, wie zB. den Reichstag oder das Brandenburger Tor verstößt gegen das Urheberrecht des Architekten und das ist für das Gebäude unerträglich.

Pressefreiheit, Deutschland rutscht 2006/2007 ab auf Stelle 23/20 im Internationalen Vergleich: http://www.reporter-ohne-grenzen.de

Dornen für den Staatsanwalt, Nürnbergerin vertraut Amtsschreiben, Süddeutsche Zeitung Nr. 191, Montag 18.08.2008

Ein Nürnbergerin vertraut einem Amtsschreiben und wird plötzlich Opfer juristischer Spitzfindigkeiten.
Das amtliche Schreiben trug das korrekte Aktenzeichen war knapp und unmissverständlich: "Die restlichen Verfahrenskosten wurden von Amts wegen niedergeschlagen. Stellen Sie daher jede weitere Zahlung ein. Die Angelegenheit ist damit erledigt.", steht in dem Brief der Nürnberger Staatsanwaltschaft vom 28.04.2000. Jahre später allerdings sollte die heute über 70-Jährige teuer dafür bezahlen, dass sie sich auf die Korrektheit eines staatsanwaltlichen Schreibens verlassen hat.
Die für den Fall zuständige Oberstaatsanwältin äußerte die Überzeugung, dass der ominöse Behördenbrief vom 28.04.2000 im Außenverhältnis einen Erlass der Restkosten darstelle. Auch der Leiter der Nürnberger Staatsanwaltschaft vertrat die Ansicht, Hildegart Fischer habe redlicherweise davon ausgehen können, zu keinem Zeitpunkt mehr zu Zahlungen aus der konkreten Kostenangelegenheit herangezogen zu werden. Doch der Generalstaatsanwalt und das bayrische Justizministerium schalteten auf stur. ... Ins zynische gleitet die Argumentation der Justiz, als sie Hildegard Fischer vorwirft, dem amtlichen Brief geglaubt zu haben. ...Um sie noch mehr unter Druck zu setzen beantragt man beim Amtsgericht die Zwangsversteigerung aller 3 ihr gehörenden Immobilien. Ein interner Brief des Generalstaatsanwalts vom 24.02.2005 hinterlässt einen besonders faden Beigeschmack. Die Kostenforderung an Fischer sei "mit Ablauf des 31.12.2004 verjährt", heisst es darin. "Die Verjährung ist jedoch nur auf Einrede des Schuldners zu berücksichtigen. Solange Frau Fischer sich nicht auf Verjährung beruft, wäre es empfehlenswert, diesen Begriff ihr gegenüber zu vermeiden." Am 22.07.2007 kam es erneut zu einem Prozess, über den Fischers Anwältin sagt, er sei dass Schlimmste gewesen, was ich in meiner Laufbahn erlebt habe. Das Verfahren kostete sie weitere 7000 EUR.

Quelle erschlossen, Zwielichtige Justizgebräuche bei der Staatsanwaltschaft, Der Spiegel 17.01.1972
Unter Verdacht, ein Steuerstrafverfahren rechtswidrig eingestellt und Geldbußen dem eigenen Verein zugeteilt zu haben, erschoß sich Hamburgs Oberstaatsanwalt von Below. Der Fall erhellt zwielichtige Justiz-Gebräuche.
Der hohe Ankläger war in schweren Verdacht geraten. Er hatte ein Verfahren gegen Busch wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 1,36 Millionen Mark unter fragwürdigen Umständen eingestellt. Zudem war die vereinbarte Geldbuße unter von Belows Mitwirkung auch Vereinen zugeleitet worden, bei denen er ein Zubrot verdiente.
Doch mit dem Oberstaatsanwalt gerieten noch höhere Herren ins Zwielicht. Denn seit Monaten kannten von Belows Vorgesetzte die Praxis, wonach Staatsanwälte und Richter Geldtöpfe füllen helfen, aus denen sie selber schöpfen. Und sie wußten, daß andere Staatsanwälte schon im Mai daran Anstoß genommen hatten -- freilich vergebens. Erst letzten Donnerstag verstand sich Hamburgs Justizsenator Ernst Heinsen (SPD) zur Mißbilligung solcher Bräuche, damit "der böse Schein einer Interessenkollision" vermieden werde.

"Auf den Richter verzichten", Focus Nr. 30, 21.07.2008, Seite 14
Christoph Frank, 55, Oberstaatsanwalt in Freiburg und Vorsitzender des deutschen Richterbundes
Richter stehen, wenn sie über Freiheitsentziehungen oder eine Hausdurchsuchung entscheiden, mit ihrer Unabhängigkeit für die Sicherung einer hohen Rechtsstaatlichkeit. Aber auch die Staatsanwaltschaften sind verpflichtet, nach den gleichen Prüfungsmassstäben vorzugehen - und dies tun sie auch.
Focus: Die Betroffenen nehmen den Anwalt eher als Ankläger wahr...
Frank: ...als Partei im Prozess. Das liegt aber daran, dass ihm dort ein Verteidiger gegenübersteht. Das betrifft aber nur einen Bruchteil der staatsanwaltlichen Arbeit. Die Staatsanwaltschaft ist zu strikter Objektivität verplichtet. Viele Kollegen wechseln zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht. Das prägt ihr berufliches Selbstverständnis.
Da wird einem dann klar warum keine Krähe der anderen ein Auge aushackt und es man häufig gemeinsam beim Bürger macht. Staatsanwälte ermitteln häufig nicht wegen Rechtsbeugung ihrer Richterkollegen und bestimmen zusammen mit den Richtern das Protokoll in Strafverfahren usw. usw. Auf den Richter kann man häufig verzichten, weil in der Praxis eben gemeinschaftlich untereinander gekungelt wird und einer nur Handlanger des anderen ist. Würden alle ihre gesetzlich vorgesehenen Aufgaben korrekt ausüben, dann könnte man auf den Richter umso weniger verzichten. Wer es noch nicht gemerkt hat: Chef des deutschen Richterbundes ist ein Staatsanwalt!
"Arbeitsteilung" Focus Nr. 32, 04.08.2008, Seite 82
Was hier der Chef des deutschen Richterbunds, Christoph Frank, von sich gibt ist ein absoluter Skandal. Lauf Artikel 101 GG dar niemanden der gesetzliche Richter entzogen werden. Der Vorschlag von Herrn Frank, bestimmte Verfahren von Staatsanwälten durchführen zu lassen, ist schlichtweg verfassungswidrig. Die absolute Skandalmeldung dabei ist, dass viele Kollegen zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht wechseln würden und diese ihr berufliches Selbstverständnis präge. Ein Staatsanwalt ist Teil der Exekutive, ein Richter gehört zur Judikative und hat damit unabhängig zu sein. Das steht im krassen Gegensatz zur im Grundgesetz verankerten Gewaltenteilung. W. Sailer
Tragisch ernüchternde Beschreibung der Beseitigung der Gewaltenteilung von Udo Hochschild, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D., Direktor des Sozialgerichts a.D.:
"....es geht darum, aufzudecken, daß die Selbständigkeit der Gerichte in Deutschland ein Schein ist, hinter dem eine andere rechtliche und oft auch tatsächliche Wirklichkeit steht. Dieser Schein ist historisch entstanden. Man hat sich an ihn gewöhnt....Die Gewaltentrennung im heutigen staatsrechtlichen Sinne besagt, daß Legislative, Exekutive und Rechtsprechung von verschiedenen Organen wahrzunehmen sind. Daraus folgt zunächst, daß diese Organe selbständig sein müssen, d. h. ihr Eigenleben in sich tragen, ohne in ihrem Seinsbestand von einer der anderen Gewalten abzuhängen.... Diese [die deutsche] Justizverwaltung ist aber....im wesentlichsten Teil, nämlich in der Spitze, den Gerichten entzogen und in die Hand der Exekutive gelegt. Das hebt....den Seinsbestand der Dritten Gewalt auf und macht ihn zur Fiktion trotz Anerkennung im Grundgesetz und in den Landesverfassungen...." [So Paulus van Husen, der erste Präsident des Verfassungsgerichtshofes und des Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen]. Die nach 1949 allgegenwärtigen Parteien verhinderten, dass die Staatsgewalt auf drei verschiedene, einander gleichgeordnete Machtträger übertragen wurde und unterliefen dadurch den deutlich artikulierten Willen des Verfassungsgebers. Die deutsche Justiz ist ein Teil des Geschäftsbereichs der Regierung geblieben, nach 1945 wie vor 1945, nach 1949 wie vor 1949. Bis zum heutigen Tage. Zitat Paulus van Husen: "Daß man trotzdem von unabhängigen Gerichten spricht, ist einfach eine Verletzung der Wahrheit. Um so grotesker wirkt sich das alles bei den Verwaltungsgerichten aus. Der Kontrolleur ist wirtschaftlich völlig in der Hand des Kontrollierten. Der Kontrollierte sucht sich die Richter aus, hält sie durch Beförderungsaussichten und Dienstaufsichtsmittel in Atem, mißt ihnen jährlich die sachlichen Bedürfnisse zu."

Rechtsstaatlichkeit: Die Gewaltenteilung ist gestört:

Peter Macke „Die Dritte Gewalt als Beute der Exekutive“, in: Deutsche Richterzeitung, Heft 12, 1999, S. 481 ff.
Eine strikte Teilung der drei Gewalten ist endlich ernstzunehmen und herzustellen. Jetzt verkommt sie zur Gewaltenverschmelzung. Die erste Gewalt, die gesetzgebende (Legislative, Parlament), nickt zu häufig ab, was die zweite, die regierende (Exekutive, Regierung), ihr vorkaut, und die dritte Gewalt, die rechtsprechende (Judikative, Gerichte), fällt im vorauseilenden Erahnen und Gehorsam zu häufig politisch korrekte Entscheidungen, die zwar dem politischen Zeitgeist oder dem politisch Gewollten genüge tun, dann aber nicht stets dem Recht.
Die rechtsprechende Gewalt in Deutschland ist nicht frei. Der Grundsatz der Gewaltenteilung ist ihr gegenüber unzulässig beschränkt. Denn der Grundsatz bedeutet, dass jede der drei Gewalten eigenständig und eigenverantwortlich arbeitet, sich also auch selbst und eigenständig organisiert. Das aber wird in Deutschland der Rechtsprechung nicht zugestanden. Organisatorisch ist sie in Bund und Ländern an die jeweiligen Justizministerien angebunden, also an die regierende Gewalt. Diese
Anbindung macht sie organisatorisch von diesen Ministerien abhängig. Und die Ministerien nutzen es entsprechend aus.

Die Mär der Gewaltenteilung (Art. 20 Absatz 2 Grundgesetz):
Ich kann mich noch erinnern, wie oft ich von Lehrern und Professoren die Mär von der Gewaltenteilung zu hören bekam. Diese gutgemeinte Doktrin, die nirgends existiert, wurde mir geradezu eingetrichtert. Sollten wir dies nicht zum Anlaß nehmen, einmal näher hinzusehen, um zu erfahren, was es mit der Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich auf sich hat?
Allein der Umstand, daß unsere Staatsquote derweil 50 % beträgt, macht unser Sozialstaatsmodell zu einem Totengräber. Stellen Sie sich vor, Ihr Geldverwalter zieht 50 Prozent des ihm von Ihnen anvertrauten Geldes als Honorar ein. Fänden Sie dies etwa seriös? Fänden Sie dies sozial? Nein, denn es ist asozial, einem Bürger Geld wegzunehmen, die eine Hälfte davon zu behalten und die andere Hälfte an die stärksten Interessenverbände weiterzureichen - ohne ein Einspruchsrecht Ihrerseits. Als Jurist vermag ich diese töricht anmutende Vorgehensweise dem Grundgesetz nicht zu entnehmen. Im Gegenteil: Eine Courtage in Höhe von 50 % würde auf dem freien Markt zu Recht die Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen.
Korruption und Bestechung gibt es nicht nur in Bananenrepubliken. Sie gibt es erst recht in der zivilisierten Welt und insbesondere bei uns in Deutschland, speziell bei den großen Volksparteien und unmittelbar vor Ihrer Tür. Laut Studie von Transparency International, einer weltweit anerkannten Nichtregierungsorganisation, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, gegen die (materielle) Korruption anzukämpfen, gehen jedes Jahr allein im deutschen Gesundheitswesen ca. 12 Milliarden Euro durch Betrug, Bestechung und Korruption verloren. Als Täter wären hier pars pro toto Teile der Ärzteschaft, die Kassen, Kliniken und die Pharmaindustrie zu nennen. Man kann davon ausgehen, daß bei den zahlreichen Bauinfrastrukturmaßnahmen4 (ich erinnere nur an die zahlreichen Müllverbrennungsanlagen5) noch einmal der gleiche Betrag hinzukommt - und das bei einer im Haushalt für 2005 (ursprünglich6) vorgesehenen Nettoneuverschuldung des Bundes von ca. 22 Milliarden Euro. Ohne Bestechung und Korruption würden wir somit Richtung eines ausgeglichenen Haushalts steuern. Das müssen Sie sich einmal vorstellen.

Die richterliche Unabhängigkeit und ihr Schranken, Festvortrag des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts
Das Verhältnis von richterlicher Unabhängigkeit und Dienstaufsicht, Der Gewährleistungsbereich, Richterliche Unabhängigkeit und "Neue Steuerungsmodelle".
Schlussbemerkung: Es ist ein schwer begreifliches und leicht, weil durch einen Blick in den knapp und klar formulierten Artikel 97 Abs. 1 GG vermeidbares Missverständnis, richterliche Tätigkeit könnte durch etwas anderes "gesteuert" werden als durch den Rechtssatz, den formellen ebenso wie den materiellen. Allein das Verfahrensrecht und das materielle Recht sind die verfassungslegitimen Steuerungsinstrumente richterlicher Tätigkeit. Meint die Justizpolitik diese richterliche Tätigkeit unter Effizienzgesichtspunkten verändern zu müssen, so muss und kann sie allein hier ansetzen. Kontrolliert wird der Richter auf die Wahrung der Gesetzmäßigkeit seines Handelns hin grundsätzlich allein nach Maßgabe des Rechtsmittelrechts und in den von ihm geregelten Verfahren.
Bemerkenswerterweise sind eigentlich gar nicht diese Ergebnisse, sondern der Umstand, dass man offenbar selbst nach 50-jähriger Geltung des Grundgesetzes wieder darauf hinweisen muss.

Buch Legalität und WeisungsbindungStaatsanwaltschaft Legalität und Weisungsbindung, Richter Enno Knobloch, 2004
Der größte Teil aller Strafverfahren findet seine Erledigung im Büro des weisungsgebundenen Staatsanwalts. Die Voraussetzungen, unter denen ein Strafverfahren nach §§ 153ff StPO eingestellt werden kann, sind so weit gefasst, dass verbreitet von einer Aushöhlung des Legalitätsprinzips gesprochen wird. Diese Entwicklung ist nicht neu, sondern im Ursprung bereits in der Entstehungsgeschichte der StPO angelegt. Diese Arbeit unternimmt den Versuch, die Entwicklung des Verhältnisses von Legalität und Weisungsbindung zu analysieren und unter Berücksichtigung der Belange der Strafverfolgung auszuloten, an welcher Stelle der Hebel angesetzt werden kann, um die verloren gegangene Balance wieder herzustellen.
Buchbesprechung: (http://www.fachbuchkritik.de/html/sta_weisungsbindung.html)
..."Die Rechtsordnung bringt ihren obersten Funktionsträgern stillschweigendes Vertrauen entgegen, sich nicht nur an die Buchstaben, sondern auch an den Geist der Gesetze zu halten" (S.45)
Ob dieses Vertrauen gerechtfertigt ist, darf angesichts der seitenlangen Aufzählung von Skandalen der Einflüsse der Politik auf die Staatsanwaltschaften bezweifelt werden. Und diese Affairen sind nur diejenigen, die an die Presse gelangt sind. Ursache kann sein oder ist die beamtenrechtliche Konstruktion der Staatsanwaltschaft mit ihrer Hierarchie und dem Prinzip von Weisung und Gehorsam, das sich zum vorauseilenden Gerhorsam entwickelt hat.
Nach den Affairen folgt eine Darstellung der Freiheiten der Staatsanwaltschaft. Das Legalitätsprinzig, alles als strafbar Verdächtige zu verfolgen, wird durch das Opportunitätsprinzip durchbrochen. Die Einstellungsmöglichkeiten der §§ 153 StPO, aber auch die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft über Strafbefehl oder Anklage und auch die Bestimmung von Ermittlungsintensität und -aufwand geben der Staatsanwaltschaft eine Vielfalt von ungebundenen Entscheidungsfreiheiten.
Sodann folgt eine Darstellung zur Einordnung der Staatsanwaltschaft. Hier werden die historischen Diskussionen dargestellt. Für die Judikative soll z.B. die Unparteilichkeit der Staatsanwaltschaft sprechen. (Jede Behörde und nicht nur die Staatsanwaltschaft soll das übrigens auch sein -so viel zur objektivsten Behörde der Welt) Für die Executive spricht die beamtenrechtliche Hierarchie. Aber auch die Ansicht sui generis wurde vertreten. Nach dem Grundgesetz hingegen dürfte die Einordnung der Staatsanwaltschaft als Executive eindeutig sein.
Als Darstellung der Geschichte des Strafverfahrens kann das Buch sicherlich gut verwendet werden. Zur Frage von Weisungsgebundenheit und Legalitätsprinzip der Staatsanwaltschaft hingegen finden sich kaum verwertbare Ausführungen in dem Werk, so daß dieses an dieser Stelle nicht empfohlen werden kann.

Internationales Symposium: Die deutsche Staatsanwaltschaft: Marionette der Politik?
Internationales Symposium in der Johann - Wolfgang - Goethe - Universität in Frankfurt zum Thema " Zur richterlichen Unabhängigkeit in Europa" am 7. und 8.Nov. 2008.
...Jawohl es brennt in der Justiz, nur nimmt es die Öffentlichkeit nicht wahr, weil die Feuermelder ( Präsidenten und Behördenleiter ) von den „Brandstiftern“ eingesetzt sind, die es fast alle - wenn überhaupt - nur diesen „berichten“. Ein Thema für sich. Wir sind hier alle sicher nur gutmeinende, innovative Menschen – Minister und Senator, Präsidenten, Behördenleiter, Staatsanwälte, Richter und das ganze Publikum, lassen Sie mich dennoch folgendes verdeutlichen.
Von der Politik wird ohne massiven Öffentlichkeitsdruck nur Nebel erzeugt werden. Wer gibt gerne etwas her, was er beherrscht. Auch ein grüner Justizsenator wird nichts Grundlegendes ändern (können). Das kenne ich aus Hessen. ...

Zweifel an Unabhängigkeit der Justiz, Die Opposition übt harsche Kritik am Vorgehen von Staatssekretärin Hauser, 23.01.2009
Gravierende Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz in Sachsen hat die Opposition gestern im Landtag geäußert.
Auslöser der Debatte war die inzwischen durch das Justizministerium eingestandene Einflussnahme auf ein Verfahren durch Staatssekretärin Gabriele Hauser im Jahre 2004. Ein Referatsleiter des Innenministeriums war damals wegen einer Autofahrt unter Alkoholeinfluss ins Visier der Justiz geraten. Hauser telefonierte daraufhin zweimal mit der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Dieser unzulässige Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz werde bis heute durch Justizminister Geert Mackenroth (CDU) verharmlost, kritisierte der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Johannes Lichdi. Das Grundübel in der sächsischen Justiz seien ohnehin "eingeübte Grundstrukturen schwarzer Machtausübung und zuvorkommende Willfährigkeit".
Der Fall Hauser und damit die "bewusste und gezielte Einflussnahme auf ein Verfahren" sei kein Einzelfall in der sächsischen Justiz, kritisierte auch FDP-Rechtsexperte Jürgen Martens. Enrico Bräunig (SPD) zweifelte an, dass die Justiz in Sachsen "vor Eingriffen von außen ausreichend geschützt" ist.

Sächsischer Justiz-Staatssekretärin wird unrechtmäßiger Eingriff in Verfahren vorgeworfen, 23.01.2009
Die Staatssekretärin im sächsischen Justizministerium soll wegen eines Ermittlungsverfahrens Staatsanwälte angerufen haben. Kein Skandal, sagt der Minister. Doch selbst Vertreter der Regierungskoalition sorgen sich um die Unabhängigkeit der Justiz.
Beziehungen sind etwas wert. Gute Beziehungen hatte ein angetrunkener Autofahrer in Radeberg, der im November 2004 von Polizisten ertappt wurde. Er zog einen vermeintlichen Verteidiger heran, der sich später als Referatsleiter aus dem Innenministerium entpuppte. Dessen Einschreiten verhinderte, dass der ertappte Autolenker als fahruntüchtig überführt werden konnte. Also leitete ein Staatsanwalt später ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter Strafvereitelung ein. Daraufhin soll der Innen-Staatssekretär seine Kollegin im Justizressort ans Telefon geholt haben, die wiederum zweimal den Vorgesetzten des Staatsanwaltes anrief. Das Verfahren wurde wegen geringer Schuld eingestellt.

Deutscher Richterbund: Weisungsgebundenheit erschüttert Vertrauen der Bevölkerung in Staatsanwälte, 09.11.2008
Die Staatsanwaltschaft ist als Organ der Exekutive zwar von den Gerichten unabhängig, also den Richtern weder über- noch unterstellt. Staatsanwälte sind aber im Gegensatz zu den Richtern nicht unabhängig in ihrer Dienstausübung, sondern unterliegen dem Weisungsrecht ihrer Vorgesetzten. Dies ist in den §§ 146 und 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes geregelt. Die Staatsanwaltschaften sind hierarchisch gegliedert. An ihrer Spitze steht jeweils ein Leitender Oberstaatsanwalt. Die Leitenden Oberstaatsanwälte der einzelnen Staatsanwaltschaften sind einem Generalstaatsanwalt unterstellt, der für den gesamten Oberlandesgerichts-Bezirk zuständig ist. Die Dienstaufsicht über die Generalstaatsanwälte wiederum steht dem jeweiligen Landesjustizministerium zu.
Der Begriff des Weisungsrechts, wie er in § 146 GVG umschrieben ist, umfasst zum einen die Berechtigung des jeweiligen Dienstvorgesetzten innerhalb der Behörde und des Generalstaatsanwalts, den Mitgliedern seiner Behörde oder der Behörden seines Bezirks Anweisungen für die Sachbehandlung bestimmter Arten von Verfahren (generelles Weisungsrecht) oder eines Einzelfalls zu geben. In beiden Fällen handelt es sich aber um Weisungen eines Staatsanwalts an andere, ihm untergeordnete Staatsanwälte; in diesem Zusammenhang ist daher die Rede von internen Weisungen.
Dem Justizminister steht gem. §§ 146, 147 GVG ein sogenanntes externes Weisungsrecht zu: Er hat zum einen die Möglichkeit, dieses mittels genereller Weisungen zur Bearbeitung von bestimmten Fallgruppen auszuüben, er hat aber auch das Recht zu speziellen Weisungen im Einzelfall. Letztlich kann also der Landesjustizminister als Mitglied der Exekutive Einfluss auf jeden einzelnen bei den Staatsanwaltschaften anhängigen Fall nehmen. Insbesondere dieses sogenannte externe Weisungsrecht im Einzelfall wird als zu weitgehend und nicht sachgerecht kritisiert. ...

Neue Beförderungsregeln, Die Justiz rebelliert gegen das Justizministerium, 22.09.2008
Stuttgart - Richterverbände und Gerichtsverbände laufen Sturm gegen neue Beförderungsregeln. Mit dem Plan, Ministerialbeamten den Aufstieg auf Führungsposten zu ebnen, treffen Justizminister Ulrich Goll und sein Amtschef einen zentralen Nerv.
...Die Befürchtungen der Verbände reichen noch weiter. Ihr Verdacht: dem Justizministerium gehe es auch darum, verstärkt (partei-)politisch genehme, pflegeleichte Juristen in Führungspositionen zu hieven - Richter, die "gut laufen" oder "gut funktionieren", wie es intern heißt. Bei Personalfragen solle sich die Politik eigentlich zurückhalten, mahnt der Richterbundschef Grewe, aber mit der Änderung erweitere sie ihren Einfluss. "Und wer möchte glauben, dass dieser Einfluss nur in ganz seltenen Ausnahmefällen ausgeübt werden soll?" schrieb er an die Mitglieder. Getroffen sei "ein empfindlicher Nerv".
...Auch die Neue Richtervereinigung (NRV) sieht klare "machtpolitische Tendenzen" hinter den Plänen. "Politische und hierarchische Zuverlässigkeit" würden künftig verstärkt Kriterien bei der Beförderung von Richtern, argwöhnt die Landessprecherin Susanne Müller. Schlimmer noch: durch die künftigen personellen Verbindungen bringe sich das Ministerium in den Geruch, richterliche Entscheidungen beeinflussen zu wollen. Mit der Unabhängigkeit der Justiz, so Müller, sei all dies unvereinbar.

Unabhängigkeit der Gerichte oder Justizwillkür? Ein Gespräch mit Udo Jacob, dem Anwalt von Mounir El-Motassadeq, 14.01.2007
Mounir El-Motassadeq wurde im ersten Prozess vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) Hamburg am 19. Februar 2003 wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.000 Fällen sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zur Höchststrafe von 15 Jahren Haft verurteilt. Seine Anwälte legten Revision gegen das Urteil ein und am 4. März 2004 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Prozess in Hamburg neu aufgerollt werden müsse.
Am 20. August 2005 wurde er dann wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu acht Jahren Haft verurteilt, der Vorwurf Beihilfe zum Mord in mehr als 3.000 Fällen wurde fallen gelassen. Gegen dieses Urteil legten sowohl Bundesanwaltschaft als auch Verteidigung Revision ein. Am 17. November 2006 entschied daraufhin der BGH, den Fall ein zweites Mal an das Hamburger OLG zurück zu geben. Allerdings nicht zur erneuten Beweisaufnahme, sondern um den Vorwurf Beihilfe zum Mord in nunmehr als 246 Fällen in das Strafmaß einzubeziehen und die Strafdauer nach oben zu korrigieren. Dieses Verfahren fand am 5. und 8. Januar 2007 vor dem Hanseatischen OLG statt (Juristischer Sonderfall). In nur zwei Prozesstagen wurde Motassadeq zur Höchststrafe von 15 Jahren Haft verurteilt.

Udo Jacob: Die Hamburger Richter sollten als reine Strafkommission fungieren, ohne eigenen Beurteilungsspielraum. Ein solcher Fall ist mir in der gesamten Rechtsgeschichte der Bundesrepublik nicht bekannt. Durch ihren Amtseid sind Richter nur der Wahrheit und Gerechtigkeit verpflichtet. Diesem Anspruch sind die Richter des 7. Strafsenats des OLG Hamburg meines Erachtens nicht gerecht geworden.

Ihr Mandant war der Angeklagte in dem ersten Hamburger Prozess im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001. Inzwischen gab es einen zweiten Prozess in der Hansestadt. Der Angeklagte dieses Verfahrens, Abdelghani Mzoudi, wurde im Gegensatz zu Herrn Motassadeq von allen Vorwürfen freigesprochen. Spricht das für oder gegen die Justiz? Mit anderen Worten: Ist das ein Beleg für die Unabhängigkeit der Gerichte oder ein Indiz für Justizwillkür?

Udo Jacob: Positiv bewertet, würde das für die Unabhängigkeit der Justiz sprechen. Da aber derselbe Strafsenat des BGH, und zwar in Persona dieselben Richter, in einem gleich gelagerten Fall zu völlig konträren Ergebnissen gekommen sind, spricht das meiner Ansicht nach eher für Willkür

...Trotz der aufgezeigten Widersprüche sah das Bundesverfassungsgericht keinen Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung. Die Verfassungsbeschwerde meines Mandanten wurde gar nicht erst zur Entscheidung angenommen.

Die seltsame Geschichte der Staatsanwalt Bochum, Geld für die Rotarier-Clubs, 22.12.2008
...Der Wirbel um Zumwinkel-Ermittlerin Margrit Lichtinghagen ist schwer zu verstehen. Wer hat Recht? Wer lügt? Wer verbreitet Märchen? Es kursiert ein Dossier, zusammengestellt von der eigenen Behörde. Als Anklage gegen die renommierte Staatsanwältin. Es heißt, sie habe versucht, ihren Chef in den Griff zu kriegen. Oder dieser habe probiert, seine Untergebene kaputt zu mobben. All das ist schwer zu verstehen. Nur soviel ist sicher: Das System der Strafgeld-Verteilung in NRW ist so wie jetzt weder haltbar, noch sauber. Das System führt die Ermittler in den Ruch der Korrumpierbarkeit.
Aber wie kann es sein, dass offenbar ein jahrelang vorherrschendes Mobbing-Klima, das nun beklagt wird, nicht viel früher von Vorgesetzten bemerkt und bereinigt wurde? "Wir haben vor einigen Wochen zum ersten Mal davon gehört, dass es Probleme in der Zusammenarbeit geben könnte", erklärte Justizministerin Müller-Piepenkötter im Landtag. Man habe den zuständigen Generalstaatsanwalt in Hamm, Manfred Proyer, aufgefordert, die Probleme aufzuklären.
Die Konsequenzen freilich waren desaströs: Amtschef Schulte wollte Staatsanwältin Lichtinghagen aus der Schwerpunktabteilung und vom "Liechtenstein"-Verfahren abziehen. Dies soll mit Proyer so abgestimmt gewesen sein. Es gab nicht nur Vorwürfe der "Hinterhältigkeit". Ausgerechnet die bisher für Staatsanwälte und Richter weitgehend freihändige Vergabe von Bußgeldern an gemeinnützige Organisationen wurde skandalisiert. In einem 64-seitigen Dossier der Amtsleitung wurde Lichtinghagen vorgeworfen, in den vergangenen Jahren gemeinnützige Organisationen ihrer Heimatstadt Hattingen sowie die Privatuniversität in Witten/Herdecke mit Zuwendungen in Millionenhöhe bedacht zu haben.
"Für Staatsanwälte und für Richter ist es bereits problematisch, wenn auch nur der böse Anschein der Parteilichkeit bei der Ausübung des Amtes entstehen könnte", sagte die Justizministerin im Landtag und wurde noch konkreter: "Nach meiner derzeitigen Einschätzung ist dieser böse Anschein durch die Zuweisung von Geldauflagen an die Universität Witten-Herdecke durch Frau Lichtinghagen nicht von der Hand zu weisen."
Allerdings ist bemerkenswert, dass Lichtinghagen etwa in einem Gespräch mit dem Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) die Privatuniversität von sich aus angesprochen hatte. "Sie verband dies mit dem Hinweis, dass ihre Tochter dort studiere und sie eine Entscheidung zugunsten der Universität mit Vorgesetzen abstimmen wolle", sagte die Justizministerin. Hat sie sich korrekt genug verhalten oder hat das Gespür der Korruptionsermittlerin versagt?
Die Justizministerin sprach allerdings nicht darüber, dass Lichtinghagens bevorzuge Vergabe an bekannte oder heimische Organisationen in der nordrhein-westfälischen Justiz seit langem üblich ist.
Darüber könnte ihr Erzfeind, der Bochumer Amtsleiter Schulte, wohl einiges erzählen. Der Oberstaatsanwalt soll ebenfalls dafür gesorgt haben, dass Strafgelder an befreundete Organisationen verteilt wurden. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamm ermittelt ergebnisoffen, wie es heißt. Sollte Schulte ein sogenanntes Aufsichtsversagen nachgewiesen werden, könnte dies zu einer Strafversetzung führen. Nach meinen Informationen hat sich Schulte in auffälliger Weise bei Lichtinghagen für den Rotary Club Lüdenscheid eingesetzt. Schulte soll diesem einen Kontakt mit Staatsanwältin Lichtinghagen vermittelt haben. Die Rotarier wollten auf dem kurzen Dienstweg Mittel für den Wiederaufbau einer Rokoko-Kirche in Thüringen besorgen. Das Pikante dabei: Schulte ist Mitglied der Lüdenscheider Rotarier. Ein Sprecher der Bochumer Staatsanwaltschaft bestätigt den Freundschaftsdienst: "Es trifft zu, dass der Behördenleiter einen Bittsteller an die Dezernentin verwiesen hat, ohne auf die Entscheidung selbst in irgendeiner Weise Einfluss zu nehmen."
Ein Rechtsverstoß liegt wahrscheinlich nicht vor. Freilich könnte man in diesem Fall auch ein Geschmäckle insinuieren.
Von den Rotariern war nämlich früher schon einmal die Rede und zwar in einem erheblich brisanteren Korruptionsfall, in dem gegen den Landrat des Märkischen Kreises, Aloys Steppuhn (CDU), ermittelt wurde. Ein mit dem Verfahren vertrauter Staatsanwalt berichtet, der Amtschef habe sich regelmäßig detailliert über die Ermittlungen unterrichten lassen. Dabei könnte es eine Verbindung von Schulte zu Steppuhn gegeben haben: über die Rotarier. Der damalige CDU-Fraktionschef aus dem Märkischen Kreis und Steppuhn-Vertraute, Manfred Rahmede, gehört dem Rotary-Club Lüdenscheid-Mark an. Schulte wiederum ist Rotarier in Lüdenscheid. Darüber hinaus spielten Schulte und Rahmede zusammen in einem Tennisclub. Die Ermittlungen gegen Steppuhn versandeten. Aber reicht dies für den schwerwiegenden Verdacht aus, es wurde in Korruptionsermittlungen eingegriffen? "So eine enge Verbindung ist ungewöhnlich. Eigentlich hätte Schulte den Fall an eine andere Behörde geben müssen, da er befangen war", meint ein Ermittler.
Offenbar muss sich Schulte nun gegenüber Generalstaatsanwalt Manfred Proyer in Hamm für die Rokoko-Connection rechtfertigen. Doch dies sorgt intern für Unruhe. Immerhin gilt Schulte als guter Bekannter des Generalstaatsanwaltes. Proyer war Amtvorgänger von Schulte in der Bochumer Behörde und soll demnach die Zustände dort selbst mit verursacht haben. "Da kann man auch den Frosch fragen, ob der seinen Sumpf austrocknen möchte", beklagt sich ein Staatsanwalt aus Bochum.

Video Weisungsgebunde Staatsanwaltschaft, R. BornsteinStaatsanwältin erklärt die Korruption und die Absprachen im Amt , Rechtssprechung Pi mal Daumen, 09.08.2010
Der weisungsgebundene Staatsanwalt. Weisungen hatten wir zu jedem einzelnen Termin. Nach außen hin ist der Staatsanwalt voll Handlungsberechtig aber je nach Dienstherrn oder zum einzelnen Staatsanwalt hin muß man sich auch sehr intern an diese Weisungen halten.
Die Richter mornierten das standardbedingte Handeln der Staatsanwaltschaft Pforzheim in besonders schweren Sachverhaltsermittlungen mit mit relativ zwar leichten Strafmaßerhebungen aber mit doch relativ grundsätzlicher schwerer restpolitischer Brisanz.
Hat man versucht Ihnen das Ergebnis der Ermittlungen vorzuschreiben? Ja.
Das Rechtsanwälte und Richter sich absprechen erfolgt das auch an den Stammtischen?
Ja, es wurde an den Stammtischen gemacht. Wie ein Richter hier am Amtsgericht um die Ecke sagte, Rechtssprechung Pi mal Daumen. Das hat aber mit reiner Rechtstheoretik wie man diese auf dem Jurastudium lernt nichts zu tun. Es ist ja auch komisch, dass Juristen anders Denken als der Otto-Normalbürger, der hofft auf einen Rechtsstaat zu treffen.
Der Abteilungsleiter der Rechtsanwaltskammer Stuttgart Dr. German sagte mir, dass er meinen zweiten Zulassungsentzug veilleicht bereit wäre zurückzunehmen, wenn ich ihm heute abend vor 200 Zeugen, vielleicht sogar auch noch schriftlich, verspreche dass zwar Fälle in Arzthaftungsfällen mit Interessenkollision und mit Parteiverrat bearbeiten würde. Aber dazu habe ich nicht Jura studiert und dazu habe ich keine Rechtsanwaltskanzlei aufgebaut.
Die Mandanten sollten also nur abkassiert werden und sollten keinen Erfolg haben?
So wars und nicht nur dass, diese sollten schnell abkassiert werden, in die Psychatrie oder Strafanstalt gebracht werden und es sollten Gebühren hochgeschraubt werden auch für mich und den Gerichtsvollzieher. Aber mit Rechtsdurchsetzung wie man auf die verfassungsfreiheitliche demokratische Grundordnung und auch auf die Mandantenrechte mit Eid eingeschworen worden ist war das nicht in Einklang zu bringen. Ich schwöre nicht auf die Verfassung, wenn der Missbrach und die Heuchelei vorprogrammiert sein muß durch Polizeizwang und durch Justizkorruption.

B’ nai B’ rith / Rotary oder Lionsclub / Schottischen Ritus (Freimaurer), 13.05.2010
Im August 1997 plauderte ich zwanglos mit einem Mediziner über den Gartenzaun, wobei der eine oder andere Name aus Justiz, Ärzteschaft und sonstigem Establishment fiel und zwar mit dem für mich überraschenden Zusatz, welcher von den “ganz besonderen Ganoven” im Rotary- oder Lionsclub sei. Es fiel mir wie Schuppen von den Augen. Die Typen, die mich in meiner Berufstätigkeit ganz besonders schikaniert hatten, waren mehrheitlich Adepten der “Synagoge Satans” bzw. der Clubs, die ich bisher nur von den blankgeputzten Messingschildern an einigen 4-Sterne-Hotels kannte. Umgehend begann ich Informationen über die Lübecker Club- und Logenbrüder zu sammeln. Hinweise und Teile von Mitgliederlisten kamen aus Antwerpen, Aachen, dem bayerischen Wald, der Nordheide, Franken, dem Rheinland, Elmshorn, Gladbeck usw.
Welch ein menschlicher Unrat hatte sich dort angesammelt und konzentriert? Das Manuskript der “Rechtsbeugermafia” – meiner beruflichen Biographie – wurde flugs umgeschrieben und die beigefügte Mitgliedschaft bei Rotary, Lions und Kiwanis sollte dem geneigten Leser die Augen öffnen, dass es sich dabei weder um eine Elite, noch um die Wohltäter der Menschheit handelt, sondern schlicht und einfach um Vereinigungen, die keine Moral kennen, sich gegenseitig hochjubeln und die Taschen voll stopfen, Kritiker verleumden und beruflich vernichten und – wenn ein Coup mal in die Hose geht – in die Justiz hineinregieren, damit der ertappte “Bruder” strafvereitelnd beschützt oder zumindest mit Glacéhandschuhen angefasst wird…
Wussten Sie, dass in der Bundesrepublik
96 % aller Landräte, über 90 % der Bürgermeister in Orten mit über 5.000 Einwohnern, über 60 % aller Notare, 84 % aller Chefärzte von Kreiskrankenhäusern, ca. 90 % aller Direktoren der Gymnasien, ca. 70 % aller Direktoren der Amtsgerichte, zahlreiche Pfarrer und Pastoren, fast alle höheren Polizeichefs, fast alle Staranwälte und fast alle Bundeswehr-Offiziere vom Kommandeur aufwärts, den Rotariern oder dem Lions Club mit Hauptsitz in Chikago angehören
Quellennachweis: Glaubensnachrichten
Buchauszug aus Freimaurer Kritik von Detlef Winter
(Anmerkung: Siehe Geheimliste Buchstabe A, – Geheimliste Buchstabe Z. Unter Rubrik Mai 2010, über 20.000 Namen weltweit. Die Liste ist von 2008, deshalb kann noch der eine oder andere Name fehlen, doch die Liste ist quasi vollständig! Der Leser beachte doch bitte das Bild mit Hitler, Roosevelt und Bush, der Grossvater von Georg Bush. Diese Kreaturen sind alle auf dieser Geheimliste um hier nur einige Beispiele zu nennen. Wir haben es mit Massenmördern zu tun).

VERFASSUNGSRICHTER, Die heimlichen Herrscher, Focus Nr. 16, 1993
Weil Politiker sich immer öfter um Entscheidungen drücken, wird das höchste deutsche Gericht zum politischen Machtinstrument
„Es gibt immer Streitigkeiten über wichtige Fragen“, weiß Ex-Bundesverfassungsrichter Helmut Simon aus Erfahrung. „Mein Standpunkt war stets: Wir werden nicht dafür bezahlt, daß wir freundlich miteinander umgehen, sondern daß wir die Verfassung richtig interpretieren. Man schenkt sich nichts – und das ist gut so.“
Weniger gut ist, daß es über dem Awacs-Beschluß – wie bekannt wurde – sogar zu persönlichen Animositäten zwischen Richtern kam. Dabei mag die ungewohnte, häufige Nähe zueinander eine Rolle gespielt haben. Auch der Dauerdruck, dem die obersten Richter durch die ständig steigende Zahl von Verfahren (siehe Grafik) und die damit verbundenen unentwegten Diskussionen ausgesetzt sind.
Denn von seiten der Parteien ist eine wachsende Neigung zu erkennen, das Bundesverfassungsgericht als politische Waffe einzusetzen. Mehr und mehr sehen Politiker darin nicht nur die höchste Institution der Rechtsprechung, sondern betrachten das Verfassungsorgan auch als Machtelement. In vermeintlich ausweglosen Situationen wird es als politisches Instrument mißbraucht.
...Andererseits läßt der Politikerstreit die Karlsruher Juristen nicht kalt. Denn mit dem Überstreifen ihrer roten Roben haben sie ihre politische Herkunft nicht abgelegt. Auch in den beiden Senaten des Gerichts herrscht Parteienproporz (siehe Kasten).
...Umfang und Brisanz der Karlsruher Richterstreitigkeiten wachsen in jenem Maße, in dem das Bonner Politiktheater sich um Verantwortlichkeiten drückt. Und das, glaubt der CDU-Fraktionsvize Johannes Gerster, führt zu einer „Perversion der Gewaltenteilung“. So nämlich werden die Juristen in Karlsruhe zu heimlichen Herrschern, anstelle der gewählten.
...Der Bundestag hat für die Berufung seiner Richter einen Zwölfer-Ausschuß eingerichtet, der dem aktuellen parteipolitischen Proporz entspricht. Der Bundesrat ermittelt seine Richter unmittelbar, ebenfalls, wie vom Bundestagsausschuß, mit Zweidrittelmehrheit.
...Im übrigen kann jeder Jurist Verfassungsrichter werden, der 40 Jahre alt ist und das zweite Staatsexamen hat. Bundesrichter a. D. Baumgarten: „Da gibt es schon welche, bei denen die politische Qualifikation höher ist als die juristische.“

Die Herren der Welt, Top-Grossanwaltskanzleien, Focus Nr. 11, 15.03.2010
Top-Anwälte mehren ihren Einfluss auf Wirtschaft und Politik. Das Gewinnstreben internationaler Großkanzleien lässt sich jedoch nicht immer mit dem Ehrenkodex des Berufsstandes vereinbaren.
...Verschwiegenheit, Vertrauensschutz, Unabhängigkeit, Unbestechlichkeit und das strikte Verbot, widerstrebende Interessen zu vertreten – so lauten die ethischen Leitbilder eines Anwalts. Diesen ungeschriebenen Regeln sollte jeder Advokat in Deutschland folgen, wenn er seriös und professionell arbeitet – gleichgültig, ob er Konzerne fusioniert oder einen Rentner bei einem Streit mit dem Nachbarn vertritt.
Der Ehrenkodex scheint jedoch an Bedeutung zu verlieren. „Besonders in den großen, internationalen Sozietäten untergräbt das Streben nach Profit unsere standesethischen Grundsätze“, kritisiert Ulrich Hartel, Seniorpartner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, einer mittelständischen deutschen Kanzlei. Der Spezialist für Steuer-, Wirtschafts- und Erbrecht aus München arbeitet seit 1971 als Jurist und sieht das Ansehen seines Standes in Gefahr: „Der Rechtsanwalt war immer ein freier Beruf mit Standesethos und einer hohen Reputation.“
...Einzelkämpfer Schacht wirft den Großen vor, den anwaltlichen Ehrenkodex verletzt zu haben: „Sie haben die Kommunen in risikoreiche Geschäfte getrieben und kassieren gleich zweimal – zuerst dafür, dass sie das Problem schaffen, und dann erneut, um irgendeine Lösung zu finden.“
Die internationalen Großkanzleien verändern den deutschen Anwaltsmarkt
Die Fragen nach Ethik und Ehre diskutieren derzeit nicht nur die Praktiker der Branche, sondern auch die Lehrenden. „Je stärker die Spezialisierung und je größer der Druck der Kommerzialisierung, desto schwieriger lassen sich gemeinsame und verbindende Werte vermitteln“, warnt Martin Henssler, Präsident des Deutschen Juristentags. Der Kölner Juraprofessor schlägt vor, einen Ethik-Kodex zu verfassen, „der rechtlich nicht zwingende, aber prägende Leitlinien“ für den Anwaltsberuf enthält.

Kaum unbefangene Handelsrichter in der Region Stuttgart, richterliche Nebentätigkeiten
Der Würzburger Professor für Betriebswirtschaft Ekkehard Wenger beklagte, dass es in der Region Stuttgart kaum einen Handelsrichter gebe, der nicht durch geschäftliche Beziehungen zur Landesbank Baden-Württemberg oder zur BW-Bank befangen sei (FAZ vom 1.6.2004).
Der wohl spektakulärste Fall in Sachen Nebentätigkeiten betraf vor fast 10 Jahren den ehemaligen Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Er hatte, bevor er den Auftrag der IG Metall annahm, der ihm DM 1,3 Millionen einbrachte, bereits vier Nebentätigkeiten: Er war Präsident des Hessischen Staatsgerichtshofes, Mitglied im Verwaltungsrat des Hessischen Rundfunks und Treuhänder einer Bank und einer Versicherung.

Deutsche Justizverbrechen
Das Subsystem der Justiz ist in allen deutschen Unrechtssystemen ein erheblicher systemseitiger Machtfaktor für Machterwerb, Machterhaltung und Machterweiterung gewesen. Die Geschichte des Widerstandes gegen deutsche Unrechtssysteme ist daher untrennbar mit der Geschichte der deutschen Justiz verbunden.
Die Aussage des Systemkritikers Büchner "Die Justiz ist in Deutschland die Hure der Fürsten" beschreibt treffend ein ganz spezielles und charakterisches Phänomen der deutschen Justiz und weist auf die Etablierung und den Ausbau von totalitären Terrorregimen hin, was Hilfe mit der deutschen Justiz erst möglich wird. Die Phänome der Anpassung und der vorauseilende Gehorsam einerseits, aber auch andererseits die Phänome des fehlenden Rückgrats zur Ausbildung und Ausübung eines effektiven Widerstandes bei den deutschen Staatsjuristen, d.h. Richtern, Staatsanwälten, Gerichtspräsidenten und Justizministerialbeamten können sich aus deren Karriere- und Machterweiterungsinteressen derart pervertieren, dass deutsche Staatsjuristen sogar in ideologisch befeindeten politischen Systemen sowohl im Nazi-Regime als auch im DDR-Regime die Unrechtssystemfunktionalität mit begründen, aufrecht erhalten und erweitern.

Menschenrechtler Helmut Palmer und das Plakat und die Polizei (Schwäbisches Tageblatt 10.01.2003)
Rund 350 Polizisten protestierten dort anlässlich des Dreikönigstreffens der Liberalen gegen das Sparprogramm der Landesregierung. Gleichzeitig demonstrierte "Remstalrebell" Helmut Palmer gegen "50 Jahre Justiz- und Polizeiterror", wie auf einem Plakat, das er sich umgehängt hatte, zu lesen stand.
Als Palmer in die Nähe der Polizisten kam, pfiffen sie ihn aus und skandierten "Palmer raus". Plötzlich ging ein Gewerkschaftsfunktionär auf Palmer zu und riss ihm das Plakat vom Leib. Unter dem Gejohle der Mitdemonstranten zerfetzt der Polizist das gelbe Pappschild und warf die Schnipsel dann vor die Füße seiner Kolleginnen und Kollegen.

Kein großes Vertrauen in die Kunst der Juristen
, Offenbacher Post

Rechtsbeugung beispielsweise, in der juristischen Theorie als Verbrechen eingestuft, liegt dann vor, wenn einem Rechtssuchenden das "richtige Recht" bewußt vorenthalten wird, also bei unrichtiger oder ungerechter Rechtsanwendung des Richter im Urteil. In der Praxis komme es so gut wie gar nicht vor, daß in dieser Sache ein Jurist einen Standeskollegen verurteilt, heißt es dazu in einem Fachaufsatz (Rechtsstaat im Verzug von Ethel Leonore Behrendt 1981). Die herrschende Meinung der Juristenelite sei, so ist dort zu lesen, daß eine Bestrafung nach Paragraf 336 StGB nur bei einer absichtlichen Rechtsbeugung möglich sei. Juristen, sagt Frau Behrendt, bleiben frei vom Vorwurf der Rechtsbeugung, weil sie selbst diesen Tatbestand interpretieren: "Was in einem Mordprozeß die Indizienkette lückenlos macht, hätte als Argumentation bei Paragraf 336 StGB keine Chance."
Leipziger Kommentar von 1982 §336 StGB Ziffer 1.3 Begriff und Bedeutung: Daß die Rechtsbeugung ein sehr seltenes Delikt sei, wird oft behauptet, ist aber leider eine schon nicht mehr fromme Selbsttäuschung; richtig ist, dass sie nur selten verfolgt und noch seltener rechtskräftig verurteilt wird.

Beleidigungsindustrie:

florierende juristisch geldbringende "Beleidigungsindustrie": juristenzitate.htm

Dr. Ulrich Brosa, Gegenwehr, c't 9/2002, S. 80: Kritische Websites
Korruption und Schlamperei - die Protestwelle rollt
Bananenrepublik Deutschland - korrupte Behörden und geschmierte Politiker sind an der Tagesordnung. Nur einige kleine Protestseiten im Internet leisten erbitterten Widerstand.
Eigentlich sind wir alle klein und können leicht von übermächtigen Organisationen platt gewalzt werden: Richter fällen Fehlurteile, und den Betroffenen glaubt man nicht, Lehrer schikanieren Schüler aus purem Frust und Sadismus, Staatsdiener vergeben öffentliche Aufträge nicht an den besten Anbieter, sondern an den engsten Verwandten. Wie sich dagegen wehren, wenn nicht im Internet? Man beschreibt das erlittene Unrecht auf der eigenen Homepage und hofft, dass möglichst viele das lesen. Dann fegt der Sturm der empörten Massen die Schurken-Organisation hinweg. Wer also Kritik hat, soll sie äußern. Die Massen allerdings werden ihre Helden nur selten bejubeln. Stattdessen stehen rasch die Kritisierten lautstark auf der Matte, und die Kritiker erleiden das Schicksal frühchristlicher Märtyrer. http://www.heise.de/ct/02/09/080

Urheberrecht:
Zypries übt Kritik an Abmahnpraxis (unter vereinzelten Buh-Rufen "betroffener" Anwälte)


Staatsanwälte als Ermittlungsverweigerer:

Dass Staatsanwälte in Deutschland "Ermittlungsverweigerer" sein können, wenn die Interessen und das Ansehen politisch einflussreicher oder sonst mächtiger Personen auf dem Spiel stehen, hat Prof. Wilhelm Hennis vor einiger Zeit im Fall der Bonner "Bundeslöschtage" beklagt. Zornig über "offenbar mangelhafte Ermittlungen" in einem Fall von "Staatskriminalität", der "beispiellos ist in der Geschichte westlicher Verfassungsstaaten" prangerte er in einem Essay für die Hamburger "ZEIT" eine "Untertänige Justiz" an.

"Mangelhafte Ermittlungen" bzw. "unübersehbare Ermittlungsfehler" mussten auch in einem 1996 / 1997 am Landgericht Darmstadt geführten Prozess offen von Seiten des Vorsitzenden Richters eingeräumt werden. Das Besondere an diesem "Fall Kaffenberger": Es war ein Mordprozess und indirekt ging es um das Ansehen eines ranghohen (Kommunal-)Politikers, dessen Sohn mit den beiden wegen Mordes angeklagten jungen Männern ein kriminelles Trio gebildet hatte, vielleicht sogar als Kopf der Bande.
Aus der Sicht zahlreicher Beobachter schienen die Ermittlungen von einem stillen, politisch bedingten Wunsch geleitet:
Dem Politikersohn das Gefängnis zu "ersparen" - und dem Vater (und seiner Partei) die damit verbundene Schmach.
Beklagt wurde ein "Recht mit zweierlei Maß", das dem Prominentensohn eine Vorzugsbehandlung bescherte. Etwa durch das abgetrennte, nur 3 Stunden währende Verfahren am Amtsgericht seiner Heimatstadt, das mit einer skandalös milden Bewährungsstrafe schloss.
In dem vom 25. Juli 1997 bis zum 27. Mai 1998 vor der 2 . Strafkammer des Landgerichts Darmstadt geführten Prozess gegen seine beiden Kumpane ging es nicht nur um das, was diesen zwei jungen Männern zur Last gelegt wurde: gemeinschaftlicher Mord, Raub, Einbruchdiebstahl und unerlaubter Waffenbesitz.
Es ging auch um die Rolle des dort nur als Zeuge vorgeladenen Politikersohns.
Schließlich ging es um schwerste Vorwürfe an die Staatsanwaltschaft und die ihr zuarbeitende polizeiliche Sonderkommission: So waren Beweismittel vernichtet worden, etwa eine Festplatte, deren Formatierung angeordnet wurde. Proben des Gerichtsmediziners wurden nicht aufbewahrt und nicht beachtet. Es ging um ein fehlendes Alibi, das nicht überprüft worden war, um Geständnisse, die unter fragwürdigen Bedingungen zustande kamen - und auch Unschuldige monatelang in U-Haft brachten.
Kein Fall, der bundesweites Aufsehen erregte, allerdings ein Fall, der fast exemplarisch die Unabhängigkeit und Korrektheit von Justiz und Polizei in Frage stellte.
http://www.odenwald-geschichten.de/kaffenberger/staatsanwaltschaft_darmstadt_dieburg_mordfall_justiz_skandal.htm

Korruptions-Skandal der Staatsanwalt und Rechtsanwaltschaft in der Augsburger Justiz, 20.03.2000
Augsburger Ex-Staatsanwalt, Laborarzt und Berliner Rechtsanwalt verhaftet
Die bayerische Justiz steht vor einem aufsehenerregenden Bestechungsskandal. Unter Korruptionsverdacht wurden am Dienstag der Augsburger Ex-Staatsanwalt Uwe Huchel, der bundesweit bekannte Laborarzt Bernd Schottdorf (66) und ein Berliner Rechtsanwalt festgenommen. Gegen die drei erging Haftbefehl. Der gegen Schottdorf wurde noch am Mittwoch außer Vollzug gesetzt.
Münchens Leitender Oberstaatsanwalt Schmidt-Sommerfeld bestätigte die Festnahmen. Unter Leitung des Bayerischen Landeskriminalamts griffen die Ermittler zeitgleich in Augsburg, in Stätzling (Kreis Aichach-Friedberg) und in Berlin zu. Nach Informationen unserer Zeitung wird dem Laborarzt Schottdorf vorgeworfen, dem damaligen Staatsanwalt Huchel im Jahr 2000 privat ein Darlehen von etwa 160 000 Mark gewährt zu haben. Just zu dieser Zeit wurde gegen Schottdorf wegen Verdachts des Abrechnungsbetrugs ermittelt. Der Vorwurf: Er habe die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns um fast 17 Millionen Mark geprellt. Das spektakuläre Verfahren endete im Oktober 2000 mit einem umstrittenen Freispruch, der aber rechtskräftig wurde.
Labor-Affäre: Staatsanwaltschaft bestätigt CSU-Parteispende über 25.000 Euro München/ Berlin – Eine CSU-Parteispende über 25.000 Euro und ein Begleitschreiben an den damaligen Ministerpräsidenten Stoiber entdeckten LKA-Beamte bei einer Razzia im Augsburger Großlabor Schottdorf. Das Unternehmen steht seit mehr als zehn Jahren immer wieder im Fokus der Justiz, weil die Abrechnungsmethoden in Kooperation mit Ärzten zum Nachteil der Kassen umstritten sind.

Fehlurteile von Richtern bereits aufgrund mangelnder Rechtskenntnisse:
Fachleute gehen davon aus, dass bei Zivilverfahren über 10 % Fehlurteile angefertigt werden und ca. 25 % der Urteile falsch sind. Dies ist zum Teil auf mangelnde fachliche Kenntnisse und zum Teil sogar auf mangelnde charakterliche Eignung einiger Richter zurückzuführen. Da es in Deutschland - angeblich wegen der richterlichen Unabhängigkeit - weder eine funktionierende Rechsaufsicht noch eine Qualitätskontrolle für Urteile gibt, kann kein Rechtsuchender vor Gericht darauf vertrauen, dass ein faires Zivilverfahren durchgeführt oder gar ein gerechtes Urteil gefällt wird. Obwohl diese gravierenden Missstände in Fachkreisen der Justiz schon lange bekannt sind, wurde unter den früheren Regierungen so gut wie nichts dagegen getan und unter der jetzt regierenden rotgrünen Koalition bisher nur an Symptomen herumlaboriert.
http://else-kling.net/2008/03/25/fehlurteile-im-namen-des-volkes/#more-4
Gemäß dem OLG-Hamm haben Zivilverfahren in denen Prozeßparteien anwaltlich vertreten sind eine Erfolgsquote von 50% (4U132/07 vom 01.12.2007).

Gerichtliche Deals mit Reichen:
Der Münchner Oberstaatsanwalt Eckert sagt u.a. " die Flut der Arbeit schafft ihre eigenen Gesetze. So genannte Deals sollen den Wirtschaftsanwälten Luft verschaffen. Deshalb werden im Vorfeld der Anklage einzelne Tatbestände ausgeklammert. Im Potsdam bezeichnet man dies mit "abgetrennt". "Fast die Hälfte aller großen Wirtschaftsverfahren beinhalten mittlerweile Einigungen" s. Nachrichten Magazin Focus Nr. 36 1.September 2003 Seite166.


Reformbedürftiger Rechtsstaat:

"Wer bei uns in Deutschland etwas aufbauen will, muß die Gerichte meiden. ... Ich arbeite noch keine zehn Jahre als Rechtsanwalt, aber daß dieser Rechtsstaat dringend reformbedürftig ist, da bin ich mir sicher."
Rolf Schaefer, Fachanwalt für Anwaltsrecht, Hannover, in einem Leserbrief an die FAZ, März 1999


Wer hat hier den Schaden?
:
...Die Aussagen des Kommissars könnten in dem Meineidverfahren gegen die Staatsanwälte eine Rolle spielen, die vor dem Bielefelder Landgericht als Zeugen aussagten. Gegen sie ermittelt die Staatsanwaltschaft Bochum.
Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Münster, nennt ebenfalls die Aussage Hudallas als einen Grund dafür, dass seine Behörde dem Prozessende, das der Vorsitzende Richter Dieter Fels bereits Anfang März vorgeschlagen hatte, nun doch zugestimmt hat. »Wir wollten zumindest noch den Hauptgeschädigten dieses Verfahrens, den Zeugen Hudalla, hören«, sagte Schweer nach Prozessende.
Hudalla der Hauptgeschädigte? Da irrt der Herr Oberstaatsanwalt, Opfer der Provinzposse sind andere. Zuallerst die Mitarbeiter von Drogenhilfeeinrichtungen im ganzen Land. Die versuchen tagtäglich Schwerstabhängigen eine Perspektive zu ermöglichen und können dafür, dass Drogenabhängige Drogen konsumieren und handeln, auf der Anklagebank landen. Wie Piet Schuin, Michael Wiese und Wolfgang Rossel, die für die Realitätsferne des Betäubungsmittelgesetzes (BTMG) mit mehrjährigen Ermittlungen und dem damit verbundenen Stress, 100.000 Euro für ihre Anwälte und mehreren tausend Euro für die Verfahrenseinstellung bezahlten.
http://www.webwecker-bielefeld.de/entry_17230.0.html

Die dienstliche Äußerung in Ablehnungsverfahren, RA Dr. Egon Schneider, NJW 2008 Heft 8:
Ablehnungsverfahren waren noch vor einigen Jahren selten. Das hat sich geändert. Anwälte sehen sich immer häufiger genötigt, auf diese Weise ihre Mandanten zu schützen.
Die Kontroll und Beschwerdegerichte setzen sich durchgehend über das Gesetz hinweg, indem sie jede, aber auch jede Leerformel als genügende dienstliche Äußerung gelten lassen. Das geht bis zur Gehörsverletzung. Eine dienstliche Äußerung, die sich in dem Satz erschöpft "Ich fühle mich nicht befangen", brauche dem Ablehnenden nicht bekannt gegeben zu werden. (ZAP-Justizspiegel, Heft 14/2007, S. 765).

Willkürliche Möglichkeit der Auflegung einer Missbrauchsgebühr vor dem BVerfG
Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist kostenfrei (§ 34 Abs. 1 BVerfGG). Missbräuchliche Anrufungen des Gerichtes können jedoch mit einer Gebühr bis zu 2.600 Euro geahndet werden.
Die Mißbrauchsgebühr, die mitunter im Verhältnis zur Streitsache recht hoch ausfallen kann, wird oft kritisiert. Zum einen kann sie willkürlich auferlegt werden, das Gesetz sieht noch nicht einmal vor, das dem Beschwerdeführer vor der Verhängung der Gebühr rechtliches Gehör und Gelegenheit zur Rücknahme seiner Verfassungsbeschwerde gegeben wird. Soviel faires Procedere sollte auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren verlangt werden können. Zum anderen hält sie sozial schwächere Schichten davon ab, von der Verfassungsbeschwerde Gebrauch zu machen, wenn nicht gerade elementarste Menschenrechte wie Leben oder Freiheit betroffen sind. Anwälten raten auch wegen der Mißbrauchsgebühr von Verfassungsbeschwerden ab und empfehlen ihren sozial schwächeren Mandanten lieber ein gewisses Maß an Unrecht in Kauf zu nehmen. Daher gibt es mehr Verfassungsbeschwerden im Bereich des Steuerrechts als im Sozialrecht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsbeschwerde

Willkürliche Mißbrauchsgebühren durch das Bundesverfassungsgericht
Zu tun haben wir es technisch mit einer Art von Strafgebühr, die das Bundesverfassungsgericht willkürlich ohne Anfechtungsmöglichkeit einfach so mal auferlegt. Nicht überprüfbar, ohne Rechtsmittelinstanz. Nicht Fisch, nicht Fleisch. Keine richtige Strafe, keine richtige Gebühr. Kein rechtliches Gehör, kein Kläger, kein Staatsanwalt. Im Falle der “beleidigenden Äußerungen” hätten wir auch so eine Art Kombination mit einer kleinen Zensur der Meinungsäußerung in Schriftsätzen zu tun. ...
Kleine Statistik über Missbrauchsgebühren durch das BVerfG, “Mißbrauchsgebührenfreudigkeit” der Richter am Bundesverfassungsgericht: Broß, Bryde, Osterloh, Di Fabio, Gaier, Gerhardt Hohmann-Dennhardt, Kirchhof, Landau, Lübke-Wolff, Mellinghoff, Papier, Schluckebier ...
Zulässigkeit und der Sinn von Mißbrauchsgebühren, die das Bundesverfassungsgericht nach § 34 BVerfGG auferlegen kann, sind ziemlich umstritten.
Unvorhersehbar, unfair und unberechenbar wird diese Gebühr nach dem absoluten und unüberprüfbaren Ermessen von Verfassungsrichtern den Beschwerdeführern und sogar deren Rechtsanwälten auferlegt, die vom Bundesverfassungsgericht Recht wollten. Von dem höchsten deutschen Gericht, das dazu da ist, unsere Grundrechte zu schützen.
Das Bundesverfassungsgericht selbst geht damit scheinbar vollkommen unbefangen um, ohne anscheinend auch nur ein Problembewußtsein hinsichtlich der Frage, ob nicht das eigene Tun nicht selbst ein flagranter Verfassungsverstoß sein könnte. Wer sollte das auch schon feststellen können? ...

Das Bundesverfassungsgericht schlägt zu - gegen den Beschwerdeführer selbst, mit 200 Euro sanft, aber unterhalb der Gürtellinie.
2 BvR 1783/09 Missbrauchsgebühr nach § 34 BVerfGG:
„Nach der Bundespräsidentenwahl im Mai 2009 hatte der Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde erhoben, mit der er die Aufhebung der Wahl des Bundespräsidenten begehrte. An der Wahl hätten Mitglieder der Bundesregierung sowie der Landesregierungen und damit Angehörige der Exekutive teilgenommen; dies verstoße gegen das Demokratie- und Gewaltenteilungsprinzip.
Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (besetzt mit den Richtern Voßkuhle Mellinghoff Lübbe-Wolff) hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen und dem Beschwerdeführer eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 200 Euro auferlegt.
Die Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich unzulässig, weil der Beschwerdeführer ersichtlich nicht beschwerdebefugt ist. Die Verfassungsbeschwerde dient dem Schutz der Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte; sie ist offenkundig kein Instrument, mit dem Vorgänge im Bereich der Staatsorganisation allgemein auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden könnten. ...
Zu tun haben wir es bei der Missbrauchsgebühr nach § 34 BVerfGG technisch mit einer Art von Strafgebühr, die das Bundesverfassungsgericht willkürlich ohne Anfechtungsmöglichkeit einfach so mal auferlegen darf. Nicht überprüfbar, ohne Rechtsmittelinstanz. Nicht Fisch, nicht Fleisch. Keine richtige Strafe, keine richtige Gebühr. Kein rechtliches Gehör, kein Kläger, kein Staatsanwalt. Im Falle der “beleidigenden Äußerungen” hätten wir auch so eine Art Kombination mit einer kleinen Zensur der Meinungsäußerung.
Übersehen wird bei der Argumentation des Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit, daß - trotz anderweiter Beteuerungen - nicht von vorne herein ausgeschlossen werden kann und sollte, und die Hoffnung noch besteht, dass auch das Bundesverfassungsgericht etwas dazu lernen könnte. Nähmen wir z.B. das berühmt/ berüchtigte Ermächtigungsgesetz Adolf Hitlers, in dem dem Parlament zentral alle Macht zugunsten der Exekutive entzogen wurde. Dort haben wir es auch mit einem „Vorgang im Bereich der Staatsorganisation“ zu tun. Damit hätte dagegen nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der individuelle Beschwerdeführer nicht nur keine Chance der Anfechtung, sondern er/ sie bekommt auch noch gleich eins noch obendrein draufgebrummt. Die Diffamierung als „Querulant“ erfolgte bereits in anderen Beiträgen. Klasse, wir gratulieren.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich damit zugleich eines Teils einer der wichtigsten eigenen Aufgaben entledigt, nämlich dafür Sorge zu tragen, daß eine künftige Diktatur verhindert wird.
Auf welchem anderen Wege, als über die Individualbeschwerde, gedenkt das Bundesverfassungsgericht, ein zukünftiges Ermächtigungsgesetz zu verhindern?
Die (abstrakte) Normenkontrolle wäre so ebenso “offensichtlich” unzulässig mangels Beschwerdebefugnis.
Verbleiben noch die vorgesehenen Anfechtungsmöglichkeiten solch eines Gesetzes durch die Parlamentarier selbst.
Wir haben schliesslich eine “Demokratur” (bzw. Parteiendiktatur, wie manche das auch nennen).
Demokratie steht nicht dem Bürger zu, sondern wird für den - dafür für unmündig befundenen - Bürger durch Auserwählte ausgeübt. Was täten wir Deutschen nicht ohne staatliche angeordnete Bevormundung. ...

Uneffektive Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerden, 14.3.2010
Beim Bundesverfassungsgericht sind im Durchschnitt etwas mehr als 2 Prozent aller Verfassungsbeschwerden erfolgreich. Bzw. 98 Prozent sind nicht erfolgreich. Das bedeutet, bei 50 Verfassungsbeschwerden wäre nur eine Einzige erfolgreich.
Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sieht es noch düsterer aus. Täglich gehen da rund 1.500 (!) Menschenrechtsbeschwerden aus genz Europa in allen Sprachen ein. Davon haben nur 150 jährlich Erfolg. Das ist ein verschwindend geringer Prozentsatz.
Wenn man darüber nachdenkt, dann ist das eine ungeheure Energieverschwendung. Zehn- bis hundertseitige Schriftsätze werden massenhaft angefertigt, nur damit mit einem lapidaren Satz ausgeführt wird, dass die Beschwerde nicht angenommen wird. Eine Begründung sparen sich die hohen Richter meistens auch.

ÜBER SINN UND UNSINN DER DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
1. IST-ZUSTAND DER REAKTION AUF DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDEN („SCHEMA X“)
„Formlos, fristlos, fruchtlos.“ Das ist alles, was der deutsche Jurist bis hin zum Einserexamen zum Thema Dienstaufsichtsbeschwerde für die Staatsexamina wissen muß. Und wehe, wenn einer da noch einen Zentimeter weiter denkt!
Seit nunmehr ca. 20 Jahren Tätigkeit mit allen Arten von deutschen Behörden ist dem Verfasser dieses Artikels denn auch so gut wie kein einziger Fall unterlaufen, der nicht nach Schema X beantwortet worden wäre. Und zwar vom kleinen Schalterbeamten bis hin zu den Petitionsausschüssen der Parlamente. Analoges Vorgehen gilt erfahrungsgemäß auch für Strafanzeigen, soweit es sich um mitgeteilten Verdacht von Straftaten aus dem öffentlichen Bereich handelt.
Nach außen hin ergibt sich aus diesem „Schema X“ die nur scheinbare Erledigung einer Dienstaufsichtsbeschwerde, bei deren Anblick sich auftretende Würgreize nicht mehr verleugnen lassen. Hier ist es, dasALTE, ABGESTANDENE SCHEMA X FÜR ANTWORTEN AUF DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDEN

1. Ihr Beschwerdevorbringen haben wir sorgfältig geprüft.
2. Meine Mitarbeiter haben Recht. Sie haben sich in allen Punkten vollkommen richtig verhalten.
3. Sie haben Unrecht. Ihr Vorbringen ist gelogen, vollkommen haltlos, verleumdet meine Mitarbeiter und nebenbei bemerkt auch nicht beweisbar.
4. (Bei Richtern z.B. wird nun auf die eigene Entscheidungskompetenz hingewiesen und darauf, daß nach deren dienstlichen Stellungnahmen alles vollkommen in Ordnung war und bedauerlicherweise, selbst wenn man etwas festgestellt hätte, hier sowieso nichts hätte unternommen werden können)
5. Ich habe mich bei meiner Dienstaufsicht vollkommen richtig verhalten und tue das immer noch.
6. Geändert wird darum jedenfalls auch gar nichts.
Mit freundlichen Grüßen,
i.A. Vorgesetzter Ichdenkdochgarnichtdrandichernstzunehmen

Bei der Öffentlichkeit und gegenüber dem Beschwerdeführer noch recht wohlgesinnten Vorgesetzten wird dann die Akte geschlossen, nebst sämtlichen Beweismitteln sorgfältig versteckt und verkramt, Affe tot. Die Dienstaufsicht sorgt dann noch dafür, daß sämtliche Beweismittel vernichtet werden, und der Fall mit den Mitarbeitern so abgesprochen wird, daß der Beschwerdeführer überhaupt keine Chance mehr hat, mit seinem Anliegen durchzudringen. Bei ganz schlimmen Fällen werden die Mitarbeiter einfach versetzt. Zuständigkeiten werden ein bischen hin- und hergeschoben, - das geht auch nachträglich noch sehr schön, wirkungsvoll und elegant, und neue Akten angelegt, und natürlich nur aus sachlichen Gründen Aktenzeichen verändert, in die dann Teile des Vorgangs “sicher” verborgen werden.
Bei besonders bösartigen Vorgesetzten wird zusätzlich dann die Dienstaufsichtsbeschwerde auch noch heimlich an die Staatsanwaltschaften weitergeleitet mit der Bitte, „zu überprüfen, ob nicht ein Strafverfahren wegen Beleidigung der Mitarbeiter eingeleitet werden kann.“
Strafantrag wird dann für die Mitarbeiter „pflichtgemäß“ selbstverständlich auch schon gestellt. ...
Für den Bürger klingt solch eine Antwort so:
Auf Englisch heißt solch ein Verhalten: Rejection and Denial. – Zurückweisung und Abstreiten der Tatsachen.
Derartiges Verhalten gilt in der Psychologie als ein Anzeichen für besonders schwer heilbare psychische Erkrankungen. Die Wahrnehmung und Anerkennung von Fehlern und von Fehlverhalten als solches ist nämlich Voraussetzung und im Wesentlichen die einzige Möglichkeit, deren Behebung zu erreichen. ...

Sinnlose und nutzlose Gehörsrügen (§321a ZPO, Artikel 103 Abs. 1 GG) wegen richterlicher Berufskrankheit der eigenen Selbstgerechtigkeit und Selbstherrlichkeit:
Der ehemalige Vorsitzende des Vereins gegen parlamentarischen und bürokratischen Mißbrauch, Dortmund, Dr. Spielmann, meinte, dass „nach seinen Erfahrungen 25 bis 30 Prozent aller Gerichtsentscheidungen Fehlentscheidungen sind“. Der verstorbene Richter Dieter Huhn schrieb 1982 in einem Buch über „Richter in Deutschland“ (NJW 2000, 51): „Ich bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht noch einmal entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die deutschen Richter machen mir Angst.“ Seit einigen Jahren kann die Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) mit der Gehörsrüge gemäß § 321a ZPO gerügt werden. Bisher ist nicht bekannt geworden, dass diese Rüge auch nur in einem Fall erfolgreich war. Offenbar liegt dies an der richterlichen Berufskrankheit, der Selbstgerechtigkeit (Rudolf Wassermann).


Rechtsstaat nur Fiktion, Dienstaufsichtsbeschwerde: Dr. Egon Schneider, früher Richter am OLG Köln, führt “experimentellen” Nachweis
Dr. Egon Schneider: Eine crux unseres Rechtswesens ist das völlige Versagen der Dienstaufsicht gegenüber Richtern. Wenn SCHULZE-FIEUTZ (DREIER,
Grundgesetz, 2000, Art. 97 Rn. 33) von “Leisetreterei” spricht, dann ist das noch eine Verharmlosung. Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel. Alles wird “kollegialiter” unter den Teppich des “Kernbereichs der richterlichen Unabhängigkeit” gekehrt.Um das einmal aktenkundig zu machen, habe ich ein Dienstaufsichtsverfahren eingeleitet und “durchgezogen”. Mit einem Erfolg hatte ich von vornherein nicht gerechnet. Erwartet hatte ich jedoch eine Auseinandersetzung mit der Rechtslage. Ich war gespannt auf die Argumente, mit denen der Schutzwall aufgebaut werden würde. Doch auch diese Erwartung ist enttäuscht worden. Der Vorgang erstreckt sich über 29 Schriftsatzseiten. Ich berichte mit der gebotenen Konzentration: …Dr. Egon Schneider, früher Richter am OLG Köln, rügt diese gesetzlichen Verstöße gegenüber dem Landgerichtspräsidenten, dem Präsidenten des Oberlandesgerichts und gegenüber dem Justizministerium.
Das Resümee des erfahrenen und kompetenten Juristen zu der erwartungsgemäß abgelehnten Rüge:Drei Kontrollinstanzen der Dienstaufsicht haben sich davor gedrückt, zur Sache Stellung zu nehmen. Mit diesem Ziel haben sie es geflissentlich vermieden, auf die Sachfragen einzugehen. Denn das hätte zwangsläufig die in der Verfügung enthaltenen groben Rechtsfehler des Vorsitzenden aufgedeckt. Und so ist es zu dem bemerkenswerten Verfahren gekommen, daß drei Instanzen eine Dienstaufsichtsbeschwerde ohne eigene Begründung zurückgewiesen haben und sich lediglich auf dem Antragsteller teilweise unbekannte richterliche Stellungnahmen bezogen haben, die ihrerseits nicht auf die Sache eingegangen waren. Von der Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) kann da wirklich keine Rede mehr sein.In justizirrtum.de kommentiert diesen bemerkenswerten, “experimentellen” Nachweis Dietmar Jacobi zutreffend so:
>Hier hat sich ein Jurist über die Beschwerdetreppe hinaufgekämpft und erfahren, was Bürger ohne Rechtskenntnisse gleich nach dem ersten Tritt auf der ersten Stufe aufgeben läßt, und was dann dazu führt, daß es immer mehr Juristen gibt, die sich alles erlauben können, sogar schwerstes Unrecht mit einem Maß an krimineller Energie, für das normale Bürger Jahre hinter Gitter müßten.< Quelle: justizirrtum.de
(Alle Hervorhebungen von uns)Wer als Bürger rechtswidrige Praktiken von Staatsjuristen rügte und am Ende nur wiederum rechtswidrige (ablehnende) Bescheide von dessen Justizkollegen in den Händen hält, könnte den Wisch mit dem gestelzten Juristengeschwafel zumindest besser deuten: Er ist, wie es so heißt, das Papier nicht wert …


Der Weg zur Unabhängigkeit der Gerichte führt über die Leiche des Justizministers, Thomas Schulte-Kellinghaus, Richter am Oberlandesgericht (Karlsruhe)
Veröffentlicht in: Festschrift 20 Jahre Neue Richtervereinigung, 2007, Seiten 48 ff. Kernstück der sogenannten "Großen Justizreform" war das mit Abstand größte und weitreichendste Programm zum Abbau von Rechtsmitteln in Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg. Jeder weiß, dass Rechtsmittel - neben dem Kollegialprinzip - das wichtigste Instrument eines rationalen Qualitätsmanagements für richterliche Tätigkeit sind. Das heißt: Die Landesjustizminister haben unter dem Etikett "Reform" den weitreichendsten Qualitätsabbau für die Gerichte in Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg betrieben (vgl. die Presseerklärung des Bundesvorstands der NRV vom 11.07.06).
Es sind Landesjustizminister (beispielsweise in Hamburg und Baden-Württemberg) - und nicht etwa Innenminister - , die das Jugendstrafrecht teilweise abbauen wollen. Landesjustizminister - und nicht etwa Finanzminister - wollen durch ein entsprechendes Gesetzesvorhaben zur Prozesskostenhilfe den Zugang mittelloser Bürger zu den Gerichten drastisch beschränken (vgl. die Presseerklärung des Bundesvorstands der NRV vom 08.06.06). Justizminister sind es, welche die Ziele des Strafvollzugs verändern wollen (Sicherheit im Vordergrund; vgl. die Presseerklärung des Bundesvorstands der NRV vom 07.03.06). Ein Justizminister bestellt ein Gutachten, um Richter versetzbar zu machen (vgl. die Rede des thüringischen Justizministers vom 25.04.05 vor dem Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen in Thüringen).

Güstrower Richter Georg Scharnweber sitzt wegen Rechtsbeugung auf der Anklagebank im Landgericht Rostock BUH e.V.
Die Staatsanwaltschaft hatte nun schneidig 14 Monate Haft für den Richter beantragt. Wäre es zu einer entsprechenden Verurteilung gekommen, hätte dies das Ende der Richter"karriere" des Herrn Georg Scharnweber bedeutet. Das wollte das Landgericht Rostock dem Kollegen wohl nun doch nicht antun und sprach ihn frisch + fröhlich frei, wie NDR online berichtete. ....Schließlich seien diese - offenkundig falschen Urteile - auch von der zuständigen Staatsanwältin abgesegnet worden. Und die sitzt ihm nun in diesem Verfahren als Anklägerin gegenüber. "Die Staatsanwaltschaft hat es offenbar auch nicht besser gewusst. Aber die sitzt nicht auf der Anklagebank", sagte der Verteidiger und stellt einen Beweisantrag, die Staatsanwältin als Zeugin zu befragen, warum sie denn die Urteile für rechtskräftig hielt. "Oder heißt es bei Ordnungswidrigkeiten bei Ihnen einfach nur: Stempel drauf und Akte weg?", fragt der Anwalt die Staatsanwältin, die freilich umgehend widerspricht. Der Seitenwechsel 13.06.2008


Wie Insolvenzverfahren rechtmäßig funktionieren:
Im Insolvensverfahren 43 IN 666/07 am AG Bielefeld stellt der bestellte vorläufige Insolvenzverwalter fest, der auch gleichzeitig Sachverständiger für die Vermögensverhältnisse des Schuldners ist, dass der Schuldner über eine freie Masse zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger von etwas über 10500 EUR verfügt. Zieht man davon noch einige Masseverbindlichkeiten für Mietverhältnisse ab so verbleibt eine freie Masse von vielleicht etwa 9900 EUR.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt sich als Insolvenzverwalter zu bestellen und rechnet nun wie folgt: Die Insolvenzmasse reicht aus um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken: Vorraussichtliche Vergütung für den Insolvenzverwalter: 6000 EUR + Gerichtskosten 1460 EUR = 7460 EUR (Für zusätzliche Kosten sind nach oben jedoch kaum Grenzen gesetzt). Dh. damit max. 2500 EUR unter den Gläubigern verteilt werden, werden mind. 7460 EUR Kosten aufgewandt. Das gleiche wäre gegeben wenn auch nur 1 EUR an die Insolvenzgläubiger zu verteilen wäre. Der Missbrauch den Insolvensverwalter im Namen des Gesetzes bereits schon gesetzmäßig in grossen Teilen für andere nicht kontrollierbar vornehmen ist grandios. Gerne auch dauert ein Insolvensverfahren auch mal bis zu 10 Jahre und in der Zeit enstehen immer wieder weitere Kosten und wenn kein Geld mehr da ist, dann wird das Insolvenzverfahren ganz plötzlich beendet und die restlichen wenigen EUR oder auch nur Cent an die Gläubiger verteilt. Wer Insolvent ist, ist im Grunde rechtlos gestellt und meistens auch mangels rechtswissen vollständig darauf angewiesen sich auf die Angaben des Richters und Insolvensverwalters zu verlassen. Einen Anwalt, der auch die Rechte des Insolvensschuldners und letztlich auch die der Gläubiger überwacht kann sich kaum ein Insolventer Mensch leisten. Es sei denn es geht um viele viele Millionen, 81 Millionen (Helmut Kohl: "solche Leute braucht das Land"), dann wird man vom Richter bzw. Gericht sofort entschuldet und kein Einspruch hilft (er brauchte keine 6 Jahre warten, sondern nach Urteilsspruch war er sofort Schuldenfrei). Michael Naschke, der Anwalt von Lars Windhorst, soll in den Aufsichtsrat des angeschlagenen Handyausrüsters Balda einziehen. Dies bestätigte Naschke dem 'Handelsblatt' (Dienstagsausgabe). Sein Mandant Windhorst ist Geschäftsführer der Investmentfirma Vatas. Deren Muttergesellschaft Sapinda wiederum íst mit 8,4 Prozent der Anteile einer der größten Aktionäre von Balda.
Gesetzentwurf des Bundesrates sieht bessere Aufsicht über Insolvenzverwalter vor
Der Bundesrat schlägt in einem am 12.10.2007 beschlossenen Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung und Vereinfachung der Aufsicht in Insolvenzverfahren (GAVI) vor, das Insolvenzverfahren insgesamt transparenter zu gestalten und die Aufsicht über Insolvenzverwalter zu verbessern. Missbräuche und Vermögensveruntreuungen sollen zukünftig effektiver verhindert werden. Bundesrat Pressemitteilung Nr. 143/2007 vom 12.10.2007

Verbraucherinsolvenzverfahren mit richterlicher Wut über unliebsame Arbeit:
Bei den Angaben zur zustellungsfähigen Gläubigeranschrift sind die Richter äußerst penibel! So mancher Richter scheint auf diese Weise seine Wut über die in seinen Kreisen unliebsame Arbeit auszulassen. Die kleinste Unvollständigkeit wird daher zum Anlass genommen, den Antrag als unzulässig zurückzuweisen.
http://www.ra-franzke.de/artikel-insolvenz/Fahrplan_zur_Verbraucherinsolvenz.html


Insolvenzrecht: Wenn Arbeiter ihren Lohn zurückzahlen müssen, report münchen 26.01.2009
Die Mitarbeiter einer kleinen Druckerei in Franken können es nicht fassen. Bis zum Schluss haben sie ihrem insolventen Betrieb die Treue gehalten, sogar verspätete Lohnzahlungen in Kauf genommen. Und genau dafür werden sie jetzt bestraft. Weil sie von der Krise ihres Arbeitgebers wussten, sollen sie drei Monate ihres Gehalts zurückzahlen. Das ist ein Wahnsinn? Nein, das ist deutsches Insolvenzrecht!
Verspätete Lohnzahlungen sind kein Kündigungsgrund für den Arbeitnehmer, so dass er bei einer selbst durchgeführten Kündigung einige Zeit keine Leistungen vom Arbeitsamt erhalten würde. Manche Arbeitnehmer werden dadurch in die Privatinlovenz gedrängt.
Gemäß der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries macht das alles nichts, weil es sich lediglich um wenige Einzelfälle handelt und daher besteht auch kein Handlungsbedarf etwas zu verbessern.

Insolvenzverwalter in der Kritik, 22.05.2009
Sie sollen marode Firmen sanieren, doch häufig wicklen sie nur ab: Experten monieren, viele Insolvenzverwalter seien schlicht inkompetent. Für seine Frühjahrstagung hat sich der Verband der Insolvenzverwalter Deutschland (VID) an diesem Wochenende einen besonderen Ort ausgesucht. Nicht Hamburg oder Bremen wie in den vergangenen beiden Jahren. Diesmal geht es nach Venedig. Dort gibt es viel zu besprechen, zum einen aus Sicht der Juristen Erfreuliches. Denn die Krise beschert den knapp 1.900 in Deutschland tätigen Insolvenzverwaltern so viel Arbeit wie lange nicht.

Korrupter Insolvenzrichter angeklagt in 32 Fällen - der Richter kungelte mit dem Insolvenzverwerter, 07.11.2002
Wegen Bestechlichkeit muss sich ein ehemaliger Mannheimer Insolvenzrichter vor Gericht verantworten.
Er soll als Gegenleistung in 32 Fällen von einem mitangeklagten Insolvenzverwerter über einen Zeitraum von sieben Jahren Leistungen im Wert von rund 56.800 Euro erhalten haben, teilte die Mannheimer Staatsanwaltschaft mit.
In mindestens 66 Konkurs- und Insolvenzverfahren soll der Ex-Richter des Amtsgerichts Vergabeentscheidungen zu Gunsten des Insolvenzverwalters getroffen haben. Dafür habe er beträchtliche Preisnachlässe bei Autokäufen erhalten. Die Kosten von Fahrzeugreparaturen, Inspektionen sowie Versicherungen seien ihm erstattet worden und er habe Geldgeschenke bekommen, heißt es in der Anklage.
Gegen den ebenfalls angeklagten Geschäftsführer einer Mannheimer Insolvenzverwertungsgesellschaft wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft gesondert verhandelt. Ferner angeklagt sei eine Rechtspflegerin der Insolvenzabteilung des Amtsgerichts Mannheim.


Handelsblatt: Das schmutzige Geschäft mit Pleiten in der Justiz
So auch in Magdeburg. In den 90er-Jahren ist dort von blühenden Landschaften noch nichts zu sehen. Im Gegenteil: Die Wiedervereinigung frisst gerade ihre Kinder. Reedereien, Konsumgenossenschaften oder Landmaschinenhersteller – Firmen gehen reihenweise in die Pleite. Beim jungen Insolvenzrichter Sven Ritoff stapeln sich die Fälle, er sucht Hilfe. „Ich wollte mich auf einen verlässlichen Stamm von Verwaltern stützen“, wird er sich später verteidigen.
Aus einer Freizeitbekanntschaft wird Männerfreundschaft und Vorteilsnahme.
Da lernt er Bernd W. kennen, einen bekannten Rechtsanwalt vor Ort. Die beiden verstehen sich auf Anhieb. Gemeinsam gehen sie joggen, aus einer Freizeitbekanntschaft wird Männerfreundschaft – und aus Verlässlichkeit am Ende Vorteilsnahme.
Obwohl die Kontakte bei Richterkollegen Anstoß erregen, schiebt Ritoff seinem Freund W. und dessen Partner bis 2006 wieder und wieder lukrative Pleiten zu. Teilweise sogar unter Umgehung der Zuständigkeiten bei Gericht. Die Verwalter verdienen gut daran: Allein drei der Verfahren bringen Honorare von knapp 400 000 Euro. Doch auch Ritoff profitiert. Mal erhält er aus der Konkursmasse zu verbilligten Konditionen einen Audi A3 für seine spätere Frau, mal ganz umsonst einen PC.
Erst eine anonyme Anzeige stoppt das Treiben. Ritoff, heute 47 und vom Dienst suspendiert, weint beim Prozess. Das Landgericht Dessau verurteilt ihn 2004 zu zehn Monaten Haft und W. zu fünf Monaten Arrest auf Bewährung. Zurzeit wird wieder einmal verhandelt. Dismal bis zum 29. September 2006 vor dem Landgericht Halle, nachdem der BGH das Dessauer Urteil aufgehoben hat.
Einzelfälle? Oder Beleg dafür, dass etwas faul ist im Geschäft mit den Pleiten? „Schwarze Schafe gibt es überall“, meint Michael Pluta. Er ist einer der Großen im Geschäft, der klassische Anwalt: Anfang 50, große Silberrandbrille, grauer Seitenscheitel. Seine Sozietät, erst kürzlich von einem Branchenmagazin zur Kanzlei des Jahres in Sachen Sanierung gewählt, ist zurzeit wieder in den Schlagzeilen. Sie verwaltet den Flugzeughersteller Avcraft. Pluta ist zufrieden mit sich – und dem System. Was Bestechlichkeit anbelangt, da werde übertrieben, sagt er. „Die Szene ist klein. Getrickse kommt schnell ans Licht.“
Andere sehen das freilich ganz anders. Szenekenner Kollbach beobachtet die Branche seit Jahren. Er sagt: „Vieles bleibt im Dunkeln.“ Ein Firmensanierer aus Nordrhein-Westfalen wird noch deutlicher. „Die Fälle in Mannheim und Magdeburg sind nur die Spitze des Eisbergs.“ Und der Rechtsanwalt aus einer großen Frankfurter Sozietät sagt: „Ich kenne Fälle, da hat der Richter zuerst die eigene Verwandtschaft als Referendare in Kanzleien untergebracht, denen er dann anschließend die Fälle rübergeschoben hat.“
Tatsächlich muss es ja nicht immer gleich Bestechung sein. Hier mal eine Einladung zum Essen, dort das Angebot, gegen Geld einen Vortrag zu halten: Selbst Richter bestätigen, dass die Palette unsittlicher, aber unverfänglicher Anträge groß ist. „Mir hat ein Verwalter mal von seinem Weingut in Frankreich vorgeschwärmt“, erzählt ein Richter aus Süddeutschland. „Dann hat er so nebenbei gefragt: ,Soll ich Ihnen ein paar Flaschen mitbringen?’“
Das System ist so blickdicht wie eine Damenstrumpfhose.
Der Richter hat angeblich abgelehnt. Doch hätte er es nicht getan, es wäre wahrscheinlich nicht aufgefallen. Denn das System der Verwalterbestellung ist so blickdicht wie eine Damenstrumpfhose. Richter entscheiden einsam und allein – und ohne Kontrolle.
Duisburg, Hamburg, jetzt Hannover – die Strafverfahren verteilen sich über die ganze Republik. In Hannover hat es soeben die Sozietät von Reinhard Mühl erwischt. 50 bis 60 Millionen Euro soll der bekannte Verwalter in Immobilienprojekte nach Ostdeutschland umgeleitet haben. Mühl hat sich vor kurzem selbst angezeigt.

Studie vom Auftraggeber Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und des Bundesjustizministeriums 2003:
"Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen, Eine kommentierte Rückfallstatistik"

Wobei die Bundesregierung selbst zu ihren eigenen strafrechtlichen Strategien sagt: Das ist alles Unsinn - Strafe und Knast machen alles schlimmer!
Anfang 2004 veröffentlichte das Justizministerium eine "Rückfallstatistik" zur Wirkung von Strafe. Das spannende Ergebnis hört sich so an: "Die zu einer freiheitsentziehenden Sanktion Verurteilten weisen ein höheres Rückfallrisiko auf als die mit milderen Sanktionen Belegten." Also - je härter die Strafe, desto sicherer die Kriminalisierung durch selbige. Das ist nicht überraschend, sondern deckt sich mit allen Beobachtungen zu Autorität: Je autoritärer die Erziehung, desto gewaltförmiger in der Tendenz der Umgang der so Erzogenen mit ihren Mitmenschen. Je autoritärer das persönliche Umfeld, desto gewaltförmiger der Umgang der Menschen untereinander. Je autoritärer ein Staat, umso mehr Gewalt zwischen den Menschen in ihm - jeweils in der Tendenz. Strafe dient nie den Menschen, sondern der Aufrechterhaltung einer Ordnung, die durch Interessen geleitet wird - den Interessen derer, die gerade bestimmen, was geschehen soll. Wer Politik gegen Herrschaft machen will, greift an dieser Stelle etwas sehr Symbolisches an, etwas was den Kern von Machtausübung betrifft.
Mit der autoritären Gewalt wird die Justiz verschwinden. Das wird ein großer Gewinn sein - ein Gewinn von wahrhaft unberechenbarem Wert. Wenn man die Geschichte erforscht, nicht in den gereinigten Ausgaben, die für Volksschüler und Gymnasiasten veranstaltet sind, sondern in den echten Quellen aus der jeweiligen Zeit, dann wird man völlig von Ekel erfüllt, nicht wegen der Taten der Verbrecher, sondern wegen der Strafen, die die Guten auferlegt haben; und eine Gemeinschaft wird unendlich mehr durch das gewohnheitsmäßige Verhängen von Strafen verroht als durch das gelegentliche Vorkommen von Verbrechen. Daraus ergibt sich von selbst, daß je mehr Strafen verhängt werden, umso mehr Verbrechen hervorgerufen werden, ... (Oskar Wilde in "Der Sozialismus und die Seele des Menschen").
Neun Jahre hat ein Mensch im Knast gesessen, weil er einen Bankraub begangen hatte. Er nach dem Ende der Strafe kommt heraus: Er war es nicht. Er hatte eine hohe Strafe erhalten, weil er immer wieder gesagt hatte, dass er es nicht wahr. Auch im Knast wurde er deshalb härter behandelt und nicht vorzeitig entlassen. Anstiftung zur Unterwerfung und zum Lügen durch Justiz und Justizvollzug - doch die Uniform- und Robenträger werden unangetastet bleiben.
Auszug aus "An den Ohren herbeigezogen", in: FR, 4.10.2007 (S. 47)
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Drei Jahre Haft für bestechlichen Jura-Professor

Er war der Doktormacher: Ein Professor der Uni Hannover verhalf gegen Geld Juristen zum Doktortitel. Das Landgericht Hildesheim hat ihn wegen Bestechlichkeit in 68 Fällen zu drei Jahren Haft verurteilt. Auch gegen seinen Hannoveraner Dekan ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft - und gegen Juristen in Freiburg und Friedrichshafen. Wie viele bestechliche Kollegen hat der “Doktormacher”?


Deutschlands untertänige Justiz
Der Versuch, all die Ungereimtheiten, dubiosen Vermischungen von Privatem und Öffentlichem, die durch die Stichworte Spendenskandal, Aktenklau und Datenlöschung umschrieben sind, mit den Mitteln der Politik (Auseinandersetzung im Bundestag, Untersuchungsausschüsse in Berlin und Wiesbaden) aufzuklären und gegebenenfalls zu ahnden, dürften als gescheitert angesehen werden. Der Bürger, den dies anwidert, setzt seine letzte Hoffnung auf die letzte Instanz in der Reihenfolge der drei Gewalten: die Justiz. Wie man seit Montesquieu weiß, ist sie "in gewisser Hinsicht ein Nichts". Die Gerichte, der Idee nach unabhängig, nur dem Gesetz unterworfen, sollen Distanz gerade gegenüber den legitimerweise parteidemokratisch bestimmten beiden ersten Gewalten, Regierung und Parlament, bewahren. Wie kläglich Staatsanwaltschaften bei Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages, offenkundige oder doch wahrscheinliche Straftaten von (partei)politisch Mächtigen aufzuklären, scheitern, ist im Freistaat Bayern, dem alten Amigo-Land, vorreitend demonstriert worden. Die beruflichen Aussichten des couragierten beziehungsweise einfach seine Pflicht erfüllenden Augsburger Staatsanwaltes Winfried Maier können kaum als Ermutigung für pflichtgemäßes Handeln der Justiz gegen Unrecht - von wem immer es ausgeht, also ohne Ansehen der Person - wahrgenommen worden sein... Bis zum Jahre 1930 wurden die Minister in Deutschland wie normale Beamte angesehen. Erst das Reichsministergesetz gestaltete das Minister- und natürlich auch das Kanzleramt zu einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis eigener Art. Dem ist das Bundesministergesetz von 1953 gefolgt, aber natürlich enthält es keine Vorschriften darüber - wie sollten sie wohl aussehen? -, was weiterzugebende amtliche Drucksachen, Daten und so weiter sind und was als Privat- oder Parteikorrespondenz anzusehen ist.

Chronologie eines deutschen Justizskandals, Verurteilung ohne Beweise, www.justiz-skandale.info
Diese Webseite soll aufzeigen, wozu Personen aus den Polizei-, Justiz- und Juristenkreisen fähig sind, wenn sie, aus Gleichgültigkeit, wg. Arbeitsüberlastung oder aus Respekt und Angst (oder Loyalität oder Abhängigkeit?) vor dem Namen einer großen deutschen Institution – dem ADAC, nur mit dem einem Ziel handeln, eine Akte schnell zu schließen, um eine Falschverurteilung und mit Falschaussagen begründete Beschuldigung nicht klären und entscheiden zu wollen.
Dass die Anschuldigungen in diesem Fall nur aus Lügen und Falschaussagen bestanden, interessierte, trotz zahlreiche Beweise und Zeugen, weder die Ermittlungsbehörde noch die Gerichte, es reichte wenn der Lügner, ein ADAC Vertreter war, der ausserdem vorher den gleichen Behörden als Zeuge diente.
Dieser Fall soll außerdem zeigen, dass es im „demokratischen“ Deutschland doch möglich ist eine Person, ohne einen einzigen Beweis und ohne, dass Entlastungsbeweise überprüft und Entlastungszeugen angehört werden „im Namen des Volkes“ zu verurteilen.

CleanState, Gedanken zur Politik von morgen, 21.03.2006
Korruption, Betrug und Vetternwirtschaft zur Bereicherung Einzelner und großer organisierter Netzwerke in Politik, öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft sind in Deutschland weit verbreitet. Viel zu wenige dieser Straftaten werden aufgedeckt. Oft werden sie strafrechtlich nicht verfolgt, weil Polizei, Staatsanwaltschaften und Richter zeitlich und fachlich überfordert sind, politische Vorgaben erfüllen müssen und/oder personell und finanziell mangelhaft ausgestattet sind. Dadurch ist die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz – die Basis jedes demokratisch verfassten Gemeinwesens – nicht mehr gewährleistet. Das Vertrauen der Bürger in die Unverbrüchlichkeit des Rechts ist erschüttert und der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat in seinen Grundfesten gefährdet.

Bankenskandal, Justizskandal, Anwaltsskandal, 28.03.2007
Ich bitte diese um Hilfe und Unterstützung bei meinem seit nunmehr 20 Jahren andauernden Kampf gegen die Macht einer großen Bank, die Willkür von Gerichtsvollziehern, Richtern und Staatsanwälten, die Korruptheit von Anwälten, und die Verflechtungen dieser Seilschaften mit Unterstützung und unter Einbeziehung der Politik.
...In erster Instanz vor dem Landgericht Wiesbaden obsiegte die XXXXXXXX Bank durch ein Teilurteil. Ich wurde damals von einem Anwalt vertreten, der seine engen Kontakte zur XXXXXXXX Bank verschwiegen hatte, was später als krankheitsbedingt bemäntelt wurde.
In der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht geriet ich an einen Anwalt, der nur das Mandat ködern wollte und seine anfänglichen Versprechungen nicht einhielt, und danach an weitere nicht zu akzeptierende Kollegen, die nicht in der Lage waren, meine Interessen zu wahren und rechtlich fundierte Schriftsätze zu erstellen, und mich im Stich liessen bzw. zum Vorteil der Gegenseite arbeiteten. Den zuletzt eingeschalteten Anwalt musste ich trotz dessen Vortragsverweigerung und auch hier wieder des Fehlens jeglicher Aktivität hinnehmen, weil der Senat rechtswidrig die Aufhebung seiner Beiordnung ablehnte.
... Das danach folgende amtsärztliche Schreiben attestierte jedoch keine Magenverstimmung, sondern die Einschaltung eines Betreuers wg. angeblicher Prozessunfähigkeit und eingeschränkter Geschäftsfähigkeit.
ützt: Meine Strafanzeige wurde von der Staatsanwaltschaft, dem Generalstaatsanwalt und dem Hessischen Justizministerium einschl. des Antrages auf Klage- Erzwingung abgewiesen, meine Petition beim Hessischen Landtag blieb erfolglos und der damalige Landtags-Präsident Möller verweigerte mir die Akteneinsicht, nachdem ich erfahren hatte, dass eine Stellungnahme des Hess. Gesundheitsministeriums vorlag, in der die Praktiken des Amtsarztes verurteilt wurden.


Kriminelle Justiz in Rheinland-Pfalz, 20.08.2005
Es gibt Verbrecher, die sich auf das dauerhafte Versagen der Justiz verlassen. Und recht behalten, weil die Justiz tatsächlich dauerhaft versagt.
Näheres finden Sie im Buch des Staatsrechtlers Hans Herbert von Arnim "Die Deutschlandakte"
Es bestätigt meine persönlichen Erfahrungen, die ich mit Politik, Justiz und Medien im Rheinland-Pfalz des SPD-Vorsitzenden Kurt Beck gemacht habe.
Wer diese Buch gelesen hat und der Regierung, der Verwaltung, der Justiz, Wirtschaftsverbänden, Medien oder sonstigen staatlichen oder wirtschaftlichen Institutionen irgendein Vertrauen entgegenbringt, handelt dumm, grobfahrlässig und verantwortungslos.
Diese Buch-Werbung geschieht aus Überzeugung, ich werde dafür nicht bezahlt!!

Sachsensumpf, Journalist Faßbender und Hornstadt schwer verletzt, Oberstaatsanwalt als Kinderschänder
Als freier Journalist recherchierte Heinz Faßbender (57) für das ZDF-Magazin "Kennzeichen D" bereits 1997 im "Sachsensumpf". Rund um den Leipziger Oberbürgermeister Lehmann Grube hatten sich viele West-Gestalten - damals "Berater" genannt - versammelt. Bei der Rückübertragung von Immobilien machten sie das dicke Geschäft. Hier konnten Ost-West-Hasardeure und Spekulanten ungehemmt ihren kriminellen Machenschaften nachgehen.
Schon am ersten Drehtag wurde Faßbender bei der Frage: "Wie der neue Eigentümer in den Besitz einer Top-Immobilie gekommen sei", mit einem Schraubenzieher schwer verletzt. Auch die Kamera wurde völlig zerstört. Die Wunde musste genäht werden. Gerade im Leipziger - Immobiliensumpf gab es nicht nur Geschädigte - Frau Beer aus der Grundbuchabteilung des Amtsgerichtes wurde tot aufgefunden. Ein Immobilienmakler ist bis heute nicht mehr aufgetaucht. Der Chef der Rechtsabteilung der Städtischen Leipziger Wohnungsbaugesellschaft, die für die rechtmäßige Rückübertragung der Immobilien an die Alteigentümer zuständig war, wurde angeschossen. Auftraggeber waren Spekulanten mit Hang zum Rotlicht.
Ein Tipp aus diesem Leipziger Polizei-Justiz- u. Spekulanten-shake hand - Milieu veranlasste Faßbender 2001 in Prag zu recherchieren. Kinder sollten dort durch ein deutsch - tschechisches Ehepaar für die privaten Vergnügungen der Oligarchen und Obermuftis in Sachsen, organisiert werden. Unregistrierte Mädchen und Jungen wurden der perversen Erwachsenenwelt schutzlos ausgeliefert. Während der Recherchen vor Ort gerät Faßbender in einen Hinterhalt. Nach dem Überfall liegt er fast 12 Monate im Krankenhaus.
Im Jahre 2005 bittet Faßbender den Kollegen Peter Hornstadt (54) um Mithilfe. Er hat Kenntnisse über einen Schleuser- u. Kinderschänderring im Drei-Länder-Eck. (Polen, Tschechien, Deutschland) Anlass sind die Recherchen von Faßbender seiner Zeit in Prag. Auch Hornstadt wird bei seinen Recherchen überfallen und lebensgefährlich verletzt. Er ist einem Oberstaatsanwalt auf die Spur gekommen, der sich Kinder besorgen lässt. Auch soll er die Töchter seiner Lebensgefährtin missbraucht haben. Gleichzeitig lässt er ohne moralische Bedenken als "Person der Rechtspflege" auch Kinderschänder verurteilen.
Im gesamten deutschen Gebiet rund um Görlitz sind nach Meinung von Insidern gesellschaftlich höchst problematische Staatsanwälte versammelt. Norbert Röger, eine Schlüsselfigur der Leipzig-Sächsischen-Skandalreihe hat viele seiner Staatsanwaltschafts-Kameraden gefördert und aus Leipzig nach Görlitz mitgebracht. Mit den Ermittlungen im Fall Hornstadt wird dann allerdings ein Ostzonen-Staatsanwalt beauftragt. Und der lässt das LKA in Görlitz wüten: Rechtsunkundige osteuropäische Gestalten werden gegen die Journalisten mobilisiert. Die Opfer werden jetzt zu Tätern umgearbeitet. Über drei Jahre lang wird "belastendes" erdacht. In 14 Aktenordnern haben die Ermittler 8000 Seiten aufgetürmt. Die osteuropäischen Zeugen wurden finanziell unterstützt und mit einem Bleiberecht belohnt. Der Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen blieb ohne polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Überprüfung. Aus den Journalisten werden Rauschgifthändler, professionelle Autodiebe, Zigarettenschmuggler oder Kinderpornobesitzer herbeikonstruiert. Nachdem das Ermittlungsverfahren der Görlitzer Staatsanwaltschaft wegen "Totschlag und Vortäuschung einer Straftat" eingestellt werden musste, wird heute immer noch wegen Betruges gegen die Journalisten ermittelt. Zu den Recherchen des Peter Hornstadt gegen den Oberstaatsanwalt wurden erst jetzt sog. Vorermittlungen eingeleitet. Die Ermittlungsakte ist dann aber auf dem "Postweg verloren" gegangen worden - und bis heute spurlos verschwunden. Und dadurch wird ganz bewusst die Anerkennung "als Opfer einer Gewalttat" für den Kollegen Peter Hornstadt bis ins Unerträgliche verzögert und dies seit über drei Jahren.

ROG WahrheitROG kritisiert Urteil in der „Sachsen-Sumpf“-Affäre
Reporter ohne Grenzen (ROG) kritisiert das Urteil im Dresdner Journalistenprozess.
Am Freitag, 13. August, hat das Amtsgericht der Stadt die beiden Reporter Thomas Datt und Arndt Ginzel zu 50 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt, weil sie sich nach Ansicht des Gerichts der üblen Nachrede schuldig gemacht haben.
„Dieses Urteil ist ein Skandal. In vielen Ländern der Welt sind Journalisten willkürlichen Strafverfahren wegen Verleumdung ausgesetzt. Fast immer ist das ein Vorwand, um Pressefreiheit zu unterdrücken. Der Dresdner Prozess zeigt das gleiche Muster: Justizbehörden benutzen das Strafrecht gegen unliebsame Journalisten“, sagt ROG-Vorstandssprecher Michael Rediske.


Deutscher Bürgerrechtler wegen Trunkenheitsfahrt mit 0,0 Promille verhaftet?
Der Dalai Lama wäre sicherlich entsetzt, wenn er wüsste, dass die Zustände in dieser Bananen-Republik, hier in Brandenburg, denen in Tibet immer mehr ähneln. Auf Folterknast.de wurde berichtet, wie 8 Beamte mehrere Brandenburger Bürgerrechtler "besuchten". Grund für den Besuch war eine Gerichtsvollzieherin, die 20 € pfänden wollte, aber sich weigerte den Bürgerrechtlern ihren Dienstausweis zu zeigen.
Inzwischen wurde einer der Bürgerrechtler erneut kurzfristig verhaftet. Grund war eine angebliche Trunkheitsfahrt. Da der Bürgerrechtler sofort erkannte, dass es sich hier um eine weitere Willkürmaßnahme gegen ihn handelte, weigerte er sich zu blasen. Darauf wurde ihm die Entnahme einer Blutprobe angedroht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hätte hierfür aber ein richterlicher Beschluss vorliegen müßen.
Nun hätte das Beamtendumm diesen beim Gericht anfordern können, es wäre aber unangenehm geworden, wenn der Wert der Blutprobe 0,0 Promille ergeben hätte. Da wären einige Probleme auf das Beamtendumm zugekommen. Daher wurde auf die Blutprobe komplett verzichtet. Schade eigentlich, denn eine Blutprobe wäre zumindest bei den Beamten vermutlich angebracht gewesen.
Auch dies zeigt das rein willkürliche Vorgehen der Beamten. Hätte es hier tatsächliche Verdachtsmomente für das Vorliegen einer Trunkenheitsfahrt gegeben, dann hätte es sich das Beamtendumm sicherlich nicht nehmen lassen, beim Richter einen Beschluss zu beantragen, um die Möglichkeit zu bekommen, dem bekannten Bürgerrechtler die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Die Wahrheit über den Rechtsstaat und die Rechtspflege in den Freistaaten Sachsen und Bayern, www.justizversagen.de
Wir wollen, dass der Bürger jetzt die Wahrheit über den Rechtsstaat und die Rechtspflege in den Freistaaten Sachsen und Bayern erfährt, damit sich ziviler legaler Widerstand organisiert. Wir veröffentlichen hier Justizskandale, die uns und anderen in den Jahren seit 1995 bis heute in Bayern und Sachsen widerfahren sind und suchen vergleichbar vom Staat Geschädigte und Mitstreiter. Dazu veröffentlichen wir jeweils die kompletten Akten vollständig, dort werden auch Ross und Reiter genannt.
...Im DPV Deutschen Presse Verband e. V. als freier Journalist organisiert und zudem bei BCC Business Crime Control e. V. gegen Wirtschaftskriminalität engagiert, hat Erich Neumann die Geschichte eines Mannes (B.) und seiner Ehefrau recherchiert, die ihr Vertrauen in den Rechtsstaat und der Glaube an eine funktionierende Justiz in Deutschland an den Bettelstab gebracht haben.


Berliner Justizwillkür, Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist ihre vorgespielte Gerechtigkeit
Bundesverfassungsgericht: "Die Kammer hat in diesem Verfahren davon abgesehen, der Entscheidung eine Begründung beizufügen. Es ist daher nicht möglich, Ihnen die Gründe für die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde im Nachhinein zu erläutern. Es ist Teil der Entscheidung der Kammer, dem Beschluss kein Gründe anzufügen, sodass eine nachträgliche Begründung diesem Kammerbeschluss zuwiderlaufen würde."
Dass bedeutet ja, dass Verfassungsbeschwerden absichtlich ohne Begründung nicht angenommen werden gerade, weil man in bestimmten Fällen keine Begründung erbringen möchte. Insoweit sind die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Verfahren nicht anzunehmen reine Willkür.

Justizministerin in Bedrängnis
Im Untersuchungsausschuss zum Foltermord in der JVA Siegburg ist Justizministerin Müller-Piepenkötter in Bedrängnis geraten. Die SPD hielt der CDU-Politikerin Vermerke aus ihrem Haus vor, in denen Dreier- und Viererzellen bereits vor der Tat als "Gefahrenzone" eingestuft worden waren.


'Friss den Neger' - Richter Leipold
, AG Freiburg, spricht Polizisten vom Vorwurf des Gewaltmissbrauchs frei


Strafanzeige gegen NRW-Justizministerin Müller-Piepenkötter PresseAnzeiger


Richter Thomas Helmkamp: Nur wenn die Person, die einen Richter ablehnt nach Richteransicht vernünftig denkt kann ein Richter abgelehnt werden
Richter Karl-Georg Thiemann
AG-Bielefeld, Richter Direktor Hans-Jürgen Donath AG-Bielefeld und Richter Thomas Helmkamp LG-Bielefeld (jetzt LG-Münster)
Darauf ob eine Befangenheit besteht oder Recht gebeugt wird oder die Gefahr einer Befangenheit besteht kommt es nicht an. Es kommt nur darauf an ob die Person, die einen Richter ablehnt nach Ansicht oder dem Glauben eine vernünftig denkende Partei ist. Es kommt also nur rein auf das Ansehen der Person an.
Eine anwaltlich nicht vertretene Prozesspartei, die einen Richter ablehnt kann nach Richteransicht aber niemals eine vernünftig denkende Partei sein!

Wie die Bielefelder Justiz und eine Psychiaterin ein Gutachten verpfuschten 23 T 690 / 03: Richter Wolfgang Wortmann, Richter Harald Jander und Richter Jochen Gaide am Landgericht Bielefeld


Sensibelchen in schwarzen Roben
, Anwalt: 'Saustall von Justiz, der mit eisernem Besen ausgekehrt werden müsse', Deutsche Richterzeitung DRiZ 2007, 77

Ein Angeklagter darf sich nicht auf den Sachverstand der Richter verlassen, sondern sollte das Wohlwollen des Richters in Ansehen der Person nicht durch schlechtes Benehmen verspielen!


Gekaufte UrteileGekaufte Urteile, Geschäfte vor Gericht, Frontal21, Gerichtsmonopoly
Prof. Bernd Schünemann: "Die kleinen hängt man, die großen läßt man laufen,
diese Gefahr ist eben im Deal strukturell mitangelegt."
...Urteile wie auf dem Basar.
Peter Hartz - Wie Reiche sich freikaufen können
FTD-Thema vom 18.02.: Selbstanzeige beim Finanzamt
Volker Pispers: Entlastung der Justiz
Anklage unerwünscht, Korruption und Willkür in der deutschen Justiz
Der Deutschland Clan, Deutschland im Griff einer korrupten Elite
http://www.juergen-roth.com

FAZ am Sonntag 05.03.2000, Die Dritte Gewalt
Der hessische Generalstaatsanwalt Schaefer meint, die Justiz, Staatsanwälte und Richter können auf eine beachtliche Reputation und hohes Prestige in der Bevölkerung vertrauen. Eigentlich müsste Herr Schaefer wissen, dass er sic einer frommen Sebsttäuschung hingibt. Eine neuere Umfrage hat ergeben das volle Vertrauen zu den Richtern und Gerichten in den neunen Bundesländern nur noch sieben Prozent der Bevölkerung haben (FAZ vom 24.09.1991). In der FAZ vom 27.05.1997 beklagt die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen zu Recht, dass das Ansehen der Justiz noch nie so schlecht gewesen ist wie heute. Schuld daran sind lange Verfahrensdauern mit teilweise existenzbedrohenden Folgen, Binnenorientierung statt Zuwendung hin zum Bürger, obrigkeitsstaatliches Auftreten von Geschäftsstellen und von Richtern und fehlende Verantwortung für das eigene Arbeitsergebnis und dessen Kontrolle. Seine Auffassung, dass sich die Justiz in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland institutionell als unbestechlich und nicht korrumpierbar erwiesen hat, dürfte in dieser uneingeschränkten Aussage in den Bereich der Fabel gehören. Generalstaatsanwalt Schefer führt zutreffend auf, dass Staatsanwälte und Richter sich auf ihre gesetzlichen Aufgaben beschränken müssen. Leider halten sie sich oft nicht daran, wenn es um die Kriminalität in den eigenen Reihen geht (Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Parteiverrat bei ihren Juristenkollegen den Rechtsanwälten. Schaefers schönfärberische Darstellung der Justiz lässt den Schluss zu dass er eine Änderung der dritten Gewalt, die dringend geboten ist für nicht nötig erachtet. Horst Tieflinger, Frankfurt

Wie die Wahrheit in Deutschland im Strafprozeß und im Zivilprozeß festgestellt wird. (Beitrag in Arbeit)
In Deutschland wird im Strafverfahren die tatsächliche Wahrheit festgestellt und im Zivilverfahren die sogenannte "objektive Wahrheit" festgestellt.
Strafverfahren:
Wobei die tatsächliche Wahrheit im Strafprozeß durch das Gericht zu ermitteln und zu erforschen ist (Ermittlungsgrundsatz). Am Ende wird es aber auch nur eine "objektive Wahrheit" geben. Im Strafprozeß müssen daher alle bis auf den Angeklagten die tatsächliche Wahrheit erklären.
Zivilverfahren:
Die objektive Wahrheit im Zivilverfahren wird durch den Vortrag der subjektiven Wahrheiten der Parteien eines Prozesses festgestellt (Dispositionsmaxime). Die Wahrheit liegt im Dispositionsinteresse der Prozeßparteien. Es besteht nur eine Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen subjektiven Wahrheit. Dieses dient der Prozeßwirtschaftlichkeit, damit der Wahrheitsvortrag einer Partei nicht stetig im Prozeß wechselt. Selbst wenn der Richter eine andere tatsächliche Wahrheit kennt, dann darf diese im Gerichtsverfahren nicht verwertet werden. Ein Zeuge muß in einem Zivilverfahren die tatsächliche Wahrheit erklären, die aber nur insoweit verwertet werden darf wie es dem subjektiven Wahrheitsvortrag der Prozeßparteien entspricht. Bei einer Parteivernehmung muß die Partei die tatsächliche Wahrheit über ihre vorgetragene subjektive Wahrheit erklären. In einer eidesstattlichen Versicherung muß die Prozeßpartei aufgrund der Strafvorschriften die tatsächliche Wahrheit erklären. Dann wird einem eigentlich klar, dass die Wahrheit im Zivilverfahren von Gesetzeswegen bereits Irrational ist.
„Wir haben letztendlich 2 Wahrheitsbegriffe. Der eine Wahrheitsbegriff ist der, der das tatsächliche Geschehen beschreibt und der zweite Wahrheitsbegriff ist der, der nachher im Prozeß festgestellt wird. Und die beiden Dinge können durchaus unterschiedlich sein.“ Klaus-Peter Jürcke, Richter, 5:08 min.: Mittwoch, 5. März 2003 (ARD) "Pfusch in der Justiz", http://www.justizirrtum.de/medien/fernsehen/justizpfusch.htm
"Die Gerichte neigen dazu, sich Sachkunde beizulegen, wo sie ihnen fehlt und fehlen muß. Das hat den Vorteil der Beweisersparnis, den Nachteil der Verfälschung des Sachverhaltes, einen Nachteil, den die Revisionsinstanz nicht ausgleichen kann.", Baumbach/Hefermehl Wettbewerbsrecht 22 Auflg. UWG Einl. Rdn. 476.
"Wenn die Staatsanwaltschaft nun Richter Heinrich Burckhard Husmann als Zeuge vorgeladen hätte, hätte er dann nicht das gleiche ausgesagt oder sind die richterlichen Zeugenaussagen aus Befangenheitsverfahren, die abgelehnt worden sind gemäß Staatsanwältin Sandra Veit und Oberstaatsanwältin Dr. Barbara Vogelsang von Richter Heinrich Burckhard Husmann oder Richtern stets gelogen, weil diesen nur der Ablehnung eines Befangenheitsverfahrens dienen? Wie insbesondere der Präsident des LG Bielefeld Jürgens/Dr. Günter Schwieren und der Präsident des OLG Hamm von der Beeck erklären führt der Richter das Protokoll nach Lust und Laune willkürlich. Warum erst das Protokoll willkürlich führen, wenn hinterher in einem Protokoll doch ohnehin alles beliebige steht was man gerade feststellen will?"

Buchbesprechung von “Abänderung Kindesunterhalt”
Der Bericht von Stephan Gertei schildert einen “Höllentrip durch die Instanzen“ der deutschen Rechtsprechung.
Der beschriebene Fall ist seit 14 Jahren rechtshängig und bis heute nicht abgeschlossen. Es handelt sich “nur“ um einen ganz gewöhnlichen Fall einer Unterhaltsabänderungsklage bei einer Minderjährigen, die inzwischen eine volljährige, leistungsfähige Frau mit Berufsausbildung ist. Der rechtsinteressierte Leser erfährt dabei, welche Fallen und Gefahren bei einer juristischen Alltagssache die Existenz eines Menschen weitgehend vernichten können.
Versuchen Sie einmal gegen einen unlauteren Rechtsanwalt zu klagen. Dann zeigt Ihnen aber die rechtsstaatliche deutsche Justiz, was sie so alles gegen die Bürger drauf hat. Da wird an den Sachverhalten so lange gebogen und an den Verfahrensregeln so lange gebeugt, bis der klagende Bürger letztlich selbst an allem Schuld hat. Das ist der Regelfall und kann jedem Bürger sehr wahrscheinlich ebenso widerfahren.
"Das 'Recht' zur falschen Sachverhaltsfeststellung, wenn sie unter Beachtung der Prozeßregeln stattfindet, und das richterliche 'Recht', im Namen des Volkes zu lügen und lügend zu urteilen, sind ureigenstes Richterprivileg" (odenwald-geschichten.de, 16.5.2005). Und welcher Richter lässt sich schon seine Privilegien von einem normal sterblichen Bürger nehmen.
Dennoch, ich habe gegen einen Anwalt wegen unstreitig gesicherten Honorarbetruges Klageantrag gestellt; zivilrechtlich und ohne eigenen Anwaltsbeistand. Der Richter hätte nun normalerweise die Vorträge beider Streitparteien prüfen und würdigen müssen. Hat er aber nicht, überhaupt nicht.
Die Nichtaufklärung des Sachverhaltes sowie die Annahme oder Unterdrückung von Tatsachen erfüllen in vollem Umfange die objektiv-tatbestandsmäßige Beugung des Rechts im Sinne von § 339 StGB.

Schlamperei bei Rechtsmedizin in Hannover kann Totschlagsanklage kippen
Ob es daran liegt, dass vielleicht die Qualität der Mitarbeiter dieser Behörde unterdurchschnittlich sein könnte, daran, dass in der Behörde ein gerüttelt Maß an Uneinigkeit vorherrscht oder daran, dass eine blinde Verfolgungswut mit Hemmschwellenverlust vorliegen könnte - man weiß es nicht so genau!
Krause ist entsetzt : ”Ich habe über 10 000 Obduktions-Gutachten meiner Mitarbeiter unterschrieben. Doch solche schlampige Arbeit wie die aus Hannover habe ich noch nie gesehen. Das kleine Einmaleins der Rechtsmedizin ist bei Benjamin nicht beherrscht worden.”

Der längste Strafprozess der BRD: Schmücker-Prozess 1976-1991
Der Schmücker-Prozess war der längste Strafprozess der Bundesrepublik Deutschland. Er begann 1976 und endete nach 591 Verhandlungstagen und vier Verfahren 1991 mit der Einstellung des Strafverfahrens. Er gilt als Justizskandal, da das Verfahren vielfach manipuliert und vom Verfassungsschutz und mindestens zwei Staatsanwälten massiv behindert wurde.
Der Mord an Ulrich Schmücker konnte juristisch nicht aufgeklärt werden. Die Verantwortlichen für die Manipulationen wurden geheimdienstlich gedeckt, möglicherweise bis heute.

Wiederaufnahmerecht in Strafverfahren, Rechtsassessor Friedrich Schmidt, http://www.frankanne.de/index-friedrich-schmidt.html
...Immerhin hat bereits mein akademischer Lehrer Karl Peters in der letzten Ausgabe seines bekannten Lehrbuchs zur StPO 1984 die Rechtssprechung zum Wiederaufnahmerecht nach § 359 StPO genau so bewertet, .....als moralisch und sittlich nicht mehr vertretbar. Die Billigung dieser Rechtspraxis durch das BVG, so seine weitere Schlussfolgerung, ändere an dieser von vielen einsichtsfähigen Juristen voll geteilten Einschätzung nichts. Vernichtender kann eine Kritik von dem damals bundesweit einhellig anerkannten Fachmann und Nestor im Straf- und Strafprozessrecht Karl Peters nicht mehr ausfallen. Dies ist ca. dreißig Jahre lang ohne jede Wirkung geblieben. Wer selbst Wiederaufnahmefälle bearbeitet hat, weiß, dass hier jeder Buchstabe dieser Fundamentalkritik stimmt!
Damit ist dann umfassend alles zur angeblich hohen Qualität unserer Rechtssprechung gesagt, wenn man noch die per se rechtsstaatswidrige Praxis dazu anführt, dass unsere Höchstgerichte zuletzt sogar Revisionen generell ohne jede Begründung ablehnen können.
Gericht ohne Normen, Richter ohne Charakter, Politikverbrecher an unserer obersten Staatsspitze in Bund und Ländern ohne jede strafrechtlich zu befürchtende Sanktionen. Das ist die bedrückende Wirklichkeit.
Dieses Unwerturteil kann man bei vielen Dutzenden von Rechtsgebieten, auch in Ihrem Hauptberufsfeld des Strafrechts, nahtlos feststellen.
Nicht anders sieht es bei der Staatsanwaltschaft aus. Der Vortrag von Herrn OStA Pförtner, Frankfurt hat hierzu Erhellendes gebracht.
Die künstlich von der Politik reduzierte Personaldecke erlaubt es keiner Staatsanwaltschaft mehr, im großen Umfang begangene Wirtschaftsdelikte oder gar Regierungskriminalität anzuklagen.
Hier wird einfach wegen fehlender Personalressourcen ein rechtsstaatswidriger Riegel vorgeschoben, der die Gleichheit aller vor dem Gesetz zu einer unglaublichen Farce werden lässt.
Andererseits reicht diese Personaldecke immer noch aus, die in dem Verhältnis eher völlig belanglose Kleinkriminalität der großen Masse an einfachen Bürgern mit aller Akribie und staatlicher Härte zu verfolgen. Wenn aber Justiz sich ausschließlich gegen die Kleinen richtet und die Großen sehenden Auges laufen lässt, muss sie wissen, dass sie sich damit nicht nur selbst rechtsstaatlich entbehrlich macht, sondern als veritable staatskriminelle Vereinigung etabliert.

Vor dem Gesetz sind Frauen und Männer nicht gleich, denn es gibt einen generellen und pauschalen Frauenrabatt:
"Theoretisch müssen Männer und Frauen bei gleichen Taten auch gleich bestraft werden. Rechtssoziologen wollen herausgefunden haben, dass Frauen etwas milder bestraft werden. Ich bin in Strafverfahren gegen Frauen immer wieder in Schwierigkeiten geraten und habe mich deshalb jeweils gefragt, welche Strafe würde ich gegen einen Mann bei derselben Anklage verhängen und auf diese Strafe alsdann abzüglich eines 'Frauenrabatts' erkannt. Ähnlich scheinen es auch meine Kollegen zu handhaben, wie die eben wiedergegebene rechtssoziologische Untersuchung ergibt. Ein Frauenrabatt ist gerechtfertigt, weil es Frauen im Leben schwerer haben und Strafen deshalb bei ihnen härter wirken."
Prof. Dr. jur. Ulrich Vultejus in der "Zeitschrift für Rechtspolitik" Ausgabe 3/08

Landtagsabgeordnete und deren einstige NSDAP-Mitglieder
Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik veröffentlicht der Historiker Helmut Gewalt hier - auf der News-Seite der Willi-Bredel-Gesellschaft - die mehr als 400 Namen jener Bundestagsabgeordneten, deren vormalige NSDAP-Mitgliedschaft er nachweisen konnte.
Helmut Gewalt, Mitglied der Bredelgesellschaft, recherchiert seit rund zehn Jahren die NSDAP-Mitgliedschaft von Bundestags- und Landtagsabgeordneten der alten Bundesrepublik.
Die hier veröffentlichten Ergebnisse basieren vor allem auf der Durchsicht der NSDAP-Mitgliedskartei und der im Bundesarchiv unvollständig repräsentierten SA-Materialien und sind vor der Auswertung aller vorhandenen Erkenntnisse als vorbehaltlich und vorläufig anzusehen.

Furchtbare Richter
Furchtbare Richter, Verbrecherische Todesurteile deutscher Kriegsgerichte, Gritschneder Otto, Beksche Reihe
Deutsche Kriegsgerichte verhängten während des Zweiten Weltkriegs etwa 50 000 Todesurteile. Viele der Urteile, die von den juristischen Vollstreckern des Hitler Regimes gefällt wurden, richteten sich gegen Männer, die aus Gewissensgründen nichts mit dem Vernichtungskampf der Nazidiktatur gegen die Völker Europas zu tu haben wollten. Der Autor dokumentiert Art und Ausmaß des begangenen Unrechts und nennt Täter und Opfer. Er macht deutlich, wie glimpflich Nazi-Juristen in der strafrechtlichen Aufarbeitung ihrer Verbrechen davongekommen sind.
Im Anhang finden sich die einschlägigen Vorschriften des Militärstrafgesetzbuches sowie der Kriegssonderstrafrechtsordnung, anhand derer der Leser die Entscheidungen mit ihrer normativen Grundlage konfrontieren kann.
...Liest man die 28 Urteile ,dann kommt man nicht auf den Gedanken, daß es sich um 28 unterschiedliche Fälle handelt. Wenn auf die Person des Täters bzw. die Spezifik seiner Handlung eingegangen wird, wenn also z.B. seine Minderjährigkeit, die möglicherweise gar nicht bestehende Wehrpflicht oder aber die zur Tatzeit bereits über den Rundfunk allgemein bekannt gemachte Kapitulation angesprochen wird, dann nur, um sie für unbeachtlich zu erklären oder um si zu einem strafschärfenden Argument zu machen. Abschreckung heisst die Ratio, die hinter diesen Urteilen steht. Die gesetzlichen Tatbestände waren denkbar unbestimmt ("Wehrkraftzersetzung"), und die Wahl zwischen Todesstrafe und Zuckthaus stand nahezu immer in richterlichem Ermessen. Selbst die Richtlinien Hitlers, die diesen weiten Spielraum einschränken wollten, führten mit ihren vagen Formulierungen in die Unbestimmtheit zurück. Es bedurfte daher in der Tat "furchbarer Richter", um derart regelmäßig die Todesstrafe verhängen zu können.

Die Rückkehr des "furchtbaren Juristen" Filbinger bei der CDU, spiegel online 19.05.2004
Hans Filbinger trat 1978 als Ministerpräsident von Baden-Württemberg zurück, weil er als Marinerichter in der Nazi-Zeit noch gegen Kriegsende Deserteure zum Tode verurteilt haben soll. Jetzt kehrt der 90-Jährige zurück auf das höchste politische Parkett. Die CDU schickt ihn als ältesten Wahlmann in die Bundesversammlung.
... Ungeschickt und uneinsichtig stellte er sich damals bei seiner Verteidigung gegen den Vorwurf des "furchtbaren Juristen" an, den der Schriftsteller Rolf Hochhuth öffentlich gemacht hatte. Filbinger habe, so hielt ihm Hochhuth vor, noch wenige Tage vor Kriegsende als Marinerichter an Todesurteilen gegen Wehrmachtsdeserteure mitgewirkt. Filbinger wollte sich damals erst nicht erinnern können, später versuchte er seine Todesurteile zu rechtfertigen mit dem berühmt gewordenen Satz, was damals rechtens gewesen sei, könne heute nicht Unrecht sein.
Rolf Hochhuth will es schlicht nicht glauben, dass Filbinger nun aufs höchste politische Parkett zurückkehrt. "Ich habe das für ein Latrinengerücht gehalten", sagt er SPIEGEL ONLINE. "Das ist furchtbar, entsetzlich und völlig taktlos." Der Vorgang beschädige auch die Würde des Bundespräsidenten, sagt Hochhuth. "Wir schaden uns selbst und unserem Ansehen im Ausland, wenn wir das zulassen". Es sei an der Zeit, "die Wahl des Bundespräsidenten nicht mehr der Parteienoligarchie zu überlassen, sondern direkt dem Volk."

Hans Filbinger - ein Furchtbarer Jurist, 13.04.2007
... Wenn sich dabei die Geschichtsleugner durchgesetzt und Günther Oettinger grünes Licht zur Verherrlichung eines Handlangers des Naziregimes erteilt, haben, kennzeichnet dies die Rückwärtsgewandtheit insbesondere der Juristen in manchen Staatskanzleien und Ministerien. Dort ist es weithin noch immer unerwünscht, dass darüber aufgeklärt wird, dass ein Unrechtsstaat wie der unter Hitler sich ohne die Zuarbeit von Tausenden von Funktionären nicht lange hätte halten können. Insbesondere Mainstreamjuristen wie Filbinger waren es, die mit Hilfe der erlernten juristischen Techniken eine Legalitätsfassade vor dem Terror errichteten. Kritisch denkende Juristen mit Zivilcourage sind aber noch heute höheren Orts ungern gesehen. Wenn in der politischen Bildung eines Landes wie Baden-Württemberg die Aufklärung über die Mitwirkung der Beamten und Richter am NS-Regime einen geringen Stellenwert hat, ist dies kein Zufall.

Furchtbare JuristenFurchtbare Juristen
„Furchtbare Juristen“ - Untertitel: Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz - ist der Titel eines 1987 erschienenen Buches des Juristen Ingo Müller über die Verbrechen der deutschen Justiz in der Zeit des Nationalsozialismus und ihre durch Übernahme von vorbelasteten Juristen in den Staatsdienst der Bundesrepublik Deutschland verhinderte Aufarbeitung.
Das Buch erfuhr breite öffentliche Beachtung und bewirkte eine bis heute anhaltende Debatte über die Unabhängigkeit der Richter und Verpflichtung des Rechtsstaats zur Bewältigung vergangener Justizverbrechen.
Müller veröffentlichte sein Buch als bewusste Reaktion auf das Ende der bzw. die nie eingeleitete Strafverfolgung von Richtern des Volksgerichtshofs 1987. Er begann sein Werk mit den Worten:
Unter den Verbrechen des Nazi-Regimes sind jene der deutschen Justiz weitgehend unbeobachtet und ungesühnt geblieben. Es ist eine beklemmende Tatsache, dass es den Juristen gelungen ist, ihre Vergangenheit zu verschleiern und zu beschönigen.


Justizminister für Schleswig Holstein Gerhard Gaul (CDU): Kriegsdienstverweigerer müssen als asoziale Elemente ausgerottet werden
Gerhard Gaul (CDU) hat Menschen ermorden lassen. Nazi-Richter Gerhard Gaul verurteilte einen Kriegsdienstverweigerer so zum Tod:
"Asoziale Elemente wie der Angeklagte müssen rücksichtslos ausgemerzt werden."
1967 wird Jurist Gerhard Gaul schleswig-holsteinischer Justizminister (CDU). Er tritt vehement gegen die Verlängerung der Verjährung für NS-Verbrechen ein. 

Er wurde 1959 in die Lübecker Bürgerschaft gewählt und war von 1959 bis 1962 ehrenamtlicher Senator der Hansestadt, von 1962 bis 1966 und 1974 bis 1979 als Stadtpräsident deren höchster Vertreter.
Von 1967 bis 1969 war Gaul Justizminister und anschließend 1969 kurzzeitig Wirtschaftsminister im Kabinett des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Helmut Lemke (NSDAP und CDU) .
Gaul war Träger zahlreicher in- und ausländischer Orden und Ehrenzeichen. 1972 erhielt er das Große Bundesverdienstkreuz.

Mindestens zweiundreißigtausend politische Todesurteile wurden im Dritten Reich gefällt. Kein einziger NS-Richter wurde in Westdeutschland wegen Rechtsbeugung rechtskräftig verurteilt. Vielmehr bekamen fast alle NS-Justizverbrecher Posten in der bundesdeutschen Justiz. Diese Justizverbrecher sorgten dafür, dass die Mehrzahl ihrer Nachfolger Kriminelle waren wie sie selbst.


Es ist der Zeitpunkt gekommen, dass mit dem Verweis auf die perversen verbrecherischen Taten der Kollegen von damals von den heutigen systematisch gleichen Taten und einer heutigen verbrecherischen Justiz abgelenkt werden muß:

1. Auch heute wird die Justiz von der Politik, vom Geld aber auch von der Justiz selbst von vielen elitären Personen als reines Herrschaftsmittel mißbraucht.
2. In der Justiz reicht es sich 50 Jahre nach ihrem verbrecherischem Handeln mit dem verbrecherischem Handeln der Kollegen auseinanderzusetzen um entsprechende Verbrechen oder gleiche Systematiken zu verhindern nachdem alle Kollegen von damals nicht mehr Leben und die Kollegen so nicht mehr erleben müssen wie man schlechtes über diese Kollegen berichtet und diese so zwischenzeitlich als hochelitäre Menschen belohnen und so behandeln konnte.
3. Wenn man sich in der Justiz und damit verquickter Politik und der Macht des Geldes auseinandersetzt, dann wird man feststellen, dass auch alles das die letzten 50 Jahre nicht gewollt war und auch zukünftig nicht gewollt ist und man mit dem Verweis auf damals von den heutigen Zuständen in der Justiz ablenken will:

Freisler Bild
Justiz im Nationalsozialismus - über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes
Im Jahr 1990 wurde im Auftrag des Niedersächsischen Justizministeriums in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel eine Gedenk- und Dokumentationsstätte für die Opfer der NS-Justiz eingerichtet. Im damaligen Strafgefängnis Wolfenbüttel war 1937 eine von zwei zentralen Hinrichtungsstätten für Norddeutschland errichtet worden. Seit Oktober 1993 ist die Gedenkstätte der Landeszentrale für politische Bildung angegliedert.
In der Gedenkstätte wird seit 1999 die Ausstellung "Justiz im Nationalsozialismus – über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes" mit großem Erfolg gezeigt. Auf erschütternde und eindrucksvolle Weise wird dort verdeutlicht, wie die NS-Justiz bis in die letzten Kriegstage Menschen verfolgte und hinrichten ließ.
Die Weisungsunabhängigkeit der Justiz, die sie eigentlich vor Einflussnahme durch die Regierung schützen soll, wurde von dem NS-Regime systematisch ausgehebelt. Von den Nationalsozialisten wurden Teile der Justiz zunehmend als Herrschaftmittel mißbraucht.
Mit der Ausstellung stellt sich die niedersächsische Justiz der eigenen Vergangenheit, um lange Versäumtes und Verdrängtes spät, aber nicht zu spät zu leisten.
Damit trägt sie dazu bei, den Rechtsextremismus zu bekämpfen und für den demokratischen Rechtsstaat zu streiten.

Wann beschäftigt sich die Justiz mit dem systematischen nazionalsozialischtischen Herrschaftsgedankengut in der Gegenwart für dass man die Kollegen ebenfalls in der Gegenwart elitär feiert und lobt, dass bisher in der BRD zehntausenden von Menschen ihre Existens oder ihr Leben gekostet hat?:

Richter Frank Fasel 2008: „Die Justiz ist nicht bewegbar. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke, dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor "meinesgleichen"
Richter Norbert Schlepp: „Der derzeitige Weg zu einem diktatorischen Staat mit nationalsozialistischen Verhälnissen“
Richter Nescovik, BGH: "Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. ...Die Sonderrichter im Dritten Reich sind mit demselben Qualifikationsbegriff groß geworden wie die Richter von heute."
Rechtsanwalt Rolf Bossi: "Die deutschen Strafgerichte sind so ungerecht, dass man die Urteile auch auswürfeln könnte."
Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger: "In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.“
Richter Dr. Egon Schneider, OLG,„Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist.“
Prof. Diether Huhn:„Ich bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht noch einmal entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die deutschen Richter machen mir Angst.“
Harold Pinter, Literaturnobelpreisträger 2005: "Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen."
Henryk M. Broder 2006, Börnepreisträger: "Die deutschen Gerichte sind die Erben der Firma Freisler."
Dr. Lamprecht, Bundesverdienstkreuz erster Klasse: "Viele Richter sind entweder verlogen oder schizophren,..."
Rolf Schaefer, Fachanwalt für Anwaltsrecht: "Wer bei uns in Deutschland etwas aufbauen will, muß die Gerichte meiden. ...daß dieser Rechtsstaat dringend reformbedürftig ist, da bin ich mir sicher."
Dr. h.c. Max Güde, Generalbundesanwalt: "Die heutige politische Justiz judiziert aus dem gleichen gebrochenen Rückgrat heraus, aus dem das Sondergerichtswesen (Hitlers) zu erklären ist."
juristenzitate.htm


ARD Fakt ARD FAKT vom 24.07.2007
Der Politikprofessor Roland Roth hat damals gegen die Justiz Anzeige im Amt gestellt. Die Folgen für die Opfer wertet Roland Roth als fatal. Die Rechtsextreme Szene feiert es als Triumpf. Rechtsextreme, die besonderen Schutz durch die Justiz erfahren.

Dr. Ulrich Brosa, die HU Marburg und die deutsche Justiz, Anna Kühne 09.03.2007
Wenn all diese Sachverhalte der Wahrheit entsprechen, heißt das für mich: Die deutsche Justiz schlägt sich hier auf die Seite von Neonazis. Einer Bürgerrechtsorganisation wird gerichtlich verboten, über einen stadtbekannten Nazi und seine Straftaten zu berichten. In Deutschland im Jahre 2007 - nicht etwa 1937, wie man rein vom Sachverhalt her annehmen könnte, wenn man den Anachronismus Internet mal außer Acht läßt.
Das Hauptverfahren gegen Dr. Ulrich Brosa wegen seiner Veröffentlichung der Morddrohung gegen ihn steht noch aus. Es scheint mir absehbar, daß es auch diesem Mann selbst per Gerichtsurteil verboten werden wird, über Gewaltandrohungen gegen seine Person seitens des Klägers öffentlich zu berichten, während es dem Kläger vermutlich weiterhin freigestellt bleiben wird, ihn mit Gewalt zu bedrohen oder andere Straftaten gegen ihn zu begehen. Dann müßte Dr. Brosa sich z.B. zusammenschlagen lassen und dürfte es hinterher nicht öffentlich bekannt machen.
Danke, liebe Polizei! Danke, liebe Justiz!
Dass im Landkreis Marburg-Biedenkopf eine Menge nicht stimmt, war spätestens 1998 klar. Als ich darauf hinwies, dass die Behörden, besonders Justiz und Polizei, die Hauptschuld daran tragen, wurde ich mit fingierten Strafverfahren überzogen, hier ein Beispiel. Und als die Amtsträger damit keinen Erfolg hatten, ließen sie den Mob auf mich los. Die folgende Liste gibt nur einen kleinen Teil der Randale und tätlichen Angriffe wieder. Bis Anfang 2003 waren 28 bei der Polizei registriert, ohne dass auch nur eine einzige Verurteilung stattgefunden hätte.

Entnazifizierung der Justiz gescheitert,
Doktorarbeit von Gabriele Rohloff: Richter am Bremer Sondergericht und ihre Karrieren nach 1945

In ihrem Buch stellt sie dar, dass "die Entnazifizierung der Bremer Justiz gescheitert ist". Insbesonder ist sie entsetzt über die Karrieren der Richter und Staatsanwälte am Sondergericht Bremen, das mit seinen menschenverachtenden Urteilen eines der gefürchtetsten Instrumente des Nazi-Terrors war. Fast alle der zwölf dort tätigen Juristen wurden nach 1945 kurzzeitig in der Bremer Justiz entlassen, dann wiederverwendet und machten dort teils bemerkenswerte Karrieren. ..."Ich war entsetzt wie verlogen die alle waren", sagt Gabriele Rohloff mit Bitterkeit in der Stimme. Je mehr jemand belastet war, desto mehr Leumundszeugnisse hat er eingereicht. Mit sogenannten Persilscheinen soll beispielsweise auch Bernhard Hinrichs, der spätere Präsident des OVG, versucht haben, sich reinzuwaschen. Und, wie Roloffs berichtet, hat kein Geringerer als Karl Carstens, der als angehender Rechtsanwalt von Hinrichs in nationalsozialistischen Recht geschult worden sein soll, eines der entlastenden Gefälligkeitsatteste geschrieben. Heute würde man seine Tat als uneidliche Falschaussage bezeichnen. Die Entnazifizierungsakte des ehemaligen Bundespräsidenten Carstens blieb für Rohloff allerdings verschlossen. Für solche Seilschaften, die den Juristen einen Neuanfang ermöglichten, führt Rohloff in ihrem Buch noch mehere Beispiele an. Ebenso versucht sie zu legen, dass Bürgermeister Theodor Spitta und Diedrich Lahusen, oberster Richter in Bremen, nach dem Krieg entscheidend an der Wiedereinstellung der belasteten Juristen beteiligt waren. Weser Kurier vom 09.11.1999

Die Nationalsozialisten konnten sich ab 1933 in Deutschland durch das festlegen allen moralischen Unrechts eine gesetzliche Grundlage in Form der Nürnberger Gesetze und vieler weiterer Einzelregelungen schaffen und so ihre Ziele bis hin zum Völkermord auf eine formaljuristische Grundlage basierend auf dem Rechtsstaatsprinzip stellen. (Zu diesen Gesetzen gehören auch die Schornsteinfegerverordnung, die Handwerksordnung und das Rechtsberatungsgesetz bzw. das neue Rechtsdienstleistungsgesetz. Diese Gesetze von etwa 1935 haben in Teilen oder sinngemäß bis heute Gültigkeit!).
“Never forget that everything Hitler did in Germany was legal. ” – Martin Luther King April 1963

Die Ahndung von Naziverbrechen kein Ruhmesblatt für die deutsche Justiz
"In den 50 Jahren vom Ende des Zweiten Weltkrieges bis 1995 wurde gegen 106.718 Personen (wegen NS-Verbrechen) ermittelt, von denen 6494 rechtskräftig verurteilt wurden. Das teilte Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig mit. Er räumte ein, daß die Ahndung von Nazi-Verbrechen durch deutsche Gerichte 'für die Justiz kein Ruhmesblatt gewesen ist'. Vor allem ihr 'Versagen bei der Aufarbeitung ihrer eigenen NS-Vergangenheit' sei beschämend."
Lübecker Nachrichten vom 24.2.1996

Integration mit Folgen, Die NS-Funktionselite in der Bundesrepublik
Weitaus prekärer war die Lage der Justiz. Marc von Miquel zeigt, wie schwer es 1945 war, überhaupt wenig belastete Richter zu finden, und wie im Westen darum, scheinbar pragmatisch, schon sehr früh die Täter wieder richten durften. Ebenso wie bei der Ärzteschaft funktionierte hier der Korpsgeist. Nachdem die Bestrafung von NS-Verbrechen in deutsche Zuständigkeit übergegangen war, fungierten die Juristen, wie Miquel pointiert und zutreffend formuliert, als "Richter in eigener Sache". Entsprechend großzügig waren die Urteile; statt bestraft zu werden, konnten die Schuldigen weiter Karriere machen. Erst in den sechziger Jahren wurden einige besonders fragwürdige Richter dazu gedrängt, ihre Ämter zugunsten einer luxuriösen Pension aufzugeben. Miquels Darstellung schließt etwas zu optimistisch mit dem erzwungenen Rücktritt Hans Filbingers, bis 1945 Marinerichter, vom Amt des baden-württembergischen Ministerpräsidenten 1978. Filbinger beharrte darauf, dass das, was früher Recht gewesen sei, heute nicht Unrecht sein könne; und sein Rücktritt wirkt wie ein Scheitern dieser Parole. Doch noch 26 Jahre später wurde der hochgeehrte Greis von der CDU in die Bundesversammlung entsandt, die den neuen Bundespräsidenten zu wählen hatte - während ehemalige Zwangsarbeiter, sofern sie das Glück hatten, ein paar Jahrzehnte zu überleben, mit einem Almosen abgespeist werden, das unter einer Monatspension des Täters liegt. Die Karrieren der "Ehemaligen" fanden ein glückliches Ende.

MÖRDER UNTER UNS, Die Nachkriegskarrieren der braunen Schergen in schwarzen Roben
WAS DAMALS RECHT WAR, (während des NS-Regimes) DAS KANN HEUTE NICHT UNRECHT SEIN (Äußerungen des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Hans Filbinger im Jahre 1978)
Während viele Opfer der schrecklichsten Verbrechen der Geschichte erst heute - sofern sie nicht, wie die meisten von ihnen, schon längst verstorben sind - endlich mit einer kleinen Entschädigung rechnen können, ging die Karriere so vieler Verbrecher des NS-Regimes ohne Unterbrechung weiter, die Mörder von damals machten im Nachkriegsdeutschland nicht nur Karriere, sie bezogen und sie beziehen auch fette Pensionen, während ihre Opfer häufig leer ausgingen, im günstigsten Falle mal mit einem Almosen abgespeist wurden.
Füllgrabe , er war nach dem Kriege Landgerichtsrat in Duisburg
Dr. Kowalski er war nach dem Krieg Landgerichtsdirektor in Essen
Curth er war nach dem Krieg Justizrat in Mannheim
Sie wurden wegen ihrer Verbrechen nie angeklagt, geschweige denn verurteilt, denn nie wurde auch nur ein einziger Richterkollege wegen seiner während des NS-Regimes begangenen Verbrechen angeklagt, geschweige denn verurteilt. Der spätere Landgerichtsrat Füllgrabe, der spätere Landgerichtsdirektor Dr. Kowalski und der spätere Justizrat Curth sind verantwortlich für mehrere rassistische Terrorurteile, sind schuldig der vielfachen Rechtswillkür und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

"Der Führer ging, die Nazis blieben - Nachkriegskarrieren in Norddeutschland" N3, Mittwoch, 14.11.2001, 23.05-23.50 Uhr
Nach dem Ende des Dritten Reiches tauchten führende Nazis in Schleswig-Holstein unter. Freunde in Behörden und Justiz verhalfen den Altnazis zu neuer Identität und Karriere - als Richter, Staatsanwälte, Kripochefs.
Eine Bundesrepublik in der Rechtsbeugung Tradition hat. Die Nazis bezeichneten die Justiz der Weimarer Republik als volksfremd. Keiner der als volkfremden bezeichneten Richter wurde jedoch dafür zur Rechenschaft gezogen. Stattdessen bestand die neue Nazijustiz aus den alten volksfremden Richtern. Die Nazijustiz wurde dann später als Unrechtsjustiz bezeichnet, ohne dass die Unrechtsrichter zur Rechenschaft gezogen wurden. Stattdessen wurden diese Richter sowohl in die neue DDR-Justiz als auch BRD-Justiz übernommen. Die DDR-Justiz wurde als Willkürjustiz bezeichnet, die Richter aber auch gleich wieder in die neue Justiz übernommen. Die Verfolgung und Verurteilung beschränkte sich auf einen Promillebereich. So warten wir also auf ein neues politisches System, um dann wieder offiziell zu erfahren, wie schlimm doch die BRD-Justiz war.

Sammelbecken der extremen Rechten
München, 23. März 1977: 17 hochrangige Münchner Persönlichkeiten versammeln sich, um eine kommunalpolitisch aktive Vereinigung ganz rechts außen zu bilden. Inzwischen agiert der "Münchner Bürgerverein e.V." seit 30 Jahren in der bayerischen Landeshauptstadt.
Der auf den Namen "Münchner Bürgerverein (MBV) e.V." getaufte Verein tritt nach seiner Gründung dem Dachverband Deutscher Bürgervereine bei. Erster Vorsitzender wird der Arzt Dr. med. Willy Seuß und Ministerialdirigent a.D. Dr. Erich Gerner und der damalige Oberstaatsanwalt Dr. Fritz Decker seine Stellvertreter. Auch Herbert Hertlein (München) wird Vorstandsmitglied, er ist daneben im neonazistischen "Deutschen Kulturwerk Europäischen Geistes" (DKEG) aktiv, das von München aus wirkt.
Der MBV ist spätestens 1997 ein attraktives Sammelbecken der extremen Rechten geworden. Von der Öffentlichkeit ziemlich unbemerkt, treffen sich beim MBV Personen wie Gudrun Burwitz (Fürstenried), die lange Spitzenfunktionärin der "Stillen Hilfe" war, einer Hilfsorganisation für geflohene, untergetauchte und inhaftierte NS-Kriegsverbrecher. Burwitz , die Tochter von Heinrich Himmler, ist bis heute international in Alt- und Neonazikreisen umtriebig.
Dem MBV gehört auch Prof. Richard W. Eichler (München) an. Eichler ist eine herausragende Figur der deutschen Neonaziszene. Der Kunsthistoriker hetzt gegen "entartete Kunst" und sein Engagement für den NS-Künstler Arno Breker dankte ihm das "Deutsche Kulturwerk Europäischen Geistes" (DKEG) schon 1969 mit der Verleihung des Schillerpreises. Als Referent trat und tritt Eichler bei vielen ultrarechten Vereinigungen auf, u.a. bei der "Staats- und Wirtschaftspolitischen Gesellschaft" (SWG) (Hamburg), den Münchner Burschenschaften Danubia und Arminia-Rhenania, bei der Burschenschaft Frankonia (Erlangen), beim DKEG, beim Verein "Dichterstein Offenhausen" und der österreichischen extrem rechten "Arbeitsgemeinschaft für demokratische Politik". Mit Karl-Günther Stempel publizierte Eichler gemeinsam im extrem rechten "Hohenrain-Verlag" (Tübingen). Eichler-Artikel druckten auch die extrem rechten Zeitschriften "Eckartschriften", "Nation und Europa", "Junge Freiheit", "Deutschland in Geschichte und Gegenwart" und "Deutsche Geschichte".

Zwei deutsche Justizvergangenheiten und ihre Aufarbeitung von Richter Georg Schäfer
Nachmittags bewies Klaus Bästlein unter dem Thema "Der Beitrag der Justiz zu den Verbrechen des NS-Regimes" sein profundes Wissen nicht nur über die Zeit des Nationalsozialismus im Allgemeinen, sondern besonders auch über die Besonderheiten des Justizapparates. Denn gerade die Kenntnis über Gerichtshierarchien, Beförderungsmechanismen, Karrieredenken u.a. ermöglicht es dem Referenten, vieles anschaulich zu machen, das ohne solche Bezüge nur ein statistisches Datum bleibt. Im Mittelpunkt seines Vortrags standen zu Recht das Schweigen und Mitmachen der Justiz bei der Vernichtung geistig und/oder körperlich Behinderter, bei der Ausgrenzung, Diskriminierung und systematischen Entrechtung der jüdischen Bevölkerung sowie schließlich die unglaublichen Exzesse bei der Strafzumessung gegen Ende des Krieges.
Am Freitagmorgen fand dann eine Begegnung statt, die nach meinem Dafürhalten zu den eindrucksvollsten der Tagung gehörte. Rudi Beckert referierte über "Politische Strafjustiz in der DDR 1949 – 1989". Beckert war selbst von 1971 bis 1989 Richter und Oberrichter am Obersten Gericht der DDR und beschäftigte sich zur Wendezeit mit der Aufarbeitung und der Vorbereitung zur Aufhebung politischer Unrechtsurteile in der DDR. Seit mehreren Jahren ist er nun unermüdlich publizistisch tätig, um immer wieder auf das durch die Gerichte der DDR begangene Unrecht hinzuweisen. Dabei spart er sich selbst und seine Tätigkeit nicht aus, betont stets, dass er allzu spät erkannte, welchen Charakter die Justiz der DDR – insbesondere in Strafsachen – hatte. Über die Dauer der gesamten Tagung war Beckert immer wieder Thema vieler Diskussionen. Dabei überwog die Zahl derer, die ihn als integer und glaubwürdig ansehen. Sein Buch "Die erste und letzte Instanz – Schau- und Geheimprozesse vor dem Obersten Gericht der DDR" (Goldbach 1995) fand guten Absatz unter den Tagungsteilnehmerinnen und -teilnehmern.

Braunbuch, Braunbuch auf wikipedia , Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesgepublik
Seit 1955 gab die DDR gezielt belastendes Material über einzelne Staatsanwälte, Richter und hohe Beamte heraus. Deren Tätigkeit im Dritten Reich und oft auch manche peinliche Ergebenheitsadresse wurden dadurch der Öffentlichkeit bekannt. Wie im Falle des Generalbundesanwalts Wolfgang Fränkel und des Ministers für Vertriebene Hans Krüger führten derartige Enthüllungen auch zum Rücktritt hoher Beamter und Bundesminister.
Am 2. Juli 1965 präsentierte der für die Aufarbeitung der Nazi- und Kriegsverbrechen und für Propaganda zuständige SED-Politiker Albert Norden der Weltpresse ein Braunbuch, das die SS-Dienstränge und NS-Parteiämter von 1.800 Wirtschaftsführern, Politikern und führenden Beamten der Bundesrepublik Deutschland auflistete. Einige der Angaben waren zusätzlich durch Faksimiles belastender Dokumente belegt.
Das Buch wurde in der Bundesrepublik weitgehend als „kommunistisches Propagandawerk“ abgelehnt, eine weitere Auflage 1967 auf der Frankfurter Buchmesse skandalträchtig beschlagnahmt. Die Bundesregierung erklärte, die erhobenen Vorwürfe träfen nicht zu. Für die Beschuldigten hatte die Veröffentlichung vorerst keine Folgen.

Nazimörder hatten es gut; auch beim Bundesgerichtshof:
Einer bekam für jeden Mord weniger als drei Stunden Gefängnis.
Jedes Todesurteil ist eines zuviel. Doch festzuhalten bleibt, daß der DDR-Oberinstanz ‚nur‘ einige vorzuhalten sind, während Freislers Volksgerichtshof eine Blutspur von 5243 Todesurteilen zog.
Dem Volksgerichtshof wurden vom BGH noch bis in die siebziger Jahre alle Richterprivilegien - Richter können für ihre Urteile nicht belangt werden - einer ordentlichen Spruchinstanz zugute gehalten. Keiner der 106 Berufsrichter, keiner der 179 Staatsanwälte der Mordinstanz ist wegen Rechtsbeugung verurteilt worden.
Die doppelte Perverson - die der NS-Justiz, aber auch der Mangel an Einsicht beim BGH - zeigte sich in der Unfähigkeit, den Mord an Dietrich Bonhoeffer zu sühnen. Der evangelische Theologe war am 9. April 1945 gehängt worden; die SS-Standrichter Otto Thorbeck und Walter Huppenkothen hatten ihn verurteilt.
Nach blamablen Prozessen in den unteren Instanzen wurde Thorbeck 1956 vom BGH freigesprochen, die Strafe für Huppenkothen auf sechs Jahre reduziert.

Ein unbequemer Amtsrichter im Dritten Reich, Aus den Personalakten des Dr. Lothar Kreyßig
Wenn das Funktionieren der Justiz im Dienste des nationalsozialistischen Regimes verschiedentlich mir der Vorliebe der damaligen Staatsanwälte und Richter für Straatsautorität, mit ihren moralischen Defiziten und fehlender Zivilcourage erklärt wird (R. Wassermann, Ist Bonn noch Weimar? Zur Entwicklung der Justiz nach 1945, Neuwied u. Damrstadt 1983, S. 9), so besaß jedenfalls der Branenburger Amsgerichtsrat Dr. Lorhtar Kreyßig diese verhängnisvollen Eigenschaften nicht. Als ein Mann, der seine Pflichten als Christ über seine Pflichten als Beamter und die Forderungen des totalen Staates stellte, schliesslich um seine Entlassung aus dem Richteramt nachsuchte und nach Vernehmungen durch die Geheime Staatspolizei und einenm Untersuchungsverfahren aufgrund des Deutschen Beamtengesetzes vom Januar 1937 vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurde, gehört er zu den wenigen nachweisbaren Justizbeamten, die im Dritten Reicht um ihrer moralischen Integrität willen auf ihre Amt verzichteten.

Dr. Paul Ronge, Jurist im NS-Staat: Wer nicht in Parteiorganisationen war, hatte es schwer.
Dr. Paul Ronge (1901-1965) war als junger Rechtsanwalt einer von wenigen Juristen in Ostpreußen, die nicht Mitglied waren.
So konnte er weitgehend unabhängig vom staatlich gelenkten Justizapparat arbeiten und vertrat viele im NS-Staat benachteiligte Menschen.
Ronge war ein Freund des ehemaligen Königsberger Bürgermeisters Carl Goerdeler. Daher entging er nach dem 20. Juli 1944 nur knapp der Verhaftung und Hinrichtung.
Im September 1945 floh Ronge mit seiner Familie aus Königsberg. In Berlin konnte er gleich als Rechtsanwalt wieder anfangen, weil seine parteiferne Haltung während des Dritten Reiches bekannt war.
Er wurde einer der bekanntesten Strafverteidiger Berlins, Mitglied des Abgeordnetenhauses und Universitätslehrer.

"Was ist das für ein Staat, in dem Richter, die im Dritten Reich erwiesenermaßen an Justizmorden mitgewirkt haben, freigesprochen werden?"
Anfrage des ASTA der PH Augsburg an den seinerzeitigen Bundesjustizminister Dr. Gustav Heinemann anläßlich des Freispruchs von Hans-Joachim Rehse durch das Landgericht Berlin am 6.12.1968. Rehse war neben Roland Freisler der am schwersten belastete Angehörige des Volksgerichtshofs. Dort war er von November 1941 bis Mai 1945 an mindestens 231 Todesurteilen beteiligt.


Studenten gegen Nazi-Richter; Probleme bekamen nur die Studenten, 25.2.2010
Ein Kriegsverbrecher als Gerichtspräsident? In der frühen Bundesrepublik keine große Sache. Dann machten Studenten die NS-Vergangenheit amtierender Richter und Staatsanwälte in einer Ausstellung öffentlich. Die wurde 1960 zum Riesenkandal - doch Probleme bekamen nur die Studenten. Von Stephan A. Glienke
Schon zum zweiten Mal war Erna Wazinski jetzt bei einem alliierten Luftangriff auf das niedersächsische Wolfenbüttel ausgebombt worden. Nach dem Bombardement half die 19-jährige ihren Nachbarn bei der Rettung ihrer Habe. Erst dann kehrte sie zu den Trümmern ihres eigenen Wohnhauses zurück, um eventuell doch noch die eine oder andere kleine Habseligkeit zu retten.
Das sahen Nazi-Richter als todeswürdiges Verbrechen: Sie schickten Erna Wazinski am 21. Oktober 1944 wegen Plünderns "im Namen des Deutschen Volkes" aufs Schafott. Ähnlich in Weimar: Dort wurde ein Bürobote, der nach einem Kneipenbesuch beschwipst bei der Rettung des kompletten Hausstandes aus einem zerbombten Wohnhaus geholfen hatte, zum Tode verurteilt - er hatte sich bei den Rettungsarbeiten einen Wurstzipfel in die Tasche gesteckt.
Mit gleich einem knappen Hundert ähnlich furchtbarer Fälle von NS-Blutjustiz wurden die Bundesdeutschen vor 50 Jahren in einer Ausstellung konfrontiert, die Geschichte schrieb. Unter dem Titel "Ungesühnte Nazijustiz" eröffnete die Ausstellung am 25. Februar 1960 am Kurfürstendamm in West-Berlin. Die Veranstalter, eine Gruppe West-Berliner Studenten um Reinhard Strecker, präsentierten Verfahrensakten von NS-Sondergerichten, die den nationalsozialistischen Unrechtsstaat plastisch und auf haarsträubende Weise illustrierten. Zu jedem Fall hatten die Organisatoren vermerkt, an welcher Stelle die an dem jeweiligen Urteil beteiligten Juristen nach dem Krieg tätig waren.
Ein Kriegsverbrecher als Landgerichtsdirektor
Kein Wunder, dass die Ausstellung zum öffentlichen Skandal geriet, der nicht nur in der Bundesrepublik und West-Berlin hohe Wellen schlug. Ehemalige NS-Richter fanden sich nämlich auf allen Ebenen der westdeutschen Nachkriegsjustiz. In Hannover etwa amtierte der Landgerichtsdirektor Kurt Bellmann. Bellmann war unter den Nazis als Vorsitzender der Dritten Strafkammer am Sondergericht Prag an mehr als 110 Todesurteilen beteiligt gewesen. Nach dem Krieg in der Tschechoslowakei wegen Justizverbrechen zu schwerer Kerkerhaft verurteilt, war er den westdeutschen Behörden 1955 als "nichtamnestierter Kriegsverbrecher" überstellt worden. Aber schon ab 1. März 1956 amtierte er als Landgerichtsdirektor in Hannover, als sei nichts gewesen.
Oder der Landgerichtsrat Sperrhake aus Tübingen, der im "Dritten Reich" als Ankläger am Sondergericht Weimar an zahlreichen Verfahren wegen kleinerer Diebstähle beteiligt war, die fast alle mit Todesurteilen endeten. Die Verfahrensprotokolle illustrieren deutlich die vorwiegend politisch, nicht juristisch begründeten Urteile. Dass ein Anklagevertreter, der sich an einem durch Rechtsbeugung zustande gekommenen Todesurteil beteiligt, unter Umständen der Beihilfe zu Mord oder zumindest Totschlag schuldig macht - die Nachkriegsjustiz kümmerte es nicht weiter.
Dabei waren die von den Studenten präsentierten Fakten durchaus bekannt. Bereits seit Mai 1957 hatte der Ost-Berliner "Ausschuss für Deutsche Einheit" zahlreiche Broschüren mit Faksimiles von Verfahrensprotokollen der NS-Justiz und Informationen über an Justizverbrechen beteiligten "Blutjuristen" veröffentlicht. Aber Forderungen nach einer Überprüfung der Justiz auf braune Handlanger hatten die westdeutschen Justizverwaltungen mit dem Hinweis auf fehlendes Aktenmaterial und die generelle Unglaubwürdigkeit der kommunistischen Propaganda abgewehrt.
...Die Politik reagierte windelweich. Mit Paragraph 116 des Deutschen Richtergesetzes vom 8. September 1961 wurde Richtern die Möglichkeit gegeben, sich freiwillig unter vollen Bezügen in den Ruhestand versetzen zu lassen. Denjenigen, die an unverantwortliche Todesurteilen mitgewirkt hatten, aber diese Möglichkeit nicht bis Juni 1962 nutzten, drohte der Bundestag mit Amtsverlust. Dazu wäre allerdings eine Grundgesetzänderung nötig gewesen.
Insgesamt 149 Richter und Staatsanwälte ließen sich nach Paragraph 116 vorzeitig pensionieren.
Kein einziger Richter ist in der Bundesrepublik wegen im "Dritten Reich" begangener Justizverbrechen rechtskräftig verurteilt worden.

Reichsführer-SS Heinrich Himmler und sein Hexenarchiv "wenn Gott nicht existiert"
In der Zeit des Nationalsozialismus erteilte der Reichsführer Heinrich Himmler den Auftrag zur Hexenforschung. Er glaubte an Reinkarnation und war offen für okkulte Phänomene. Akte aus dem Hexenarchiv der Nazis beinhalteten Karteiblätter mit Namen, Adresse, Anklagegrund, Foltermethode und Todesurteil verschiedenster Frauen aus der vergangenen Zeit, die als Hexe den Tod fanden.
Der Kern der "Schwarzen-SS" verstand sich als sprituell-politischer Orden. Allerdings hatten, wie bei Jesuiten und Logen auch, nur die "oberen Ränge" in ihrer Hierarchie Zungang zu diesem speziellen Teil der "NS-Philosophie".

"Ein Ergebnis immerhin hatte der von Himmler entfesselte Hexen-Hokuspokus erbracht - mit 'diebischer Freude' meldete Reinhard Heydrich seinem Chef am 9. Januar 1939, dass in der Ahnengalerie des Reichsführers SS wohl tatsächlich eine Hexe auftauche: Margareth Himbler aus Markelsheim, verbrannt am 4. April 1629." Hans Michael Kloth in DER SPIEGEL 2 / 2000 / 43

Justizopfer des kalten Krieges
Mein ehemaliger Kollege, der jetzige Bundeskanzler Gerhard Schröder sah keinen Handlungsbedarf, als ich ihn im September 1999 an die dringend nötige Rehabilitierung der Justizopfer des kalten Krieges erinnert habe. Im Unterschied zum Justizunrecht der DDR, das bekanntlich den Gesetzgeber des wiedervereinigten Deutschlands zu großzügigen Wiedergutmachungsregelungen veranlaßt hat, sei bei uns alles rechtsstaatlich zugegangen. Man kann die Korrespondenz auf meiner Webseite nachlesen.
Herr Schröder muß vergessen haben, daß der kalte Krieg auf beiden Seiten Justizunrecht hervorgebracht hat. Er muß vergessen haben, was in den 50er und 60er Jahren in bundesrepublikanischen Gerichtssälen tatsächlich geschehen ist. Vergessen, daß das politische Strafrecht unwidersprochen als Waffe im kalten Krieg bezeichnet werden konnte, daß der SPD-Kronjurist Adolf Arndt nachträglich klagte, das 1.Strafrechtsänderungsgesetz, mit dem 1951 die Kriminalisierung der Opposition gegen Adenauers Politik der Wiederaufrüstung und der ­Restauration der alten Machtverhältnisse begann, habe sich als Schlangenei erwiesen. Vergessen, daß die Richter und Staatsanwälte, die in den 50er und 60er Jahren Kommunisten und andere Antifaschisten für die Betätigung ihrer Gesinnung bestraften, noch dieselben waren, die schon unter Hitler gedient, und daß viele von ihnen schon damals Widerstandskämpfer verurteilt hatten. Vergessen, daß Menschen, die unter Hitler in Konzentrationslagern und Zuchthäusern ihrer Freiheit beraubt wurden und nach dem Zusammenbruch des NS-Regimes ihrer Gesinnung treu geblieben waren, erneut eingesperrt wurden, wenn sie sich politisch betätigten. Ja, daß Widerstandskämpfern sogar die Renten und andere Wiedergutmachungsleistungen, die ihnen wegen im Nazi-Staat erlittener KZ- und Zuchthaushaft zustanden, aberkannt und bereits geleistete Zahlungen zurückgefordert wurden. Ein enormer Komplex von Justiz- und Verwaltungsunrecht, der eines Rechtsstaats unwürdig war und nur aus dem aus Hitlers Tagen überkommenen antikommunistischen Kollektivhaß und dem in alte Funktionen wiedereingesetzten Personal des NS-Staats zu erklären ist.

Entmoralisierung des RechtsEntmoralisierung des Rechts (2008)
Die Geistesgeschichte der vergangenen zweieinhalb Jahrtausende hat die Vorstellung eines freien Willens und die Zuschreibung von Schuld und Verantwortung fest miteinander verknüpft. Noch heute sind viele Psychologen, Philosophen, Theologen und Juristen davon überzeugt, dass ein Mensch nur dann für seine Taten verantwortlich ist, wenn er aus eigenem, freien Willen gehandelt hat.
Neurowissenschaftliche Forschung hat inzwischen unmissverständlich klar gemacht, dass die Vorstellung eines bewusst erlebten freien Willens als Auslöser einer Handlung und damit als deren Motiv nicht in Rechnung gestellt werden kann. Wer von dem Dogma ausgeht, dass freier Wille und Verantwortlichkeit des Menschen unlösbar aneinander gefesselt seien, befindet sich heute in einer unhaltbaren widersprüchlichen Situation.
Die Beiträge des Buches legen dar, dass die Befürchtung, wir könnten Straftäter nicht mehr zur Rechenschaft ziehen, wenn sie keinen freien Willen haben, unbegründet ist. Diese Befürchtung folgt aus einer falschen Verknüpfung zwischen Willensfreiheit und Strafe in unserem Strafrecht.
Das Buch antwortet auf die Frage, welche neurobiologischen Voraussetzungen den Schwerverbrecher zum Schwerverbrecher machen, welche Möglichkeiten der Prävention gegeben sind und wie die Zuschreibung von Schuld und Verantwortung unabhängig von der Illusion des freien Willensbegründet wird.

Die Praxis bei der Bemessung der Anzahl der Tagessätze in Strafverfahren, RA Spormann, 22.01.2010
Das Gesetz sieht vor, daß zwischen 5 und 360 Tagessätze verhängt werden dürfen (§ 40 StGB).
Dies ist allerdings aus Sicht der Praxis recht theoretisch. Der absolute "Renner" sind nach meiner Beobachtung 30 Tagessätze (entsprechend also ungefähr einem vollen Nettomonatsgehalt), dicht gefolgt von 40 bzw. 60 Tagessätzen.
Recht selten gibt es Geldstrafen von 10 oder 20 Tagessätzen (kleinere Ladendiebstähle oder z.B. fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr), noch seltener sind in der Praxis Geldstrafen von 90 Tagessätzen (z.B. bei einem Betrug mit nicht unerheblichem Schaden).
Alles darunter, dazwischen oder darüber kommt kaum vor. Da die Anzahl der Tagessätze das Maß der vom Richter festgestellten Schuld bestimmt, läßt sich somit etwas zynisch feststellen daß das Gesetz zwar 355 Qualitäten einer Schuld vorsieht, soweit Geldstrafe verhängt werden kann, die Richter es aber verstehen, bei ihrer täglichen Arbeit im Gerichtssaal mit kaum mehr als 5 - 6 unterschiedlichen Bemessungen der individuellen Tatschuld auszukommen. Das ist halt die Praxis.
Zusammenfassung
Faustformel der Bemessung einer Geldstrafe im Strafverfahren ist die, daß bei nicht allzu schwerwiegenden Delikten bisher unbestrafter Angeklagter mit der Verhängung einer Geldstrafe in Höhe etwa eines Nettomonatsgehalts zu rechnen ist.
Bei der Berechnung wird weitgehend auf das Einkommen zur Zeit der Verurteilung - nicht das zur Zeit der Tat - abgestellt.
In mehr als 20-jähriger Tätigkeit in deutschen Strafgerichtssäälen habe ich nicht ein einziges mal erlebt, daß ein Richter den Nachweis des Gehalts durch Vorlage einer Gehaltsbescheinigung verlangt und hierzu die Verhandlung der Sache unterbrochen oder vertagt hätte. Meist reichen den Beteiligten im Gerichtssaal mehr oder minder plausible Angaben des Angeklagten.

Folter-Rechtfertigung, Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterbund-Chef Geert Mackenroth, 20.02.2003
Gegen den Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Geert Mackenroth, gibt es eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Der Richter hatte Folter durch Polizei in bestimmten Fällen als "erlaubt" bezeichnet.
Der Richter hatte Folter durch die Polizei in bestimmten Situationen gerechtfertigt: "Es sind Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können, nämlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut verletzt wird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten", sagte Mackenroth dem "Tagesspiegel". Heute versuchte Mackenroth, diesen Satz zu relativieren. Er habe auch gesagt, dass Folter nach internationalen und nationalen Vorschriften zu Recht verboten sei, hieß es in einer Pressemitteilung des Richterbunds.
Auf Mackenroths Äußerungen hatte vorwiegend ablehnende Reaktionen gegeben. Gegenüber SPIEGEL ONLINE sagte der Sprecher von Amnesty International in Deutschland, Dawid Bartelt, dass eine Abwägung, wie Mackenroth sie fordere, unzulässig sei. Der Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, nannte Mackenroths Äußerungen empörend und einen Tabubruch. "Er sollte sofort zurücktreten", sagte Wiefelspütz den "Stuttgarter Nachrichten". ...


Wieviele kriminelle Beamte braucht der Folterknast Gelsenkirchen um einen Schwerbehinderten (80%) zu misshandeln?
Wieder Übergriff von kriminellen Beamten des Folterknast Gelsenkirchen. Ehemaliger Richter des LG, sowie Richter eines Gelsenkirchener Gerichts empfehlen Strafantrag gegen den Beamten O. sowie 7 weitere Beamte wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzung zu stellen.
Gerne komme ich diesem Vorschlag nach.
Am 7.2.2010 weigerte sich der Betreiber dieser Internetseite ein Knöllchen (60 €) zu bezahlen. Er teilte den Polizisten mit, er berufe sich auf Artikel 20 Abs 4 des Grundgesetz (Widerstandsrecht), da er es nicht verantworten kann, dass diese Republik mit seinem Geld eine geklaute Daten -CD aus der Schweiz kauft. Daraufhin wurde er für 3 Tage in den Folterknast Gelsenkirchen gebracht. Am nächsten Tag erschien der Beamte Oesterheld und teilte ihm mit, er habe ihm ja draussen (in der Strasse "Am Maibusch") mitgeteilt, wenn er noch einmal im Folterknast Gelsenkirchen lande, würde er was erleben. Jetzt sei er wieder da, und jetzt soll er sein Erlebnis erhalten.

Rassismus und Missbrauch durch Bezirksinspektor Donaustadt, 2007
Das ZIP Archiv enthält einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenats Wien vom 05.12.2007 sowie 2 Audiomitschnitte von Anrufen beim Polizeinotruf vom 24.06.2007.
Der Bescheid fällt zugunsten des Antragstellers aus, der sich über rassistische Äußerungen und körperlichen Missbrauch durch einen Bezirksinspektor aus Donaustadt und seine unrechtmäßige Verhaftung beschwert hatte. Der Antragsteller hatte versucht einen Streit zwischen zwei Gruppen am Donauinselfest zu schlichten, und wurde dann selbst Opfer durch verbale und körperliche Angriffe durch die anrückenden Polizeibeamten.
Während die zuständige Polizeidienststelle den Fall zu Beginn der Untersuchung des Verwaltungssenats noch versuchte anders darzustellen, verzichtete sie auf eine mündliche Verhandlung nachdem die Beweislast gegen den Beamten immer klarer wurde.
Die Audiodateien sind Mitschnitte von Telefonanrufen des Antragstellers beim Polizeinotruf, in denen er sich am Boden liegend versuchte Hilfe gegen den Übergriff des Beamten vor Ort zu holen. Das Telefon wurde ihm dabei aus der Hand geschlagen. Die Anrufe wurden im Bescheid des Verwaltungssenats niedergeschrieben, erscheinen allerdings unvollständig und unpräzise.

BGH: Gefährliche Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamten auch strafbar, 15.12.2009
Wer kennt sie nicht? Die Bilder bzw. die Fotografien des vom Angeklagten bei der Tat getragenen Schuhwerks, wenn es um die Frage der gefährlichen Körperverletzung infolge des Tritts mit dem beschuhten Fuß geht. Mit solchen Bildern muss sich jetzt der Verteidiger eines Polizeibeamten auseinander setzen, dem eine gefährliche Körperverletzung im Amt zur Last gelegt worden ist. Denn der BGH hat die heftige Tritte eines Polizisten mit einem beschuhten Fuß in den Bauch einer am Boden liegenden Person auch ohne sichtbare Verletzungsfolgen als eine gefährliche Körperverletzung im Amt angesehen. BGH, Urt. v. 4.9.2009 – 4 StR 347/09

Verfolgung Unschuldiger mit dem Joker "Wider besseres Wissen", 18.02.2009
Die Justiz schert sich nicht um Recht und Gesetz. Wozu auch? Es genügt doch die Verleumdung gegen das Justizopfer, es habe "wider besseres Wissen" gehandelt.
Zu den Lieblingsvorwänden der BRD bei der Verfolgung Unschuldiger gehört die Verleumdung, das Justizopfer hätte "wider besseren Wissens" (wbW) eine Straftat begangen. Diese Formulierung erscheint mehrfach wörtlich im StGB, s. § 145d (Vortäuschen einer Straftat) und § 164 (Falsche Verdächtigung). Sie wird aber auch sonst gerne zur Verfolgung Unschuldiger missbraucht, etwa beim § 132a (Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen).
...Die BRD ignoriert nun diese beide Fakten kurzerhand ohne jede Begründung und "verurteilt" statt dessen gegen alle Fakten und wiederum ohne jede Begründung den Autor immer wieder wegen "Missbrauchs von Titeln" - einzig und allein mit dem durch nichts rechtfertigbaren Joker "Wider besseren Wissens". Als besonderes Dilemma kommt hinzu, dass der Autor sich trotzdem nicht dem Zwang der BRD unterwerfen darf, seinen Status als römisch-katholischer Priester selbst zu bestreiten, denn damit würde er tatsächlich selbst zum Häretiker, d.h. aufhören, katholisch zu sein. Er würde damit nämlich u.a. gegen Dogmen aus der Sakramentenlehre verstoßen. Ferner würde der Autor damit u.a. behaupten, dass die Kirche dem Staat unterwerfen wäre - was ebenfalls eine ausdrücklich verurteilte Häresie ist.
Dies ist nur ein symptomatisches Fallbeispiel für die rettungslos wuchernde "WbW-Justiz" der BRD, worüber Tausende laut jammern und Hunderttausende heimlich stöhnen. Wer dabei Beweise für Rechtsbeugungen - welcher Art und aus welchem Bereich auch immer - veröffentlicht, der wird zusätzlich verurteilt, weil er "wbW" die Justiz "beleidigt" und "verleumdet"; und wer gar wegen bewiesener Rechtsbeugung Strafanzeige erstattet, der wird zusätzlich verurteilt, weil er sich "wbW" der "falschen Verdächtigung" schuldig gemacht hat.

Tod eines Häftlings, Suizid im Knast, Betrug durch zu hohen Tablettenkonsums gegen seine Krankheit, 23.08.2007
Der 31-jährige Anton Hübner begeht in einer Einzelzelle in Stadelheim Selbstmord. Offenbar hätte der psychisch Kranke nie dort landen dürfen. Nun werden Vorwürfe gegen die Anstalt laut.
Die erste Nacht in der Zelle nutzte Anton Hübner zum Selbstmord. (Foto: Stephan Rumpf)
Auf diese Nacht hat Anton Hübner gewartet, die erste Nacht in der Einzelzelle nach bald zwei Monaten im Dreibettraum der Krankenstation. "Gute Nacht" – das dürften die letzten Worte gewesen sein, die er hörte. Beim Einschluss.
Kurze Zeit später bereitete er seinen Tod vor und am Morgen darauf wurde er gefunden. Selbstmord. Anton Hübner (Name geändert) wurde 31 Jahre alt. Er starb in der Nacht zum Dienstag vergangener Woche in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim.
Seine Freunde, sein Anwalt und seine Therapeuten sind sich sicher, dass er noch leben würde, wären die Justizbehörden nicht so blind, so taub und so sorglos gewesen.
Anton Hübner war krank. Kein einfacher Patient. So wie ihn Leute beschreiben, die ihn gut kannten, handelte es sich um ein seelisches Wrack, "psychologisch gesehen um ein Pulverfass". Als Hübner Mitte Juni nach Stadelheim kam, informierte sich ein Gefängnisarzt bei Professor Norbert Müller von der Psychiatrie der Innenstadtklinik der Ludwig-Maximilians-Universität. Müller hatte den Patienten seit 2004 behandelt.
Schwere Depressionen - na und?
...Die Bemerkung des jungen Juristen erscheint in Anbetracht von Hübners Krankheitsbild als üble Gehässigkeit. Schließlich war der exorbitant hohe Tablettenverbrauch Gegenstand der Ermittlungen gegen Hübner. Zur Last gelegt wurde ihm schwerer Betrug, er soll seine Krankenversicherung um mehrere hunderttausend Euro geprellt haben. Die Versicherung zeigte ihn an.
Enge Vertraute des Toten beteuern allerdings, Hübner habe tatsächlich Unmengen an Medikamenten konsumiert, um neben der HIV-Infektion seine Depressionen, seine Angstzustände und seine extremen Schlafstörungen unter Kontrolle zu halten. Offenbar ging die Anklagebehörde davon aus, dass Hübner die abgerechneten Arzneimittel verhökerte. Ein Gutachter der Assekuranz soll festgestellt haben, dass die von ihm abgerechneten Medikamente für drei Personen mit gleichem Krankheitsbild ausgereicht hätten.
"Hieraus voreilige Schlüsse zu ziehen", schrieb Campanella aber dem Staatsanwalt, "empfiehlt sich dennoch nicht", denn Hübner habe alle Medikamente selbst konsumiert. Vor diesem Hintergrund wäre sogar der Haftbefehl zweifelhaft, der wegen Fluchtgefahr erlassen wurde.

Wieder ein Todesfall! im deutschen Gefängnis 26.05.2010 (1.12.2009 / 8.12.2009) Der Deutsche Terrorstaat im 21. Jahrhundert?
Ein Herz hat aufgehört zu schlagen, das Herz von Eberhard Paul. Nach 58 Jahren, viel zu früh, hat es ihm den Dienst versagt.
Wir haben es zunächst nicht wahrhaben wollen, mußten dann aber diese Hiobsbotschaft hinnehmen.
Sein Herz schlug ein Leben lang für Gerechtigkeit und Recht, für Menschlichkeit und Hilfsbereitschaft, für eine intakte Natur und für Toleranz und für ein friedvolles Miteinander aller Menschen in einer liebenswerten Umwelt.
Ihm selbst blieben Recht und Gerechtigkeit versagt. Er wurde von den Behörden dieses Staates, für den er gekämpft und für den er sich entschieden hatte, unanständig behandelt.
Auch und gerade die Gerichte, haben sich ihm gegenüber ungerecht verhalten. Sie haben seine Hilferufe nach Recht und Gerechtigkeit ignoriert. Sie haben ihn drangsaliert und terrorisiert.
Eberhard ging es darum, daß die Gesetze für alle gleichermaßen gelten, mehr hat er nie gefordert. ...
Er hat erfahren, daß die Behörden eine intakte Natur nicht interessiert, daß Behörden die geltenden Gesetze mißachten. Sie dulden niemanden, der sie daran erinnert, daß auch sie sich an die Gesetze zu halten haben.
Eberhard war ein Kritiker, ein Querdenker und ein Rebell. Hierzulande werden fortschrittliche, vorbildliche Menschen als Querulanten bezeichnet. Menschen wie Eberhard werden in diesem Staat mit allen Mitteln bekämpft, sie werden fertiggemacht.
Weil er in seiner ruhigen und sachlichen Art seinen Gegnern ein Lehrmeister war, ein Lehrmeister in Sachen Demokratie, in Sachen Nachhaltigkeit und Umweltschutz und in Sachen Gesetzestreue, hat er sich bei den Machthabern unbeliebt gemacht. ...

Haftbedingung kritisiert, Beengte Verhältnisse für Gefangene in Detmold, kein Schadenersatz, Mindener Tageblatt, 01.10.2010
Das OLG in Hamm hat die Haftbedingungen in Gefängnissen als "menschenunwürdig" kritisiert. Das Gericht hatte am Mittwoch erneut über Klagen von Häftlingen zu entscheiden, die in sehr kleinen Zellen mit dürftigen Toeletten gelebt hatten. Zwei Schadenersatzforderungen wurden abgewiesen. ...Allerdings hatten die Häftlinge im Gefängnis Detmold Formulare unterschrieben: nämlich dass sie bei Raumnot in andere, weiter entfernte Gefängnisse verlegt werden können oder auf Ansprüche verzichten.

In den nordrhein-westfälischen Frauengefängnissen müssen Schwangere in Hand- und Fußfesseln entbinden. Eine Praxis, die im Düsseldorfer Justizministerium nicht bekannt ist, von der aber Hebammen berichten. Die absurde Begründung: Fluchtgefahr.
Britta Antes hat Glück. Die junge Frau sitzt zurzeit wegen eines Drogendelikts in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Köln. Als ihr Geburtstermin für den 5. Mai errechnet wurde, zeigten sich die Behörden gnädig und stellten ihr ab diesem Tag Haftverschonung in Aussicht. Dann drängte Lars doch früher auf die Welt, was den Richter nicht sonderlich beeindruckte. Antes blieb in Haft, Lars kam zu einer fremden Familie nach Bonn in die Kurzzeitpflege. Immerhin: Mutter und Kind werden "nur" drei Wochen lang getrennt sein. Andere Häftlinge sehen ihre Säuglinge erst nach Monaten wieder. Manche auch überhaupt nicht.
"Das ist, als würde man hilflos ins Weltall geschossen, ohne jeden Kontakt zur Bodenstation", sagt Ursula Volz von der Internationalen Studiengemeinschaft für pränatale Psychologie. "Damit legt man den Grundstein für die nächste Generation von Straftätern", sagt Julia von Seiche, die Vorsitzende des Aktionskomitees Kind im Krankenhaus. Volz und von Seiche gehören zu einer Gruppe von Experten, die sich jüngst an die FR wandten, weil sie die Verhältnisse in nordrhein-westfälischen Frauengefängnissen für unmenschlich halten.
Zu diesen Verhältnissen gehört nach deren Kenntnis nicht nur die Trennung von Mutter und Kind unmittelbar nach der Geburt. Zu diesen Verhältnissen gehöre auch, dass Frauen in Hand- und Fußfesseln zum Gynäkologen gebracht werden - und im Einzelfall sogar gefesselt entbinden mussten. Eine Praxis, die im Düsseldorfer Justizministerium "nicht bekannt" ist, von der aber Hebammen, der Sozialdienst Katholischer Frauen und die Corneliusstiftung sagen: "Wir wissen, dass es das gegeben hat."
Dass in den Frauengefängnissen in NRW etwas nicht stimmt, wurde den Fachleuten erstmals 2008 bewusst. Damals begann die Kölner Corneliusstiftung, die Kinder suchtkranker Frauen betreut, eine Kooperation mit der JVA Köln. Eine von der Stiftung finanzierte Hebamme geht seither in dem Gefängnis ein und aus - und hörte von den Inhaftierten stets die gleichen Vorwürfe.
Die Frauen, die zumeist wegen Drogen- oder Diebstahldelikten oder als Abschiebehäftlinge einsitzen, berichteten von demütigenden Gängen zum Frauenarzt, wo sie in Handschellen zwischen anderen Patientinnen im Wartezimmer saßen. Von Unterleibs-Untersuchungen in Anwesenheit auch männlicher Beamter, welche die Situation "regelrecht auskosten". Vom Zwang, sofort nach der Geburt abzustillen und das Kind nicht mehr zu sehen. Und vom Entbinden im gefesselten Zustand. Die absurde Begründung: Fluchtgefahr. "Für die Frauen ist das schrecklich", sagt die Hebamme Silke Mehler, die in Kölner Knast, dem größten in Nordrhein-Westfalen (NRW), zurzeit elf Schwangere betreut.

Reportage: Richter Georg Sitka (LG Ingolstadt) zwang Zeugen in einem Mordprozess durch massive Einschüchterung zu einer Falschaussage
Wenn ein Zeuge die vom Gericht gewünschte Aussage nicht zu machen bereit ist, ja, dann wird er halt so massiv eingeschüchtert, dass er notfalls auch wider besseres
Wissen das aussagt, was das Gericht von ihm erwartet.
Ein Bauer, der zerstückelt und von Hunden aufgefressen worden sein soll, taucht als Wasserleiche wieder auf. Kein Grund für einen neuen Prozess?
Soll man über diesen Fall nun lachen, oder ist er eher zum Weinen? Soll man sich empören oder resignieren? Im Oktober 2001 verschwindet in der Nähe von Neuburg an der Donau ein Mann samt Auto spurlos. Jahrelang wird gesucht und ermittelt. Ergebnis: nichts als Gerüchte, Tratsch und Mutmaßungen, ob der Mann, Bauer R., womöglich einem Verbrechen zum Opfer gefallen sei und wer als Täter in Frage komme.
2004 gestehen die Ehefrau des Vermissten, seine beiden 17 und 18 Jahre alten Töchter und der Freund eines der Mädchen erst zögernd, dann immer detaillierter und widersprüchlicher. Drei geben zu, ihn mit einem Holzprügel und/oder einem Hammer erschlagen, zerstückelt und den Hofhunden zum Fraß vorgeworfen zu haben. Objektive Beweismittel gibt es nicht. Auch die Leichenteile, die laut Geständnis des angeblichen Haupttäters im Misthaufen vergraben und auf Feldern verteilt worden seien, findet man nicht. Ein Falschgeständnis?
Ende 2004 kommt es zum Prozess vor dem Landgericht Ingolstadt. Obwohl alle Geständnisse widerrufen sind, präsentiert die Staatsanwaltschaft aus dem Aussagenwirrwarr eine lückenlose und das Gericht überzeugende Endversion des Tatablaufs. Nach 24 Verhandlungstagen verhängen die Richter 2005 Freiheitsstrafen bis zu achteinhalb Jahren wegen Totschlags und durch Unterlassen begangene Beihilfe. Alternativen zur Tötung durch die Angeklagten wie Selbstmord schließen die Richter aus.
Möglicherweise entlastende Tagebücher der Mädchen verschwinden in Akten, die das Gericht nicht zu sehen bekommt. Zufall? Ein Problem hatte man mit den Leichenteilen, die weder auf dem Mist noch auf den Feldern gefunden worden waren. "Nach Ansicht der Kammer folgt aus den falschen Angaben hinsichtlich des Entsorgens der Leichenteile jedoch nicht die Unglaubhaftigkeit der Aussage zum Zerteilen insgesamt", beruhigt sich das Gericht. ...
Und siehe da: Es ergießen sich nicht nur Unrat und Schlamm in die Donau, auch ein zum Teil skelettierter Torso schwimmt davon. Mit einem Schlauchboot fährt man hinterher und birgt ihm per Hand. Die dazugehörigen Beine und Füße findet man im Wageninnern. Es handelt sich laut DNA-Analyse eindeutig um die Leiche des angeblich zerstückelten und aufgefressenen Bauern.
Münchner Gerichtsmediziner stellen keine anatomisch nachweisbare Todesursache mehr fest. Ob der Bauer Selbstmord begangen hat? Ob er nach einem Wirtshausbesuch betrunken vom Weg abgekommen ist? Oder ob Trunkenheit und Lebensüberdruss angesichts hoher Schulden, Krankheit und einer desolaten familiären Situation zusammenwirkten? Es wird nie mehr aufzuklären sein.
Hinweise auf Verletzungen durch Schläge mit einem Holzprügel oder einem Hammer finden die Rechtsmediziner ebenfalls nicht, weder an der Kleidung des Toten noch an seinem Körper. Der Schädel ist unversehrt, ebenso die Wirbelsäule. Ausschließen lasse sich auch eine Stich- oder Schussverletzung im Bereich des Rumpfes, heißt es im Obduktionsprotokoll, da man weder Haut- noch Knochenverletzungen gefunden habe.
Vermutlich saß der Tote Landwirt R. hinter dem Steuer, denn Schien- und Wadenbeine mit Füßen fand man bei den Pedalen. In welcher Position sich der Schalthebel des Automatikgetriebes befand, war nicht mehr festzustellen, da er bei der dilettantischen Bergung bewegt wurde. Der Autoschlüssel war erst nicht auffindbar. Jetzt ist er plötzlich wieder da. Wie bitte?...
Die haarsträubenden Fehler des Ingolstädter Gerichts kamen mit der Wasserleiche ebenso ans Licht wie die Fehler von Polizei und Staatsanwaltschaft, die Nachlässigkeit der Verteidiger und die opportunistische Anpassung einzelner Gutachter an die Erwartungen des Gerichts ...
Aber es wäre ja auch fast ein Wunder gewesen, wenn die Staatsanwaltschaft Landshut den Antrag nicht wie im Reflex zurückgewiesen hätte. "Der Umstand, dass die Leiche nun gefunden wurde und der Bauer möglicherweise auf eine andere als in der im Urteil beschriebenen Art zu Tode kam, ändert jedoch nichts an den übrigen Feststellungen des Urteils, nämlich, dass die Tat geplant war, dass der Bauer an diesem Abend nach Hause kam, dass er dort von den Verurteilten erwartet und aufgrund eines gemeinsamen Tatplans getötet wurde", schreibt Staatsanwalt Hubert Krapf ans Landgericht Landshut, das über den Wiederaufnahmeantrag entscheiden musste.
Es wäre wiederum ein Wunder gewesen, wenn sich dieses Gericht nicht der Staatsanwaltschaft angeschlossen hätte. Tot ist schließlich tot. Und der Hauptangeklagte hatte ja auch mal von einem Weiher gesprochen, in dem das Auto versenkt worden sei - nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Täterwissen. Wasser ist Wasser, ob Weiher oder Donau. Außerdem könnte der Bauer ja auch erdrosselt oder erwürgt worden sein, da die Weichteile am Hals der Leiche nicht mehr vorhanden sind.
Ist das Zynismus oder Chuzpe oder Juristen-Korpsgeist vom Weißbier-Stammtisch? Oder handelt es sich um jene Vertuschungsstrategie, der man auch auf anderen Gebieten begegnet, über Unlauterkeiten zu schweigen, um die Institution nicht zu beschädigen? Die debile Bäuerin hat man vier Stunden lang ohne Anwalt als Zeugin vernommen, obwohl sie schon als Beschuldigte observiert worden war. Das Protokoll umfasst nur zwei Seiten. Was hat ihren damaligen Anwalt bewogen, dabei mitzumachen?
Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts München mit der Vorsitzenden Huberta Knöringer hat auf die Beschwerden der Verteidigung hin den Wiederaufnahmeanträgen im März stattgegeben. Mittlerweile sind alle Verurteilten in Freiheit. Der neue Prozess vor derselben Landshuter Kammer, die sich dagegen gesträubt hatte, wird für Herbst erwartet. Wird man wieder einen Schuldspruch ansteuern?

Justizposse in Nürnberg, Vier Wochen Haft wegen Ehrlichkeit, 02.11.2008
Einen Monat saß ein Familienvater in Untersuchungshaft. Er sagte als Zeuge die Wahrheit, doch die Staatsanwaltschaft glaubte ihm nicht.
Es ist hohe Dialektik, mit der das Oberlandesgericht Nürnberg am Wochenende zu retten versuchte, was eigentlich nicht mehr zu retten war. Seit beinahe vier Wochen saß zu diesem Zeitpunkt bereits der zweifache Familienvater Stefan Schober im Gefängnis - weil er angeblich als Zeuge gelogen hatte in einem Gerichtsverfahren wegen eines beschädigten Autos. Es ging um einen Schaden von 2500 Euro.
Er wolle damit einen Kollegen schützen, behauptete die Staatsanwältin und ließ ihn in Handschellen aus dem Gerichtssaal führen. Am Freitag teilte die Justizpressestelle mit, es habe eine "überraschende Wendung" gegeben in der Sache. Laboruntersuchungen hätten klar gemacht, dass Schober in keiner Weise in den Unfall verwickelt sei. "Die Zeugenaussage des inhaftierten Kraftfahrers, wonach er keinen Unfall bemerkt haben will, stellt sich damit insoweit nicht mehr als unrichtig dar." Zu Deutsch: Vier Wochen saß der Mann in Untersuchungshaft, weil er als Zeuge die Wahrheit gesagt hatte, ihm die Staatsanwaltschaft aber nicht geglaubt hatte.
...Es ist derzeit nicht der einzige Fall im Gerichtsbezirk Nürnberg, bei dem Betroffene die Verhältnismäßigkeit der Mittel anzweifeln. In der Kritik steht auch der Umgang mit Helmut Sieber. Der 63-Jährige sitzt seit mehr als 20 Jahren im Gefängnis - wegen Autodiebstählen und Einbrüchen. Wenn es nach dem Oberlandesgerichts Nürnberg (OLG) geht, wird dieser Mann - obwohl kein Mörder oder Vergewaltiger - auch nicht mehr herauskommen aus der JVA Straubing.
Der Strafsenat hatte vor knapp einem Jahr dem Begehren der Staatsanwaltschaft Nürnberg stattgegeben und eine Fortdauer der Sicherungsverwahrung angeordnet. Erst das Bundesverfassungsgericht hat dieses Urteil aufgehoben - und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen an die Nürnberger Justiz.


Justizirrtümer und justizielle (vorsätzliche) Fehlleistungen (Rechtsbeugung) in Strafsachen, einige Beispiele:

Etwa 4000 Menschen sitzen zu jeder Zeit unschuldig in deutschen Gefängnissen.
Mehr als 100 Inhaftierte bringen sich in deutschen Gefängnissen jedes Jahr um.
Allein in Berlin und auch in Bayern sind jedes Jahr jeweils mehr als 100 Personen zu entschädigen, weil diese zu Unrecht eine Haftstrafe erhalten haben und das unter dem Grundsatz "im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten". In der Justiz ist es grundsätzlich unendlich schwer Fehler von Juristen korrigieren zu lassen, besonders wenn es ihre eigenen Fehler sind. Da Fehler und justizgeschädigte Menschen in der Justiz auch noch ein Fremdkörper darstellen, den es nicht geben darf wird die Dunkelziffer an zu Unrecht zu einer Haftstrafe verurteilten noch wesentlich höher sein. Wie groß mag entsprechend aber erst die Menge an zu Unrecht veruteilten sein, die keine Haftstrafe oder nur eine Bewährungsstrafe erhalten haben?


Unschuldig im Gefängnis in Deutschland häufiger als der Laie denkt, mikrige Entschädigung, 3sat Recht Brisant, 03.12.2008
Unschuldig im Gefängnis, auch die Strafjustiz kann irren und das kommt übrigens häufiger vor als das der Laie sich das so vorstellt. Allein in Berlin gab es im letzten Jahr rund 100 Betroffene. Haben Sie eine Vorstellung was so ein Strafgefangener so als Haftentschädigung kassiert, wenn sich hinterher seine Unschuld rausstellt. Gane 11 EUR pro Hafttag. Ist doch schon erstaunlich wie bescheiden der Staat die Freiheit seiner Bürger bewertet. Promibilder gehören zum Alltag. Auch die hohen Abfindungen für Paparazzifotos. Caroline von Monaco konnte sich schon über mehere hunderttausende EUR Schadenersatz freuen, weil solche Fotos in ihre Persönlichkeitsrechte eingreifen urteilten deutsche Gerichte. Wie hoch muß dann wohl der Schadenersatz sein, wenn die Freiheitsrechte eines Menschen verletzt werden, etwa weil er zu unrecht verhaftet wurde.
...Und wenn man Ihnen Ihre Freiheit nimmt und Sie 24 Stunden am Tag einsperrt obwohl es keinen Grund dafür auch dann bekommen Sie imateriellen Schadenersatz und der ist nicht gerade hoch. ...11 EUR, ein billiger Irrtum für die Justiz, nicht nur im Vergleich zu Paparazzifotos einer Prinzessin. Was muß denn ein Warenhausdetektiv bezahlen, der Sie zu Unrecht festhält, weil er vermutet, dass Sie etwas gestohlen haben und Sie eine Dreiviertelstunde einsperrt. Ein Gericht hat das entschieden und hat demjenigen 125 EUR zugebilligt für knapp eine Dreiviertelstunde eingeschlossen sein.

Heimleiter soll acht Mädchen missbraucht haben, Justizirrtum, 09.03.2008
Die Wormser Prozesse begannen 1994 als größter Missbrauchsfall der Republik und endeten als Justizirrtum. Die angeklagten Eltern wurden freigesprochen. Einige ihrer Kinder blieben trotzdem im Heim. Dessen Leiter wird nun angeklagt - er war damals Hauptbelastungszeuge.

Schuldig, weil wir keinen anderen haben, Der Spiegel, 28.04.1965
SPIEGEL-Reporter Gerhard Mauz über die Fehlurteilsjäger Hans Martin Sutermeister und Gustav Adolf Neumann
Ein Gespenst ist der Justizirrtum, ein Greuel mit blutigen Händen. Wo die Todesstrafe abgeschafft wurde, ist der komplette Justizirrtum nicht mehr möglich. Doch das ist dürrer Trost. Denn jedes Fehlurteil ist Mord. Rehabilitierung und finanzielle Entschädigung kommen immer zu spät.
"Ein unschuldig Verurteilter ist die Angelegenheit aller anständigen Menschen", schrieb der französische Aphoristiker. La Bruyère (1645 bis 1696). Doch wer ist ein "anständiger Mensch"?
Im Rechtsstaat, auch wenn er immer nur ein Entwurf auf den Rechtsstaat hin sein kann, darf platte Böswilligkeit der Gerichte ausgeschlossen werden. Auch jene Richter und Geschworenen, die zu einem Zweifel auslösenden, Urteil kommen, sind anständige Menschen.
Untrügliche Kennzeichen der Unschuld gibt es nicht. Am 5. Januar 1895 erlebte der Diplomat und Schriftsteller Maurice Paléologue mit, wie Hauptmann Alfred Dreyfus öffentlich degradiert wurde. Er hielt Dreyfus, der seine Unschuld beteuerte, für schuldig. Am 7. August 1899 stand Dreyfus zum zweitenmal vor dem Kriegsgericht und beteuerte zu Beginn erneut seine Unschuld. Paléologue notierte in seinem Tagebuch: "Diese leidenschaftlichen Sätze! Mir fällt ein, daß ich sie an dem düsteren Morgen der Degradierung vernommen habe. Damals gaben sie mir im Innersten die Gewißheit, daß er log. Warum klingen sie mir auch heute noch so falsch ins Ohr, da ich heute weiß, daß sie die Wahrheit sagen?"
Zweifel an Urteilen steigen aus der Asche, aber nicht wie der Vogel Phönix. Auf Krücken torkeln sie hoch, beunruhigend und darum abstoßend. Wenn die Juristen die Akten geschlossen haben, schlägt die Stunde dieser Zweifel. Und unbeteiligte Laien meist sind es, die von ihnen erfaßt werden.
"Kriminologen" nennt man diese Jäger verdächtiger Urteile abschätzig. Das Fehlen einer juristischen Ausbildung disqualifiziert sie in den Augen der Fachleute. Allerdings machen es die Urteilsanzweifler ihren Gegnern auch leicht, vor allem in der Bundesrepublik.
...Der Laienstand der Bundesrepublik verfügt derzeit über keinen Fehlurteilsverfolger von Rang und Wirkung, obwohl man auch hierzulande unschuldig oder unzureichend Verurteilte in den Gefängnissen finden könnte. Die nach 1945 nur mangelhaft reparierten Schäden der Justiz aus der NS-Zeit lassen die Kritiker vom Einzelfall aus rasch in den Angriff auf Haupt und Glieder geraten. Beispiele dafür, wie Fehlurteilsjagd nur sympathisch, und wie sie auch erfolgreich sein kann, finden sich deshalb nicht hierzulande, sondern in der Schweiz und in Österreich.
...In einem seiner Fälle hatten die Geschworenen ihr "schuldig" gesprochen und als Begründung hinzugefügt: "Weil wir keinen anderen haben."
...In einem Fall, den er vorerst aufgegeben hat, hofft er noch. Die Frau, die den nach seiner Ansicht Unschuldigen belastete, hatte zuvor sechs andere belastet. "Aber die Psychiater haben auch das erklärt", meint Neumann.
...Trübsinnig betrachtet Neumann als Zeitungsmacher seine Mühe um unschuldig Verurteilte: "Verlegerisch ist das eine Katastrophe." Die Ausgabe mit dem Bericht über die Freilassung von Auer und Ranneth: "Die am schlechtesten verkaufte Nummer des Jahres 1963." Neumann hat den Eindruck, die Überführung Schuldiger zahle sich eher aus als die Befreiung Unschuldiger. Für seine Meinung spricht einiges.

Fetter Bauch regiert nicht gernVon der Guillotine zur Giftspritze. Die Geschichte der Todesstrafe. Fakten - Fälle - Fehlurteile

In den Fängen der JustizIn den Fängen der Justiz. Fälle - Fakten - Fehlurteile

Unschuldig verurteilt! - Aus der Chronik der Justizmorde von Herrmann Mostar, 1966
Frankfurt, Ullstein 1966., 1966. Paperback, 188 S. UB 344.; Gerhart Herrmann Mostar, eigentlich Gerhart Herrmann, häufig auch Gerhart Hermann Mostar oder Hermann Mostar (* 1901 in Gerbitz bei Bernburg; † 1973 in München), deutscher Schriftsteller, der als Lyriker und Feuilletonist, zeitweise auch als Erzähler, Dramatiker und Kabarettist bekannt war. Berühmt wurde er als kritischer Gerichtsreporter. Bei Radio Stuttgart liefen regelmäßige Sendungen, in denen er als Gerichtsreporter auftrat, die auch von anderen Sendern übernommen wurden. Mostars generell kritische Haltung den Gerichten gegenüber beschwor Skandale herauf, aufgrund derer sich schließlich sogar der Bundestag mit dem Verhältnis von Presse und Gericht beschäftigen musste.Seine brisanteste diesbezügliche Veröffentlichung war jedoch "Unschuldig verurteilt" (1956), in der dreizehn Justizmorde letztlich auf die formal-juristische Rechtsprechung per se zurückgeführt wurden.; Inh.: Einleitung oder Warum gibt es Justizmorde?/ Der Fall Lesurques/ Der Fall Berger/ Der Fall Eldagsen/ Der Fall Ziethen/ Der Fall Bonmartini/ Der Fall Bratuscha/ Der Fall Bernwieser/ Der Fall de Jong/ Der Fall Plank/ Der Fall Deutelmoser/ Der Fall Jakubowski/ Der Fall Schlitt/ Der Fall Lang.


Justizirrtum auf wikipedia, Fehlerkorrektur und Justizirrtümer
Die Vermeidung von Justizirrtümern, ihre Aufdeckung und Korrektur der Entscheidung selbst oder wenigstens ihrer Folgen ist ein rechtliches Problem, dem viele Regeln gewidmet sind. Dazu gehören insbesondere das Beweisantragsrecht, die Rechtsmittel (Berufung und Revision), die sonstigen Rechtsbehelfe, das Recht der Wiederaufnahme und schließlich z. B. die Gesetzgebung zum Entschädigungsrecht.
Im Beweisrecht, in der Begrenzung von Rechtsbehelfen, im Recht der Wiederaufnahme und im Recht der Entschädigung sind Grenzen erkennbar, die sich auch eine zur Einsicht in die Fehlbarkeit ihrer Justiz bereite Gesellschaft wahrscheinlich auferlegen muss. So wird im Beweisrecht mit höchstrichterlicher Billigung für die richterliche Überzeugung und damit die Feststellung eines Sachverhaltes nur der sogenannte Maßstab der praktischen Vernunft angelegt. Theoretische Zweifel müssen außer acht bleiben. Bei den Rechtsbehelfen können und dürfen viele Entscheidungen nicht überprüft werden, weil z. B. Fristen versäumt wurden, Beschwergrenzen nicht erreicht werden oder sogar (z. B. im Ordnungswidrigkeitenrecht) "nur" eine Einzelfall-Fehlentscheidung vorliegt. Im Recht der Wiederaufnahme muss die Rechtskraft von Entscheidungen geschützt werden, weil ansonsten ein Anknüpfen an frühere Entscheidungen nicht möglich wäre. Und schließlich wird dem einzelnen im Entschädigungsrecht ein Opfer an die Gemeinschaft zugemutet, weil die vollumfängliche Entschädigung aller Fehler (etwa nach dem Prinzip der Totalreparation gem. § 249 BGB) die öffentliche Hand überfordern würde.
Der Pole Josef Jakubowski wurde 1926 in Deutschland für einen Mord hingerichtet, den er nicht begangen hatte. Der wirkliche Täter legte zwei Jahre später ein Geständnis ab.
- Hans Hetzel saß 14 Jahre für einen angeblich begangenen Mord unschuldig im Gefängnis, ehe er 1969 freigesprochen wurde.
- Steven Truscott wurde 1959 im Alter von 14 Jahren als Jüngster in der kanadischen Justizgeschichte zum Tod verurteilt, nach 10 Jahren Haft freigelassen und 2007 nachträglich freigesprochen. Sein Fall trug maßgeblich zur Abschaffung der Todesstrafe in Kanada bei.
- Vera Brühne wurde 1962 trotz sehr schwacher Indizienlage mit ihrem Mitangeklagten Johann Ferbach wegen gemeinschaftlichen Doppelmordes an dem in Geheimdienstaktivitäten verwickelten Münchener Arzt Dr. Praun und seiner Haushälterin zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt und erst 1979 von Franz Josef Strauß unter der Bedingung begnadigt, dass die Hintergrundrecherchen eines Journalisten zunächst nicht veröffentlicht würden, um einen politischen Skandal zu vermeiden.
- Donald Stellwag saß acht Jahre zu Unrecht wegen eines 1991 in Nürnberg stattgefundenen Bankraubes mit Geiselnahme im Gefängnis.
- Thomas Mooney saß auch nach dem Erweis seiner Unschuld noch 23 Jahre im Gefängnis und starb kurz nach seiner Haftentlassung.
- Peter Heidegger saß von 1994 bis 2003 unschuldig wegen Mordes im Gefängnis. Der wahre Täter wurde 2007 verurteilt.
- Monika Weimar wurde wegen Mordes an ihren beiden kleinen Töchtern 1988 zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Indizienprozess durchlief alle Instanzen, wechselweise mit Freispruch und erneuter Verurteilung. Nähere Untersuchungen offenbarten Fehler bei Spurensuche und Beweissicherung.


Die falsche FährteHans-Dieter Otto: "Im Namen des Irrtums!", Fehlurteile in Mordprozessen
"Im Namen des Irrtums!" ist alles andere als ein verstaubtes Fachbuch; es handelt sich vielmehr um eine Art Lesebuch, ein Sammelsurium haarsträubender, erschütternder Fehlurteile in Mordprozessen.
Inhaltsverzeichnis: "In dubio pro reo!" – Freisprüche – Mangelhafte, eingleisige und ungesetzliche Ermittlungen – Skrupellose Staatsanwälte – Unzureichende Verteidigung – Falsche Geständnisse – Der Druck der öffentlichen Meinung – Suggestive Beeinflussung durch die Medien – Das "Unheil" im Zeugenstand – Die Irrtümer und Lügen der Sachverständigen – Fehlende Schuldfähigkeit – Das Beharrungsvermögen der Justiz – "Die Angelegenheit aller anständigen Menschen!"
In vielen Ländern steht die Kriminalpolizei derart unter Druck, dass die Ermittlungsarbeit häufig oberflächlich ist und die Aufklärung mit fragwürdigen Methoden betrieben wird [...] Das führt oft genug dazu, dass die Ermittler sich frühzeitig auf einen Verdächtigen festlegen und einen Fall um ihn herum konstruieren.
Entlastende, nicht in dieses Schema passende Beweise werden nicht beachtet. Andere Spuren, die vielleicht zum richtigen Täter führen könnten, werden nicht verfolgt, und Beweismittel werden so lange verdreht, bis sie doch irgendwie passen. Wichtige Zeugen werden bewusst nicht befragt. Andere werden dazu verleitet oder manchmal sogar gezwungen, das auszusagen, was die Beamten hören möchten. Und das wird dann im Prozess den Geschworenen als nichts anderes als die reine Wahrheit präsentiert. (Seite 79)
Unter der Kapitelüberschrift "Skrupellose Staatsanwälte" schildert Hans-Dieter Otto den Fall des zu Unrecht wegen der Ermordung der neunjährige Dawn H. verurteilten Kirk Noble B. Aber der Autor prangert nicht nur Staatsanwälte an, sondern klagt auch über unqualifizierte Anwälte, die ihre Mandanten unzureichend verteidigen. Er kritisiert, dass Pflichtverteidiger in den USA aufgrund des viel zu geringen Honorars gar nicht in der Lage seien, einen Fall gründlich zu bearbeiten.

Aktenzeichen PolitikerSumma iniuria, ein Pitaval der Justizirrtümer, 1976
Fünfhundert Fälle menschlichen Versagens im Bereich der Rechtsprechung in kriminal- und sozialpsychologischer Sicht
Das Fehlurteil als kulturgeschichtlicher Betrachtungsgegenstand wird mit einer immensen Materialfülle dargeboten, die Quellen ausführlich dokumentiert. Detaillierte Analyse zu falschem Wiedererkennen, der Belastung durch Mitgefangene, unkritische Bewertungen von Expertisen, Suggestibilität und Gefühlslogik der Geschworenen und psychologische Fehler der Richter. Durch ein ausgewähltes Literaturverzeichnis ergänzt.
First Sentence
Warum ein "Pitaval der Justizirrtümer"?
Tagore: "Das Unrecht darf seine Niederlage haben, das Recht nie." Das "Rechtsbewusstsein", der Sinn für "Gerechtigkeit" ist so alt wie die Menschheit, ja, wie die Verhaltensforscher behaupten, sogar älter. Schon Anthropoide zeigen Regungen der Vergeltung, aber auch des Verzeihens (Lorenz)! Der Mutterboden unserer Rechtsgefühle liegt in der "Herdenseele" unserer "Tiefenperson", in der "Vendetta", der magischen Blutrache, dem Ius talionis des Alten Testaments, dem "Gottesurteil" des Ordals, des Zweikampfs als eines vitalen "Rechts des Stärkeren", aber vor allem auch wieder in der neutestamentlichen "Nächstenliebe" ...

Gefangenenmißhandlung Gibt es nicht nur in Abu Graib , Guantanamo, der Türkei oder in einer sonstigen totalitären Bananenrepublik, dies gibt es auch in der JVA (KZ) Amberg
und Reinhold Strobl (SPD) deckt dies, in seiner Funktion als stellvertr. Vorsitzender des Anstaltbeirats. Da es für diesen Posten bestimmt Geld gibt, möchte er diesen natürlich nicht aufs Spiel setzen.
Dies gilt auch für den Vorsitzenden des Anstaltbeirats MdL Heinz Donhauser (CSU). Beim Geld, hört bei deutschen Politikern jedes Rechtsbewußtsein auf (siehe Nentwig, Schröpf usw.). Ansonsten, schreit die SPD am lautesten, über die Zustände in Abu Graib und Guantanamo, aber das ist ja weit weg und macht sich gut, für linke Genossen.
Beide Politkreaturen sind so abgehoben, das sie es nicht für nötig finden, sich zu den Vorgängen zu äußern und dafür zu sorgen, das dies Behördenverbrecher aus dem Dienst entfernt und bestraft werden. Nicht besser ist der schwarzbraune MdB Alois Karl (CSU) der sogar im Ausschuss für Menschenrechte des Bundestages sitzt und nichts gegen diese Schweinerei unternommen hat, obwohl ich ihn mehrmals in dieser Angelegenheit angeschrieben habe. Auch die Vorsitzende dieses Menschenrechtsausschusses, Dr. Herta Däubler-Gmelin, SPD, schweigt zu so was. Auch die ehemalige Justizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP, stört sich nicht an Abu Graib, in Bayern. Genauso, wie die ganze Amberger Verbrecherjustiz, decken sie diese Schweinerei. So was nennt sich dann Rechtsstaat. Pfui Teufel Deutschland.

Freispruch im Prozess um Mai-Krawalle. Auf ganzer Linie versagt, 7 Monate unschuldig im Knast, sueddeutsche, 28.01.2010
Im Prozess um die Mai-Krawalle hat das Landgericht Berlin die Angeklagten freigesprochen. Die Verhandlung war eine einzige Blamage für die Ermittler.
In dem Prozess wegen versuchten Mordes aber, der zwei Berliner Schülern mehr als sieben Monate Untersuchungshaft und jetzt einen Freispruch beschert hat, haben sich die Ermittler in einem Maß blamiert, das mit Schlamperei allein nicht zu erklären ist.
Schon in der Anklage unterliefen dem Oberstaatsanwalt kapitale Fehler. Er legte sich - wohl um ein Exempel zu statuieren - zu früh auf die beiden Beschuldigten fest, kannte wichtige Beweismittel nicht, stellte das Zitat eines Zeugen in einen falschen Kontext, verließ sich blind auf Aussagen der Polizei.
Die dilettierte munter vor sich hin, vergaß Spuren zu sichern, ließ einen Benzinkanister in einem Bettkasten zurück. Er gehörte nicht den Angeklagten, sondern einem der jungen Männer, die die Brandsätze tatsächlich geworfen haben dürften. Dass ihnen die Tat noch nachzuweisen ist, ist unwahrscheinlich. Die autonome Szene kann jetzt triumphieren, das Feindbild Staat ist wiederhergestellt.
Neues Gutachten zum möglichem Justizirrtum, 27.05.2009
Im Fall jenes 39-jährigen Mödlingers, der in Wiener Neustadt wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden war, nun aber eine Wiederaufnahme seines Verfahrens erreicht hat, soll jetzt ein neues Gutachten Klarheit schaffen.
...Als im Zuge des Wiederaufnahmeverfahrens jedoch ein Privatgutachten eines Mediziners vorgelegt wurde, demzufolge die Stichverletzungen des Mannes, die dieser nach Darstellung seiner Ehefrau erlitten hatte, als sie sich gegen sein Würgen wehrte, nicht zu ihrer Schilderung des angeblichen Tatablaufs passten, revidierte der Sachverständige seine ursprüngliche Expertise. Das Wiener Oberlandesgericht bewilligte daraufhin die beantragte Wiederaufnahme.

Prof. Uwe Wesel, Medical Detectives - Geheimnisse der Gerichtsmedizin, Tödliche Fehler, USA 1996 / 2005
Ein Mann, der von seinen Nachbarn als unbeständig und labil bezeichnet wird, steht unter dem Verdacht, seine Frau ermordet zu haben. Alles spricht gegen ihn und Spuren auf der Leiche scheinen seine Schuld eindeutig zu belegen. Doch dann wirft ein Forensiker noch einmal einen genaueren Blick auf die Leiche - und das, was er herausfindet, hat mit Mord nichts zu tun...
Ein junges Mädchen wird tot im Garten des elterlichen Hauses gefunden. Erschüttert berichten die Eltern der Polizei, was geschehen ist: Der Familienhund hat das Mädchen angegriffen und getötet. Die Ermittler wittern jedoch, dass die Eltern lügen und ihre Nasen trügen sie offenbar nicht: Die Wunden sind keine Biss-, sondern eindeutig Stichwunden, die von einem Messer stammen könnten. Die Eltern werden verhaftet und wegen Mordes an ihrer Tochter zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Fünf Jahre später entdeckt ein Forensiker auf einem Tatort-Foto jedoch ein kleines Detail, das den Fall in einem anderen Licht erscheinen lässt...

Unschuldig im Knast? EinsExtra Sendetermin: Sa 04.07.2009, 17:03 Uhr (So morgens 05.07.2009, 03:05 Uhr)
Etwa 4000 Menschen sitzen zu jeder Zeit unschuldig in deutschen Gefängnissen.
Allein in Berlin sind jedes Jahr mehr als 100 Personen zu entschädigen, weil diese zu Unrecht eine Haftstrafe erhalten haben und das unter dem Grundsatz "im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten". In der Justiz ist es grundsätzlich unendlich schwer Fehler von Juristen korrigieren zu lassen, besonders wenn es ihre eigenen Fehler sind. Da Fehler und justizgeschädigte Menschen in der Justiz auch noch ein Fremdkörper darstellen, den es nicht geben darf wird die Dunkelziffer an zu Unrecht zu einer Haftstrafe verurteilten noch wesentlich höher sein. Wie groß mag entsprechend aber erst die Menge an zu Unrecht veruteilten sein, die keine Haftstrafe oder nur eine Bewährungsstrafe erhalten haben?
Es ist auch kaum jemand bereit an den Zuständen etwas zu verbessern, einmal weil die Chance ohnehin gering ist, dass man selbst betroffen ist und weil die Chance als richterlicher oder juristischer Staatsdiener noch wesentlich geringer ist davon betroffen zu sein, denn gemäß der Staatsanwaltschaft Bielefeld ist es so, dass bei entsprechenden elitären Personen garnicht zu ermitteln ist, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht oder wenn eine vorliegt. Desweiteren stellt die Staatsanwaltschaft Bielefeld fest, dass bei vorliegenden Strattaten entsprechender Personen zu unterstellen ist, dass es sich nur um einen Irrtum handeln kann.
Anders bei Menschen, die nicht den elitären Kreisen angehören und sich auch nicht für Geld freikaufen oder verteidigen lassen können.
Bei solchen Personen sind Straftaten im Gegenteil sogar zu unterstellen. Desweiteren dürfen unschuldig verurteilte gemäß der General- und Staatsanwaltschaft Hannover und dem Landesjustizministerium NDS von Juristen verleugnet, beleidigt und verspottet werden.

Charta97, Peter Römer, der Fall Foco und andere Fälle unschuldiger Menschen, die im Knast sitzen, Willkür und Fehlurteile
...Kein Mann in Österreich kennt den Fall Foco besser als Peter Römer. Aus ihm leitete Römer auch immer wieder Grundpfeiler der Justiz ab. Wenn bei einem Fall so viel schief laufen konnte, dann braucht die Justiz und ihre Organe eine scharfe Kontrolle. Römer wollte wissen, wie viele Fälle Foco abseits der Öffentlichkeit es in Österreich in den letzten zwanzig Jahren gab.
Danach sammelte er, vornehmlich aus dem oberösterreichischen Raum, verzwickte Fälle. Legte sie ab, studierte sie, zerlegte sie in Bestandteile. Immer wieder stieß er auf die Grundlogik: „Fehlurteile in Strafverfahren gefährden die Sicherheit der Allgemeinheit: Die wahren Täter können ihre Verbrechen ungehindert weiter begehen. Jede Fehlentscheidung schädigt und verringert die objektiv für ein funktionierendes, florierendes, lebenswertes Gemeinwesen unverzichtbare Rechtssicherheit.“
1997 gründete er in Linz mit einigen Rechtsanwälten und Geschädigten die Charta 97. „Dieser Verein wurde nötig, damit nicht nur der Peter Römer etwas sagt“, sondern das abgestimmt ist. Immer wieder organisierte der kleine Aktivistenverein Pressegespräche, um auf Justizmissstände hinzuweisen.
Das letzte große lief am 28. April 2006 in Wien, bei dem immerhin einige prominente Anwälte teilnahmen (Wegscheider/Linz, Soyer/Wien) und Medienvertreter der Qualitätszeitungen die Botschaft gut platzierten.
Römer brachte sogar zu Stande, ein Kamerateam der „Zeit im Bild 1" anzulocken. Der Bericht wurde dann jedoch nicht ausgestrahlt, weil an diesem Tag der Nahostkonflikt dazwischen kam.
Peter Römer wollte grundsätzliche Kritik üben. Er sah zwei Hauptursachen für Fehler im Strafrechtssystem:
„Der völlige Mangel an effizienter Kontrolle der Tätigkeit oder Untätigkeit der Staatsanwälte, ja sogar
an jeder Möglichkeit dazu“. Insbesondere der § 90 StPO gehöre einer Reform unterzogen, so Römer.
Zweitens trat er für eine Reform des Geschworenenwesens ein. „Die nur in Österreich gegebene, unkontrollierte Einflussmöglichkeit der Berufsrichter auf die Laienrichter“ macht es in vielen Fällen schwer.
Daneben setzte er sich weiter mit Fällen auseinander. Der Erfinder-Mordprozess ist ein Fall, der ihn nicht losließ. Das ist ein Fall, in dem ein Welser 17 Jahre sitzen muss. Er soll einen Bad Haller Tüftler mit zwei Schüssen ermordet haben. Weder gab es Zeugen, noch Spuren. Vorerst waren es 2003 am LG Steyr 7 Jahre Haft wegen Anstiftung zum Mord. Das hob der Wiener OGH auf. Im neuerlichen Prozess am LG Steyr erhielt der Welser 8 weitere Jahre – nun für Mord. Neuerlich Nichtigkeitsbeschwerde vor dem Wiener OGH. Das Verfahren startete ein drittes Mal und nun gab es im Juni 2006 am LG Wels gar 17 Jahre Haft. Neuerliche Nichtigkeitsbeschwerde läuft.
Große Fälle, wo es kaum Beweise und schwache Indizien gab, regten Peter Römer auf.
Amnesty International kein Verbündeter
Verbündete zu finden, war nicht einfach. Das zeigte eine Zuschrift von Amnesty International an die Charta 97 vom 12. Juni 2006, die Römer sehr ärgerte: „Da im Fall Österreich grundsätzlich von der Verwirklichung der justiziellen Verfahrensgarantien auszugehen ist, urgiert amnesty international zwar die unverzügliche Einleitung unabhängiger und umfassender Untersuchungen von Misshandlungsvorfällen und beobachtet in Einzelfällen die Einhaltung der Standards eines fairen Verfahrens, kommentiert aber grundsätzlich nicht Entscheidungen unabhängiger Gerichte. Was die Vorgehensweisen der Strafverfolgungsbehörden, darunter die Staatsanwaltschaft anlangt, beschränkt sich amnesty international auf die Analyse und allenfalls Kritik der zugrundeliegenden Organisations- und Verfahrensvorschriften (zB. Kritik an Weisungsbefugnis des Justizministers gegenüber der Staatsanwaltschaft)“.

Arzthelferin saß unschuldig im Knast - Staat zeigte sich anschließend kleinlich, Ärzte Zeitung online, 20.11.2008 18:15
BERLIN (dpa). Wieviel Euro dem Staat seine Bürger wert sind, das musste eine Arzthelferin aus Berlin erfahren. Unschuldig saß sie fast zweieinhalb Jahre im Gefängnis - und bekam dafür 3600 Euro Haftentschädigung. Zu wenig, finden viele. Der Entschädigungssatz soll deshalb von elf Euro am Tag auf wenigstens 25 Euro angehoben werden.
Von dem Ausgleich für Vermögensverluste zieht der Staat den Aufwand für Kost und Logis in der Haft ab. Vorteilsausgleich nennen das die Juristen.

130 Menschen saßen im Jahr 2008 in Bayern unschuldig im Knast, Augsburger Allgemeine 11.05.2009
Im Gefängnis sind 39 Jahre eine lange Zeit. Zur Qual können schon wenige Tage werden, wenn man unschuldig in Haft sitzt. So wie die 130 Menschen in Bayern, die dafür 2008 vom Freistaat entschädigt wurden. Sie haben zusammen genommen eben diese 39 Jahre zu Unrecht in Haft verbracht. Pro Person sind das im Schnitt 111 Tage.
Vergleichsweise glimpflich scheint angesichts dieser Zahlen Stephan Schober davongekommen zu sein. Der fränkische Lkw-Fahrer saß 25 Tage unschuldig im Nürnberger Gefängnis. Hintergrund war ein Bagatellunfall. Schober sagt als Zeuge aus - und wird, da die Unfallgegnerin etwas Gegenteiliges behauptet, noch im Gerichtssaal wegen uneidlicher Falschaussage und Verdunklungsgefahr festgenommen. Für Schober beginnt ein Albtraum, der erst mit einem Gutachten endet, das ihn entlastet.
Bei Juristen sieht das etwas anders aus (unten auf dieser Seite):
Staatsanwältin Sandra Veit Staatsanwaltsschaft Bielefeld (62 Js 273/03) und Oberstaatsanwältin Dr. Barbara Vogelsang Generalstaatsanwaltschaft Hamm (2 Zs 2277/03): Keine Strafbarkeit bei Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung eines zu den eigenen elitären juristischen Kreisen zugehörigen Rechtsanwalts.

Unschuldig im Knast, WDR 08.04.2009
Ganze elf Euro bekommen zu Unrecht Inhaftierte pauschal pro Tag hinter Gittern – elf Euro pauschal für 24 Stunden verpasstes Leben in Freiheit. Zum Vergleich: Für einen Tag entgangene Urlaubsfreuden sprach das Landgericht Frankfurt einem Ehepaar 72 Euro Entschädigung zu. (AZ: 2-19 O 233/02).
Doch die viereinhalb Jahre zu Unrecht verbüßter Haft haben dem Betroffenen nicht nur seelisch und körperlich zu gesetzt, sondern auch für erheblichen finanziellen Schaden gesorgt. Seine Verluste beim Arbeitslosengeld und bei der Rente konnte er zwar zusätzlich zu seiner Haftentschädigung geltend machen. Doch dabei wurden Kost und Logis hinter Gittern sowie der Arbeitslohn im Gefängnis gegengerechnet.

Falsche Beschuldigungen eines Polizisten, tätliche Angriffe eines Polizisten, Strafvereitelung bei der Staatsanwaltschaft Duisburg und das Opfer zum Täter machen, das übliche halt.
...Als ich meine Fahrertür öffnen wollte, warf mich H. auf den Boden. Als ich mich wieder hochgekämpft hatte, eilte ihm sein Nachbar Martin G. zur Hilfe. Beide hielten mich fest und preßten mich auf meine eigene Motorhaube. Ich erlitt Prellungen am Thorax, am Oberarm und an den Knien, festgestellt am selben Nachmittag durch die St.-Clemens-Hospitale Sterkrade.
...Ich erstattete bei der Staatsanwaltschaft Duisburg Strafanzeige gegen H. und G. wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung. Oberstaatsanwalt Harden stellte das Verfahren ein (AZ: 147 Js 21/07). Er behauptet, H. habe mich festhalten dürfen, auch wenn ich objektiv keine Straftat begangen habe. Frau Böing und Oberstaatsanwalt Ludwig von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf bestätigten das (AZ: 4 Zs 634/07).
Ebenso wurde das gegen mich gerichtete Verfahren wegen Widerstands gegen "Vollstreckungsbeamte" eingestellt, allerdings nicht deshalb, weil ich mich nicht strafbar gemacht habe (was die Wahrheit ist), sondern wegen angeblich vorhandener "geringer Schuld" gemäß § 153 (1) StPO (AZ: 147 Js 11/07). Im Wiederholungsfalle könne ich nicht mit einer Einstellung rechnen, versuchte mich Staatsanwältin Herber-Mittler (Staatsanwaltschaft Duisburg) zu ermahnen. Dem widersprach ich und teilte mit, daß ich mir nichts vorzuwerfen habe und mich jederzeit wieder genauso verhalten würde. Ich beantragte, zwecks gerichtlicher Klärung die öffentliche Klage gegen mich zu erheben. Das wurde mir aber verwehrt. Offensichtlich haben weder die Staatsanwaltschaft Duisburg noch die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Interesse daran, daß die Sache einem unabhängigen Richter vorgetragen wird. Sie ziehen es vor, daß die Staatsanwaltschaft Duisburg mich weiterhin mit ihrer voreingenommenen Bewertung belasten kann.
Duke 27.03.2008: Hier in Oberhausen läuft einiges schief! Opfer kann jeder werden!
Eigentlich sollte es Aufgabe der Polizei sein Straftaten zu verhindern bzw aufzuklären!
In meinem Fall kann man ganz getrostet sagen, da hat sich ein Polizist von einem Richter des AG Oberhausen korrumpieren lassen!
Als Beschwerdeführer einer Petition gegen diverse Machenschaften des AG Oberhausen wurde mir mit Billigung des Landtags NRW eine vorgetäuschte Straftat angehangen.
§ 52 WaffG, 5 Jahre Mindeststrafe für eine Petition die einigen nicht passt! Die Sache hatte eine Wendung bekommen, weil einige Polizeibeamte nicht mehr mitgemacht haben! Der Belastungspolizist knickte ein, dennoch wurde ich weiter strafrechtlich verfolgt. Natürlich ohne Zugang zur rechtsanwaltlichen Vertretung.
Damit ich wenigstens ein bisschen zufrieden sein konnte, gab man mir im Laufe der Festnahme und Anklage die Erlaubnis Waffen zu besitzen, erwerben und verkaufen zu können! So läuft Korruption ab und nicht anders!
Nein, um meine Petition kümmert man sich nicht weiter!
Folgen wurden nicht beseitigt, entschädigt wurde ich auch nicht und eine Entschuldigung bekommt man auch nicht!

Politischer Prozess in Giessen: 100 EUR statt 9 Monate
Es war einmal ein großer Prozess in Gießen.Verfolgt von politischen Interessen, gefangen in einem Weltbild von Recht und Ordnung, angetrieben von einem Innenminister Bouffier und geschüttelt von eigenartigen Phantasien bei der Erfindung von Straftaten und Beweismitteln wurde seit 2003 zwei Projektwerkstättlern der Prozess gemacht. Ausgemachtes Ziel: Hinter Gitter! Am Donnerstag, den 29.11.2007 nun fand das große Projekt Gießener Uniform- und RobenträgerInnen ein vorläufiges Ende mit einem beeindruckenden Ergebnis: Zu 100 Euro Strafe wurde der Hauptangeklagte verurteilt. Nach vier Jahren Auseinandersetzung mit der Justiz, einem (erfolgreichen) Gang vor das Bundesverfassungsgericht, vier Gewalttaten gegen den Hauptangeklagten durch Politiker bzw. Polizei und ebenso vier illegalen Inhaftierungen (drei davon auch inzwischen gerichtlich anerkannt rechtswidrig) war der heutige Prozesstag nochmal von offensiven Auseinandersetzungen um die Kritik an Polizei und Justiz geprägt - bei ...

Im Zweifel gegen die AngeklagtenDer Fall Pascal: Ein Strafprozess schlägt Wellen
Der fünfjährige Pascal verschwindet, und neun verdächtige Personen gestehen, etwas mit seinem Tod zu tun zu haben. Am Ende stellt sich allerdings heraus, dass die Geständnisse falsch sind und dass Vorverurteilungen und Diskriminierung auf skandalöse Weise die Ermittlungen beeinflusst haben. Gisela Friedrichsen, die Gerichtsreporterin des SPIEGEL, beschreibt in ihrem aufrüttelnden Buch, wie es zu diesem Strafverfahren kam, das den Fall nicht lösen konnte, aber die Lebensläufe der Betroffenen zerstörte.
SPIEGEL-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen, die den Prozess ausführlich verfolgt hat, schildert in ihrer engagierten Analyse noch einmal alle Umstände des Falles, der zum Skandal wurde, da einseitige Ermittlungen, Vorurteile und Stimmungsmache der Medien den Fortgang des Verfahrens prägten. Kein Ruhmesblatt für die Justiz, wie Gisela Friedrichsen findet, die ein beispielhaftes Versagen erkennt.
- Die Autorin ist die bekannteste Gerichtsreporterin Deutschlands, - Zeigt das beispielhafte Scheitern eines Strafprozesses, - Aufrüttelnde Reportage: Wie das soziale Milieu, Vorurteile und die Medien den Prozess beeinflussten

Sabine Rückert: Unrecht im Namen des Volkes
Am Montag, 8. Januar, stellte der Hoffmann und Campe Verlag mit einem hochkarätig besetzten Podium das neue Buch der ZEIT-Gerichtsreporterin Sabine Rückert, „Unrecht im Namen des Volkes“, vor. Gemeinsam mit Jan Philipp Reemtsma und dem bekannten Strafverteidiger Johann Schwenn berichtete sie in der Heinrich-Heine-Villa des Verlages von einem skandalösen Justizirrtum und seinen Folgen. Eine junge Frau beschuldigte Vater und Onkel fälschlicherweise, sie vergewaltigt zu haben. Beide wurden zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt. Der Fall konnte durch Sabine Rückerts hartnäckige Recherchen überhaupt erst aufgedeckt und in einem Revisionsverfahren neu verhandelt werden. Ausgehend von den beiden konkreten Fällen, gingen die Teilnehmer der heutigen Veranstaltung den Ursachen der Dunkelziffer für Fehlverurteilungen nach, die weit höher sein dürfte als gemeinhin vermutet. Jan Philipp Reemtsma betonte in seiner Einführung den wichtigen Beitrag, den das „ungeheuer spannende“ Buch über eine „haarsträubend schreckliche Geschichte“ auf der Suche nach der Wahrheit leiste. Denn, wie er sehr treffend formulierte, „wir sind alle potenziell unschuldig Angeklagte“.
Sabine Rückert, die in "Tote haben keine Lobby" (Hoffmann & Campe, Hamburg 2000, 302 Seiten) darauf aufmerksam gemacht hatte, dass in Deutschland Morde unaufgeklärt bleiben, weil aus Kostengründen Obduktionen unterbleiben, analysiert in ihrem neuen Buch – "Unrecht im Namen des Volkes" – akribisch den Fall der zwei unschuldig verurteilten Männer und demonstriert auf diese Weise, wie Fehlurteile und Justizirrtümer zustande kommen.

Eine Frau, die einen Mann vernichten will, braucht dazu manchmal weder Messer noch Pistole. Sie braucht bloß eine gute Geschichte, eine, die von Vergewaltigung handelt. Die junge Frau, die das Leben des Bernhard M. zerstört hat, hatte sich eine gute Geschichte ausgedacht. Die wurde mit solcher Inbrunst vorgetragen, dass die Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück Fakten außer Acht ließ und den Angeklagten im Januar 1996 wegen mehrfacher Vergewaltigung zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilte. Vergangene Woche wurde M. nach einem Wiederaufnahmeverfahren vom benachbarten Landgericht Oldenburg freigesprochen. Bei der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter dem Angeklagten, dass seine Unschuld erwiesen ist. Er fügte hinzu: »Ihr Schicksal hat uns erschüttert.«
DIE ZEIT 21.12.2005 Nr.52, Sabine Rückert

Die Reihe "Justizirrtum!" zeigt vier spektakuläre Fälle aus der Geschichte des Rechtsstaates Bundesrepublik, die deutlich machen, wie dramatisch und schicksalhaft der Kampf um die Einhaltung der Prinzipien des Rechts ist – und wie abhängig Richter und Gerichte in ihren Urteilen auch vom Zeitgeist sein können. Katastrophen der deutschen Justiz". Die Ohnmacht von Justizopfern ist grenzenlos. Sie werden plötzlich verhaftet, mitten aus dem Leben gerissen und kommen unschuldig hinter Gitter. Erst nach Jahren der Verzweiflung werden sie entlastet und in eine ungewisse Zukunft geschickt. Justizirrtümer sind Skandale. Für kurze Augenblicke, aber mit nachhaltiger Wirkung, bringen sie ins Bewusstsein, dass die rechtsstaatliche Ordnung eine glatte Oberfläche hat, unter der tiefe Risse sind."
Es gibt keine Statistik von Justizirrtümern, aber eine aussagekräftige Zahl: In den USA sind zwischen 1973 und 2003 112 Menschen, die schon zum Tode verurteilt worden waren und täglich auf ihre Hinrichtung warteten, wieder freigelassen worden, weil Zweifel an ihrer Schuld aufkamen. Was ist mit den Hingerichteten? Waren sie alle zweifelsfrei schuldig? Es ist skandalös, dass es bis heute keine amtliche Sammlung von Fehlurteilen, und folglich auch keine Analyse von Justizirrtümern gibt. Denn bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass es immer wieder die gleichen Fehler sind, die gemacht werden. Am häufigsten wird der Grundsatz missachtet, der eigentlich erst die Rechtssicherheit garantiert: Im Zweifel für den Angeklagten. Weitere Gründe sind voreingenommene Prozesse und nicht zuletzt ihre Beeinflussung durch die Medien.
Die Fälle zeigen, dass Justitias verbundene Augen, die Unparteilichkeit symbolisieren sollen, womöglich lichtdurchlässig sind, und dass die Göttin des Rechts und ihre irdischen Sachwalter beeinflussbar und eben nicht unparteiisch sind.
Justizirrtum! Jörg Kunkel, Thomas Schuhbauer (Hg.), Campus Verlag,  ISBN: 3593375427

888 Tage unschuldig im Knast
Monika de M. saß als Mörderin im Gefängnis, verlor Job, Wohnung, ihr altes Leben. Jetzt hat das Berliner Landgericht die vermeintliche Brandstifterin freigesprochen. Ein Justizirrtum, der das Opfer hilflos zurücklässt: "Wat soll ick dazu sagen? Ick hab ja nüscht jemacht."
Dem Einsatz ihres Anwaltes und ihres Schwagers Rudolf Jursic hat es Monika de M. zu verdanken, dass das Urteil der 22. Großen Strafkammer nun aufgehoben wurde. Der 59-jährige Ingenieur, ein massiger Mann mit einer tiefen Stimme und ebenso tiefen Furchen im Gesicht, hat Tausende Stunden investiert, um nachzuweisen, dass das Gutachten der Sachverständigen des LKA fehlerhaft, die Schwester seiner Ehefrau - die im Prozess als Nebenklägerin auftrat - den Brand nicht gelegt hat. Jede zu Unrecht erfolgte Verurteilung ist eine zu viel."
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,546413,00.html

Buch3sat Recht brisant: Volker Bauch -Unschuldig hinter Gittern

Gorillamaskenräuber oder doch ein Justizirrtum?
Beim Überfall auf eine der Bankfiliale wurde ein Foto vom Täter gemacht. Im Strafprozess gegen Andreas Kühn war dieses Foto das entscheidende Indiz. Das Gericht ging davon aus: Auf dem Foto ist Andreas Kühn bei der Tat zu sehen. Diese Fotos hat nun der Münchner Medizinprofessor Walter Hartenbach untersucht. Er kommt zu dem Ergebnis: „Der Unterschied der Ohren von Herrn Kühn in Größe, Breite (und) Höhe ... ist derart erheblich, dass man jede Identität... ablehnen muss.“ Und deshalb schlussfolgert der Gutachter, dass „... es sich ... um unterschiedliche Personen handelt und keine Identität besteht.“
Vor dem alten Verfahren machte Andreas Kühn einen großen Fehler. Er attackierte im Hafttermin den Untersuchungsrichter, als dieser ihm eine lange Haftstrafe in Aussicht stellte. Kühn stürzte sich auf den Richter und schrie: „Ich war ´s doch nicht!“ Danach hatte er in seinem Strafverfahren keine guten Karten mehr. Im Mai 2001 wurde er dann wegen der Richterattacke und der Banküberfälle verurteilt, obwohl es für die Banküberfälle keine eindeutigen Beweise gegen Andreas Kühn gab. In dem Indizienprozess verurteilte ihn das Gericht zu 13 Jahren Haft.
http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/specials/117420/index.html

Rechts-Extreme und ihre Opfer
Wer glaubt, die deutsche Justiz sei unfehlbar, hat sich geschnitten: Rechtsirrtümer sind gang und gäbe. Beim Maischberger-Talk sprachen Rechtsexperten erstaunlich gelassen über gravierende Fälle - selbst im Angesicht der Opfer.
Die Justiz kontrolliert sich selbst, indem sie einen Instanzenweg eingerichtet hat, der vom Amtsgericht über das Landgericht und das Oberlandesgericht bis zum Bundesgerichtshof und dem Verfassungsgericht führt. Aber Gnade Gott dem Menschen, der sich auf diesen Weg begibt. Seine Aussichten, zum Michael Kohlhaas zu werden, sind größer als die, dass ihm Gerechtigkeit widerfährt.
Ein junger Mann namens Jens Schlegel erzählte, wie eines Tages die Polizei vor seiner Tür stand und ihn fragte: "Können wir uns mal bei Ihnen umsehen?" Er wurde das Opfer einer Verwechslung und wegen eines Überfalls, den er nicht begangen hatte, zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, bis sich der wirkliche Täter bei der Polizei meldete, weil ihn seine Freundin dazu gedrängt hatte. In diesem Falle hatten alle Kontrollmechanismen der Justiz versagt, und alles, das schief gehen konnte, ging schief, bis zu einem "Pflichtverteidiger", der nur seine Pflicht tat.
...kann einem Richter, der sich vertan hat, praktisch nichts passieren. Anklagen wegen Rechtsbeugung sind so selten wie eine erfolgreiche Mondlandung. Man müsste dem Richter "Vorsatz" nachweisen, das war nicht einmal bei den NS-Richtern möglich, von denen kein einziger nach 1945 bestraft wurde.
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,555932,00.html

...Damals hatte ich noch die Hoffnung, dass bei der Hauptverhandlung endlich die Wahrheit ans Licht kommt und ich wieder nach Hause kann. Nach der Verurteilung wegen Raubmordes, den ich nicht begangen habe, brach alles zusammen, ich konnte nicht glauben, was da mit mir geschehen war. Im Juni 1994 wird der Fliesenleger und Präsenzdiener Peter Heidegger aus Gmunden wegen Raubmordes in Salzburg verurteilt. ...Seine Anwälte stoßen dabei auf viele Versäumnisse und Fehler in der Arbeit der Kriminalbeamten. Es kommt zu einem zweiten Verfahren, bei dem Heideggers Unschuld klar bewiesen wird. Nach acht Jahren Gefängnis, nach 2865 Tagen Haft, wird er freigesprochen.
2865 Tage, Der Fall Peter Heidegger

Späte Rehabilitierung: Sieben Jahre lang galt ein Lehrer zu Unrecht als Kinderschänder
Wo immer Bernd Herborth hinkam, sein schlechter Ruf war ihm vorausgeeilt – auf der Straße, am Arbeitsplatz, im kleinen Städtchen Altenbeken bei Paderborn. Seit das Landgericht der Domstadt den heute 46jährigen im Mai 1989 wegen sexuellen Mißbrauchs seiner Tochter zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt hatte, war der Realschullehrer als „Kinderschänder“ geächtet. Er verlor Job, Familie, Reputation. „Zu Unrecht,“ entschied jetzt, im Wiederaufnahmeverfahren, das Landgericht Detmold. „Ohne jeden Zweifel“, so die Urteilsbegründung, „ist Herborth unschuldig.“
http://www.focus.de/politik/deutschland/justizirrtum-lange-leidenstour_aid_158308.html

Pro7 SAM BurgerPro7 SAM. Staatsanwaltschaft Ingolstadt.
... Dabei strotzt die Expertise nur so von Fehlern sagt Prof. Burkard Schade einer der renommiertesten deutschen Gerichts- und Kinderpsychologen. Er hat ebenfalls ein Gutachten verfaßt und kommt zu einem anderen Ergebnis. Hätten Polizei und Gutachter korrekt gearbeitet wären jedenfalls nach wenigen Wochen die Ermittlungen eingestellt worden. Ein freiwilliger Lügendetektortest bestätigt den höchstmöglichen Wert für seine Unschuld. Die Strafverfolger jedoch läßt das kalt. Ebenso, dass der angebliche Missbrauch seiner Pflegetochter Maria sich als falsch erweist. Erst der Prozeß offenbart die Wahrheit. Nach nur wenigen Minuten wird Burger freigesprochen und erfährt weswegen sein gesamtes Leben zerstört wurde. Simones Leidenschaft für Gerichtssendungen.
Es macht mich verbittert aber in erster Linie macht es mir Angst. Es macht mir Angst heute zu sehen was einzelnen Personen in diesem Land geschehen kann und es könnte jedem anderen an jeder Zeit an jedem Tag passieren. Nach 18 Monaten Ermittlungen ist Manfred Burgers Leben und das seiner Ehefrau ein Trümmerhaufen, seine Firma ist ruiniert. Folgen eines Justizirrtumes, den selbst ein Freispruch nicht mehr gutmacht.

Justizirrtum im Bosenhof-Prozess: Warum Arthur B. auf dem Löwenanteil der Anwaltskosten sitzen bleibt / Dritte und letzte Folge
WIESBADEN Arthur B. ist froh, wieder in Freiheit und bei seiner Familie zu sein. Doch der Justizirrtum bleibt für ihn nicht ohne Folgen. Das Vertrauen des 38-Jährigen in den Staat ist geschwächt, finanziell waren die Prozesse für ihn ein Desaster.  
26 Monate und 18 Tage hatte Arthur B. im Gefängnis gesessen, angeblich weil er zum dreifachen Mord auf dem Bosenhof bei Bad Kreuznach angestiftet hat. Insgesamt hätte er zehn Jahre verbüßen sollen für ein Vergehen, das er nicht beging: Aber nach erfolgreicher Revision vor dem Bundesgerichtshof hat erst kürzlich das Landgericht Bad Kreuznach das Unrechts-Urteil aufgehoben.
...Auch nicht seine Mutter. Die hatte sogar ihr Haus verkauft, um die Anwälte zu bezahlen, mit deren Hilfe Arthur B. die Freiheit teuer erkaufte. Denn die Anwalts-Rechnungen addierten sich auf 65 000 Euro. Vor allem die Revisionsspezialisten hatten teuer zu Buche geschlagen. Aber trotz Justizirrtums bekommt er davon nur einen Bruchteil ersetzt. Nämlich nur den, der das Limit der Gebührenordnung nicht überschreitet - Honorare für Revisions-Spezialisten liegen in der Regel weit über diesem. Dem erlittenen Unrecht folgt der finanzielle Schaden. Das Haus der Mutter ist weg. Und der Staat zahlt in seinem Fall nicht einmal eine Entschädigung für die Zeit hinter Gittern.
http://www.wiesbadener-kurier.de/rhein-main/objekt.php3?artikel_id=1319093

Justizirrtümer in Deutschland Schwere Justizirrtümer werden eher selten aktenkundig. Hier drei Beispiele:
Das Landgericht Stuttgart verurteilte 1995 eine ehemalige Pharmaziestudentin wegen Giftmordes an ihrer Nichte (8) zu lebenslanger Haft. 1999 sprach der Bundesgerichtshof die Frau frei: Das Urteil sei aufgrund reiner Vermutungen gefällt worden.
Ein Ziegeleiarbeiter wurde 1971 in Hamburg wegen Sexualmordes an einer 6jährigen verurteilt. Ein später aufgetauchtes Polizeiprotokoll schloß ihn als Täter aus. Nach 17 Jahren im Gefängnis wurde er freigesprochen.
Ein Offenburger Gericht warf einem Fleischer 1955 den Mord an einer Frau vor - lebenslange Haft. Ein Gutachten bewies 1969: Das Opfer starb an Herzversagen.
deutsche presse agentur

Unschuldiger vier Jahre in Haft?
Prozeß um möglichen Justizirrtum. Ehemann soll Polizistin fast erdrosselt haben. Er spricht von "Betrug". Gestern hat vor dem Landgericht Mannheim das mit Spannung erwartete Wiederaufnahmeverfahren begonnen. Wörz, ein Installateur und Bauzeichner aus Birkenfeld bei Pforzheim, stritt erneut alle Vorwürfe ab. Er war 2001 aus dem Gefängnis entlassen worden, obwohl das Mannheimer Landgericht zweimal eine Wiederaufnahme ablehnte. Schließlich entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, den Fall neu aufzurollen. Pikant: Zuvor waren die Opfer-Eltern mit dem Versuch gescheitert, 150 000 Euro Schadenersatz einzuklagen. Vielmehr übte das Zivilgericht scharfe Kritik an dem Urteil von 1998. Die Zivilkammer des Karlsruher Landgerichts fand "keine überzeugenden Indizien", daß Wörz der Täter ist. Der Vorsitzende Richter Wolf-Rüdiger Waetke rügte nicht nur das Strafgericht, sondern auch die Arbeit der Ermittler. "Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß in manchen Punkten nicht objektiv ermittelt wurde."
http://www.abendblatt.de/daten/2005/05/31/440820.html

Wie ein Student zum Justizirrtum wurde
Ali Rasoulzadegan (27) studiert Architektur im sechsten Semester, jobbt nebenbei, um sich sein Studium zu finanzieren - ein unbescholtener Bürger. Und doch geriet er unschuldig in die Mühlen der Behörden, wurde zum "Justizirrtum", weil Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht schlampig ermittelten.
Rasoulzadegan: "Erschreckend, wie schnell man unschuldig ins Visier der Justiz geraten kann. Nur weil ich so hartnäckig war, konnte ich meine Unschuld beweisen."
http://www.abendblatt.de/daten/2006/07/05/582307.html

panoram SendungPanorama, Das Erste , Er hat die Folgen eines Justizirrtums nicht überwunden, weil er 4,5 Jahre im Gefängnis gesessen hat, unschuldig.
Seine Unschuld wird erst 5 Jahre nach Haftende im Wideraufnahmeverfahren bewiesen. Bernhard Michels wird die in Deutschland geregelte Haftentschädigung zugesprochen 11 EUR am Tag. Normalerweise ist es ja so wenn jemand einem anderen etwas zugefügt hat, dann muß er dafür bezahlen. Wenn der Staat für das Leid eines Menschen verantwortlich ist, dann sieht das etwas anders aus. 18062 EUR für Bernhard Michels ein lächerliches Schmerzensgeld für was ihm die Richter in Osnabrück mit ihrem kathastrophalen Fehlurteil angetan haben. 8 Jahre nach Haftende kann Michels immer noch nicht abschliessen. Das Justizgeschädigte wie Michels auch noch in der Bringschuld sind um ihre materielle Entschädigung zu bekommen, für Bundestagsabgeordneten Siegfried Kauder ein untragbarer Zustand.
Die Untersuchungshaftanstalt Duisburg Mitte. Hinter diesen Mauern verbrauchte ein anderer Unschuldiger 13 Monate. Georg Bürgers, der Anwalt des Beschuldigten, kämpfte nach dem Freispruch für die Entschädigung seines Mandanten. Dabei erlebte Bürgers den Staat von seiner raffgierigsten Seite. Er erhielt ein Schreiben vom Justiziministerium NRW mit einer interessanten Begründung für die Kürzung der materiellen Entschädigung: Bei der Feststellung der Entschädigung für Verdienstausfall sind aber auch die Vorteile zu berücksichtigen, die Ihr Mandant aus der Strafverfolgungsmaßnahme gezogen hat, wie die Aufwendung für die Verpflegung. Also für die Vorteile der Haft für die Verpflegung in der Haft mußte der Unschuldige 7,02 DM selbst bezahlen.
Schlimmeres noch erfolgte in Bayern. Stefan Herzog kam unschuldig hinter Gitter, durfte nicht einmal bei der Beerdigung seiner Tochter dabei sein. Die traumatisierte Familie erhielt bishlang keine Entschädigung. Mittlerweile kämpfen wir seit 2004 um die Entschädigung zu erhalten. Dabei war der Freispruch des LG Deggendorf eindeutig: Der Angeklagte ist für die erlittene Untersuchungshaft zu entschädigen. Doch damit will sich der Oberstaatsanwalt nicht abfinden. Er legte Beschwerde ein, kein Geld für Herzog. Argument, dieser habe durch wiedersprüchliche Aussagen U-Haft selbst verursacht. Mit Erfolg, heute Nachmittag hat das Ehepaar Herzog erfahren, dass seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Wir wollten das Justizministerium in Berlin mit der Entschädigungpolitik in Deutschland konfrontieren. Kein Interview.

Behandelt wie ein Schwerverbrecher 03.11.2008
Martin Rebhan, der Pressesprecher des Speditionsunternehmens, ist sich sicher: „Wenn es den öffentlichen Druck nicht gegeben hätte, wäre Stephan Schober heute noch nicht frei.“ Und Betriebsratsvorsitzender Harald Kober fügte hinzu: „Was hier mit unserem Kollegen passiert ist, ist eine Riesenschweinerei.“
Betriebsrat und Firmenleitung erhoben schwere Vorwürfe gegen die Justiz in Schwabach und Nürnberg. „Wieso wird ein Familienvater wegen einer Lappalie behandelt wie ein Schwerverbrecher?“, fragte Kober. Hier gehe es um die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates.

Österreich: "Fall Foco". Ein klassisches Beispiel für ein "Fehlurteil" und ein Versagen der Justiz?
Laut aktuellen Angaben aus dem BMfJ rechnet die Justiz selbst mit rund "10 % Fehlentscheidungen", so die Charta 97. Dass dabei von "bedauerlichen Einzelfällen“ und "Justizirrtümern“ gesprochen wird, ist "eine nach unserer Einschätzung unzulässige Beschönigung": "Dafür ist 10 % Fehlerquote viel zu viel, außerdem ist nach unserer belegbaren Erfahrung die Quote deutlich zu niedrig geschätzt. Noch schlimmer ist, dass die ganz überwiegende Mehrheit der von der Charta 97 dokumentierten Fehlentscheidungen erst durch Gesetzesbrüche und Rechtsbeugungen möglich wurden. Begangen im Verfahren von Staatsanwälten und Richtern."
Es besteht in weitesten Kreisen der Justiz die Tendenz, einmal gefällte Urteile um (fast) jeden Preis in Rechtskraft zu erhalten. Dass solche schädliche Tendenz von ganz oben kommt, hat schon der vormalige Sektionsleiter für Strafrecht (der höchste Beamte der Strafjustiz), Dr. Christoph Mayerhofer, öffentlich unverblümt einbekannt: "Wir wissen, dass der Fall Foco eine Leiche im Keller ist. Aber an rechtskräftigen Urteilen soll man nicht rütteln.“
http://weblog.derdetektiv.at/archives/198-Jedes-10.-Urteil-ein-Justizirrtum.html

Justizirrtum durch Rechenfehler, Die Verurteilung der vermeintlichen Kindesmörderin Sally Clark
Mathematik. - Vor einigen Jahren sorgte ihr Fall in England für Schlagzeilen. Aufgrund von Indizien war die Anwältin Sally Clark des Mordes an ihren beiden Kindern für schuldig befunden worden. Doch drei Jahre später, im Berufungsverfahren, sprach man sie frei. Der Grund: Das Urteil des ersten Verfahrens basierte auf einer falsche Anwendung statistischer Methoden.
Es hat sich irgendwann die Königliche Gesellschaft für Statistik in England eingemischt und klargestellt, dass die Rechnung, die der Herr Meadow aufgestellt hat, eine Milchmädchenrechnung war. Im Januar 2003 wird Sally Clark im Berufungsverfahren freigesprochen. Im März 2007 findet man sie tot in ihrer Wohnung auf - gestorben an einer akuten Alkoholvergiftung. Sie habe sich, so ihre Familie, von dem Justizirrtum nie erholt.
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/forschak/802674

Die Irrtümer der StrafjustizDie Irrtümer der Strafjustiz und ihre Ursachen. Geschichte der Justizmorde von 1797 - 1910.
Leicht bearbeiteter Nachdruck der Ausgabe Berlin 1911
Über das Buch (Text aus der Einleitung zum Buch - Online-Update 26.8.2008)
Richterliche Fehlurteile sind so alt wie die Geschichte des Strafrechts. Die Literatur berichtet seit Jahrhunderten von einer Fülle aufsehenerregender Justizirrtümer, und auch heute noch begehen Gerichte von Zweifeln ungetrübt Justizmorde. So stellte sich in Deutschland 1989 nach sechs Jahren Haft die Unschuld des wegen Mordes verurteilten Michael Mager heraus, nachdem der wahre Täter gestanden hatte. Der nicht geständige angebliche Bankräuber Donald Stellwag mußte eine achtjährige Haftstrafe voll verbüßen bis sich im Anschluß daran die Täterschaft eines Doppelgängers herausstellte. Richard Simmons wurde 2002 nach 8 1/2 Jahren Haft vom Landgericht Münster freigesprochen, nachdem eine DNA-Analyse seine Unschuld erwiesen hatte. Viele Gründe sprechen für die Wahrscheinlichkeit einer Fehlverurteilung des seit siebzehn Jahren im Gefängnis sitzenden Franz-Josef Sträter. In England kam anfangs 2001 nach 27jähriger Haft die Schuldlosigkeit des angeblichen Mörders Stephen Downing ans Licht, und in den USA scheint sich angesichts einer Flut revidierter falscher Todesurteile eine Änderung in der Einstellung zur Todesstrafe anzubahnen. Hier sollen sogar Geschworene noch im Jahr 2000 über die Schuld des Angeklagten durch werfen eines Silberdollars entschieden haben, nachdem sie keine Einigung erzielen konnten. Kein Wunder,daß es mittlerweile eine eigene Zeitschrift mit dem Titel „Justice: Denied. The Magzine for the wrongly convicted“ gibt, die sich mit Fehlurteilen befaßt und in Chicago der erste Kongress der irrtümlich zum Tode Verurteilten stattfand. Von den 75 eingeladenen Rehabilitierten nahmen 32 teil. Dabei verteidigen Gerichte und Staatsanwaltschaften hartnäckig einmal gefällte Urteile und leugnen die Möglichkeit eines Justizmordes: Verurteilte, die während der Haft unbeirrt ihre Unschuld beteuern, werden nicht begnadigt, da die Einsicht zur Tat fehle und Wiederholungsgefahr bestehe. ...

Justizirrtümer und Freisprüche in Wiederaufnahmeverfahren in Deutschland, Justizmord, Fehlurteile
Harry Wörz (1998/????), Gregor H., Denny S. - Schönebecker Fall (2007/2008), Adolf S. und Bernhard M. - Papenburger Fall (1994/2006), Evangelischer Pfarrer (1999/2003), Richard S. (1985/2002), Anton W. (1992/2001), Donald S. (1991/2001), Bernd Herbort (1989/1996), K. Günther, R., Monika, Schlegel Jens, Michael M., Unbekannt 1, Elmshorner Autohändlerfall, Monika d. M., Felix K.
Justizirrtum! ARD-Fernsehen. Informationen der ARD über eine am 14.2.2005, 21.2.2005, 28.2.2005 und 7.3.2005 gesendete Serie über vier spektakuläre Justizirrtümer in Deutschland.
- Die Leiche ohne Kopf (Fall Maria R. in Münster)
- Mord beim Ave Maria (Fall Eva M. in Hamburg)
- Tödliches Rendezvous (Fall Hans H. bei Offenburg)
- Tod am Bahndamm (Fall Otto B. in Bremen)
Sendung "Unschuldig im Knast" des WDR am 8.4.2009, 21.55 - 22.10 Uhr.
http://www.wdr.de/tv/bab/sendungsbeitraege/2009/0408/haft.jsp

Fataler Justizirrtum, Gehängter Australier posthum begnadigt
Wurde der Gerechtigkeit genüge getan? In Australien ist ein zum Tode Verurteilter begnadigt worden - 86 Jahre nachdem er erhängt worden ist.
http://www.n24.de/news/newsitem_926342.html

Der Mord an Robert Kennedy, ZDF-Infokanal 13.07.2008
Am 6. Juni 1968 löst eine Nachricht aus Los Angeles ein politisches Erdbeben in den USA aus. Robert Kennedy ist von einem palästinensischen Einwanderer erschossen worden. Obwohl Polizei und Justiz den Mordschützen Sirhan Sirhan zum Einzeltäter erklären, verbreitet sich schnell das Gerücht, "Bobby" sei einer politischen Verschwörung zum Opfer gefallen. Bei den Untersuchungen wurde gespfuscht. Unschuldig im Todestrakt, Der Überleber, spiegel online 27.01.2006 Eine Zahnlücke und zwei falsche Zeugen wurden ihm zum Verhängnis: Fast 18 Jahre saß Juan Roberto Melendez in Florida unschuldig im Gefängnis und wartete auf die Hinrichtung. Weil er trotzdem noch Kraft zum Leben hat, begab sich der Puerto-Ricaner auf eine Weltreise gegen die Todesstrafe.

Alive - Koalition gegen die Todesstrafe e.V. Seit der Wiedereinführung der Todesstrafe (1973) kamen 126 Menschen aus 26 US Staaten aus dem Todestrakt frei, nachdem sich ihre Unschuld herausstellte. 
In 15 dieser Fälle spielten DNA-Beweise eine entscheidende Rolle.

Vollzug im Verborgenen, Die Todesstrafe im sozialistischen Einheitsstaat
Strikteste Geheimhaltung und falsches Spiel: Selbst unmittelbar vor der Hinrichtung durch Erschießen wusste ein in der DDR zum Tode Verurteilter oft nicht, was ihm bevorstand. Und danach ließ man die Leiche einfach verschwinden. Angehörige suchen noch heute ihre Toten.

TODESSTRAFE IN DER DDR, Der Henker kam von hinten 13.07.2007
Die Todesstrafe war eines der größten Geheimnisse der DDR: Vor 20 Jahren schaffte das Politbüro Exekutionen ab. SED-Chef Honecker ging es dabei nicht um Humanismus und Menschenrechte - der Diktator brauchte den Goodwill des Westens, um seinen maroden Staat am Leben zu halten.

22 Jahre lang unschuldig im Gefängnis gesessen:
http://www.jurablogs.com/de/22-jahre-lang-unschuldig-im-gefaengnis-gesessen
Unschuldig verurteilt, Ein Film von Jessica Sanders beschreibt das Schicksal von acht Inhaftierten:
http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/kulturzeit/tips/89265/index.html

Dead Man Talking, Juan Roberto Melendez saß 17 Jahre, acht Monate und einen Tag in der Todeszelle:
http://www.focus.de/panorama/playboy-reportage/tid-5482/playboy-reportage_aid_53001.html

Weblog Menschenrechte und Todesstrafe:
http://menschenrechte.blogg.de/index.php?cat=Todesstrafe

Dr. Joachim Jung (Wien), Die Todesstrafe, Wie man Mord legalisiert, Veröffentlicht in Aufklärung & Kritik 2/1999, S. 98-105:
http://www.kellmann-stiftung.de/index.html?/beitrag/jung_todesstrafe.htm

200 US-Fehlurteile, Unschuldig 25 Jahre in Haft
Zum 200. Mal ist in den USA mit Hilfe eines DNA-Tests ein Fehlurteil der Justiz entlarvt worden. Der unschuldig Verurteilte kommt nach einem Vierteljahrhundert frei:
http://www.focus.de/politik/ausland/200-us-fehlurteile_aid_54452.html

Todesstrafe in den USA, Erstmals Freispruch nach Hinrichtung möglich:
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5114404_REF1,00.html

The Innocents: Verurteilt zu 3.220 Jahren:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/16/16355/1.html

Der Justizgeschädigte (Unschuldige) als Sündenbock übrigens auch in Deutschland:
Was Robin Hood einst für die Entrechteten war, könnte Gareth Peirce heute für die Unschuldigen sein. Statt Pfeil und Bogen verwendet die Engländerin mit dem markanten Pony Intellekt, Geduld und Hartnäckigkeit. Wann immer im Königreich die Suche nach Sündenböcken so intensiv ist, dass man Unschuldige denunziert, um überhaupt Jemanden vorzuführen, dann tritt die wohl erfolgreichste englische Menschenrechtsanwältin auf. Insofern ist es nicht erstaunlich, dass sich Gareth Peirce des Falles von Jean Charles de Menezes annimmt. De Menezes ist der 27 Jahre alte Brasilianer, den Polizisten im Eifer des Terrorkampfes am 22. Juli,
einen Tag nach den versuchten Anschlägen, mit sieben Kopfschüssen hinrichteten.


Todrovs lange Jahre im KnastTodorovs lange Jahre im Knast Die Autobiografie des ersten Geiselnehmers in Deutschland, Berliner Zeitung 14.03.2002
Er habe in die Luft geschossen, nie auf einen Polizisten gezielt, gibt er später bei der Gerichtsverhandlung zu Protokoll. Verurteilt wird er jedoch auch wegen versuchten Mordes. Das Urteil: lebenslang. Es ist eine umstrittene Entscheidung des Richters. Todorov habe für seinen toten Komplizen mitbüßen müssen, schreiben kritische Prozessbeobachter.
Die nächsten 22 Jahre verbringt Todorov im Gefängnis. Alle Anträge auf vorzeitige Entlassung wurden abgeschmettert. "Die Gefängnisse", schreibt Todorov in seiner gerade veröffentlichten Autobiografie, "machen den Häftling auch geistig zu einem Gefangenen." Das Gewaltsystem der Gefängnisse dringe "in ihn gleich einem Virus ein und hält sich selbst am Leben". „Geld her - die großen Banküberfälle“: vierteilige NDR Dokumentarreihe
SPIEGEL-Reporter Gerhard Mauz im Todorov-Prozeß in München
Als Dimitri Todorov am 25. September den zweiten Anlauf zur Hauptverhandlung stoppte. begründete er seinen Entschluß, weder zur Person noch zur Sache auszusagen, mit der Behauptung, über ihn sei das "Lebenslang" ja doch schon vor dem Urteil gesprochen. Als dann am Montag vergangener Woche die Hauptverhandlung tatsächlich begann, sprach Dimitri Todorov doch. Leider nur, so scheint es, hat er so unrecht mit dem Vor-Urteil nicht gehabt. ... Wie verhält man sich, wenn man unversehens Geisel wurde, wenn -- nach Stunden der Angst -- die Retter nahen, Retter, die nur leider so schießen, daß man sich eher von ihnen als vom Geiselnehmer bedroht fühlt?
Gerhard Mauz kommentierte das Strafmaß seinerzeit im Spiegel mit den Worten: Wo der Wille zum Lebenslang ist, findet sich auch ein Weg.
Dimitr Todorov saß fast 22 Jahre in Haft, obwohl er niemanden getötet oder geschändet hat. Unvorbereitet in Freiheit, ließ er sich auf Drogenkurierfahrten ein, Der Spiegel 26.01.1998
Wenn die Haftzeit für Todorov über die drei Jahre und drei Monate hinaus durch eine Fortsetzung des Lebenslang ausgedehnt würde - bis zum 60. Lebensjahr vielleicht -, dann hätte die Strafe ihn endgültig zerstört. Er selbst ist nicht mehr gefährlich. Doch sein Schicksal bleibt es - für das Ansehen der bayerischen Justiz.


Freispruch im Fall Harry Wörz, Spiegel-online 22.10.2009
Zwölf Jahre lang wurde der Installateur Harry Wörz einer Straftat beschuldigt, die er nicht beging. Indizien wurden vernichtet, die Polizei, so der Verdacht, könnte den mutmaßlich wahren Täter gedeckt haben. Der jüngste Prozess geriet zu einer knallharten Abrechnung mit den Ermittlern - und zu einer Schmach für die Staatsanwälte.
Mannheim - Es war eine Sternstunde der deutschen Justiz, wie sie nur alle Jubeljahre einmal vorkommt. Mit einem derart fulminanten Freispruch für Harry Wörz durch die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim haben nicht einmal die Beobachter gerechnet, die die 27 Verhandlungstage mit wachsender Spannung verfolgt hatten. Ist Wörz, der zwölf schier unendlich lange Jahre von der Justiz verfolgt worden war - zu Unrecht, wie man jetzt weiß - nun endlich die Gerechtigkeit widerfahren, auf die ein Unschuldiger Anspruch hat?
Das Landgericht Karlsruhe verurteilte Wörz am 16. Januar 1998 wegen versuchten Totschlags zu elf Jahren Freiheitsstrafe. Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof, der keine Rechtsfehler erkennen konnte, bestätigt.
Weil Wörz' Schwiegereltern ihn für die horrenden Pflegekosten ihrer Tochter haftbar machen wollten, musste sich in der Folge eine Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe mit dem Fall befassen. Diesem Vorsitzenden fiel damals auf, dass gegen Wörz vor dem Strafgericht alles andere als neutral verhandelt worden war und die ihn angeblich belastenden Indizien einer sorgfältigen Überprüfung nicht standhielten.
Die Kritik des Zivilgerichts nahm nun Wörz' neuer Verteidiger Hubert Gorka zum Anlass, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu betreiben. Zunächst waren, wie üblich, massive Widerstände zu überwinden, obwohl die Fehlerhaftigkeit der Karlsruher Verurteilung ins Auge sprang. Doch sich einzugestehen, dass man sich furchtbar geirrt hat, fällt Personen, die von Berufs wegen Recht sprechen, offenbar besonders schwer.
Der Fall landete schließlich vor dem Landgericht Mannheim. Obwohl man sich dort zweimal gegen einen Wiederaufnahmeprozess gesträubt hatte, wurde Wörz 2005 freigesprochen. Die Zweifel, in ihm den Täter zu erkennen, der die junge Frau um ein normales, gesundes Leben gebracht hat, waren doch zu groß: das fehlende Motiv, die überaus dürftige Spurenlage, die haarsträubenden Ermittlungsfehler, die voreilige Festlegung auf Wörz als alleinigem Tatverdächtigen und was sonst noch alles dazukam.
Dies ließ die Staatsanwaltschaft nicht ruhen, sie legte erfolgreich Revision ein. Der zuständige Senat mit dem Vorsitzenden Armin Nack, der sich besonders gern in die tatrichterliche Beweiswürdigung einmischt, verwies den Fall nach Mannheim zurück mit einer unmissverständlichen Anleitung, wie eine neuerliche Verurteilung herbeizuführen sei. Man wollte in Karlsruhe von der einmal gefassten Überzeugung von Wörz' Täterschaft nicht lassen. Der Fall schien kein Ende zu nehmen.
Konnten die Sachverständigen des Landeskriminalamts DNA-Spuren Wörz nicht oder nicht eindeutig zuordnen - für die Staatsanwaltschaft blieb er der Täter. Traten immer weitere Ermittlungsfehler der Pforzheimer Polizei an den Tag - für die Staatsanwaltschaft blieb Wörz der Täter. Hatte die Kammer für den Geliebten Andreas ein überzeugendes, ja überwältigendes Tatmotiv herausgearbeitet, woran es bei Wörz fehlt - für die Staatsanwaltschaft blieb der Angeklagte der Täter.
Eine Polizei, die "lügt, betrügt, stiehlt und trickst"
Die Staatsanwaltschaft rühmt sich gern ihrer Objektivität und Fairness, da sie, wie immer behauptet wird, das einen Verdächtigen Be- wie auch das ihn Entlastende gleichermaßen im Blick habe. Dass jedoch dies nur hehre Theorie ist, leuchtet sofort ein, wenn man weiß, dass Staatsanwälte weisungsgebunden sind, also vor allem in spektakulären Fällen nicht über die Köpfe ihrer Vorgesetzten hinweg agieren dürfen.
Mit dem bloßen Beharren auf substanzloser Überzeugung und einer bornierten Unwilligkeit, Fehler zuzugeben, verliert die Staatsanwaltschaft an Glaubwürdigkeit, ja sie macht sich lächerlich. Oder will sie im Fall Wörz etwa den Ruf einer Polizei retten, die "wie eine Herde Elefanten durch den Tatort trampelt", so der Vorsitzende Glenz, oder die Vernehmungsprotokolle von Wörz entlastenden Zeugen in versteckten Aktenordnern "versenkte", wie Richterin Beck sagte? Eine Polizei, die sich laut Verteidiger Neuhaus nicht erinnert, die Asservate nicht mehr findet, die "lügt, betrügt, stiehlt und trickst"?
War es Kumpanei innerhalb einer verschworenen Gemeinschaft, dass Wörz, der einzige Nicht-Polizist unter den Beteiligten, unbedingt der Täter sein musste, obwohl so gut wie nichts gegen ihn sprach?

Die falsche FährteLieber doch kein Mörder, Frankfurter Rundschau 06.04.2010
Nach einem Schulfest im nordschwedischen Piteå im Frühjahr 1976 verschwand der 15-jährige Charles Zelmanovits. Erst siebzehn Jahre später wurde seine Leiche gefunden. Den Mord nahm ein schmächtiger Brillenträger auf sich, der damals wegen eines Raubüberfalls im Gefängnis saß: Thomas Quick. Vier Jahre nach Zelmanovits war in Sundsvall der elfjährige Johan Asplund verschollen. Quick sagte, er habe auch ihn auf dem Gewissen. Wie auch die 17-jährige Trine Jensen aus Oslo, wie das holländische Paar Jannie und Marinus Stegehuis, die auf einer Wandertour in Lappland ermordet wurden.
33 Morde hat Thomas Quick, der seinen Namen inzwischen in Sture Bergwall geändert hat, im Lauf der Jahre gestanden, für acht von ihnen wurde er zwischen 1994 und 2001 zu lebenslanger Verwahrung in einer psychiatrischen Anstalt verurteilt.
Und jetzt sagt Quick: alles nur erfunden. Mit Tränen erstickter Stimme berichtete er einem schwedischen Fernsehreporter, was viele Experten schon lange vermutet hatten: "Ich habe keinen der Morde begangen, für die ich verurteilt wurde, und auch keinen der anderen, die ich gestanden habe. So ist das." So bekommt nun ein Fall, den der bekannte Krimiautor Jan Gouillou schon vor sechs Jahren Schwedens größten Justizskandal nannte, eine neue Dimension. Denn stimmen die Vorwürfe, die der Journalist Hannes Råstam im TV-Programm "Dokument von innen" gegen die Ermittler richtete, dann haben Verhörsleiter und Staatsanwalt den geständigen Möchtegern-Täter mit den Informationen gefüttert, die ihm die Geständnisse erst ermöglichten, haben alle Informationen unterschlagen, die gegen Quick als Mörder sprachen und ihn mit jenen Psychopharmaka versorgt, die ihn einerseits von den Drogen abhängig machten und andererseits seine Phantasie beflügelten.
Warum er gelogen habe, begründet der heute 58-Jährige so: "Das enorme Echo. Das verstärkte meinen Drang zu erzählen und machte es leicht, immer weiter zu machen." Und er wusste, dass er seine Drogen bekommen würde, wenn er "verdrängte Erinnerungen" aus dem Unterbewusstsein holen sollte. Noch vor zwei Jahren hatte Justizkanzler Göran Lambertz, dessen Aufgabe es ist, die Rechtssprechung zu kontrollieren, der Polizei bei einer Prüfung des Falles Quick "ausgezeichnete Arbeit" und den Richtern "gediegene Urteile" bescheinigt. Jetzt, sagt er, "sieht die Lage anders aus." Quicks heutiger Anwalt Thomas Olsson will in den kommenden Wochen die Mordurteile anfechten und die Wiederaufnahme sämtlicher Prozesse beantragen. ...

101 Millionen Dollar für 4 unschuldig Verurteilte und das FBI wußte 30 Jahre von der Unschuld, 26.07.2007
Rund 30 Jahre sind vier Männer in den USA im Gefängnis gesessen. Für einen Mord, den sie nicht begangen haben. Das FBI wusste davon, hielt es aber nicht für nötig, die Justiz zu informieren.
Vier US-Amerikaner saßen wegen eines 1965 verübten Mordes jahrzehntelang unschuldig im Gefängnis - und das FBI wusste von dem Justizirrtum. Am Donnerstag erhielten die beiden noch lebenden Verurteilten, Peter Limone und Joseph Salvati, und die Familien ihrer zwei verstorbenen Schicksalsgenossen von einem Bundesgericht in Boston eine Entschädigung von 101 Millionen Dollar (74 Millionen Euro) zugesprochen.
Richterin Nancy Gertner nannte die Argumentation der US-Bundesbehörden absurd. Ein Anwalt des Justizministeriums sagte, dass das FBI nicht verpflichtet war, Informationen mit den Justitzbehörden zu teilen. Die Anwälte der Kläger argumentierten, der damalige Hauptbelastungszeuge, Mafia-Killer Joseph "Das Tier" Barboza, habe die vier Unschuldigen als Täter genannt, um einen kriminellen FBI-Informanten zu schützen. Ihre Mandanten seien vom FBI als "akzeptabler Kollateralschaden" eingestuft worden.
Damals ging es der Bundespolizei vor allem darum, die Mafia mit Hilfe von Informanten zur Strecke zu bringen. Die Unschuld der Männer kam ans Licht, nachdem 2001 FBI-Unterlagen zu dem Mordfall öffentlich gemacht wurden.
Richterin Nancy Gertner nannte die Argumentation der US-Bundesbehörden absurd. Ein Anwalt des Justizministeriums sagte, dass das FBI nicht verpflichtet war, Informationen mit den Justitzbehörden zu teilen.

In Deutschland hätte es bisher etwa 120000 EUR Entschädigung für alle 4 Personen gegeben. Wobei in Deutschland häufig auch die ganze Entschädigung für Anwalts- und Gerichtskosten dabei drauf geht die Entschädigungsleistungen einzuklagen, denn der Staat weigert sich hier wehement Entschädigungen zu zahlen. Anststatt, dass die Entschädigungen hier also dem justizgeschädigtem Opfer zu gute kommen wird diese hier gerne wieder unter elitären Juristen verteilt als Gratifikation für das Ansehen der höhergestellten elitären juristischen Personen und wofür sich diese in Deutschland untereinander feiern.

Amnesty International, Argumente gegen die Todesstrafe, 2010
Die Todesstrafe lässt sich nicht rechtfertigen, denn sie ist unmenschlich, unwirksam und unwiderrufbar. Deshalb setzt sich Amnesty International gegen jede Form der Todesstrafe und für ihre weltweite Abschaffung ein.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gesteht jedem Menschen das Recht auf Leben zu und besagt: «Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Die Todesstrafe verletzt diese grundlegenden Menschenrechte.
Töten kann niemals gerecht sein, selbst wenn es staatlich angeordnet wird. Ein Staat kann nicht per Gesetz das Töten verbieten und gleichzeitig selbst töten. Die internationalen Menschenrechtsnormen, die das Leben jedes Menschen schützen, stehen über dem nationalen Recht.
Unmenschlich
Es gibt keine «humane» Form der Todesstrafe. Jede Hinrichtungsmethode hat nur den einen Zweck: ein Leben auszulöschen. Die Todesstrafe verwehrt einem Menschen die Möglichkeit, eine Tat durch Wiedergutmachung, Reue und Besserung zu sühnen. Wirkungslos Die Todesstrafe verhindert keine Verbrechen.
Wissenschaftliche Studien haben keinen Beweis für die angeblich abschreckende Wirkung der Todesstrafe erbringen können. In Kanada zum Beispiel ist die Mordrate seit der Abschaffung der Todesstrafe zurückgegangen.
In den USA hingegen ist die Mordrate in den Bundesstaaten mit Todesstrafe höher als in jenen, die sie abgeschafft haben. Um Verbrechen wirksam zu verhindern, braucht es eine hohe Quote bei der Aufklärung von Verbrechen und ein faires, rasch und konsequent arbeitendes Justizsystem.
Justizirrtümer und Fehlurteile können nie ganz ausgeschlossen werden. Einmal vollstreckt, ist ein Todesurteil nicht mehr rückgängig zu machen. Seit 1973 wurden in den USA 123 zum Tode Verurteilte freigelassen, nachdem ihre Unschuld bewiesen worden war (Stand April 2006).
Die genaue Zahl der nachgewiesenen Fehlurteile, Justizirrtümer und Hinrichtungen von Unschuldigen ist umstritten. Falsche Geständnisse, Falschaussagen der ZeugInnen und fehlerhafte Gutachten können den Prozessausgang bestimmen und so zu einem Justizmord führen.
In manchen Ländern besteht zudem bei Todesstrafeverfahren kein Anspruch auf eine solide Verteidigung der Angeklagten und es gibt kein Berufungsrecht.
Die Todesstrafe wird unverhältnismässig oft gegen Arme oder Angehörige von Minderheiten angewendet. In den USA ist der Anteil der zum Tode verurteilten Afro-AmerikanerInnen überproportional hoch. In Saudiarabien trifft es vor allem GastarbeiterInnen.
Staaten befriedigen mit der Todesstrafeoft populistische Rachegelüste – nicht selten mit öffentlichen Schauprozessen und Massenhinrichtungen wie etwa im Iran oder in China.
Die meisten Hinrichtungen werden nicht wegen Gewaltverbrechen, sondern aus politischen Gründen vollstreckt. Die Todesstrafe macht es staatlichen Machthabern leicht, sich missliebiger Personen zu entledigen. So gibt es Todesurteile wegen Homosexualität (Nigeria, Saudiarabien), Drogendelikten (Indonesien, Malaysia) oder wegen Diebstahl, Korruption oder Steuervergehen (China).
Folgende Handlungen werden irgendwo auf der Welt mit dem Tod bestraft: Brandstiftung, Diebstahl, Raub, Vergewaltigung, Mord, Beihilfe zur Flucht eines Gefangenen, Mutwilliges Stören militärischer Disziplin, Schwarzgeld in Umlauf bringen, Mutwillige Beschädigung von Staatseigentum, Veruntreuung, Unterschlagung, Betrug, Beschmieren von Wandplakaten, Horten, Hamstern, Anstiftung zur Plünderung, Menschenraub, Söldner sein, Meuterei, Rebellion, Schmuggel, Landesverrat, Terrorismus, Spionage, Ehebruch, Prostitution, Sabotage, Planung eines Regierungsumsturzes, Politische Vergehen, Religiöse Aktivitäten, Überhöhte Preise verlangen, Bestechlichkeit


Beratungshilfe, Prozeßkostenhilfe und Formulare:

Prozeßkostenhilfeantrag mit Erläuterungen BMJ: http://www.bmj.de/media/archive/838.pdf
Berechnung der Prozesskostenhilfe nach § 115 ZPO, und andere juristische Berechnungsprogramme: www.pkh-fix.de
Beratungskostenhilfeantrag mit Erläuterungen: http://www.ag-otw.saarland.de/medien/inhalt/ber_hilfe.pdf
Justizportal NRW Formulare/Broschüren: http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/index.php Das Bundesministerium der Justiz informiert : http://www.hukuk24.de/rechtsberatung/beratungshilfe-kostenlos.html
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe: http://www.umweltrecht.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?texte=0250_2D06
AG-Minden, Beratungshilfescheine in ALG-II-Fällen vermehrt abgelehnt, MT vom 06.11.2007

Zweierlei nahezu entgegengesetzte Ziele charakterisieren die Beratungshilfe- und PKH Vorschriften. Einerseits sollen sie dem mittelosen Bürger den Zugang zum Gericht eröffnen. Andererseits sollen sie ihn gerade davon abhalten.
Baumbach/Lauterbach §114 ZPO Rn. 2

Die Regelung ist in typisch deutschem Perfektionismus, den Grunsky NJW 80, 2048 nicht sieht, zwar im Interesse der Einzelfall-Gerechtigkeit gut gemeint. Sie ist jedoch so kompliziert, daß man sie kaum noch verstehen kann. Was der Gesetzgeber gerade solchen Menschen zumutet, für die er Vorschriften schafft, in diesem Fall also vorwiegend Bürgern mit geringem Einkommen oder Vermögen und erfahrungsgemäß allenfalls knapp durchschnittlichen Rechtskenntnissen, streift die Grenze des Grotesken (Krit auch Schachtel NJW 82, 89).
...Keineswegs ist der Zivilrichter verpflichtet, in die letzten Verästelungen des Sozialrechts zu leuchten,...
Baumbach/Lauterbach §115 ZPO Rn. 2/49

Beschwerde zum Landgericht bei Ablehnung von Beratungshilfe, LG Potsdam
Vielfach unzureichend wird das Rechtschutzsystem bei der Ablehnung der Ausstellung eines Berechtigungsscheines für Beratungshilfe empfunden. Nach überwiegender Meinung entscheidet der Richter des Amtsgerichts endgültig über eine Erinnerung bei Anträgen auf Gewährung von Beratungshilfe. Das LG Potsdam hat im Beschluss vom 12.01.2009- 13 T 74/08, einer ausführlich und sehr gründlich begründeten Entscheidung, die Auffassung vertreten, dass die Einheitlichkeit des Rechtsmittelssystems und die mit der Statthaftigkeit der Beschwerde einhergehenden Konsequenzen für die Annahme sprechen, dass gegen die vom Rechtspfleger ausgesprochene Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Beratungshilfe die Beschwerde zum Landgericht gegeben ist.

"Teures freies Recht für zahlungskräftige Rechtsuchende."': http://www.jurpc.de/aufsatz/20060012.htm

Beratungshilfe zu teuer für Deutschland
Der Bundesrat hat am 10.10.2008 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts beim Deutschen Bundestag einzubringen. Die mit dem Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Änderungen des Beratungsrechts zielen u.a. darauf, „die Kosten der Beratungshilfe auf ein angemessenes Maß zurückzuführen". Der DAV hat die Bundesratspläne zur Begrenzung der Beratungshilfe abgelehnt und in seiner Pressemitteilung Nr. 28/08 vom 13.10.2008 insbesondere darauf hingewiesen, dass die Bundesrepublik Deutschland im internationalen Vergleich pro Einwohner nur 5,58 Euro für Prozesskostenhilfe ausgibt, die Niederlande jedoch 23,22 Euro, Norwegen 29,86 Euro oder England 57,78 Euro.

Justizministerin Müller-Piepenkötter schimpft gegen Berlin, Rechtshilfe für Hartz 4 Empfänger, Focus Nr. 34 17.08.2009
NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) wirft ihrer Amts­kollegin Brigitte Zypries (SPD) Tatenlosigkeit vor. Hintergrund bilden die steigenden Kosten für staatliche Rechtshilfen von Hartz-4-Empfängem. Im Oktober 2008 hatten fünf CDU-Bundesländer eine Gesetzesnovelle in den Bundestag eingebracht, um den Missbrauch bei den länderfinanzierten Rechtsberatungen abzustellen. Bundesjustizministerin Zypries stoppte den Vorschlag.
..Ein werteres unrühmliches Beispiel dafür, dass sich der Bund der Anliegen, die im Interesse der Länder liegen, nicht in angemessener Zeit annimmt", schimpft Müller-Piepenkötter. Sie fordert „die sparsame und zielgerichtete Verwendimg von Steuermitteln zu Gunsten der wirklich Bedürftigen". Laut NRW-Landesrechnungshof stiegen die Kosten bundesweit von 1,6 Millionen Euro im Jahr 1981 auf 62,9 Millionen im Jahr 2006. Der Grund sei, dass in 80 Prozent der Fälle die Anwälte tricksten und so dreifach höhere Honorare kassierten.

Recht zweiter KlasseZDF Mona Lisa, Recht zweiter Klasse für arme Bürger
Rechtsanwältin Renata Junkes spricht von einem Recht zweiter Klasse für arme Bürger, die sich keinen Anwalt mehr leisten könnten. Sie bemängelt außerdem: "Wenn ein Bürger einen Beratungshilfeschein erhalten hat, bedeutet es noch lange nicht, dass der Bürger dann auch einen Anwalt findet, der bereit ist, zu diesen Beratungshilfekonditionen überhaupt tätig zu werden."
Dennoch fühlt sich die engagierte Juristin verpflichtet, diesen Mandanten zu helfen, die immer wieder die Erfahrung machen, dass ihre Anträge zurückgewiesen werden. Joosten: "Die Anträge werden zurückgewiesen, mit Begründungen, die meines Erachtens rechtlich nicht haltbar sind. Aber sich dagegen zu wehren kostet wiederum Geld, und damit schließt sich dann der Kreis. Leute die wenig haben, haben durchaus Schwierigkeiten ihre Rechte durchzusetzen."
Das reicht bis zur Strafbarkeit, wie auf dieser Seite berichtete wird:
Strafbarkeit wegen Betruges für Mittelose, die sich bei Anwaltszwang von einem Anwalt vertreten lassen LG-Bielefeld 14Ns43Js943/06-38/07.
Auch hier bleibt im Prinzip nur noch die teurer Klage, welches Menschen davon abhält ihre Rechte geltend zu machen:
Kein Widerspruch!

NRW Widerspruchsverfahren abgeschafft"Bürokratieabbau" - unter diesem Etikett hat NRW bei vielen Behördenbescheiden die Möglichkeit des Widerspruchs abgeschafft.
Nun bleibt oft nur der Weg zum Gericht: http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2007/11/02/lokk_02.xml
Wer mit einem Steuer- oder Gebührenbescheid nicht einverstanden ist, der kann ab dem 1.11. dagegen nur noch klagen. Denn mit dem neuen "Bürokratieabbaugesetz II" aus Düsseldorf ist es nicht mehr so einfach, Widerspruch gegen einen Bescheid der Stadt einzulegen:
http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2007/10/31/loke_01.xml
Sachsens Justizminister Geert Mackenroth (CDU) hat sogar eine "Praxisgebühr für Gerichte" vorgeschlagen.
Für Kläger mit niedrigem Einkommen müssen es eine stärkere Selbstbeteiligung geben, damit bestimmte Bagatellfälle erst gar nicht vors Gericht kommen.
Justizreform, schneller und billiger

"Hamburger Erklärung:, Weniger Rechtsstaat für Arme?",
2008
Anlässlich ihres Kongresses vom 5. - 7. November 2008 veröffentlicht die Evang.
Obdachlosenhilfe e.V. diese Resolution. Sie wird mitgetragen von den Unterzeichner/innen der beigefügten Unterschriftenlisten und Frau Bundesjustizministerin Zypries zugeleitet.
Durch die Einführung verschärfter Zugangsvoraussetzungen und von Pflichtgebühren im Beratungshilfegesetz, im Sozialgerichtsgesetz und bei der Prozesskostenhilfe werden vor allem Arme getroffen.
Nach zunehmender Prekarisierung der Arbeits- und Existenzbedingungen soll nun für einen auf 7-8 MIO Menschen gewachsenen Teil der Bevölkerung auch noch der Weg zur gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche erschwert bzw. verbaut werden.
Das Sozialgerichtsgesetz wurde zum 1.4.2008 verändert. Beratungshilfegesetz und Prozesskostenhilfe wollen die Bundesländer verschärfen, und die Bundesregierung will im Rahmen der sog. "Instrumentenreform" im SGB Il-Rechtskreis Widerspruch und Anfechtungsklage generell die aufschiebende Wirkung nehmen.
In der Gesamtschau stellen sich diese Restriktionen in ihren tatsächlichen Auswirkungen als "systematische Entrechtung von unterstützungsbedürftigen Bürgern dar.

P-Konto: Gesetzeslücke bringt Hartz-IV-Bezieher um Existenzminimum, 16.08.2010
Nicht alles, was gut gemeint ist, ist auch gut gemacht! Diese bittere Erfahrung mussten im August tausende von Hartz-IV-Beziehern machen, die ein sogenanntes „P-Konto“ (Pfändungsschutz-Konto) eröffnet haben. Das entsprechende Gesetz trat zum 1. Juli 2010 in Kraft und räumt den Inhabern zur Sicherung des Existenzminimums einen Pfändungsfreibetrag von 985,15 € ein. Wegen einer Gesetzeslücke, die von manchen Banken und Inkassounternehmen schamlos ausgenutzt wurde, gab es für die Hartz-IV-Bezieher am 1. August ein böses Erwachen: Ihr Geld wurde ohne Rückfrage als „überschüssiges Guthaben“ einkassiert und an den Gläubiger überwiesen. Nun müssen sie sehen, wie sie ohne Geld über die Runden kommen.
Anders als bei der Rente, die rückwirkend zum Monatsanfang ausbezahlt wird, werden Leistungen nach dem SGBII im Voraus für den Folgemonat geleistet – d.h. am 30. Juli für Monat August. Guthaben auf dem P-Konto ist aber nur im Kalendermonat der Gutschrift vor Pfändung geschützt und die Banken sind verpflichtet, ein vorhandenes Restguthaben an die Gläubiger überweisen! So blieb in vielen Fällen kein Cent auf dem Konto und die Empfänger müssen zusehen, wie sie den Monat finanziell überstehen. ...

Strafgefangener hilft seinen Mithäftlingen bei Schriftstücken.
Entscheidung der folgenden Gerichte in einstimmiger Weise, der Strafgefangene verstößt damit gegen den Anstaltsfrieden und muß mit Disziplinarstrafen versehen werden:

a) Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 25. Oktober 2005 - 3 Ws 743, 744/05 R -,
b) Beschluss der Auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Augsburg beim Amtsgericht Nördlingen/Zweigstelle Donauwörth vom 15. September 2005 - 2 NöStVK 416/05 -,
c) Beschluss der Auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Augsburg beim Amtsgericht Nördlingen/Zweigstelle Donauwörth vom 25. Juli 2005 - 2 NöStVK 416/05 -,
d) Disziplinarmaßnahme der Justizvollzugsanstalt Kaisheim vom 14. Juli 2005 - 31 33 - 10 d - 401/04 -
Entscheidung des BVerfG 2 BvR 30/06:
Der Beschluss der Auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Augsburg beim Amtsgericht Nördlingen/Zweigstelle Donauwörth vom 15. September 2005 - 2 NöStVK 416/05 - verletzt den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1, Artikel 20 Absatz 3 und Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes. Die Entscheidung wird aufgehoben. Die Sache wird an die Auswärtige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Augsburg beim Amtsgericht Nördlingen/Zweigstelle Donauwörth zurückverwiesen. Der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 25. Oktober 2005 - 3 Ws 743, 744/05 R - ist damit gegenstandslos. Der Freistaat Bayern hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen für das Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten. Damit erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts.

Rechtsberatungsgesetz und kein Ende, Strafbarkeit für mittellose Bürger, die sich von einem Anwalt bei Anwaltszwang anwaltlich vertreten lassen
Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel möchte nicht, dass sich Bürger und noch viel mehr mittellose Bürger gegen staatliche Willkür zur Wehr setzen können obwohl gerade mittellose Bürger am meisten darauf angewiesen sind.



Gesetze:
dejure.org BMJ, Gesetze im Internet

Fernsehserien zum Thema Recht:
(Links zu Fernsehsendungen unten auf dieser Seite bei
"Justizpfusch, Anwaltspfusch:")
ARD Ratgeber Recht
3Sat Recht Brisant (am zweiten Mittwoch im Monat, um 20.15 Uhr)
n-tv Steuern und Recht (am zweiten Freitag im Monat um 18:30 Uhr)
Recht & Justiz, ZDF Infokanal

Entscheidungssammlungen:
Bundestagsdrucksachen
BverfG, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes BGH, Entscheidungen des Bundesgerichtshofes caselow
(kostenlose BGH Datenbank) Gerichtsentscheidungen 24 Land NRW (ausgewählte Gerichtsentscheidungen BverfG, BverwG, BGH, BAG, BSG, BFH, BPatG) Jurawelt Entscheidungen Saarländischer Gerichte Linksammlung für Gerichtsentscheidungsseiten Gerichtsentscheidungen zu Internetseiten Jurat Ausgewählte Rechtsentscheidungen in verständlicher Form kommentiert Entscheidungsdatenbank SGBII & SGB XII

Schlichtungsstellen:
Ärger mit dem Anwalt, Ombudsmann der RAK Köln
Streit mit der Bank, der Ombudsmann hilft (hr-online) Ombudsverfahren der privaten Banken (bankenverband)
Ombudsmann der öffentlichen Banken
(Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands VÖB) Schlichtungsstelle für den Onlinehandel (Die Verbraucherinintiative e.V.) Schlichtungsstelle für Telekommunikation (Bundesnetzagentur)
Reiseschiedsstelle
Anschrift der Schiedsstelle des deutschen Patent- und Markenamtes
Der Verband der Privaten Bausparkassen verfügt auch über eine Schiedsstelle
Ombudsmann für Versicherungen
Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherung
Der europäische Bürgerbeauftragte
Schlichtungsstelle Mobilität, Ansprüche gegen Verkehrsunternehmen
Schlichtungsstelle Nahverkehr der Verbraucherzentrale
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Anschriften der Petitionsausschüsse des Länder

Der Deutsche Bundestag hat am 23.04.2009 mit dem Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht die Errichtung einer unabhängigen, bundesweit tätigen “Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft” beschlossen. “
Rechtsuchende können künftig Streitigkeiten mit ihrer Rechtsanwältin oder ihrem Rechtsanwalt einfach und unkompliziert beilegen, ohne die Gerichte anrufen zu müssen. Die neue Schlichtungsstelle erlaubt eine einvernehmliche Lösung zwischen Anwalt und Mandant, die den Rechtssuchenden zudem nichts kostet.


Sonstige Links:
Konstanzer Inventar Sanktionsforschung: Heinz, Wolfgang: Das strafrechtliche Sanktionensystem und die Sanktionierungspraxis in Deutschland 1882 - 1997 (Stand: Berichtsjahr 1997)
Bundesweites amtliches Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer
Die schweizer Fremdenpolizei im Sauerland, Versagung der Einbürgerung für staatenlose in Deutschland aufgrund interner Behördenanweisungen aus der Schweiz
Gegen Korruption: http://www.endzeiter.de
Gegen Alzheimer in der Politik http://www.flegel-g.de/index.htm BMJ, Bundesministerium der Justiz Informationsfreiheitsgesetz
unabhängiges Online-Magazin für Bürgerrechte
Steuer:
http://www.zeit.de/2003/24/Ebay
Gewerbliche Tätigkeit in der Mietwohnung:
http://www.ra-kassing.de/miete/gewerbe/geweralg.htm Handwerksordnung: http://www.buhev.de Schornsteinfegerverordnung: http://www.kontra-schornsteinfeger.de Unabhängige Nachrichten (Verein für Presse und Meinungsfreiheit) Bürgerinitiativen Antipsychiatrieverlag Ein kleiner Ratgeber für Betroffene von Medienberichterstattungen
"Lieber WCs verstopfen als Gänse stopfen" vor Gericht
Die sinnlose Zerstörung eines 50 jährigen Lebenswerkes
http://www.gewaltenteilung.de
DIE ZEIT, Wird er es wieder tun? Aus Angst vor öffentlicher Empörung weigern sich Richter und Gutachter, Sexualverbrecher aus der Haft zu entlassen. Politiker buhlen um Volkes Stimme und verschärfen Strafgesetze. Bericht über eine um sich greifende Hysterie
Jura-Fernstudium: http://www.jurafernstudium.de Links Juraklausuren und Hausarbeiten mit Lösungen auf juracafe.de LKW-Recht und VBGL Leitfaden für das Familiengericht: http://www.system-familie.de/familiengericht.htm Fachanwalt-Hotline: Verbraucher und Unternehmer Schutzforum des BSZ e.V.

Gefängnis und die Folgen: Identitätsentwicklung und kriminelles Handeln während und nach Verbüßung einer Jugendstrafe
Kosten und Nutzen von Haft und Haftvermeidung: Auszüge aus dem Projektantrag im Rahmen des Schwerpunktes Recht und Verhalten.
Konstanzer Inventar Sanktionsforschung: Das Sanktionensystem des deutschen Strafrechtes 1992-1998 Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachen e.V.: Entwicklungsfolgen der Jugendstrafe, eine längsschnittliche Untersuchung
Müll-Geschäfte, Der Milliarden-Poker mit Grünem Punkt und gelbem Sack: die Story WDR 08.01.2007 um 22:30 Uhr Jugendamt, Die staatliche Maschinerie dreht durch, Die Zeit, Dossier vom 18.06.2003: 'Der Verdacht' Deutsche Staatsbürgerschaft und Behördenwillkür, Der lange Weg Die Internet-Plattform gegen Rechtsextremismus: http://www.mut-gegen-rechte-gewalt.de PRO HONORE e.V. Kampf gegen Korruption 2007 Webseite zum Buch Investigativer Journalismus von Johannes Ludwig, Korruption und Wirtschafskriminalität Adressen Tipps gegen Job -Betrüger und Drückerkolonnen AnlageSchutzArchiv, Unternehmen im Visir von der Schutzgemeinschaft der Kleinanleger Desinformation: Scientology anerkannt? Erfolge vor Gericht? Urteile "redefiniert"!: http://www.ingo-heinemann.de/Desinformation.htm
Pädoverbrecher bei Staat/Justiz/Polizei/Prominenz in Sachsen Das Erste: "Behält er die Namen der prominenten Freier für sich gibt es eine geringere Haftstrafe"
Kirchen (Das reichste Unternehmen der Republik, Beim Geld kennt die Kirche keine Gnade) - Vom Staat subventioniert (ARD-NDR, Panorama) Teil1 , Teil 2


Überwachungsstaat:

Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung, Stoppt die Vorratsdatenspeicherung
Zur Zeit gibt es etwa 300000 Überwachungskameras in Deutschland (BKA-Chef 2006: Stärkere Video-Überwachung notwendig) , Im Jahr 2002 wurden fast 22000 Telefonüberwachungen in Deutschland gezählt
"Niemand hat die Absicht einen Überwachungsstaat zu errichten auch nicht Herr Schäuble", Sendung auf Phoenix
ARD Monitor - 12.04.07 - Schäubles Überwachungswahn: Rasterfahndung, präventive Aufzeichnung von Telefongesprächen, Abschuß von Passagiermaschinen (Mathias Richling - Schäuble schiesst ab mit dem Leben), Großer Lauschangriff, Sammeln von Mautdaten, Heimliche Online-Durchsuchung, Speicherung von Telefon, SMS, Handy, e-mail- und Internetdaten, EU-weite Vernetzung von Gen- und Fingerabdruckdatenbanken, Reisepässe mit elektronisch gespeicherten Biometriedaten, Beliebige Abfrage von Bankkontendaten, Überwachungskameras mit Biometriedatenerkennung, Massenhafte und permanente Erfassung von KfZ-Kennzeichen
Vorratsdatenspeicherung - Schnüffelstaat online
Zeitspiegel- Überwachung, George Orwels Vision vom Überwachungsstaat soll Wirklichkeit werden
extra 3 - Fragen Sie Dr. Schäuble
Dr. Wolfgang Schäuble: "Der Irakkrieg ist eine schlechte Lösung aber eine noch schlechtere Lösung wäre eine gedemütigte Weltmacht USA". Das perverse Weltbild des Dr. Schäuble
Die totale Überwachung Stern 22.11.2006
Der biometrische Reisepass, Seit Beginn des Monats gehört auch die Frage nach diversen Fingern des Antragstellenden zur Routine in jedem Einwohnermeldeamt. Jeder, der einen neuen Reisepass haben möchte, muss seinen Fingerabdruck abgeben. Die Daten können zur Zentralen Überwachung der Bevölkerung genutzt werden. Die Daten können auch von Lesengeräten unbefugt ausgelesen werden. Es besteht keine Möglichkeit dagegen rechtlich vorzugehen. 3Sat neues 04.11.2007
"Chaos Computer Club" überlistet biometrische Pässe, Neue Identität leicht gemacht, 3 Sat nano 01.04.2008
Schäuble: Keine Kontrolle der Geheimdienste: Zunehmende Schwierigkeiten habe er damit, dass ein Terrorist den gleichen Schutz des Grundgesetzes genießen solle wie jeder Bürger. Bundesinnenminister Schäuble zweifelt die in Deutschland praktizierte Kontrolle der Geheimdienste an. Wenn andere Geheimdienste nicht mehr mit den Deutschen zusammenarbeiten wollten, erweise man "der Freiheit einen Bärendienst"

Fernabsatz:
http://www.anbieterkennung.de
http://www.versandhandelsrecht.de
http://www.fernabsatzgesetz.de
http://www.haerting.de/deutsch/archiv/faq_ebay.htm
http://www.internetrecht-rostock.de
Wann gilt eine Person als Unternehmer (BGH VIII ZR 173/05)
Impressum einer Webseite - wichtige rechtliche Aspekte
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Schuldnerberatung:

Diskussionsforen des Forums Schuldnerberatung
Armut in Deutschland: Planet Wissen: Armut in Deutschland
Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (April 2005)

"Nur die Reichen werden reicher." Artikel über Armut in Deutschland. ("Die Zeit", 12.8.2004)

Zustand der Gesellschaft: Armut und Reichtum ("Aus Politik und Zeitgeschichte", B 29-30/2002)


Adressbuchschwindel, Dubiose Anzeigen-Firmen für Anzeigenverträge, Trick-Offerten:

Betrügerische Adressbuchverlage überziehen Journalisten in konzertierter Aktion mit einer Fülle 'sinnloser' Prozesse
(Law Hunting), um ihn so zu zermürben Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW): Die Maschen · Anzeigenschwindel · Wie verhalte ich mich richtig?
Anzeigenverträge - Firmenliste
, Liste dubioser Anzeigen Firmen , Liste von Anzeigenfirmen mit Unterlassungstitel IHK Pfalz warnt vor Adressbuchschwindeleien , IHK Frankfurt, Vorsicht Falle Adressbuchschwindel , IHK Dortmund, "Rechnungs- und Adressbuchschwindel"
Offertenschwindel Landeskriminalamt Baden-Württemberg Medieninfo
DER  A N Z E I G E N H A I – Trick-Offerten für völlig unnötige Eintragungen in Branchenregister!! (BGH, Urt. u 8. 7. 2004 -1 ZR 142/02 (OLG Düsseldorf))
Grosser Tyrann wurde mit Anzeigenschwindel reich 26.01.2006
Internet victims Rufmordkampagne gegen Meinolf Lüdenbach , Frontal 21, Der Beitrag richt nach Fisch , BITACLE: Friedrich Kurz und Tanja von Unger verbreiten Fischgeruch bei Frontal21 , Gemischte Gefühle - Und Meinolf Lüdenbach darf keinen Erfolg haben , Handelsblatt Weblog: So 03.09.2006, Miese Abzocke (Herr Matthes ist im Spiegel) IHK-Rhein-Nekar: Adressbuchschwindel ist strafbar (LG Lüneburg Az. 24 KLs13/02)
IHK-Nordwestfalen: 10 Tipps und Fragen zur Beurteilung von Adressbüchern 
IHK-Nordschwarzwald: Erstmals Gewerbeuntersagung gegen Schwindelfirma vom Verwaltungsgericht bestätigt (Verwaltungsgericht Arnsberg 1K 5028/01)
Mit einer perfiden Masche zocken unseriöse Adressbuchanbieter Unternehmer ab. Besonders dreiste Abzieher versuchen jetzt, doppelt Kasse zu machen. ( LG Berlin, Az.: 15 O 511/05)

Adressbuchverlage: Vorsicht Täuschung! von Clemens Oswald, WDR 16.08.2008: WDR, Samstag, 16.08.2008, 17.03 Uhr im Ersten
Immer wieder bekommen Firmen Post von privaten Adressbuchverlagen, die kaum von offiziellen Rechnungen des Handelsregisters zu unterscheiden sind. ARD-Ratgeber Recht zeigt, wie man sich erfolgreich dagegen wehren kann.

GoMoPa - der Finanz-Nachrichtendienst und Netzwerk unabhängiger Berater. Im Forum gibt es viele Hinweise auf dubiose Abzockfirmen

Heimarbeitsschwindel und Kostenfallen im Internet:
http://www.verbraucherschutz-internet.eu/88/Info/Aufkl%C3%A4rungsliste.htm (Achtung 18.10.2008:Die Seiten enthalten Werbung für Justizdienste und für Riesterrente. Diesbezüglich bitte hier informieren. Wer für die Justiz nicht fleissig Werbung macht, sondern die Justizprobleme kritisiert verliert als Verein auch gerne mal seine Gemeinnutzigkeit).
Kostenfallen im Internet: http://www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_internet_2007.pdf

Justizschwindel am AG Minden / LG Bielefeld / OLG Hamm

und das Erbe der Firma Roland Freisler und von Richter Adolf Hitler
Richter Roland FreislerGerichte sind die Erben der Firma Freisler und von Richter Adolf Hitler. Das OLG-Hamm ist direktes und federführendes Erbgericht der Nazis an dem und in dessen Gerichtsbezirk von so manchem Richter als ewig gestriger das Erbe mit den alten Systematiken immer noch fortgesetzt wird. So stellt der Bürger in diesem Gerichtsbezirk besonders nur eine Art minderwertiger Prolet (Menschenmaterial oder das "NICHTS") dar, dem Rechte im völligen richterlichen Selbstverständnis grundsätzlich rechtswidrig vorenthalten (gebeugt) werden müssen, während Juristen als höhere zugehörige elitäre Herrschaftsrassen gelten, denen Rechte als Gratifikation um die höher gestellte Herrschaftsperson zu gewähren sind (Richter Roland Freisler: "Eine richterliche Herrenrasse geht niemals unter!". Richter Frank Fasel 1981: "Die Justiz ist nicht bewegbar!"):
"...Die Gestapo reagierte Anfang 1935 mit Massenverhaftungen, in deren Verlauf mehr als 1.200 Frauen und Männer in Wuppertal, Velbert, Solingen und Remscheid festgenommen wurden. Die darauf folgenden Massenverfahren des Oberlandesgerichts Hamm sowie des Volksgerichtshofs, die als Wuppertaler Gewerkschaftsprozesse in die Geschichte eingegangen sind, wurden durch das in den Niederlanden gegründete Wuppertal-Komitee öffentlich gemacht. Allerdings konnte auch diese internationale Solidaritätskampagne nicht verhindern, dass mehr als 600 Angeklagte wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ schuldig gesprochen wurden. Die meisten von ihnen mussten für mehrere Jahre ins Gefängnis oder sogar ins Zuchthaus. Für einige setzte sich der Leidensweg fort, nach Verbüßung ihrer Haftstrafe wurden sie in ein KZ eingewiesen. ...Nach Kriegsende wirkten viele der Beteiligten an den Wuppertaler Gewerkschaftsprozessen aktiv am Wiederaufbau der Gewerkschaften mit."

Die Auferstehung der Terrorjustiz nach dem Dritten Reich in Bielefeld
...In Bielefeld, das nur ein Viertel soviel Einwohner hat wie Dortmund, sieht das Bild der „gereinigten Justiz“ noch übler aus. Der dortige Oberstaatsanwalt Depenbrock war schon zur Zeit Hitlers Ankläger beim Sondergericht der gleichen Stadt. Der Erste Staatsanwalt Bellwinkel war sogar Staatsanwalt beim „Volksgerichtshof“. Bellwinkel hat unter anderem das Todesurteil gegen den Erfurter Kammermusiker Ernst Fink erwirkt. Der Grund: Fink hatte zwei Bilder des „Führers“ zerschnitten.
Der Erste Staatsanwalt Dr. Josef Glunz war Staatsanwalt beim Sondergericht Essen. Sein ranggleicher Kollege Hagmann und Staatsanwalt Hans Köhne waren Ankläger in „Rassenschandesachen“ in Dortmund. Landgerichtsdirektor Huber gewann seine Erfahrung als Landgerichtsrat beim Sondergericht Dortmund, Landgerichtsdirektor Dr. Keil als Kriegsgerichtsrat, Landgerichtsdirektor Dr. Kuhlmann als Oberfeldrichter, Oberamtsrichter Strümpler als Oberlandesgerichtsrat beim Sondergericht Bielefeld, Amtsgerichtsrat Oldenburg in gleicher Position beim Sondergericht Prenzlau. Am 26. November 1943 verurteilte Oldenburg den Landarbeiter Friedrich Wilhelm Bartelt zum Tode, weil er sich nach einem Fliegerangriff ein paar Sachen im Werte von etwa 15 RM angeeignet hatte.
Von den Bielefelder Landgerichtsräten, Oberamtsrichtern und Amtsgerichtsräten, die ihrem „Führer“ bei Kriegs- und Sondergerichten gedient haben, sei an dieser Stelle noch Landgerichtsrat Dr. Regis erwähnt: Er steht auf der internationalen Kriegsverbrecherliste (Nr. 40/142). Selbst das berüchtigte Gefangenenlager Oberems und die Haftanstalt Bielefeld werden von einem ehemaligen Oberfeldrichter, Regierungsdirektor Dr. Bernd Holl, geleitet.
Durch diese Seiten werden die Richter im OLG-Bezirk Hamm gemäß dem Präsidenten Richter Gero Debusmann vom OLG-Hamm an Rechtsbeugung, Willkür, Protokollfälschungen/Urkundenfälschungen, Lügen, Verspotten von Bürgern etc. gehindert und das darf nicht sein:
Richter Debusmann
Der Präsident des OLG Hamm Gero Debusmann (Geboren: 03.11.1943 in Bensberg/Köln), Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land NRW, am 06.05.2008: ...mir ist zur Kenntnis gelangt, dass sie seit einiger Zeit bei der lnternic.net die Domain www.olg-hamm.info für sich registriert haben und sich dort in unsachlicher und zum Teil verleumderischer und beleidigender Weise zu Vorgängen in der Justiz des Oberlandesgerichts Hamm, des Landes Nordrhein-Westfalen, aber auch der gesamten Justiz äußern. ... Indem dort von Ihnen eingestellte derart unsachliche, verleumderische und beleidigende Darstellungen der Justiz des gesamten Landes NRW, aber insbesondere auch des Oberlandesgerichtsbezirks Hamm vorgefunden werden, wird das Ansehen der Justiz in höchstem Maße gefährdet und sie wird in der ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben beeinträchtigt. ...Mit dem Inhalt ihrer Internetseite verstoßen sie gegen Vorschriften des Strafgesetzbuches. Die unsachlichen Äußerungen und Darstellungen sind verleumderisch, beleidigend und ehrenrührig. ...
Mit freundlichen Grüßen Gero Debusmann
Mehere Strafanträge von Richter Gero Debusmann gegen mehr als 30 Personen, die sich auf diesen Seiten seiner Meinung nach beleidigend, ehrenrührig und verleumderisch äußern und damit die Justiz, bei den von ihm sogenannten "ordnungsgemäßen Aufgaben" von Urkundenfälschung (Protokollfälschung), Rechtsbeugung usw. usw., beeinträchtigen wurden von der Staatsanwaltschaft Bielefeld bereits eingestellt. zB. am 12.10.2008 Aktenzeichen 61 Js 860/08, am 29.10.2008 Az. 43 Js 2222/08 und am 18.11.2008 Az. 26 Js 555/08 usw. usw..
Desweiteren wurden nun 4 weitere Strafanträge wegen angeblicher beleidigender Äußerungen auf dieser Seite am 31.07.2009 eingestellt (AG-Minden 13 Cs-43 Js 883/08-547/08). Somit war mehr als die letzten 5 Jahre kein Strafverfahren oder Unterlassungsverfahren bezüglich dieser Seiten erfolgreich obwohl die Staatsanwaltschaft und viele Richter diese Seiten unbedingt mit allen Mitteln verhindern wollen und man viele opportunistische Gefolgsleute hat, die von der Macht und Gewalt profitieren wollen und sich bei dieser und den Kollegen korrupterweise dadurch profilieren wollen und sich auch profilieren.
Dass es auf diesen Seiten eine beleidigende oder verleumderische Äußerung gibt konnte also innerhalb von über 5 Jahren bis heute nicht nachgewiesen werden. Dabei dürften mehr als 50 Äußerungen auf diesen Seiten, die angeblich einen beleidigenden oder verleumderischen Inhalt haben innerhalb von Strafantragsverfahren untersucht worden sein.

Zur Zeit liegt allerdings wieder ein Strafantrag aus dem Juni 2009 wegen Beleidigung bezüglich dieser Seiten vom Amtsgerichtsdirektor Hans-Jörg Depke aus Minden vor. Anstatt, dass er jemals ein einzigen Wort gegen die Rechtsbeugungen, Protokollfälschungen und anderen Verbrechen seiner Kollegen gesagt hat mit denen er am Amtsgericht Minden zusammenarbeitet, die an "seinem" Gericht getätigt werden, werden die verbrecherischen Kollegen dadurch durch ihn unterstützt und in ihrem rechtbeugerischen Verhalten bestätigt. Desweiteren soll verhindert werden, dass die Bürger darüber informiert werden, damit diese sich nicht im geringsten davor schützen können und auch nicht einmal davor gewarnt sind, weil man am Bürger möglichst viel Geld verdienen und sich nach Möglichkeit auch noch an Macht- und Gewalt an diesem bereichern will.
Desweiteren erfolgte die Beschuldigung, dass der Betreiber dieser Seite im Internet beleidigende Inhalte über Richter Depke verbreiten würde. Ich habe im Juni/Juli 2009 über 5 Suchmaschinen bemüht und konnte nur einen Inhalt über eine Äußerung bezüglich eines Artikels im Mindener Tageblatt über Richter Depke (außer die des AG-Minden selbst) finden, die auch heute noch vorhanden sind. Welche angeblichen beleidigenden Inhalte das sein sollen ist auch der Staatsanwaltschaft unbekannt. Gegen sogenanntes niederes Proletenvolk geht die Staatsanwaltschaft gerne mit an den Haaren herbeigezogenen willkürlichen Unterstellungen vor. Während im umgekehrten Fall, wenn es sich um beweisbare Verbrechen insbesondere auch von Juristen, Staatsanwälten und Richtern am AG-Minden oder im Landgerichtsbezirk Bielefeld handelt, es sich letztlich bei strafbarem handeln um einen Verbotsirrtum von Volljuristen handelt, soweit nicht Beweismittel unterschlagen werden etc.
Eine der geistig schwachsinnigsten und geistig dämlichsten Behauptungen um mit krimineller Energie Strafvereitelung für die Kollegen zu betreiben war die von Staatsanwältin Sandra Veit StA Bielefeld (62 Js 273/03, Schreiben vom 13.08.2003) und Oberstaatsanwältin Dr. Barbara Vogelsang GStA Hamm (2 Zs 2277/03, Schreiben vom 01.09.2003), dass wahrheitsgemäße Zeugenaussagen von Richtern, die aus Befangenheitsverfahren stammen, die abgelehnt worden sind, nicht verwertbar sind mit der zusätzlichen Folge, dass der Richter entsprechend auch nicht noch einmal wahrheitsgemäß neu aussagen muß und alle anderen Beweismittel nicht mehr zu berücksichtigen sind. Es ist aber nicht so, dass diese Staatsanwältinnen als Volljuristen, die einen solchen rechtlichen Schwachsinn von sich geben bzw. wegen dem äußern unverständlichen rechtlichen Schwachsinns gemäß Richter Thomas Helmkamp vom LG-Bielefeld (jetzt LG-Münster) oder Richter Husmann/Eickhoff vom AG-Minden zu einer psycholgischen Untersuchung geschickt werden müssen, so wie man dieses mit sogenannten niederen Proletenmenschen macht, weil bei diesen bereits rein im Ansehen der Person zu unterstellen ist, dass diese nur rechtlichen Schwachsinn bei Gericht vortragen können.
Dass ist auch der richtige Weg für Sandra Veit Oberstaatsanwältin zu werden, weil genau das gegenüber sogenannten niederem und minderwertigen Proletenvolk zur Belohnung, Belobigung und Beförderung führt wie man auch an Richter Dr. Martin Fleuß CDU (ehemals VG-Düsseldorf) sieht.

Vorwort vom Präsidenten des OLG-Hamm Gero Debusmann:
"Die Richter sind allein an Recht und Gesetz gebunden. Ihre Unabhängigkeit und Entscheidungsgewalt gehen mit einem besonders hohen Maß an Verantwortung einher, derer sich die Richterschaft des Oberlandesgerichts, ebenso wie die zahlreichen Mitarbeiter meines Hauses bewusst sind.
Die Bürgerinnen und Bürger, die sich an uns wenden, können sicher sein, dass ihren rechtlichen Anliegen mit diesem Verantwortungsbewusstsein stets begegnet wird."


Diese vorstehende ungeheuerlich verlogene Aussage des Präsidenten des OLG-Hamm Gero Debusmann gibt es nun nach meheren Beschwerden meinerseits wegen der ungeheuerlichen Verlogenheit nicht mehr.

Nun geht es etwas weniger verlogen zu aber gelogen wird immer noch vom neuen Präsidenten Johannes Keders:
"Unsere Internetseite soll dazu beitragen, die Justiz für Sie zu öffnen. Sie gibt Ihnen einen Einblick in Geschichte, Aufgaben, Funktionen und Dienstleistungen des Oberlandesgerichts Hamm, informiert Sie über unser Rechts- und Gerichtssystem sowie aktuelle Rechtsprechung  und bietet Ihnen zusätzliche Serviceleistungen."
Es gibt keine wirklichen Einblicke in die dort tatsächlich getätigte Justiz, sondern nur Einblicke dahin gehend wie die Justiz dort tatsächlich sein sollte. Das dort auch heute noch von Richtern Recht wie zur Nazizeit mit rechlosstellenden Kontaktverboten, die willkürlich erteilbar sind, angewendet wird etc. etc. davon ist niergendwo die Rede. Geschichtlich wird auch nicht darauf hingewiesen, dass das OLG-Hamm eines der führenden Nazigerichte in Zusammenhang mit den Wuppertaler Prozessen gewesen ist etc. etc.
Es gibt also keinen wirklichen Einblick in die Geschichte und in die tatsächlich ausgeführten Funktionen und keine wirkliche Information über das Rechts- und Gerichtssystem wie es dort praktiziert wird und auch nicht auf die zusätzlichen Serviceleistungen wie Abdeckung von Rechtsbeugung und Dienstverletzungen von Richtern etc.. Darüber wird auch nicht richtig informiert und es wird auch nicht darüber informiert wie man dort als Prolet verarscht wird (wie zur Nazizeit), wenn man sich heute über die rechtlichen Verfehlungen und Rechtsverletzungen beschwert und wie diese sogar von der elitären Gesellschaft entgegen jeden geltenden Rechts abgeblockt und untereinander abgedeckt werden.
Die Öffnung des Gerichts besteht allein darin wie stets und immer, dem sogenannten juristisch dummen Proleten vorzuführen wie eliäre Juristen bzw. Richter sich für Recht und Gesetz, das Bürgern eingentlich zusteht aber diese nicht erhalten, als elitäre Gesellschaft feiern können und dürfen und dafür auch noch mit Geld bezahlt werden und die Schönheit ihres persöhnlichen Rechts auf ihren Internetseiten proklamieren. Dabei werden Bürger von allem befreit was ein würdiges Leben ausmacht und für ihr ganzes Leben ruiniert und dafür noch von Juristen verspottet und sind danach im OLG Bezirk Hamm nur noch minderwertigtes Menschenmaterial, weil diese Juristen daran ein berechtigtes Interesse haben ihre Opfer zu verleugnen, zu verspotten (Staatsanwaltschaft Hannover) und diese so willkürlich zu behandeln wie es diesen gerade Spaß macht.

Grundrechtsverletzungen sind eine immerwährende und stetige sogenannte "mit besonders hohem Maß bewußte verantwortungsvolle ordnungsgemäße Aufgabe" im Gerichtsbezirk OLG-Hamm:
Richterin Gerlinde Prange (LG-Bielefeld) versagt vorsätzlich mehrfach das rechtliche Gehör

Justizministerin NRW Roswitha Müller-Piepenkötter versagt ebenfalls das rechtliche Gehör

RichterschweinchenWie Richter Dr. Kummer (LG-Bielefeld 23 T 517/08) zusammen mit Richter Dr. Frank Haddenhorst vom LG-Bielefeld Bürgern das rechtliche Gehör versagt, damit der niedere Prolet im Ansehen der Person keine Rechte bei Gericht geltend machen kann Nach einer Entscheidung von Richter Dr. Kummer und Richter Dr. Haddenhorst wurde im Zwangsversteigerungstermin am AG-Minden vom Versteigerungsrichter vorgetragen, dass das betreffende Grundstück nicht erschlossen ist! Das liegt daran, weil dieses Grundstück tatsächlich nicht erschlossen worden ist.
Richter Dr. Kummer hat aber keinen Zweifel daran, dass das Grundstück erschlossen ist, weil er den Gutachter aus einer vielzahl von Verfahren kennt und das sei der Beweis dafür, dass die Feststellungen des Gutachters, dass das Grundstück erschlossen ist richtig sind.
Die vom Beschwerdeführer vorgelegten Beweise, wie die Erschliessungsverträge für die zukünftige Erschliessung, die Erschliessungspläne, Fotos des derzeitigen Zustandes mit bereits durchgeführten Arbeiten für die zukünftige Erschliessung, Nachweis das der festgestellte Grundstückspreis einem nicht erschlossenen Grundstück entspricht und das auch ein entsprechender Grundstückspreis gezahlt worden ist für den sich auch mehere zehntausend Quadratmeter selbst in direkter Nachbarschaft zum Grundstück seit 8 Jahren bis heute zum gleichen Preis unerschlossen gekauft werden können ua. reichen als Beweismittel aus folgenden Gründen nicht aus:
1. Es kommt nicht auf den tatsächlich erbrachten Grundstückskaufpreis an (der vorliegend genau dem eines unerschlossenem Grundstücks in dem Gebiet entspricht und zu dem bisher alle Grundstücke und noch mehere zehntausend Quadratmeter auch in direkter Nachbarschaft zum bewerteten Grundstück seit 8 Jahren bis heute gekauft werden können. Der vom Gutachter festgestellte Grundstückswert entspricht dem tatsächlich bezahlten Kaufpreis allerdings zuzügl. Erschließungskosten.)

2. Es kommt darauf an ob man den Gutachter als Richter aus einer vielzahl von Verfahren kennt und das ist der Beweis dafür, dass die Feststellungen des Gutachters richtig sind. (Da es nicht darauf ankommt ob in den vielen Verfahren aus denen man den Gutachter kennt dieser die Gutachten richtig gefertigt hat, kommt es also auf die Qualität der Gutachten gar nicht an, sondern nur darauf ob man sich in elitären Kreisen aus einer Vielzahl von gemeinschaftlichen elitärem Geld verdienen gut kennt.)
Die anderen Beweismittel sind demgegenüber unbedeutend und gemäß der Begründung konkludent auch nicht zur Kenntnis genommen worden.
Gemäß der Entscheidung von Richter Dr. Haddenhorst über eine Beschwerde wegen der völlig falschen Feststellung besteht aber kein Zweifel daran, dass alle vorgetragenen Beweismittel zur Kenntnis genommen worden sind und dass die Entscheidung von Richter Dr. Kummer daher richtig ist. Wenn die Beweismittel aber tatsächlich alle zur Kenntnis genommen worden sind, dann kann es sich nur um bewußte Rechtsbeugung gehandelt haben um einen Gutachterkollegen abzudecken den man aus einer vielzahl von Verfahren elitär richtig gut kennt und die Entscheidung von Richter Dr. Haddenhorst kann dann nur dazu dienen einen Richter abzudecken, der einen Gutachter abdeckt, weil man sich aus einer vielzahl von Verfahren oder aus der Gerichtskantine ebenfalls elitär gut kennt und es auf die Tatsachen über die Entschieden wurde eben gar nicht ankommt. Es kommt also gemäß Richter Dr. Kummer und Richter Dr. Frank Haddenhorst nur auf das reine Ansehen der Person bei der Entscheidung an.

T-Shirt ProzessbeobachterFür das Tragen eines T-Shirt mit der Aufschrift Prozessbeobachter gibt es am OLG-Hamm Gefängnis. BDF
Verhaftung, weil einem Richter (angeblich) mein T-Shirt nicht gefällt!
Ich habe seit einigen Jahren immer wieder Ärger mit unfähigen und/oder kriminellen Richtern. So wurde ich vom AG Gelsenkirchen wegen angeblich "falscher Verdächtigung" zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Richter des AG hatte in seiner mündlichen Urteilsbegründung vor Zuhörern sogar gesagt, ich sei nicht kriminell, und die Demokratie bräuchte Menschen wie mich. Weshalb er dann meinte mich verurteilen zu können/müssen, war weder für mich, noch den Zuhörern begreiflich.
Das LG Essen hob das Urteil wieder auf, und teilte ausdrücklich schriftlich mit, dass das Urteil des AG rechtsfehlerhaft war.
Der AG Richter ist heute Direktor eines Amtsgericht. Also ein Mann, der eigentlich wissen sollte wann eine Straftat vorliegt und wann nicht. Der BGH hat mehrfach festgelegt, wann eine falsche Verdächtigung eine Straftat ist. Von einem so erfahrenen Richter erwarte ich, dass er dies kennt, und nicht einen Bürger grobfahrlässig (oder vorsätzlich) verurteilt.
Zwischen 1996 und 2009 gab es ca. 13 Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Essen gegen mich. Immer wenn es zur Anklage kam, habe ich die Verfahren gewonnen. Zum Teil dauerte es 6,5 Jahre. Weshalb die Justiz, die angeblich so überlastet ist, immer wieder versucht mir irgendwelche Straftaten anzudichten, ist mir unverständlich. Die sollen doch froh sein, wenn ich keine Straftaten begehe, und nicht ständig versuchen mir irgend etwas anzudichten.

Die grundgesetzlich geschützte vermutete persönliche Meinung einer Person stellt für die Richter eine Beleidigung dar für die diese aus dem Gerichtssaal zu entfernen ist. Eine öffentliche Kontrolle der Justiz ist nicht erlaubt. Richter wollen rechtliche Verbrechen und Rechtswidrigkeiten ohne Öffentlichkeit tätigen und stecken Prozessbeobachter daher in den Knast:
T-Shirt mit der Aufschrift "Prozeßbeobachter" etc. ist nicht erlaubt (OLG-Hamm 3Ws 277/02)
"... Es ist ein Phänomen unserer Mediendemokratie, daß ein Berufsstand, der über eine so zentrale politische, soziale und wirtschaftliche Macht verfügt wie die Richterschaft, sich so erfolgreich dem Prüfstand öffentlicher Kritik entzogen hat. ... Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend." Richter am BGH Wolfgang Neskovic: ZAPHeft 14/1990, S. 625
"Jeder kann heute zum Opfer einer Justiz werden, die sich einer wirksamen Kontrolle konsequent entzieht."
Rolf Bossi, 3Sat Kultutzeit 17.03.2005 Justizkritik - Balance-Akt zwischen den Stühlen Norbert Leppert, Gerichtsreporter im Ruhestand (Frankfurter Rundschau)
Richtig dick aber kann es für einen Reporter kommen, wenn es um die Aufdeckung handfester Justizaffären geht, wie zum Beispiel: Geldbußen, die in ausgewählte Kanale gelenkt werden, um davon privat zu profitieren; Nebentätigkeit, die zum Haupteinkommen wird und den Anschein von Abhängigkeit aufkommen lassen; Steuerhinterziehung; Akten, die dem Rechtsverkehr entzogen, unterdrückt oder auch manipuliert werden; Vorwurf der Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung; Verdacht auf Falschaussage oder schwere dienstliche und außerdienstliche Verfehlungen vor dem Hintergrund von Alkohol oder anderen Drogen
alles Skandale und Skandälchen, von denen kaum eines der großen Gerichte in der Bundesrepublik - und so manches kleinere auch nicht - verschont gewesen wäre. Reporter, die sich zur Aufdeckung entschließen - ich drücke es bewusst so vorsichtig aus, weil ich etliche Kollegen kenne, die sich dazu nicht oder nicht mehr entschließen können, was zwar unprofessionell ist, aber nachvollziehbar Gründe hat - diese Reporter jedenfalls haben sich auf einiges gefasst zu machen.
“Manöver der Ausgrenzung und Isolierung” : Norbert Leppert über Glanz und Elend der Justizkritik und die Krallen der Kritisierten Nur hin und wieder mal wird ein Fall publik, bei dem der Konflikt so hoch kocht, dass die Beteiligten ihn nicht mehr unterm Deckel halten können. So wie unlängst im kleinen Buxtehude, wo der Amtsrichter nach Veröffentlichung eines fraglos scharfen Kommentars den Gerichtsreporter vom örtlichen “Tageblatt” von der darauf folgenden Hauptverhandlung kurzerhand ausschloss. Begründung: “Angesichts der herabsetzenden Berichterstattung besteht die Gefahr, dass der Berichterstatter auch weiterhin in entstellender und herabsetzender Form die Öffentlichkeit unterrichtet” - also wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung, § 172, Nr. 1 GVG).
Kommentar? Überflüssig, meine ich, nachdem das OLG Celle die Anordnung des Amtsgerichts wieder aufgehoben hat, mit der Feststellung, “dass ein Richter oder Schöffe sich Kritik an seiner Tätigkeit in der Presse gefallen lassen muss, selbst dann, wenn sie unsachlich und herabsetzend ist.” Ausschluss von der Hauptverhandlung sei “erst dann denkbar, wenn eine Pressekampagne nur darauf angelegt ist, das Gericht zu beeinflussen”.
Eine, wie ich finde, klare und ausgewogene Entscheidung, die man freilich auch erwarten durfte nach diesem eklatanten Fehlgriff in die obrigkeitsstaatliche Mottenkiste. [...]


Für die elitären Anwaltskollegen sind Domainnamen am OLG-Hamm, die sich aus Gattungsbegriff und Ortsnamen zusammensetzen erlaubt aber für das "dumme" Proletenvolk nicht.

Im Jahre 2003 entschied das OLG Hamm, dass eine geschäftliche Bezeichnung in Verbindung mit einem Städtenamen als Domainname irreführend war und somit nicht verwendet werden durfte. Im konkreten Fall ging es um die Bezeichnung “tauchschule-dortmund.de”. Die Richter argumentierten, durch die Kombination mit dem Städtenamen präsentiere sich die Firma so, als ob sie die marktführende Tauchschule in Dortmund sei.
Fünf Jahre später, im Juni 2008, revidierte das Oberlandesgericht Hamm sich selbst und entschied nunmehr, dass eine Verbindung aus Ortsnamen und Gattungsbegriff als Domain doch rechtlich zulässig ist. Im konkreten Fall ging es um eine Domain von Rechtsanwälten, nämlich „rechtsanwalt-ortsname.de“

Der Bericht über Richter eines OLG-Hamm, soll nicht mit dem OLG-Hamm in Verbindung gebracht werden. Eine Auswahl von Fragen an den Präsidenten des OLG-Hamm Gero Debusmann
Bis zum 01.10.2008 wurde keine einzige Frage beantwortet und es wurde auch keine Dienstaufsichtsbeschwerde bearbeitet. Auf der Homepage des OLG-Hamm beschreibt Richter Gero Debusmann die Vorgänge in seinem Gerichtsbezirk als verantwortungsvolles Handeln, dass nach Recht und Gesetz erfolgt und auf dass man sich beim OLG-Hamm verlassen kann und ausserdem handele es sich in der Justiz um ausgeübte "Qualität". Da an den Zuständen nichts geändert wird kann man sich also darauf verlassen, dass Rechtsbeugung, Protokollfälschungen uvam. und die Entscheidungen in Ansehen der Person (Willkür) in diesem Gerichtsbezirk handeln nach Recht und Gesetz darstellt, eine Qualität auf die man sich stets verlassen kann und dass genau das auch die ordnungsgemäße Aufgabe von Richtern/Juristen ist, so jedenfalls Gero Debusmann, viele andere Richter an diesen Gerichten und auch die Landesjustizministerin ("Eine lobenswerte Aufgabe im Dienste der gesamten Menschheit"). Und gemäß Gero Debusmann wird die Justiz durch diese Internetseiten nun daran gehindert diese Willkür zu tätigen und dass ist für ihn wie für viele andere Richter und viele Juristen sehr schlimm ist, weil diesen die völlig willkürliche Macht und Gewalt dadurch zum Teil entzogen wird.
Daher meint Gero Debusmann wie viele andere Richter auch den Betreiber dieser Internetseite wegen Beleidigung ua. anzeigen zu müssen.
Die Einblicke in das Innenleben von Justitia in NRW sind freilich noch nicht komplett. Was sich vor dem Streit um den OLG-Chefposten hinter den Kulissen abspielte, lässt sich allenfalls erahnen, wenn man den Informationen der Kölner Justizszene trauen darf: Mit dem verfassungsrechtlich verbürgten Grundsatz der Bestenauslese ist es nicht mehr weit her, weil inzwischen auch parteipolitische Aspekte eine entscheidende Rolle zu spielen beginnen. Wie kann das beschreiben und veröffentlichen des in diesem Gerichtsbezirk getätigten justiziellen verantwortungsvollen Handeln, dass nach Recht und Gesetz erfolgt und Qualitativ hochwertig ist, so jedenfalls Richter Gero Debusmann, eine Beleidigung darstellen? Vielleicht weil der Bürger damit einige Einblicke in das Innenleben der Justiz erhält? Warum sind Einblicke in das Innenleben und Außenleben der Justiz eine verleumderische Beleidigung für manche Richter/Juristen?
Vizepräsident Dodt vom LG-Bielefeld: Gemäß dem Vizepräsidenten Dodt des LG Bielefeld stellt die Geltendmachung der auf dieser Seite bezüglich Richter Heinrich Burckhard Husmann geltend gemachten Befangenheitsgründe eine schwere richterliche Beleidigung dar und diese können daher allesamt nicht berücksichtigt werden.
Das warf 2 Fragen an Richter Dodt auf:
1. Wenn die Geltendmachung eines Befangenheitsantrages aufgrund entsprechender Vorfälle durch das Dokumentieren dieser bereits eine schwere Beleidigung darstellt, was für eine schwere richterliche Selbstbeleidigung und was für schwere richterliche Vergehen müssen die dokumentierten Vorfälle als richterlich selbst getätigte Handlungen dann erst darstellen?
2. Es ist immer und stets von Richtern festgestellt worden, das die dokumentierten und geltend gemachten Befangenheitsgründe nicht im geringsten zu beanstanden sind, sondern vollkommen gesetzlich korrektes und rechtich einwandfreies richterliches Vorgehen darstellen (auch vom Präsidenten des LG Bielefeld Jürgens und OLG Hamm von der Beeck). Wie kann das Beschreiben oder veröffentlichen eines solchen überaus korrekten Vorgehens eine Beleidigung darstellen?
Auf diese Fragen gab es niemals eine Antwort.

Der ehemalige Präsident des OLG Hamm Rudolf von der Beeck:
Der Präsident des OLG Hamm von der Beeck bestätigt die "vollkommen korrekten Entscheidungen" des Präsidenten des LG Bielefeld Jürgens, dass die auf dieser Seite aufgeführten gerichtlichen Vorfälle im OLG-Bezirk Hamm über die ich mich beschwert habe alles einwandfreies und nicht im geringsten zu beanstandendes richterliches Verhalten darstellen und bedroht mich damit, mich wegen Beleidigung anzuzeigen, weil ich genau das vorstehende von ihm erklärte hier veröffentliche.
Das warf auch hier die Frage an den Präsidenten des OLG Hamm von der Beeck auf warum ich das vollkommen korrekte richterliche Vorgehen, das er selbst feststellt, hier nicht veröffentlichen darf und es eine Beleidigung darstellt?
Darauf gab es keine Antwort.
Wie Richter Rudolf von der Beeck jedoch sinngemäß auch erklärt handelt es sich bei der richterlichen Tätigkeit um ein stetiges natürliches Dienstvergehen.

„Gute Taten, die andere in ihrer Bosheit bloßstellen, werden von diesen in ehrlichster Überzeugung als Bosheit aufgefaßt.“ Leo Tolstoi


Anwalts-Hopping, Kein Anwaltswechsel mehr bei Berufung in Zivilsachen, Focus Nr. 46/2000
Wer in Zivilsachen in Berufung geht, muss den Anwalt wechseln. Das könnte sich ändern
Mit der Autorität als einer der angesehensten Anwälte Deutschlands und einer fast 50-jährigen Berufserfahrung griff Redeker die so genannte Singular-Zulassung an.
Als „Relikt des aufgeklärten Polizeistaats“ qualifizierte der Bonner Jurist die Regelung ab.
Vertreter von Justiz und Anwaltverbänden verteidigten die Singular-Zulassung vor den Verfassungsrichtern: Das Prinzip „dient nicht dazu, einer kleinen Anzahl von Anwälten den Besitzstand zu sichern, auch wenn es gelegentlich behauptet wird“, sagte Achim Krämer, Anwalt beim Bundesgerichtshof, für den Deutschen Anwaltverein. Die „kongeniale Zusammenarbeit“ mit den nur am OLG zugelassenen Anwälten lobte Gero Debusmann, Präsident des Oberlandesgerichts Hamm.
"kongenial" = auf gleichem Rang arbeitend und ebenbürtig bei Erfüllung der ordnungsgemäßen Aufgaben von Rechtsbeugung, Protokollfälschungen etc.
Entsprechend ergab sich eine elitäre geringe Abstufung zu minderwertigeren Anwälten. Es sollte sicherlich eigentlich mehr "kollegial" heissen, weil auch keiner aus den auserwählten Kreisen von elitären höher gestellten Anwälten im Ansehen der Person etwas gegen die dortigen Zustände sagt, sondern diese Anwälte in der Regel auf gleichem Niveau daran mit gearbeitet und diese Taten unterstützt haben um sich so um die Monopolposten als um die Person verliehene Gratifikation verdient zu machen.

Grußwort des Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm
....Die Richter sind allein an Recht und Gesetz gebunden. Ihre Unabhängigkeit und Entscheidungsgewalt gehen mit einem besonders hohen Maß an Verantwortung einher, derer sich die Richterschaft des Oberlandesgerichts, ebenso wie die zahlreichen Mitarbeiter meines Hauses bewusst sind. Die Bürgerinnen und Bürger, die sich an uns wenden, können sicher sein, dass ihren rechtlichen Anliegen mit diesem Verantwortungsbewusstsein stets begegnet wird.

Vortrag anlässlich der Informations- und Bewerbungsmesse „JurStart“ am 19. Mai 2005 in Münster von Gero Debusmann:
Dass die Wahrnehmung judikativer Gewalt dem Richter als ureigene Aufgabe „anvertraut“ ist, heißt, dass er seine Arbeit bestmöglich im Interesse seines „Treugebers“ zu erfüllen hat, nämlich des Volkes, in dessen Namen er Recht spricht. Aus diesem Grunde hat der Verfassungsgeber dem Richter persönliche und sachliche Unabhängigkeit eingeräumt, auf die ich im Folgenden noch ausführlicher zu sprechen kommen werde. Es wird oft verkannt, dass die richterliche Unabhängigkeit nicht der Einräumung von Standesprivilegien, sondern ausschließlich dem Interesse an einer funktionsfähigen, intakten, rechtsstaatlichen Anforderungen genügenden Rechtsprechung dient. In diesem Sinne ist die Justiz immer auch „Dienstleister“. Selbstverständlich gibt es einen sog. Bereich der äußeren Ordnung, den der Richter zu beachten hat und innerhalb dessen auch eine Überwachung durch den Dienstvorgesetzten stattfindet. Hierzu gehören etwa - das Tragen der Robe in Sitzungen / angemessene Umgangsformen, - Pünktlichkeit und Einhaltung gesetzlicher Fristen und Termine (Urteilsabgabefristen!), - die Sorge für einen ordnungsgemäßen Verlauf der Sitzung.


Juristische Aktivitäten des Systemkritikers und Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael Uhl (4 Ws 426/07 sowie 4 Ws 145/04 sowie 3133 EH 295/07)

Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm Gero Debusmann verweigert am 21.11.2007 in der Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richter in seiner rechtspolitischen Verantwortung vorsätzlich die konkrete Auseinandersetzung und die Benennung des Beschwerdegegenstandes. Der Präsident des Oberlandesgericht Hamms Gero Debusmann verweigert vorsätzlich die in der Dienstaufsichtsbeschwerde angemahnte konkrete inhaltliche Auseinandersetzung mit der Missachtung der völkerrechtlichen Konstatierung und Verurteilungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte von Menschenrechtsverletzungen in Familienrechtssachen begangen durch die jeweiligen juristischen und sozialen Behörden bei Kindschaftssachen in den Gerichtsbezirken Münster und Hamm, hier im konkreten Fall Haase. Stattdessen präsentiert der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm Gero Debusmann dem beschwerdeführenden Bürger ganz offensichtlich ein Standardschreiben mit Argumentationsmodulen, das auswechselbar auf jeden anderen Beschwerdefall passt und in der Intention die Überprüfung richterlicher Tätigkeiten mit der vorsätzlichen Verweigerung des Gerichtspräsidenten zum Ausdruck bringen soll. Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm Gero Debusmann verweigert hier vorsätzlich die Überprüfung, dass die unabhängigen Richter dem Gesetz unterstehen.
Im weiteren verfassungsrechtlichen Verfahren wird nunmehr zu überprüfen sein, inwieweit der Präsident des Oberlandesgericht Hamms eigene inoffizielle Richtlinien zur Missachtung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in der Rechtsprechungspraxis am Oberlandesgericht Hamm, insbesondere im Fall Haase, ausgegeben haben mag oder inwieweit der Präsident des Oberlandesgericht Hamms auf Richtlinien zur Missachtung völkerrechtlich festgestellter Menschenrechtsverletzungen in der deutschen Rechtspraxis ausgegeben vom Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen oder gar vom Bundesministerium der Justiz zurückgegriffen haben mag.

OLG-Präsident Gero Debusmann im Gespräch mit HammTV 19.12.2007
Der Sinn des Neubaues war es auch der Öffentlichkeit zu zeigen, ein Gericht ist keine Trutzburg, ein Gericht soll keine Drohgebärden auf den Beteiligten aussenden, sonders es soll offen es soll zugänglich und es soll zweckmässig erscheinen. ...

Man will entsprechendes ja auch nur nach außen hin zeigen und es soll für den Bürger gefühlsmäßig so von außen erscheinen. Was er dann in der Trutzburg tatsächlich erlebt, darüber werden von Gero Debusmann vorstehend keine Angaben gemacht. Zu den Vorgängen, die sich im innern von so manchem Gericht abspielen:
23. Alles in allem: Der deutsche "Justizladen" ist wenig vertrauenserweckend und jeder Bürger würde um ein Geschäft, das so schmuddelig und abstoßend wirkt wie manches deutsche Gericht, einen riesigen Bogen machen und - wenn er könnte und darum wüßte - bei der Konkurrenz kaufen.
Dr. Lamprecht, Inhaber des Bundesverdienstkreuzes erster Klasse, verliehen von der Bundesjustizministerin


Spitzenjuristen unter Meineidsverdacht WDR.de und 12.12.2004 Law Blog Udo Vetter :
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm Gero Debusmann steht unter dem Verdacht, einen Meineid geschworen zu haben. Und wenn er es nicht war, dann hat ein hochrangiger Beamter aus dem Justizministerium gelogen.
Das Ermittlungsverfahren wegen Meineid gegen Debusmann und Becker wurde von der zuständigen Staatsanwaltschaft Essen durch Zuweisung nach § 145 GVG an die Staatsanwaltschaft Hagen abgegeben und von dieser eingestellt. Der Meineidverdacht ist damit nicht ausgeräumt.
§ 38 DRiG Richtereid.
(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:
"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und
Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen(, so wahr mir Gott helfe)."
Jeder Richter leistet nicht einen Richter-Eid, sondern nachweisbar einen Richter-Meineid.


Der Disclaimer am AG-Minden am 20.08.2008 und am OLG-Hamm und auch dort der unausrottbare rechtliche Schwachsinn:

"Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg [Az.:312 O 85/98] entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landgericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Aus diesem Grunde betonen wir ausdrücklich, dass von uns keinerlei Einflussnahme auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten genommen wird. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung in Hinsicht auf rechtsextreme, pornografische oder sonstige kriminelle Inhalte. Wir distanzieren uns hiermit ausdrücklich von den Inhalten aller gelinkten Seiten."
Der entscheidende Abschnitt des Urteils vom genannten LG-Hamburg lautet: "Wie in der Entscheidung des BGH vom 30.01.1996, NJW 96, 1131 ff. ausgeführt, kann das Verbreiten einer von einem Dritten über einen anderen aufgestellten herabsetzenden Tatsachenbehauptung dann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen, wenn derjenige, der die Behauptung wiedergibt, sich nicht ausreichend von ihr distanziert. Eine solche ausreichende Distanzierung hat der Beklagte jedenfalls nicht dadurch vorgenommen, daß er auf die eigene Verantwortung des jeweiligen Autors verweist. Dies ist keine Distanzierung, sondern vielmehr eine nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung." Das LG Hamburg bejahte in diesem Verfahren gerade eine Haftung des Linkenden für persönlichkeitsrechtsverletzende Aussagen auf den verlinkten Webseiten. Eine allgemein gehaltene Aussage, die jegliche Haftung hinsichtlich anderer Webseiten ausschließen sollte, wurde nicht als haftungsausschließend beurteilt! Aus dem Urteil des LG Hamburg folgt also gerade nicht, dass man sich mittels der Anbringung eines Disclaimers hinreichend von fremden Inhalten distanziert. Zum Teil wird sogar die Auffassung vertreten, die Anbringung eines Disclaimers sei kontraproduktiv, weil Gerichte der Auffassung sein könnten, der Disclaimer deute darauf hin, dass sich der Webmaster bewusst war, seine Links könnten zu rechtswidrigen Inhalten führen. Nur wer ein schlechtes Gewissen habe, denke an einen Haftungsausschluss. http://www.e-recht24.de/artikel/linkhaftung/73.html Viele Bürger werden glauben, dass wenn viele Gerichte und dann auch noch ein OLG einen solchen Disclaimer verwendet, dann kann mir auch nichts passieren wenn ich einen solchen Disclaimer verwende und werden so guten Glaubens in die Fänge und die Mühlsteine der Justiz gelockt. Dem Gericht bzw. dessen Mitarbeiter passiert ohnehin nichts, denn im Ansehen der Person geniessen diese gewisse Privilegien. Daher ist ein solcher Disclaimer für diese ohnehin völlig überflüssig. Der schwachsinnige Disclaimer wurde nach meheren Beschwerden meinerseits, letztlich beim Landesjustizministerium, nun endlich entfernt.

Rechtsgrundlagen der Gerichte im OLG Bezirk Hamm und besonders LG Bezirk Bielefeld und AG Minden nach denen Recht gesprochen wird:

Gemäß dem Präsidenten des OLG Hamm von der Beeck (Aktenzeichen 3133EH 78/05, Schreiben vom 03.04.2006 ua. im Verfahren 21C175/01, 21C347/02, 21C120/03 AG Minden und 8O521/04 LG Bielefeld) mit (teilweiser) Zustimmung der Richter Heinrich Burckhard Husmann, Horst Eickhoff, Fechner, Eisberg, Daniel Wacker vom AG Minden und Richter Präsident Uwe Jürgens (Ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter: "Die Justiz des Landes NRW ist Ihnen zu Dank verpflichtet für Ihr überaus erfolgreiches Wirken im Dienste der Menschen unseres Landes. ...Mit großem Engagement haben Sie Ihre Kenntnisse zum Wohle der Richter und Mitarbeiter des Gerichts, vor allem aber auch der rechtsuchenden Bürger eingesetzt."), Vizepräsident Dodt vom LG Bielefeld unterliegen im OLG Bezirk Hamm richterliche vorsätzliche Protokollfälschungen (strafbare Rechtsbeugung und Urkundenfälschung), falsche richterliche Zeugenaussagen, Verstöße gegen §47 ZPO, Nichtbearbeiten von Protokollberichtigungen innerhalb von 4 Jahren trotz mehrfacher Beschwerden, Aussagen von Richtern gegenüber Proleten, die von Richtern selbst als schwerwiegende richterliche Beleidigungen eingestuft werden, schwere vorsätzliche richterliche Verhandlungsfehler, Verstöße gegen das rechtliche Gehör, überschreiten richterlicher Handlungsverbote, unzureichende Entscheidungsbegründungen, unzulässiges Drängen von Prozeßparteien zur Vornahme bestimmter Prozeßhandlungen mit lautstarken Drohungen und Bedrohungen, Grundrechts- und Rechtsverstöße uam. der richterlichen Freiheit. Verstöße gegen die richterliche Freiheit unterliegen ebenfalls der richterlichen Freiheit! Verstöße gegen die richterliche Freiheit, die sich ein Richter gegen die richterliche Freiheit verstoßend als Bescherdeabweisungsgrund herzieht unterliegen ebenfalls der richterlichen Freiheit. Desweiteren bestimmt der Richter das Protokoll willkürlich nach Lust und Laune und muß nicht die tatsächlich geschehenen Vorgänge der Verhandlung protokollieren. Desweiteren darf der Richter Prozeßparteien beliebig verspotten und dafür den Parteien beliebig Rechtsrat erteilen, der dann teilweise auch zwangsweise angenommen werden muß, weil der richterliche Rechtsrat gemäß der Aussage des Richters korrekt ist. Die Frage danach welche Anträge gestellt werden genügt der Erörterung der Sach- und Rechtslage in mündlichen Verhandlungen und damit ist auch der anwaltlich nicht vertretenen Prozeßpartei das Wort erteilt und damit genügend rechtliches Gehör gewährt worden. Ein Richter muß nicht genau wissen welche Anträge eine Partei gestellt hat oder diese Verstehen. Richter brauchen sich selbst nicht an Ihre eigenen selbst erstellten Entscheidungen (Urteile, Beschlüsse) halten.
Dienstverstöße kann man nicht mehr geltend machen, wenn diese bereits Teil eines Befangenheitsverfahrens gewesen sind, weil für Dientsverstöße genau das gleiche gilt wie für Befangenheitsgründe und die Bearbeitung der Dienstvergehen damit gegen die richterliche Freiheit verstoßen würde.Richter Gernot Körner
Richter Gernot Kerner (Direktor AG Garmisch-Patenkirchen, http://justizirrtum.de/medien/fernsehen/justizpfusch.htm) ist sein korrektes Vorgehen, wie das treiben eines Menschen in den Tod, immer wieder von seinen Vorgesetzten bestätigt worden. Selbst der BGH hat allen Richtern und Staatanwälten des aus der Nazizeit stammenden Volksgerichtshofes, der eine Blutspur von mehr als 5000 Todesurteilen zog, das korrekte vorgehen Ihrer Person aufgrund der richterlichen Freiheit bis heute immer wieder bestätigt. Auch der Präsident des OLG Hamm bestätigt als Dienstvorgesetzter allen entsprechenden Richtern das vollkommen korrekte vorgehen ihrer Person und die Richtigkeit entsprechender Entscheidungen mit genannten Verhandlungsmaximen.
Neue Prozessmaximen am LG-Bielefeld (Feierliche Amtseinführung des neuen Landgerichtspräsidenten Dr. Günter Schwieren in Bielefeld):
Gemäß dem Präsidenten Richter des LG Bielefeld Dr. Günter Schwieren (Schreiben vom 05.06.2007 313E-LG Bi-141(5) ua.) ist es nicht zu beanstanden wenn ein Richter im Strafverfahren ein Protokoll evident falsch führt und dieses wahrscheinlich schon mehr als 20 Jahre so macht (Verstoß gegen Artikel 97 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz GG bzw. §273 StPO, Auswirkungen der falschen Protokollierung können eine Unmenge an Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften sein und schwerwiegende Nachteile für Angeklagte herbeiführen, die dann vollkommen unschuldig bestraft werden.). Für Richter Dr. Günter Schwieren ist für die Berichtigung eines Protokolles ausschliesslich das mit der Sache befasste Gericht oder die Staatsanwaltschaft zuständig unter Ausschluss des Angeklagten, der Schöffen oder sonstiger Prozessbeteiligter (Schwerer Verstoß gegen Artikel 103 GG). [Gemäß eines Schreibens 313E1-4119 von Herrn Kahnert, dem leitenden Staatsanwalt in Bielefeld, braucht der Staatsanwalt jedoch nicht auf ein korrekt berichtigtes Protokoll im Sinne der Verwirklichung des Rechtes hinwirken oder eine Protokollberichtigung einreichen obwohl er gemäß dem Präsidenten des LG Bielefel Richter Dr. Günter Schwieren, der einzige ist der das machen könnte. Somit hat der Angeklagte keine Möglichkeit an ein korrektes Protokoll zu gelangen, denn ein falsches oder gefälschtes Protokoll im Sinne der Staatsanwaltschaft oder sogar ein vom Richter bewußt gefälschtes Protokoll bleibt entsprechend falsch und Nachteilig für den Angeklagten außer dass ein falsches Protokoll im Sinne der Staatsanwaltschaft zu ihren Gunsten nach belieben in Absprache mit dem Richter geändert werden kann.]. Richter Dr. Günter Schwieren verbietet Bürgern dringend an einem Strafverfahren beteiligte Schöffen wegen eines Zeugnisses (Funktion als Zeuge) privat anzuschreiben (Verstoß gegen Artikel 2 Abs. 1 GG und sekundär gegen die ehrenamtliche Unabhängigkeit des Schöffen aus §45 Abs. 1 DRiG, denn es muß dem Schöffen überlassen bleiben von wem dieser Post empfängt). Rechte und Anliegen gegenüber staatlichen Organisationen oder Behörden (Klagen/Beschwerden, Bauanträge, Wohngeld- oder Sozialhilfeanträge usw. usw.) kann man nicht mehr geltend machen, wenn man sich glaublich nach dem Gefühl desjenigen, der ein entsprechendes Anliegen zur Bearbeitung erhalten hat, irgendwann beleidigend geäußert hat. Gemäß Richter Dr. Günter Schwieren verliert der Bescherwerde- oder Antragsteller etc. damit jegliche geltend gemachten Rechte und seine Eingaben sind nicht mehr zu bearbeiten (Schwerwiegender Verstoß insbesondere gegen Artikel 17 GG, Artikel 19 Abs. 4 Satz 1 GG, Artikel 103 GG ua. und entfernt auch gegen Artikel 5 Abs. 1 GG). Wenn Richter eine Entscheidung (Urteil/Beschluß) auf Kosten des Bürgers machen ohne dazu befugt zu sein, wie Richter Daniel Wacker vom AG Minden, dann stellt das gemäß Dr. Günter Schwieren keinen Verstoß gegen Artikel 101 GG dar und ist auch sonst nicht zu beanstanden. Ein solches Vorgehen verstößt aber ganz eindeutig gegen Artikel 101GG, denn das Grundgesetz garantiert den gesetzlichen Richter. Eine Begründund für ein erfolgreiches Rechtsmittel, dass man eingelegt hat in der mit keinem Wort begründet wird warum das Rechtsmittel erfolgreich gewesen ist und in dem man zum Tragen der Kosten mit der Begründung verurteilt wird, weil man die Kosten eines erfolglosen Rechtsmittels tragen muß ist gegenüber einer anwaltlich nicht vertretenen Partei vollkommen ausreichend, so Dr. Günter Schwieren.
Desweiteren vertritt Dr. Günter Schwieren die Auffassung, das man Richtern kein Kontaktverbot im Sinne der Entscheidung des LG Bielefeld 8O521/04 erteilen kann obwohl in der Entscheidung ausdrücklich noch einmal steht, das diese für jeden gilt. Wie das LG Bielefeld entschied hat auch das AG Minden 21C347/02 und 21C120/03 entschieden, dort so besonders dringlich, dass ein solches Verbot mit einstweiliger Verfügung ohne mündliche Verhandlung gesichert werden muß wobei man sogar auch noch für andere Personen dem Beklagten den Kontakt verbieten kann, die nicht Kläger sind. Die Richtigkeit der Entscheidung ist bestätigt worden vom OLG Hamm 13W43/05. Das Richter von entsprechenden Entscheidungen, die für alle Bürger gelten (hier sogar ausdrücklich) ausgenommen sind stellt einen Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 GG dar.
Richter Dr. Günter Schwieren ist seit März 2002 auch stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen!
Ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter: "Lieber Herr Dr. Schwieren, die Herausforderungen Ihrer bisherigen Aufgaben haben Sie glänzend bestanden. Ich habe keinen Zweifel, dass Ihnen dies gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern nunmehr auch bei der Leitung eines großen Landgerichts gelingt."
Während die Opfer einer solchen grundrechtswidrigen und rechtswidrigen Justiz teilweise ihr ganzes Leben vollkommen zu Unrecht leiden müssen gehen die Präsidenten klug, liebenswürdig und freundlich zur Entspannung Golf spielen und man bescheinigt sich untereinander als besonders liebe Menschen das völlig korrekte Vorgehen der eigenen Person und aller Juristen, die mit dazu gehören. Gemäß Dr. Günter Schwieren und anderer Richter stellt das Veröffentlichen und Kommentieren ihrer Schreiben hier eine (schwere) richterliche Beleidigung dar aber auch das stellen von Befangenheitsanträgen mit wahrheitsgemäßen Befangenheitsgründen sind schwerwiegenste richterliche Beleidigungen allein das stellen eines Befangenheitsantrages ist eine richterliche Beleidigung, so Richter Dodt vom LG-Bielefeld und daher müssen Befangenheitsanträge (von Bürgern) selbstverständlich stets abgewiesen werden. Wenn man seine eigene rechtsbeugende Tätigkeit zur eigenen ungesetzlichesten Befriedigung an Macht und Gewalt als schwere richterliche Beleidigung empfindet, dann muß man auch viel Golf spielen und sich untereinander für die Rechtsbeugung im Dienste der Menschheit loben um sich daran zu höher gestellten Elitemenschen hochzustilisieren gegenüber minderwertigsten Proletenvolk.
Wie Richter Gaßmann vom LG-Bielefeld erklärte würde die Bezeichnung von Richtern als Rechtsbeugermafia eine Beleidigung darstellen auch wenn es der Wahrheit entspricht. Auch hier stellt die eigene ungesetzliche schwere rechtsbeugende Tätigkeit wie die unten stehende Abweisung einer Protokollberichtigung uam. eine Beleidigung dar für die nicht er als Richter zu bestrafen ist, sondern für seine eigenen Schandtaten mit denen Bürger schlimmstens geschädigt werden, sollen dann Bürger nochmal zusätzlich bestraft werden, wie es der Ansicht der anderen Richter an diesem Gericht auch entspricht.
Das Protokolle Richtern dazu dienen Prozeße auch in Ansehen der Person, zu ihrem Vorteil oder derer anderer nach Ihrem gutdünken willkürlich zu steuern wie hier im vorliegenden Gerichtsbezirk OLG-Hamm ist allgemein bekannt:
http://www.onlinezeitung24.de/article/274: (Justizwillkür durch Tonprotokolle nachgewiesen, OLG-Bezirk Hamm)
Das Protokoll in einer Gerichtsverhandlung ist die vermeintlich legitime Methode für die deutsche Justiz ein Gerichtsverfahren in die politisch-gewünschten Bahnen zu lenken Zu diesem Zweck werden durch Richter bestimme Sachverhalte in Protokollen oftmals herausgelassen. Rechtsanwälte, die eigentlich die Interessen des Mandanten zu vertreten haben, vermeiden es die für den Mandanten wohl möglich entlastenden Sachverhalte in Gerichtsprotokollen eintragen zu lassen, vor dem Hintergrund, daß der Richter nicht für zukünftige Gerichtsverfahren durch allzu penetranten Nachharken vergrault wird. Erst nach Jahren erkennt man als Mandant, welche zum Teil kriminelle Allianz zwischen Rechtsanwälten und Richtern in Deutschland herrscht. Sobald man die Rechtsbeugung nachweisen kann und öffentlich macht wird man mit Strafanzeigen eingedeckt in deren folgenden Strafverfahren wieder das Protokoll für die saubere Justiz gefälscht wird und wenn man dann einen berechtigten Befangenheitsantrag stellt wird versucht den Störenfried zu psychiatrieren.


Grundrechtsverletzungen sind eine immerwährende und stetige sogenannte "mit besonders hohem Maß bewußte verantwortungsvolle ordnungsgemäße Aufgabe" im Gerichtsbezirk OLG-Hamm:
Richterin Gerlinde Prange (LG-Bielefeld) versagt vorsätzlich mehrfach das rechtliche Gehör
Wie Richter Dr. Kummer vom LG-Bielefeld Bürgern das rechtliche Gehör versagt


Die grundgesetzlich geschützte vermutete persönliche Meinung einer Person stellt für die Richter eine Beleidigung dar für die diese aus dem Gerichtssaal zu entfernen ist. Eine öffentliche Kontrolle der Justiz ist nicht erlaubt. Richter wollen rechtliche Verbrechen und Rechtswidrigkeiten ohne Öffentlichkeit tätigen und stecken Prozessbeobachter daher in den Knast:
T-Shirt mit der Aufschrift "Prozeßbeobachter" etc. ist nicht erlaubt (OLG-Hamm 3Ws 277/02)
"... Es ist ein Phänomen unserer Mediendemokratie, daß ein Berufsstand, der über eine so zentrale politische, soziale und wirtschaftliche Macht verfügt wie die Richterschaft, sich so erfolgreich dem Prüfstand öffentlicher Kritik entzogen hat. ... Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend." Richter am BGH Wolfgang Neskovic: ZAPHeft 14/1990, S. 625
"Jeder kann heute zum Opfer einer Justiz werden, die sich einer wirksamen Kontrolle konsequent entzieht."
Rolf Bossi, 3Sat Kultutzeit 17.03.2005
Justizkritik - Balance-Akt zwischen den Stühlen
Norbert Leppert, Gerichtsreporter im Ruhestand (Frankfurter Rundschau): Richtig dick aber kann es für einen Reporter kommen, wenn es um die Aufdeckung handfester Justizaffären geht, wie zum Beispiel: Geldbußen, die in ausgewählte Kanale gelenkt werden, um davon privat zu profitieren; Nebentätigkeit, die zum Haupteinkommen wird und den Anschein von Abhängigkeit aufkommen lassen; Steuerhinterziehung; Akten, die dem Rechtsverkehr entzogen, unterdrückt oder auch manipuliert werden; Vorwurf der Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung; Verdacht auf Falschaussage oder schwere dienstliche und außerdienstliche Verfehlungen vor dem Hintergrund von Alkohol oder anderen Drogen
alles Skandale und Skandälchen, von denen kaum eines der großen Gerichte in der Bundesrepublik - und so manches kleinere auch nicht - verschont gewesen wäre. Reporter, die sich zur Aufdeckung entschließen - ich drücke es bewusst so vorsichtig aus, weil ich etliche Kollegen kenne, die sich dazu nicht oder nicht mehr entschließen können, was zwar unprofessionell ist, aber nachvollziehbar Gründe hat - diese Reporter jedenfalls haben sich auf einiges gefasst zu machen.


§305 StPO, die Legitimation zur kostensteigernden Willkür in Strafverfahren
Richterin Anke Weilert vom AG-Minden beauftragt einen Sachverständigen festzustellen ob der Angeklagte zum Tatzeitpunkt Zurechnungsfähig gewesen sei, weil er ein entsprechendes Bild (ohne den danebenstehenden Text) in das Internet gestellt habe.Gegen den Beschluß von Richterin Anke Weilert hat der Angeklagte Beschwerde eingelegt, weil der Beschluß sinnlos und nutzlos ist und beantragt den Beschluß dergestalt abzuändern, dass der neben dem Bild stehende Text mitberücksichtigt wird und dass dem Sachverständigen die Tatzeit definiert wird und soweit dem nicht stattgegeben wird den Beschluß aufzuheben, weil es keinen Sinn macht über Tatsachen, die tatsächlich nicht gegeben sind Sachverständigengutachten einzuholen und dass insbesondere noch zu einem Tatzeitpunkt gemäß §8 StGB, den der Sachverständige selbst bestimmen soll.Es werden vollkommen sinnlos und nutzlos Kosten verursacht und zwar bei einer Verurteilung dem Angeklagten und und bei Freispruch den Bürgern.Gemäß der Staatsanwaltschaft bestätigt die Beschwerde aber nur, dass über den Angeklagten wegen singemäßer Unzurechnungsfähigkeit ein Gutachten eingeholt werden muß und zwar bezüglich von Tatsachen, die nicht gegeben sind.
Weil der Angeklagte also meint, dass nicht über imaginäre von der Richterin frei erfundene Tatsachen ein Gutachten eingeholt werden muß, sondern über tatsächlich vorhandene Tatsachen bestätigt das, dass über den Angeklagten ein Gutachten wegen nicht vorhandener Zurechnungsfähigkeit eingeholt werden muß und zwar über die imaginären Tatsachen.

Richter Eva-Maria Schulten, Maring und Dr. Frank Haddenhorst, Das Dreigestirn vom Bielefelder Landgericht
Mit ihrem „Beschluß" vom 30.7.2001 zur Räumungskostensache (AZ:25 T269/00 LG Bielefeld) haben die drei eindeutig klargestellt, daß sie von Rechtsprechung und insbesondere von Gerechtiglkeit eine sehr gewagte Auffassung haben. Zur Vorgeschichte: Am 14.10.98 wurde das Hüttendorf in Borgholzhausen geräumt, und diversen - egal ob zufällig dort angetroffen oder nicht - Leuten das Ganze in Rechnung gestellt. Eine Räumungsverfügung gab`s nur für einen Teil der Betroffenen, dem Rest wurde diese entweder gar nicht oder an eine falsche Adresse zugestellt. Richter van Halen fand das aber nicht weiter schlimm, er befand es sogar als nicht kritsierenswürdig, daß man so ne Verfügung ruhig in der Zeitungsröhre der WG Holtfeld abliefern könne, auch wenn der Adressat dort nicht wohnt, denn es gab ja immerhin schon mal Zustellungserfolge auf diese Art.... Zur Sache: In ihrem Kostenfestsetzungsbeschluß unterstützen die drei o. g. „Richter" ganz unverhohlen die offenkundigen Lügen der Gläubigerin, des Autobahnbauammtes Osnabrück. Alles, was dieses sich so zurecht gelegt hat, wird ohne Nachprüfung als erwiesen anerkannt, und sogar noch als "substantiiert dargelegt" hochgejubelt. Einige Beispiele: - Ungefähr die Hälfte der „Räumungskosten" entstand durch die Abfallentsorgung. Woher die 180 Tonnen, die uns in Rechnung gestellt wurden, gekommen sind, mußte die Gläubigerin nie nachweisen, es reichte eine Liste, auf derlediglich zu lesen war, daß soviel entsorgt wurde. Wir haben Fotos vorgelegt, auf denen zu sehen war, daß die zerschredderten Reste der Holzhütten noch zwei Jahre nach der Räumung auf dem Gelände lagen, also können diese schon mal nicht entsorgt worden sein. Also liegt die Vermutung nahe, daß das Straßenbauamt genau die 200 Tonnen Bauschutt, den es 1996 illegal neben das Hüttendorfgelände abkippte, im Rahmen der Hüttendorfräumung klammheimlich mitentsorgen wollte und dann als Krönung uns die Rechnung dafür aufdrücken wollte. Auf diese Einwände kam von den Richtern allerdings nur der Kommentar, daß es sich bei den Holzbergen auf den Fotos um „verbliebene Restmengen" handle! - Auch die restlichen Posten auf der Rechnung konnte die Gläubigerin für die Richter "substantiiert"darlegen. Was sie gesagt haben, schreiben die Richter allerdings - und das wohl aus gutem Grund - nicht dabei, sehr schade, denn es wäre interessant, zu wissen. wie sich die Notwendigkeit von z. B. 400 qm Geotextil Secutex für eine Räumung erklären läßt. Oder 38 m Kanalrohr... - Weiterhin beziehen sich die drei auf eine an Eides statt geleistete Aussage der Gläubigerin, laut der sie alle SchuldnerInnen am Tage der Räumung mündlich aufgefordert haben will, das Gelände zu verlassen, auch die, die gar nicht anwesend waren. Daß da zwei konträre Aussagen im Raum stehen, berührt die Richter nicht im geringsten, natürlich hat die Gläubigerin recht.
- Einigen Leuten war es gar nicht möglich, das zu räumende Gelände zu verlassen, da die Gläubigerin allerdings nicht gesagt hat, daß die Personen das Gelände nicht verlassen konnten, ist das Fazit der Richter: Sie konnten es also!
Die uns in Rechnung gestellte Bereitstellung der Tieflader wurde mit dem notwendigen Abtransport von Bauwagen begründet. Tatsächlich wurde aber nur einer abtransportiert, weil sich nur einer auf der Verfügungsfläche befand, das finden die drei aber nicht nachvollziehbar und beharren darauf, daß die Notwendigkeit des Abtransports von vielen Bauwagen (wievielen auch immer...) gegeben war. Schließlich muß die Gläubigerin doch Recht haben.
In der ganzen Begründung des Beschlusses haben sich die drei nicht mal die Mühe gemacht, wenigstens den Anschein einer objektiven Bewertung der Sachlage aufrecht zu erhalten. Alles was die Gläubigerin sagt, stimmt und ist "substantiiert dargelegt". Egal ob da ganz eindeutige Fakten gegen spechen. Bei einzelnen Rechnungspunkten, zu denen wohl nicht mal den Richtern eine plausible Erklärung einfiel, wozu die wohl notwendig waren, betonen sie lediglich, daß sie notwendig waren und es gute Gründe gab, welche auch immer.


Fall Windhorst: Kritik an der Justiz im Gerichtsbezirk OLG-Hamm:
Bielefeld. Jetzt soll sich Justizministerin Brigitte Zypries mit der Geschichte von Aufstieg und Fall des Rahdener Unternehmers Lars Windhorst befassen. Ulrich Arlt hat eine Beschwerde formuliert, in der er das Vorgehen der Bielefelder Staatsanwaltschaft, des Generalstaatsanwaltes in Hamm und des Oberlandesgerichts Hamm harsch kritisiert.
Es sei nicht ausreichend ermittelt worden, schreibt Arlt. Windhorst sei "niemals vernommen" worden. Es seien auch keine Nachforschungen über seinen Schuldenstand angestellt worden. Und es sei auch nicht richtig nachgedacht worden, als die Betrugsermittlungen gegen Windhorst letztlich aus formalistischen Gründen eingestellt wurden. Das OLG Hamm hatte im April das letzte Wort gesprochen, als ein Klageerzwingungsantrag abgeschmettert wurde.
...Auf die Frage, was einen Geldgeber wohl veranlassen könne, Millionenbeträge ausgerechnet an Windhorst zu überweisen, antwortet Marseille: Jeder Unternehmer bekomme leuchtende Augen bei der Aussicht auf so tolle Kontakte zu Wirtschaftslenkern und Politikern, wie sie Windhorst verspreche.
(Andere, prominente Investoren sind tatsächlich bei Windhorst beteiligt worden ?“ und sind mit dieser Beteiligung inzwischen ausgesprochen unzufrieden. Andreas Fritzenkötter, ehemals Sprecher von Kanzler Helmut Kohl (heute Bauer-Verlag) und der ehemalige Kohl-Berater und Bild-Chefredakteur Hans-Hermann Tietje (heute selbstständig) stehen mit sechsstelligen Beteiligungen an der Windhorst Electronics im Rahdener Handelsregister.)

Rechtsanwalt K., AG-Minden Richters Liebling:

Ex-Notar und Anwalt erneut vor Gericht. Freispruch in Minden nicht akzeptiert. ...Das Amtsgericht Minden hatte ihn bereits 1998 vom Vorwurf der Falschbeurkundung in 30 Fällen freigesprochen. Das seine Unterschrift unstreitig zum Beispiel unter Verträgen steht, bei deren Verlesung er pflichtwidrig nicht anwesend war, hatte er schon vor dem AG eingeräumt. Als eigentlich Verantwortlichen betrachtet er seinen ehemaligen Bürovorsteher, der seinerzeit wegen Veruntreuung ü+.ö-099-...'mjnvon Mandanten-Geldern verurteilt wurde und in diesem Zusammenhang auch von den rechtswidrigen Praktiken seines Chefs berichtete. Das Mindener AG jedoch hielt den Bürovorsteher nicht nur für Unglaubwürdig. Es ging auch davon aus, dass er RA K. immer wieder Dokumente untergeschoben habe, die dieser blind unterschrieb.
Mindener Tageblatt Nr. 16, Do 20.01.2000

Falschaussage einer Mindener Anwältin, Mindener Tageblatt 30.01.2009 Seite 9
Höchst unangenehme Folgen könnte für eine Mindener Rechtsanwältin die Zeugenaussage haben, die sie gestern im Strafverfahren gegen ihren Lebensgefährten vor dem Bielefelder Amtsgericht machte.
Weil der Eindruck entstand, sie könnte zugunsten des Angeklagten die Unwahrheit gesagt haben, wird Oberstaatsanwalt Frank Schwöppe nun ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachtes der uneidlichen Falschaussage gegen die Juristin einleiten.
Ihr Lebensgefährte schmetterte bei einer Veranstaltung einer anderen Person ein Bierglas an den Kopf. Das Glas zersplitterte und die Person erlitt dicht neben der Halsschlagader einen 10cm langen Schnitt. Als die Person dadurch zu Boden ging wurde er von ihrem Lebensgefährten mit Fußtritten eingedeckt. ...Die Amtsrichterin verurteilte den Angeklagten nach mehrstündiger Verhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe und zur Zahlung von 2000 EUR an die Landeskasse.

Ehefrau eines Verwaltungsrichters aus Minden züchtet als Juristin Hanf
Die Bielefelder Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen einen Verwaltungsrichter aus Minden eingestellt. Der Verdacht von Verstößten gegen das Betäubungsmittelgesetz habe sich nicht erhärten lassen, sagte Oberstaatsanwalt Reinhard Baumgart auf Anfrage.
Im Zuge einer Razzia Anfang des Jahres an der Bundesweit 1600 Polizisten beteiligt waren, wurden 235 Wohnungen in Deutschland durchsucht.
Auf dem Dachboden seines Hauses in der Mindener Innenstadt wurden in zwölf Marmeladengläsern Hanfblüten gefunden. Im Keller standen zahlreiche Blumentöpfe mit Hanfpflanzen. Ausserdem entdeckten die Ermittler Equipment wie Belüfter und Lampen zum Betreiben eine veritablen Aufzucht. Nach Informationen dieser Zeitung soll die Ehefrau, ebenfalls eine Juristin, den regelmäßigen Cannabiskonsum bereits eingeräumt haben.
Mindener Tageblatt 20.12.2008, Nr. 298, Seite 3

Kripochef aus Schaumburg macht in Minden lange Finger (MT 25.09.2004): http://www.mt-online.de/minden/t00140107.htm
In einem Mindener Kaufhaus hatte der zwischenzeitlich vom Dienst suspendierte 53-Jährige im Februar vergangenen Jahres ein Paar Handschuhe (Wert: 40 Euro) gestohlen. Aus Büros des Stadthäger Polizeigebäudes ließ er zwei Computer mitgehen, die später bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurden.
Gleich zu Beginn der Verhandlung vor dem Bückeburger Amtsgericht räumte der Angeklagte diese drei Taten gestern ein.
Er selbst sieht sich als Mobbing-Opfer - und das über acht Jahre: "Ich hatte ein extrem schlechtes Verhältnis zu einem Vorgesetzten, erhielt keine eigene Entscheidungsbefugnis mehr und wurde schikaniert." Im Sommer 2002 will der Beamte endgültig "auf Eis gelegt" worden sein: "Ich bekam eine Dachkammer, hatte überhaupt keine Aufgaben mehr, litt an Depressionen und konnte nachts nicht mehr schlafen."

Am AG-Minden kein Schadenersatz für nutzlose und sinnlose psychologische Untersuchungen
Vorsicht vor psychologischen Untersuchungen! Am AG Minden gibt es keinen Schadenersatz für nutzlos und ergebnislos von Richtern angeordnete psychologische Untersuchungen. Jeder Richter kann also willkürlich psychologische Untersuchungen auf Kosten des zu Untersuchenden zur Bestellung eines Betreuers anordnen. Soweit eine psychologische Untersuchung zur Feststellung der Schuldfähigkeit angeordnet wird, dann kann es sein, daß die Kosten der Untersuchung in keinstem Verhältnis zu der zu erwartenden Strafe selbst ohne eine solche Untersuchung steht und kann ein vielfaches davon betragen. Rechnung der Staatsanwaltschaft

Am AG-Minden kein Schadenersatz für anwaltliche Beratung aufgrund einer Hausdurchsuchung bei einem Unschuldigen
Soweit ein Strafverfahren unzulässigerweise gegen jemanden geführt wird incl. einer gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung und man aufgrund der Unschuld für seine Aufwendungen zu entschädigen ist, dann erhält man die Kosten eines Anwaltes der einen bezügl. einer Hausdurchsuchung beraten hat am AG-Minden nicht ersetzt obwohl der BGH eindeutig entschieden hat, das einem die Anwaltskosten in einem solchen Fall ersetzt werden müssen:
'Grundsätzlich war der Kläger befugt, einen Rechtsanwalt zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung hinzuzuziehen. Anwaltlicher Rat und anwaltliche Hilfe sind geeignet, eine sachdienliche, sachgerechte Verteidigung gegen den vom Gesetz als schwerwiegend bewerteten, für entschädigungspflichtig erklärten Eingriff in den Rechtskreis des Betroffenen zu gewährleisten'(vgl. BGH NJW 1977, 957 ff.).

Am AG Minden dürfen Richter auf Kosten von Bürgern sinnlose Anträge stellen
Am AG Minden ist es Richtern erlaubt für andere Bürger ohne eine Vertretungsvollmacht des Bürgers zu haben bei Gericht Anträge zu stellen (Klage einzureichen). Die Rücknahme des Antrages und alle darausfolgenden Kosten muß der Bürger dann selbst bezahlen. Es kann sein das man sogar erst noch Beschwerde beim LG Bielefeld einlegen muß, damit man den Antrag überhaupt zurücknehmen kann für ein Rechtmittel (Klage) das man garnicht beantragt hat, weil der Richter am AG über den Antrag entscheidet und dann seine eigene vollkommen rechtswidrige Entscheidung wieder zurücknehmen muß! Und das muß man auch alles als Bürger selbst bezahlen.

Zwangsversteigerung wegen 1000 bzw. 500 EUR Grundschulden mit Gutachterbeauftragung für 1250 EUR innerhalb der 2 wöchigen Einspruchsfrist am AG-Minden:
Die Stadt Minden veranlaßt wegen knapp 1000 EUR rückständiger Grundsteuer die Zwangsversteigerung eines Gebäudes, das mindestens das 100 fache Wert ist (wobei die Stadt mit ihrem Anspruch von allen anderen Gläubigern bevorrechtigt ist also um ihr Geld in keister Weise fürchten muß). Innerhalb der 2 wöchigen Einspruchsfrist werden 500 EUR Grundschulden abgetragen, so dass noch knapp 500 EUR geschuldet werden. Der Rechtspfleger des AG Minden beauftragt am Ende aber noch innerhalb der 2 wöchigen möglichen Einspruchsfrist gegen die Zwangsversteigerung einen ortsfremden Sachverständigen mit der Feststellung des Wertes des Gebäudes wobei dem Sachverständigen aufgegeben wird für das Gutachten nicht mehr als 1250 EUR auszugeben (mit den Fahrtkosten wird er sicherliche ohne Probleme auf den Betrag kommen) und geht danach für 1 Woche in Urlaub. Der Vertreter des Rechtspflegers entzieht dem Sachverständigen dann wieder den Auftrag allerdings mit der Anmerkung, daß er sich in keinster Weise genötigt sieht den Sachverständigen innerhalb der 2 Wochenfrist bzw. in der Zeit nicht tätig werden zu lassen in der ein Einspruch auf Einstellung möglich ist bzw. über den Antrag entschieden wird! Dem Antrag auf einstweilige Einstellung für 6 Monate ist dann statt gegeben worden (Beschluß des AG Minden 011 K 190/06 vom 29.01.2007). Die Zwangsversteigerung wurde auch nach den 6 Monaten nicht betrieben. Danach stellte man dem in Anspruch genommenen Schuldner 10 EUR Gerichtskosten in Rechnung und 209,75 EUR Gebührenauslagen für den Sachverständigen wobei die Auslagen des Sachverständigen aber gegenüber dem Schuldner in keinster Weise nachgewiesen oder belegt worden sind.
Danach hat der in Anspruch genommene gegen die Kosten Errinerrung (Beschwerde) eingelegt. Dabei wurden die Rechnungen des Sachverständigen dem Schuldner endlich zur Kenntnis gebracht. Darüber ob es notwendig ist innerhalb der 2 wöchigen Einspruchsfrist einen Sachverständigen entsprechend zu beauftragen wurde auch nach über einem Jahr bis heute nicht entschieden und bezügl. der Kosten die Zwangsvollstreckung mit weiteren Kosten betrieben.


RichterschweinchenNur die Bezeichnung als 'Querulant' für den Beschuldigten begründet Befangenheit (OLG Frankfurt/Main 13.08.2002, AZ: 1 W 23/01) und wirklich gar nichts anderes, wie zB. Rechtsbeugung, Protokollfälschungen oder Willkür:


Befangenheit Richter Heinrich Burckhard Husmann


Richter Heinrich Burckhard Husmann, Fechner, Eisberg AG-Minden, Richter Hans-Dieter Dodt LG-Bielefeld, Richter Rudolf von der Beeck OLG Hamm
Keine Besorgnis von Befangenheit ist auch bei Vorliegen folgender Gründe in Ihrer Gesamtheit auch gegenüber einer nicht-anwaltlich vertretenen Partei gegeben: Lautstarke richterliche Äußerungen wie: "Ihre Schriftsätze kann man zu 95% vergessen!" oder "Träumen Sie mal weiter!", lautstarkes drängen zur Klageerledigung, Irrtümer in der grundrechtswidrigen Entscheidung und widersprüchliche Entscheidungsgründe, falsche richterliche Äußerungen in meheren dienstlichen Stellungnahmen, mehrfacher Verstoß gegen das Handlungsverbot aus §47 ZPO, mehrfacher Selbstversuch der Erledigung des Befangenheitsverfahrens, richterlicher Rechtberatung mit dem ausdrücklichem Hinweis, dass die Rechtsberatung korrekt sei und daher zwangsweise angenommen werden muß und der Veruteilung zum Nachteil wegen der angenommenen Rechtsberatung, mehere Terminsverschiebungen in Einstweiligen-Verfügungsverfahren nach Entscheidung durch Beschluß ohne mündliche Verhandlung, nach bereits 2 maliger Entscheidung über denselben Antrag nach eigener Aussage nicht genau zu wissen was der Antragsteller überhaupt beantragt hat, falsche richterlich angefertigte Protokolle, nicht erörtern der Sach- und Rechtslage (Das eine Partei einen Antrag stellen darf und diesen gestellt hat sei entsprechend vollkommen Ausreichend; mit Zustimmung des Präsidenten des LG Bielefeld und des OLG Hamm) und stattdessen verspotten der anwaltlich nicht vertretenen Partei wegen vollkommen haltloser und nichts als die kostbare Zeit der Justiz verschwendender Befangenheitsanträge, nicht halten des Richters an seine eigene Entscheidung, nicht erledigen einer Protokollberichtigung in dem Verfahren über viele Monate (letztlich über einige Jahre) ua. Außerdem eine stattgebende Entscheidung im einsweiligen Verfügungsverfahren über die Rechte anderer Personen, die geltend gemacht worden sind. Entschieden wurde dann bis zum OLG Hamm, das die Klägerin dazu von vornherein nicht befugt sei. Gemäß Richter Heinrich Burckhard Husmann ist das ebenso (21C120/03) und es konnten von vorn herein Rechte anderer Personen nicht geltend gemacht werden aber gemäß der Begründung im Urteil in dem Einstweiligen Verfügungsverfahren sei die Verfügung zum Zeitpunkt des Erlasses auch vollkommen berechtigt gewesen also auch bezüglich der Rechte anderer Personen die geltend gemacht worden sind. Gemäß dem Vizepräsidenten Dodt des LG Bielefeld stellt die Geltendmachung entsprechender Befangenheitsgründe eine schwere richterliche Beleidigung dar und diese können daher allesamt nicht berücksichtigt werden. Das warf 2 Fragen an Richter Dodt auf:
1. Wenn die Geltendmachung eines Befangenheitsantrages aufgrund entsprechender Vorfälle durch das Dokumentieren dieser bereits eine schwere richterliche Beleidigung darstellt, was für eine schwere Selbstbeleidigung der Richter müssen die dokumentierten Vorfälle als richterlich selbst getätigte Handlungen dann erst darstellen insbesondere, wenn diese zB. von Richter Heicnrich Burckhard Husmann in einer dienstlichen Äußerung bereits selbst dokumentiert worden sind?
2. Es ist immer und stets von allen Richtern, die sich mit dem Fall beschäftigt haben festgestellt worden, das die dokumentierten und geltend gemachten Befangenheitsgründe nicht im geringsten zu beanstanden sind, sondern vollkommen gesetzlich korrektes und rechtich einwandfreies richterliches Vorgehen darstellen (auch vom Präsidenten des LG Bielefeld und OLG Hamm). Wie kann das Beschreiben eines solchen überaus korrekten Vorgehens eine Beleidigung darstellen? Auf diese Fragen gab es niemals eine Antwort.

Aufgrund einer Dienstaufsichtsbeschwerde wegen vieler Dienstvergehen, weil Richter Heinrich Burckhard Husmann den Befangenheitsantrag in einem einstweiligen Verfügungsverfahren in dem ohne mündliche Verhandlung entschieden wurde 2 Monate unbearbeitet liegen ließ, wegen jahrelanger Nichtbearbeitung einer Protokollberichtigung, wegen nicht ausführlichen dienstlichen Äußerungen und anderer Dienstvergehen wurden vom Präsidenten des LG Bielefeld mit der Begründung zurückgewiesen, dass für Befangenheitsgründe und Dienstaufsichtsbeschwerdegründe genau das gleiche gilt und da in dem Verfahren mein Befangenheitsantrag bereits abgelehnt worden ist, sei auch automatisch meine Dienstaufsichtsbeschwerde abzulehnen (Befangenheit nach §42 ZPO und die Dienstaufsicht nach §26 DRiG sind jedoch als solches ganz unterschiedliche Dinge). Der Präsident des OLG Hamm von der Beeck bestätigt die "vollkommen korrekte Entscheidung" des Präsidenten des LG Bielefeld und bedroht mich damit, mich wegen Beleidigung anzuzeigen, weil ich genau das vorstehende von ihm erklärte hier veröffentliche.
Das warf auch hier die Frage an den Präsidenten des OLG Hamm von der Beeck auf warum ich das vollkommen korrekte richterliche Vorgehen, das er auch selbst feststellt, hier nicht veröffentlichen darf und es eine Beleidigung darstellt? Darauf gab es keine Antwort.

Nur wenn die Person, die einen Richter ablehnt vernünftig denkt kann ein Richter abgelehnt werden (Richter Thomas Helmkamp LG-Bielefeld (jetzt LG-Münster)): http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/4305.html
Richter Karl-Georg Thiemann, Richter Hans-Jürgen Donath AG-Bielefeld und Richter Thomas Helmkamp LG-Bielefeld
Eine anwaltlich nicht vertretene Prozesspartei kann aber bei vielen Richtern keine vernünftig denkende Partei sein und eine nicht anwaltlich vertretene Partei, die einen Richter ablehnt kann nach Richteransicht niemals eine vernünftig denkende Partei sein! Dh. die Partei würde etwas weniger unvernünftig denken, wenn diese keinen Befangenheitsantrag wegen der Vorfälle stellen würde und in einem solchen Fall könnte einem dann nicht vorhandenen Befangenheitsantrag also eher entsprochen werden. So gemäß Richter Helmkamp, der gemäß seiner Ansicht und derer seiner Richterkollegen eine Person ist, die vernünftig denkt.
Ob bei dem Richter eine Besorgnis der Befangenheit besteht interessiert also gar nicht und ist auch nicht zu untersuchen. Stattdessen ist zu untersuchen ob die Prozeßpartei wohl nach Richteransicht oder nach wem auch immer vernünftig denkt. Befangenheit ist auch bei folgenden Vorfällen und auch in ihrer Gesamtheit nicht gegeben: Richter Thiemann erklärt, dass er der Partei eine Rüge erteilen müsse. Der Partei Gerichtsschriftstücke und andere Post erst nach 7 Wochen zukommen zu lassen als die darin befindlichen Termine und Fristen bereits abgelaufen waren. Das erlassen einer unbegründeten Postsperre. Die Partei in seinem Vermögen absichtlich zu beschädigen obwohl im eigenen richterlichen Beschluß angeordnet wird, dass das Vermögen der Partei zu schützen sei uam.

Wie die Bielefelder Justiz und eine Psychiaterin ein Gutachten verpfuschten
23 T 690 / 03: Richter Wolfgang Wortmann, Richter Harald Jander und Richter Jochen Gaide am Landgericht Bielefeld
Ehemann ohne Auftrag mitbegutachtet unter Missachtung der Privatsphäre der Eheleute beide Eheleute für Unzurechnungsfähig erklärt. Ein Richter, der nicht weiß, wie man einen Gutscherauftrag erteilt und eine Psychiaterin, die nicht weiß wie man eine psychiatrische Begutachtung korrekt durchführt, und die sich darüber hinaus anmaßt, ihren Auftrag selbst zu definieren und zum Beispiel den Ehemann mitzubegutachten.

Richter Thiemann AG-Bielefeld 43 IN 666/07, Postsperre Beschluß unbegründet, 7 Wochen keine Post!
Richter Jochen Gaide LG-Bielefeld 23T 378/08 unbegründeter Beschluss ist OK, Kosten trägt Beschwerdeführer
Gemäß §99 InsO kann ein entsprechender Beschluss nur mit Begründung ergehen. Die überprüften Schriftstücke sind dem Postgesperrten unverzüglich weiterzuleiten.
Der Beschluss war jedoch unbegründet und die Schriftstücke und Postsendungen wurden dem Postgesperrten nach einer Strafanzeige wegen Unterschlagung gegen Richter Thiemann und den Insolvenzverwalter nach insgesamt 7 Wochen zugeleitet ua.

§ 99 InsO Postsperre
(1) Soweit dies erforderlich erscheint, um für die Gläubiger nachteilige Rechtshandlungen des Schuldners aufzuklären oder zu verhindern, ordnet das Insolvenzgericht auf Antrag des Insolvenzverwalters oder von Amts wegen durch begründeten Beschluß an, dass die in dem Beschluss bezeichneten Unternehmen bestimmte oder alle Postsendungen für den Schuldner dem Verwalter zuzuleiten haben.
(2) Der Verwalter ist berechtigt, die ihm zugeleiteten Sendungen zu öffnen. Sendungen, deren Inhalt nicht die Insolvenzmasse betrifft, sind dem Schuldner unverzüglich zuzuleiten. Die übrigen Sendungen kann der Schuldner einsehen.Beschluß an, dass die in dem Beschluss bezeichneten Unternehmen bestimmte oder alle Postsendungen für den Schuldner dem Verwalter zuzuleiten haben. ...


Richter Jochen Gaide LG-Bielefeld 23T378/08, Rechte die Bürger ohne anwaltliche Vertretung geltend machen sind nichts weiter als richterliche Beschimpfungen
Rechte die anwaltlich nicht vertretene Bürger geltend machen wobei Richtern von einem anwaltlich nicht vertretenem Bürger rechtswidriges Handeln nachgewiesen wird, nämlich ein Beschluss ohne Begründung, der zwingend hätte begründet werden müssen, sind nichts weiter als Beschimpfungen gegenüber Richtern und dem Gericht und damit kann man keine Rechte geltend machen.


Die "Erben der Firma Freisler und von Richter Adolf Hitler " am AG-Minden, LG-Bielefeld und OLG-Hamm:
Keine Lust auf Schriftstücke etc., dann einfach verbieten, Richter Heinrich Burckhard Husmann AG Minden, Richter Jochen Geue, Angela Brinkmann, Uhlhorn, Susanne Kluge LG-Bielefeld und Richter Klaus-Dieter Gottwald, Günter Vinke, Dr. Nowatius OLG Hamm (Beschluß des LG Bielefeld 8lg8o52104bi.pdfO521/04) oder "Das nazionalsozialistische Gedankengut am AG-Minden, LG-Bielefeld und OLG-Hamm"

Zum Nachweis, dass rein im Ansehen der Person anhand von Nichtjuristen als niederem Menschenmaterial und Juristen als hohen elitären Übermenschen und einer Herrenrasse entschieden wird wie im Dritten Reich hat ein Nichtjurist einem Anwalt ein ganz genau gleiches Kontaktverbot erteilt.
Richter Thomas Helmkamp vom LG-Bielefeld (jetzt Vizepräsident am LG-Münster) erklärt, dass die Erteilung eines solchen Kontaktverbots unverständliche Rechte sind und Menschen, die einen solchen rechtlichen Schwachsinn tätigen psychisch wohl stark angeschlagen sein müssen. Wer psychisch stark angeschlagen ist müssen alle ihm zustehenden Rechte versagt werden.
Im vorliegendem Fall war es genau umgekehrt. Ein Nichtjurist, der erklärte, dass man ein solches Kontaktverbot nicht verhängen könne mußte zu 2 Psychologen zur Untersuchung geschickt werden, weil er einen solchen Schwachsinn erklärt, dass ihm ein Betreuer bestellt werden müßte. Für die schwachsinnigen Untersuchungen hat man ihn nicht entschädigt obwohl diese für die Juristen vollkommen erfolglos waren.


Das AG Minden (21C347/02, 21C120/03) entschied 2 mal und wegen der besonderen Dringlichkeit im Einstweiligen Verfügungsverfahren ohne mündliche Verhandlung, sowie das LG Bielefeld (8O521/04) und das OLG Hamm (13W43/05), das folgender Antrag rechtmäßig ist und jedem willkürlich erteilt werden kann:
"Es wird beantragt den Beklagten zu verurteilen, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes..., zu unterlassen, die Klägerin oder die von der Klägerin betriebene Firma x, anzurufen oder ihr Postsendungen oder sonstige Schrifstücke oder e-mails zukommen zu lassen."
Daraus folgt, dass man Jedem folgendes Verbot willkürlich erteilen kann und Diesen damit letztlich im Prinzip gegenüber einem selbst rechtlos stellen kann:
"Hiermit verbiete ich Ihnen mich anzurufen oder mir Postsendungen oder sonstige Schrifstücke oder emails zukommen zu lassen."
Dieses Verbot führt gemäß dem AG-Minden, LG-Bielefeld und OLG-Hamm stets zur Verurteiltung. Erklärt man, dass man auch weiterhin seine zustehenden Rechte geltend machen werde, dann ist man auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Erklärt man, dass man der klagenden Partei zukünftig keine Schriftstücke zukommen lassen werde, auch weil dazu gar kein Bedarf (mehr) besteht, dann ist man wegen eines Anerkenntnisses zu verurteilen.
Ganz genau das Verbot ist auch dem Beklagten im vorliegendem Fall erteilt worden. Der Beklagte hat gegen die Klägerin mehere an anderen Gerichten geltend gemachte Rechtsstreitigkeiten geführt, wie Schadenersatz aufgrund eines Prozeßbetruges, die er auch alle zu 100% gewonnen hat. Zwischenzeitlich hat man ihm das Kontaktverbot auferlegt, so dass keine weiteren Klagen gegen die Klägerin geführt werden konnten, wobei man dem Beklagten erklärte, dass er nicht befugt sei gegen die Klägerin Rechte insbesondere auch wegen Prozeßbetruges (OLG Hamm) geltend zu machen. In einem Schreiben aufgrund des Schadenersatzes, den der nichtanwaltlich vertretene Beklagte von der Klägerin forderte riet er der Klägerin, sich besser von einem anderen fachkundigeren Anwalt vertreten zu lassen, damit es ihrerseits aufgrund eines fachkundigen Anwaltes nicht mehr zu weiteren Wettbewerbsverstößen ihrerseits kommt aufgrund dessen immer wieder neue wettbewerbrechtliche Unterlassungsansprüche und Schadenersatzansprüche des Beklagten gegeben sind, die er auch geltend machen werde. Wohlgemerkt ist der aus dem Prozeßberug folgende Schadenersatz dem hier Beklagten an einem anderen Gericht bereits zu 100% in letzter Instanz zugesprochen worden wobei in dem Verfahren die letzte Instanz erklärte, das der Beklagte der Klägerin so kostensparend und zuvorkommend tätig war wie es besser wirklich nicht ging und das noch abgesehen von den Kosteneinsparungen, die die Klägerin durch die Teilweise nicht erfolgte anwaltliche Vertretung des Beklagten genoß, denn entsprechend angefallene Anwaltskosten hätte diese auch noch ersetzen müssen (Diesen Prozeßbetrug hätte der Beklagte der Klägerin aber gemäß dem AG-Minden, LG-Bielefeld und OLG Hamm nicht vorwerfen dürfen!).
Alle weiteren 3 Gerichtsverfahren hatte der Beklagte auch zu 100% gewonnen, weil er trotz des ihm erteilten Kontaktverbotes die bereits bei Gericht rechtshängigen Verfahren weitergeführt hat und weiterhin seine Rechte wahrgenommen hat. Die ganzen Gerichte mit zusammen mehr als 10 Richtern konnten selbst kein einziges überflüssiges Schriftstück feststellen, dass nicht mindestens unbedingt zur Wahrung der Rechte des Beklagten notwendig gewesen ist. Das einzige was festgestellt werden konnte, dass er erfolgreich Rechte ohne anwaltliche Vertretung geltend gemacht hat und geltend machte und der Klägerin als Nichtjurist zu einem anderen fachkundigeren Anwat riet, damit die rechtlichen Außeinandersetzungen mal ein Ende haben und, dass der Beklagte der Klägerin kostensparend und zuvorkommend tätig ist. Die dazu erforderlichen Schriftsätze zur Wahrnehmung seiner Rechte auch bei Gericht durfte er der Gegenseite gemäß dem AG-Minden, LG-Bielefeld und OLG-Hamm aber nicht zukommen lassen.
Weiterer Schadenersatz und Unterlassungsansprüche, die dem Beklagten ebenfalls zustanden sind dann aufgrund des Kontaktverbotes nicht mehr geltend gemacht worden, denn das wäre dem Beklagten bezüglich der gegen ihn mittlerweile zu verhängenden Unterlassungsstrafe oder Gefängnisstrafe zu teuer gewesen bzw. sind entsprechende Ansprüche in der Zeit der bestehenden Unterlassungs-Veruteilung verjährt gewesen. Ob entsprechende Rechtlosstellungen eine Verjährungshemmende oder Verjährungsunterbrechende Wirkung haben ist im Gesetz nicht auffindbar, da im Grundgesetz und im deutschen Gesetzen solche Rechtlosstellungen nicht vorgesehen sind.
Gemäß Richter Horst Eickhoff und Richter Daniel Wacker vom AG-Minden und dem Präsidenten des LG Bielefeld Dr. Schwieren soll aber gegenüber Richtern entgegen Artikel 3 Abs. 1 GG und entgegen dem ausdrücklichen Wortlaut der Entscheidung ein solches Kontaktverbot nicht möglich sein, da man mit einem solchen Kontaktverbot ja schließlich rechtlos gestellt werden würde und daher Richter im Gegensatz zu allen anderen Bürgern nicht 'jeder' sein können, denn sonst wären diese ja rechtlos gestellt. Nach der Eigenmeinung von Rechtsanwälten kann diesen ein solches Kontaktverbot auch nicht auferlegt werden, weil das ja bedeuten würde, dass man vollständig rechtlos gestellt ist aber jedem Bürger kann ein solches Verbot natürlich und selbstverständlich auferlegt werden. Was also im Endeffekt nichts anderes bedeutet, dass eine übergeordnete Herrschaftsrasse von Juristen minderwertige Proleten beliebig rechtlos stellen und über diese willkürlich bestimmen dürfen.
Solche Entscheidungen bei denen Menschen vollkommen rechtlos gestellt worden sind hat es insbesondere auch am Volkgerichtshof und in der damaligen Nazijustiz gegeben. Entsprechend wird man eine solche wie die vorliegende rechtlosstellende Entscheidung bis vor 1949 rückwirkend in der ganzen deutschen veröffentlichten Rechtssprechung nicht finden. Das gleiche gilt für das Herrschaftsdenken (Herrenrassedenken) von einer höher gestellten elitären Rasse der Juristen für die entsprechende Verbote nicht gelten sollen, weil Juristen dem normalen Bürger (der als Minderwertig zu behandeln ist) eine übergeordnete elitäre Herrschaftsrasse darstellen. Gemäß 37% der über 60 Jährigen hatte der Nazionalsozilismus auch seine guten Seiten (Zeitschrift "Stern" vom 18.10.2007 Nr. 43, Seite 36). Wobei man davon ausgehen darf, das das nationalsozialistische Denken bzw. die nationalsozialistischen praktizierten Handlungsweisen in der Justiz besonders hoch sind. Mindestens Richter Heinrich Burckhard Husmann vom AG Minden und Richter Dr. Novatius vom OLG Hamm, die jeweils vorsitzende Richter gewesen sind fallen in die beschriebene Altergruppe. Im vorrauseilendem Gehorsam, welches in der Justiz eines der wichtigsten Mittel zur Beförderung darstellt, machen dann alle anderen Richter mit und erlernen wieder die gleichen Nazi-Handlungsweisen für dessen Praktizieren diese stets gelobt worden sind wobei im Alter dann die Altersstarrigkeit noch hinzukommt. Desweiteren dienen entsprechende Handlungsweisen, die zur Befangenheit berechtigen und die Befangenheitsanträge, die dann gemeinschaftlich abgewiesen werden insbesondere mit Sprüchen, das man entsprechende vollkommenen haltlosen und nichts als die kosbare Zeit der Justiz verschwendenden Anträge zukünftig selbst ablehnen werde oder "Ihre Schriftsätze kann man zu 95% vergessen" und dazu geäußerte Bedrohungen der gleichen sinngemäßen systematischen Erniedrigung von Bürgern ebenso wie man die Menschen am Volksgerichtshof in Schauprozessen erniedrigt hat. Wobei man auch nicht vergessen darf, dass die Richter ihre Kollegen aus der Nazizeit besonders in den 60er Jahren hoch belohnt haben aufgrund hrer Nazitaten. Verurteilt wurde kein einziger der 149 Richter und 109 Staatsanwälte am Volksgerichtshof. Mehr als 90 Richter wurden in der Bundesrepublik wieder in der Justiz eingesetzt und mancher später zusätzlich als entsprechender Richter höchst belohnt und belobigt. (1928 gründeten die Juristen, begeistert von den Lehren des höchsten deutschen Richters Adolf Hitler (ein Verbrecher, den die Juristen darausfolgend vorzeitig aus der Festungshaft entließen nachdem er das Buch "Mein Kampf" fertiggestellt hatte und dann später in das Amt des höchsten deutschen Richters wählten), den ersten nazionalsozialistischen Verein, den Bund nazionalsozialistischer Juristen BNSDJ). Ein gleiches hochelitäres Denken findet sich auch bei Richter Schaffer vom LG Bückeburg und Richter Ulmer vom OLG Celle wieder, denn dort ist bei Proleteneingaben hypothetisch anzunehmen, das diese Fehlerhaft sind und diese müssen daher garnicht geprüft werden, sondern die geltend gemachten Rechte müssen automatisch abgewiesen werden. Außerdem ist gemäß Richter Schaffer dem Bürger sein Anspruch auf rechtliches Gehör zu versagen, da er bei höher gestellten Wesen als minderwertiges Wesen am LG keine Eingaben zu machen hat obwohl damit gegen seinen Anspruch auf rechtliches Gehör aus Artikel 103GG verstoßen wird. Auch gemäß dem Präsidenten des OLG Hamm und dem Präsidenten des LG Bielefeld und vielen anderen tätigen Richtern ist insbesondere der Richter aufgrund seiner richterlichen Freiheit, die über allen anderen Grundrechten steht und willkürliche Entscheidungen nach Herzenslust erlaubt ein ganz besonders ausgesuchtes Element der höhergestellten Elite und gerade darum, weil es ihm durch sich selbst und durch die Kollegen erlaubt wird so zu handeln.
Qualität und eine bessere Ausbildung in der Rechtsprechung sei nicht notwendig, selbst dann nicht wenn Richter Protokolle seit mehr als 20 Jahren falsch führen (zB. Richter Gassmann vom LG-Bielefeld) uvam. Auch ist gemäß dem Präsidenten des LG Bielefeld Dr. Günter Schwieren der Richter verlängerter Arm der Staatsanwaltschaft indem die Staatsanwaltschaft und der Richter das Protokoll in Strafprozessen zusammen gestalten. Die Beispiele sind nur wenige derjenigen Fälle in denen ensprechendes zur Präsentation der willkürlichen richterlichen und juristischen Macht und Gewalt auch sichtbar nach "Außen" gelangte. Was mag da alles erst noch im verborgenem schlummern und an Rechtsbeugung unter dem Deckmantel der richterlichen Freiheit an Verbrechen getätigt werden abgesehen von den Dingen, die so mancher erlebt, nicht beweisen und daher nicht öffentlich machen kann, da er sonst von den juristischen Kollegen bei der Staatsanwaltschaft in Ansehen der Person mit Strafanzeigen eingedeckt wird oder auch noch auf andere Art und Weise verfolgt wird.
Auch im neuen deutschen Rechtsdienstleistungsgesetz (In dem das Verbot der rechtlichen Beratung durch Bürger zum bisherigen Recht verschärft wurde), dass aus dem Rechtsberatungsgesetz von 1935 von Heinrich Himmler hervorgeht finden sich Privilegien für höher gestellte Herrschaftsrassen. So soll dem Bürger entgeltlicher Rechtsrat immer noch verboten sein und dem Bürger, der unentgeltlichen Rechtsrat unzuverlässigerweise gibt soll dieser untersagt werden können. Demnach darf der Bürger im Gegensatz zu Anwälten nur qualifizierten Rechtsrat erteilen. Warum soll er dafür nicht auch eine Belohnung erhalten dürfen?
Das Gesetz enthält aber keine Regelung darüber das auch Anwälten bzw. Juristen, die entgeltlichen unzuverlässigen Rechtsrat erteilen, diesen jener ebenfalls versagt werden kann. Wobei es für letztere Personengruppe ja um so mehr gelten müßte, denn der Bürger wird sich auf entsprechenden anwaltlichen oder justizialen Rechtsrat um so mehr verlassen. Wer also zu einer besonderen elitären Juristenelite gehört, der genießt viele um die Person vergebene Privilegien, wie diese Nationalsozialisten zu Zeiten Adolf Hiltlers ebenfalls genossen. Ein freies Recht für freie Bürger in einem Staat in dem jeder Bürger seine Rechte den Grundrechten nach wahrnehmen kann sieht aber ganz bestimmt anders aus und kann von solchen elitären Herrschaftsgedankengut nicht getragen werden, denn das dient nicht dem Volk um diesen eine preisgünstige sinnvolle qualitative Rechtssprechung zu gewährleisten, sondern elitären lobbyistisch tätigen Juristengemeinschaften um sich an Macht, Gewalt und Geld zu bereichern. Ebenso dienen dazu entsprechende rechtlosstellenden Kontaktverbote, die eine Herrschaftselite gegenüber Nichjuristen und damit minderwertigen Menschen erteilen können.
Den Richtern Heinrich Burckhard Husmann vom AG Minden, Geue, Uhlhorn, Brinkmann, Kluge, Dr. Günter Schwieren vom LG Bielefeld und den Richtern Gottwald, Dr. Nowatius, von der Beeck vom OLG Hamm geht es also darum entsprechende immer noch vorhandene Nazistrukturen zu decken und darum einen oligarchischen Richterstaat oder etwas ähnliches aufzubauen, da für diese eine elitäre Herrschaftsrasse über minderwertige Proleten Macht und Gewalt ausübt. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Zeidler hat zwar die Richterschaft gewarnt, langfristig eine Art "Adelsregime" anzustreben, weil er bedrohliche Tendenzen in die Richtung wahrgenommen hat aber wie man sieht fühlen sich die Akteure so sehr wohl in vollständiger richterlicher Selbstzufriedenheit. Und um sich vor den als minderwertig zu behandelnden Pöbel zu schützen und mit diesem in entsprechender Nazimanier nach Herzenslust in völliger Selbstzufriedenheit mit beliebigen Gewaltpotezial verfahren zu können baut man sich in die Gerichte für zig Millionen EUR Sicherheitsschleusen ua. Sicherheitsmaßnahmen ein. (Siehe auch weiter unten Stahlbetonbau am AG-Minden). Das Braunbuch der Justiz: Naziverbrecher als Stützen der Justiz, die ihre Erfolge und ihre Macht und Gewalt in der deutschen Nachkriegsjustiz bis heute feiern und von ihren Kollegen in einer Terrorjustiz bis heute gefeiert werden! Alle schwer belasteten Nazi-Juristen, die auf Grund der Enthüllungen der DDR, der CSSR, der Volksrepublik Polen, Frankreichs und der Proteste demokratischer Kräfte aus aller Welt ihre Versetzung in Deutschland in den Ruhestand beantragten, erhalten vom Tag ihres Ausscheidens an hohe Pensionen, die die Entschädigungen ihrer Opfer weit übertreffen. Durch §116 des westdeutschen Richtergesetzes vom 8. September 1961 wurde dieser Lohn des Verbrechens gesetzlich fixiert.
Daraus folgend belohnen sich auch heute noch die Richter, Juristen und Justizminister untereinander für ihre rechtlosstellenden Kontaktverbote gegenüber minderwertigen Bürgern und alle anderen rechtsverletzenden Rechtsbeugungen wobei man die Opfer deren Terrors auch heute nicht entschädigt, sondern systematisch genau so vorgeht wie zur Nazizeit.
Wie Staatsanwalt Klages von der Staatsanwaltschaft Hannover und Staatsanwalt x von der Generalstaatsanwaltschaft sinngemäß erklärte (1151 Js 54960/08) haben Juristen ein berechtigtes Interesse daran die Opfer ihrer rechtswidrigen Taten zu verleugnen und zu verspotten. Es besteht also nicht nur eine Erlaubnis dazu, sondern sogar ein berechtigtes Interesse daran.


Richter Daniel Wacker AG Minden, der wacker gegen Artikel 101 GG verstößt

Richter Daniel Wacker hat eine Beschwerde abgelehnt obwohl er dazu garnicht befugt gewesen ist!
Am AG Minden und LG Bielefeld (Qs 119/05II Richter Drees, Dr. Zimmermann, Schröder) muß man die Rechtsmittel gegen einen grundgesetzwidrige Entscheidung (Richter Daniel Wacker AG Minden und der Verstoß gegen Artikel 101 GG) eines Richters in einem Strafverfahren aufgrund des Veranlasserprinzipes selbst bezahlen auch wenn die grundgesetzwidrige Entscheidung in der folgenden Instanz aufgehoben wird. Eine Begründung warum die grundgesetzwidrige Entscheidung aufgehoben worden ist oder eine Erklärung darüber was das 'Veranlasserprinzip' ist, gibt es dafür aber trotz ausdrücklichem Wunsch, der anwaltlich nicht vertretenen Prozeßpartei, nach einer solchen Begründung nicht. Dafür ist aber genau begründet worden warum die Kosten vom erfolgreichen Beschwerdeführer zu tragen sind. Die Kosten einer erfolgreichen Beschwerde und darausfolgend erfolgreichen Rechtsmittels aufgrund von richterlichen grundgesetzwidrigen Entscheidungen sind dem Beschwerdeführer mit folgender Begründung aufzulegen: 'Die Kostenentscheidung der Kammer folgt aus §473 Abs. 1 StPO. Danach sind die Kosten eines erfolglosen Rechtsmittels zwingend dem Rechtmittelführer aufzuerlegen. Es handelt sich um eine Kostenverteilung nach dem Veranlasserprinzip...'.
Derjenige, der sich also gegen eine vollkommen unzulässige Entscheidung von Richtern erfolgreich wehrt muß die Kosten des Verfahrens tragen, weil er mit seiner Beschwerde die unzulässige richterliche Entscheidung veranlaßt hat.

Stahlbetonbau am AG Minden

Der Bürger als das wertlose und dumme NICHTS am AG Minden als das er in Rechtsforen auch von manchen Juristen gerne gesehen und entsprechend auch beschimpft wird.
Entsprechend Richter Günter Schaffer vom LG Bückeburg und Richter Ulmer vom OLG Celle ist bei Schriftsätzen von Bürgern hypothetisch anzunehmen, dass diese Fehlerhaft sind (OLG Celle 13W118/04) und dem Bürger ist bei eigenen gerichtlichen Eingaben das rechtliche Gehör zu versagen, da diese keine eigenen Eingaben bei Gericht zu machen haben.
Desweiteren ist der Bürger gemäß den Richtern Heinrich Burckhard Husmann, Dodt, von der Beeck, Geue, Brinkmann, Uhlhorn, Kluge, Gottwald, Dr. Nowatius mit rechtlosstellenden Kontaktverboten vollständig rechtlos zu stellen, wenn er selbst Rechte gegenüber anderen Menschen geltend macht. Jemand, der keine Rechte mehr geltend machen kann ist ein NICHTS.
Das nennt sich deutsche "Rechtsprechung" und es sind nach heutiger Gesetzgebung übelste rechtsbeugende Ansichten wie diese zur Nazizeit existierten: 'Im vorchristlichem Rom waren die Sklaven den Haustieren untergeordnet. Das NICHTS ist selbst noch dem Sklaven untergeordnet.' Gauleiter Koch...
„Schlüssel des Befangenheitsrechts ist der Bürger. ... Das Gesetz sieht ihn als Hauptdarsteller, doch die Justiz akzeptiert ihn nicht einmal als Statisten." (NJW 1993, 2222).
"Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richter(innen) im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Mißtrauen und Ablehnung. ..." (Richter Nescovik 9 Zivilsenat BGH ZAPHeft 14/1990, S. 625)
"Von den Studierten behaupten die Rechtsgelehrten, allen anderen weit voraus zu sein, und niemand ist auf sich so eingebildet wie sie." (Präsident OVG Rheinland-Pfalz, Karl-Friedrich Mayer).
"Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist." (Dr. Egon Schneider, Richter am OLG aD., ZAPP 6/1999 S. 266)
"Wenn Sie es einmal mit Juristen zu tun haben, dann werden Sie feststellen, das Rechnen das wir hier machen, das ist etwas für PUTZfrauen, Juristen machen im Gegensatz dazu hochwissenschaftliche Rechtssprechung" (Prof. Werner, FH-Minden).
"Für Ingenieure Ist Macht zweitrangig", Führungskräfte unter den Ingenieueren verlassen sich traditionell sehr auf ihre fachlichen Komptenzen, sehen daher weniger Sinn in Ansehen und Geld als vielmehr in der Arbeit selbst, meint Wolf Kempert von der Deutschen Gesellschaft für Mittelstandsberatung. „Macht spielt deshalb für diese Berufsgruppe aber auch weniger eine bedeutende Rolle als beispielsweise für Juristen oder Betriebswirte." Ingenieure verfolgten konsequenter Ziele, von deren Nützlichkeit sie überzeugt seien, sie handelten eher lösungsorientiert." ( VDI Nachrichten, Seite 29 Nr. 14 03.04.1998).
Zitate von hochrangigen Juristen über den Pfusch in der Justiz (Justiz-Lotterie, Staatshaftung, Prozeßkostenhilfe, Strafrecht ua.)

Das knallrote Richterverbrechen am LG-Bielefeld:
Richter Heinrich Burckhard Husmann AG Minden (20C994/90, 20C846/91) und Richter Althoff, Richterin Doris Mertel, Richter Claus-Rudolf Grünhoff LG Bielefeld (2S278/92) und sofortige Beschwerde Richter Eva-Maria Schulten, Kropp und Bernd Kahre vom LG Bielefeld (3T363/92) und das automatisch erloschene Mietverhältnis

Das automatisch erloschene Mietverhältnis mit Null Tagen Kündigungsfrist und Null Tagen gerichtlicher Räumungsfrist von Richter Heinrich Burckhard Husmann am AG Minden und von Richter Althoff, Richterin Doris Mertel und Richter Claus-Rudolf Grünhoff mit knallrotem Richter-Althoff-Kopf am LG Bielefeld.
Richter Heinrich Burckhard Husmann vom AG-Minden erklärte dem Vermieter-Kläger, dass wenn er bestimmte Handlungen vornehmen würde, dass Mietverhältnis des auf Räumung in Anspruch genommenen automatisch erlöschen würde. Sein Anwalt erklärte dem Mieter in einer Verhandlungspause, dass er den Richter wohl kaum auf seine vollkommen falsche Rechtsansicht hinweisen könne, denn die sei so falsch, dass sich der Richter dafür eigentlich massiv schämen müsse und dass dann zu seiner Verurteilung führen könne. Der Mieter sollte sich mit einer Räumungsfrist von 6 Monaten einverstanden erklären. Er hatte aber ohnehin bereits 6 Monate Kündigungsfrist, daher wollte sich der Mieter darauf unter keinen Umständen bei der damals vorliegenden Wohnungsnot einlassen. Richter Heinrich Burckhard Husmann erklärte ihm eindringlich: "Ich sehe Sie wollen auf ihr Recht pochen!!!".
Die Räumungsklage wurde abgewiesen und die Gegenseite nahm die entsprechenden Handlungen vor um das Mietverhältnis automatisch zu beenden.
In der erneuten Klage erklärte Richter Heinrich Burckhard Husmann forsch als die Gegenseite darauf hinwies, dass man nun nach seiner Anleitung vorgegangen sei um das Mietverhältnis automatisch zu beenden: "Das ist nicht so! Aber raus muss er trotzdem."
In der Berufungsverhandlung über ein Teilurteil (Räumung) erklärten die 3 Richter mit dem Vorsitzenden Althoff, dass das Mietverhältnis des Beklagten automatisch erloschen sei und so musste er die Mieträume räumen.
In der zweiten mündlichen Verhandlung über das weitere Teilurteil (Schadenersatz) erklärten die 3 Richter mit dem Vorsitzenden Althoff wieder, dass das Mietverhältnis des Beklagten automatisch erloschen sei. Als der Beklagte die 3 Richter darauf hinwiess, dass der BGH bereits 1984 entschieden habe, das Kündigungsschutz unabdingbares Recht sei erklärt Richter Althoff laut und ärgerlich bei abklingenden knallrotem Kopf mit sofortiger Verurteilung: "Wir sind die, die das Recht machen und nicht SIE!! WIR sind die Rechtskundigen !!! Es ergeht folgende Entscheidung..." und der Mieter wurde veruteilt...
2 Jahre später nahm der zwangsgerräumte Mieter seinen Vermieter auf Schadenersatz in Anspruch. Rechtsanwalt der Gegenseite zur Richterin: "Was will der überhaupt, dem sein Mietverhältnis ist doch sowieso automatisch erloschen!". Richterin Petra Niewerth vom AG-Minden: "Also dass, das nicht so ist, das kann man doch nun wirklich in jedem Rechtsbuch nachlesen!". Da der (ehemalige) Mieter nur 1900 DM Schadenersatz erhalten sollte legte er Berufung ein. Da Richter Althoff immer noch der zuständige Vorsitzende Richter war und Richterin Doris Mertel wieder anwesend war stellte der Berufungskläger einen Befangenheitsantrag gegen beide Richter, wegen sofortiger Veruteilung mit rotem Richterkopf. Das ist aber vollkommen korrektes und nicht zu beanstandendes richterliches Vorgehen und so konnten beide Richter nicht abgelehnt werden. Der Antrag verzögerte das Verfahren jedoch so lange, dass Richter Althoff nun in Rente ging und nicht mehr der vorsitzende Richter war und das wurde nun Richterin Doris Mertel. Wie das Gericht nun feststellte besteht das Mietverhältnis immer noch auch nachdem sich der zwangsgeräumte Berufungskläger bereits 2 Jahre nicht mehr in der Wohnung befand und das Gericht erklärte, dass auf jeden Fall nur ein Vergleich in Frage käme. ...

**Richter Heinrich Burckhard Husmann AG Minden (21C152/93) und Richter Althoff, Richterin Doris Mertel und Richter Dr. Werner Scheck vom LG Bielefeld (2S631/94), Heizungsausfall und Warmwasserausfall im Winter kein Mietminderungsgrund
Ein Heizungsausfall im Winter über 3 Wochen und Warmwasserausfall über 2 Monate sowie ein nicht mehr vorhandener Mülleimer ua. sind kein Mietminderungsgrund, da es sich dabei nur um kleine Mängel handelt, die nicht zur Mietminderung berechtigen.
Auf die Nachfrage am LG Bielefeld desjenigen, der die Mietminderung geltend gemacht hat warum denn entsprechende Mängel keinen Mietminderungsgrund darstellen erklärten die 3 Richter aber diesmal ohne knallroten Kopf des Spruchkörpers Richter Althoffs: "Das sehen wir hier so!". Die weitere Nachfrage, warum man das denn so sehe ergab folgende ausführliche lautere und ärgerliche Erläuterung: "Weil wir das hier eben so sehen!!!".
Desweiteren stellt die Forderung entsprechende Mängel zu beseitigen ein Grund zur fristlosen Kündigung dar. In der Wohnung sind durch den Mieter aufwendige Renovierungs- und Instandsetzungsarbeiten vorgenommen worden. Aufgrund der fristlosen Kündigung wurden diese 1 Jahr abgewohnt. Nicht einmal die Materialkosten für die Instandsetzungsarbeiten sind anteilig durch den Vermieter für eine gewisse Abschreibungsdauer zu ersetzen, weil es nicht Aufgabe des Gerichts ist die als Anlagen beigefügten Rechnungen und Quittungen als Beweis der aufgewendeten Materialkosten zu überprüfen.

Richter Heinrich Burckhard Husmann AG Minden, Klageschriften und Klagebegründungen hat man sich am AG Minden selbst bei Gericht zu beschaffen.
**Wie am AG Minden bei Richter Heinrich Burckhard Husmann aus einem Streitwert von 400 DM aufgrund von Gerichtsfehlern Rechtskosten incl. einer Berufung entstehen, die über 1000 DM liegen ohne das über die Sache als solches jemals entschieden worden ist. Selbst die Gerichtskosten der Berufung bei der eine falsche gerichtliche Sachbehandlung festgestellt worden ist sind von den Parteien zu tragen gewesen obwohl eine solches Verfahren gemäß §8 GKG Gerichtskostenfrei sein muß. Gemäß Richter Heinrich Burckhard Husmann hat sich die Partei, der keine Klagebegründung zugestellt worden ist, sich diese selbst bei Gericht zu beschaffen (Wann diese dann wohl als zugestellt gilt und zu welchem Zeitpunkt man sich diese wohl beschaffen muß?), da kann auch vor der mündlichen Verhandlung keine schriftliche Nachfrage nach einer eventuell vorhandenen Klagebegründung helfen. Einer Klage auf die aufgrund nicht zugestellter Klagebegründung nicht erwidert wird ist stattzugeben. Richter Heinrich Burckhard Husmann AG-Minden: "Klageschriften und Klagebegründungen haben Sie sich selbst bei Gericht zu beschaffen. Das ist hier Gang und Gäbe. Da kann auch Ihre Eingabe vom ... nicht helfen!" ...

Strafbarkeit wegen Betruges für Mittelose, die sich bei Anwaltszwang von einem Anwalt vertreten lassen LG-Bielefeld 14Ns43Js943/06-38/07.
**Strafanzeige von Oberstaatsanwalt Klaus Steffen (Allerdings verstrickten sich Staatsanwälte unter Eid in Widersprüche vor Gericht: Oberstaatsanwalt Günther Specht hatte ausgesagt, dass gegen die Polizisten seit 1998 Material gesammelt wurde. Gleichfalls unter Eid widersprach sein Kollege, Oberstaatsanwalt Klaus Steffen: Prozess gegen Bielefelder Ex-Polizeichef wird fortgesetzt) von der Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen Betrug, weil sich ein Bürger ohne Geld bei Anwaltszwang einen Anwalt genommen hat ...
Der Anwalt, der eine Berufung am OLG eingereicht hat, hat Strafanzeige gestellt nachdem er erfahren hat, dass der Schuldner mittelos ist. Für einen zu stellenden PKH-Antrag sollte der Berufungskläger 1000 EUR im vorraus zahlen und da am OLG Anwaltszwang herrscht könnte der Berufungskläger das auch nicht selbst machen. Der Anwalt hat daraufhin die Berufung am OLG nicht mehr begründet. Der Schaden, der dem mittellosen Berufungskläger dadurch entstanden ist beträgt bis zu etwa 8000 EUR aus denen sich der Anwalt hätte nach Herzenslust befriedigen können. Für diese Leistung will der Anwalt das komplette Anwaltshonorar in Höhe von über 1000 EUR, welches auch die bei weitem wesentlich größere Arbeit für eine Berufungsbegründung umfaßt. Oberstaatsanwalt Klaus Steffen von der Staatsanwaltschaft Bielefeld verfolgt die Strafanzeige, weil ein strafbares vergehen vorliegen würde wegen Betruges von den kompletten 1000 EUR. Kann man Menschen auch um nicht erbrachte tatsächliche Leistungen betrügen, die einem mit der nicht erbrachten Leistung auch noch einen wesentlich höheren Schaden zugefügt haben? Nach juristischer Meinung der Staatsanwaltschaft Bielefeld ist das anscheinend für zugehörige elitäre Juristen kein Problem, denn das Anwaltshonorar steht dem zur elitären Elite zugehörigem Anwalt mit der Beauftragung zu und dieses wird ihm als elitärem Juristen, wie auch den elitären Staatsanwälten, um ihre Person verliehen. Die erbrachte Leistung und die Qualität der Vertretung etc. spielt dabei gar keine Rolle.
Abgesehen noch davon, dass insbesondere durch den Anwaltzwang der Bürger mindestens Vorliegend in seinen Rechten gemäß Artikel 19 Abs. 4 GG verletzt wird.
Die Staatsanwaltschaft übersandte dem Täter am 10.03.2008 folgende **** (Link)Rechnung über 940,74 für das Verfahren wobei für den Rechtsanwalt 147,50 EUR Zeugenauslagen in Rechnung gestellt worden sind.
Richter Sandbaumhüter vom Finanzgericht Münster erklärte im Verfahren 11K1417/07 zur Abweisung von Rechten, die der Angeklagte dort geltend machte, dass es unter keinen denkbaren Gesichtspunkten strafbar sei, wenn er sich von einem Anwalt vertreten lassen würde.
Bei Krankheit in dem Verfahren keine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ...
**Richter Heinz Gaßmann und 2 Schöffen Strathmann/Carl-Christian Ebenau vom LG-Bielefeld und die Nichtkrankheit bei Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. ...
In einem Strafverfahren bei den Richtern Heinz Gaßmann und den beiden Schöffen Strathmann aus Bielefeld und Ebenau aus Petershagen gibt es in einem Strafverfahren keine Widereinsetzung obwohl dem Angeklagten hier zusätzlich das 'in dubio pro reo' zusteht und dieses nach folgenden Entscheidungen ebenso einfacher möglich sein muß:
"Eine großzügige Anwendung des §44 StPO ist im Interesse der materiellen Gerechtigkeit geboten“ (Sarsstedt JR 56, 112).
"Die Anforderungen an die Vorkehrungen gegen die Fristversäumung dürfen insbesondere dann nicht überspannt werden, wenn es für den Antragsteller um den „ersten Zugang“ zum Gericht, dh. um die Möglichkeit geht, erstmals das rechtliche Gehör in der Sache zu erlangen" (aus einer Vielzahl von Rechtssprechung des BVerfG).

Gleichzeitig erklären Richter Heinz Gaßmann und die Schöffen Ebenau/Strathmann in gerichtlichen Rechtsbehelfen ganz pauschal, dass sich der Angeklagte von einem Anwalt vertreten lassen kann oder bestimmte Prozeßhandlungen von einem Anwalt vornehmen lassen muß und fordern den Angeklagten somit zu weiteren Straftaten auf.

Staatsanwaltschaft Bielefeld und Generalstaatsanwaltschaft Hamm, inobjektive Ermittlungen und der nicht strafbare unterstellte Glaube
Staatsanwaltschaft Bielefeld 26 Js 306/09, Oberstaatsanwältin Ruth Dringenberg-Enders
Generalstaatsanwaltschaft Hamm 2 Zs 3861/09, Oberstaatsanwalt Henning-Michael Lenz
Haftbefehl, Aussagen der Polizeibeamten, Vermerk und Einstellungen der Staatsanwaltschaft.
Zwei Polizeibeamte geben an gewußt zu haben, dass eine Ersatzfreiheitsstrafe nicht vollstreckt wird, wenn der Veruteilte nur die Strafe zahlt und das die Zahlung der Kosten des ehemaligen Strafverfahrens für eine Freilassung nicht notwendig ist. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld erklärt, dass dieses auch ebenso ganz eindeutig aus dem Haftbefel hervorgeht. Die Polizeibeamten wurden darauf auch noch zusätzlich von 2 Personen (Zeugen) hingewiesen.
3 Zeugen können bestätigen, dass ausdrücklich die Zahlung der Kosten verlangt worden ist und erklärt wurde, dass der Inhaftierte nur entlassen wird, wenn auch die Kosten bezahlt werden. Es werden nur die beiden Polizeibeamten vernommen, die als Beschuldigte lügen dürfen. Die Zeugen, die dem Gesetz nach die Wahrheit sagen müssen werden nicht vernommen. Letztlich macht das aber nichts, denn man hat im Polizeipräsidium herumgefragt und dort glauben alle, dass für eine Haftentlassung auch die Verfahrenskosten des ehemaligen Strafverfahrens zu zahlen sind und daher ist auch entgegen der Aussage der Polizeibeamten davon auszugehen, dass diese es ebenfalls so geglaubt haben. Obwohl die Staatsanwaltschaft erklärt, dass es sich um einen Irrtum gehandelt hat und dass das Handeln rechtlich unrichtig war haben diese auch nach meheren Schreiben und Mahnungen bis heute nach über 6 Monaten dass irrtümlich und rechtlich unrichtig verlangte Geld nicht zurück gezahlt.
Warum muß man den Glauben der Polizisten aus einer Umfrage und dem was andere Polizeibeamte glauben ermitteln. Es hätten auch die 3 Zeugen vernommen werden können, denn diese könnten als Zeugen aussagen, dass die Polizisten entgegen ihrer Aussage tatsächlich den unterstellten Glauben geglaubt haben. Nur hätten die Zeugen auch Aussagen können, dass die Polizisten von 2 Personen unabhängig auf ihr Fehlverhalten hingewiesen worden sind und darraus könnte sich eine Strafbarkeit aus "bedingtem Vorsatz" ergeben, denn diese hätten sich dann evtl. bei der Staatsanwaltschaft Sachkundig machen müssen. Desweiteren kann man so die beiden Aussagen der Polizeibeamten isoliert dazu verwenden, dass das Geld nicht zürückgezahlt werden muß. Hier wird bereits deutlich wie perfektioniert das ganze System arbeitet aber es wird noch mehr folgen.
Wer als Bürger also eine Straftat begeht braucht also nur zu sagen, dass er etwas anderes geglaubt habe. Erklärt man als Bürger, dass man gewußt habe, dass das Handeln rechtlich unrichtig ist wird die Staatsanwalttschaft oder Polizei eine Umfrage machen. Wenn die Umfage bei anderen Bürgern ergibt, dass diese glauben, dass das Handeln rechtlich korrekt ist, dann kann das auch nur der beschuldigte Bürger entgegen seiner Aussage geglaubt haben und daher sei eine Strafbarkeit nicht gegeben. Das durch die Tat rechtswidrig erlangte Geld darf man dann behalten.
Unabhängig von vorstehendem stellt die Staatsanwaltschaft fest, dass eine Strafbarkeit bei einem Staatsanwalt der vorstehendes in Auftrag gibt nicht vorliegt, weil sich ganz eindeutig aus dem Haftbefehl ergeben würde, dass nur die Strafe in Höhe von 290 EUR zu zahlen sei und es sich daher nur um einen Irrtum handeln kann.
Dh. also wenn einem Staatsanwalt der Rechtskundig ist und daher wissen muß, dass Wohnungseinbrüche verboten sind und diesem ein Schriftstück vorliegt aus dem sich eindeutig noch einmal ergibt, dass Wohnungseinbrüche verboten sind, dieser keine strafbare Handlung beim Wohnungseinbruch begeht, weil es sich dabei gemäß der Staatsanwaltschaft Bielefeld nur um einen Irrtum handeln kann, denn das der Wohnungseinbruch verboten ist geht ganz eindeutig aus dem Schriftstück vor, dass diesem Vorlag. Das irrtümlich und rechtswidrig erlangte Geld aus dem Wohnungseinbruch bei einem Bürger darf er ebenfalls behalten, weil ihm keine strafbare Handlung nachgewiesen werden kann erklärt die Staatsanwaltschaft Bielefeld.

Beschluß des LG-Bielefeld von Richter Heinz Gaßmann (14Ns43Js943/06-38/07) über eine Protokollergänzung für Ergebnisse der Hauptverhandlung nach §273 Abs. 1 StPO ua.:
"Im Protokoll über eine Hauptverhandlung in einer Berufungssache werden die wesentlichen Ergebnisse von Vernehmungen und Erörterungen nicht aufgenommen (§273 Abs. 2 Satz 1 StPO). Die vom Angeklagten vorgebrachten Behauptungen sind daher schon vom Ansatz her nicht geeignet, eine Protokollberichtigung anzuregen. Bielefeld 15.05.2007, VRLG Gaßmann, JAIin Liermann". §273 Abs. 2 Satz 1 StPO: "(2) Aus der Hauptverhandlung vor dem Strafrichter und dem Schöffengericht sind außerdem die wesentlichen Ergebnisse der Vernehmungen in das Protokoll aufzunehmen;..." Im vorliegendem Fall sollten zudem nicht nur Berichtigungen nach §273 Abs. 2 vorgenommen werden, sondern insbesondere Berichtigungen gemäß §273 Abs. 1 StPO. Es handelt sich bei der Berichtigung des Protokolles vorliegend um in der Verhandlung geäußerte Tatsachen und Vorgänge und nicht um "Behauptungen". Für Richter stellen die wesentlichen Ergebnisse der Hauptverhandlung nach §273 Abs. 1 aber anscheinend auch nur "Behauptungen" dar, weil der Richter gemäß dem Präsidenten des LG Bielefeld und des OLG Hamm das Protokoll willkürlich führt.
Da Richter Heinz Gaßmann wahrscheinlich über 25 Jahre als Richter tätig ist, ist davon auszugehen, dass von ihm über einen entsprechend langen Zeitraum das Protokoll in Strafsachen vollkommen falsch geführt wird! Gemäß dem Präsidenten des LG Bielefeld und dem Präsidenten des OLG Hamm von der Beeck wird das Protokoll allerdings von Richtern willkürlich so geführt wie es ihnen am besten gefällt und der Richter bestimmt somit die Vorfälle aber auch nicht vorhandene Vorfälle aus einer mündlichen Verhandlung und den Tatbestand mit dem Verhandlungsprotokoll in Absprache mit der Staatsanwaltschaft nach Belieben. Der an dem Verfahren beteiligte Schöffe Carl-Christian Ebenau aus Petershagen erklärt, dass er an der Protokollberichtigung zur Verwirklichung des Rechtes nicht mitwirken dürfe, denn das sei für ihn strafbar!
Der Präsident des LG Bielefeld Dr. Günter Schwieren (Schreiben vom 15.06.2007 313E-141(5) ) weiß nicht aus welcher Vorschrift sich eine entsprechende Strafbarkeit ergibt, erklärt aber, dass für Protokollberichtigungen ausschließlich die Staatsanwaltschaft zusammen mit dem Gericht (Hä?, also dem Richter, denn für Schöffen ist es strafbar ein wahrheitsgemäßes Protokoll zu bezeugen oder auf ein entsprechendes hinzuwirken oder die Schöffen sind nur so unützes Beiwerk, dass diese nicht dem Gericht zugehörig anzusehen sind) zuständig sei und es sei dem Protokollberichtigenden verboten auf eine wahrheitsgemäße Protokollberichtigung zusammen mit dem Schöffen hinzuwirken. In einem Strafverfahren ist jedoch der sogenannte Ermittlungsgrundsatz gesetzlich vorgeschrieben der das Gericht (also die Schöffen und die Richter) verpflichtet von Amts wegen die tatsächliche Wahrheit festzustellen. Dabei versagt der Präsident des LG Bielefeld Dr. Günter Schwieren den Schöffen ihre Entscheidungsfreiheit, erklärt aber sinngemäß sonst ständig, dass die richterliche Freiheit über allem steht. Gemäß dem Präsidenten des LG-Bielefeld Dr. Günter Schwieren sei auch keine bessere Ausbildung für Richter notwendig, damit diese nicht wie Richter Heinz Gaßmann Protokollberichtigungen auf solche kathastrophale ungesetzliche und rechtsbeugende Weise ablehnen aufgrund der richterlichen Freiheit, die über allen Gesetzen und Rechten steht. Auch bedarf es keiner besseren Ausbildung von Schöffen, damit diese nicht an solchen Quatsch glauben, dass diese sich strafbar machen würden, wenn diese an einer der tatsächlichen Wahrkeit entsprechenden Protokollberichtigung mitwirken wozu diese aufgrund des Ermittlungsgrundsatzes sogar verpflichtet sind. Das verwundert nicht, denn schließlich hat man die Schöffen ja entsprechend so ausgebildet, damit diese blind mit den Richtern das Recht von Bürgern beugen. Beeindruckend ist dann aber, dass Schöffen sich in keinster Weise selbst Fortbilden, sondern sich einfach als willenlose Marionetten hinsetzen um mit Macht und Gewalt irgendetwas willkürlich zu entscheiden was dann wiederum genau die Schöffen sind, die an diesem Gericht gesucht werden, damit man Protokolle willkürlich führen kann und damit den Ausgang von Strafverfahren willkürlich gestalten und das Recht nach Herzenslust beugen kann. Desweiteren erklärte das Gericht in der mündlichen Verhandlung, dass in der Bezeichnung des Landgerichtes Bielefeld in der Gerichtsanschrift als "Rechtsbeugermafia" sicherlich eine Beleidigung zu sehen sei. Die Aussage, dass es sich dabei um eine wahrheitsgemäße Bezeichnung handele quittierte das Gericht mit einem Schulterzucken. 1 Richter und 2 Schöffen wissen also nicht was am LG Bielefeld und wie man sieht bei Ihnen selbst vorgeht und es interessiert diese auch nicht abgesehen davon, dass dieses zur erneuten Macht- und Gewaltausübung dienen soll. Vorliegend beugen 2 Schöffen zusammen mit einem Richter das Recht gemeinschaftlich wie in einer Mafia und bestätigen demgemäß, dass die Bezeichnung des Landgerichtes Bielefeld als "Rechtsbeugermafia" sicherlich nicht verfehlt ist. Für eine wahrheitsgemäße sachlich korrekte Bezeichnung soll dann das Opfer und der Geschädigte einer "Rechtsbeugermafia" wieder verfolgt werden. Dabei besteht vor einem Strafgericht angeblich sogar die Verpflichtung zur tatsächlichen Wahrheit aber bei diesen 3 "Richtern" wird die Wahrheit zu deren Wohlbefinden von diesen auch noch willkürlich bestimmt und gebeugt.
Staatsanwalt Delf Schlegtendal Staatsanwaltschaft Bielefeld: Keine Rechtsbeugung
Obwohl der äußere Tatbestand der Rechtsbeugung in diesem Fall eindeutig verwirklicht worden ist erklärt Staatsanwalt Deld Schlegtendal: "Strafrechtlich relevantes Verhalten des Beschuldigten ist auch nicht ansatzweise zu erkennen." und daher muß auch nicht ermittelt werden.
Staatsanwalt Delf Schlegtendal, StA Bielefeld: Er hatte mehrere Umzugskartons voll Beweismittel und stellte die ominöse Idee auf, dass die telefonische Drohungen und Tätergeständnisse in unzähligen Protokollen, unbedeutend wären.

LG Bielefeld Qs 119/05II Richter Wolfgang Drees, Dr. Zimmermann, Schröder:
Hausdurchsuchung wegen eines von der Post zugestellten Paketes (Inhalt: defektes wertloses Gerät) ohne vorher bei der Post nachzufragen ob der Beschuldigte, das Paket überhaupt erhalten hat.
Die Kosten einer erfolgreichen Beschwerde und darausfolgend erfolgreichen Rechtsmittels aufgrund von richterlichen grundgesetzwidrigen Entscheidungen sind dem Beschwerdeführer mit folgender Begründung aufzulegen: 'Die Kostenentscheidung der Kammer folgt aus §473 Abs. 1 StPO. Danach sind die Kosten eines erfolglosen Rechtsmittels zwingend dem Rechtmittelführer aufzuerlegen. Es handelt sich um eine Kostenverteilung nach dem Veranlasserprinzip...'
Die Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluß ist von den entsprechenden Richtern abgewiesen worden, weil ein 'schlichter Anfangsverdacht' für eine Durchsuchungsmaßnahme ausreichend ist. Es reicht aus das eine Straftat möglicherweise begangen wurde:
Voraussetzung ist vielmehr lediglich der Verdacht einer Straftat, wobei ein schlichter Anfangsverdacht ausreicht. Ein solcher ist bereits dann gegeben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte es nach kriminalistischer Erfahrung als möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat begangen wurde.
Entsprechend braucht die Staatsanwaltschaft zuvor auch nicht bei der Post nachprüfen ob der Beschuldigte das Paket überhaupt erhalten hat. Für das gegen den Beschuldigten zu Unrecht geführte Strafverfahren war der Beschuldigte zu entschädigen. Eine Entschädigung für die ihm entstandenen Anwaltsberatungskosten wurde diesem jedoch entgegen der Entscheidung (im Falle von Hausdurchsuchungen des BGH vgl. BGH NJW 1977, 957 ff.) versagt.
Bei einem staatlichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre eines Bürgers muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besonders beachtet werden. Eine Durchsuchung ist dann nicht gerechtfertigt, wenn andere, weniger einschneidende Mittel zur Verfügung stehen. Durchsuchungen müssen auch in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts stehen. Es ist grob unverhältnismäßig wegen eines Knöllchens im Wert von 15 EUR eine Hausdurchsuchung durchzuführen. BVerfG, Beschluss vom 07.09.2006 – 2 BvR 1141/05, BVerfG, Beschluss vom 05.05.2008 – 2 BvR 1801/06 Die Richter Wolfgang Drees, Dr. Zimmermann und Schröder vom LG Bielefeld lassen also eine vollkommen unberechtigte Hausdurchsuchung zu. Innerhalb des Verfahrens wird dem anwaltlich nicht vertretenen Beschwerdeführer noch einmal schwer in seinem Grundrecht, diesmal auf den ihn zugewiesenen Richter verletzt und für dessen erfolgreiche Beschwerde er auch noch die Kosten tragen muss. Auch nach mehrfacher Nachfrage liefern die Richter keine Begründung nach, warum der grundrechtswidrige Beschluß von Richter Daniel Wacker aufgehoben worden ist und es gibt auch keine Erklärung dazu was das Veranlasserprinzip ist und dass obwohl gegenüber dem nicht anwaltlich vertretenem Beschwerdeführer eine erhöhte Sorgfaltspflicht des Gerichts gegeben ist. Ob hier wohl das Recht vorsätzlich rein im Ansehen der Person gebeugt wird, weil man einem minderwertigen Proleten, besonders einem der nicht anwaltlich vertreten ist kein Recht geben darf und kann?
Generaltstaatsanwaltschaft Hamm, Oberstaatsanwalt Günter Rüter (2 Zs 2389 vom 07.11.2008):
Wie sieht das ganze nun rechtlich im Ansehen der Person aus, wenn die Beschuldigten ein Richter und ein Rechtsanwalt sind und wertvolle Gegenstände über mehere Monate unterschlagen werden. Dann sind selbstverständlich erst garkeine Ermittlungen aufzunehmen, so die Generalstaatsanwaltschaft Hamm (2 Zs 2389/08). Oberstaatsanwalt Günter Rüter: "...nach unserer Rechtsordnung ist es absolut verboten, die Begehung strafbarer Handlungen zu unterstellen. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass §152 StPO der Staatsanwaltschaft zwingend vorschreibt, Ermittlungsverfahren nur dann einzuleiten, wenn sich zureichende konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für die mögliche Begehung einer strafbaren Handlung ergeben. Solche sind aber nicht ersichtlich." Nun weiß jeder Bürger wieder einmal wie er im Ansehen der Person von der Justiz verarscht wird. Für eine Hausdurchsuchung!! bei minderwertigen Proletenbürgern reicht bereits ein schlichter Anfangsverdacht aus um eine solche durchzuführen. Ermittlungen sind also demgemäß bereits bei vagen Vermutungen aufzunehmen wobei dem Proletenbürger dabei ein strafbares Handeln unterstellt wird. Bei elitären höher gestellten Juristen ist nur dann ein Ermittlungsverfahren einzuleiten wenn sich zureichende konkrete Anhaltspunkte für die mögliche Begehung einer Straftat ergeben. Von einer Hausdurchsuchung ist dann noch gar nicht die Rede. Und wie wir bereits wissen können soviel konkrete Anhaltspunkte oder sogar Beweise für ein strafbares Handeln von vielen elitären Juristenkollegen vorliegen und es werden ständig mit entsprechenden Begründungen erst gar keine Ermittlungen aufgenommen.

AG-Minden, Beratungshilfescheine in ALG-II-Fällen vermehrt abgelehnt, MT vom 06.11.2007

Richter Horst Eickhoff, Die Kraft des rechtlichen Gehörs aber nur für elitäre dazugehörige Anwälte

Wie Staatsanwälte, die wie das Gericht der Wahrheitspfindung verpflichtet sind, das Recht beugen und kriminelle Handlungen wie Protokollfälschungen oder falsche eidesstattliche Versicherungen der Kollegen abdecken:
Staatsanwältin Sandra Veit Staatsanwaltsschaft Bielefeld (62 Js 273/03, Schreiben vom 13.08.2003) und Oberstaatsanwältin Dr. Barbara Vogelsang Generalstaatsanwaltschaft Hamm (2 Zs 2277/03, Schreiben vom 01.09.2003): Keine Strafbarkeit bei Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung


Sandra Veit und Dr. Barbara Vogelsang: Zeugenaussagen von Richtern, die aus Befangenheitsverfahren stammen, die abgelehnt worden sind, sind nicht verwertbar!
Ist die Zeugenaussage nicht verwertbar, weil Richter Husmann gelogen hat?
Auch braucht der Richter in einem solchen Fall nicht unabhängig von einem vergangenden Befangenheitsverfahren zu einer erneuten
Zeugenaussage vorgeladen werden. Wäre diese neue Zeugenaussage dann auch nicht verwertbar? Lügen Richter und Staatsanwälte immer und stets, so dass deren Zeugenaussagen niemals verwertbar sind und man diese daher auch nicht als Zeugen vernimmt, damit diese nicht zwanghaft lügen müssen?
Oder ist es vollkommen egal ob die Aussagen aus einem Befangenheitsverfahren stammen, dass abgelehnt worden ist oder dem statt gegeben worden ist und ist es vielleicht sogar vollkommen egal ob es sich dabei um ein Befangenheitsverfahren oder sonstiges Verfahren handelt, wenn damit nachgewiesen werden kann, dass ein oder mehere elitäre Juristenkollegen strafbare Handlungen und Verbrechen getätigt haben?

StaatsanwaltsschweinchenFolgendes Verbot wurde dem Beklagten erteilt und zuvor als gerichtlicher Antrag gestellt:
...den Beklagten zu verurteilen, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes..., zu unterlassen, die Klägerin, deren Ehemann oder die von der Klägerin betriebene Firma x, anzurufen oder ihr Postsendungen oder sonstige Schrifstücke oder e-mails zukommen zu lassen.“

Im Verfahren 21C347/02 hat Richter Heinrich Burckhard Husmann folgendes zu Protokoll genommen, welches vom Beklagten mit lautstarker richterlicher Erklärung nicht geändert werden durfte obwohl er etwas anderes erklärt hat bzw. hat Richter Heinrich Burckhard Husmann etwas anderes gefragt, welchem der Beklagte zustimmte und danach hat Richter Heinrich Burckhard Husmann teilweise unabhängig davon folgende Protokollerklärung gebastelt (Eine Protokollberichtigung, weil der Beklagte die folgende Aussage so nicht gemacht hat, sondern nur erklärte, dass er sich mit seinen berechtigten Forderungen auch zukünftig stets an die Klägerin wenden werde, wurde von Richter Heinrich Burckhard Husmann abgelehnt, weil es für das Verfahren unwichtig ist. Dieses wollte der Kläger berichtigen, weil er sich schon gedacht hat, dass Richter Heinrich Burckhard Husmann aus seiner selbst gemachten Erklärung ein Annerkenntnis des Beklagten basteln will um ihn unrechtmäßigerweise zu verurteilen.) :
"Der Beklagte erklärt auf Fragen des Gerichts:
In dem angesprochenen Mahnverfahren gegen die Klägerin habe ich inzwischen die Klage begründet; dies Verfahren ist beim Amtsgericht L. anhängig; dort wird die Klägerin durch Rechtsanwalt B. vertreten; demgemäß werde ich in jenem Verfahren nur noch mit dem Rechtsanwalt der Klägerin korrespondieren. Wegen des von mir gerügten Wettbewerbsverstoßes der Klägerin werde ich gegen sie Klage erheben. Insofern wird dort auch keine vorprozessuale Korrespondenz mehr erfolgen.
Die Parteien erklären nunmehr übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt mit widerstreitenden Kostenanträgen. "


Daraufhin mußte der Beklagte 50% der Kosten tragen, weil es sich dabei um ein gewisses Zugeständnis im Sinne des Antrages der Gegenseite handeln würde allerdings nicht gegenüber dem Ehemann, denn die Klägerin kann keine Rechte für andere Personen bzw. ihren Ehemann geltend machen. Das Zugeständnis besteht im übrigen aus Schriftstücken mit denen der Beklagte gegenüber der Klägerin und an anderen Gerichten Rechte geltend gemacht hat und deren Verfahren er alle gwonnen hat wobei er der Gegenseite extrem zuvorkommend und kostensparend tätig war, so die anderen Gerichte. Mit diesen Schriftstücken hat er gemäß Richter Heinrich Burckhard Husmann ein Zugeständnis abgegeben Rechte erfolgreich geltend gemacht zu haben. Das auch nur ein einziges Schriftstück zur Wahrnehmung seiner Rechte gegenüber den Gegenseite nicht erforderlich war konnte weder Richter Heinrich Burckhard Husmann selbst noch das LG Bielefeld aber auch nicht das OLG Hamm und insgesamt 8 Richter nicht feststellen. Das OLG Hamm stellte nur fest, dass der Beklagte nicht befugt sei, der Klägerin (er hat es dem Anwalt der Klägerin vorgeworfen) Prozeßbetrug vorzuwerfen. Ein Verfahren aufgrund von Schadenersatz aus diesem Prozeßbetrug bei dem der Prozeßbetrug nachgewiesen worden ist, hatte der Beklagte zu diesem Zeitpunkt bereits lange gewonnen.

Ich sehe nur eine Tatsachenerklärung darüber was für ein Stand in 2 mit der Gegenseite geführten rechtlichen Außeinandersetzungen gegeben ist. Ein Zugeständnis, dass sich der Beklagte im Sinne des Antrages gänzlich also telefonisch, schriftlich, per email etc. für alle Zukunft nicht mehr an die Gegenseite und auch nicht mehr für alle Zukunft an den Ehemann der Gegenseite wenden werde kann ich nicht erkennen. Aus der Erklärung, dass im Falle des Wettbewerbsverstoßes keine vorprozessuale Korrespondenz mehr erfolgt ist ja eher zu entnehmen, dass prozessuale Korrespondenz erfolgen wird und das der Klägerin dann viel prozessuale Schreiben vom Beklagten zugehen werden. Dieses wird sinngemäß sogar angekündigt. Desweiteren wäre nicht erklärbar warum Schreiben die nur dem Rechtsanwalt in einem anderen Verfahren zugehen der Klägerin nicht zugehen. Als Vertreter der Klägerin gelten die Schreiben, die der Rechtsanwalt erhält auch der Klägerin als zugegangen. Außerdem wird Rechtsanwalt B. entsprechende Schreiben an seine Mandantin weiterleiten oder diese rechtlich mit ihr besprechen und diese werden ihr somit auch zugehen. Auch daraus ergibt sich sinngemäß nur die gegenteilige Erklärung, das der Beklagte der Klägerin auch weiterhin Schreiben zukommen lassen wird, selbst in den beiden in der Protokollerklärung angegebenen Verfahren. Über darüber hinnausgehende Verfahren oder darüber hinnausgehende Schriftstücke, emails, Telefonate, Postsendungen etc. kann ich keine Aussage entdecken.

Der Beklagte stellte wegen vieler Vorfälle Befangenheitsantrag auch, weil er vorstehende Erklärung zu Protokoll niemals gemacht habe, sondern erklärt habe, dass er sich mit seinen berechtigten Ansprüchen noch nach belieben und insbesondere zuvorkommend und kostensparend an die Gegenseite wenden werde und diese Rechte geltend machen werde und das sich auch nichts anderes aus dem schriftlichen Vorverfahren ergebe.
In seiner dienstlichen Stellungnahme erklärte Richter Heinrich Burckhard Husmann dann, als vom Beklagten in der Verhandlung ebenfalls gesagt, folgendes:
"...und der Beklagte äußerte unverständlicherweise noch, er könne nach wie vor die Klägerin anschreiben, so oft er wolle."
Außerdem: "... gilt im Zweifel der gesamte Akteninhalt als mündlich vorgetragen und erörtert. ...der Vorsitzende darf nicht Gefahr laufen die Partei rechtlich oder tatsächlich zu überumpeln." (Baumbach/Lauterbach §136 Nr. 6A).

Es gab ja auch niemals eine andere Erklärung auch nicht im schriftlichen Vorverfahren. Selbst die von Richter Heinrich Burckhard Husmann zur willkürlichen rechtsbeugenden Verurteilung gemachte Protokollerklärung sagt ja sinngemäß nichts anderes aus wobei der Beklagte von Richter Heinrich Burckhard Husmann übrigens auch noch intensiv beschimpft worden ist: 'Ihre Schriftstücke kann man zu 95% vergessen..." usw. usw..
In einer eidesstattlichen Versicherung für ein weiteres Unterlassungsverfahren gab die Klägerin an, das der Beklagte in vorstehendem Verfahren erklärt habe, dass er sich dem Antrag entsprechend nicht mehr an sie oder den Ehemann also für alle Zukunft wenden werde. Der Beklagte habe sich im vorgenannten Verfahren (21C347/02) folgendermaßen verpflichtet:
"Das Verfahren wurde am 05.11.2002 durch übereinstimmende Erledigungserklärung beendet, nachdem Herr L. zugesichert hatte, künftig direkte Kontaktaufnahmen mit meinem Ehemann oder mir zu unterlassen und wegen seiner angeblichen Ansprüche den Klageweg zu beschreiten".
In der mündlichen Verhandlung im Verfahren 21C347/02 war die Klägerin zudem gar nicht anwesend und versichert Tatsachen an Eides statt, die anscheinend Ihrer eigenen Wahrnehmung entstammen, die aber gar nicht ihrer persönlichen Wahrnehmung entsprachen.

Aufgrund dieser eidesstattlichen Versicherung wurde der Beklagte, dann mit einstweiliger Verfügung ohne mündliche Verhandlung nochmals auch gegenüber dem Ehemann mit Beschluß gemäß gleichem Antrag von Richter Heinrich Burckhard Husmann in Anspruch genommen (21C120/03), der ihn zuvor bedrohte, das aber etwas los sei wenn er sich noch einmal an die Klägerin wendet. Im späteren Urteil nach Widerspruch wurde dann die Verfügung komplett aufgehoben und insbesondere gegenüber dem Ehemann, da die Beklagte keine Rechte anderer Personen (Anm. ohne Vertretungsvollmacht) also ihrem Ehemann bei Gericht geltend machen kann und da der Beklagte nicht: " zugesichert hatte, künftig direkte Kontaktaufnahmen mit meinem Ehemann oder mir zu unterlassen und wegen seiner angeblichen Ansprüche den Klageweg zu beschreiten".
Richter Heinrich Burckhard Husmann stellt jedoch auch fest, dass die Verfügung zum Zeitpunkt ihres Erlasses aufgrund der (falschen) eindesstattlichen Versicherung auch gegenüber dem Ehemann berechtigt gewesen ist (und gleichzeitig eben, dass Rechte für den Ehemann von vornherein nicht geltend gemacht werden konnten).

Hier noch einmal die Protokollerklärung/Zeugenaussage und die Erklärung der eidesstattlichen Versicherung gegenübergestellt:

Verfahren 21C347/02, mündliche Verhandlung:
"Der Beklagte erklärt auf Fragen des Gerichts:
In dem angesprochenen Mahnverfahren gegen die Klägerin habe ich inzwischen die Klage begründet; dies Verfahren ist beim Amtsgericht L. anhängig; dort wird die Klägerin durch Rechtsanwalt B. vertreten; demgemäß werde ich in jenem Verfahren nur noch mit dem Rechtsanwalt der Klägerin korrespondieren. Wegen des von mir gerügten Wettbewerbsverstoßes der Klägerin werde ich gegen sie Klage erheben. Insofern wird dort auch keine vorprozessuale Korrespondenz mehr erfolgen.
Die Parteien erklären nunmehr übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt mit widerstreitenden Kostenanträgen."

Die Klägerin mußte 50% der Kosten tragen, weil der Beklagte bezüglich des Ehemanns keine Aussage gemacht hat und sie keine Rechte anderer Personen geltend machen kann. Die vorstehende Erklärung ist nach Richter Heinrich Burckhard Husmann in der Begründung ein gewisses Zugeständnis, dass sich der Kläger für alle Zukunft bzw. für sein ganzes Leben nicht mehr telefonisch, schriflich, per email oder mit Postsendungen an die Klägerin wenden wird. Bezüglich der tatsächlichen Kostenentscheidung ist es jedoch ein 100%tiges Zugeständnis. Aus der vorstehenden Protokollerklärung ergibt sich eher gerade das der Beklagte der Klägerin noch (prozessuale) Korrespondenz zukommen lassen wird und er der Klägerin über ihren Anwalt Schriftstücke zukommen lassen wird und die Erklärung sagt nichts darüber aus, dass der Beklagte der Klägerin in anderen zu der Zeit mit der Klägerin geführten Rechtsstreitigkeiten keine Post zukommen lassen wird. Der Beklagte erklärte in der mündlichen Verhandlung und im schriftlichen Vorverfahren, das er noch weitere Rechtstreitigkeiten mit der Klägerin führe und ihr diesbezüglich auch weiterhin zur Wahrnehmung seiner Rechte Post zukommen lassen werde und dieses entsprechend bereits schriftlich ausführlich vorgetragen habe. Richter Heinrich Burckhard Husmann erklärte jedoch, dass das Bedeutungslos sei, denn es käme nur auf die vorstehende Protokollerklärung an, die nicht geändert werden kann.

Befangenheitsverfahren (21C347/02), Zeugenaussage von Richter Heinrich Burckhard Husmann zur vorstehenden mündlichen Verhandlung:
"...und der Beklagte äußerte unverständlicherweise noch, er könne nach wie vor die Klägerin anschreiben, so oft er wolle."

Außerdem ergibt sich aus den Akten bzw. aus den vom Beklagten bei Gericht eingereichten Schriftstücken auch nur, dass sich der Beklagte auch zukünftig mit seinen berechtigen Forderungen an die Klägerin wenden wird: "... gilt im Zweifel der gesamte Akteninhalt als mündlich vorgetragen und erörtert. ...der Vorsitzende darf nicht Gefahr laufen die Partei rechtlich oder tatsächlich zu überumpeln." (Baumbach/Lauterbach §136 Nr. 6A).

Eidesstattliche Versicherung der Klägerin (von ihrem Anwalt verfaßt) zur mündlichen Verhandlung 21C347/02:
"Das Verfahren wurde am 05.11.2002 durch übereinstimmende Erledigungserklärung beendet, nachdem Herr L. zugesichert hatte, künftig direkte Kontaktaufnahmen mit meinem Ehemann oder mir zu unterlassen und wegen seiner angeblichen Ansprüche den Klageweg zu beschreiten".

Aufgrund dieser Aussage wurde der Beklagte mit einstweiliger Verfügung (21C120/03) ohne mündliche Verhandlung auch gegenüber dem Ehemann verurteilt sich für alle Zukunft gänzlich nicht mehr an diese mit Schriftstücken wenden zu dürfen, weil die vorstehende eidesstattliche Aussage gemäß Richter Heinrich Burckhard Husmann bedeutet, dass der Beklagte damit erklärt hat der Klägerin für alle Zukunft bzw. sein ganzes Leben keine Postsendungen, Schriftstücke oder emails zukommen zu lassen und auch nicht bei ihr anzurufen und das ergibt sich vorstehend so eindeutig aus der eidesstattlichen Versicherung, dass es auch keiner mündlichen Verhandlung mehr Bedurfte und da der Beklagte ja weitere Rechtsstreitigkeiten mit der Gegenseite führte bestand die dringende Gefahr, dass ihr weitere Schriftstücke zugehen mit denen der Beklagte wieder erfolgreich weitere Rechte gegen diese Klägerin geltend macht, die ihm gerichtlich an anderen Gerichten zugesprochen werden.

Daraufhin stellte der Beklagte einen Strafantrag wegen der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung.
Staatsanwältin Sandra Veit aus Bielefeld und die Oberstaatsanwältin Dr. Vogelsang aus Hamm erklären, dass es sich bei der vorstehende Protokollerklärung des Beklagten ganz genau um eine solche Zusicherung auch bezüglich des Ehemannes handelt, denn das würde sich eindeutig aus der Protokollerklärung und dem übereinstimmend erledigten Verfahren 21C347/02 ergeben. (Hier mangelt es den beiden Staatsanwälten anscheinend auch an rechtlicher Bildung. Ein als übereinstimmend erledigt erklärtes Verfahren sagt garnichts darüber aus ob es auch tatsächlich erledigt ist. Wird ein solches Verfahren durch übereinstimmende Erklärung beider Parteien für erledigt erklärt, dann darf das Gericht aufgrund der sogenannten Dispositionsmaxime garnicht mehr prüfen ob es tatsächlich erledigt ist (BGHZ 83, 12, 14/15; OLG Celle NJW-RR 1994, 1276; OLG Köln NJW-RR 1996, 1023 uvam.). Das sich aus dem Verfahren 21C347/02 ergeben hat, dass ein entsprechender Anspruch gegenüber dem Ehemann nicht gegeben ist was auch in den Entscheidungsgründen steht, sei Bedeutungslos, weil sich das aus vorstehender Protokollerklärung ebenfalls eindeutig ergibt. Die Zeugenaussage von Richter Heinrich Burckhard Husmann, das der Beklagte die Klägerin auch zukünftig anschreiben könne so oft er wolle sei nicht verwertbar, da diese aus einem Befangenheitsverfahren stammt, das abgelehnt worden ist. Das sich auch etwas anderes nicht aus dem 'schriflichen Vorverfahren' ergibt, das die entsprechenden Angaben stützt, in dem vom Beklagten erklärt wurde, dass er sich mit seinen berechtigten Ansprüchen auch weiterhin an die Klägerin wenden werde sei ebenfalls völlig Bedeutungslos.

Wie bei der Staatsanwaltschaft rein im Ansehen der Person gehandelt wird:
Wenn die Staatsanwaltschaft nun Richter Heinrich Burckhard Husmann als Zeuge vorgeladen hätte, hätte er dann nicht das gleiche ausgesagt oder sind die richterlichen Zeugenaussagen aus Befangenheitsverfahren, die abgelehnt worden sind gemäß Staatsanwältin Sandra Veit und Oberstaatsanwältin Dr. Barbara Vogelsang von Richter Heinrich Burckhard Husmann oder Richtern stets gelogen, weil diesen nur der Ablehnung eines Befangenheitsverfahrens dienen?
Wie insbesondere der Präsident des LG Bielefeld Jürgens/Dr. Günter Schwieren und der Präsident des OLG Hamm von der Beeck erklären führt der Richter das Protokoll nach Lust und Laune willkürlich. Warum erst das Protokoll willkürlich führen, wenn hinterher in einem Protokoll doch ohnehin alles beliebige steht was man gerade feststellen will?
Richterliche Zeugenaussagen aus abgelehnten Befangenheitsverfahren sind für den Beschwerdeführer nicht verwertbar. Im vorliegendem Fall sind diese aber für das Gericht zur Beschwerdeabweisung der Befangenheit verwertbar gewesen. Bedeutet das dann, das dieselbe Zeugenaussage für denjenigen der einen Prozeß gewonnen hat als zusätzliche Belohnung verwertbar ist und für denjenigen der den Prozeß verloren hat nicht verwertbar ist?
Muß hier der Beklagte von der Staatsanwaltschaft nicht auch eine Belohnung erhalten, weil er alle Verfahren gegen die Klägerin bezüglich seiner "angeblichen Ansprüche" zu 100% gewonnen hat und das teilweise ohne anwaltliche Vertretung, so dass die Klägerin auch diesbezüglich eine Menge Geld gespart hat, denn anwaltliche Kosten hätte diese dem Beklagten ersetzen müssen?
Aus dem Grund hat man ja gerade in diesem Verfahren eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben, damit man dieses Verfahren nicht auch noch verliert, weil man es hätte verlieren müssen, weil grundrechtswidrige und menschenrechtswidrige Rechte eingeklagt worden sind.
Ich glaube hier deckt die Rechtsbeugermafia Staatsanwaltschaft nicht nur juristische elitäre Anwaltskollegen ab, die ihren Mandanten falsche eidesstattliche Versicherungen zur Unterschrift vorlegen, sondern auch ihre eigenen rechtsbeugenden Kollegen und auch die Rechtsbeugungen von Richter Heinrich Burckhard Husmann und den anderen Richtern aufgrund derer man wegen einer Strafbarkeit nach §339 StGB mindestens ermitteln müßte.
§ 156 Falsche Versicherung an Eides Statt
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 339 Rechtsbeugung
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
§ 358 Nebenfolgen
Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach den § 339 kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden (§ 45 Abs. 2), aberkennen.
Gemäß eines Kollegen der beiden Staatsanwältinnen liegt aber keine Strafvereitelung im Amt vor, sondern es wurde vollkommen richtig und korrekt entschieden.
§ 258 Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
(4) Der Versuch ist strafbar.
Und gemäß dem Präsidenten des LG Bielefeld Dr. Günter Schwieren bestimmen solche Staatsanwälte zusammen mit Richtern das Protokoll in Strafverfahren. Dh. das Protokoll dient nicht dazu die tatsächlichen Vorfälle aus einer (Straf-)Verhandlung wahrheitsgemäß zu protokollieren (so sinngemäß trotz eindeutiger Regelung auch bei Richter Gassmann vom LG-Bielefeld), sondern dass Protokoll wird vom Richter evtl. in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft bestimmt, weil einem als Juristen die Macht und Gewalt dazu als Gratifikation um die eigene Person verliehen worden ist, damit man den Ausgang des Verfahrens damit in Ansehen der Person oder aus anderen Gründen beliebig steuern kann.

Ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter: "Lieber Herr Dr. Schwieren (Präsident LG-Bielefeld), die Herausforderungen Ihrer bisherigen Aufgaben haben Sie glänzend bestanden. Ich habe keinen Zweifel, dass Ihnen dies gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern nunmehr auch bei der Leitung eines großen Landgerichts gelingt." Rechtsbeugungen, Protokollfälschungen usw. für die elitären Juristenkollegen, die vom Präsidenten des LG gedeckt werden sind Aufgaben gemäß der Ministerin Piepenkötter, die Dr. Günther Schwieren bisher gänzend bestanden hat. Während die Bürgerrechte vom Präsidenten mit Füßen getreten werden. Demgemäß wird an diesem Gericht von diesem Präsidenten auch in Ansehen der Person gehandelt, welches das glänzende Bestehen einer Aufgabe darstellt.

Insbesondere nimmt man es bei der Staatsanwaltschaft auch nicht so genau mit Zeugenaussagen unter Eid, weil je nach Ansehen der Person sind diese dort eben straffrei:
Allerdings verstrickten sich Staatsanwälte unter Eid in Widersprüche vor Gericht: Oberstaatsanwalt Günther Specht hatte ausgesagt, dass gegen die Polizisten seit 1998 Material gesammelt wurde. Gleichfalls unter Eid widersprach sein Kollege, Oberstaatsanwalt Klaus Steffen: Prozess gegen Bielefelder Ex-Polizeichef wird fortgesetzt

Statement von Justizministerin Müller-Piepenkötter im Rechtsausschuss wegen "Informationsflüsse zwischen der StA Bielefeld und Verfassungsschutz NRW" am 12.09.2007:
“Es handelt sich um ein schwebendes Verfahren. Die Staatsanwaltschaft ist am Zug. Sie geht dem Verdacht nach. Sie tut dies entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag ohne Ansehen der Person. Dr. Alexander Dörrbecker BMJ:
"Nicht unwidersprochen möchte ich allerdings Ihre Behauptung lassen, dass es in Deutschland Gebiete gibt, in denen Straftaten aus wirtschaftlichen Interesse nicht verfolgt werden. Die deutschen Strafverfolgungsbehörden leisten hervorragende Arbeit und gerade die aufgedeckten und verfolgten Korruptionsskandale in der letzten Zeit zeigen, dass Straftaten in Deutschland ohne Ansehen der Person verfolgt werden."
Dr. Alexander Dörrbecker 21.08.2007, BMJ II A4-4054 II - 23 482/2007
Seit wann geht die Staatsanwaltschaft Verdächtigungen oder Straftaten ohne Ansehen der Person nach? Es wird doch gerade vorsätzlich in Ansehen der Person gehandelt um sich selbst Vorteile zu sichern. Besteht die hervoragende Arbeit darin letztlich richterliche und anwaltliche Straftaten (wie auch die vorliegende) in Ansehen der Person nicht zu verfolgen?

Christoph Frank, 55, Oberstaatsanwalt in Freiburg und Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, Focus Nr. 30, 21.07.2008, Seite 14, "Auf den Richter verzichten, für vieles reicht der Staatsanwalt":
Focus: Die Betroffenen nehmen den Staatsanwalt eher als Ankläger wahr...
Frank: "...Die Staatsanwaltschaft ist zu strikter Objektivität verpflichtet. Viele Kollegen wechseln zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht. Das prägt ihr berufliches Selbstverständnis. "
Dann wird einem auch klar warum das berufliche Selbstverständnis von Staatsanwaltschaft und Richtern darin besteht, dass beide zusammen zB. das Protokoll in Strafverfahren willkürlich bestimmen und der Angeklagte nichts in das Protokoll aufnehmen lassen kann und die Schöffen sich strafbar machen, wenn diese auf ein wahrheitsgemäßes Protokoll hinwirken sollen. LG-Bielefeld Richter Heinz Gaßmann (14Ns43Js943/06-38/07) und der Präsident des LG-Bielefeld Dr. Günter Schwieren (Schreiben vom 15.06.2007 313E-LG Bielefeld-141(5)). Solche Vorgänge stellen gemäß der Staatsanwaltschaft Bielefeld nicht einmal im geringsten einen Verdacht auf Rechtsbeugung dar für den ermittelt werden müßte.

Das staatsanwaltiche Selbstverständnis von Staatanwälten in Zusammenarbeit mit Richtern ist es uvam.:
1. Mittellose zu bestrafen, die sich bei Anwaltszwang einen Anwalt nehmen (Oberstaatsanwalt Klaus Steffen StA-Bielefeld, Rechtspflegerin Tholema).
2. Hausdurchsuchungen wegen wertlosen Gegenständen bei Proleten durchzuführen und gleichzeitig in gleichen Fällen aber bei wertvollen Gegenständen keine Ermittlungen aufzunehmen, wenn der Beschuldigte Rechtsanwalt ist und mit einem Richter zusammenarbeitet (Oberstaatsanwalt Kahnert StA-Bielefeld 26Js314/08, 26Js403/08).
3. Anwälten zu erlauben falsche eidesstattliche Versicherungen abgeben zu dürfen. (Staatsanwältin Sandra Veit StA Bielefeld 62Js273/03 und Oberstaatsanwältin Dr. Barbara Vogelsang Generalstaatsanwaltschaft Hamm 2Zs2277/03) wobei auch eine solche Strafvereitelung nicht strafbar ist, weil diese nicht erkennbar ist und eine falsche eidesstattliche Versicherung ebenfalls nicht (StA-Bielefeld).
4. Akten verschwinden zu lassen, wenn Richter koksen etc. etc. BRD Mafia, Der Deutschland Clan: http://www.youtube.com/watch?v=qolxo2WAKWE
"Das Saarland ist ein kleines Land. Da hat man es nicht gern, wenn Fehler von Polizei und Staatsanwaltschaft die Bürger verwirren. Da tut keiner dem anderen weh, auch nicht ein Richter dem Staatsanwalt." (Gisela Friedrichsen, DER SPIEGEL)
5. Aufgrund von blinden Glauben an Urheberrechtsverbände http://www.heise.de/ct/06/22/102 Hausdurchsuchungen durchzuführen
6. Strafvereitelung von Polizei und Staatsanwaltschaft für die Verfolgung eines Neonazi-Delikts 2 Js 4069/03.
7. Strafverfahren gegen Kritiker solcher Machenschaften und die, die es veröffentlichen werden mit unglaublicher Skrupellosigkeit durchgezogen und das zusammen mit den lieben Richterkollegen: http://www.althand.de/polnaz.html
Bei der Beschimpfung solcher Menschen durch Juristen, die solche Zustände kritisieren, handelt es sich um die Wahrnehmung berechtigter Interessen (Staatsanwalt Klages StA-Hannover 1151Js54960/08) aber evtl. nur wenn die Menschen, die die Zustände kritisieren keine hochrangigen Juristen sind.
8. Absprachen mit Reichen, die sich dann für ihre Straftaten gewissermassen frei kaufen können, wenn diese nicht schon Gutachten besitzen aufgrund dessen diese sich unter Berufung auf einen Tatbestands- oder Rechtsirrtum erst gar nicht strafbar machen. Gekaufte Urteile, Geschäfte vor Gericht Frontal21 , Peter Hartz - Wie Reiche sich freikaufen können , FTD-Thema vom 18.02.: Selbstanzeige beim Finanzamt
9. Anklage unerwünscht, Korruption und Willkür in der deutschen Justiz: http://www.juergen-roth.com
10. 'Friss den Neger' - Richter Leipold, AG Freiburg, spricht Polizisten vom Vorwurf des Gewaltmissbrauchs frei.
11. Richter und Staatsanwalt als "Konstrukteure" - HU-Marburg verurteilt Urteil gegen Brosa , Staatsanwalt erbettelt Strafantrag gegen Justiz-Kritiker
12. "Die Beweisaufnahme durch das Gericht bezeichnen die Grünen als »zumindest tendenziös«: »Man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass nur belastende, nicht aber entlastende Fakten gesucht werden sollten«. So würden polizeiinterne Protokolle zitiert, nicht aber Gesprächsnotizen und Schreiben, die eine Reaktion der Polizeispitze auf ihr bekanntgewordene Vorgänge. Erst auf Nachhaken der Anwälte habe der vorsitzende Richter diese entlastenden Beweismittel ebenfalls zur Kenntnis genommen." http://www.webwecker-bielefeld.de/entry_17250.0.html
13. Aus dem Gespäch mit Mandanten und insbesondere auch im Gespräch mit Beschuldigten, die am Anfang jedes Verfahrens jedesmal der Auffassung sind wie sie es wahrscheilich auch aus dem Fernsehen oder aus traktierten Mustern erkennen, das sie völlig objektiv behandelt werden, wenn sie vor Gericht stehen und das auch schon die Ermittlungen objektiv stattfinden. Es gibt dann aber, und da kann ich sagen in fast jedem der Verfahren egal wie es nachher ausgeht aber auch im Wege dieses Verfahrens die Erfahrung für diese betreffenden Personen, die Anfangs diese Auffassung vertraten, das sie diese Meinung revidieren müssen. Er drängt vielleicht seinen Anwalt bestimmte seiner Meinung nach entlastende Informationen den Ermittlungsbehörden sofort mitzuteilen, weil er sich nicht vorstellen kann in welch erschreckendem Ausmaß das was zwischen Rechtsanwalt und Staatsanwalt abläuft Ähnlichkeiten mit einem Pokerspiel hat. http://www.beschwerdezentrum.de/ifdm/hohmann_interview.htm
uvam. (siehe auch: http://www.althand.com/publica.html)

Strafanzeige gegen NRW-Justizministerin Müller-Piepenkötter, PresseAnzeiger
Hintergrund sind zahlreiche durch Herrn Hoffmann www.solarkritik.de bereits nachgewiesene "Unregelmässigkeiten" bei der Staatsanwaltschaft und Richterschaft in Bochum und Hamm. Das NRW-Justizministerium hat staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen einen Richter und einen Anwalt nachweislich unterbunden, obwohl Herr Hoffmann den mutmasslichen Prozessbetrug des betreffenden Anwalts und die Rechtsbeugung des Richters am 23.03.2005 bei der Staatsanwaltschaft Bochum einwandfrei nachgewiesen hatte. Mit Schreiben vom 26.10.2006 bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm, dass strafrechtliche Ermittlung gegen diese beiden Personen auf Anweisung des NRW-Justizministeriums unterbunden werden. Das NRW-Justizministerium verweigert ausserdem Herrn Hoffmann Akteneinsicht in eine relevante Akte beim NRW-Justizministerium, die seit 1998 angelegt worden ist, in der Herr Hoffmann weitere Hinweise auf die politische Einflussnahme auf Staatsanwaltschaft und Richterschaft durch das NRW-Justizministerium vermutet. ...Das solarkritische Ergebnis dieses Gutachtens passte aber bis heute nicht in das "Konzept" der herrschenden Klasse, sodaß Hoffmann den dringenden Verdacht äußert, dass dieses Gutachten durch politischen Einfluss des NRW-Justizministeriums auf die Richterschaft in Bochum und Hamm bis heute nicht als Beweismittel verwendet wird. Weil Hoffmann die Rechtsbeugung und den Prozessbetrug belegen und beweisen kann, wird ihm seit Jahren in diversen Gerichtsverfahren der Wahrheitsbeweis verweigert und er wird gegenwärtig auch von der Staatsanwaltschaft Bochum dreimal der "üblen Nachrede" angeklagt, obwohl er alle Beweise für seine Behauptungen am 23.03.2005 vorgelegt hat.

Justizministerin Müller-Piepenkötter in Bedrängnis
Im Untersuchungsausschuss zum Foltermord in der JVA Siegburg ist Justizministerin Müller-Piepenkötter in Bedrängnis geraten. Die SPD hielt der CDU-Politikerin Vermerke aus ihrem Haus vor, in denen Dreier- und Viererzellen bereits vor der Tat als "Gefahrenzone" eingestuft worden waren.

Bielefelder Justiz ist nach wie vor käuflich!
Urkundenfälschung, Rechtsbeugung, falsche Aussagen unter Eid, eingezogene Führerscheine, die man beim Staatsanwalt freikaufen kann, Urteilsfindung im Ferienhaus des Klägers, konstruierte Verfahren, die mit der Realität nichts zu tun haben, auch die Rüge der örtlichen Unzuständigkeit, der Antrag auf Besorgnis der Befangenheit werden ignoriert. Wen interessiert es? Unter dem Mäntelchen der Verfassung Artikel 97 GG (Grundgesetz) richterliche Unabhängigkeit ist alles möglich.  
Der Richter entscheidet nach Bezahlung, welche Nase ihm gefällt und welche nicht! Es ist davon auszugehen, das in Bielefeld mehrere Tausend Verfahren durch korrupte Richter, Staats- und Rechtsanwälte gezielt manipuliert wurden. Es ist an der Zeit, Korruption in Bielefeld zu verfolgen!

Beschwerden werden trotz Beweisführung von der NRW-Justizministerin Frau Müller Piepenkötter als unbegründet zurückgewiesen. 

Korruption in Bielefeld
Der nun folgende CDU-Skandal wurde von der Bielefelder StA vertuscht. Ich hatte meine privaten Lagerwaren und Verkaufswaren im Industriegebiet des Öko Tech Park in Bielefeld, eingelagert. Abends bemerkte ich Diebe, die wieder verschwanden. Die Polizei traf ein und verwies mich auf Verlangen des Vermieters Markus Andreas Meyer-Stork, an 2 Tagen mehrfach des Geländes, so daß in den Tagen darauf das gesamte Lager leer gestohlen wurde. Wochen später war auch mein Auto gestohlen. Ein Erpresser bot mir alles zum Rettungskauf an. Ich sollte einen Lösegeldkoffer mit 10.000 Euro auf einem Parkplatz abstellen und dann bei einem Polizeibeamten anrufen, der sagt dann wo das Auto ist, aber erst wenn Geld bezahlt wurde, sonst sagt er nix. Er verlangte wochenlang immer wieder die 10.000 Euro in einem silbernen Geldkoffer, der auf seinem Parkplatz abgestellt werden sollte. Er prahlte mit seinen guten Kontakten zur Polizei und bedrohte mich mit Mord. Zwei andere Leute sind schon tot und ich wäre eventuell der Nächste ! Später: Wenn ich 7.500 Euro bezahle, könnte ich mich aus dieser Situation freikaufen. Ich nahm die Telefonate auf und brachte sie zur StA Bielefeld und weitere zur Polizei. Die Polizei zerkratzte daraufhin mehrere Beweis CD`s mit den Telefonaufnahmen mit einem spitzen Gegenstand und belog die Staatsanwaltschaft über die Sachverhalte.


Bückeburg (Mindener Tageblatt Nr. 244, 20.10.2007, Seite 16) Auto-Tuner vergleicht Richter mit Kanalratte.

Seit Jahrzehnten schwelt ein Streit zwischen der Justiz und einem stadtbekannten Bückeburger. Jetzt hat der leitende Oberstaatsanwalt Thomas Pfleiderer dem 60 jährigem ein Friedensangebot gemacht. ...Trotzdem zeigte Staatsanwalt Pfleiderer in seinem Plädoyer Größe und schloss vereinzelte Fehler der Justiz nicht aus, auch wenn die handelnden Personen heute andere sind als damals. ...1995 landete er nach eigener Darstellung für 14 Tage "rechtswidrig in der Irrenanstalt". Tatsächlich sollte sich später herausstellen, dass der Mann dauerhaft kein Fall für die Psychiatrie war, während die kurzzeitige Unterbringung zur Begutachtung rechtens gewesen sein könnte. .."Mein Leben ist kaputt", sagt er und verlangt: "Ich möchte vor Gericht gleich behandelt werden".
Die Entschädigung, die es vom Staat für die Schandtaten des Staates und von Richtern gibt ist wenn überhaupt eine milde Strafe und eine Bescheidlosstellung. (Selbst dann wenn ein Gericht feststellen sollte, dass man zu entschädigen ist: Mittelbare Folgen wie entgangene Geschäfte seien dagegen "nicht erstattungspflichtig").Sein Leben oder irgendeine Entschädigung wird er niemals vom Staat erhalten. Ganz im Gegenteil wird er diese auch noch in jeder Hinsicht bezahlt haben müssen. Das schlimmste aber ist, das man als Opfer justizialer Gewalttaten und entsprechender Übergriffe im Grunde nicht mehr in Ruhe leben kann, weil die Justiz es mit einem immer wieder vollkommen selbstverständlich und willkürlich machen darf was diese sich so entsprechend auch immer wieder selbst bescheinigt und das erlebte bleibt häufig das ganze Leben im Hinterkopf bestehen, weil man ständig Angst haben muß, dass es wieder geschieht. Hinzukommend ist man durch die Justiz ja auch nicht ungerecht behandelt worden, wenn die handelnden Personen heute andere sind wie damals und häufig loben sich die Juristen auch noch untereinander für Ihre Missetaten. Mir erklärte mal ein Richter, das durch die richterliche Macht und Gewalt niemandem ein Schaden entstehe, weil der Richter richterliche Freiheit genieße. Im übrigen stellt gerade der Vergleich eines Richters mit einer Kanalratte noch nicht unbedingt eine Beleidigung dar (hier sei aber die Beratung eines Rechtskundigen angeraten, der einen Richter rechtswissenschaftlich korrekt und begründet mit einer Kanalratte vergleicht) während eine direkte einfache Bezeichnung als "Kanalratte" eher stets eine Formal-Beleidigung darstellt.


Richterin Dr. Birgit Brüninghaus LG-Bückeburg und der zweite Aufguss in einem Strafverfahren, 08.05.2009:
...Denn so wich die Zeugenaussage in der Hauptverhandlung in einigen, aus gutachterlicher Sicht relevanten Punkten zu stark von der, vor der Polizei gemachten Aussage ab.
Dies war der damaligen I. Großen Jugendstrafkammer, unter Vorsitz von Frau Dr. B. , jedoch offensichtlich gleichgültig. Diese – also die Kammer - nahm für sich nämlich in Anspruch, die Glaubhaftigkeit der Aussage besser und vor allem richtiger – im Sinne der Anklage – beurteilen zu können und verurteilte eben daraufhin den Angeklagten. Das diese Auffassung der BGH nicht teilte, hatte ich bereits berichtet, und schließlich ist es auch mit ein Grund, weshalb wir nunmehr im zweiten Aufguss stecken.


Rechtsfälle zum Thema Fernabsatz:


Richer Richter Wolfgang-Heinrich Vincke vom LG-Bielefeld 10 O 58/02, Hinweis auf Widerrufsrecht im Internetangebot nicht notwendig:

Es ist nicht immer notwendig im Internetangebot auf das Widerrufsrecht hinzuweisen, sondern es reicht wenn dieses unmittelbar vor dem zustandekommen des Vertrages geschieht: ''Jedenfalls gebietet es der Schutz des Verbrauchers nicht, daß dieser bereits Kenntnis von dem Widerrufs- oder Rückgaberecht hat, wenn er, der Verbraucher, eine Bestellung aufgibt. Die Information über das Widerrufs- oder Rückgaberecht ist deshalb nach Auffassung des Gerichtes noch rechtzeitig im Sinne des § 312 c Abs. 1 BGB, wenn sie unmittelbar vor dem Zustandekommen des Vertrages erteilt wird.''
Auf Internetversteigerungs-Seiten würde es also ausreichen die Informationen kurz vor Ablauf der Auktion einzufügen oder wenn der Höchstbietende bekannt ist, dann würde es reichen diese nur demjenigen kurz vor Ablauf der Auktion zur Verfügung zu stellen und in Internetangeboten, die nur ein invitatio ad offerendum darstellen braucht es gar nicht stehen.
Dazu sei bemerkt, dass Richter Vincke mit dem Anwalt der auf Unterlassung in Anspruch genommenen Partei befreundet ist. Es hat ausnahmsweise 5 Monate gedauert bis er die Urteilsbegründung nachgereicht hat. Als daraufhin Berufung eingelegt worden ist, ist der Termin zur mündlichen Verhandlung am OLG-Hamm kurz zuvor wieder abgesagt worden, weil die (bzw. seine) Partei gerade Insolvenz angemeldet hat.

LG Hannover, Richter Achim Aring LG Hannover 23O29/04: „Es kann jedenfalls nicht angehen“, Gerichtstand im Fernabsatz

Richterin Dr. Birgit Brüninghaus, LG Bückeburg 2O222/03, Alltagsweißheit und Stammtischwahrheit beim Widerrufsrecht im Fernabsatz

Ein Unternehmer wurde von einem anderen Unternehmer auf Unterlassung in Anspruch genommen, weil er mittlerweile über 1 Jahr nach Einführung der Fernabsatzvorschriften nicht auf ein Widerrufsrecht hingewiesen hat. Der Anwalt des auf Unterlassung in Anspruch genommenen erklärte in der mündlichen Verhandlung, dass es für seinen Mandanten unzumutbar sei, die Vorschriften umzusetzen, da diese Bände von Akten füllen würden und es seinem Mandanten daher aufgrund der Kosten der Umsetzung gar nicht möglich ist diese bereits umzusetzen. Außerdem erklärte der Anwalt, dass der Unterlassungskläger seinen Mandanten noch zusätzlich damit ruinieren würde wenn sein Mandant nun ein solches Widerrufsrecht einräumen müßte und Artikel grundlos zurücknehmen müßte: "Wenn Sie das von meinem Mandanten verlangen, dann ruinieren Sie meinen Mandanten! Verstehen Sie, sie ruinieren meinen Mandanten!". (Es ist ja nicht der Unterlassungskläger der die Umsetzung der Vorschriften verlangt, sondern eigentlich der Gesetzgeber). Gemäß Frau Doktor Birgit Brüninghaus ist aber das was seinen Mandanten ruiniert, der gleiche Waren auf dem gleichen Markt anbietet, für den Unterlassungskläger sogar von Vorteil, denn der hat sich vom ersten Tag an die Fernabsatzvorschriften gehalten und damit vom ersten Tag an einen Vorteil gegenüber dem auf Unterlassung in Anspruch genommenen Wettbewerbsstörer. Wenn ein solches Widerrufsrecht allerdings von Vorteil wäre, dann kann man sich auch Fragen warum über 90% aller Onlinehändler ein solches über viele Jahre nicht schon immer freiwillig eingeräumt haben und sich sogar, wenn es der Gesetzgeber vorschreibt, so wehement dagegen sträuben ein solches in ihrem Betrieb umzusetzen genau wie der auf Unterlassung in Anspruch genommene, der allerdings auch noch in der mündlichen Verhandlung erklärt hat warum er es nicht umsetzen will, denn es würde ihn ruinieren. Auch kann man sich die Frage stellen warum weit mehr als die Hälfte der Händler ihren Geschäftsbetrieb eingestellt haben als diese ein solches Widerrufsrecht einräumen sollten oder mußten und weitere über 25% ihren auch Jahrelang bestehenden Geschäftsbetrieb danach innerhalb eines Jahres aufgegeben haben bzw. mußten, weil diese gerade zu Beginn mit vielen Wettbewerbsstörern und Verbraucherfeinden (nach dem Gesetz), die die Vorschriften nicht umgesetzt haben konkurieren mußten.
Frau Richterin Dr. Birgit Brüninghaus sitzt jetzt in der großen Strafkammer (kein großer Gefängnisraum zur Bestrafung für juristische Aristokraten!) aber nicht um diese für ihre Unfähigkeit und Tatbestandsfälschungen zu bestrafen, sondern um diese dort als vorsitzende Richterin zu belohnen. Es ist die Gratifikation um ihre Person mit der sie dort jetzt Bürger für Dinge bestrafen wird, die Sie selbst analog an Unfähigkeit und Tatbestandsfälschung vollbracht hat. So wird man ein besonders hoch gestelltes Wesen. Wobei die mir erklärte Entscheidung sicherlich auch nichts anderes ist wie ein Zivilprozeßbestrafung, weil sich ein Bürger erlaubt hat, das Gericht in Anspruch zu nehmen um selbst Rechte geltend zu machen. Richter Schaffer ist ja gleicher Meinung. Menschen in richterlicher Freiheit zu bestrafen und besonders Proleten bedarf keiner Qualifikation und scheint Richter aber innerlich besonders zu befriedigen. Neue Vorsitzende Richterin am Landgericht Bückeburg Der Präsident des LG Bückeburg Adolf-Friedrich von Oertzen äußert sich nicht zu entsprechenden Unfähigkeiten oder setzt sich für irgendwelche Besserungen für Bürger ein, sondern unterstützt diese ebenfalls, denn wie man sieht freuen sich beide.

StaatsanwaltsschweinchenOLG Celle 13W118/04, Richter Detlef Ulmer und Richter Günter Schaffer LG Bückeburg (1O61/04) und das herumpicken wie ein Huhn in meinen Schriftsätzen, Versagung des rechtlichen Gehörs und dadurch hypothetisch anzunehmende fehlerhafte Verfügung und Kostentragungspflicht
Nachem Richter Günter Schaffer vom LG Bückeburg den Antragsteller in einem eintweiligem Verfügungsverfahren schwer in seinem Recht auf rechtliches Gehör verletzt hat, indem er einen Schriftsatz den er bei Gericht eingereicht hatte wieder an die Antragsteller zurückschickte, weil er als Prolet keine Schriftstück bei Gericht einzureichen habe. Der Antragsteller sandte das Schriftstück wieder an das Gericht und wies den Richter auf sein rechtswidriges Fehlverhalten hin, so dass der Schriftsatz nun beim Gericht blieb. Weil Richter Schaffer den Antragsteller aber schwer in seinem rechtlichen Gehör verletzt hat muss dieser nun zusätzlich bestraft werden, weil er seinen Anspruch auf rechtliches Gehör weiter in Anspruch nahm.
So enscheidet er wie auch Richter Detlef Ulmer vom OLG Celle, dass bei Gericht eingereichten Schriftstücken von Proleten von vornherein hypothetisch anzunehmen ist, dass diese Fehlerhaft sind und daher der Antragsteller in diesem Verfahren 80% der Kosten tragen muß, obwohl der Antragsgegner, die in dem Verfahren beantragten Rechte dann voll erfüllte, so als wenn der Antragsteller in dem Verfahren obsiegt hätte (In einem solchen Fall ist es (bei anwaltlichen Schriftsätzen) gemäß des OLG Oldenburg sogar so, dass sogar Fehler im Verfügungsantrag sein dürfen, denn diese sind in der mündlichen Verhandlung korrigierbar und das es keine mündliche Ver